Kommunale Strategien der Armutsbewältigung und -prävention - Hilfeplanverfahren und Case-Management


Exposé (Elaboration), 2004

9 Pages, Note: 1,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Begriffsklärung

2. Die fünf Phasen des Case-Management-Konzepts
2.1 Phase 1 – Assessment als Grundlage
2.2 Phase 2 – Planung von Zielen und Mitteln
2.3 Phase 3 – Implementierung des Plans
2.4 Phase 4 – Monitoring als fortlaufende Prüfung
2.5 Phase 5 – Auswertung des Prozesses und Prüfung der Nachhaltigkeit

3. Praxisbeispiele
3.1 Das Hessische Modell
3.2 Der Verein Albatros e.V. in Berlin

Literaturverzeichnis

Hinweis:

An dieser Stelle soll noch darauf aufmerksam gemacht werden, dass mit der folgenden verwandten männlichen Sprachform auch alle Frauen angesprochen werden. Sie dient lediglich der Übersichtlichkeit und soll keinesfalls als Vernachlässigung aufgefasst werden.

1. Begriffsklärung

Hilfeplanverfahren und in den letzten Jahren insbesondere das Case-Management besitzen innerhalb der kommunalen Strategien der Armutsbewältigung und –prävention eine große Bedeutung. Erste Diskussionen um den Einsatz von Case-Management in Deutschland fanden in den späten achtziger Jahren des letzten Jahrhunderts statt. Zunächst für den Bereich des Gesundheitswesens und in den vergangenen Jahren auch verstärkt für den Bereich der Jugend- und Altenhilfe sowie dem der Beschäftigungsförderung.[1] Doch was haben wir uns unter dem Begriff des Case-Managements vorzustellen?

Case-Management ist zunächst mit dem Begriff der Einzelfallhilfe (engl.: case = Fall) zu übersetzen. Wichtige Eigenschaften des Case-Managements sind z.B., dass der Einzelne/ das Individuum in den Mittelpunkt der Hilfeleistung gesetzt wird. Dabei sind seine Bedürfnisse, Fähigkeiten und Probleme Ausgangspunkt und Basis der gesamten Integrationsarbeit[2] Weiterhin wendet sich das Konzept des Case-Managements an den Personenkreis, der sowohl mit einem komplexen Hilfebedarf als auch mit einer voraussichtlich längeren Unterstützungsdauer charakterisiert ist.[3]

Dieses Konzept setzt sich aus fünf verschiedenen Phasen zusammen, auf die im folgenden Kapitel noch genauer eingegangen wird. Zunächst jedoch kann man den Begriff des Case-Managements folgendermaßen definieren:

Case-Management ist ein kooperativer Prozess, in dem die konkrete Bedarfslage eines Hilfesuchenden erhoben wird und Dienstleistungen geplant, implementiert, koordiniert, überwacht und evaluiert werden, um den individuellen Versorgungsbedarf eines Hilfesuchenden durch Kommunikation und im Rückgriff auf verfügbare Ressourcen abzudecken.[4]

2. Die fünf Phasen des Case-Management-Konzepts

Die im vorhergehenden Kapitel beschriebene Definition enthält auch die fünf verschiedenen Phasen des Konzepts: Erhebung des Bedarfs, Planung, Implementierung, Überwachung und Koordination (im Folgenden als Monitoring bezeichnet) sowie Auswertung. Diese fünf Phasen des Case-Management-Prozesses sollen in den nun folgenden Abschnitten genauer charakterisiert und ihre Bedeutung für den Prozess/ Hilfesuchenden erläutert werden.

2.1 Phase 1 – Assessment als Grundlage

In dieser ersten Phase wird der Bedarf eines Hilfesuchenden erhoben. D.h. über welche Bedürfnisse, Probleme und Fähigkeiten verfügt der Betreffende? Dies erfolgt dem Konzept nach meist durch das direkte Gespräch mit dem Hilfesuchenden, in der Altenpflege und im Gesundheitswesen oft schon durch Hausbesuche[5], da sich so die individuelle Bedarfslage wesentlich einfacher und schneller erheben lässt. Dieser erste Schritt ist von zentraler Bedeutung für den gesamten weiteren Prozessverlauf, da sich alle folgenden Phasen, Schritte und Aktionen sich auf diese individuelle Bedarfserfassung des Hilfesuchenden aufbauen bzw. sich an dieser orientieren.

2.2 Phase 2 – Planung von Zielen und Mitteln

Ist die Erfassung/Erhebung der Bedarfslage des Hilfesuchenden abgeschlossen folgt in der zweiten Phase die Planung von Zielen und Mitteln zur Erreichung der Bedarfsdeckung. Hiernach versuchen der Case.Manager und der Hilfesuchende, in Gesprächen, individuelle Versorgungsziele zu definieren. Wie z.B.: Welche Hilfen sind nötig? Sind z.B. Umschulungen, ergänzende Sprachkurse notwendig?

