Ratspräsident, Kommissionspräsident oder Doppelspitze - Zur Frage der symbolischen Repräsentation der horizontalen Machtverteilung an der Spitze der Europäischen Union


Term Paper (Advanced seminar), 2003

22 Pages, Grade: 1,3


Excerpt


Inhalt

Einleitung

1. Was empfiehlt die Wissenschaft?
1.1. Juan Linz’ Parteinahme für den Parlamentarismus
1.2. Der Semiparlamentarismus von David Beetham und Christopher Lord
1.3. Jean-Louis Quermonne: An Frankreich angelehnter Semipräsidentialismus

2. Welche Konfliktlinien sind im Konvent und drum herum zu erwarten?

3. Die Standpunkte verschiedener Akteure
3.1. Die Verfassungsentwürfe
3.1.1. Das Konventspräsidium
3.1.2. P. Hain für die britische Regierung
3.1.3. Der Europarlamentarier Andrew Duff
3.1.4. Der Grüne Entwurf
3.1.5. Die Europäische Volkspartei
3.1.6. Der Berliner Entwurf
3.2. Weitere Akteure

4. Analysen der Standpunkte unter Berücksichtigung einiger Gegenstimmen

Ausblick

Literatur

Einleitung

Die institutionelle Architektur einer erweiterten Europäischen Union wird aus gründlich reformierten Organen bestehen. Die derzeitige hierarchische Ordnung zwischen Europäischer Kommission, Europäischem Parlament und Europäischem Rat gilt als überholt und nicht adäquat für eine Union, die sich zum Jahreswechsel 02/03 zur Befriedigung der Bedürfnisse zehn weiterer Staaten und ihrer Bürger verpflichtet hat. Eine aus 25 Staaten bestehende Union wird, so sind die Akteure im Konvent sich mit der Wissenschaft und der veröffentlichten Meinung einig, in dieser Form nicht regierbar sein. Als Gründe hierfür werden immer wieder die undurchsichtige Gewaltenteilung an der Spitze der Union und die Ineffektivität vor allem der Kommission und des Rates bei der Durchführung ihrer Aufgaben genannt. Das viel beschworene Legitimitätsdefizit der EU und also die Probleme der Bürger, das europäische Regierungssystem als solches überhaupt zu verstehen und zu akzeptieren, gilt als weiteres Argument für die Forderungen nach einer Institutionenreform. Ziel einer solchen Reform soll demnach neben dem Erhalt oder besser der Erhöhung der Effektivität europäischen Regierens die stärkere Rückbindung der auf europäischer Ebene gefällten Beschlüsse an das Volk und eine dadurch erhöhte demokratische Legitimität sein.

Diese Probleme sind keine neuen; gerade demokratische Legitimität wird als Konzept zur Erklärung politischer Ergebnisse immer wieder herangezogen – gerade dann, wenn sie nicht in ausreichendem Maße vorhanden ist (vgl. Schmitter 2001: 198). Auch über die Unzulänglichkeiten der europäischen Legislative und Exekutive in Bezug auf eine effektive Beschlussfassung existiert umfangreiche Literatur[1]. Neben der Forderung nach starken Institutionen, die als Infrastruktur dem weltpolitischen Ordnungsfaktor Europa dienlich sein sollen, tritt auch der Wunsch zutage, die Union solle in Hinsicht auf die Bändigung einer globalisierten Wirtschaft sowie auf eine globale rechtliche und politische Ordnung eine Vorbildfunktion ausüben.

Doch welche Rolle sollen hierbei die Organe Kommission, Parlament und Rat jeweils einnehmen? Wie soll also die horizontale Macht in einer reformierten Europäischen Union verteilt werden? Dies sind Fragen, denen sich der Konvent noch en detail widmen muss, die aber in einem Beitrag diesen Umfangs nicht hinreichend bearbeitet werden können. So zielt diese Arbeit primär auf die Symbolik der Repräsentation der horizontalen Machtverteilung an der Spitze der Europäischen Union ab. Es geht also in erster Linie um die Frage, wer die machtpolitisch höchste Position der Europäischen Union in Zukunft bekleiden soll: der Präsident der Kommission, gar gewählt durch das Parlament, (wie klassischerweise im Parlamentarismus), der – direkt gewählte – Ratspräsident (wie im Präsidentialismus); oder wird es eine semiparlamentarische (beziehungsweise semipräsidentielle) Mischform geben?[2] Letztendlich berührt diese Fragestellung grundlegende Probleme, die mit der politischen Neukonzeption der Europäischen Union direkt verbunden sind, wie etwa die demokratische Legitimität der Union. Deswegen gibt ihre Betrachtung Einblicke in das Demokratieverständnis derer, die sie zu beantworten versuchen. Eine Auswahl der bisher getroffenen Antworten soll an dieser Stelle verglichen und eingeordnet werden, wobei sich der Beitrag auf drei Perspektiven stützt:

1. die Literatur zum Thema,
2. Verfassungsentwürfe, die im Dunstkreis des Konvents entstanden,
3. die Beiträge, die Mitglieder und Beobachter des Konvents zum Thema geleistet haben.

So sollen erste Prognosen erstellt und Konfliktlinien herausgearbeitet werden, die im weiteren Verlauf des Konvents eine Rolle spielen könnten. Schließlich sind die gestellten Fragen noch längst nicht beantwortet und es ist anzunehmen, dass die Debatten darüber in der Endphase des Konvents im Frühling 2003 – wenn auch die Diskussionen über die Zukunft der institutionellen Architektur der Europäischen Union ihre „heiße Phase“ erreichen werden – sich noch verschärfen werden.

1. Was empfiehlt die Wissenschaft?

Bei einer Betrachtung der aktuellen Literatur zur vorgestellten Problematik wird deutlich, dass eine klassisch präsidentiell regierte Europäische Union nach dem Vorbild der USA keine Option darzustellen scheint. Denn der Präsidentialismus schneidet sowohl im prinzipiellen Vergleich zwischen den Systemen, den Juan Linz anstellt, als auch in verschiedenen Betrachtungen zur Zukunft der Europäischen Union eher schlecht ab; ein parlamentarisches Regierungssystem bietet sich als das flexiblere und deswegen beständigere und stabilere an. Auch scheint es besser zur Repräsentation der Union nach außen und innen geeignet. Als Beispiele sollen hier insbesondere die folgenden drei, für die Diskussion zum derzeitigen Punkt repräsentativen Beiträge kurz erläutert werden.

1.1. Juan Linz’ Parteinahme für den Parlamentarismus

Linz stellt einen Zusammenhang zwischen der institutionellen Regierungsform und der Stabilität der Demokratie eines Landes fest ( zum Folgenden vgl. Linz 1994: 3-87). Er betont, dass parlamentarische Regierungsformen, wie zum Beispiel in der Bundesrepublik Deutschland, eine größere Stabilität aufweisen, und zwar auf Grund ihrer höheren Flexibilität. So kann der Premierminister eines parlamentarisch verfassten Staates abgelöst oder die Regierung innerhalb einer Koalition umgebildet werden, ohne dass daraus eine Verfassungskrise und eine damit einhergehende Legitimitätsdiskussion entsteht. Die relativ starre und auf den einen nicht abwählbaren Präsidenten ausgerichtete präsidentielle Form neigt dagegen eher zu Krisen, weil hier im Endeffekt nicht nachweisbar sei, wer die demokratische Legitimität besitze – Präsident oder Parlament. Dies wird gerade dann systemgefährdend, wenn der Präsident das Vertrauen des Parlaments oder gar seiner Partei verloren hat. Der Parlamentarismus dagegen stützt im Normalfall den Ministerpräsidenten, weil dieser Oberhaupt der Regierung und seiner Partei gleichzeitig sein kann; so beruft er sich auf mehr Ressourcen für ein effektives Regieren.

