Die gemeinsame Europäische Außen- und Sicherheitspolitik unter Berücksichtigung der Rolle der großen Nationalstaaten (Deutschland, Frankreich, Großbritannien)


Term Paper (Advanced seminar), 2005

41 Pages, Grade: 2


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

I: Von den Anfängen der Europäischen Zusammenarbeit bis zum Verfassungsvertrag der Europäischen Union.
1. Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG) und die Europäische Politische Gemeinschaft (EPG) und ihr unrühmliches Ende.
2. Die Westeuropäische Union (WEU), ein Papiertiger?
3. Charles de Gaulles Europäische Politische Union – Fouchetpläne.
4. Die Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) und die Einheitliche Europäische Akte (EEA) als die Vorläufer einer Europäischen Außenpolitik.
5. Die Gemeinsame Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GASP/ESVP) von Maastricht bis zum Scheitern des Verfassungsvertrages.

II: Nizza – Das neue Struktur- und Entscheidungssystem der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP).
1. Die neuen Strukturen und Verfahren der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik nach Nizza – Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK), Militärausschuß (EUMC), Militärstab (EUMS) und die Politik der „Verstärkten Zusammenarbeit“.
2. Das neue Entscheidungsverfahren in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union nach Nizza. Supranationalität, Intergouvernementalität, oder „Brüsselisierung“?
3. Die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik als Erweiterung der GASP. Kann es eine Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik geben ohne eine Europäische Außenpolitik?

III: Führungs- oder Blockademächte der Europäischen Union? Deutschland, Frankreich, Großbritannien.
1. Deutschland, europäische Mit-Führungsmacht zwischen Idealismus und Pragmatismus.
2. Frankreich, der „primus inter pares“. Führungsmacht nach dem Prinzip der Staatsräson.
3. Großbritannien, Führungsmacht und ausgleichender Akteur zwischen NATO und ESVP.

IV: Schlußfolgerung

Einleitung

„Als Zusammenschluss von 25 Staaten mit über 450 Millionen Einwohnern, die ein Viertel des Bruttosozialprodukts (BSP) der Welt erwirtschaften, ist die Europäische Union, … zwangsläufig ein globaler Akteur. … Europa muss daher bereit sein, Verantwortung für die globale Sicherheit und für eine bessere Welt mitzutragen.“[1]

Mit diesen Worten in der Präambel ihrer Sicherheitsstrategie vom 12. Dezember 2003 beabsichtigt die Europäische Union (EU) - nach dem Debakel im Vorfeld der Irak-Konflikts[2], - sich im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) erstmals eine gemeinsame Definition eigener Sicherheitsinteressen zu verleihen. Seit vielen Jahren wird die Notwendigkeit der Formulierung und Implementierung einer wirksamen gemeinsamen europäischen Außen- und Sicherheitspolitik diskutiert. Doch während die Außenhandelsbeziehungen von Beginn der europäischen Integrationsbemühungen an in den Kompetenzbereich der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) verankert wurden, konnten sich die Staats- und Regierungschefs erst auf dem Gipfeltreffen von Den Haag Ende 1969 und durch die Annahme des Luxemburger-Berichts im Oktober 1970 auf außenpolitische Kooperationsstrukturen einigen. Damit war die Europäische Poltische Zusammenarbeit (EPZ) geboren. Jedoch blieb die EPZ ein zaghafter und selektiver, die sicherheits- und verteidigungspolitische Dimension ausschließender Versuch zur Koordination westeuropäischer Außenpolitik.

Erst die historischen Ereignisse der Jahre 1989/90 verliehen dem Projekt neue, kraftvolle Impulse. Erst die Vollendung der deutschen Einheit, welche die Bundesrepublik zu einem außenpolitisch souveränen Staat werden ließ, entfaltete eine Katalysatorwirkung für das Projekt einer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. Vor allem die großen europäischen Partnerstaaten Frankreich und Großbritannien wollten sicherstellen, daß auch ein wiedervereinigtes und damit mächtigeres Deutschland weiterhin im Westen verankert blieb, um jeden außenpolitischen Sonderweg dauerhaft auszuschließen. Auch mußte der innere Zusammenhalt des Ost-West-Konflikts, der ab den 50er Jahren das europäische Integrationswerk ermöglicht hatte und angesichts des Kollapses des Ostblocks und der UdSSR nun wegfiel, durch neue Initiativen und Projekte ersetzt werden, damit die Zusammenarbeit der Gemeinschaft auch künftig gewährleistet sein könnte. Deshalb beschlossen die europäischen Staats- und Regierungschefs auf dem Maastrichter Gipfel im Dezember 1991, die EPZ im Rahmen des neuen Unionsvertrages zur GASP auszubauen. Da die Mitgliedsstaaten aber nicht bereit waren, einer regelrechten Vergemeinschaftung dieses Politikfeldes, das nun auch um die sicherheits- und verteidigungspolitische Dimension von Außenpolitik erweitert wurde, zuzustimmen, schuf man für die GASP ein spezifisches „decision regime“[3], das als zweite Säule des EUV[4] den Mitgliedstaaten und ihrer intergouvermentalen Zusammenarbeit die herausragende Rolle einräumte.

Noch vor Inkrafttreten des Unionsvertrages zum 1.11.1993 ließen weitere Umbrüche und Katastrophen, wie z. B. in Jugoslawien, auf internationaler Ebene die Defizite der Maastrichter GASP-Beschlüsse deutlich zu Tage treten.[5] Doch die Konsequenzen, die der Europäische Rat (ER) auf dem Reformgipfel von Amsterdam zog, brachten im Detail zwar durchaus eine Effektivierung der GASP mit sich,[6] aber am vorrangig intergouvernemental ausgerichteten Entscheidungssystem wurden keine grundlegenden Korrekturen angebracht.

Auch in Nizza im Dezember 2000 wurden an der genuinen GASP nur äußerst bescheidene Veränderungen vorgenommen.[7] Dies zeigt deutlich die „Lichtgeschwindigkeit“ (Javier Solana), mit welcher seit dem Gipfeltreffen in Dezember 1999 in Helsinki der Auf- und Ausbau der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) betrieben wird. Allerdings hat die Institutionalisierung der ESVP, wie sie ihr vom ER in Nizza übertragen wurde, die Rolle der Mitgliedstaaten in der GASP weiter gestärkt, da für alle Beschlüsse mit militärischen oder verteidigungspolitischen Bezügen die Einstimmigkeit als Entscheidungsregel verfügt wurde.[8] In Nizza wurde nicht nur an der Maastrichter Säulenkonstruktion festgehalten, auch das intergouvernementale Entscheidungsregime der GASP wurde weiter ausgebaut. In der Tat ist unter den Bedingungen der ESVP mit ihren Souveränitätsvorbehalten zugunsten der Mitgliedsstaaten eine echte Vergemeinschaftung der GASP wieder in weite Ferne gerückt.

Das Thema dieser Arbeit ist die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU, unter Berücksichtigung der Rolle der großen Nationalstaaten Deutschland, Frankreich und Großbritannien. Der Schwerpunkt dieser Arbeit liegt auf der Analyse der GASP nach dem Vertrag von Nizza und der Frage nach dem Anspruch der EU als selbstständiger Akteur der Weltpolitik und den Umständen, die oft mit den nationalen Interessen und Machtpolitik der großen Drei kollidiert. Hierbei wird die Frage aufgeworfen, ob eine Europäische Außenpolitik bereits existiert und wenn ja, in welcher Qualität? Zum Verständnis der Problematik des Themas und der Rolle der großen Nationalstaaten ist es unabdingbar, die Vorgeschichte und die Vorläufer der europäischen Außen- und Sicherheitspolitik kurz vorzustellen. Folglich wird der Autor auf den institutionellen Aufbau und Funktionen der GASP nach den aktuellen Bestimmungen des Nizza-Vertrages eingehen. Schließlich soll eine Analyse der Rolle der Mitglieder des Führungstrios in der Interdependenz zu einander und den Bestimmungen der GASP untersucht werden. In der Schlußfolgerung wird der Autor die Ergebnisse der Arbeit nochmals zusammenfassen und ein Resümee ziehen.

Aufgrund der Breite und der Komplexität des Themas erhebt diese Arbeit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. In ihr können auch nicht alle Aspekte der Außenpolitik der EU und die Rolle der einzelnen EU-Mitglieder behandelt werden, da dies den Rahmen dieser Arbeit sprengen würde, und weil jeder dieser Faktoren für sich eine eigene und ausführlichere Bearbeitung bedürfte. Als Literatur dienten dem Autor zahlreiche Artikel aus Sammelbänden und Fachzeitschriften.[9] Als sehr hilfsreich und von großer Relevanz wären Gisela Müller-Brandeck-Bocquets „Europäische Außenpolitik“[10] und Hans-Georg Ehrharts „Die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik“[11] zu erwähnen. Beide bieten eine Fülle von Artikeln von renommierten Kennern der GASP/ESVP-Problematik an. Hier werden auch die Vorstellungen der wichtigsten Nationalstaaten dargestellt. Für die Vorgeschichte der europäischen Außen- und Sicherheitspolitik war Gerhard Brunns „Die Europäische Union“[12] außerordentlich hilfreich, da es für den Autor die Entwicklung der Vorläufer der GASP/ESVP sehr anschaulich mit Hintergrund-Informationen darzustellen vermag.

I: Von den Anfängen der Europäischen Zusammenarbeit bis zum Verfassungsvertrag für die Europäische Union.

Die fünfziger Jahre markierten nicht nur den Anfang der Europäischen Zusammenarbeit mit der Unterzeichnung der Römischen Verträge, sondern auch den Versuch zweier weiterer europäischer Integrationsversuche. Im Rahmen einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) sollte eine gemeinsame europäische Armee geschaffen und diese einer supranationalen politischen Autorität der Europäischen Politischen Gemeinschaft (EPG) unterstellt werden. Ein Scheitern solcher ehrgeizigen Projekte aus dieser Zeit wurde nicht wieder riskiert.

1. Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG) und die Europäische Politische Gemeinschaft (EPG) und ihr unrühmliches Ende.

Mit dem Ausbruch des Korea-Krieges und der damit einher gehenden Verschärfung des Kalten Krieges wuchs die Befürchtung vor einem sowjetischen Angriff auf West-Deutschland und damit auch auf die Sicherheit Westeuropas. Da die Vereinigten Staaten (USA) militärisch in Ostasien gebunden waren, hätten sie der nordatlantischen Verteidigungsgemeinschaft (NATO) im Falle eines militärischen Konflikts mit der Sowjetunion nicht genug Ressourcen zur Verfügung stellen können. Die Idee seitens der USA, Deutschland wiederzubewaffnen wurde deshalb jetzt mit Nachdruck vorgetragen. Dies stieß jedoch auf große Bestürzung der Verbündeten, vor allem Frankreichs.[13] Nichtsdestotrotz griff der französische Ministerpräsident René Pleven den Vorschlag auf[14] und unterbreitete seinen Plan der französischen Nationalversammlung, der Bundesrepublik und den übrigen Verbündeten. Das Ergebnis der Verhandlungen führte zum EVG-Vertrag vom 27. Mai 1952. Dieser sah eine „Europäische Verteidigungsgemeinschaft“ mit gemeinsamen Institutionen, gemeinsamen Truppen und einem gemeinsamen Budget vor.[15]

Zur gleichen Zeit wie die EVG-Planungen liefen Verhandlungen über ein politisches Koordinations- und Kontrollorgan, welches der Europäischen Armee übergeordnet werden sollte. Deshalb wurde die künftige Parlamentarische Versammlung der EVG mit dem Artikel 38 des Vertrages beauftragt, die Schaffung einer Organisation zu untersuchen, die einen Bestandteil des späteren bundesstaatlichen oder staatbündischen Gemeinwesens bilden sollte.[16]

Die EPG sollte eine Organisation werden mit dem Charakter zwischen einem Staatenbund und einem Bundesstaat. Sie sollte die Montanunion und die EVG zusammenfassen und deren Kompetenzen erhalten. Als Institutionen waren vorgesehen: Ein Parlament (zwei Kammern), eine Regierung (Exekutivrat), ein intergouvernementales Koordinierungsgremium (Ministerrat), ein Gerichtshof und ein Wirtschaftsrat und Sozialrat. Zwischen den Regierungen blieben aber Gegensätze bestehen, die nicht zu überwinden waren, und deswegen verschoben die Außenminister die weitere Behandlung der EPG auf die Zeit nach der Ratifizierung des EVG-Vertrages. Fünf Länder ratifizierten ihn mit der notwendigen Mehrheit. Das französische Ratifizierungsverfahren jedoch entwickelte sich zu einem politisch-ideologischen Streit.[17] Am 29. August 1954 kam es in der französischen Nationalversammlung zur Abstimmung. In der Schlußabstimmung über den Antrag, den Vertrag nicht weiter zu beraten und ihn gar nicht erst zur Abstimmung kommen zu lassen, stimmte eine Mehrheit von 319 zu 264 gegen die EVG.[18]

Das Scheitern der EVG und mit ihr der EPG, der großen Idee, Europa ein politisches Dach zu geben, rief im Westen eine große Bestürzung hervor.[19] Für Trauerarbeit aber war keine Zeit. Es mußte schnell eine Ersatzlösung für die gescheiterte EVG gefunden werden. Die Suche nach einer Alternative sollte nicht lange dauern.

2. Die Westeuropäische Union (WEU), ein Papiertiger?

Nach dem Scheitern des EVG-Vertrages, ergriff der britische Außenminister Anthony Eden die Initiative und lud die sechs Unterzeichner-Staaten der EVG und dazu die Vereinigten Staaten und Kanada zum 28. September 1954 nach London ein. Die Beratungen der Neunmächtekonferenz wurden wenige Wochen später in Paris fortgesetzt.[20] Am 23. Oktober 1954 wurde ein aus mehreren Teilen bestehendes Vertragswerk (Pariser Verträge)[21] als Ersatzlösung für die EVG unterzeichnet und trat nach problemloser Ratifizierung durch die Parlamente am 6. Mai 1955 in Kraft. Es gestaltete das um Italien und die Bundesrepublik Deutschland erweiterte Brüsseler Vertragswerk[22] zur Westeuropäischen Union (WEU) um und integrierte es voll in die NATO.[23] Die vor allem auf die Vorschläge des britischen Außenministers Eden beruhenden Vereinbarungen brachten eine Lösung, die in etwa den mannigfachen Interessen innerhalb der Allianz entsprach. Jedoch fehlte dem neuen Vertragswerk die supranationalen Elemente wie bei der EVG und damit ein Fortschritt in Richtung zu einer europäischen Integration.[24] Sowohl die Zielsetzung als auch die übertragenen Vollmachten der Pariser Verträge unterschieden sich deutlich von denen der EVG. Die Verteidigung war nicht mehr das oberste Ziel der WEU, sondern die Rüstungskontrolle und die Rüstungsbeschränkung. Die militärische Integration blieb ausschließlich der NATO vorbehalten. Ebenso wenig verfügte die WEU über ein übernationales Organ, das die europäische Gemeinschaft hätte stärken können.[25] Es war eine Ironie der Geschichte, daß die Ablehnung der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft durch die französische Nationalversammlung zu der eigenständigen deutschen Armee führte, die Frankreich eigentlich hatte verhindern wollen.