2.3 Phase 3 – Implementierung

Sind die individuellen Versorgungsziele definiert, folgt in der dritten Phase die Implementierung, d.h. die Umsetzung des in der zweiten Phase erarbeiteten Plans. Dabei erfolgt der, lt. Definition (s iehe 2. Begriffsklärung S.3), Rückgriff auf die vorhandenen Ressourcen, d.h. der zuständige Case-Manager bedient sich des Netzwerkes der vorhandenen Dienstanbieter (z.B. Datenbanken über Maßnahmeanbieter in der Beschäftigungsförderung)[6]

So kann eine Implementierung eines Plans in der Altenpflege bspw. folgende Leistungskomponenten enthalten, die mit dem Hilfesuchenden geplant, von dem zuständigen Case-Manager organisiert und aufeinander abgestimmt wurden: eine beauftragte Sozialstation übernimmt die tägliche Pflegeleistung, ein Angehöriger sagt wöchentliche Hausbesuche zu und ein ambulanter Dienst bringt jeden Mittag Essen auf Rädern.[7]

2.4 Phase 4 – Monitoring als fortlaufende Prüfung

Ist der Plan implementiert, beginnt für den Case-Manager das Monitoring als fortlaufende Prüfung. Dies beinhaltet die Prüfung des geregelten Ablaufs der Versorgung und der Fortschritte, die ein Hilfesuchender während des Prozesses gemäß des, in der zweiten Phase erarbeiteten, Plans macht. Das kann beispielsweise durch die Sammlung und Durchsicht v. Finanz-, Leitungs- und Ergebnisberichten, Besuche vor Ort, Diskussion mit Hilfesuchenden, Fachpersonal und Betreuungspersonen erfolgen.[8]

Wenn der zuständige Case-Manager in dieser Phase neu auftretende bzw. Änderungen der Bedarfe seines Hilfesuchenden feststellen sollte, z.B. bei Unzu-friedenheit des Hilfesuchenden über die mangelnde Qualität oder Förderung einer Maßnahme, besteht die Möglichkeit den Hilfeplan in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten so zu modifizieren, dass die vereinbarten Ziele erreichbar bleiben.

2.5 Phase 5 – Auswertung des Prozess und Prüfung der Nachhaltigkeit

Sind keine Modifikationen notwendig und verläuft alles nach Plan ist hier der Prozess des Case-Managements noch nicht abgeschlossen. In einer fünften Phase werden die Fortschritte und Ergebnisse mit den avisierten Soll-Werten (aus dem erarbeiteten Plan) abgeglichen.[9] Dazu muss man sich je nach Einsatzgebiet des Case-Management verschiedener Maßstäbe bedienen. So kann man im Bereich der Beschäftigungsförderung bspw. die Ergebnisse anhand der Vermittlungen in eine Arbeit oder Ausbildung abbilden.[10]

Jedoch reicht in unserem heutigen gesellschaftlichen Gefüge der Erfolg der Vermittlung allein nicht mehr aus, so wird auch im Rahmen des Case-Management-Konzepts die Nachhaltigkeit der ergriffenen Maßnahmen überprüft. Auf dem Feld der Beschäftigungsförderung spricht man von einer nachhaltigen Vermittlung, „wenn das Beschäftigungsverhältnis mindestens sechs Monate ohne Unterbrechung besteht.”[11]

3. Praxisbeispiele

Wie schon eingangs dieser Arbeit erwähnt, wird das Konzept und der Einsatz des Case-Managements in Deutschland seit Ende der 1980er Jahre diskutiert und vorrangig im Gesundheitswesen eingeführt. In den letzten Jahren sind auch verschiedene Projekte mit dem Case-Management-Konzept im Bereich der Jugend- und Altenhilfe sowie der Beschäftigungsförderung modellweise eingeführt worden.

3.1 Das Hessische Modell

Ein Beispiel für[12] angewandtes Case-Management ist mit der Eröffnung einer Beratungs- und Koordinationsstelle im hessischen Ort Kaufungen (Landkreis Kassel) entstanden. Sie wurde mit dem Ziel errichtet als Vermittler zwischen den Hilfesuchenden und den Dienstanbietern zu fungieren. So gehören verschiedenste Angebote zu dem sehr umfassenden Leistungspaket, mit dem diese Beratungs- und Koordinierungsstelle aufwarten kann. Dazu gehören beispielweise:

- Informationen über die vorhandenen Hilfangebote
- Individuelle Beratungen
- Klärung des Bedarfs eines Hilfesuchenden und Aufstellung eines Hilfeplans
- Klärung bei Finanzierungsfragen
- Hilfe bei der Antragsstellung
- etc.