Das Argument der Rechenschaft und der Identifizierbarkeit der politischen Entscheidungsträger, welches üblicherweise im Sinne der höheren Legitimität präsidentieller Systeme angeführt wird, lässt Linz nicht gelten: Er sieht hierin das Problem einer zu hohen Personalisierung der Führung, verbunden mit einem hohen Unwissen der Wähler über die ideologische Herkunft des Kandidaten. Dann geht es in Wahlen um Individuen, ihre Persönlichkeit, ihre Versprechen und nicht zuletzt ihr jeweiliges Image. Was diese Persönlichkeiten aber programmatisch oder in Hinblick auf die Besetzung ihrer Regierungen im Sinn haben, bleibt den Wählern oft vorenthalten. Im Parlamentarismus verhält sich dies anders. Schließlich sind die Kandidaten hier normalerweise Repräsentanten ihrer Partei und bringen als solche politische Erfahrung mit; sie sind dem Wähler – üblicherweise durch Tätigkeiten, die sie an der Parteispitze oder im Parlament verübt haben – seit Jahren bekannt. Somit liegen ihre programmatischen, personellen oder parteipolitischen Präferenzen – auch und gerade im Hinblick auf das Bilden von Koalitionen - offener und es ist gleichzeitig wahrscheinlicher, dass sie sich wegen ihrer Verantwortung gegenüber Partei und Wählern (damit auch ihrer Wiederwahl wegen) an diese halten.

Im Gegensatz zu vielen präsidentiellen ermöglichen parlamentarische Systeme diese Wiederwahl, die ein Mittel zur Überprüfung und gegebenenfalls zur erneuten Legitimierung demokratischer Politik darstellt. Die Limitierung der Präsidentschaft auf eine oder zwei Legislaturperioden im Präsidentialismus dagegen birgt oft Anlass zur Frustration für den Präsidenten, der in einem „sense of urgency“ schlecht entworfene Konzepte umzusetzen versuchen könnte und Gefahr laufe, der Opposition gegenüber ungeduldig zu werden. Diese Gefahren entstehen in einem parlamentarisch verfassten System nicht, weil jederzeit die Möglichkeit zur verfassungsgemäßen Absetzung des Regierenden besteht, gleichzeitig aber auch zur Verlängerung seiner Amtszeit, was die demokratische Legitimation parlamentarischer Herrschaft steigert.

Ein weiterer großer Vorteil parlamentarischer Systeme ist die Tatsache, dass sie, wenn sie Mehrparteiensysteme mit einer unabhängigen Presse sind, eine größere Auswahl an potentiellen Herrschern hervorbringen. Zumindest ist die Auswahl an Parteivorsitzenden oder Führungskräften, die sich im Parlament hervortun wollen und auf eine Regierungsbeteiligung hoffen, höher. Außerdem können diese potentiellen Anführer eine größere Aufmerksamkeit zwischen den Wahlen erzeugen. Die Beispiele der USA oder auch Brasiliens haben gezeigt, dass dort Präsidentschaftskandidaten oft nicht aus der Legislative kommen, sondern vorher z.B. Gouverneure ihrer eigenen Staaten waren, in denen sie sich einen Ruf und eine Basis erarbeitet haben. Dies bringt den Nachteil mit sich, dass diese Kandidaten oft wenig Erfahrung auf dem Gebiet der internationalen Politik oder bei makroökonomischen Problemen mit sich bringen. Sie verfügen über schwache Verbindungen zur Legislative, die dann aber ihr Programm mittragen muss.

Da eine Stärkung der Legitimität der EU aus gegebenem Anlass im Mittelpunkt vieler Debatten steht, lässt sich aus diesen Punkten ein überzeugendes Argument für eine parlamentarisch geführte EU mit dem Ziel eben dieser Stärkung ableiten. Voraussetzung für eine derart gestärkte Legitimität der Union wäre allerdings eine stabile, für die Bürger durchschaubare und von ihnen anerkannte Parteienstruktur sowie die erwähnten unabhängigen Medien. Beides sind Voraussetzungen, die in der Europäischen Union mit ihren in den nationalen Parteien stabiler Demokratien verankerten Parteienfamilien sowie ihrer vielfältigen Medienlandschaft relativ erfüllt scheinen.

Zur Frage der Vereinbarkeit des Parlamentarismus mit dem Prinzip des Föderalismus sowie mit multiethnischen Gesellschaften führt Linz die Beispiele Indiens, Deutschlands Kanadas oder Australiens auf, um so die Vereinigten Staaten als Einzelfall herauszustellen. All diese sind parlamentarisch verfasste Bundesstaaten, deren Systeme sich bewährt hätten. Die Länder in Deutschland zum Beispiel hätten eine wichtige Bedeutung für die Rekrutierung von Kandidaten für die Bundestagswahl. Die Gelegenheit der Koalitionsbildung und Konsolidierung stellt eine flexiblere Antwort auf ethnische Konflikte dar, als es im starren, üblicherweise auf weniger Parteien und damit Meinungsführer beschränkten Präsidentialismus der Fall sein könnte.

Linz geht auch auf den ebenfalls nicht zu vernachlässigenden Semipräsidentialismus, wie er zum Beispiel in Frankreich oder Finnland zu finden ist, ein:

Anstatt semipräsidentiell zu sein, wechseln diese Systeme üblicherweise zwischen Präsidentialismus und Parlamentarismus. Hierbei ist zu beachten, dass sich eine diffuse und schwer durchschaubare Verantwortlichkeit ergeben kann und so zusätzliche Konflikte möglich und wahrscheinlich sind, was durch eine Festlegung des Regierungszeitraums noch erhöht wird. Wohlstrukturierte Parteiensysteme erleichtern dabei allerdings das Regieren, denn im besten Fall kann sich der Präsident auf den Rückhalt einer großen Partei und des Parlaments berufen. In fraktionalisierten Parteiensystemen hat der Präsident immerhin die Möglichkeit, seine Partei zur Zusammenarbeit mit anderen zu bewegen und so ein stabiles Regieren zu ermöglichen. Schafft ein fraktionalisiertes Parteiensystem mit verhärteten Fronten es aber nicht, eine Regierung zu bilden, droht die Gefahr einer Situation, die denen in präsidentiellen Systemen mit einem ineffektiven und rebellischen Kongress gleichen könnte – es gibt also auch hier das erhöhte Risiko eines Machtkampfes, der sich auf legatimitatorische Argumente stützt. Ein semipräsidentielles System funktioniert demnach am effizientesten, wenn es parlamentarisch regiert wird und ist am instabilsten, wenn es präsidentielle Züge annimmt.

