Die möglichen und unmöglichen Konsequenzen der Libet´schen Experimente für den Epiphänomenalismus und die Freiheit des Willens


Trabajo Escrito, 2005

15 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Gliederung

Einleitung – Einführung in die Thematik

Hauptteil:

1: Libets Experimente – Vorstellen des Versuchs und seiner Resultate

2: Bestätigen Libets Experimente den Epiphänomenalismus? 6 - kritische Beurteilung von Libets Experimenten und den daraus gefolgerten Schlüssen anhand von Nachfolgeversuchen
A) Die Experimente von Keller & Heckhausen
B) Die Experimente von Herrmann & Pauen
C) Die Experimente von Haggard & Eimer
D) Das Smearing Artifact und andere methodische Ungenauigkeiten

3: Schließen sich Determinismus und freier Wille gegenseitig aus? 9 - Vorstellen von Peter Bieris Synthese von Determinismus und freier Wille
A) Der gedankliche Irrgarten
B) Die Idee der bedingten Freiheit
C) Die Idee der unbedingten Freiheit
D) Die Bedeutung der bedingten Freiheit für Libets Experimente

Zusammenfassung

Einleitung

„Haben wir einen freien Willen?“ Kaum eine andere Frage dürfte für unser Selbstverständnis so grundlegende Bedeutung haben wie diese. Schaut man genauer hin, so erkennt man sehr bald, dass die Frage nach dem freien Willen unmittelbar mit den kausalen Beziehungen zwischen Körper und Geist zusammenhängt. Die andauernde Diskussion um diese kausalen Beziehungen wird in der Philosophie als das „Leib-Seele-Problem“ bezeichnet. Das „Leib-Seele-Problem“ ist so bedeutsam, da es uns Klarheit darüber verschaffen kann, ob wir, ähnlich Robotern, mechanisch gesteuerte Wesen, also körperlich determiniert sind oder ob wir uns mit unserem Bewusstsein in gewisser Weise von unserem Körper emanzipiert haben und deshalb, zumindest begrenzt, frei sind. Natürlich sind es nicht allein die Philosophen, die das Leib-Seele-Problem lösen wollen. Vielmehr ist die Philosophie jener Punkt in der Diskussion, an dem alle Fäden zusammenlaufen.

Man könnte sich das Leib-Seele-Problem vielleicht als eine Baustelle vorstellen. Die verschiedensten Wissenschaften - Physik, Biologie, Neurologie, Psychologie, Theologie usw. - schaffen Baumaterial in Form von neuen und alten Erkenntnissen heran, das von den Philosophen begutachtet wird, um es dann möglichst stimmig und sinnvoll in ein Bauwerk einzufügen. Wenn dieses Konstrukt einmal fertig wird, sollte es eine plausible, logische und wahrheitsgemäße Antwort auf die Frage nach den kausalen Beziehungen zwischen Leib und Seele und letztlich nach dem freien Willen liefern.

Unter allen an der Diskussion Beteiligten gibt es verschiedene Gruppen, die das Leib-Seele-Problem auf unterschiedlichste Weise lösen wollen, da sie verschiedene Vorstellungen davon haben, wie denn dieses Bauwerk auszusehen hat, wenn es fertig ist. Eine dieser Gruppen, die Epiphänomenalisten, sowie die Meinung, die diese, vertritt. Der Epiphänomenalismus, soll Thema dieser Arbeit sein. Genauer gesagt soll es um ein wissenschaftliches Experiment gehen, das den Epiphänomenalismus, als Lösung für das Leib-Seele-Problem, zu bestätigen scheint. Der Grundgedanke des Epiphänomenalismus besteht darin, dass das Bewusstsein, also der Geist oder die Seele, nur als ein kausal gunwirksames Nebenprodukt körperlicher Ereignisse existiert. Nichts im Bewusstsein könne also körperliche noch andere geistige Prozesse beeinflussen oder hervorrufen, sondern alles Bewusste hat seinen Ursprung in körperlichen Prozessen. Das Experiment, um das es gehen soll und das einen so bedeutsamen Baustein für unser Bauwerk darstellt, wurde von Benjamin Libet durchgeführt. Das Experiment soll zunächst beschrieben werden, sowie seine Resultate und Schlussfolgerungen. Anschließend soll geklärt werden, ob Libets Experimente aussagekräftig genug sind, um tatsächlich den Epiphänomenalismus zu unterstützen. Um dies zu erreichen, wird auf weitere Versuche eingegangen, die geeignet sind, Fragen zu beantworten, welche entstehen, wenn man Libets Versuchsaufbau genauer unter die Lupe nimmt. Eine Zusammenfassung dieser Versuche von Michael Pauen wird dabei als Leitfaden dienen. Zuletzt wird, einer Argumentation von Peter Bieri folgend, der Frage nachgegangen, ob es überhaupt plausibel ist, vorauszusetzen, dass die Idee des freien Willens nicht mit der Idee vom körperlichen Determinismus vereinbar ist.

