Die Rolle der Kaiserlichen Schutztruppe als Herrschaftsinstrument in Südwestafrika


Tesis de Maestría, 1999

170 Páginas, Calificación: sehr gut


Extracto


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Bismarcks Imperialismus und die unerwünschte Truppe

III. Geographische und ethnologische Betrachtungen über Südwestafrika

IV. Das Entstehen der Kaiserlichen Schutztruppe
1. Das Scheitern der Charteridee Bismarcks und die Gesellschafts truppe
2. Die Schutztruppe als Herrschafts instrument beim Übergang von der indirekten zur direkten Herrschaft

V. Die Kolonialpolitik im Widerstreit von Regierung und Parlament
1. Das Wirken von Regierung und Par lament und die Folgen
2. Der Zuwachs der Verwaltungsauf gaben in der Ära v. Francois

VI. Das System Leutwein
1. Major Theodor Leutwein und seine Konzeption für Südwestafrika
2. Die Schutztruppe in ihrer Doppel rolle als Herrschaftsinstrument bis

VII. Die Aufstände der Herero und Nama 1904 bis 1907 - Kolonialkriegführung der Schutztruppe zur Herrschafts sicherung
1. Das Scheitern des Systems Leutwein
2. Die Befehlsverhältnisse und die politische Verantwortung für die Kriegführung in Südwestafrika
3. Der Krieg gegen die Herero
4. Gegen die Nama ab Oktober

VIII. Die Schutztruppe in der Reformphase ab 1907

IX. Schlußbetrachtung

X. Anmerkungsverzeichnis

XI. Quellen- und Literaturverzeichnis
1. Gedruckte und ungedruckte Quellen
2. Darstellungen
3. Zeitungsartikel

XII.Verzeichnis der Anlagen

"Colonialpolitik ist überhaupt eine inhumane Sache. Und sie kann schließlich doch nur auf eine Beeinträchtigung der Rechte der Ureinwohner zu Gunsten der Eindringlinge hinauslaufen. Wer dem nicht zustimmt, der müßte überhaupt Gegner jeder Kolonialpolitik sein, ein Standpunkt, der wenigstens logisch ist. Aber man darf nicht auf der einen Seite den Eingeborenen aufgrund zweifelhafter Verträge das Land wegnehmen und zu diesem Zweck Leben und Gesundheit seiner hier befindlichen Mitbürger aufs Spiel setzen, auf der anderen Seite aber im Reichstag für Humanität schwärmen, wie solches von manchen Reichstagsabgeordneten geschehen ist."

Oberst und Kommandeur

der Schutztruppe für

Südwestafrika

Theodor Leutwein (1)

I. Einleitung

Bei seinem Staatsbesuch in Namibia im März 1998 wurde Bundespräsident Herzog nicht nur mit den Problemen der heute dort lebenden Deutschen, sondern ganz besonders mit der kolonialen Vergangenheit des einstigen Deutsch-Süd­westafrika(1884-1915)konfrontiert. Munjuku Nguvauva, der dem Ostherero-Volk der Mbandero vorsteht, verlangte in einer Herzog übergebenen Denkschrift die offizielle deutsche Entschuldigung für die weitgehende Vernichtung seines Volkes beim Aufstand der Herero im Jahre 1904. (2) Der Oberhäuptling der Herero, Kuaima Riruako, ging noch weiter und forderte von den Deutschen aus gleichem Grunde Reparationen von angeblich 2 Milliarden DM; ein Dokument zur Hererofrage wurde sowohl der Deutschen Botschaft in Windhuk als auch den Vereinten Nationen und dem Inter­nationalen Gerichtshof in Den Haag übergeben. (3)

Der Grund dieser Initiativen war das dunkelste Kapitel der deutschen Kolonialgeschichte in Südwestafrika, der Hereroaufstand 1904-1905. Unter den Sch1agzeilen "Ver­brechen der Kolonialzeit verfolgen Herzog in Namibia" und "Über des Kaisers Erblast spricht Herzog nicht gern" war deutschen Presseberichten zu entnehmen, daß "1907 nach bürgerkriegsähnlichen Kämpfen die Schutztruppe das Hererovolk in die Wüste getrieben hätte, wobei nur 15000 von ursprünglich 80000 Herero überlebt hätten."(4) Als Täter wurde in einem breiten Presseecho die Kaiserliche Schutz­truppe für Südwestafrika ausgemacht. Die Schutztruppe habe die Ethnie der Herero durch Kämpfe bzw. durch an­schließende Vertreibung in wasserarme Gebiete massiv dezimiert. (5)"Von der deutschen Schutztruppe wurde der Widerstand der Herero gegen die weißen Eroberer zwischen 1904 und 1907 rücksichtslos niedergemetzelt. Vier Fünftel der Hereros wurden umgebracht."(6) Die angesehene Frank­furter Allgemeine Zeitung informierte ihre Leser über den Hereroaufstand so: "Damals gab ein deutscher Kolonial­beamter der Schutztruppe den Befehl, alle Herero auszurotten. Ein großer Teil aller Herero starb während der Flucht in die Kalahariwüste. (7) Einen Tag später schrieb das Blatt, daß deutsche Angehörige der Schutztruppe auf Befehl der Kolonial­verwaltung die Herero nur "gezielt dezimiert hätten."(8) Eine Berliner Zeitung bezichtigte dann endlich die Schutztruppe des Völkermords. (9) Diese Darstellungen einer offenbar durchweg aus Verbrechern bestehenden Truppe des Kaiserreichs beschränkten sich auf die Zeit der Aufstände 1904-19O7 und griffen so deutlich zu kurz. Die Aktivitäten der Schutztruppe in der übrigen Kolonialzeit in Südwestafrika fanden keine Erwähnung. Die Frage nach dem gesamten Komplex führt zunächst zu den Quellen, zur Literatur und zum Forschungsstand.

Die Bibliographie zur Rolle der Schutztruppe als Herrschafts­instrument bestätigte geradezu beispielhaft die Auffassung von Fritz Stern: "Geschichtsschreiber - wie auch immer ihre Überzeugungen und Absichten sein mögen, spiegeln in ihren Schriften die Werte jener Gesellschaft wider, in der und für die sie schreiben."(1O) Michael Fröhlich kann nur bedingt zugestimmt werden, daß "die deutsche Kolonialpolitik unge­achtet neuer Quellenfunde und Fragestellungen in Einzel­aspekten gründlich erforscht worden sei."(11) Gerade für einen Einzelaspekt wie die Rolle der Schutztruppe als Instru­ment des deutschen Imperialismus trifft dies kaum zu. Die zeitgenössische Literatur bedarf der historischen Quellen­kritik, da sie die Auffassungen der Afrikaner kaum beach­tete und mit wenigen kritischen Ausnahmen zu einer Über­bewertung des Militärs und der Kolonisation tendierte. Dies gilt auch noch für die Arbeiten bis zum Beginn des 2. Welt­krieges. Insgesamt aber gestattete es die Quellenlage, Motivation und Selbstverständnis der Soldaten der Schutztruppe mit den sozialen und politischen Gegebenheiten in Südwest­afrika in Beziehung zu setzen. Über die Politik geben die in der Literatur zitierten Akten des Reichkolonialamtes und die Memoirenliteratur Auskunft. (12) Bei kritischer Auswertung und sehr vorsichtiger Interpretation stellen auch die kriegsgeschichtlichen Arbeiten des Großen Generalstabs des Kaiserreichs eine wertvolle Quelle zur Rolle der Schutz­truppe während der großen Aufstände dar. (13) Es fehlt jedoch eine wissenschaftlich fundierte Gesamtdarstellung über die Kaiserlichen Schutztruppen in Afrika; die zeitgenössische Literatur beschäftigte sich zumeist mit dem historischen Ablauf der Ereignisse, soziale Aspekte der Afrikaner und der Deutschen in Südwestafrika sowie ihre gegenseitigen Beziehungen wurden meist nur am Rande behandelt. Eine wert­volle Quelle bildet das Archiv der Rheinischen Missionsge­sellschaft, welches einen Eindruck über die Meinung und Beurteilung der Afrikaner im Hinblick auf die Schutztruppe im Vergleich zu anderen deutschen Gruppen vermittelt. (14) Auch der Rückgriff auf die Stenographischen Berichte des Reichs­tags über die Kolonialdebatten erwies sich als hilfreich.

Die in Wege, Methoden und Ziele der deutschen Kolonialpolitik eingebundene Rolle der Schutztruppe wurde seit den sechziger Jahren in den Beiträgen aus amerikanischer Sicht, der DDR-Forschung und von Historikern der Bundesrepublik sehr kontrovers interpretiert, wobei die Forschung der Wissen­schaftler des Westens behindert wurde, da die Archivver­waltung der DDR die Genehmigung zur Auswertung ihrer Be­stände nur restriktiv erteilte. (15) Vorzügliche Studien unter starker Berücksichtigung der Rolle der Schutztruppe als Instrument des deutschen Imperialismus unter Einschluß der Sozialgeschichte der Soldaten sind Helmut Bleys Arbeit (16) über die Kolonialherrschaft und die Sozialstruktur in Südwestafrika und die Darstellungen von L.H.Gann und D.Duignan, welche wirtschaftliche und gesellschaftliche Folgen des Wirkens der Schutztruppe verbanden. (17) Hilfreich sind auch die Quellensammlungen der Freiherr vom Stein-Gedächtnis­ausgabe zu den deutsch-britischen Beziehungen (18) und zur deutschen Außenpolitik im Zeitalter des Imperialismus. (19) Signifikant für die Arbeiten der Historiker der westlichen Demokratien war der neue Forschungsansatz: mit dem Wechsel zur Sicht auch der betroffenen Afrikaner wurde deutlich, daß der imperialistische Prozeß nicht nur einseitige Ein­flußnahme war, sondern daß auch als Resultat der deutschen Expansion in Afrika einheimische Reaktionen zu verzeichnen waren. (20) Rudolf v. Albertini ergänzte, daß "gerade im Kontext der kolonialen Situation nicht nur Wachstum, sondern auch Entwicklung stattfand und koloniale Herrschaft einen Modernisierungsprozeß, wie immer man ihn definieren mag, aus­gelöst hat."(21) Die Kolonialhistoriographie würde zu kurz greifen, wenn sie die Geschichte der deutschen Kolonialherr­schaft als reine Ausbeutungsgeschichte unter der Knute der Schutztruppe darstellen würde. (22) Gerade die Rolle der Schutz­truppe in der Entwicklung der offiziell Schutzgebiet ge­nannten Kolonie Südwestafrika bedarf der Detailuntersuchung in Quellen und Literatur. Zur DDR-Forschung mit ihrer strengen Bindung an die marxistisch-leninistische Geschichtstheorie schrieb Helmut Bley 1978: "Angeregt durch Walter Markow in Leipzig diente sie der Überwindung der apologetischen Be­schäftigung mit der kolonialen "Schuldlüge", in der Haupt­sache sollte sie die Stadien-Theorie Lenins für die Periodisierung des Imperialismus illustrieren und dabei unter Umkehrung der Koloniallegende einer angeblich strengen aber gerechten deutschen Kolonialpolitik die besondere Aggressivität der Gesellschaft des Kaiserreichs herausarbeitenDies gilt in gewisser Hinsicht auch noch für Drechslers Buch (23) über Südwestafrika,das bereits den afrikanischen Widerstand in den Mittelpunkt der Unter­suchung rückte. Diese Arbeiten wiesen neben Leistungen deutliche Defizite auf...Eine weitere grundlegende Schwäche war, daß die agitatorische Funktion der Arbeiten, eine Kontinuität von der besonderen Aggressivität des deutschen Imperialismus mit der Afrika-und Dritten-Welt-Politik der Bundesrepublik herzustellen und zugleich die koloniale Legende umzudrehen, die Möglichkeiten, die im Vergleich zwischen der Kolonialpolitik Deutschlands und der der anderen Mächte gegeben waren,um Stadien, Gemeinsamkeiten und Unterschiede, die mit dem Gesamtphänomen kolonialer Situationen verbunden sind, herauszuarbeiten, behinderte."(24) Auch die Zusammenfassung der DDR-Kolonialgeschichtsschrei­bung unter Leitung von Helmuth Stoecker ist nur so skizzenhaft und ungleichmäßig ausgearbeitet, daß sie über Hinweise in der marxistischen Methode nicht hinauskommt. (25) Abschließend stellte Helmut Bley fest, daß "die Beschäftigung mit der deutschen Kolonialgeschichte eher in das Problem der Strukturen des Kaiserreichs selbst einführt."(26) Diese Feststellung ist in besonderem Maße auf das Offizierkorps der Schutztruppe anzuwenden, welches dem "Ersten Stande" des preußisch-deutschen Militärstaates entstammte. Die ideolo­gisch begründeten Verzeichnungen von Horst Drechsler und Helmuth Stoecker wurden noch ergänzt durch eine Methode, die Otto Pflanze bei seinen Forschungen zu Otto v. Bismarck erkannte: "Mitunter führte der Wunsch, Ereignisse in be­stimmter Weise zu sehen, sogar dazu, daß Belege außer Acht gelassen wurden."(27) Sehr nützlich waren daher die in der Forschung weiterführenden Auswertungen der britischen und südafrikanischen Archive und Quellen durch Michael Fröhlich (28) und Walter Nuhn. (29) Gleiches gilt für die Arbeit von Maria Fisch über den Caprivizipfel unter besonderer Berücksich­tigung des Wirkens der Schutztruppe in diesem Teil der Kolonie Südwestafrika. (30) Unentbehrlich zum Komplex der großen Aufstände sind die kritischen Untersuchungen von Gunter Spraul zu neuen Kontinuitätsthesen. (31) Wärend Werner Haupts mehr populärwissenschaftliches Werk (32) kaum weiter­hilft, darf an den soziologischen Untersuchungen von Wolf­gang Petter zum Offizierkorps der Schutztruppe nicht vorbeigegangen werden. (33)

In der Vorgehensweise folgt diese Untersuchung nach einer Darstellung des militärischen Elements in der Kolonial­politik Bismarcks der üblich gewordenen Dreiteilung der deutschen Kolonialzeit. (34) In der sogenannten Experimentierphase soll das zögerliche Entstehen und Wirken der Vorgänger der Kaiserlichen Schutztruppe unter den Bedin­gungen der Bismarckschen Charterpolitik dargestellt werden. Nach Voranstellung von geographischen und ethnischen Betrachtungen über Südwestafrika zum besseren Verständnis widmet sich die Arbeit dem Entstehen der Kaiserlichen Schutztruppe in der Zeit des Übergangs von der indirekten zur direkten Herrschaft und dem Wirken ihres Vorgängers in dieser Zeit, der Privattruppe des Hauptmanns v. Francois. Auf die Bedeutung dieser Truppe als erstes Herrschafts­instrument und ihre Rolle über ihren militärischen Einsatz hinaus muß eingegangen werden. Nach der Darstellung und Bewertung der Kolonialpolitik durch Regierung und Parteien des Reichstags und ihrer Folgen für Südwestafrika und die Schutztruppe wendet sich die Untersuchung dem zentralen Thema der Experimentierphase zu, dem Konzept des Landes­hauptmanns und Kommandeurs der Schutztruppe des Schutz­gebiets und seiner Umsetzung.

Die Arbeit stellt dann mit den großen Aufständen 1904-1907 die folgende Eroberungsphase dar, sie will dabei die Rolle der Schutztruppe als Herrschaftsinstrument des deutschen Imperialismus untersuchen und die bisherigen Forschungs­ergebnisse und Interpretationen des Handelns der Schutztruppe und der afrikanischen Gegner bewerten. Eine Darstellung der Rolle der Schutztruppe in der Reformphase und im Ersten Weltkrieg steht am Ende der Arbeit, die mit einer zusammenfassenden Schlußbetrachtung auf die wichtigsten ­Segmente in der Geschichte und im Wirken der Kaiserlichen Schutztruppe für Südwestafrika hinweisen will. Unter Voran­stellung des Geleitwortes (1) setzt sich diese Arbeit ein Ziel, das der britische Historiker William Otto Henderson so beschrieb: "Vieles, was über Deutschlands überseeische Besitzungen geschrieben wurde, ist durch Propaganda vergiftet. Die Schwierigkeiten, die den Weg versperren, um festzustellen, was sich zwischen 1884 und 1914 in den deutschen Kolonien wirklich ereignete, sind eine Herausforderung für den Historiker. Es ist wichtig, daß die Spreu vom Weizen getrennt und die Wahrheit ermittelt wird."(35)

Diese Arbeit will sich bemühen, indem sie sich der Herausforderung stellt, zum Postulat der Wahrheitsfindung bei­zutragen.

II. Bismarcks Imperialismus und die unerwünschte Truppe

Fritz Fischer schrieb zur historischen Einordnung des deutschen Anteils am Zeitalter des Imperialismus: "Machtpolitisch-strategische, ökonomische und ideologische Antriebe in vielfacher Mischung haben, z.T. unter Einwirkung von öffentlicher Meinung, "Pressure groups" und Parteien, die Regierungen der sechs europäischen Großmächte, Japans und der USA im Zeitalter des Im­perialismus in den 80er Jahren des 19. Jahrhunderts zu expansiver Politik geführt. "(36) Schon Ende 1870, bei den Vorverhandlungen zum Vertrag von Frankfurt als Ergebnis des deutsch-französischen Krieges und damit während des Reichsgründungsprozesses, wurde der designierte Reichskanzler v. Bismarck von der etab­lierten Kolonialmacht Frankreich mit dem Problem Kolonialexpansion konfrontiert. Frankreich bot als Kompensation für die Annexion Elsaß-Lothringens das spätere Indochina an. Bismarck lehnte strikt ab: "Das ist aber ein sehr fetter Brocken für uns; wir sind aber nicht reich genug, uns den Luxus von Colonien leisten zu können."(37) Er verfolgte hier die Linie, die er schon in seiner ersten bekannten Äußerung 1868 zur Kolonialfrage vertrat, in der er den Nutzen von Kolonien für Handel und Industrie geringer einschätzte als die Kosten "für die Gründung, Unterstützung und namentlich die Behauptung der Kolonien."(38) Schon so früh wurde erkennbar, welch hohen Stellenwert eine militärische Komponente in der Beurteilung von Ko­lonien im Rahmen der Bismarckschen Politik hatte.

Die von Fritz Fischer genannten Antriebe zur Kolo­nialexpansion artikulierten sich besonders in der Gewinnung von Rohstoff- und Absatzmärkten für die Industrie, im Erwerb von Siedlungsraum für eine überzählige Bevölkerung, in der Mission und in der macht­politischen Gleichberechtigung unter den Großmächten. (39) Die Grundlinien der Bismarckschen Politik galten da­gegen der Sicherung des Erreichten und der Abwehr von Gefahren für das neue Reich. Er nutzte die diplomatische Option, Spannungen vom Zentrum an die Peripherie Europas abzulenken und die Rolle des für die Mächte un­entbehrlichen Schiedsrichters zu spielen. (40) Im Kissinger Diktat vom Juni 1877 manifestierte er sein Ideal deut­scher Politik,welches "nicht das irgendeines Ländererwerbs, sondern das einer politischen Gesamtsituation zu sein hatte."(41) Eine Quelle zur öffentlichen Meinung um diese Zeit ist Meyers Konversationslexikon(1877), worin auch die Bedeutung einer Militärmacht für Kolonien klar erkannt wurde: "Andererseits würde die Verwaltung, Bewachung und Beschützung von Kolonien einen Kraftaufwand erfordern, welchem ein entsprechender Vorteil nicht entgegensteht. Selbst die Begründung einer Flottenstation ist als kost­spielig zu widerraten. Die Aufgabe jedes Staates und so auch des Deutschen Reichs ist, seine inneren Verhältnisse möglichst befriedigend zu ordnen. Außerhalb unserer Gren­zen wollen wir nichts suchen als Frieden und einen mög­lichst ungehemmten Verkehr."(42)

Während der Reichskanzler sich noch 1881 und 1883 weiter deutlich gegen den Erwerb von Kolonien aussprach, (43) ent­wickelte sich Ende der 70er Jahre eine schon teilweise agitatorisch geführte Kolonialdiskussion. (44) Angeregt wurde sie von einer Grundströmung im deutschen Bürgertum, die der Soziologe Max Weber später so artikulierte: "Wir müssen begreifen, daß die Einigung Deutschlands ein Jugend­streich war, den die Nation auf ihre alten Tage beging und seiner Kostspieligkeit halber besser unterlassen hätte, wenn sie der Abschluß und nicht der Ausgangspunkt einer neuen deutschen Weltmachtpolitik sein sollte."(45) Nationalpolitische und nationalpsychologische Argumente ergänzten nun die schon genannten mehr materialistischen Beweggründe früherer Zeiten. (46) In einem Wahlaufruf von 1881 hieß es dann schon: "Überseeische Politik allein vermag auch den Grund zu legen zu einer Weltmacht Deutschlands!"(47) Wichtigste Kolonialagitatoren wurden der ehemalige Leiter der Rheinischen Mission in Barmen, Friedrich Fabri, der ehemalige Diplomat und Schriftsteller Wilhelm Hübbe-Schleiden und der Gutsbesitzer Ernst v. Weber. (48) Keimzelle der Ende der 70er Jahre entstandenen Kolonial­vereine waren die geographischen Gesellschaften, Träger von Forschungsreisen in Afrika. Unter den Mitgliedern fin­den sich Namen späterer Schutztruppenoffiziere wie v. Francois und Wissmann. (49) Doch Bismarck erklärte 1881 ungerührt, daß zu seiner Zeit als Reichskanzler keine Kolonialpolitik ge­trieben werde, (50) er hatte nicht die Absicht, die Sicherheit des Reichs in Europa durch überseeische Reibungsflächen aufs Spiel zu setzen. (51)

Im Jahre 1883 jedoch ging Bismarck völlig im Widerspruch zu seiner bisherigen Haltung in der Kolonialpolitik auf Gegenkurs. Die Forschung hat eine Reihe von Gründen erarbeitet, doch sollte Klaus Hildebrand gefolgt werden, der die maß­geblichen Gründe auf dem Gebiet der Außenpolitik ansiedelte. (52) Die Interpretation Horst Gründers lautete: "Die finanziellen Belastungen formell-staatlicher kolonialer Gebietserwerbungen blieben Bismarck stets ebenso bewußt, wie er vor allem seine europazentrische Außenpolitik vor den Zwängen und Risiken eines kolonialpolitischen Engagements in weltpolitischem Maßstab zu bewahren suchte; gehörte es doch zu seiner Strategie, innereuropäische Spannungen an der Peripherie auszubalancieren, wobei sich sein machtpolitisches Konzept umso erfolgreicher erwies, je weniger das Reich selbst in diesen Konfliktzonen engagiert oder interessiert war."(53) Die Interpretation läßt die Haltung des Kanzlers zu einer Militärmacht bei und nach dem Erwerb von Kolonien erkennen: grundsätzlicher Verzicht auf jede Art von Truppe aus Rück­sicht auf den Reichsetat und zur Vermeidung militärischer Konfrontation mit Rückwirkung auf Europa.

Um die Jahreswende 1882/83 wurde das Auge des Kanzlers zur Umsetzung seiner Pläne auf ein Gebiet gelenkt, dessen rivalisierenden Völker schon mehrfach Schutzersuchen von Kaufleuten und Missionaren verursacht hatten: das südwest­liche Afrika nördlich des Oranje-River. (54) Das Schutzersuchen des Bremer Kaufmanns Adolf Lüderitz vom November 1882 und Januar 1883 nahm Bismarck zum Anlaß, mit der britischen Regierung eine diplomatische Auseinandersetzung um die Souveränitätsrechte in diesem Gebiet auszutragen. (55) Inzwischen hatte Adolf Lüderitz mit den Afrikanern erste Kauf- und Nutzungsverträge für das Land nördlich des Oranje parallel zur Küste nach Norden abgeschlossen und die Han­delsniederlassung Angra Pequena gegründet. Lüderitz legte seine Verträge im Auswärtigen Amt vor, bat um Schutz durch die deutsche Regierung und wurde am 19. April 1884 von Bismarck empfangen; dieser handelte. (56) Am 24. April 1884 entwarf er eigenhändig zwei Telegramme, mit denen er die britische Regierung und die südafrikanische Kolonial­behörde vor vollendete Tatsachen stellte. (57) Das Dokument (58) (Anlage l) ist in zweifacher Hinsicht bemerkenswert: der Reichskanzler wandte sich zuerst (I) an die Botschaft in London mit dem Auftrag, die britische Regierung zu unterrichten, erst dann an den Konsul in Kapstadt. Der entschei­dende Text war an Londen gerichtet, nicht an Kapstadt; die "Geburtsurkunde" der deutschen Kolonialgeschichte war das Telegramm nach London, das Telegramm nach Kapstadt ist eher als Warnung an die dortigen Behörden zu verstehen, daß als Konkurrent jetzt das Reich und nicht mehr ein einfacher Kaufmann zu betrachten war. Die Abfassung des zweiten Tele­grammtextes in englischer Sprache läßt erkennen, wie sehr der Kanzler seine Beamten am kurzen Zügel führte und diesen neuen Abschnitt deutscher Außenpolitik zur "Chefsache" machte. Dies galt in gleichem Maße für Adolf Lüderitz: der "hochgebietende Herr Reichskanzler" muß Lüderitz bei der Unterredung am 19. April 1884 unmißverständlich klar gemacht haben, daß er sich des Kanzlers Variante des Imperialis­mus anzupassen habe, der "Idee von einem Kaufmannsregime in Afrika, von einem semikolonialen Imperium mit beschränkter Haftung für das Reich."(59) Adolf Lüderitz legte dann am 1. Mai 1884 der Aufforderung zufolge dem Auswärtigen Amt eine Eingabe vor, welche der Politik des Kanzlers detailliert Rechnung trug. (60) (Anlage 2) Kern derselben war der Vorschlag zur Erteilung eines Kaiserlichen Schutzbriefs ähnlich der britischen Royal Charter of Incorporation für die North Borneo Company vom 1. Januar 188l. (61) Im Dokument fehlt jeder Hinweis auf eine Macht zur Sicherstellung des schon zugesicherten Reichsschutzes bei Bedrohung durch die einheimi­schen Vö1ker, was schon früher zu Schutzersuchen von Euro­päern geführt hatte (siehe Anmerkung 54). Am 23. Juni 1884 erschien Bismarck aus Anlaß der Postdampfersubventions­vorlage im Budgetausschuß des Reichstages und erläuterte dort die Grundzüge seiner Politik. (62) Drei Tage später machte er Parlament und Öffentlichkeit mit dem Kolonialprogramm der Regierung bekannt und sagte im Reichstag u.a., daß es seine Absicht sei, "weniger in der Form der Annektierung vorzugehen, als in der Form von Gewährung von Freibriefen nach Gestalt der englischen Royal Chartersund ihnen nur desjenigen Schutzes zu gewähren, den wir ohne stehende Garnison dort leisten können." Weiterhin sagte er der unter der Protektion des Reichs stehenden kaufmännischen Souveränität Schutz "sowohl gegen die Angriffe aus der unmittel­baren Nachbarschaft als auch gegen Bedrückung und Schädi­gung von seiten anderer europäischer Mächte" zu. (63) Eine In­anspruchnahme der Landmacht, also von Militär, hielt der leitende Staatsmann für beinahe ausgeschlossen. (64) So ent­stand durch eine Schutzzusage ohne reale Basis, ohne mili­tärisches Instrument, die erste Kaiserliche Schutztruppe im Plenum des Reichstages - ein Phantom, Zeichen einer Politik, die doch als recht skrupellos bezeichnet werden muß.

Nicht wenige vertrauten in dieser Frage dem erfolg­reichen Kanzler, sie gingen davon aus, daß er auch das Macht­problem im fernen Afrika lösen werde. (65) Dagegen sprach im Reichstag der Freisinnige Bamberger seine begründeten Zweifel aus: "Das führt nun nolens volens vielleicht gerade in die Kolonialpolitik hinein, die der Herr Reichskanzler selbst zu befolgen nicht beabsichtigt." Sei die Ehre der Nation einmal engagiert, "dann muß das ganze Reich mit Gut und Blut, mit Leib und Leben dafür einstehen."(66) Der weit­schauende Abgeordnete hatte klar erkannt, daß aufgrund der ständigen Stammesrivalitäten und eines mißlungenen briti­schen Versuchs, in Südwestafrika Fuß zu fassen, mit aktivem Widerstand und damit einer Gefährdung der Interessen deutscher Staatsangehöriger zu rechnen war. (67) Die Fakten waren dem Kanzler mit Sicherheit bekannt. Auch sein Mißtrauen gegenüber "Militärgouverneuren in Kolonien, die im Zusammenspiel mit heimatlichen pressure groups ihre Regierungen zur Sanktionierung von faits accomplis zu zwingen vermochten" und so die fein ausbalancierte Politik des Reichs stören konnten, rechtfertigte keinesfalls die unhaltbare Schutzzusage. Die Realität im fernen Afrika for­derte ein Instrument zur Sicherheit deutscher Bürger und zur Gewährleistung der deutschen Herrschaft und des internationalen Ansehens in der Epoche des Imperialismus. Wenn schon der Entschluß gefaßt worden war, Kolonien oder "Schutzgebiete" zu erwerben, dann nicht ohne das Herrschaftsinstrument "Schutztruppe."(68)

Ende August 1884 war durch britische Anerkennung der deutschen Ansprüche auf Südwestafrika der diplomatischen Auseinandersetzung ein Ende bereitet worden, London hatte ein­gelenkt. Die offizielle Inbesitznahme des Schutzgebiets erfolgte mit Flaggenhissung durch deutsche Kriegsschiffe an der Küste am 7. August 1884. (69)

Zum Herbst 1884 lud Bismarck zur Regelung afrikanischer Streitfragen die wichtigsten Kolonialmächte zur Kongo-Konferenz nach Berlin ein. Der Kern des in der sogenannten Generalakte ratifizierten Ergebnisses war, daß nur der Staat Anspruch auf ein Territorium in Afrika erheben konnte, der dieses auch wirklich in Besitz nahm. (70) Die rechtliche Wirksamkeit der Okkupation sollte international nur noch von der "Effektivität" und ihrer "Notifikation" abhängig sein. (71) Jörg Fisch wertete Artikel 34 und 35 der Generalakte so: "Eine okkupierende Macht muß den betreffenden Akt mit einer an die übrigen Signatarmächte gerichteten Anzeige begleiten, um dieselben in den Stand zu setzen, gegebenenfalls ihre Reklamation geltend zu machen." (Artikel 34) Die Effektivität sollte gesichert werden, so Jörg Fisch weiter, "indem sich die Unterzeichner verpflichten, in den von ihnen an den Küsten des afrikanischen Kontinents besetzten Gebieten das Vorhandensein einer Obrigkeit(autorité) zu sichern, welche hinreicht, um erworbene Rechte und, gegebe­nenfalls, die Handels- und Durchgangsfreiheit unter den Bedingungen, welche für letztere vereinbart worden, zu schützen." (Artikel 35) (72) Der Text der Generalakte mit der Unterschrift Bismarcks für das Deutsche Reich wurde im Reichgesetzblatt 1885, 244 zweisprachig veröffentlicht. Trotz der vertraglichen Verpflichtung, eine zum Schutz befähigte Obrigkeit einzu­setzen, konnte sich Bismarck der Schaffung eines militäri­schen Elements im Rahmen der Obrigkeit entziehen, da der Begriff autorité nicht definiert worden war und es offen blieb, wann eine Okkupation effektiv wurde. Die vertraglich auf Küstenbereiche beschränkte Vereinbarung wurde völkerrechtlich in der Praxis auch bei der Verteilung des Inneren Afrikas angewandt. Nach zeitgenössischer Beurteilung hatte das Reich den Forderungen der Akte genügt. (73)

Völkerrechtlich war mit der Kongoakte die Basis für eine Schutztruppe auf afrikanischem Boden geschaffen, vorerst aber gab es keine deutsche Militärmacht, kein Herrschafts­instrument in Südwestafrika - die unerwünschte Truppe brauchte zunächst auch nicht in Erscheinung treten und der Kanzler konnte sein Vabanquespiel mit der nicht reali­sierbaren Schutzzusage fortsetzen.

III. Geographische und ethnologische Betrachtungen über Südwestafrika (Anlage 3)

Vor dem Erwerb des Schutzgebiets Deutsch-Südwestafrika war die Bezeichnung Angra Pequena gebräuchlich. Auch wurde - besonders in England - das Land im Südwesten des Kontinents häufig als Damaraland bezeichnet. Ab Ende des 19.Jahr­hunderts bürgerte sich mehr und mehr die Bezeichnung Deutsch-Südwest ein. (74) Südwestafrika liegt zwischen dem 12. und 25. Grad östlicher Länge und dem 17. und 29. Grad südlicher Breite. Eine rund 450 km lange und stellenweise 50 km breite Landzunge, der Caprivizipfel, grenzte zur deut­schen Kolonialzeit an die britischen Besitzungen Rhodesien, Betschuanaland Protektorat sowie Portugiesisch Angola. Seine Einbeziehung erfolgte am 1. Juli 1890 mit dem Helgoland-Sansibar-Vertrag zwischen dem Deutschen Reich und Großbritannien. Reichskanzler v. Caprivi, der Nachfolger Bismarcks, erreichte mit dem Vertrag den Zugang vom Schutzgebiet zum Sambesi und dem innerafrikanischen Ge­wässersystem.

Am Westrand des afrikanischen Festlandsockels fand die Kolonie eine natürliche Westgrenze am Atlantik mit einer Küstenlinie von etwa 1400 km. Im Norden bildete der Kunene-­Fluß einen Teil der Grenze zu Portugiesisch Angola,die dem Okawango-Fluß folgend und im Caprivizipfel ihre Fort­setzung zum Sambesi fand. Die Kalahari-Wüstensteppe bildete im Osten fast eine natürliche Grenze zu Britisch Betschuanaland Protektorat und der südafrikanischen Kapkolonie Eng­lands, während im Süden die natürliche Grenze des Oranje-­Flusses die Kolonie von südafrikanischem Territorium trennte.

Die Ausdehnung des Landes in Nord-Süd-Richtung betrug 1280 km, in West-Ost-Richtung 560 km bei einer Gesamtfläche von etwa 825 000 qkm; das Schutzgebiet umfaßte daher die eineinhalbfache Fläche des damaligen Deutschen Reichs einschließlich der durch den Versailler Vertrag 1919 abge­tretenen Gebiete. Die Fläche schloß die britische Enklave Walfish Bay (1124 qkm) ein. (75) Diese Grenzen gelten noch heute für den unabhängigen Staat Namibia.

Innerhalb des Schutzgebiets boten sich den Augen des Sol­daten der Schutztruppe verschiedene Hauptlandschaften dar (76): das Küstenland mit der Namibwüste, Groß-Namaland, Damara- ­oder Hereroland einschließlich des Kaokovelds, das Amboland und letztlich das Gebiet der Nordausläufer der Kalahari­wüste, die Omaheke oder Sandfeld einschließlich des noch weiter nördlich gelegenen Kaukaufeldes.

Bei der Beschreibung der Bodengestaltung der Hauptland­schaften muß aus der Sicht des mit dem Schiff z.B. in Swa­kopmund ankommenden Europäers mit der Küste und dem 35-100 km breiten Wüstengürtel (Sand- und Steinwüste}der Namib begonnen werden, der sich wie ein Wall vor den Zugang zum Landesinneren legte. Ursprünglich einziger brauchbarer Hafenplatz war die britische Enklave Walfish Bay,die erst im Laufe von Jahren durch das hart nördlich gelegene Swakopmund und im Süden durch Lüderitzbucht ersetzt werden konnte. Noch 1895 war der gesamte Verkehr auf das britische Territorium angewiesen. (77) Von hier aus hatte Jonker Afrikaner etwa 1842 den sogenannten Bai-Weg als erste die Namib öff­nende Verbindung nach dem Inneren, nach Windhuk, anlegen lassen. Parallel laufende Bai-Wege wurden später von der Rheinischen Mission nach Otjimbingwe und Okahandja geschaffen. Wasser- und Weidearmut erschwerten den hauptsächlich durch Ochsenkarren durchgeführten Verkehr auf dem Bai-Wege er­heblich. (78) Das Anlanden von Gütern und Menschen in Swakop­mund und später in Lüderitzbucht gestaltete sich schwierig, da die Schiffe auf Reede ge1öscht werden mußten und Hafenanlagen mangels Investitionen erst später erstellt wurden.

Landeinwärts nach Osten schließt sich terrassenförmig anstei­gend ein zwischen 1000 und 2000 Höhenmetern liegendes Hochplateau an, dessen höchste Erhebung das Auas-Gebirge südwestlich Windhuk darstellt. In Süd-Nord-Richtung ver­laufend bildet das Auas-Gebirge die Wasserscheide zwischen den Wasserläufen, die nach Norden zum Swakop und nach Süden zum Kuiseb/Oranje deuten. Die Region ist verhältnismäßig wasser- und weidereich. In der Mitte, in Damaraland, geben begrenzte wildzerklüftete Landschaften wie die Onjati­berge, das Enongogebirge und das Komashochland das Land­schaftsgepräge. Südlich, im Namaland, dominiert die Tafel­landschaft, unterbrochen von einzelnen Gebirgsstöcken wie den Karasbergen. Nach Osten fällt das Plateau allmählich zur flachen Kalahariebene ab. Nördlich der Auas-Wasserscheide dehnt sich Damaraland, südlich Groß-Namaland aus. Amboland im Norden ist das Gebiet der großen Ebenen ohne eigent­liche Bodengestaltung. (79) Die Dünen- und Wüstenlandschaft der Namib erlaubt nur kriechende Gewächse und Büsche, beide sind kaum vorhanden. Nach ca. 60 km von der Küste aus beginnen die ersten Grasfelder des mittleren Damara- und des nördlichen Namalandes und allmählich geht die Trockensteppe in die eigentliche Gras- und Buschsteppe über. Das Land erhält den Charakter einer Parklandschaft. Das "Land des gelben Grases" bildete die besten Weidegebiete im Damaraland für die Herden der Afrikaner und später für die der deutschen Farmer. Im Namalande fehlen die Bestände lang­dorniger Bäume und Büsche. Senken und Flußtäler werden häüfig von dichten Baum- und Buschwäldchen gesäumt. Das Amboland und das Kaukaufeld weisen oft dichte, ausgedehnte Waldungen auf, der Boden und die Wasserverhältnisse erlauben Acker­bau. (80) Die Kalahari ist mit hohem, reichlichm Steppengras, Schlingpflanzen, Dornbusch und einzelnen Bäumen bewachsen. Dies gilt auch für die nach Nordwesten anschließende Oma­heke (auch Sandfeld genannt), beide Wüsten werden von Trocken­flußbetten (Riviers) durchzogen. Dennoch fanden sich in der Omaheke genügend Wasserstellen zum Gebrauch begrenzter Zahlen von Mensch und Vieh, auch Weideflächen waren an bestimmten Stellen vorhanden, sodaß auch in diesen Wüsten nicht nur Buschleute überleben konnten - sofern die Regen­zeit genügend unterirdischen Wasservorrat schuf! (81)

Die Wasserverhältnisse beeinflussten in der Kolonialzeit alle zivilen und militärischen Vorhaben entscheidend. "Der Wassermangel ist dem ganzen Lande eigentümlich und erschwert Mensch und Tier das Leben ungemein."(82) Nur die Grenzflüsse Okawango, Kunene und Oranje führen ganzjährig Wasser. Im Landesinneren sind die Flüsse mehr oder weniger entwickelte Abflußrinnen für das Regenwasser. Im Damara­land sind dies im Westen Omaruru, Karub und Swakop, nach Nordosten vom Waterberg der Omuramba-Omatako, der die Omaheke nach Nordosten abgrenzt und nach Ost-Südost Epukiro und Eiseb mit ihren Nebenarmen in der Omaheke. In Namaland sind es Kuiseb, Auob und Nossob, die zum Oranje ausgerich­tet sind. Sie alle führen nur ab und an im Sommer (Oktober bis März) oberflächlich Wasser. Unter dem Sande führen die größeren von ihnen nicht allein im Flußbett, sondern viel­fach auch unter dem niedriger gelegenen, seitlichen Ufer­land das ganze Jahr hindurch bisweilen recht beträchtliche Mengen Wasser. Menschliches und tierisches Leben war damals bei dem Mangel an natürlichen Quellen (Wasserstellen) auf diese unterirdischen Wasservorräte angewiesen. Zwar tritt die unterirdische Feuchtigkeit der Täler an vielen Stellen auch während der Trockenzeit als dünne Wasserader, oft falsch als Fontein (Quelle) bezeichnet, oder als teichartige Ansammlung, Vley genannt, oder als Bank bezeichnete Fels­stauung zutage. Doch mußten häufig Wasserlöcher zum Tränken ausgegraben werden; teilweise existierten schon damals Brunnen, besonders im mittleren Damaraland. Die Flußbette wurden in der Trockenzeit wegen der sonstigen Ungangbar­keit der Dornbuschsteppe oft als Marschstraßen und Reise­wege sowie zum Viehtrieb benutzt. Regen fällt im allgemeinen in der Zeit von Oktober bis April, die eigentliche Regen­zeit ist von Januar bis März, doch waren nach der zeitgenössischen Darstellung manchmal Frühregen ab Ende August mit großer Wirkung für Wasserstellen und Weide zu ver­zeichnen. Ebenso waren die Regenmengen in den Jahren ganz unterschiedlich, sodaß insbesondere für militärische Operationen Beginn und Intensität der Regenzeit von entscheidender Bedeutung werden konnten. (83)

Das für Europäer mit Ausnahme des Ambolandes (Malaria!) gesunde Klima ist im wesentlichen subtropisch mit kurzem Winter und heißem Sommer. Bei durchschnittlich 350 Sonnen­tagen im Jahr herrscht größtenteils trockenes, wolkenloses Wetter. Zwischen dem Küstengebiet und dem Binnenhochland ist ein deutlicher klimatischer Gegensatz zu verzeichnen und während die durchschnittliche Jahrestemperatur der Küstenzone nur l5 Grad Cel. beträgt, steigt sie im Binnenland bis auf 23 Grad Cel. an. Hier können die Tagestemperaturen im Sommer (September bis April) auf 45 Grad Cel. steigen, die Nacht­fröste im Winter (April bis August) -10 Grad Cel. erreichen. Temperaturunterschiede von 25 Grad Cel. sind im Winter nicht selten. (84)

Im Vordergrund des Interesses standen aber schon zu Be­ginn der Kolonialzeit nach den Worten des Leutnants Hugo v. Francois (1889) historisch gesehen die Menschen dieses doch recht unwirtlichen Landes in den Augen eines Europäers und zwar "für jeden, der nicht egoistische Interessenpoli­tik zu treiben beabsichtigt."(85) Eigentlich eine erstaun­liche Feststellung aus der Feder eines preußischen Offi­ziers im imperialistischen Zeitalter hinsichtlich der Menschen anderer Rasse, Hautfarbe und Religion, die ihm entgegentraten.

"Wir sind kaum weniger erstaunt über die buntfarbige Bevölkerung Amerikas, als über die verschiedenen Typen der Menschen, die uns im sogenannten Damaraland gegen­übertreten. Hier kleine gelbe, verschmitzte Menschenmodelle, auf die wir Europäer im Hochgefühl unseres stattlichen Knochengerüstes herabsehen möchten, dort schwarzglänzende, reckenhafte Enaksöhne, vor denen wir in ein Mauseloch zu kriechen begehren! Und dazwischen ein Mittelschlag einer tiefschwarzen, kräftigen und doch scheuen, gewandten und doch sklavenhaften Nation, die Großes vielleicht erwarten von dem ersten Einwanderer, aber kaum an die Möglichkeit einer eigenen Erhebung glauben können."(86) Auch in dieser Impression eines der ersten Schutztruppenoffiziere nicht die geringste Spur von Rassismus oder Überheblichkeit des "Weißen", nein, der junge Mann ging völlig unvorein­genommen auf die Afrikaner zu, seine Haltung könnte durch­aus liberal genannt werden, er nimmt die Afrikaner als das hin, was sie sind: eben Menschen, mit denen er sich auf gleichwertiger Ebene nun kraft staatlichem Auftrag auseinandersetzen mußte!

Von den beiden großen Bevölkerungsbewegungen im 18. und 19. Jahrhundert lebten in Südwestafrika die Völker der Berg­damara und der Buschmänner. Ende des 19.Jahrhunderts waren diese von den beiden großen Völkern, den Herero und Nama, aufgesplittert und verdrängt worden. Die Bergdamara (1912 ca. 19000) verfügten nicht mehr über ein geschlossenes Stammesgebiet, sondern zogen sich in Einzelgruppen in schwer zugängliches Gebiet des Herero- oder Damaralandes zurück, z.B.in das Enongo-Gebirge und das Komashochland. Die Berg­damara waren als Arbeiter und als Postträger bei den deutschen Behörden geschätzt. (87) Andere Teile des Volkes traten als dienende Klasse (Sklaven!) in die Dienste der Afrikaner und der Europäer. (88) Zu den folgenden Ausführungen kann die Karte mit der Verteilung der Völker Südwestafrikas herangezogen werden. (89) Buschmanngruppen fanden sich in der Namib, im Sandfeld (Omaheke) und im Grenzgebiet zu British Betschuanaland Protectorate, in den Westausläufern der Kalahari. Sie waren reine Jäger und Sammler und lebten auf ganz niedriger Kulturstufe; diese Menschen kamen aufgrund ihrer Bedürftnislosigkeit mit der Härte des Lebens in diesem Lande am Besten zurecht. (90) Beide Gruppen haben der Schutztruppe als Hilfskräfte ge­dient. (91)

Ganz im Norden, nördlich der Etoscha-Pfanne und mit erheblichen Teilen auch auf portugiesischem Gebiet beiderseits des Kunene siedelnd, fand sich das Bantu-Volk der Ovambo, das mehrere Stämme bildete. Schätzungen zufolge lebten im Ambolande auf dem deutschen Territorium 1892 ca. 90-100 000 Ovambo. (92) Aufgrund günstiger Wasser­verhältnisse und des tropischen Klimas lebten die Ovambo hauptsächlich vom Ackerbau. Wegen der großen Entfernungen und der geringen Kräfte der Schutztruppe bestand zu den Ovambo nur geringer Kontakt, sie lebten noch bis ca. 1908 außerhalb des deutschen Herrschaftsbereichs. Noch 1906 schrieb Theodor Leutwein: "Mit ihnen sind wir bis jetzt noch wenig in Berührung gekommen." Damit meinte er einige wenige Expeditionen meist von Schutztruppenoffizieren ins Amboland. (93) Später erwiesen sich die Ovambo als aus­gesprochen wertvolle Hilfskräfte für die aufstrebende Wirtschaft des Schutzgebiets (Wanderarbeiter) in Bergbau, Landwirtschaft und Infrastruktur, da die anderen großen Völker dem abgeneigt waren. (94)

Das Damaraland, etwa die Mitte des Schutzgebiets umfassend, war der Lebensraum des in viele Kapitänsschaften aufgehenden Volks der Herero, während das Gebiet zwischen dem Wendekreis des Steinbocks und dem Oranje von den Nama bewohnt und genutzt wurde. Auch diese zerfielen in mehrere Kapitänschaften oder Stämme. Beide afrikanischen Völker hatten schon vor der Kolonialzeit schwierige Beziehungen entwickelt; danach spielten sie die wichtigste Rolle unter den südwestafrikanischen Völkern im Verhältnis zu den deutschen Kolonialherren.