Dies ändert nichts an Linz’ These, dass er parlamentarisch regierte Demokratien im allgemeinen für effektiver, legitimer und stabiler hält, und dass dies auch für neu gegründete Demokratien und Staaten, die föderal verfasst sind und multi-ethnische Gesellschaften aufweisen, gilt. Diese Empfehlung ergibt sich auch vor dem Hintergrund demokratischer Transformationsprozesse wie etwa in Lateinamerika; hier hat sich im Nachhinein herausgestellt, dass dem Präsidentialismus Probleme inhärent sind, die die Legitimität einer jungen Demokratie in Zweifel stellen können.

Betrachtet man die Debatte um die Zukunft der Europäischen Union unter dieser für sich überzeugenden Prämisse, zeigt sich schnell, dass diese hier nicht für sich stehen gelassen werden sollte – schließlich bringt jede Organisation und jeder Staat eigene, ihr oder ihm innewohnenden Schwierigkeiten mit sich. Dies tut auch und gerade die Europäische Union, wo ein zentrales Problem das Legitimitätsdefizit ist. Aber auch die Position der Mitgliedsstaaten der Union, von denen sich einige kaum ihre eigene Macht in großem Maße beschneiden lassen werden, „nur“ um eine effizientere Regierung der Europäischen Union zu gewährleisten, lassen keine Empfehlung eines reinen Parlamentarismus erwarten, brächte dieser doch immer auch eine Stärkung des supranationalen Elements in der Union mit sich.

1.2. Der Semiparlamentarismus von David Beetham und Christopher Lord

Beetham und Lord beschäftigen sich konkreter mit dem Legitimitätsdefizit der Europäischen Union (zum Folgenden vgl. Beetham und Lord 1998: 1-33). Um das Defizit zu verringern, wird vorgeschlagen, den Präsidenten der Kommission wählen zu lassen, und zwar bestenfalls direkt. Vorstellbar sei dies aber auch durch das Europäische Parlament. Diese Minimalmaßnahme würde die demokratische Legitimität der EU verstärken, indem die präsidentielle Autorität dann direkt vom Volk ausginge. Außerdem würde es die demokratischen Vorgänge innerhalb der Institutionen ausweiten, da dann die Kommission ihre Vorschläge in größerem Rahmen als bisher vor der Öffentlichkeit rechtfertigen müsste – dies sei die Essenz demokratischer Politik.

Auch das Parlament wollen sie gestärkt sehen, um so die Kommission und den Ministerrat einem höheren Rechtfertigungsdruck auszusetzen, was die demokratische Repräsentation und damit die Legitimation der Union stärken würde. Die Mittel zur Erlangung einer so gestärkten accountability wäre die Ausweitung der Macht des Parlaments auf den Ebenen der Prüfung (scrutiny), Verbesserung (amendment) und Befürwortung (approval) der Gesetzgebung. Zudem wird auf den Effekt hingewiesen, ein Parlament mit erweiterten Befugnissen erzeuge ein höheres Interesse auf Seiten der Bürger.

Alles in allem halten Beetham und Lord also eine semiparlamentarische Art der Repräsentation für die am besten zu legitimierende, allerdings mit einem möglichst starken Präsidenten, der die demokratische Legitimität an der Spitze der Union personell repräsentieren würde. Auf der Verfahrensebene betonen sie die Bedeutung der Rückbindung der Regierung an das Parlament. Klassische, von ihnen genannte, parlamentarische Instrumente hierfür sind zum Beispiel Misstrauensvoten und die Wahl des Regierungschefs durch das Parlament – wobei die Autoren allerdings einen direkt gewählten Präsidenten vorzögen. Sie streben eben die höchstmögliche Unterstützung der Union durch ihre Bürger, die durch gestärkte normative Validität und Repräsentation gewährleistet werden soll, an. Deswegen entwerfen sie eine semiparlamentarische Form der Repräsentation mit Betonung der parlamentarischen Komponente.

1.3. Jean-Louis Quermonne: An Frankreich angelehnter Semipräsidentialismus

Auch Quermonne spricht sich in einer prospektiven Studie der mittel- und langfristigen politischen und institutionellen Zukunft der EU vehement für eine Reform der Institutionen aus (zum Folgenden vgl. Quermonne 2000: 81-171). Er nennt dafür die vier Gründe, die sich wie ein roter Faden durch die meisten Diskussionen ziehen, nämlich

1. die Erweiterung der EU,
2. die Vertiefung der Integration zwischen den Mitgliedsstaaten und der Entwicklung ihrer Zusammenarbeit auf neuen Gebieten,
3. die Forderungen der Bürger nach Transparenz und Demokratie,
4. die Funktionsschwächen der Institutionen, insbesondere der Kommission und des Rates.

Er verlangt, eine ständige Präsidentschaft der EU auf der Ebene des Europäischen Rates zu installieren. Der Präsident soll von den Regierungschefs gewählt werden, was damit begründet wird, dass dann eine klar identifizierbare Vertretung vorhanden wäre, dass des Weiteren die Legitimität an der Spitze der EU personalisiert würde und mit der Annahme, dass die derzeitige Formel der Rotation durch die wachsende Mitgliederzahl und den zu erwartenden Mangel an Erfahrungen bei den neuen Mitgliedern schnell an ihre Grenzen stoßen werde.

Weiterhin sieht Quermonne eine duale Führung durch den Präsidenten des Europäischen Rates und den Präsidenten der Kommission vor. In diesem Fall soll die Kommission und damit wohl auch ihr Präsident durch das Parlament ernannt werden, ihr wird dadurch eine erhöhte Legitimität als direkter Repräsentant der Bürger zugesprochen. Die Organe Kommission und Rat sollen gestärkt werden, gemeinsame Entscheidungen zu treffen, indem sie ihre Strukturen angleichen und ihre Aktionen synchronisieren, was eine gemeinsame ständige Regierung schaffen soll. Die Kommission erhielte in dem Fall die exklusive Normensetzungsbefugnis und müsste sich vor dem Parlament und dem Rat verantworten. Die Legitimität der Europäischen Union soll nach Quermonne wie bisher aus zwei Quellen geschöpft werden, nämlich 1. aus den demokratischen Staaten, aus denen sie gebildet ist und die vom Rat repräsentiert werden und 2. aus den jeweiligen Staatsvölkern, auf die sich die Kommission aufgrund ihrer Investitur durch das nach allgemeinem Wahlrecht gewählte Parlament berufen kann. Sowohl mit Bezug auf die Bewahrung der Handlungsfähigkeit einer erweiterten Union als auch mit Blick auf die Legitimität einer reformierten europäischen institutionellen Struktur spricht sich Quermonne für eine semipräsidentiell regierte Europäische Union aus, wobei seine Ansätze an die Art der horizontalen Machtverteilung in der fünften französischen Republik angelehnt scheinen (vgl. Mény 1996).