3.2 Der Verein Albatros e.V. in Berlin

Ein weiteres Beispiel für angewandtes[13] Case-Management auf dem Feld der Altenhilfe ist der Verein Albatros e.V. in Berlin. Dieser hat zu Beginn der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts in verschiedenen Berliner Bezirken Koordinierungsstellen eingerichtet, die alle die gemeinsame Absicht verfolgen, die in dem Geriatrie-Rahmenplan der Senats-verwaltung von 1992 festgehalten ist: „die Versorgung der älteren Menschen zu optimieren, Schwachstellen aufzudecken und die Vernetzung in der Altenarbeit voranzutreiben.” Seit 1999 verfügt der Verein über ein berlinweites, flächendeckendes Netz von Koordinierungsstellen. Weiterhin verfügt der Verein mittlerweile über eine sehr große Datenbank („Der Hilfelotse” genannt), die u.a. mit einer großen Anzahl an Kontakten zu Selbsthilfegruppen, zur Wohnberatung, zu ambulanten Hilfen, zu verschiedenen Versorgungsleistungen, zu Seniorentreffs, etc.

Literaturverzeichnis

BUNDESMINISTERIUM FÜR FAMILIE; SENIOREN; FRAUEN UND JUGEND (Hg) (2001): Lotsendienst im Hilfenetz. Case-Management – eine neue Form der sozialen Dienstleistung für Pflegebedürftige. Berlin

BERTELSMANN STIFTUNG u.a. (Hg.) (2002): Handbuch Beratung und Integration. Fördern und Fordern – Eingliederungsstrategien in die Beschäftigungsförderung. Gütersloh

MEINHOLD, M. (2001): Einzelfallhilfe. In: Otto, H.-U.; Thiersch, H. (Hg.): Handbuch Sozialarbeit Sozialpädagogik. 2. Auflage

WENDT, W. R. (2001): Case Management im Gesundheits- und Sozialbereich. Freiburg

http://www.mwa.nrw.de/archiv/download/material/casemanagement.pdf (Abrufdatum: 17.06.2004)

[...]


[1] Vgl. BERTELSMANN STIFTUNG u.a. (Hg.) (2002): Handbuch Beratung und Integration. Fördern und Fordern – Eingliederungsstrategien in die Beschäftigungsförderung. Gütersloh. S. 158

[2] Vgl. BERTELSMANN STIFTUNG u.a; ebd.

[3] Vgl. BERTELSMANN STIFTUNG u.a; ebd.

[4] http://www.mwa.nrw.de/archiv/download/material/casemanagement.pdf (Abrufdatum: 17.06.2004)

[5] Vgl. BUNDESMINISTERIUM FÜR FAMILIE; SENIOREN; FRAUEN UND JUGEND (Hg) (2001): Lotsendienst im Hilfenetz. Case-Management – eine neue Form der sozialen Dienstleistung für Pflegebedürftige. Berlin; S.11

[6] Vgl. BERTELSMANN STIFTUNG u.a. (Hg.) (2002): Handbuch Beratung und Integration. Fördern und Fordern – Eingliederungsstrategien in die Beschäftigungsförderung. Gütersloh. S. 159

[7] Vgl. BUNDESMINISTERIUM FÜR FAMILIE; SENIOREN; FRAUEN UND JUGEND (Hg) (2001): Lotsendienst im Hilfenetz. Case-Management – eine neue Form der sozialen Dienstleistung für Pflegebedürftige. Berlin; S.13

[8] Vgl. BERTELSMANN STIFTUNG u.a.; ebd.

[9] Vgl. BERTELSMANN STIFTUNG u.a. (Hg.) (2002): Handbuch Beratung und Integration. Fördern und Fordern – Eingliederungsstrategien in die Beschäftigungsförderung. Gütersloh. S. 160

[10] Vgl. BERTELSMANN STIFTUNG u.a.; ebd

[11] BERTELSMANN STIFTUNG u.a.; ebd

[12] Vgl. BUNDESMINISTERIUM FÜR FAMILIE; SENIOREN; FRAUEN UND JUGEND (Hg) (2001): Lotsendienst im Hilfenetz. Case-Management – eine neue Form der sozialen Dienstleistung für Pflegebedürftige. Berlin; S.30ff.

[13] Vgl. BUNDESMINISTERIUM FÜR FAMILIE; SENIOREN; FRAUEN UND JUGEND (Hg) (2001): Lotsendienst im Hilfenetz. Case-Management – eine neue Form der sozialen Dienstleistung für Pflegebedürftige. Berlin; S.23ff.

Fin de l'extrait de 9 pages

Résumé des informations

Titre
Kommunale Strategien der Armutsbewältigung und -prävention - Hilfeplanverfahren und Case-Management
Université
Justus-Liebig-University Giessen
Cours
Soziale Ungleichheits- und Armutsforschung
Note
1,3
Auteur
Année
2004
Pages
9
N° de catalogue
V108955
ISBN (ebook)
9783640071449
Taille d'un fichier
483 KB
Langue
allemand
Mots clés
Kommunale, Strategien, Armutsbewältigung, Hilfeplanverfahren, Case-Management, Soziale, Ungleichheits-, Armutsforschung
Citation du texte
Paul Schmunck (Auteur), 2004, Kommunale Strategien der Armutsbewältigung und -prävention - Hilfeplanverfahren und Case-Management, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/108955

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