Der in Walfish Bay und später in Swakopmund landende Europäer gelangte nach dem Durchqueren der Namib auf dem Bai-Weg in den Lebensraum der Herero, ins Damaraland. Die Herero waren erst in der Mitte des 18. Jahrhunderts von Norden eingewandert. Unter dem Oberhäuptling Samuel Maharero (Okahandja) gab es am Ende des 19. Jahrhunderts vier Hauptkapitänschaften: Zacharias Zeraua in Otjimbingwe, Michael in Omaruru, David Kanjunga in Waterberg und Tjetjo in Okandjose. Sie zerfielen in viele Kapitänschaften, wobei die Kapitäne wenig Einfluß ausübten. Die Gesamtzahl der Herero wurde um 1900 auf 80 000 Seelen geschätzt. (95) Die Rheinische Mission, wohl am besten mit dem Volk ver­traut, ging jedoch von nicht mehr als 35 000 aus. (96) Von wesentlicher Bedeutung war, daß die Herero als bantu-sprechende Hirtenstämme nomadisierend mit ihren Rinder­herden, Wasserstellen und Weiden ständig wechselnd, ein­schließlich Familien und Bambusen (Sklaven) im Damaraland hin- und herzogen. Waffentragende Mannschaft, Familien, sonstiger Anhang und die Viehherden bildeten stets eine Einheit. Die Behausungen waren Rundhütten, sogenannte Pontoks. Die nach tausenden zählenden Rinderherden stellten primär nicht einen Marktwert dar, sondern symbolisierten die politische Macht und das Sozialprestige des Besitzers, der sie auf individuell unverkäuflichem Boden in unbeschränkter Bewe­gungsfreiheit hielt. (97)

Die kriegerischen Eigenschaften der Herero wurden von deutschen Militärs positiv beurteilt: "Es galt vielmehr, einen Feind zu bekämpfen, der vermöge der Zucht seiner Stammesorganisation, seiner modernen Bewaffnung und seiner kriegerischen Gewöhnung ein nicht zu verachtender Gegner war." Und weiter: "Übrigens haben Herero uns und den Nama Schlachten geliefert, ...die ihrem Mut alle Ehre machten, wenn sie auch - wie ich glaube - nachhaltig mutig (tapfer) nur dann sind, wenn die höchste Not sie dazu zwingt."(99) Kurd Schwabe, der mehr als vier Jahre als Offizier in Südwestafrika diente, nannte die Herero aber auch "mißtrauisch, dünkelhaft stolz und wiederum bettelhaft und hündisch, trügerisch und treulos, diebisch und - wenn in der Überzahl - ­gewalttätig und grausam." Dies seien die hervorstechenden Eigenschaften der Herero - aus der Sicht des Europäers im Zeitalter des Imperialismus. Schwabe hatte vor 1903 auch die Beobachtung gemacht, daß "die Herero ihre Wut über die ihnen verhaßten und unbequemen Maßnahmen der deutschen Verwaltung jahrelang in sich bargen und aufspeicherten, bei freundlichster Miene stets in der Hoffnung auf Vergeltung, um dann an einem Tage den Schafspelz abzuwerfen und als wilde, vor Wut schäumende Bestien sich zu offenbaren."(l00)

Missionar Dannert klagte über den Hang des Volkes zur Lüge, sein Glaubensbruder Kuhlmann bestätigte den Hang der Herero zur Grausamkeit. (101) E1nen wichtigen Beitrag zur Beurteilung des Volkes im Hinblick auf die Schutzverträge und ihr Verhältnis zur Schutztruppe lieferte schon 1896 der Geograph Karl Dove: "Jedem der genötigt war, mit Ange­hörigen eines Hererostammes zu verhandeln, fällt die Ge­wandtheit derselben im diplomatischen Verkehr auf oder, ...eine mehr als gewöhnliche Denkschärfe und zähes Fest­halten an dem, was durchzusetzen sie sich vorgenommen haben. Nebenbei sind die Einwohner der südlichen Landschaften des Damaralandes auch im Handel schlau und dem weniger gewandten nicht selten überlegen. Im Verkehr mit europäi­schen Nichtkaufleuten sind sie schweigsam und vorsichtig...Trotzdem gelten sie für aufdringlich und unverschämt... Hochmütig sind sie indessen alle, und diese bisweilen fälschlich als Stolz bezeichnete Hochnäsigkeit der Hereros ist um so weniger begründet, als sich die Mehrzahl derselben in echt heroischen Eigenschaften nicht entfernt mit den Sulukriegern vergleichen kann, welche bei Isanduala mit der blanken Waffe eine starke und gut bewaffnete Abteilung der englischen Macht vollständig vernichteten. Gleichwohl wäre es von uns Deutschen sehr verkehrt zu glauben, daß man sie als einen verächtlichen Gegner behandeln könne. Sie werden ein höchst gefährlicher Feind sein, wenn eines Tages bei ihnen der Glaube zur Gewißheit wird, daß es um ihre Selbständigkeit und um den unbestrittenen Besitz ihrer Ländereien geschehen sei.Es zeugt von wenig Urteil, wenn man glaubt, daß die Ovaherero nach der Bildung von kleinen Garnisonen in ihren Hauptorten für alle Zu­kunft und unter allen Umständen Frieden halten würden; ein verwerflicher Leichtsinn aber wäre es, wenn Gesellschaften oder Private es zu unternehmen wagten, Deutsche mit ihren Familien auf streitigem Grund und Boden anzusiedeln. Die Hereros würden auch dann wahrscheinlich nicht zum offenen Angriff gegen deutsche Truppen schreiten, aber eines Mor­gens würden die Bauern mit ihren Frauen und Kindern ermordet auf den Farmen gefunden werden...Es ist bei richtigem Vorgehen der Regierung kaum anzunehmen, daß in absehbarer Zeit in unserem südwestafrikanischen Schutzgebiet ein Kaffernkrieg zu stande kommt."(102)

Bestätigt wurde diese Beurteilung durch Theodor Leutwein, der dem Kapitän Manasse von Omaruru hohe Klugheit bescheinigte. (103) Hugo v. Francois zitierte den Missionar Viehe, der den Herero die Fähigkeit zusprach, daß ihnen "Lesen und Schreiben sowie die Erlernung fremder Sprachen nicht sauer würden."(104) Doch auch die Grau­samkeit und Mißachtung von Leben und Freiheit gegenüber anderen Afrikanern wurde aus Missionarsfeder bestätigt: "Zuweilen überfielen die Herero ein Bergdamara- oder Busch­männerdorf und metzelten alles nieder, nur die jüngeren und stärkeren Leute ließen sie leben, um sie als Sklaven mit­zuschleppen."(105) Diese Quelle berichtete weiterhin, daß das Rauben und Morden durch die Herero wie immer von Jahr zu Jahr ungestört weiterging. (106) Die schon seit Jahrzehnten im Lande tätige Rheinische Mission aus Barmen konnte bis zum Beginn der deutschen Kolonialherrschaft viele Herero zum Übertritt zum Christentum bewegen und so zur Milderung negativer Wesenszüge des Volkes erheblich beitragen. (107)

Etwa entlang dem Wendekreis des Steinbocks verlief - Wasser­stellen und Weiden berücksichtigend - der Grenzbereich zwi­schen den Herero und der anderen großen afrikanischen Ethnie, den Nama. Diese entstanden aus den beiden Rassen der Nama und Orlam und wanderten unter dem Druck der europäischen Besiedlung des Kaplandes spätestens in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts in den Raum nördlich des Oranje ein. Die wichtigsten Volksgruppen und Kapitänschaften waren um 1890:

- Topnaars und Zwartboois im Kaokoveld (als Splitter­gruppe nördlich Damaraland!),
- Bondelzwaarts: Raum Warmbad,
- Bethanier: Raum Bethanien,
- Veldschoedragers: Raum Hasuur,
- Keetmannshoop-Leute: Raum Keetmannshoop,
- Berseba-Leute: Raum Berseba,
- Fransmann: Raum Gochas,
- Rote Nation: Raum Hoachanas,
- Witboois: Raum Gibeon. (108)

Im von Heinrich Schnee herausgegebenen Koloniallexikon werden die gegenüber den Herero ganz anders gearteten Nama so beschrieben: "Freude am Krieg um seiner selbst willen, ja selbst die sich in Raubzügen entladende Lust an einem abenteuerlichen Leben sind zwar eher mit gleich­artigen Auffassungen des europäischen Mittelalters als mit unseren heutigen Anschauungen in Einklang zu bringen, sie berechtigen aber darum ebensowenig zu einem Verdammungs­urteil einem Volk gegenüber, dem diese neuzeitlichen An­schauungen fremd geblieben sind. Vielmehr muß den Nama zu­gebilligt werden, daß eine gewisse Ritterlichkeit der An­schauung, ja daß ein ganz modernes soldatisches Denken ihnen in vielen Fällen noch bis in die letzten Jahrzehnte nachgerühmt werden konnte, und daß wirklicher Mut und persönliche Tapferkeit dies Volk auf das vorteilhafteste von den Herero unterscheidet"(l09) Der schon genannte Leutnant Kurd Schwabe schrieb in einem Brief 1893 über die Witbooi-Nama: "Wenn sie auch von Natur jeder Arbeit abhold und unverschämte Bettler von maßlosem Stolze sind, so werden sie doch von ihrem energischen Häuptling in strenger Zucht und straffer Disziplin gehalten. Im Kriege aufgewachsen, geschickte Reiter von leichtem Gewicht, im Felddienst fast unübertrefflich...sind sie sehr gefährliche Gegner."(110) Raubzüge waren die Haupteinnahmequelle der Nama, denn nach Paul Rohrbach spielte das Einhandeln von Vieh nur eine geringe Rolle, weil die Nama als schlechte Wirt­schafter viel zu wenig Vieh besaßen. (111) Karl Dove ordnete im Koloniallexikon die Nama bei den höchststehenden Eingeborenen von ganz Afrika" ein, da sie sich den abstrakten Gedankengängen des Europäers leicht anzupassen verstehen und dies auch mit den "Erzeugnissen des eigenen Innenlebens beweisen."(112) Die Missionare hatten mit ihrem Schulunterricht bei den Nama größere Erfolge als bei den Herero. (113) Der Leutnant Hugo v. Francois bezeichnete sie 1889 als einen entschieden hochintelligenten Menschenschlag mit ausge­sprochener Sprachbegabung. Zusammenfassend schrieb er: "Die Geschäftsverteilung, die Subordination, die militärische Tüchtigkeit, die schriftlichen und mündlichen Verkehrs- und Handelsbeziehungen mit Kapschen Händlern und Gesellschaften zeugen von der Kapazität der Naman und ihrer Führer."(114) Vom hohen kulturellen Stand dieses Volkes zeugten auch die poetischen und musikalischen Leistungen. (115)

Schon lange vor dem Erscheinen der Deutschen waren die Beziehungen der beiden großen afrikanischen Ethnien Herero und Nama ge­trübt. Friedrich Fabri beschrieb 1889 die Grenze des Herero- ­und Namalandes als eine "böse Wetterecke."(116) Ursache waren stets die Raubzüge der Nama, besonders des Witbooi-Stammes, auf die Herden der Herero." So sanguinisch und leicht erregbar der Nama, so phlegmatisch und mißtrauisch ist der Herero. Jener ein leichtfertiger Verschwender, dieserseiner Herden Knecht. Eine deutsche Besitzergreifung beider Länder hätte nur dann Sinn, wenn man gewillt war, diese ununterbrochenen kriegerischen Zerrüttungen zu steuern, Ordnung und Ruhe zu schaffen."(117)

Eine Episode dieser Auseinandersetzungen wurde so beschrieben: "Kurz bevor die Truppe Windhuk besetzte, brach [Hendrik Witbooi (Kapitän der Witbooi-Nama)] er in Hereroland ein, erbeutete tausende von Rindern, kaufte dafür von englischen Munitionshändlern in Keet­mannshoop mehrere Wagen voll Patronen, und während die deut­schen Soldaten 1890/91 die Feste Windhuk bauten, brandschatzte er in fortgesetzten Zügen von Hornkranz aus, rechts und links an den Truppenstationen von Heusis, Windhuk und Tsaobis vorbei, das ganze südliche Hereroland...[Sie] selbst besaßen so gut wie nichts, außer was sie ihren Nachbarn durch Raub abnahmen. Das Vieh, das sie erbeuteten, schlachteten sie. Was übrig blieb, wurde verkauft, hauptsächlich um Bewaffnung für neue Raubzüge zu ergänzen."(118) Auch aus heutiger Sicht erscheint es doch sehr fraglich, ob eine solche Lebensweise unter dem Freiheitsbegriff und als Existenzgrundlage ein­geordnet werden kann.

Die Rehobother Bastards endlich, rassisch eine Mischung zwischen Buren und Namafrauen, mit burischer(kapholländi­scher)Sprache, waren gegen 1880 durch räuberische Nama und Buschmänner aus dem Gebiet südlich des Oranje verdrängt worden. Sie siedelten sich mit Hilfe der Rheinischen Mission besonders um Rehoboth an und erbauten dort feste Häuser. Dieses Volk trat im Vergleich zu allen anderen Ethnien zu den Deutschen in engste Verbindung in wirtschaftlicher und po1itischer, besonders in militärischer Hinsicht. (119) Der Einfluß der Missionare bei den als besonders bildungsfähig beschriebenen Bastards war groß; diese gehörten fast alle dem christlichen Glauben an. Dennoch betrachteten sie Bergdamara und sogar Nama als eine Art Leibeigene. Ihr Gemeinwesen war patriarchalisch geordnet. (120) Die Bastards lebten von der Viehzucht und den Einkünften als Frachtfahrer.

Abschließend noch eine Charakterisierung der Afrikaner aus der Feder eines Generalstabsoffiziers der Schutztruppe nach seinen Erfahrungen im Kriege 1904-1906: "Die Eingebo­renen werden selten richtig eingeschätzt. Sie sind weder gut noch schlecht, sondern eben Menschen mit Vorzügen, Feh­lern und Mängeln. Wollen wir sie zu brauchbaren Mitmenschen erziehen, so müssen wir ihnen die Segnungen der Arbeit und der Religion sowohl durch eigenes Beispiel als auch durch ruhige, feste Anleitung bringen."(121) Urteil und Zielsetzung überraschen im Zeitalter des Imperialismus; auffal1end die Akzeptanz des afrikanischen Menschen anderer Rasse und Hautfarbe. Sollten sich ausgerechnet liberaler denkende Offiziere - unter einer bestimmt genauso hohen Zahl von unpolitisch Konservativen - in Südwestafrika versammelt haben? Oder war entgegen den bisherigen Forschungsergeb­nissen der Anteil Liberaler und in Wirklichkeit progressiv denkender Offiziere in den deutschen Armeen höher? Zumindest sind die Zielvorstellungen dieses Offfiziers zur Integration der Afrikaner vergleichbar mit den Forderungen des preußischen Staats an den Untertan des Vierten Stan­des: Pflichterfüllung, Gehorsam und Frömmigkeit - Suum cuique.

Neben Händlern aus dem südlichen Afrika, die sich aber nicht dauernd nördlich des Oranje niederließen, waren es die Missionare der Rheinischen Missionsgesellschaft, die 1849 Kolonisten entsandten; sie siedelten sich zuerst in Otjimbingwe und später besonders im Damaraland an. Sie waren auch die ersten Europäer, die neben finnischen, evangelischen Missionaren in Südwestafrika seßhaft wurden. (122) Die Besiedelung mit Europäern und Buren setzte erst spät ein. Zehn Jahre nach dem Abschluß erster Verträge durch Lüderitz waren 1895 neben 600 Mann der Schutztruppe nur 246 Deut­sche, 270-300 Engländer, 7 Holländer, 2l Schweden, 13 Finnen und 6 Schweizer im Lande; die Buren überwogen mit 678 Per­sonen. Es lebten beispielsweise 1895 in Omaruru 3 Deutsche und 21 Engländer. (123) Diese Zahlen änderten sich aber bis 1902 erheblich zugunsten der Deutschen: in diesem Jahr waren 61% der Europäer Deutsche, 1912 sogar 81%. 1903 lebten 4640 Europäer in Südwestafrika, bei der Ausdehnung des Landes eine verschwindend geringe Zahl. Bis 1913 wuchs die Zahl durch Einwanderung in die einzige deutsche Siedelungskolonie auf 14830 an. (124)

Unter den Einwanderern aus Deutschland überwog das bäuerliche Element; dieses stellte neben den Soldaten der Schutztruppe das größte Kontingent. Aber nicht jeder Europäer war in den Augen des Gouvernements der Kolonie als Kolonist erwünscht. (125) Begrüßt wurde ein kapitalkräftiger "in großbürgerlicher gutswirtschaftlich-groß­zügiger Lebensform sich entfaltender Stand der Großfarmer."(126) Der Typ des ostelbischen, auch aristokratischen Gutsherrn wurde erkennbar, der jedoch nur in geringer Zahl in Er­scheinung trat. Der kleinbäuerliche Typ des Siedlers überwog bei weitem. Wie ein roter Faden durchzieht die zeitge­nössische Literatur ein abwertendes Urteil über die auswanderungswilligen Deutschen. Schon 1884 wertete der Ab­geordnete Bamberger im Reichstag die Kolonialbegeisterung so: "Wieviele Mütter und Schwiegermütter haben sich ihr ergeben, weil sie hofften, daß ihre aus Rand und Band ge­ratenen Söhne und Schwiegersöhne eine Anstellung in den Kolonien finden würden."(127) Vornehmer klang es 1895 beim preußischen Militäradel: "Zudem ist in manchen Kreisen Deutschlands der Name "Afrika" stark in Mißkredit gekommen. Übelwollende Kolonialfeinde sehen es bereits als Ablage­rungsstätte mangelhaft geratener Familienmitglieder an..."(128) Horst Gründer zitierte schließlich die Ansicht des Vaters von Heinrich Schnee, dem letzten Gouverneur von Deutsch-Ostafrika, daß "die Kolonien als Betätigungsfeld für ver­krachte Existenzen oder für solche seien, die irgendetwas in der Heimat gesündigt hätten."(129) Der Farmer Richard Hennig, ein ehemaliger Schutztruppenoffizier, charakterisierte die Mehrzahl der deutschen Siedler wie folgt: "Eine junge Ansiedlerbevölkerung besteht nun einmal nicht aus lauter Idealmenschen. Es sind zum großen Teil nicht gerade die Besten und sittlich Höchststehenden, welche aus ihrem Vater­lande auswanderten, um sich unter unbekannten Verhältnissen eine neue Heimat zu gründen. Mangel an häuslicher Erziehung, Unerfahrenheit im Umgang mit unkultivierten Menschen, ange­borene Rohheit, Temperamentfehler, sprachliche Mißverständ­nisse und nicht zum wenigsten der Einfluß der Tropensonne spielen da ihre wichtige Rolle."(130) Besonders das letzte Urteil muß nachdenklich stimmen; das Aufeinandertreffen dieser Siedler mit Afrikanern muß erhebliches Konfliktpotential enthalten haben. Eine Ausnahme unter den Farmern scheinen die aus dem aktiven Dienst ausgeschiedenen Schutz­truppensoldaten dargestellt zu haben. Sowoh Gouverneur Leutwein als auch Ansiedlungskommissar Rohrbach befürworteten trotz des geringen Wirtschaftskapitals die Ansiedelung dieser Gruppe besonders. Die ehemaligen Soldaten verfügten durch ihre Dienstzeit über längere Erfahrung, sie waren mit der Natur und der althergebrachten Wirtschaftsweise sowie mit der Mentalität der Afrikaner vertraut. (131) Rückblickend relativierte jedoch Helmut Bley diese Einschätzung, da die "kleinen Leute" in der Leistungsfähigkeit ihrer Betriebe nicht dem Ziel des Gouvernements entsprachen, "die Kolonie zu einem auf den Weltmarkt kommenden Viehzuchtland zu machen."(132)

Die zweite bedeutende Volksgruppe neben den Deutschen, die keinem afrikanischen Volk angehörte, waren die aus Transvaal und der Kapkolonie eingewanderten Buren. Ab 1891 siedelten sich rund 20 Familien in Grootfontein und etwa 40 Familien östlich von Windhuk an. Diese waren als Gegengewicht zu den Herero gedacht. Nach 1895 und besonders ab 1901 nach dem Burenkrieg verstärkte sich der Zuzug, sodaß dann mehr als 600 Buren entweder als Far­mer und Viehzüchter ansäßig wurden oder als Treckburen herumzogen. Die meisten blieben in Groß-Namaland. (133) Ein Teil von ihnen nahm sogar die deutsche Staatsangehörigkeit an und wurde als Farmer begrüßt, da sie vom Gouvernement als "Lehrherren" für deutsche Ansiedler betrachtet wurden. (134) Frömmigkeit und Familiensinn sowie Festhalten an Traditionen zeichneten sie aus. Dagegen belasteten die Treckburen das Verhältnis zu den Nichtafrikanern erheblich, da sie sich rücksichtslos der Weide und des Wassers der Afrikaner und der deutschen Siedler bedienten und alle Grenzen des Eigen­tums mißachteten. Sie waren meist mittellos und zogen wahl­los durch das Land, Grundlage ihrer Wirtschaft waren Raub und Diebstahl, "das verkommenste Gesindel, das jemals unter den Weißen im Schutzgebiet vorgekommen ist."(135)

Zusammenfassend kann festgestellt werden, daß der im Verhält­nis zur Weite des Landes geringen Bevölkerungsdichte eine Vielfalt von Völkern, Rassen, Kulturen und Nationalitäten gegenüberstand. Ebenso vielfältig waren aber auch die In­teressen der einzelnen Gruppen, welche z.T. mit Gewalt gegen Besitz und Menschen durchgesetzt werden sollten, sodaß die Voraussetzung für eine gedeihliche Entwicklung der Kolonie für Afrikaner und Europäer die Sicherstellung des Landfriedens war. Wie es sich zeigen sollte, reichte die reine Repräsentation des Deutschen Reiches mit wenigen Beamten und der Abschluß von Verträgen mit den Afrikanern nicht aus, es wurde der Einsatz eines Herrschaftsinstruments, einer militärischen Ordnungsmacht, erforderlich, die in bestimmter personeller Stärke gleichsam über allen ver­schiedenen Gruppierungen stand. Mit Unterzeichnung der Kongoakte hatte sich das Reich zur Schaffung einer solchen Macht, einer Schutztruppe, international verpflichtet.

IV. Das Entstehen der Kaiserlichen Schutztruppe

1. Das Scheitern der Charteridee Bismarcks und die Gesellschaftstruppe

Mit der Eingabe von Adolf Lüderitz im Mai 1884 und seiner Ankündigung, einen Schutzbrief für sich bzw. eine von ihm zu gründende Gesellschaft beantragen zu wollen, schien die Variante Bismarcks in der Kolonialpolitik für Südwestafrika auf gutem Wege. Doch schon 1885 kam Lüderitz in finanzielle Schwierigkeiten und mußte seine durch Verträge mit den Afrikanern erworbenen Berg- und Landrechte an die neu gegründete "Deutsche Kolonialgesellschaft fUr Südwestafrika" (30. April 1885) verkaufen. Er selbst kam im Oktober 1885 bei einer Expeditionsfahrt auf dem Oranje um. (136) Die Kolonialgesell­schaft wurde vom Reich mit Hoheitsrechten ausgestattet und verpflichtete sich, die notwendigen Aufwendungen zur Er­schließung des Landes zu tragen. (137) Als "Vertreter der Auto­rität des Reichs", wie es Bismarck in seiner Reichstagsrede vom 26. Juni 1884 angekündigt hatte, wurde Mitte 1885 als Reichskommissar Dr. Heinrich Göring nach Südwestafrika ent­sandt, als Kanzler wurde ihm ein Herr Nels und als Polizei­meister Herr v. Goldammer beigegeben. Ab Oktober 1885 nahm das Kommissariat seinen Amtssitz in Otjimbingwe, einer aus wenigen Missionshäusern bestehenden Siedlung im Inneren des Landes (Anlage 4). Nachdem Generalkonsul Dr. Nachtigal im Oktober 1884 die von Lüderitz geschlossenen Verträge ratifiziert und am 28. Oktober 1884 in Bethanien einen Schutzvertrag mit Kapitän Josef Frederick geschlossen hatte, wurden 1885/86 durch den Reichskommissar mit den Berseba-Nama, der Roten Nation, den Rehobother Bastards und am 21.Oktober 1885 mit den Kapitänen Manasse und Maharero des Hererovolkes Schutzverträge geschlossen. Mit Ausnahme der Ovambo im Norden und einigen Namastämmen im Süden waren so die "Rechtstitel" für die Besitzergreifung von Südwestafrika im wesentlichen erworben worden. Die Witbooi-Nama unter Hendrik Witbooi widersetzten sich jeder Art von Schutzherrschaft und pochten auf ihre Selbständigkeit. (138)

Die Fragwürdigkeit der Verträge lag in erster Linie in der Schutzzusage, die weder durch die Handelsgesellschaft noch durch den Reichskommissar mangels bewaffnetem Herr­schaftsinstrument sichergestellt werden konnte. Paul Rohr­bach urteilte: "Nur äußerste koloniale Unerfahrenheit konnte den Gedanken hegen, daß Völker von dem Unabhängig­keitssinn und dem Bewaffnungszustande der Herero- und Nama­stämme auf die Dauer gutwillig die Fremden so in ihrem Lande schalten und walten lassen würden, wie man es sich damals in Deutschland vorstellte."(139)

Reichskommissar Göring jedenfalls wurde von allen Seiten um Ausübung des versprochenen Schutzes angegangen, da die heftigen gegenseitigen kriegerischen Aktivitäten der Afrikaner andauerten. Nun war die Situation eingetreten, für die Bismarck vor dem Reichstag Machtmittel des Reichs angekündigt, jedoch in Konsequenz seiner Politik nicht bereitgestellt hatte. Auch die in der Kongoakte vertraglich zugesicherte autorité bestand nur aus drei Personen ohne Machtmittel zur Durchsetzung der Verträge. Das Handeln, besser Unterlassen des Kanzlers, indem er die Beamten im fernen Afrika in eine unerträgliche Situation brachte, erscheint in hohem Maße verantwortungslos.

Die Deutsche Kolonialgesellschaft für Südwestafrika ver­fügte über so wenig Kapital, daß sie kaum etwas zur Er­schließung des Landes tun konnte. Nach Rohrbach hatte sie bis 1904 nicht viel getan, außer auf ihren Land- und Minen­rechten zu sitzen und tatenlos dahinzuvegetieren. (140) Die Gesellschaft besaß eben nicht - und da hatte Bismarck im wahrsten Sinne des Wortes vabanque gespielt - die beiden Elemente, die zur Verwaltung und zunächst zur Erschließung des Landes nach der Charteridee des Kanzlers erforderlich waren: Geld und Macht. (14l) Da die Gesellschaft sich außer­stande sah, einen kleinen Verwaltungsapparat einschließlich einer bescheidenen militärischen Komponente zu unter­halten, drückte sie sich in diesem entscheidenden Punkt um das Ersuchen nach einem Schutzbrief (charter) herum. (142) Der Sozialdemokrat Gustav Noske schilderte das Scheitern der Kolonialpolitik Bismarcks knapp und treffend: "Um das südwestafrikanische Schutzgebiet stand es allerdings be­sonders schlecht. Lüderitz, der dort ausgedehnten Landbesitz erworben hatte, verkrachte. Würde man nicht von Berlin aus eingegriffen haben, so hätte er die ganze Herrlichkeit an England verschachert. Es wurde die Kolonialgesellschaft "Südwestafrika" mit 800 000 Mark Kapital gegründet...Die Gesellschaft sollte auch die Landesverwaltung über­nehmen, sie bedankte sich aber dafür. Daher mußte die Re­gierung einspringen. Um den Reichstag für den Anfang bewilligungslustig zu machen, wurden in der Budgetkommission Goldklumpen vorgezeigt."(143) Mit diesen Beweisstücken erfolg­reichen Bergbaus dubioser Herkunft erreichte Dr. Göring in Berlin, daß zwei Bergbeamte der Gesellschaft zur Errichtung eines Gesellschafts-Bergamtes zur Verfügung gestellt wurden. Die Gesellschaft hatte in der Hoffnung, nun an das große Geld zu kommen, alle Kosten zu tragen. (144)

Um den Anordnungen des Bergamtes in der Praxis und vor allem gegenüber den Afrikanern den nötigen Nachdruck zu verleihen und sie gegebenenfalls auch zwangsweise durch­führen zu können, war von der Kolonialabteilung des Aus­wärtigen Amtes als Aufsichtsbehörde die Aufstellung einer "bewaffneten Macht" gefordert worden. Mit Schreiben vom 17. Dezember 1887 hatte sich die Gesellschaft zur Aufstellung einer "Schutztruppe" bereit erklärt; damit war der Forderung des Art. 35 der Kongoakte nach Sicherung des Handels und Gewerbes Genüge getan. Die "Geburtsurkunde" einer deutschen Schutztruppe in Südwestafrika lautete: "beehren wir uns gehorsamst anzuzeigen, dass wir mit Genehmigung des Verwaltungsrats bereit sind, eine Schutztruppe für unsere südwest­afrikanischen Landesgebiete zur Unterstützung der gesetzlichen Autorität und zur Aufrechterhaltung der Ordnung, namentlich bei der durch die entdeckten Goldlager wahrscheinlichen Minenbearbeitung auf unsere Kosten einzurich­ten und vorläufig auf ein Jahr zu erhalten, und dieselbe dem Herrn Reichskommissar für das südwest-afrikanische Schutzgebiet zur Verfügung zu stellen. Die Schutztruppe soll, wie sie zunächst erforderlich erscheint, aus einer kleinen Zahl beurlaubter deutscher Unteroffiziere oder gedienter deutscher Mannschaften und aus 10-20 geeigneten Eingeborenen, die zum Dienst heranzubilden sind,zusammengesetzt, beritten gemacht, uniformiert und bewaffnet und für jetzt unter den Befehl des Reichskommissars gestellt werden. Wir würden uns nur vorzubehalten haben, diese Truppe für den Fall uns durch Kaiserlichen Schutzbrief die Ver­waltung und die Ausübung von Hoheitsrechten übertragen wird, und das Bedürfnis zur eigenen Exekutiv- und Schutzmacht eintritt, in diesen eigenen Dienst zurückzunehmen..." Am 22. Dezember 1887 erklärte sich der Reichskanzler mit der Schaffung einer Schutztruppe (als Reichstruppe!) unter dem Kommando des Reichskommissars und mit dem Etat der Gesellschaft einverstanden. (145)

Der Kanzler schien das Problem der unerwünschten Truppe im Rahmen seiner Kolonialpolitik wieder einmal genial gelöst zu haben: kein "Exerzierplatz" Reichstag im Hinblick auf das Budget, keine außenpolitischen Auseinandersetzungen mit anderen Mächten bei einem Zusammenstoß mit dem Mili­tär anderer Kolonialmächte - er hatte die Rückfallposition zu einer "Gesellschaftstruppe" ,also einer Privattruppe. Aus der Sicht Bismarcks war der Idealfall eingetreten: der Kauf­mann zahlte, das Reich kommandierte.

Andererseits wurde mit dieser Gesellschaftstruppe unter staatlichem Kommando das erste Herrschaftsinstrument des deutschen Kolonialismus in Südwestafrika gegründet. Nach den Grundlagen einer Denkschrift des Reichskommissars sollte die Truppe aus 6 deutschen Führern und 20 Eingeborenen bestehen. Das Aus­wärtige Amt hatte zunächst auf 75 Mann bestanden, in Anbetracht des Kräfteverhältnisses zu den bewaffneten Afrikanern ein sinnvoller Vorschlag, doch schaffte es die Ge­sellschaft, die Stärke entsprechend herunterzuhandeln. (146) Mit Rücksicht auf die Stammesfehden sollte die Hälfte der Truppe in Otjimbingwe stationiert werden, um das Reichs­kommissariat und Leben und Eigentum der Missionare und sonstiger Europäer zu schützen. Neben dem Exerzierdienst sollte die Truppe durch Haus- und Wegebau in Disziplin gehalten werden. Da allein die Nama über mindesten 300 bewaffnete und berittene Krieger verfügten, sollte die Truppe zusätzlich mit 4 Artilleriegeschützen ausgerüstet werden. Die Denkschrift schuf auch die Grundlagen für Organisation und Ausrüstung der Truppe, es wurden 3 ehe­malige Offiziere und 3 ehemalige Unteroffiziere deutscher Armeen gewonnen; es gelang jedoch nur 10 Afrikaner zu gewinnen. Die meisten erwiesen sich aber als ungeeignet.

Diese Gesellschaftstruppe trat ab Mai 1888 als bewaffnete Macht kaum in Erscheinung, insbesondere nicht entsprechend den Schutzverträgen zum vertraglich zugesicherten Schutz gegen marodierende afrikanische Nachbarstämme. Dies war aufgrund des personellen Zustands und geringer Stärke garnicht möglich. (147) Die weitere Entwicklung war die Geschichte des Scheiterns der Bismarckschen Charteridee:

- die Gesellschaft hatte es verstanden, sich um den Antrag für einen Schutzbrief zu drücken und so für mehr als die erteilten Konzessionen Bergbau und Truppe geradezustehen,
- die Bergbeamten erklärten bald, daß es weder Gold noch sonstige abbauwürdige Erze gäbe, sodaß den Ausgaben für Bergamt und Truppe keine Einnahmen entgegenstanden (148),
- die Truppe war aufgrund ihres mangelhaften Zustands in personeller und organisatorischer Hinsicht nicht in der Lage, Verordnungen des Reichskommissars zu überwachen und durchzusetzen. (149)

Wegen der mit Raub und Mord verbundenen Feindseligkeiten besonders zwischen Herero und Witbooi-Nama unter der Führung des als Persönlichkeit herausragenden Hendrik Witbooi verschärfte sich die Lage im Landesinneren im Laufe des Jahres l888. Der Reichskommissar war nicht in der Lage, die Schutzzusage gegenüber den Herero einzuhalten, da die Schutz­truppe als Herrschaftsinstrument in der Praxis völlig versagte. Bismarck lehnte einen Antrag um Entsendung von 150 Seesoldaten ab und brachte in seiner Antwort zum Aus­druck, daß er die Verantwortung für ein militärisches Vorgehen nicht zu übernehmen wünsche. Eine bewaffnete Inter­vention würde außerdem dem deutschen Kolonialsystem nicht entsprechen.

Anfang Juni 1888 überfielen die Witboois dann ohne Beach­tung von Gesellschaftstruppe und Reichskommissariat die Herero in Otjimbingwe und demonstrierten die absolute Machtlosigkeit der Deutschen. (150) Eine Eingabe Deutscher in Südwestafrika stellte die Lage dar: "müssen wir nochmals bekennen, daß ohne eine entsprechende Macht hier keine Verträge aufrechterhalten werden können. Auch kränkt es unser politisches Ehrgefühl, wenn wir sowohl von den Eingeborenen als auch von den nichtdeutschen Europäern spöttische Bemerkungen über den aus drei Mann bestehenden Reichsschutz, die froh sein müßten, von ihnen selbst geschützt zu werden, mit anhören müssen."(151) So endete der einzige Versuch der Gesellschaft, teilweise Landeshoheit ohne Schutzbrief unter Aufsicht eines Reichsorgans aus­zuüben und "es sich etwas kosten zu lassen."(152)

Das Kapital der Gesellschaft hatte sich so verringert, daß sie dem Auswärtigen Amt mitteilen mußte, daß die Schutztruppe zum 3l. März 1889 aufgelöst werden müsse. (153) Doch schon vorher, im Oktober 1888 kam es in Damaraland zur Katastrophe für die deutsche Kolonialherrschaft. Der Oberhäuptling der Herero, Maharero Katyamuaha (Kamaherero), erklärte am 30. Oktober 1888 in einer Versammlung in Okahandja, an der von deutscher Seite Dr. Göring, der Gesellschaftsvertreter Franke, der Führer der Schutztruppe Leutnant v. Quitzow sowie die Missionare Diehl und Eich und auf der anderen Seite der englische Händler Lewis, weitere 7 Briten, viele Kapitäne der Herero nebst 100 anderen Afrikanern teilnahmen, den am 2l. 0ktober 1885 abgeschlossenen Schutz- und Freundschaftsvertrag mit dem Deutschen Reich für ungültig. Dies galt auch für die abgetretene Berg­werksgerechtsame. Im Gegenzug erklärte der Führer der Herero eine frühere Minenkonzession des Lewis für gültig und ersuchte, anerkannte und bestätigte ein britisches Protektorat über Damaraland. (154) Der Auffassung Horst Drechslers, daß den Deutschen keine Gefahr gedroht habe, (155) kann so nicht gefolgt werden. An anderer Stelle war von einer erregten Stimmung und der Drohung die Rede, "den Deutschen den Kopf vor die Füße zu legen."(156)

Die Unfähigkeit der in dieser Situation geforderten Schutztruppe, die sich wohl zu diesem Zeitpunkt schon weitgehend selbst aufgelöst hatte, dokumentierte sich in der Reaktion der gesamten deutschen Administration: sie räumte Otjimbingwe und das ganze Damaraland und begab sich in den Schutz der britischen Enklave Walfish Bay. Paul Rohrbach erinnerte sich: "Die Truppe wurde aufgelöst, die Gesellschaftsbeamten...zurückgerufen, das Inventar verkauft und die letzten Trümmer der deutschen Vertretung sammelten sich auf englischem Gebiet..."(157) Eine vom Reichstag geforderte Denkschrift über die Schutzgebiete enthielt die bisher geübte Praxis: "Die politische und administrative Organisation sollte den be­teiligten Handelshäusern überlassen bleiben, das Reich aber nur den Schutz übernehmen." Für Südwestafrika hatte sich die Tätigkeit des Kommissars auf die Aufrechterhaltung friedlicher Zustände unter den Häuptlingen zu richten. (158)

Diese Politik war nach den Ereignissen im Oktober 1888 zumindest in Südwestafrika gescheitert. Schon 1889 zog Friedrich Fabri in einer von den Historikern weniger beachteten Arbeit (159) ein erstes Resumée deutscher Kolonialpolitik. Die Ereignisse in Südwestafrika bestätigten seine Auffassung, daß die weitere Durchführung des kolonialpoli­tischen Programms der Regierung unmöglich war. "Aber eine gefährliche Täuschung wäre es, auch ferner zu glauben, daß man ohne alle Geldopfer und ohne jegliche Machtentfaltung Kolonialpolitik treiben könne. Das war der wesentliche Irrtum unseres kolonialpolitischen Programms."(160) Fabri wies der deutschen Kolonialpolitik zwei Ziele zu:

- Schaffung gesicherter äußerer Verhältnisse, d.h. eines genügenden Rechts- und Sicherheitszustands als erste, unabweisbare Grundbedingung,
- dann erst langsame, von Menschenleben und von Investitionen befruchtete Kultivationsarbeit mit allmählich steigenden Gewinnen für das Mutterland. (161)

Fabri erkannte als Voraussetzung für jegliche sinnvolle Kolonialpolitik zum Nutzen der Deutschen und auch der Afrikaner das Vorhandensein eines vor Ort verfügbaren Herrschaftsinstruments, die von Bismarck so konsequent abgelehnten "Garnisonen". Hauptursache für den Ansehensverlust des Reichs und für die Aufkündigung des Schutzver­trags durch die Herero war sicher nicht so sehr das anti­deutsche Wirken des Briten Lewis, sondern die Unfähigkeit der Realisierung der Schutzzusage gegen die Witboois aufgrund des Fehlens eines wirksamen militärischen Instruments. Der Vertrag vom Oktober 1885 (162) war schon gebrochen, bevor die Tinte trocken war. Zur Zeit des Vertragsabschlusses gab es in Südwestafrika überhaupt keine Machtmittel, die erste Schutztruppe der Gesellschaft war für die Sicherheitsverhältnisse im Lande ohne jede Bedeutung. Die ur­sprünglich kluge Politik der Hererohäuptlinge, die Deutschen gegen die Nama auszuspielen, hatte sich in der Praxis als Trugschluß erwiesen.

Die politische Folge war das Ersuchen um britisches Pro­tektorat. Die Herero werden auch den Inhalt britischer Kolonialpolitik genau gekannt und mit dem deutschen Experiment verglichen haben. In Deutsch­land wurde der britische Kolonialbeamtenstand charakteri­siert durch "Lebenserfahrung und Geschick, Humanität und Selbständigkeit des Charakters." Fabri leitete daraus und aus der geringen Stärke des britischen Heeres zur Beherrschung des Empire die Forderung ab, den "Vettern" nachzueifern und einfach die Rolle des Juniorpartners zu spielen. Auch der Sozialdemokrat Eduard Bernstein wies noch 1909 auf die vorbildliche britische Kolonialverwaltung hin. (163) Beide übersahen aber die Flexibilität Englands hinsichtlich der Sicherstellung seiner Macht in den Kolonien durch Militär. So übertrug z.B.die Charter für die British North Borneo Company von 1881 die Sorge zur Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung im Inneren den eingeborenen Fürsten, welche selbst über entsprechende Kräfte verfügten. (164) Dagegen sah der Artikel 1 der Charter für die Royal Niger Company vom 10. Juli 1886 aufgrund völ1ig anderer Ver­hältnisse ausdrücklich die Befugnis der Gesellschaft zur Aufrechterhaltung der Ordnung und zum Schutz des Landes und seiner Bewohner vor. Diese Bestimmung wurde von der Gesellschaft realisiert, indem eine Gesellschaftstruppe von 30 britischen Offizieren und 5-600 Haussakriegern aufgestellt wurde. Diese Truppe beendete u.a. die Aufstände in den Emiraten Nupe und Illorin 1897. (165) England zögerte also nicht, mit angemessenen Machtmitteln die Gesellschaft in die Lage zu versetzen, den für alle so wichtigen Land­frieden durchzusetzen. Ähnlich ging die South African Company unter Cecil Rhodes bei der Okkupation des Mata­belelandes vor: Aufstellung einer ausreichenden Truppen­macht, dann Investitionen in die Infrastruktur, d.h. Bau von Straßen und einer Eisenbahn. Ein Aufstand der Afrikaner aber wurde blutig niedergeschlagen. (166)

Die deutsche Kolonialgesellschaft für Südwestafrika wandte sich nach dem Desaster von Otjimbingwe an den Reichskanzler und forderte nach dem Versagen der ersten Schutztruppe unter Geltendmachung ihrer Rechte und Interessen den Schutz des Reichs in Damaraland. (167) Ungerührt lehnte Bismarck ab: "...daß es nicht Aufgabe des Reichs sein könne und außerhalb des Programms der deutschen Kolonialpolitik liege, für die Herstellung staatlicher Einrichtungen unter unzivilisierten Völkerschaften einzutreten und durch Auf­wendung militärischer Machtmittel den Widerstand einge­borener Häuptlinge gegen noch nicht fundierte Unterneh­mungen von Reichsangehörigen in überseeischen Ländern zu bekämpfen. Es könne daher eine Zusicherung, daß dem südwestafrikanischen Gebiet durch Machtmittel des Reichs der ungestörte Betrieb bergmännischer und sonstiger Unter­nehmungen verbürgt werden solle, nicht erteilt werden." (C. v. Francois, S.31). (168)

Grundsätzlich wurde Bismarck Ende 1888 vor die Frage gestellt, ob das Reich Südwestafrika der Gesellschaft und damit dem Nichts überlassen und damit das Schutzgebiet ganz aufgeben solle oder doch im Gegensatz zur bisherigen Politik finanzielle Mittel des Reichs und damit verbunden ein Instrument zur wirksamen Wahrung der deutschen Interessen in Form einer effektiven Schutztruppe zum Einsatz bringen müsse.

2. Die Schutztruppe als Herrschaftsinstrument beim Übergang von der indirekten zur direkten Herrschaft

Der enttäuschte Kanzler spielte mit dem Gedanken, das Schutzgebiet "zu abandonnieren", doch sah er sich auf­grund der Kritik der Kolonialenthusiasten und der Ge­fährdung seiner innenpolitischen Position im Zusammen­hang mit dem Kartell von 1887 gezwungen, eine neue Variante eines Herrschaftsinstruments ins Feld zu schicken. (169) Vor dem Reichstag verkündete er am 14. Dezember 1888: es läge kein Anlaß vor, das Damaraland als angeblich wertlos aufzugeben, weil es einem Abenteurer gelungen sei, den wankelmütigen Maharero umzustimmen. (170) Diese Entscheidung verlangte die Rückkehr des Reichskommis­sars an seinen Dienstsitz im Landesinneren von Südwestafrika und die Wiederaufnahme seiner Geschäfte ohne Rücksicht auf die Vertragslage und die Situation unter den Afrikanern. Ohne angemessenen Schutz wäre die Aktion undurchführbar gewesen. Und so schlug erneut die Stunde für eine dem Reichskanzler völlig unerwünschte Truppe, einer Privattruppe unter nun schon staatlichen Führung. Der Leutnant v. Francois schilderte diese Stunde der südwestafrikanischen Geschichte so: "Am 25.Juni 1889 landet dann zur Wiederherstellung des deutschen Ansehens und zur Wiedereinsetzung der Beamten eine deutsche Schutz­truppe von 21 Mann unter dem Befehl des Hauptmanns Curt v. Francois und meiner Person. Die Mannschaften, teils aus­gedient und teils noch aktive Soldaten, waren kontraktlich angeworben und der Person des Führers verpflichtet."(171) Paul Rohrbach beurteilte später diese Maßnahme der Regierung wie folgt: "Von diesem Tage an datiert die Entwicklung der Verhältnisse, die Südwestafrika aus der Gesellschaftskolonie, die es anfänglich sein sollte, immer mehr und mehr zu einer reinen Kronkolonie gemacht haben."(172) Horst Gründer bestätigte diese Auffassung als "entscheidenden Schritt auf dem Weg zur Etablierung einer formell-direkten Territorialherrschaft."(173) Durch die Bereitstellung von 50000 Mark aus dem Reichsbudget hätte die Truppe schon als "Reichstruppe" bezeichnet werden können, wenn nicht die rechtliche Stellung der Soldaten - nicht der Offiziere - erheblich eingeschränkt gewesen wäre. (174) Die Brüder v. Francois waren zum Auswärtigen Amt kommandierte aktive Offi­ziere der preußischen Armee, ihre Soldaten hingegen hatten sich mit einem Privatvertrag mit dem Hauptmann v. Francois zu einer dreijährigen Dienstzeit unter dessen Kommando verpflichtet. Diese Schutztruppe war demnach eine Privattruppe unter staatlicher Führung. (175)

Die aus heutiger Sicht fast abenteuerlich anmutende rechtliche Konstruktion eines Truppenkörpers, die ins 17. Jahrhundert mit den Söldnerheeren und den Verpflichtungen auf die Person des jeweiligen Heeresführers zurückgriff, machte aber deutlich, daß der Kanzler keineswegs gewillt war, auf dip­lomatische Möglichkeiten im Falle einer Auseinandersetzung mit anderen Mächten unter Hinweis auf den privaten Cha­rakter der Truppe zu verzichten oder durch gewaltsamen Einsatz einer signifikant starken Truppe das Ansehen des Reichs wiederherzustellen. Wie sehr er Auseinandersetzungen befürchtete, tat er in einer Reichstagsrede am 26. Juni 1884 kund: "Jede dieser Nummern (Brieftagebuchnummern des Auswärtigen Amts)auch die kleinste, kann den Keim einer Verwicklung in sich tragen, es ist oft sehr schwer, bei einer politischen Verwicklungaufzufinden, wo der falsche Weg...von dem richtigen sich getrennt hat. Es ist deshalb notwendig, auch die kleinen Sachen im Auge zu be­halten, weil sehr leicht eine Verletzung oder eine unbe­rechtigte Inanspruchnahme darin enthalten sein kann..."(176) Die geringe Stärke der Truppe war umso auffallender, als England im benachbarten Betschuanaland Protectorate 400 Mann stationiert hatte. (177) Ganz im Sinne Fabris wurde eine kleine Truppe entsandt, da es "heute nicht mehr um ge­walttätige Unterjochung farbiger Völkerstämme, wohl aber um eine rechtzeitige, den besonderen Verhältnissen ent­sprechende Machtentfaltung geht."(178)

Die Auswahl des ver­antwortlichen Führers entsprach ebenso wie die organi­satorischen Vorgaben dem Ansatz einer flexiblen, jede gewaltsame Konfrontation vermeidende Politik auch unter direkter Herrschaft. Ein innenpolitisches Signal wurde gesetzt, da die Familie von Francois wegen des legendären Todes ihres Oberhauptes Generalmajor v. Francois 1870 bei Spichern zu den geachtetsten der Monarchie gehörte. (179) Hauptmann v. Francois entsprach in Persönlichkeit und beruflicher Praxis durchaus nicht dem Bild des königlich preußischen Offiziers der Bismarckzeit, welches Manfred Messerschmidt mit "Vorherrschaft des Metierdenkens" und "schmale Kost des Bildungswertes auf den militärischen Schulen" zeichnete. Weiter schrieb er: "Das deutsche mili­tärische Bildungswesen blieb auf militärische Disziplinen beschränkt."(180) Horst Gründer zählte v. Francois zu den deutschen Wissenschaftlern, die zur geographischen Er­forschung Afrikas einen durchaus beachtlichen Beitrag geleistet hatten und nannte ihn in einem Zuge mit Hein­rich Barth, Schweinfurth, Rebmann und Krapf sowie Wissmann. Der Führer der neuen Truppe hatte also Erfahrungen unter afrikanischen Verhältnissen gesammelt und verfügte auch über einige politische Flexibilität, da er zuvor u.a. in einer deutsch-britischen Grenzkommission in Togo gear­beitet hatte. (181)

Mehr noch verdeutlichte die v. Francois erteilte "Instruk­tion", d.h. sein Auftrag, die Absicht der Regierung, in Südwestafrika eine Art "sanften" Imperialismus zum Tragen zu bringen, also behutsames Handeln gegenüber den Afrikanern unter äußerst flexibler Handhabung des Herrschaftsinstruments Schutztruppe:

"l. Die Truppe ist nicht zu kriegerischen Unternehmungen, besonders gegen die Herero, bestimmt.
2. Die Truppe besucht die treugebliebenen Häuptlinge, hört ihre Beschwerden an, und hält den Frieden unter den Stämmen nach Möglichkeit aufrecht.
3. Thätliches Einschreiten ist nur gestattet, bei Zuwiderhandlungen gegen unsere Anordnungen durch einzelne Personen.
4. Die Festnahme von Lewis hat zu geschehen.
5. 0tjimbingue darf nur besucht werden, wenn kein Widerstand erfolgt.
6. Sind die Aufwiegler zu stark, so ist ihnen die Zufuhr von der Küste, besonders an Waffen und Munition, abzuschneiden."(182)

Durch Kommandierung der beiden Offiziere zum Auswärtigen Amt hatte sich der Kanzler diese direkt unterstellt, der Reichskommissar Göring wurde in der Instruktion nicht erwähnt. Für einen Offizier in der Bismarckzeit und in der Zeit des europäischen Imperialismus war die Instruk­tion als besonders schwieriger Auftrag zu bewerten, der viel mehr den Diplomaten als den Berufssoldaten forderte - ­eigentlich den aus heutiger Sicht "politisch mitdenkenden Soldaten."

Inzwischen hatte sich eine andere wichtige Institution in Südwestafrika, die Mission, zu Wort gemeldet. Im März 1889 legte Missionar Brinker von der Rheinischen Mission dem Kanzler eine Denkschrift vor, die gegenüber der offi­ziellen Politik wesentlich schärfer formuliert worden war: "Mit Kamaherero Verträge zu schließen ist ebenso gut, als mit einem kleinen Kinde Verträge zu machen. Hier gilt nur die Macht, die für das Recht eintritt. Soll die Ausbeutung der Schätze gesichert sein, so muß eine europäische Macht hier etabliert werden, damit jeder Fall von Arroganz der Eingeborenen und Verletzungen der Interessen be­straft werden kann. Unter einem solchen Schutze würden die Eingeborenen ihre bedeutende Viehzucht weiter ent­wickeln, jedes europäische Unternehmen gesichert sein und die Missionsarbeit gedeihen."(183) Die Mission forderte von der Regierung die Sicherstellung des Landfriedens und stellte dabei die Rechte und den Besitz der Afrikaner auf die gleiche Ebene wie die Unternehmen der Europäer. Die Interessen der Mission und der Regierung deckten sich im Hinblick auf die der Afrikaner; eine europäische Siedlung im Damaraland gab es noch nicht.

Diese erste wirkliche Truppe der Kolonie (184) so11te zwar die Rolle eines Herr­schaftsinstruments spielen, doch konnte sie diese Rolle aufgrund der geringen personellen Stärke im Verhältnis zu der Anzahl bewaffneter Krieger der Herero nicht ge­recht werden, falls die Herero oder auch die Nama sie ernsthaft bedrohen sollten. Schon nach kurzer Zeit mußten 3 Mann als untauglich entlassen werden, sodaß nur noch 2 Offiziere und 18 Mann die Macht des Deutschen Reichs repräsentieren und die Instruktion durchsetzen konnten. (185)

Deutschen Soldaten sind in den letzten 200 Jahren eine Menge obskurer Aufträge oder Instruktionen durch die jeweils verantwortlichen Politiker erteilt worden. Der Auftrag des Reichskanzlers v. Bismarck an den Hauptmann v. Francois gehörte zweifellos in dieser Kategorie. Zum besseren Verständnis des Inhalts der Instruktion des Kanzlers muß an dieser Stelle eine Erklärung eingefügt werden: die problematische personelle Stärke der Schutz­truppe des Hauptmanns v. Francois entsprach der einer Kasernenwache in Deutschland - bei der eineinhalbfachen Größe Südwestafrikas zum damaligen Deutschen Reich.

In dem berühmten zeit - und gesellschaftskritischen Werk Karl Zuckmayers bediente sich der Schuster Wilhelm Vogt als Hauptmann von Köpenick einer solchen Wache, um das Rathaus von Köpenick zu besetzen. Den Hauptmann v. Francois erwarteten aber nach Durchquerung der Namib auf dem Bai-Wege nicht eine Handvoll verstörte und militärfromme Beamte, sondern mit hoher Wahrscheinlichkeit mehrere hundert mit recht modernen Handfeuerwaffen ausgerüstete Herero oder Nama, die den europäischen Ein­dringlingen nicht gerade wohl gesonnen waren. Der Lenker der deutschen Politik hatte, um es ganz deutlich zu machen, die neue Schutztruppe auf ein in neuerer Zeit so genanntes "Himmelfahrtskommando" geschickt.

