Politikvermittlung als Interessenvermittlung durch Verbände


Term Paper, 2000

24 Pages, Grade: gut


Excerpt


INDEX

1 PROBLEM UND METHODE

2 TYPOLOGIE

3 INFORMATION, LOYALITÄT UND INNENLEBEN

4 ORGANISIERTE ÖFFENTLICHE INTERESSEN
4.1 STELLENWERT FÜR DEMOKRATISCHE POLITIKVERMITTLUNG
4.2 PARTIZIPATION AN DER LEGISLATUR
4.3 BALANCE DER INTERESSEN

5 ÖFFENTLICHKEITSARBEIT UND LEGITIMATION
5.1 MEINUNGSKLIMA UND SELBSTDARSTELLUNG
5.2 MEDIEN
5.3 WERTE UND ÜBERZEUGUNGEN

6 ROLLE UND GEMEINWOHL

7 BEDEUTUNG

* Bibliografie

1. PROBLEM UND METHODE

Hier soll dargestellt werden, welche Bedeutung Verbände für die Politikvermittlung in unserer Demokratie haben und wie sie ihre Ziele zu realisieren suchen.

Sie sind konstituierende Elemente jeglicher westlich- pluralistischen Demokratie und nehmen Einfluß auf den politischen Kommunikationsprozeß. Allerdings sind Intensität und Häufigkeit von Einflußnahmen je nach Verbandstyp verschieden; einigen, etwa den Gewerkschaften, Wirtschaftsverbänden, Agrarverbänden, kommunalen Spitzenverbänden u.ä., kommt hinsichtlich der Einflußnahme besondere Bedeutung zu, was aber nicht bedeutet, daß die kleineren Verbände, wie Bürgerinitiativen, unberücksichtigt bleiben.

Interessenverbände werden als intermediäres Glied im politischen Prozeß angesehen. Dabei wirken sie im vorpolitischen Raum als Vermittler zwischen Bürgern und staatlichen Institutionen. Sie nehmen folgende Funktionen wahr:[1]

* Sie artikulieren Interessen Ihrer Mitglieder. Die oftmals unkonkreten und diffusen Interessen werden als einheitliche Gruppeninteressen formuliert.

* Weiter aggregieren sie die Interessen Ihrer Mitglieder. Dabei werden die unterschiedlichen und vielfältigen Einzelinteressen ihrer Mitglieder zu politischen Zielen gebündelt. * Durch die Interessenselektion wählen die Interessenverbände die wichtigsten Forderungen aus, da nicht alle Interessen einer Gesellschaftsgruppe durchsetzbar sind.

* Eine weitere wichtige Funktion von Interessenverbänden ist die Integration der vertretenen Gesellschaftsgruppe in das politische System. Die Mitglieder fühlen sich durch den Interessenverband in den Entscheidungsprozeß einbezogen. ,Ihre’ Gruppe ist ein Teil des politischen Systems.

* Und schließlich legitimieren die Interessenverbände auch das politische System. Durch die Interessenverbände werden die Bürger in den staatlichen Prozeß eingebunden. Solange einzelne Bürger oder gesellschaftliche Gruppen in diesen Entscheidungsprozeß eingebunden sind, werden sie die Legitimität des Staates nicht anzweifeln.

Verbände bilden einen festen Bestandteil des politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozesses in der Bundesrepublik. Unter diesen Umständen wird häufig darauf hingewiesen, daß die Verbände die Stellung des Staates gefährden und sie sogar ganz ausschalten könnten bzw. einzelne Verbände so mächtig werden, daß nur ihre Interessen verfolgt werden. Auf diese Befürchtungen möchte ich hier nicht gesondert eingehen, da dies eine eigenständige Problematik darstellt, die sich im gestellten Rahmen kaum adäquat abhandeln ließe.[2]

Durch eine Studie wurden die Aktivitäten der Verbände in der Entstehungsphase eines Gesetzes ausführlich empirisch untersucht. Sie führte zu dem Ergebnis, daß im Politikformulierungsprozeß keine eindeutige Dominanz einzelner Verbände festzustellen ist und deshalb von einer Übermacht der Verbände nicht gesprochen werden kann. Dennoch ergibt sich diese Fragestellung immer wieder. So z.B. als kürzlich der Bundeskanzler durch den Vorschlag eines Verbandschefs, die Regelrente bereits ab dem 60. Lebensjahr einzuführen, politisch in die Situation gebracht wurde, sich diesbezüglich erklären zu müssen.

Auch die Tatsache, daß sich die großen Gruppeninteressen mit einer Organisation als Verband begnügen und den Schritt zur Parteibildung unterlassen, kann man als Bejahung der gegeben politischen Ordnung sehen. In der ersten deutschen Demokratie, der Weimarer Republik, waren Parteibildungen dieser Art noch der Normalfall.

Es ergibt sich die Frage, wie es dazu kommt, daß die Verbände sich so gut und stark entwickeln konnten. Dies wäre nicht möglich, wenn sie versuchen würden, an bestimmten Machtpositionen, die der Staat innehat, zu rütteln. Im Gegenteil: Staatliche Organe und Verbände sind durch vielfältige Netze miteinander verflochten und tragen so viel zu Systemerhaltung und Systemanerkennung bei.

“ Man kann also sagen: Mit der wachsenden Differenzierung der staatlichen Leistung wächst die Zahl und notwendigerweise auch die Professionalisierung der Verbände. Mit der Allzuständigkeit des Staates für alle gesellschaftlichen Probleme, insbesondere im Zuge seiner sozialstaatlichen Entwicklung, wächst das Bedürfnis des Staates nach Absprache mit den mächtigen Verbänden. ... Es sind also nicht nur die Verbände an guten Kontakten mit staatlichen Stellen interessiert, sondern auch die staatlichen Stellen sehen in der Kontaktpflege mit den organisierten gesellschaftlichen Gruppen eine wichtige Aufgabe zur Durchsetzung ihrer Konzepte und Ideen.“[3]

Vorab sollen hier die gängigen Verbandstypen in ihren Wesens- und Strukturmerkmalen kategorisiert werden. Das dritte Kapitel stellt die Informationspolitik der Verbände als Balanceakt zwischen äußerer Loyalität und innerer Demokratie auf den Prüfstand.

Anschließend sollen unter dem Begriff „Organisierte öffentliche Interessen“ die beiden wesentlichen Tätigkeitsfelder der Verbände, nämlich demokratische Politikvermittlung und Beteiligung an Gesetzgebungsverfahren, beleuchtet werden. Im Rahmen der demokratischen Politikvermittlung wird eine Abgrenzung von direktiven Systemen vorzunehmen sein.

