Postmortale Transplantationsmedizin


Trabajo Intermedio/Parcial, 2003

17 Páginas, Calificación: 2.3


Extracto


Inhalt

Einleitung

Kultur und Tod
Persönlichkeit
Körper-Seele-Dualismus
Der Tod
Hirntodkonzept
Kulturelle Beispiele

Lösungen ?

Fazit

Literatur, Quellen

Einleitung

Gotthold Ephraim Lessing schrieb eine Geschichte von einem alten Wolf[1], der keine lebendigen Schafe mehr jagen konnte und den Schäfer bat, ihm zu erlauben, sich die Toten Schafe zu holen. Der Schäfer aber lehnte ab, weil er den Todeswahrnehmungen des Wolfs misstraute. „Ein Thier, das mir schon todte Schafe frisst, lernt leicht aus Hunger kranke Schafe für todt, und gesunde für kranke anzusehen.“[2]. Eine der Hauptängste des Schäfers ist offensichtlich die Festlegung des Todes seitens des Wolfes und deren konsequente Einhaltung. Das Interesse an der Nahrung könnte den Wolf zu einer vorschnellen Beurteilung über den Gesundheitszustand eines Schafes treiben. Wie und unter welchen Prämissen werden also Todeskriterien überhaupt festgelegt? Gibt es allgemeine Anzeichen für den Tod oder gibt es Unterschiede? Einmal angenommen, der Schäfer stimmte dem Vorschlag des Wolfes zu, inwieweit könnte das Schaf ihm widersprechen? Hat es irgendwelche Rechte an seinem Körper, wenn es tot ist?

Diese Fabel verdeutlicht gut die Problemfelder, die im Umgang mit der Transplantationsmedizin aufkommen. Sie zeigt exemplarisch einen Katalog von allgemeinen, von allen Beteiligten anerkannten Vorraussetzungen auf, der erfüllt sein muss, um einen allgemein moralisch zu rechtfertigenden Umgang mit der Organentnahme aus Toten zu ermöglichen. Bei genauerer Betrachtung stößt man da auf eine weitreichende Grauzone, die kulturell bedingt ist[3] und die „Grenzlinie zwischen Leben und Tod“[4] zu einer größtenteils kontextabhängigen Sache macht. Inwieweit eine Kultur ihren eigenen Tod etabliert, soll eine der Hauptfragen dieser Arbeit sein. Für eine Definition des Todes ist eine Definition des Menschen konstitutiv[5]. So soll in diesen Kontext die Frage der Persönlichkeit eingebettet werden. Sie ist ein ausschlaggebender Faktor zur Bildung eines Todescharakters und betrifft sowohl den biologischen wie den sozialen Tod, indem sie die Gewichtung sowie den Personalitätsgehalt beider Ebenen festlegt. Endet der personelle Status immer mit dem Tod? An der unterschiedlichen Synthese beider Ebenen soll auch die Problematik eines Leib-Seele-Dualismus[6] und der kontextabhängige Umgang mit diesem aufgezeigt werden. Ein weiterer Untersuchungsgegenstand soll die Ausbildung einer Autonomie sein. Inwieweit wird der Wille eines potentiellen toten Organspenders bei der Festsetzung personaler Kriterien berücksichtigt? Wer hat außerdem noch ein Recht, über einen toten Körper zu verfügen? Abschließend möchte ich in einem Ländervergleich verschiedene Regelungen vorstellen und diskutieren.

Kultur und Tod

Persönlichkeit

Grundsätzlich sind bei den Definitionen der ´Person´ zwei Strömungen zu erkennen[7].

Die eine gründet ihren Personenbegriff auf den Eigenschaften eines Menschen. Grundlegend sind „intakte aktuelle Bewusstseinsleistungen“[8], die von einem Individuum vollbracht werden müssen. Es hat seinen Personenstatus nicht aufgrund natürlicher Gegebenheiten, sondern aufgrund seines Bewusstseins und des Vollzugs seiner Eigenschaften.

Die andere spricht einem Menschen aus rein existentiellen Gründen einen Personenstatus zu. Ausschlaggebend ist die Art des Menschen, unabhängig von Bewusstseinszuständen und Eigenschaften. Im Unterschied zu den Vertretern der ersten Strömung hat diese ein sehr statisches Personenbild, das einem Menschen auch bei drastischen Änderungen seiner Lebensumstände erhalten bleibt[9]. Ein Bewusstloser hat zwar kein Bewusstsein, keine Möglichkeit wahrzunehmen und zu kommunizieren, aber er hat, soweit nichts anderes feststeht, immer die „Potentialität“[10], wieder Bewusstsein zu erlangen.

Vertreter einer Bewusstseinsorientierten Personalität sind Locke und Leibniz[11].

Locke definiert eine Person nur nach ihren Eigenschaften. Ihr Handeln bezieht sich auf bestimmte Gesetze, „Gesetze Gottes, bürgerliche Gesetze und Gesetze der öffentlichen Meinung oder des Rufes“[12]. Das setzt nach Locke die Möglichkeit, „sich selbst als sich selbst betrachten[13] “ zu können und ein Bewusstsein voraus, mit dem er auch die Erinnerung[14] verknüpft. Eine Person ist demnach nur für die Taten verantwortlich, an die es sich erinnern kann. Leibniz vertritt eine ähnliche Haltung. Die Grundbedingung seiner Person ist die „Fähigkeit zur Wahrnehmung des eigenen Selbst“[15]. Diese Fähigkeit setzt ihrerseits wieder Bewusstsein voraus.

Ein solches Personenbild bringt allerdings das Problem mit sich, dass Bewusstlose und Schlafende ihren Personenstatus verlieren, da sie sich nicht mehr in einem Bereich willentlichen Selbst-Bewusstseins befinden. Auch ist die Bewertung von Taten in Rauschzuständen, in denen die Erinnerung schnell abhanden kommt, ist unter solchen Prämissen fraglich.

Noch kontroverser ist die Haltung von Peter Singer[16]. Für ihn hat ein Wesen nur einen Personenstatus, wenn es fähig ist, „sich selbst als in der Zeit existierend zu begreifen“[17]. Es muss ein zukünftiges Bild von sich selbst konstruieren und den „Wunsch weiterzuleben“[18] haben können. Ein Wesen ohne diesen Wunsch hat keine Vorstellung von seiner Zukunft und hat somit kein Anrecht auf einen ´Personenschutz´. Darunter fallen Neugeborene wie geistig Schwerbehinderte und Depressive oder Komatöse, weil sie nicht die Eigenschaft haben, die „Fähigkeit [...] zu langfristigen Wünschen und Interessen“[19] auszubilden.

Die Konsequenz aus allen drei Personalitätsansätzen ist das totale Ignorieren der Gattungszugehörigkeit Mensch. Nach der vorliegenden Auffassung müsste man auch Primaten oder auch Delphinen zumindest ein gewisses Maß an Persönlichkeit zusprechen[20]. Des Weiteren ist der ´Personenschutz´ mit einem ´Tötungsschutz´ verbunden, was fatale Auswirkungen für alle die haben kann, die solcher Eigenschaften entbehren.

Eine weniger radikale Ansicht vertritt H.T. Engelhardt[21]. Wie Locke, Leibniz und Singer macht er Personalität von Eigenschaften, eines „sittlichen Subjekts“[22], abhängig. Er bezeichnet aber Menschen, die diese Eigenschaft noch nicht oder nicht mehr haben, als soziale Personen und gewährt ihnen immerhin einen „Würdeschutz“[23].