Libets Experimente

Die Idee von Benjamin Libet war sehr nahe liegend. Körperliche Bewegungen werden durch Bereitschaftspotentiale eingeleitet. Eines dieser Bereitschaftspotentiale ist das symmetrische Bereitschaftspotential. Dieses ist ein negatives elektrisches Potential, das aufgrund von neuronalen Aktivitäten vor allem im supplementär motorischen Areal beider Hirnhälften auftritt und offenbar in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Einleitung willkürlicher Bewegungen steht. Der Zeitpunkt des Auftretens des Potentials müsste also Schlüsse darüber zulassen, wann das Gehirn mit der Vorbereitung einer Bewegung beginnt. Dieses Potential ist sehr schwach und daher nicht ohne weiteres messbar, sondern muss über eine Vielzahl von Versuchsläufen gemittelt werden. Libet wollte nun herausfinden, ob unsere traditionelle Vorstellung, dass die bewusste Entscheidung den körperlichen Prozessen vorausgeht, tatsächlich zutrifft. Um dies zu erreichen, forderte Libet seine Versuchspersonen auf, zu einer beliebigen, frei wählbaren Zeit (natürlich im Rahmen des Versuches) ihre rechte Hand zu bewegen. Die Versuchspersonen wurden mit einem EEG (Elektroenzephalogramm) verbunden, mit welchem das symmetrische Bereitschaftspotential erfasst werden konnte. Außerdem sollten die Versuchspersonen auf einer mitlaufenden, speziell präparierten Uhr den Zeitpunkt festhalten, an dem sie sich entschieden hatten, die Bewegung auszuführen.

Libet fand heraus, dass das Bereitschaftspotential durchschnittlich 550 Millisekunden vor der Bewegung auftrat, der bewusste Wille zur Bewegung wurde von den Versuchspersonen jedoch im Durchschnitt erst 200 Millisekunden vor der Bewegung angegeben. Die Bewegung wird demnach also mehr als 300 Millisekunden vor dem bewussten Willen körperlich eingeleitet und kann demnach keine Folge des bewussten Willens sein, so Libets einflussreiche Schlussfolgerung. Der bewusste Wille wäre also nichts weiter als ein Epiphänomen, das den körperlichen Prozessen anhaftet, ohne eine kausale Wirkung auf diese. Zwar fand Libet heraus, dass die Versuchspersonen ein Vetorecht besitzen, mit dem sie die unbewusst vorbestimmte Bewegung innerhalb eines gewissen Zeitraumes unterdrücken können, da aber völlig unklar ist, mit welchen Methoden dieses Vetorecht untersucht werden sollte, spielt es in der weiteren Diskussion um Libets Experimente kaum eine Rolle.

Libets Versuche gelten also, trotz der Möglichkeit eines bewussten Vetorechtes, als entscheidende Belege gegen die Existenz der Willensfreiheit und für den Epiphänomenalismus. In der neueren Diskussion um die Willensfreiheit, die Libets Experimente auslösten, traten jedoch sowohl methodische als auch philosophische Fragen auf, die geeignet sind, Libets Experimente in ein anderes Licht zu rücken und seine Schlussfolgerungen anzuzweifeln. Im folgenden Teil der Arbeit soll hierauf eingegangen werden.

Bestätigen Libets Experimente den Epiphänomenalismus?

In seinem Buch „Illusion Freiheit“ geht Michael Pauen, in einem eigenen Kapitel, ausführlich auf die Experimente von Libet sowie seine Schwachstellen ein. Sein Ziel ist es, die Schlüssigkeit und Aussagekräftigkeit von Libets Experiment hinsichtlich seiner Bedeutung für den Epiphänomenalismus, sowie die Annahme, dass wir einen freien Willen haben, zu untersuchen. Pauen orientiert sich bei seiner Argumentation an zwei Fragen, die Libets Interpretation seiner Experimente offenlassen. Die erste Frage lautet, ob das, was Libet misst, tatsächlich die Entscheidung ist. Die zweite Frage lautet, ob das Bereitschaftspotential wirklich festlegt, was die Versuchspersonen tun werden.