Unter „Öffentlichkeitsarbeit und Legitimation“ werden das Milieu der Meinungen, in welchem Selbstdarstellung Positionierung bedeutet angesprochen, die Mittel der Einflußnahme in ihren Spezifika dargestellt, um schließlich die so transportierte Wertearbeit und Überzeugungsleistung erörtern zu können.

Das sechste Kapitel soll dann die Rolle der Verbände im Geflecht unseres politischen Systems sowie hinsichtlich der Idee des „Gemeinwohl“ beleuchten und so die Verbände, nachdem sie in Teile und Funktionen zerlegt wurden, wieder ins Ganze einfügen, um anschließend hinsichtlich ihrer Bedeutung für demokratische Politikvermittlung ein Fazit ziehen zu können.

2. TYPOLOGIE

Über die Anzahl der Interessenverbände in der Bundesrepublik lassen sich keine verläßlichen Angaben machen. Die Zahlen schwanken mitunter stark. So geht Thomas Ellwein 1983 davon aus, daß in der BRD auf 1000 Einwohner mindestens drei bis vier Vereinigungen kommen, was einer Gesamtzahl von mindestens 200.000 entspräche [4]. Bei dieser „Faustregel“ handelt es sich nicht nur um Interessenorganisationen im eigentlichen Sinne, sondern auch um allgemeine Vereine wie Sportvereine. Jürgen Weber geht 1977 von 4000 bis 5000 Verbänden im engeren Sinne aus[5].

Bei der großen Bandbreite der unterschiedlichen Interessenverbänden in der BRD gestaltet es sich als schwierig, sie nach eindeutigen Kriterien zu typologisieren. Dennoch haben sich einige grundlegende Einteilungskriterien durchgesetzt:

Nach Interessentypus läßt sich zwischen wirtschaftlichen Interessengruppen auf der einen und ideellen Förderverbänden auf der anderen Seite unterscheiden[6]. Die Grenze zwischen beiden ist fließend, da „ ideelle Förderverbände auch materielle Ziele haben[7] und umgekehrt.

Nach Organisationsform läßt sich unterscheiden anhand der Rechtsform der Organisationen. Die meisten Verbände in der Bundesrepublik haben den Status eines eingetragen Vereins (,,e.V.“) nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Alternative Interessenorganisationen wie etwa Bürgerinitiativen aber wollen sich von solchen konventionellen Rechtsformen lösen und haben sich nicht eintragen lassen[8]. Historische Gründe hingegen hat die fehlende Eintragung bei den meisten Gewerkschaften und einigen Parteien[9]. Eine Sonderstellung nehmen die Kammern und die Religionsgemeinschaften ein. Sie fungieren als Anstalten des öffentlichen Rechts.

Orientiert man sich an den jeweiligen Handlungsfeldern, läßt sich unterschieden zwischen Interessenorganisationen im Wirtschafts- und Arbeitsbereich, Arbeitnehmerverbänden, Verbänden im sozialen Bereich, politischen und ideellen Vereinigungen sowie Verbänden öffentlicher Gebietskörperschaften[10]. Die einzelnen Bereiche - besonders der Wirtschafts- und Arbeitsbereich - ließen sich noch weiter differenzieren.

Der Organisationsgrad als Unterscheidungsmerkmal meint den ,, Anteil der Mitglieder von Interessenorganisation an denjenigen, deren Interessen vertreten werden sollen[11]. Der Organisationsgrad von Arbeitgeberorganisationen ist besonders hoch, der von Arbeitnehmerverbänden hingegen eher gering und weiter im abnehmen begriffen[12].

3. INFORMATION, LOYALITÄT UND INNENLEBEN

Das Wirkungsgebiet der Verbände ist umfassender als man allgemein glaubt. Sie stehen nicht nur ihren Mitgliedern zur Seite, sondern versuchen auch, die öffentliche Meinung zu beeinflussen, um die Öffentlichkeit für ihre Belange und Ziele zu gewinnen.

Ein weitere Aufgabe der Verbände ist die Beratung der Regierung. Daraus kann man schließen, daß die Verbände nicht jedesmal äußere Druckmittel anwenden müssen, um sich Gehör bei der Regierung zu verschaffen. Dies geschieht lediglich dann, wenn ihre Wünsche anderweitig keinen Echo finden. Doch dies wird von den etablierten Verbänden nicht oft praktiziert, es sei denn, sie sind sich sowohl der politischen Notwendigkeit als auch des erforderlichen Rückhalts in der Öffentlichkeit sicher. Solche Aktionen fördern meistens die schon allgemein vertretene Vorstellung, was ein Nachteil für die Verbände sein kann. Die Annahme vieler Menschen, daß Politik, Arbeitgeber und Verbände sich in ständiger „Feindschaft„ befänden, ist jedoch unzutreffend. Man denke hier nur an die „Konzertierte Aktion“ der Schmidt-Ära und das aktuelle „Bündnis für Arbeit“.

„... die überwiegende Mehrheit der Verbandsaktivitäten im politischen Raum (sind) in Wirklichkeit friedliche Vorgänge des Informationsaustausches mit den zuständigen Stellen im Bereich des Staates ... und das sie gewöhnlich in Gestalt von Stellungnahmen, Verhandlungen, Gesprächen und Absprachen realisiert werden.“[13]

Viele Aktivitäten gelangen erst gar nicht an die Öffentlichkeit und werden meistens in stiller Kooperation durchgeführt. Dabei muß die Verbandsführung bemüht sein, ein Minimum an Kommunikation mit ihrer Mitgliedschaft aufrechtzuerhalten, also Politikvermittlungsleistungen erbringen, um die Verhandlungsergebnisse, die sie erreicht hat, der eigenen Mitgliedschaft plausibel und überzeugend zu machen, damit die Ergebnisse von der Mitgliedschaft akzeptiert und mit getragen werden. Denn der Verband bzw. die Verbandsführung ist verpflichtet, die Kompromisse, die mit anderen Vertretern ausgehandelt wurden, auch so weiterzugeben, daß diese akzeptiert werden. „ Denn wenn einmal ein Verband das Vertrauen der anderen durch Nichteinhaltung einer getroffenen Vereinbarung enttäuscht hat, wird es künftig schwer sein, haltbare Kompromisse zu finden, weil auch die anderen Verbandsvertreter sich an die Verbindlichkeit nicht mehr so gebunden fühlen könnten. ... Von ihnen wird letztlich eine Art doppelter Loyalität verlangt: einmal müssen sich die Verhandlungspartner aus den anderen Verbänden darauf verlassen können, daß sie zu den ausgehandelten Kompromissen stehen und sie in ihren Verbänden gegenüber vertreten, zum anderen müssen die Verbandsmitglieder davon überzeugt sein können, daß sie im Prozeß des Interessenausgleichs die Verbandsinteressen einbringen und die Mitgliederinteressen nicht um ein Linsengericht preisgeben. Nur wenn diese beiden Loyalitäten angenommen werden können, ist eine gewisse Verbindlichkeit der ausgehandelten Vereinbarungen gesichert.“[14]

„Diese Form der Politikvermittlung hat weniger mit der sachlichen Information über Zusammenhänge und Problemlagen einer strittigen Frage zu tun, als vielmehr mit der Rechtfertigung einer gefundenen Lösung oder der positiven Selbstdarstellung der Verbandsvertreter und ihrer Politik.“[15]

Die Kommunikation darf auf Dauer nicht einseitig verlaufen, wenn man nicht eine wachsende Entfremdung von der Basis in Kauf nehmen möchte oder den Eindruck erwecken will, daß die Verbände oligarchische Tendenzen haben und dem Demokratieprinzip entgegenarbeiten. Viele Menschen sind in Vereinen und Verbänden organisiert und die innerverbandliche Demokratie ist daher wesentlich für den Lernprozeß von Staatsbürgern.