Ein Vertreter der anderen Strömung ist Kant[24]. Grundlegend für seine Personalität ist Existenz, die auf einer „zeitlosen Kausalität aus Freiheit“[25] gründet. Er trennt die Begriffe Person und Persönlichkeit voneinander ab. Einer Person kommen im kantischen Sinne genauso wie bei Locke Eigenschaften zu, die sie als Person konstituieren. Darüber hinaus besitzen alle eine Persönlichkeit, die zeitlos und nicht sichtbar ist und so von zeitlichen Selbsterkenntnisprozessen unabhängig. Die Personalität wird durch die Freiheit bedingt. Sie beinhaltet die Autonomie und die Verantwortungsfähigkeit des Menschen. Kant legt hier die Gattung Mensch als Maßstab zur Personalität an, „Die Achtung eines anderen Menschen ergibt sich aus der Achtung der Menschheit als Gattung.“[26]. Die Umgangsweise mit noch nicht vernunftfähigen Persönlichkeiten ist von Potentialitätsgedanken beeinflusst.

Im Vergleich zu Locke, Leibniz und Singer fasst Kant seinen Personenbegriff etwas zu weit. Während bei den anderen die Gefahr der vorschnellen Entscheidung herrscht, hat Kant das Problem, dass er nicht genau sagen könnte, was Person sei und was nicht.[27].

Körper-Seele-Dualismus

Die verschiedenen Ansichten über die Person zeigen einen Dualismus zwischen einer seelischen und einer körperlichen Existenz auf. Je nach Strömung unterscheidet sich nur die Hierarchie von Seele und Körper. Bewusstseinsorientierte Personenbilder trennen die Seele durch das Bewusstsein von seinem Körper ab und messen diesem keine Bedeutung bei. Gattungsorientierte Personenbilder betrachten den Körper als notwendige Bedingung für eine Materialisierung der Seele in der Welt.

Wie graduell verschieden auch immer die Bedeutungen von Körper und Seele sind, eine Synthese dieser beiden Begriffe ist unumgänglich zur Sicherung eines Todesbegriffs. Der Tod umfasst immer beide Dimensionen eines Menschen, auch wenn sie nicht immer deckungsgleich sind. Auf eine genauere Unterscheidung zwischen dem biologischen und dem sozialen Tod werde ich später noch eingehen, zunächst will ich erörtern, welche Bedeutung der vorliegende Dualismus für ein Todeskonzept hat.

Anfänglich wurde der Mensch als ein einheitliches Wesen wahrgenommen, eine Trennung von Körper und Seele war nicht vorgesehen. Der Körper diente als Ausdrucksmöglichkeit für bestimmte Eigenschaften und als Kommunikationsmittel zwischen Individuen. So verband man bestimmte Charakterzüge mit körperlichen Ausdrucksformen, was bei der Bestrafung von Verbrechen gut zu beobachten war[28] und zum Teil noch heute ist. Das Abtrennen von Gliedmaßen wie Hände, Geschlechtsteile oder Zunge oder das Entfernen von Organen wie Herz und Niere zeigt, dass der Körper mit den Verbrechen in Verbindung gebracht wurde. So wurden, teilweise noch über den Tod hinaus, die schadenden Eigenschaften in bestimmten Körperteilen lokalisiert und zur „Reinigung der Gesamtperson“[29] entfernt. Umgekehrt stellt das Einbalsamieren von Leichen einen Wunsch dar, bestimmte Eigenschaften eines Menschen nach dem biologischen Tod weiter zu erhalten[30].

Ein zentraler Begriff ist ´Leiblichkeit´, die die Verknüpfung von menschlicher Psyche mit dem Körper beschreibt. Demgemäß haben Körperteile, die direkt mit psychischen Eigenschaften verbunden werden, den Status von personalisierten „Leibteilen“[31].

Die moderne Medizin hat das Prinzip der einheitlichen Leiblichkeit nun nach und nach aufgebrochen. Dazu waren drei Vorraussetzungen konstitutiv[32]. Erstens musste das Verbot von Sezierungen überwunden werden, das von religiöser Seite etabliert wurde. Als einer der Ersten, die entgegen der gesetzlichen Regelungen Leichen sezierten, war der flämische Arzt Andreas Vesalius (1514-1564). Er versuchte, anhand der Befunde eines toten Körpers Erkenntnisse über den lebenden Organismus und seine Krankheiten zu gewinnen. Der Körper wurde so das erste Mal als funktionierende Einheit begriffen. Darauf folgte die Trennung von geistlicher Einheit und körperlichen Einheit. René Descartes verglich bei der Sektion eines Tier- und eines Menschenherzen die Anatomie beider und stellte Ähnlichkeiten fest. Dies brachte ihn zu der Annahme, dass die menschliche Anatomie mit der von Tieren vergleichbar sei. Descartes unterschied den Menschen vom Tier durch den „menschlichen Geist“[33], der über den Tieren steht. Konsequenterweise muss er hier den Geist vom Körper trennen. Es wurde schon immer ein Unterschied gemacht zwischen der menschlichen Leiblichkeit und dem Tier. Mit der Feststellung, dass die Körper beider ähnlich funktionierten war der Mensch dem Tier körperlich nicht mehr als überlegen anzusehen. Eine eigene Einheit des Geistes machte es möglich, die körperliche Gleichwertigkeit zu akzeptieren und gleichzeitig den Unterschied zum Tier aufrecht zu erhalten. Die dritte Vorraussetzung ist die Entpersonalisierung von Körperteilen. Ein großes Bedenken gegenüber der Transplantationsmedizin war vor den ersten Transplantationen, dass charakterliche Eigenschaften des Spenders mit verpflanzt würden. Dies wurde durch die erfolgreichen ersten Transplantationen aber widerlegt.

Die Frage der Personalität ist auch beeinflusst durch diesen Dualismus. Locke, Leibniz und Singer lassen dem Geist einen höheren Stellenwert zukommen als dem Körper, der in seiner funktionellen Rolle alleine nicht ausreicht, um ein Menschsein in vollem Ausmaß zu rechtfertigen. Engelhardt nimmt durch seine ´soziale Person´ noch eine Kompromissstellung ein. Kant lässt der körperlichen Existenz mehr Bedeutung zukommen, trennt aber noch die Seele von der Person. Die Person ist dem Körper gleichwertig, beide werden aber durch eine raum-zeit-lose autonome Seele gelenkt. Für Kant ist die Potentialität eines Wesens wichtig. Alles, was die körperlichen Vorraussetzungen zum Menschsein hat, hat auch grundsätzlich die Fähigkeit, eine Person, einen Geist auszubilden.

Der Tod

Im Tod fallen beide Aspekte, die Persönlichkeit und der Dualismus zwischen Körper und Geist zusammen. In diesem Zusammenhang sei der Begriff Seele mit dem Begriff Geist vertauscht, da in ihm die Denk- und Erkenntnisfähigkeit des Menschen stärker zum Ausdruck kommt. Die erste Differenzierung bezüglich des Todes ist eine Abgrenzung des biologischen vom sozialen Tod, wobei die beiden oben genannten Aspekte bei der Interpretation der biologischen Todesanzeichen eine wichtige Rolle spielen.