Die erste Frage hat folgenden Hintergrund: Libet forderte seine Versuchspersonen auf, den Zeitpunkt zu bestimmen, an dem sie den „Drang, sich zu bewegen,“ verspürten. Dieser Drang wird von Libet mit der bewussten Entscheidung gleichgesetzt. Aber kann eine aktive, bewusste Entscheidung mit einem Drang gleichgesetzt werden, welchen wir normalerweise als etwas Passives definieren würden, etwas, auf das wir eben nicht bewusst Einfluss nehmen?

Die Experimente von Keller & Heckhausen

Keller und Heckhausen führten einen eigenen Versuch durch, bei dem sie Libets Versuch nachstellten, aber zusätzlich das zeitliche Auftreten vom Bereitschafts-potential bei unbewussten Bewegungen erfassten - unbewussten Bewegungen, wie wir sie etwa unter ganz normalen Alltagsbedingungen vollziehen. Keller und Heckhausen fanden heraus, dass sowohl bei einer bewussten wie auch bei einer unbewussten Bewegung das Bereitschaftspotential der Bewegung um durchschnittlich 500 Millisekunden vorausging, was den Ergebnissen von Libet entspricht. Keller und Heckhausen schlussfolgerten, dass die untersuchten bewussten Bewegungen bei Libet derselben Art sind wie die von ihnen untersuchten unbewussten Bewegungen und dass die Versuchspersonen bei Libet diese normalerweise unbewussten Bewegungen allein deshalb wahrnahmen, weil durch die Instruktionen ihre Aufmerksamkeit auf sie gelenkt wurde. Demnach stellt der von Libet gefundene Zeitpunkt des Entscheidens die Wahrnehmung eines unbewussten Bewegungsimpulses dar. Dieser von Libet als Drang bezeichnete Bewegungsimpuls kann also schwerlich als eine freie Entscheidung gedeutet werden, denn unter einer freien Entscheidung stellen wir uns eine Wahlmöglichkeit zwischen mehreren Alternativen vor. Diese Kriterien waren bei Libets Experiment jedoch nicht erfüllt.

Dies nun führt zur zweiten Frage, die Pauen stellt: Was wird durch das symmetrische Bereitschaftspotential festgelegt?

Wäre sichergestellt, dass nach dem Anstieg des Potentials nur noch die tatsächlich vollzogene Bewegung möglich war, würde dies zeigen, dass die Bewegung der rechten Hand eine kausal notwendige Folge des Potentials ist. Dies ist bei Libets Versuchen und den von Keller und Heckhausen jedoch nicht gegeben. Auf die Möglichkeit, dass die Versuchspersonen nach Anstieg des symmetrischen Bereitschaftspotentials auch die linke, statt der rechten Hand hätten bewegen können, wird hier nicht eingegangen.

Die Experimente von Herrmann & Pauen

Die Möglichkeit, dass auf ein symmetrisches Bereitschaftspotential verschiedene Bewegungen erfolgen können, war Gegenstand eines Versuches, den Michael Pauen zusammen mit Christoph Herrmann durchführte. Hier hatten die Versuchspersonen die Aufgabe, abhängig von dem Erscheinen bestimmter Reize auf einem Monitor mit der linken oder mit der rechten Hand eine Taste zu bedienen. Da lediglich festgestellt werden musste, ob nach dem Auftreten des Bereitschaftspotentials noch mehrere Bewegungsoptionen offen standen, spielt es keine Rolle, dass die Entscheidung auch hier keine eigentlich freie war. Es zeigte sich, dass das abgeleitete symmetrische Bereitschaftspotential nicht nur vor der Bewegung, sondern auch vor dem Reiz auftrat. Hierdurch wird also klar gezeigt, dass das symmetrische Bereitschaftspotential nicht die Art der Bewegung festlegt, da die Versuchspersonen auch noch nach seinem Auftreten entscheiden können, welche Hand sie bewegen sollen und diese Bewegung auch tatsächlich ausführen können.

Die Antwort, dass das symmetrische Bereitschaftspotential die Art unserer Bewegungen determinieren würde, fällt auf Pauens zweite Frage also aus. Es ist wahrscheinlicher, wie schon Keller und Heckhausen vermuteten, dass das symmetrische Bereitschafts-potential eine unspezifische Vorbereitung auf eine erwartete Bewegung darstellt.

