Was ist die Taufe nach Calvins und Luthers Taufliturgie?


Term Paper (Advanced seminar), 2000

28 Pages, Grade: gut


Excerpt


Inhalt

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

2. Darstellung des Ablaufs
2.1. Die römische Taufliturgie zur Zeit der Reformation
2.2. Luthers Taufliturgie
2.3. Calvins Taufliturgie

3. Vergleich: Was geschieht in der Taufe?
3.1. Die Riten
3.2. Der eigentliche Taufakt
3.3. Die Exorzismen
3.4. Die Aufgabe der Paten und der Gemeinde
3.5. Die Rolle des Täuflings
3.6. Die biblischen Texte in der Taufliturgie
3.7. Die Sündenvergebung
3.8. Die Notwendigkeit der Taufe
3.9. Die Wirkung der Taufe
3.10. Zusammenfassung

4. Würdigung

1. Einleitung

Über die reformatorische Tauflehre ist bereits vieles geschrieben worden, sowohl im Bezug auf Calvin als auch über Luther. Selten jedoch beachtet man in diesem Zusammenhang die Vorgaben, die die Reformatoren für die konkrete Taufpraxis machten, obwohl beide eine Taufliturgie verfaßten, die in ihrer jeweiligen Kirche großen Einfluß hatte. Aus diesen Liturgien ist die dahinterstehende Lehre allerdings deutlich ersichtlich. Denn der praktische Taufvollzug muß ja notwendig widerspiegeln, was denn eigentlich in der Taufe geschieht – und es lohnt sich daher, einmal die Taufliturgien selbst auf diese Frage hin zu betrachten. Aufgrund des Mangels an Sekundärliteratur zu diesem Thema ist es dabei vonnöten, eng am Text der Liturgien zu bleiben. Das soll in der vorliegenden Arbeit geschehen.

Dazu werden zunächst nicht nur die Taufliturgien Luthers und Calvins dargestellt, sondern es wird auch die römisch-katholische aus jener Zeit skizziert, denn es ist wichtig zu wissen, gegen welche Praxis sich die Reformatoren wandten. Es wird allerdings nur soweit darauf eingegangen, wie sie für die anderen Liturgien von Belang ist. Daraufhin werden die reformatorischen Liturgien auch im Blick auf ihre Unterschiede zum römischen Formular verglichen und dabei interpretiert. Zu diesem Zweck wird auch die Tauflehre Luthers aus dem Kleinen und Großen Katechismus und die Calvins aus der Institutio Christianae Religionis herangezogen, um erfassen zu können, was hinter den Angaben der Taufliturgien steht. Die Frage nach der Berechtigung der Kindertaufe kann im Rahmen dieser Arbeit aber nicht berücksichtigt werden, obwohl sich Anknüpfungspunkte dafür fänden.

In einem letzten Kapitel wird dann eine kritische Würdigung der Positionen vorgenommen, die außerdem bedenkt, welche Relevanz diese Liturgien aus dem 16. Jahrhundert heute noch haben.

2. Darstellung der Taufliturgien

2.1. Die römische Taufliturgie zur Zeit der Reformation

Im 16. Jahrhundert gab es kein einheitliches römisches[1] Taufformular, sondern eine Vielzahl verschiedener, die jedoch in den Grundzügen übereinstimmten. Lediglich die Reihenfolge der einzelnen liturgischen Stücke differiert recht stark.[2] Hier soll daher nur kurz skizziert werden, welche Elemente üblicherweise dazugehörten und worauf der Schwerpunkt der Liturgie lag.

Es gibt eine große Menge symbolischer Handlungen im Rahmen der Taufe, die zum Teil exorzistische Bedeutung haben: Dem Täufling wird dreimal unter die Augen geblasen, er wird an Stirn und Brust mit dem Kreuz gezeichnet, er bekommt exorziertes und gesegnetes Salz in den Mund und Speichel und Erde in Ohren und Nase. Zum Zeichen der neuen Zugehörigkeit zur Gemeinde Christi wird er an Brust, Schultern und Kopf mit geweihtem Öl gesalbt und schließlich nach dem Taufakt mit einem weißen Taufkleid bekleidet. Den Paten wird anschließend eine brennende Kerze übergeben.

Im Zusammenhang mit diesen Handlungen spricht der Priester verschiedene Exorzismusformeln: „Exi immunde spiritus et da locum spiritui sancto“[3], „insufflo te diabole in nomine patris, ut recedas ab hoc famulo Die, quem tua fraude decepisti“[4], „Ergo maledicte diabole recognosce sententiam tuam...“[5].

Der Taufakt selbst geschieht meist durch Übergießen; verwendet wird nur exorziertes Wasser, das zu diesem Zweck mit geweihtem Öl vermischt wurde. Getauft wurde gemäß Mt 28,19 auf Vater, Sohn und Heiligen Geist.

Der Täufling wird außerdem nach seinem Glauben gefragt und muß sich zum Apostolikum bekennen, das zuvor vom Priester gesprochen wurde, und das Vaterunser beten. Da es im Mittelalter nahezu ausschließlich Kindertaufen gab, sind diese Fragen stellvertretend von den Paten zu beantworten; sie sind die einzigen Bestandteile der Liturgie, die nicht in Latein, sondern in der Landessprache gesprochen werden.

Ferner werden vom Priester eine Reihe von Gebeten gesprochen, und es wird das Kinderevangelium gelesen, wobei das dafür verwendete Evangelium variiert. Der Täufling bekommt im Rahmen der Taufe auch seinen Namen.

Die Taufe findet meist in einem gesonderten Gottesdienst statt, zumindest nicht ausdrücklich in Anwesenheit der Gemeinde.

Im Zentrum der römischen Taufliturgie stehen vor allem Exorzismen und Weihehandlungen, die der Priester durchführt; die Paten bleiben weitgehend passiv, schon allein deshalb, weil sie die Sprache der Liturgie nicht verstehen.

2.2. Luther

Die Taufzeremonie beginnt[6] entfernt vom Taufbecken mit den Worten des Priesters: „Fahr aus, Du unreiner Geist, und gib Raum dem heiligen Geist.“[7] ; daraufhin bekommt der Täufling an Stirn und Brust ein Kreuzzeichen. Es folgt ein Gebet um die „ewige Gnade durch die geistliche Wiedergepurt“[8], die der Täufling begehrt, und gleich darauf das sog. ‚Sintflutgebet‘. Darin wird die Taufe aus der Sintflut, dem Exodus und aus der Taufe Jesu in ihrer Funktion zur Vernichtung der Sünden hergeleitet, und Gott wird um den Glauben des Täuflings gebeten, damit auch ihm die Erbsünde abgewaschen werde. Anschließend wird der unreine Geist erneut dazu aufgefordert, auszufahren.

Nach einer Lesung aus Mk 10,13-16 legt der Priester dem Täufling die Hände auf und betet mit den Paten kniend das Vaterunser.

Nun erst geht man zum Taufbecken, wo der Priester nach einem Segensspruch (Ps 121,8) Fragen an den Täufling richtet, die stellvertretend von den Paten zu beantworten sind. Der Täufling muß dabei zunächst dem Teufel entsagen, dann den Glauben an den Inhalt des Apostolikums bestätigen und schließlich bejahen, getauft sein zu wollen.

Nun folgt die eigentliche Taufhandlung durch Untertauchen des Täuflings in Wasser mit den Worten: „Und ich täufe Dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des heiligen Geistes.“[9]

Danach halten die Paten das Kind, dem der Priester das Westerhemd anzieht, während er ihm die Vergebung der Sünden zuspricht und es segnet. Darauf antworten die Paten mit „Amen“.

Die gesamte Zeremonie wird in deutscher Sprache abgehalten, und Luther geht von der Säuglingstaufe aus.

2.3. Calvin

Die Taufe findet im öffentlichen[10] Gottesdienst statt, und zwar im Anschluß an die Predigt. Die Eltern werden zu Beginn gefragt, ob sie ihr Kind taufen lassen wollen, und hören danach die Taufansprache des Pfarrers, in der er die Notwendigkeit einer geistigen Wiedergeburt des Menschen erläutert. Außerdem wird darin betont, daß die Kinder von Christen aufgrund der Verheißungen ab Abraham (Gen 17), der Aussagen des Paulus über ihre Heiligung durch die Eltern (1.Kor 7,14) und des Kinderevangeliums (Mt 19) nicht aus der Kirche ausgeschlossen werden sollen.