2. Welche Konfliktlinien sind im Konvent und drum herum zu erwarten?

Letztendlich lässt sich festhalten, dass ein präsidentialistisches Regierungsmodell aus nachvollziehbaren Gründen keine große Anziehungskraft entwickelt; zumindest die Wissenschaft scheint sich hierüber einig zu sein[3]. Das heißt aber noch nicht, dass die erwähnten Vorschläge von den Akteuren im Konvent übernommen werden, handeln diese doch unter unterschiedlichsten Voraussetzungen. Es stellt sich also die Frage, welche Befunde über die horizontale Machtverteilung von welchen Akteuren zu welchen Zwecken eingesetzt werden. Denn die einmalige Zusammensetzung der Europäischen Union mit der starken Position der Nationalstaaten innerhalb dieser lassen eine überwiegend parlamentarische und damit supranational geprägte Europäische Union als nur schwer durchsetzbar erscheinen. Auch wenn kaum zu erwarten ist, dass sich Akteure im Konvent für eine einseitige Stärkung der nationalen Regierungen durch eine Anhebung des Rates im horizontalen Machtgefüge aussprechen würden – dies würde mittlerweile zu eindeutig als Rückschritt hin zu noch weniger demokratischer Legitimität verstanden – bleiben Konflikte vorstellbar.

So könnten sich zum Beispiel Vertreter weniger integrationsfreundlicher Regierungen gegen eine Stärkung des Europäischen Parlaments sperren, gerade in Bezug auf Einsetzung und Absetzung der Kommission. Derartige Konflikte sind auch zwischen EU-freundlicheren und EU-abgeneigteren Gruppen innerhalb der Zivilbevölkerung vorstellbar, was bei einem Referendum zur Verifizierung einer eventuellen Verfassung zum Tragen kommen könnte. Argumente zum Erhalt des Status Quo sind nicht zu vermuten, sind sich doch die Beteiligten darüber einig, dass es angesichts der Erweiterung der Union einer Institutionenreform zur Ausdehnung der Effektivität der Exekutive bedarf. In Betracht gezogen werden sollte aber die Möglichkeit, dass sich Akteure auf das in ihrem jeweiligen Land praktizierte Modell versteifen, weil sie dieses aus Erfahrungsgründen für das effektivste und legitimste halten. Auch die Vertreter der europäischen Organe könnten derartig auf der Stärkung oder Erhaltung des Standes ihrer Institutionbestehen.

Angemerkt werden muss an dieser Stelle wohl, dass die Problematik der horizontalen Machtverteilung bisher noch keine große Aufmerksamkeit im Konvent erfahren hat – so gibt es keine Arbeitsgruppe zum Thema, es wird eher am Rande behandelt. Es ist allerdings zu erwarten, dass in der nächsten Phase des Konvents, wenn die Arbeitsgruppen ihre Berichte abgegeben haben und diese in den Plenardebatten abgeglichen werden, die Debatten um die Frage der horizontalen Machtverteilung sich verschärfen werden. Deshalb kann hier wohl nur eine Tendenz erarbeitet werden, die darauf hinweisen wird, welche Punkte im Konvent noch besondere Beachtung finden werden und über welche Einigkeit herrscht.

3. Die Standpunkte einer Auswahl an Akteuren

Diese Tendenz soll auf der Grundlage der in der wissenschaftlichen und politischen Diskussion herausragenden institutionellen Bedingungen, die eine Verschiebung der horizontalen Machtverteilung hin zu einem semiparlamentarischen oder parlamentarischen System mit sich brächte, entwickelt werden. Ins Zentrum der Betrachtung tritt dabei, wegen der offensichtlichen Vergleichbarkeit des Materials, eine Auswahl von Verfassungsentwürfen, die seit Bestehen des Konvents, sozusagen in seinem „Dunstkreis“, entstanden sind. Um eine hohe Bandbreite an etwaigen Präferenzen wiederzugeben, wurden Verfassungsentwürfe von Akteuren mit möglichst unterschiedlichen Merkmalen ausgewählt. Die berücksichtigten Merkmale sind die parteipolitische Zugehörigkeit, die Angehörigkeit zu politischen Institutionen auf nationaler oder europäischer Ebene (Regierungen, Europäische Kommission, Europäischer Rat, nationale oder europäische Parlamente und der Konvent selbst) und die nationale Herkunft der Akteure.

Die Entwürfe werden zunächst entsprechend der Eindeutigkeit der Empfehlungen, die sie aussprechen, aufgelistet. In einem weiteren Schritt folgen Beiträge, die in den Konventsdebatten geleistet wurden, diese sollen die Bandbreite der betrachteten Standpunkte und der herauszuarbeitenden Konflikte erweitern. So bleibt die Arbeit so eng wie möglich am tatsächlichen Stand der derzeitigen Diskussion. Dass dabei nur berücksichtigt wird, wer sich zum Thema bereits geäußert hat, ist ein dieser Methode inhärentes Problem, das aber auch den Vorteil hat, auf diese Art und Weise zu verdeutlichen, welche Teilnehmer an der Debatte die Thematik (schon jetzt) für wichtig halten und welche Seiten ihr – oder ihrer Diskussion – (noch) keinen Spielraum einräumen wollen.

3.1. Die Verfassungsentwürfe

3.1.1. Das Konventspräsidium

Das Präsidium des Konvents um Valérie Giscard d’Estaing hält sich in Bezug auf die bereits bestehenden Institutionen und deren Reform noch zurück, schließlich dient dieser Entwurf vom 28.10.2002 auch nur der Veranschaulichung der „Struktur eines etwaigen Vertrags“ (vgl. CONV 369/02: 2). Dennoch sollte der Entwurf hier kurz Erwähnung finden, denn er wurde von der Spitze des Konvents entwickelt und er birgt eine interessante Neuigkeit im Vergleich zum Status Quo: Giscard d’Estaing stellt die Möglichkeit, einen Kongress der Völker Europas einzurichten, vor. Gleichzeitig macht er keine Angaben zur Zusammensetzung und Funktion dieses Gremiums.

3.1.2. P. Hain für die britische Regierung

Der Vielfalt halber soll kurz der Beitrag des Konventsmitglieds aus der britischen Regierung, P. Hain, vom 16.10.2002 erwähnt werden, der sich in den entscheidenden Fragen allerdings zurückhält (vgl. CONV 345/1/02: 37ff). Hier werden keine Angaben zur Wahl des Kommissions- oder Ratspräsidenten gemacht. Die hier interessanten Angaben zu den einzelnen Organen werden in Tab. 1 ersichtlich.