Die Experimente von Haggard & Eimer

Zu ähnlichen Resultaten gelangten Patrick Haggard und Martin Eimer schon in einem früheren Versuch. Die Versuchspersonen hatten auch hier die Möglichkeit, zwischen der Bewegung der rechten sowie der linken Hand zu wählen und sollten sich wie bei Libet merken, zu welchem Zeitpunkt sie sich bewusst wurden, dass sie eine bestimmte Bewegung vollziehen wollen. Außerdem erfassten sie neben dem symmetrischen Bereitschaftspotential auch das lateralisierte Bereitschaftspotential. Dieses wird im Gegensatz zum symmetrischen Bereitschaftspotential nur auf derjenigen Gehirnseite gemessen, die für die Steuerung des bewegten Körperteils zuständig ist. Das lateralisierte Bereitschaftspotential stellt, im Gegensatz zum symmetrischen Bereitschaftspotential, also keine allgemeine, sondern eine handspezifische Bewegungsvorbereitung dar. Da es außerdem in einem engeren zeitlichen Zusammenhang zu der ausgeführten Bewegung steht, ist zu vermuten, dass dieses Potential genauere Angaben darüber erlaubt, wann eine bestimmte Bewegung vorbereitet wird.

Es zeigte sich, dass genau wie das symmetrische auch das lateralisierte Bereitschaftspotential der „Entscheidung“ voranging, auch wenn es wesentlich später eingeleitet wurde. Außerdem zeigte sich eine zeitliche Abhängigkeit zwischen dem Auftreten des lateralisierten Bereitschaftspotentials und dem Auftreten der Entscheidung, welche für das symmetrische Bereitschaftspotential nicht festgestellt werden konnte. Haggard und Eimer schließen aus ihren Untersuchungen, übereinstimmend mit Herrmann und Pauen, dass kein konkreter zeitlicher und kausaler Zusammenhang zwischen dem Auftreten des symmetrischen Bereitschaftspotentials und der Ausführung der fraglichen Handlung besteht. Jedoch scheint es, als träfe dies für das lateralisierte Bereitschaftspotential zu. Determiniert also das lateralisierte Bereitschaftspotential, was wir tun werden? Die Vermutung liegt nahe, da ja das lateralisierte Bereitschaftspotential keine allgemeine, sondern eine handspezifische Bewegungsvorbereitung darstellt und in einem direkten zeitlichen Zusammenhang zur Bewegung steht. Bis hierhin sieht es nun so aus, als könnten die Experimente von Libet als Beleg für den Epiphänomenalismus verworfen werden. Auch als Wiederlegung des freien Willens scheinen sie nicht geeignet zu sein. Doch was Libets Experimente nicht vermögen, scheint durch die Experimente von Haggard und Eimer geleistet wurden zu sein. Bleibt es also dabei, dass unser Wille, eine Bewegung zu vollziehen, nur eine Illusion ist, die durch einen unbewussten, neuronalen Prozess hervorgerufen wird, welcher auch alleinig für die Bewegung verantwortlich ist?

Das „Smearing Artifact“ und weitere methodische Ungenauigkeiten

Das „Smearing Artifact“ ist der Name für einen seit längerem bekannten systematischer Fehler bei der Bildung von Mittelwerten von EEG-Wellen. Das „Smearing Artifact“ führt dazu, dass bestimmte Potentiale zeitlich erheblich zu früh angesetzt werden. Judy Arnel Trevena und Jeff Miller berücksichtigten dies in einem eigenen Experiment und kamen nun zu dem Ergebnis, dass das lateralisierte Bereitschaftspotential erst nach der bewussten Entscheidung einsetzt. Es kann also nicht die kausale Ursache für die bewusste Entscheidung sein.

Außerdem weisen Trevena und Miller auf einen weiteren zweifelhaften Punkt in der Interpretation sowohl ihrer eigenen sowie der Experimente von Libet, Keller und Heckhausen und Haggard und Eimer hin. Dieser liegt in der Bestimmung des Zeitpunktes der bewussten Entscheidung durch die Versuchspersonen. Hier gibt es einerseits eine große Streuung in den Mittelwerten für alle Versuchspersonen in einem Experiment, obwohl der Versuchsaufbau in allen Fällen sehr ähnlich war. Andererseits gibt es noch größere Differenzen in den Angaben der individuellen Versuchspersonen.

