Die Internationale Energie Agentur


Term Paper, 2004

13 Pages, Grade: 2,3


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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Organisation der IEA

3. Pflichten der Mitglieder

4. Entscheidungsstruktur

5. Ziele der IEA

6. Das Internationale Energie-Programm IEP

7. Erdöl als politische Waffe: der Krisenmechanismus und das Informationssystem über den Internationalen Ölmarkt
7.1. Das Institutionalisierte Sicherheitssystem gegen Plötzliche Ölversorgungsausfälle
7.2. Die Funktionsweise
7.2.1 Bevorratung
7.2.2 Nachfragedrosselung

8.Fazit

1. Einleitung

Energie ist in allen Ländern ein wesentlicher Faktor der wirtschaftlichen Entwicklung und des sozialen Fortschritts[1]. Ohne eine angemessene, sichere Energieversorgung ist die Verwirklichung unserer wirtschaftlichen und sozialen Zielvorstellungen, und damit der politisch-gesellschaftlich Zusammenhalt in unseren Ländern gefährdet. Um diese Energieversorgung zu sichern, wurde die IEA (Internationale Energie Agentur) gegründet.

Die IEA hat als autonome Organisation innerhalb der OECD (Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) die Aufgabe, eine gesicherte Ölversorgung zu fördern sowie Versorgungskrisen zu bekämpfen. Sie wurde November 1974 als Reaktion auf die erste Erdölkrise ins Leben gerufen[2]. Im Laufe ihres Bestehens haben, neben der Versorgungssicherheit, die Umweltauswirkungen des Energieverbrauchs und in neuerer Zeit die Liberalisierung, insbesondere der Elektrizitäts- und Gasmärkte, für die IEA an Bedeutung gewonnen. In den letzten zehn Jahren wurden auch die Beziehungen der IEA zu Nicht-Mitgliedländern und Ölproduzierenden Staaten verstärkt. Ihr gehören inzwischen 26 Länder (OECD-Mitgliedsstaaten) an. Diese Länder sind: Australien, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Japan, Kanada, Luxemburg, Neuseeland, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, Südkorea, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, USA.

2. Organisation der IEA

Die IEA hat folgende Organe:

- Verwaltungsrat (eng. Governing Board): bestehet aus Ministern oder deren Delegierten aus jedem Teilnehmerstaat. Überprüft in regelmäßigen Abständen die Entwicklung der internationalen Energielage und fasst Beschlüsse und Empfehlungen zur Durchführung des Internationalen Energieprogramms.

- Geschäftsführender Ausschuss: besteht aus leitenden Vertretern der Regierungen jedes Teilnehmerstaates und nimmt alle im Rahmen des IEP (Internationales Energie Programm) zugewiesenen oder vom Verwaltungsrat besonders übertragenen Aufgaben wahr. Ständige Gruppen für Notstandsfragen, Ölmarkt, langfristige Zusammenarbeit, sowie Beziehungen zu Förderländern.

- Sekretariat: wird von einem Exekutivdirektor geleitet.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: http://www.arsenal.ac.at/erneuerbare/photovoltaic-sym/Faninger_deutsch.pdf

3. Pflichten der Mitglieder

- Die Mitgliedsländer sind verpflichtet, regelmäßig Daten an die IEA zu melden, deren Gremien so in der Lage sind, laufend die weltweite Versorgungslage zu beurteilen.

- Die Mitgliedsländer sind verpflichtet, ständig Vorräte an Mineralöl, entsprechend der durchschnittlichen Nettoöleinfuhr an 90 Tagen des Vorjahres, zu halten. In einer Krise sollen durch eine international abgestimmte Freigabe der Bestände die Auswirkungen der Störung abgemildert werden[3].

- Alle vier Jahre findet eine detaillierte Überprüfung der Energiepolitik jedes Mitgliedstaates durch die IEA statt. Die Ergebnisse, die stets auch zahlreiche Empfehlungen enthalten, werden in Folge von der IEA veröffentlicht.

4. Entscheidungsstruktur

Die Entscheidungen in der IEA ("policy- and decision-making") werden von den Mitgliedstaaten getroffen.