3.1.3. Der Europarlamentarier Andrew Duff

Ein Kongress ist auch im Verfassungsentwurf von Andrew Duff (03.09.2002), einem liberalen Europarlamentarier und Mitglied des Parlaments aus Großbritannien zu finden (vgl. CONV 243/02: 5ff). Der Kongress dient hier der Wahl oder der Amtsenthebung des Kommissionspräsidenten. Zusammengesetzt wird er aus Vertretern des Europäischen Parlaments und der gleichen Anzahl von Vertretern der Parlamente der Mitgliedsstaaten. Ferner bleibt das Recht des Parlaments bestehen, die Kommission mit einer Zweidrittelmehrheit zu entlassen. Dies zieht die Auflösung des Parlaments nach sich und führt somit zu neu angesetzten Parlamentswahlen. Der Europäische Rat tritt in diesem Modell wie bisher zusammen und der Ministerrat ist nur auf Vorschlag der Kommission und nach Beratungen mit dem Parlament befugt, Aktionen zu ergreifen oder Beschlüsse zu fassen. Der Vorsitzende des Ministerrates ist dabei der Kommissionspräsident, der auch die Mitglieder seiner Kommission vorschlägt. So wird die Kommission bei Duff insgesamt zu einer „echten“ Regierung. Es lässt sich also relativ leicht erkennen, dass wir es hier mit einem parlamentarischen Modell zu tun haben, wenn auch der klassische Parlamentarismus etwas verwässert wird durch die Einrichtung des Kongresses, der den Vertretern der Mitgliedsstaaten ein Mitspracherecht bei der Ernennung und Absetzung des Präsidenten gewährt. Diese Idee ist wiederum parlamentarisch legitimiert, sind es doch Parlaments- und nicht etwa Regierungsvertreter, die zum Kongress entsandt werden sollen.

3.1.4. Der Grüne Entwurf

Ähnlich verhält es sich mit dem „First Green Draft for a European Constitution“ (September 2002), den die Grünen Seifert, Lührmann und Nouripour entworfen haben (vgl. 6ff). Hier wird ein parlamentarisches Bild der Europäischen Union gezeichnet, der Ansatz weist zwei Kammern des Parlaments, nämlich die Chamber of Citizens und die Chamber of States, auf. Die Chamber of Citizens wählt dabei den Kommissionspräsidenten und sie kann der Kommission ihr Vertrauen entziehen. Die Präsidentschaft der Staatenkammer rotiert wie gehabt alle sechs Monate.

3.1.5. Die Europäische Volkspartei

Auch ein informelles Diskussionspapier aus der Konventsgruppe der Europäischen Volkspartei vom 11.11.2002 verlangt eine klare Institutionenstruktur (vgl. EPP 2002: 40ff): Das Europäische Parlament, das den Kommissionspräsidenten auf Vorschlag des Rats wählt, bildet die legislative Kammer der Völker, der Rat der Europäischen Union fungiert als eine Staatenkammer und die Kommission als Exekutive. Das Modell erinnert stark an das deutsche, parlamentarische System der horizontalen Machtverteilung. So soll die Kontrolle der Exekutive alleiniges Recht des Parlaments sein, das auch den Präsidenten der Kommission einsetzt.

3.1.6. Der Berliner Entwurf

Insofern stellen die Angaben, die der „Berliner Entwurf“ vom Herbst 2002 aus der Bundestagsfraktion der SPD zur horizontalen Machtverteilung macht, keine Überraschung dar (vgl. Gloser/Roth 2002: 4ff). Auch in diesem Beitrag wird „auf umfassende Beteiligungsrechte des Europäischen Parlaments, das als wirklich gleichberechtigter Partner des Rates an der EU-Gesetzgebung mitwirken soll“ gesetzt und „für eine gestärkte EU-Kommission, deren Präsident vom Europäischen Parlament gewählt wird“, plädiert (vgl. die Erläuterungen zum Berliner Entwurf: 2).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tab. 1: Eine Übersicht der Standpunkte in den behandelten Verfassungsentwürfen

3.2. Weitere Akteure

Selbstverständlich verschaffen die unter 3.1. genannten Verfassungsentwürfe in ihrer Einigkeit zwar Einblicke in den derzeitigen Stand der Meinungsbildung zumindest einiger Akteure, aber noch keinen wirklichen Überblick über die vorherrschenden Interessen. Es mag beeindruckend sein, dass sich in den Verfassungsentwürfen so politisch unterschiedlich geprägte Gruppierungen wie die Europäischen Grünen und die EVP einig über die symbolische Ausgestaltung der horizontalen Machtverteilung der Union sind, wie Tab. 1. zeigt. Und auch wenn sich kein Verfassungsentwurf finden lässt, der radikal abweichende Standpunkte vertritt besagt das noch nichts über die Interessen der vielfältigen Akteure, die keine Verfassungsentwürfe entwickelt haben. Für eine Analyse und den Versuch, eine Prognose der Konfliktlinien im Konvent herauszuarbeiten, darf aber auf weitere Standpunkte nicht verzichtet werden. Deshalb soll der Fokus an dieser Stelle um einige Beiträge aus dem Konvent erweitert werden, um die Bandbreite an möglichen Standpunkten zu erhöhen. Die Betrachtung dieser nach den gleichen Kriterien wie die Entwürfe ausgewählten Beiträge verrät das hohe Maß der Kongruenz zwischen den Standpunkten der Akteure, die sich der Frage der horizontalen Machtverteilung bereits gewidmet haben:

Eine Gruppe europäischer Sozialisten um Klaus Hänsch, Olivier Duhamel, Luís Marinho, Linda McAvan und andere fordert am 02.07.2002 die Wahl des Kommissionspräsidenten durch das Parlament, was der Erhöhung der demokratischen Legitimität, der Autorität und Effizienz der Kommission dienen soll (vgl. CONV 189/02: 8ff). Die Verfasser sind Mitglieder beziehungsweise stellvertretende Mitglieder des Konvents und sie sprechen sich explizit gegen die Schaffung eines Präsidentenamtes für den Rat der Europäischen Union aus. Ferner wollen sie das Parlament gleichberechtigt an der Gesetzgebung beteiligen und es alle Ratsbeschlüsse ratifizieren lassen. Sie schreiben außerdem der Kommission eine gestärkte Position als Exekutive zu, indem sie ihr sämtliche EU-Ämter und Sonderorganisationen unterstellen.

Radikale Abweichungen zu diesen Standpunkten lassen sich gerade in Bezug auf die entscheidende Frage der Wahl des Präsidenten nicht finden. Es spielt keine Rolle, ob der Beitrag der CDU/CSU Bundestagsfraktion (vgl. Schäuble-Bocklet-Papier vom 26.11.2001: 11ff), ein Beitrag der SPE-Mitglieder des Konvents vom 8. November 2002 (vgl. CONV 392/02: 7f), oder das Schlussdokument des Europäischen Jugendkonvents (vgl. CONV 205/02: 8ff) zu Rate gezogen werden – sie alle teilen die Empfehlung der Wahl des Kommissionspräsidenten durch das seinerseits direkt gewählte Parlament. Auch sprechen sich all diese Beiträge für die Möglichkeit eines Misstrauensvotums durch das Parlament und die gleichberechtigte Mitbestimmung des Parlaments in der Legislative aus. Zuletzt bieten die in Reden gefällten Äußerungen von Mesut Yilmaz (vgl. Yilmaz 2002: 2) und Jan Kavan (vgl. Kavan 2002: 7), die die Regierungen der Türkei und der Tschechischen Republik im Konvent vertreten, keine Überraschungen. Beide liefern zwar keine eindeutigen Standpunkte zum Thema, empfehlen aber zumindest, die Wahl des Kommissionspräsidenten durch das Parlament in Betracht zu ziehen.