Fasst man die Ergebnisse von Libet, Keller und Heckhausen, Haggard und Eimer, Herrmann und Pauen sowie Trevena und Miller zusammen, so stellt das symmetrische Bereitschaftspotential eine unspezifische Vorbereitung auf eine erwartete Bewegung dar, ohne eine kausale Wirkung darauf, was geschehen wird. Die eigentliche Initiation der auszuführenden Bewegung, auf der jeweils zuständigen Seite des Gehirns, findet in Form des lateralisierten Bereitschaftspotentials erst nach der bewussten Entscheidung, welche Bewegung vollzogen werden soll, statt.

Somit ist es keineswegs bewiesen, dass das Bewusstwerden der Entscheidung nur ein Epiphänomen ist, das den körperlichen Prozessen ohne jede kausale Macht anhaftet. Auch die Frage nach dem freien Willen bleibt somit weiter unklar, denn wenn nicht zweifelsfrei gezeigt wurde, dass bewusste Entscheidungen schon vor deren Auftreten körperlich festgelegt sind, dann wurde auch nicht gezeigt, dass der bewusste Wille bei der Entscheidung keine Rolle spielt. Dementsprechend beendet Michael Pauen seine Argumentation zum Thema Libet mit der Schlussfolgerung: „Von einer Widerlegung der Willensfreiheit durch die Untersuchungen von Libet oder durch die von Haggard und Eimer wird man unter diesen Umständen kaum sprechen können.“[1]

Schließen sich Determinismus und freier Wille gegenseitig aus?

Auf die Frage nach dem freien Willen soll nun im letzten Teil von ganz anderer Seite Stellung genommen werden, weniger von empirischer, streng wissenschaftlicher als von philosophischer - analytischer Sicht. Es geht um den Versuch zu zeigen, dass sich Begriffe wie „Determination“, „Bedingung“, „Kausalität“ auf der einen Seite und „Freiheit“, „Wahl“, „ Entscheidung“ auf der anderen Seite nicht widersprechen, wie es auf den ersten Blick intuitiv erscheinen mag, sondern ganz im Gegenteil, sich gegenseitig bedingen und ineinander greifen. Diesen Versuch unternimmt Peter Bieri in seinem Buch „Das Handwerk der Freiheit“.

Der gedankliche Irrgarten

Bieri führt den Leser zu Beginn des Buches in einen gedanklichen Irrgarten, dessen Verworrenheit darin besteht, dass unsere grundlegende Vorstellung von der Welt, bei genauerer Betrachtung nicht mit unserer grundlegenden Vorstellung von freinen Handlungen und eines freien Willens verträglich ist. Unsere Vorstellung von der Welt ist die Vorstellung einer verständlichen Welt, einer Welt also, die man prinzipiell in ein Netzwerk von ineinander greifenden Ursachen und Wirkungen zerlegen kann, einer Welt, in der jedes Phänomen nur auftreten kann, wenn eine Anzahl von Bedingungen erfüllt ist. Es entspricht dieser Idee, dass, je genauer wir das Vorhandensein von Bedingungen kennen, wir desto genauer das Auftreten von Phänomenen vorhersagen können. In diesem Sinne ist unsere Vorstellung von der Welt auch die einer determinierten Welt, da sie zu jedem Zeitpunkt der Vergangenheit eine Vergangenheit voller Ursachen war, deren Gesamtheit immer nur das Auftreten von bestimmten Wirkungen zuließ und diese notwendig machte. Diese notwendigen und zwangsläufigen Wirkungen sind nun ihrerseits wieder Ursachen für andere Wirkungen. So bedingt die Welt sich von der Ur-Ursache bis zur Gegenwart in einer geschlossenen Kette von Ursachen und Wirkungen. Schauen wir zurück, so sehen wir, es konnte gar nicht anders kommen, als es kam. Wie nun ist diese Idee der verständlichen, gesetzmäßigen, bedingten und determinierten Welt vereinbar mit der Idee vom freien Willen, welcher ja nichts außerhalb dieser Welt Stehendes ist, sondern ein Bestandteil von ihr? Ist unser Wille den gleichen Gesetzen von Ursache und Wirkung unterworfen wie auch alles andere in dieser Welt, so verstößt das gegen unsere Idee vom freien Handeln und Wollen. Aus der Innenperspektive sieht es ja keinesfalls so aus, als hätten wir keine Freiheit, keine Alternativen und als wäre unser Handeln und Wollen schon festgelegt durch Ursachen in der Vergangenheit. Wäre dem so, dann bräuchten wir ja nicht darüber nachzudenken, was wir wollen, wie wir uns entscheiden und was wir schließlich tun. Wir sind also einerseits überzeugt davon, in einer Welt zu leben, die wir verstehen können, da sie nach bestimmten Gesetzten funktioniert und demnach determiniert ist. Andererseits sind wir überzeugt davon, dass unser Wollen und Tun als Bestandteil dieser Welt frei, also nicht determiniert ist. Unsere Vorstellung von etwas Freiem schließt gerade aus, dass es Gesetzen folgt und determiniert ist. Zur Verdeutlichung dieser Disharmonie in unserem Denken, benutzt Bieri ein Zitat des Franzosen Baron d´Holbach: „Unser Leben ist eine Linie auf der Oberfläche der Erde, die uns zu beschreiben die Natur befiehlt und von der wir keinen Augenblick abzuweichen vermögen... Nichtsdestoweniger, trotz der Fesseln, durch die wir fortwährend gebunden sind, gibt man vor, wir seien frei...“