Neben regelmäßigen Treffen des Verwaltungsrates findet alle zwei Jahre ein "Ministerial", das ist eine Tagung des Verwaltungsrats auf Ministerebene, statt. Der Verwaltungsrat bzw. das Ministerial stellt die höchste Entscheidungsebene der IEA-Mitgliedstaaten dar. Hier wird auch die strategische Ausrichtung der IEA-Aktivitäten festgelegt. Das letzte Treffen auf Ministerebene fand am 28. und 29. April 2003 in Paris statt[4].

Das Governing Board wird von verschiedenen Komitees unterstützt, die mit Vertretern aus der Verwaltung der Mitgliedstaaten besetzt sind. Die Aufgaben dieser Komitees zeigen deutlich die Tätigkeitsbereiche und Fokussierung der IEA.

- Committee on Non Member Countries (CNMC): hält Kontakt mit den wichtigsten Energieproduzenten und -verbrauchern außerhalb der OECD-Staaten.
- Standing Group on Long-Term Co-operation (SLT): hier stehen die Strategien für Alternativen zum Öl sowie die Überprüfungen der Energiepolitik der Mitgliedstaaten im Vordergrund.
- Committee on Energy Research and Technology (CERT): hier werden die Aktivitäten der IEA im Bereich Energietechnologien und F&E formuliert und begleitet.
- Standing Group on Emergency Questions (SEQ): überprüft die Fähigkeit der Mitgliedstaaten, auf Ölkrisen zu reagieren.
- Standing Group on the Oil Market (SOM): verfolgt die kurz- bis mittelfristige Entwicklung der internationalen Ölmärkte[5].

5. Ziele der IEA

- langfristige Energiesicherung[6]
- Minimierung der Umweltbeeinflussung durch Energieerzeugung (“polluter-pays-principle")
- Erkundung nicht fossiler ökonomischer Rohstoffe.
- Erforschung und Entwicklung neuer und verbesserter Energietechnologien.
- Energiekosten sollen nicht künstlich unter dem tatsächlichen Preis gehalten werden.
- freier offener Handel als Beitrag zur Effizienz des Energiemarktes bei Kooperation unter den Teilnehmern am Energiemarkt für die Verbesserung der Information und des Verständnisses.
- Förderung der Integration von Energie- und Umweltpolitik.
- Beobachtung der Energiemärkte, inkl. der Schaffung der dafür notwendigen Datenbasis

6. Das Internationale Energie-Programm IEP

Bei den Verhandlungen über das IEP ist besonders ihr zügiger Abschluss hervorzuheben. Dieses umfangreiche und komplexe Programm wurde in weniger als einem halben Jahr in monatlichen Sitzungen hoher Beamter in Brüssel ausgehandelt[7]. Im Juni 1974 wurde eine prinzipielle Einigung über den Krisenmechanismus erreicht, der schon weitgehend in seiner Funktionsweise ausformuliert war. Im August 1974 standen die Teile des Informationssystems über den Ölmarkt fest. Und nachdem am 20. September die Beratungen abgeschlossen wurden, wurde das IEP allen OECD- Mitgliedstaaten in Form eines Übereinkommens vorgelegt, dem bis zum 29. Oktober von der jeweiligen Regierung zugestimmt werden sollte.

Am 18. November 1974 unterzeichneten in Paris 16 Länder das IEP[8] und gründeten damit die Internationale Energie Agentur[9]

7. Erdöl als politische Waffe: der Krisenmechanismus und das Informationssystem über den Internationalen Ölmarkt

Das Informationsdefizit der nationalen Regierungen und die fehlenden Instrumente und Mechanismen, dem Einsatz des Öls als politische Waffe in Ruhe und ohne Panik zu begegnen, sind die Motive für die Schaffung des Krisenmechanismus und des Informationssystems der IEA.