Es folgt ein Taufgebet, in dem Gott um die Bestätigung der Verheißung gebeten wird, damit der Täufling Vergebung der Sünden, insbesondere der Erbsünde, und Aufnahme in die Gemeinschaft Christi erlangt. Dieses geht in das Vaterunser über.

Anschließend werden die Eltern ein zweites Mal gefragt, ob ihr Kind getauft werden soll. Der Pfarrer verpflichtet sie daraufhin, das Kind im christlichen Glauben zu unterweisen; sie sprechen das Glaubensbekenntnis, das anschließend kurz erläutert wird. Auch den Dekalog sollen die Eltern ihrem Kind nahebringen und es anleiten, gemäß der Ordnung aus Altem und Neuen Testament zu leben. Die Eltern antworten auf diese Verpflichtung mit „Ja“.

Nun folgt eine Lesung aus Mt 19 mit der Erläuterung, daß das Kind in die „äußerliche Kirche“[11] aufgenommen wird, weil Gott die Kinder nicht zurückweist.

Nach einer dritten Frage an die Eltern, ob ihr Kind getauft werden soll, gibt man diesem seinen Namen und tauft es anschließend mit einfachem Wasser „im Namen des Vaters und des Sohnes und des heiligen Geistes“[12]. Zum Abschluß betet der Pfarrer darum, daß der Täufling ein „wahres Glied Jesu Christi“[13] sein und Frucht bringen möge.

Die Zeremonie wird in der Volkssprache durchgeführt. Alle Bräuche, die über das bloße Taufen mit klarem Wasser hinausgehen, sind abzuschaffen. Calvin geht von einer Taufe an Säuglingen aus, deren Eltern bereits Christen sind.

3. Vergleich: Was geschieht in der Taufe?

3.1. Die Riten

Aus dem römisch-katholischen Taufgottesdienst übernimmt Luther immerhin zwei der vielen rituellen Handlungen, und zwar das Kreuzzeichen an Stirn und Brust des Täuflings zu Beginn der Zeremonie sowie das Anziehen des Westerhemdes nach der Taufe. Diesen Riten legt er zwar keine große Bedeutung bei, denn er weist im Vorwort des Taufbüchleins darauf hin, „daß in dem Täufen diese äußerliche Stücke das geringste sind“[14] ; aber ihre symbolische Bedeutung ist ihm offenbar dennoch wichtig, so daß er sie nicht wie die anderen Bräuche streicht.

Das Kreuzzeichen bedeutet für den damit versehenen Menschen eine Unterstellung „unter Christi Herrschaft wie Segensmacht“[15], während das Anziehen des Westerhemdes „das Ablegen des alten Menschen und das Anziehen des neuen Menschen in Christus“[16] veranschaulicht. Dennoch ist sich Luther im Klaren darüber, daß dies „nicht die rechte Griffe sind, die der Teufel scheuet oder fleucht“[17].

Calvin dagegen vermeidet in seiner Taufliturgie sämtliche über den bloßen Taufakt hinausgehenden Handlungen, obwohl er sich ihres teilweise hohen Alters bewußt ist. Sie stützen sich nicht auf das Wort Gottes und können daher ohne Schwierigkeiten abgeschafft werden. Calvin betrachtet es als absolut notwendig, dies zu tun, da allzu viel Aberglaube aus den zusätzlichen Bräuchen entstanden ist. Sie sich in ihrer Bedeutung verselbständigt und hindern nun daran, „geradewegs zu Jesus Christus zu gehen“[18]. Calvin will deshalb zur ursprünglichen Gestalt der Taufe zurückkehren, wie Christus sie angeordnet hat, und verwirft alle Riten, die „durch die Menschen hinzugefügt worden sind“[19].

Möglicherweise hat Luther zu seiner Zeit das Problem des Aberglaubens unter den Christen noch nicht gesehen oder es nicht ebenso ernst genommen wie Calvin. Er bezeichnet die Bräuche als „von Menschen, die Taufe zu zieren, hinzugetan“[20] und kann ihnen durchaus Positives abgewinnen, eben weil sie eine Zierde der Taufe sind. Er legt demnach keinen großen Wert auf die Ursprünglichkeit der Taufzeremonie, wobei allerdings nicht zu übersehen ist, daß auch Luther im Bereich der Riten sehr viele Streichungen vornimmt, obwohl er sich insgesamt eng an die römische Praxis anschließt. Aufgrund des Gedankens, daß die bereits Getauften sonst an der Rechtmäßigkeit und Wirkkraft ihrer eigenen Taufe zweifeln könnten, bemüht er sich um möglichst große Kontinuität;[21] seine Bedenken gehen also in eine ganz andere Richtung als die Calvins. Daher ist es für ihn eher problematisch, die Bräuche abzuschaffen, als sie beizubehalten.

Für einen wesentlichen Bestandteil der Taufliturgie halten aber beide Reformatoren die Riten nicht. Ihre reservierte bis ablehnende Haltung ist darin begründet, daß der Mensch allein durch den Glauben an Christus zu Gott gelangt, so daß alle menschlichen Bräuche letztlich ohne Wirkung bleiben.

3.2. Der eigentliche Taufakt

Auch bei der Wasserhandlung in der Taufe ist Luther die Symbolhaftigkeit des Geschehens wichtig. Seine Liturgie schreibt daher ein Untertauchen des Kindes vor, obwohl man seit dem 14. Jahrhundert dazu überging, den Kindern nur noch den Kopf mit Wasser zu übergießen oder sie damit zu besprengen.[22] Auf diese Weise kann aber nicht dargestellt werden, was Luther in der Praxis des Untertauchens verdeutlichen will: „Diese zwei Stück, unter das Wasser sinken und wieder erauskommen, deutet die Kraft und Werk der Taufe, welchs nicht anders ist denn die Tötung des alten Adams, danach die Auferstehung des neuen Menschens“[23].

Calvin dagegen schreibt in seiner Taufliturgie fest, man solle dem Kind lediglich Wasser über dem Kopf geben;[24] in der Institutio favorisiert er jedoch das Untertauchen aufgrund seines höheren Alters. Dort schreibt er aber ausdrücklich, daß es keinen Unterschied macht, auf welche Weise der Täufling mit dem Wasser in Berührung kommt.[25] Möglicherweise hat die Vorschrift für die Handhabung in der Taufliturgie eher pragmatische Gründe, da das Untertauchen für die Täuflinge nicht ungefährlich war.

In jedem Fall soll allen Beteiligten klar sein, daß es nicht das Wasser ist, das die Taufe zum Gelingen bringt. Aus diesem Grund betont Calvin auch, daß mit klarem Wasser getauft werden solle, das nicht mit Salz, Öl oder Speichel vermischt ist,[26] damit niemand die Bedeutung dieser Flüssigkeit zu hoch einschätzt. Darüber hinaus taufte auch Johannes der Täufer, auf dessen Taufen das Sakrament zurückgeht, mit bloßem Wasser. Die christliche Taufe soll nicht mit etwas anderem vollzogen werden als bei der Taufe Jesu selbst. Hier will Calvin also wie bei der Abschaffung der anderen Bräuche möglichst zu der ursprünglichen Taufe zurückkehren.

Das Wasser selbst hat jedoch auch für ihn symbolischen Wert: Es stellt das Blut Christi dar, denn die Reinigung des Menschen geschieht „durch die Besprengung mit dem Blute Christi“[27]. Eine solche Besprengung kann überdies wieder durch die bloße Übergießung mit Wasser in der Taufe besser dargestellt werden als durch Untertauchen; vielleicht liegt darin ein weiterer Grund für die Anweisung in der Taufliturgie.