Die WEU blieb im Wesentlichen ein Papierprodukt und stand lange Zeit im Schatten der NATO bis sie Anfang der neunziger Jahre aus ihrem Schattendasein geholt wurde.[26] Mit den Beschlüssen zur Etablierung einer Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) gingen die Funktionen die WEU ab November 1999 größtenteils auf die EU über. Der Hohe Vertreter (HV) der GASP, Javier Solana, wurde zu ihrem Generalsekretär ernannt.[27]

3. Charles de Gaulles Europäische Politische Union – Fouchetpläne.

Ein zweiter Anlauf für eine Politische Union kam 1960 vom französischen Präsidenten Charles de Gaulle. Sein Konzept beruhte auf der Zusammenarbeit von unabhängigen Staaten, die ihre volle Souveränität und ihr Vetorecht in allen Institutionen behalten sollten. Er wollte keinen Bundesstaat, sondern eher eine Konföderation, ein „Europa der Vaterländer“ wie er es nannte. Dieses Europa sollte eine unabhängige Macht zwischen den zwei Blöcken USA und Sowjetunion werden und nach de Gaulles Vorstellungen auch Frankreichs Interessen dienen.[28] Es sollte eine organisierte Zusammenarbeit der Staaten Westeuropas geben, sowohl politisch, wirtschaftlich als auch kulturell, aus der nach Meinung de Gaulles in einem längeren Zeitraum eine Konföderation werden konnte. Vorrangig sollte hierbei eine regelmäßige Zusammenarbeit der europäischen Staaten zustande kommen.[29] De Gaulle hatte vor, seine Politische Union den bereits existierenden europäischen Institutionen überzuordnen. Nicht diese würden mehr den Mitgliedsstaaten Anordnungen erteilen können, sondern umgekehrt sollten sie nur im Auftrag der Staats- und Regierungschefs tätig werden. Die Regierungen sollten alle Beschlüsse einstimmig in eigener Verantwortung fassen. De Gaulles Vorschlag schloß auch eine Zusammenarbeit in der Verteidigungspolitik ein. Er ließ dadurch erkennen, daß er die Europäer teilweise aus der NATO herauslösen und in einer eigenen Verteidigungsorganisation zusammenfassen wollte, um sie von den Amerikanern unabhängig zu machen.[30] Trotz gewisser Zugeständnisse de Gaulles kamen die sechs Partner auf der Gipfelkonferenz im Februar 1961 in Paris zu keinem Beschluß und damit zu einer Absage an de Gaulles Projekt einer Politischen Union. Nichtsdestotrotz beauftragten die Regierungschefs der Sechs unter dem Vorsitz des dito französischen Diplomaten Christian Fouchet einen Ausschuß zur Ausarbeitung von Vorschlägen, wie eine politische Zusammenarbeit der Staats- und Regierungschefs verstärkt werden könne.

Die Fouchetpläne wurden im Oktober 1961 vorgelegt. Im Gegensatz zu de Gaulles Plänen sollte die Politische Union nicht über den bisherigen Gemeinschaften stehen, sondern an ihrer Seite. Die Union sollte unauflösbar sein und in erster Linie die Annahme einer gemeinsamen Außenpolitik und einer gemeinsamen Verteidigungspolitik zum Ziele haben. Der Entwurf sah aber auch weiterhin den Vorrang der NATO bei der Verteidigung Europas vor.[31] Im Januar 1962 präsentierte de Gaulle einen von ihm modifizierten und verschärften Entwurf vor (Fouchetplan II), der einen heftigen Aufschrei der Partner provozierte.[32] Die kleineren Staaten befürchteten, durch den Plan zukünftig dem Willen der großen ausgeliefert zu werden, und plädierten dafür, erst eine Aufnahme Großbritanniens abzuwarten. Damit war de Gaulles Union gescheitert. De Gaulles verstärkte seine Opposition gegenüber Großbritannien und setzte auf eine engere Zusammenarbeit mit der Bundesrepublik Deutschland. So kam es am 22. Januar 1963 im Elysee-Palast zur Unterzeichnung des „Französisch-Deutschen Freundschaftsvertrages“.[33]

Dieser Freundschaftsvertrag institutionalisierte in den deutsch-französischen Beziehungen jene Formen zwischenstaatlicher Zusammenarbeit, wie sie die Fouchetpläne für die Beziehungen aller EWG-Länder untereinander vorgesehen hatten. Der deutsch-französische Freundschaftsvertrag sollte sich ab den siebziger Jahren vorteilhaft für den Fortgang der europäischen Vereinigung auswirken, da Bonn und Paris ihn zur Abstimmung über ihr gemeinsames Vorgehen nutzten.[34]

4. Die Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) und die Einheitliche Europäische Akte (EEA) als Vorläufer einer Europäischen Außenpolitik.

Zu Anfang der siebziger Jahre hatte die Europäische Gemeinschaft (EG) in wirtschaftlicher Hinsicht auf der Welt einen Stellenwert eingenommen, die von ihr mehr Verantwortung, aber auch mehr Effizienz in der gemeinsamen Politik nach außen hin verlangte.[35] Dazu wurde der belgische Diplomat Etienne Davignon beauftragt, Grundsätze und Verfahren einer politischen Zusammenarbeit auszuarbeiten. Der Davignonbericht wurde im Herbst 1970 vorgelegt und ihm folgten die Außenminister, die im Oktober 1970 eine engere politische Zusammenarbeit bzw. ein abgestimmtes außenpolitisches Verhalten beschlossen. Damit war die Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) geboren, die in den nächsten 30 Jahren. trotz einiger herber Rückschläge, eine Vertiefung der außenpolitischen Zusammenarbeit herbeiführen sollte.[36]

So einigten sich die Außenminister der Gemeinschaft auf ihrer Konferenz in Luxemburg im Oktober 1970 lediglich auf Grundsätze und Methoden einer pragmatischen Zusammenarbeit. Sie erklärten sich bereit, durch regelmäßige Unterrichtung und Konsultationen eine bessere gegenseitige Verständigung über die großen Probleme der internationalen Politik zu gewährleisten. Weiterhin sollten sie ihre Standpunkte harmonisieren, ihre Haltung abstimmen, und, wo es möglich und wünschenswert erschien, ein gemeinsames Vorgehen begünstigen.[37]

Die EPZ sah nur regelmäßige Konsultationen vor und besaß keinerlei institutionelle Verbindungen zu den EG-Organen. Bis 1986 war sie nichts weiter als ein bloßes Übereinkommen ohne jegliche verbindliche juristische Grundlage. Das Verfahren war rein freiwillig. Aber die EPZ erwies sich als attraktiv für die Teilnehmer, denn sie konnten ihre nationalen Interessen wegen der Unterstützung der EPZ-Partnerstaaten mit größerem Gewicht in die internationale Politik einbringen. Die EPZ führte die Mitgliedstaaten enger zusammen, und es gelang ihnen, in den ersten Jahren nach der Einführung in einigen wichtigen Fragen der internationalen Politik eine gemeinsame Linie zu finden.[38] Aber auch die EPZ verlor den Schwung der früheren Jahre. Anfang der achtziger Jahre war eine Stagnation unübersehbar und damit auch die Gefahr, das Erreichte an Gemeinsamkeit wieder zu verlieren.

Im Juni 1984 in Fontainebleau wurde ein neuer Anlauf genommen und eine Arbeitsgruppe (Dooge-Komitee) erstellt, welche die EPZ neu überdenken sollte. Auf ihrem Bericht aufbauend, erteilte der Europäische Rat im Juni 1985 einer Regierungskonferenz den Auftrag, einen Vertrag über eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik auszuarbeiten. Das Ergebnis dieser Konferenz war die Einheitliche Europäische Akte (EEA).[39] Dieser war ein völkerrechtlicher Vertrag ohne gemeinschaftliche Qualität. Die Politikträgerschaft verblieb weiterhin bei den Mitgliedsstaaten. Die EEA hatte jedoch erstmals seit den Anfängen einer außenpolitischen Kooperation völkerrechtlich verbindlich die Tätigkeit der Gemeinschaft mit der EPZ der Mitgliedsstaaten verknüpft. Sie führte erstmals rechtskräftig Prozeduren und Instrumente ein, mit denen außenpolitische Funktionen erfüllt werden sollten. Ihre Besonderheit lag darin, daß sie eine rechtliche Verbindung zwischen der außenpolitischen Kooperation der Mitgliedsstaaten und der Tätigkeit der Gemeinschaft herstellte. Allerdings fand eine weitere Funktionsfestlegung nicht statt. Die EEA schrieb lediglich die bereits existierenden Funktionen der Institution fort. Was hingegen die Form angeht, so stellte die EEA einen Qualitätssprung dar.[40] Drei Jahre später kam es zur Wende im geteilten Europa und auch zu einem neuen Kapitel in der weiteren Integration der europäischen Staaten und der Vertiefung der Zusammenarbeit im außen- und sicherheitspolitischen Bereich.

5.Die Gemeinsame Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GASP/ESVP) von Maastricht bis zum Scheitern des Verfassungsvertrages.

Das Ende des Kalten Krieges, der Zerfall der Sowjetunion, die beginnenden Transformationsprozesse in Mittel- und Osteuropa, die deutsche Einheit und die Kuweit-Krise mit dem zweiten Golfkrieg verlangten von den EG-Mitgliedstaaten zu Beginn der 1990er Jahre neue außen- und sicherheitspolitische Handlungsstrukturen, die über die Form der bis dahin geübten politischen Zusammenarbeit ihrer Mitgliedsstaaten hinausgehen mußten. Mit dem Titel V des Maastrichter Vertrages, der am 1. November 1993 in Kraft trat, wurden die ersten Bestimmungen für die GASP in das Vertragswerk integriert. Auch hier war nicht mehr als ein Minimalkonsens von den Mitgliedsstaaten erreicht worden, und dieser erwies sich als nicht ausreichend, um den Wirkungsgrad außenpolitischen Handelns der Union entscheidend zu vergrößern. Der GASP wurde ein denkbar bereites Feld an Funktionen übertragen: Sie ist zuständig für alle Fragen der Außen- und Sicherheitspolitik, für alle Fragen der Sicherheit und auf längere Sicht der Verteidigungspolitik, sowie eventuell eine gemeinsame Verteidigung. Folgende Funktionen wurden der GASP deklaratorisch zugewiesen: Wahrung der gemeinsamen Werte, der grundlegenden Interessen und der Unabhängigkeit der Union. Stärkung der Sicherheit der Union und ihrer Mitgliedsstaaten, Wahrung des Friedens und Stärkung der internationalen Sicherheit. Förderung der internationalen Zusammenarbeit. Stärkung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit, sowie Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten.[41]

Weiterhin bestand beispielsweise ein Defizit bei der schnellen Krisenreaktion. Die Möglichkeiten, Mehrheitsentscheidungen für die Außen- und Sicherheitspolitik zu nutzen, blieben eng begrenzt und kamen letztendlich nicht zum Tragen. Weiterhin verlief die Koordination und die Kooperation zwischen den verschiedenen, an der GASP beteiligten Akteuren schwerfällig, und es herrschte Uneinigkeit darüber, welche Aktivitäten, die nun der GASP zugeordnet waren, auch im Rahmen des EG-Vertrages hätten durchgeführt werden können. Der Gegensatz von gemeinschaftlichen Verfahren einerseits und intergouvernementalen Verfahren andererseits führte zu einem Nebeneinander von Bereichen unterschiedlicher Integrationsdichte.

Die erste GASP-Reform brachte im Amsterdamer Vertrag, der am 1. Mai 1999 in Kraft trat, eine teilweise Präzisierung und institutionelle Neuerungen.[42] Hervorzuheben ist die Aufnahme der so genannten Petersberg-Aufgaben.[43] Eine weitere Neuerung war die Schaffung des Amtes des Hohen Vertreters für die GASP.[44] Die Amsterdamer Änderungen stellten jedoch nur einen weiteren Schritt im Entwicklungsprozeß der europäischen Außen- und Sicherheitspolitik dar. Es blieb weiterhin eine Kluft zwischen den an die EU gerichteten Erwartungen und den verfügbaren Handlungsinstrumenten bestehen. Die heute geltende rechtliche Grundlage für die GASP ergibt sich aus den entsprechenden Teilen des am 1. Februar 2003 in Kraft getretenen Vertrages von Nizza.

Wie in den beiden früheren Vertragswerken ergibt sich auch durch den Vertrag von Nizza eine Ausweitung der rechtlichen Grundlagen für die GASP. Von zentraler Bedeutung ist die „Verstärkte Zusammenarbeit“.[45] Die Verstärkte Zusammenarbeit soll dazu beitragen, die Ziele der Union zu wahren und die Unionsinteressen durchzusetzen. Der Vertrag von Nizza verschafft somit die Möglichkeit zu einer differenzierten Vorgehensweise im Bereich der GASP mit dem Ziel der Effizienzsteigerung. Mit der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik wird der Handlungsspielraum für die GASP nachhaltig erweitert. Die ESVP ist als Teil der GASP zu verstehen, und ihr Zustandekommen beruht auf einer Reihe von nationalen und bilateralen Initiativen von EU-Mitgliedsstaaten.

Der im Juli 2003 vom Europäischen Konvent vorgelegte Entwurf einer Verfassung für Europa enthielt weitergehende und bemerkenswerte Bestimmungen zur Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik, die darauf abzielten, eine qualitative Aufwertung des Profils der EU als internationaler Akteur zu gewährleisten. Jedoch scheiterte seine Verwirklichung bei den Referenden in Frankerich und den Niederlanden über den Verfassungsvertrag für Europa. Die Bestimmungen des Verfassungsvertrages (siehe Anhang III) enthalten das Vorhaben, das Amt eines Außenministers der Union zu schaffen, dem ein Europäischer Auswärtiger Dienst (EAD) unterstellt werden sollte. Dazu wurde die Regelung der „qualifizierten Mehrheitsentscheidung“ auf weitere Felder ausgeweitet. Beschlüsse mit militärischen und verteidigungspolitischen Bezügen bedurften jedoch weiterhin der Einstimmigkeit.[46] Auch die Europäische Sicherheitsstrategie (ESS)[47] vom Dezember 2003 ist insgesamt als ein Dokument zu bewerten, das die internationale Verantwortung der EU und ihre fortschreitende Außen- und Sicherheitspolitische Integration als Motiv in sich trägt. Ob die europäische Verfassung in einem zweiten Anlauf Zustimmung findet oder nicht, sei an dieser Stelle dahin gestellt. Auch ohne die Verfassung bleibt die GASP und mit ihr die ESVP ein dynamischer Prozeß.

II: Nizza - Das neue Struktur- und Entscheidungssystem der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik.

Der Europäische Rat von Nizza im Dezember 2000 symbolisiert auch für die „zweite Säule“ der Europäischen Union eine wichtige Wegmarke: Die GASP wurde im Rahmen der Regierungskonferenz nach Maastricht und Amsterdam zum dritten Mal binnen weniger Jahre durch vertragliche Veränderungen reformiert. Und die Staats- und Regierungschefs bekräftigten durch zahlreiche Beschlüsse und Zeitpläne den Willen der Fünfzehn, den seit Ende 1998 eingeleiteten Prozeß in der ESVP zu festigen.[48] Ungeachtet berechtigter Kritik[49] an Einzelentscheidungen zur Reform der GASP und wiederholter Warnungen[50] vor einer zu großen Kluft zwischen ESVP-Anspruch und tatsächlichen Ressourcen haben die Debatten im Zeitraum 2000/Anfang 2001 den Konsolidierungsprozeß in der GASP, insbesondere in institutioneller Hinsicht, gestützt.

1. Die neuen Strukturen und Verfahren der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik nach Nizza – Politisches und Sicherheitspolitisches Komitee (PSK), Militärausschuß (EUMC) Militärstab (EUMS) und die Politik der „Verstärkten Zusammenarbeit“.

Die GASP ist institutionell in vier Hierarchiestufen aufgebaut (siehe Anhang II). An deren Spitze steht der Europäische Rat als Leitliniengeber, oberste Entscheidungsinstanz im Falle unüberwindbarer Meinungsverschiedenheiten der unteren Gremien, Initiator von gemeinsamen Strategien und Reformvorschlägen und als Sprachrohr gemeinsamer Positionen nach außen.[51] Die zweite und für die laufenden Geschäfte maßgebliche Entscheidungsebene bildet der Rat der EU in der Zusammensetzung der Außenminister.[52] Das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK), bestehend aus hohen Beamten/Botschaftern in den Ständigen Vertretungen der EU-Länder in Brüssel, übt die zentrale inhaltliche Scharnierfunktion zwischen politischer und administrativer Ebene aus.[53] Es hat mit Beschluß des Rats vom Januar 2001 und basierend auf der Änderung des Art. 25 des Vertrages für die Europäische Union (EUV) im Rahmen der Regierungskonferenz 2000 die Aufgabe des bisherigen Politischen Komitees (PK) übernommen und verfügt im Krisenfall über besondere Befugnisse.[54] Das PSK und der Ausschuß der Ständigen Vertreter (AStV/COREPER), ein ebenfalls mit hochrangigen Vertretern besetztes Botschaftergremium, dem traditionellerweise die Vor- und Nachbearbeitung der Arbeit des Rats obliegt, werden in ihrer Arbeit von regelmäßig in Brüssel tagenden Arbeitsgruppen von Regional- bzw. Fachexperten der Außenministerien und in den Ständigen Vertretungen angesiedelten GASP-Botschaftsräten unterstützt. Seit März 2000 verfügt die GASP ferner über direkte militärische Expertisen in Form eines Militärausschußes (EUMC)[55] sowie über einen 135 Mann starken Militärstab (EUMS)[56] im Generalsekretariat des Rats. Bemerkenswert ist auch das Bemühen der EU auch das zivile Krisenmanagement durch eine Arbeitsgruppe des Rats zu verbessern. Die europäische Korrespondentengruppe, bestehend aus den für die Koordinierung der GASP auf nationaler Ebene verantwortlichen Beamten, prüft und überwacht die allgemeine Organisation.