Der soziale Tod ist, kurz gesagt: der Tod einer Person. Person impliziert hier die je nach Strömung nötigen Bewusstseins- bzw. Existenzzustände und die damit verbunden Pflichten einer Person im gesellschaftlichen Zusammenhang. Letztere werden insofern wichtig, dass je nach der gesellschaftlichen Einbindung einer Person und der Gewichtung dieser Einbindung im existentiellen Gesamtzusammenhang die Todeskriterien mit der Qualität der Pflichterfüllung zusammenhängen können. Eigenschaften, die zur Konstituierung einer Person als notwendig angesehen werden, richten sich immer nach gesellschaftlichen Ansprüchen. Singers Wunsch des Weiterleben Wollens drückt eine eher pragmatische Haltung einer Gesellschaft aus, die Wesen, die nicht von alleine lebensfähig sind, nicht mitversorgen kann oder will. Es kann keine Energie zur Versorgung seiner Selbst und seiner Umwelt aufbringen, entspricht so nicht mehr den gesellschaftlichen Ansprüchen und erleidet quasi einen personellen Tod. Auch Kant verbindet eine Person mit notwendigen, aber nicht hinreichenden Eigenschaften. Eine Gesellschaft, die sich darauf bezieht, zeigt eine deutlich sozialere Tendenz, auch solchen, die diese Eigenschaften nicht erfüllen, den Schutz und die Integration in das gemeinschaftliche Leben zukommen zu lassen.

Da der personale Tod in seinen Ausdrucksformen kulturell sehr variabel sein kann und so mit dem biologischen Tod nicht unbedingt einhergehen muss, kann es allerdings zu absurden Situationen kommen, in denen die Variabilität und die Gültigkeit von personalen Todeskriterien in Frage gestellt werden muss. Dazu möchte ich später noch kommen.

Der biologische Tod ist zum einen unkomplizierter als der soziale Tod, da im Gegensatz zu personalen Kriterien die Variabilität der biologischen Kriterien viel geringer ist. Genauer gesagt gibt es nur eine: der Körper als eigenständig funktionierender Organismus versagt seinen Dienst. Zum anderen ist der biologische Tod in seiner Interpretation durch ein Wertesystem mindestens genauso konfliktreich, da diese wieder sehr stark von den Definitionen einer Person und seiner dualistischen Haltung zum Körper abhängt.

Aus dem Dualismusgetragenen Konflikt geht die Frage hervor, welche Instanz den Tod letztendlich feststellt. In der griechischen und römischen Antike und im Mittelalter wurde der biologische Tod nicht von einem Arzt oder Mediziner[34] festgestellt, sondern von anderen gesellschaftlichen bzw. religiösen Institutionen. Die Vorstellung von einem einheitlichen Leib war zu stark, als dass naturwissenschaftliche Stimmen hätten zu Wort kommen können. Die Etablierung des Körpers als ein naturwissenschaftlich fundierter Gegenstand erst ließ eine fachärztliche Untersuchung zu. In Folge dessen warf sich dieser Dualismus auf, da normative Instanzen bis heute weiterhin auf das Recht der Todesbestimmung bestehen. Ihr Anspruch reicht von der Interpretation der sichtbaren biologischen Todesäußerungen bis zur Festlegung personaler Todeskriterien, während die Naturwissenschaft sich im Großen und Ganzen auf den biologischen Tod beschränkt.

Hirntodkonzept

Einer der aktuellen Hauptdiskussionspunkte zwischen den beiden Positionen ist die Gültigkeit des Hirntodkonzepts. In diesem tritt die Aufspaltung des menschlichen Leibes besonders deutlich hervor. Ausschlaggebend für den Hirntod ist im Wesentlichen die Irreversibilität[35] des Ausfalls der Hirnfunktionen, was mit verschiedenen Reflex- und Schmerztests überprüft wird. Der Hirntod wird in verschiedene Stadien unterteilt, und da das Hirntodkonzept ein Eigenschaftsgebundenes Personenbild zu Grunde legt, geschieht die Unterteilung auch anhand qualitativer Bewusstseinsstadien. Befürworter lokalisieren menschlichen Geist im Gehirn und stellen den Restkörper unter die Leitung des Gehirns.

Kritiker betonen unter anderem, dass das Hirn nur 2 Prozent des Gesamtkörpers stellt[36]. Auch wenn das Gehirn tot ist, kann es zu Reflexen kommen, die nicht vom Gehirn gesteuert werden. Darüber hinaus haben Hirntote keine wirklichen äußerlichen Todesanzeichen[37]. Kritische Stimmen kommen auch von gesellschaftlicher und religiöser Seite, wenn es beispielsweise um das Eigenrecht oder rituelle Bedeutungen des Körpers geht. Zuerst sei die Feststellung des Hirntods kurz erläutert[38].

Der Gehirntod kann durch zwei Vorgänge eintreten, eine primäre und eine sekundäre Hirnschädigung. In dem ersten Fall ist der Gehirnschädeldruck größer als der arterielle Druck, wobei die Hirndurchblutung gestoppt wird. Im Zweiten wird die Sauerstoffversorgung für mindestens einige Minuten, beispielsweise durch einen Herzstillstand, unterbrochen. Auf Empfehlungen der Bundesärztekammer wurde in Deutschland ein dreistufiges Diagnoseschema eingeführt. Erst müssen die Vorraussetzungen für den Hirntod geprüft werden: Zum einen, ob eine primäre (Schädelhirnverletzung, Tumor,...) oder eine sekundäre (Herzstillstand,…) Hirnschädigung vorliegt. Zum anderen müssen alle Möglichkeit eines reversiblen Komazustands (Schock, Medikamente,…) ausgeschlossen werden. Danach müssen die fehlenden Hirnfunktionen durch drei Zeichen festgestellt werden: Das Koma, das unterteilt wird in verschiedene Schweregrade (Somnolenz, Sopor und Koma). Die Hirnstammareflexie, bei der unter anderem Pupillen-, Hornhaut- und Würgerreflex und Schmerzreaktionen im Gesicht getestet werden, und der Ausfall der Vitalfunktionen im Gehirn, was anhand eines Atem- und Kreislaufstillstands erkannt wird. Zuletzt werden noch einige abschließende Tests wie eine Ultraschalluntersuchung oder eine Elektroenzephalographie gemacht, die den endgültigen Hirnausfall bestätigen.

Die Kritik an diesem Konzept ist allerdings sehr vielschichtig. Ein Punkt ist das oben erwähnte Fehlen von sichtbaren Todesanzeichen, was es vor allem für Angehörige oder sonstige Personen, die dem Toten nahe standen, schwierig macht, den Tod zu akzeptieren. Aber auch Ärzte und anderes Personal haben oft Schwierigkeiten, „…ein schlagendes Herz, spontane Bewegungen, Reflexreaktionen…“[39] als Todeszeichen zu deuten. Sie sind zu einer „Rationalisierung ihrer Wahrnehmung“[40] gezwungen, bei der die sinnliche Erfahrung ausgeblendet wird. Nach dem Hirntod folgt zwar unweigerlich nach einer gewissen Zeit der totale Kreislaufstillstand, bei einer bestehenden Transplantationsabsicht hingegen wird dieser künstlich aufrechterhalten, um eine Schädigung der Organe zu verhindern. Dies ist insofern problematisch, als das einerseits des Personal mit der Pflege eines visuell wahrgenommenen Lebenden, der aber als klinisch tot gilt, belastet wird und andererseits die Angehörigen auf die Leiche warten müssen. Die ´Sichtbarkeit´ der endgültigen Todesanzeichen ist förderlich für einen endgültigen Abschied von dem Verstorbenen.

Ein weiteres Argument der Transplantationsgegner ist das „Rückenmarksphänomen“[41], das mit dem Vorkommen eines „Bauchhirns“[42] verbunden wird. Viele Reflexe und Steuerungssysteme sind nicht an das Gehirn, sondern an das Rückenmark gebunden[43]. Bei der Gegenüberstellung des Hirntods mit einem eventuellen Rückenmarkstod, beispielsweise durch einen Genickbruch, spielt auch wieder die Lokalisierung der Persönlichkeit eine Rolle.

