Die Entwicklungspolitik der Bundesrepublik Deutschland


Seminar Paper, 1999

24 Pages, Grade: 2,0


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Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung
1. Struktur der Arbeit
2. Definitionen

II. Kennzeichen einer guten Entwicklungspolitik

III. Entwicklungsgeschichte der deutschen Entwicklungspolitik
1. Die Entstehungsgeschichte
2. Die Innovationsphase
3. Die Krisenzeit
4. Die Wende von und nach 1982
5. Die 90’er Jahre

IV. Das entwicklungspolitische Organisationsnetz
1. Arten der Entwicklungshilfe
2. Institutionen

V. Richtlinien und Vergabekriterien

VI. Leistungen deutscher Entwicklungspolitik
1. Die Leistungen der Bundesrepublik
2. Internationaler Vergleich

VII. Resümee

VIII. Literaturverzeichnis

I. Einleitung

1. Struktur der Arbeit

These: Die Bundesrepublik Deutschland wird im Bereich der Entwicklungspolitik dem Führungsanspruch in Europa und der gesamten Staatenwelt nicht gerecht.

Die Bundesrepublik Deutschland gehört zu den führenden Industrienationen auf der Welt. Sie wird von sehr vielen Akteuren der Staatenwelt kritisch betrachtet und sollte so auch eine gewisse Vorbildfunktion ausüben. Es ist also bedeutsam zu sehen, wie die Bundesrepublik dieser Funktion gerade auf so einem wichtigen Gebiet wie der Entwicklungspolitik nachkommt. In meiner Arbeit werde ich zeigen, daß die deutsche Entwicklungspolitik wenig vorbildlich ist.

Beginnend mit einer Darstellung, wie gute Entwicklungspolitik meiner Meinung nach aussehen sollte, werde ich die Entwicklungsgeschichte, das Organisationsnetz, die Rolle des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie die Leistungen der deutschen Entwicklungspolitik darstellen und versuchen, einen Bezug zu meiner These herzustellen und aufzuzeigen, wo die Schwächen der deutschen Politik liegen und wie man die Entwicklungshilfe erfolgreicher und effektiver gestalten könnte.

Ich werde in meiner Arbeit überwiegend auf die staatliche Entwicklungshilfe eingehen, die bilateral vergeben wird, aber auch andere Akteure in diesem Bereich der Politik benennen.

2. Definitionen

Im allgemeinen wird Entwicklungspolitik so definiert:

„Gesamtheit der Maßnahmen zur Förderung der sozioökonomischen Entwicklung in Entwicklungsländern. Als Entwicklungspolitik wird in diesem Sinne sowohl die Politik der Entwicklungsländer selbst als auch die Entwicklungshilfepolitik der Staaten, Staatengemeinschaften und Organisationen bezeichnet, die ® Entwicklungshilfe leisten“

Unter Entwicklungshilfe wird verstanden:

„Unterstützung in Form von Geld, Sachgütern oder wissensvermittelnden Personen an ® Entwicklungsländer. Ziel ist die Beseitigung und Milderung von Armut, Krankheit, Bildungsnotstand. (...) Ein wichtiges Instrument der Entwicklungshilfe zur Selbsthilfe ist die Öffnung von Industrieländer-Märkten für die Ausfuhr von Entwicklungsländern.“

„Entwicklungsländer. Bezeichnung für Länder mit niedrigem Pro-Kopf-Einkommen, unzureichender medizinischer Versorgung, hoher Analphabetenquote und geringer Arbeitsproduktivität.“(Ollson / Pieckenbrock, 1998: 108)

II. Kennzeichen einer guten Entwicklungspolitik

Bevor ich zu der Darstellung deutscher Entwicklungspolitik komme, werde ich zeigen, wie gute Entwicklungspolitik meiner Meinung nach aussehen sollte, damit die Entwicklungshilfe in angemessenem Umfang bei den bedürftigen Ländern ankommt und zu einem Fortschritt in der Entwicklung führen kann.

Wichtig für eine effektive Entwicklungspolitik ist ein Ministerium für Entwicklung als Zentrum eines großen organisatorischen Netzwerkes auf staatlicher Ebene. Dieses Netzwerk müßte sowohl aus Regierungsorganisationen bestehen also auch aus Nicht-Regierungsorganisationen (NRO), die gemeinsam ihre gesammelten Erfahrungen in die Politik einbringen. NRO sind in dieser Beziehung sehr wichtig und sollten als Berater des Ministeriums agieren, da sie oftmals über Erfahrungen und Kontakte verfügen, die eine staatliche Institution gar nicht haben kann.

Auch muß es eine hohe Kooperation zwischen anderen Staaten, die Entwicklungshilfe vergeben, und den Staaten, die diese Hilfe empfangen, geben. Projekte und Programme können so gemeinsam abgestimmt werden. Auch kann die Analyse, an welcher Stelle die Hilfe am nötigsten gebraucht wird, effektiver erfolgen.