Als viertes Element ist im Mai 2000 die Verstärkte Zusammenarbeit in die Regierungskonferenz aufgenommen worden. Auch hier war die GASP nur am Rande betroffen - trotz einer in Oktober weit reichenden deutsch-italienische Initiative, die auch die GASP für eine Verstärkte Zusammenarbeit geöffnet hätte.[57] Insgesamt wurde der Durchbruch positiv bewertet. Es wird kein Veto mehr geben, wenn eine Untergruppe integrationswilliger Staaten unter Nutzung von Gemeinschaftsinstitutionen ein Projekt gemeinsam weiter treiben will, obwohl nicht alle EU-Mitgliedsstaaten zur aktiven Mitarbeit bereit sind.[58] Die Mindestteilnehmerzahl wurde auf Acht festgelegt. Die verstärkte Zusammenarbeit soll dazu beitragen, die Ziele der Union zu wahren und die Unionsinteressen durchzusetzen. Im Bereich der GASP bezieht sich dieses Verfahren allerdings nur auf die Durchführung einer „Gemeinsamen Aktion“[59] oder die Umsetzung eines „Gemeinsamen Standpunktes“[60], nicht jedoch auf Fragen mit militärischen oder verteidigungspolitischen Bezügen.[61] Die Ermächtigung zur Verstärkten Zusammenarbeit erfolgt durch den Rat mit qualifizierter Mehrheit und jedem Mitgliedsstaat der Europäischen Union steht es offen, sich der Verstärkten Zusammenarbeit anzuschließen.[62] Grundsätzlich gilt, daß die Verstärkte Zusammenarbeit nur als letztes Mittel angewandt werden soll, falls sich die Vertragsbestimmungen als nicht ausreichend erweisen, um die Ziele dieser Zusammenarbeit in einem vertretbaren Zeitraum zu verwirklichen.[63]

Die Einigung auf die Verstärkte Zusammenarbeit spiegelt die Erkenntnis wider, daß bei einer Zunahme von Akteuren und Interessen flexible Handlungsformen notwendig werden, um Handlungsblockaden zu verhindern. Grundsätzlich haben die beteiligten Staaten darauf zu achten, daß durch diese Form der Kooperation die Kohärenz der Unionspolitik insgesamt und des außenpolitischen Handelns der EU nicht beeinträchtigt werden.[64] Die kohärente Formulierung und Ausgestaltung aller nach Außen gerichteten Handlungen der EU ist von entscheidender Bedeutung für die Qualität des außenpolitischen Akteurs EU.[65] Daß sich durch mangelnde Kohärenz in den EU-Außenbeziehungen negative Folgen für die Krisenbewältigungsfähigkeit der EU ergeben können, wird von dem am außen- und sicherheitspolitischen Entscheidungsprozeß beteiligten Akteuren erkannt.[66] Im Vorfeld der Europäischen Rats von Nizza verstärkte sich die Forderung, die EU müße in der Lage versetzt werden, aktiv und weniger reaktiv zu handeln. Festzuhalten bleibt, daß der politische Wille von wesentlicherer Bedeutung ist, wenn die Union auf allen Ebenen des außenpolitischen Handelns neue Akzente setzen und aufrechterhalten will, d. h. von einem bisher zumeist nur reagierenden Verhalten zu einem auf Prävention gerichteten Verhalten übergehen will.[67]

2. Das neue Entscheidungsverfahren in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union nach Nizza. Supranationalität, Intergouvernementalität, oder „Brüsselisierung“?

Die Vertragsreformen von Amsterdam und Nizza haben einige neue Elemente in das – um die ESVP erweiterte - GASP eingefügt und dadurch der Intergouvernementalität der GASP- Strukturen eine neue Entwicklungsrichtung gegeben. So prägen nach wie vor strikt intergouvernementale Elemente die GASP in erheblichem Maße. Das Prinzip der vollen Souveränität drückt sich in einstimmiger Beschlußfassung aus, und mithin stellen die Mitgliedstaaten in Gestalt des ER die zentralen Akteure des GASP dar. In den letzten beiden Vertragsänderungen – insbesondere in Nizza durch die Annahme der ESVP-Strukturen wurde die Bedeutung und die Handlungskapazität des ER noch weiter ausgebaut, so daß die Souveränitätswahrung ein zentraler Bestandteil des GASP-Entscheidungssystems bleiben wird.[68] Der Rat - zusammengesetzt aus den Außenministern der Mitgliedsstaaten und bei militärischen Fragen auch aus den Verteidigungsministern – beschließt über die Handlungsinstrumente der „Gemeinsamen Aktion“ und des „Gemeinsamen Standpunktes“ und bereitet die Leitlinienentscheidungen und Strategien des ER vor.[69] Zum anderen wurde durch die beiden letzten Vertragsänderungen auch ein souveränitätsteilendes Prinzip in der GASP verankert, das mit dem Ziel der Effizienzsteigerung von GASP-Beschlüßen die volle einzelstaatliche Souveränitätswahrung preisgibt und damit die Intergouvernementalität in der GASP abschwächt. Dieses Ziel läßt sich vorrangig an der Eröffnung der Möglichkeiten zum qualifizierten Mehrheitsentscheid und zur konstruktiven Enthaltung bei GASP-Beschlüßen festmachen (siehe Kapitel II, 1).

Zudem wurde durch Amsterdam und Nizza ein neues Prinzip in die GASP eingeführt, das ohne Souveränitätstransfer auf die EU-Ebene vorzunehmen, eine neue europäische Rationalität in die GASP hineinträgt. Dieses neue Prinzip wird mit dem Begriff der „Brüsselisierung“[70] bezeichnet. Dabei spielt die Brüsseler Formation von ständigen PSK-Vertretern eine wichtige Rolle. Die weit reichenden Koordinierungsfunktionen des PSK sowie seine ständige Präsenz und Verfügbarkeit in Brüssel lassen für die Zukunft eine deutlichere außenpolitische Profilbildung der Union und vor allem eine höhere Reaktionsgeschwindigkeit ihrer außen- und sicherheitspolitischen Beschlüße erwarten.[71]

Anzumerken wäre noch das Amt des Hohen Vertreters für die GASP, das zugleich Generalsekretär des Rats und diesem verantwortlich ist. Das Amt dient der besseren Sichtbarkeit und der kontinuierlichen Außendarstellung und höheren Kohärenz der GASP.[72] Anfangs wurden dem neuen Amt keine eigenen Mittel und Kompetenzen übertragen. Die Funktion wurde als eine dienende angelegt.[73] Jedoch nach den Erfahrungen des Kosovo-Krieges und dank der Wahl des ehemaligen spanischen Außenministers und NATO-Generalsekretärs Javier Solana im Juni 1999, erklärten sich die EU-Außenminister bereit dem Amt eine geschärfte und praxisorientierte Ausweitung seiner Rolle zu verschaffen. Solana wurde mit der Konzeptionierung einer kohärenten und effizienten militärischen und zivilen Krisenbewältigungspolitik der EU betraut. Der Generalsekretär/Hohe Vertreter für die GASP kann auch nach Konsultationen des Vorsitzes, vor allem in Krisenfällen den Vorsitz im PSK übernehmen.[74] Schließlich trägt auch die Strategieplanungs- und Frühwarneinheit – von Solana in Policy Unit (PU) umgetauft – zu einer Entnationalisierung und Brüsselisierung der GASP bei.[75] Dieser ist anders als von der Kommission und EP gefordert dem HV unterstellt und ist eng mit den Strukturen der ESVP verwoben.

Unter den vier GASP-Entscheidungssystemen wirksame Prinzipien ist das supranationale am schwächsten ausgeprägt. Denn die Beteiligung der supranationalen Organe Kommission und EP an der GASP bleibt auch nach Amsterdam und Nizza begrenzt. Da die EU ursprünglich als eine Wirtschaftsgemeinschaft gegründet wurde, gehörte auch die Handelspolitik zu ihren zentralen Kompetenzen. Daher waren die wirtschaftlichen Außenbeziehungen hochgradig vergemeinschaftet, und im Zentrum dieses Politikfeldes steht die Kommission. Die Kommission ist zwar seit Maastricht in vollem Umfang an den Arbeiten der GASP mitbeteiligt, jedoch hat sie in ihr nicht die herausragende Rolle wie in den Außenwirtschaftbeziehungen.[76] Während sie in der ersten Säule über das Initiativrecht verfügt, muß sie dieses in der zweiten mit ER und Rat teilen.[77]

Das Europäische Parlament wiederum verfügt über noch weniger Rechte in den Außenbeziehungen als die Kommission. Durch institutionelle Absprachen konnte es sich allerdings bereits frühzeitig gewisse Rechte bei Assoziierungsabkommen und bei Handelsabkommen sichern, die teilweise in der EEA und dem Maastrichter Vertrag kodifiziert wurden.[78] Auch der Amsterdamer Vertrag räumte dem EP in der GASP keine substanziellen neuen Mitspracherechte ein. Abgesehen von seiner Zustimmungspflicht bei Beitritten und Assoziierungen bleibt die Teilhabe des EP an der GASP im Wesentlichen auf Informations- und Anhörungsrechte beschränkt.[79] Seine Rolle beim Abschluß internationaler Abkommen konnte nicht ausgebaut werden.[80] In Amsterdam hat man sich auf eine Reformierung der GASP-Finanzierungsverfahren geeinigt. Nun sind – mit Ausnahme verteidigungspolitischer Kosten – alle operativen GASP-Ausgaben aus dem EU-Haushalt zu bestreiten. Da in dieser Vereinbarung festgelegt wurde, daß Rat und EP sich künftig jährlich über die Höhe der operativen GASP-Ausgaben, die zu Lasten des Gemeinschaftshaushalts gehen, sowie auf deren konkrete Aufschlüsselung einigen werden, erhielt das EP stärkeren Einfluß auf die konkrete Ausgestaltung der GASP.[81]

Es ist davon auszugehen, daß die Brüsselisierung der GASP-Entscheidungssystems Bestand haben und weiter ausgebaut werden wird. Mit der Abschwächung des intergouvernementalen Prinzips in der GASP und der dosierten Einbringung supranationaler Elemente via Kommission und EP bildet sich eine neue GASP-Governance-Methode heraus. Auch die neuen ESVP-Strukturen, die bei konkreten Krisenmanagement-Beschlüssen wieder auf die souveränitätswahrende Einstimmigkeit zurückgreifen, mit ihren Arbeitsebenen aber deutlich zur Brüsselisierung beitragen, sprechen für diese Prognose.

3.Die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik als Erweiterung der GASP. Kann es eine Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik geben ohne eine Europäische Außenpolitik?

Die Jahre 1999/2000 markierten eine wichtige Etappe in der Geschichte der Europäischen Union. Im Juni 1999 erklärte der Europäische Rat von Köln[82] der Union die Fähigkeiten und die Mittel zu autonomem Handeln im Bereich der Krisenverhütung und Konfliktbewältigung zu überragen, um zusammen mit der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit (OSZE) und mit den Vereinten Nationen (UN) auf internationaler Ebene zur Wahrung von Frieden und Sicherheit beizutragen.[83] Sechs Monate später erfolgte auf dem Europäischen Rat von Helsinki die Festlegung von Headline Goals[84], welche militärische Planziele definierten, die bis 2003 umgesetzt werden sollten. Es folgten Beschlüsse zur besseren Koordinierung nicht-militärischer Fähigkeiten und zum Aufbau neuer politisch-militärischer Strukturen.[85] Mit der 2003 verabschiedeten Europäischen Sicherheitsstrategie (ESS)[86] vom 12. Dezember 2003 verfügt die Union über eine erste strategische Grundlagenkatalog, der die wesentlichen sicherheitspolitischen Herausforderungen und Bedrohungen definiert. Damit beschritten die Mitglieder einen Weg, der die Union als zivil-militärischen Akteur im internationalen Krisenmanagement etablieren sollte.

Jedoch stellt sich die Frage, ob eine Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik überhaupt ohne eine Europäische Außenpolitik möglich ist? Denn eine gemeinsame Außenpolitik setzt auch eine gemeinsame Sicht der außenpolitischen Probleme voraus und damit die Rolle welche die EU in ihr spielen soll.[87] Ein anderes Problem ist der fehlende „Politische Wille“ der Staaten sich in Krisen und Konflikte einzumischen. Zum einen kann der fehlende politische Wille aus dem Widerstand eines Mitgliedsstaates resultieren, der nicht bereit ist seine eigene Handlungsfreiheit der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik willen einzuschränken und der EU die aktive Rolle in bestimmten Fällen zu überlassen.[88]

Ein zweiter Punkt wäre der Widerwille einzelner Mitgliedsstaaten eine mehr aktivere Rolle in der Weltpolitik zu spielen. Eine solche Weigerung entstände nicht etwa aus ihrer Sicht gegenüber der EU oder der GASP, sondern aus dem beschränkten Willen die politischen, moralischen und budgetären Kosten und Risiken die damit zusammenhängen auf sich zunehmen.[89] Die Zurückhaltung eine aktivere Rolle in der Außenpolitik zu spielen, kann auch an der schwach ausgebildeten „strategic culture“ der Europäer liegen. Dieses ist wiederum die Konsequenz aus 45 Jahren Ost-West-Konfrontation, in welcher die Führerschaft und Verantwortung für das außenpolitische Handeln zu einem großen Teil bei den USA lagen – nur Frankreich und Großbritannien wichen in beschränkten Fällen von dieser Norm ab.[90]

Ein dritter Punkt wäre, daß einige Mitgliedsstaaten zwar bereit sind aktive auswärtige Politik zu betreiben und der EU in bestimmten Bereichen der Internationalen Politik zu unterstützen, jedoch bezieht sich dieser politische Wille auf bestimmte Aspekte der Weltpolitik. In einigen Staaten z. B. ist die Bereitschaft da, EU-Geführte Interventionen in Zentral-Afrika zu unterstützen, während andere Staaten eher bereit sind in der baltischen Region oder Nord-Afrika zu intervenieren. In einigen Mitgliedsstaaten ist der politische Wille vorhanden eine selbständige Militärintervention der EU auch ohne einen Mandat der OSZE oder der UN zu unterstützen, während andere Mitgliedsstaaten nicht einmal das Risiko eingehen möchten Verluste innerhalb der eigenen Truppen in einer EU-Geführten von der UN mandatierten Intervention zu akzeptieren. Kurz: es liegt nicht nur am politischen Willen, sondern an den gemeinsamen politischen Willen gemeinsame Prioritäten zu setzen und zu definieren.[91] Eines der wichtigsten Gründe für fehlenden politischen Willen liegt zum größten Teil auf dem Problem des fehlenden Willens der eigenen Bevölkerung. Die Grenze des fehlenden politischen Willens der Mitgliedsstaaten reflektiert auch das Verhalten der Bevölkerung in den Mitgliedstaaten. Es gibt weder eine „europäische öffentliche Meinung“ noch eine „gemeinsame europäische Identität“, welche die Fundamente einer Gemeinsamen Europäischen Außenpolitik darstellen würden. In der Tat ist es so, daß es im Bezug auf die internationale Politik keine gemeinsame europäische öffentliche Meinung gibt, sondern eine Ansammlung von nationalen öffentlichen Meinungen mit verschiedenen Sichtweisen und Sensibilitäten – welche für die Entwicklung einer gemeinsamen Politik nicht allzu dienlich sind.[92] Weitere wesentliche Probleme, die einer Gemeinsamen Außenpolitik im Wege stehen sind die verschiedenen Interessen und Weltsichten[93] der Mitgliedsstaaten. Diese resultieren aus den verschiedenen geographischen Lagen, verschiedenen historischen Entwicklungen, verschiedenen Machtpolitischen Instrumenten und verschiedenen Merkmale der politischen-, wirtschaftlichen-, und militärischen Beziehungen mit anderen Nationen, welche die Mitgliedsstaaten auszeichnet.[94]

Nichtsdestotrotz wurden im Allgemeinen bei der Schaffung einer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik Fortschritte erzielt. Im Einzelnen kam es zu Annährungen in der Weltsicht und Rollenverteilung der drei großen Mitgliedsstaaten und den Neutralen. Am wichtigsten war wohl die pro-europäische Haltung der britischen Regierung unter Tony Blair verglichen mit ihren Vorgängern. Auch die außenpolitische Elite Frankreichs hat eine stärker pro-atlantischen Stellung eingenommen als vorher. Deutschland lehnt militärische Interventionen nicht mehr grundsätzlich ab und sieht ein, daß seine Partizipation in militärischen Operationen außerhalb des Bündnisgebietes vorstellbar ist. Die neutralen skandinavischen Länder haben ihre Sicht der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik angepasst und im Gegenzug für ein ziviles Krisenmanagement Komponente zur ESVP die militärische Komponente der GASP akzeptiert. Diese Allgemeine Annährung ist ein erster Schritt in Richtung einer gemeinsamen „strategic culture“ der EU-Mitgliedsstaaten zur Außenpolitik.[95]

III: Führungs- oder Blockademächte der EU? Deutschland, Frankreich, Großbritannien.