7.1. Das Institutionalisierte Sicherheitssystem gegen plötzliche Ölversorgungsausfälle

Das erste konkrete Ergebnis der Kooperation der von der Ölkrise bedrohten Industrienationen war die Installierung eines internationalen Krisensystems zur internen Verteilung der Ölmengen in Zeiten plötzlicher Verknappung. Kissingers[10] Vorschlag auf der Washingtoner Konferenz enthielt auch die Anwendung des Krisenmechanismus „in Zeiten längerer Verknappung“[11]. Dieser wurde aber nicht in das IEP aufgenommen.

Weniger als ein Jahr nach dem Embargo der OPEC- Länder war der Krisenmechanismus ausformuliert und zwischen den in der IEA zusammengeschlossenen Industrienationen vereinbart[12]. Zwei unterscheidbare Funktionen können dem System zugeschrieben werden: eine Solidarisierungsfunktion und eine Abschreckungsfunktion.

Die Solidarität der Industrienationen im Falle eines erneuten Embargos durch bedeutende Ölexportländer zu Einsetzung von taktvolle politischen Entscheidungen frei, quasi automatisch, wirksam werden zu lassen, war das Ziel der amerikanischen Initiative und entsprach auch dem Interesse anderer von der Knappheit bedrohter Industrienationen. Mit der Einsetzung der Kooperationspflicht im Krisenfall sollten die Ankündigungswirkungen einer Veranstaltung wie der Washingtoner Energiekonferenz und damit die öffentliche Darlegung der internen Auseinandersetzungen und Interessenunterschiede über eine gemeinsam teilende Reaktion der Ölimportabhängigen Länder vermieden werden. Spätestens 48 Stunden nach der Feststellung des IEA- Sekretariates, dass ein Versorgungsausfall vorliegt oder begründeterweise zu erwarten ist, muss der Geschäftführende Ausschuss der IEA zusammentreten[13]. Bei einem Zusammentreten des Verwaltungsrates auf Ministerebene wären auch die Wirkungen der politischen Solidaritätserklärung nicht unerheblich. Eine Konferenzvorbereitung mit Einladung, Teilnehmerauswahl etc. wie bei der Washingtoner Energiekonferenz und die sich daraus ergebenen internen Auseinandersetzungen müssen jedoch nicht mehr stattfinden. Damit stellte der Krisenmechanismus der IEA von Anfang an ein Band der Solidarität gemeinsamen Teilens dar[14].

Deutlich signalisiert der Krisenmechanismus den Ölexportländern zudem, dass eine erneute Embargopolitik auch gegen nur ein Mitgliedsland der IEA von allen anderen Ländern in seinen Auswirkungen mitgetragen wird. Dies erhöht die praktische Schwierigkeit der Durchführung eines gezielten Embargos und die Unkalkulierbarkeit der damit verbundenen möglichen politischen Kosten. Die Funktion des Krisenmechanismus als ein Abschreckungssystem brachte der IEA besonders den Vorwurf einer „Drohinstitution“ und „ökonomischer Nato“ ein. Außer der Regelung der internen Verteilung der vorhandenen Mengen sind jedoch keine weitergehenden gemeinsamen Reaktionen, wie politische oder militärische Gegenmaßnahmen, vereinbart worden. Dies dürfte auch den Rahmen der IEA- Kooperation sprengen.

Die Funktionsfähigkeit der Abschreckungswirkung des Krisenmechanismus kann nicht beurteilt werden. Der Test wäre zugleich der Beweis ihres Fehlschlags. Für die Bedeutung und Relevanz des Krisenmechanismus in der wirtschaftlichen Sicherheitspolitik der Industrienationen muss beachtet werden, dass er nicht nur für politisch motivierte Ölangebotsverknappung, sondern für Versorgungsausfälle allgemein konzipiert ist.

Der Krisenmechanismus tritt in Kraft, sobald das Sekretariat der IEA einen Versorgungsausfall von über 7% für ein oder mehrere Länder der IEA feststellt oder begründeterweise erwartet. Dies gilt unabhängig von dem Grund des Ausfalles. Die Gründe eines Versorgungsausfalls können z.B. auch technisch bedingt Produktionsausfälle in einem bedeutenden Ölförderland, Sabotage an Pipelines oder Verladeanlagen, Schiffsunfälle, die die Versorgungsrouten blockieren, oder höhere Gewalt etc. sein. Der Katalog möglicher Gründe für einen Versorgungsausfall ist sicher umfangreich. Im IEP sind keine Bedingungen genannt, unter denen der Krisenmechanismus nicht in Kraft treten würde. Dennoch dürften die politischen Umstände, die zu einem Ölversorgungsausfall führen können von erheblicher Bedeutung sein.