Wenn es schon in den Organisationen unterhalb der staatlichen Ebenen kein Minimum an Demokratie gibt, wie soll es oberhalb der staatlichen Ebenen funktionieren? Diese Überlegungen gelten vor allem für die verbandsinterne Willensbildung im Verhältnis zwischen Verbandsführung und Verbandsmitgliedern. Führer eines Verbandes besitzen das Monopol über die Kommunikationsmittel der Gruppe und können sie durchaus zu ihren Gunsten nutzen.

Die Methode der Urabstimmung zur Ermittlung des Mitgliederwillens gilt oft als Garantie demokratischer Willensbildung. Aber selbst die Referenda unter den Mitgliedern sind nicht gegen Manipulationen der Gruppenführung gefeit. Die Führung bestimmt, ob eine Abstimmung stattfindet und welche Fragen zur Abstimmung vorgelegt werden. Auch der Unterschied an Informationen, welche Führung und die Mitglieder haben, macht selbst bei einer einwandfreier Anwendung der Referenda eine rationale Entscheidung der Mitglieder nicht leicht. Es muß gefordert werden, daß die Verbandsführung nicht einfach autonom die Verbandsinteressen definiert. Die Wirklichkeit sieht jedoch so aus, daß die Verbandsführung (bei großen Verbänden) die Verbandsziele erst definiert und dann durchzusetzen sucht.

Sieht man sich die Spitzengremien der jeweiligen Verbände sowie die hier arbeitenden Repräsentanten einmal etwas genauer an, stellt man fest, daß der Typus der Berufspolitikers vorherrscht. Jahrzehntelange Vertretungserfahrung paaren sich in der Regel mit jeweils verbandstypischen Karrieren. Dieser professionalisierte Interessenvertreter leidet unter und profitiert von den gleichen Phänomenen wie z. B. ein Bundestagsabgeordneter. Der Basisbezug wird um so schwieriger, je weiter man in der Hierarchie steigt. Andererseits nehmen Kompetenzen und Erfahrungen zu. Hier entstehen die Kontakte, die nützlich sein können, aber auch dem Argument der „Verfilzung“ Vorschub leisten.

Naschold unterscheidet zwischen zwei Entscheidungsebenen. Routine - und Zweckentscheidungen, Innovationsentscheidungen, Krisenentscheidungen. Richtungsänderungen und längerfristige Problemlösungen erlauben nicht nur längere Diskussionen, sondern lassen es auch angezeigt erscheinen, auf Erfahrungen und Kenntnisse der Mitglieder zurückzugreifen. Sowohl Kooperation als auch Konflikt mit der Regierung und anderen Organisationen erfordern hingegen häufig ein rasches und flexibles Handeln, das keine lauten und langwierigen Diskussionen erlaubt.

Pressure- Gruppen bedürfen daher weiterhin einer aktiven und mit ausreichenden Vollmachten versehenen Spitze. Diese sollte ausreichende Beteiligungsmöglichkeiten einräumen, u.a. auch, um die systemwichtigen Aggregations- und Legitimierungsaufgaben durch das Verbandswesen erfüllen zu können.

Allgemein wird Politikvermittlung nach innen demnach häufig als Werbung für bestimmte Konzepte und als Sicherung von Mitgliederloyalität betrieben. Es wäre jedoch falsch, diese Vorgänge ausschließlich als eine Form der Entmündigung der Mitgliedschaft zu interpretieren. Denn die auf Anerkennung bestimmter verbandspolitischer Konzepte bezogenen Werbemaßnahmen der Verbandsführung dienen auch dazu, gesetzgeberische oder Verwaltungsentscheidungen, an denen die Verbandsrepräsentanten mitgewirkt haben, der eigenen Gruppe gegenüber zu vermitteln, zu erläutern und mögliche Widerstände gegen die Verwirklichung auszuräumen. Diese Funktion wird um so wirkungsvoller wahrgenommen, je intensiver und kontinuierlicher sie von den Entscheidungsträgern in Politik und Verwaltung befragt und in die Entscheidungsvorbereitung einbezogen werden.

4. ORGANISIERTE ÖFFENTLICHE INTERESSEN

Die Meinungsbildung in politischen Fragen ist Voraussetzung für die Artikulation politischen Willens. Politischer Wille ist stets aktivierte politische Meinung. Als Medium dient hier die „Öffentliche Meinung“. Sie stellt einen Extrakt der vielfältigen privaten Meinungen dar und strebt bereits nach politischer Aktion durch Beeinflussung der Staatsorgane.[16] Die Arbeit der Zuspitzung und der Besetzung von Themen bis hin zu Kampagnen dient der Verankerung oder Durchsetzung von Verbandsinteressen im öffentlichen Raum und ist, da sie in einem demokratischen System stattfindet, insofern Politik.

4.1. STELLENWERT FÜR DEMOKRATISCHE POLITIKVERMITTLUNG

Offensichtlich haben organisierte Gruppen, die wir als Kampforganisationen und als Informationslieferanten sehen, im politischen Kommunikationsprozeß eine zentrale Bedeutung, da sie im politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozeß allgegenwärtig sind. Insofern fällt es jeder Regierung schwer, Maßnahmen zu treffen, ohne die Interessen der Verbände zu berühren und so einen enormen Widerstand der Verbände auf sich zu ziehen. Die Verbände sind nahezu in allen Politikfeldern vertreten und machen es der jeweiligen parlamentarischen Mehrheit unmöglich, gegen ihren Willen zu regieren.

So können viele Vorhaben, die von Regierungen geplant wurden, nicht ganz durchgesetzt oder müssen immer wieder berichtigt werden, damit ein Konsens mit den Verbänden gefunden werden kann. Dies erweckt bei vielen Menschen den Eindruck, der Staat sei handlungsunfähig und richte sich nach dem Willen der Verbände und laufe so Gefahr, die Staatsleitung ganz zu verlieren bzw. sie an die Verbände abzugeben. Diese könnte dann dazu führen, daß die Demokratie Gruppenegoismen unterliegt und dies sich nachhaltig auf die Menschen, die nicht organisiert sind oder einer privilegierten Organisation angehören, auswirkte.