Schließlich spricht sich auch die Europäische Kommission in ihrer Mitteilung zur institutionellen Architektur vom 04.12.2002 für einen parlamentarisch gewählten Kommissionspräsidenten aus; auch an dieser Stelle wird für den Europäischen Rat und den Rat allgemeine Angelegenheiten die Beibehaltung des halbjährlichen Rotationsprinzips empfohlen. Unterstrichen wird ebenfalls, dass die demokratische Legitimität der Union auch in Zukunft von Europäischem Parlament und Europäischem Rat ausgehen müsse, weswegen den Organen gleichwertige Rechte sowohl für die Ernennung als auch für die Kontrolle der Arbeit der Kommission einzuräumen seien. Deshalb ernennt der Rat nach diesem Modell auch den Sekretär sowie die übrigen Mitglieder der Kommission. Weiterhin solle die so „mit einer doppelten, verstärkten Legitimität ausgestattete Kommission [...] dann gleichzeitig dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat gegenüber verantwortlich sein, wobei beiden Organen das Recht zusteht, der Kommission für ihre Arbeit das Misstrauen auszusprechen.“ (vgl. Europäische Kommission 2002: 17ff)

4. Analysen der Standpunkte unter Berücksichtigung einiger Gegenstimmen

Wie die angeführten Verfassungsentwürfe sowie die weiteren Äußerungen zur Materie belegen, verfügt die Idee einer parlamentarischen horizontalen Machtverteilung zur Zeit über die überzeugendsten Argumente oder zumindest Fürsprecher. Dies zeigt die überwältigende und wachsende Mehrheit eben dieser an. Insgesamt finden sich kaum Akteure, die sich in den Debatten des Konvents klar gegen eine parlamentarische oder gar für eine präsidentielle horizontale Machtverteilung aussprechen. Dies gilt für die europäischen Parteienfamilien, für Mitglieder des Europäischen Parlaments, für Regierungsvertreter der kleinen und großen und sowohl als integrationsfreundlich und -feindlich angesehenen Staaten und schließlich für die Anwälte der Interessen der Regionen und der Beitrittskandidaten.

Es darf allerdings nicht unterschlagen werden, dass kaum einer dieser Vorschläge auf einen reinen Parlamentarismus besteht. Dies verdeutlicht zum Beispiel Duffs Vorschlag für einen Europäischen Kongress zur Wahl des Kommissionspräsidenten, [K1] zum anderen gibt es die in allen Entwürfen geforderte Gleichbehandlung von Parlament und Rat in Bezug auf die Europäische Gesetzgebung. Diese Positionen drücken deutlich die Sorge vor einer Machtverschiebung zu Gunsten des Parlaments aus, die von wenig integrationsfreudigen Akteuren abgelehnt werden dürfte und im schlimmsten Falle das Projekt einer gemeinsamen Verfassung zum Scheitern bringen könnte.

Demzufolge ist nicht zu befürchten, dass das einmalige Konstrukt der demokratischen Legitimation der Europäischen Union (die sich zugleich in den Mitgliedsstaaten und deren Bürgern begründet), welches eine Gleichsetzung der EU mit einem Staat ausschließt, angetastet wird. Dieses Konstrukt wird weiterhin das Leitmotiv eines jeden sein, der mehr Integration für die EU fordert und gleichzeitig nach einer mehrheitlichen Zustimmung für diese Forderung sucht. Deshalb findet sich zumeist auch das Element der Kontrolle der Kommission durch den Rat in den Verfassungsentwürfen, und deshalb ist auch die Europäische Kommission vorsichtig damit zu versuchen, die Macht des Europäischen Rates einseitig zu beschneiden. Trotzdem wird die hier entscheidende Frage im Sinne des Parlamentarismus entschieden: Der Präsident der Kommission, da sind sich die meisten Akteure einig, soll vom Europäischen Parlament gewählt werden. Dies ist ein Hinweis darauf, dass sie sich ein höheres Maß an Integration für die Europäische Union wünschen. So lehnen die Verfasser des Berliner Entwurfs in ihren Erläuterungen eine „intergouvernemental dominierte Europäische Union als Vehikel nationaler Interessenpolitik“ (Erläuterungen zum Berliner Entwurf: 1) ab, ein Hinweis darauf, dass es den an der Diskussion beteiligten um die Integrationswirkung einer parlamentarischen Machtverteilung geht. Ein Präsident, der sich auf die Investitur durch ein direkt gewähltes Parlament berufen könnte, wäre somit Ausdruck sowohl einer erhöhten demokratischen Legitimation der europäischen Machtausübung als auch einer gesteigerten Integration auf europäischer Ebene.

Außerdem findet in allen Vorschlägen die von Beetham und Lord, auch aber von Quermonne geforderte Rückbindung der Kommission an das europäische Parlament Wiederhall – es wird, wie erwähnt, durchgehend die Gleichbeteiligung von Rat und Parlament bei der Gesetzgebung und –überprüfung gefordert; selbstverständlich ist auch die Beibehaltung der Möglichkeit eines Misstrauensvotums zumindest durch das Parlament. Ebenso besteht bei den Akteuren, die sich bisher geäußert haben, kein Zweifel daran, dass ein solches Misstrauensvotum zur Absetzung der Kommission führen muss, was der Kommission wiederum mehr Regierungsverantwortung zuschreibt und sowohl Parlament als auch Rat enger in die Rolle der Europäischen Legislative drängt. Doch auch dies widerspricht nicht dem Wunsch (nicht nur) Quermonnes, nach dem die Europäische Union ihre Legitimität weiterhin zu gleichen Teilen aus den Nationalstaaten, aus denen sie gebildet ist, sowie aus deren Bevölkerungen, beziehen solle. Vielmehr scheint man sich derzeit über die Notwendigkeit einer Machtverteilung einig, die so wenig konfus wie möglich sein und somit letzten Endes auch für die Bürger der Europäischen Union nachvollziehbarer werden soll.

Dies scheint die Europäische Kommission ähnlich zu sehen, die im Dezember 2002 ihre oben bereits erwähnte Mitteilung zur institutionellen Architektur veröffentlichte. Im Papier der Kommission wird die Verantwortung der Europäischen Union der einer Weltmacht gleichgesetzt, folglich legen sich die Kommissare auf eine Festigung und Weiterentwicklung der Integration der Union fest. Zu diesem Zweck dient ihnen die Reform der Institutionen, deren für die Präsidentschaftsfrage entscheidenden Punkte oben skizziert wurden. Es zeigt sich, dass auch hier von einem „reinen“ Parlamentarismus, wie er auf staatlicher Ebene eher verordnet würde, Abstand genommen wird – deshalb betonen die Mitglieder der Kommission die Gleichbehandlung von Rat und Parlament bei der Ernennung und Kontrolle der Kommission. Doch auch hier wird nicht darauf verzichtet, die mittlerweile wohl akzeptierte Formel „Den Präsident der Kommission wählt das Parlament“ anzubringen. Die Kommission macht deutlich, dass eine Steigerung von Akzeptanz und demokratischer Legitimität der Europäischen Union an allerhöchster Stelle nur durch die Ernennung des entsprechenden Repräsentanten durch die Vertreter der Bürger der Gemeinschaft möglich ist. Auf der anderen Seite schließt eine derartige Investitur des Präsidenten auch für die Europäische Kommission die Beibehaltung des Gleichgewichts zwischen Europäischem Parlament und Europäischem Rat nicht aus (vgl. Europäische Kommission 2002: 17ff).