In Luthers Taufliturgie wird zwar nicht wie bei Calvin betont, daß klares Wasser zu verwenden sei, denn auch hier geht es ihm vor allem darum, die römischen Riten nicht völlig zu verwerfen, sondern sie nicht in den Vordergrund zu stellen. An anderer Stelle lehnt er jedoch die Wasserweihe ab, da Christus nicht befohlen hat, mit etwas anderem als normalem Wasser zu taufen.[28] Nicht eine besondere Weihe, sondern das Wort macht das Wasser in der Taufe zum Sakrament.[29] Deshalb gehört für beide Reformatoren zwingend zur Taufhandlung, daß das Kind „im Namen des Vaters, und des Sohnes und des heiligen Geistes“[30] getauft wird, da das Wasser erst durch die Verbindung mit Gottes Wort geheiligt werden muß.[31]

Bei Calvin bekommt das Kind im Zusammenhang des Taufakte seinen Namen;[32] bei Luther spielt die Namensgebung keine Rolle. Das hat sicherlich mit dem öffentlichen Charakter der Taufe bei Calvin zu tun, der bei Luther nicht gegeben zu sein scheint. Luther macht nämlich keine Angaben darüber, ob die Gemeinde bei der Taufe anwesend ist und mißt ihr im Gegensatz zu Calvin keine Aufgabe im Rahmen der Taufe zu.[33] Da bei Calvin in der Taufe die feierliche Aufnahme in die Gemeinde geschieht, gewinnt der Name des Täuflings erst hier für diese Bedeutung. Darüber hinaus verstärkt die Namensgebung den Eindruck der Unmündigkeit des Kindes; es kann nicht für sich selbst sprechen und wird von anderen benannt.

3.3. Die Exorzismen

In Luthers Taufbüchlein finden sich viele der Exorzismusformeln des römischen Taufformulars, und zwar gleich zu Beginn der Liturgie („Fahr aus, Du unreiner Geist, und gib Raum dem heiligen Geist“[34] ), vor der Evangeliumslesung („Ich beschwere Dich, Du unreiner Geist, bei dem Namen des Vaters und des Sohns und des heiligen Geistes, daß Du ausfahrest und weichest von diesem Diener Jesu Christi“[35] ) und besonders in den Fragen vor dem Taufakt, in denen der Täufling dem Teufel entsagen soll.[36] Luther hat damit von den Exorzismen „gerade den entscheidenden stehen lassen“[37] ; sie sind für ihn von zentraler Bedeutung. Im Vorwort des Taufbüchleins erläutert er, daß schon allein durch die Tatsache, daß ein Kind zur Taufe gebracht wird, bekannt wird, „es sei vom Teufel besessen und ein Kind der Sunden und Ungnaden“[38]. In der Taufe findet also tatsächlich ein Kampf zwischen der Macht des Teufels und der Gottes statt, in dem der Geist Gottes durch den Exorzismus Zugang zu dem Kind bekommt. Dieses sagt deshalb „kraft dieses inwendigen Wirkens des Gottesgeistes [...] durch den Mund seiner Paten wirklich dem Widersacher ab und bekennt sich zu dem dreieinigen Gott“[39]. Es vollzieht sich also in der Taufe ein Herrschaftswechsel, der ohne sie nicht möglich wäre. Deshalb ist für Luther auch die Nottaufe von Bedeutung; denn ungetauft befindet sich das Kind in der Hand des Teufels. In diesem Sinne gilt, daß das Kind in der Taufe „erstlich in die Christenheit genommen“[40] wird; die Taufe ist also auch für Luther Aufnahme in die Gemeinde, weil sie erst den Zugang zum Glauben schafft.

Bei Calvin findet sich kein einziger Exorzismus, und zwar deshalb, weil Kinder christlicher Eltern grundsätzlich unter der Macht der Verheißung Gottes stehen. Zwar sind sie beladen mit Erbsünde, aber ihnen gilt die Zusage, die Gott über die Nachkommen seines Volkes ausgesprochen hat (Gen 17,7).[41] Wie Johannes den Täufer erfüllt Gott diese Kinder schon im Mutterleib mit dem heiligen Geist.[42] So können sie dem Teufel auch ohne die Taufe widerstehen, denn die Gnade Gottes wirkt bereits in ihnen. Deshalb ist die Nottaufe für Calvin nicht bloß unnötig, sondern bedeutet auch Verachtung eben dieser Verheißung und muß aus diesem Grund unbedingt abgeschafft werden.[43] Nach Calvin gibt es also in der Taufe weder einen Machtkampf noch einen Herrschaftswechsel, sondern sie ist die Bestätigung der Tatsache, daß das Kind zu Gott gehört. Damit bestätigt einerseits Gott selbst seine Verheißung in ihrer Geltung für den betreffenden Täufling, und andererseits bestätigt die gesamte Gemeinde ihren Glauben daran. Exorzistische Handlungen würden diesem Glauben gerade entgegenstehen. In der Taufansprache erläutert der Pfarrer, daß durch Christus die Verheißung von Israel auf die Völker ausgeweitet wurde. Nur Undankbarkeit, d.h. fehlender Glaube an diese Zusage, ist ein Hindernis für ihre Erfüllung.

Die Taufe ist daher ein Gehorsamsakt, in dem der Täufling in die Gemeinde aufgenommen wird. Im Gegensatz zu Luther geschieht dies in einem Akt öffentlichen Bekennens und nicht etwa deshalb, weil die Taufe die Voraussetzung zur Gemeinschaft wäre. Vielmehr ist die Taufe bei Calvin die Konsequenz aus der Einsicht, daß Gott den Täufling bereits zu seinen Kindern zählt; die Taufe zu verwehren hieße deshalb, ihn vom Leib Christi loszureißen.[44]

3.4. Die Aufgabe der Paten und der Gemeinde

Sowohl Calvin als auch Luther ist es wichtig, daß die gesamte Liturgie in der Landessprache abgehalten wird, nicht – wie in der römischen Liturgie - in Latein, denn die Anwesenden sollen verstehen, was dort geschieht. Dabei geht es den Reformatoren in erster Linie darum, daß die Taufe ein Stück Evangelium ist; hier muß in besonderem Maße verkündigt werden, da das Sakrament den Menschen die Teilhabe an Christi Heilswerk ermöglicht. Dazu aber braucht es den Glauben – und dieser wieder braucht das verständliche Wort, um einen Inhalt zu finden. Darüber hinaus aber haben Paten und Gemeinde selbst im Taufgottesdienst eigene Aufgaben zu erfüllen, die sie nur dann wirklich ausführen können, wenn sie die Sprache verstehen. Allerdings sind die Aufgaben aus Luthers und Calvins Sicht keineswegs die Gleichen.

Luther legt in seiner gesamten Liturgie einen Schwerpunkt auf die Gebete, die der Pfarrer zwar mit Ausnahme des Vaterunser allein spricht, die aber von den Paten auch dann mitzubeten sind,[45] und zwar mit „ernstlicher Andacht“[46], damit das Kind nicht trotz seiner Taufe mißrät.[47] Die Paten tragen also Verantwortung für das Gelingen des Exorzismus; mit ihren Gebeten vertreiben sie den Teufel von dem Kind, und deshalb ist von ihnen Glaube, Andacht und auch ein respektabler Lebenswandel zu fordern, der es erwarten läßt, daß der Betreffende die Taufe auch ernst nimmt.[48]

Bei Calvin ist die Aufgabe der Anwesenden zunächst aufzuteilen in die der Gemeinde und die der Eltern. Die Gottesdienstgemeinde, vor der die Taufe öffentlich stattzufinden hat, ist Zeuge der Aufnahme des neuen Gemeindemitgliedes: Damit ist die Taufe deutlich als Initiationsritus verstanden.[49] Die langen erläuternden Ansprachen des Pfarrers befähigen die Gemeindemitglieder, die Bedeutung der Taufe zu erfassen, und so ist ihnen die Anwesenheit bei der Taufe eines anderen auch zur Erbauung von Nutzen, da sie an ihre eigene Taufe und deren Bedeutung erinnert werden sollen.

Den Eltern fällt eine weitaus größere Aufgabe zu: Sie werden verpflichtet, ihr Kind in der christlichen Lehre zu unterweisen.[50] Sie sollen ihm die gesamte Bibel nahebringen und es zu einem Lebenswandel erziehen, der sich an den Geboten orientiert, damit es „genährt und gelehrt werde in der heiligen Lehre Gottes“[51]. Nachdem sie sich dazu verpflichtet haben, stellt der Pfarrer fest, daß das Kind für den Dienst an Gott und dem Nächsten leben wird.[52] Die Verantwortung der Eltern bezieht sich also auf die gesamte Erziehung des Kindes und geht damit weit über das Handeln in der Taufe hinaus.