Doch die Formulierung von Interessen, der Versuch, öffentlich Sympathie und Zustimmung zu gewinnen und sie im politischen Prozeß auch durchzusetzen, ist jedoch nicht Ausdruck von Gruppenegoismus, sondern die von unserer Verfassung vorgesehene Form der Staatswillensbildung.

Das öffentliche Interesse in einer strittigen, zur Entscheidung anstehenden Frage zu bestimmen, ist die Aufgabe von Politik und Verwaltung. Das ihnen damit übertragene Entscheidungsmonopol ist jedoch nicht identisch mit dem Definitionsmonopol bezüglich des öffentlichen Interesses oder Gemeinwohls angesichts konkurrierender Wertvorstellungen und Interessenlagen.

„Es ist das Credo einer pluralistischen Demokratie, daß das öffentliche Interesse in einer strittigen, von der Politik bzw. der Verwaltung zu entscheidenden Sachfrage (...) nicht von den staatlichen Ämtern nach eigenem Gutdünken definiert, sondern im Rahmen und auf der Grundlage der in einer Gesellschaft vorhandenen Willensäußerungen und des Normenbewußtseins ihrer Bürger formuliert wird.“ [17]

Dieses immer wieder neu auszubalancierende Gefüge macht Demokratien im Vergleich mit Diktaturen behäbig. Eine quasimilitärische Befehlsstruktur ist hier möglicherweise schneller. Bei mannigfachen sonstigen Unterschieden ähneln sich der nationalsozialistische Staat mit seinem „Führerprinzip“ sowie seinen „gleichgeschalteten“ Organisationen und die „DDR“ mit ihren Einheitsorganisationen: Der „Führer“ oder das Politbüro befiehlt und die intermediären Organisationen sind lediglich Transmissionsriemen des von oben Befohlenen.

Die Idee und besondere Qualität einer Demokratie unseres Typs besteht ja gerade in der Balance der verschiedenen Interessen, die das Recht haben, sich zu organisieren, um so Effizienz und Legitimation zu verbinden. Dies scheint der hiesigen Mentalität tatsächlich zu entsprechen: Gemessen an der Einwohnerzahl findet man in Deutschland eine enorme Zahl an Vereinen vor.

4.2. PARTIZIPATION AN DER LEGISLATUR

Es würde wenig Sinn machen, wenn[18] Regierung, Parlament oder Verwaltung bestimmen dürften, was das öffentliche Interesse ist und versuchen ihre Vorstellung von öffentlichem Interesse an das Volk zu vermitteln. Die Vorstellungen des Staates und des Volkes müssen und sind nicht immer gleich.

Die betroffenen Kreise sind in jedem Falle zu konsultieren, da es heute zahlreiche Problemstellungen gibt, die ohne Mitwirkung des Sachverstandes der betroffenen Kreise gar nicht geregelt werden könnten. Man geht davon aus, daß der besondere Sachverstand oft nur erworben werden kann, indem die Betroffenen ständig mit der Materie zu tun haben und mit ihren Problemen leben. Man muß auch sehen, daß sich die Gesetzgebung in ständig zunehmendem Ausmaß kompliziert und spezialisiert, und dies um so mehr, als die Gesetzgebung nicht nur zur Konfliktregulierung, sondern auch zur Daseinsgestaltung eingesetzt wird.

Das Problem ist jedoch, daß nicht ausgeschlossen werden kann, daß die Verbände Fachleute an den Staat vermitteln, die zwar über das Fachwissen verfügen, was das Informationsbedürfnis des Staates befriedigen könnte, aber auch bestens über die Interessen ihres Verbandes informiert sind und diese Interessen auf die eine oder andere Weise mit dem Informationsbedürfnis des Staates verknüpfen und sie durchsetzen. Deshalb wäre es notwendig, Vorkehrungen zu treffen, die eine zu große Abhängigkeit des Staates vom Sachwissen der Verbände verhindert und die Beteiligungen sollten so gestaltet werden, daß eine Kontrolle durch die Öffentlichkeit möglich ist. Denn es besteht die Gefahr, daß sich einige Verbände zusammenschließen und die vom Staat geforderte Information so gestalten, daß es zur Verfolgung ihrer Interessen und zum Nachteil anderer gereicht.

4.3. BALANCE DER INTERESSEN

Die Beteiligung von Verbänden wird oft mit der Erwartung verbunden, daß es hierdurch zu einem Interessenausgleich komme, der wenigstens zu einem für alle Seiten tragbaren Kompromiß führe. „Die Annahme eines interverbandlichen Interessenausgleichs geht davon aus, daß eine beabsichtigte Regelung regelmäßig die Interessen mehrerer Verbände berühren wird. Dabei ist es wahrscheinlich, daß die Interessen der verschiedenen Verbände nicht vornherein in die gleiche Richtung führen, sondern sich vollständig oder teilweise gegenüberstehen. In diesen Fällen hofft man, daß einerseits durch eine Aussprache der betroffenen Kreise alle für den Erlaß der Regelung relevanten Gesichtspunkte diskutiert werden, und das anderseits mögliche Differenzen, die zwischen den Verbänden bestehen, so doch durch Kompromiß beigelegt werden können.“ [19] Dies kann natürlich nur dann erreicht werden, wenn alle betroffenen Verbände gleichzeitig an bestimmten Vorhaben beteiligt werden.

Dies stellt ein Problem dar, da es bei der Anzahl der Verbände unmöglich ist, alle zu berücksichtigen. Es sind jedoch Modelle entwickelt worden, die dafür sorgen, daß alle Verbände umfassende Berücksichtigung finden, was aber nicht bedeutet, daß dieses Problem hundertprozentig gelöst werden kann und es so keine Kontroversen mehr bei der Zusammensetzung des Rates zwischen den Verbänden gibt.

Der interverbandlichen Interessenausgleich dient auch der Abstimmung der Vorstellungen des Staates mit den Verbänden. Sie dient dazu, daß staatliche Maßnahmen nicht rigoroser ausfallen als nötig und bei den Verbänden Verständnis hervorrufen. Jedoch wäre zu beachten, daß der in der Gesetzgebung angestrebte Interessenausgleich möglichst alle Interessen berücksichtigt und abwägt. Es darf nicht zu einem Ausgleich zwischen Staat und Verbände zu Lasten Dritter kommen.