V. Francois ließ sich jedoch durch eine solche Lagebeur­teilung nicht beirren, machte sich nach der Landung im britischen Walfish Bay mit seiner Truppe auf den Marsch nach Otjimbingwe, richtete dort das Reichskommissariat wieder ein, da kein Widerstand seitens der Afrikaner gegenüber den vertragsbrüchigen Deutschen geleistet wurde. Am 16. Juli 1889 besuchte er den Kapitän Manasse in Omaruru, der offen­bar am Schutzvertrag vom November 1885 festhielt und als Freund der Deutschen auftrat. (186) Oberhäuptling Maharero dokumentierte aber seine Feindseligkeit in einem Brief an v. Francois, in dem er den Kriegszustand zwischen der Schutztruppe und den Herero verkündete und ihn aufforderte, in Frieden nach Deutschland zurückzukehren. (187) Dieser Brief und die feindliche Stimmung in Otjimbingwe machte es nach der Instruktion unmöglich, dort zu bleiben. So bezog v. Francois am 7. August mit seiner Truppe Tsaobis, eine Wegespinne unweit von Otjimbingwe, wo die von der Küste kommenden Hauptwege entsprechend der Instruktion leicht überwacht werden konnten. (188) Die Geschäfte des Briten Lewis konnten so ebenfalls zum Erliegen gebracht werden. (189) In der Folge wurden mehrere Frachtsendungen mit Waffen und Munition beschlagnahmt und 2 der illegalen Geschäfte verdächtige Briten festgenommen. Lewis entzog sich der Gefangennahme, der Ausweisungsbefehl wurde ihm in Walfish Bay zugestellt. Beim Abmarsch nach Tsaobis setzte sich die Truppe gegen 200 feindselige Herero mit Entschlossenheit und Festigkeit im Auftreten durch, ohne Gewalt und Schuß­waffengebrauch. Sie brauchte nicht gegen die Instruktion zu handeln; ein Angriff auf Tsaobis erfolgte nicht. (190)

Gute Wasserverhältnisse und ausreichende Weide sowie eine dem Auftrag entsprechende taktisch günstige Lage gaben den Ausschlag für die Einrichtung der ersten deut­schen Militärstation in Südwestafrika. Leutnant v. Francois berichtete: "In den nächsten Tagen wurde nun die Be­festigung weiter ausgebaut und für ein längeres Verblei­ben eingerichtet. Aus rohen Felsblöcken entstand allmählich die oft genannte Wilhelmsfeste, von ungefähr drei­eckigem, dem Terrain sich anpassenden Grundriß, von 3 Türmen überhöht und flankiert. Die Mauern waren 1-3 m dick Wenn man bedenkt, mit wie unzureichendem Material und wie wenigen Bauleuten gearbeitet wurde, we1che Verantwortlich­keit auf den Schultern der Führer lastete, und wie die afrikanische Sonne auf den schattenlosen Berg brannte - ­ca. 50-56 Grad Cel. in der Sonne sind wiederholt konstatiert worden - so dürfte diese erste Leistung der nur noch 15 Mann starken Truppe, die noch jeder Hilfe von Eingeborenen entbehren mußte, immerhin anerkennenswert sein."(191)

V. Francois hatte sich genau an die Instruktion des Reichs­kanzlers gehalten, seine Soldaten waren dem Ruf des deut­schen Soldaten mit wenigen Ausnahmen gerecht geworden. Die Truppe tat ihre Pflicht in völlig ungewohnter Umge­bung, paßte sich geschickt den Verhältnissen an und hatte militärisch betrachtet "fortune"gehabt - die Afrikaner hatten dem selbstbewußten Auftreten und Handeln fast tatenlos zugesehen. Wichtigstes Ergebnis aber war, daß Gewaltanwen­dung vermieden werden konnte und damit die Grundlage für ein zwar problematisches aber immerhin unkriegerisches Nebeneinander von Afrikanern und Deutschen geschaffen werden konnte.

Das Reich war in Südwestafrika wieder prä­sent. Für eine wirksame Abgrenzung des Damaralandes und gegen die Feindseligkeiten der Herero sowie gegen briti­sche Aufwiegler blieb die Truppe zu schwach und so lan­deten am 28. Januar 1890 43 Mann Verstärkung. (192) Die Verstärkung begleitete eine neue Instruktion des Kanzlers vom 9. November 1889, welche die Einhaltung der frühe­ren Befehle anmahnte und "tätliches Einschreiten nur gegen Individuen" zuließ.(193) Nach der Stabilisierung der Lage am wichtigen Bai-Wege und im Raum Otjimbingwe sowie der personellen Verstärkung stellte sich v. Francois die Frage, wo er mit seiner Taktik der "force in being" (Streitkräfte, die allein durch ihre Existenz wirken) die immer noch klei­ne Schutztruppe wirkungsvoll einsetzen sollte, um der In­struktion gerecht zu werden. Er faßte Windhuk ins Auge, das mit ausreichenden Wasser- und Weideverhältnissen praktisch im Niemandsland der weiterhin verfeindeten Herero und Nama lag.

Eigentlich gehörte das Land den Herero, konnte aber wegen der Nähe zu den Nama nicht genutzt werden. Während der Abwesenheit des Truppenführers zu einer Ex­pedition zum Okawango und zum Ngamisee führte der das Kommando in Tsaobis/Wilhelmsfeste innehabende Leutnant v. Francois im Zuge einer von ihm geleiteten "Repräsentations-­Patrouille", mit der die deutsche Präsenz gegenüber den Afrikanern demonstriert werden sollte, Verhandlungen mit Maharero und Manasse über einen neuen Standort der Schutztruppe. (194) Über Einsprüche der Herero, welche die Genehmigung des im Oktober 1890 verstorbenen alten Kamaherero rückgängig machen wollten, setzte sich Hauptmann v. Francois hinweg und verlegte am 7. Oktober 1890 die Hauptgarnison der Schutztruppe von Tsaobis/Wilhelmsfeste nach Windhuk. Begleitet wurde die Truppe auf ihrem Marsch von 150 Berg­damara, die sich, um der Unterdrückung, Beraubung und Versklavung durch die Herero zu entgehen, unter den Schutz der deutschen Soldaten begeben hatten. (195) Am 18. Oktober 1890 erreichte v. Francois Windhuk und begann sofort mit dem Bau einer Feste, der Militärstation. (196)

Vorher hatten am 20. Mai 1890 Verhandlungen zwischen dem Reichskommissar, v. Francois und der Häuptlingskonferenz der Herero in Okahandja stattgefunden, wobei Manasse von Omaruru von Göring den Schutz der deutschen Regierung forderte und ihn auch zugesagt erhielt. Am selben Tag forderte der Reichskommissar Hendrik Witbooi schriftlich zur Einstellung seiner krie­gerischen Unternehmen auf. Während seiner Abreise nach Deutschland über Kapstadt im Juni 1890 verhandelte Göring nochmals persönlich mit Hendrik Witbooi - doch ohne Erfolg. Am 12. Mai 1891 wurde der Führer der Schutztruppe mit der Führung der Geschäfte des Reichskommissars betraut und der Amtssitz desselben im Dezember 1891 nach Windhuk ver­legt. Damit endete die Trennung von Zivil- und Militärge­walt, Windhuk wurde Sitz der Zivilverwaltung und des Kommandos der Schutztruppe, von da an blieben oberste Zivil- und Militärgewalt bis 1904 in der Person eines Offiziers der Schutztruppe vereinigt. (197)

In dieser Doppelfunktion beantragte v. Francois aufgrund der Schutzzusage an die Herero eine Abänderung seiner In­struktion, weil er in Zukunft mit hoher Wahrscheinlichkeit gezwungen werden konnte, entweder für den aktiven Schutz der Herero einzutreten, d.h. notfalls zur Abwehr der Namaüberfälle Gewalt einzusetzen, oder Gefahr zu laufen, daß die Herero nicht ein weiteres Mal wie am 20. Mai 1890 ge­schehen, den gekündigten Schutzvertrag wieder in Kraft setzen würden - mit allen verheerenden Folgen für das Reich in Südwestafrika. (198) Denn von Landfrieden konnte weiterhin keine Rede sein, da besonders Hendrik Witbooi die Räubereien gegen die Herero fortsetzte. (199) Dies war seine Antwort au die gewaltfreie deutsche Intervention. Kurz vor dem Ein­treffen der Schutztruppe in Windhuk brachen die Witboois in das Damaraland ein, erbeuteten tausende von Rindern und kauften von deren Erlös Waffen und Munition. Während die deutschen Soldaten sich in Windhuk beim Bau ihrer Station, der Feste, als Maurer und Zimmerleute betätigten, brand­schatzte Hendrik Witbooi in Raubzügen von Hornkranz aus, an den ersten Stationen (Militärposten) der Schutztruppe, Heusis, Windhuk und Wilhelmsfeste vorbei, das ganze südliche Damaraland. (200)

Das noch sehr bescheidene Stationssystem diente der Sicherstellung der Verbindung zwischen Windhuk und der Küste, zunächst nach Walfish Bay und später nach Swakopmund. (201) Bei Übernahme des Reichskommissariats war die Truppe wie folgt verteilt: in Windhuk 35 Mann unter Oberleutnant Hugo v. Francois, in Heusis 4 Mann, in Otjim­bingwe 2 und in Wilhelmsfeste 5 Mann. (202)

Die unverändert gültige Instruktion verurteilte Führer und Truppe zum Abwarten und zu militärischer Untätigkeit in ihrer Rolle als force in being, d.h. lediglich zum Schutz und zur Sicherung der wenigen deutschen Einrichtungen. So stellte sich die Truppe neben der Bautätigkeit selbst Aufgaben, nämlich die Erkundung und Erforschung des weiten Landes auf ausgedehnten Ritten und der Schaffung einer Landungsstelle in Swakopmund. V. Francois folgte seinem Forschungsdrang aus eigenem Entschluß und verschaffte sich Kenntnis über Afrikaner und das Land. Daneben machte er kartographische Aufnahmen zur Erschließung Südwestafrikas. Sollte er dabei tatsächlich die Kalahari bis zum Ngamisee mit seinen Reitern erkundet haben, hätte er durchaus eine von Bismarck befürchtete Konfrontation herbeiführen können, da dieses Gebiet nach dem Helgoland-Sansibar-Vertrag ein­deutig schon zu dieser Zeit britisches Interessengebiet war. Die Zeitangabe 1891/92 ist aus diesem Grunde für die Erkundungsritte v. Francois' zweifelhaft. Sein Bruder da­tierte diese Expedition auf Ende 1889 und Anfang 1890. (203) An dieser Stelle soll ein durch den Geographen Karl Dove gezeichnetes Bild dieses Vorläufers der Kaiserlichen Schutztruppe eingefügt werden.

Die Truppe war in seinen Augen eine echte Söldnertruppe, allerdings an Zahl zu schwach, um von Windhuk aus zu krie­gerischen Unternehmungen verwendet zu werden, denn Ende 1892 waren von den ursprünglich 50 Mann nur noch ungefähr 45 im Dienst. Sie waren von Haus aus stattliche und ge­wandte Männer, die alle eine längere Dienstzeit in der Heimat hinter sich hatten. Hinzu kam bei den meisten eine gute Kenntnis des Landes und seiner Natur, welche sie sich besonders auf längeren Expeditionen erworben hatten. Von einem eigentlich militärischen Dienst konnte bei diesen Soldaten nach Lage der Dinge nicht die Rede sein. Waren die Leute in der Frühe nach dem Morgensignal ange­treten, so wurden der Form halber einige Griffe gemacht, worauf sie sich an ihre Arbeit begaben, die aus verschie­denartigsten Beschäftigungen bei Bauten, in Gärten und Werkstätten bestand. Damit erhöhte sich die Verwendbarkeit der Männer für ihre spätere Tätigkeit im Zivilleben in der Kolonie, z.B.als Farmer oder Handwerker.

Das Leben, an welches sie bei den damals noch sehr ur­sprünglichen Umständen gewöhnt waren, kann keineswegs als hart bezeichnet werden. Für Wohnung, Kleidung und Verpflegung sorgte die militärische Kolonialverwaltung, "wie gut die letztere im Gegensatz zu der Beköstigung manches schwer arbeitenden Menschen bei uns daheim war, mag man daraus entnehmen, daß der Mann außer Brot, Reis oder wenn es vorhanden war, Gemüse, täglich zwei Pfund Fleisch empfing." Dem entsprach auch das Maß der Besol­dung, der einfache Soldat erhielt 1000 Mark, der Unter­offizier 1200 Mark im Jahr. Sie waren in der Lage, davon ein kleines Anfangskapital für ihre Vorhaben nach der Dienstzeit in der Kolonie zu bilden.

Die eigentümliche Lebensführung der Mannschaft, ihre große persönliche Ungebundenheit, die ausgedehnten Ritte und ihr jahrelanger Aufenthalt inmitten einer großen und wilden Natur hatten viele von ihnen "für Europa ver­dorben." In Deutschland Knechte oder Handwerksgesellen, wenig hervortretende Mitglieder der Gesellschaft, waren sie hier schon als Weiße bis zu einem gewissen Grade ihren Vorgesetzten ebenbürtig, hier waren sie "Herren", die bei den Afrikanern, wenn auch widerwillig, ein bestimmtes Maß an Anerkennung fanden.

"Die oft ein wenig zügellose Freiheit, welche namentlich die Energischeren unter ihnen beanspruchten, der Besitz lebendigen Eigentums - bei den einen waren es freilich nur Hunde, bei anderen dagegen Reitpferde oder gar kleine Viehherden, - das Halten eigener farbiger Die­ner und endlich die Aussicht auf ein baldiges Ende der Dienstzeit und auf ein zwar hartes und arbeitsames, aber dennoch herrenmäßiges Leben auf eigenem Grund und Boden hatten ihnen nicht mit Unrecht die scherzhafte Bezeichnung einer Soldateska von Wallensteinschen Söldnern verschafft." Mit dieser bisweilen derb-rohen aber immer tüchtigen Truppe sei aber stets ein gutes Aus­kommen gewesen. Große Selbständigkeit und ein starkes Vertrauen in die eigene Kraft zeichnete die Männer aus, die sich auch ein erhebliches Maß an Erfahrung für das Leben in Südwestafrika erworben hatten.

Die Leistungen dieser Schutztruppensoldaten als Hand­werker und Arbeiter waren beachtlich. Sämtliche damals vorhandenen Gebäude waren von ihnen errichtet worden. Auch das Innere der neueren Wohnungen zeichnete sich durch eine Ausführung aus, welche in dieser Vollkommen­heit nicht erwartet worden war. Gut eingerichtet und in Ordnung gehalten war auch der der Truppe überwie­sene Garten, der anderthalb Jahre nach seiner Anlage noch nicht einen vollendeten Eindruck hinterlassen konnte. (204)

Aus militärische Sicht wurden die Mannschaften und Unteroffiziere als "recht gute Leute" beurteilt, die auch gute Gendarmen abgegeben hätten, geeignet, "es mit den besten englischen Policemen aufzunehmen." Der einzelne Mann hatte als Wagenführer, Patrouilleur und auf isoliertem Posten stationiert und ganz selbständig unter eigener Verantwortung handelnd sein Leben einzusetzen und über Leben und Tod anderer Menschen zu entscheiden.

Unter diesen Aufgaben bildeten besonders die Mannschaf­ten großes Selbstvertrauen und erhebliches Pflicht­gefühl aus; im heimatlichen Kasernendienst war das Ausbildungsziel ganz anders - absoluter Gehorsam und Unterbindung jeder Eigeninitiative. Damals wurde in Südwestafrika durch die Besonderheiten des Dienstes der Schutztruppe ein Soldatentypus geschaffen, der in der deutschen Armee erst nach den Erfahrungen des Ersten und Zweiten Weltkrieg angestrebt wurde - der selbstän­dig mitdenkende und handelnde Einzelkämpfer im Rahmen der Auftragstaktik. Nach dem Urteil v. Francois wurden die Mannschaften viel brauchbarer, umsichtiger und zu­verlässiger. (205)

Diesen Dienst beschrieb Karl Dove so: "Ein paar mächtige steinerne Wände mit schmalen Schieß­scharten, in deren Winkeln und Mauerritzen sich der Wind heulend verfing, das war die Wohnung, in welcher der von Windhuk hierher gelegte Posten sein einsames Leben führte. Und dennoch sehnte der Mann sich nicht hinweg; das einzige was er bisher vermißt hatte, waren Bücher, mit denen ich ihm bereitwillig aushalf. Im übrigen empfand er nicht die geringste Sehnsucht, seinen luftigen Wohnsitz zu ver­lassen. Ihm wurde der armselige Steinhaufen zum Palast, denn von hier aus beherrschte er das ganze Land rings umher mit mehr Machtvollkommenheit, als sie einem König auf dem alten Kulturboden Europas eignet. In dem riesigen Gebiet zwischen Rehoboth, Windhoek und den Küsten des süd­atlantischen Ozeans der einzige weiße Mann, durfte dieser einfache Soldat sich einer Freiheit rühmen, um die ihn ein Fürst hätte beneiden können. In vollstem Maße war ihm jene persönliche Ungebundenheit zu teil geworden, die einen Hauptreiz des afrikanischen Lebens bildet und in deren Besitz auch der gesittete Europäer die Vorzüge einer höhe­ren Kultur eine Zeit lang gerne entbehrt."(206)

In den unaufhörlichen Stammesfehden hielt sich die Schutz­truppe neutral, zur Erfüllung der Schutzzusage gegenüber den Herero reichten die Kräfte nicht aus, das Eingreifen untersagte die Instruktion aus Berlin. (207) Der Nachfolger v. Francois, Major Theodor Leutwein berichtete, daß die Truppe zu dieser Zeit ein friedliches Stilleben geführt und mehr durch ihr Dasein denn durch kriegerische Tätig­keit gewirkt habe. (208) Es war dem Hauptmann v. Francois in der Zeit von Mitte 1889 bis Anfang 1893 tatsächlich gelungen, sich unter Verzicht auf Gewaltanwendung über das in der Instruktion genannte Maß hinaus den Respekt der Afrikaner zu verschaffen, so die deutsche Herrschaft über weiten Teilen des Schutzgebiets zu festigen - ohne jedoch den für alle Beteiligten so wichtigen Landfrieden herstellen zu können. Südwestafrikas Mitte stand unter dem Druck der fortdauernden Stammesfehden; der Witbooistamm lehnte die Annahme eines Schutzvertrags kategorisch ab. Daneben konnten die Herero jederzeit ultimativ das Schutz­versprechen Görings einfordern, welchem die Truppe nicht entsprechen konnte und durfte. Auch aus heutiger Sicht war aber das Hauptverdienst der europäischen Fremdherr­schaft über die afrikanischen Völker unter Beachtung realistischer Alternativen die Pazifikation der besetzten Landstriche, d.h. Herstellung und Sicherung des Landfriedens. (209)

Durch die Schutzverträge mit den Bondelzwarts und den Feldschuhträgern hatte noch Dr. Göring während seiner Ab­reise nach Süden am 21. August 1890 die deutsche Herr­schaft im südlichen Namaland begründet. (210) Auch dort herr­schte Frieden, sodaß mit Ausnahme der Witboois alle Stämme der Afrikaner Frieden hielten. Die Zeichen deutscher Herr­schaft, die wenigen Stationen der Schutztruppe, wurden re­spektiert, der Reichskommissar und Truppenführer konnte es sich erlauben, auf Expeditionen zur Erkundung und Lan­desaufnahme (Kartographie) dem kritischen zentralen Bereich monatelang den Rücken zu kehren. Im Laufe des Jahres 1892 trafen die ersten Siedler, ca. 50 Personen, ein, die neben ausgedienten Soldaten der Schutztruppe im Raum Windhuk auf "Kronland" angesiedelt wurden. Die inzwischen ausgebau­te Landungsstelle Swakopmund wurde von einem Unteroffizier der Schutztruppe als Hafenmeister verwaltet und betrieben. (211)

Die Ankündigung des Reichskommissars v. Francois, daß die deutsche Regierung entschlossen sei, den Frieden im Lande herzustellen und besonders den Waffen-und Munitionshandel wie bisher zu unterbinden, beantwortete Hendrik Witbooi mit erneuter Ablehnung eines Vertrages und der Forderung, den Waffenhandel freizugeben. (2l2) Unter Vermittlung der Rehobother Bastards kam es im Novem­ber 1892 doch noch zum Frieden zwischen Herero und Nama. Der so lange erstrebte Landfrieden hatte sich für die Deutschen überraschend eingestellt. Der Friedensschluß signalisierte jedoch keineswegs ein Einlenken Hendrik Witboois, sondern war Teil seiner Großmachtpläne, die durch das Anwachsen der deutschen Herrschaft und der Existenz des dazugehörigen Machtinstruments gefährdet erschienen. (2l3) Der Friedensschluß unter den Afrikanern mußte zum Alarm­signal für v. Francois und die Schutztruppe werden, nachdem Hendrik andere Stämme zum Anschluß an die Witboois aufgefordert hatte und sich die Herero gegenüber dem deut­schen Bergamt in Otavi plötzlich feindlich zeigten. Ein Zusammenschluß der beiden größten afrikanischen Völker in Südwestafrika mit Frontstellung gegen die deutsche Herrschaft drohte. Die Gesamtlage wurde als "beunruhigend und kritisch" beurteilt. (2l4) In dieser Situation ordnete Reichskanzler v. Caprivi eine weitere Verstärkung der Privat­truppe unter Reichsbefehl um ca. 200 Mann an und erklärte am 1. März 1893 im Reichstag: "Die Einschiffung der Truppe hatte schon begonnen, als die Nachricht einlief, daß von den Hereros Dreistigkeiten gegen Deutsche begangen worden waren. Wir wollen keinen Krieg führen. Wir wollen auf un­blutige Weise uns immer mehr zu Herren des Landes machen...und unsere Herrschaft befestigen. Wir haben Südwestafrika einmal, jetzt ist es deutsches Land und muß als deutsches Land erhalten bleibenDort wo Versuche mit Siedlungen gemacht worden sind, sind sie nicht ungünstig ausgefallen. Wir geben uns der Hoffnung hin, daß die Siedlungsgesell­schaft imstande sein wird, immer mehr Weiße ins Land zu bringen. Wir glauben, wenn die Dinge in Südwestafrika auch sehr langsam vorwärtsgehen, daß sie doch weiter fortschreiten werden."(215)

Am 16. März 1893 erschien der Dampfer "Karl Woermann" auf der Reede von Swakopmund mit der vom Reichskanzler befohlenen Verstärkung von 2 Offizieren und 212 Reitern der Schutztruppe. Der damalige Leutnant Schwabe schrieb: "Der Offizier, ein Bruder des Reichskommissars Hauptmann v. Francois, klomm die Bordwand hinauf und stand unter uns. Auf unsere Frage, ob Krieg sei, entgegnete er: Nein, tiefer Friede!"(216) Gleichzeitig erreichten den Reichskommissar weitere Befehle:

-Nach einer Quelle hatte er "durch Abänderung der bisherigen Instruktion größere Freiheit und die Weisung erhalten, die deutsche Herrschaft unter allen Umständen aufrechtzuerhalten und zu befestigen", (217)

-nach einer anderen Quelle sollte v. Francois
-Windhuk und die deutschen Siedlungen auf jeden Fall schützen,
-zu weiteren Unternehmungen durch die Verstärkung entsprechend seiner Beurteilung befähigt werden,
-bald energisch handeln, da mit halben Maßnahmen der Kolonialabteilung nicht gedient sei. (218)

Leider hat auch Horst Drechsler (219) im Rahmen seiner Forschungen und unter Rückgriff auf die Akten des Reichs­kolonialamtes keinen Text dieser Instruktion veröffentlicht - zur Beurteilung der folgenden Ereignisse und be­sonders im Hinblick auf das Handeln der Truppe ist er unentbehrlich. Aus den verfügbaren Quellen ergab sich für März 1893 folgendes Bild:

-Die Regierung in Berlin wollte an der bisher geübten gewaltfreien Methode der Herrschaftssicherung fest­halten und durch die erhebliche Verstärkung der Schutz­truppe als force in being sie noch mehr der Lage anpassen

-nach den absolut glaubwürdigen Worten des Leutnants v. Francois herrschte "tiefer Friede", sowohl der Reichskommissar als auch der zweite Offizier, sein Bruder, konnten sich weit von Windhuk, das geschützt werden sollte, entfernen; der Hauptmann v. Francois war am 1. April 1893 auf Reisen in Groß Barmen und sein Bruder begleitete ab 16. März 1893 die Verstärkung auf dem Marsch nach Windhuk, (220)

-das Maß größerer Handlungsfreiheit konnte nicht näher bestimmt werden; der Auffassung, daß v. Francois durch die Verstärkung und die neue Instruktion "mit Recht eine Aufforderung zum Handeln (unter Abweichen von der bisherigen erfolgreichen gewaltlosen Methode der force in being) erblickt haben könne", kann nicht zugestimmt werden. (221)

Da der Landfriede bestand und die Kräfte zur bisherigen Methode der Herrschaftssicherung und vorsichtigen Aus­dehnung der deutschen Macht in Form von Stationen nun erheblich verstärkt werden konnten, hätten als nächste Maßnahmen genügt:

-Vorsichtiges Erweitern des Stationssystems besonders in den Territorien unruhiger Stämme,
-Bereithalten von größeren Teilen der Truppe, ca. 150 Mann als Eingreifreserve in Windhuk und
-insgesamt weiterhin defensives Verhalten der Truppe.

Diese Haltung der Truppe hätte nach Erfahrungen mit wesent­lich schwächeren Kräften den Afrikanern soviel Respekt abgenötigt, daß sie ausgereicht hätte, den Landfrieden zu erhalten und gegen Störer flexibel in der Gewaltanwendung vorzugehen. Zur Zeit herrschte doch Friede und durch die Verstärkung war die Schutztruppe vergleichsweise in die Lage eines Schiedsrichters geraten - eine neue, durchaus erstrebenswerte Rolle als Herrschaftsinstrument. Doch der inzwischen zum Major beförderte v. Francois handelte ganz anders.

Um das Namavolk Hendrik Witboois als politische Kraft endgültig auszuschalten, überfiel er mit der verstärkten Schutztruppe ohne Vorwarnung das widerspenstige Volk am l2. April 1893 im befestigten Lager Hornkranz. Der morgend­liche Zangenangriff der beiden Feldkompanien, die in der Kürze der Zeit im afrikanischen Busch garnicht zu einem einsatzfähigen Instrument hatten zusammenwachsen können, scheiterte. Entgegen der unrealistischen Forderung ihres Führers, nur auf Krieger zu schießen, fielen von diesen nur 60, aber weitere 90 Personen, darunter auch Frauen und Kinder, kamen ums Leben. 50 Gefangene wurden gemacht. Einen Tag später zog die Schutztruppe ab. Gegen diese "Lösung" hatten sich offenbar schon vorher Europäer ausgesprochen, die der Auffassung waren, daß "v. Francois gut getan hätte, den allgemeinen Frieden zu verkünden und jedem Friedens­störer strenge Strafen anzudrohen."(222)

Hendrik Witbooi und die Masse seiner Krieger aber entkamen. Theodor Leutwein beurteilte die Lage in der Kolonie nach Hornkranz: "Die Folge war ein nicht endender Guerillakrieg, in welchem zwar Witbooi noch manchen Schlag erlitt, aber doch in seinen und der übrigen Eingeborenen Augen als Sieger darstand, weil es ihm überhaupt gelungen war, so­lange Widerstand zu leisten. Noch Anfang 1894 fand er sich stark genug, Friedensvorschläge mit gewissem Hohn zurückzuweisen."(223) Der Major und Landeshauptmann v. Francois war durch seine völlig unnötige Entscheidung zur Gewaltanwendung gegen ein ganzes afrikanisches Volk und schlag­artige Änderung einer erfolgreichen Herrschaftsmethode in wenigen Tagen politisch und militärisch gescheitert: (224) militärisch durch Überschätzung seiner Kräfte zur Eignung für einen angriffsweisen Einsatz gegen das befestigte Lager der Nama, (225) sowie durch zu frühen Einsatz der für einen Krieg unter afrikanischen Verhältnissen und gegen einen kriegsgewohnten und landesverwachsenen Gegner weder ausgebildeten noch zusammengewachsenen Truppe; (226) politisch durch wirtschaftlichen Stillstand, weil durch den gebro­chenen Landfrieden und latenten Kriegszustand Handel und Besiedlung litten, (227) sowie durch Verlust des Herrschafts­umfangs in Form geminderten Ansehens bei den Afrikanern wegen des Vernichtungsversuchs in Hornkranz und endlich durch seine Absicht, die Afrikaner "zu demütigen", anstatt sie politisch und wirtschaftlich an der Entwicklung des Landes soweit es damals möglich war, gleichberechtigt zu beteiligen. (228)

V. Francois hatte die von der Regierung in ihn gesetzten Erwartungen nur zeitlich begrenzt erfüllt. Im entscheiden­den Zeitabschnitt die politische Lage zutreffend zu be­urteilen und dann militärisch angepaßt zu handeln, war ihm nicht gegeben. Schon seine Expedition zum Ngamisee und sein Auftreten in britischem Interessengebiet vor der Grenzfestlegung und während der Verhandlungen zum Hel­goland-Sansibar-Vertrag ließen in der Praxis nur wenig diplomatische Sensibilität erkennen. In seiner Dienststellung als politischer und militärischer Vertreter des Reichs in einem afrikanischen Gebiet, das an zwei Seiten von britischem Interessengebiet begrenzt wurde, mußte v. Francois klar sein, daß für England koloniale Fragen gleichsam existentiell verankert waren. (229) Das weitere Vordringen der deutschen Kolonialmacht nach Osten ins Innere des Betschuanalandes und mit der Absicht, eine Verbindung zu den Burenrepubliken herzustellen, hatte England auf Be­treiben von Cecil Rhodes, dessen Plan "from Cape to Cairo" dadurch gefährdet wurde, durch eine militärische Expedition des Obersten Warren und die Herrschaftserklärung vom 23. März 1885 verhindert. (230)

Wie sensibel die Briten in dieser Territorialangelegenheit reagierten, ist dem Artikel 3 des Helgoland-Sansibar-Vertrags zu entnehmen: "Das Großbritannien zur Geltendmachung seines Einflusses vorbehaltene Gebiet wird im Westen und Nordosten durch die vorher bezeichneten Linien begrenzt. Der N'Gami See ist in dasselbe eingeschlossen."(231) Wurde v. Francois nicht durch klare Befehle (Instruktionen) in die militärische Disziplin eingebunden, trat trotz der Erfahrungen und der Weitung des Geistes im Zuge seiner Laufbahn die fachliche, rein militärische Einengung und Mentalität in den Vorder­grund seines Denkens und Handelns. Ein deutsch-britisches Faschoda im südlichen Afrika hatte es durch die in Berlin unerwünschten Aktivitäten des Schutztruppenkommandeurs glücklicherweise nicht gegeben! Gustav Noske schrieb später zur zivilen und militärischen Doppelfunktion in Südwest­afrika: "Die Offiziere konnten die Zügel schießen lassen, weil das Maß der militärischen Befugnisse in den Kolonien stets ein recht großes gewesen ist; in den beiden ersten Jahrzehnten der Kolonialpolitik haben sie oft den Einfluß der Zivilgewalt überwuchert."(232) Den Brüdern v. Francois war der Primat einer gemäßigten Kolonialpolitik Berlins ab­solut klar, ein Hornkranz war eigentlich ausgeschlossen: "Nicht zum Krieg führen war die Truppe entsendet; weise Vorsicht der Regierung band grade in der kritischen An­fangszeit dem sprudelnden thatendurstigen Empfinden der Führer strictissime die Hände! Erst wäge, dann wage!"(233)

Die Rückkehr zur Politik "ante Hornkranz" wurde durch per­sonelle Maßnahmen vorbereitet: v. Francois wurde öffentlich kritisiert und der Major Leutwein vom Reichskanzler zu­nächst mit der Kontrolle der Verhältnisse in Südwestafrika beauftragt. V. Francois wurde vom Reichskanzler "rücksichts­voll behandelt"; (234) zumindest hätte wegen des Todes von Frauen und Kindern sowie Nichtkombattanten in Hornkranz ein Ermittlungsverfahren gegen den zum Auswärtigen Amt kommandierten aktiven Offizier v. Francois eingeleitet und von diesem Reichsamt ein Tatbericht durch die Militär­anwaltschaft beim Reichsmilitärgericht in Berlin angefor­dert werden müssen. Doch nichts geschah, im Preußen des Kaiserreichs kündeten die Flügel der Mühle von Sanssouci nicht mehr von gleichem Recht für alle Stände.

Helmut Bley stützte sich in seiner Interpretation der Ära Francois ganz auf die ideologisch überfrachteten Forschungen von Horst Drechsler und erklärte frühere Arbeiten für "über­holt." Nur eine Zeile weiter verwies er auf die Forschungs­ergebnisse einer solchen überholten Arbeit! (235) So unterstellte Horst Drechsler der Schutztruppe vor l890 "instruk­tionswidriges Vorgehen"(236) ohne Quellennachweis, während aus allen verfügbaren Quellen hervorgeht, daß sich v. Francois bis zum Frühjahr 1893 an die Instruktionen gehalten hat. Drechsler konstatierte weiterhin,

-daß "sich im Laufe des Jahres 1888 viel Zündstoff bei den Herero angesammelt hätte, weil die zahl­reicher nach Südwestafrika strömenden Deutschen durch ihr skandalöses Benehmen bald den Zorn und die Verachtung der Afrikaner erregt hätten,"

-nach einem Zitat v. Francois "Repressalien der Truppe gegen die Herero,"(237)

-daß "die Herero dann unter dem Druck der Anwesenheit der deutschen Truppe sich bereiterklärt hätten, die Schutzherrschaft wieder anzunehmen."(238)

Ohne Quellennachweis versuchte er den Eindruck zu erwecken, es habe sich um erhebliche Zahlen von Einwanderern ge­handelt. Wie schon aus Quellen zitiert, befanden sich 1895 ganze 246 Deutsche ohne Schutztruppe im Lande, wieviel we­niger mögen es 1888 gewesen sein! Einige Abschnitte weiter sprach Drechsler dann von "wenigen Deutschen."

Das Zitat bezüglich der Repressalien gegen Herero bezog sich eindeutig auf die instruktionsgerechte Unterbindung des illegalen Waffenhandels. Von der Interpretation des Bemühens um Landfrieden als Repressalie war es bei Horst Drechslers rein marxistischer Geschichtsauffassung kein weiter Weg zum "gerechten Krieg", wie es noch dargestellt werden muß.

Die Behauptung, Druck der Truppe habe zur erneuten Annah­me des Schutzvertrages geführt, war ebenso abenteuerlich wie das damalige Leben der Schutztruppe unter den Afri­kanern. Wie sollten knapp 50 Mann Druck auf ein Volk von mindestens 35000 Menschen und dabei mehrere hundert modern bewaffneten Krieger ausüben? Welcher Offizier machte wohl Kriegspläne bei diesem Kräfteverhältnis?

Horst Gründer kam der Realität doch erheblich näher, in­dem er die Erneuerung des Schutzvertrages durch die Herero der wachsenden Bedrohung dieses Volkes durch die Groß­machtpläne Hendrik Witboois zuschrieb. (239) Schließlich muß die Behauptung Drechslers aufgegriffen werden, v. Francois habe "von Anfang an auf diplomatische Verhandlungen ver­zichtet und zum Schwert gegriffen."(240) Wie aus den Quellen nachgewiesen, hatte der Reichskommissar nach seiner Instruk­tion bis zum Frühjahr 1893 keine andere Wahl, als mit Verhandlungen die deutsche Position wiederherzustellen; zum Schwert griff er erst in Hornkranz - wer wollte auch mit 20-50 Mann gegen ein ganzes Volk zum Schwert greifen; die wenigen Soldaten der Schutztruppe waren sicher froh, daß dies nicht Herero oder Nama taten!

Horst Drechslers Thesen sollten aus ideologischen und poli­tischen Gründen die Basis für eine Kontinuitättheorie von der ausschließlich gewalttätigen Schutztruppe bis zur imperialistischen Entwicklungspolitik der Bundesrepublik Deutschland in Afrika schaffen. (241)

Einige Jahre später (1991) modifizierte Drechsler seine unhaltbare Interpretation. Die Wiederannahme des Schutzvertrages war nun eine Folge "der Anwesenheit und der waffentechnischen Überlegenheit der Deutschen."(242) Dann widerlegte er sich an gleicher Stelle selbst: "Im Januar 1890 wurde diese sogenannte Schutztruppe auf 50 Mann ver­stärkt. Obwohl sie noch zu schwach war, gegen die Herero oder Nama eingesetzt zu werden, verfehlte ihre bloße Anwesenheit nicht, Eindruck auf die Südwestafrikaner zu machen."(243)

V. Die Kolonialpolitik im Widerstreit von Regierung und Parlament

1. Das Wirken von Regierung und Parlament und die Folgen

Reichskanzler v. Bismarck hatte bis zu seiner Entlassung 1890 an seiner Kolonialpolitik der "Regierung kaufmännischer Gesellschaften"(244) unter möglichst geringem Engage­ment des Reichs mit Rücksicht auf den Etat und negative Rückwirkungen auf seine eurozentrische Außenpolitik aus afrikanischen Konfliktzonen festgehalten. (245) Das Scheitern seines kolonialpolitischen Konzepts auch in Südwestafrika zog im Reichstag die Forderung nach Aufgabe des Schutzge­biets besonders durch die Oppositionsparteien (Sozialdemokraten, Freisinnige, Linksliberale und Teile des Zentrums) nach sich. (246)

Nach der Verfassung des Kaiserreichs besaß der Reichstag nur eingeschränkte Kompetenzen. Er konnte nicht direkt auf die Politik einwirken und selbst Gesetzesvorlagen einbringen. Wirksamstes Mittel der Parteien zur Durchsetzung ihres politischen Willens war das Budgetrecht des Reichstags. Die Finanzkontrolle beschränkte sich aber nur auf die wenigen reichsunmittelbaren Ämter - und dazu ge­hörte die Kolonialabteilung im Auswärtigen Amt. "Die jähr­lichen Lesungen des Haushalts der Kolonialabteilung wurden daher gern wahr genommen, um die Kolonialpolitik in allen ihren Aspekten gründlich zu durchleuchten, über den Wert oder Unwert des Kolonialbesitzes zu streiten und auf größte Sparsamkeit zu drängen."(247)

Bismarcks Befürchtungen, Kolonialerwerb führe nur "zur Vergrößerung des parlamentarischen Exerzierplatzes", hatten sich bewahrheitet. (248) Der Nachfolger Bismarcks, General v. Caprivi, ließ zwischen Frühjahr 1890 und 1893 mit kolonialpolitischer Zurückhaltung aus Gründen der parlamentarischen Konstellation und des Budgetrechts des Parlaments das weitere Vorgehen in Südwestafrika in der Schwebe. "Alles trägt noch den Charakter des Zufälligen, nirgends gewahrt man klare, durchführbare Grundgedanken."(249)

Spätestens aber mit der Rede v. Caprivis vom 1. März 1893 (215) war die Entscheidung für den Verbleib Südwestafrikas in deutschem Kolonialbesitz gefallen und zwar unter di­rekter Herrschaft und der damit verbundenen Verantwortung des Reichs. Der Abgeordnete Windhorst (Zentrum) irrte, wenn er betonte, daß "die Regierung sich in diese über­seeischen Unternehmungen eingelassen und dafür allein die Verantwortung trage."(250) Mit der Entscheidung des Reichskanzlers trugen Regierung und Parlament gemeinsam volle Verantwortung für die Kolonialpolitik und besonders für die deutschen Bürger in Afrika, ganz gleich, in welcher Funktion sie sich dort befanden - und für die Afrikaner auf dem Boden des südwestafrikanischen Schutzgebiets. Auf die Position "wir sind gegen jeden Besitz von Kolonien" konnte sich keine Partei mehr zurückziehen.

So begründete die Regierung den ersten Etatantrag 1885/86: "Nachdem die deutschen Erwerbungen der Westküste von Afrika unter den Schutz des Kaisers gestellt worden sind, ist das Bedürftnis hervorgetreten, die Mitwirkung des Reichs in Anspruch zu nehmen, um Ruhe und Ordnung unter der Bevöl­kerung jener Gebiete aufrechtzuerhalten und eine geregelte Rechtspflege zu ermöglichen."(25l) Alle Parteien des Reichs­tages, auch die Konservativen, reagierten darauf nur sehr zurückhaltend. (252) Wie wenig verantwortungsbewußt sich Ab­geordnete gegenüber den Problemen in Südwestafrika zeigten, machte das Beispiel des freisinnigen Abgeordneten Richter deutlich, der bemängelte, daß die Zahl von 7 Beamten für drei Schutzgebiete in Afrika (bei doppelter Größe des Reichs) zu hoch sei. Richter: "Die Kosten des Reiches für die neuen Kolonien summieren sich schon ganz artig." Ähnlich unklug waren die Einwände der Freisinnigen gegen den Bau eines Hauses für den Reichskommissar (26000 Mark) in Südwest­afrika, für dessen Unterbringung nach Ansicht der Partei wohl ein angemieteter Herero-Pontok mit Flaggenmast und Reichsdienstflagge davor ausreichte. (253)

Friedrich Fabri hatte schon 1889 auf das Scheitern des kolonialpolitischen Kurses der Regierung hingewiesen (254) und festgestellt, daß auch in Südwestafrika inzwischen eine "territoriale Besitzergreifung auf Reichskosten und unter Verwaltung von Reichsbeamten" erfolgt sei." Auf das unverantwortliche Vorgehen von Privaten ist überall das verantwortliche Eintreten der Regierung und des Reiches gefolgt."(255)

Nach einer Analyse der "Wirren in Südwestafrika" forderte Fabri (256):

-Umwandlung des Charakters des Schutzgebiets in eine Kronkolonie in englischem Sinne", (257)

-Errichtung eines zentralen deutschen Kolonialamtes und darunter eine verantwortliche Verwaltungshierarchie bis in die Kolonien, (258)

-Gesetzgebungsarbeit für die Kolonien,

-Errichten von Ausbildungsstätten und eigene Laufbahnen für Kolonialbeamte nach niederländi­schem und britischem Vorbild, da die deutsche obligatorisch juristische Vorbildung den beson­deren Anforderungen in den Kolonien nicht standhalte,

-Auswahl der Beamten nach Persönlichkeit und nicht nur nach Studiengang, (259)

-Aufbau und Einsatz einer "kleinen kolonialen Militärmacht"(260) wie z.B. in Südwestafrika "eine kleine deutsche Schutztruppe", (261)

-Änderung der Rechtsstellung der Soldaten der derzeitigen Schutztruppe hin zu Kaiser und Reich,

-Sorgfältige Personalauswahl für den Dienst in der Schutztruppe bezüglich Charakter und Befähigung zur Menschenführung gegenüber den Afrikanern: "In der Behandlung farbiger Bevölkerungen, namentlich wenn dieselben noch mit natürlichem Mißtrauen und Argwohn gegen die europäischen Ein­dringlinge erfüllt sind, ist Ruhe, Besonnenheit, humane Gesinnung, aber auch gewaltlose Entschlossen­heit die Grundbedingung. Das ist nicht gerade das Bild von dem, was wir in der Heimat schneidige Leutnants zu nennen gewohnt sind. Brauseköpfe mit nicht geringer Selbstüberhebung und mit engem Gesichtswinkel sind über See nicht nur unpassend, sondern in Kolonialverhältnissen geradezu ge­fährliche Leute."(262)

Diese zwingend erforderlichen Maßnahmen hätten erheblich höhere Investitionen des Reichs neben den Ausgaben zum Aufbau der Infrastruktur (Eisenbahn, Häfen, Straßen, Wasser­versorgung) erfordert. Mit Gesetz vom 30. März 1892 wurde die gesamte Ausgabenwirtschaft der Kolonien der Kontrolle des Reichstages überantwortet. Danach bedurften alle Ein­ahmen und Ausgaben zu kolonialen Zwecken der Zustimmung des Reichstags; die Reichsverwaltung in den Kolonien stand unter der Macht des Parlaments, d.h. der Budgetkommission. (263) Damit hatte das Parlament auch volle Mitverantwortung für die Kolonien übernommen. Dabei war nicht die Haltung des bis 1906 im allgemeinen als Zünglein an der Waage bei Regierungsvorlagen wirkenden Zentrums entscheidend, sondern die Sozialdemokratie. (264) Deren Abgeordnete hatten nach Gustav Noske in der kritischen Zeit um 1890 in Südwestafrika "an wichtigere Dinge zu denken" und außerdem seien sie damals "überlastet" und gezwungen gewesen, "außerhalb des Parla­ments zu arbeiten."(265) August Bebel forderte 1899 die Verlegung der Kolonialdebatte aus der Budgetkommission in das Plenum, wohlwissend, daß die entscheidende Arbeit in der Kommission geleistet werden mußte - aber mit der Debatte im Plenum konnten die politischen Probleme in Südwestafrika als innenpolitische Waffe gegen die Regierung eingesetzt werden! (266)

Von konstruktivem Parlamentarismus mit der Zielsetzung, Regierungsprinzipien und eigene Vorstellungen zum Wohle der nun einmal geschaffenen Kolonie und der dort lebenden Menschen in Einklang zu bringen, konnte keine Rede sein. Wenn auch die Opposition durch Forderungen im Plenum Kor­rekturen der Politik in Einzelbereichen erreichen konnte - ­entscheidend war für die Verhältnisse in der Kolonie die sinnvolle Steuerung des Budgets. Bei den jährlichen Be­ratungen über den Haushalt der Schutzgebiete stimmten die Sozialdemokraten mit wenigen vordergründigen Aus­nahmen regelmäßig mit Nein. (267) Schon 1887 beantragte der Abgeordnete Kayser die Streichung des Kolonialetats mit der Begründung

-keine Belastung der ärmeren Bevölkerung ohne Gegenleistung von Industrie und Handel,

-keine Ausgaben vor einem nachweisbaren Erfolg mit Vorteil für die Nation (d.h. ohne Investitionen!),

-Übernahme der Kosten durch Kapitalisten und die Kolonien selbst,

-keine feste Anstellung von Kolonialbeamten, diese sollten "auf eigene Rechnung und Gefahr hinübergehen."(268)

Erst 1896 dämmerte auch den Sozialdemokraten, daß "von der privaten Betätigung auf kolonisatorischem Gebiet nichts Gutes zu erwarten war."(269) Dabei hatte August Bebel schon 1894 erkannt, daß der Hauptgrund für die Probleme in den Kolonien der Mangel an Beamten und der daraus resultierende schnelle Wechsel war. (270) 1895 forderte der Abgeordnete Vollmar gar "Straßenbau, Entwicklung natürlicher Hilfsquellen, Hebung des materiellen und moralischen Zustands der Bevölkerung und, in später Erkenntnis, "ein gewisses Maß von Schutz für Sicherheit und Recht."(271) Gustav Noske beklagte zu dieser Zeit die falsche Auswahl von Offizieren und, wie schon erwähnt, "das Überwuchern der Zivilgewalt durch das Militär."(272)

Dem Entstehen der ganzen Problematik hätte die Sozial­demokratie durch konstruktive Arbeit in der Budgetkommission entgegenwirken können - in Wahrnehmung ihrer politischen Verantwortung, nicht nur durch Reden. In den Reden wurde die Verantwortung allzuhäufig durch eigenes Verweigern auf die Regierung und damit in Südwestafrika auf die dort sich selbst überlassenen Offiziere abgewälzt - am Überwuchern der Zivilgewalt hatte die Opposition und be­sonders die Sozialdemokratie hohen Anteil. Erst 1901 kam der Abgeordnete Vollmar zu der Erkenntnis: "Nachdem wir die Schutzgebiete nun einmal haben, müssen wir auch darauf dringen, daß die dortigen Einrichtungen soviel als irgend­möglich verbessert werden und zwar im Interesse der Schutz­gebiete und ihrer Bevölkerung, als auch in dem des Reiches selbst."(273)

Christian Schröder beurteilte die Angriffe der Sozial­demokratie auf die Regierung bei aller verbalen Heftig­keit als mehr allgemein und formelhaft, "gleichsam als sozialistische Pflichtübung."(274) Helmuth Stoecker ergänzte: "Die fehlende liberale Komponente ist durch das häufige Einwirken des Reichstags, oder richtiger der Parteien links von den Nationalliberalen im Reichstag, nicht wett­gemacht worden. Trotz seiner verfassungsmäßig begrenzten Kompetenzen konnte der Reichstag auf die Kolonialpolitik zwar Einfluß nehmen, ihn zu bestimmen hat keine Reichstags­mehrheit ernsthaft versucht."(275) Das Verhalten der Budgetkommission führte endlich dazu, daß die Regierung vielfach nicht mehr wagte, mit den notwendigen Forderungen an den Reichstag heranzutreten und lange Zeit schon von vornherein mit negativer Resonanz rechnen mußte. (276) Jahrelang haben sich Regierung und Parlament gegenseitig bei der Erfüllung ihrer Pflichten und Wahrnehmung ihrer Verantwortung gegen­über der Kolonie Südwestafrika und besonders der dort lebenden Afrikaner und Europäer entzogen. Sie hatten sich weitgehend gegenseitig blockiert.