Zwar hat auch Luther um die Notwendigkeit gewußt, die Heranwachsenden mit den Glaubensinhalten vertraut zu machen, und aus diesem Grund seine Katechismen verfaßt, aber in der Taufliturgie selbst erscheint diese Mahnung an die Eltern und Paten bei ihm nicht. Während bei Calvin der Pfarrer dreimal die Eltern fragt, ob sie ihr Kind taufen lassen wollen, und ihnen verdeutlicht, welche Verantwortung sie damit auf sich laden, werden bei Luther überhaupt keine Fragen an die Paten gerichtet, sondern sie beantworten nur die Fragen, die dem Täufling gestellt werden, der noch nicht selbst antworten kann. Paten und Täufling werden also nahezu identifiziert;[53] in ihrer erzieherischen Funktion sind die Paten in der Taufliturgie nicht im Blick.

Dieser Umstand hängt mit der unterschiedlichen Beurteilung der Rolle des Täuflings zusammen. Während die Eltern bei Calvin durch ihren Glauben garantieren, daß der Täufling ein Kind Gottes ist, können sie nach Luther allenfalls durch ihre Gebete darauf hinwirken, daß er ein Kind Gottes wird. Deshalb werden die Eltern bei Calvin auf das Glaubensbekenntnis verpflichtet,[54] denn ohne ihren Glauben steht das Kind nicht unter der Verheißung Gottes. Daß die Eltern ihr Kind im Glauben unterweisen werden, steht für Luther im Hindergrund; in der Taufe muß zunächst die Vorraussetzung dafür erwirkt werden.

3.5. Die Rolle des Täuflings

In beiden Taufliturgien wird von einem unmündigen Täufling ausgegangen, dem allerdings sehr unterschiedliche Fähigkeiten zugesprochen werden: Luther läßt den Pfarrer das Kind direkt ansprechen und „durch seine Paten dem Teufel absagen“[55] und den Glauben und den Wunsch zur Taufe bekennen. Er geht davon aus, daß selbst ein Kind, das sich noch nicht zu den Fragen äußern kann, in der Taufe den vollen Glauben empfängt, so daß die Säuglingstaufe ablaufen kann wie eine „verantwortliche Gläubigentaufe“[56]. Es ist nach seinem Verständnis tatsächlich der Glaube des Täuflings, den die Paten bekennen, und so wird der unmündige Täufling zum aktiven Teilnehmer der Taufe. Dies ist für Luther deshalb von Bedeutung, da nach seiner Überzeugung auch die Kinder christlicher Eltern vor ihrer Taufe wie alle Ungetauften noch nicht unter der Gnade Gottes stehen.[57] Deshalb reicht es Luther nicht aus, wenn nur die Paten ihren eigenen Glauben und ihre Absicht bekennen, das Kind christlich zu erziehen. Sie sind für Luther keine Garanten dafür, daß Gott ihrem Kind den Glauben schenkt, denn zu Beginn der Taufliturgie befindet es sich noch in der Gewalt des Teufels, der es durch die Exorzismen entrissen werden soll. Deshalb muß der Täufling selbst den Wunsch äußern, getauft zu werden, und den eigenen Glauben bekennen.

Erstaunlich ist daran, daß das Kind bereits vor der Taufhandlung nach seinem Glauben gefragt wird, obwohl es doch bis dahin unter der Macht des Teufels steht. Dies ist nicht etwa eine Unachtsamkeit Luthers, sondern paßt zu der Tatsache, daß vor dem eigentlichen Taufakt ein Ortswechsel vorgenommen wird. Die Zeremonie beginnt ja nicht am Taufbecken, sondern der Täufling wird erst nach einer Reihe von Gebeten und exorzistischen Formeln dorthin gebracht, und zwar mit der Segensformel „Der HERR behüte Deinen Eingang und Ausgang von nu an bis zu ewigen Zeiten“[58] (Ps 121,8). Darin zeigt sich, daß die Gebete und Exorzismen den Abstand des Täuflings zu Gott verringern, bis er schließlich, am Taufstein angekommen, den Glauben bekennen kann, den er bis dahin bekommen hat. Auch bei Luther wird das Geschenk des Glaubens also im eigentlichen Taufakt nicht erteilt, sondern versiegelt. Allerdings ist es an die vorbereitenden Handlungen gebunden und erreicht den Täufling durch die Gebete seiner Paten, während bei Calvin die christliche Abstammung allein aufgrund der Verheißung garantiert, daß Gott dem Kind den Glauben schenkt.

Bei Calvin ist der Täufling demnach von vornherein ein Kind Gottes. Es bleibt während der Taufe passiv und empfängt in ihr den Glauben und die Gnade, die ihm schon vorher verhießen sind, weil seine Eltern Christen sind. Daher ist es auch wichtig, daß die Eltern selbst entscheiden, daß ihr Kind getauft werden soll, denn schon damit bekennen sie ihren Glauben, der später auch der Glaube des Kindes sein wird. In der Taufe liegt es aber nicht an ihren Gebeten, daß das Kind die Taufe gläubig empfängt, und auch nicht an irgendwelchen rituellen Handlungen, sondern allein an der Verheißung Gottes, die für die Säuglinge ebenso gilt wie für mündige Täuflinge.

3.6. Die biblischen Texte in der Taufliturgie

Der wohl wichtigste Bibeltext für die Taufe ist für beide Reformatoren der Taufbefehl (Mt 28,19), und auf diesen geht auch die Taufformel „im Namen des Vaters, und des Sohnes und des heiligen Geistes“[59] zurück. Dieser Befehl macht die Taufe verbindlich, und ohne die trinitarische Formel ist keine Taufe gültig. Für Luther bedeutet er zusätzlich, daß in der Taufe Gott unmittelbar am Täufling handelt; Calvin sieht darin immerhin erwiesen, daß der Pfarrer als Werkzeug Gottes handelt und deshalb nicht seine persönliche Frömmigkeit ausschlaggebend für das Gelingen ist.[60] In jedem Fall aber hängt die Gültigkeit der Taufe am Aussprechen dieser Worte, denn erst das Wort macht die Taufe zum Sakrament.

Die einzige Lesung ist in beiden Liturgien das Kinderevangelium; dabei macht es keinen wesentlichen Unterschied, daß Luther die entsprechende Stelle aus Mk 10,13-16 lesen läßt, Calvin aber aus Mt 19,13-15.[61] Der Text soll die Praxis der Kindertaufe rechtfertigen, denn Jesus hat damit die Aufnahme von Kindern in die Gemeinde angeordnet, die ja nach Luther und Calvin in der Taufe erfolgt. Bei Luther legt der Priester dem Täufling während des anschließenden Gebetes die Hände auf; eine Entsprechung zu der von Jesus geschilderten Geste.[62]

Darüber hinaus bringt Luther Anspielungen auf die Sintflut, auf den Exodus und auf die Taufe Jesu. Dies geschieht im sogenannten Sintflutgebet[63] und ist deshalb von besonderer Bedeutung, weil dieses Gebet in der römischen Taufliturgie keine Vorlage hat; Luther hat es entweder selbst verfaßt oder zumindest eingefügt.[64] Darin wird die vernichtende Dimension des Wassers, die sich in der Sintflut ebenso zeigt wie im Untergang des ägyptischen Heeres beim Exodus, ebenso angesprochen wie die Rettung aus dieser Gefahr durch Gott. In der Rettung Noahs und des Volkes Israel zeigt sich die Barmherzigkeit Gottes, an die anschließend appelliert wird. In der Taufe Jesu sieht Luther das Wasser geheiligt und dazu eingesetzt, daß der Täufling die Abtötung seines verkehrten alten Menschen ebenso erfährt wie die Rettung durch Gott.