Das Zitat zeigt, dass für Baron d´Holbach, einem Atheisten und Materialisten, der Weg aus dem Irrgarten darin bestand, dass die Vorstellung eines freien Willens eine reine Illusion ist, was auch Libets Experimente zunächst zu bestätigen scheinen. Bieri hingegen sucht den Ausweg in einer Vereinigung dieses, auf den ersten Blick fundamentalen, Widerspruchs. Dies geht er an, indem er zunächst die Unterscheidung zwischen zwei verschiedene Formen von Freiheit vorschlägt: bedingte Freiheit auf der einen Seite und unbedingte Freiheit auf der anderen Seite. Bieri geht nun auf diese zwei Formen der Freiheit ein und untersucht, ob sie in sich und mit der Idee der verständlichen Welt stimmig sind.

Die Idee der bedingten Freiheit

Die bedingte Freiheit besteht für uns darin, dass wir als Handelnde, durch unser Überlegen, Einfluss darauf nehmen können, welcher unserer Wünsche zu einem Willen, also zu einem handlungswirksamen Wunsch werden soll. Wir haben die Möglichkeit, distanziert über das, was wir uns wünschen, nachzudenken und können abwägen, beurteilen und schließlich entscheiden, was wir wirklich wollen und wie wir dies erreichen. Bedingt ist diese Freiheit des Wollens dadurch, dass jeder Wunsch in uns eine Vorgeschichte, also eine Ursache hat, die in unserer Vergangenheit wurzelt und auf die wir keinen Einfluss mehr nehmen können. Ebenso verhält es sich mit unseren Überlegungen über diese Wünsche. Auch sie haben eine Vergangenheit, die festlegt, dass wir eben so und nicht anders überlegen, urteilen und schließlich eine Entscheidung treffen. Wir können also im Rahmen unserer Vorgeschichte, unserer Erfahrungen und unseres Wissens durch distanzierte Überlegungen festlegen, was wir wollen und tun werden. Hierin besteht unsere Freiheit und, demzufolge wird unsere Freiheit dadurch beschränkt, dass wir durch äußere und innere Einflüsse und Zwänge daran gehindert werden, den wirklichen Willen zu haben, zu dem wir uns durch freies, selbstständiges, distanziertes Überlegen entschließen (z.B. Sucht oder Manipulation von Außen). Ein vollkommenes Fehlen dieser fremden Einflüsse und Zwänge auf unsere Überlegungen und unseren Willen, stellt demzufolge also ein Höchstmass an Freiheit dar.

Die Idee der bedingten Freiheit ist sowohl in sich als auch mit unserer Idee einer gesetzmäßigen Welt stimmig. Der Wille als ein bedingt freier Wille ist in die Kette aus Ursachen und Wirkungen mit eingebunden und ein Teil von ihr. Doch, so scheint es, trifft diese Idee der bedingten Freiheit nicht unsere intuitive Idee der Freiheit, also jene Freiheit, die wir aus der Innenperspektive erleben, wenn wir Entscheidungen treffen. Diese Freiheit der Innenperspektive scheint uns nicht bedingt oder gar determiniert zu sein. Wenn dem so wäre, würden wir ja gar nicht von Freiheit reden. Und die Entscheidung, die wir träfen, wäre gar keine Entscheidung, da wir ihrem Auftreten mit Ohnmacht gegenüberstünden. Es widerspricht unserer Alltagserfahrung und unserer Intuition, dass die Freiheit unseres Überlegens eine Bedingte ist, denn das hieße ja, dass wir gar keine Entscheidungen treffen könnten. Darum muss unsere Freiheit eine unbedingte Freiheit sein.