Im Mittelpunkt dieses Kapitels steht die Rolle der großen Nationalstaaten, des „Führungstrios“ Deutschland, Frankreich und Großbritannien. Hier soll ihre Rolle bei der Entstehung und Weiterentwicklung der GASP/ESVP von den Neunzigern bis heute dargestellt werden. Der Autor geht aber auch auf die Hintergründe und Absichten dieser drei Staaten ein, die von Vision aber auch Macht- und Interessenpolitik bestimmt sind.

Die Kooperation und Führung in der Europäische Außen- und Sicherheitspolitik wird maßgeblich von dem Willen und Fähigkeiten Deutschlands, Frankreichs und Großbritanniens bestimmt. Die außen- und sicherheitspolitischen Ereignisse der vergangenen Jahre stützen diese These. Ob es sich um die Krisen auf dem Balkan handelte oder den Aufbau einer gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, ob im Vorfeld des Irak-Krieges oder bei der Entwicklung einer gemeinsamen Sicherheitsstrategie, waren Berlin, Paris und London die entscheidenden Initiatoren. Dabei schwankte die Bereitschaft zum gemeinsamen Vorgehen der Drei angesichts der großen Herauforderungen stets zwischen engem Schulterschluß und fast vollständiger Dissonanz.[96] Die Hürden auf dem Weg zu einer europäischen Außen- und Sicherheitspolitik bestanden darin, daß einer der unabdingbaren Partner, die britische Regierung, dem Vorhaben zwar nicht völlig ablehnend, aber traditionell sehr zurückhaltend gegenüberstand und weil für eine überzeugende sicherheitspolitische Kooperation der Europäer die militärisch potenten und erfahrenen Briten von Beginn an gebraucht wurden. Die zweite Hürde war die schwierige Vereinbarkeit der außen- und sicherheitspolitischen Traditionen der Beteiligten. Die über vierzig Jahre gewachsene, enge sicherheitspolitische Bindung der meisten EU-Staaten an die USA und die NATO konnten und wollten die meisten Regierungen nicht einfach ad acta legen und durch ein vages europäisches Konstrukt ersetzen. Für die Überwindung dieser Hürde kam es im Wesentlichen auf die deutsche und die britische Regierung an, die einen Weg zwischen Sicherung der amerikanischen Unterstützung und größerer europäischer Eigenständigkeit finden mußten. Die Franzosen als traditionelle NATO-Skeptiker waren die Leidtragenden dieses „Emanzipationsdilemmas“ der beiden potenziellen Führungspartner. Die militärisch starken Briten waren für eine glaubwürdige europäische Sicherheitspolitik kaum zu gewinnen; die Deutschen waren zwar für europäische Projekte zu begeistern, blieben aber sicherheitspolitisch außerhalb des atlantischen Bündnisses weitgehend handlungsunfähig.[97]

1. Deutschland, europäische Mit-Führungsmacht zwischen Idealismus und Pragmatismus.

Deutschland gehörte zu den Mitbegründern der EPZ, die unter deutschem Vorsitz in Jahr 1970 aus der Taufe gehoben worden war und bis 1993 den Vorläufer der heutigen GASP der Europäischen Union bildete.[98] Charakteristisch für das deutsche Agieren in der EPZ/GASP war außerdem eine aktive Vermittlerrolle gegenüber den Vereinigten Staaten, die die ersten außenpolitischen Gehversuche der EG/EU-Staaten nicht gerade mit Begeisterung aufnahmen. Auch heute zählt Deutschland zu den aktiven Befürwortern einer mit den anderen EU-Staaten abgestimmten, kohärenten Politikgestaltung zu Fragen der Außen-, Sicherheits-, und Verteidigungspolitik.[99]

Nach deutschem Verständnis verspricht ein internationales Agieren im Verbund als Teil einer politischen Union eine bessere Interessenwahrnehmung als nationale Alleingänge, jedoch unter der Vorraussetzung, daß funktionierende Entscheidungs- und Handlungsstrukturen gegeben sind.[100] Das europapolitische Verständnis Deutschlands wird auch in starkem Maße davon geprägt, daß eigene Vorstellungen mit denen der europäischen Partner und insbesondere Frankreichs vereinbar sein sollten.[101] Deutschland verstand sich als der Motor für Reformüberlegungen, die Entscheidungsabläufe verbessern, nach Außen kohärenter und sichtbarer aufzutreten und einer stärker vorausschauenden GASP formulieren zu können. Im Einklang mit seinem traditionellen Grundverständnis einer engen Partnerschaft mit Frankreich suchte Deutschland abermals die Abstimmung mit Paris, die sich jedoch zunehmend schwieriger gestaltete, je konkreter die Reformfortschritte formuliert wurden.[102] Wie schon in den früheren Phasen der EPZ/GASP verstand sich Deutschland auch in den neunziger Jahren als Initiator einer europäischen Sicherheitspolitik. Vor dem Hintergrund veränderter geopolitischer und strategischer Bedingungen und neuer sicherheitspolitischer Herausforderungen[103] gewann die europäische im Vergleich zur atlantischen Ebene nach deutschem Verständnis noch an Bedeutung. Allerdings durfte dies – und hier fand das deutsch-französische Tandem seine Grenzen – nicht zu einer Konkurrenz oder gar Abkoppelung von der NATO führen. Bonn/Berlin nahm deshalb in der Frage des Ausbaus der sicherheits-, und verteidigungspolitischen Dimension der EU eine vermittelnde Position ein und hatte durchaus ein offenes Ohr für amerikanische Sorgen wie für jene Staaten wie Großbritannien und die Niederlanden im GASP-Kreis, die auf die atlantischen Strukturen besonderen Wert lagen.[104] Zusammen mit Frankreich und Großbritannien übernahm Deutschland die Meinungsführerschaft bei der Definition einer künftigen autonomen Handlungsfähigkeit der EU unterhalb der Schwelle der kollektiven Verteidigung, die nach wie vor in der Verantwortung der NATO verbleibt. Eine Stärkung der militärische Mittel und Fähigkeiten Europas wird als sinnvolle Ergänzung zu denen der NATO angelegt.[105]

Berlin erhofft sich von vom Zwang einer besseren Bündelung der nationalen militärischen Ressourcen ebenso Synergie wie von der Arbeit des PSK. Mit seiner Dauerinstallation in Brüssel wird zumindest nach deutschem Verständnis eine größere Nähe und bessere Verknüpfung mit den Gemeinschaftsinstitutionen im Sinne eines geschärften außenpolitischen Profils der EU verbunden.[106] Bei der im November 2000 einberufenen ersten sog. „Capabilities Commitment Conference“ verpflichtete sich die Bundesregierung, die anvisierten Krisenreaktionskräfte mit einem Kontingent von 18000 Mann plus 12000 Mann Reserve zu unterstützen.[107]

Deutschland hat ein weiteres besonderes Interesse zwischen der atlantischen und der gaullistischen Perspektive einer europäischen Sicherheits-, und Verteidigungspolitik zu vermitteln und Lösungen zu erarbeiten, die die Allianz und die Union stärken.[108] Der deutsche Spagat, eine größere eigenständige europäische Handlungsfähigkeit im Bereich der Sicherheit und Verteidigung zu befürworten, um den transatlantischen Sicherheitsverbund als Rückversicherung europäischer Sicherheit zu stärken, läuft dabei aber Gefahr, französische Erwartungen zu enttäuschen.[109] Deutschland und Frankreich sprechen sich zwar grundsätzlich dafür aus, die Handlungsfähigkeit der EU im Bereich der Sicherheits-, und Verteidigungspolitik zu stärken. Unterschiedliche Auffassungen bestehen in der Frage der Reichweite des europäischen Sicherheitspfeilers vor allem dann, wenn es um die Frage der angemessenen Rolle der USA in Europa geht. Während Frankreich einen maximalen Rückgriff auf autonome Fähigkeiten und Strukturen der EU befürwortet, damit sich die Europäer aus der größtenteils selbstverschuldeten Abhängigkeit von den USA befreien, spricht sich Deutschland für den Rückgriff auf die bewährten Mittel des Bündnisses als Regenfall aus, mit dem der Vorrang der NATO als wesentliches Forum für Fragen der europäischen Sicherheit und Verteidigung hervorgehoben wird.[110]

Für Frankreich und Großbritannien stellt sich die Frage einer bevorzugten Partnerschaft mit Deutschland nicht. Seit St. Malo gelten beide Staaten für einander – trotz ihrer divergierenden NATO/ESVP Vorstellungen – als ständige und zuverlässige Partner, weil die britischen und französischen Verteidigungsstrukturen mehr gemeinsame Elemente haben, was eine Zusammenarbeit erleichtert.[111] Auch im transatlantischen Verhältnis gilt, daß nicht Deutschland, sondern Frankreich und Großbritannien die privilegierten Ansprechpartner der USA in Europa sind, wenn es um den Aufbau moderner, dem Anforderungsprofil der sicherheitspolitischen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts entsprechender Streitkräfte geht. Deutschland ist nicht zuletzt aufgrund seiner historisch bedingten „Kultur der Zurückhaltung“ nicht willens und in der Lage, eine Führungsrolle im Bereich der Sicherheits-, und Verteidigungspolitik zu übernehmen.[112]

2. Frankreich, der „primus inter pares“. Führungsmacht nach dem Prinzip der Staatsräson.

Wohl kein Land der Welt hat so präzise Vorstellungen über sich selbst sowie über seinen Platz und seine Rolle in der Welt hervorgebracht wie Frankreich. Die seit Charles de Gaulle sprichwörtliche gewisse Idee von Frankreich („une certaine idee de la France“) ist auch eine bestimme Idee von Frankreichs Rolle in der Welt.[113] Der Begriff der Nation ist von zentraler Bedeutung, wenn es um die Erfassung der Identität Frankreichs, aber auch von dessen Europaverständnis und –politik geht. Europaorientierung geht in Frankreich nicht mit der Intention einer Überwindung des Nationalen einher, vielmehr ist Europa eine Hülle, in der die Nation bewahrt werden kann.[114]

Die Souveränität Frankreichs wurde seit de Gaulle nie zur Disposition gestellt, sondern sollte im Gegenteil in einem „Europe de patries“ gefestigt werden. Was de Gaulle damals an kontinuierlicher Zusammenarbeit der Regierungen, an außen-, und verteidigungspolitischer Kooperation propagiert hat, ist zwar zunächst gescheitert, hat aber in Stücken Eingang in den deutsch-französischen Vertrag von 1963 und in den Maastricht-Vertrag mit der Begründung der GASP sowie darin enthaltenen Option auf eine europäische Verteidigungspolitik gefunden.[115] Unter de Gaulle wurde auch auf ein „l’europe puissance“[116] gedrängt, in dem der Einfluß der USA zurückgehen sollte. Das umfaßte verteidigungspolitische, allgemeinpolitische und wirtschaftliche Aspekte wie auch kulturelle Dimensionen. Ein dem amerikanischen Einfluß reduzierendes Europa würde zwar nicht die globale Sicherheitsgarantie der USA ersetzen wollen, würde aber Frankreich im westlichen Europa die führende Stellung einräumen.[117] An diesen Grundsätzen hat sich bis heute wenig geändert.[118] Seit dem Vertrag von Maastricht und Amsterdam wies das Führungsduo Deutschland und Frankreich welche die GASP vorantrieben. So geht z. B. die Idee des Hohen Vertreters eines „Monsieur PESC“ auf Frankreich zurück. Auch die Instrumente der Verstärkten Zusammenarbeit, der Gemeinsamen Strategie und der konstruktiven Enthaltung gehen auf das Konto des Duos.[119] Aber während der Verhandlungen und auch in Amsterdam und ungeachtet des ehrgeizigen Diskurses bestand Frankreich darauf, daß die Gemeinschaftsmethoden keinen Eingang in die GASP fanden.[120] Grundsätzlich geht es in der europäischen Außenpolitik mehr darum die Auffassungen zu harmonisieren und gemeinsame Interessen zu entwickeln als mittels restriktiver Verfahren die fiktive Annährung der Positionen erzwingen zu wollen.[121]

Seit Ende der neunziger Jahre – vor allem seit Amtsantritt Jacques Chiracs - hat Frankreich eine pragmatischere Position bezogen und dadurch den derzeitigen Aufbau der gemeinsamen Krisenreaktionskräfte ermöglicht. Dennoch hat Frankreich seine intergouvernementale Konzeption der GASP nicht aufgegeben.[122] Der Startschuß kam auf dem britisch-französischen Gipfeltreffen im Dezember 1998 in St. Malo, wo die beiden Staats- und Regierungschefs sich darauf einigten, daß die Europäische Union über autonome Handlungskapazitäten verfügen müße.[123] Die Franzosen wiesen darauf hin, daß es zuerst gelte glaubwürdige Eingreifkapazitäten aufzubauen. So fand unter französischem Ratspräsidentschaft im November 1999 nach den Lektionen des Kosovo-Krieges die Konferenz zur Bereitstellung für militärische Fähigkeiten (Capabilities Commitment Conference) statt, die sowohl einen Überblick über die Truppenkontingente und das Material verschaffte, mit welchen die Mitgliedstaaten zur Schaffung der europäischen Krisenreaktionskräfte beitragen wollen, als auch die Defizite der Europäer beispielsweise im Bereich des Truppentransports und des Nachrichtenwesens offen legte.[124] Schließlich präzisiert der von der Ratspräsidentschaft verfaßte und vom Europäischen Rat in Nizza angenommene Bericht über die ESVP die Modalitäten der Konsultationen und Kooperation zwischen Europäischer Union und NATO.[125] Bis heute hat der Auf-, und Ausbau der ESVP Frankreichs Präferenz für die intergouvernementale Zusammenarbeit noch nicht in Frage zu stellen vermocht. So hat die ESVP selbst intergouvernementalen Charakter und Frankreich fordert dies auch explizit. Frankreich geht weiterhin davon aus, daß die Gemeinschaftsmethode im Bereich der GASP nicht angewendet werden kann und das der qualifizierte Mehrheitsentscheid sich dann als unangemessne Beschlußfassung erweist, wenn es darum geht, über den Einsatz menschlicher Leben zu entscheiden. So kann nur eine Diskrepanz festgestellt werden zwischen den enormen Fortschritten bei der ESVP und der deutlichen Stagnation in der GASP.[126]

3.Großbritannien, Führungsmacht und ausgleichender Akteur zwischen NATO und ESVP.