Für Calvin kommt die Verheißung an Abraham aus Gen 17,7 besonders zum Tragen, die nun auch für Christen gilt und die Kindertaufe möglich macht.[65] Auch die Aussage des Paulus, daß die Kinder von Christen durch ihre gläubigen Eltern geheiligt sind, während andere Kinder unrein sind (1.Kor 7,14), macht die Taufe zur Vollstreckung des göttlichen Willens.[66] Deshalb ist es für Calvin auch unerläßlich, daß die Eltern des Täuflings Christen sind, was er ausdrücklich voraussetzt,[67] und aus diesem Grund werden sie auch auf das Glaubensbekenntnis verpflichtet, das bei Luther vom Täufling selbst bestätigt werden muß.[68]

Nach Luther beruft sich der Priester im ersten Gebet der Liturgie auf Mt 7,7.[69] Dieser Text ist die Grundlage für den Gedanken, daß die Paten stellvertretend für den Täufling um dessen Aufnahme in das Reich Gottes bitten können, so daß dieser vor der Taufhandlung nach seinem Glauben gefragt werden kann. Priester und Paten können im Vertrauen auf die Verheißung, daß eine vor Gott gebrachte Bitte erhört wird, getrost den Glauben des Täuflings bekennen und anerkennen.

3.7. Die Sündenvergebung

Daß Sündenvergebung und Taufe eng miteinander verbunden sind, gilt für Calvin und Luther gleichermaßen. Da die Täuflinge noch kleine Kinder sind, können sie wohl kaum schon Sünden begangen haben, und so tritt in vor allem die Vorstellung der Erbsünde in den Vordergrund.[70] Calvin und Luther setzen voraus, daß jeder Mensch erst durch Gottes Geist wiedergeboren werden muß, um nicht verdammt zu sein, denn seine erste Natur ist durch und durch schlecht.[71] Voraussetzung für diese Wiedergeburt ist die Vergebung der Sünden. Die Bedeutung der Taufe dafür wird aber sehr unterschiedlich bewertet.

Für Luther ist es selbstverständlich, daß die Sündenvergebung in der Taufe selbst erst geschieht, und zwar schon im Voraus für alle Sünden, die der Täufling noch begehen wird – vorausgesetzt, er bleibt im Glauben daran beständig. Aus diesem Grund betet der Priester zu Beginn der Liturgie um den Untergang all dessen, was dem Täufling „von Adam angeborn ist und er selb dazu getan hat“[72], kann ihm aber nach dem Taufakt zusichern, daß ihm seine Sünden vergeben sind.[73]

Calvin aber sieht die Taufe als eine Bestätigung der bereits geschehenen Vergebung an. Sie ist „Merkzeichen und Beweis unserer Reinigung“ und somit „gleichsam eine unterschriebene Urkunde“[74] über die Vergebung der Sünden, nicht aber ihre Voraussetzung. Gott bestätigt demnach seine Zusage, diesem Menschen seine Schuld nicht anrechnen zu wollen[75], während dieser bekennt, an die Vergebung der Sünde durch Christus zu glauben. Im Fall der Säuglingstaufe bekennen zwar die Eltern diesen Glauben, nicht der Täufling, aber dessen Glaube hängt ja maßgeblich von dem der Eltern ab.[76]

Der Glaube als ein Vertrauen auf das Nichtzurechnen der Sünde durch Gott ist für beide Reformatoren die Grundvoraussetzung dafür, daß überhaupt Sünde vergeben werden kann. Damit setzen sie sich deutlich von der römischen Tauflehre ab, denn der Glaube, der dort im Rahmen der Liturgie bekannt werden muß, ist das überprüfbare Bekenntnis, nicht die innere Einstellung.[77]

Calvin geht dabei noch deutlich weiter als Luther. Für ihn ist es nicht einmal sicher, daß in der Taufe tatsächlich die Übertragung von Gnadengaben geschieht. Dies ist nicht nur abhängig vom Glauben,[78] sondern auch davon, ob es Gott „gefällt, uns durch die Taufe in seine Kirche einzugliedern“[79]. Denn Gott ist nicht etwa zwingend an das Sakrament gebunden; es kann darin zum Glauben kommen, aber es muß keineswegs immer so sein. Deshalb betet der Pfarrer auch nach der Taufhandlung dafür, „daß dieses Kind [...] ein wahres Glied Jesu Christi [...] und daß es würdige Frucht bringe als ein Kind Gottes“[80], was Luther nach erfolgter Taufe voraussetzt.

Die eigentliche Veränderung des Menschen, die ihn befähigt, ein gottgefälliges Leben zu führen, ist die Neuschöpfung, die in Selbstverzicht und dem geistgeleiteten Befolgen der göttlichen Gebote besteht. Beides ist durch das Kreuz Christi möglich.[81] Für diesen Vorgang ist die Taufe nach Calvin jedoch lediglich ein Zeichen, in welchem die Sündenvergebung bezeugt wird.[82]

Luther schränkt die Bedeutung der Taufe gegenüber der römischen Lehre nicht so stark ein. Auch für ihn ist zwar der Glaube – und zwar im Unterschied zu Calvin sogar der Glaube des unmündigen Täuflings, nicht der Eltern - ausschlaggebend für die Wirksamkeit des Sakraments der Taufe. Aber daß dieser im Sakrament vermittelt wird, wenn die Taufe ernsthaft durchgeführt wird, steht für ihn unerschütterlich fest, da Gott sich selbst verpflichtet hat, solche Bitten zu erhören. Daher beruft sich der Priester in der Liturgie auf Mt 7,7. Jeder Getaufte kann also hinfort sicher sein, aufgrund der Taufe und nicht wegen seiner Abstammung von christlichen Eltern die Sünde nicht angerechnet zu bekommen. Die Vergebung ist grundsätzlich an die Sakramente gebunden, und da das Abendmahl nur von Getauften empfangen werden darf, ist letztlich „die Taufe unser einiger Trost und Eingang zu allen göttlichen Gütern und aller Heiligen Gemeinschaft“[83].

Beide Reformatoren betrachten die Taufe auch dann nicht als wiederholungsbedürftig, wenn der Getaufte danach sündigt. Vielmehr bleibt die einmalige Taufe immer in Kraft, so daß man im Rückblick auf sie immer die Gewißheit bekommt, vor Gott nicht als Sünder dazustehen. Auch Buße ist daher nur aufgrund der Taufe möglich und bedeutet nichts anderes als ein Anknüpfen und erinnern an sie.[84]

Das ist nach Luthers Konzeption leichter begreiflich; der Getaufte kann sich hier bewußt machen, daß er seit seiner Taufe den Zugang zu Gottes Gnade hat, und daß in der Taufe das Gericht über ihn ergangen ist.[85] Bei Calvin geht dies alles der Taufe voraus und ist auch ohne sie in Kraft, da sie nicht zum Heil notwendig ist. Dennoch ist die Taufe derjenige Punkt, an dem die Vergebung greifbar und für den Menschen erst faßlich wird, und in diesem Sinne bleibt sie für den Getauften lebenslang von Bedeutung: Als ein an ihm vorgenommenes Zeichen, das auf die Vergebung der Sünden hinweist, und zwar sichtbar und körperlich. In diesem Sinn ist es zu verstehen, wenn der Pfarrer im Taufgebet davon spricht, die Taufe möge „ihre Frucht und ihre Kraft“[86] entfalten.

Luther vollzieht ausdrücklich keine Trennung zwischen Zeichen und Bezeichnetem;[87] er hat grundsätzlich ein von Calvin verschiedenes Sakramentsverständnis. Für ihn ist die Taufe heilsnotwendig, weil sie die Sündenvergebung und das neue Leben in Christus „nicht allein deutet, sondern auch wirkt, anhebt und treibt, denn darin wird geben Gnade, Geist und Kraft, den alten Menschen zu unterdrücken, daß der neue erfurkomme und stark werde“[88].

So stellt sich im Blick auf Calvin schließlich die Frage nach dem Grund, aus dem man die Taufe überhaupt beibehalten soll und muß.

3.8. Die Notwendigkeit der Taufe

Bei Luther ist sofort klar ersichtlich, weshalb auch ein Kind christlicher Eltern getauft werden muß. Denn davor hat es wie jeder Ungetaufte keinen Anteil an der Vergebung der Sünden und steht nicht unter der Macht Gottes, sondern ist ein Kind des Teufels. Erst in der Taufe eröffnet sich ihm die Gnade, so daß es im Zusammenhang dieser Handlung den Glauben empfängt. Die Taufe ist also heilsnotwendig und muß aus diesem Grund auf jeden Fall durchgeführt werden, in Lebensgefahr auch als Nottaufe.

