Reichswehr und Wehrverbände in der Weimarer Republik


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2001

11 Pages, Note: 1,5


Extrait


Inhaltsverzeichnis

2. Einleitung

3. Die Reichswehr
3.1. Die Situation des kaiserlichen Heeres 1918
3.2. Die Umbruchphase
3.2.1. Die Bestimmungen des Versailler Vertrages
3.3. Die Ära v.Seekt
3.3.1. Die Reichswehr und der republikanische Staat I
3.3.2. Die Konzeption der Reichswehr
3.4. Die Ära Heye
3.4.1. Die Reichswehr und der republikanische Staat II
3.4.2. Die Reichswehr und das Ende der Republik

2. Einleitung

Die Zusammenfassung der beiden Themen Reichswehr und Wehrverbände in einer Seminararbeit erscheint soweit sinnvoll, als daß sich kein Bereich ohne den anderen darstellen läßt. Zu eng ist die Verbindung zwischen beiden, zu oft die Berührungspunkte; seien es das Vermarschungsprinzip mit den Freikorps in der „Vorläufigen Reichswehr“ oder die Zusammenarbeit mit der ORGESCH. Als Voraussetzung für den Umgang mit der Thematik ist eine Beschäftigung mit den Themen 1. Weltkrieg und den Rahmenbedingungen der Weimarer Republik unabdingbar, ein Abriß derselben aber aus Gründen des Umfangs hier nicht möglich.

Im ersten Teil meiner Arbeit, der die Reichswehr behandelt, möchte ich besonders auf die Verbindung zwischen Republik und Armee eingehen und versuchen einer Antwort auf die Frage, ob die Reichswehr nun Gegner oder Stütze der Weimarer Republik war, nachzukommen. Kurz möchte ich auch auf die Konzeption und Organisationsstruktur der Reichswehr eingehen, da diese zum einen die Zusammenarbeit mit den Wehrverbänden erklärt und zum anderen den Bogen zu den Anfangserfolgen der Wehrmacht im 2. Weltkrieg spannt.

Bezüglich der Wehrverbände werde ich näher eingehen auf die Beweggründe ihrer Mitglieder, den Einfluß der „Freikorpsmentaliät“ in Politik und Gesellschaft sowie auf die gemeinsame Charakteristik, die bei Verschiedenheit der Herkunft trotzdem allen Wehrverbänden zu Grunde liegt. Als ausgesuchte Beispiele für Wehr- und Kampfverbände werde ich am Beispiel näher auf den Stahlhelm, die Freikorps, den Roten Frontkämpferbund und das republiktreue Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold eingehen. Auf eine Behandlung der Sturmabteilung (SA) habe ich aus Platzgründen und der allgemeinen Kenntnis verzichtet.

3. Die Reichswehr

3.1. Die Situation des kaiserlichen Heeres 1918

Mit der Abdankung Willhelms II. war der Oberbefehl über das Feldheer am 9. November 1918 auf die Oberste Heeresleitung unter dem Chef des Generalstabes v.Hindenburg übergegangen. Gemäß den Waffenstillstandsbedingungen von Compiègne mußte das in Millionenstärke an der Front stehende Heer binnen zwei Wochen in die Grenzen des Reiches rückgeführt werden. Unter dem Eindruck der Selbstauflösung von Truppenteilen, der Bildung von Soldatenräten und der revolutionären Ereignisse kam es am 10. November 1918 zum sogenannten Ebert-Groener-Pakt, dem Bündnis zwischen OHL und den Mehrheitssozialisten. Inhalt dieses Abkommens, dem ein Telefongespräch zugrundeliegt, war die Forderung der OHL nach uneingeschränkter Kommandogewalt und der Unterstützung des Rates der Volksbeauftragten bei der Erfüllung der Waffenstillstandsbedingungen. Im Gegenzug verzichtete die OHL auf die gegenrevolutionäre Maßnahmen und stellte sich der neuen Regierung als Exekutivorgan zur Verfügung. Dieser Rolle konnte das Heer jedoch nicht gerecht werden; durch revoltierende und selbstauflösende Truppenteile geschwächt erwies sich die Armee als unzureichendes Organ zum Schutz der neuen Republik. Daraus resultierend kam es am 16. Dezember 1918 zum Erlaß zur Bildung von Freikorps durch das preußische Kriegsministerium und zum Aufruf der Reichsregierung zur Beteiligung am freiwilligen „Grenzschutz Ost“ vom 9.Januar 1919. Nur im Verbund dieser paramilitärischen Einheiten konnte der verbliebene Rest des Heeres den Schutz der Republik gewährleisten.