Die Einbeziehung der Verbände führt auch zur Erleichterung der Durchführung der Gesetzgebung. Sie gewährleistet, daß nichts beschlossen wird, was die Betroffenen nicht leisten können. Außerdem ist es viel wahrscheinlicher, daß zusammen getroffene Maßnahmen eher von den Betroffenen angenommen und in die Realität umgesetzt werden, als wenn der Staat selbstherrlich bestimmte Maßnahmen träfe. Der Staat muß um Verständnis bei den Betroffenen werben, schon aus moralischen Gründen, wenn er verhindern will, daß die Umsetzung der Maßnahmen nicht an der Unlust, am Widerstand und taktischen Manövern derer scheitern soll, die sie befolgen sollen. Der Staat hat ein Interesse daran, daß die Maßnahmen, die getroffen wurden, die gewünschten Wirkungen zeitigen.

Durch die Beteiligung der Verbände an der Gesetzgebung wird auch der Entscheidungsprozeß der staatlichen Organe kontrolliert. So kann frühzeitig festgestellt werden, ob der Staat die Interessen der Verbände bei seinen Entscheidungen in die Abwägung miteinbezieht oder ob er seine Unabhängigkeit in selbstherrlicher Weise ausnützt.

Des weitern kann durch die Verbände die Macht der Bürokratie eingeschränkt werden. Die Bürokratie handelt nicht immer neutral, sondern verfolgt ebenso wie andere Gruppen ihre Ziele oder erliegt der Versuchung der Macht. Durch die Verbände wird die Tätigkeit des Staates und seiner Organe nicht nur kontrolliert, sondern auch entlastet und erleichtert.

5. ÖFFENTLICHKEITSARBEIT UND LEGITIMATION

5.1 MEINUNGSKLIMA UND SELBSTDARSTELLUNG

Für die Verbände ist Öffentlichkeitsarbeit, öffentliche Agitation aller Art und berufene Sprecher des öffentlichen Interesses zu sein, die wichtigste Strategie, um erfolgreiche Verbandspolitik zu betreiben. „Öffentlichkeitsarbeit bedeutet jedoch nicht, die öffentliche Meinung, die vor allem als veröffentlichte Meinung auftritt, zum Adressaten, d.h. zur Entscheidungsinstanz der Verbandsforderung zu machen, sondern sie in eine Zweck- Mittel- Relation einzuspannen.“[20]

Öffentlichkeitsarbeit kann dazu beitragen, für die eigene Gruppe breite Unterstützung zu mobilisieren, um das Partikularinteresse der eigenen Gruppe in der öffentlichen Auseinandersetzung als für die gesamte Gesellschaft von zentraler Bedeutung darzustellen oder um seine Position gegenüber den entscheidungskompetenten Instanzen zu stärken und ihr so Nachdruck zu verleihen.

Öffentlichkeitsarbeit kann die Aufgabe haben, durch Scheinprogramme und gezielte Falschinformation von anderen Verbandstätigkeiten abzulenken.

Sie kann auch betrieben werden, um Mitglieder anzuwerben, den Image- und Bekanntheitsgrad des eigenen Verbandes zu erhöhen und die Aufmerksamkeit auf die Verbandsleistungen zu lenken.

Nicht zuletzt kann sie eingesetzt werden, um Mitglieder gegenüber der Propaganda, den Argumenten und Behauptungen möglicher Gegner zu immunisieren und über Entwicklungen, Aktivitäten, Ansichten und Meinungen der Verbände, d.h. des Vorstands, zu informieren und eine einheitliche Meinungsbildung von oben nach unten zu erreichen.

Durch diese Form der Politikvermittlung, das Öffentlichmachen bestimmter Probleme, tragen die etablierten Verbände ebenso wie die zahllosen Bürgerinitiativen usw. zum Problembewußtsein der Bürger, aber auch der politischen Amtsträger in erheblichem Maße bei. Im Medienzeitalter bedeutet dies, daß alle Gruppen versuchen müssen, ihre Botschaften so zu verpacken, daß die Medien die ihre Anliegen zur Kenntnis nehmen, sie möglichst mit Verständnis begleiten und es so einer großen Anzahl von Bürgern zugänglich machen. In einer pluralistischen Gesellschaft braucht nahezu jede Gruppe auch den guten Willen der anderen Bevölkerungskreise.

Wie wichtig Öffentlichkeitsarbeit ist, kann man am Beispiel der Agrarverbände sehen. Große Agrarverbände, nicht nur die deutschen, haben einen schlechten Ruf bei der Bevölkerung. Dies hat nicht nur damit zu tun, daß die Entfremdung zwischen Städtern und Bauern voranschreitet, sondern vor allem weil die landwirtschaftlichen Organisationen vernachlässigt haben, kostspielige Öffentlichkeitsarbeit zu leisten, da sie ja das Ohr der Regierung und Verwaltung besitzen.

„Im allgemeinen haben aber die Interessenverbände die Zeichen der Zeit erkannt und bemühen sich recht eifrig um die Pflege der Öffentlichkeit. Es gibt kaum ein Verband, der nicht eine eigenen Pressedienst herausgibt – kaum ein Verband, der sich nicht eine eigene Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit zugelegt oder einen Public-Relations-Fachmann verpflichtet hätte. Die langfristige Meinungspflege wird deshalb heute von den Verbänden wichtiger genommen als aktuelle Kampagnen.“[21]

5.2. MEDIEN

So ist das Bemühen der Verbände, die Medien durch Presseerklärungen, Pressekonferenzen, Dokumentationen, Leserbriefe, Gegenerklärungen direkt zu erreichen, enorm. Doch wichtiger sind Veranstaltungen, Kongresse, Tagungen, wissenschaftliche Symposien, Demonstrationen, Protestkundgebungen usw., die eigentlich nicht direkt für die Teilnehmer veranstaltet sondern für die Multiplikation über die Medien inszeniert werden.

Nun lassen sich die Medien nicht unbedingt über einen Kamm scheren. Bisher konnten wir von einer einfachen Dreiteilung der Medien ausgehen:

Wie leicht die Verbände in der allgemeinen Presse Zugang gewinnen, hängt von der Verbandsaffinität zusammen. Denn die allgemeine Presse ist privatwirtschaftlich organisiert und vom Anzeigenaufkommen abhängig. So ist sie darauf bedacht, Rücksicht auf die Industrie-, Wirtschafts-, und Kapitalinteressen zu nehmen, da sie von ihnen wirtschaftlich abhängig ist. Im Allgemeinen ist die politische Ausrichtung der Presse hoch differenziert, doch mit einer deutlichen Tendenz zu Gunsten der Verbände von Privatwirtschaft und Kapital.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk (TV und Hörfunk) ist gesetzlich dazu verpflichtet, ein „faires“ Abbild der gesellschaftlichen Wirklichkeit zu bieten. Zur Sicherung eines „ausgewogenen“ Programms wachen in zahlreichen Gremien die Interessenvertreter verschiedener Verbände. Doch dies garantiert nicht sicher, daß ein unverzerrtes Spiegelbild unserer Gesellschaft durch die elektronischen Medien wiedergegeben wird. Die Sitzverteilung in den Rundfunkräten ist nicht zwangsläufig ausgewogen. Einige Verbände sind über- und andere wiederum unterpräsentiert.