Weiterhin bemängeln Kritiker, dass die Hirntoddefinition im Allgemeinen nicht ganz eindeutig ist, sie lässt trotz allen Tests keine hundertprozentige Aussage über den Tod zu[44]. Diese Zweifel gehen zum Großteil aus der Angst hervor, man könnte lebendig begraben werden oder aus einem könnten bei lebendigem Leibe Organe entnommen werden. Spontane Bewegungen der Leiche, das „Lazarus-Syndrom“[45], sind in diesem Zusammenhang besonders problematisch, da man Tote, die sich bewegen, nur schwer mit traditionellen Todeskriterien vereinbaren kann.

Darüber hinaus gibt es einen begrifflichen Kritikpunkt. Gegner des Hirntods sehen im dem Tod des Gehirns nur den Anfang einer Sterbephase, zu dem auch der Herztod gehört. Demgemäß sollten Hirntote nicht als ´Tote´, sondern als ´Sterbende´[46] bezeichnet werden. Demnach käme eine Transplantation aus solchen Sterbenden einer „Vivisektion“[47] gleich, bei der der Patient im Laufe der Operation, etwa bei Entnahme des Herzens oder der Lunge, getötet wird. Diese begriffliche Unterscheidung hat auch was mit der Bestimmung von personaler Identität im Kopf oder im Körper zu tun. Sie ist aber aufgrund der Schwierigkeiten der tatsächlichen Lokalisierung der Person, die sich eben nicht ganz naturwissenschaftlich vollziehen lässt, nicht sehr aussagekräftig. Gegenstimmen sprechen von einem festen Tod, der verschiedene Ursachen wie Hirn- oder Herztod haben kann[48].

Eine eher seltenere Kritik, oder Anregung, betrifft die eigene Entscheidungskraft einer Person, inwieweit sie selbst zu Lebzeiten die Kriterien für den eigenen Tod festlegen kann[49]. Zu einer weiteren Ausführung über die Autonomie komme ich aber später noch. Zunächst will ich abschließend noch einige differenzierte Todeskonzepte in ihren körperlichen Äußerungen und normativen Bezügen erörtern[50]:

Teilhirntod: Er umfasst nur den Großhirntod. Der Mensch ist tot, wenn er bestimmte kognitive Leistungen wie Kommunikation, Denken, Empfindungen nicht mehr ausführen kann. Bei einem Teilhirntod ist der Tod der Person als der endgültige definiert.

Ganzhirntod: Der Tod der Person wird mit der Steuerungsfunktion des Gehirns verknüpft. Ein Mensch ist tot, wenn das Gehirn als Ganzes tot ist und so seine kognitiven wie auch vegetativen Aufgaben nicht mehr wahrnehmen kann.

Ganzkörpertod: Der Tod tritt bei vollständigem Kreislaufstillstand ein. Die Organe sind durch diesen Kreislauf miteinander verbunden und die Lebensfunktionen sind auch ohne das Gehirn zu erhalten. Der Hirntod ist eine notwendige, aber nicht hinreichende Feststellung. Mit diesen Konzepten ist eine Vorstellung vom Menschen in seiner Leiblichkeit enthalten.

Totaltod: „Der Mensch als Summe seiner Teile“[51]. Er ist tot, wenn alle Zellen im Körper abgestorben sind. Man könnte dies eine Vorstellung von ´totaler Leiblichkeit´ nennen.

Unbestimmter Tod: Das sind gesellschaftlich etablierte personale Todeskriterien, die den biologischen Tod außen vor lassen. Da beide nicht äquivalent sein müssen, kann es besonders hier zu absurden Situationen kommen, von denen ich später noch berichte.

Kulturelle Beispiele

Es folgen einige Beispiele kulturellen Umgangs mit dem Tod und der Person. Die Beispiele sind sowohl aus weltanschaulichen wie aus regionalen Kontexten gewählt.

Das Christentum wie das Judentum zeigen beide eine eindeutige Ausrichtung auf ein Jenseits hin. Im Jenseits erfährt der „geistige“[52] Leib, die Seele, eine Auferstehung vor dem Gericht Gottes[53], das in je nach dem geführten irdischen Leben bestraft oder belohnt wird[54]. Diese Rückkehr zu Gott wird als ein „Heilsweg“[55] bezeichnet, auf dem sich der „psychische Leib“ vom Körper trennt und zu einem unsterblichen „pneumatischen [geistigen] Leib“ wird[56]. Die Vorstellung des Auferstehens in der Unendlichkeit ist mit einem irdischen Leben verknüpft. In der Frage, inwieweit der physische Körper eine Bedeutung im Jenseits hat, sah sich das Judentum zwei Modellen[57] gegenüber: einem westlichen griechisch-römischen, das den irdischen Körper als im Jenseits relativ bedeutungslos einstuft, und einem ägyptischen, das den Leib als Einheit des Lebens, im Jenseits wie auf Erden, betrachtet. Die Juden wie die Christen legen zwar großen Wert auf die unsterbliche Seele, unterscheiden also zwischen Körper und Seele, trennen diese aber nicht im Jenseits[58]. Die Unsterblichkeit der menschlichen Seele zeigt ein Gattungsorientiertes Personenbild auf. Gottes Gericht richtet über die Handlungen, nicht über die Eigenschaften einer Person. Dementsprechend wird nur der Ganzkörpertod, „…das Erlöschen von Bewegung, Puls und Atmung…“[59] als sicheres Todeskriterium anerkannt. Der Verweis auf die Bewertung der Handlungen betont allerdings die Autonomie und die Eigenverantwortung einer Person, auf die ich später noch eingehe. Des Weiteren wirken andere gesellschaftliche Instanzen bürokratisch und normativ an der Todeswahrnehmung mit. Zwei Beispiele sollen dies verdeutlichen[60]: 1. In den USA kommt es häufiger zu wahren Massenbetrauerungen, wenn der Held einer TV-Serie verstirbt. 2. Vor ca. zehn Jahren kam es in Frankreich zu dem Fall, dass einem 75 Jahre alten Mann die Rente gestrichen wurde, weil am Ende des zweiten Weltkriegs ein französischer Kollaborateur seine Identität usurpierte. Bei dessen Tod wurde die Rente des alten Mannes, der juristisch als tot galt, abgesetzt, und er konnte sich nicht einmal juristisch dagegen wehren, weil man einem Toten nicht zugestand, sich vor Gericht zu vertreten.

Diese Beispiele verdeutlichen, wie entgegen der christlichen Leibesvorstellung rein personale Kriterien so wichtig für die westliche Feststellung eines Todes sein können. Der biologische Tod kann vehement ignoriert werden und in Extremfällen ist nicht einmal eine biologische Leiche vorhanden. Eine solche Verrechtlichungs- und Normierungstendenz hat dazu geführt, dass in Kompromiss mit der christlichen Leiblichkeit der Ganzhirntod[61] als allgemein gesellschaftlich anerkannter Tod im Westen eingeführt wurde.

Weitere Fälle bürokratischer und normativer Todeswahrnehmung kommen aus dem westafrikanischen und indischen Raum[62]:

Die Dogon in Mali akzeptieren eine Person nicht mehr als lebende Person, wenn die Totenrituale abgeschlossen sind. So kommt es, dass ein Verschollener, der für tot erklärt wurde, auch nach unerwarteter Rückkehr als tot gilt und auch von der Familie nicht mehr als Person anerkannt wird.