Winston Churchill formulierte 1948 die „Doktrin der drei Kreise“, die erstens die Beziehungen zum britischen Commonwealth und Empire, zweitens zur Englisch sprechenden Welt, besonders zu den Vereinigten Staaten und Kanada, und schließlich zu Europa auflistete. Dieser Ansatz definierte die Prioritäten der britischen Sicherheitspolitik für die beiden ersten Jahrzehnte des Kalten Krieges und wirkt in gewissem Maß bis zum heutigen Tag fort.[127] Das Erbe des Empire, die Rolle des kontinentalen „Balancers“ im 19. Jahrhundert, seine Rolle im Zweiten Weltkrieg, und die „Special Relationship“ zu den USA sind die wichtigsten Faktoren die bis jetzt Großbritannien davon abgehalten haben sich voll und ganz mit seinen europäischen Partnern in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik zu engagieren.[128] Charakteristisch für Großbritannien bei der Zusammenarbeit in der GASP sind die Kontinuität in den intergouvernementalen Methoden, der Vorrang der NATO, US-Führerschaft, als auch eine Portion britischer Pragmatismus.[129]

Bei den Verhandlungen zu Maastricht setzte sich London erfolgreich für die Beibehaltung des NATO-Primats in der europäischen Sicherheit ein. Die Bedeutung der transatlantischen Beziehungen wurde vertraglich festgeschrieben, und die Bestimmung zur Rolle der EU für die Gemeinsame Sicherheit-, und Verteidigungspolitik fielen sehr vorsichtig aus.[130] Bei den Maastricht-Verhandlungen wie auch später im Umfeld des Helsinki-Gipfels vertrat die britische Regierung die Position, daß durch die Entstehung europäischer Kapazitäten im Verteidigungsbereich das Bündnis nicht gefährdet, sondern gestärkt werde. Zudem stellte der Vertrag nicht in Frage, daß Verteidigungspolitik zu den Kompetenzen des Nationalstaates gehöre und ihre Ergänzung durch multilaterale und internationale Kooperation auf intergouvernementalen Basis finde.[131] Für die Revision des Maastrichter-Vertrages wurde von Foreign and Commonwealth Office 1996 das Whitepaper „A Partnership of Nations“ herausgegeben, wonach der GASP als Ergänzung nationaler Außenpolitik diene und nicht als Ersatz. Die GASP-Mechanismen dienten demnach der Koordinierung der Außenpolitik der Mitgliedsstaaten; und das es auf ihren intergouvernementalen Charakter bestanden wird und auf das Abstimmungsprinzip der Einstimmigkeit im Ministerrat.[132]

Eine Wende in der britische Europa-[133] und Sicherheitspolitik[134] trat ein mit dem Amtseintritt des New Labour Politikers Tony Blair und nach den Erfahrungen des Kosovo-Krieges.[135] Beim informellen EU-Gipfel in Pörtschach erklärte Tony Blair, daß Großbritannien die Entwicklung einer europäischen Verteidigungspolitik unter bestimmten Bedingungen unterstütze.[136] Gleichzeitig wies Blair darauf hin, daß die britische Regierung die Rolle der NATO für die transatlantische Sicherheit nicht in Frage stelle.

Der Durchbruch jedoch kam mit dem französisch-britischem Treffen in St. Malo im Dezember 1998. In der Erklärung bekräftigten die britische und französische Regierung, daß die EU in der Lage sein müße, ihre Rolle in der internationalen Arena voll und ganz aufzunehmen und daß zu diesem Zwecke die vollständige und zügige Umsetzung der Bestimmungen von Amsterdam zur GASP abgeschloßen werden müße. In der Erklärung heißt es außerdem, daß die Union autonome Handlungskapazität besitzen sollte, unterstützt von handlungsfähigen Streitkräften und der Bereitschaft, sie zu nutzen, um internationale Krisen zu begegnen. Es wird bekräftigt, daß das atlantische Bündnis das Fundament der kollektiven Verteidigung der EU-Staaten bildet.[137] Schließlich heißt es, daß Europa starke Streitkräfte brauche, um rasch auf neue Gefahren zu reagieren, weiterhin sei eine Modernisierung der Streitkräfte nötig, die diese Aufgaben bewältigen zu können.[138]

Ein Jahr nach St. Malo trafen sich die französische und britische Regierung in London, um die verteidigungspolitische Position der beiden Staaten vor dem EU-Gipfel von Helsinki abzustimmen. Frankreich vertrat dabei die Auffassung, daß die britische mit der französischen Armee am ehesten in der Lage sei den Kern eines künftigen europäischen Kontingents zu bilden. Die britische Seite betonte dagegen die Möglichkeit der Fortentwicklung der transatlantischen Beziehungen. Weiterhin sollten die europäischen NATO-Staaten ihre militärischen Fähigkeiten zur Krisenbewältigung verbessern.[139]

Mit St. Malo wurde die Diskussion um die Beziehung zwischen den Organisationen NATO-GASP/ESVP wieder eröffnet. Es ist dabei zu vermuten, daß der St. Malo-Prozeß von Premierminister Blair nicht eingeleitet worden wäre, wenn die britische Regierung vom Engagement der USA in Europa bzw. der Stabilität der NATO überzeugt gewesen wäre. Damit stellt der ST. Malo-Prozeß keine Abkehr von der traditionellen britischen Außenpolitik zur europäischen Sache dar, sondern einen pragmatischen Ansatz, das atlantische Bündnis zu stärken und langfristig zu erhalten.[140]

IV: Schlußfolgerung

Den Zustand der EU als außen- und sicherheitspolitischen Akteur zu erfassen, setzte voraus den Entwicklungsweg, die Komplexität der Institutionen und Verfahren, sowie die Rolle der beteiligten Akteure zu beschreiben. Es zeigt sich, daß seit den früheren Tagen der EPZ bis in die heutige Zeit hin ein kontinuierlicher Prozeß der Vertiefung der Zusammenarbeit auf dem Felde der Außen- und Sicherheitspolitik der EU-Mitgliedsstaaten stattgefunden hat, der sich in einer besseren Koordination der Mitgliedstaaten niederschlägt.

Trotz dieser Fortschritte befindet sich die GASP immer noch in einem Prozeß des Werdens. Ob es eines Tages eine wirklich einheitliche „Europäische Außen- und Sicherheitspolitik“ geben wird die zentral von Brüssel aus formuliert wird sei dahin gestellt und erscheint aufgrund der heutigen politischen Lage fraglich. Jedoch ist die EU auf dem besten Wege in naher Zukunft eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik zu verwirklichen, die es den Mitgliedstaaten ermöglicht durch ihre Koordination in der Weltpolitik mit einer Stimme aufzutreten. Das macht sich an den neu gegründeten Institutionen mit Sitz in Brüssel und den beschloßenen Verfahren der Mitgliedsstaaten zur Verstärkten Zusammenarbeit deutlich. Zudem wird die schnelle Entwicklung einer europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU als außenpolitischen Akteur weitere Instrumente und damit einen größeren Handlungsspielraum in der internationalen Politik verschaffen. Gerade die Weiterentwicklung der GASP/ESVP, wie sie im Verfassungsvertrags-Entwurf vorgesehen war, zeigt, trotz seines Scheiterns an den Referenden in Frankreich und den Niederlanden, die Bereitschaft der Nationalstaaten die Integration im Felde der Außenpolitik weiter voranzutreiben.

Obwohl die EU als größter Wirtschaftsblock der Welt mit 450 Mio. Einwohnern, sowie einem summierten Verteidigungsbudget von 160 Mrd. €[141], die Mittel hat um eine verantwortungsvolle Rolle in der Welt zu übernehmen, bleibt es fraglich ob die EU diesem selbst gesetztem Anspruch und Ziel gerecht werden kann. Eine Union aus 25 Staaten, die sich nicht nur in ihrer Mentalität und ihren historischen Traditionen teils massiv unterscheiden, sondern auch oftmals gegensätzliche außenpolitische Interessen verfolgen, wird es nicht einfach haben eine kohärente Außenpolitik zu formulieren. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn es um die Frage von Krieg und Frieden geht, denn das jeweilige Engagement und der Einsatz von Mitteln, die von einer finanziellen Unterstützung bis hin zur Entsendung von eigenen Soldaten reicht, ist oftmals von der öffentlichen Meinung im eigenen Land abhängig.

Ein deutliches Beispiel dafür bietet die Auseinandersetzung im transatlantischen Bündnis im Vorfeld des Irak-Kriegs von 2003, der die EU in pro- und antiamerikanisches, bzw. kriegswilliges und –unwilliges Lager gespalten hatte. Dies machte die GASP praktisch irrelevant. Die von Großbritannien angeführten „Atlantiker“, zu denen die Niederlande, Dänemark, Spanien, Italien, Portugal und die Mittel- und Osteuropäischen EU-Anwärter gehörten, standen den „Gaullisten“ in Frankreich, Belgien, Luxemburg und zu aller Überraschung Deutschland gegenüber.[142] Gerade die Auseinandersetzung der europäischen Führungsmächte im UN-Sicherheitsrat, dem Frankreich und Großbritannien als permanente Mitglieder angehören, sowie dem rotierendem Mitglied Deutschland, welches zu dieser Zeit sogar den Vorsitz des Rates innehatte, zeigte deutlich, dass diese vollkommen unabhängig von den außenpolitischen Institutionen der EU eine rein von nationalen Interessen angetriebene Außenpolitik verfolgten. Die GASP als Rahmen der EU-Außenpolitik wurde zu keinem Zeitpunkt als nennenswertes Instrument zur Koordinierung einer gemeinsamen außenpolitischen Haltung der Union miteinbezogen.

Der Irak-Krieg wurde somit zum Symbol für das Scheitern der GASP in ihrer ersten Bewährungsprobe. Es bleibt abzuwarten, ob die EU-Mitgliedsstaaten in einem weiteren Konflikt von diesem Ausmaß wiederum denselben Fehler begehen, oder ob sie aus dieser Lektion gelernt haben. Dies bleibt jedoch vor allem den drei Führungsnationen Deutschland, Frankreich und Großbritannien überlassen. Ob sie zu den Krisen und Konflikten der internationalen Politik eine gemeinsame Haltung finden, oder aber in ihre traditionelle außenpolitische Interessenpolitik verharren werden ist maßgeblich für die Zukunft der GASP. Großbritannien wird allein aus realpolitischen Erwägungen auf absehbarer Zeit die Rolle der NATO und damit der USA für die Sicherheit Europas nicht für eine autonome europäische Sicherheitsarchitektur aufgeben wollen. Zugleich wird Frankreich, trotz seiner Annäherung an die NATO in den 90er Jahren, jedoch nicht von seiner traditionellen außenpolitischen Idee einer „l’europe puissance“, die sich als eigenständigen Akteur neben den USA in der Weltpolitik etablieren soll, abrücken. Welche Position Deutschland in diesem Trio zukünftig einnehmen wird ist jedoch weiterhin offen. Ob die Rot-Grüne Regierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder durch ihren Kurs im Irakkrieg, der stark von innenpolitischen Erwägungen beeinflusst war, einen neuen außenpolitischen Kurs eingeschlagen hat, oder ob Deutschland in Zukunft wieder seine traditionelle Brückenfunktion zwischen Atlantikern und Gaullisten einnehmen wird bleibt abzuwarten. Trotz der Wiederannährung des europäischen Führungstrios nach dem Desaster des Irak-Kriegs, die sich in der Formulierung einer europäischen Sicherheitsstrategie im Herbst 2003 niederschlug, ist es unwahrscheinlich das unter den Staatschefs Chirac und Schröder weitere substanzielle Schritte hin zu einer Vertiefung der GASP erfolgen werden. Trotz dieser ernüchternden Bilanz zeigt jedoch gerade die erfolgreiche Zusammenarbeit des Trios in der Iranischen Atomkrise, dass generell eine Koordinierung und Zusammenarbeit im Felde der Außenpolitik möglich ist.

Langfristig besteht somit die Möglichkeit, dass sich die Mitglieder der EU eines Tages auf eine wahrhaft einheitliche europäische Außen- und Sicherheitspolitik einigen könnten. In kurz- und mittelfristiger Hinsicht wird sich jedoch aufgrund der Heterogenität der Interessen die Formulierung und Durchführung der Außenpolitik des Führungstrios sowohl innerhalb als auch außerhalb des Vertragsrahmens der GASP bewegen. Basierend auf einer generellen Kosten-Nutzen-Analyse, werden die Mitgliedsstaaten in einigen außenpolitischen Themenbereichen koordiniert vorgehen, um ihren Interessen größeres Gewicht zu verleihen, während sie in anderen Bereichen, wo Interessengegensätze vorliegen, auf nationalstaatlicher Ebene handeln. Von Fall zu Fall werden sie somit abwägen welcher Weg ihren außenpolitischen Zielen förderlich erscheint. Nach dem einen Gesicht bzw. der einen Stimme für die Europäische Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu suchen, wird auch weiterhin vergeblich bleiben.

Literatur:

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- Deloche-Gaudez, Florence: Frankreichs widersprüchliche Positionen in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, in: Müller-Brandeck-Bocquet, Gisela (Hrsg.): Europäische Außenpolitik. GASP- und ESVP-Konzeptionen ausgewählter EU-Mitgliedstaaten, Baden-Baden 2002.
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- Deutschmann, Alrun: Die britische Position zur GASP/ESVP: von Maastricht nach Nizza, in: Ehrhart, Hans-Georg (Hrsg.) unter Mitarbeit von Bernt Berger: Die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Positionen, Perzeptionen, Probleme, Perspektiven, Baden-Baden 2002.
- Ehrhart, Hans-Georg: Leitbild Friedensmacht? Die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik und die Herausforderungen der Konfliktbearbeitung, in: Ehrhart, Hans-Georg (Hrsg.) unter Mitarbeit von Bernt Berger: Die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Positionen, Perzeptionen, Probleme, Perspektiven, Baden-Baden 2002.
- Haine, Jean-Yves: The European Security Strategy: Can the European become a Global Security Actor? In: Jäger, Thomas/Höse, Alexander/Opperman, Kai (Hrsg.): Die Sicherheitsstrategien Europas und der USA. Transatlantische Entwürfe für eine Weltordnungspolitik, Baden -Baden 2005.
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- Meiers, Franz-Josef: Deutschland: Der dreifache Spagat, in: Ehrhart, Hans-Georg (Hrsg.): Die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Positionen, Perzeptionen, Probleme, Perspektiven, Baden-Baden 2002.
- Meimeth, Michael: Frankreichs Sicherheits- und Verteidigungspolitik im neuen Umfeld – Interessen, Konzeptionen, Handlungsspielräume, in: Christadler, Marieluise/Uterwedde, Henrik (Hrsg.): Länderbericht Frankreich. Geschichte, Politik, Wirtschaft, Gesellschaft, Bonn 1999.
- Morgan, Roger: Die bilateralen Beziehungen zwischen Großbritannien und Frankreich seit 1945, in: Kastendiek/Rohe/Volle (Hrsg.): Länderbericht Großbritannien. Geschichte, Politik, Wirtschaft, Gesellschaft, Bonn 1998.
- Müller-Brandeck-Bocquet, Gisela: Das neue Entscheidungssystem in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union, in: Müller-Brandeck-Bocquet, Gisela (Hrsg.): Europäische Außenpolitik. GASP- und ESVP-Konzeptionen ausgewählter EU-Mitgliedstaaten, Baden-Baden 2002.
- Nadoll, Jörg: Die EU und die Konfliktbearbeitung in Ex-Jugoslawien 1991-1998- Mühl- oder Meilenstein, in: Schubert, Klaus und Müller-Brandeck-Bocquet, Gisela (Hrsg.): Die Europäische Union als Akteur der Weltpolitik, Opladen 2000.
- Pippan, Christian: Die EU nach Amsterdam: Stärkung ihrer Identität auf internationaler Ebene? Zur Reform der GASP der EU, in: APuZ B47/1997, Bonn 1997.
- Regelsberger, Elfriede: Deutschland und die GASP - ein Mix aus Vision und Pragmatismus, in: Müller-Brandeck-Bocquet, Gisela (Hrsg.): Europäische Außenpolitik. GASP- und ESVP-Konzeptionen ausgewählter EU-Mitgliedstaaten, Baden-Baden 2002.
- Regelsberger, Elfriede: Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik nach Nizza – begrenzter Reformeifer und außervertragliche Dynamik, in: Integration, Heft 2/2001, Baden-Baden 2001.
- Regelsberger, Elfriede/Jopp, Mathias: Und sie bewegt sich doch! Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik nach den Bestimmungen des Amsterdamer Vertrages, in: Integration, Heft 4/1997, Baden-Baden 1997.
- Regelsberger, Elfriede: Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, in: Jahrbuch der Europäischen Integration, 2000/2001, Bonn 2001.
- Reiter, Erich: Die Sicherheitsstrategie der EU, in: Jäger, Thomas/Höse, Alexander/Opperman, Kai (Hrsg.): Die Sicherheitsstrategien Europas und der USA. Transatlantische Entwürfe für eine Weltordnungspolitik, Baden -Baden 2005.
- Risse, Thomas: Auf dem Weg zu einer gemeinsamen Außenpolitik? Der Verfassungsvertragentwurf und die europäische Außen- und Sicherheitspolitik, in: Integration, Heft 4/2003, Baden-Baden 2003.
- Schmidt, Gustav: Großbritanniens internationale Position nach dem Zweiten Weltkrieg, in: Kastendiek/Rohe/Volle (Hrsg.): Länderbericht Großbritannien. Geschichte, Politik, Wirtschaft, Gesellschaft, Bonn 1998.
- Schnabel, Albrecht: The European Union, ESDP and the United Nations: Competitors or Partners? In: Die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Positionen, Perzeptionen, Probleme, Perspektiven, Baden-Baden 2002.
- Tudyka, Kurt P.: Auswirkungen der ESVP auf die OSZE: Stärkung oder Schwächung? In: Die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Positionen, Perzeptionen, Probleme, Perspektiven, Baden-Baden 2002.
- Vernet, Daniel: Die deutsch-französischen Beziehungen, in: Christadler, Marieluise/Uterwedde, Henrik (Hrsg.): Länderbericht Frankreich. Geschichte, Politik, Wirtschaft, Gesellschaft, Bonn 1999.
- Volle, Angelika: Der mühsame Weg Großbritanniens nach Europa, in: Kastendiek/Rohe/Volle (Hrsg.): Länderbericht Großbritannien. Geschichte, Politik, Wirtschaft, Gesellschaft, Bonn 1998.
Internetadressen:
- Homepage des European Union Institute for Security Studies. Dokument über die Petersberg-Aufgaben: http://www.iss-eu.org/esdp/04-mo.pdf
- Homepage des Hohen Vertreters der GASP. Zur seiner Person und seinen Reden, und weiteren Artikel über ihn: http://ue.eu.int/cms3_applications/applications/solana/index.asp?lang=DE&cmsid=256
- Miguel Angel Medina Abellan: The Coherence of the European Foreign Policy: A Real Barrier of an Academic Term? Barcelona 2002. http://selene.uab.es/_cs_iuee/catala/obs/Working%20Papers/wp272002.pdf
- Thym, Daniel: Parlamentsfreier Raum? Die Rolle es Europäischen Parlaments in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, Berlin 2005,
http://www.rewi.hu-berlin.de/WHI/papers/whipapers0205/paper205.pdf
- Beschlüsse des Europäischen Rats von Köln zu GASP, http://ue.eu.int/uedocs/cmsUpload/Cologne%20European%20Council%20-%20Annex%20III%20of%20the%20Presidency%20conclusions.pdf
- Beschlüsse des Europäischen Rats von Helsinki und des Helsinki, http://ue.eu.int/uedocs/cmsUpload/Helsinki%20European%20Council%20-%20Annex%20IV%20of%20the%20Presidency%20Conclusions.pdf und des Helsinki Headline Goal http://ue.eu.int/uedocs/cmsUpload/Helsinki%20Headline%20Goal.pdf
- Beschlüsse des Capabilities Commitment Conference, http://ue.eu.int/uedocs/cmsUpload/Military%20Capabilities%20Commitment%20Declaration.pdf