Die Idee der unbedingten Freiheit

Bieri untersucht nun die Idee der unbedingten Freiheit und stellt fest, dass diese in sich nicht stimmig ist und dass es deswegen gar keine Idee ist. Ein unbedingt freier Wille wäre etwas, was unabhängig von allem ist, also durch nichts beeinflusst werden kann. Solch ein Wille würde sich unseren Überlegungen, Urteilen und Entscheidungen völlig entziehen und wäre uns von daher ein fremder Wille. Dieser „Wille“ wäre ein von uns völlig losgelöstes Geschehen, und es ließe sich nichts tun, um dieses Geschehen in irgendeiner Weise zu lenken oder aufzuhalten. Deswegen ist ein unbedingt freier Wille, obwohl es zunächst danach klingt, keineswegs mit unserer Erfahrung vereinbar, die wir aus unserer Innenperspektive von unserem Willen haben, denn dieser Wille, den wir entwickeln, ist ja ein bestimmter und kein zufälliger Wille, und er kommt auch nicht einfach so über mich..

Wo nun liegt das Problem? Der bedingte freie Wille ist uns zwar zugänglich und stimmig mit unserer Idee einer verständlichen Welt, doch scheint er uns nicht jene Aspekte der Freiheit zu eröffnen, derer wir uns offensichtlich bedienen, wenn wir eine freie Entscheidung treffen. Der unbedingte freie Wille hingegen widerspricht zwar unserer Idee einer verständlichen Welt, er scheint auf den ersten Blick aber jenes Ausmaß an Freiheit, derer wir uns bedienen, mit sich zu bringen. Doch nun stellt sich heraus, dass wir auch dieser Form des freien Willens mit völliger Ohnmacht gegenüberstehen würden und dass er sich als eine Illusion entpuppt, etwas, dass es gar nicht geben kann. Weder die bedingte noch die unbedingte Freiheit scheint uns jene Freiheit zu geben, die wir aus der Innenperspektive erfahren. Da die bedingte Freiheit aber die einzige ist, die existiert und uns zugänglich ist, kann es nur diese sein, die wir besitzen. Worin aber liegt die Ursache dafür, dass wir das Gefühl haben, dass diese bedingte Freiheit nicht genug Freiheit ist, um unser Innenleben zu erklären, das keineswegs festgelegt zu sein scheint, und dass wir uns deshalb im allgemeinen trotzdem zur unstimmigen Idee der unbedingten Freiheit hingezogen fühlen.

Bieri zeigt, dass die Hauptursache darin liegt, dass wir Wörter im falschen Zusammenhang benutzen. Der Irrgarten entsteht weniger durch unstimmige Gedanken als durch einen unstimmigen Gebrauch von Wörtern.

Was uns an der bedingten Freiheit stört, ist, dass sie eben bedingt und abhängig ist. Bedingungen und Abhängigkeiten verstehen wir in unserem normalen Sprachgebrauch aber als etwas, was die Freiheit einschränkt. Es sieht so aus, als erzwingen die Bedingungen den Willen, der somit ein unterjochter und völlig unfreier Wille ist. Da diese Bedingungen aber nichts von uns Getrenntes, sondern unsere eigenen Überlegungen sind, ist es falsch, in diesem Zusammenhang von Freiheit und Unfreiheit zu sprechen. Der Wille ist hier vielmehr ein Phänomen, das gemeinsam mit seinen Vorbedingungen auftritt, und wären diese Vorbedingungen - unsere Über-legungen - anders, so wäre auch unser Wille anders. Unser Wille ist dann frei, wenn er durch nichts anderes als durch unsere Überlegungen bedingt ist - dann ist es unser Wille, dann ist es ein bestimmter Wille. Hierin nun ist erkenntlich, dass, wenn es um den Willen geht, sich Freiheit und Determinismus nicht ausschließen, sondern dass Determinismus die Freiheit des Willens erst ermöglicht. Wäre der Wille nicht an Bedingungen geknüpft, wäre er ein unbestimmter, zufälliger Wille und also gar kein Wille. Und aus diesem Grund sind Libets Experimente auch nicht geeignet, die Freiheit des Willens zu widerlegen, selbst wenn sie beweisen würden, dass unser Handeln allein durch unbewusste körperliche Prozesse determiniert ist. Der erfassten Bewegung bei Libet ging ja eine durch freie Überlegungen determinierte Entscheidung voraus. Und zwar als die Versuchspersonen zustimmten, den Instruktionen folge zu leisten, jedoch war diese Entscheidung nicht Gegenstand der Untersuchung.