3.2. Die Umbruchsphase

Um diesen Zustand eines militärischen Machtvakuums rasch zu beseitigen erließ die Regierung am 6. März 1919 das Gesetz über die Bildung der „Vorläufigen Reichswehr“, einem bunten, vermarschten Gemisch von Freikorps und regulären Verbänden mit einer Stärke von ca. 400 000 Mann. Mit der am 11. August 1919 verabschiedeten Reichsverfassung wurden die militärischen Hoheiten der Länder aufgelöst und die Angehörigen der Reichswehr auf den Reichspräsidenten vereidigt. Am 26. März tritt Reichswehrminister Noske zurück und zieht die Konsequenzen aus den Greultaten der Freikorps. Sein Nachfolger wird Otto Geßler, der bis 1928 im Amt bleiben wird.

Die neue Regierung muß sich weiterhin mit der alten militärischen Elite arrangieren: „Das Kunststück, ein republikanisches Offizierskorps zu bilden, mußte an dem Mangel an Menschenmaterial scheitern“[1]. Mit Generaloberst v. Seekt übernimmt 1920 ein Mann den Posten des Chefs der Heeresleitung, der das Bild der Reichswehr in den nächsten Jahren verkörpern sollte.

3.2.1. Die Bestimmungen des Versailler Vertrages

Die militärischen Bestimmungen des Versailler Vertrages hätten für eine bewaffnete Macht nicht härter sein können; stellen sie doch eine allumfassende Einschränkung jeglicher Handlungs- und Entscheidungsfreiheit militärischer Art für das Reich dar. Im einzelnen umfaßten die Bestimmungen die Abschaffung der Allgemeinen Wehrpflicht (Art. 173), die Beschränkung des Heeres auf 100 000 Mann mit 4 000 Offizieren und einer Marine mit 15 000 Mann (Art. 160), gegliedert in 7 Infanterie und 3 Kavalleriedivisionen, zusammengefaßt nicht mehr als 2 Korps sowie ein Verbot des „Großen Generalstabes“ und eine Beschränkung der Anzahl der Offiziere im militärischen Führungsapparat auf nicht mehr wie 300 (Art. 162). Ferner die Festlegung von Mindestdienstzeiten zur Verhinderung eines Reservistenstamms (Art 174+175), die Festlegung des Ausbildungs- und Rekrutierungssystems, die Beschränkung der Kriegsschulen auf eine je Waffengattung und das Verbot der Kriegsakademie, der paramilitärischer Schulung, eines Nachrichtendienst, von Rüstungsimport- und Export, der Produktion und des Besitzes von Giftgas, Tanks, Panzerwagen (Art. 171) und einer Luftwaffe (Art. 198). Es galten Höchstgrenzen bei Kriegsschiffen, Festungen, Artillerie, eine Beschränkung der Rüstungsfirmen auf 33, die Entmilitarisierung des Rheinlandes und die willkürliche Kontrolle durch die interalliierten Militärkontrollkommissionen (IMKK).