Bei den Dowayo in Kamerun ist der Verlust des Bewusstseins alleiniges Kriterium für den Tod. Sie verfahren im Falle einer Bewusstlosigkeit oder einer Ohnmacht mit dem Menschen auch wie mit einem Toten, sie vollziehen die Totenrituale. Es gibt viele Geschichten davon, dass Tote bei der Einwicklung in die Leichentücher wieder lebendig wurden. Der Tod ist in diesem Kontext „nicht notwendig ein irreversibler Zustand.“[63].

In Nordindien bei den Hindus versammeln sich die Trauernden an einer bestimmten Stelle des Flussufers, „dem Manikarnika-Ghat[64] “, und vollziehen das Totenritual. Die Leiche bekommt Wasser zu trinken, wird gereinigt und verbrannt. Ein Körper, der tot ist, gilt aber als verunreinigt, und darf nur von Menschen einer unteren Kaste berührt werden. Darüber hinaus stellt ein Brandopfer eine „Identifizierung der Leiche als rituell geeignete wertvolle Gabe an die Götter“[65] dar. Der Grund, warum die Rituale und das Brandopfer mit einem vermeintlichen Verunreinigten stattfinden, ist, dass der Verstorbene nach der Definition noch nicht tot ist. Erst, „indem der Anführer […] mit einer Art Schürhaken der verkohlten Leiche den Schädel aufbricht.“[66], und seine Seele entweichen kann.

Diese drei Fälle zeigen ein hohes Maß an Eigenschaftsgebundener Personalität, die den Tod bestimmt. Alle drei weichen stark von einem biologischen Tod ab. Bei den Dogon ist die Personalität und letztendlich das Lebensrecht eines Menschen lediglich an eine potentielle Anwesenheit geknüpft, die er nicht mehr erfüllen kann, wenn er vermisst wird. Eine wichtige Rolle spielt die Familie, da sie das Überleben eines Einzelnen sichert. Für sie ist eine solche Lösung nützlich, da sie nicht lange warten muss, bis ein neuer und notwendiger Ehemann und Vater einheiraten kann. Die Konsequenz, mit der diese Sanktion durchgesetzt wird, zeigt auch den Wunsch nach schnellem Ersatz. Die Dowayo sind zwar mit dem Tod an sich konsequent, er gilt aber nicht als irreversibel. Sie kennen kein Stadium, das über den Tod hinaus geht[67] und da das Leben nur mit der „Fähigkeit zur sozialen Interaktion“[68] verbunden wird, wachen viele Tote wieder auf. Die Dowayo geben aber nicht einem Toten die Potentialität, wieder aufzuwachen, sonst würden sie ihn nicht schon in Leichentücher wickeln.

Anders als die beiden ersten ist der Todeszeitpunkt bei den Hindus später angesetzt als der biologische Funktionsausfall des Körpers. Erst wenn die Seele den Körper verlassen kann, was sie im Augenblick einer rituellen Handlung an dem Leichnam tut. Eine Verfahrensweise wie diese gewährleistet zwar einen biologischen vor einem personalen Tod, orientiert sich aber doch an bürokratischen Eigenschaften, die nicht an den Leib gebunden sind.

Der islamische Kontext macht den Todeszeitpunkt auch an der Trennung der Seele vom Körper fest, auch wenn eingeräumt wird, dass er sich nicht feststellen lässt[69]. Zur Sicherung bestimmter Todesanzeichen werden aber naturwissenschaftliche Kriterien zugelassen, da religiöse Instanzen immer eine „rekonstruktive Eingliederung jeder Neuerung“[70] bejahen. Eine naturwissenschaftliche Erkenntnis bleibt aber immer der Bewertung durch die Religion vorbehalten. Als sichere Todeszeichen gelten der vollständige Herz-Kreislaufstillstand oder der irreversible Funktionsausfall des Gehirns[71]. Der Körper ist nach islamischem Glauben von Gott gegeben und muss nach dem Tod gereinigt an ihn zurückgegeben werden. Sämtliche eventuelle Handlungen an dem Toten wie eine Autopsie oder eine Transplantation müssen vor der Waschung stattfinden[72]. Wie im Christentum wird auch hier zwischen Seele und Körper unterschieden, sie finden aber beide ihre Verwendung im Jenseits. Letztendlich ist der Todeszeitpunkt an den Tod der Leiblichkeit gebunden, an das „vollständige Erlöschen des Lebens im Körper“[73]. Eine einheitliche Ablehnung des Hirntodkriteriums gibt es aber nicht. Durch die Einbeziehung der Naturwissenschaften steht der Islam derartigen Konzepten zwar kritisch, aber offen gegenüber.

Eine interessante Haltung gegenüber dem Tod offenbart sich in China[74]. Der Fokus liegt dort nicht auf dem Tod, sondern auf der qualitativen Erfüllung des Lebens. Es gibt keine Jenseits- oder Widergeburtsvorstellungen, der Tod stellt lediglich das Ende des gesellschaftlichen, personellen Lebens dar. Im Wesentlichen sind zwei ideelle Strömungen, eine daoistische und eine konfuzianische, zu beobachten. Beide orientieren sich am Dao („Wahrheit des Lebens[75] “), leiten aber unterschiedliche Schlüsse ab. Daoistische Gedanken richten sich nach zwei Begriffen, „Zi Ran“(Natur, aus sich selbst)[76] und „Wu Wei“(Nichthandeln, Gelassenheit)[77]. Diese besagen, dass man alle Dingen, die aus sich selbst heraus geschehen, gewähren lassen soll. So soll man nicht in den Lauf der Natur, in die der Mensch in seiner Leiblichkeit eingebunden ist, eingreifen, sondern „Nicht-Tun“[78] und dadurch geht alles seinen natürlichen guten Weg. Demgegenüber betont die konfuzianische Strömung die gesellschaftliche Bedeutung des Menschen. Sein Körper ist nur der Träger seiner Person und wenn diese ihre gesellschaftlichen Aufgaben nicht mehr erfüllen kann dann ist der restliche Leib nur noch eine „gehende Leiche und sich bewegendes Fleisch“[79]. Ein Schwerpunkt liegt auf dem „Zho Li“[80], der Familie als höchster sittlicher Instanz[81]. Chinas Kultur ist von beiden Strömungen geprägt. Sie konzentrieren sich beide auf das Leben, das sinnvoll gestaltet werden soll, der Mensch strebt die Harmonie mit dem Kosmos an. Die Endlichkeit des individuellen Lebens wird akzeptiert, ein unendliches Leben des Menschen allgemein wird in der Fortpflanzung der Familien gesehen[82]. Daneben hat ein Leben nur bei der Erfüllung der gesellschaftlichen Pflichten einen Wert. Diese Personalisierung geht so weit, dass tote Gefangene zur Organspende herangezogen werden[83]. Da man ihnen ihre Personalität abgesprochen hat, haben sie oder Angehörige kein Widerspruchsrecht.

Lösungen ?

Will man sich der Transplantationsmedizin bedienen, muss man sich je nach den kulturellen Kontexten mit verschiedenen Fragen auseinander setzen. Ein zentrales Problem ist die Festsetzung des Todeszeitpunkts, der mit der Bestimmung des Personenstatus einhergeht. In jeder Kultur sieht man, „dass die Gültigkeit der Aussage ´Dieser Mensch ist tot´ davon abhängt, was es im jeweiligen Kontext heißt, ein lebendes menschliches Wesen zu sein.“[84]. Wie die kulturellen Beispiele gezeigt haben, ist es schwierig, allgemeine Kriterien für den Tod zu finden. Selbst empirische Befunde unterliegen immer einer kulturellen Interpretation.

So haben sich regional verschiedene rechtliche Lösungen entwickelt, die in einer Abstimmung mit der Autonomie einer Person und allgemeinen personellen Normen stehen. Zunächst möchte ich noch einen kurzen Abriss über die Autonomie geben.