Servus mein Lieber! Also, ich hab es leider nicht mehr geschafft, die ganze Arbeit "Wort für Wort" zu korrigieren. Sorry, aber die Zeit hatte ich doch nicht mehr. Bin bis Seite 19 gekommen. Danach habe ich sie zwar komplett gelesen, aber mehr unter der Prämisse, zu kucken, ob mir inhaltlich irgendetwas auffällt... Wie gesagt: Ich finde die Arbeit gut und bin positiv überrascht. Das Einzige, was ich Dir vorschlage, ist, die Fußnoten (Fn) radikal zu kürzen. Du kannst in einer Hausarbeit nicht jedes Detail erwähnen. Sie soll vielmehr zeigen, dass Du in der Lage bist, ein (komplexes) Thema kompakt darzustellen. Gleiches gilt im Übrigen für den Abschnitt, in dem Du die Geschichte der "Europäische Außenpolitik" darstellst. Ich glaube schon, dass Du dafür ne ganz gute Note kriegen wirst... ;-) Da würde ich mir keine großen Gedanken machen, denn inhaltlich finde ich sie sehr versiert... Hau rein!

[...]


[1] Zum Text der Europäischen Sicherheitsstrategie, siehe: Läufer, Thomas: Vertrag von Nizza. Die EU der 25, Bonn 2004. S. 211.

[2] Im Vorfeld der amerikanischen Intervention im Irak führten die unterschiedlichen Positionen innerhalb der EU-15 zu einer Auseinandersetzung über den außenpolitischen Kurs der Gemeinschaft, der sich in einem Gegensatz zwischen einigen der alten Mitglieder einerseits sowie der künftigen mittel- und osteuropäischen Mitglieder andererseits niederschlug, siehe: Dembinski, Matthias/Wagner, Wolfgang: Europäische Kollateralschäden. Zur Zukunft der europäischen Außen-, Sicherheits-, und Verteidigungspolitik nach dem Irak-Krieg, in: APuZ. B31-32/2003, Bonn 2003. S. 31-38.

[3] Dazu mehr in Kapitel II,2.

[4] Steht für Vertrag über die Europäische Union vom 7. Februar 1992, siehe: Läufer: a.a.O. S. 23.

[5] Vgl. Nadoll, Jörg: Die EU und die Konfliktbearbeitung in Ex-Jugoslawien 1991-1998- Mühl- oder Meilenstein, in: Schubert, Klaus und Müller-Brandeck-Bocquet, Gisela (Hrsg.): Die Europäische Union als Akteur der Weltpolitik, Opladen 2000. S.81-101.

[6] Pippan, Christian: Die EU nach Amsterdam: Stärkung ihrer Identität auf internationaler Ebene? Zur Reform der GASP der EU, in: APuZ B47/1997, Bonn 1997. S. 30-39.

[7] Regelsberger, Elfriede: Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik nach Nizza – begrenzter Reformeifer und außervertragliche Dynamik, in: Integration, Heft 2/2001. S. 156-166.

[8] Vgl. dazu Kremer, Martin und Schmalz, Uwe: Nach Nizza – Perspektiven der Gemeinsamen Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, in: Integration, Heft 2/2000, Baden-Baden 2000. S. 167-178.

[9] Zu nennen wären hier vor allem die Vierteljahresschrift des Instituts für europäische Politik: „Integration“ und von Weidenfeld, Werner/Wessels, Wolfgang (Hrsg.): „Das Jahrbuch der Europäischen Integration“.

[10] Müller-Brandeck-Bouquets, Gisela (Hrsg.): Europäische Außenpolitik. GASP- und ESVP-Konzeptionen ausgewählter EU-Mitgliedsstaaten. Baden-Baden, 2002.

[11] Ehrharts, Hans-Georg: Die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Positionen, Perzeptionen, Probleme, Perzpektiven. Baden-Baden 2002.

[12] Brunn, Gehard: Die Europäische Union von 1945 bis heute. Stuttgart 2002.

[13] Der Vorschlag zur deutschen Wiederbewaffnung belebte in Frankreich die Furcht vor der deutschen Gefahr, aber auch in den anderen europäischen Staaten war die Idee einer Wiederbewaffnung in hohem Maße unpopulär, vgl. Brunn: a.a.O. S. 88-89.

[14] Der so genannte Plevenplan sah vor, Deutschland unter französischen Bedingungen nach und nach Einlass in ein starkes Vereinigtes Europa zu gewähren und damit die deutsche Gefahr für immer zu bannen, vgl. Brunn, a.a.O. S. 90 und Hacke, Christian: Die Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland. Von Konrad Adenauer bis Gerhard Schröder, München 2002. S. 75-76. Auch bei Kreft, Michael: Die Europäische Integration als Sicherheitsinstitution, in: Haftendorn, Helga/Keck, Otto (Hrsg.): Kooperation jenseits von Hegemonie und Bedrohung. Sicherheitsinstitutionen in den internationalen Beziehungen, Baden-Baden 1997. S. 173.

[15] Vgl. Brunn, a.a.O. S. 94.

[16] Ebd. S. 95.

[17] Für die Gründe die zum Zurückweisen des Vertrages geführt haben, vgl. Brunn, a.a.O. S. 97. Siehe auch Kreft, a.a.O. S. 174 und Grosser, Alfred: Frankreich und seine Außenpolitik. 1944 bis heute, München 1989. S. 112. und über die Debatten in der Nationalversammlung und Abstimmungsverhalten der einzelnen Parteien auf S. 132-137.

[18] Zur De-facto Ablehnung der EVG in der Nationalversammlung hatten die französischen Militärs mit ihrem Druck auf die Abgeordneten erheblich beigetragen. Die Voraussetzungen für die EVG seien nicht gesichert, und es bestünden Zweifel, ob Frankreich die geforderten militärischen Leistungen überhaupt erbringen könne. Vgl. Brunn, a.a.O. S. 98.

[19] Vgl. Grosser, a.a.O. S. 137.

[20] Vgl. Brunn, a.a.O. S. 99 und Grosser, a.a.O. S. 137-138.

[21] Das „Protokoll über die Beendigung des Besatzungsregimes in der Bundesrepublik Deutschland“, so hießen die Pariser Verträge wörtlich. Überdies geht aus dem Brüsseler Vertrag die Westeuropäische Union hervor, vgl. Grosser, a.a.O. S. 138

[22] Das Brüsseler Vertragswerk, dem der Dünkirchner Pakt vom 4. März 1947 zwischen Frankreich und Großbritannien voraus ging, wurde am 17. März 1948 von Belgien, Frankreich, Luxemburg, Niederlande und Großbritannien unterzeichnet. Der Vertrag nahm ausdrücklich Bezug auf eine eventuelle deutsche Aggression und legte in den ersten drei Artikeln den automatischen militärischen Beistand fest. Vgl. Brunn, a.a.O. S.49-50.

[23] Vgl. Brunn, a.a.O. S. 99, und siehe auch: Grosser, a.a.O. S. 138-139.

[24] Vgl. Gasteyger, Curt: Europa von der Spaltung zur Einigung. Darstellung und Dokumentation 1945-2000, Bonn 2001. S. 114. Ein Auszug der Dokumente findet sich auf Ebd. S. 118-123.

[25] Vgl. Gasteyger, a.a.O. S. 115.

[26] Zum „leisen verschwinden der WEU“, siehe: Algieri, Franco: Die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik: erweiterter Handlungsspielraum für die GASP, in: Weidenfeld, Werner: Nizza in der Analyse, Gütersloh 2001. S. 179-180.

[27] Vgl. Ehrhart, Hans-Georg: Leitbild Friedensmacht? Die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik und die Herausforderungen der Konfliktbearbeitung, in: Ehrhart, Hans-Georg (Hrsg.): Die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Positionen, Perzeptionen, Probleme, Perspektiven, Baden-Baden 2002. S. 251-152.

[28] Charles de Gaulle sprach von einer „gewissen Vorstellung“ (certaine idee)`und damit Frankreichs Größe und Stellung in der Welt und in Europa. Europa hatte für Frankreich die Funktion des verloren gegangenen Kolonialreichs und als Zugmaschine für den Aufstieg Frankreichs zu neuer Größe (grandeur) zu übernehmen. Zu den weltpolitischen Anschauungen Charles de Gaulles und Frankreichs, siehe: Grosser, a.a.O. S. 189-197.

[29] Diese Treffen sollten einen organisatorischen Unterbau von technischen, rein weisungsgebundenen Abteilungen erhalten. Ein Europaparlament war auch vorgesehen. Vgl. Brunn, a.a.O. S. 140.

[30] Ebd. S. 140.

[31] Das zentrale Organ der Zusammenarbeit sollte der alle vier Monate tagende Rat der Staats- und Regierungschefs sein. Daneben waren Ministerausschüsse und ein von den Weisungen der Regierungen unabhängiger Generalsekretär zur Koordinierung der Zusammenarbeit vorgesehen. Vier ständige Regierungskommissionen sollten sich um Außenpolitik, Verteidigung, Wirtschaft und Kultur kümmern. Vgl. Brunn, a.a.O. S. 143 und Grosser, a.a.O. S. 234.

[32] Vgl. Brunn, a.a.O. S. 142 und Grosser, a.a.O. S. 234-236.

[33] Grundsätzlich verfolgte de Gaulles andere Interessen als Adenauer, die seinen machtpolitischen Ambitionen Nutzen bringen sollten, siehe: Hacke, a.a.O. S. 82.

[34] Die Absichten de Gaulles Deutschland unter französischer Führung einzubinden wurden durch eine von Außenminister Schröder und den Parteien gegen den Willen Adenauers durchgesetzte Präambel zum Vertrag zunichte gemacht werden. Sie stellte unmißverständlich klar, daß die Bundesrepublik auch in Zukunft die atlantische Partnerschaft mit den USA als unverzichtbaren Bestandteil ihrer Außenpolitik begreife. Auch die Einbeziehung Großbritanniens in die Europäische Gemeinschaft wurde ausdrücklich erwähnt. Vgl. Brunn, a.a.O. S. 142-143 und Grosser, a.a.O. S. 225-230.

[35] Vgl. Gasteyger, a.a.O. S. 278. Das erste Jahrzehnt des Bestehens der Gemeinschaft hatte gezeigt, daß die Mitgliedsstaaten nicht daran dachten, substantielle Souveränitätsrechte abzugeben. Sie hüteten ihre außenpolitische Unabhängigkeit so z. B. in der UNO, wo sie individuell und völlig unkoordiniert handelten. Vgl. Brunn, a.a.O. S. 193.

[36] Zur Rolle der EPZ im Bezug auf die sicherheitspolitische Integration der EG-Mitgliedsstaaten in den siebziger und achtziger Jahren, vor allem bei den KSZE-Verhandlungen, siehe: Kreft, a.a.O. S. 176-180.

[37] Vgl. Brunn, a.a.O. S. 193-194 und Gasteyger, a.a.O. S. 279-280.

[38] Vor allem war die EPZ erfolgreich im Rahmen der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE). Die EG-Staaten kommunizierten so eng miteinander wie nie zuvor, stimmten fortlaufend in allen Fragen ihre Positionen ab, traten in den Plenarsitzungen geschlossen auf, ließen sich von den jeweiligen Vorsitzenden (Präsidenten) der EPZ gemeinsam vertreten, vgl. Gasteyger, a.a.O. S. 279-280.

[39] Die EEA wurde am 17. bzw. 28. Februar 1986 unterzeichnet. Im Einzelnen sah sie vor: eine schrittweise Realisierung des Binnenmarktes bis zum 31. Dezember 1992; Stärkung der Handlungsfähigkeit der Gemeinschaft mit Hilfe geänderter Entscheidungsverfahren; Ausdehnung der Zuständigkeiten auf weitere Politikfelder; und die Orientierung der Gemeinschaft auf das Ziel einer Europäischen Union (EU). Zum Prozeß der EEA-Werdung, siehe: Brunn, a.a.O. S. 238-244.

[40] Vgl. Brunn, a.a.O. S. 195-197 und Kreft, a.a.O. S. 179-180.

[41] Vgl. Kreft, a.a.O. S. 185.

[42] Vgl. Kreft, a.a.O. S. 187-188.

[43] Die Petersberg-Aufgaben beinhalten humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze, friedenserhaltende Aufgaben und sowie Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung einschließlich friedensschaffender Maßnahmen. Siehe Katalog der Petersberg-Aufgaben auf der Homepage des European Union Institute for Security Studies: http://www.iss-eu.org/esdp/04-mo.pdf

[44] Zur Institution des Hohen Vertreters, seine Stellung und Aufgaben nach den Bestimmungen des Amsterdamer Vertrages, siehe: Regelsberger, Elfriede/Jopp, Mathias: Und sie bewegt sich doch! Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik nach den Bestimmungen des Amsterdamer Vertrages, in: Integration, Heft 4/1997, Baden-Baden 1997. S. 257-258. Zur kurzen Übersicht über die Person des Hohen Vertreters, siehe Homepage: http://ue.eu.int/cms3_applications/applications/solana/index.asp?lang=DE&cmsid=256

[45] Auf die näheren Bestimmungen und Funktionen der GASP und der ESVP innerhalb des Vertrages von Nizza, wird im nächsten Kapitel eingegangen.

[46] Zu den Bestimmungen des Verfassungsvertrages in Bezug auf die GASP, siehe: Jopp, Mathias/Regelsberger, Elfriede: GASP und ESVP im Verfassungsvertrag – eine neue Angebotsvielfalt mit Chancen und Mängeln, in: Integration, Heft 4/2003, Baden-Baden 2003. S. 551-563, Risse, Thomas: Auf dem Weg zu einer gemeinsamen Außenpolitik? Der Verfassungsvertragentwurf und die europäische Außen- und Sicherheitspolitik, in: Integration, Heft 4/2003, Baden-Baden 2003. S. 564-575 und Algieri, Franco: Die Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU, in: Weidenfeld, Werner (Hrsg.): Die Europäische Union. Politisches System und Politikbereiche, Gütersloh 2004. S. 426-429.