In Südwestafrika geschah daher nach der Wiedereinsetzung des Reichskommissars mit insgesamt drei Beamten ohne besondere Ausbildung nichts; der dem Reichskommissar nicht unterstellte und dann auch noch offenbar aus Gründen der Etatbequemlichkeit mit eben dieser Funktion ausgestattete Soldat v. Francois brach, mit unklaren Direktiven versehen, den Landfrieden, den er sichern sollte und überzog Süd­westafrika mit Krieg. Dazu verleitete ihn auch noch die ganz anders gedachte Truppenverstärkung um mehr als 200 Mann. Die schlimmen Folgen der gegenseitigen Blockade von Regierung und Parlament waren darüberhinaus, daß der am 31. Dezember 1893 eintreffende zukünftige Landeshaupt­mann Major Theodor Leutwein außer der Schutztruppe kein staatliches, nämlich ziviles Instrument, vorfand. Zur Unterstützung des Schutztruppenkommandeurs, der die Verwaltung von Windhuk aus leitete und die sich nur auf das Damara­land und die Siedlungen der Rehobother Bastards erstreckte, waren ab 1893 zwei Assessoren und ein Bergrat aus Gesellschaftszeiten im Dienst. (277) Die "Verwaltung" stützte sich auf die Militärstationen ab, "denn es war hierfür eben niemand anderes da."(278) Nach Theodor Leutwein hatte "die Verwaltung des Schutzgebiets bis in die neueste Zeit (1904) zu einem großen Teil der Schutztruppe oblegen."(279) Dies bestätigte Helmut Bley in seinen Forschungen: "Die Tatsache, daß Südwestafrika in der Zeit vor 1904 vorn Militär verwaltet wurde, sollte nicht mit Vorstellungen verbunden werden, die am Beispiel der Generalkommandos in Preußen oder an Okkupationsverwaltungen gewonnen wurden. Das Klischee des Militarismus versagt hier."(280)

2. Der Zuwachs der Verwaltungsaufgaben in der Ära v. Francois

Die Regierung hatte nach dem Weggang des ersten Reichs­kommissars Dr. Göring den Posten nicht mehr besetzt und den Kommandeur der Schutztruppe mit dieser Funktion zu­sätzlich betraut, sodaß ab l2. Mai 1891 Verwaltung und Truppenführung in einer Hand lagen. Da weiteres ziviles Verwaltungspersonal mangels Stellenplan nicht mehr zugeführt werden konnte, blieb dem Landeshauptmann nichts anderes mehr übrig, als zur Bewältigung der Verwaltungsaufgaben seine Offiziere und Soldaten einzusetzen. Dagegen hatte der Reichskanzler mit Wirkung vom 1. April 1890 im Auswärtigen Amt eine zentrale IV. Abteilung für die Geschäfte der Kolonialverwaltung eingerichtet. (28l) Eine Kabinettsorder vom 9. April 1891 unterstellte die Schutztruppe dem Reichs­kanzler, der sich in Angelegenheiten der Truppe bis 1896 des Reichsmarineamtes bediente. Ab 31. August 1897 gehörte die Schutztruppe in das Ressort der Kolonialabteilung, dort wurde ein aus wenigen Offizieren bestehendes Oberkommando der Schutztruppen integriert. (282)

Den Gründen für eine Übertragung der zivilen Verwaltungsfunktion als Landeshauptmann an einen Offizier und die schrittweise, sich aus der Entwicklung der Verhältnisse in Südwestafrika ergebende Übernahme der Verwaltungs­aufgaben durch Offiziere und Soldaten, wobei letztere nicht einmal im Reichsdienst standen, soll nun weiter nachgegangen werden. In den Quellen war eine Ablehnung der zivilen Aufgaben durch die Soldaten, z.B.wegen mangeln­der Ausbildung, nicht nachweisbar. Im Gegenteil: noch 1914 verlangte das Kommando der Schutztruppen, daß "die Schutz­truppe an der Verwaltung beteiligt bleibt, um uns diesen interessanten Dienst zu erhalten."(283)

Eine Erklärung für die Bereitschaft, Verantwortung zu über­nehmen, bietet sich in der Verankerung dieser Bereitschaft im Selbstverständnis der Offiziere an (284) und in ihrem Be­wußtsein, Elite zu sein. Damit war der Wille zur Ausübung von Macht und Herrschaft verbunden. (285) Heiger Ostertag definierte diesen Anspruch so: "Man sah sich als Garant des Staatsganzen, als Basis des Systems. Als Beste des Vol­kes leitete sich daher explizit der Anspruch auf Herrschaft im Sinne Max Webers ab, basierend auf der Vorbildlichkeit und der persönlichen Qualifikation der Führungspersonen."(286) Und weiter: "Einmal in die Sonderstellung (dem privilegierten Status des Offiziers) gelangt, verblieben seine Vertreter in der Meinung, sie hätten einen begründeten Anspruch auf Macht und seien auch durch ihre persönlichen Eigenschaften zur Ausübung dieser besonders prädestiniert."(287) Dazu paßte, daß der "zivile" Vorgesetzte, der Reichskanzler, ebenfalls Berufsoffizier war. So mag es diesem wesentlich leichter gefallen sein, seine Kameraden auch noch mit der zweiten Rolle des Herrschaftsinstruments Schutztruppe zu beauf­tragen, als sie einer zivilen Kontrolle zu unterstellen. Das Selbstverständnis der Offiziere übertrug sich in den Weiten des südlichen Afrikas und unter den dort herrschenden Besonderheiten auf die "kleinen Leute", die Unteroffiziere und Reiter, wie Karl Dove berichtete. (204)

Zunächst beschränkte sich die Verwaltungstätigkeit der Zentrale in Windhuk auf die Regelung des Verkehrs mit Waffen und Alkohol, Vorbeugung gegen Viehseuchen, Regelung des Bergwesens und die Schlichtung von Differenzen. Unter­offiziere und Reiter hatten als Stationsleitende die Aufgabe, ihre Gebiete im Hinblick auf die Einhaltung der Verordnungen zur Ausübung der Jagd, den Schutz der wenigen Waldungen, Seuchenverordnungen für das Vieh und das Bergwesen zu überwachen. (288) Eine besonders problematische Aufgabe für die Schutztruppe war die Ansiedlung der ersten Kleinsiedlerfamilien und ausgeschiedenen Schutztruppen­soldaten angesichts der fortdauernden Stammesfehden. (289) Leutnant Kurd Schwabe gab einen Überblick über das lang­same Zuwachsen der Verwaltung bei einem Distriktchef mit unterstellten Stationen: Während der Offizier Chef der gesamten Militär- und Zivilverwaltung, z.B. des Distrikts Otjimbingwe war, versahen Feldwebel das Amt der Ortspoli­zeibehörde, waren verantwortlich für Landung, Lagerung und Verteilung eingeführter Regierungsgüter und waren Vor­steher der Bezirkskasse. In der Station Swakopmund war ein Feldwebel Chef der Militärstation. Unteroffiziere nahmen die Aufgaben des Distriktbürovorstehers, des Füh­rers von Polizeipatrouillen und den Gesundheitsdienst für alle Personen im Distrikt wahr. Sie waren Chefs der unter­stellten Stationen und für die Verwaltung in deren Ge­biet zuständig. Zeitweilig waren Unteroffiziere Vorsteher des Kaiserlichen Postamts. Die Reiter(Mannschaften) wurden hauptsächlich zu handwerklichen Arbeiten, als Vorarbeiter beim Bau der Regierungsgebäude und als Aufseher der z.B. in den Versuchsgärten eingesetzten afrikanischen Hilfskräfte, zur Beaufsichtigung der truppeneigenen Pferde- und Viehherden sowie als Depeschenreiter eingesetzt. (290)

Da nur ein Kaiserliches Gericht in Windhuk bestand, wurden die "leichten Fälle" bei Streitigkeiten zwischen Europäern untereinander und zwischen Europäern und Afrikanern von den Distriktchefs behandelt. Afrikanische Beisitzer wurden im letzteren Falle herangezogen. (291)

Die Bedeutung und das Gewicht der Schutztruppe waren durch die Doppelrolle Militär/Verwaltung erheblich gewachsen; die Truppe gab in Südwestafrika immer mehr den Ton an. Ein Zeichen dafür war, daß sie auf ihren Stationen durch rivalisierende Herero und Nama nicht behelligt wurde. Mit der Methode Machtdemonstration durch Patrouillen und besonders durch das langsam wachsende Stationssystem im Zuge des Bai-Weges und im Raum Windhuk und Rehoboth wurde eine Basis für die deutsche Herrschaftsausübung in Südwestafrika geschaffen.

Letztlich muß beim Komplex "Zuwachsen der Verwaltungsauf­gaben" der Frage nach der mangelnden Präsenz der Beamten­schaft auf ihrem ureigensten Gebiet und auch der Eignung für einen Einsatz in der Kolonie nachgegangen werden. Denn "administrer, c'est gouverner" schrieb Mirabeau 1790 - und das galt zu Bismarcks Ärger auch noch im Königreich Preußen und im Kaiserreich. (292) Die Budgetpolitik des Reichstags kann diese Frage nur teilweise beantworten, da die Abstinenz der deutschen Beamtenschaft gegenüiber dem Kolonialdienst bis in die Reformphase nach 1907 ausgriff. John C.G.Röhl beschrieb die Stellung der Beamten im Kaiserreich so: "Nächst dem Offizier genoß niemand größeres Ansehen im Wilhelmi­nischen Deutschland als der höhere Beamte. Männern aus dem gebildeten Bürgertum versprach eine Beamtenkarriere An­sehen, Auszeichnungen, vielleicht Erhebung in den Adelsstand und in Ausnahmefällen politische Macht."(293) Wer diese Karriere anstrebte, mußte eine vorgegebene Laufbahn beschreiten, die in den Augen des kritischen Beobachters der wilhelminischen Gesellschaft, Theodor Fontane, so aussah: "Sie kommen zur rechten Zeit auf das Gymnasium und gehen zur rechten Zeit vom Gymnasium ab, sie studieren die richtige Zeit und sind mit 28 1/4 bis 28 3/4 Assessor. Höchstens daß ihnen ein Spielraum von sechs Monaten gestattet wird. Ein Monat früher ist Anmaßung, ein Monat später ist Lodderei. Sie sind Reserve-Offizier. Sie heiraten immer ein wohlhabendes Mädchen und stellen bei Ministers die lebenden Bilder. Sie erhalten zu ganz bestimmter Zeit einen Adlerorden und zu noch bestimmterer Zeit den zweiten und dritten, sie sind immer in Sitzungen und sitzen immer am Webstuhl der Zeit."(294) Bismarck klagte: "Wie selten sind die Leute unter den hohen Regierungsbeamten, die ich brauchen kann. In der Welt sind sie nicht herumgekommen, fremde Sprachen verstehen sie nicht und denken wunder was sie sind."(295) Oder: "Ich kann Ihnen doch keinen Landrat nach Kamerun setzen."(296) Die Problematik hing eng mit der ausschließlichen Ausbildung in den Rechtswissenschaften zusammen, beanstandet wurde besonders das Fehlen der Staatswissenschaften im Ausbildungsgang der höheren Beamten. (297) Dazu nochmals Fontane: "Ein Schablonendasein ist ihnen nicht Grund zu innerer Unrast und zum Aufbegehren, nährt in ihnen nicht den Zweifel an der eigenen Kraft, sondern ist die Vorbedingung für ihre Zufriedenheit. Und die Konsequenz: Was anders ist, ist lächerlich!"(298) Zudem war der afrikanische Konti­nent stark in Mißkredit geraten, da die Kolonien als "Ab­lagerungsstätte mangelhaft geratener Familienmitglieder" angesehen wurden. (299) Eine Verwendung in Afrika konnte so durchaus als karrierefeindlich beurteilt werden, da es auch keine eigene Kolonialbeamtenlaufbahn gab. Die wenigen, die aus der Schablone ausbrachen, kehrten daher nach Ablauf der Dienstzeit in einer Kolonie in die Heimat zurück, um keine Laufbahnnachteile zu erfahren. Einer dieser zurückgekehrten höheren Beamten zog 1904 folgendes Resumée: "Von dem Bestehen einer Zivilverwaltung kann man nicht gut reden. Die Besetzungen der einzelnen Stellen, abgesehen von einigen wenigen Posten, ist niemals eine dauernde und es wird auf diese Weise dafür gesorgt, daß der jeweilige Bezirks- oder Distrikts-Vorstand, wenn er seinen Bezirk kennengelernt hat, einem anderen Beamten Platz macht, der den Bezirk erst wieder kennen lernen muß. Es ist eine eigentümliche Erscheinung, daß gerade in Süd­westafrika mit ganz wenigen Ausnahmen es bis jetzt noch nicht gelungen ist, einen ständigen Beamtenstand heranzu­ziehen und im Schutzgebiet tätig gewesene höhere Beamten zu einer neuen Dienstperiode und zu einer ständigen Ar­beit im Dienst der Kolonie zu bestimmen. Die meisten haben es vorgezogen, nach Ablauf ihrer Verpflichtungszeit Deutsch-­Südwest-Afrika zu verlassen. Es hängt dies zusammen einmal mit den schlechten Anstellungsverhältnissen in Südwest-­Afrika und der Unmöglichkeit vor Ablauf der ersten drei Jahre im Gehalt aufzurücken, während in andern Kolonien in der Regel schon in 1 1/2 bis 2 Jahren die Anstellung erfolgt, dann aber auch wohl damit, daß sonstige Verhält­nisse vorliegen müssen, die gerade den höheren Beamten den weiteren Aufenthalt verleiden, mögen das nun dienst­liche Unannehmlichkeiten, die man woanders nicht kennt, sein, oder mag mangelnde Anerkennung oder mangelnde Unter­stützung, oder sonst etwas noch eine Rolle spielen. Der für Südwest-Afrika-Verhältnisse keineswegs sehr hoch be­messene Gehalt ist auch nicht geeignet, qualifizierte Bewerber gleich scharenweise heranzulocken."(300)

Bernhard Dernburg, der Staatssekretär des Reichskolonial­amtes in der "Reformphase" meinte: "Es ist garnicht not­wendig, daß der Bezirksamtmann tief im Innern Afrikas ein vollständig richterlich vorgebildeter Beamter ist, wenn er nur ein Mann von gesundem Menschenverstand ist und die Leute und ihre Sprache und Gewohnheiten kennt. England hat in langer und mühsamer Arbeit einen civil service für Indien ausgebildet, der musterhaft ist. Die Forderungen sind dort so grundverschieden, daß, wenn in unseren Kolo­nien manchmal etwas vorkommt, was aussieht wie Assessorismus oder Bürokratismus, sich kein Verständiger darüber wundert."(301)

Unter Berücksichtigung von Ausbildung und grundsätzlicher Einstellung des deutschen Beamten zum Dienst in den Kolonien sowie den finanziell hemmenden Maßnahmen des Reichstags in Bezug auf Stellenpläne für eine eigene Laufbahn ohne Nachteile gegenüber den heimatlichen Beamten sowie der Auffassung Dernburgs stellt sich rückblickend dem Historiker doch die Frage, ob die Über­nahme der Doppelrolle Militär/Verwaltung durch die Schutz­truppe nach Lage der Dinge in Südwestafrika nicht doch die zweckmäßigste Lösung gewesen ist.

VI. Das "System Leutwein"

1. Major Theodor Leutwein und seine Konzeption für Südwestafrika

Der designierte Nachfolger des gescheiterten Landeshaupt­manns landete im Auftrag des Reichskanzlers am 1. Januar 1894 in Swakopmund. Es war wieder ein Berufsoffizier, der Major Theodor Leutwein. Da das XIV. Armeekorps der preußi­schen Armee aus den Streitkräften des Großherzogturns Baden nach der Militärkonvention vom 25. November 1870 gebildet worden war, war Leutwein ein badischer Offizier in preußi­scher Uniform. Im Gepäck hatte er nicht nur eine Instruktion des Reichskanzlers, die ihm die Übernahme der Dienstgeschäfte als Landeshauptmann und Kommandeur der Schutztruppe signalisierte, sondern offenbar auch eine Konzeption, einen Plan, wie die Geschicke Südwestafrikas in Zukunft gestaltet werden sollten, als er nach zwei Wochen den Marsch durch die Namib in Richtung Windhuk antrat. (302) Weil Leutwein im Gegensatz zu seinem Vorgänger nicht nur mit Instruktionen versehen worden war, sondern auch eigene Vorstellungen entwickelt hatte, die über den mi­litärischen Bereich weit hinausgriffen, verdient es die Biographie dieses Mannes, genauer betrachtet zu werden. Immerhin bestimmte er in den folgenden elf Jahren das Schicksal Südwestafrikas und der dort lebenden Menschen entscheidend mit. "Preußisch in der Erscheinung, badisch im Wesen," so charakterisierte ihn sein Sohn Paul. (303)

Sollte sich ausgerechnet auf dem Höhepunkt des deutschen Imperialismus und auf dem wichtigsten Dienstposten in Südwestafrika unter der preußischen Uniform ein süddeut­scher Liberaler verbergen? Wie sah dann das Konzept für das von einem Kolonialkrieg zwischen Deutschen und Afri­kanern überzogene und leidende Land aus?

Theodor Leutwein wurde am 9. Mai 1849 als drittes Kind eines evangelischen Landpfarrers in Strümpfelbronn/Baden geboren; kurz danach scheiterte die badische Revolution von 1849 unter dem Feuer preußischer Gewehre. Nach dem Abitur in Konstanz studierte der junge Leutwein dem Vater zuliebe in Freiburg zwei Semester Jura, gab aber 1868 seiner Neigung nach und trat als Fahnenjunker in das Badische 5. Infanterieregiment in Freiburg/Breisgau ein und wurde im Oktober 1869 Leutnant. Als Adjutant eines Landwehrbataillons nahm er am Kriege 1870/71 teil. Den strebsamen und offenbar bildungswilligen jungen Mann scheint allein der Kasernenhofdienst seiner Zeit nicht befriedigt zu haben. Nach vermutlich intensiver und län­gerer Vorbereitung stellte sich Leutwein der Aufnahme­prüfung zur preußischen Kriegsakademie in Berlin und wurde dort von 1879 bis 1882 ausgebildet. (304) Im Sinne Scharnhorstscher Bildungstradition war das Ziel der Ausbildung, eine Anzahl befähigter Offiziere in die hohen Kriegswissenschaften einzuführen und zusätzlich die formalen Wissenschaften vertiefend zu vermitteln. (305)

Während im Laufe der 80er Jahre die Ausbildung an der Akademie wieder mehr zum Militärspezialisten tendierte, erfuhr Leutwein noch die gleichrangige Verbindung der militärfachlichen und der allgemeinen Bildungskomponenten - mit freier Selbstgestaltung des Studiums in der Fächer­wahl. Die in der Juristenausbildung für den Verwaltungs­dienst vermißte Ausbildung in den Staatswissenschaften war z.B. zur Zeit der Ausbildung Leutweins in der Lehr­stufe III der Akademie enthalten: in der Woche 2 Stunden Staatsverwaltung pp (Geschichte 3 Stunden). Sprachunterricht wurde in Französisch und Russisch erteilt. (306)

Festgehalten werden muß, daß die fachliche Verengung "mit der Vorherrschaft des Metierdenkens"(307) die Lehrgangsteil­nehmer zur Zeit Leutweins noch nicht erfaßt hatte. In einem Antrag zu Umfang und Methode des Lehrgangs an die Generaldirektion des preußischen Militärerziehungs- und Bildungswesens vom 22. März 1868 hieß es u.a.: "Die Kriegs­akademie ist der Grund- und Eckstein der höheren Bildung des preußischen Offizierkorps des 19. JahrhundertsEs wurde ihr nicht die beschränkte Bestimmung einer Gene­ralstabsschule, wie solche in anderen Europäischen Heeren eingeführt ist, gegeben, sondern der weitere Bereich einer Gesammtbildung für den ganzen Heeresdienst; es wurde ihr nicht blos der Bereich der Kriegswissenschaften, sondern auch derjenige einer hohen allgemeinen Bildung geöffnet."(308)

1883 diente Leutwein unter dem Generalstabschef v. Moltke im Großen Generalstab in Berlin, um danach die obligatori­sche Zeit als Hauptmann und Kompaniechef in der Truppe zu absolvieren. (309) Damit gehörte Leutwein als besonders befähigter und geistig aus der Masse seiner Kameraden herausragender Offizier zur Spitzengruppe des preußischen Offizierkorps. Der Typus des Generalstabsoffiziers sprengte dennoch in der folgenden Zeit die Grenzen des Fachmanns nur selten, "wenn er es aber tat, dann allerdings hatte er nicht selten überragendes Format."(310) Die Herkunft aus einem christlich orientierten Elternhaus, das Heranwach­sen in einem für die Zeit liberaleren, süddeutschen Umfeld verbunden mit höherer geistiger Aktivität des Südens mit seiner eigenen kulturellen Ausstrahlung (311) und einer bil­dungsbetonten Ausbildung boten die Voraussetzung für den Offizier Leutwein, die "Grenzen des Fachmanns" zu sprengen, wenn er gefordert würde.

Nach 1887 erfuhr der Hauptmann Leutwein einen "Karriereknick":

-1891 wurde nach 17 Jahren seine erste Ehe geschieden und

-1887 legte er, vermutlich auf dem Dienstwege, einen Vorschlag zur Einführung einer Miliz nach Schweizer Vorbild im preußischen Heer vor. (3l2)

Eine Ehescheidung war kurz vor der Jahrhundertwende "der Karriere des Mannes abträglich"(3l3) und wurde gesellschaftlich durch die Versetzung von der Kriegsschule Neisse, wo Leutwein als Taktiklehrer in der Provinz sein Leben fristete, zur Kriegsschule Hersfeld entschärft. (3l4) Schwerwiegender war jedoch das Resultat einer längeren Reise durch die Schweiz l887. Beeindruckt durch das Schweizer Milizsystem, das er als "besonders volksverbunden" empfand, schlug er für die älteren Jahrgänge der deutschen Armeen eine ähn­lich Einrichtung vor, fand aber keine Gegenliebe. (3l5) Die Gründe sah Paul Leutwein im "scharfen Widerspruch" zwischen preußischem Militärsystem und dem Milizsystem. (316) Der Hauptmann Leutwein hatte die Grenzen des Fachmanns überschritten und es gewagt, politisch zu denken. Paul v. Schmidt vertrat 1904 die offizielle Auffassung zur Aufgabe des Offizier­korps in der Gegenwart: "Erweist es sich nicht als schädlich und unheilvoll, wenn der Offizier fragwürdige poli­tische Ansichten äußert, es sei mündlich, schriftlich oder gar in der Presse? Ganz gewiß gilt für den Offizier wie für die Armee der altbewährte Grundsatz, daß es für uns genügt, den Willen unseres Kriegsherren zu kennen und zu befolgen und daß uns die Politik nichts angeht."(3l7)

Das Kaiserreich, der preußisch-deutsche Militärstaat, be­ruhte auf der Herrschaftsallianz zwischen Hohenzollern­dynastie und dem Offizierkorps, der Armee. (3l8) Dagegen war die von Leutwein vorgeschlagene Einführung der volksver­bundenen Miliz eine Forderung der Revolutionäre von l848/49. Wie weit sich Leutwein vorgewagt hatte, zeigte eine Äußerung Bismarcks im Reichstag im selben Jahr 1887, "es gehe um die Prinzipienfrage, ob das Deutsche Reich durch ein Kaiserliches Heer oder durch ein Parlamentsheer geschützt werden soll."(3l9) Wer gegen die ausschließliche Treuebindung an den Monarchen und die uneingeschränkte Kommandogewalt des Monarchen votierte und eine Ausrich­tung auch nur von Teilen der Streitkräfte auf die Ver­fassung anklingen ließ, beging ein Sakrileg; der " Kartätschen­prinz" regierte 1887 noch in Berlin und dessen Dynastie stand noch bis 1918 unter dem Revolutionsschock von 1848. Die Forderung nach der Miliz, dem Volksheer, gehörte auch zum militärischen Standardprogramm der Sozialisten und eine dienstliche Äußerung politischen Inhalts dieser Richtung rüttelte an den Grundfesten der Monarchie, der betreffende Offizier mußte seit der Affäre v.d.Goltz mit schlichtem Abschied rechnen. Der Hauptmann v.d.Goltz, dienend im Großen Generalstab, hatte eine Übersetzung Leon Gambettas vorgelegt und zwei Kapitel angefügt, in denen er mehr Wehrgerechtigkeit und Verstärkung der deut­schen Armeen durch Verkürzung der Wehrpflicht auf zwei Jahre und Beorderung aller Wehrpflichtigen forderte, um die Wehrkraft voll auszuschöpfen. Unmißverständlich hatte v.d.Goltz formuliert: "Nicht zur Miliz soll diese Bewegung führen, sondern zu einem Zustande, welcher unser Vaterland davor bewahrt, in der Stunde der Noth zum Milizsystem greifen zu müssen, weil keine andere Einrichtung besteht, um alle Kräfte verfügbar zu machen."(320) Der Monarch und Vorgesetzte glaubten, v.d.Goltz propagiere die Beseitigung des stehenden Heeres und seinen Ersatz durch eine kurz­dienende Miliz und veranlassten seine Strafversetzung in die Provinz; durch Protektion des Generalstabschefs v. Moltke wurde er aber nach kurzer Zeit rehabilitiert - der besonders befähigte Offizier wurde noch preußischer Generalfeldmarschall. (321)

V.d.Goltz hatte die Miliz nur für den Ernstfall "angedroht" und hätte fast den Abschied erhalten - Leutwein hatte sich zehn Jahre später zwar nicht öffentlich aber immerhin dienstlich zur volksverbundenen Miliz bekannt. So landete der Hauptmann Leutwein zunächst auf dem Abstellgleis der Kriegsschule Neisse, später Hersfeld und erhielt erst 1892 ein Kommando als Bataillonskommandeur im Infanterieregiment 46 in Posen. (322) Auf den Karriereknick deutete auch die Versetzung in eine Garnison in der Nähe der Ostgrenze des Reichs - dort lagen die "schlechten Regimenter" und wer dort hin kam, hatte meist "etwas auf dem Kerbholz." Das Leben war lang­weilig, die Zeit mußte totgeschlagen werden, (323) die Wirkung auf den in jeder Hinsicht regen Leutwein ist vorstellbar und sicher hat er alles unternommen, das Kommando zu ver­kürzen.

So ereilte ihn nach relativ kurzer Zeit der Ruf eines alten Kameraden aus dem schönen und weit entfernten Berlin, aus dem Großen Generalstab, der Ruf des Hauptmanns Liebert, ein fähigen und politisch versierten Generalstabsoffiziers. Liebert stand einer Gruppe von Offizieren vor, die eine aus gemeinsamen Ausbildungs- und Dienstzeiten erwachsene "Seilschaft" zu gegenseitiger Beförderungshilfe auf kolonialpolitische Dienstposten bildeten. (324) Wichtigste Protektoren Lieberts und seiner Gruppe waren der Chef des Großen Generalstabs, Graf Waldersee, Prinz Friedrich Karl v. Preußen, der Kronprinz und der Führer der Nationalliberalen, v. Bennigsen. Der "Seilschaft" gehörten u.a. der Major Colmar v.d.Goltz, der noch amtierende Reichskommissar bzw. Landeshauptmann (seit November l893) v. Francois und auch der Major Leutwein an. (325) Auffallend war, daß der Gruppe sowohl "fachlich verengte" als auch "den Rahmen des Fachmanns sprengende" Offiziere angehörten - für alle Fälle hatte Liebert immer einen für eine bestimmte Verwendung geeigneten Kameraden bereit, um ihn dem Reichskanzler vorzuschlagen. So sorgte Liebert auch in Südwestafrika dafür, daß sich der unvermeidliche Personalaustausch inner­halb seiner Interessengemeinschaft vollzog. (326) In Südwest­afrika wurde nach dem Scheitern des zuletzt nur noch in der Kategorie des Krieges handelnden v. Francois ein Offizier (und kein Beamter) benötigt, dessen militärische Fähigkeiten mit politischer Sensibilität verbunden auch andere als nur rein militärische Konfliktlösungen erwar­ten ließen. Der Offizier sollte das Ziel der Regierung, "die Machtstellung gegenüber den Eingeborenen unter allen Umständen aufrechtzuerhalten und zu befestigen"(327) auf "unblutige Weise" erreichen. (328) Jedenfalls fand der Reichs­kanzler v. Caprivi den Major Leutwein trotz - oder wegen - ­des befremdenden Inhalts der Personalakte für besonders geeignet, dieses Ziel der Regierung in Südwestafrika zu erreichen. Der badische Offizier nahm die politische und militärische Herausforderung an, die das fremde, kriegszerrissene und unwirtliche Land mit seinen teilweise feind1ich gesonnenen Menschen an ihn stellte. (329)

Im "System Leutwein" versuchte der neue Landeshauptmann zunächst die Rivalitäten zwischen den Afrikanern sowohl mit militärischen als auch diplomatischen Mitteln zu­gunsten des Landfriedens zu beenden. Dabei bediente er sich nach eigenen Worten des Prinzips "divide et impera", doch würde es viel zu kurz greifen, dieses Prinzip als Grundzug seines Systems zu bezeichnen. (330)

Auch sein Effizienzgedanke der Kolonialpolitik, daß das Endziel jeder Kolonisation es sei, von allem idealen und humanen Beiwerk entkleidet, schließlich doch nur ein Geschäft zu sein, kann auf keinen Fall rein ökonomisch inter­pretiert werden. Leutwein wollte damit seinen Kritikern den Wind aus den Segeln nehmen, den Befürwortern einer radikalen Eingeborenenpolitik. Seine Konzeption für das Schutzgebiet Südwestafrika, die Konzeption eines politisch denkenden Berufsoffiziers, war viel breiter angelegt, da sie auf die Organisation eines Staatswesens hinauslief. Leutwein verfügte über ein aus­geprägtes Staatsbewußtsein; zum Aufbau der Regierungsmacht stellte er das staatliche Gewaltmonopol zur Durchsetzung des Allgemeinen Landfriedens mit der Schutztruppe gleich­wertig neben seine Legalitätstaktik (Grundlage der Schutz­verträge) zum Aufbau der Rechtssicherheit mit Hilfe einer gesetzgebundenen Verwaltung und einer Gerichtsbarkeit. Beides erst bildete die Basis für eine effiziente Privatwirtschaft mit dem Ziel der Steigerung des Lebensstandards sowohl für Europäer als auch für Afrikaner. Entscheidend war dabei die Gleichstellung der Afrikaner, auch ihnen stand im Leutweinschen "Staat" ein Platz an der Sonne zu. (331) Durch eine "Politik der Diagonale" wollte er die Afrikaner in sein System einbinden, durch einen Mittelweg zwischen Nachsicht und Strenge. (332) Als Ziel nannte Leutwein die "Angliederung" der Afrikaner, nicht gewaltsame Unterwerfung oder gar Vernichtung, sondern im Sinne der Humanität und der Gebote des Christentums - im eigensten Interesse der Kolonialmacht. Angliederung war auch das Ziel seiner Häuptlingspolitik, d.h. die Abstützung auf und die Eingliederung der Stammesorganisationen in seine staatliche Organisation, d.h. auch Beteiligung an politischen Prozessen. Hauptanliegen Leutweins war zusammenfassend das "Allgemeinwohl". (333)

2. Die Schutztruppe in ihrer Doppelrolle als Herrschaftsinstrument bis 1904

Mindestens bis 1894 konnte von einer deutschen Herrschaft mit Ausnahme des Bereichs um Windhuk und vielleicht auch noch um Rehoboth nicht die Rede sein. Bis dahin war selbst die Schutztruppe von ca. 250 Mann zu schwach, um neben dem Krieg gegen Hendrik Witbooi auch noch die Regierungsgewalt in ganz Damaraland und in weiten Teilen Groß-Namalands ausüben zu können. (334) Die deutsche Schutzherrschaft in Süd­westafrika war gefährdet. Um sie abzusichern, setzte Leut­wein die Schutztruppe gewissermaßen in "multi-role" ein:

-Herstellen eines zeitlich begrenzten Allgemeinen Landfriedens durch einen Waffenstillstand mit dem Nama-Volk der Witboois zur Vorbereitung eines Entscheidungskampfes mit diesem Volk,

-Sicherung der deutschen Herrschaft durch

-Besetzen militärisch wichtiger Stationen aus der Zeit v. Francois im Zuge des Bai-Weges für die Ver­sorgung des Raumes Windhuk in Swakopmund, Otjimbingwe, Seeheim, Tsaobis,

-Niederwerfen der Khauas-Nama, die einen unter deutschem Schutz stehenden Betschuanenstamm beraubt hatten, (335)

-Anforderung von weiteren 250 Soldaten als Ergänzung für die als Stationsbesatzungen vorgesehenen Kräfte in Groß-Namaland, (336) Gibeon, Keetmannshoop, Warmbad, Koes und Bethanien, (337)

-Aufbau der Zivilverwaltung, wobei die schrittweise nach dem Prinzip der guten Gelegenheit errichteten militärischen Stationen "als Basen einer durchor­ganisierten modernen Staatlichkeit gedacht waren."(338)

Aufschlußreich war Leutweins Maßnahme bei der Bildung der ersten beiden Bezirksämter Windhuk und Keetmannshoop: er setzte die beiden einzigen verfügbaren Beamten ein, Assessor v. Lindequist und Bergrat Duft. (339) Seine Absicht, Militär und Verwaltung so früh und so weitgehend wie möglich zu trennen, ist klar erkennbar. Die aufgrund der Lage zunächst fast ausschließlich mit militärischen Aufgaben betrauten und mit nur wenigen Soldaten besetzten Schutztruppenposten standen weit zerstreut mit Entfernungen von 80-220 Kilo­metern inmitten der Namavölker mit ihren gut bewaffneten und zahlenmäßig weit überlegenen Kriegern - ein Zeichen, daß das Prinzip der force in being immer noch wirkte, das Herrschaftsinstrument Schutztruppe wurde respektiert. (340) Hendrik Witbooi jedenfalls hielt sich an den Waffenstill­stand und vermied bei seinen Zügen durch das Namaland sorgfältig jede Berührung mit den besetzten Stationen. (341) Etwa gleichzeitig besetzte die Truppe auch Schlüsselpo­sitionen im Damaraland "beiläufig", (342) wie Okahandja und Omaruru. Auch dort wurden die Deutschen zu einer Macht, die respektiert wurde und mit der verhandelt werden konnte, selbst wenn sie örtlich militärisch überlegen war. (343)

Der im Mai 1894 nach fruchtlosen Verhandlungen zur Unterwer­fung abgeschlossene Waffenstillstand lief im August aus. In harten Gefechten, die den 250 deutschen Offizieren und Soldaten alles abverlangten (300 weitere besetzten die inzwischen auf 15 angewachsenen Stationen) wurden Hendrik Witboois Nama in den Naukluftbergen (ca. 120 Kilometer südwestlich Rehoboth) am 11. September 1894 zum Unterwerfungsangebot gezwungen. (344)

Theodor Leutwein berichtete: "Nunmehr trat die wichtige Entscheidung über die Frage an mich heran, ob ich den Krieg bis zur Vernichtung Witboois fortsetzen oder dem letzteren eine goldene Brücke bauen und ihn für uns zu gewinnen suchen sollte..."(345) Mit dem Vertrag vom 15. September 1894, der von der widerstrebenden Regierung in Berlin erst am 15. November 1894 genehmigt wurde, hatte sich Leutwein gegen ein zweites Hornkranz und für die "Angliederung" nach seiner Konzeption entschieden und durchgesetzt. Die Witboois blie­ben als Volk erhalten, behielten sogar ihre Waffen und mußten nur der Auflage Folge leisten, in ihrem alten Stam­mesgebiet Gibeon zu siedeln. Der Schutztruppenkommandeur und Landeshauptmann hatte gegenüber Berlin politische Standfestigkeit bewiesen, (346) indem er dem Reichskanzler meldete, daß sich die deutsche Kolonialpolitik ein zweites Hornkranz nicht mehr leisten könne. (347)

Die militärische Angliederung der Witboois geschah mit Zusatzverträgen zur Heerfolge, d.h. Gestellung von Kriegern zur Schutztruppe im Falle von Auseinandersetzungen mit anderen südwestafri­kanischen Stämmen. Die Heerfolge war überdies ein wichtiges Symbol der Loyalität gegenüber der deutschen Herrschaft. Zugleich vergrößerte die Aktivierung der Wehrkraft der Afrikaner und Deutschen in Südwestafrika den Handlungs­spielraum Leutweins, weil er weniger auf Budgetbeschlüsse für Truppenverstärkungen angewiesen war und kleinere Konflikte mit afrikanischer Unterstützung leichter lo­kalisieren konnte. (348) Der Vertrag wurde von Hendrik Wit­booi in den folgenden fünf Aufständen anderer Stämme bis 1904 (349) eingehalten; die Schutztruppe wurde dabei wirkungs­voll unterstützt. (350)

Rein militärisch betrachtet hatte sich die Truppe in ihrer schwierigen Aufgabe unter afrikani­schen Verhältnissen und gegen einen mit Umwelt und Klima bestens vertrauten sowie soldatisch hochqualifizierten Gegner bewährt. Operative Kunst, flexible Führung und hohe persönliche Einsatzbereitschaft erzwangen die Unterwerfung Hendrik Witboois. (351) Bei dessen Einfluß auf das Verhalten der anderen Nama und bei der besonderen Achtung, die er bei den übrigen Afrikanern genoß, war seine Unterwerfung unter die Verträge mit den Deutschen von erheblichem Einfluß auf den von Leutwein als erstem Ziel angestrebten Landfrieden und damit eine wesentliche Voraussetzung fUr die Realisierung des Systems Leutwein. Mit der Verstärkung der Schutztruppe war am 18. Juli 1894 eine vom 3. Mai 1894 datierte Allerhöchste Kabinettsordre eingetroffen, welche die Truppe endlich in eine Kaiserliche Schutztruppe für Südwestafrika umwandelte. (352)

Sowohl Regierung als auch Landeshauptmann waren zur Überzeugung gelangt, daß in Anbetracht der personellen Stärke und der der Verwaltung zuwachsenden hoheitlichen Aufgaben der Rahmen einer Privattruppe bedenklich erschien. Vorbild für die Umwandlung war die ostafrikanische Truppe des Majors Wissmann, die über ein Gesetz zur Bekämpfung des Skla­venhandels(2. Februar 1889) (353) mit dem Schutztruppengesetz für Ostafrika eine dienstrechtliche, disziplinare und ver­sorgungsrechtliche Basis erhielt. (354) Ebenso wie in Ostafrika mußte die Schutztruppe für Südwestafrika mit der militäri­schen Macht des Reichs in organische Verbindung gebracht werden, um die deutschen Angehörigen zur Stärkung des morali­schen Elements auf die gleiche Stufe mit den Angehörigen der militärischen Macht im Reich zu stellen. (355) Den gesetzlichen Rahmen für die Kaiserliche Schutztruppe für Süd­westafrika schuf das Gesetz vom 9. Juni 1895, das Schutztruppengesetz. (356) Bei Auswertung der Bestimmungen darf nicht übersehen werden, daß nach § 2 die Bestimmungen betreffend die Kaiserliche Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika vom 22. März 1891 Anwendung fanden. (357) Beide Gesetze regelten gemeinsam, wer Angehöriger der Schutztruppe in Südwestafrika sein konnte und weiterhin den Übergang von den privaten Dienstverträgen in den Dienst des Reichs. (358)

Die Schutztruppe bestand mit Masse aus berittener Infanterie. Schwere Waffen wie Artillerie waren selten und veraltet, sie wurden in größerer Zahl erst beim Aufstand 1904 zu­geführt. Sie war keine reguläre Kolonialarmee des Deutschen Reichs, die der französischen oder britischen vergleichbar gewesen wäre. Nach dem § 1 des Schutztruppenge­setzes hatte die Truppe den Auftrag, die öffentliche Ord­nung und Sicherheit aufrechtzuerhalten. Mit einigem Wohlwollen kann der polizeiliche Dienst auch darunter verstanden werden, von einer Übernahme von Verwaltungsaufgaben, wie in Südwestafrika geschehen, ist nirgendwo die Rede.

Im Gegensatz zu allen anderen Regelungen im deutsche Kaiser­reich mit seiner Überbetonung des Militärischen lag die Kommandogewalt über diese Reichstruppe in der Hand zivi­ler Instanzen (Kolonialabteilung im Auswärtigen Amt, Reichs­kanzler). Dem Gouverneur (ab April 1898) unterstand der Kommandeur der Schutztruppe, in Südwestafrika waren beide Dienstposten bis 1904 auf den Schutztruppenkommandeur übertragen worden. Die Flagge der Schutztruppe war die Reichsdienstflagge, nicht die Reichskriegsflagge. Den Kern der ab 1895 etwa 500 Mann starken Truppe bildeten Offiziere, Unteroffiziere sowie Mannschaften(Gemeine)des Reichsheeres und der Marine, die aufgrund freiwilliger Meldung auf Zeit dienten. Nach §§ 18 und 19 des Schutztruppengesetzes konnten bei Gefahr die Beurlaubten des Reichsheeres und der Marine in der Kolonie zum Wehrdienst herangezogen werden. Die Soldaten der Schutztruppe generell als"Söldner" zu bezeichnen, ist falsch - dies findet wohl nur in Helmuth Stoeckers marxistischer Methodologie eine Erklärung. (359)

Spätestens seit Erlaß des Schutztruppengesetzes kann die Bezeichnung "Söldner" für die Soldaten der Schutztruppe in Südwestafrika, ob Afrikaner oder Deutscher, wissenschaft­lich nicht mehr angewendet werden. Personell und organisatorisch wurde die Truppe nach der Schutztruppenordnung (360) gebildet, welche auf dem Schutz­truppengesetz aufbaute. Diese Ordnung verlangte von den Freiwilligen:

-Neben körperlicher Eignung (Tropentauglichkeit) gute dienstliche und außerdienstliche Leistungen, absolute Zuverlässigkeit, soliden Lebenswandel, gute militärische Ausbildung..

-allgemein gute Charaktereigenschaften.

-Offiziere müssen gute dienstliche Qualifikation be­sitzen mit ruhigem, festem Charakter, klarem Urteil Verständnis in der Behandlung Untergebener, takt­volles Verhalten, kameradschaftlicher Sinn, geregelte ökonomische Verhältnisse.

Eine besondere Ausbildung für den Einsatz in Afrika fand in Deutschland nicht statt. Eine Qualifikation für die Behandlung und Führung von Menschen anderer Rasse und Kultur durfte im Zeitalter des Imperialismus nicht erwartet werden. Doch kann aus der Forderung nach "ruhigem, festem Charakter" geschlossen werden, daß die für das Ver­halten der Truppe gegenüber den Afrikanern ausschlagge­benden Offiziere "stets vor Augen haben sollten, daß die Leute, die sie dort(in Afrika)träfen, wenn sie auch eine andere Hautfarbe hätten, gleichfalls ein Herz besitzen, das ebenfalls Ehrgefühle aufweise. Diese Leute sollte die Schutztruppe mit Milde behandeln."(361) Hauptmann Kurd Schwabe forderte 1903 aufgrund der schon geschilderten "Charaktereigenschaften" der Herero, die "Milde und Nach­sicht stets für Schwäche und Feigheit hielten", eine "wohlwollende, gerechte, zugleich aber strenge Behandlung." Unnütze Roheit sei gegenüber den Afrikanern streng zu vermeiden und zu bestrafen, gerade "weil sie selbst so unglaublich roh seien."(362) Diese Anforderungen an das Verhalten und Auftreten der Schutztruppe paßten in das System Leutwein und bestätigten den vom Kommandeur ge­forderten Weg zur Angliederung.

Der zeitgenössischen Charakterisierung der Schutztruppe stehen die Ergebnisse der modernen Forschung gegenüber. "Für die von deutschen Offizieren befehligte Schutztruppe wurde das Niederbrennen von Dörfern, die Massakrierung der Bevölkerung, die Ermordung von Gefangenen, wurden Raub und Nötigung zur Gewohnheit." Und weiter: "Das Offizier­korps der Schutztruppe tendierte bald zum Sammelbecken abenteuerlicher Elemente. Es handelte sich z.T. um Offi­ziere, die sich, wie der nachmalige Mörder Prinz Prosper von Arenberg in Deutschland gegen die militärische Dis­ziplin vergangen oder in ihren eigenen Kreisen sich auf andere Weise unmöglich gemacht hatten, aber für den Schutztruppendienst immer noch als tragbar galten."(363) Wolfgang Petter hat nachgewiesen, daß die Personalabteilungen sich nicht die Gelegenheit entgehen ließen, mit "Gefälligkeits­beurteilungen" qualifizierte Offiziere mangelhafter Con­duite nicht nur an die russische Grenze sondern noch etwas weiter weg in die afrikanischen Kolonien zu "ver­ändern." Er warnte jedoch ausdrücklich vor einem Pauschal­urteil mangels solider Quellen. (364) Helmut Bleys Erklä­rung erscheint zutreffender, daß sich nämlich die Offiziere nach dreißig Jahren Frieden nach einem Frontkommando drängten, d.h. als Motivation war bei den meisten soldati­sche Einsatzbereitschaft, der Drang nach Bewährung vor dem "Feinde" zu sehen - bei den jüngeren wohl auch der Trend, "des Dienstes ewig gleichgestellter Uhr", dem sich ständig wiederholenden Rekrutendrill zu entkommen. (365) Der Karriere war der Dienst in der Schutztruppe nicht gerade förderlich. (366)

Sowohl die zeitgenössischen als auch die modernen For­schungsergebnisse erscheinen zu wenig differenziert. Beide machen es erforderlich, das Bild der Soldaten der Schutztruppe, insbesondere das der Offiziere, genauer zu unter­suchen, um zu einem ausgewogenen Urteil zu gelangen. Zwischen der "alten Schutztruppe" bis 1904 und der durch die Aufstände und Reformen nicht nur zahlenmäßig veränderten Truppe nach 1904 bestanden in Zusammensetzung und Motivation erheb­liche Unterschiede, besonders bei den Offizieren. Die Offiziere in Südwestafrika unter Leutwein waren der verlän­gerte Arm des Gouverneurs und Kommandeurs zur Umsetzung seines Systems, seiner Konzeption. Sie entstammten den Regi­mentern der deutschen Armeen und hatten sich zunächst für drei Jahre freiwillig gemeldet, um in der Regel nach Ablauf der Dienstzeit wieder in eines der Regimenter in Deutschland zurückzukehren. Heiger Ostertag stellte in seiner Untersuchung zur Soziologie des Offizierkorps (367) als Ergebnis fest, daß "Bildungsbemühungen, Interessen an kulturellen, an nichtmilitärfachlichen Fragen und Proble­men" nach der Quellenlage bei den wenigsten feststellbar waren. Herkunft und Erziehung vieler Offiziere beschränkten nach Ostertags Meinung von vornherein deren Befähigung, über den unmittelbaren Bereich ihrer primären Bedürftnisse hinauszusehen. (368)

Wenn diese Tendenzen, die nach Manfred Messerschmidt durch "absolute Vorherrschaft des Metierdenkens" untermauert werden, (307) für die Masse der deutschen Offiziere um die Jahrhundertwende zutrafen, muß der Schluß gezogen werden, daß die Offiziere der südwestafrikanischen Schutztruppe nicht zur Masse gehörten, sondern höheren Ansprüchen ge­recht werden konnten und aus den beruflichen und gesell­schaftlichen Schranken ausbrechen wollten. Sie suchten auf dem afrikanischen Kontinent nicht nur eine rein mili­tärische Bewährung, diese Gruppe suchte hauptsächlich Entfaltungsmöglichkeiten für ihre Persönlichkeit im Umgang mit fremden Völkern und Kulturen, sie suchten die Herausforderung im Beruf und als Persönlichkeit.

In Südwestafrika wurden diese Offiziere mit den Aufgaben und den Herausforderungen des Systems ihres Kommandeurs Leutwein konfrontiert und, wenn erforderlich, über die militärische Disziplin in dieses eingebunden. Helmut Bley: "In Südwestafrika hatte jede militärische Aufgabe politi­sche Aspekte. Die Offiziere und Unteroffiziere, die mit Verwaltungsaufgaben beauftragt waren, entwickelten nicht selten ein reges administratives Interesse. Sie stützten das Leutweinsche System nicht zuletzt auch dadurch, daß sie soldatische Vorstellungen von einer unkomplizierten Verwaltung hatten." Die Offiziere verstanden demnach ihre Doppelrolle als Beamten-Offiziere weiterhin aus ihrem Selbstverständnis heraus wie schon zur Zeit v. Francois.

Wie sehr die Aufgaben der zivilen Rolle die Offiziere angesprochen haben, wie gerne sie sich dieser ungewohnten Herausforderung stellten, zeigt ein Vergleich der Rang­listen: von 37 Offizieren der südwestafrikanischen Schutz­truppe im Jahre 1897 gehörten 1903 immer noch 9 oder etwa 25% der Truppe an und taten als Bezirkshauptmann/Bezirksamtmann oder als Distriktchef Dienst. In späteren Ranglisten finden sich Namen wie Volkmann, Streitwolf, Franke, v. Frankenberg u. Proschlitz, Böttlin, Müller v. Bern­eck oder Graf v. Saurma-Jeltsch über lange Jahre im Dienst in Südwestafrika. (369) Dieser kleinere Anteil wuchs voll in die Aufgaben als Beamten-Offiziere hinein, die meisten aber, die vergeblich gehofft hatten, ihre Karriere durch Kriegs­taten zu beflügeln, traten sofort nach Ablauf der Verpflichtungszeit in den Dienst in Deutschland zurück. (370) Den kleineren Anteil beurteilte Wolfgang Petter so: "Nur ein schmaler Kern ist von der Tätigkeit in den Kolonien geprägt worden. Diese Offiziere übertrafen die Kolonial­beamten, in deren Kreis eine noch stärkere Fluktuation herrschte, an Erfahrung bei weitem. Hinzu kam, daß sich die administrativ und juristisch ausgebildeten Beamten vorzugsweise den Weißen als Verwaltungsobjekten zuwen­den mußten, während sich die Soldaten den Farbigen widmeten, unter denen sie mit den berufsspezifischen Grund­sätzen praktischer Menschenführung auskamen. Jene "alten Afrikaner" sind als das eigentliche Kolonialoffizierkorps anzusehen. Doch entziehen sich die Verhältnisse auch hier einer exakten Quantifizierung, da namentlich im Zug der Umwandlung von Militärdistrikten in Zivilbezirke eine Reihe mit ihrer Aufgabe verwachsener Schutztruppenoffi­ziere in die Bürokratie übertraten."(371) Nur diesen doch garnicht so schmalen Kern der "alten Afrikaner" können L.H.Gann und Peter Duignan in ihren Forschungsergebnissen erkannt haben, wenn sie verkündeten: "Nevertheless, the German colonial officers formed a corps d'elite."(372)

Die alten Afrikaner gehörten im System Leutwein mit Sicherheit nicht in ein Sammelbecken abenteuerlicher Elemente. Im Gegenteil, sie müssen als Führerpersönlich­keit, auf dem so schwierigen Gebiet der Menschenführung mit deutschen und afrikanischen Untergebenen hervorragende Leistungen vollbracht haben. Einige Beispiele mögen diese Einschätzung belegen. Maria Fisch beschrieb den Hauptmann Streitwolf, langjährig Offizier der Schutz­truppe, bewährt auf einer ganzen Reihe von Dienstposten und ab 1908 Resident im Caprivizipfel: "Streitwolf war für die verantwortungsvolle Aufgabe...bestens geeignet, denn er verfügte nicht nur über eine vielseitige Erfah­rung, sondern war auch als ein pflicht- und zielbewußter Mann mit einem klaren politischen Urteil und Durch­setzungsvermögen bekannt. Er scheute keine Strapazen und Entbehrungen, hörte sich geduldig die langatmigen Klagen der Einheimischen an und verriet in den Verhandlungen mit den britischen Behörden auch diplomatisches Geschick. Eine weitere wichtige Voraussetzung war die Kenntnis der englischen Sprache."(373)

Dem Oberleutnant Kaufmann bescheinigte die moderne Forschung "Forschungsdrang und Unternehmungsgeist" sowie "einen fähigen, gewissenhaften und doch progressiv denkenden Charakter." Dieser Schutztruppenoffizier scheint einer der ersten Europäer gewe­sen zu sein, der sich um die Erhaltung und den Schutz der gefährdeten afrikanischen Wildarten verdient machte - in seinem Verantwortungsbereich als Beamten-Offizier! (374)

Der Leutnant Müller v. Berneck bekam 20 Witbooikrieger unterstellt, um eine Räuberbande unschädlich zu machen, nachdem eine ganze Schutztruppenkompanie versagt hatte. Der Offizier löste die Aufgabe des Gouvernements mit seinen Afrikanern glänzend. Die Bande war nur "sechs Gewehre" stark gewesen. Der Offizier muß über eine ganz be­sondere Befähigung verfügt haben, seine Aufgeschlossenheit und Anerkennung gegenüber den afrikanischen Soldaten in gegenseitiges Vertrauen umzusetzen, denn ohne dieses Vertrauen war erfolgreiches militärisches Wirken in euro­päischer und afrikanischer Gemeinschaft nicht denkbar. Müller v. Berneck muß über ganz besondere Befähigung in der Menschenführung verfügt haben. (375) Auch dieser Offizier wurde zum alten Afrikaner und lehnte es offenbar ab, "sich in die kleinlichen Verhältnisse des Heimatheeres wieder einzuleben." Diese Schutztruppenoffiziere fühlten sich als kleine Könige, als Herren im Lande, frei in ihrer Entscheidungsgewalt mit den Grenzen und Zielsetzungen des Systems ihres Kommandeurs und frei von den administra­tiven und wirtschaftlichen Zwängen der Heimat, dies machte gerade den Reiz der Arbeit, des Dienstes in dem harten und unerschlossenen Lande aus. (376)

Auf die alten Afrikaner stützte sich das 1908 von dem Abgeordneten Erzberger so genannte System Leutwein; Helmut Bley erwähnte als weiteren herausragenden Beamten-Offizier den Distriktchef von Grootfontein, den Oberleutnant Volkmann. (377)

Ein ganz wichtiges Element im System Leutwein, der Ausübung des staatlichen Gewaltmonopols zur Sicherstellung des Landfriedens, war die "Angliederung" der Afrikaner in oder an die Schutztruppe, auch mit der Absicht der Kompensation ihrer kriegerischen und räuberischen Neigungen. "Der Dienst mit der deutschen Truppe ersetzte zum Teil auch ökonomisch das kriegerische Leben" schrieb Leutwein und schuf drei Bindungsformen von Afrikanern zur Schutztruppe:

-Am 16. November 1895 verpflichtete er die Witbooi-­Nama zur unbedingten Heerfolge, (378)

- 1895 wurden durch besonderen Vertrag die Reho­bother Bastards zur militärischen Ausbildung im Rahmen einer Wehrpflicht zur Heerfolge ver­pflichtet; die Bastards waren damit den Reservisten (Beurlaubten) der deutschen Bevölkerung gleichgestellt und konnten wie diese eingezogen werden, (379)

- auf dem Verordnungswege in Form einer Instruktion genehmigte der Gouverneur und Kommandeur die Einstellung von Afrikanern in die Feldkompanien und den Polizeidienst der Schutztruppe. (380)

Leutwein verband mit diesen Maßnahmen Zweckmäßigkeit und ein Vermeiden "ungerechter Politik" durch Einbindung der Afrikaner in das Gewaltmonopol des Staates. (381) Der in weiten Bereichen der Forschung bisher üblichen Darstellung, daß in der südwestafrikanischen Schutztruppe ausschließlich Deutsche gedient hätten, muß deutlich widersprochen werden. (382) Bei der marxistischen Historiographie liegen wohl ideolo­gische Gründe vor, sie wollte durch Ignorieren von Quellen beweisen, daß sich Afrikaner dem deutschen Imperialismus nicht zur Verfügung stellten. Auch bei westlichen Historikern der sechziger und siebziger Jahre schien das Bild von ge­meinsam in Feldkompanien dienenden Afrikanern und Deutschen nicht in ihr Klischee der deutschen Kolonialgeschichte zu passen. Allein Helmut Bley hat die Angliederung der Afrikaner durch Heerfolge und Wehrpflicht klar herausge­arbeitet, nannte den Einsatz von Afrikanern als vollwertige Soldaten im aktiven Dienst der Schutztruppe aber nur als "Endziel". Erst im Bezug auf die Arbeitsverhältnisse von Afrikanern nannte Bley eine Möglichkeit, "in die Truppe zu gehen."(383) Dabei ließ er offen, welche Quelle er nutzte und ob dabei die Tätigkeit von Hilfskräften, also nicht uniformierter militärischer Dienst, gemeint war.