Grundsätzlich ist die eigene Entscheidungsgewalt an vier Bedingungen[85] gebunden: Kompetenz, Kenntnisse des Akteurs, wie er seine Entscheidung kontrollieren kann und wie groß die Authentizität dieser Entscheidung ist.

Die Kompetenz eines Patienten muss soweit reichen, dass er bestimmte Sachverhalte verstehen und deren Folgen abschätzen kann.

Die Kenntnisse, die beispielsweise ein Patient haben muss, teilen sich in drei Kategorien ein. Das, „(a) was der Patient mit seinen persönlichen Werten und Normen wissen will (subjektiver Standard); was ein vernünftiger Patient würde wissen wollen (Vernunftsstandard); was Ärzte in entsprechenden Zusammenhängen üblicherweise mitteilen (Üblichkeitsstandard).“[86] Es liegt im Ermessen des Arztes, welchen Standard er in der Informationsübermittlung anwendet, wobei er den Patienten auf seine Reaktion hin einschätzen muss. Aus der Sicht des Patienten ist allerdings nur der erste Standard wirklich seiner Autonomie entsprechend.

Die Kontrolle über die eigenen Entscheidungen ist dann autonom, wenn zumindest noch eine Alternative zur Wahl steht, auch wenn die Alternativen an sich nicht selbst gewählt sind, und wenn sie nicht durch dritte, in ihrer Entstehung und ihrer Möglichkeit zur Wahl, durch Manipulation (gewollt oder ungewollt) oder Zwang beeinflusst sind.

Darüber hinaus muss die Entscheidung des Patienten mit den anderen, die er vorher getroffen hat, kontextuell zusammenpassen (Authentizität).

Sind alle Bedingungen erfüllt, ist auch die Entscheidung zu einer Post mortem Spende unproblematisch. Hat ein potentieller Spender aber nichts über solche Möglichkeiten verfügt, so sind diese Lösungen nötig, da der Organbedarf nicht zu ignorieren ist. Alle beinhalten größtenteils die Möglichkeit des Individuums, selbst über die Verfügbarkeit ihres toten Körpers zu entscheiden. Die volle Todesbestimmung allerdings fällt nicht in diesen Bereich.

Zustimmungslösung [87]: Teilt sich in enge und erweiterte Zustimmungslösung. Bei Ersterer ist allein die Zustimmung des Patienten von Bedeutung, auch keine Angehörigen oder andere Personen genießen ein Mitspracherecht. Sie wird aber selten praktiziert. Für die Erweiterte ist ebenfalls die Zustimmung des Patienten entscheidend. Liegt aber keine schriftliche Äußerung vor, nicht einmal ein Widerspruch, so können die nächsten Angehörigen die Entscheidung übernehmen. Das müssen nicht zwingend Verwandte sein, entscheidend ist ein dauerhafter persönlicher Kontakt vor dem Tod, was durch eine Befragung festgestellt wird[88], oder die schriftliche Übertragung der Entscheidung. Der Arzt, der die Befragung durchführt, ist natürlich dem Problem unterworfen, dass er diese Angehörigen, sowie den Patienten, nicht kennt. So muss er ihren Aussagen vertrauen, dass sie nur den Willen des Verstorbenen und nicht ihre eigene Weltanschauung wiedergeben, da er nicht hinreichend feststellen kann, wie die Beziehung und der Informationsaustausch mit dem Verstorbenen tatsächlich gestaltet war. Da die Entscheidung der Angehörigen relativ schnell benötigt wird, um die Qualität der Organe zu gewährleisten, können nur die nächsterreichbaren[89] befragt werden. Ein Problem ist es, wenn nach einer von einigen Angehörigen bewilligten Transplantation andere Angehörige die Entscheidung anzweifeln. In diesem Zusammenhang ist eine gewisse Anonymität zwischen Spender und Empfänger ratsam, um den Empfänger vor späteren ´Racheattacken´ von Spenderangehörigen zu schützen. Sie muss in allen Lösungen entsprechend realisiert werden.

Die Zustimmungslösung vertritt eine leibliche Personenvorstellung. Sie geht auf die vermeintlichen Interessen des Verstorbenen ein und spricht ihm über den Tod hinaus das Recht zu, alleine über seinen Körper zu verfügen. Nutzt er es nicht, sollten erweitert die Angehörigen in seinem Interesse entscheiden. Im Zweifelsfalle wird angenommen, dass der Verstorbene sich gegen eine Transplantation entschieden hätte. Im christlichen oder islamischen Kontext ist das oft der Fall, da eine Organspende gegen die Verwendung des Körpers im Jenseits spricht. Eine erweiterte Zustimmungslösung kommt zum Beispiel in Dänemark, Deutschland oder Großbritannien, eine enge mit Widerspruchsrecht der Angehörigen in Japan vor[90].

Widerspruchslösung [91]: Teilt sich wieder in enge und erweiterte Widerspruchslösung. Aus einem toten Körper dürfen immer Organe entnommen werden, außer der potentielle Spender hat zu Lebzeiten widersprochen. Erweitert können auch Angehörige nach seinem Tod widersprechen, wenn keine Willenserklärung vorliegt, es besteht aber ihnen gegenüber keine Informationspflicht. Diese unterliegen hier genauso dem Problem, dass ihre Aussage nur den Willen des Verstorbenen wiedergeben sollte. Diese Lösung ist im vergleich zur Zustimmungslösung wesentlich pragmatischer, da sie eher im Sinne eines Organbedürftigen handelt. Zu Grunde liegt ein Eigenschaftsgebundenes Personenbild. Ohne kognitive Fähigkeiten ist der Körper nur ein nur ein Instrument, um das Leben anderer zu erhalten. So wird nicht grundsätzlich davon ausgegangen, dass es Leibesabhängige Jenseitsvorstellungen geben könnte. Wenn doch, dann liegt es in der eigenen Verantwortung des Spenders oder der Angehörigen, sich über die Verfahrensweisen der Medizin zu informieren und seinen Willen ausdrücklich zu formulieren. Wird die Möglichkeit der Meinungsäußerung nicht genutzt, wird das als eine stillschweigende Zustimmung gewertet. Problematisch ist, dass sich faktisch nur die wenigsten ausreichend über solche Verfahren informieren. Gerade in der engen Variante sehen sich viele Angehörige in der Situation, dass sie eigentlich wissen, dass der Verstorbene gegen eine Transplantation gewesen wäre, aber da er nicht ausdrücklich widersprochen hat, dürfen sie nicht eingreifen. Oder ein Tourist, für den gelten immer die Regelungen des Landes, in dem er sich aufhält, verunglückt tödlich in einem Land mit Widerspruchslösung[92]. Gibt es kein Anzeichen auf einen ausdrücklichen Widerspruch (Spenderausweis mit Widerspruch, Angehörige), so wird auch hier transplantiert. Eine enge Widerspruchslösung gibt es unter anderem in Österreich, Portugal und Polen, eine erweiterte in Russland und Finnland[93].