Diese Bedingungen mußten jeder Regierung unannehmbar erscheinen, jedoch auf der Konferenz von Spa im Juli 1920 scheiterte der Antrag auf eine Festlegung der Truppenstärke auf 200 000 Mann an der Unnachgiebigkeit der Alliierten. Um die notwendige Reduzierung der Truppe voranzutreiben verfügte die Reichsregierung die Auflösung der Freikorps und Reichswehreinheiten, was teilweise zu Widerständen und Meuterungsversuchen führte. Auch die Beteiligung von Freikorpseinheiten am Kapp-Lütwitz-Putsch am 13. März 1920 hat die drohende Auflösung der irreulären Verbände als Hintergrund. Gleichzeitig umging die Reichswehr aber auch die Fesseln des Versailler Vertrages auf verschiedenen Wegen. Die Bildung der „Schwarzen Reichswehr“ zur Verstärkung des Kopfbestandes und zur Sicherung gegen polnischer Angriffe im Osten sowie die militärische Zusammenarbeit mit UdSSR und USA seit 1920 in den Bereichen Gaskrieg und Flugzeug- und Panzerentwicklung sind einige Beispiele dafür.

3.3. Die Ära v.Seekt

Mit dem Rücktritt Noskes u. des Chefs der Heeresleitung Generalmajor Reinhard verliert die Reichswehr ihre Republikaner an der Spitze. Mit v.Seekt steht der Reichswehr eine Person vor, die für die Reform der Armee, ihre Säuberung von Verfassungsfeinden und für eine Unterstützung der Verfassung und der Regierung steht. Gleichzeitig behält er jedoch ein distanziertes Verhältnis zur Republik als Staatsform. „Der Staat als Idee ist etwas bleibendes. Die Form des Staates unterliegt organischer Entwicklung.“ Formulierte er in einer Denkschrift 1923. Heißt, man dient dem Vaterland im Rahmen der aktuellen Verfassung, eine Loyalität gegenüber der jeweiligen Regierung ist somit vorausgesetzt. Mit der Wahl v.Hindenburgs zum Reichspräsidenten schwindet der Einfluß v.Seekts. Der „Ersatzmonarch“ drängt den Chef der Heeresleitung langsam in den Hintergrund und macht von seinen Befugnissen als Oberbefehlshaber wesentlich mehr Gebrauch wie sein Vorgänger Ebert. Am 8. Oktober 1926 tritt v.Seekt von seinem Amt zurück, sein Nachfolger wird der ehemalige Chef des Truppenamtes (eigentlich der getarnte Große Generalstab) Generaloberst Heye.

3.3.1. Die Reichswehr und der republikanische Staat I

Von Anfang an wurde mit der parlamentarischen Kontrolle durch das Reichswehrministerium die Reichswehr in einen republikanischen Rahmen eingebettet. Grundlage der Stellung der Reichswehr im Staat ist das Wehrgesetz vom 23. März 1921: es legt die Reichswehr als einzige Wehrmacht fest(§1), regelt die Organisation der Reichswehr, untersagt die politische Betätigung und das passive und aktive Wahlrecht der Soldaten (§36), regelt die Frage der Verauensleute (Ex-Soldatenräte) (§9) und der Landeskommandanten (§12) als Mittler zwischen Länder und Armee. Als Berufspflichten werden festgelegt: Treue, Tapferkeit, Gehorsam, aber nicht den Schutz der Republik als Staatsform. Die Republik scheint nur als eine Form des Staates, der man dienen kann ohne an sie zu glauben[2]. Zu Zusammenstößen zwischen Regierung und Reichswehr kommt es nicht, was aber bleibt ist eine mangelnde Zusammenarbeit mit Vertretern der SPD, da diese „sich dem Geist der Wehrhaftigkeit verschließt“[3].