Die gesetzlichen Grundlagen zur Einstellung von Afrikanern auch in die Schutztruppe für Südwestafrika bot das Schutztruppengesetz vom 9. Juni 1899 in Verbindung mit dem Gesetz für Deutsch-Ostafrika vom 23. März 1891. Sie ließen zur personellen Bildung der Kaiserlichen Schutztruppe zu: "Offiziere...Unteroffiziere des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine, angeworbene Farbige (Schutztruppen­gesetz für Deutsch-Ostafrika). Da nach dem Gesetz für Südwestafrika §2 die Bestimmungen für Ostafrika mit Ab­weichungen Anwendung fanden und eine Abweichung im Passus "Die Kaiserliche Schutztruppe für Südwestafrika besteht auch aus Gemeinen" sich lediglich auf die Verpflichtungsmöglichkeit von Mannschaften bezog, waren alle in beiden Gesetzen genannten Personengruppen zum Eintritt in die Truppe Südwestafrikas berechtigt. Leut­wein konnte auf dieser Basis Afrikaner durch Verordnung in die Feldkompanien und Polizeidienste der Schutztruppe einstellen. (380)

Durch diese "Aktivierung der Wehrkraft"(384) in Ergänzung der Beorderung deutscher Reservisten erreichte Leutwein in seinem System:

-Größere Unabhängigkeit von der Budgetkommission des Reichstags und vom Etat der Regierung; es wurden weniger deutsche Soldaten benötigt,

-politisch konnte eine zu große Machtdemonstration der Schutztruppe mit deutschen Soldaten vermieden werden, (385)

- Erhöhung der militärischen Effektivität der Trup­pe durch Mischung von Abteilungen mit deutschen und afrikanischen Soldaten; Einsatz z.B.von Afrikanern unter deutscher Führung im Konfliktfall mit aufrührerischen Stämmen, (386) und damit Anwendung des Prinzips "divide et impera" zur endgültigen Beseitigung von Aufstandsaktivitäten. (387)

Leutwein hatte ganz flexibel nach der jeweiligen Haltung der Stämme die Afrikaner in seine Konzeption zum Einsatz des Herrschaftsinstruments zur Sicherstellung des Landfriedens sowohl durch Vertrag zur Heerfolge mit Hendrik Witbooi (378), Vertrag zur Wehrpflicht mit den Rehobother Bastards (388) und endlich als aktive Soldaten eingebunden. Besonders zu beachten war die Angliederung von Afrikanern als aktive Soldaten mit zweijährigen Kontrakten durch die Distrikt/Kompaniechefs: Leutwein wollte keine gesonderte Feldkompanie mit Afrikanern unter deutscher Führung, auch hier kam sein Prinzip der Mischung zum Tragen, die Afrikaner wurden in die jeweilige Feldkompanie des Distrikts integriert. (389)

Bei den Rehobother Bastards griff der Schutztruppenkommandeur sein militärpolitisches Lieblingsprojekt (fern von Berlin!)auf, die Aufstellung und Ausbildung einer "volksverbundenen" Miliz nach Schweizer Vorbild, ein echter Truppenversuch mit dem Modell eines Parlamentsheeres, den er auch im Hinblick auf das Erfurter Programm der Sozialdemokraten in Deutschland nie hätte wagen dürfen. Die afrikanischen Wehrpflichtigen wurden im Frieden durch den Distriktchef von Rehoboth ausgebildet, in Übung gehalten und im Einsatz geführt. Der Militärhistoriker Carl Hans Hermann ordnete das Modell einer Miliz nach Schweizer Vorbild für die damalige Zeit so ein: "Eine Durchdringung von Bürgerrecht und Verteidigungspflicht oder von Bürger­pflicht und Verteidigungsrecht, die den Alltag des Schweizers charakterisiert und eine lebendige Demokratie dokumentiert, konnte sich so in Deutschland nicht entwickeln. Der Frühliberalismus steuerte zwar in diese Richtung. Er lehnte das stehende Heer ab..Allein die Forderungen nach einem Bürgerheer...,die Vorstellungen Rottecks, der die Soldaten zu Bürgern machen wollte und damit die Integration der bewaffneten Macht in den Staat erstrebte, konnten da­mals nicht zum Ziele führen."(390)

Die Bestrebungen Leutweins lassen den Schluß zu, daß er seine Einstellung zu einer gegenüber den deutschen Ver­hältnissen wesentlich liberaleren und im Grunde anderen Militärpolitik nicht aufgegeben hatte und nun die Gele­genheit ergriff, eine demokratische Militärorganisation mit deutschen und afrikanischen Soldaten ins Leben zu rufen und praktisch zu erproben. Bezeichnend ist, daß Leutwein an keiner Stelle das Problem des Eides auf­griff - auf den deutschen Monarchen sind die Bastards jedenfalls nicht vereidigt worden.

Mit großer Achtung hatte sich Leutwein zur militärischen Eignung und den Fähigkeiten der Afrikaner aufgrund seiner Erfahrungen geäußert. Unter Voraussetzung "moderner" Menschenführung beurteilte er den "kriegerischen Wert" der Afrikaner ausgesprochen positiv und hielt die Vorgesetzten in der Schutztruppe zu richtigem Verhalten an, um einen möglichst hohen militärischen Wirkungsgrad zu erzielen. (39l) Den entscheidenden Beitrag dazu leistete vorbildliches persönliches Verhalten der deutschen Soldaten - als Grund­lage des gegenseitigen Vertrauens. Die militärische An­gliederung der Afrikaner im System Leutwein erfüllte min­destens bis 1904 die Erwartungen des Schutztruppenkommandeurs.

Die militärische Komponente des Systems Leutwein erhielt eine zweckmäßige Organisation für ihre Aufgabe, Ruhe und Ordnung in der Kolonie zu gewährleisten. Die Schutztruppe wurde in eine Feldtruppe und eine Distrikttruppe geteilt. Erstere bildete mit zunächst drei Kompanien und einer Artilleriebatterie in den Standorten Windhuk, Keetmanns­hoop, Omaruru und Outjo gewissermaßen eine "Krisenreaktions­truppe" zur raschen Bekämpfung kleinerer Aufstände. Die Distrikttruppe, aus der sich die zivile Verwaltung inner­halb eines dualistischen Herrschaftssystems entwickelte, übernahm mehr polizeiartige Aufgaben auf den Stationen, welche die öffentliche Sicherheit aufrechtzuerhalten hatten. Die Stärke der Schutztruppe betrug 1897 31 Offziere und 716 Unteroffiziere und Reiter. (392)

Den Aufbau der Verwaltungsorganisation trieb Leutwein voran, wobei er aus Gründen des Etats gezwungen war, unter­halb der Bezirke, in den Distrikten ausschließlich Offiziere einzusetzen. Gestützt auf das militärische Stations­system war die Verwaltung um die Jahrhundertwende unter der nach dem Prinzip der Fachbehörden strukturierten Landeshauptmannschaft bzw. Gouvernement wie folgt organisiert:

-6 Bezirksämter in Outjo, Omaruru, Swakopmund, Windhuk, Gibeon und Keetmannshoop; Leiter 2 Offiziere, 1 ehemaliger Offizier, 3 zivile Beamte,

-13 Distriktämter, wovon 6 mit dem Sitz der Bezirksämter zusammenfielen und mitverwaltet wurden; die restlichen 7 unterstanden 3 Offizieren und 4 Beamten, wovon 3 ehemalige Offiziere waren, (393)

-2 reine Militärbezirke Gobabis und Grootfontein,

-unterhalb der Distriktämter die meist von Unteroffizieren geleiteten Stationen, die personell schwach besetzt waren,

-ab 1908 Residentur Schuckmannsburg unter einem Offizier. (394)

Der Gouverneur Leutwein (ab 1898) baute im Rahmen der finan­ziellen Mittel die Gerichtsorganisation aus, um sie aus der Hand der Beamtenoffiziere und der Afrikaner in berufene Hände zu legen. (395) Auf diese Problematik wird noch an an­derer Stelle besonders eingegangen.

Wie bewährte sich diese Verwaltung durch Offiziere unter Leitung eines Berufsoffiziers? Helmut Bley unterstellte der Einheit von Verwaltung und Truppe eine überlegene Führung Leutweins. (396) Leutwein selbst beurteilte die ständig verbesserte öffentlich-rechtliche Ordnung in seinem Bericht schon 1894/95 recht positiv: "Die Thätigkeit der Verwaltungsbehörden war hauptsächlich auf Regelung des Verkehrs, För­derung des Handels, Verbesserung der bestehenden Verkehrs­straßen, Bekämpfung der Viehkrankheiten und strenge Durchführung der bestehenden Verordnungen gegenüber Weißen wie Eingeborenen gerichtet." Weiterhin sei "ein festes Verwal­tungsnetz vom Oranjefluß bis zu einer nördlich der Orte Gobabis-Okahandja-Omaruru-Okombanhe laufenden Linie gespannt."(397)

Um das Tätigkeitsbild der südwestafrikanischen Schutztruppe in ihren wichtigsten Verwaltungsaufgaben detail­lierter zu gestalten, müssen diese für die Erschließung und Entwicklung des Landes bedeutsamen Maßnahmen der Truppe abschließend behandelt werden. Andere, zivile Kräfte standen nicht zur Verfügung; Verwaltung bedeutete demnach damals in Südwestafrika in erster Linie Erschließung und Entwicklung ausschließlich durch die Truppe. So stand am Anfang der Realisierung des auf den militärischen Stationen basierenden Verwaltungssystems erst einmal die Errichtung der Gebäude durch Handwerker der Truppe, meist unter Mithilfe von Afrikanern. (398) Von Anfang an mußte sich die Schutztruppe der Infrastruktur, auch im eigenen Interesse, dem Wegebau zuwenden. Begonnen wurde mit dem Ausbau des für die Versorgung des Landesinneren so wichtigen Bai-Weges. (399)

Im Hinblick auf die Schlüsselfunktion der Wasserversorgung von Mensch, Tier und Pflanzenwelt war die Auffassung des Geographen Karl Dove interessant, welcher der Truppe "in Friedenszeiten die unabweisbare Pflicht(zuwies), durch die Anlage und Erhaltung von Dämmen und Brunnen die Er­schließung des Landes zu fördern."(400) Ein Beleg dafür, daß es außer der Truppe keine weiteren Kräfte zur Erschließung Südwestafrikas in den ersten zehn Jahren gab. Der vor 1903 größte Reichtum des Landes, die Rinderherden, insbesondere der Herero, wurden 1896/97 durch die Rinderpest schwer ge­troffen. Durch die enge mentale Bindung der Afrikaner an ihr Vieh konnten neben wirtschaftlichen negativen Aus­wirkungen auch innenpolitische Folgen bei den Afrikanern nicht ausbleiben; ihre Stellung gegenüber anderen Afrika­nern und besonders gegenüber den Europäern wurde erheblich geschwächt.

Das wichtigste Verkehrs- und Transportmittel, die Zugochsen, wurde gravierend dezimiert, das Verkehrswesen der Kolonie stand vor dem Kollaps. Durch eine Kette von Posten und Stationen versuchte die Schutztruppe, die Einschleppung und Ausbreitung der Pest zu begrenzen, doch vergeblich. Die Truppe selbst erlitt durch Krankheiten des Personals (z.B.durch Malaria auf Posten im Norden) erhebliche Ver­luste. Mit einer großen Impfaktion unter Leitung eines Veterinäroffiziers der Truppe und unter Einsatz aller verfügbaren Soldaten, gelang es, die Masse des Viehs der Nama und der Europäer zu retten. Die Herero aber erlitten, weil ihre Herden einfach zu zahlreich waren und die Kräfte der Truppe einfach nicht mehr ausreichten, unersetzliche Verluste. (401)

In engem Zusammenhang mit den Folgen der Rinderpest stand der Bau von Eisenbahnen. (402) Der bis dahin wie üblich in der Freigabe von Mitteln zögerliche Reichstag veranlaßte ab 1897 über das Kriegsministerium den Auftrag an die Königlich Preußische Eisenbahnbrigade in Berlin, eine Feldbahn (600 mm Schmalspur) in Angriff zu nehmen. Wegen der Dringlichkeit wurde auch das Material den Beständen der Brigade (Mobilmachungsgerät) entnommen. Soldaten der Eisenbahnbrigade verstärkten die Schutztruppe. Nach zwei Jahren, am 19. Juni 1902 hatte Leutwein sein Ziel erreicht: der erste Zug lief in den Bahnhof Windhuk ein. (403)

Unter die vielfältigen Verwaltungsaufgaben der Soldaten aller Grade fielen häufig auch das Postwesen und die Überwachung der Verordnungen für die Jagd. Die Postver­waltung wurde fast ausschließlich von der Schutztruppe aufgebaut und zunächst auch auf den Stationen durch Unter­offiziere betrieben. Erst 1897 wurde die Postagentur Wind­huk in ein Kaiserliches Postamt umgewandelt. Boten, meist Bergdamara, Karrenpost und Reiter verbanden die einzelnen Stationen mit dem Hafen Swakopmund; die Organisation war ebenfalls Sache der Truppe. Ab 1902 kam noch die Bahnpost hinzu. (404)

Bei der heutigen Bedeutung des Tier-und Artenschutzes im Rahmen weltweiten Naturschutzes lohnt ein Blick zurück auf den frühen Anteil der Beamtenoffiziere. Diese, häufig Jäger von Hause aus und aus Passion, (405) machten der Vernichtungsjagd aus Gewinnsucht auf die reiche Tierwelt Südwestafrikas ein Ende. Schon 1892 wurden erste Jagd­regeln verkündet und 1902 erließ das Gouvernement die erste Jagdordnung mit der Unterschrift des stellvertre­tenden Gouverneurs, Major v. Estorff, einem alten Afrikaner. (406) Hauptmann Streitwolf wurde als Resident ab 1908 im Capri­vizipfel erheblich gefordert, um den Artenschutz gegen "Wilderer und Kriminelle" durchzusetzen. (407) Selbst Gustav Noske anerkannte die Erfolge im Naturschutz bis 1914. (408)

Wichtiger waren im Hinblick auf Ansiedelung und Anwen­dung der Schutzverträge Probleme der Rechtsprechung, der Gerichtsbarkeit. Horst Gründer sah in der "sozialen und politischen Diskriminierung der Schwarzen, insbesondere in der totalen Rechtsunsicherheit" den Hauptgrund für den wachsenden Widerstand und die abnehmende Angliederung der Afrikaner im System Leutwein, er sah darin auch den Hauptgrund für die Aufstände ab 1904 und das damit ver­bundene Scheitern des Systems. (409) Helga und Ludwig Helbig bezeichneten die offizielle Rechtspflege gar als Skandal. Gewiß, Leutwein selbst führte eine Statistik an, die verdeutlichte, daß z.B. das Leben von Europäern höher als das der Afrikaner in den Gerichtsurteilen zwischen 1894 und 1903 bewertet wurde. Diese Statistik ist als Anklage Leut­weins gegen die Richter zu werten, diese Urteile passten nicht in sein System! Deutlichere Richterschelte konnte er sich grundsätzlich und mit Rücksicht auf die deutschen Siedler nicht leisten. (410)

Diese Kritiken erfordern einen eigenen Exkurs zur Kolonialgerichtsbarkeit. Horst Hammen stellte 1999 seinen Unter­suchungen voran: "Zu den das Recht prägenden Umständen in den Kolonien gehörten aber nicht nur die gesellschaftlichen und sozialen Verhältnisse ihrer Bewohner, sondern auch das Land selbst. Denn der Mensch und mit ihm sein Recht wird nicht zuletzt durch die Landschaft geprägt, in der er lebt." Diese Feststellung muß bei der Beurteilung des Rechtswesens in Südwestafrika stets im Auge behalten werden. Das Schutzgebiet gehörte rechtlich nicht zum Reichsgebiet, es war "Bestandteil der eigenen staats-und völkerrechtlichen Persönlichkeit des Reichs" und "ein selbständiges Gebilde des deutschen Rechts." Auf diesem Recht beruhte die Schutzgebietgerichtsbarkeit nach §2 Schutzgebietsgesetz(1888), der die Deutschen und die Schutzgenossen unterworfen waren, die Afrikaner unterlagen ihr nur soweit, als dies durch Kaiser­liche Verordnung bestimmt war.(§4 SchGG, 1900)." Die Einge­borenen waren danach, was die Regelung von Rechtsstreitig­keiten anging, zunächst sich selbst überlassen." Erst 1908 wurde der Reichskanzler ermächtigt, die Gerichtsbarkeit und das Eingeborenenrecht zu regeln. Auch bei diesem Komplex tritt die Tendenz des Parlaments und der Regierung in Berlin deutlich zu Tage, ausgerechnet auf dem Gebiet

der Rechtspflege Nachlässigkeit walten zu lassen - aus Kostengründen, denn die Gesetzgebung hätte ja den budget­belastenden beschleunigten Aufbau der Gerichtsorganisation nachsichgezogen.

Horst Hammen: "Denn den Staat trifft eine Pflicht, die Durchführung der ihm obliegenden Aufgaben durch organi­satorische Maßnahmen zu sichern." Dieser Pflicht für seinen "Staat" unterwarf sich der Schutztruppenkomman­deur indem er, weil er zunächst keine andere Wahl hatte, den Beamtenoffizieren auch richterliche Aufgaben über­trug; er hatte eben nicht die Mög1ichkeit, ein "nach Auf­gaben personell aufgegliedertes Gemeinwesen zu schaffen." Jedoch kann der Auffassung von Horst Hammen nicht zuge­stimmt werden, daß die Häuptlingsgerichtsbarkeit auch auf den Mangel an Verwaltungsbeamten zurückzuführen sei; sie war häufig in den Schutzverträgen festgelegt worden (z.B. Bethanier, Herero). Wie sehr Parlament und Regierung die Dinge in Südwestafrika treiben ließen und die Schutz­truppe sich selbst überließen, belegt Horst Hammen:"...daß die Übertragung der Schutzgebietsgerichtsbarkeit auf die Schutzgebietsverwaltung (also die Beamtenoffiziere!)dem Geist der Verfassung von 1849 zuwiderlief...nach §181 sollten Rechtspflege und Verwaltung getrennt und von einander unabhängig sein. Nach §182 hörte die Verwaltungs­rechtspflege auf...Auch was die Ausbildung der zur Aus­übung der Gerichtsbarkeit berufenen Personen betraf, wur­de vom Reichsrecht abgewichen." Die Beamtenoffiziere hatten keine Befähigung zum Richteramt erworben. (411)

Die folgenden Darstellungen zur Rechtsproblematik im System Leutwein müssen unter dieser Prämisse verstanden werden. Helmut Bley milderte in seinen Forschungsergeb­nissen die scharfe Kritik Horst Gründers ab: "Es wäre aber ein Fehlschluß, eine ungehemmte Willkür im Verhältnis zwischen Deutschen und Afrikanern anzunehmen, solange der Schutz des Stammes auch für den einzelnen wirksam blieb."

Leutwein mußte beruhigend durchs Land reisen, um die Fol­gen der Rechtsprechung deutscher Volljuristen und Rich­ter zu mindern. Daß diese Art von Gerichtsbarkeit nicht im Sinne der in der Mehrzahl politisch denkenden und handelnden Offiziere war, faßte Helmut Bley dann so zusam­men: "Es gehörte zu der unerwarteten Erfahrung der ersten Siedler in SWA, daß sie sogar in einer vom deutschen Militär kontrollierten Kolonie nicht selbstverständlich "Herr" sein konnten, wie es ihrem Lebensziel entsprach." Die Siedler und Händler mussten erkennen, daß die Schutztruppe unter Leutwein einen anderen Charakter und andere Zielvorstellungen hatte, als das Militär in der alten Heimat! (412)

Mindestens einen gravierenden Verstoß gegen sein eigenes System hatte Leutwein selbst begangen: er setzte den wegen Untergebenenmißhandlung im Reich verurteilten und à la suite der Schutztruppe gestellten Leutnant Prinz Arenberg, ein offenbar "mißratenes Familienmitglied" des deutschen Hochadels, als Stationsleiter in Epukiro ein; er hätte ihn besser im Stabe behalten oder einem seiner bewährten Offi­ziere unterstellt. Dieser Fehler in der militärischen Personalführung verursachte den einzigen "Eingeborenenexzeß" im Schutzgebiet, d.h. die einzige Mordtat eines Soldaten an einem Afrikaner vor 1904. Zehn Monate Gefängnis für den Täter in Uniform bestätigten nur die Problematik der Justiz der Kolonie. Daran änderte auch die Verurteilung mit Todesstrafe in Deutschland nichts. (413)

Auch Kettenhaft und Prügelstrafe waren mit dem System Leutwein nicht ver­einbar. Diese Strafen wurden nur gegen Afrikaner verhängt. Das System Leutwein demgegenüber forderte: "Das Interesse des allgemeinen Wohls gebot daher, Sorge zu tragen, daß auf dem Gebiet der Rechtspflege das Übergewicht der Weißen nicht den Charakter der Ungleichheit vor Gericht annahm."(414) Das Interesse des allgemeinen Wohls mußte aber nach deutschem Recht an der Unabhängigkeit der Richter scheitern, an deren Einstellung zu den Afrikanern wurde die Gerech­tigkeit im Schutzgebiet gemessen, nicht mehr wie am Anfang der deutschen Kolonialherrschaft an der Einstellung der Offiziere zur Gleichbehandlung. Denn fast im gleichen Zeitraum von fast zehn Jahren, da die Gerichtsbarkeit wegen guter Erfahrungen mit den Beamtenoffizieren freiwillig von der in den Schutzverträgen zugesicherten Häuptlings­gerichtsbarkeit auf deutsche Gerichte mit Berufsrichtern überging, verschärfte sich die Rechtsunsicherheit der Afri­kaner. "Das Gouvernement verlor noch stärker das Vertrauen der Afrikaner, weil es mit den Urteilen belastet wurde."(409) Unabhängigkeit der Richter war für die Afrikaner ein unbekannter Begriff - sie sahen nur ihre Ungleichheit vor dem Gesetz in den Urteilen der Richter, im Gegensatz zu den Urteilen der Offiziere in Bezirk und Distrikt. Es ist anzunehmen, daß die in der Anfangszeit mangels Gerichtsorganisation rechtsprechenden Beamtenoffiziere als "Laienrichter" ohne Jurastudium aus der Sicht aller Beteiligten "gerechter" geurteilt haben, als die Berufsrichter, die offenbar gegenüber den Afrikanern ein anderes Rechtsempfinden entwickelten, als die Soldaten. Kurd Schwabe schilderte die Rechtsprechung durch Beamtenoffiziere: "Ich halte es für einen sehr großen moralischen Erfolg, daß in Otjimbingwe und an anderen Orten die Herero nach und nach alle wich­tigen Streitigkeiten, die sie untereinander hatten, vor dem Distriktchef auszufechten sich gewöhnten, und daß sie auch bei leichteren Verstößen die Schuldigen nach der Militärstation verbrachten, mit der Bitte, den Fall zu untersuchen und Recht zu sprechen, weil, wie (Kapitän) Zacharias einmal erwähnte, die Deutschen dies besser verstünden."(415)

Die Distriktchefs der weiter entfernten Distrikte "behan­delten die Streitigkeiten zwischen Weißen und zwischen Weißen und Eingeborenen (teilweise mit afrikanischen Bei­sitzern) wogegen Berufung beim (zunächst einzigen) Kaiserlichen Gericht in Windhuk zulässig war."(416) Afrikaner konnten einem Bezirksamtmann und Richter wie Dr. Hanemann kaum Vertrauen schenken, der "jeden Tropfen weißen Blutes so hoch schätzte wie das Leben eines der schwarzen Mit­bürger" und "während des Hereroaufstandes 1904 "rücksichtslose Unterdrückung der Herero" forderte.

Dieser Art Rechts­unsicherheit der Afrikaner wirkte Leutwein so gut wie möglich entgegen. Der Gouverneur bewies erhebliches Selbst­bewußtsein und demokratische Selbstverständnis, indem er nach negativen Erfahrungen in der Gleichbehandlung von Deutschen und Afrikanern mit deutschen Richtern diesen die Entscheidung über bürgerliche Streitigkeiten gegen Afrikaner entzog. Zur Sicherstellung der Rechtssicherheit der Afrikaner erließ er die "Verordnung betreffend die Ge­richtsbarkeit über die Eingeborenen des Schutzgebiets einschließlich der Bastarde in bürgerlichen Rechtsstrei­tigkeiten vom 1.1.1899": der §2 übertrug die Gerichtsbar­keit in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten zwischen "Weißen und Eingeborenen", wenn letztere Beklagte waren, den Beamtenoffizieren; diese stellten die Verwaltungsbehörden dar. Einen Tag später beantragte er die Genehmigung seiner Ver­ordnung beim Auswärtigen Amt und begründete seine Maßnahme mit der Inkompetenz der Kaiserlichen Richter, welche wirt­schaftliche und politische Erwägungen nicht in ihr Wirken einbringen könnten und an heimischen Rechtsgrundsätzen klebten. (417)

Es war daher kein Wunder, daß der Herero-Kapitän Michael von Omaruru noch bei Aufstandsbeginn 1904 dem Missionar Dannert bestätigte, daß zwei Offiziere, der Stabsarzt Dr. Kuhn und der Oberleutnant Kuhn "im Gegensatz von so man­chen anderen Weißen von größtem Wohlwollen gegen sie beseelt seien." Die Bemerkung des Missionars an gleicher Stelle, der Distriktchef Kuhn sei "vom 9. bis 11. Januar in Omburo gewesen, um gerichtliche Sachen zu erledigen", läßt den Schluß zu, daß die Afrikaner ungeachtet des Ausbaus des Gerichtswesens sich der Verordnung des Gouverneurs bedienten. (418)

Müssen schon Leutweins und seiner Beamtenoffiziere Bemühungen und Regelungen zur juristischen Gleichstellung von Europäern und Afrikanern als Ausdruck demokratischen Willens gewertet werden, so gilt dies auch für die Ein­führung eines parlamentarischen Systems von unten, der "Teilnahme der Bevölkerung an der Verwaltung." Hinter dieser Formulierung verbarg sich das politisch progressive Denken und Handeln Leutweins und seiner militärischen und zivilen Gefolgsleute, die in einer Kolonie des Reichs mit monarchisch-konstitutioneller Regierungsweise nichts weniger einleiteten, als eine Wende von der Kolonialherrschaft des Obrigkeitsstaates preußischer Prägung zu einem wenigstens im Ansatz demokratischen "Staatswesen Deutsch-Südwest" mit basisparlamentarischem System. Nach dem ge­lungenen Experiment mit der Miliz bei den Rehobother Bastards führte Leutwein mit Verfügung vom 18. Dezember 1899 Beiräte aus der deutschen Zivilbevölkerung bei den Be­zirken ein, deren je drei Mitglieder die Stände der Kauf­leute, Farmer und Handwerker vertraten und möglichst von der Bevölkerung gewählt wurden, sofern Bevölkerungsdichte und Umstände es zuließen, sonst hatte sie der Bezirks­amtmann zu bestimmen! Letzterer war verpflichtet, "diesen Beirat vor jeder gesetzgeberischen Maßnahme zu hören." Der Gouverneur selbst bediente sich des sechsköpfigen Beirats in Windhuk. Leutwein schrieb: "Dürftig ist die jetzt geschaffene parlamentarische Vertretung der Be­völkerung ja immer noch; aber sie bildet eine Grundlage, auf der weitergebaut werden kann. Inwieweit und wie rasch dies geschehen wird, hängt in erster Linie von der Bevöl­kerung selbst ab. Versteht sie von den ihr überwiesenen, wenn auch noch geringen Rechten den richtigen Gebrauch zu machen, vor allem die Rücksicht auf das allgemeine Wohl über das eigene Interesse zu stellen, so wird ihr auf Dauer eine größere parlamentarische Mitwirkung weder vorenthalten werden können, noch vorenthalten werden."

Leutweins Wille, eine demokratische Ordnung voranzutreiben, wird aus diesen Worten deutlich - wenn auch noch ohne Einschluß der Afrikaner, dazu war die Zeit noch nicht reif; hier setzte Leutwein erst einmal auf die Stammes­regierungen unter Verantwortung der Kapitäne. Die Ver­leihung des Rechts auf Selbstverwaltung an die Reho­bother Bastards, das bis zur Unabhängigkeit Namibias be­stand, bewies, daß dieser Prozeß auch auf die Afrikaner ausgedehnt wurde und auf eine größere Basis gestellt werden sollte.

Wilfried Loth schrieb dem monarchisch-konstitutionellen System des Kaiserreichs einen Parlamentarisierungsprozeß zu, der nicht kontinuierlich, sondern in Schüben erfolgte; aufgrund ideologischer Fixierungen, wie der Klassenspan­nungen, sei er lange Zeit nur punktuell erfolgt. Könnte dies nicht auch auf die sozialen Verhältnisse in Süd­westafrika zutreffen, wo - fernab von den innenpolitischen und gesellschaftlichen Auseinandersetzungen im Reich - ­die "Reformer" um Leutwein auf unterster Ebene versuchten, durch progressive Politik die Spannungen aus der multi­ethnischen Gesellschaft herauszunehmen, indem mit dem System Leutwein ein Demokratisierungsprozeß eingeleitet wurde? (419)

Zur Durchsetzung der wesentlichen Punkte des Systems bot es sich Gouverneur Leutwein an, die Offiziere durch Überzeugung einzubinden, in seiner Doppelfunktion konnte aber auch das Prinzip "Befehl und Gehorsam" Anwendung finden, wenn bei einem Soldaten zunächst die Einsicht fehlte. Für den harten Kern der Beamtenoffiziere, die alten Afrikaner, galt dies sicher nicht - sie agierten aus Überzeugung. Durchaus erklärbar war das Entstehen von Problemen und Konflikten, wenn aus ganz anderen politischen Verhältnissen und Vorstellungen kommende zuversetzte Beamtenoffiziere und untere Dienstgrade mit der Praxis des Leutweinschen Systems konfrontiert wurden und dies gegen ihre Überzeu­gung durchsetzen mußten. Leutwein mußte sie mit unterschiedlichen "Erziehungsmethoden" auch an sein System angliedern. "Obrigkeitliche Herrschaftsansprüche der Polizei und der Stationsbeamten, öffentlich-rechtliches Ordnungsdenken, einseitig wirkende juristische Präzision und Loyalitäten gegenüber den siedelnden Landsleuten und die allgemeinen Richtlinien für die Landfriedenspolitik vermischten sich zu einem widersprüchlichen Verhalten und überforderten schließlich in vielen Fällen die unteren Verwaltungsorgane." Soweit das Urteil Helmut Bleys. Leutwein selbst verwies auf einige Konfliktfälle, die nicht immer mit positivem Ergebnis gelöst werden konnten(Zürn, Jobst, v. Lekow, v. Kageneck).

Bei den Beamten mußte er zu sensibler Behandlung greifen, d.h. allein der Methode der Überzeugung, wie seine Weisung "zum Nachdenken" an den eigentlich recht tüchtigen Bezirksamtmann Dr. Golinelli in Keetmannshoop zeigte. (420) Das Bemühen der Leutweinschen Verwaltung um Rechtssicherheit in der Landfrage kann an folgendem Beispiel erklärt wer­den: Kaufverträge über Farmland zwischen Europäern und Afrikanern bedurften zum Schutz der Afrikaner der Genehmigung von Distrikt und Gouvernement. Danach wurden die Ver­träge zwischen Ferdinand Gessert und dem Kapitän Frederick für die Farm Inachab abgeschlossen. Ein weiteres Beispiel war die Korrektur des wirklich "zweifelhaften" und berühmt gewordenen Vertrags zwischen dem Bevollmächtigten Adolf Lüderitz', Heinrich Vogelsang und dem Kapitän Josef Frederick aus Bethanien. Im Kaufvertrag vom 25. August 1883 ging es um 20 geographische Meilen, wonach Frederick der Auffassung war, daß es sich um englische Meilen handele. Lüderitz hatte am Meilenschwindel festgehalten, als Folge lag zum Nachteil der Afrikaner wertvolles Weideland innerhalb des verkauften Gebiets. Nach Drechsler und Helbig hatte sich der Kapi­tän mehrfach vergeblich um eine Korrektur des Vertrages bemüht. (421) Der zuständige Bezirksamtmann, Dr. Golinelli, nahm sich 1894 der Klagen des Afrikaners an und erreichte wohl mit etwas mehr als weniger amtlichem Druck die Änderung des Vertrages, womit die durch die unterschiedliche Ausle­gung entstandenen Nachteile der Nama aufgehoben wurden, ohne den Vertrag selbst zu lösen. Die Colonialgesellschaft gestand den Bethaniern zu, wie schon vor dem Vertragsab­schluß in der Zeit der Pferdesterbe zur Vermeidung der Infektionskrankheit ihre Herden zur Weide nach Kubub und Aus zu treiben und erhöhte die Subvention des Kapi­täns neben der finanziellen Förderung eines Kirchenbaus. Drechsler: "Obwohl sie (die Bethanier) immer wieder die Aufmerksamkeit der deutschen Behörden auf den Betrug lenkten, hat sich für sie doch nichts geändert."(422) Dem ist nichts hinzuzusetzen.

Sicher sind auf dem Gebiet der Rechtspflege und des Ver­tragswesens erhebliche Mißstände besonders im Bodenrecht bei der Zuteilung von Kronland an Neusiedler und bei den Landverkäufen durch Afrikaner an Europäer aufgetre­ten, doch dürfte es nicht zulässig sein, von totaler Rechts­unsicherheit zu sprechen, besonders nicht im System Leut­wein. Dieses milderte imperialistisches Vorgehen gegenüber den Afrikanern, soweit es in der damaligen Zeit überhaupt möglich war. Gann und Duignan bewerteten das Wirken der Beamtenoffiziere entsprechend: "In South West Africa ex­perienced soldier-administrators like Leutwein and many of his officers were among the most moderate and humane whites in the territory"(423)

Die Schutztruppe nahm Einfluß auf die zentrale Frage der Ansiedlung von deutschen Farmern und ausgeschiedenen Schutztruppenangehörigen, die als Farmer im Lande blieben. Bei der Ansiedlung von ehemaligen Soldaten waren zwei Aspekte zu beachten. Sie hatten Landeskenntnis, Erfahrung im Umgang mit ihren afrikanischen Nachbarn und Arbeitern und konnten sich durch Tätigkeit auf landwirtschaftlichen Anlagen der Truppe Wirtschaftserfahrung erwerben. (424) So­mit waren die wichtigsten Grundlagen für erfolgreiches Wirtschaften auf einer Farm und damit der Landesentwick­lung gegeben. Der zweite Aspekt bei bevorzugter Zuteilung von preisgünstigem Kronland war, daß die alten Soldaten als wertvolle Reserve im Rahmen der Wehrpflicht bei Unruhen die Truppe verstärken konnten. Daneben dienten diese Soldaten, deren "militärische Heimat" die Feldkompanie oder die Station war, im weiten Land durch ihre Kenntnis des Verhaltens der Afrikaner gewissermaßen als "Frühwarnsystem" für den Kommandeur in Windhuk über das militäri­sche Meldesystem der Schutztruppe. L.H. Gann und Peter Duignan zogen eine durchaus positive Bilanz der Aufbau­tätigkeit durch die Beamtenoffiziere: "In terms of practical developement they began slowly, but progress accelerated after 1905."(425) Die Stützen Leutweins, die sein System in der Praxis umsetzten, waren die alten Afrikaner, die zu­gunsten einer einmaligen Aufgabe auf eine Karriere in der Heimat verzichteten.

Persönlichkeit und dienstliche Leistung eines alten Afrikaners beurteilte Maria Fisch so: "Zweifellos gehört Streit­wolf zu den fähigsten deutschen Offizieren und hat... Erstaunliches geleistet. Erwähnt sei nur, daß er, dank sei­nes klaren politischen Urteilsvermögens, nach kurzem Aufenthalt fähig war, der Bevölkerung eine Administration zu geben, die auf der traditionellen Ordnung aufbaute und so effektiv war, daß sie bis in die Neuzeit allen politi­schen Veränderungen standgehalten hat."(426)

Im System Leutwein entstand in der Schutztruppe für Süd­westafrika eine ausgesprochen liberale und auf bestimmten politischen Segmenten im Ansatz demokratische Organisation, ­welche die Handschrift eines im Kaiserreich relativ sel­tenen politisch denkenden und handelnden Offiziers trug. Leutwein konnte seine Vorstellungen fern der Metropole verwirklichen, gestützt auf eine Anzahl gleichgesinnter, liberal eingestellter Offiziere, die gleich ihm die Zeichen der Zeit erkannt hatten und die Möglichkeit erkannten, außerhalb des postabsolutistischen Systems der Heimat end­lich einen neuen Weg zu beschreiten. Im Zeitalter des Imperialismus bedeutete dieser Weg nicht gewaltsame Unter­drückung oder gar Vernichtung der afrikanischen Bevöl­kerung, sondern ihre Angliederung unter Beachtung von Menschenwürde im Sinne von Humanität und Christentum. Einsatz des Machtinstruments des Staates nur zur Sicherung des unabdingbaren Landfriedens, Ausüben der Herrschaft unter Achtung der Traditionen und Besonderheiten der Afri­kaner und unter Beteiligung an der Regierung in Form der Stammesregierungen mit erstem Ansatz zur Selbstverwaltung, Gleichstellung der Menschen vor Gericht, soweit dies der Schutztruppe möglich war. Ziel des Systems war die Verleihung des vollen Bürgerrechts auch an Afrikaner und in diesem Rechtssicherheit bezüglich ihres Eigentums. Nicht alles konnte in vollem Umfange realisiert werden, manches blieb, da Neuland, unvollkommen oder blieb in An­sätzen stecken, doch die liberalen und im militärischen Bereich demokratischen Ansätze waren unverkennbar und bedürfen der Würdigung und Wertung in der Historiographie. (427)

VII. Die Aufstände der Herero und Nama 1904 bis 1907 - Kolonialkriegführung der Schutztruppe zur Herrschaftssicherung

1. Das Scheitern des Systems Leutwein

Der am 12. Januar 1904 ausbrechende Aufstand der Herero überraschte alle Europäer in Südwestafrika, die warnenden Worte von Karl Dove (102) aus dem Jahre 1896 waren vergessen; er hatte schon früh auf den möglichen Hauptgrund einer gewaltsamen Widerstandsbewegung hingewiesen: das Scheitern des Leutweinschen Balanceaktes in der Landfrage, zwischen Expropriation der Herero in welcher Form auch immer, aus eigenem Willen durch Verkauf oder unter kontrolliertem Druck des Gouvernements und der nun stärkeren Ausbreitung des europäischen Landbesitzes auf Kosten der Afrikaner. Das Abdrängen der Afrikaner in Reservate, eigentlich im System zu ihrem Schutz geplant, machte diesen endgültig klar, daß es mit der alten Freiheit des Umherziehens mit den Viehherden von Wasserstelle zu Wasserstelle, von Weide zu Weide im grenzenlosen Damaraland ein Ende hatte. Der gewaltsame Widerstand gegen die staatlich verordnete Einengung in der Landfrage entlud sich ausschließlich gegen Deutsche; am zentralen Problem der Landfrage war das System Leutwein gescheitert, es hatte dem Druck der Siedler nicht genügend Widerstand zugunsten der Rechte und Daseinsberechtigung der Afrikaner entgegensetzen können. Die Afrikaner hatten das Vertrauen in den deutschen Partner verloren. (428)

Erstaunlich war nur, daß die Schutztruppe selbst durch Herero von jeder Schuld freigesprochen wurde. Missionar Kuhlmann überlieferte die Meinung eines Herero: "An diesem Kriege ist nicht die Truppe schuld, nein, gegen die haben wir nichts, die kann ruhig im Lande bleiben. Die Schuld am Kriege tragen die Händler...die quälten uns eben immer."(429) Und weiter sagte der Herero, daß der Gouverneur ein guter Mann sei, aber er sei unter dem Willen anderer, denen er immer zu Willen sein müsse. Missionar Kuhlmann berichtete weiter: "Andererseits lobten sie (die Herero) auch manche Offiziere, die den Hereros in Streitsachen Gerechtigkeit zu teil werden ließen und den Herero so richteten wie die Weißen. Sie nannten dabei v. Burgsdorff, Franke und andere. Bei den Polizisten hätten sie im großen und ganzen auch Gehör und gerechte Beur­teilung gefunden."(430)

Helmut Bley hat nachgewiesen, daß der Hereroaufstand sehr früh die Dimension des Krieges erreichte - "der erste Krieg des wilhelminischen Deutschland" seit 1871. Die so­fortige Truppenverstärkung aus Eigeninitiative des Reichs ohne Mitwirkung Windhuks überschritt schon die Ressort­grenzen der Kolonialabteilung des Auswärtigen Amtes bei weitem. Leutwein wurde nicht mehr gefragt, grundlegende Maßnahmen gingen auf die nervösen Initiativen des Kaisers und des Großen Generalstabs zurück. (431)

Die zweite Phase der deutschen Kolonialgeschichte in Südwestafrika begann, die Eroberungsphase, in der die Schutz­truppe eine rein militärische Rolle als Herrschaftsinstru­ment spielte, eine Rolle, in die sie nicht aus eigenem Willen sondern durch den gewaltsamen Widerstand der Herero hineingedrängt wurde.

Unter diesen Umständen kam dem Erfolg oder Mißerfolg des deutschen Heeres in Gestalt der Schutztruppe in der künf­tigen Beurteilung seines Gefechtswertes nicht nur innen­politisch, sondern auch in den Augen der Großmächte, ganz erhebliche Bedeutung zu. Dieser Aspekt wird in seiner Be­deutung erhärtet durch den Einsatz eines britischen Mili­tärattachés im deutschen Hauptquartier. Die Entscheidung Wil­helms II., das Kommando v. Trotha und die Oberleitung dem Generalstab zu übertragen, nachdem die Schutztruppe unter dem Kommando Leutweins sogar Niederlagen gegen die Hererokrieger hatte hinnehmen müssen, zeigte, daß nach Auffassung Berlins der Nimbus der Armee auf dem Spiele stand, des wichtigsten Machtinstruments für die Integrität des Reichs. Wie ungeduldig Berlin in dieser Frage wurde, kann dem Brief eines Offiziers entnommen werden: "...und dabei schilt man auf uns in der Heimat wegen des langsamen Ganges der Dinge in Afrika."(432)

Die deutsche Regierung verlangte einen vollständigen Sieg in kürzester Zeit über die Aufständischen. Ein Versagen der Schutz­truppe unter oberster Führung durch den bisher unantast­baren Generalstab mußte sich international negativ auswirken. Dies galt schon deshalb, weil sich die Operationen ohne Herbeiführen einer Entscheidung festgelaufen hatten. (433) Außenpolitische Gründe verlangten eine Änderung dieser Lage. Dem muß das politische Aufstandsziel des klugen Ober­häuptlings der Herero gegenübergestellt werden, in der Zeit des Imperialismus im südlichen Afrika: "Gewinnen der alten Freiheit" erscheint zu vordergründig, doch Leben in alter Freiheit nach Vertreiben der Deutschen unter britischem Protektorat, wie schon einmal angestrebt, erscheint vorstellbar.

2. Die Befehlsverhältnisse und die politische Verantwortung für die Kriegführung in Südwestafrika

Am 7. November 1903 kritisierte Kaiser Wilhelm II. in Form von Randbemerkungen in einem Immediatbericht das Durch­einander in den Zuständigkeiten für den Einsatz von Trup­pen in den Schutzgebieten. (434) Bei Ausbruch des Aufstands war noch keine Lösung gefunden worden. Der Leiter der Kolo­nialabteilung im Auswärtigen Amt, Dr. Struebel, forderte das Oberkommando über die Schutztruppe. Da Wilhelm II. zustimmte, trugen der Reichskanzler v. Bülow und der Leiter der Kolonialabteilung die politische Verantwortung. (435)

Unter der politischen Führung leitete in Südwestafrika durch die Personalunion von Schutztruppenkommandeur und Gouver­neur auch der Inhaber der politischen Macht die Operatio­nen. Diese nach Lage der Dinge günstige Führungsorganisa­tion, die eben nicht nur militärische sondern auch diplo­matische Lösungen des Konflikts zuließ, wurde durch das Eingreifen des Kaisers verändert, indem Leutwein das mili­tärische Kommando entzogen und dem Generalleutnant v. Trotha übertragen wurde; Leutwein wurde so vom Einfluß auf das weitere Geschehen weitgehend ausgeschaltet. Das Argument, die größere Anzahl der Truppen mit den vorgesehenen Ver­stärkungen mache die Besetzung des Oberkommandos in Afri­ka mit einem General erforderlich, war durchsichtig. Eine durch den Kaiser jederzeit mögliche Beförderung des Obersten Leutwein zum General hätte das Problem gelöst - Leutwein war aufgrund seiner langjährigen Erfahrung mit den ört­lichen Verhältnissen besser vertraut als v. Trotha, der in Ostafrika und China eingesetzt worden war. Dazu hatte Leutwein v. Trotha die Generalstabsausbildung voraus. In Wirklichkeit mußte Leutwein ausgeschaltet werden, da nach dem Willen Berlins der Aufstand aus außenpolitischen Grün­den rasch beendigt werden sollte; Leutweins System der mili­tärischen Herrschaftsausübung mit der Schutztruppe und angegliederten Afrikanern erschien als zu weich und in der geforderten Kürze der Zeit nicht erfolgversprechend - in den Augen der Verantwortlichen, die nie in Afrika gewesen waren und jetzt ihre Augen vor den erfolgreichen zehn Jahren des Systems verschlossen.

Die "Oberleitung" über die Operationen im fernen Südwestafrika wurde dem Chef des Großen Generalstabes, Gene­raloberst v. Schlieffen, übertragen. Der Kaiser wollte offen­bar ganz sicher gehen. Der in der heutigen Führungslehre nicht mehr verwendete Begriff Oberleitung stammte aus der Moltke'schen Schule; diese Befehlsebene oberhalb der Armeen konnte Operationen meist nicht durch Befehle, son­dern nur durch allgemein gehaltene Weisungen beeinflussen. (436) Welches Maß an Verantwortung trug ein Oberleitender, der mit Weisungen aus dem fernen Berlin mit noch sehr langsamen Führungsmitteln (Draht) die großen Linien der Operationsführung der Truppe beeinflussen konnte? Inwieweit konnte er das sinnvoll tun? Der Generalstabschef hielt sich jeden­falls deutlich zurück und griff weder mit Offensivbefehlen noch mit undurchführbaren Befehlen oder gegen Leutweins Vorschläge in die Führung ein. (437) Nur beim Kommandowechsel am 11. Juni 1904, mit dem Eintreffen des Generals v. Trotha, war die Handschrift Schlieffens zu erkennen. Als Chef des Generalstabs der Schutztruppe war der bisherige Abteilungs­chef im Großen Generalstab, Oberstleutnant Chales de Beaulieu, ausgewählt worden. (438) Damit rückten aber nicht "strategische Fragen des Krieges in den Vordergrund"(439) sondern eben rein operative Fragen. Mit dieser Personalentscheidung, mit dem Einsatz eines so hoch qualifizierten Offiziers im Truppengeneralstab wollte Schlieffen die Einhaltung der Führungsgrundsätze als Basis des Erfolgs bei den beab­sichtigten Operationen unter Einschluß bisheriger Erfahrungen in Südwestafrika sicherstellen - gleichzeitig war de Beaulieu als "verlängerter Arm" des Generalstabes zu verstehen, meldepflichtig auf dem "zweiten Dienstweg", dem informellen Dienstweg des Generalstabes parallel zum normalen Dienstweg. Gestützt wird diese Interpretation durch die Tatsache, daß dem Stabe des Ostasiatischen Ex­peditionskorps 1900 in der Person von Oberstleutnant Gündell auch schon ein Generalstabsoffizier aus dem Großen Generalstab vorstand.