Federführend für diese Abstimmungen muß das Ministerium für Entwicklung sein. Es muß eine einfache Organisationsstruktur, die schnelle Entscheidungen ermöglicht, besitzen.

Des weiteren muß das Ministerium mit großen Entscheidungskompetenzen auf dem entwicklungspolitischem Sektor ausgestattet sein. Es darf nicht passieren, daß andere Ministerien eigene Interessen vor die Entwicklungsinteressen stellen können. Die Kompetenzen müssen klar verteilt sein.

Im Rahmen des Nord-Süd-Dialogs haben sich die reichen Industriestaaten verpflichtet, 0,7% des BSP. als öffentliche Entwicklungshilfe (ODA) aufzubringen. Der Etat eines entwicklungspolitischen Ministeriums muß so hoch sein, daß dieses Versprechen eingehalten werden kann.

Das so aufgebrachte Kapital muß in zwei verschiedenen Kategorien verwendet werden. Soforthilfe nach Katastrophen sollte die eine Kategorie ausmachen. Sie muß schnell und unbürokratisch erfolgen, damit sich entstandenes Elend nicht noch verschlimmert.

Die zweite Kategorie bildet die langfristige Hilfe für die Entwicklungsländer. Sie muß aufgebracht werden, um die Wirtschaft in den betreffenden Ländern anzukurbeln, die Menschen auszubilden und aufzuklären sowie das Gesundheitssystem aufzubauen. Es kommt besonders darauf an, die Gelder nicht in einzelne Projekte zu zerstreuen, sondern eine Bündelung und Schwerpunktsetzung der Projekte auf der Grundlage von Regional- und Länderanalysen vorzunehmen. Dabei sollte Entwicklungshilfe sowohl in Form von Kapitalhilfe erfolgen als auch in Form von technischer Zusammenarbeit, d.h. Unterstützung durch Fachkräfte und Lieferung von Arbeitsmaterialen und technischem Gerät. Hilfe zur Selbsthilfe muß dabei die entscheidende Parole sein.

Entwicklungshilfe darf an keiner Stelle irgendeinem Eigeninteresse unterliegen. Es sollte frei von wirtschaftlichen Interessen der Geberländer, aber auch vom persönlichen Vorteil der einzelnen Helfer sein.

Nur an wenigen Stellen sollte die Entwicklungshilfe mit bestimmten Forderungen verbunden sein. So sollte auf jeden Fall das Entwicklungsinteresse der Länder gegeben sein, d.h. es muß eine Entwicklungsorientierung staatlichen Handelns erkennbar sein.

Ein wichtiger Punkt ist auch die Beachtung der Menschenrechte. Sie sollen als Grundlage für das menschliche Zusammenleben auf dieser Welt dienen und von allen beachtet und anerkannt werden.

Frei von jeden Forderungen muß aber immer die Katastrophenhilfe bleiben, da mit ihr immer Menschen geholfen werden soll, denen durch äußere Einwirkung jede Existenzgrundlage verloren gegangen ist.

Zusammenfassend kann man sagen: es muß ein mit ausreichend Kompetenzen ausgestattetes Ministerium geben, welches die Entwicklungshilfeprojekte plant, durchführt und evaluiert. Der Etat dieses Ministeriums muß so hoch sein, daß das 0,7% Ziel erreicht wird. Staatliche Entwicklungshilfe muß frei sein von jedem Eigeninteresse und die Entwicklungsländer nicht abhängig machen, sondern es muß Hilfe zur Selbsthilfe gegeben werden.

III. Entwicklungsgeschichte der deutschen Entwicklungspolitik

Die Entwicklungsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland nahm bisher keinen kontinuierlichen Verlauf ein. Vielmehr ist sie gekennzeichnet von unterschiedlichen Phasen, geprägt durch Ereignisse in der Weltpolitik, aber auch durch Regierungswechsel in Deutschland. Sie läßt sich in fünf Phasen einteilen.

1. Die Entstehungsgeschichte

Erstmals wurden im Jahr 1952 vom Bundesministerium für Wirtschaft 500.000 DM als „Zuschüsse für die Förderung des Erfahrungsaustausches mit weniger entwickelten Gebieten“ bereitgestellt. Bereits 1956 hat das Auswärtige Amt 50 Mio. DM für technische Hilfe an unterentwickelte Gebiete bereitgestellt. Dieser Einstieg geschah jedoch nicht ganz freiwillig, denn massive Forderungen, vor allem aus den USA, veranlaßten die wirtschaftlich erstarkte Bundesrepublik, sich für unterentwickelte Gebiete zu engagieren.