7.2. Die Funktionsweise

Im IEP haben die Teilnehmerländer der IEA vereinbart, dass sie einer Krisenhaften Verknappung der Mineralölversorgung durch

- Bevorratung,
- Nachfragedrosselung und
- Faire Aufteilung des verfügbaren Öls gemeinsam begegnen wollen.

7.2.1 Bevorratung

Die Abhängigkeit unserer Volkswirtschaft vom Öl kann - wie schon in der Vergangenheit erfolgreich praktiziert - über verbesserte Energieeffizienz, Energieeinsparung und Substitution weiter vermindert werden[15]. Angesichts der hohen Einfuhrabhängigkeit und der Weltmarktrisiken ist aber auch Vorsorge gegen kurzfristige Versorgungsstörungen geboten. Bereits 1966 wurden deshalb die Ölgesellschaften verpflichtet, Vorräte für den Fall von Versorgungsstörungen anzulegen. Außerdem ist Deutschland in die IEA eingebunden. Die Mitgliedsstaaten dieser Organisation sind verpflichtet, Mindestvorräte an Öl für 90 Tage anzulegen. National wird diese Verpflichtung über das Erdölbevorratungsgesetz umgesetzt. Mit diesem Gesetz wurde 1978 der Erdölbevorratungsverband geschaffen. Die Finanzierung erfolgt über Beiträge der Ölgesellschaften, welche diese Beiträge im Preis an den Verbraucher weitergeben können. Bei Versorgungsschwierigkeiten können die Reservebestände vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit durch Verordnung freigegeben werden.

7.2.2 Nachfragedrosselung

Als Mittel zur Drosselung der Nachfrage können vier Gruppen von Maßnahmen unterschieden werden:

1.) Das Appellieren an die Verantwortung der Bevölkerung, der Krise durch Einsparung von Benzin und Heizöl zu begegnen. Die Wirksamkeit dieser Öffentlichkeitsarbeit dürfte jedoch im Laufe der Zeit abnehmen. Sie kann vor allem dazu dienen, die Bevölkerung auf verpflichtende Maßnahmen vorzubereiten.
2.) Verpflichtende Maßnahmen, die mit Strafandrohung durchgesetzt werden, wie z.B. Geschwindigkeitsbegrenzungen, Fahrverbot etc. können in allen Länder schnell eingeführt werden. Ihre Wirksamkeit dürfte bei einer Langdauernden Versorgungskrise abnehmen, wenn immer mehr Ausnahmen und Verstöße registriert werden.
3.) Für Verbrauchssektoren mit wenigen, doch bedeutenden Konsumenten bieten sich Allokationsmechanismen für Ölprodukte an. Damit kann der Produktionsverbrauch von den nationalen Krisenversorgungsstäben sozusagen „maßgeschneidert“ werden.
4.) Rationierung des Verbrauches der Konsumenten, beispielsweise mit Hilfe von Benzincoupons erfordern zwar einen hohen Verwaltungsaufwand und benötigen eine Vorlaufzeit von bis zu einem halben Jahr, stellen aber die effektivste Maßnahme in einer Langandauernden Krise mit hohem Ausfall des Erdölimports dar.

Die Verbrauchsstrukturen und damit die Einsparungsmöglichkeiten in allen Mitgliedsländer sind zu unterschiedlich, als dass es sinnvoll wäre, einen allgemeinen Maßnahmenkatalog zur Verbrauchseinschränkung in Krisenzeiten auf internationaler Ebene zu vereinbaren Jede Gruppe wäre versucht, möglichst wenig betroffen zu werden, und könnte aufgrund der Ankündigungen Ausweichreaktionen planen.