Informationslösung [94]: Soweit keine andere Willenserklärung des Verstorbenen vorliegt, können immer Organe entnommen werden. Die Angehörigen müssen allerdings informiert werden und haben ein Einspruchsrecht, das sie innerhalb einer bestimmten Frist nutzen können. Diese Lösung entspricht im Wesentlichen der Widerspruchslösung, der Fokus ruht aber auf der Kenntnis der Angehörigen über die Situation, ob sie widersprechen oder nicht. Die Einhaltung der Frist dient zur Erhaltung der Organe, die nach zu langer Wartezeit absterben. Hier wird am ehesten ein Kompromiss zwischen den Interessen eines potentiellen Spenders und eines Bedürftigen realisiert, da die Angehörigen zumindest von der Situation unterrichtet werden, was bei der Widerspruchslösung nicht der Fall ist, und bei Bedarf den Verstorbenen schützen können. Auch wenn ein Eigenschaftsbezogenes Personenbild hier zum tragen kommt, könnte immer der Fall eintreten, dass der Verstorbene ein anderes hat, welches durch die Information der Angehörigen überprüft wird. Das Problem ist aber auch hier wieder, dass man nicht hinreichend feststellen kann, ob auch wirklich der Wille des Verstorbenen vertreten wird. Die Lösung wird in Frankreich, Lettland und Schweden realisiert[95].

Notstandslösung [96]: Die Organe Verstorbener dürfen in jedem Fall transplantiert werden. Eine solche Lösung ist nicht nur die Pragmatischste, sondern auch die Problematischste. Weder die Autonomie noch die Weltanschauung eines potentiellen Spenders werden berücksichtigt, sondern allein die Bedürfnisse eines Kranken nach einem Organ. Die personalen Eigenschaften eines Patienten, die durch ein Transplantat erhalten werden können, sind wichtiger als die mögliche leibliche Einheit des Toten. Darüber hinaus stellt sich noch ein anderes Problem. Auch wenn man in keinem Fall von einer Spendenpflicht sprechen kann, eine solche Lösung wie diese aber könnte eine sittliche Pflicht zur Organspende aufkommen lassen. Wenn die Organe eines Jeden ohne Einschränkungen entnommen werden dürfen, dann könnte man jedem die Pflicht aufladen, sich zumindest gut um seine Organe zu kümmern, da sie mit hoher Wahrscheinlichkeit noch gebraucht werden. Eine derartige Lösung gibt es in Bulgarien[97].

Abseits solcher rechtlichen Lösungen gibt es noch Alternativen, zum Beispiel in China[98]. Dort stellt die Verpflanzung von Organen ein moralisches Vergehen dar, da die Einheit des Menschen mit der Natur gestört wird. Die Endlichkeit eines individuellen Lebens ist eine natürliche Tatsache. Das zeremonielle Verbrennen der Leiche dokumentiert das leibliche Ende eines Menschen[99]. Demgegenüber steht das Interesse Chinas an modernen Techniken, die technische Modernisierung ist die „bedeutendste Aufgabe des Volkes“[100]. Geprägt durch den konfuzianischen Utilitarismus können nur diejenigen als Spender dienen, die sich gegen die Familiensitte durchsetzen können oder die ihre Personenrechte verwirkt haben. So dienen, tote wie lebende, Gefangene als Spender. Des Weiteren ist China durch eine Verteilungsungerechtigkeit bezüglich medizinischer Möglichkeiten geprägt[101], was viele Menschen auch dazu zwingt, ihre Organe zu verkaufen. Darüber hinaus stellt der Utilitarismus immer die Fragen, wer die Pflicht der Spende überhaupt übernehmen soll, und wie sie für die Gesellschaft nützlich ist[102].

Fazit

Die wohl wichtigste Frage bezüglich der Transplantationsmedizin ist die: „Was wollen wir?“[103]. Wie wichtig ist uns die Autonomie eines Menschen in seinem normativ-religiösen Weltbild nach seinem Tod verglichen mit der Bedürftigkeit eines anderen? Diese Frage beantwortet sich im jeweiligen Kontext, die verschiedenen Lösungen repräsentieren die Präferenzsysteme der unterschiedlichen Gesellschaften. Die Zustimmungslösung betont die Autonomie und die Religionsfreiheit des Menschen, die bis zur Notstandslösung graduell abnehmen. Dort will man einen kranken Patienten um jeden Preis retten, und sei es auf Kosten der Integrität eines Toten. Bis auf das Extrem bleibt aber immer die Autonomie des Menschen der zentrale Bezugspunkt, auch wenn normalerweise vorausgesetzt wird, dass er zumindest ein gewisses Interesse zeigt, seine Autonomie auch durchzusetzen, d.h. die oben genannten Bedingungen der Autonomie zu erfüllen. Wenn er das nicht kann, dann können in vielen fast allen Lösungen nahe stehende Personen seine Interessen und seine Autonomie vertreten. Anstatt gleich eine ablehnende oder zu pragmatische Haltung gegenüber der Transplantationsmedizin einzunehmen, müssen wir uns jedes Mal nach dem Kontext der Entscheidung erkundigen, müssen so auch andere Ansichten und Beweggründe als die unseren als das, was andere und nicht ich wollen, akzeptieren.

Literatur, Quellen

- Ilse Gutjahr, Dr. Phil. Mathias Jung (Hrsg.):

„Sterben auf Bestellung, Fakten zur Organentnahme“

Emu-Verlag, Lahnstein 1997

- Thomas Schlich, Claudia Wiesemann (Hrsg.):

„Hirntod, Zur Kulturgeschichte der Todesfeststellung“ Suhrkamp Taschenbuch, Frankfurt am Main 2001

- Hans Jonas: „Technik, Medizin und Ethik, Praxis des Prinzips Verantwortung“ Suhrkamp Taschenbuch, 1987

- Fuat Odunco:

„ Hirntod und Organtransplantation“

Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1998

- Ludwig Siep:

„Praktische Philosophie im Deutschen Idealismus“ Suhrkamp Taschenbuch, Frankfurt am Main 1992

- Hauser-Schäublin, Kalitzkus, Petersen, Schröder:

„Der geteilte Leib, Die kulturelle Dimension von Organtransplantation und Reproduktionsmedizin in Deutschland“ Campus, Frankfurt am Main 2001

- Ulrike Baureithel, Anna Bergmann:

„Herzloser Tod, Das Dilemma der Organspende“ Klett-Cotta, Stuttgart 1999

- Detlef B. Linke:

„Hirnverpflanzung, Die erste Unsterblichkeit auf Erden“

Rowohlt Verlag, Hamburg 1993

- Luigi Moraldi:

„Nach dem Tode, Jenseitsvorstellungen von den Babyloniern bis zum Christentum“ Benziger Verlag, Köln 1987

- Gerd Brudermüller, Kurt Seelmann (Hrsg.): „Organtransplantation“

Schriften des Instituts für Angewandte Ethik E.V., Band 2 Königshausen & Neumann, Würzburg 2000

- Evangelische Akademie Loccum 61/96

„Organtransplantation und kulturelle Unterschiede“ kirchliche Verwaltungsstelle Loccum, 1997

- Hans Köchler:

„Transplantationsmedizin und personale Identität“ Peter Lang, Europäischer Verlag der Wissenschaften, Frankfurt am Main 2001

- Monika Knoche:

„Niemand hat das Recht, sich selbst zu versklaven“ Auf www.info3.de, 12.02.04, 22.19 h

- Gerfried W. Hunold:

„Organtransplantation in ethischer Sicht“ Auf www.lpb.bwue.de, 12.02.04, 23.22 h

- Europäisches Forum für Bioethik:

„Transplantationsmedizin, Definition Medizin-Ethische und –Juristische Konsequenzen im Islam“ Auf www.eufobio.org, 12.02.04, 22.07 h

- Roberto Rotondo:

„Regelungen“ und „Lösungen“ Auf www.robertorotondo.de, 12.02.04, 20.14 h

- „Zwischen Leben und Tod“

Auf www.falter.at, 12.02.04, 22.24 h

[...]