(vgl. Kaiser / Wagner 1991: 214)

In dieser Phase, die bis in die zweite Hälfte der 60’er Jahre ging, wurde die Entwicklungspolitik der Bundesrepublik mit einem stark improvisatorischen Charakter aufgebaut und dabei vor allem als Instrument der Diplomatie und der Außenwirtschaftspolitik eingesetzt. Eine entwicklungspolitische Programmatik gab es noch nicht, vielmehr wurde sie vom Außen- und Wirtschaftsministerium nebenbei verwaltet. Entwicklungspolitik wurde vom Auswärtigen Amt (AA), welches fachlich für die Technische Hilfe verantwortlich war, in erster Linie als weltweites diplomatisches Kampfmittel des Westens gegen ein Vordringen des Kommunismus in der Dritten Welt verstanden. Des weiteren wollte man einen Damm gegen die völkerrechtliche Anerkennung der DDR durch die schnell wachsende Zahl von Staaten in der Dritten Welt aufbauen. (vgl. Nohlen 1995: 136)

Dieses Verständnis weicht weit vom eigentlichen Zweck der Entwicklungspolitik ab, vielmehr waren die eigenen Interessen maßgebend für die Leistungen unter dem Decknamen der Entwicklungspolitik.

Mit der Betonung der export- und rohstoffpolitischen Interessen sowie der ordnungspolitischen Perspektive der Sozialen Marktwirtschaft konkretisierte das für die Kapitalhilfe zuständige Wirtschaftsministerium (BMWi) ergänzend die außenpolitischen Zielvorstellungen. (vgl. Nohlen 1995: 136)

Auch diese Politik ist keine Entwicklungspolitik im eigentlichen Sinne, sondern dient vorrangig den eigenen Interessen.

„Entwicklungshilfe wurde also zum Hebel der westlichen Blockpolitik und der Deutschlandpolitik“(vgl. Nuscheler 1996: 378).

Unter diesen Gesichtspunkten war die Entwicklungspolitik auch durchaus erfolgreich, da die DDR nicht mit besseren Angeboten aufwarten konnte. Allerdings ist dies auch eine Richtung der Entwicklungspolitik, wie sie auf keinen Fall aussehen sollte und auch ihrem Namen nicht gerecht wird.

Auf der organisatorischen Ebene entsprach der konzeptionellen Improvisation und Fremdbestimmung der Entwicklungspolitik ein System nur schwer überschaubarer und koordinierbarer Verantwortlichkeiten ohne die integrierende Kraft eines voll verantwortlichen Ressorts. (vgl. Nohlen 1995: 136)

Erst 1961 kam es zur Gründung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ), welches fortan mit den entwicklungspolitischen Aufgaben betraut wurde. Allerdings waren die Anfangsjahre des BMZ gekennzeichnet von Schwierigkeiten und mangelnden Entscheidungskompetenzen. So behielt das Wirtschaftsministerium bis 1973 die Zuständigkeit für die Kapitalhilfe und für alle Handelsfragen. Das Auswärtige Amt trat zwar schon 1964 die Zuständigkeit für die technische Hilfe ab, steckte aber weiterhin die außenpolitischen Rahmenbedingungen für das Handeln ab. So hatten beide Ministerien, BMWi und AA, die Federführung in der Entwicklungspolitik inne, welche durch ein Vetorecht in den drei interministeriellen Referentenausschüssen gesichert wurde. Es dauerte einige Jahre, bis das BMZ nicht mehr um seine Existenz bangen mußte. In diesen Jahren erhielt es vor allem Überlebenshilfe von einer sich formierenden „Entwicklungslobby“ und der Wertschätzung dieses Politikbereichs als Verschiebebahnhof des Koalitions- und Regionalproporzes. (vgl. Nuscheler 1996: 379)

Obwohl die langwierigen und schwierigen Vergabekriterien der anfänglich noch kleinen Summen keinen Beitrag zu einer raschen Konjunkturbelebung leisten konnte, wurde die staatliche Entwicklungshilfe beim ersten Konjunktureinbruch in den Jahren 1966/67 nach dem Jahrzehnt des „Wirtschaftswunders“ durch den ersten sozialdemokratischen „Entwicklungshilfeminister“ Hans-Jürgen Wischnewski als Instrument der Exportförderung und Konjunkturbelebung gerechtfertigt. (vgl. Nuscheler 1996: 379f.)

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Excerpt out of 24 pages

Details

Title
Die Entwicklungspolitik der Bundesrepublik Deutschland
College
University of Leipzig  (Institut für Politikwissenschaft)
Course
Nord-Süd-Beziehungen
Grade
2,0
Author
Year
1999
Pages
24
Catalog Number
V10958
ISBN (eBook)
9783638172462
File size
398 KB
Language
German
Keywords
Entwicklungspolitik, Bundesrepublik, Deutschland, Nord-Süd-Beziehungen
Quote paper
Holger König (Author), 1999, Die Entwicklungspolitik der Bundesrepublik Deutschland, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/10958

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