Interessant und schwierig zu bewerten ist die Tatsache, dass sich die oben genannte Gruppe Europäischer Sozialisten in einem älteren Beitrag für die Wahl eines EU-Premierministers durch den Rat der Union unter Beteiligung des Parlaments ausgesprochen hatten (vgl. CONV 63/02). Damals war die gleichzeitige Stärkung des demokratischen Elements in der EU durch den Ausbau der parlamentarischen Mitbestimmung vorgesehen; ferner war geplant, die Kommission in „Europäische Regierung“ umzubenennen. All diese Maßnahmen sollten die Personalisierung der Organe der Union vorantreiben und tragen damit eigentlich einer zentralen Forderung aus Quermonnes semipräsidentiellem Modell Rechnung, wenn sie auch der Ansicht Linz’ widersprechen, der ein zu hohes Maß an Personalisierung, wie unter Punkt 1.1 erwähnt für gefährlich hält. In dem aktuelleren und unter Punkt 4.3. zitierten Beitrag der Gruppe wird die Wahl des Kommissionspräsidenten durch das Europäische Parlament zur Stärkung der demokratischen Legitimität, der Autorität und Effizienz der Kommission und zur Wiederbelebung des Interesses der Unionsbürger an europäischen Wahlen gefordert. Diese Verschiebung der Argumentation der gleichen Akteure belegt eindeutig die Sogwirkung der parlamentarisch geprägten horizontalen Machtverteilung und lässt darauf schließen, dass die Argumentation der Vertreter dieser schon jetzt einen Druck ausüben, dem es nur schwer zu widerstehen scheint.

Auffällig ist außerdem, dass aus der Richtung des drittgrößten und nicht gerade als europafreundlich bekannten Mitgliedsstaates Großbritannien bisher kaum Äußerungen zum Thema zu finden sind. So hält sich selbst der Verfassungsentwurf des Regierungsvertreters P. Hain (vgl. CONV 345/1/02: 37ff) in Bezug auf die hier behandelten Fragen der Machtverteilung zurück; die zentralen Aspekte zum Gegenstand werden hier nicht betrachtet. Es ist fraglich, ob diese Tatsache ihre Ursachen in einer stillschweigenden Übereinstimmung hat; sprach sich doch eine gewichtige Stimme, die aus Richtung der Insel zu vernehmen ist, gegen eine supranationale Lösung aus: Jack Straw, Außenminister Großbritanniens, hat sich pauschal gegen die Wahl des Kommissionspräsidenten geäußert, mit der Begründung, die Unabhängigkeit der Kommission zu wahren. Wer der Europäischen Union als oberster Repräsentant vorstehen soll und ob die Legitimität der Gemeinschaft überhaupt auf diesem Weg gestärkt werden soll, dazu hat er sich in diesem Zusammenhang nicht geäußert[4].

Ähnlich still verhalten sich die französischen Akteure (abgesehen von Giscard d’Estaing). Von ihnen hätte angenommen werden können, dass sie sich auf den erfolgreichen Semipräsidentialismus der fünften Republik versteifen und diesen auch auf Europäischer Ebene etablieren wollen – zumindest wurde der Verdacht in der Arbeitsgruppe „Demokratische Legitimation und institutionelle Architektur der EU“ geäußert. Er lässt sich nicht eindeutig widerlegen, doch fällt auf, dass Alain Barrau, Konventsmitglied und Vorsitzender des Europaausschusses der Französischen Nationalversammlung aus der Sozialistischen Partei sich mit seinem präsidentialistisch geprägten Modell relativ allein auf weiter Flur findet (vgl. CONV 62/02: 3). In seinem Beitrag vom 23.05.2002 verlangt er die Wahl des Präsidenten des Rates der Union, zuerst durch einen aus Vertretern der nationalen Parlamente und des Europäischen Parlaments zusammengesetzten Kongress und dann, in einem zweiten Schritt, sogar direkt. Dabei konzentriert sich Barrau vor allem auf die Behebung bekannter Mängel – die Maßnahmen sollen zu mehr Transparenz und Effektivität durch Abschaffung der Rotation und Personalisierung an der Spitze der Gemeinschaft führen. Die Kommission und das Parlament werden dabei außer acht gelassen, was ein Grund dafür sein könnte, dass sein Vorschlag bisher keine weiteren Befürworter finden konnte. Auffällig ist dennoch, dass es noch nicht einmal zu einer verstärkten Diskussion über derartige Ansätze gekommen ist, im Gegenteil schienen die Beiträge bisher mit zunehmender Dauer des Konvents eindeutiger für eine parlamentarische Repräsentation der europäischen Bürger an der Spitze der Vereinigung zu votieren.

Ausblick

Es bleibt nun fraglich, ob diese Tatsachen nur durch die bisher geringe Behandlung dieses Themas im Konvent zustande kommen oder ob es sich sogar anders herum verhält: ob also die Frage bereits klein gehalten wird, weil sie schon beantwortet scheint und deshalb einer Diskussion über die horizontale Machtverteilung der erweiterten Europäischen Union keine große Rolle mehr zugesprochen wird.

Diese These ist allerdings fraglich, denn das Thema dürfte, wie eingangs erwähnt, in der näheren Zukunft des Konvents durchaus eine größere Rolle spielen. Es gab schließlich keine Arbeitsgruppe, die sich spezifisch mit der Problematik der horizontalen Machtverteilung beschäftigt hat, wodurch diese bisher eher an den Rand der Diskussion gerückt ist. Deshalb bleibt abzuwarten, ob in der nächsten Phase der Versammlung, wenn die Ergebnisse der Arbeitsgruppen in Plenardebatten abgeglichen und diskutiert werden und man sich einer Vorlage für einen Verfassungsvertrag voraussichtlich rapide annähren wird, die Zweifler an einer parlamentarisch oder vorwiegend parlamentarisch regierten Europäischen Union ihre Stimmen nicht lauter erheben werden.

Die Stimmen, die in diese Richtung weisen, sind seit kurzem deutlicher zu vernehmen und es handelt sich dabei keineswegs um besonders leise Stimmen. In der zweiten Januarwoche 2003 haben die mächtigsten Vertreter der zwei größten Mitgliedsstaaten der Euopäischen Union, Frankreichs Präsident Jacques Chirac und der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland, Gerhard Schröder, ein Konzept zur horizontalen Machtverteilung entworfen und sich dabei auf ein semipräsidentielles Modell festgelegt (vgl. Süddeutsche Zeitung Nr. 12/03, 1). Ihr Vorschlag wird um so interessanter, wenn man bedenkt, dass Deutschland traditionell als integrationsfreundlich angesehen und Frankreich der Gegenseite zugeordnet wird, was darauf schließen lässt, dass eine semipräsidentielle Art der horizontalen Machtverteilung als der letztlich größtmögliche Kompromiss betrachtet wird. Die beiden Staatsoberhäupter fordern, die Macht in einer Doppelspitze aus dem vom Parlament gewählten Kommissions- und dem Ratspräsident zu vereinen, lassen aber offen, ob diese Doppelspitze von einer oder von zwei Personen gebildet werden soll.