Die Heilsnotwendigkeit lehnt Calvin strikt ab; die Fähigkeit zu glauben wird zumindest den Kindern christlicher Eltern nicht erst durch die Taufe vermittelt, und ein Gläubiger kann sehr wohl ohne die Taufe selig werden, denn Gott hat seine Freiheit, Menschen zum Glauben zu erwählen, durch die Einsetzung des Sakraments nicht eingeschränkt.[89]

Allerdings halten beide Reformatoren die Taufe für unerläßlich, und auch Calvin stellt keineswegs in Frage, ob Christen ihre Kinder taufen lassen sollen. Diese Selbstverständlichkeit der Taufe ist für beide in Mt 28,19 begründet. Der Auftrag des Auferstandenen allein genügt für Calvin, um die Taufe als verpflichtend und unumgänglich anzusehen. Sie ist ein Gehorsamsakt, in dem Gott und Mensch Zeugnis ablegen. Da Gott die Taufe als ein Zeichen eingesetzt hat, das die in Christus bereits geschehene und auch ohne sie wirksame Sündenvergebung darstellt, kann es über die Verpflichtung zu ihrer Durchführung keine Diskussion geben – allerdings nur, sofern dies im Rahmen des Gemeindegottesdienstes möglich ist. Das Sakrament darf keinesfalls verachtet werden, und schon der Aufschub ins Erwachsenenalter wäre Verachtung der Taufe. Durch solche Undankbarkeit kann sogar die Wirksamkeit der Verheißung verhindert werden, da dann der Glaube an sie fehlt.[90] Eine Nottaufe soll es aber nicht geben, weil für das gegenseitige Zeugnisgeben Zeugen vonnöten sind, so daß die Taufe nur vor der Gemeinde angemessen durchgeführt werden kann. Ist dies nicht möglich, brauchen die Eltern nicht um das Heil ihres Kindes besorgt sein, denn es hängt nicht von dem Sakrament ab.

3.9. Die Wirkung der Taufe

Aus alledem ist deutlich, daß die Taufe für beide Reformatoren nicht etwa um ihrer selbst willen geschieht, sondern von großer Bedeutung für ihren Empfänger ist. Ob er nun - nach Luther - in seiner Taufe den Glauben und die Vergebung seiner Sünden geschenkt bekommt und hinfort ein Kind Gottes ist, oder - nach Calvin - immerhin die sichtbare Versicherung all dieser Gnadengaben hat: Der Getaufte kann sein Leben lang zu seiner Taufe zurückkehren, wenn er um Vergebung seiner später begangenen Sünden bittet. Auf ihrer Grundlage kann er sich der Vergebung gewiß sein.

Diese lebenslange Bedeutung und Wirkung der Taufe wird von beiden Reformatoren stark betont. Luther läßt den Pfarrer in der Taufliturgie die Vergebung der Erbsünde sowie der selbst begangenen Sünden erbitten, und diese können ja mit Blick auf das Alter des Täuflings erst nach der Taufe geschehen. Es wird also schon in der Taufe festgesetzt, daß auch die zukünftigen Sünden dem Getauften nicht angerechnet werden, solange er mit dem in der Taufe vermittelten Glauben um ihre Vergebung bittet. Der Glaube an die Vergebung ist für Luther eng mit der Taufe verbunden, weil sie in ihr sichtbar und für den Verstand faßbar wird; insofern ist die Taufe selbst ein Gegenstand des Glaubens.[91]

Bei Calvin ist dies ähnlich; stärker als Luther ist für ihn ein Sakrament ohnehin ein Zeichen, daß das, wofür es steht, nicht notwendig beinhalten muß. Als Zeichen ist es aber eben wegen seiner Äußerlichkeit von Bedeutung, denn etwas, was an dem Täufling selbst und körperlich geschehen ist, kann ihn trösten, wenn er sich selbst als der Vergebung bedürftig erkennt. Aus diesem Grund ist die Buße für beide kein eigenständiges Sakrament mehr, sondern die Verlängerung der Taufe über die gesamte Lebenszeit des Menschen. Denn sowohl Calvin als auch Luther wissen, daß der alte Mensch täglich neu abgetötet werden muß, und daß der Getaufte in diesem lebenslangen Kampf den Beistand Gottes und den Glauben an ihn braucht, um schließlich das Heil zu erlangen.[92] Dazu befähigt ihn die Taufe, und darin liegt ihre wichtigste Bedeutung für den Menschen.

Für Calvin hat die Taufe einen doppelten Zeugnischarakter: Von Gott her liegt in ihr der Hinweis auf die Vergebung der Sünde, auf die Abtötung des Fleisches und auf die Gemeinschaft mit Christus; vom Menschen wird vor anderen Menschen der Glaube bekannt.[93] Dieses Zeugnis soll sowohl die Eltern als auch den Täufling, wenn er älter wird, im Glauben bestärken. Außerdem ist ein getauftes Kind der Gemeinde eingegliedert „und damit den anderen Gliedern (an diesem Leibe) noch wesentlich nachdrücklicher anbefohlen“[94]. Auf diese Weise bietet die Taufe Schutz und Ansporn zur Verehrung Gottes. Deshalb kann der Pfarrer den Eltern nach der Verpflichtung zusagen, daß der Täufling im entsprechenden Alter zur Verherrlichung Gottes und zur Auferbauung des Nächsten leben wird.[95]

Luther sieht den Nutzen der Taufe gerade darin, daß das, was für Calvin nur bezeugt wird, direkt geschieht. Die Folge ist jedoch sehr ähnlich: Der Getaufte ist Mitglied der Gemeinde und in der Lage, Gott zu verehren und an ihn zu glauben. Deshalb kann er ein gottgefälliges Leben führen und schließlich das Heil erlangen.

3.10. Zusammenfassung

Die genauere Betrachtung der Taufliturgien hat gezeigt, daß Luther sich so eng wie möglich an die römische Ordnung anlehnt, während Calvin völlig mit ihr bricht und eine eigenständige neue entwirft. In der Tauflehre, die sich in den Liturgien widerspiegelt, unterscheiden sie sich jedoch beide stark von jener; dort haben sie untereinander auch einige Übereinstimmungen.

Dazu zählt, daß Calvin und Luther die Taufe als Initiation in die Gemeinde verstehen; als solche ist sie dem zweiten Sakrament, dem Abendmahl, vorgeordnet. Den bei der Taufe anwesenden Erwachsenen werden eigenständige Aufgaben zugemessen, und damit sie sie ausüben können, soll die Taufe in der Landessprache durchgeführt werden. Darüber hinaus steht die Taufe in Verbindung mit der Vergebung der Sünden und ermöglicht deshalb auch die Buße im Fall späterer Verfehlungen. In ihr ist die Botschaft des Evangeliums greifbar.

Auch in ihrem Menschenbild unterscheiden sich Calvin und Luther zunächst nicht allzu stark. Beiden ist vor Augen, daß der Mensch aus sich selbst heraus nichts vermag und der Reinigung und Geistbegabung durch Gott in Christus bedarf, um gemäß dem Willen Gottes leben zu können. Daher hat er es nötig, immer wieder zu seiner Taufe zurückkehren zu können, denn er braucht immer wieder die Vergewisserung im Glauben an die Vergebung seiner Sünden. Während für Luther jeder Mensch bis zu seiner Taufe der Macht des Teufels anheimgegeben ist und keinen Zugang zu Gott hat, sieht Calvin diesen Zugang für Christenkinder zwar schon durch Gottes Verheißung eröffnet – Nichtchristen müssen aber vor ihrer Taufe Buße tun und ihren Glauben prüfen lassen.[96]

Aber weil Calvin seine Liturgie gerade für die Taufe von Christenkindern schreibt, resultiert aus seiner dieser seiner Erwählungslehre der deutlichste Unterschied zwischen den beiden Liturgien: Daß nämlich Calvin die Taufe als ein Zeichen versteht, das auf die geistliche Wiedergeburt in Christus hindeutet und Gottes Gnade bezeugt, während genau dieses Bezeichnete nach Luthers Überzeugung in der Taufe selbst erst geschehen muß.[97]

Da er diese Lehre nicht teilt, verwendet Luther in seiner Liturgie Mt 7,7 und legt keinen Wert auf die Verheißung in Gen 17,7, die wiederum für Calvin grundlegend ist. Auch die unterschiedliche Einstellung zur Nottaufe und die Beurteilung der Rolle von Täufling und Paten ist darin begründet.