3.3.2. Die Konzeption der Reichswehr

Die Konzeption operativer und taktischer Vorstellungen orientierte sich nicht am 100 000 Mann Heer sondern an einem 21 Divisionen starkem „Notstandsheer“, in das die Wehrverbände und paramilitärische Organisationen eingebettet werden sollten. Dies erklärt auch die logistische und personelle Unterstützung dieser Formationen durch die Reichswehr. Bis dahin bleibt die Reichswehr eine „Kaderarmee“; ein „Lehrbataillon eines modernen Heeres“[4]: alle Instanzen arbeiten und werden ausgebildet für einen Einsatz auf der nächsthöheren Führungsebene. Einfache Soldaten werden als Gruppenführer, Korpsstäbe als Armeeoberkommandos ausgebildet. Das Truppenamt als Nachfolger OHL arbeitet getarnt als Großer Generalstab. Der Bewegungskrieg wird als neue Taktik von v.Seekt eingeführt. Die Ausbildung mit Papppanzen wird belächelt, doch im Verbund mit den entscheidenden Erfahrungen an der Ostfront (Alliierte orientieren sich an Erfahrungen aus dem Stellungskrieg an der Westfront trotz Erfolge ihrer Tankwaffe) wird der Grundstein für den Blitzkrieg im Zweiten Weltkrieg gelegt. Als Hauptgegner des Reiches werden Polen und Frankreich gesehen und operative Pläne orientieren sich an Verteidigung gegen Angriffe dieser beiden Staaten.

3.4. Die Ära Heye

Mit dem neuen Chef der Heeresleitung Generaloberst Heye beginnt eine Phase der zunehmende Öffnung der Armee gegenüber Staat und Gesellschaft, die mit dem Amtsantritt der Reichswehrministers Groener am 19. Januar 1928 ihren Höhepunkt erreicht. Es erfolgt zwar keine Neubestimmung des Verhältnis zwischen Reichswehr und Republik, aber es kommt zu einem Heranführen der Armee an die Träger der politischen Gewalt und zu einer verstärkten Zusammenarbeit mit anderen Institutionen der Weimarer Republik. Indes bleibt jedoch der „Seektsche Geist“ bestehen, die Mehrzahl der Offiziere lehnt weiterhin die Republik als Staatsform ab.

3.4.1. Die Reichswehr und der republikanische Staat II

bis 1930 (Ernennung Röhm zum Stabschef SA) Ablehnung der NSDAP, ab 1930 Politisierung von extrem rechts durch jüngeres Offizierskorps wegen Anti-Versailles Parolen, Bekämpfung des Kommunismus, Auseinanderdriften SPD und RW durch Reichstagsrede Scheidemanns 16.12.1926 (Verletzungen des Versailler Vertrages durch RW) und Verweigerung Zustimmung Wehretat 1927 und Bau Panzerkreuzer A + B, Schicksal von Saat und Gesellschaft geht auch Soldaten etwas an – entpolitisierte Armee ist nicht mehr zu halten

3.4.2. Die Reichswehr und das Ende der Republik

SA (200 000 Mann) als Partner für Milizheer, Kontakte zwischen NSDAP und RW, Aufgabe der politischen Isolierung durch Erlaß Wehrministerium vom 29.01.1932 (Einstellung von ausgetretenen Mitgliedern der NSDAP möglich), Exekutivorgan der Präsidialkabinette (Reichsexekution gegen Preußen 1932) – politische Haustruppe Hindenburgs – Schlußpunkt des Gegensatzes SPD – RW, Entscheidung des ostpreußischen Wehrkreisbefehlshabers v.Blomberg als Wehrminister für Kabinett Hitler zur Verfügung zu stehen, Chef Heeresleitung v.Hammerstein-Equord an Adresse Hitlers gerichteter Satz „Wenn sie legal zur Macht kommen, soll es mir recht sein. Im anderen Fall werde ich schießen.“ letzter Verweis auf verfassungsmäßigen Auftrag der Reichswehr. Eine Verhinderung der Machtübernahme lag weder in den Möglichkeiten des 100 000 Mann Heeres noch im Willen seiner Führer, die sich bereits mit den zukünftigen Machthabern arrangieren mußten um einer möglichen Auflösung zugunsten eines von SA dominierten Volksheeres zuvorzukommen.

Charakteristik der Wehrverbände

Der Begriff Wehrverband bezeichnet einen paramilitärisch organisierten, uniformierten und teilweise bewaffneten Verband, der kein eigentliches Machtmittel der Exekutive darstellt. Das Aufkommen von Kampf- und Wehrverbänden nach dem 1. Weltkrieg ist neue Entwicklung, im Kaiserreich existierten keine paramilitärischen Organisationen.