Wenn man nun die „neuen Medien“ hinzuzieht, wird die ganze Lage noch komplizierter. Die „neuen Medien“ sind privatwirtschaftlich organisiert und ihr Hauptanliegen ist der Gewinn durch Werbung und kein gesetzlicher Informationsauftrag. Privates Fernsehen und Videoangebote werden die Repräsentation organisierter Interessen in den Medien noch mehr verzerren als dies gegenwärtig bereits der Fall ist.[22]

Um dem Einfluß der allgemeinen Presse nicht ganz ausgeliefert zu bleiben, haben die Verbände schon sehr früh damit begonnen, ihre eigenen Veröffentlichungen zu vertreiben. So sind Arbeitnehmerverbände und die Kirchen die größten Anbieter eigener Presseerzeugnisse. Die politische Bedeutung verbandsengagierter Presse ist groß aber auch begrenzt. Groß deshalb, weil z.B. die Verbandszeitschriften, die Mitglieder meist automatisch erhalten, einen großen Einfluß auf die Meinungsbildung der Mitglieder haben und so auch indirekt auf die Meinungsbildungsprozeß der Öffentlichkeit einzuwirken vermögen. „Ihre Auflage ist beträchtlich: Die Kirchenblätter sollen eine Gesamtauflage von 16 Millionen haben. Den verbandseigenen Jugendzeitschriften wird eine Auflage von 1.8 Millionen nachgesagt, während die DGB- Organe angeblich auf eine Auflage von 6.5 Millionen bringen sollen.“[23]

Andere Erzeugnisse werden kostenlos an Leser verteilt. Layout, Inhalt und journalistische Professionalität lassen oft zu wünschen übrig und dementsprechend kann der Leseanreiz, vor allem für die Außenwelt, nicht groß sein. Ob das Erscheinungsbild mit modernem Layout und teurem Druck etwas an dieser Situation ändern könnte, bleibt ungewiß.

Um eine effektive Öffentlichkeitsarbeit leisten zu können, müßten die Verbände, die sich in der Regel konventioneller Formen der Information und Propaganda bedienen, sich darum bemühen, in allen Bereichen der Massenmedien präsent zu sein und ein gewisses Echo zu erzielen.

Für die neuen Bewegungen, die in den Anfangsstadien ihrer Aktivitäten meistens keine Kontakte zu Regierung und Verwaltungen haben, ist die öffentliche Berichterstattung wie bei den etablierten Verbänden das wichtigste Medium bzw. hier das einzige Medium, ihre Ideen und Forderungen zu propagieren.“Es ist unverkennbar, daß jene meistens locker organisierten Interessengruppen, die in ihrem Selbstverständnis keine sein wollen und sich schon gar nicht mit den Vereinen herkömmlicher Art vergleichen möchten, in ihrer Funktion jedoch nichts anderes darstellen, neue Formen und Methoden der Politikvermittlung eingeführt haben.“[24]

Auch wenn die genauen Ziele dieser Initiativen nicht einzuschätzen sind und manche ihrer Aktionen für Außenstehende „übertrieben „ und gewalttätig ausfallen wie z.B. die Aktionen im Umfeld der Anti- Kernkraftinitiativen, läßt sich nicht übersehen, daß z.B. die Gruppen im Umweltschutzbereich die Öffentlichkeit für die Belange der Ökologie aufmerksam gemacht und sensibilisiert haben.

Sie haben durch öffentliche Aktionen aller Art überall dort, wo Staat und Verbände Maßnahmen realisieren wollten, die negative Auswirkungen auf die Umwelt haben könnten, Gegenpositionen bezogen und so, die Diskussion, was von den Menschen gefordert und gewünscht wird, in den Vordergrund gerückt.

Durch diese Form der Politikvermittlung, die auf legitimen Bürgerängsten basiert und mit unserer Vorstellung von Demokratie einher geht, da sie die Mitwirkungsmöglichkeit von engagierten Menschen erweitert, öffentliches Problembewußtsein schafft und eine wichtige Ergänzungsfunktion zur politischen Welt der Experten und Technokraten bilden kann, haben diese Gruppen einen wichtigen Beitrag zur Festigung und Realisierung von unserer Vorstellung von Demokratie beigetragen. Alle Erfahrung spricht dafür, daß auch sie Politikvermittlung durch Kooperation mit den Entscheidungsträgern in Politik und Verwaltung praktizieren werden.

Diese Gruppierungen versuchen natürlich vor allem auch die Massenmedien zu erreichen. Doch darüber hinaus können diese Gruppierungen auf die „Alternative Presse“ zurückgreifen. „Diese Zeitschriften repräsentieren die Lebenswelt der neuen alternativen Bewegungen und teilen damit auch deren Diskontinuitäten und internen Konfliktstoffe. Sie sind zweifellos ein wichtiger Faktor für Gegenöffentlichkeit zu den etablierten Medien. Die monatliche Gesamtauflage wird auf zwischen 1.5 und 2 Mio. geschätzt. Die Alternativpresse hat ähnlich wie die übrigen Medien der organisierten Interessen die doppelte Funktion, die Kommunikation innerhalb der neuen sozialen Bewegungen zu stärken und für Kommunikation zwischen den alternativen Gruppierungen und ihrem gesellschaftlichen Umfeld zu sorgen. Sie ist damit ein wichtiger Faktor zur Vernetzung und Identitätsbildung der neuen sozialen Bewegungen und ein Gegengewicht zu etablierten Medien. Ob sie allerdings die befürchteten negativen Wirkungen der neuen Medien konterkarieren kann, erscheint zweifelhaft. Insbesondere sind Kommerzialisierungstendenzen auch hier deutlich registrierbar – als locker alternativer Medienchic.“[25]

5.3. WERTE UND ÜBERZEUGUNGEN

Verbände legen - schon um ihre Öffentlichkeitsarbeit nicht ins Leere laufen zu lassen oder der Vergessenheit anheimzufallen- Wert darauf, daß viele Menschen wirtschaftliche, soziale oder politische Fragen von gefühlsmäßigen Vorstellungen her beurteilen, die ihre Wurzeln im überkommenen Wert- und Überzeugungssystem haben. Dazu gehören in der BRD z.B. die Vollbeschäftigung oder die Stabilität der Währung. Kein Verband kann es sich leisten z.B. den Wert eines dieser Faktoren anzuzweifeln oder den Verdacht zu erwecken, irgendwelche Maßnahmen zu unternehmen, die diese Werte in Frage stellen.