V. Trotha setzte seine Verantwortung und Kompetenz für die Gesamtkriegführung gegenüber dem Gouverneur und der Kolonialabteilung durch. Er erklärte aufgrund "Allerhöchster Ordre vom 19. Mai 1904" den Kriegszustand amtlich über das Schutzgebiet. Nach Artikel 68 der Reichsverfassung ging die oberste vollziehende Gewalt auf seine Person über. (440) Abgesehen vom obersten Kriegsherren stellte sich die Verantwortung für die Führung des Krieges so dar:

-Von Januar bis 11. Juni 1904 unterstand der Gouverneur und Kommandeur der Truppen Oberst Leut­wein dem Leiter der Kolonialabteilung im Auswär­tigen Amt und so dem Reichskanzler,

-ab 11. Juni 1904, eigentlich schon ab 19. Mai 1904 bis November 1905, trugen die Verantwortung gegen­über dem Reichskanzler vor Ort v. Trotha und in Berlin als Oberleitender v. Schlieffen. Vor dem Parlament mußten der Reichskanzler und der Leiter der Kolonialabteilung Rechenschaft ablegen. (441)

Helmut Bley bezeichnete in diesem Zusammenhang das Wirken v. Trothas als Militärdiktatur. Das erscheint unter Berücksichtigung der Verantwortlichkeiten und der damit ver­bundenen Kontrollpflichten in Berlin als unzutreffend. (442)

3. Der Krieg gegen die Herero

Neben einem kurzen Eingreifen der Ovambo im Norden (443) be­schränkte sich der Aufstand auf Kapitänschaften der Herero. Die übrigen Völker hielten sich aus den Auseinandersetzungen mit den Kolonialherren heraus oder leisteten vertragsge­mäß Heerfolge. (444) An waffenfähigen Männern nennt das Generalstabswerk 7-8000 Mann auf der Basis einer Schätzung Leutweins. (445) Doch waren "nach zuverlässiger Schätzung" zwei Drittel mit guten, neuzeitlichen Hinterladern und reichlich Munition ausgerüstet, der Rest mit Vorderladern und Jagdgewehren. (446) Das Generalstabswerk führt für August 1904 50-60000 Herero und 6000 modern bewaffnete und zahlreiche mit anderen Waffen ausgerüstete Krieger an. (447)

Angesichts des vorausschauenden Urteils von Kurd Schwabe, ergänzt durch die schon erwähnte Warnung Karl Doves, ist es völlig unverständlich, daß auch die militärischen Stellen vom Aufstand überrascht wurden. (448) Eine weitere Überraschung für die Deutschen war die zentrale Rolle des Oberhäuptlings Samuel Maharero. Er war in eine Schlüssel­position bei den sonst so auf Eigenständigkeit bedachten Kapitänschaften hineingewachsen und hatte eine Einigungs­bewegung geschaffen. Die Einigkeit der Herero hing zu­mindest bis zum Gefecht am Waterberg von seiner Person ab. (449)

Da die Kampfweise auch hinsichtlich des morali­schen Verhaltens selten ohne Rückwirkung auf die Reaktion des Gegners bleibt, muß das Einhalten bestimmter Grenzen in der Behandlung von gefangenen oder auch verwundeten Gegnern in die Betrachtung eingeschlossen werden. Horst Drechsler bezeichnete die Kriegführung der Herero als ausgesprochen human - ein Widerspruch in sich, dem nur der Marxist unter der These eines "gerechten Krieges" anheim fallen kann. Er begründete dies mit dem Verhalten der Herero, die ausschließlich gegen deutsche Männer gekämpft, dagegen Frauen und Kinder sowie Missionare ge­schont hätten. Dagegen hätten die Deutschen Frauen und Kinder nicht geschont; leider nannte Drechsler wie so häufig keine Quelle und stellte einfach eine Behauptung auf. (450) Auch Buren und Briten waren als Gegner und Opfer ausge­nommen worden. Die Erklärung, daß damit bewiesen sei, daß der nicht rassistisch bedingte Aufstand sich ausschließ­lich gegen die deutsche Kolonialherrschaft gerichtet habe, erscheint zu einfach und berücksichtigt nicht die poli­tische und diplomatische Begabung der Führer der Herero. Schon an dieser Stelle muß daraufhingewiesen werden, daß Samuel Maharero den Rückzug durch die Omaheke für den Fall einer für die Herero negativen Entwicklung der Auseinandersetzungen politisch vorbereitete, u.a. auch durch Schonung der Briten und Buren: "Samuel also wished to retain English sympathy so that Betchuanaland - and Walfish Bay - would be available as places of refuge for his people in case of a German victory. Especially the Eastern Hereros would be able to flee to Betchuana­land."(451) Maharero und die Kapitäne hatten auch allen Grund dazu: die Reaktion einer europäischen Kolonialmacht bei gewaltsamem Widerstand afrikanischer Völker hatten die Briten gerade im Burenkrieg demonstriert. Daher könnte die starke Stellung des Oberhäuptlings gegenüber den anderen Kapitänen durch diese Politik er­klärbar sein.

Zurück zu den Interpretationen Drechslers, die sich bis heute Historiker und Journalisten zu eigen gemacht haben, die aber nicht zu Erklärung und Darstellung des Geschehens dienen können. Die Morde an mehr als 120 Farmern, Beamten und Soldaten können nun nicht einfach mit Folge einer Kriegführung erklärt werden, sie sind bestenfalls Folge gewaltsamen Widerstands. Auch der Begriff Tötung reicht nicht zur Kennzeichnung des Tatbestands aus - das heim­tückische, überfallartige Töten als Initialzündung war schlicht Mord. In unseren Tagen schrieb Sabine Tesche in Bezug auf die Verurteilung Schuldiger in der Zeit der Apartheid in Südafrika treffend: "Die Schuldigen sind nun genannt. Umso bedenklicher ist die empörte Reaktion des ANC, der eine Veröffentlichung verhindern wollte. Er fürchtet um seinen Mythos als glorreicher Befreier der Schwarzen. Dabei wollte doch gerade der ANC als Initiator der Kommission eine lückenlose Aufklärung der Vergangenheit. Aber offensichtlich nur die der gegnerischen Partei. Wie verlogen und zutiefst undemokratisch. Mord bleibt Mord, auch wenn Freiheitskämpfer ihn begehen. Und eine Wahrheitskommission ist nicht dazu da, nur auf einem Auge sehend zu sein, sonst ist sie unglaubwürdig."(452)

Diese Beurteilung gilt in ganz besonderem Maße für den Historiker, der mit seinen Arbeitsergebnissen öffentliche Meinung und die Politik beeinflußt. "Es ist unmöglich, ein gerechtes Wort für diese unangekündigten Tötungen zu finden, und es ist zu befürchten, daß schon bewußtes Vermeiden des Wortes Mord zu Mißverständnissen führt." Diese erstaunliche Sprachakrobatik Helmut Bleys kann nur die Absicht verfolgen, die Interpretation Drechslers vom "humanen und gerechten Krieg" der Herero zu stützen - ­mit reichlich schlechtem Gewissen des ernsthaften Historikers. Mit "gewaltsamem Widerstand in Form von Raubmorden" dürften die Handlungen der Herero zu Beginn des Aufstands deutlich genug bezeichnet werden. Gunter Spraul hat das Handeln der Herero und die deutschen Reaktionen in diesem Komplex zutreffend herausgearbeitet und bewertet. (453) Beispielsweise haben Hererofrauen bei Gefechten hinter der Schützenlinie gestanden und feuerten die Schützen an. Damit beteiligten

sie sich am Gefecht; wenn sie dabei in die Schußlinie gerieten und zu Schaden kamen, war dies unvermeidbar und kann nicht als Mord oder Totschlag an Nichtkombattanten der Schutztruppe angelastet werden. (454) Für das spätere Geschehen war noch von Bedeutung, daß die Herero bei Rückzügen Wasserstellen vergifteten oder verseuchten, um die Verfolgung zu erschweren. (455)

Die Taten der Herero im gewaltsamen Widerstand mußten unvermeidliche Reaktionen auf deutscher Seite hervorru­fen, die aber ebenso klar der Kontrolle Vorgesetzter be­durften. Zu Beginn des Aufstands konnte die "alte Schutz­truppe" nach Beendigung des Bondelzwaartsaufstands im Süden des Schutzgebiets 34 Offiziere und etwa 730 aus­gebildete Mannschaften mobil machen und zur Verstärkung heranziehen. Meist handelte es sich bei diesen Reservisten um Farmer und Händler oder Kaufleute, deren Familien und deren Besitz durch die Herero erheblich in Mitleidenschaft gezogen worden war und die z.T. der Ermordung nur knapp entronnen waren, dazu den Verlust von Freunden und Nachbarn zu beklagen hatten. Die aus dem Reich herange­führten Verstärkungen, bis Juni 1904 ca. 4800 Mann, (456) waren durch "Einstellung tropendienstfähiger Offiziere und Mannschaften aller deutschen Kontingente aufgrund freiwilliger Meldung" gebildet worden. (457)

Wie reagierte diese "neue Schutztruppe", eine Mischung aus der alten vor 1904 und den Verstärkungen, die ein ganz anderes Gesicht in der ausschließlichen Rolle als militärisches Herrschaftsinstrument aufwies, unter der Führung von Offizieren ganz unterschiedlicher Her­kunft und Motivation auf den Schock der Morde zu Beginn des Aufstands? Horst Drechsler warf der Truppe vor, sie habe sich anders als die Herero inhuman verhalten, indem sie

-Frauen und Kinder der Herero nicht geschont, (458)

-bis Mai 1904 keinen einzigen Gefangenen gemacht und in zahlreichen Fällen Lynchjustiz geübt habe.(459)

Helga und Ludwig Helbig stellten sogar apodiktisch fest: "Die Vernichtung war geplant, bis auf den letzten Mann, die letzte Frau, das letzte Kind."(460) Zu den Vorwürfen des Mordes an Frauen und Kindern hat sich offenbar auch in den Akten des Reichskolonialamtes keine eindeutige Quelle ge­funden. Drechslers Missionarsbericht über flüchtende Hereromädchen kann nicht ernsthaft als Quelle gewertet wer­den, ebensowenig die Aussagen im britischen "Blaubuch zur Behandlung der Eingeborenen in Südwestafrika durch Deutsch­land", das unzweifelhaft im Mai 1918 im Vorgriff auf den Versailler Vertrag erstellt wurde. (461) Wichtig bei der Be­urteilung der Haltung der Truppe gegenüber dem Gegner aber ist die Problematik, daß bei den Herero häufig eine Trennung von zivilem Anhang und kämpfenden Teilen nicht erkennbar war, da das Volk, wie geschildert, stets als Ein­heit mit Familien und Herden herumzog und sich Frauen nachweisbar am Gefecht beteiligten. (462)

Den Vorwurf, daß die Truppe keine Gefangenen gemacht habe, stützte Drechsler auf sogenannte Hunnenbriefe deutscher Soldaten, Proteste des Abgeordneten Bebel im Reichstag und mit Quellenhinweis auf ein Schreiben Leutweins und einen Missionarsbericht. (463) Die Auswertung der Quellen ergab, daß

-der Nachweis eines Befehls, keine Gefangenen zu machen, nicht erbracht werden konnte, jedoch in mündlicher Form nicht ausgeschlossen werden kann,

-offenbar Offiziere bei Gewalttaten Untergebener nicht eingegriffen haben.

Das Generalstabswerk meldete sogar einen solchen Vorfall: "Einzelne Hereros, die ausharrten, wurden in den Schanzen niedergemacht."(464) Die Beweggründe schilderte dieselbe Quelle in Form der Tagebuchaufzeichnung eines Offiziers: "Ich bin jedoch der Ansicht, daß den Hereros nach dem von ihnen unter den Weißen angerichteten Blutbade niemals Pardon gegeben werden darf."(465) Dem Generalstabswerk ist aber auch zu entnehmen, daß vor Mai 1904 doch Gefangene gemacht wurden, d.h. doch Pardon gegeben wurde: am 7. März, am 10. April und "einige Wochen" nach dem 12. April und auch am 24. Mai. Später wurden gefangene Herero regelmäßig er­wähnt und Divisionspfarrer Schmidt bestätigte, daß "die Ge­fangenen vernommen, aber ihnen kein Haar gekrümmt wurde, genau wie er es stets in diesen Wochen erlebt habe."(466)

Helmut Bley stellte zu diesem Komplex fest: "Die Reaktion (auf die Überfälle und Morde der Herero) war dementsprechend doppelschichtig. In den unmittelbaren Kampfhandlungen der Patrouillen der eingezogenen Siedler gab es kein Pardon. Wilde Wut und Entschlossenheit ließen den Gedanken durch­brechen, dem durch das Land schwärmenden Gegner zu schaden und ihn zu töten, wo es möglich war. Ja, die Truppe war zum Fürchten, von denen hatte jeder den Teufel im Leib, wie viele hatten Hab und Gut verloren, nun ging es zur Rache."

Für eine spätere Phase des Aufstands muß bezüglich des Morddelikts an Frauen und Kindern durch Soldaten festge­stellt werden, daß beim Gefecht am Waterberg sogar der "Schlächter in Uniform" (Drechsler) General v. Trotha, verboten hatte, Frauen und Kinder zu töten, "allen Männern jedoch, die bewaffnet der Truppe in die Hände fielen, hatte die letzte Stunde geschlagen."(467) Ähnliche Erfahrungen durch rechtlich unzulässiges Tun der Truppe müssen schon in europäischen Kriegen beim preußisch-deutschen Militär gemacht worden sein, denn die Führungsgrundsätze in den militärischen Vorschriften erläuterten und verlangten:

-"Eine äußere, nicht durch lange Friedensarbeit begründete Zusammenfügung der Truppe versagt im ernsten Augenblick und unter dem Einfluß unerwarteter Ereignisse."

-"Vom Offizier wird sittlicher Ernst und Charakter­stärke verlangt, seine persönliche Haltung ist für die Truppe von bestimmendem Einfluß."

-"Der Krieg fordert eiserne Mannszucht...Die Führung wird umso schwieriger, je weniger ein persönliches Eingreifen bis zu den untersten Gliedern herab möglich ist...Obere Führer haben darüber zu wachen, daß ihnen ihre Truppen nicht aus der Hand kommen..."(468)

Nach diesen Forderungen auch an die Haltung der Soldaten der Schutztruppe während des Aufstands muß zusammenfassend festgestellt werden, daß es zwar nicht überall, aber doch in vielen Fällen bei verschiedenen Einheiten (Feldkompanien) auch schon zur Zeit des Kommandos von Gouverneur Leutwein durch Gewährenlassen oder mangelnde Dienstauf­sicht der Offiziere zu Grausamkeiten gegen sich ergebende oder gefangene Herero gekommen sein muß. Die Ursachen waren:

-Die "neue Schutztruppe", immer wieder verstärkt, war noch nicht fest gefügt und völlig in der Hand der Offiziere, dies erforderte Zeit; am Waterberg trat z.B. die Abteilung Deimling mit neuen Soldaten ins Gefecht,

-Offiziere hatten, wie zitiert, vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen ihre Vorgesetztenpflichten ver­stoßend, nicht eingegriffen, um unzulässiges Handeln Untergebener zu unterbinden,

-das "zerstreute Gefecht" in schwierigem und unüber­sichtlichem Gelände (Dornbusch) erschwerte zumindest am Anfang den exerzierplatzgewohnten Vorgesetzten das Erkennen rechtswidriger Situationen und das Eingreifen,

-Täter waren offenbar besonders in der ersten Zeit die als Reservisten einberufenen Siedler, die ehe­maligen Schutztruppler des Systems Leutwein,

-rechtswidriges Verhalten wurde wohl nicht gegen Frauen und Kinder, aber gegen den waffentragenden und des Mordes verdächtigen Herero ausgeübt und geduldet.

Mit Fortschreiten des Krieges scheinen die unzulässigen Grausamkeiten, also Kriegsverbrechen, gegenüber den käm­pfenden Herero nachgelassen zu haben; die Disziplin war durch den Einsatz und das Zusammenwachsen der Kompanien besser geworden, die Truppe in der Hand der Führer. Die neue Schutztruppe, die ab Frühjahr 1904 mit den Herero im Kriege stand, war eine aus deutschen Soldaten aller Teile des Reichsheeres und südwestafrikanischen Reservisten sowie vertragsgebundenen Afrikanern zusammengesetzte, nicht aufeinander eingespielte Truppe, in der die meisten Sol­daten über keine Kriegserfahrung verfügten. Sie konnte erst währen des Aufstands und im Gefecht zu einem wirkungsvollen Instrument zusammengefügt werden. Große Teile der Schutztruppe zeigten daher gegenüber dem geländever­trauten, naturnahen und körperlich zähen sowie tapferen Gegner sowohl im Verhalten als auch in der Gefechtsfüh­rung (Ausbildung!) z.T. erhebliche Mängel. Diese Mängel konnten während des Aufstands durch den Erfahrungsgewinn deut­lich reduziert werden, doch konnten sie unter den besonderen afrikanischen Bedingungen nicht ganz beseitigt werden.

Unentschuldbar und als Makel für die Schutztruppe ist zu bewerten, daß keine Quelle davon kündet, daß Angehörige der Truppe für die auch von Oberst Leutwein zugegebenen Übergriffe (wie schon im Falle v. Francois!) zur Rechen­schaft gezogen wurden, d.h. daß kriegsgerichtliche Verfahren gegen Täter eröffnet wurden. (469)

Einen Eindruck vom Kriegsschauplatz im Damaraland sollen die neuzeitlichen Photos aus der Gegend des Waterbergs vermitteln, der im Herzen des Hererolandes liegt (Anlage 16). Das östlich anschließende Sandfeld oder Omaheke schilderte ein Soldat der Schutztruppe: "Unter dem Sandfeld soll man sich indessen nicht große Sandflächen vorstellen. Das ist durchaus nicht der Fall. Überall herrscht vielmehr ewig grüner, dichter Dornbusch sowie hohes Steppengras, das sich teilweise in Niederungen zu fast undurchdringlichen Dickungen vereinigt. Nur in dem sandigen Boden und in dem überaus großen Wassermangel zur trockenen Jahreszeit (April-September) ist der Unterschied (zum Damaraland) zu suchen. Wasserstellen sind hier bisher von Weißen nur sehr wenig erschlossen."(470)

Ständige oder nach Bedarf angelegte Wasserstellen waren für beide Kontrahenten von entscheidender Bedeutung. Das Überwinden von "Durststrecken" war die schwierigste Auf­gabe für Freund und Feind, für Mensch und Tier. Wasserstellen bargen aber auch wegen ihrer Verunreinigungen, insbesondere durch Vieh, aber auch im Rahmen der Kriegs­führung, große Gefahren für die menschliche Gesundheit. (471) Durch das Fehlen moderner Verkehrswege erhielten alle Operationen etwas sehr Langsames und Schematisches. Schnelligkeit und Kürze der Bewegungen im europäischen Sinne gab es nicht. Verkehr und Bewegungen der Truppe erhielten durch die Bindung an die wenigen Pads (Feldwege) und an die sandigen, trockenen Flußbette sehr schwerfälligen Charakter. Das Generalstabswerk ergänzte: "Die Truppe muß jeglichen Bedarf von rückwärts nachschieben, selbst das Wasser oft meilenweit nachführen. Die Heranführung von Verpflegung, Munition, Ausrüstung und Bekleidung erfolgt (abseits der Eisenbahn Swakopmund-Windhuk) mittels Och­sengespannen. Die Eisenbahn besitzt keine große Leistungsfähigkeit, ihr militärischer Wert ist aber in der Mitte des Schutzgebiets gegeben."(472)

Aus deutscher Sicht verlief der Krieg gegen die Herero in drei Phasen:

-Von Januar bis Mai 1904 unter dem Kommando des Gouverneurs nach der "Konzeption Leutwein", (473)

-von Juni bis Ende September 1904 unter Kriegs­zustand und unter dem Kommando des Generals v. Trotha mit dem Ziel, eine militärische Entscheidung durch Vernichtung des kämpfenden Feindes herbeizuführen, (474) und erst dann mit deutlich anderer Zielsetzung

-von Anfang Oktober 1904 bis November 1905 in dem Bestreben v. Trothas, das Schutzgebiet durch endgültige Vernichtung oder Ausweisung des ganzen Volkes der Herero mittels ständiger Verfolgung der restlichen Gruppen "zu befrieden", da sich die Operationen bis dahin als Fehlschläge erwiesen hatten. (475)

In der ersten Phase konnte die Schutztruppe nach Überwindung der Überraschung Mitte 1904 unter Führung Leut­weins und Zuführung von Verstärkungen über See und aus dem Süden die Lage stabilisieren. Insbesondere gelang es, den Raum Okahandja-Windhuk-Omaruru/Karibib-Swakopmund in die Hand zu bekommen und so im Zuge der einzigen Bahnlinie die für alle Operationen lebensnotwendige, aber auch sehr störanfällige logistische Basis aufzubauen. (476)

Mit drei Abteilungen führte Leutwein angriffsweise den Krieg gegen verschiedene Hererogruppen und Stämme in der Mitte des Damaralandes. Dabei vermochte die Schutztruppe sich nur mühsam durchzusetzen und erlitt einige Nieder­lagen. "Völlige Unkenntnis des Landes bei den neuen Trup­pen, deren Erschöpfung durch Wassermangel und Typhus kamen hinzu und verlangten gelegentliche Rückzugbewegungen, die dann als Schlappen erschienen."(477) Da nach fünf Mona­ten trotz Verstärkung keine Entscheidung herbeigeführt und der Aufstand nicht niedergeschlagen werden konnte, wurden Leutwein weitere Operationen untersagt und unter Zuführung weiterer Kräfte aus dem Reich das Kommando über die Schutztruppe General v. Trotha übertragen: "Da aber schließlich nicht nur große materielle Werte, sondern auch das Ansehen der Reichsgewalt und des weißen Mannes auf dem Spiel standen, entschloß sich die Reichsregierung zum Einsatz wirksamerer militärischer Mittel."(478)

Während sich die Herero angesichts der deutschen Verstärkungen und des Mangels an Weideflächen aus dem Raum südwestlich Windhuk unter Führung von Samuel Maharero am Waterberg zusammenzogen, hatte der Gouverneur dort die Entscheidung nach seiner Konzeption vorbereitet. Diese sah zwar auch eine militärische Entscheidung vor, aber nicht im Sinne einer physischen Vernichtung des Volkes oder völliger Auflösung der gesellschaftlichen Organisation der Herero. Leutwein verstand unter "Entscheidung" das Ende der organi­sierten Kampffähigkeit, weil es keine Trennung von Kämpfern und Stamm im europäischen Sinne gab und der Widerstand der Herero aus politischen Gründen sinnlos werden mußte.

Dieser wichtige Aspekt - praktisch in Fortsetzung seines Systems in Friedenszeiten - basierte auf der Absicht Leutweins, wie schon 1894 gegenüber den Nama auch den He­rero eine entscheidende Niederlage beizubringen und ein Unterwerfungsangebot anzunehmen, da sie nur so der Vernich­tung ihrer Vieherden und der Zerstreuung der Kapitänschaf­ten entgehen konnten. (479) Leutweins Ablösung verhinderte diese politisch tragbare Lösung des Konflikts zwischen den Afrikanern und der Kolonialmacht.

Einen weiteren Aspekt bildet die Frage, ob tatsächlich alle Hererostämme gemeinsam bis August 1904 am Waterberg kämpf­ten und ob tatsächlich "in der wasserlosen Omaheke vollendet wurde, was die deutschen Waffen begonnen hatten, die Vernichtung des Hererovolkes."(480) Zwischen 1900 und 1903 setzte im Zuge der "kulturellen Krise" der Herero (Helmut Bley) eine sporadische, aber dennoch regelmäßige Abwande­rung verschiedener Hererogruppen nach British Betchuana­land Protectorate und - das ist für die Beurteilung des Verhaltens der Herero nach dem Gefecht am Waterberg wichtig - auf dem zukünftigen Rückzugsweg ein. (481) Diese Bewegung war den deutschen Behörden bekannt, sodaß Leutwein im Februar 1904 die Grenze durch die Ostabteilung der Schutztruppe sperren und auch nach Abzug der Herero in einer Westbewegung ab März 1904 die grenznahe Station und Wasserstelle Rietfontein-Nord zur Bewachung der Grenze im Bereich dieser Bewegungsachse von einem Offizier und 30 Reitern besetzen ließ. (482) Der Weg ist der sogenannte Ngami-Trail, zum Ngamisee in Betschuanaland. Das Generalstabswerk berichtete: "(Leutnant Eymael) hatte Ende März festgestellt, daß sich nicht nur Hereros in der Nähe der Grenze am Epukiro herumtrieben, sondern daß sie auch bereits in großer Anzahl mit sehr viel Vieh die englische Grenze überschritten hatten. Die englische Regierung be­absichtigte zwar nach Angaben der Grenzbeamten, die über­getretenen Hereros in Konzentrationslagern unterzubringen und die an der Ermordung deutscher Ansiedler Beteiligten sowie das gestohlene Vieh auszuliefern; da ihr jedoch in dem hunderte von Kilometern langen Grenzgebiet nur eine ganz geringe Anzahl von Polizisten zur Verfügung stand, war auf die Ausführung dieser Absicht nicht zu rechnen."(483) Dem Bericht von N.Mossolow ist zu entnehmen: "Als ich mich 1960 mit dem alten Waterbergkämpfer Herrn W. Lorang auf der Farm Okawaha (Klein Waterberg) unterhielt und ihn fragte, ob er glauben könne, daß zur Zeit der Schlacht 60000 Herero am Waterberg versammelt waren, antwortete er, daß für eine so kolossale Menschen- und Viehansammlung das Wasser niemals gereicht hättedaß gemäß den Weideverhältnissen und den vorhandenen Wasserstellen dort höchstens 30000 Menschen mit ungefähr 10-12000 Kopf Großvieh Platz finden konnten."(484) Es muß daher davon ausgegangen werden, daß keinesfalls 50-60000 Herero am Waterberg versammelt waren; es ist durchaus möglich, daß es sich dabei um die Masse der Herero handelte, doch waren schon vor März 1904 große Teile in die unkontrollierbaren Weiten des südlichen Afrikas ausgewichen und hatten sich dem weiteren Kriegs­geschehen entzogen.

Die zweite Phase des Krieges begann mit dem Eintreffen des Generals v. Trotha am 11. Juni 1904 und seiner Ablehnung der Leutweinschen Konzeption, da er "den Krieg nach eigenem Ermessen führe."(485) In elnem späteren Brief an Leutwein führte er aus, daß er vom Kaiser als Weisung für die Kriegführung nur den Auftrag erhalten habe, den Aufstand "mit allen Mitteln" niederzuschlagen. (486)

Es ist wenig wahrscheinlich, daß v. Trotha seine Vorstel­lungen zur Vernichtung oder Vertreibung der Herero schon von Anfang an in die Tat umzusetzen versuchte. (487) Gegen diese Annahme sprechen:

-Seine Bestimmungen über Militärgerichtsverfah­ren und Bestimmungen für Afrikaner mit Einzel­heiten des Strafvollzugs, (488)

-sein Angriffsbefehl vom 4. August 1904, "nach dem alle Kräfte zur Vernichtung des kämpfenden Feindes einzusetzen sind" und

-sein Befehl, Frauen und Kinder nicht zu töten, sowie

-die Tatsache, daß am Waterberg Nichtkombattanten und Krieger räumlich getrennt waren. (489)

Gewiß, die militärische Definition von "Vernichtung" bezog sich entgegen der Interpretation von Horst Drechsler (490)

ausschließlich auf die kämpfenden Teile des Volkes und bedeutete, daß die waffentragenden Krieger entweder ver­wundet oder getötet, d.h. kampfunfähig gemacht oder durch Gefangennahme an der weiteren Teilnahme am Kriege ge­hindert werden sollten. Obwohl beim Gefecht am Waterberg getrennt, bestand bei der Organisation der Herero, Familien und Herden mit den Kämpfern grundsätzlich zusammenzuhalten, die Gefahr, daß unvermeidlich Nichtkombattanten in Mitleidenschaft gezogen werden konnten. Das Ziel v. Trothas war es, den kämpfenden Teil der Herero am Waterberg mili­tärisch zu vernichten und das zahlenmäßig starke Volk als Machtfaktor in Südwestafrika auszuschalten und so den kaiserlichen Auftrag zu erfüllen. Wer Gefangenenlager vorbereiten ließ, hatte nicht die Absicht, ein Volk auszurotten. (491) Diese Lager waren eher mit den von den Briten und Südafrikanern eingerichteten Lagern des Burenkrieges zu vergleichen, möglicherweise hatten diese Vorbildcharakter.

Der Krieg zwischen den Herero und der Schutztruppe ist, wie schon in der Einleitung zu dieser Arbeit dargestellt, zum zentralen Thema in der Auseinandersetzung mit der deutschen Kolonialgeschichte geworden, in der Historio­graphie droht dieses dunkle Kapitel der gemeinsamen Ge­schichte von Afrikanern und Deutschen alle anderen Ein­zelaspekte zu überdecken. Dies gilt bis heute vor allem für die zweite und dritte Phase des Krieges unter dem Kommando des Generals v. Trotha auf deutscher Seite als Befehlshaber der Schutztruppe; das Herrschaftsinstrument der europäischen Kolonialmacht übte sich nicht mehr mit

seinen Beamtenoffizieren in der zivilen und militärischen Doppelrolle - die Schutztruppe verwaltete nicht mehr.

Durch den Aufstand der Herero, nicht aus eigenem Entschluß, übernahm sie konsequent entsprechend ihrem gesetzlichen Auftrag die alleinige Rolle als Instrument einer Politik, die nicht mehr selbständig in Windhuk, sondern mit anderer Zielsetzung in Berlin gemacht wurde. Die "Eroberungsphase" hatte endgültig begonnen.

Nachdem schon einige allgemeine Probleme der Auseinander­setzung betrachtet wurden, soll zunächst ein Überblick dazu beitragen, den Ablauf des Geschehens von Juni bis November 1904 zu verdeutlichen, bevor die entscheidenden Einzelaspekte auch der bisherigen Historiographie und die entsprechenden Interpretationen überprüft werden.

Zu einer Gefangennahme des Gros der Herero (492) und einer dazu notwendigen völligen Einschließung ostwärts des Waterbergmassivs, wo sich die Kapitänschaften bei frischer Weide und guten Wasserverhältnissen offenbar zur Vertei­digung eingerichtet hatten, reichten die deutschen Kräfte von ca.1500 Mann nicht aus. (493) Der "Entscheidungskampf am Waterberg", wie das Generalstabswerk das Gefecht am 11. August 1904 nannte, endete für die Schutztruppe mit einer opera­tiven Niederlage:

-Es gelang zwar durch den konzentrischen Angriff von sechs Abteilungen von je etwa schwacher Bataillons­stärke gegen Flügel und Front der Herero diese auf engem Raum um die Wasserstellen von Hamakari zusam­menzudrücken und den kämpfenden Teilen geringe Verluste zuzufügen,

-das Ziel der Operation, "Vernichtung oder Übergabe der waffentragenden Herero", wurde nicht erreicht, da es den Herero gelang, durch angriffsweise Bindung zweier deutscher Abteilungen östlich und südöstlich des Waterbergs und unter Nutzung einer durch zwei Friktionen auf deutscher Seite entstandenen Lücke mit Herden und Familien auf der Pad Streitwolfscher Weg und dem Trockenflußbett Hamakaririvier mit Teilen nach Norden und mit Masse nach Südosten plan­mäßig durchzubrechen und Handlungsfreiheit in Rich­tung auf das britische Betschuanaland zu gewinnen, (494)

-die in allen Führungsvorschriften unabdingbar zur endgültigen Vernichtung des Gegners geforderte Ver­folgung konnte am 12. August 1904 wegen Erschöpfung der Truppe und Fehlens von Reserven nicht be­fohlen werden; die dann einen Tag später begon­nene Verfolgung der abziehenden Herero mußte wegen Wasser- und Weidemangel schon am 14. August 1904 abgebrochen werden, so daß den Herero der planmäßige und zunächst auch weitgehend geordnete Rückzug in die Omaheke im Zuge der Trockenflußbette Eiseb und Epukiro zur britischen Grenze gelang. (495)

Die Herero, nicht die Schutztruppe, hatten das Gesetz des Handelns an sich gerissen und entzogen sich dem deutschen Zugriff in Räume, von denen sie annehmen konnten, daß die Schutztruppe aus Wasser- und Weidemangel und wegen Nachschubschwierigkeiten nicht folgen konnte.

Hendrik Witbooi, der bedeutende und kriegserfahrene Nama­kapitän, sah dies wohl ebenso. Er soll nach Mitteilung eines mit Land und Leuten wohlvertrauten Beamten das Gefecht am Waterberg als Sieg der Herero und das Versäumnis ihrer Gefangennahme als Schwäche der Deutschen bezeichnet haben. (496) Desertierte Nama, die in der Schutztruppe gedient hatten, machten kein Hehl aus ihrer Überzeugung, daß "die Deutschen mit den Herero nicht fertig wurden."(497) Diese Urteile sollten weitreichende Folgen für das Schutzgebiet haben. Ende September 1904 wurde immer deutlicher, daß v. Trothas Kriegführung erfolglos geblieben war, da die Verfolgung in der Omaheke durch Erschöpfung und Nachschubmangel sich endlich nur noch auf wenige Mann starke Patrouillen be­schränken mußte, welche nur noch das Entweichen der Herero melden konnten, die Herero zum Kampf zu stellen, war nicht mehr gelungen. Sie hatten sich mit Masse dem Zugriff der Truppe entzogen; der Feldzug war zum Stehen gekommen, eine Entscheidung war ausgeblieben. (498) Phase drei stand bevor.

Es sollen nun einige wichtige Einzelaspekte, die für eine zutreffende und die bisherige Historiographie hinterfra­gende Interpretation von Bedeutung sind, untersucht werden.

Dies sind:

-Die Operationsplanung v. Trothas und seines Stabes, besonders im Hinblick auf den Kräfteansatz und die Folgen,

-die politische und militärische Konzeption Samuel Mahareros und seiner Kapitäne sowie ihre Vorbereitung und Durchsetzung,

-die "Generalstabsrevolte" von Oparakane.

Die Untersuchung stützt sich auf die außerhalb der Archive verfügbaren Quellen.

Der Große Generalstab in Berlin und viel später darauf aufbauend, Horst Drechsler, schufen die bis heute die Historiographie beherrschende "Omahekelegende", d.h. es wurde behauptet, daß die Schutztruppe die Masse des Herero­volkes durch planmäßige Operationsführung ohne Richtungs­alternative in die wasserlose Omaheke (Sandfeld) gehetzt habe, wo das ganze Volk durch diesen Völkermord an Hunger und Durst bis auf geringe Reste umgekommen sei. (499)

Dazu war dem Generalstabswerk zu entnehmen: "...entweder waren die Hereros entschlossen, den Entscheidungskampf (am Waterberg) um ihre Heimat anzunehmen, oder sie wanderten in Gebiete aus, in die ihnen die deutschen Waffen nicht zu folgen vermochten. Für wenig wahrscheinlich wurde ein Abzug der Hereros in südöstlicher Richtung gehalten, da eine derartige Bewegung in das Durstgebiet der Omaheke führen mußte. Auf dieser Seite brauchten deshalb nur schwächere Kräfte eingesetzt werden. Sollten die Hereros indessen doch versuchen, hier durchzubrechen, so mußte ein solcher Ausgang der deutschen Führung umso erwünsch­ter sein, als der Feind dann freiwillig in sein Verderben rannte. Denn in dem wasserlosen Sandfelde mußte er verdursten."(500)

Das Zitat muß als Zweckbehauptung und Rechtfertigung für die Niederlage v. Trothas am Waterberg gewertet werden:

-Im sonst chronologisch aufgebauten Werk wird das Ende der Herero im Sandfeld schon als Möglich­keit erwähnt, obwohl Feindnachrichten nur über einen vermuteten Ausbruch ins Amboland vorlagen,

-"schwächere Kräfte" an dieser Stelle als Basis des Operationsplans v. Trothas (501) anzunehmen ist sachlich falsch; im Gegenteil, das Generalstabs­werk selbst führt einen Plan an, welcher an der durch die dichte Dornbuschbewachsung einzig möglichen Durchbruchstelle nach Südosten in Rich­tung Omaheke (Hamakaririvier/Streitwolfscher Weg) für Volk und Herden eine besonders starke deutsche Truppenkonzentration, praktisch den Schwer­punkt, vorsah:

+Ansatz der Abteilung Müller (20 Offiziere, 219 Mann) in Richtung Hamakari parallel zum Streit­wolfschen Weg mit gleichzeitigem Auftrag, mit rechtem Flügel Anschluß an die Abteilung v.d.Heyde suchend, diese rechts des Weges bleibend, (502)

+"Die bisher im Bezirk Gobabis stehende Abteilung Winkler (13. Feldkompanie, ca. l00 Mann) war schon Anfang Juli, da im Osten die ganze Gegend von Epata-Epukiro bis Okosondusu vom Feinde völlig frei gefunden war, der Abteilung v.d.Heyde angegliedert worden; sie gewann indes vor dem Ent­scheidungskampf am Waterberg nicht mehr Anschluß an die Abteilung v.d. Heyde und übernahm später die Sicherung des Magazins Okosondusu..."(503) Die Abteilung Winkler war am Tage des Angriffs im Anmarsch zur Abteilung v.d.Heyde (22 Offiziere, 164 Mann) um sich mit ihr befehlsgemäß zu vereini­gen und "nur" noch 60 Kilometer (2 Tagesritte) von dieser entfernt. Hätte die Abteilung Winkler ent­sprechend dem Operationsplan der Schutztruppe rechtzeitig zum Angriffszeitpunkt aufschließen können, wäre die Abteilung v.d.Heyde mit einer Stärke von 24 Offizieren und ca. 260 Mann ins Gefecht getreten. (504)

Im Gegensatz zur nachträglichen Schilderung des General­stabswerks, das genau an der einzig möglichen Durchbruchs­stelle im Südosten "schwächere Kräfte" vorgesehen sah, ob­wohl der General v. Trotha "auf deren Sperrung durch die Abteilung Heyde mit Recht so großen Wert gelegt hatte", waren in der wirklichen Planung des Generalstabs der Schutztruppe und v. Trothas unter Einschluß der Abteilung Winkler im Zusammenwirken Müller/Heyde an entscheidender Stelle Kräfte in Stärke von ca. 520 Soldaten vorgesehen! Diese Planung macht deutlich, daß sich v. Trotha und sein Stab, anders als der mit der Verschleierung der Niederlage beauftragte Militärhistoriker in Berlin, in der Stunde der Entscheidung am Waterberg absolut klar darüber waren, daß im Falle eines Durchbruchsversuchs der Herero die größte Gefahr im Südosten Richtung Omaheke drohte. Planmäßig und konsequent der Beurteilung der Lage entsprechend wurde daher die mit stärkste Truppenkonzentration, der Schwerpunkt, an dieser Stelle vorgesehen und nicht, wie Horst Drechsler angab, vorsätzlich die schwächste Gruppierung! (505)

Darüberhinaus war der Führung in Berlin und in Afrika mit Sicherheit die Möglichkeit der Herero bekannt, im Zuge der Trockenflußbette Epukiro und Eiseb die Omaheke zwar unter schwierigen Bedingungen, doch durchaus erfolg­reich zu durchqueren - mit Mensch und Vieh. Es ist völlig unwahrscheinlich, daß Hauptmann Kurd Schwabes Buch, das 1903 erschien (506) nicht vom Generalstab ausgewertet worden ist, worin die Möglichkeit ausführlich dargestellt wurde. Nach Helmut Bley war der Verwaltung des Schutzgebiets die Möglichkeit der Durchquerung der Omaheke bekannt. (507) Selbst das Generalstabswerk erwähnt diese Bewegungslinien in Richtung auf Betschuanaland. (508)

Der Abzug des Gegners aus seinen Stellungen am Waterberg mußte von der deutschen Führung verhindert und in erster Linie angestrebt werden, ihn dort zum Entscheidungskampf zu zwingen, "denn nur dann war auf eine schnelle und wirk­same Beendigung des Feldzuges zu rechnen."(509)

Die deutsche Führung wollte das Aufschließen von Verstär­kungen (dabei auch 13. Feldkompanie/Abteilung Winkler!)ab­warten und zog nach und nach die einzelnen Abteilungen an den Raum Waterberg heran; der vorzeitige Abzug der Herero mußte verhindert werden, denn dieser drohte, weil die Weide von den großen Viehherden in absehbarer Zeit abgefressen sein würde!

Große Schwierigkeiten bereitete der Schutztruppe die Ver­sorgung der Truppe, da das Land anders als in Europa nichts hergab und die Entfernung von der Etappenorganisation im Zuge der Eisenbahn erheblich zunahm. Für die Sicherung und den Betrieb der Etappe wurden besondere Maßnahmen getroffen; diese logistische Basis war für die folgenden Operationen von entscheidender Bedeutung, eine Störung oder ein Ausfall von Teilen durch offensive Herero hätte u.U. den Untergang der kämpfenden Truppe bedeutet. Spär­liche Wasserstellen beeinflußten Stärke und Bewegungen der Truppe in erheblichem Maße. (510)

Nachdem Anfang August 1904 die letzten Verstärkungen (außer Abteilung Winkler!) aufgeschlossen hatten, waren die Hererostämme am Waterberg unter Inkaufnahme weiträumiger Lücken mit sechs Abteilungen von insgesamt ca. 1500 Mann umstellt. (511) Von einer Kesselschlacht à la Sedan konnte nicht gespro­chen werden. (512) Am 4. August 1904 erteilte v. Trotha den Angriffsbefehl mit Vorbehalt des Angriffszeitpunktes. (513) Er enthielt in Zeitansatz und Kräfteverteilung folgenschwere Führungsfehler:

-Verspäteter Einzelbefehl an Abteilung Winkler zur Unterstellung unter Abteilung v.d.Heyde, sodaß sie am 11. August noch nicht aufgeschlossen hatte,

-keine Zuteilung afrikanischer Kräfte zur be­währten Mischung mit Deutschen nach dem System Leutwein ausgerechnet bei der neu zusammengestellten Abteilung v.d.Heyde im schwierigen Dornbusch (Orientierungsprobleme).

Horst Drechsler interpretierte den auf der Operationspla­nung basierenden Angriffsbefehl so: "Auch wenn man von militärischen Dingen garnichts versteht, fällt auf, daß die sechs deutschen Truppenabteilangen, die rings um den Water­berg verteilt waren, sehr unterschiedlich groß waren und daß die kleinste Abteilung unter Major v.d.Heyde südöstlich des Waterbergs stand. Da die bei weitem größte Abteilung unter Oberst Deimling die Herero bei Waterberg von Westen angreifen sollte, gehörte wenig Phantasie dazu, sich vorzustellen, daß die Herero, denen der Weg nach Osten und Süden durch die relativ starken Abteilungen v.Estorff und Mueller versperrt war, die schwache Abteilung v.d.Heyde überrennen und nach Südosten durchbrechen würden... Es war aber nicht...Unfähigkeit des Generals, die zu dieser Truppenaufstellung führte, sondern war wohldurchdacht, ja geplant, daß die Herero nach Südosten durchbrechen und in ihr Verhängnis laufen sollten."(514) Dann zitierte Drechsler das Generalstabswerk (500) als Quelle für diesen "Plan" und schrieb weiter: "Trotha kannte nur ein Ziel: die Vernichtung der Herero. Dieses Ziel hoffte er am einfachsten zu er­reichen, indem er die Herero in die Omaheke trieb. Ein solches Verbrechen kann man nur als Völkermord bezeichnen."(515)

Diese Interpretation des Operationsplans ist nach der Quellenlage und nach dem Ergebnis der o.a. Überprüfung falsch, der Vorwurf des Völkermordes unzulässig:

-Das Ziel v. Trothas war die Entscheidung am Wa­terberg durch Angriff, (509) hätte er den Herero den Ausbruch und Abzug zur Omaheke ermöglichen wollen, um sie nicht militärisch sondern durch Naturgewalt zu vernichten, hätte er die Defensive gewählt, die erheblichen Verluste seiner Angriffs­operation vermieden und die entscheidenden Geländeteile an Pad und Rivier nur mit Spähtrupps besetzt, um zu erfahren, wann das ganze Volk ab­marschiert war,

-Drechslers These stützt sich vordergründig auf die Stärkeangabe (22/164) der Abteilung v.d.Heyde in der Truppeneinteilung für den Angriff (516) welche wie beschrieben, nicht der Operationspla­nung entsprach: durch Unterstellung der Abteilung Winkler und durch enges Zusammenwirken mit der Abteilung Mueller auf das gemeinsame Ziel Hamakari sollten an der befürchteten Ausbruch­stelle über 500 Mann eingesetzt werden - mehr als bei der Hauptabteilung Deimling. An dieser Stelle hatte ohne Zweifel v. Trotha den Schwerpunkt gebildet und nicht bei der Abteilung Deimling.

Bei der weiteren Untersuchung des Komplexes Völkermord stellen sich diese Fragen:

-Warum konnten die Herero mit den Teilen des Volkes, die sich am Waterberg befanden, die Kräfte der Schutztruppe bei der nachgewiesenen Planung mit Schwerpunkt im Südosten z.T. im Gegenangriff überrennend bzw. bindend durch eine Lücke stoßen und so die Freiheit des Handelns gewinnen und selbst planmäßig nach Südosten abziehen?

-Warum brachen sie unter dem Kommando von Samuel Maharero dann in die Omaheke und mit Masse in Richtung auf britisches Gebiet aus? Warum wählten sie nicht den Weg ins Amboland oder, noch wirkungs­voller, wenn sie den Kampf fortsetzen wollten, nach Süden zur Vernichtung der deutschen logistischen Basis, was mit großer Wahrscheinlichkeit Operationen der Schutztruppe für absehbare Zeit vereitelt hätte?

Die politisch vorbereitete militärische Planung der Herero, aus der Umstellung am Waterberg nach Südosten auszubrechen, wurde begünstigt durch die sich plötzlich während des Ge­fechts bietende Gelegenheit zur Ausnutzung einer Lücke zwischen den Abteilungen Mueller und v.d.Heyde im Südosten im Zuge des Streitwolfschen Weges und des Hamakari­riviers. Diese Lücke war aber nicht durch Planung v. Trothas entstanden, sondern durch zwei sogenannte militärische Friktionen. Der Feldmarschall v. Moltke definierte sie so: "Zu der Rechnung mit einer bekannten und einer unbekannten Größe - dem eigenen und dem feindlichen Willen - treten noch dritte Faktoren, die sich vollends jeder Voraussicht entziehen, Witterung, Krankheiten und Eisenbahnunfälle, Mißverständnisse und Täuschungen durch alle die Einwirkungen, die man Zufall, Verhängnis oder höhere Fügung nennen mag, die aber der Mensch weder schafft noch beherrscht."(517) Beide Friktionen entstanden bei der unglücklichen Ab­teilung v.d.Heyde, einmal mußte sie ohne die Verstärkung durch die Abteilung Winkler ins Gefecht treten und dann verlor sie beim Aufmarsch in der Nacht zum 11. August 1904 im Dornbusch die Orientierung und war ohne die notwendige Unterstützung zugeteilter Afrikaner etwa 15 Kilometer nordostwärts des Streitwolfschen Weges, dem befohlenen Zwischenziel, angelangt. Dann führte eine falsche Lagebeurteilung v.d.Heydes, der keine Verbindung zu v. Trotha mehr hatte, dazu, daß die Abteilung sich noch mehr vom Ziel und der Abteilung Mueller, mit der sie eng an entschei­dender Stelle zusammenwirken sollte, entfernte. So entstand die in deutschen Augen so verhängnisvolle Lücke, "auf deren frühzeitige Sperrung durch die Abteilung v.d.Heyde der General v. Trotha mit Recht so großen Wert gelegt hatte."(518) Das Zitat bestätigt, daß die Führung der Schutz­truppe hier den Schwerpunkt der ganzen Operation sah, im Gegensatz zu den Historikern in Berlin.

Nach dem "Durchbruch" wandte sich offenbar die Masse des Volkes den Bewegungsstreifen durch die Omaheke zu, während Teile unbekannter Stärke unter Umgehung der Abteilung v. Estorff nach Norden ins Amboland (Herero von Okumbahe) und wieder andere Gruppen im Zuge des Omurambariviers bis ins wasser- und weidereiche Kaukaufeld gelangten. (519) Helmut Bley: "Den Herero gelang der Durchbruch nach Osten. Ununterbrochene radikale Verfolgung zerstreute die auf­gelösten Stämme. (520) Er folgte auch hier Horst Drechsler, der den Deutschen vorwarf, die Herero in die Wüste getrieben zu haben, wobei nur ein verschwindend geringer Teil überlebt habe. (521) Um sein Ziel, die Vernichtung der Herero in der Omaheke zu erreichen, sei v. Trotha "den Herero sogleich nachgesetzt, wobei das oberste Ziel dieser Verfolgung die Vernichtung der Herero war."(522)

Die beabsichtigte Verfolgung, in den deutschen Führungs­vorschriften unabdingbar gefordert, mißlang schon im Ansatz. Die völlig erschöpfte Schutztruppe konnte garnicht so­gleich angesetzt werden, sie trat erst am 13. August 1904 an; wegen Wassermangel und Versorgungsschwierigkeiten ging die ganze Truppe, um den totalen Zusammenbruch zu vermeiden unter Abbruch der Verfolgung erneut bis Hamakari zur Auffrischung zurück. (523) Dadurch erreichten die Herero:

-Unter dem Schutz der Krieger konnte sich das Volk mit Familien und Herden vom Feind lösen, die Schutztruppe verlor den Kontakt, die Herero konnten nicht erneut zu einem entscheidenden Gefecht gestellt werden,

-auf ihnen vertrauten Wegen (Anlage 13) konnten sie die Omaheke abschnittsweise durchqueren.