Die ausnahmslos männlichen Mitglieder litten oft unter einen sozialen Orientierungslosigkeit (entlassene Soldaten) und suchen Anschluß an eine starke, harte Gemeinschaft, ähnlich derer, welche sie im Schützengraben an der Front kennengelernt hatten. Die Regeln einer solchen Gemeinschaft stehen natürlich im Gegensatz zu einem demokratischen aufgebauten Staat, aus welcher somit auch die Ablehnung der Weimarer Republik durch die Verbände resultierte (mit Ausnahme des Reichsbanners).

Verbindend ist das „Fronterlebnis“ ihrer Mitglieder, das als eine Art Feuertaufe einer neuen Generation mit eigenen Werten angesehen wird. Erst ab Mitte der 20er-Jahre werden ungediente Mitglieder aufgenommen (z.B. im „Ringstahlhelm“)

Im Kampf, dem man sich die letzten Jahre bedient hatte, wird ein wirksames und legitimes Mittel zur Beseitigung des bestehenden Systems und des politischen Gegners gesehen. Mittel dieses Kampfes wird die „Stoßtrupptaktik“ der letzten Kriegsjahre, die über die gesellschaftlichen und politischen Vernetzungen der Wehrverbände auch Eingang in die Politik findet. Fememorde und bewaffneter Widerstand werden quasi legitiemiert.

Auch wenn die Wehrverbände es zumeist nicht in ihrem Programm als Statut aufnahmen, dienten sie oft als bewaffneter Arm einer Partei oder Interessengruppe, welche durch Gewalt den politischen Gegner bekämpfen wollte.

- strenge Disziplin
- Zunehmende Radikalisierung gegen Ende der Weimarer Republik
- Anlage von Waffendepots für den „Ernstfall“
- Enge Verbindung zur Reichswehr (bis auf Roter Frontkämpferbund, Reichsbanner erst ab Ende der 20er-Jahre)

Freikorps

- Seit Dezember 1918 durch Erlaß der Regierung aufgestellte Freiwilligenverbände aus Frontsoldaten zum Schutz des Reiches gegen Feinde von Innen und Außen
- Bis 1920 ca. 100 Verbände mit ca. 200 000 Mitgliedern (andere Schätzungen: 70 – 200 Verbände mit bis zu 500 000 Mitgliedern)
- Treue und Gefolgschaft der Mitglieder nur ihren Führern gegenüber
- Ablehnung und Nichtanerkennung der Republik. Jedoch Zusammenarbeit mit der Regierung bis zur Beseitigung der Gefahr durch bolschewistische Revolutionäre
- Schutz der deutschen Minderheit im Baltikum und Kampf zusammen mit Ententeverbänden gegen die „Roten„
- Schutz der deutschen Ostgrenze gegen polnische Verbände („Schlacht am Annaberg“)
- Einsatz im Innern (München, Mitteldeutschland, Ruhrgebiet) gegen „rote„ Revolutionäre unter Anwendung übertriebener Härte
- „Landsknechtsmentalität„
- Nach der Auflösung der Freikorps 1920/ 21 Weiterexistenz in Soldatenvereinen, illegalen Kampfverbänden und Geheimorganisationen (Bund Oberland, Organisation Consul, Reichskriegsflagge, Wehrwolf, Wiking)