[47] Siehe eine Analyse der Europäischen Sicherheitsstrategie bei: Haine, Jean-Yves: The European Security Strategy: Can the European become a Global Security Actor? In: Jäger, Thomas/Höse, Alexander/Opperman, Kai (Hrsg.): Die Sicherheitsstrategien Europas und der USA. Transatlantische Entwürfe für eine Weltordnungspolitik, Baden -Baden 2005. S. 66-79 und Reiter, Erich: Die Sicherheitsstrategie der EU, in: Jäger, Thomas/Höse, Alexander/Opperman, Kai (Hrsg.): Die Sicherheitsstrategien Europas und der USA. Transatlantische Entwürfe für eine Weltordnungspolitik, Baden -Baden 2005. S. 57-65.

[48] Vgl. Algieri, Franco: Die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik, a.a.O. S. 162-167 und Algieri: Die Außen-, Sicherheits-, und Verteidigungspolitik der EU, a.a.O. S. 424-425.

[49] Vg. Regelsberger, Nizza, a.a.O. S. 156-166.

[50] Vgl. Jopp, Mathias: Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik, in: Jahrbuch der Europäischen Integration 2000/2001, Bonn 2001. S. 233-241. Und Algieri: Die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik, a.a.O. S. 161-201.

[51] Auch nach Maastricht, Amsterdam und Nizza kommt dem strikt intergouvernementalen, die einzelstaatliche Souveränität wahrenden Prinzip in der GASP noch immer eine herausragende Bedeutung zu. Somit stellen die Mitgliedsstaaten in Gestalt des ER die zentralen Akteure der GASP dar. Vgl. Müller-Brandeck-Bocquet, Gisela: Das neue Entscheidungssystem in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union, in: Müller-Brandeck-Bocquet, Gisela (Hrsg.): Europäische Außenpolitik. GASP- und ESVP-Konzeptionen ausgewählter EU-Mitgliedstaaten, Baden-Baden 2002. S. 12.

[52] Ebd. S. 13-15

[53] Vgl. Regelsberger: Nizza, a.a.O. S. 157-158.

[54] In einer Krisensituation erhält das PSK eine noch stärkere Bedeutung im EU-Entscheidungsprozeß, indem es unter der Verantwortung des Rats die politische Kontrolle und strategische Leitung von Operationen zur Krisenbewältigung wahrnimmt. Grundsätzlich kann der Hohe Vertreter für die GASP im PSK den Vorsitz übernehmen, der Vorsitzende des Militärausschußes nimmt an Sitzungen teil, in denen verteidigungspolitische Beschlüße gefaßt werden. Vgl. Algieri, a.a.O: S. 168-170 und Regelsberger, Elfriede: Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, in: Jahrbuch der Europäischen Integration, 2000/2001, Bonn 2001. S. 248-249.

[55] Der Militärausschuß der Europäischen Union, unter dessen Leitung alle militärischen Aktivitäten stehen, ist das höchste militärische Gremium im Rahmen des Rates. Dem PSK gegenüber übernimmt die EUMC eine beratende Funktion ein und kann einschlägige Empfehlungen abgeben, die auf einem Konsens basieren. Gegenüber dem Militärstab gibt der EUMC die Leitlinien vor und im Krisenfall erarbeitet er, in Zusammenhang mit dem Militärstab, Empfehlungen für das PSK. Vgl. Algieri: Die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik, a.a.O. S. 170-171 und Adam, Rudolf G. : Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union nach dem Europäischen Rat von Nizza, in: Müller-Brandeck-Bocquet, Gisela (Hrsg.): Europäische Außenpolitik. GASP- und ESVP-Konzeptionen ausgewählter EU-Mitgliedstaaten, Baden-Baden 2002. S. 138-139.

[56] Innerhalb der Strukturen des Ratssekretariats und dem Generalsekretär/Hohen Vertreter direkt unterstellt, beschäftigt sich der EUMS der Europäischen Union mit der Frühwarnung, der Lagebeurteilung und der strategischen Planung im Hinblick auf die Ausführung der Petersberg-Aufgaben, einschließlich der Identifizierung der europäischen nationalen und multinationalen Informationsaustausch mit dem Lagezentrum, den Stäben auf nationaler und multinationaler Ebene sowie den entsprechenden Gremien der NATO. Vgl. Algieri: Die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik, a.a.O: S. 171 und Adam, a.a.O. S. 138-139.

[57] Deutschland und Italien hatten während der Regierungskonferenz vorgeschlagen, im Bereich der GASP die Anzahl der teilnehmenden Staaten auf unter acht zu senken. In dem gemeinsamen Positionspapier wird darauf hingewiesen, daß verstärkte Zusammenarbeit nicht zu unkoordinierten Initiativen verschiedener Gruppen von Mitgliedsstaaten führen sollte, vielmehr sei die Verstärkte Zusammenarbeit als Verstärkung der Integration zu sehen. Vgl. Algieri: Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik, a.a.O. S. 193.

[58] Vgl. Adam, a.a.O. S.136.

[59] Gemeinsame Aktionen haben traditionell Themen zum Gegenstand, die von prioritärer Bedeutung für die EU-Mitgliedsstaaten sind und ihre Politik besonders prägnant und sichtbar zum Ausdruck bringen sollen. Dies trifft momentan für den Nahen Osten, die Region der Großen Seen und den westlichen Balkan zu. Vgl. Regelsberger: Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, a.a.O. S. 235-237.

[60] Mit dem Instrument des gemeinsamen Standpunktes verfolgt die EU üblicherweise eine Positionsbestimmung gegenüber geografisch weiter entfernten Staaten, insbesondere in Afrika, oder zu spezifischen Themen (Internationaler Strafgerichtshof, Terrorismus). Ferner dient es der EU-Sanktionspolitik. Vgl. Regelsberger: Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, a.a.O. S.237-238.

[61] Vgl. Regelsberger: Nizza, a.a.O. S. 160.

[62] Vgl. Algieri: Die Europäische Außen- und Sicherheitspolitik, a.a.O. S. 422-423.

[63] Vgl. Algieri: Die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik, a.a.O. S. 192.

[64] Die Kohärenzpolitik beinhaltet zum einen, daß das bisher geltende Einstimmigkeitserfordernis beim Abschluß internationaler Übereinkünfte in der GASP gelockert wird, sofern es sich bei der geplanten Übereinkunft um die Implementation gemeinsamer Aktionen und Standpunkte handelt. Eher eine formale Angleichung der Entscheidungsverfahren auf GASP-interner Ebene und im Außenverhältnis. Zum anderen sollen bestimme Personalentscheidungen in Zukunft per Mehrheit gefällt werden. Sie betreffen die Ernennung von Sonderbeauftragten sowie die des Generalsekretärs des Rats und Hohen Vertreters für die GASP sowie des Stellvertretenden Generalsekretärs. Vgl. Regelsberger: Nizza, a.a.O. S. 158.

[65] Vgl. Algieri: Die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik, a.a.O. S. 189-190.

[66] Über die Kohärenzpolitik in der GASP, siehe: Miguel Angel Medina Abellan: The Coherence of the European Foreign Policy: A Real Barrier of an Academic Term? Barcelona 2002. Unter: http://selene.uab.es/_cs_iuee/catala/obs/Working%20Papers/wp272002.pdf

[67] Vgl. Algieri: Die Europäische Außen- und Sicherheitspolitik, a.a.O. S. 423.

[68] Der ER faßt grundsätzlich im Konsens Beschluß, so daß hier die nationalen Interessen gewahrt werden können. Vgl. Müller-Brandeck-Bocquet, Gisela: Das neue Entscheidungssystem in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union, in: Müller-Brandeck-Bocquet, Gisela (Hrsg.): Europäische Außenpolitik. GASP- und ESVP-Konzeptionen ausgewählter EU-Mitgliedstaaten, Baden-Baden 2002. S. 13.

[69] Dem Rat als die Schaltstelle der GASP arbeiten verschiedene Gremien zu, die ebenfalls in hohem Maße der einzelstaatlichen Interessenwahrnehmung verpflichtet sind, da ihre Vertreter von den Mitgliedsstaaten entsendet werden. Da ist zum einen das PSK und zum anderen der AStV/COREPER. So vermag der im Gremium entwickelte europäische Korpsgeist die formale Weisungsgebundenheit in der Praxis durchaus aufzulockern. Vgl. Müller-Brandeck-Bocquet, Gisela, a.a.O. S. 14-15.

[70] Brüsselisierung wird hier verstanden als exakt jener Prozeß, der ohne Rückgriff auf die Gemeinschaftsmethoden der ersten Säule, eine Entnationalisierung der GASP einleitet und damit die Rolle der Mitgliedsstaaten und der Intergouvernementalität reduziert. Brüsselisierung der GASP heißt also, daß die einschlägigen Kompetenzen zwar in letzter Instanz weiter in der Verfügungsmacht der Mitgliedsstaaten verbleiben, daß in zunehmendem Maße aber permanent in Brüssel präsente Funktionsträger und Dienste zu einer „europäisierten“, „brüsselisierten“ Politikformulierung und Implementation führen. Dies wird als neue GASP-Governance-Methode interpretiert. Sie läßt sich an der Berufung des Generalsekretärs des Rats zum Hohen Vertreter für die GASP, an einer Ausweitung seiner Dienste und an der ständigen Präsenz des neugeschaffenen PSK in Brüssel festmachen. Vgl. Müller-Brandeck-Bocquet, Gisela, a.a.O. S. 12.

[71] Ebd. S. 15.

[72] Damit blieben die Forderungen der Kommission und des EP unerfüllt. Durch die Anbindung des Hohen Vertreters an den Rat brachte die neue Funktion pro forma eine Stärkung der einzelstaatlichen Außenminister zu Lasten der Kommission mit sich. Da der HV als Teil der in Amsterdam reformierten Troika auch an den Sitzungen der OSZE, der G-8-Staaten, der NATO etc. teilnimmt, trägt er auch deutlich zu einer kontinuierlichen Außendarstellung der GASP und mithin zu deren besseren Kohärenz bei, die zuvor nur von der Europäischen Kommission in vergleichbarer Kontinuität wahrgenommen worden war. Ebd. S. 18-19.

[73] Der HV soll die Außenminister lediglich bei GASP-Angelegenheiten unterstützen und zur Formulierung, Vorbereitung und Durchführung politischer Entscheidungen beitragen. Zusätzlich auf ersuchen des Vorsitzes im Namen des Rates den politischen Dialog mit Drittländern führen. Ebd. S. 18.

[74] Vgl. Müller-Brandeck-Bocquet, Gisela, a.a.O. S. 18.

[75] Angesichts der vormals ungenügenden und die nationalen Sichtweisen in den Vordergrund stellenden Lageanalysen, die der GASP in Krisenzeiten bislang zur Verfügung standen, hatte man in Amsterdam erkannt, daß eine gemeinsame Außenpolitik auch gemeinsame Strategieplanungs- und Frühwarnkapazitäten benötigt. Daher beschloß man den Aufbau entsprechender Strukturen. Die Mitarbeiter der PU setzen sich aus den Außenministerien, dem Generalsekretariat des Rats, der Kommission und der WEU zusammen und sind in sieben Referate (Task Forces) aufgeteilt worden. Vgl. Müller-Brandeck-Bocquet, Gisela, a.a.O. S. 20.

[76] So wirkt die Kommission seit Amsterdam als Teil der reformierten Troika an den Außenvertretung der EU aktiv mit. Sie nimmt sowohl an den ER- und Ratstreffen als auch an den Treffen der Arbeitsebenen des Rats (AStV/COREPER und Arbeitsgruppen) teil; in die Beratungen der PSK, dem Hort einzelstaatlicher Einflußnahme, ist sie aber nicht eingebunden. Vgl. Müller-Brandeck-Bocquet, Gisela, a.a.O. S.21-23.

[77] Gegen ihre schwache Stellung in der GASP hat die Kommission seit jeher angekämpft, aber alle wesentlichen Schlachten verloren. So ist es ihr weder gelungen, einen Kommissar als HV zu plazieren, noch wurde ihr die PU unterstellt. Hier wird erneut deutlich, daß das neue Amt Solanas und die ihn unterstützenden Strukturen – also das brüsselisierte Prinzip in der GASP – zu Lasten der Kommission und mithin des supranationalen Prinzips in der EU gehen. Vgl. Müller-Brandeck-Bocquet, Gisela, a.a.O. S. 21-22.

[78] Vgl. Krauß, Stefan: Parlamentarisierung der Europäischen Außenpolitik, Opladen 2000. S. 57-58.

[79] Der HV informiert das EP und seinen Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten über das strikt erforderliche Maß hinaus, indem er nach jedem Zusammentreffen des ER und des Rats den Abgeordneten die wesentlichen Beratungsergebnisse und Beschlüße ausführlich mitteilt und in Vorfeld der Erarbeitung gemeinsamer Strategien gar eine Befragung des EP vornimmt. Vgl. Müller-Brandeck-Bocquet, Gisela, a.a.O. S. 24.

[80] Vgl. Krauß, a.a.O. S. 85.

[81] Vgl. Thym, Daniel: Parlamentsfreier Raum? Die Rolle es Europäischen Parlaments in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, Berlin 2005. S. 10-12. Siehe:

http://www.rewi.hu-berlin.de/WHI/papers/whipapers0205/paper205.pdf

[82] Zum Inhalt der GASP-Beschlüsse des Europäischen Rats von Köln vom 3./4. Juni 1999, siehe: http://ue.eu.int/uedocs/cmsUpload/Cologne%20European%20Council%20-%20Annex%20III%20of%20the%20Presidency%20conclusions.pdf

[83] Zur Rolle der Europäischen Union und der ESVP in Zusammenspiel mit der OSZE und UN, siehe: Tudyka, Kurt P.: Auswirkungen der ESVP auf die OSZE: Stärkung oder Schwächung? Und Schnabel, Albrecht: The European Union, ESDP and the United Nations: Competitors or Partners? Auswirkungen der ESVP auf die OSZE: Stärkung oder Schwächung? In: Die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Positionen, Perzeptionen, Probleme, Perspektiven, Baden-Baden 2002. Und Arnold, Hans: Die EU in der UNO. Ungenutzte Möglichkeiten europäischer Weltpolitik, in: Blätter für deutsche und internationale Politik, Bonn 2002.

[84] Zum Inhalt des GASP-Beschlüsse des Europäischen Rats von Helsinki vom 10./11. Dezember 1999, siehe:

http://ue.eu.int/uedocs/cmsUpload/Helsinki%20European%20Council%20-%20Annex%20IV%20of%20the%20Presidency%20Conclusions.pdf und zu den Helsinki Headline Goals, siehe: http://ue.eu.int/uedocs/cmsUpload/Helsinki%20Headline%20Goal.pdf

[85] Zu den Capabilities Commitment Conference vom 20. November 2000, siehe: http://ue.eu.int/uedocs/cmsUpload/Military%20Capabilities%20Commitment%20Declaration.pdf

[86] Siehe kommentierte Artikel zur Sicherheitsstrategie der EU: Haine, Jean-Yves: The European Security Strategy: Can the European become a Global Security Actor? Und Reiter, Erich: Die Sicherheitsstrategie der EU, in: Jäger, Thomas/Höse, Alexander/Opperman, Kai (Hrsg.): Die Sicherheitsstrategien Europas und der USA. Transatlantische Entwürfe für eine Weltordnungspolitik, Baden -Baden 2005.

[87] Vgl. Keukeleire, Stephan: European Security and Defence Policy without an European Foreign Policy? In: Ehrhart, Hans-Georg (Hrsg.) unter Mitarbeit von Bernt Berger: Die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Positionen, Perzeptionen, Probleme, Perspektiven, Baden-Baden 2002. S. 233.

[88] Diese kann wiederum an der Skepsis gegenüber der EU als internationalem Akteur liegen, oder der Selbstprofilierung eines Außenministers eines Mitgliedsstaates. Vgl. Keukeleire, a.a.O. S. 234.

[89] Die Risiken und Kosten können abhängig sein von der Reaktion der öffentlichen Meinung, den Bezíehungen zu Drittstaaten, an Risiko von Opfern und dem Risiko den eigenen Ruf zu schädigen. Vgl. Keukeleire, a.a.O. S. 234.

[90] Vgl. Keukeleire, a.a.O. S. 235.

[91] Ebd. S. 235.

[92] Ebd. S. 236.