Gegen die These eines Hineinhetzens flüchtender Herero ohne Widerstandskraft in die Omaheke und für die These eines weitgehend planmäßigen Rückzugs in Richtung auf britisches Gebiet sprechen auch folgende Quellen:

-Die Herero wandten auf dem Rückzug im Zuge der Riviere Eiseb und Epukiro die typische Kampf­weise von Nachhuten an; Hauptmann i.G. Bayer hatte während des mühsamen Nachziehens (statt Verfolgung!)der Schutztruppe den Eindruck, daß "die Herero nach gemeinsamem Plan in engen Haufen dem Sandfeld zustrebten,"(524)

-Auflaufenlassen der nachfolgenden Deutschen, deren Truppenteile letztlich nur noch aus schwachen Patrouillen bestanden, mit dem Ziel, nach kurzem Feuerkampf auszuweichen, damit das Vorgehen der Deutschen zu verlangsamen und dem eigenen Volk zeitlichen und räumlichen Vorsprung zu schaffen, (525)

-Erschweren des deutschen Vormarschs durch Inbrandsetzen des von der Sonne verdorrten Step­pengrases, (526) sowie Verseuchen von Wasserstellen durch totes Vieh (Typhusgefahr!) 527

Den militärischen Plan zur Durchquerung der Omaheke mit dem Ziel, Asyl in British Betchuanaland Protectorate zu erhalten, hatten die Herero für den Fall zu großen Drucks durch die Schutztruppe politisch vorbereitet und abge­sichert. Dazu gehörte schon die Schonung von Briten und Südafrikanern zu Beginn des Aufstands. (451)

Am 12. Juni 1904 meldete der Resident Magistrate von Wal­fish Bay nach Kapstadt, daß der Brite Lucas, der lange unter den Herero gelebt hatte, vom Oberhäuptling Samuel Maharero gebeten worden sei, beim Residenten zu sondieren, ob die britische Regierung bereit sei, dem im Kampf auf Leben und Tod stehenden Volk der Herero Asyl zu gewähren, wenn es dem Volk gelänge, sich zur britischen Grenze durchzukämpfen. (528) Erhärtet wird die Interpretation der politischen Vorbereitung des Abzugs nach britischem Gebiet durch einen Brief Mahareros, den er durch Boten aus Nei-Nei an den Resident Magistrate in Tsau, Ngamiland-Distrikt, Mr. Williams, richtete. In diesem wurde die Bitte um Asyl erneuert. (529) Das Colonial Office in London wies die Verwaltung an, dem Ersuchen stattzugeben. (530)

Vieles spricht dafür, daß es der Masse der Herero gelang, auf dem sogenannten Ngami-Trail zu entkommen (Anlage 13):

-Leutweins Beschreibung eines Burentrecks von Transvaal über Rietfontein-Nord durch das Sand­feld nach Grootfontein, (531)

-Katesa Schlossers Forschungen, worin sie auf Wanderbewegungen vor 1904 "auf dem künftigen Fluchtwege" hinwies und für 1936 die personelle Stärke der Herero in der Siedlung Newe-le-tan in Betschuanaland mit 5000 angab. (532)

Am genauesten beschrieb Kurd Schwabe in einer Darstellung der frühen Wirtschaftsgeschichte Südwestafrikas den Ngami­Trail: "Und hatten die Händler dann (1872) nach langem Um­herziehen in Damaraland die mitgeführten Waren ausver­kauft und eine große, oft mehrere tausend Stück betragende Herde Rinder eingehandelt, so zogen sie mit dieser zurück nach Süden und verkauften das Vieh mit enormem Gewinn auf den Diamantenfeldern. Aber auch nach der nördlichen Kapkolonie und dem Transvaal richtete sich dieser Ex­port lebenden Viehs. Allerdings war der Weg von Damara­land aus ein weiter und beschwerlicher, man mußte die wasserlose Kalaharisteppe umgehen und so entweder westlich derselben über den Oranjefluß ziehen oder über den Ngami­see östlich ausbiegen. Meist wählten die Händler den letztgenannten WegAndererseits war die Ngamiroute für die nach Kimberley bestimmten Transporte - und hierher gingen die meisten - die gebotene. Wenn nun auch auf diesen Zügen durch Wüsten und Steppen die Verluste durch Durst und räuberische Eingeborene oft groß waren, so gewährten doch die Preise, die für Rinder am Ziel gezahlt wurden damals noch einen sehr bedeutenden Gewinn."(533)

Diese Ngamiroute durch die Omaheke zum Ngamisee in das britische Betschuanaland wurde nach den Quellen schon vor 1903 (481) außerhalb der Regenzeit von Hererogruppen unbe­kannter Stärke genutzt, um ebenso wie die Händler mit ihren Herden durch die wasser- und weidearmen Gebiete der Omaheke in das fruchtbare Land am Ngamisee zu gelangen; genutzt wurden die Trockenflußbette des Epukiro und des Eiseb bis in die Gegend Wasserstelle und Station Rietfontein-­Nord, um dann der Groot Laagte ins Bel Valley bis zum Ziel zu folgen. Walter Nuhns Auswertung britischer und südafri­kanischer Quellen ergab weitere Wege von Hererogruppen auf britisches Gebiet. (534)

Es müssen mehr Wasserstellen und begrenzt auch mehr Weide­gründe als angenommen in der Omaheke vorhanden gewesen sein, sodaß für eine begrenzte Zahl von Menschen und Tieren Überlebensmöglichkeiten gegeben waren."...die Tiere (Pferde) weideten auf einem kleinen, nicht abgebrannten Grasstücke." Diese im Generalstabswerk erwähnte Stelle lag tief im Sandfeld, 60 Kilometer vor der britischen Grenze(Oz Ombu). Reiter Stock berichtete: "Von Wasserstelle zu Wasserstelle mußten immer bedeutendere Entfernungen durchquert werden... Wundervolle und unendlich große Weideflächen wurden passiert...meterhoch war das Gras, in dem die Pferde standen, aber trotzdem magerten sie immer mehr ab, da es für sie viel zu hart war."(535)

Zusammenfassend muß festgestellt werden, daß entgegen der These Drechslers und anderer die Masse der Herero vom Waterberg aus nach sorgfältiger politischer Vorbereitung und genauem militärischem Plan bewußt den Weg durch die Omaheke wählte, kalkulierend, daß ihnen die Schutztruppe mit ihrer Abhängigkeit vom Nachschub nur schwer zu folgen vermochte. Dabei gingen ihre Führer, wohlwissend um die problematische Wasserversorgung für die große Zahl, Schwächere und Nachfolgende, bewußt ein hohes Risiko ein. Es besteht kein Zweifel, daß die Hererostämme, die sich z.T. in Be­reiche der Omaheke und deren Nachbargebiete mit Überle­bensmöglichkeit bis zur Regenzeit oder über die britische Grenze zurückzogen, große Verluste an Menschen und Besitz erlitten hatten, dazu geben viele Stellen im Generalstabs­werk Auskunft. Die Hauptursache für das katastrophale Ende des auf dem Entschluß Mahareros und seiner Kapitäne beruhen­den Abzugs durch die Omaheke war der noch mehr als üblich große Wassermangel im August 1904. Die Forschungen von Gerhard Pool belegen: "Reverend Eich remarked that it had rained considerably less in that part of the Omaheke through which they were passing than in the vicinity of the Waterberg. This practically eliminated the Omaheke as a safe route of retreat, as the Hereros were to discover in August 1904." Und weiter: "The water situation presaged problems for the Hereros, who had thought of the Sandfeld as a possible route of retreat to Betchuanaland, especially if one bears in mind that at that time, during the rainy season, water should actually have been freely available in the veld."(536)

Die von einigen Historikern unserer Zeit betriebenen Zah­lenspiele zur Festigung ihrer Thesen sind angesichts der afrikanischen und deutschen Opfer unwürdig. Gunter Spraul schrieb dazu treffend: "Wie hoch die Verluste der Herero waren und auf welche Ursachen diese Verluste zurückgehen, wird aufgrund der Quellenlage wohl ungeklärt bleiben müssen. Sollte dies nicht besser eingeräumt werden, als auf bestimmten Zahlen zu beharren und den Anschein von Präzision zu erwecken, obwohl diese Sicherheit in der Quantifizierung des Schicksals der Herero garnicht gegeben ist?"(537)

Wie stellte sich die Lage in der dritten Phase des Krieges ab Herbst 1904 dar? Helmut Bley stellte fest, daß der plan­mäßige Abzug in Verbindung mit der "Verfolgung" durch die Schutztruppe die Stämme oder Kapitänschaften zerstreute. (538)

Das Volk der Herero hatte als organisierte gesellschaft­liche Kraft und als politischer Faktor aufgehört zu be­stehen, das Volk war mit Masse, in welcher zahlenmäßigen Stärke auch immer, in den Weiten des südlichen Afrika zer­streut worden und dadurch "amtlich" nicht mehr erfassbar. (539)

Schon am Waterberg hatte nicht mehr die "alte Schutztruppe" unter Leutwein und seinen deutschen und afrikanischen Soldaten gefochten, sondern in der Mehrzahl eine neu als Verstärkung ins Land gekommene Truppe, die mit der Schutztruppe des Systems Leutwein nichts mehr gemein hatte. Mit der Ablösung Leutweins wurde der Lebensraum Deutsch-Süd­westafrika zum reinen Kriegsschauplatz gemacht, in dem unter dem Kommando des Generals v. Trotha die Eroberungs­phase deutscher Kolonialpolitik ablief. Den Tagebüchern der alten Afrikaner und Beamtenoffiziere Franke und Epp ist zu entnehmen, wie die Repräsentanten des Systems Leut­wein von den Nur-Militärs in den Hintergrund gedrängt wurden; letztere empfanden keinen politischen Auftrag, sie waren nur mit gewaltsamem militärischem Auftrag nach Afrika gekommen, mit entsprechender Einstellung zu den afrikanischen Verhältnissen und besonders zu den Menschen. Sie gaben jetzt den Ton an. (540)

Im September 1904 war v. Trotha wohl klar geworden, daß er sowohl am Waterberg als auch mit seinem Versuch, die Here­ro nochmals vor oder in der Omaheke zur Entscheidung zu stellen, (541) gescheitert war und er seinen Auftrag nicht mehr erfüllen konnte. "Der Versuch, den Feind erneut zum Kampf zu stellen, hatte keinen Erfolg gehabt..." meldete das Generalstabswerk schon für Anfang September 1904. (542) Daher eröffnete v. Trotha nach neuer Beurteilung der Lage und dem Entschluß zu einer anderen Art von Kriegführung gegen die Herero Anfang Oktober 1904 die dritte Phase des Krieges mit seinem berüchtigten "Schießbefehl" vom 2. Oktober 1904. In dieser Proklamation wollte er die Herero zur Emigration zwingen und drohte ihnen für den Fall des Verbleibens im Schutzgebiet, also ihrer Heimat, an, alle Männer erschießen zu lassen und auch auf Frauen und Kinder zu schießen. (543) Diese Proklamation ergänzte er durch einen rechtswidrigen Tagesbefehl an die Truppe, in dem er verlangte, keine männlichen Gefangenen zu ma­chen, Frauen und Kinder aber zu schonen. Im Schlußsatz war sein Zynismus nicht mehr zu überbieten: "Die Truppe wird sich des guten Rufes des deutschen Soldaten bewußt blei­ben."(544) Jetzt erst, da er erkannte, daß er gescheitert war und seine Operationen mit den völlig erschöpften Soldaten nur noch sinnloser Aktivismus gegen kleine Gruppen, haupt­sächlich von Nichtkombattanten, war, griff v. Trotha zu ab­solut rechtswidrigen Befehlen und schädigte in hohem Maße die Disziplin und nach außen deutsches Ansehen.

In einem Schreiben an Generalstabschef v. Schlieffen vom 4. Oktober 1904

-schilderte er, daß sich der Krieg festgelaufen habe und die Frage nach seiner Beendigung gestellt werden müsse,

-vertrat er die Ansicht, daß es kein Verhandlungsan­gebot an die Herero nach Vorschlag der alten Afri­kaner geben dürfe,

-verlangte er die Vernichtung der Nation als solche durch eine "gewisse Detailbehandlung" und eine Operationsführung, welche "die kleinen, nach Westen zurück­strömenden Teile des Volkes finde und allmählich aufreibe",

-meldete er, daß er diese Behandlung zunächst auf eigene Verantwortung vornehme, da der Neger sich keinem Vertrag, sondern nur der rohen Gewalt beuge, (545)

-nannte er als Ziel, daß die Herero jetzt im Sandfeld untergehen sollten oder über die Betschuanagrenze überzugehen trachteten. (546)

Diese Art der Kriegführung und Mißbrauch des Instruments Schutztruppe für eine rechtswidrige, völkerrechtswidrige, ja verbrecherische Operationsführung nicht mehr allein gegen die Krieger der Herero, sondern auch gegen alle Nichtkombattanten des Volkes, brachte in Deutschland das Faß zum Überlaufen, nachdem die sozialdemokratische Opposition, welche durch Soldatenbriefe Kenntnis von Brutalitäten der Schutztruppe erhalten hatte, gegen diese barbarische Art der Kriegführung im Reichstag protestierte. Auch in der Presse wurde v. Trotha scharf kritisiert. (547) Die Empörung war zu Recht so groß, daß August Bebel v. Trotha mit einem Metzgerknecht vergleichen konnte. (548) Der Abgeordnete Ledebur nannte diese Art der Kriegführung eine "ungeheuerliche Infamie."(549) Die Meinungen waren aber durchaus geteilt. Oberst Deimling, Kommandeur der "neuen Schutztruppe", erklärte ungerührt in Berlin: "Milde gegen die Eingeborenen ist Grau­samkeit gegen die eigenen Leute."(550) Welche Straftaten werden wohl von Soldaten der Schutztruppe unter einem solchen Kommandeur begangen worden sein oder wurden von ihm gedeckt, d.h. nicht entsprechend seiner Dienstpflicht verfolgt - ohne in die Akten zu gelangen!

Auch Kanzler v. Bülow verteidigte zu diesem Zeitpunkt (Ok­tober 1904) v. Trotha und dessen Führung im Reichstag, obwohl er selbst die politische Verantwortung für das Ge­schehen in Afrika trug und verpflichtet gewesen wäre, den Oberbefehlshaber sofort abzulösen. Gleichzeitig hätte er beim Kaiser die Abberufung des mit der Oberleitung und damit der militärischen Verantwortung betrauten General­stabschefs v. Schlieffen beantragen müssen, der ihm schrieb: "Daß er die ganze Nation vernichten oder aus dem Lande treiben will, darin kann man ihm beistimmen."(55l) Rückblickend wirkt es zumindest befremdend, daß selbst ein "großes Hornkranz" weder die kaiserliche Militärjustiz noch die Regierung zum Handeln bewegen konnte. War das Kaiserreich doch kein so klarer Rechtsstaat wie so häufig von Historikern gerühmt?

Wer aber leitete die Wende in der Kriegführung ein, zwang v. Trotha zur Rücknahme seiner verbrecherischen Proklamation und zu einer anderen Behandlung der Herero unter Mitwir­kung der Rheinischen Mission? (552) Nach Helmut Bley arbeitete "man" daran, Schlieffen und Wilhelm II. zu veranlassen, die Proklamation aufzuheben. (553) Doch wer war "man"? Im Reichstag hatte August Bebel eine Änderung der Krieg­führung und menschliche Existenz für die überlebenden Herero verlangt. (554) Walter Nuhn bezeichnete weitere Institutionen, die sich für das Volk der Herero einsetzten: die Rheinische Mission und den Großen Generalstab, "wo die Front der Befürworter der Trothaschen Vernichtungsstrategie unter dem Druck der öffentlichen Meinung im In- und Auslande und starker Kräfte im Reichstag abbröckelte"(555)

Es müssen erhebliche Zweifel angemeldet werden ,ob dieser Druck ausreichte, um höhere Offiziere einer nahezu sakrosankten Institution des Kaiserreichs zur Änderung ihrer Auffassung zu bewegen. Der Anstoß dazu, "zu pragmatischer Anpassung an die nichtmilitärische Welt"(556) konnte beim Selbstverständnis damaliger Generalstabsoffiziere nur aus der Institution Generalstab selbst gegeben werden.

Ende August oder im ersten Septemberdrittel (diese Zeitan­gaben nach der Erinnerung sind unklar) 1904 begegnete der Hauptmann im Generalstab der Schutztruppe Bayer auf einem Ritt nach Owikokorero dem "von Krankheit gezeich­neten" Chef des Generalstabes der Truppe, Oberstleutnant i.G. Chales de Beaulieu, der über Swakopmund in die Heimat rei­sen wollte. Bayer drückte die Hochachtung vor seinem Vorge­setzten aus, indem er das große Bedauern der Angehörigen des Hauptquartiers über den Weggang Beaulieus damit ver­knüpfte, daß "seiner noch oft gedacht wurde."(557) Es liegt in der Natur von in Stäben dienenden Soldaten, daß sie besonders bei kameradschaftlichen Anlässen auf frühere Vorgesetzte zu sprechen kommen, wenn diese durch fachliches Können und menschliche Werte überzeugten. Mit großer Wahrscheinlichkeit wurde aber des ehemaligen Chefs auch aus anderen Gründen "gedacht", nämlich wegen seiner Auffassung zur Kriegführung gegen die Herero ab Ende September 1904!

Nach dem Tagebuch des Oberleutnants Epp, Eintragung vom 11. September 1904, hatte sich Beaulieu wegen schwerer Zer­würfnisse mit General v. Trotha "wegen der Art der Krieg­führung" krank gemeldet. Im Gefechtstand Oparakane des Hauptquartiers der Schutztruppe muß es zu einer "General­stabsrevolte" gegen die von Trotha beabsichtigte neue Art er Kriegführung gegen die Herero gekommen sein. (558)

In der Quellenkritik muß berücksichtigt werden, daß eine Krankmeldung die einzige Möglichkeit war, sich als Generalstabsoffizier der Mitverantwortung zu entziehen, wenn der Betroffene mit den Planungen oder Entscheidungen des vorgesetzten Befehlshabers aus sehr schwerwiegenden Grün­den nicht einverstanden war. Weiterhin muß in Betracht gezogen werden, daß der Anlaß der Auseinandersetzung die beabsichtigte Änderung der Operationsführung ab Anfang Oktober 1904 (Schießbefehl!) war, denn Stäbe mußten damals erheblichen Zeitvorsprung beanspruchen, damit die Truppe unter den afrikanischen Verhältnissen die Befehle recht­zeitig erhielt. Dem Generalstab v. Trothas gehörten neben Beaulieu an: Major i.G. Quade, der Nachfolger Beaulieus wurde und sich wohl bei der Auseinandersetzung mehr be­deckt gehalten haben muß, der Hauptmann i.G. Bayer, der in seinen Erinnerungen Afrikaner als Mitmenschen bezeich­nete (559) und der Hauptmann i.G. Salzer, ein Anhänger der Konzeption Leutweins zur Beendigung des Krieges. (560)

Daher muß davon ausgegangen werden, daß sich v. Trotha bei den Planungen seiner verbrecherischen Kriegführung für die dritte Phase des Feldzuges einer Front seines Stabes gegenübersah, wobei der Dienstälteste und Chef des Stabes es sich erlauben konnte, die Konsequenzen zu ziehen und seinen Posten in Form der Krankmeldung zur Verfügung zu stellen - er wollte weiterhin keine Mitverantwortung tragen! Beaulieu kann, da eine Dampferreise von Swakopmund nach Hamburg etwa vier Wochen dauerte, etwa Anfang bis Mitte Oktober in Hamburg und wenig später in Berlin eingetroffen sein. (561)

Beaulieu war vor seiner Verwendung in Afrika Adjutant des Generalstabschefs v. Schlieffen und dann Leiter der Zentralabteilung des Großen Generalstabes gewesen. Beide Verwendungen wiesen auf die außerordentlich hohe militärische Befähigung und ein besonderes Vertrauensverhältnis Beaulieus zu seinem Chef hin. (562) Nach seiner Reaktion auf v. Trothas Pläne kann an seiner charakterlichen Qualifikation für höchste Kommandostellen mit fortgeschritte­nem Dienstalter kein Zweifel bestehen - ein weiterer nicht auf das Fachliche beschränkter Offizier mit politischem Denkvermögen.

Mit Sicherheit trug Beaulieu seinem alten Chef über die Kriegführung und den Verlauf des Feldzuges sowie die ungeheuerlichen Pläne v. Trothas vor und hat aus seiner Auffassung sowie seiner Empörung kein Hehl gemacht. Von hier an war eine Divergenz v. Schlieffens in der Beurtei­lung und Aktivität des Generalstabes in der Hererofrage erkennbar: er muß die Vorstellungen und die Meldung Beau­lieus aufgegriffen und zu seiner Sache gemacht haben, denn Beaulieu wurde gefördert, er wurde Chef des Generalstabes des in Preußen und im Kaiserreich stets wichtigen pommer­schen II. Armeekorps in Stettin. (563) Zwar zögernd, doch letztlich konsequent, veranlaßte v. Schlieffen in Übereinstimmung mit dem Kanzler die Rücknahme der Befehle v. Trothas und eine Änderung in der Behandlung der Herero. (564)

Der Protest des ehemaligen Generalstabschefs der Schutztruppe hatte wahrscheinlich nicht allein zum Sinneswandel der politischen und militärischen Führung in Berlin bei­getragen, doch muß in Betracht gezogen werden, daß Beaulieus Einfluß nicht ohne erhebliche Auswirkungen geblieben war. Noch einmal hatte sich die Schutztruppe im Sinne Leutweins für die Afrikaner eingesetzt. V. Trotha hatte dann leider noch ein Jahr Zeit, seine Führung zur Geltung zu bringen, bis er endlich im November 1905 abberufen wurde.

Eine merkliche Wende trat erst jetzt ein: mit dem neuen Gouverneur v. Lindequist betrat ein früherer Beamter des Systems Leutwein und ein Kenner der Verhältnisse in Süd­westafrika die Bühne, unterstützt von den verbliebenen alten Afrikanern, an der Spitze der Major v. Estorff. (565) Die alte Schutztruppe übernahm, wenn auch nicht mehr mit der Intensität des Leutweinschen Systems, im wesentlichen zunächst wieder das Kommando. Doch waren die Einschnitte in den Beziehungen der Soldaten zu den Afrikanern nach Abschluß des tragischsten Kapitels zu schmerzhaft ge­wesen, um zum alten Zustand zurückzukehren.

4. Gegen die Nama ab Oktober 1904

Die Ablösung des Politikers und Offiziers Leutwein und die Übernahme des Kommandos durch den engstirnigen Nur-­Militär v. Trotha hatte für Afrikaner und Deutsche ver­heerende Folgen. Leutwein wollte die Herero am Waterberg wie einst die Witboois an der Naukluft zur Übergabe und zum Frieden zwingen, aber keineswegs das Volk vernichten. (566) Leutweins Entmachtung durch Berlin verhinderte diese einzig vertretbare Lösung und verwandelte Südwestafrika in einen reinen Kriegsschauplatz. So war es kein Wunder, daß der stellvertretende Gouverneur, Regierungsrat v. Tecklenburg, schon im Frühjahr 1904 urteilte: "Infolge des langsamen Verlaufs des Hererokrieges mögen manchem Eingeborenen im Süden Zweifel kommen, ob die Macht der Deutschen wirklich so groß sei, wie er bisher geglaubt. Seine Kriegslust ist seit Beginn der Unruhen rege, und gern ist er mit in den Hererokrieg gezogen, vorläufig noch auf seiten der Deut­schen. Er würde aber unbedenklich sich gegen diese wenden, wenn ihm der Erfolg auf der Gegenseite sicherer erscheint. Bei der Urteillosigkeit des Durchschnittseingeborenen, seiner Unwissenheit, welche Machtmittel das Reich jederzeit nachzusenden imstande ist, kann das übertriebene Gerücht von einem Mißerfolge der deutschen Waffen unter den gegenwärtigen Verhältnissen im Süden den Aufstand entfesseln."(567)

Umlaufende Gerüchte ("stories") verschärften die Stimmung unter den Afrikanern: Entwaffnung, Absetzen der Kapitäne, Beschlagnahme ihres Landes nach Niederschlagung des Hereroaufstands. So sah wohl Hendrik Witbooi, der das Gefecht am Waterberg und den Abzug der Herero als deutsche Nieder­lage wertete, die Stunde gekommen, auf seine alten Tage doch noch das Joch der Fremdherrschaft abzuschütteln und zum früheren wilden Leben zurückzukehren. (568) Zusätzlich sahen die Afrikaner in der durch die gespannte Lage be­dingten Entsendung von Truppen ins Namaland eine Bestä­tigung der Gerüchte über die gegen sie geplanten Maßnahmen. (569) An die Spitze des Aufstands stellte sich schon im Spätsommer 1904 Morenga, ein Großmann oder Kapitän der Bondelzwaarts, in dem Hauptmann Bayer einen hervorragenden Soldaten mit edlem Kern erblickte. (570) Bayer bescheinigte Morenga ausgezeicnete Führungsqualitäten. (571) Morenga war wie Hendrik Witbooi ein Meister des Guerillakrieges der Namastämme, der sich von den Gefechten des Hererokrieges mit größeren Truppenkörpern dadurch unterschied, daß unter Vermeidung jeder Entscheidung besonders Nachrichtenverbindungen, die logistische Basis, Transporte, kleine Stationen und Abteilungen der Truppe mit der "tip and run-Taktik" angegriffen wurden. (572)

Zu Beginn des Aufstandes wurden 35 Polizisten, Soldaten und Farmer ermordet. (573) Die kämpferische Befähigung der Nama und die Qualitäten ihrer Führer Witbooi, Morenga, Cor­nelius und Simon Kopper wurden von der Truppe hoch ein­geschätzt. (574) Die Nama fanden in der Natur des Landes, in seiner Wasser- und Vegetationsarmut, seiner Wegelosigkeit und in den unzugänglichen Gebirgsverstecken und Stellungs­möglichkeiten starke Verbündete, die sie zur Basis ihrer Guerillakriegführung machten. (575) Die Natur des Namalandes und die Fähigkeiten der Afrikaner erforderten einen erheb­lichen Einsatz von Versorgungs- und Sicherungstruppen neben zahlenmäßig starken Kräften an berittener Infanterie für das eigentliche Gefecht; bis zu 14500 Mann der Schutztruppe waren in diesem zeit- und kräfteraubenden Feldzug im Einsatz. (576) Mitentscheidend für die Dauer des Krieges bis 1907 war,

-daß gegen die Nama ohne Unterstützung durch afrikanische Truppen gefochten werden mußte, d.h. unter Verzicht auf das bewährte Leutweinsche Prinzip der Mischung, (577) und

-die Wasserprobleme eine noch größere Rolle als im Hererofeldzug spielten, weil im wasserarmen Namaland nie mehr als 500 Mann mit Tieren geschlossen eingesetzt werden konnten, da die Wasser­stellen nicht mehr hergaben. (578)

Ein Blick in den Gefechtskalender (579) für die Kämpfe der Schutztruppe von 1903 bis 1907 zeigt die Unterschiede zwischen Herero- und Namakrieg: während gegen die Herero vom 12. Januar 1904 bis 23. August 1905 88 Gefechte in anderthalb Jahren geführt wurden, mußte die Truppe vom 25. Oktober 1903 bis 12. Dezember 1903 3 Gefechte gegen die Bondelzwaarts, dann vom 30. August 1904 bis 8. Februar 1907 dagegen 203 Gefechte gegen die Namastämme führen!

Als Wilhelm II. am 31. März 1907 den Kriegszustand für Süd­westafrika aufhob, hatte die Schutztruppe in ihrer ausschließlichen Rolle als militärisches Herrschaftsinstrument unter hohen Verlusten (676 Gefallene, 76 Vermißte, 907 Verwundete und 739 an Krankheit oder Verwundung Ver­storbene (580)) beide große Aufstände niedergeschlagen und "Sicher­heit und Ordnung" entsprechend dem Schutztruppengesetz von 1896 wiederhergestellt. Die Schutztruppe wurde gegen manche Widerstände auf eine Stärke von ca. 7500 Mann zurück­geführt. (581) Das Ergebnis dieses Krieges in der Eroberungs­phase deutscher Kolonialpolitik war neben den Verlusten der Schutztruppe und der deutschen Zivilbevölkerung der Tod vieler tausend Afrikaner, Vernichtung aller Wirtschafts­grundlagen, Zerschlagung der sozialen Organisationen der Afrikaner und ihre Expropriation durch den Verlust ihres Eigentums an Land und Vieh und nicht zuletzt ihrer unter dem System Leutwein noch verbliebenen Freiheit. (582)

Wie hatte sich die neue Schutztruppe, rein militärisch be­trachtet, in einem langwierigen Kolonialkrieg bewährt? Wie

hatte wohl der dem Hauptquartier zugeteilte britische Mili­tärattaché die Leistungsfähigkeit der deutschen Truppen unter den schwierigen afrikanischen Bedingungen beurteilt und wie hatte er in dieser Hinsicht London unterrichtet? (583)

Lohnt es sich, zu einer Ergänzung unseres Wissens über die deutsch-britischen Beziehungen die Berichte des Obersten Trench in den Archiven herauszusuchen, was könnte Whitehall über die nach damaliger deutscher Auffassung stärkste und beste Armee auf dem Kontinent erfahren und in die Ausrichtung britischer Kontinentalpolitik eingebracht haben? Ein berufenes Urteil aus deutscher Sicht stand sicher dem Soldatensohn und Reichstagsabgeordneten Bebel zu, der vor dem Reichstag die oberste Militärführung zu Recht an­klagte, über die Fronttruppe aber folgendes Urteil abgab: "Nun ist mir und meinen Parteigenossen niemals eingefallen, den Männern, die dort, das muß ich anerkennen, ihr Leben und ihre Gesundheit, wie ich meine einem Wahn zum Opfer brachten, irgendwie zu nahe treten zu wollen. Es muß auch der größte Gegner der Kolonialpolitik anerkennen, daß diese Männer mit einer Ausdauer und Opferfreudigkeit, die gerade­zu bewundernswert genannt werden muß, in jenem Lande, wo alles fehlt, was irgendwie an zivilisatorische Einrichtung heranreichen kann, in solcher Weise ihr Leben in die Schanze schlagen."(584)

Es blieb einem der herausragenden Vertreter der alten Schutztruppe des Systems Leutwein überlassen, den schwersten Kolonialkrieg des Kaiserreichs wohl voller Genugtuung im Stile Leutweins zu beenden: der Oberstleutnant v.Estorff erreichte durch Verhandlungen Ende 1906 die Übergabe der Bondelzwaarts, aber nicht mit anschließender Vernichtung des Stammes, sondern Entwaffnung und Ansiedlung bei Keet­mannshoop, so wie einst Leutwein die Witboois behandelt hatte. (585)

VIII. Die Schutztruppe in der Reformphase ab 1907

Wichtigstes Ergebnis der Aufstände in Südwestafrika war die Korrektur der Kolonialpolitik durch den Übergang zur "Reformphase" mit der Ära Dernburg. Der linksliberale Bankier Bernhard Dernburg trat an die Spitze des neu ge­schaffenen Reichskolonialamtes, in das auch das Kommando der Schutztrqppen eingegliedert wurde. (586) Neben den Refor­men in der Verwaltung und staatlichen Entwicklungsprogrammen kam dem "Schutz der einheimischen Bevölkerung" zentrale Bedeutung zu. (587) Dernburg hatte demnach den Kern Leutweinscher Kolonialpolitik aufgegriffen. Vor dem Reichstag gab Dernburg am 17. März 1908 nach Rückkehr von einer Afrikareise das Programm seiner Kolonialverwaltung be­kannt: "Angestrebt wird eine deutsche Regierung, welche sich das Vertrauen aller in den Kolonien vertretenen Stände und Berufsarten und Rassen zu erwerben hat, die sich den großen Aufgaben vorwiegend wirtschaftlicher Natur, die die Entwicklung der Kolonien mit sich bringt, gewach­sen zeigt, die sich auch das Ansehen bewahrt, dass ihren Anforderungen unweigerlich Folge geleistet wird, und die die Kraft hat, sie durchzusetzen. Daraus folgt, dass es eine Regierung der Gerechtigkeit und des Wohlwollens gegen Weisse und Farbige sein muß, getragen von Personen, welche die notwendige wirtschaftliche Vorbildung besitzen, die sich die notwendige Kenntnis des Landes und der Leute, die sie regieren sollen, und der wirtschaftlichen Zustände, die dort herrschen, angeeignet haben und eine ruhige und sparsame Verwaltungspraxis durchführen, und die von der Größe und Wichtigkeit der Aufgabe überzeugt sind, die darin liegt, grosse volkreiche Länder materiell zu ent­wickeln und ihre Bewohner auf dem Wege der materiellen Hebung des Wohlstandes und ihrer körperlichen Wohlfahrt einer höheren Gesittung zuzuführen. Und das alles ohne Hast und ohne Eifer"(588)

Da Elemente des Systems Leutwein insbesondere in der Absicht der Angliederung der Afrikaner deutlich erkennbar waren, kann durchaus die Auffassung vertreten werden, daß erhebliche Teile der Reformpolitik unter Leutwein schon in der Experimentierphase in Südwestafrika zur praktischen Anwendung kamen. Die programmatische Rede Dernburgs verfügte endlich die Trennung von Militär und Verwaltung, sie entkleidete die Schutztruppe ihrer Doppelrolle als Herrschaftsinstrument, führte die meisten Offiziere wieder zur Hauptaufgabe im Rahmen des Schutztruppengesetzes zurück und kündigte den Aus- und weiteren Aufbau der zivilen Verwaltung an. Der dazu notwendige Aufbau eines kolonialen Beamtenstan­des, der neben der Rechtspflege den Anforderungen einer Selbstverwaltung gewachsen sein sollte, wurde angekündigt. (589)

Im Zuge der Analyse der staatlichen Organisation in Süd­westafrika spielte aus politischen Gründen und wegen der üblichen Budgetprobleme die Frage der Truppenredu­zierung eine wesentliche Rolle in den Reichstagsdebatten. (590) Im Etat 1913/14 war die Schutztruppe auf 90 Offiziere, 20 Sanitätsoffiziere, 9 Veterinäroffiziere, 35 Militärbeamte und 1813 Unteroffiziere und Mannschaften zurück­geführt worden. Die Kommandeure waren durchweg alte Afrikaner aus der Zeit des Systems Leutwein. (591) An der "Eingeborenenpolitik", der Praxis der Reformphase in Südwestafrika, waren die verbliebenen Beamtenoffiziere kaum noch beteiligt. Die Verordnungen der nun überwiegend zi­vilen Schutzgebietsverwaltung verliehen den Interessen der deutschen Ansiedler mehr und mehr Gewicht; entgegen­gesetzte Bestrebungen der Missionen hatten kaum Erfolg. Die angestrebte und auch vielfach erreichte Gleichstellung der Afrikaner in der Rechtsprechung und im Zuge der An­gliederung auf vielen Gebieten unter Leutwein war Ver­gangenheit. Die neuen staatlichen Regelungen zielten entgegen dem Reformetikett auf die Tilgung der Erinne­rung an die Stammesorganisation als Element der Selbst­verwaltung und an den früheren Besitz. Paul Rohrbach ver­langte sogar, die Herero ihres Volkstums und ihrer nationalen Eigentümlichkeiten zu entkleiden; das stand den Zielen Leutweinscher Politik diametral entgegen. (592)

Der Dienst der Truppe konzentrierte sich auf ihren gesetzlichen Auftrag, sie hatte nur einzuschreiten, wenn die Kräfte der Polizei nicht ausreichen sollten. "Vor der Schutztruppe sollte der Eingeborene Furcht und heil­samen Respekt haben, dem Polizeibeamten aber sollte er vertrauen."(593) In den Landesteilen, in denen die Zivilverwaltung eingeführt worden war, gab es keine Heran­ziehung der Truppe zum Polizeidienst mehr, die Landes­polizei war ab 1907 zum größten Teil durch Abkommandierung von Soldaten aufgestellt und der Zivilverwaltung zur Verfügung gestellt worden. (594) Nur bei der Einrichtung der Residentur Schuckmannsburg im Caprivizipfel konnte auf den Einsatz von Offizieren nicht verzichtet werden: Beamte mit der notwendigen Eignung und Erfahrung standen nicht zur Verfügung. (595)

Von der neuen Schutztruppe hatten nach Beendigung der Aufstände etwa 1000 Soldaten den Wunsch geäußert, sich anzusiedeln. Dadurch baute die Truppe ihr Reservistenpotential und ihr "Frühwarnsystem" nach dem bewährten Prinzip Leutweins weiter aus. (596)

Bei Auswertung der Dislozierung der personell für Größe und Bevölkerungsdichte des Landes doch recht schwachen Schutztruppe fällt auf, daß sie zu zwei Dritteln im Süden gegenüber der südafrikanischen Grenze stationiert worden war (Anlage 18). Das Ausbildungsziel der Truppe griff über das am bisherigen Auftrag sich orientierende hinaus: "Die Schutztruppe soll eine gut schießende Reitertruppe sein, die sowohl gegen die Eingeborenen des Landes als auch gegen einen Zzivilisierten Gegner zu kämpfen vermag."(597)

Die Stationierung läßt vermuten, daß der Generalstab und das Gouvernement diesen im Raum südlich des Oranje sahen. Ergänzt wurde diese Richtlinie zur Ausbildung durch das Wehrgesetz für das Schutzgebiet vom 22. Juli 1913 (Anlage 19). Die Konsequenzen aus dieser Doppelrolle wurden aber in Berlin nicht gezogen: der Stab General Bothas, des südafri­kanischen Befehlshabers im 1. Weltkrieg, bezeichnete Be­waffnung und Ausrüstung der Schutztruppe als "ten years behind."(598) Bei Kriegsausbruch 1914 hatte die Truppe wie­der eine Doppelrolle zu übernehmen, einmal als Herrschafts­instrument im Inneren der Kolonie und dann zur Verteidi­gung der Landesgrenzen als aktive Truppe des reichsdeut­schen Heeres mit einer Stärke von 1600 Mann und 3000 einberufenen Reservisten. (599) Den Auftrag im Inneren ver­mochte die Truppe zu erfüllen, der Aufstand der Rehobother Bastards unter Bruch der Verträge konnte im April 1915 niedergeschlagen und der Übergang der Afrikaner zum südafrikanischen Gegner verhindert werden. (600) Zur Verteidi­gung des Landes reichten weder Kräfte noch Ausrüstung noch Logistik gegenüber den in jeder Hinsicht hoch über­legenen Südafrikanern aus. Am 9. Juli 1915 mußte die Schutztruppe bei Khorab in der Nähe von Otavi um Waffen­stillstand nachsuchen. (601)

Der kluge General und Reichskanzler v. Caprivi hatte die Problematik der Behauptung von Kolonien bei einem Krieg der Großmächte in Europa klar erkannt: "...es ist ein militärisch anerkannter Grundsatz, daß die Entscheidung auf dem Hauptkriegsschauplatz immer über die Nebenkriegsschauplätze mit entscheidet..."(602)

IX. Schlußbetrachtung

Das Deutsche Reich konnte sich in den Augen der über­wiegenden Anzahl der Zeitgenossen und auch der Historiker dem epochalen Expansionsprozeß Kolonisation der europäischen Großmächte nicht entziehen, das erscheint eben­sosehr schlüssig wie denkbar oder vernunftgerecht. (603) Das Urteil über die Kolonialpolitik muß daher davon ab­geleitet werden, wie diese Politik in der Praxis "gemacht" wurde.

Die Kaiserliche Schutztruppe war das unentbehrliche Herr­schaftsinstrument des Deutschen Reichs im Zeitalter des Imperialismus. Der Schöpfer dieses Reichs hatte sich lange gegen jedes koloniale Engagement gesträubt, mehr noch gegen jedes Instrument zur Durchsetzung kolonialer Ambitionen ­eine Kolonialarmee. Nur zögernd gab er unter dem Zwang der Ereignisse der Schaffung einer "unerwünschten Truppe" nach; dadurch erhielt das Herrschaftsinstrument Schutztruppe unterschiedliche Gesichter.

Bei den historischen Entscheidungen der Bismarckzeit blieb nach Auffassung von Golo Mann das Militär ein "vorzügliches Instrument in der Hand des Staatsmannes." Erst als unter Wilhelm II. das System Bismarcks in Verfall geraten sei, konnten "die Werkzeuge zu selbständig wirkenden Agenten, zu politischen Mächten werden."(604) V. Francois begann in Südwestafrika fern der Metropole mit dem selbständigen Wirken durch den von der Regierung nicht gewollten Über­fall von Hornkranz. In der Ära Leutwein ergab sich für das Militär durch räumliche Distanz und politisches Desin­teresse in Deutschland in der Doppelrolle der Herrschafts­ausübung die Möglichkeit zur weitgehenden Realisierung eines eigenen Systems, die Entwicklung einer staatlichen Organisation mit liberaleren, in Teilbereichen schon demo­kratischen Vorzeichen im Gegensatz zum monarchischen, preußisch-deutschen Militärstaat. In der Eroberungsphase erfolgte unter dem Nur-Militär v. Trotha, dem jede politi­sche Ader im Gegensatz zu seinem Vorgänger abging, ein Rückfall in einen Totalitarismus mit verbrecherischen Aktivitäten - das Instrument dazu war die Schutztruppe.

Die Verantwortung dafür trug die politische Führung des Kaiserreichs, sie hatte v. Trotha die Macht gegeben und die Kontrolle des Militärs nur sehr zögernd aufgenommen. Die weitere Geschichte der Schutztruppe sah sie einge­bettet in das Militär des Reichs, sie spielte bis zu ihrem Ende keine Sonderrolle mehr.

Wenn auch der Auffassung Hannah Ahrendts nicht widerspro­chen werden soll, daß in der Herrschaftsausübung der Schutz­truppe in Südwestafrika "Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft" erkennbar werden konnten, kann der These Horst Gründers nicht zugestimmt werden, der "sowohl Parallelen als auch Verbindungslinien zum Nationalsozialismus" er­kannt haben will. (608) Elemente totaler Herrschaft durch Gewalt sind erkennbar am Ende der Ära v. Francois und hervorstechend in der Zeit des unheilvollen Wirkens des Ge­nerals v. Trotha ab Oktober 1904. Die v. Trothaschen Vernichtungsabsichten gegenüber dem ganzen Volk der Herero, die Brutalisierung und Radikalisierung der Führung eines Kolonialkrieges gegen den ebenfalls gewaltsamen Wider­stand der Afrikaner und eine Entgrenzung der moralischen Werte in klarer Abkehr vom System Leutwein, dürfen keines­wegs dazu führen, die Begriffe "Völkermord", "Genocid" und "Ausrottung" auf das Geschehen 1904 bis 1907 zu übertragen. Damit würde unterstellt, daß die "Täter" Trotha, Schlieffen und die Schutztruppe als ihr Instrument Auschwitz und die Untaten der SS-Einsatzgruppen sowie einzelner Wehrmachtverbände vorweggenommen hätten. (606)

Das Schicksal des jüdischen Volkes war Gegenstand verbrecherischer deutscher Regierungspolitik, eingebettet in eine Ideologie mit Vernichtungswillen aus rassischen Gründen, die Taten wurden von der Führung des Reichs angeordnet und von willigen Helfern ausgeführt; die wissen­de deutsche Öffentlichkeit nahm die Taten hin.

Die "Vernichtungsstrategie" im Kriege in Südwestafrika mit Hilfe des Instruments Schutztruppe lag nicht in der monarchischen Idee des Kaiserreichs begründet und be­schränkte sich unter zeitlich begrenzter Duldung der Regierung auf v. Trotha, Schlieffen und eine Minderheit in der Schutztruppe, den harten Kern der Ansiedler unter den Reservisten. Diese Art der Kriegführung traf bald auf ganz erheblichen Widerstand in Öffentlichkeit, Parlament und Militär und wurde durch Eingreifen der politischen Führung beendet. So waren Bülow und Schlieffen nicht Hit­ler und Heydrich, v. Trotha und die Schutztruppe nicht deren Vollstrecker.

Die Kaiserliche Schutztruppe bestimmte über lange Zeit­räume die Geschichte des heutigen Namibia. Wenn der Historiker ohne ideologische Scheuklappen seiner Aufgabe ge­recht werden will, so muß er, um der historischen Wahrheit zu genügen, neben die Elemente totaler Herrschaft in der Geschichte der Truppe den Abschnitt liberaler Haltung und demokratischer Ansätze des Systems Leutwein stellen. Die historische Darstellung und Interpretation des politischen Handelns des deutschen Militärs darf sich nicht nur auf Fehlentwicklungen und Fehlverhalten in der Zeit des Kaiserreichs und in den folgenden Epochen beschrän­ken. (607) Die Historiographie muß den forschenden Rückgriff bis in die imperialistische Epoche wagen, um poli­tisch progressive Ansätze im Denken und Handeln von Offizieren freizulegen, sie zu bewerten und sie auf Traditionswürdigkeit demokratischer Streitkräfte zu prüfen.

X. Anmerkungsverzeichnis

1. Oberst und Kommandeur der Schutztruppe für Süd­westafrika Theodor Leutwein an das Auswärtige Amt, Kolonialabteilung am 4. Juli l896, Archiv Reichskolo­nialamt im Zentralarchiv Potsdam l489, zit. nach Helmut Bley, Kolonialherrschaft und Sozialstruktur in Deutsch-Südwestafrika l894-l9l4, Hamburg 1968, S.102 und Anmerkung 263

2. Deutsche Presse Agentur, Meldung 050689 v. 5.3.98 Bundespräsident/Namibia(Zusammenfassung), Hereros fordern von Herzog in Denkschrift Entschuldigung

3. v.L., Herzog lobt die Beziehungen zu Namibia, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung v. 5.3.98, Frankfurt/M., S.6 und Frank Räther, Der Häuptling wartet auf mehr als ein Wort, in: Berliner Zeitung v. 5.3.98, Berlin, S.3

4. Peter Pauls, Verbrechen der Kolonialzeit verfolgen Herzog in Namibia, in: Westdeutsche Allgemeine Zei­tung v. 7.3.98, S.5 und ders., Über des Kaisers Erblast spricht Herzog nicht gern, in: Stuttgarter Zei­tung v. 7.3.98, S.3

5. Werner Voght, Mißtöne bei Herzogs Besuch in Namibia, in: Generalanzeiger Bonn v. 9.3.98, S.4

6. Hans Brandt, Still ißt der Herero-König Leberkäs mit Kraut, in: Frankfurter Rundschau v. 7.3.98, Frankfurt/M., S.3

7. v.L., Herzog lobt die Beziehungen zu Namibia, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung v. 5.3.98, Frankfurt/M., S.6

8. v.L., Herzog: Deutsch schützen und pflegen, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung v. 6.3.98, S.10

9. Thomas Knemeyer, Dolmetscher bringt Herzog in Probleme, in: Berliner Morgenpost v. 8.3.98, S.5

10. Fritz Stern, Gold und Eisen, Bismarck und sein Ban­kier Bleichröder, Frankfurt/M.-Berlin 1978, S.13

11. Michael Fröhlich, Imperialismus, Deutsche Kolonial- ­und Weltpolitik l880-l9l4, dtv-Taschenbuch 4509, München 1994, S.178, 182, 190ff (im folg. zit.Fröhlich)

12. Bibliographie besonders bei Helmut Bley, Kolonialherr­schaft und Sozialstruktur in Deutsch-Südwestafrika l894-19l4, Hamburg 1968, S.380-383 (im folgenden zit. als Bley) sowie Horst Gründer, Geschichte der deutschen Kolonien, Paderborn u.a.1995, S. 259-275(im folgenden zit. als Gründer)

13. Großer Generalstab, Kriegsgeschichtliche Abteilung I, (Hsg), Die Kämpfe der deutschen Truppen in Südwestafrika

Band 1, Der Feldzug gegen die Hereros und Band 2, Der Hottentottenkrieg, Berlin 1906 bzw. 1907 (im folgenden zit. Band 1 als Generalstabswerk, Band 2 als Generalstabswerk 2)

14. Bley, S.14

15. Fröhlich, S.191 und Bley, S.127 und Anmerkung 83

16. Helmut Bley, Kolonialherrschaft und Sozialstruktur in Deutsch-Südwestafrika 1894-1914, Hamburg 1968

17. L.H.Gann and P.Duignan, The Rulers of German Africa 1884-19l4, Stanford 1977(im folgenden zit.Gann/Duignan)

18. Quellen zu den Beziehungen Deutschlands zu seinen Nachbarn im 19. und 20.Jahrhundert, Freiherr vom Stein­Gedächtnisausgabe, begründet von Winfried Baumgart, Band 3, Reiner Pommerin und Michael Fröhlich(Hsg), Quellen zu den deutsch-britischen Beziehungen 1815-­1914, Darmstadt 1997 (im folgenden zit. Pommerin/Fröhlich Quellen)

19. Ausgewählte Quellen zur Deutschen Geschichte der Neuzeit, Freiherr vom Stein-Gedächtnisausgabe, hsg.von Rudolf Buchner und Winfried Baumgart, Band XXVI: Michael Behnen (Hsg), Quellen zur deutschen Außenpolitik im Zeitalter des Imperialismus l890-l9ll, Darmstadt 1977 (im folgenden zit. Behnen, Quellen)

20. Gründer S.ll

21. Rudolf v.Albertini, Europäische Kolonialherrschaft 1880-1940, Zürich 1976, S.13 zit. nach Gründer, S.l0

22. Gründer, S.l0

23. Horst Drechsler, Südwestafrika unter deutscher Kolonialherrschaft, Der Kampf der Herero und Nama gegen den deutschen Imperialismus l884-l9l5, Berlin 1966

24. Helmut Bley, Bemerkungen zur Kolonialgeschichtsforschung, in: Harald Focke und Peter Jaffé (Hsg), Ergebnisse, Hefte für historische Öffentlichkeit, Nr.1, Hamburg 1978, S.7 u.8 (im folgenden zit. als Bley, Bemerkungen)

25. Helmuth Stoecker (Hsg), Drang nach Afrika, Berlin 1977

26. Bley, Bemerkungen, S.8 und 11

27. Interview durch Adelbert Reif, Bismarcks Mythos geistert durch das ganze Jahrhundert, in: Die Welt v. 20.7.98, Hamburg, S.9

28. Fröhlich, S.34 ff u. 61 ff

29. Walter Nuhn, Sturm über Südwest, Der Hereroaufstand von 1904, Ein düsteres Kapitel der deutschen Kolonialver­gangenheit Namibias, Koblenz 1989, S.365

30. Maria Fisch, Der Caprivizipfel während der deutschen Zeit 1890-1914, Köln 1996(im folgenden zit. Fisch)

31. Gunter Spraul, Der Völkermord an den Herero, Untersuchungen zu einer neuen Kontinuitätsthese, in: Geschichte in Wissen­schaft und Unterricht 39 (1988), S.713-739 (im folg. zit.Spraul)

32. Werner Haupt, Die Deutsche Schutztruppe 1889/1918, Auftrag und Geschichte, Berg am See 1989

33. Wolfgang Petter, Militärische Einwirkungen auf die deutsche Kolonialverwaltung in Afrika 1884-1918, in: Actes du 4e Colloque International d'Histoire Militaire, Ottawa 1979 (im folgenden zit. Petter, Einwirkungen) und ders., Das Offizierkorps der deutschen Kolonialtruppen 1889-1918, in: Hanns Hubert Hofmann (Hsg), Das deutsche Offizierkorps 1860-1960, Boppard 1977, S.163-174 (im folgenden zit. als Petter, Offizierkorps)

34. Gründer, S.241/242 und Anm.13 und 14 (S.246)

35. William Otto Henderson, Studies in German Colonial History, London 1962, S. XIII, zit nach Hans Georg Ste1tzer, Die Deutschen und ihr Kolonialreich, Frankfurt 1984, S.9 (im folgenden zit. als Steltzer)

36. Fritz Fischer, Die Außenpolitik des Kaiserlichen Deutschland und der Ausbruch des Ersten Weltkriegs, in: Gregor

Schöllgen (Hsg), Flucht in den Krieg?, Darmstadt1991, S.25

37. Mary E. Townsend, Macht und Ende des deutschen Kolonialreichs Münster 1988, S.52 und Die Gesammelten Werke(Friedrichsruher Ausgabe), Bd VII, Berlin 1924, S.382, zit. nach Gründer, S.51 und Anm.2

38.Ernst Kienitz, Zeittafel zur deutschen Kolonialgeschichte, München 1941, S.22 zit. nach Steltzer, S.15

39. Gregor Schöllgen, Das Zeitalter des Imperialismus, München 1986, S.2

40. Klaus Hildebrand, Das vergangene Reich, Stuttgart 1995, S.30 (im folgenden zit. Hildebrand)

41. Michael Stürmer, Die Reichsgründung, München 1993, dtv-Taschenbuch 4504, S.166 f (Dokument 18) und Hildebrand,

S.47

42. Meyers Konversationslexikon, eine Enzyklopädie des allgemeinen Wissens, 3.Auflage, Band 10, Leipzig 1877, S.157

43. Gründer, S.51 und Hildebrand, S.87

44. Gründer, S.25-50

45. Max Weber, Gesammelte Schriften, Tübingen 1971, S.23, zit. nach Gründer, S.31

46. Argumente bei Gründer, S.26 ff und Fröhlich, S.27 ff

47. Kölnische Zeitung Nr.214 v.4.8.1881, zit. nach Gründer, S.31 und Anm.8

48. Einzelheiten bei Gründer, S.33-39

49. Ausführlich bei Gründer, S.39 u.41

50. H.Ritter v.Poschinger, Fürst Bismarck und die Parla­mentarier, Band 3, Breslau 1896, S.54 zit. nach Hildebrand, S.87

51. Hildebrand, S.87

52. Einzelheiten ebenda, S.88-92

53. Gründer, S.59

54. ebenda, S.79

55. Fröhlich, S.37

56. Oskar Hintrager, Südwestafrika in der deutschen Zeit, München 1955, S.9-12 (im folgenden zit. Hintrager)

57. Steltzer, S.24 und Schreiben des Reichskanzlers v. 11.12.1884 nebst Sammlung von Aktenstücken, betreffend die Unterstellung des Gebiets von Angra Pequena unter den Schutz Seiner Majestät des Kaisers (Weißbuch Angra Pequena), in: Sten.Ber.Reichstag, Band 84 (1884/85,Anl. zu den Verhandlungen Nr.61, S.158-187, zit. nach Steltzer, S.368 u.386.