„Aus dem bisher Dargestellten läßt sich das Bemühen der Verbände erkennen, Teile ihres Programms in das öffentliche Wert- und Überzeugungssystem einzufügen, z.B. haben sich die Unternehmerverbände erfolgreich bemüht, die Soziale Marktwirtschaft zu einem Allgemeingut werden zu lassen. Gleichzeitig streben sie aber auch danach, als Schutzpatronen eines allgemeinen Wertes oder einer allgemeinen Überzeugung öffentlich anerkannt zu werden. Damit erscheinen sie der Öffentlichkeit nicht als Vertreter von Sonderinteressen, sondern des allgemeinen Wohls.“[26]

Doch müssen sie darauf achten, nicht zu übertreiben oder sich als die alleinigen Vertreter des Allgemeinwohls darzustellen, da sie so sehr schnell an Glaubwürdigkeit verlieren könnten.

Auch bei der Definition von Verbandsideologien versuchen die Verbände, ihre Ideologie mit dem Wert- und Überzeugungssystem abzustimmen, da dies die Öffentlichkeitsarbeit enorm erleichtern und auch zur inneren Geschlossenheit und internen Willensbildung beitragen kann.

Man kann also sagen, daß Öffentlichkeitsarbeit eines der wichtigsten Grundelemente der Verbände ist, wenn sie Einfluß darauf nehmen wollen, was sich in unserer Gesellschaft tut.

Zu diesem Zweck benötigt jeder größere Verband, wie schon erwähnt, eine eigene Presseabteilung und ein möglichst differenziertes Informationsangebot, um eine überzeugende Selbstdarstellung vornehmen zu können. Hat ein Verband erst einmal für sein Anliegen oder Sichtweisen ein günstiges Meinungsklima in Presse, Rundfunk und Öffentlichkeit geschaffen, dann werden sich auch Politiker seinen Argumenten nicht entziehen.

Darüber hinaus wird das direkte Gespräch mit Politikern und zuständigen Amtsträgern in den Verwaltungen gesucht werden, wenn wirklich etwas bewirkt werden soll. „In der Regel wirkt der Einfluß auf die öffentliche Meinung nur als Verstärker neben anderen Aktionen der Verbände. Die Teile der Bevölkerung, die einem Interesse nahestehen, sind aufgrund ihrer höheren Breitschaft, interessengebundene Meinungsäußerungen zur Kenntnis zu nehmen, Verbandspublikationen zu lesen und auf Grund ihres höheren Organisationsgrades in der Regel aufgeschlossener für die Ansichten, die ein Verband fördert. Neuere Manipulationstheorien machen sich jedoch die Sache allzu einfach, wenn sie schlicht von der „Machbarkeit“ jeder Meinung durch kleine organisierte Minderheiten ausgehen. ... Der Einfluß von Verbänden auf die Öffentlichkeit hängt vom Reservoir der Sympathisierenden ab, das ein Verband unter denen mobilisieren kann, die nicht formell Verbandsmitglieder sind.“[27]

Öffentlichkeitsarbeit ist sicher wichtig, doch sollte man erkennen, daß Öffentlichkeitsarbeit nicht als das Allheilmittel gesehen werden darf, womit alles erreicht werden kann. Sie hat ihre Grenzen, ist sehr kostspielig und kompliziert.

6. ROLLE UND GEMEINWOHL

Es wäre falsch, den Begriff des Gemeinwohls im Gegensatz zu den verschiedenen Interessen in der Gesellschaft oder gar als deren Überwindung zu sehen. Die Bestimmung des öffentlichen Interesses in einer umstrittenen Angelegenheit ist ein Vorgang der Güterabwägung und kein philosophischer Erkenntnisprozeß.

Die Bundesrepublik versteht sich als pluralistische Demokratie. “Sie geht davon aus, daß kein Gemeinwohl a priori vorhanden ist, sondern daß erst aus einem delikaten Prozeß der divergierenden Gruppen und Ideen, bei deren Zusammenspiel die generell akzeptierten Normen und Spielregeln beachtet werden sollen, ein Gemeinwohl a posteriori entsteht.“[28]

Damit die von den Verbänden vertretenen Interessen nicht übersehen werden, müssen die Verbände an dem Prozeß der Bestimmung des Gemeinwohls beteiligt werden. Die Einbindung der großen Interessengruppen führt aber für sich alleine nicht zur Lösung, man muß auch die kleinen Verbände berücksichtigen. Die großen Verbände treten bei bedeutungsschweren oder auch bei weniger dramatischen politischen Streitfragen mit einer Art Monopolanspruch auf die Wahrheit in die politische Arena und beanspruchen für sich, in diesen Angelegenheiten jeweils die einzigen Vertreter des öffentlichen Interesses, des Gemeinwohls zu sein und allein die richtige Politik zu vertreten.

Unter diesen gegebenen Umständen ist darauf zu achten, daß auch die nichtorganisierten und die nichtorganisierbaren Interessen zu berücksichtigen sind, da die organisierten Interessen schon aufgrund ihrer Organisation gegenüber den nichtorganisierten und die nichtorganisierbaren im Vorteil sind, was zu einer einseitigen Betonung der organisierten Interessen bei der Bestimmung des Gemeinwohls führen könnte. Hier ist der Staat gefragt, der dafür sorgen muß, die nichtorganisierten Interessen in den Prozeß der Bildung des Gemeinwohls einzubringen und bei der Abstimmung mit den anderen Interessen angemessen zu berücksichtigen.

Es ist nicht möglich den Begriff „ Gemeinwohl“ als eine feststehende, möglicherweise sogar empirisch überprüfbare Größe zu betrachten. Da dies nicht der Fall ist, erscheint es zweckmäßiger, nicht von Gemeinwohl, sondern von einseitiger Interessendurchsetzung zu sprechen.

Viele Verbände sprechen von Gemeinwohl, wollen aber nur ihre eigene Interessen durchsetzen. ( z.B. „Landwirtschaft dient allen.“). Das ist verständlich, sofern man weiß, daß die Stellung der Verbände am Gemeinwohl etwas anders ist. Zwar dürfen die Verbände nicht gegen das Gemeinwohl handeln. Was jedoch die positive Orientierung am Gemeinwohl betrifft, so braucht es einem Verband jedenfalls nicht primär um das Gemeinwohl zu gehen -, dieser Gesichtspunkt kommt vielmehr für ihn erst unter dem Blickwinkel einer Berichtigung seiner am Partikularwohl orientierten Willensbildung in Betracht. Diese Pflicht zur Selbstberichtigung trifft jeden Verband.

Letztlich läuft also die geforderte Orientierung von Politik und Verwaltung am Gemeinwohl auf eine Verfahrensgarantie hinaus zwecks Gewährleistung eines demokratischen Entscheidungsprozesses. Im Verlauf dieses demokratischen Entscheidungsprozesses müssen alle von einer Maßnahme berührten Interessen als ernst zu nehmende Daten in den Auswahlprozeß und in den Vorgang der Güterabwägung einbezogen werden.