Kleinere Unterschiede wie die nicht ganz so schroffe Ablehnung der Bräuche bei Luther oder die Art, auf die das Kind mit dem Wasser in Berührung gebracht werden soll, resultieren aus weniger theologischen Überlegungen. Sie fallen aber auch nicht so sehr ins Gewicht, da eine Änderung in diesen Details durchaus mit der Tauflehre im Einklang stehen könnte.

4. Würdigung

Es ist deutlich geworden, daß die reformatorischen Taufliturgien wichtige Zeugnisse für die Vorstellungen sind, die für Luther und Calvin hinter diesem Sakrament stehen. Alle Handlungen und Worte sind wohlüberlegt und können nicht leichtfertig verändert werden, will man in der Tradition der Reformatoren bleiben.

Es ist daher auch nicht möglich, beide Positionen in Einklang zu bringen, da alle wesentlichen Unterschiede auf der grundsätzlichen Frage beruhen, ob die Kinder der Christen wie alle Ungetauften außerhalb des Herrschaftsbereichs Christi stehen oder bereits durch ihre Abstammung Zugang zur Gnade Gottes haben.

Daß aber dieser Zugang erst eröffnet werden muß, daß also jeder Mensch eine geistliche Wiedergeburt benötigt, weil er seiner Natur nach nicht anders als sündig sein kann, steht auf festem biblischen Fundament und wird von beiden vorausgesetzt; bei Calvin wird die Wiedergeburt zeitlich jedoch vor der Taufe verortet. Als problematisch ist deshalb bei ihm anzumerken, daß die gesamte Taufpraxis dann ausschließlich am Taufbefehl hängt, da nichts außer diesem Gebot die Taufe notwendig macht. Stellt nun die historisch-kritische Bibelauslegung in Frage, daß der Taufbefehl überhaupt auf Jesus zurückgeht, droht der gesamten Taufe das Aus.[98] Denn die Taufe bewirkt nichts, was der Glaubende nicht auch ohne sie empfangen könnte – überhaupt kann der Glaube selbst auch Ungetauften geschenkt werden. Über den Gehorsamsakt und das Zeugnisgeben hinaus ist sie nur eine Bestärkung für den Glauben, eine Hilfe bei Anfechtung im späteren Leben, aber auch dafür nicht zwingend notwendig.

Es ist schwierig, durch diese Erwählungslehre nicht in ein allzu positives und damit unbiblisches Menschenbild zu verfallen, mit welchem die Notwendigkeit der geistlichen Wiedergeburt übersehen wird. Calvin sieht deshalb für die Liturgie lange, erläuternde Texte vor, in denen die Bedürftigkeit des Menschen zum Ausdruck kommt.

Bei Luther dagegen geschieht die Wiedergeburt erst in der Taufe selbst; die Sündhaftigkeit der menschlichen Natur kommt in den Exorzismen jedoch in einer so drastischen Weise zum Ausdruck, daß er sich mit seinem Festhalten daran schon zur Zeit der Reformation nicht durchsetzen konnte.[99] Da aber auch in Gebeten darum gerungen wird, den Täufling unter die Herrschaft Gottes zu stellen, sind diese Formeln auch nicht zwingend notwendig.

Der Glaube, der darauf vertraut, daß Gott diese Neuschöpfung und damit die Vergebung der Sünden tatsächlich durchführt, ist für beide die Voraussetzung zur Wirkung der Taufe, die dann allerdings lebenslang anhält und die Möglichkeit zur Buße bietet. Ob solcher Glaube bei der Säuglingstaufe wirklich vorausgesetzt werden kann, sei dahingestellt; wichtig ist, daß in beiden Liturgien die Rechtfertigung des Menschen aus Glauben im Zentrum steht. Ob sie vor oder in der Taufe geschieht, kann allenfalls durch Exegese der entsprechenden Bibelstellen entschieden werden – in jedem Fall ist dies die Kernaussage des Evangeliums und nimmt daher zu Recht einen breiten Raum in der Taufliturgie ein.

Diese Konzentration auf das Wesentliche scheint heute langsam verloren zu gehen; so hat sich z.B. das Überreichen der Taufkerze, das auch Luther aus der Liturgie streicht, wieder eingebürgert und droht, sich in ihrer Bedeutung zu verselbständigen. Daher hat Calvins radikale Ablehnung aller Bräuche, die über die ursprünglicheingesetzte Taufe hinausgehen, heute enorme Aktualität.

Die aussagekräftige Gestik in Luthers Liturgie (das Untertauchen des Kindes in der Taufe, die Handauflegung nach der Lesung sowie der Ortswechsel) hat allerdings eine große symbolische Kraft und kann dem Verstehen der Taufe durchaus zuträglich sein.

Festzuhalten bleibt schließlich, daß die reformatorischen Taufliturgien trotz ihres Alters keineswegs überholt sind, sondern bedenkenswerte Vorgaben zur Gestaltung der Taufe als Verkündigung des Evangeliums bleiben.

Hausarbeit im Rahmen des systematisch – theologischen Hauptseminars

Calvin – Gestalt und Ordnung der Kirche

bei Prof. Dr. Dr. h.c. Busch

Wintersemester 1999/2000

Thema:

Was ist die Taufe nach Calvins und nach Luthers Taufliturgie?

Verena Kirchner

Albrecht-Thaer-Weg 12/404

37075 Göttingen

Literaturverzeichnis

Die verwendeten Abkürzungen folgen Schwertner, S.: Internationales Abkürzungsverzeichnis für Theologie und Grenzgebiete, Berlin/New York 21992.

Primärliteratur

Calvin, J.: La forme des chantz et prieres, in: Busch, E.(Hg.): Calvin-Studienausgabe, Bd. 2, Neukirchen-Vluyn 1997, S. 180-195.

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Luther, M.: Der kleine Katechismus, in: BSLK, Göttingen 111992, S. 499-527.

Luther, M.: Der große Katechismus, in: BSLK, Göttingen 111992, S. 543-733.

Luther, M.: Das Taufbüchlein, in: BSLK, Göttingen 111992, S. 535-541.

Sekundärliteratur

Barth, K.: Das christliche Leben. Die Taufe als Begründung des christlichen Lebens, KD IV/4, Zürich 1967.

Brunner, P.: Die evangelisch-lutherische Lehre von der Taufe, Luthertum 4, Berlin 1951.

Halaski, K. u.a. (Hgg.): Kirchenbuch. Gebete und Ordnungen für die unter dem Wort versammelte Gemeinde, Neukirchen-Vluyn 1983.

Jetter, W.: Die Taufe beim jungen Luther. Eine Untersuchung über das Werden der reformatorischen Sakraments- und Taufanschauung, BHTh 18, Tübingen 1954.

Kirchenleitung der VELKD (Hg.): Agende für evangelisch-lutherische Kirchen und Gemeinden Bd. III: Die Amtshandlungen. Teil 1: Die Taufe, Hannover 1988.

Nijenhuis, W.: Artikel „Calvin“, in: TRE Bd. 7, Berlin/New York 1981, S. 568-592.

Peters, A.: Die Taufe. Das Abendmahl. Kommentar zu Luthers Katechismen Bd. 4, Göttingen 1993.

Peters, A.: Beichte, Haustafel, Traubüchlein, Taufbüchlein. Kommentar zu Luthers Katechismen Bd. 5, Göttingen 1994.

Ratschow, C.H.: Die eine christliche Taufe, Gütersloh 1972.

Rietschel, G./Graff, P.: Lehrbuch der Liturgik, Bd. 2: Die Kasualien, Göttingen 21952.

Torrance, T.F.: Calvins Lehre von der Taufe, in: Moltmann, J.: Calvin-Studien 1959, Neukirchen 1960, S. 95-129.

[...]


[1] Die Darstellung folgt der Beschreibung der katholischen Taufpraxis zur Zeit der Reformation in: Rietschel, G./Graff, P.: Lehrbuch der Liturgik, Bd. 2: Die Kasualien, Göttingen 21952, S. 556-560.

[2] Vgl. a.a.O., S. 556.