Stahlhelm - Bund der Frontsoldaten

- Franz Seldte (1882-1947) u. Duesterberg (1875-1950)
- Vertritt wirtschaftliche Interessen der ehemaligen Frontsoldaten auf dem Boden der Verfassung.
- Vorgehen gegen die Revolutionäre, die im Reich um die Macht kämpften
- 1924 wurde auf Druck der völkischen Gruppen im Bund der "Arierparagraph" eingeführt, der eine Mitgliedschaft von Juden ausschloß.
- Jung - Stahlhelm (bis 24, gebietsweise bis 30 Jahre), Studentenring "Langemarck" und "Scharnhorstbund dt. Jungmannen" (14 - 17 Jahre)
- 1 Million Mitglieder . (Andere Schätzungen: 340.000, 400.000 bis 500.000)
- Zeitschriften "Der Stahlhelm" (halbmonatlich/später wöchentlich) mit einer Auflage von ca. 100.000 und die Monatsschrift "Die Standarte", die sich an die jüngeren Mitglieder wandte.
- Grenzsicherung in den östlichen Gebieten
- Die Überparteilichkeit des Stahlhelms, immer stark propagiert, begann in den Jahren 1924 - 26 endgültig zu bröckeln. Starker Einfluß der DNVP und der NSDAP.
- Hindenburg war selbst Stahlhelm-Ehrenmitglied
- Zusammenarbeit mit der DNVP und der NSDAP in der „Harzburger Front“
- Seldte wurde im Kabinett Hitler Arbeitsminister. Er wurde Reichskommissar für den freiwilligen Arbeitsdienst (1933-34)

26.04.1934 gleichgeschaltet: Scharnhorstbund in HJ, Jungstahlhelm in SA, Stahlhelm zum „Nationalsozialistischen Deutschen Frontkämpferbund“[5]

Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold

- 1922 eine "republikanische Notwehr", die bald 25.000 Mitglieder zählte
- 22.02.24 soweit: Der sozialdemokratische Oberpräsident von Sachsen Otto Hörsing gründete in Magdeburg zusammen mit dem Redakteur Höltermann, der die junge Frontgeneration vertrat und letzter Bundesführer werden sollte, das Reichsbannner Schwarz-Rot-Gold.
- Das RB sollte nicht ein rein sozialdemokratischer verband werden, sondern alle republiktreuen, auf dem Boden der Verfassung stehenden Personen ansprechen, besonders die Parteien der Weimarer Koalition.
- Hörsing spricht 1925 schon von 3,5 Millionen Mitgliedern, was bestimmt zu hoch gegriffen ist, doch kann man wohl von einer aktiven Truppe von ca. 1 Million ausgehen. Dies ist immerhin doppelt soviel, wie der Stahlhelm in seinen besten Zeiten aufbringen konnte.
- Führerprinzip bei weitem nicht so entwickelt, wie man es für paramilitärische Gruppierungen erwarten könnte. Die jeweiligen Untergruppierungen wurden vom Vorständen geführt, die von Mitgliederversammlungen gewählt wurden, was auf alte sozialdemokratische Traditionen zurückzuführen ist.
- Gerade diese militärische Strukturierung: inhaltlichen Bruch mit sozialdemokratischen Gedankengut
- in erster Linie eine Schutzformation war, die nicht im eigentlichen Sinne "offensiv" wurde( wie etwa SA oder RFB), trotz Saalschlachten und Straßenkämpfen.
- Waffenausbildung fand seit 1926 im Kleinkaliber- Schießen statt, wohlwissend, daß man damit keine ausländischen Armeen aufhalten konnte, aber man wollte dieses Feld nicht den Rechten alleine überlasse.
- Eine Bewaffnung des Reichsbanners fand eigentlich nie statt, erst kurz vor Ende der Republik legte man sich in größerem Maße Handfeuerwaffen zu.
- Die Zusammen Arbeit mit der Reichswehr gestaltete sich in den ersten Jahren recht schwierig. Hatte man doch die böse Ahnung, daß es die Reichswehr sein könnte, die irgendwann einmal die Regierung stürzen und eine nationale Regierung installieren würde. So gab es Mitte der 20er Jahre wohl eine gewisse Zusammenarbeit zwischen Reichswehr und rechten Verbänden, aber nicht mit dem Reichsbanner.
- Erst 1932 merkte man von Reichsbannerseite, daß die Reichswehr doch das kleinere Übel gegenüber den "Braunen" war und versuchte sie als Verbündeten im Kampf gegen Hitler zu gewinnen.
- Schutzformationen (Schufos) aufgestellt, die eine grundlegende Kampfausbildung erhielten, Saalschutz durchführten und effektiver gegen die SA-Trupps vorgingen.
- Das Jungbanner (Jugendorganisation des RB)
- faktische Zweiteilung. Die aktiven Schufos und der große "passive" Rest,
- "Eisernen Front" :christlichen Gewerkschaften, als auch die Hirsch Dunckerschen, sowie das Zentrum nicht bereit waren, sich anzuschließen. Damit war es wieder nur eine rein "rote Sache" geworden.
- Den Todesstoß erhielt die linke Bewegung beim "Preußenschlag" vom 20. Juli 1932. Elan verloren.
- 06. März wurden Reichsbannerfunktionäre von der SA verfolgt und die Organisation zerschlagen.