[93] Es ist fraglich bis zu welchen Grad, unter welchen Umständen und mir welchen Absichten die EU außerhalb ihrer Grenzen intervenieren sollte. Ist eine Intervention der EU nur in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft erforderlich, oder können auch höhere Ziele und Prinzipien die EU in anderen Regionen befähigen? In wie weit ist der Gebrauch der militärischen Macht legitim und kann Europa eigene Verluste bei Konflikten in Kauf nehmen, oder auch die von Zivilisten in den Krisenregionen. Vgl. Keukeleire, a.a.O. S. 238.

[94] Vgl. Keukeleire, a.a.O. S. 237. Einen Beitrag über die Rolle der Bündnisfreien und neutralen findet sich bei: Luif, Paul: Die bündnisfreien und neutralen Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Ihre Positionen in der Außen-, Sicherheits-, und Verteidigungspolitik, in: Müller-Brandeck-Bocquet (Hrsg.): Europäische Außenpolitik. GASP- und ESVP-Konzeptionen ausgewählter EU-Mitgliedsstaaten, Baden-Baden 2002.

[95] Vgl. Keukeleire: a.a.O. S. 239.

[96] Vgl. Hilz, Wolfram: Die Sicherheitspolitikpolitik des europäischen Führungstrios, in: APuZ. B38-39/2005, Bonn 2005. S. 1.

[97] Vgl. Hilz, a.a.O. S. 16.

[98] Zur Rolle Deutschlands von den Anfängen der europäischen Außenpolitik bis heute vgl. Regelsberger, Elfriede: Deutschland und die GASP - ein Mix aus Vision und Pragmatismus, in: Müller-Brandeck-Bocquet, Gisela (Hrsg.): Europäische Außenpolitik. GASP- und ESVP-Konzeptionen ausgewählter EU-Mitgliedstaaten, Baden-Baden 2002. S. 28.

[99] Vgl. Regelsberger, Elfriede: Deutschland, a.a.O. S. 28.

[100] Nach deutschem Verständnis soll in dem als höchst sensibel eingestuften Bereich der Außen-, Sicherheits-, und Verteidigungspolitik die zentrale Rolle bei den Nationalstaaten bleiben. Nationale Kompetenzen sollen aber zunehmend „gepoolt“ und im Sinne eines kohärenten und effizienten Handelns mit den Zuständigkeiten und Institutionen der EU verknüpft werden. Ebd. S. 29.

[101] Das stark intergouvernemental ausgeprägte Vorgehen der Regierungen in Paris aber auch Londons bedeutet aus deutscher Sicht, daß Abstriche an der eigenen Gemeinschaftsorientierung in der Außen- und Sicherheitspolitik gemacht werden müßen. Als „Natürliche“ Koalitionspartner für deutsche Vorstellungen und zum Ausbau der GASP kommen daher die traditionell stark gemeinschaftsorientierten Staaten, Italien, Belgien, Luxemburg und die Niederlande in Frage. Vgl. Regelsberger: Deutschland, a.a.O. S. 29, 32.

[102] So existierten unterschiedliche Vorstellungen über die künftige Außenvertretung der GASP (Hoher Vertreter). Besonders schwierig war auch die Definition eines gemeinsamen Nenners in Bezug auf die Ausweitung von Mehrheitsentscheidungen. Hier galt es, die französische Skepsis gegenüber einer weiteren Abkehr vom Konsensprinzip konstruktiv mit den Entscheidungsbefugnissen der höchsten Instanz, dem Europäischen Rat, zu verknüpfen. Vgl. Regelsberger: Deutschland, a.a.O. S. 33-34.

[103] Gemeint sind Organisierte Kriminalität, Umweltverschmutzung, atomare Sicherheit, Minderheiten Konflikten.

[104] Vgl. Regelsberger, a.a.O. S. 34.

[105] Deutschland und Frankreich haben wiederholt betont, daß sie die ESVP nicht als NATO-Ersatz, sondern als komplementär zur NATO konzipieren wollen. Vgl. Meiers, Franz-Josef: Deutschland: Der dreifache Spagat, in: Ehrhart, Hans-Georg (Hrsg.): Die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Positionen, Perzeptionen, Probleme, Perspektiven, Baden-Baden 2002. S. 36-38. Und Link, a.a.O. S. 6-7. Und Schwarz, Hans-Peter: Republik ohne Kompass. Anmerkungen zur deutschen Außenpolitik, Berlin 2005. S. 71-112.

[106] Gleichzeitig wird auch in Berlin erkannt, das Beschlüsse in der ESVP, bei denen es im Extremfall um Leben und Tod geht, auch auf längere Sicht der Einstimmigkeit unterliegen werden. Vgl. Regelsberger, a.a.O. S. 37.

[107] Die Capabilities Commitment Conference hat für die ESVP die Aufstellung von 50.000 bis 60.000 Bodentruppen plus 150.000 Reserveeinheiten sowie 400 Kampfflugzeuge und 100 Schiffe, als Krisenreaktionskräfte beschloßen. Damit gehen auch erhebliche Umstrukturierungsmaßnahmen der Bundeswehr bei schwindenden öffentlichen Mitteln einher, deren Erfolg oder Mißerfolg auch für das weitere Schicksal der ESVP mitbestimmend sein wird. Zur Rolle der Bundeswehr und ihren neuen Aufgaben in der ESVP, siehe: Clement, Rolf: Die neue Bundeswehr als Instrument deutscher Außenpolitik, in: APuZ. B11/2004, Bonn 2004. S. 40-46. Und Meiers, a.a.O. S. 42. Zur deutschen Sicherheitspolitik, siehe: Hacke, a.a.O. S. 468-483. Und: Hans-Peter Schwarz, a.a.O. S. 252-265.

[108] Auf die politischen Ereignisse und die deutsche Haltung vor und nach dem Irak-Krieg 2003 wird in der Zusammenfassung eingegangen. Dieser Kapitel gibt die Meinungen der rot-grünen Regierung vor dem Irak-Krieg wieder, was nach Meinung des Autors auch die langfristigen Interessen Deutschland – auch nach dem Irak-Debakel – sein werden.

[109] Vgl. Link, a.a.O. S. 8.

[110] Ebd. S. 7-8. Und Meiers, a.a.O. S. 39-40, 46-47.

[111] Vgl. Meiers: a.a.O. S. 47. Zur Rolle Deutschland mit Frankreich und Großbritannien, vgl. Hans-Peter Schwarz, a.a.O. S. 139-157 und 174-195.

[112] Vgl. Meiers, a.a.O. S. 48. Zur außen-, und sicherheitspolitischen Interessen Deutschlands in Europa und auf der Welt, siehe: Hacke, a.a.O. S. 534-585. Und Hans-Peter Schwarz, a.a.O. S. 36-57, 112-139.

[113] Vgl. Kolboom, Ingo/Stark, Hans: Frankreich in der Weltpolitik als Berufung? In: Christadler, Marieluise/Uterwedde, Henrik (Hrsg.): Länderbericht Frankreich. Geschichte, Politik, Wirtschaft, Gesellschaft, Bonn 1999. S. 1-2.

[114] Vgl. Axt, Hans-Jürgen: Frankreich in der Europäischen Union, in: Christadler, Marieluise/Uterwedde, Henrik (Hrsg.): Länderbericht Frankreich. Geschichte, Politik, Wirtschaft, Gesellschaft, Bonn 1999. S. 465.

[115] Vgl. Axt, a.a.O. S. 470. Frankreich wird seit den Zeiten de Gaulles als derjenige Mitgliedsstaat angesehen, der sein Verständnis als Nationalstaat in der Gemeinschaft am meisten bewahrt hat. Ob dies noch heute zutrifft erscheint unsicher, jedenfalls scheint das frühere Bestreben, nationalen Handlungsspielraum zu bewahren und in allen wichtigen Fragen das letzte Wort zu behalten, insbesondere in den letzten Jahren kooperativen Vorstellungen gewichen zu sein, um das größer gewordene Deutschland fest und unumkehrbar in die Gemeinschaft einzubinden und etwaige Alleingänge auszuschließen, ders. 465-466.

[116] Vgl. Boyer, Yves: France and the European Security and Defence Policy: A Leadership Role Among Equals, in: Ehrhart, Hans-Georg (Hrsg.) unter Mitarbeit von Bernt Berger: Die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Positionen, Perzeptionen, Probleme, Perspektiven, Baden-Baden 2002. S. 53.

[117] Ebd. S. 470.

[118] Paris befürwortete Schritte vertiefter Integration nur in den Bereichen, in denen französische Defizite ohnehin Konzessionen erforderten. Auf den Gebieten traditioneller französischer Dominanz (z. B. in der Verteidigungspolitik) war es hingegen lange nicht bereit, über intergouvernementale Zusammenarbeit hinauszugehen Vgl. Kolboom/Stark, a.a.O. S. 449.

[119] Vgl. Deloche-Gaudez, Florence: Frankreichs widersprüchliche Positionen in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, in: Müller-Brandeck-Bocquet, Gisela (Hrsg.): Europäische Außenpolitik. GASP- und ESVP-Konzeptionen ausgewählter EU-Mitgliedstaaten, Baden-Baden 2002. S. 123-126.

[120] Ein Argument, das französische Entscheidungsträger zur Verteidigung ihres intergouvernementalen Ansatzes in der GASP vorbringen, versucht den besonderen Charakter eines Politikfeldes zu unterstreichen, das zu den sog. „high politics“ gehöre. Vgl. Deloche-Gaudez, a.a.O. S. 127.

[121] Siehe Zitat des französischen Außenministers Hubert Vedrine, in: Deloche-Gaudez, a.a.O. S. 127.

[122] In der Tat vertrat Frankreich zunächst auch in der Gemeinsamen Verteidigungspolitik einen ausschließlich institutionellen Ansatz; außerdem versuchte es konstant, sie im Rahmen der WEU zu verankern. So verfochten die französischen Vertreter bei den Verhandlungen zum Amsterdamer Vertrag das Konzept, daß die WEU den bewaffneten Arm der EU darstellen solle. Vgl. Deloche-Gaudez, a.a.O. S. 128-129.

[123] Hierbei kam die Initiative von den Briten. Im Laufe des Sommers hatte Tony Blair nach und nach anerkannt, daß das Interesse der Europäischen Union an Fragen der Sicherheit und Verteidigung legitim sei. Vgl. Deloche-Gaudez, a.a.O. S. 129.

[124] Unter französischer Präsidentschaft wurden auch die drei vorläufig eingerichteten Gremien (PSK, EUMC, EUMS), die die ESVP konkret ausgestalteten, in permanente Strukturen umgewandelt.

[125] Diese Entwicklungen hinterlassen den Eindruck einer merklichen Zurücknahme und Selbstbeeinträchtigung französischer Positionen. Die Betonung wird jetzt auf die operationellen Fähigkeiten der Union gelegt, die geregelte und kodifizierte Zusammenarbeit mit der NATO wird akzeptiert und nun auch das Politik in wachsendem Maße in Brüssel gemacht wird. Vgl. Deloche-Gaudez, a.a.O. S. 130. Und Kolboom/Stark, a.a.O. S. 458-460. Über die französische Sicherheitspolitik und die Beziehungen zur NATO, siehe: Meimeth, Michael: Frankreichs Sicherheits- und Verteidigungspolitik im neuen Umfeld – Interessen, Konzeptionen, Handlungsspielräume, in: Christadler, Marieluise/Uterwedde, Henrik (Hrsg.): Länderbericht Frankreich. Geschichte, Politik, Wirtschaft, Gesellschaft, Bonn 1999.

[126] So die Aussage der Leiterin des Institut d’etudes de securite der WEU Nicole Gnesotto. Zitiert nach: Deloche-Gaudez, a.a.O. S. 131-132.

[127] Vgl. Schmidt, Gustav: Großbritanniens internationale Position nach dem Zweiten Weltkrieg, in: Kastendiek/Rohe/Volle (Hrsg.): Länderbericht Großbritannien. Geschichte, Politik, Wirtschaft, Gesellschaft, Bonn 1998. S.389.

[128] Kirchner, Emil J.: British Perspectives on CFSP and ESDP, in: Müller-Brandeck-Bocquet, Gisela (Hrsg.): Europäische Außenpolitik. GASP- und ESVP-Konzeptionen ausgewählter EU-Mitgliedstaaten, Baden-Baden 2002. S. 41.

[129] Das bündnisorientierte Sicherheitssystem reflektierte britische Interessen, denn als wichtige Macht innerhalb der NATO besaß London beträchtlichen Einfluß und enge Beziehungen zu Washington (Kooperation in militärischen und nuklearen Bereich sowie Nachrichtendienste), siehe: Deutschmann, Alrun: Die britische Position zur GASP/ESVP: von Maastricht nach Nizza, in: Ehrhart, Hans-Georg (Hrsg.): Die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Positionen, Perzeptionen, Probleme, Perspektiven, Baden-Baden 2002.

[130] Vgl. Deutschmann, a.a.O. S. 60.

[131] Ebd. S. 62.

[132] London und Paris sprachen sich im Vorfeld von Amsterdam gegen die Integration der GASP und für ein intergouvernementales Arrangement aus, wobei die britische Regierung die Einrichtung eines Hohen Vertreters für die GASP nur unter bestimmten Bedingungen unterstützen wollte (keine Mitspracherechte der Kommission, Einstimmigkeit bei Entscheidungen).

[133] Zur Rolle Großbritanniens in der Europäischen Union, siehe: Volle, Angelika: Der mühsame Weg Großbritanniens nach Europa, in: Kastendiek/Rohe/Volle (Hrsg.): Länderbericht Großbritannien. Geschichte, Politik, Wirtschaft, Gesellschaft, Bonn 1998.

[134] Zur britischen Sicherheitspolitik ab dem Zweiten Weltkrieg bis heute, siehe: Bluth, Christoph: Neue Aufgaben für die britische Sicherheitspolitik, in: Kastendiek/Rohe/Volle (Hrsg.): Länderbericht Großbritannien. Geschichte, Politik, Wirtschaft, Gesellschaft, Bonn 1998.

[135] Anzeichen für die Wende der britischen Regierung lassen sich auch bereits im Strategic Defence Review vom Juli 1998 finden, in dem der EU zum ersten Mal eine vitale Rolle … durch die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik eingeräumt wird. Vgl. Deutschmann, a.a.O. S. 66. Es besteht auch kein Zweifel daß der Kosovo-Konflikt zur schnellen Entwicklung förderte, die in den großen Deklarationen von Köln und Helsinki in 1999 führten und schließlich beim Rats-Treffen von Nizza in 2000 Eingang fanden. Vgl. Kirchner, a.a.O. S. 44.

[136] Diese bestimmten Bedingungen beinhalteten, daß der Schwerpunkt auf Fähigkeiten und nicht auf die Institutionen gelegt wurde, vgl. Kirchner, a.a.O. S. 44.

[137] Tatsächlich bestanden die Prioritäten der britischen Regierung bei der Ausgestaltung der europäischen Außen- und Verteidigungspolitik in der Stärkung der NATO und Aufstockung der militärischen Fähigkeiten. Vgl. Deutschmann, a.a.O. S. 69.

[138] Zur detaillierten Vorgehensweise der britischen Regierung im Bezug auf ESVP und NATO, siehe: Kirchner, a.a.O. S. 43-55.

[139] Vgl. Deutschmann, a.a.O. S. 69-71.

[140] Deutschmann, a.a.O. S. 73.

[141] Aligieri: Die Außen- Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU, a.a.O. S. 435.

[142] Die Bezeichnung „Atlantikern“ und „Gaullisten“ wurde entnommen von dem Buch: Timothy Garton Ash: Freie Welt. Europa, Amerika und die Chance der Krise. Hanser-Verlag 2004.

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Details

Title
Die gemeinsame Europäische Außen- und Sicherheitspolitik unter Berücksichtigung der Rolle der großen Nationalstaaten (Deutschland, Frankreich, Großbritannien)
College
University of Bonn
Course
Grundsätzliche und aktuelle Fragen der Europäischen Union
Grade
2
Author
Year
2005
Pages
41
Catalog Number
V109656
ISBN (eBook)
9783640078349
ISBN (Book)
9783640116454
File size
658 KB
Language
German
Keywords
Zwischen, Anspruch, Wirklichkeit, Gemeinsame, Europäische, Außen-, Sicherheitspolitik, Berücksichtigung, Rolle, Nationalstaaten, Frankreich, Großbritannien), Grundsätzliche, Fragen, Europäischen, Union
Quote paper
Pouyan Vahabi-Shekarloo (Author), 2005, Die gemeinsame Europäische Außen- und Sicherheitspolitik unter Berücksichtigung der Rolle der großen Nationalstaaten (Deutschland, Frankreich, Großbritannien), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/109656

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