Selbstverständlich erscheint jedoch, dass, wie die Erfahrungen des Winters 1973/74 zeigten, zuerst in solchen Bereichen eingespart wird, die für die Gesamtentwicklung der Wirtschaft nicht die bedeutendsten sind, wie beispielsweise sonntägliches Autofahren und Wohnraumheizung.

Von der Pflicht zur Verbrauchseinschränkung im Krisenfall ist die langfristige Energieeinsparung zu unterscheiden, deren Erfolg die Flexibilität und Wirksamkeit von Krisenmaßnahmen beeinträchtigen kann. Im Krisenfall muss jedoch auch das Land mit der effizientesten Energieeinsparungspolitik seinen Ölverbrauch um die vereinbarten Prozente vermindern. Dies ist ein besonderer Nachteil des Systems, das damit keine Anreize bietet, den Ölimport durch Energieeinsparung und Entwicklung der heimischen Energiequellen und damit die Verwundbarkeit im Falle von Versorgungsausfällen langfristig zu begrenzen. Besonders hervorzuheben ist, dass bei der Berechnung der Versorgungsansprüche schließlich nicht der tatsächlich eingesparte Ölverbrauch zugrunde gelegt wird, sondern die Einsparungsverpflichtungen[16].

8. Fazit

Der Krisenmechanismus für plötzliche Versorgungsausfälle stellt ein bedeutendes Band der internationalen Solidarität dar. Das Inkrafttreten des Krisenmechanismus und sein Funktionieren werden von dem Grund des Versorgungsausfalls abhängen. Entweder bewirkt seine Existenz eine koordinierte und verantwortliche Außenpolitik aller IEA- Länder besonders gegenüber den arabischen Ölförderstaaten, oder er wird versagen. Bei außenpolitischen Aktionen, die nicht von dem Großteil aller IEA- Länder prinzipiell mitgetragen werden, wird sich höchstwahrscheinlich kein Land auf die internationale Solidarität im Krisenfall verlassen können.

[...]


[1] Welt Energie Ausblick (Michael Röskau)

[2] Artikel 1 des Beschlusses des Rates der OECD vom 15.November 1974 über die Gründung eine Internationalen Energie Agentur der Organisation, abgedruckt in EA 1/1975, S.D 15ff.

[3] www.iea.org

[4] www.iea.org

[5] http://www.energytech.at/(en)/iea/about.html#h3

[6] www.iea.org

[7] Mason Willrich, M. Conant: The International Energy Agency S.200

[8] Diese Länder waren: Belgien, Dänemark, BRD, Irland, Italien, Japan, Kanada, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Schweden, Schweiz, Spanien, Türkei, Großbritannien, USA.

[9] Vgl. zu dem Zeitablauf und den Ereignissen im einzelnen die redaktionelle Vorbemerkung zur Dokumentensammlung: Die Gründung der Internationalen Energie Agentur und die amerikanischen Vorschläge für eine koordinierte Energiepolitik, in: EA 1/1975, S. D 1 f.

[10] Kissinger: ehemaliger Außenminister der USA

[11] Die Internationale Energieagentur (Peter Roggen) S.73

[12] Zum folgenden vgl. IEP Artikel 1 bis 24

[13] IEP Artikel 19

[14] Willrich/Conant: The International Energy Agency S.203

[15] http://www.bmwi.de/Navigation/Technologie-und- Energie/Energiepolitik/mineraloelversorgung,did=30712,render=renderPrint.html

[16] Vgl. IEP Artikel 7 (1), der von dem „zulässigen Verbrauch“ spricht

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Details

Title
Die Internationale Energie Agentur
College
University of Applied Sciences Darmstadt
Course
Energiewirtschaftspolitik
Grade
2,3
Author
Year
2004
Pages
13
Catalog Number
V109075
ISBN (eBook)
9783640072606
File size
410 KB
Language
German
Keywords
Internationale, Energie, Agentur, Energiewirtschaftspolitik
Quote paper
Jubran Habib (Author), 2004, Die Internationale Energie Agentur, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/109075

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