Beeinflußt wurde die Entstehung einer Umweltverträglichkeitsprüfung durch das Environmental Impact Assessment - kurz EIA - in den USA. Das EIA wurde bereits 1970 in den USA mit dem National Environmental Policy Act implementiert1. Dabei wurden nicht wie in Deutschland die Fachgesetze um eine UVP-Klausel erweitert, vielmehr wurde seitens der Bundesbehörden eine querschnittsorientierte UVP eingeführt2. Der Anwendungsbereich des EIA ist weiter als der der UVP in Deutschland, auch politische Entscheidungen und Programme werden einem EIA unterzogen. Der Verfahrensablauf ist ähnlich dem in Deutschland, lediglich erweitert um eine Nachkontrolle3.
Anfang der 70er Jahre gab es erstmals Forderungen aus dem F.D.P. geführten Innenministerium, welches damals für den Umweltschutz zuständig war, nach einer europaweiten, harmonisierten Umweltverträglichkeitsprüfung4. 1976 nahm die EU-Kommission die ersten Vorarbeiten zu einer UVP-Richtlinie in Angriff, um auf die Umweltprobleme europaweit abgestimmt zu reagieren, ohne daß es dabei zu Wettbewerbsverzerrungen kommt5.
Der Verhandlungsprozeß der Richtlinie war äußerst zäh: "Die Mehrheit der Mitgliedsstaaten wollte die UVP-Richtlinie nicht und hätte sich mit einem Scheitern der Verhandlungen gut arrangieren können. Auch die deutsche Verhandlungsdelegation war in erster Linie bemüht, nationale Interessenpositionen abzustecken und zu verteidigen" und orientierte sich an dem Motto «Immer davon reden - nie daran denken»."6. Dies ist insofern pikant, als daß - wie bereits oben erwähnt - die Forderungen nach einer solchen Richtlinie aus dem deutschen Innenministerium kamen.
Eine UVP, wie sie damals gefordert wurde, hätte einen erheblichen Eingriff in die Behördenstrukturen bedeutet, da die "sektoralen Zuständigkeiten ... zur Disposition gestellt"7 worden wäre. Daher ist auch der erhebliche Widerstand gegen die UVP, wie sie ursprünglich gedacht war, zu erklären.
Jedoch wurde mit der EG Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung8 den Mitgliedstaaten verbindlich die Umsetzung der UVP ins nationale Recht bis zum 02.07.1988 aufgegeben (Art. 12 I UVP Richtlinie). Die Umsetzung der Richtlinie erfolgte durch ein sogenanntes Artikel-Gesetz, das "Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Vorhaben (85/337/EWG)". Dieses Gesetz enthält in Art. 1 das eigentliche Stammgesetz, das "Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)" [...]
Inhaltsverzeichnis
- I. Allgemeine Einführung
- II. Ziele und Prinzipien der UVP
- III. Begriff der UVP
- IV. Sachlicher Geltungsbereich
- V. Verfahren
- A. Zuständigkeit
- B. Verfahrensakteure
- C. Verfahrensablauf
- 1. Unterrichtung über den voraussichtlichen Untersuchungsrahmen (§5 UVPG i.V.m. Punkt 0.4 der UVPVwV)
- 2. Unterlagen
- a) Beschreibung der Umwelt
- b) Beschreibung der Umweltauswirkungen
- 3. Ermittlung von Amts wegen
- 4. Beteiligung
- a) Öffentlichkeitsbeteiligung
- b) Beteiligung „Anderer“
- 5. Entscheidungsphase
- a) Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen (§11 UVPG i.V.m. Punkt 0.5.2 UVPVWV)
- (1) Form
- (2) Inhalt
- (3) Frist
- b) Bewertung der Umweltauswirkungen und Berücksichtigung des Ergebnisses bei der Entscheidung (§ 12 UVPG)
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit befasst sich mit der Verfahrensgestaltung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) in Deutschland. Sie analysiert die Entstehung der UVP und erläutert die wichtigsten Ziele und Prinzipien, die ihr zugrunde liegen. Darüber hinaus werden die wesentlichen Verfahrensschritte und beteiligten Akteure beleuchtet.
- Entstehung und Entwicklung der UVP
- Zentrale Ziele und Prinzipien der UVP
- Verfahrensablauf der UVP
- Bedeutung der Öffentlichkeitsbeteiligung
- Integration der UVP in das behördliche Zulassungsverfahren
Zusammenfassung der Kapitel
I. Allgemeine Einführung
Dieses Kapitel beleuchtet die Entstehung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) in Deutschland und vergleicht sie mit dem „Environmental Impact Assessment“ (EIA) in den USA. Es erläutert die Bedeutung der UVP für die Harmonisierung des Umweltrechts und die Bedeutung des Vorsorgeprinzips.
II. Ziele und Prinzipien der UVP
Dieses Kapitel stellt die wichtigsten Prinzipien der UVP vor, darunter das Vorsorgeprinzip, das Verursacherprinzip, der integrative Ansatz und die Beteiligung der Öffentlichkeit. Es erklärt, wie diese Prinzipien in der Praxis umgesetzt werden.
III. Begriff der UVP
Dieses Kapitel definiert den Begriff der UVP und erläutert die rechtlichen Grundlagen, die sie regeln. Es geht auf die wesentlichen Merkmale der EG-UVP-Richtlinie ein und verdeutlicht die Bedeutung des integrativen UVP-Ansatzes.
IV. Sachlicher Geltungsbereich
Dieses Kapitel beschreibt den Geltungsbereich der UVP und die verschiedenen Vorhaben, die einer Prüfung unterliegen. Es erklärt die Unterscheidung zwischen den Anhängen I und II der EG-UVP-Richtlinie und die Bedeutung des Umweltbegriffs.
V. Verfahren
Dieses Kapitel erläutert die verschiedenen Verfahrensschritte der UVP, von der Unterrichtung über den voraussichtlichen Untersuchungsrahmen bis hin zur Entscheidungsphase. Es beschreibt die verschiedenen Beteiligten und die Bedeutung der Öffentlichkeitsbeteiligung.
Schlüsselwörter
Die wichtigsten Schlüsselwörter dieser Arbeit sind: Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), Vorsorgeprinzip, Verursacherprinzip, integrativer Ansatz, Öffentlichkeitsbeteiligung, Verfahrensgestaltung, Umweltauswirkungen, EG-UVP-Richtlinie, Umweltrecht, Zulassungsverfahren, Behördenstrukturen, Umweltschutz.
- Arbeit zitieren
- Björn Dietrich (Autor:in), 2000, Verfahrensgestaltung für die Umweltverträglichkeitsprüfung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/10957