7. BEDEUTUNG

Zwischen Verbänden und Staat hat sich eine Zusammenarbeit entwickelt, die eine unaufgeregte Politikgestaltung ermöglicht - allerdings mit gewissen Nachteilen für nichtorganisierte Gruppen. Doch die Verbände verstehen sich nicht als Hilfstruppen von Politik und Verwaltung. Nach wie vor sind große wie kleine Verbände für Ihre Mitglieder wichtige Medien, durch die sie Politik im Lichte konkreter Interessenlagen, Ideen und Wertevorstellungen erfahren und zu gestalten versuchen.

Die Praxis besteht darin, daß ein Verband, der sich für private oder öffentliche Interessen einsetzt, die Öffentlichkeit, aber auch und vor allem die zuständigen Behörden und Politiker über politische Stimmungen, ökonomische und soziale Entwicklungen informiert, darauf bezogene Lösungsvorschläge propagiert und schließlich dauerhaft mit allen jenen Entscheidungsträgern in Politik und Verwaltung kooperiert, die das letzte Wort haben.

Staat und Verbände sind wechselseitig an guter Kooperation interessiert. Getauscht werden Loyalitäten gegen Sondervergünstigungen, Wohlverhalten gegen Status Quo, Information gegen Information. Es geht nicht unbedingt um materielle Vergünstigungen, die der Staat vielleicht in Aussicht stellt, sondern auch um symbolische Befriedigung von Mitsprachewünschen und andererseits um die Unterstützung relevanter Gruppen für die politischen Ziele einer Regierung.

Die Verbände sind über die Ausschüsse, Lobbyarbeit, Hearings, persönliche Kontakte, Parteiaffinitäten oder - Mitgliedschaften von Spitzenfunktionären mannigfaltig mit der Politik verknüpft oder verfilzt - je nach Sichtweise des Betrachters. Die Tarifautonomie z.B. gibt Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ein verbrieftes Recht, entscheidende Bereiche unseres Zusammenlebens autonom zu vereinbaren.

Die gruppenspezifischen Leistungen des Staates nehmen zu während die gesamtgesellschaftlichen abnehmen. Deshalb ist zentrales anliegen etablierter wie neuer Verbände, staatliche Leistungen zu erlangen. Dies ruft dann wieder neue Verbände auf den Plan. Zahl und Professionalität der Verbände steigt so. Andererseits wächst das Bedürfnis der Politik, sich mit den jeweiligen Verbänden kurzzuschließen.

Was bedeutet nun intermediär ? Man stelle sich die Gesellschaft ohne Vereine, Verbände, Parteien, Initiativen, Kirchen, Gewerkschaften, Kammern etc. ... vor. Wir befänden uns in einer anderen Welt.

Unser System läßt sich ohne Verbände nicht denken. Was nicht bedeuten darf, daß wir sie schalten und walten lassen, wie sie wollen. Ein Zusammenleben als politischer Prozeß der Austarierung dessen, was sich als Gemeinwohl verstehen läßt, ist im Rahmen unserer Demokratie nur als Balance von aggregierten Interessen machbar. Insofern bedeuten die Verbände viel - aber bei weitem nicht Alles - auch wenn es manchen Verbandsvertretern und Bischöfen schwerfallen mag, dies einzusehen.

BIBLIOGRAPHIE

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Wittkämper, Gerhard W. Grundgesetz und Interessenverbände, Köln und Opladen 1963

[...]


[1] vgl. Jürgen Weber: Die Interessengruppen im politischen System der Bundesrepublik Deutschland, Stuttgart 1977: S.343 ff

[2] Ich denke jedoch, daß diese Vorwürfe unbegründet und nicht erwiesen sind, obwohl dieser Eindruck bei oberflächlicher Betrachtung der Aktionen von Verbänden leicht entstehen kann.

[3] Jürgen Weber: Politikvermittlung als Interessenvermittlung durch Verbände; in: U. Sarcinelli: Politikvermittlung und Demokratie in der Mediengesellschaft, Opladen 1998, S.212-213

[4] Thomas Ellwein: Das Regierungssystem der Bundesrepublik Deutschland, Opladen 1983, S. 151

[5] Weber, 1977, S. 85

[6] vgl. Klaus von Beyme: Interessengruppen in der Demokratie, München 1969, S. 31-37

[7] a.a.O., S. 31

[8] vgl. Ulrich von Alemann: Organisierte Interessen in der Bundesrepublik, Opladen 1989, S. 69

[9] vgl. a.a.O., S. 162

[10] vgl. Wolfgang Rudzio: Organisierte Interessen im politischen Prozeß, Opladen 1996, S. 69 ff.

[11] a.a.O, S. 77

[12] vgl. Weber, 1977, S. 221

[13] vgl. Weber, 1998, S. 203

[14] Heinrich Josef Schröder: Gesetzgebung und Verbände; Ein Beitrag zur Institutionalisierung der Verbandsbeteiligung an der Gesetzgebung, Berlin 1976, S. 42-43

[15] Weber, 1998, S. 205

[16] vgl. Kurt Schelter: Demokratisierung der Verbände; Demokratie als Ordnungsprinzip in privilegierten Interessenverbänden, Berlin 1976, S. 66-67

[17] Weber, 1998, S. 207

[18] Zu den folgenden Abschnitten vgl. Schröder, a.a.O., S.24-28 und 161-174

[19] Schröder, a.a.O., S.27

[20] Peter Raschke: Vereine u Verbände; Zur Organisation von Interessen in der Bundesrepublik Deutschland, München 1978, S.147

[21] Herbert Schneider: Die Interessenverbände, München 1965, S.94

[22] vgl. Kevenhöerster 1984; in: von Alemann, a.a.O., S. 180

[23] Schneider, a.a.O., S.100

[24] Weber, 1998, S.215

[25] von Alemann, a.a.O., S.180

[26] Schneider, a.a.O., S.95

[27] von Beyme, a.a.O., S.152-153

[28] Ernst Fraenkel: Deutschland und die westlichen Demokratien, Stuttgart 1974, S.200

Excerpt out of 24 pages

Details

Title
Politikvermittlung als Interessenvermittlung durch Verbände
Course
Responsivität und Politikvermittlung
Grade
gut
Author
Year
2000
Pages
24
Catalog Number
V108934
ISBN (eBook)
9783640071241
File size
488 KB
Language
German
Keywords
Politikvermittlung, Interessenvermittlung, Verbände, Responsivität, Politikvermittlung
Quote paper
Hasan Aksahin (Author), 2000, Politikvermittlung als Interessenvermittlung durch Verbände, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/108934

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