Roter Frontkämpfer-Bund

- Gegenstück zu Stahlhelm und Reichsbanner
- 100 000 Mitglieder
- Fhr. Thälmann und Leow
- Gegründet nach Verbot der „Prolet. Hundertschaften„ im Mai 1924 in Mitteldeutschland
- Ableger „Rote Jungfront„ (18 – 23) u. „Rote Marine“
- Verbot 1929 nach Unruhen in Berlin
- Weiterexistenz im Untergrund als Basis einer „Roten Armee“
- Zerschlagung durch Nationalsozialisten nach deren Machtergreifung

Zusammenfassung

Literatur

Bracher, Funke, Jacobsen, Die Weimarer Republik 1918-1933, Bonn 19983

Michaelis u. Schraepler, Ursachen und Folgen, Vom deutschen Zusammenbruch 1918 und 1945 bis zur staatlichen Neuordnung Deutschlands in der Gegenwart, Bd. 5, 6 u. 9, Berlin

Holtmann, Die Weimarer Republik, Bd.3 Das Ende der Demokratie, München 1995

Kolb, Die Weimarer Republik, München 1984

Longerich, Die Erste Republik, München 1992

Neugebauer, Grundzüge der deutschen Militärgeschichte, Freiburg 1993

Sontheimer, Antidemokratisches Denken in der Weimarer Republik, München1962

Stammen, Die Weimarer Republik, Bd.1 Das schwere Erbe, München 19922

[...]


[1] Gustav Noske im Frühjahr 1920 in: Zeidler, Die Reichswehr im demokratischen Staat in: Neugebauer, Grundzüge der deutschen Militärgeschichte Bd. 1, Freiburg 1993, S. 285

[2] Sethe, Deutsche Geschichte im letzten Jahrhundert, Frankfurt a. M. 1969,

[3] Schüddekopf, Das Heer und die Republik, Hannover und Frankfurt a. M. 1955

[4] Geßler 1926 vor dem Reichskabinett in: Zeidler, Die Reichswehr im demokratischen Staat in: Neugebauer (Hrsg.), Grundzüge der deutschen Militärgeschichte Bd. 1, Freiburg 1993, S. 303

[5] Michaelis u. Schraepler, Ursachen und Folgen, Bd.9, S. 225

Fin de l'extrait de 11 pages

Résumé des informations

Titre
Reichswehr und Wehrverbände in der Weimarer Republik
Université
University of Education Weingarten
Cours
Weimarer Republik
Note
1,5
Auteur
Année
2001
Pages
11
N° de catalogue
V108978
ISBN (ebook)
9783640071678
Taille d'un fichier
471 KB
Langue
allemand
Annotations
Diese Arbeit gibt einen kurzen Überblick über die bewaffneten Organe und Organisationen im Deutschland zur Zeit der Weimarer Republik. Neben der Reichswehr und Ihrer Reform werden ebenfalls die Wehrverbände von Parteien und Interessenverbänden vorgestellt.
Mots clés
Reichswehr, Wehrverbände, Weimarer, Republik
Citation du texte
Jan Kowalski (Auteur), 2001, Reichswehr und Wehrverbände in der Weimarer Republik, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/108978

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