Die ersten Reaktionen auf diesen Vorschlag fielen unterschiedlich aus: Die kleinen Mitgliedsstaaten fürchten um ihren Einfluss und verdächtigen die beiden großen Staaten, die Macht zu Gunsten der nationalen Regierungen verschieben zu wollen, außerdem wird vor einer gegenseitigen Blockade der beiden Spitzen gewarnt (vgl. SZ Nr. 12/03: 4). Auch die Europäische Kommission hat sich schon einen Tag nach Erscheinen des Vorschlags dagegen ausgesprochen, da sie erwartet, die Macht der Behörde werde durch einen gestärkten Ratspräsidenten beschnitten (vgl. FAZ.net vom 16.01.03). Dies weist schon jetzt darauf hin, dass die Vertreter einer eindeutiger parlamentarisch ausgeprägten horizontalen Machtverteilung sich in einer überzeugenden Position wähnen und diese auch zu verteidigen gedenken. Wie auch immer aber über diesen Vorschlag schlussendlich geurteilt werden wird, sein Entstehen indiziert, dass sich der Konvent der Frage der horizontalen Machtverteilung von nun an intensiver zuwenden wird. Die Diskussionen um die Frage ‚Parlamentarismus, Präsidentialismus oder Semipräsidentialismus?’ werden sich in der nächsten Phase wohl verschärfen und erst dann wird sich herausstellen, wie einfach oder schwierig sich das Lösen der skizzierten Problematik tatsächlich gestalten wird.

Literatur

1. Beetham, David und Christopher Lord. „Analysing legitimacy in the EU” Legitimacy and the European Union. Hg. Kenneth Dyson und Kevin Featherstone. Essex: Longman, 1998. 1-33
2. Linz, Juan J. „Presidential or Parliamentary Democracy: Does It Make a Difference?” The Failure of Presidential Democracy: Comparative Perspectives. Hg. Juan J. Linz und Arturo Valenzuela, Baltimore / London: Johns Hopkins UP, 1994. 3-87
3. Nohlen, Dieter (Hg). Kleines Lexikon der Politik. München: Beck, 2001
4. Mény, Yves. „France. The institutionalization of leadership” Political Institutions in Europe. Hg. Josep M. Colomer, London / New York: Routledge, 1996. 99-137
5. Quermonne, Jean-Louis. „Die Europäische Union auf der Suche nach legitimen und effizienten Institutionen.“Integration. Vierteljahresschrift des Instituts für Europäische Politik in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Europäische Integration 23 (2000): 81-17
6. Süddeutsche Zeitung, 16.01.2003, Nr. 12, 1, 4
7. Weiler, J.H.H. „Epilogue. Fischer: The Dark Side“What Kind of Constitution for What Kind of Policy? Responses to Joschka Fischer. Hg. Christian Joerges, Florenz: Cambridge MA, 2000. 235-247

Die Verfassungsentwürfe, die im Text nicht als Konventsdokumente ausgewiesen sind, finden sich unter:

Gloser / Roth: Berliner Entwurf; Verfassung für die Europäische Union:

http://www.cap.uni-muenchen.de/konvent/download/berliner_entwurf_eu_verfassung.pdf und Erläuterungen zum Berliner Entwurf: http://www.cap.uni-muenchen.de/konvent/download/berliner_entwurf_erlaeuterungen.pdf 15.01.2003

EPP Convention Group: Constitution of the European Union; Discussion Paper:

http://www.cap.uni-muenchen.de/konvent/download/EPP-Constitution2.pdf 15.01.2003

Mitteilung der Europäischen Kommission: http://www.cap.uni-muenchen.de/konvent/download/KOM-EU_Frieden_Freiheit_Solid.pdf 15.01.2003

First Green Draft for a European Constitution: http://www.cap.uni-muenchen.de/konvent/download/Young_Greens.pdf

Lamassoure-Bericht (Europäisches Parlament): http://www.cap.uni-muenchen.de/konvent/download/Lamassoure-Bericht.pdf 15.01.2003

Schäuble-Bocklet-Papier: http://www.cap.uni-muenchen.de/konvent/download/CDUCSU-Vorschlaege.pdf 15.01.2003

Sämtliche Konventsdokumente (im Text mit CONV gekennzeichnet) finden sich auf der Homepage des Europäischen Konvents:

http://european-convention.eu.int/ 15.01.2003

Weitere Beiträge zur Debatte:

Rede Jan Kavans: http://www.mzv.cz/missionEU/Kavan-EPC-22-2.doc 16.01.03

Rede Mesut Yilmaz‘:http://european-convention.eu.int/docs/speeches/637.pdf 16.01.03

Beitrag über die Reaktion der Europäischen Kommission über den Schröder/Chirac Vorschlag: http://www.faz.net/s/Rub9E7BDE69469E11D4AE/B0008C7F31E1E/Doc~E7FA4ECA7AB324017807AAAE03F40E4CA~AATpl~Ecommon~Scontent.html 16.01.2003

[...]


[1] Einen Eindruck bietet die Diskussion in INTEGRATION 23.Jg., 2/2000, insbesondere die Beiträge von Quermonne, Thürer, Schneider; siehe auch Weiler 2000

[2] zu den hier vorausgesetzten Definitionen der Begriffe Präsidentialismus, Parlamentarismus und Semi-Parlamentarismus vgl. Nohlen (Hg.) 2002: 345ff.

[3] Dieter Nohlen erteilt dem Präsidentialismus in seinem Kleinen Lexikon der Politik zwar das Prädikat „nicht derart negativ, wie seine Kritiker behaupten“, bezieht dies aber ausdrücklich auf den Fall Lateinamerika. Gleichzeitig macht er deutlich, dass eine Empfehlung eines Präsidentialismus für Europa auf Grund herausragender Unterschiede in der politischen Kultur, Tradition, historischen Erfahrung und politischen Struktur wohl nicht in Frage käme (vgl. Nohlen 408).

[4] Nach einer Zusammenstellung der nationalen Länderpositionen von Frau Hundeshagen, Praktikantin im Bremer Büro der Vertretung der Freien Hansestadt Bremen bei der Europäischen Union und dort erhältlich.

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Details

Title
Ratspräsident, Kommissionspräsident oder Doppelspitze - Zur Frage der symbolischen Repräsentation der horizontalen Machtverteilung an der Spitze der Europäischen Union
College
University of Bremen
Course
Auf dem Weg zu einer Europäischen Verfassung II: Vom EU-Verfassungskonvent 2002/2003 zur Regierungskonferenz 2004
Grade
1,3
Author
Year
2003
Pages
22
Catalog Number
V108973
ISBN (eBook)
9783640071623
File size
536 KB
Language
German
Keywords
Ratspräsident, Kommissionspräsident, Doppelspitze, Frage, Repräsentation, Machtverteilung, Spitze, Europäischen, Union, Europäischen, Verfassung, EU-Verfassungskonvent, Regierungskonferenz
Quote paper
Tim von Oehsen (Author), 2003, Ratspräsident, Kommissionspräsident oder Doppelspitze - Zur Frage der symbolischen Repräsentation der horizontalen Machtverteilung an der Spitze der Europäischen Union, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/108973

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