[1] In: Gutjahr, Jung; S. 165, Z.1-28; Die „Geschichte des alten Wolfs“

[2] ebd.; S. 165, Z. 20-22

[3] vgl. Schlich, Wiesemann; S.18

[4] Jonas; S.222, Z.3

[5] vgl. Jonas; S.229-230

[6] vgl. Jonas; S.234

[7] vgl. Odunco; S.163

[8] ebd.; S.163, Z.11

[9] Odunco.; S.163

[10] ebd.; S.163, Z.32; nach Aristoteles

[11] vgl. ebd.; S.163

[12] Siep; S. 83, Z.21-22

[13] Odunco; S.159, Z.33-34

[14] vgl. ebd; S.160

[15] ebd.; S.159, Z.8-9

[16] vgl. ebd.; S.164-166

[17] ebd.: S.164, Z.32-33; zitiert nach Peter Singer. Er setzt 2 Zeilen vorher Neugeborene mit Schnecken gleich.

[18] ebd.: S.165, Z.16, zitiert nach Peter Singer

[19] ebd.: S.166, Z.11-12

[20] vgl. ebd.; S.165-166

[21] vgl. ebd.; S.168-169

[22] ebd.; S.169, Z.1-2

[23] ebd.; S.169, Z.5-6

[24] vgl. Odunco; S.160-161 und Siep; S.90-98

[25] vgl. Siep; S.93, Z.16

[26] Odunco; S.161, Z18-20

[27] vgl. Siep; S.96, Z.18-40

[28] vgl. Verweis auf Wolfgang Schild, in: Hauser-Schäublin, Kalitzkus, Petersen, Schröder; S.82

[29] ebd.; S.82, Z.24-25

[30] vgl. ebd.; Fußnote 97, S.82-83

[31] ebd.; S.82, Z.21

[32] vgl. Hauser-Schäublin, Kalitzkus, Petersen, Schröder; S.79-82

[33] ebd.; S.81, Z.3

[34] vgl. Schlich, Wiesemann; S.20-22

[35] vgl. Jonas; S. 219-220; Er bezieht sich hier auf das Harvard-Gutachten vom August 1968, in dem das „irreversible Koma“ als Gehirntod definiert wurde.

[36] Baureithel, Bergmann; S.69, Z. 35-36

[37] vgl. Gutjahr, Jung; S. 76; Roberto Rotondo berichtet von sinnlichen Erfahrungsqualitäten hirntoter Patienten in seinem Krankenpflegerberuf.

[38] Vgl. generell für den nächsten Abschnitt; Odunco; S. 40-78

[39] Baureithel, Bergmann; S. 56, Z. 18-19

[40] ebd.; S. 56, Z. 28-29

[41] Baureithel, Bergmann; S. 63, Z. 13

[42] ebd.; S. 63, Z. 13

[43] ebd.; S. 63; Sie führen Harten an, der eine Legende aus dem 15.Jahrhundert erwähnt: „Störtebecker, der, nachdem man ihm den Kopf abgeschlagen hatte, angeblich noch an seiner Mannschaft vorbeigegangen ist.“ Z.

[44] vgl. Jonas; S.233

[45] vgl. Linke; S.117-120

[46] vgl. Knoch; auf www.info3.de

[47] Jonas; S. 233, Z. 27-28

[48] vgl. Hunold; auf www.lpb.bwue.de

[49] vgl. Knoch; auf www.info3.de

[50] vgl. Odunco; S.155-156

[51] Odunco; S.156, Z. 13

[52] Moraldi; S. 212, Z. 7-8

[53] vgl. ebd; S. 208-210

[54] vgl. ebd.; S. 214-217

[55] ebd.; S. 204, Z.32

[56] vgl. Moraldi; S. 212

[57] vgl. ebd.; S. 217

[58] vgl. ebd.; S. 218

[59] Schlich, Wiesemann; S. 31, Z. 16-17

[60] vgl. ebd.; S. 66-68; Die Beispiele sind von Volker Roelcke

[61] vgl. Brudermüller, Seelmann; S. 188; Beitrag von Ute Walter

[62] vgl. Schlich, Wiesemann; S. 68-72 Die Beispiele sind ebenfalls von Volker Roelcke

[63] Schlich, Wiesemann; S.69, Z. 36; Beitrag von Volker Roelcke

[64] ebd.; S. 70, Z. 32

[65] Schlich, Wiesemann; S. 71, Z.25-26

[66] ebd.; S. 72, Z.12-13

[67] vgl. ebd.; S.69, Z. 32-34

[68] ebd.; S. 70, Z. 3

[69] vgl. Europäisches Forum für Bioethik auf www.eufobio.org

[70] Schlich, Wiesemann; S. 30, Z. 8-9

[71] vgl. Europäisches Forum für Bioethik auf www.eufobio.org

[72] vgl. ebd.

[73] Schlich, Wiesemann; S. 30, Z. 15

[74] vgl. Beitrag von Yihong Mao; in: Loccum; S. 30-36

[75] Beitrag von Yihong Mao; in: Loccum; S. 32, Z. 12

[76] ebd.; S. 32, Z. 30

[77] ebd.; S. 32, Z. 31

[78] ebd.; S. 33, Z. 12

[79] ebd.; S. 32, Z. 16-17

[80] ebd.; S. 32, Z. 20

[81] ebd.; S. 34, Z. 11-13; Er berichtet, dass er mit 34 Jahren die Einwilligung seiner Mutter für eine Schliddrüsenoperation brauchte.

[82] ebd.; S. 32, Z. 21-26

[83] ebd.; S. 35-36

[84] Schlich, Wiesemann; S. 18, Z. 23-25

[85] vgl. das „3-K-plus-Konzept“ und die „Authentizität“ von Köchler; S. 79-84

[86] Köchler; S. 80, Z. 17-20

[87] vgl. Lösungen auf www.robertorotondo.de

[88] vgl. Brudermüller, Seelmann; S. 192;

[89] vgl. ebd.; S.190

[90] vgl. Regelungen auf www.robertorotondo.de

[91] vgl. Lösungen auf www.robertorotondo.de

[92] vgl. Tod eines Touristen in Österreich; “Zwischen Leben und Tod“ auf www.falter.at; In Österreich gehört ein in einem Krankenhaus verstorbener Körper dem Staat.

[93] vgl. Regelungen auf www.robertorotondo.de

[94] vgl. Lösungen auf www.robertorotondo.de

[95] vgl. Regelungen auf www.robertorotondo.de

[96] vgl. Lösungen auf www.robertorotondo.de

[97] vgl. Regelungen auf www.robertorotondo.de

[98] vgl. Beitrag von Yihong Mao; in: Loccum; S. 30-36

[99] vgl. ebd.; S. 34, Z. 32-39, Der leibliche Tod ist Zeichen des „guten Anfangs und guten Endes“ des Lebens.

[100] ebd.; S. 30, Z. 35

[101] vgl. ebd.; S. 35, Z. 16-27

[102] vgl. ebd.; S. 35, Z. 29-37 und S. 33-34, Z. 32-2

[103] vgl. Hunold; auf www.lpb.bwue.de

Final del extracto de 17 páginas

Detalles

Título
Postmortale Transplantationsmedizin
Universidad
Johannes Gutenberg University Mainz
Curso
Proseminar: Philosophische Probleme medizinischer Ethik
Calificación
2.3
Autor
Año
2003
Páginas
17
No. de catálogo
V109145
ISBN (Ebook)
9783640073283
Tamaño de fichero
388 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Postmortale, Transplantationsmedizin, Proseminar, Philosophische, Probleme, Ethik
Citar trabajo
Hans-Florian Piecha (Autor), 2003, Postmortale Transplantationsmedizin, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/109145

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