58. C.A.Lüderitz (Hsg), Akten, Briefe und Denkschriften zur Erschließung von Deutsch-Südwestafrika durch Adolf Lüderitz, Bremen 1943, S.75 (siehe Anlsge 1)

59. Klaus J.Bade, Imperialismus und Kolonialmission, Wiesbaden 1982, S.24

60. Reichsarchiv Potsdam o.Sig., zit. nach C.A.Lüderitz, S.71-74 (siehe Anlage 2)

61. Einzelheiten zur Royal Charter bei Heinrich Helmut Kraft, Chartergesellschaften als Mittel zur Erschließung kolonialer Gebiete, Hamburg 1943, II.Teil (i.folg.zit, Kraft)

62. Steltzer, S.27

63. Otto v.Bismarck, Die Gesammelten Werke, Band 12, Reden 1878-1885, bearb.von Wilhelm Schüßler, Berlin 1929, S.481

64. Friedrich Fabri, Fünf Jahre Deutsche Kolonialpolitik, Gotha 1889, S.16 (im folgenden zit. Fabri)

65. Fabri, S.94

66. Gustav Noske, Kolonialpolitik und Sozialdemokratie, Stuttgart 1914, S.24 (im folgenden zit. Noske)

67. Townsend, S.38, Fröhlich,S.36 und Fabri,S.60; weitere Einzelheiten bei H.v.Francois,Nama und Damara,Magdeburg 1895, S.80-86 (im folgenden zit. Francois)

68. Petter, Einwirkungen, S.11

69. Steltzer, S.25 u. 26

70. Hildebrand, S.93

71. Ernst Rudolf Huber, Deutsche Verfassungsgeschichte, Band IV, Stuttgart u.a. 1969, S.609

72. Jörg Fisch, Die europäische Expansion und das Völkerrecht, Stuttgart 1984, S.89 ff

73. v.Poser und Groß Nädlitz, Die rechtliche Stellung der deutschen Schutzgebiete, Breslau 1907, S.15 u.16

74. Heinrich Schnee(Hsg), Deutsches Koloniallexikon, Band 1, Leipzig 1920, S.410 ff (im folg. zit. Koloniallexikon)

75. Sigrid Kube, Tourismus - die Industrie der Zukunft,in: Interessengemeinschaft deutschsprachiger Südwester, Windhoek/Namibia, 1884-1984, Vom Schutzgebiet bis Namibia, Windhoek 1984, S.115 (im folgenden zit. Interes­sengemeinschaft)

76. Anlage 3 aus: Paul Rohrbach, Deutsche Kolonialwirtschaft, I. Band, Südwestafrika, Berlin 1907, Kartenbeilage (im folgenden zit. Rohrbach)

77. Francois, S.5

78. Helga und Ludwig Helbig, Mythos Deutsch-Südwest, Weinheim/Basel 1983, S.26 und 27 (im folgenden zit. Helbig)

79. Koloniallexikon, Band 1, S.412 ff

80. Kurd Schwabe, Mit Schwert und Pflug in Deutsch-Südwestafrika Berlin 1904, S.441-447 (im folgenden zit. Schwabe, Schwert) 81. Francois, S.21 und Schwabe, Schwert, S.350, Koloniallex., Bd.3, S.248

82. Generalstabswerk,S.9

83. Schwabe, Schwert, S.91, 400-402, 443

84. Wie Anmerkung 75

85. Francois,S.74

86. Ebenda

87. Koloniallexikon, Band 1, S.167 f

88. Theodor Leutwein, Elf Jahre Gouverneur in Deutsch-Südwestafrika, Berlin 1907, S.529 (im folgenden zit. Leutwein)

89. Karte mit der Verteilung der Völker in Nuhn, S.27

90. Koloniallexikon, Band 1, S.258 f

91. Leutwein, S.530 und Vincent Janus, Die Reiter von Südwest, Berlin 1937, S.193

92. Leutwein, S.11

93. Ebenda, und S.170-208

94. Koloniallexikon, Band 2, S.696 und 697

95. Schwabe, Schwert, S.453 und 454

96. Spraul, S.725

97. Gründer,S.116

98. Generalstabswerk, S.19

99. Kurd Schwabe, Dienst und Kriegführung in den Kolonien und auf überseeischen Expeditionen, Berlin 1903, S.5 (im folgenden zit. Schwabe, Dienst)

100. Ebenda, S.5 f

101. Missionar A. Kuh1mann, Sieben Wochen in den Lagern der Aufständischen, in: Berichte der Rheinischen Missionsgesellschaft, Barmen Juni 1904, S.8 und Missionar Dannert, Die Belagerung und Befreiung von Omaruru, in: Die Rheinische Mission und der Herero­aufstand, Erlebnisse und Beobachtungen Rheinischer Missionare, Heft 3 Barmen, Missionshaus 1904, S.17 (im folgenden zit. Dannert)

102. Karl Dove, Südwestafrika, Berlin 1896, S.42 f (im folgenden zit. Dove)

103. Leutwein, S.310

104. Francois, S.185

105. N.Mossolow, Waterberg, Beitrag zur Geschichte der Missionsstationen Otjozondjupa, des Kambazembi-Stammes und des Hererolandes, Somerset West (Rep. of South Africa), 1992, S.10 (im folgenden zit. Mossolow)

106. Ebenda, S.13

107. Einzelheiten bei Gründer, S.115 und Leutwein, S.278-296

108. Francois,S.217

109. Koloniallexikon Band 2, S.79

110. Schwabe, Schwert, S.56

111. Rohrbach, S.293

112. Koloniallexikon, Band 2, S.79

113. Ebenda

114. Francois, S.225-227

115. Ebenda, S.228 f und Koloniallexikon, Band 2, S.79

116. Fabri,S.59

117. Ebenda

118. Rohrbach, S.236 u. 240

119. Koloniallexikon, Band 1, S. 140 f

120. Schwabe, Schwert, S.266

121. Hauptmann M. Bayer, Mit dem Hauptquartier in Südwestafrika, Berlin 1909, S.295 (im folgenden zit. Bayer)

122. Koloniallexikon, Band 1, S.434 und Einzelheiten bei Leutwein, S.278-296

123. Francois, S.306

124. Koloniallexikon, Band 1, S.434 f

125. Bley, S.144

126. Ebenda, S.148

127. Noske, S.25

128. Francois, Vorwort

129. Gründer, S.236

130. Richard Hennig, Deutsch-Südwest im Weltkriege, Berlin 1920, S.9 f

131. Leutwein, S.408 u. 412, Rohrbach, S.290 f, Bley, S.144

132. Bley, S.144

133. Koloniallexikon, Band 1,S.256

134. Bley, S.145

135. H.Rafalski, Vom Niemandsland zum Ordnungsstaat, Berlin 1930, S.233 (im folgenden zit. Rafalski)

136. Hintrager, S.16-20

137. Rohrbach, S.221

138. Hintrager, S.19-23 und Rohrbach, S.221-222

139. Rohrbach, S.228

140. Ebenda, S.224

141. Townsend, S.106

142. Horst Drechsler, Südwestafrika unter deutscher Kolonialherrschaft, Die großen Land- und Minengesell­schaften (1885-1914), Stuttgart 1996, S.37 f (im f.zit. Drechsler Gesellschaften)

143. Noske, S.36

144. Rohrbach, S.224

145. Beides abgedruckt bei Louis Sander, Geschichte der Deutschen Kolonialgesellschaft für Südwest-Afrika, Berlin 1910-l2, Band l, S.45 f (im folgenden zit. Sander)

146. Ebenda, S.46 und Drechsler, Gesellschaften, S.37

147. Einzelheiten bei Sander, S.47 ff

148. Drechsler, Gesellschaften, S.38

149. Rafalski, S.35

150. Steltzer, S.36 und BA-R 101, I 4 (zit.nach Steltzer)

151. Zit.nach Steltzer, S.36, 140 und Hintrager, S.22

152. Rohrbach, S.225

153. Sander, S.51

154. Sander, S.51 und Rohrbach, S.226 f

155. Horst Drechsler, Aufstände in Südwestafrika, Der Kampf der Herero und Nama 1904 bis 1907 gegen die deutsche Kolonialherrschaft, Berlin 1984, S.20 (im folgenden zit. Drechsler)

156. Rohrbach, S.226

157. Ebenda

158. Eugen Kade, Die Anfänge der deutschen Kolonialzen­tralverwaltung, Würzburg-Aumühle 1939, S.6 (im folgenden zit.Kade)

159. S. Anmerkung 64(Fabri)

160. Fabri, S.28 und 29

161. Ebenda, S.20 f

162. Abgedruckt in Interessengemeinschaft, S.328-331

163. Klaus J.Bade, Friedrich Fabri, Freiburg 1975, S.147 ff, und Eduard Bernstein, Sozialdemokratie und Imperialismus, in: Sozialistische Monatshefte 4/199, S.238 ff, zit. nach Gründer, S.75

164. Kraft, S.7

165. Ebenda, S.9-11

166. Rohrbach, S.229

167. Sander, S.52 und Rohrbach, S.227

168. zit. nach Rohrbach, S.227

169. Gründer, S.81

170. Curt v. Francois, Deutsch-Südwestafrika, Berlin 1899, S.29 ff, zit. nach Hintrager, S.24

171. Francois, S.104 f

172. Rohrbach, S.230

173. Gründer, S.82

174. Rohrbach, S.230

175. Hauptmann Lutter, Die Schutztruppen, 3. Die Kaiserliche Schutztruppe für Südwestafrika, in: Kaiser Wilhelm Dank (Hsg), Deutschlands Wehrmacht, Berlin o.J., S.319 (im folg. zit. Lutter)

176. Otto v.Bismarck, Reden, Band X, S.327 v. 26.6.1884, zit. nach Kade, S.12

177. Kade, S.125, Anm.267

178. Fabri, S.20 und 103 f

179. Petter, Einwirkungen, S.12

180. Manfred Messerschmidt, Die Armee in Staat und Gesellschaft - die Bismarckzeit, in: Michael Stürmer,Das Kaiserliche Deutschland, Düsseldorf 1976, S.102-104

181. Gründer, S.39 und Rohrbach, S.234; Interessengemeinschaft, S.50

182. Francois, S.105

183. Zit. nach Rohrbach, S.230 ff

184. Dove, S.79

185. Francois, S.108

186. Francois, S.107 und Hintrager, S.27

187. Francois, S.112

188. Curt v. Francois, Südwestafrika, Berlin 1899, S.61 f, zit. n. Hintrager, S.28 und Francois, S.lO7 ff, dazu auch Anlage 4

189. Francois, S.108

190. Ebenda

191. Ebenda, S.110

192. Hintrager, S.28

193. Rafalski, S.37

194. Francois,S.118-123

195. Ebenda, S.132 f

196. Hintrager, S.29, dazu Anlage 5

197. Ebenda, S.29

198. Rohrbach, S.237 f

199. Einzelheiten bei Francois, S.129-150

200. Rohrbach, S.240

20l. Hintrager, S.30

202. Ebenda, S.29 und Francois, S.118

203. Hintrager, S.30 u. Rafalski, S.37

204. Dove, S.80-83

205. Zit nach Rafalski, S.37 f

206. Dove, S.99

207. Rafalski, S.38 und Francois, S.129

208. Leutwein, S.209

209. Petter, Einwirkungen, S.5

210. Hintrager, S.25

211. Ebenda, S.30f

212. Ebenda, S.32 f und Rohrbach, S.265

213. Gründer, S.112

214. Rohrbach, S.265 und Bley, S.113

215. Sten.Ber.Reichstag, 128, zit. nach Hintrager, S.31

216. Schwabe, Schwert, S.2

217. Hintrager, S.33; so auch Leutwein, S.15

218. Rohrbach, S.266

219. Drechsler, Vorbemerkung und S.27

220. Francois, S.155

221. Rohrbach, S.266

222. Schwabe, Schwert, S.27-35 und Paul Leutwein, Theodor Leutwein, Lübeck 1934, S.8

223. Leutwein, S.16

224. Bley, S.19

225. Ebenda

226. Felddienstordnung 1908, Nr.3, zit. nach Carl Hans Hermann, Deutsche Militärgeschichte, Frankfurt/M. 1966, S.295

227. Rohrbach, S.267

228. Ebenda und Bley, S.19 f, 23

229. Pommerin/Fröhlich, Quellen, S.LIII

230. O. Hintrager, Geschichte Südafrikas, München 1952, S.287 ff, zit. nach Hintrager, S.15

231. Behnen, Quellen, S.24 und auch Steltzer, S.92-99

232. Noske, S.80

233. Francois, S.158

234. Bley, S.19 f

235. Bley, Anm.4 u 5 zu Teil 1, S.319

236. Drechsler, S.23

237. Ebenda, S.19-23

238. Ebenda, S.24

239. Gründer, S.112

240. Drechsler, S.31

241. Bley, Bemerkungen, S.8

242. Horst Drechsler, Südwestafrika, in: Helmuth Stoecker, Drang nach Afrika, Berlin 1991, S.40

243. Ebenda, S.38

244. Stenog.Ber.Reichstag, 86, 117 zit. nach Gründer, S.59

245. Ebenda

246. z.B.Noske, S.36,37,70

247. Steltzer, S.220

248. E.G.Jacob, Deutsche Kolonialpolitik in Dokumenten, Leipzig 1938, S.14 zit. n. Gründer, S.61

249. Bley, S.18 u. Fabri, S.73

250. zit. n. Noske, S.32

251. Zit. n. Noske, S.29/30

252. Ebenda

253. Kade, S.97 ff und zit. nach Noske, S.30,36

254. Fabri, S.23

255. Ebenda, S.23f

256. Ebenda, S.58-93

257. Ebenda, S.121

258. Ebenda, S.118 ff

259. Dazu auch Kade, S.4,16,17 ff

260. Fabri, S.95

261. Ebenda, S.104

262. Ebenda, S.108 und 111

263. Steltzer, S.221 f

264. Ebenda, S.222 f

265. Noske, S.37

266. Ebenda, S.38

267. Ebenda und Steltzer, S.222/223 sowie Carl Hans Hermann, Deutsche Militärgeschichte, Frankfurt/M. 1966, S.254

268. Noske, S.39

269. Ebenda,S.61

270. Ebenda, S.73

271. Ebenda, S.74

272. Ebenda, S.S.80

273. zit. nach Noske, S.94

274. Christian Schröder, Sozialismus und Imperialismus, Teil I, Hannover 1968, S.167 zit. nach Gründer, S.74

275. Helmuth Stoecker, XI. Fazit, in: ders., Drang nach Afrika, Berlin 1991, S.286

276. Noske, S.30

277. Rafalski, S.39 f

278. Ebenda

279. Leutwein, S.209

280. Bley, S.72

281. Kade, S.9

282. Edgar Graf v. Matuschka, Organisationsgeschichte des Heeres 1890-1918, in: Handbuch zur deutschen Militär­geschichte 1648-1939, hg.vom Militärgeschichtlichen Forschungsamt, Band 3, Abschnitt V, München 1979, S.203 (im folgenden zit. als Matuschka)

283. Petter, Einwirkungen, S.7 (BA-Nachlaß Zimmermann)

284. Karl Demeter, Das deutsche Offizierkorps in Gesell­schaft und Staat 1650-1945, Frankfurt/M.1962, S.229

285. Heiger Ostertag, Bildung, Ausbildung und Erziehung des Offizierkorps im deutschen Kaiserreich 1871-1918, Frankfurt/M. u.a. 1990, S.9 (im folgenden zit. als Ostertag)

286. Ebenda, S.11

287. Ebenda,S.18

288. Rafalski, S.39

289. Rohrbach, S.242-251

290. Schwabe, Dienst, S.163 f und Schwabe, Schwert, S.162 ff

291. Schwabe, Schwert, S.154

292. John C.G.Röhl, Beamtenpolitik im Wilhelminischen Deutschland, in: Michael Stürmer, Das Kaiserliche Deutschland, Düsseldorf 1976, S.287

293. Ebenda, S.299

294. Theodor Fontane in Romanfragment "Allerlei Glück", zit. nach Gerhard Friedrich, Fontanes preußische Welt, Armee-Dynastie-Staat, Herford 1988, S.268 (im folg. zit. als Friedrich)

295. zit. nach Kade, S.4 und Anm.9

296. Ebenda, S.4 und Anm.7

297. Ebenda, S.18

298. Friedrich, S.269

299. Francois, Vorwort und Noske, S.86; siehe auch Anm. 127-130

300. Dr. Hanemann, Wirtschaftliche und politische Verhältnisse in Deutsch-Südwest-Afrika, Berlin 1904, S.48(im folg. zit. Hanemann) Siehe auch Anlage 6!

301. Bernhard Dernburg, Koloniale Lehrjahre, o.O.1909, S.14 zit. nach Kade, S.18

302. Paul Leutwein, Theodor Leutwein, der Eroberer Deutsch- ­ Südwestafrikas, Lübeck 1934, S.9 (im folgenden zit. als Paul Leutwein), Leutwein,S.16 f und Bley, S.20; zum Begriff System dort und S.359 sowie Anlage 7

303. Paul Leutwein, S.25

304. Ebenda, S.4 und Ostertag, S.154 f

305. Ostertag, S.153

306. Ebenda, S.155 f

307. Manfred Messerschmidt, Die Armee in Staat und Gesellschaft - die Bismarckzeit, in: Michael Stürmer, Das Kaiserliche Deutschland, Düsseldorf 1976, S.103

308. Schriftenreihe Innere Führung, Heft 5: Die Bildung des Offiziers, Dokumente aus vier Jahrhunderten, hsg. BMVtdg Fü S I 4, Bonn 1969, Dokument Nr.30

309. Paul Leutwein, S.4; Bley,S.318 und Koloniallexikon Band 2, S.452 (Verwendungszeiten in den Quellen unter­schiedlich angegeben)

3l0. Carl Hans Hermann, Deutsche Militärgeschichte, Frankfurt/M. 1966 S.293

3l1. Ostertag, S.195 f

3l2. Paul Leutwein, S.4

3l3. Walter Görlitz, Die Junker, Lüneburg l981, S.307

314. Petter, Offizierkorps, S.167 und Paul Leutwein, S.4

315. Paul Leutwein, S.4

316. Ebenda

317. Paul v. Schmidt, Das deutsche Offizierkorps und seine Aufgaben in der Gegenwart, Berlin 1904, S.40 zit. nach Ostertag, S.150

318. Dieter Langewiesche, Die Rolle des Militärs in den europäischen Revolutionen von 1848, in: Dieter Dowe u.a. (Hsg), Europa 1848, Bonn 1998, S.919-924

319. Ralf Pröwe, Bürgerwehren in den europäischen Revolutionen 1848, in: Dieter Dowe u.a.(Hsg), Europa 1848, Bonn 1998, S.901-908 u. Rede Bismarcks 11.1.1887, zit. nach Wilfried Loth, Das Kaiserreich, München 1996, S.79

320. Colmar Freiherr v.d.Goltz, Leon Gambetta und seine Armeen, Berlin 1877, S.295

32l. Colmar Freiherr v.d.Goltz, Denkwürdigkeiten, Berlin 1929, S.86-89

322. Bley, S.3l8

323. Ostertag, S.48 f

324. Petter, Einwirkungen, S.12

325. Ebenda, S.12 f

326. Ebenda, S.17

327. Leutwein, S.17

328. Bley, S.18

329. Ebenda, S.20

330. Gründer, S.113 und Bley, S.63

33l. Gründer, S.113 und Bley, S.22/23 , Leutwein, S.541 ff

332. Gründer, S.114

333. Leutwein Vorwort und Bley, S.63 und 65

334. Leutwein, S.18

335. Ebenda, S.2l

336. Ebenda, S.22

337. Ebenda, S.25 Karte

338. Bley, S.39

339. Leutwein, S.38

340. Bley, S.32

34l. Leutwein, S.4l

342. Bley, S.39

343. Ebenda

344. Leutwein, S.55

345. Ebenda

346. Bley, S.52 und 54

347. Ebenda, S.55

348. Ebenda, S.56

349. Leutwein, S.432-434

350. Ebenda

35l. Leutwein, S.5l-54 und Vincent Janus, Die Reiter von Südwest, Berlin 1937, S.48-l0l (im folgenden zit. Janus)

352. Leutwein, S.2l0 und Lutter, S.3l9

353. Kade, S.126 f und Rede Reichskanzler v.Caprivi am 12.5.90, Dokument Nr.3 bei Behnen, Quellen, S.12

354. Kade, S.127

355. Ebenda

356. Reichsgesetzbl. 1895 v.9.6.l895, S.258/259 (Anlage 8)

357. Reichsgesetzblatt 1891, Nr.10 v.22.3.91,S.53 (Anlage 9)

358. Ebenda

359. Helmuth Stoecker, Die deutsche Kolonialherrschaft in Afrika vor 1914, in: ders., (Hsg), Drang nach Afrika, S.178 (im folgenden zit.Stoecker)

360. Organisatorische Bestimmungen für die Kaiserlichen Schutztruppen in Afrika (Schutztruppenordnung), Berlin 1898, Zit. nach Schwabe, Dienst, S.26 f und 167 f

361. Kaiser Wilhelm II. bei Verabschiedung einer Schutztruppenergänzung 1894, zit.nach Spraul, S.718 und Anm. 49

362. Schwabe, Dienst, S.6 und 9 f

363. Stoecker, S.178 f

364. Petter, Offizierkorps, S.167

365. Bley, S.201

366. Petter, Offizierkorps, S.166

367. Ostertag, S.308

368. Ebenda, S.309

369. Bley, S.72 u. 121; Ranglisten der König1ich Preußischen Armee und des XIII. König1ich Württembergischen Armee- Korps für 1897 und 1903, Berlin 1897 bzw. 1903

370. Petter, Einwirkungen, S.7

371. Ebenda, S.10

372. L.H.Gann/Duignan, S.107

373. Fisch, S.77 ff

374. Ebenda, S.113

375. Leutwein, S.537 und Rohrbach,S.366

376. Matuschka, S.206 und Bley,S.12

377. Bley, S.359, Anm.80; zur Person Volkmann: Leutwein, S.179 ff, 218 und Rohrbach,S.366

378. Text bei Leutwein, S.57 f

379. Leutwein, S.166 und 216 f, Interessengemeinschaft 1884-1984, S.270

380. Leutwein, Anlage l, S.555 f und Bley, S.122 (s. auch Anlage 10!); weitere Angaben bei Leutwein, S.218 f

381. Bley, S.l00

382. Stoecker, S.178, Werner Haupt, Die deutschen Schutztruppen, Berg am See 1989, S.16, Nuhn, S.20, Matuschka, S.203, Towns­end, S.242, Steltzer, S.145

383. Bley, S.56,72, Anm.160 und 122

384. Bley, S.56 und Leutwein, S.430

385. Bley, S.99

386. Leutwein, S.118, 432-434 und 530 f

387. Ebenda, S.437

388. Hellmuth Kuhn, Die Deutschen Schutzgebiete, Berlin 1913, S.260

389. Leutwein, S.218 f und Anlage 1 bei Leutwein, S.553 ff, besonders Bildquellen S.219 und 435; siehe auch Anlage 10!) Dazu Schwabe, Schwert, S.264-266 für die Rehobother Miliz

390. Leutwein, S.218,536, Schwabe, Schwert, S.266-270 und Carl Hans Hermann, Deutsche Militärgeschichte, Frankfurt/M. 1966, S.203 f

391. Leutwein, S.526-532 und 118

392. Bley, S.69 und Leutwein, S.211 (siehe auch Anlage 11)

393. Einzelheiten bei Leutwein, S.224-226 und Bley, S.70

394. Fisch, S.75 mit Aufgaben des Residenten und Koloniallexikon Band 3, S.167 f; zum Stationsdienst Rafalski, S.47 ff

395. Leutwein, S.226 f

396. Bley, S.108 und Leutwein selbst S.219 ff

397. Jahresbericht 1894/95, zit. nach Bley, S.134

398. Schwabe, Schwert, S.162, Janus, S.193 f und Dove, S.78f

399. Leutwein, S.72 und Einzelheiten bei Janus, S.114 ff

400. Dove, S.61

401. Rohrbach, S.273-275

402. Bley, S.99 f

403. Einzelheiten bei Kurt Pierson, Die Königlich preußische Militäreisenbahn, Stuttgart 1979, S.71-82 (s.auch Anlage 12)

404. Leutwein, S.235 f und Rafalski, S.170,173,185,252 (Beispiele)

405. E.v.Alten, Allzuviele haben sie hier begraben...,in: Interessengemeinschaft, S.52

406. Ebenda, S.408

407. Fisch, S.44 ff

408. Noske, S.172

409. Gründer, S.118 und Bley, S.177

410. Helbig, S.136 und Bley, S.127 f, 342 (Anm.79); Leutwein, S.244 ff,412,430,43l, besonders S.547

411. Horst Hammen, Kolonialrecht und Kolonialgerichtsbarkeit in den ehemaligen deutschen Schutzgebieten - Ein Überblick, in: Verfassung und Recht in Übersee(VRÜ)32(1999), S.191-­209 (im folgenden zit. Hammen)

412. Bley, S.128, 342

413. Leutwein, S.159,160 und Petter, Einwirkungen, S.8

414. Leutwein, S.245

415. Schwabe, Schwert, S.154 f

416. Ebenda

417. Hanemann, S.40 und Leutwein, S.244 ff, S.559-563

418. Missionar Dannert, Die Belagerung und Befreiung von Omaruru, in: Die Rheinische Mission und der Hereroaufstand, Erlebnisse und Beobachtungen Rheinischer Missionare, Heft 3, Barmer Missionshaus 1904, S.3-27

419. Leutwein, S.227-230, 546 und Wilfried Loth, Das Kaiserreich, Obrigkeitsstaat und politische Mobilisierung (dtv-Taschenbuch 4505) München 1996, S.170; Hammen, S.195

420. Bley, S.105 f,177,353, Leutwein, S.167,439-442

421. Sigrid Kube, Hier könnten wogende Weizenfelder blühen, in: Interessengemeinschaft, S.60 f; Helbig,S.67 f, und Drechsler, S.12

422. Urkunden in wörtlicher Wiedergabe, in: Interessengemeinschaft, S.262-263 und 337-339 sowie Drechsler, S.12

423. Leutwein,S. 257 ff und Gann/Duignan, S.119

424. Rohrbach, S.291 und Leutwein, S.408

425. Gann/Duignan, S.244, Einzelheiten dort von S.243-246

426. Fisch,S.9

427. Leutwein, Vorwort und S.541 ff

428. Bley, S.186, besonders auch zu den Gründen bei Mossolow, S.36 ff

429. Missionar A.Kuhlmann, Sieben Wochen in den Lagern der Aufständischen, in: Berichte der Rheinischen Missionsgesellschaft, Juni 1904, S.225

430. Ebenda

431. Bley, S.195 f

432. Generalstabswerk, S.152; Bayer, S.264 und 269

433. Generalstabswerk, S.59-110

434. Drechsler, S.42 f

435. Spraul, S.721 und Generalstabswerk, S.129 f

436. Graf v.Moltke, Ausgewählte Werke, 2.Band, hg. von F.v. Schmerfeld, Berlin 1925, S.161 ff (im folg.zit. Moltke) und Generalstabswerk, S.62

437. Spraul, S.721, Bley, S.196, Generalstabswerk, S.62, Helbig, S.152

438. Generalstabswerk, S.131 f

439. Bley, S.200

440. Ebenda

441. Spraul, S.721 mit Anm.72

442. Bley, S.200

443. Major a.D.Kunz,Die kriegerischen Ereignisse in den deutschen Kolonien im Jahre 1904, Berlin 1905, S.17

444. Bley, S.189

445. Generalstabswerk,S.17

446. Ebenda S.19

447. Ebenda, S.156, Mossolow, S.41 ff

448. Generalstabswerk, S.23, Gründer, S.120, Bley, S.189, da­gegen Dove und Schwabe, siehe Anmerkungen 100 und 102

449. Bley, S.187 f

450. Drechsler, S.71

451. Gerhard Pool, Die Herero-opstand, o.O.o.J., S.128 u.129, zit. nach ders., Samuel Maharero, Gamsberg/Namibia 1991. S.202 f

452. Sabine Tesche, Verlogen, in: Hamburger Abendblatt v.30.10.98, S.2; dazu Bley, S.216 und Drechsler, S.71-78

453. Bley, S.215, dazu Spraul, S.721 f

454. Drechsler, S.70 und Generalstabswerk, S.168

455. Generalstabswerk, S.125

456. Ebenda, S.12,60,61,84,119,131

457. Ebenda, S.60

458. Drechsler, S.71

459. Ebenda, S.73

460. Helbig, S.154

461. Drechsler, S.71-81 und Report on the Natives of South West Africa and their Treatment by Germany, London 1918, S.57 und dazu Spraul, S.724 f und Premierminister Hertzog der Südafrikanischen Union 1927:"Die Unzuver­lässigkeit und Unwürdigkeit dieser Urkunde genügt, sie zu dem schimpflichen Begräbnis aller ähnlichen Schriften der Kriegszeit zu verdammen."(zit.nach H:H:Gerlach, Deutsche Kolonien und deutsche Kolonialpolitik, Band 1, München 1985,S.648) Diese Quelle ist in Behnen, Quellen aufgenommen worden!

462. siehe Anmerkung 97

463. Drechsler, S.71,72,73 mit Anm.34 und 36

464. Generalstabswerk, S.52

465. Ebenda, S.44

466. Ebenda, S.65,102,110,125 sowie 136,154,186,204 und Bayer, S.191

467. Zit.nach Bley, S.217 und Generalstabswerk, S.186,194,199

468. Exerzierreglement 1906, Ziff.2 und 3, Felddienstordnung 1908, S.9/16 und Exerzierreglement 1888, S.108/109 zit.nach Carl Hans Hermann, Deutsche Militärgeschichte, Frankfurt/M. 1966, S.295

469. Nuhn, S.82 und 183

470. 0tto Müller, Land und Leute in Deutsch-Südwestafrika, in: Walther Beckmann, Unsere Kolonien und Schutztruppen, Berlin 1934, S.130 (im folgenden zit.als Müller)

471. Generalstabswerk, S.9

472. Ebenda, S.8 f

473. Bley, S.202

474. Bley, S.202 und Generalstabswerk, S.153/154 (Ziffern 2 und 7 des Angriffsbefehls)

475. Spraul, S.723 ff und Quellenanhang

476. Generalstabswerk, S.35 ff und Skizze 7

477. Bley, S.199 und Drechsler, S.68-70 mit Anm.26,28,29,30

478. Matuschka, S.206

479. Bley, S.202

480. Drechsler, S.70 f und Generalstabswerk, S.207 und 212

481. Bley, S.168 mit Anm.202; siehe dazu auch Anlage 13

482. Generalstabswerk, S.65

483. Ebenda, S.123 f

484. Mossolow, S.43

485. Bley, S.202 mit Anm.40

486. Drechsler, S.75 f mit Anm.39

487. Spraul, S.724 mit Anm.96; siehe auch Zitat Hptm i.G. Bayer, im Stabe Trothas, zit. nach Nuhn, S.202, Anm.l

488. Spraul, S.724

489. Generalstabswerk, S.152 und 186,142; Bayer, S.130

490. Drechsler, S.77 und dazu Hptm i.G. Bayer bei Nuhn (Anmerkung 487)

491. Bley, S.203 mit Anm.41 und Generalstabswerk, S.142

492. Ebenda

493. Generalstabswerk, S.134 und Bayer, S.139; dazu Anlage 14!

494. Generalstabswerk, S.156-184; Bayer,S.138-139, 144 ff, siehe auch Anlage 14

495. Generalstabswerk, S.185-189; Bayer,S.159-169; dazu Anl.13 u.17

496. Müller, S.136

497. Drechsler, S.104 mit Anm.13

498. Ebenda und Generalstabswerk, S.203 ff

499. Drechsler, S.77-79 und Bley, S.203

500. Generalstabswerk, S.132, aufgegriffen von Drechsler, S.78

501. siehe Anlage 14 und 15

502. Generalstabswerk, S.152 f und 189, Bayer, S.107

503. Ebenda, S.149 und Skizze 7; Anlage 15; Bayer, Skizze S.102

504. Bayer, S.102,179

505. Drechsler, S.77 f und Generalstabswerk, S.157 und 189

506. Schwabe, Schwert

507. Bley, S.168 und Anm.202

508. Generalstabswerk, S.123 und dazu Bayer,S.134 in Beurteilung der Lage zur Ausbruchsrichtung (s.auch Anlage 13)

509. Generalstabswerk, S.133

510. Ebenda, S.135 und Skizze 7

511. Ebenda, S.145-149 und Skizze 9

512. Bayer, S.139 f, dagegen Gründer, S.120

513. Generalstabswerk, S.152 bis 155

514. Drechsler, S.77 f

515. Ebenda

516. Generalstabswerk, S.157 (siehe auch Anlage 15)

517. v.Moltke, S.78

518. Generalstabswerk, S.189 und Anlage 14 und 16

519. Ebenda, S.212 und Drechsler, S.96, Nuhn, S.293 ff

520. Bley, S.203

521. Drechsler, S.95

522. Ebenda,S.78 f

523. Generalstabswerk, S.185-188,192 und Moltke, S.411

524. Bayer, S.174,180,183,195,197, und Generalstabswerk, S.200-202

525. Müller, S.130 ff und Generalstabswerk, S.195,198,200 und Skizze 8

526. Müller, S.130 und Bayer, S.180

527. Müller, S. 133 und Generalstabswerk, S.203

528. Pub1ic Record Office, Kew Gardens, London C.O.Register 336, C.O.48, Vol.3 Piece 577, zit. nach Nuhn, S.185

529. Ebenda, C.O.4l7, Piece 393 ,C.O.Register 545, zit.nach Nuhn, S.292

530. Nuhn, S.292

531. Leutwein, S.82

532. Katesa Schlosser, Die Herero in Britisch Betschuanaland Protektorat und ein Besuch einer ihrer Sied­lungen Newe-le tan, in:Zeitschrift für Ethnologie, Band 80 1955, S.200 f zit. nach Bley, S.168 mit Anm.202

533. Schwabe, Schwert, S.349 f und 400-403 und Anlage l3!

534. Nuhn,S.290-297 und Anlage 17

535. Generalstabswerk, S.205 und Müller, S.129 f

536. Gerhard Pool, Samuel Maharero, Gamsberg/Namibia 1991, S.225 und 227 sowie auch dazu Anlage 17

537. Spraul, S.726

538. Bley, S.193 und 203; Nuhn,S.296 f

539. Bley,S.193,355

540. Nuhn, S.342 f und Bley, S.357, Anm.56

54l. Bayer, S.194-l97

542. Generalstabswerk, S.195

543. Spraul ,Quellenanhang, S.728

544. Ebenda, S.728 f

545. Bley, S.204 f und Drechsler, S.86

546. Ebenda, S.87

547. Steltzer, S.205 und Nuhn, S.300

548. Noske, S.113

549. Ebenda, S.114

550. Ebenda

551. Schlieffen an Ko1onia1abt. des Auswärtigen Amts am 23.11.04 mit Sichtvermerk des Reichskanz1ers, zit. nach Bley, S. 205

552. Nuhn, S.300-305

553. Bley, S.205

554. Noske, S. 113

555. Nuhn, S.30l

556. B1ey, S.206

557. Bayer, S.177

558. Bundesarchiv Koblenz, Nachlaß Epp, N 1 a, Mappe M 5 (u.a. Tagebuch 1904), zit. nach Nuhn, S.275 und 364

559. Bayer, S.295

560. Nuhn, S.200 und 204

561. Schwabe, Schwert, S.468; zu Mitverantwortung und Recht auf Widerspruch Michael Stürmer, Keine Angst vorm Generalstab, in: Welt am Sonntag, Hamburg, Nr.32 v.8.8.99, S.34

562. Nuhn, S.362; Rangliste d.preuß.Heeres 1903, Berlin 1903, S.14

563. Rangliste des Preußischen Heeres 1905, Berlin 1905, S.51

564. Bley, S.205-208

565. Bley, S.355 (Anm.3) und Nuhn, S.285,286,306,344; Dannert, S.25; Gann/Duignan, S.110 und App.C

566. Leutwein,S.522-524

567. Die Kämpfe der deutschen Truppen in Südwestafrika, be­arbeitet von der Kriegsgeschichtlichen Abteilung I des Großen Generalstabes, Zweiter Band, Der Hottentotten­krieg, Berlin 1907, S.2 (im folg.zit.Generalstabswerk 2)

568. Ebenda, S.2,6-9

569. Ebenda ­

570. Bayer, S.235 f

57l. Ebenda, S.234

572. Steltzer, S.207/208, Bayer,S.233, Generalstabswerk 2, S.300

573. Steltzer, S.207

574. Generalstabswerk, S.4 und zit.nach Steltzer, S.207

575. Generalstabswerk , S.16/17, zit.nach Steltzer, S.207

576. Steltzer, S.208,2ll

577. Bayer, S.236

578. Ebenda, S.281

579. Generalstabswerk 2, S.300,336-349

580. Ebenda, S.335

58l. Ebenda,S.297

582. Steltzer,S.211

583. Bayer, S.264

584. Zit.nach Noske, S.114

585. Generalstabswerk 2, S.295

586. Gründer, S.241 f und Lutter, S.312 f

587. Gründer, S.242

588. Max Fleischmann, Die Verwaltung der deutschen Kolonien im Jahre 1908, Sonderabdruck II.Jahrgang des Jahrbuchs über die deutschen Kolonien, Essen 1909,S.1

589. Ebenda, S.4-10 f,18-19

590. Noske, S.117 und 142

591. Matuschka, S.207 und Interessengemeinschaft, S.54 (Anlage 20)

592. Bley, S.260 f

593. Rafalski,S.76

594. Ebenda,S.61

595. Einzelheiten bei Fisch, S.75-143; Bley, S.286,307 mit Anm.30; zur Eignung von Beamten siehe Fisch, S.110

596. Siehe Anmerkung 425

597. Lutter, S.324

598. Hans v.Oelhafen, Der Feldzug in Südwest 1914/15, Berlin 1923, S.13

599. Ebenda, S.9 und 12, besonders S.10: Auftrag des Gouverneurs an den Kommandeur der Schutztruppe v.6.8.14

600. Einzelheiten ebenda, S.143-154

601. Ebenda, S.222-232

602. Rede Reichskanzler v.Caprivi im Reichstag v.12.5.1890 in: Behnen, Quellen, S.ll

603. Gründer, S.25

604. Golo Mann, Staat und Heer, in: ders., Zeiten und Figuren, Frankfurt/M. 1979, S.84

605. Bley, S.260 f; Hannah Ahrendt, Ursprünge und Elemente totaler Herrschaft, Wiesbaden 1955, zit. nach Bley, S.314 sowie Gründer, S.245

606. Spraul, S.726

607. Fritz Fischer, Bündnis der Eliten, Düsseldorf 1985, besonders S.25 ff und 82 ff

XI. Quellen- und Literaturverzeichnis

1. Quellen

Ungedruckte Quellen

-Bundesarchiv Koblenz: BA R 101, I-4 Antwort Reichs­kanzler auf eine Eingabe des Reichskommissars für Südwestafrika.

BA R 101, I-4, S.143 Eingabe deutscher Kolonisten an den Reichskanzler

BA Nachlaß Epp N 1 a, Mappe M 5 (u.a.Tagebuch 1904)

BA Nachlaß Zimmermann

-ZStA Potsdam, Reichskolonialamt: Nr.1228, 1483, 1486, 1588, 2089, 2100, 2101, 1489, 2107, 2111, 2113, 2114, 2115, 2116, 2117, 2153, 2152, 2154.

-Public Record Office Kew Gardens,London: C.O.Register 336,C.O.48,Vol.3 Piece 577 Correspondence High Commissioner of the Territories in South Africa: Correspondence with the Governor of the Cape Colony relating to the Herero uprising 1904-1905 in German South West Africa.

C.O.417,Piece 393,C.O.Register 545: Papers of the Colonial Office re­lating to the High Commission Territories in South Africa.

Gedruckte Quellen

-Die Rheinische Mission und der Hereroaufstand, Erlebnisse und Beobachtungen Rheinischer Missionare, Heft 3, Barmen Missionshaus 1904

-Berichte der Rheinischen Missionsgesellschaft Juni 1904

-Großer Generalstab, Kriegsgeschichtliche Abteilung I(Hsg), Die Kämpfe der deutschen Truppen in Südwestafrika, Band 1, Der Feldzug gegen die Hereros und Band 2, Der Hotten­tottenkrieg, Berlin 1906 bzw. 1907

-Lüderitz, C.A.(Hsg), Akten, Briefe und Denkschriften zur Erschließung von Deutsch-Südwestafrika durch Adolf Lü­deritz, Bremen 1943: Telegramme Reichskanzler v. 27.4.1884 an Botschaft London und an Deutschen Konsul in Kapstadt; Eingabe A. Lüderitz an Auswärtiges Amt v.l.5.1884(Reichs­archiv Potsdam)

-Huber, Ernst Rudolf, Dokumente zur deutschen Verfassungsgeschichte, Band 2, Stuttgart 1964, Dokumente 246/247

-Quellen zu den Beziehungen Deutschlands zu seinen Nachbarn im 19. und 20. Jahrhundert, Freiherr vom Stein-Gedächtnisausgabe, begründet von Winfried Baumgart, Band 3: Reiner Pommerin und Michael Fröhlich(Hsg), Quellen zu den deutsch-­britischen Beziehungen 1815-1914, Darmstadt 1997, Dok.26,29,31,40

-Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte der Neuzeit, Freiherr vom Stein-Gedächtnisausgabe, hsg. von Rudolf Buchner und Winfried Baumgart, Band XXVI: Michael Behnen (Hsg), Quellen zur deutschen Außenpolitik im Zeitalter des Imperialismus l890-191l, Darmstadt 1977, Dok.3,10,34,74,78,122,151 a-c,154,155,199

-Reichsgesetzblätter l885,244;189l,Nr.l0 v.22.3.91,S.53; 1895 v.5.6.95,S.258/259

-Sander, Louis, Geschichte der Deutschen Kolonialgesell­schaft für Südwestafrika von ihrer Gründung bis zum Jahre 1910, Band II: Grundlegende Urkunden in wörtlicher Wiedergabe und Karten, Berlin 1912

-Felddienstordnung des preußischen Heeres 1908 und Exerzierreglements 1888 und 1906

-Stenographische Berichte des Reichstags RT 86,117

-Schriftenreihe Innere Führung, Heft 5, Die Bildung des Offiziers, Dokumente aus vier Jahrhunderten, hg.v.BMVtdg FüSI4, Bonn 1969,Dok.30

-Jakob, E.G., Deutsche Kolonialgeschichte in Dokumenten, Leipzig 1938

-v.Bismarck, Otto, Die Gesammelten Werke, Band 12, Reden 1878-1885, bearb.v.Wilhelm Schüßler, Berlin 1929

-Organisatorische Bestimmungen für die Kaiserlichen Schutztruppen in Afrika(Schutztruppenordnung),Berlin 1898

-Ranglisten der Königlich Preußischen Armee und des XIII.(Königlich Württembergischen) Armeekorps, Berlin 1897, 1903 und 1905

-v.Moltke, Helmuth, Ausgewählte Werke, 2.Band, hsg.v. F.v.Schmerfeld, Berlin 1925

2. Darstellungen

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-v.Alten,E., Allzuviele haben sie hier begraben...,in: Interessengemeinschaft deutschsprachiger Südwester, Windhoek/Namibia, 1884-1984, Vom Schutzgebiet bis Namibia, Windhoek 1984, S.47-56

-Bade,K.J., Friedrich Fabri, Freiburg 1975

-Bade,K.J., Imperialismus und Kolonialmission, Wiesbaden 1982

-Bayer,M.Hauptmann, Mit dem Hauptquartier in Südwestafrika, Berlin 1909

-Bender,Major, Die Schutztruppen. Einteilung und Gliederung, in:Kaiser Wilhelm Dank(Hsg), Deutschlands Wehrmacht, Berlin o.J., S.311-313

-Bernstein,Eduard, Sozialdemokratie und Imperialismus, in: Sozialistische Monatshefte 4/1900

-Bley,Helmut, Bemerkungen zur Kolonialgeschichtsforschung, in: Harald Focke und Peter Jaffé (Hsg), Ergebnisse, Hefte

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-Demeter,Karl, Das deutsche Offizierkorps in Gesellschaft und Staat 1650-1945, Frankfurt/M.1962

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-Dove,Karl, Südwestafrika, Berlin 1896

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-Steltzer,Hans Georg, Die Deutschen und ihr Kolonialreich, Frankfurt/M. 1984

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-Stoecker,Helmuth, Die deutsche Kolonialherrschaft in Afrika vor 19l4, in: ders.,(Hsg), Drang nach Afrika, Berlin l99l, S.16l-l93

-Stürmer,Michael, Die Reichsgründung,(dtv-Taschenbuch 4504), München l993

-Townsend,Mary E., Macht und Ende des deutschen Kolonialreichs, Münster 1988

-Weber,Max, Gesammelte Schriften, Tübingen 1971.

3. Zeitungsartikel

-DPA-Meldung 0689 v.5.3.98, Bundespräsident/Namibia(Zu­sammenfassung), Hereros fordern von Herzog in Denkschrift Entschuldigung

-Brandt,Hans, Still ißt der Herero-König Leberkäs mit Kraut, in: Frankfurter Rundschau v.7.3.98, Frankfurt/M., S.3

-Knemeyer,Thomas, Dolmetscher bringt Herzog in Probleme, in: Berliner Morgenpost v.8.3.98, Berlin, S.5

-v.L., Herzog lobt die Beziehungen zu Namibia, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung v.5.3.98, Frankfurt/M., S.6

-v.L., Herzog: Deutsch schützen und pflegen, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung v.6.3.98, Frankfurt/M., S.10

-Pauls,Peter, Verbrechen der Kolonialzeit verfolgen Her­zog in Namibia, in: Westdeutsche Allgemeine Zeitung v. 7.3.98, S.5

-Pauls,Peter, Über des Kaisers Erblast spricht Herzog nicht gern, in: Stuttgarter Zeitung v.7.3.98, Stuttgart, S.3

-Räther,Frank, Der Häuptling wartet auf mehr als ein Wort, in: Berliner Zeitung v.5.3.98, Berlin, S.3

-Reif,Adelbert, Interview mit Otto Pflanze: Bismarcks Mythos geistert durch das ganze Jahrhundert, in: Die Welt v.20.7.98, Hamburg, S.9

-Stürmer,Michael, Keine Angst vorm Generalstab, in: Welt am Sonntag, Nr.32 v.8.8.99, Hamburg, S.34

-Tesche,Sabine, Verlogen, in: Hamburger Abendblatt v. 30.10.98, Hamburg, S.2

-Kölnische Zeitung, Nr.214 v.4.8.1881

-Werner Voght, Mißtöne bei Herzogs Besuch in Namibia, in: Generalanzeiger Bonn v.9.3.98, Bonn, S.4

XII. Verzeichnis der Anlagen

1. Telegramme des Reichskanzlers v.Bismarck an den deutschen Botschafter in London und den deutschen Konsul in Kapstadt.

2. Eingabe von Adolf Lüderitz an das Auswärtige Amt vom 1.5.1884.

3. Karte von Südwestafrika (1907) nach Paul Rohrbach

4. 0tjimbingwe, erster Dienstsitz des Reichskommissars

5. Windhuk vor 1895.

6. Beamtenoffizier und Beamter auf Dienstreise

7. 0berst Theodor Leutwein.

8. Gesetz betreffend die Kaiserliche Schutztruppe für Südwestafrika.

9. Gesetz betreffend die Kaiserliche Schutztruppe für Ostafrika (Ausschnitt.)

10. Afrikaner als Soldaten der Schutztruppe beim gemeinsamen Dienst mit deutschen Soldaten.

11. Von der Truppe selbst erbaute Stationen, zugleich Verwaltungsgebäude und Kasernen.

12. Bahnlinie Swakopmund-Windhuk, erbaut 1897-1902 durch die Preußische Eisenbahnbrigade, Berlin.

13. Die Ngami-Route von Waterberg im Damaraland durch die Omaheke (Sandfeld) nach Britisch Betschuanaland Protektorat.

14. Aufmarsch zum Gefecht am Waterberg mit den beiden Friktionen bei der Abt.v.d.Heyde

-Fehlen der Abt. Winkler

-Irrmarsch nach Nordosten und Entstehen der Lücke zur Abt. Mueller.

15. Truppeneinteilung zum Gefecht am Waterberg (ohne Abt. Winkler!)

16. I. Gelände im Südosten des Waterbergmassivs (1998) und II. Blick Richtung Südosten von der Station Waterberg und Friedhof der Schutztruppe.

17. Karte zur "Verfolgung" der Herero durch die Schutztruppe in der Omaheke.

18. Stationierung und Dislozierung der Schutztruppe 1914.

19. Wehrgesetz vom 22. Juli 1913 (Ausschnitt.)

20. Stellenbesetzung der Schutztruppe mit Offizieren (ohne Sanitäts- und Veterinäroffiziere) nach der Rangliste vom Mai 1914.

Die Vignette auf dem Deckblatt wurde entnommen: Theodor Leutwein, Elf Jahre Gouverneur in Deutsch­-Südwestafrika, Berlin 1907, S.550

Final del extracto de 170 páginas

Detalles

Título
Die Rolle der Kaiserlichen Schutztruppe als Herrschaftsinstrument in Südwestafrika
Universidad
University of Hamburg
Calificación
sehr gut
Autor
Año
1999
Páginas
170
No. de catálogo
V109477
ISBN (Ebook)
9783640076581
Tamaño de fichero
14439 KB
Idioma
Alemán
Notas
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Palabras clave
Rolle, Kaiserlichen, Schutztruppe, Herrschaftsinstrument, Südwestafrika
Citar trabajo
Klaus Lorenz (Autor), 1999, Die Rolle der Kaiserlichen Schutztruppe als Herrschaftsinstrument in Südwestafrika, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/109477

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