[3] A.a.O., S. 556.

[4] A.a.O., S. 530.

[5] A.a.O., S. 557.

[6] Grundlage für diese Darstellung ist Luthers Taufbüchlein von 1526, in: BSLK, Göttingen 111992, S. 535-541.

[7] BSLK S. 538,18f.

[8] BSLK S. 538,28f.

[9] BSLK S. 540,45f.

[10] Calvins Taufliturgie findet sich in „La forme des chantz et prières ecclésiastiques“, in: Busch, E. (Hg.): Calvin-Studienausgabe, Bd. 2 (CS 2), Neukirchen-Vluyn 1997, S. 180-195. Die dort zugrunde gelegten Texte gehen nicht alle direkt auf Calvin zurück, sind aber dennoch Zeugnisse seiner Theologie, vgl. CS 2, S. 142f.

[11] CS 2, S. 193,1f.

[12] CS 2, S. 193,9.

[13] CS 2, S. 193,16.

[14] BSLK, S. 536,25f.

[15] Peters, A.: Beichte, Haustafel, Traubüchlein, Taufbüchlein. Kommentar zu Luthers Katechismen Bd. 5, Göttingen 1994, S. 160.

[16] A.a.O., S. 161.

[17] BSLK, S. 537,5f.

[18] CS 2, S. 193,32f.

[19] CS 2, S. 195,4f.

[20] BSLK S. 537,2f.

[21] Aus diesem Grund hat Luther in der ersten Ausgabe des Taufbüchleins (1523) die römische Taufliturgie lediglich übersetzt und die Bräuche zunächst beibehalten. Vgl. BSLK S. 538, Anm. 7.

[22] Vgl. BSLK S. 540,43f. sowie S. 704, Anm. 7.

[23] BSLK S. 704,27-31.

[24] Vgl. CS 2, S. 193,7-11.

[25] Vgl. Inst IV, 15,19.

[26] Vgl. CS 2, S. 193,11. Calvin wendet sich damit gegen die römisch-katholische Praxis, in der das Wasser für die Taufe zuvor auf exorzistische Weise geweiht werden mußte. Vgl. Rietschel./Graff, a.a.O., S. 543.

[27] Inst IV, 15,2.

[28] Vgl. Peters, a.a.O., S. 189.

[29] Vgl. BSLK S. 694,31-34 und 515,25-34.

[30] CS 2, S. 193,9; vgl. BSLK S. 540,45f.

[31] Vgl. BSLK S. 693,32-35.

[32] Vgl. CS 2, S. 193,5f.

[33] S.u. Abschnitt 3.4.

[34] BSLK S. 538,18f.

[35] BSLK S. 539,30-34.

[36] Vgl. BSLK S. 540,19-26.

[37] Peters, a.a.O., S. 172.

[38] BSLK S. 536,3-5.

[39] Peters, a.a.O., S. 176.

[40] BSLK S. 691,13f.

[41] Vgl. CS 2, S. 185,44f.

[42] Vgl. Inst IV, 16,17.

[43] Vgl. Inst IV, 15,20: „unter solchen Umständen muß man ja meinen, Christus sei nicht gekommen, die Verheißung zu erfüllen, sondern sie zunichte zu machen “.

[44] Vgl. CS 2, S. 187,21-27 und Inst IV, 16,22.

[45] Vgl. BSLK S. 537,9-20.

[46] BSLK S. 535,19f.

[47] Vgl. BSLK S. 536,20-24.

[48] Vgl. BSLK S. 537,26-34.

[49] Vgl. CS 2, S. 183,15f.

[50] Vgl. CS 2, S. 189,12- S. 191,30.

[51] CS 2, S. 191,27f.

[52] Vgl. CS 2, S. 191,31-35.

[53] Vgl. Peters, a.a.O., S. 183.

[54] Vgl. CS 2, S. 189,12-16.

[55] BSLK S. 540,19f.

[56] Peters, a.a.O., S. 183.

[57] Vgl. Peters, a.a.O., S. 174.

[58] BSLK S. 540,17f. Nach dem Taufbüchlein von 1523 sollte an dieser Stelle erst die Kirche betreten werden; aber auch die Formulierung im Taufbüchlein von 1526, man solle „das Kindlin zu der Taufe“ leiten (BLSK S. 540,15f.), schließt dies nicht aus.

[59] CS 2, S. 193,9; vgl. BSLK 540,45f.

[60] Vgl. BSLK S. 692,40-42 und Inst. IV, 15,16.

[61] Vgl. CS 2, S. 187,15-20 sowie S. 191,37ff. und BSLK S. 539,35ff. Auch in der römischen Taufliturgie wurde das Evangelium aus unterschiedlichen Evangelien gelesen, s.o. Abschnitt 2.1.

[62] Vgl. BSLK S. 540,4-6.

[63] Vgl. BSLK S. 539,1-29.

[64] Die Frage nach der Herkunft dieses Gebetes kann hier nicht erörtert werden; vgl. aber Peters, a.a.O., S. 163-172.

[65] Vgl. CS 2, S. 185,44 – S. 187,6.

[66] Vgl. CS 2, S. 187,12-14.

[67] Vgl. CS 2, S. 187,32-34.

[68] Vgl. CS 2, S. 189,12ff. und BSLK S. 540,28-40.

[69] Vgl. BSLK S. 538,30-33.

[70] Vgl. z. B. CS 2, S. 187,36f., S. 181,41-183,5 und BSLK S. 539,18-21.

[71] Vgl. CS 2, S. 183,25-35.

[72] BSLK S. 539,20f.

[73] Vgl. BSLK S. 541,4-8.

[74] Inst IV, 15,1.

[75] Vgl. CS 2, S. 181,38f.

[76] S.o. Abschnitt 3.4.

[77] Vgl. Inst. IV, 15,15, sowie Ratschow, C.H.: Die eine christliche Taufe, Gütersloh 1972, S. 77.

[78] Vgl. CS 2, S. 185,25-27.

[79] CS 2, S. 185,15f.

[80] CS 2, S. 193,14-17.

[81] Vgl. CS 2, S. 183-36 – S. 185,7.

[82] Vgl. CS 2, S. 185,16-18.

[83] BSLK S. 537,46 – S. 538,3.

[84] Vgl. BSLK S. 706,1-3 und Inst IV, 15,3-4.

[85] Vgl. BSLK S. 706,13-17.

[86] CS 2, S. 187,46.

[87] Vgl. BSLK S. 697,1-10.

[88] BSLK S. 706,8-12.

[89] Vgl. Inst IV, 16,26.

[90] Vgl. CS 2, S. 185,25-27.

[91] Vgl. BSLK S. 696,32-45.

[92] Vgl. CS 2, S. 185,29-33.

[93] Inst. IV, 16,2.

[94] Inst IV, 16,9.

[95] Vgl. CS 2, S. 191,31-35.

[96] Vgl. Inst IV, 16,24.

[97] Vgl. Ratschow, a.a.O., S. 99.

[98] Vgl. Ratschow, a.a.O., S.100.

[99] Vgl. Rietschel/Graff, a.a.O., S. 575-583.

Excerpt out of 28 pages

Details

Title
Was ist die Taufe nach Calvins und Luthers Taufliturgie?
College
University of Göttingen
Course
Hauptseminar Calvin - Gestalt und Ordnung der Kirche
Grade
gut
Author
Year
2000
Pages
28
Catalog Number
V108965
ISBN (eBook)
9783640071548
File size
490 KB
Language
German
Notes
In der Hausarbeit werden die Taufliturgien von Calvin und Luther dargestellt und auf ihren dogmatischen Hintergrund hin untersucht, unter Zuhilfenahme weiterer Texte der Reformatoren (etwa der Katechismen). Im Vergleich wird herausgearbeitet, wie sich die Unterschiede und Gemeinsamkeiten theologisch erklären lassen. Damit ist die Arbeit auch in liturgischer Hinsicht interessant, weil sie zeigt, wie stark sich Theologie in Liturgie niederschlägt.
Keywords
Taufe, Calvins, Luthers, Taufliturgie, Hauptseminar, Calvin, Gestalt, Ordnung, Kirche
Quote paper
Verena Selck (Author), 2000, Was ist die Taufe nach Calvins und Luthers Taufliturgie?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/108965

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