Zusammenfassung

Benjamin Libet hat durch seine Experimente gezeigt, dass die Vorbereitung zu einer einfachen motorischen Bewegung noch vor der Bewusstwerdung der Entscheidung zur Bewegung auftritt. Das führt zu der offensichtlichen Schlussfolgerung, dass das Bewusstwerden von Entscheidungen nur ein Epiphänomen ist, das allein durch körperliche Prozesse gestaltet wird und selbst keinen Einfluss auf die Entscheidung nehmen kann. Es stellte sich jedoch heraus, dass Libets Versuchsaufbau eine Anzahl von Unstimmigkeiten und Ungenauigkeiten beinhaltet, die jene Schlussfolgerung nicht zulassen. Libets Experimente sind als Beleg für den Epiphänomenalismus also nicht geeignet, und da auch Nachfolgeexperimente nicht zweifelsfrei feststellen konnten, dass der Inhalt unseres Bewusstseins allein durch unbewusste körperliche Vorgänge festgelegt ist, bleibt die Frage danach weiterhin offen. Dadurch ist auch weiterhin offen, ob der Wille, als Inhalt des Bewusstseins körperlich determiniert oder frei ist.

Doch es wurde weiterhin gezeigt, dass, selbst wenn Libets Experimente oder andere beweisen würden, dass der bewusste Wille nur unter bestimmten körperlichen Vorraussetzungen auftritt, dies nicht gleichbedeutend mit seiner Unfreiheit ist. Eine wirkliche Freiheit des Willens ist nicht in seiner Unabhängigkeit von körperlichen Prozessen zu suchen, sondern darin, dass er sich den Überlegungen, Urteilen und Entscheidungen der betreffenden Person beugt. Und auch wenn diese Überlegungen wiederum durch eine unabänderliche Vorgeschichte bestimmt sind und diese Vorgeschichte sich in bestimmten körperlichen und neuronalen Anordnungen widerspiegelt, so sind es doch und gerade deshalb freie Überlegungen. Denn dadurch, dass sie durch die Vergangenheit und Erfahrungen einer Person bestimmt sind, kommen sie nicht von irgendwoher, sondern sind verständlich und sinnvoll, und die Person kann sich mit ihnen identifizieren. Willensfreiheit ist, wie Bieri sagt, nicht Unbedingtheit, sondern Bedingtheit durch die richtigen Faktoren, nämlich durch die Vielfalt der Person selbst, die sich in seinem gesamten Denken und Tun widerspiegelt.

Quellennachweis

Bieri, Peter: Das Handwerk der Freiheit, Frankfurt 2003

Haggard, Patrick und Eimer, Martin. 1999: "On the Relation Between Brain
Potentials and the Awareness of Voluntary Movements." Experimental Brain
Research 126: S. 128-133.

Herrmann, Christoph und Pauen, Michael: “Analysis of a choice-reaction task yields a new interpretation of Libet´s experiments.” unveröffentlicht, in Überarbeitung, aus privater Korrespondenz mit M. Pauen

Libet, B. 1999: „Do we have free will?“ Journal of Concsiounsness Studies, 6, No. 8-9, pp. 47-5,

Keller I. und Heckhausen H. 1990: “Readiness potentials preceding spontaneous acts: voluntary vs. involuntary control”, in Electroencephalography and Clinical Neurophysiology, Volume 76, Issue 4, 351-361.

Pauen, Michael: Illusion Freiheit, Frankfurt 2004

Trevena, Judy Arnel und Miller, Jeff. 2002: "Cortical Movement Preparation
before and after a Conscious Decision to Move." Consciousness and Cognition
11: S. 162-190.

[...]


[1] Pauen in „Illusion der Freiheit“ S.201

Final del extracto de 15 páginas

Detalles

Título
Die möglichen und unmöglichen Konsequenzen der Libet´schen Experimente für den Epiphänomenalismus und die Freiheit des Willens
Universidad
University of Göttingen
Curso
Proseminar Philosophie: Leib & Seele
Calificación
1,0
Autor
Año
2005
Páginas
15
No. de catálogo
V109813
ISBN (Ebook)
9783640079919
Tamaño de fichero
370 KB
Idioma
Alemán
Notas
Die Hausarbeit befasst sich speziell mit den Versuchen von Libet. Es wird sowohl auf wissenschaftliche, wie auf philosophische Fragen eingegangen, die Libets Experimente aufwerfen. Dabei wird sich auf sehr aktuelle Bücher von Michael Pauen und Peter Bieri bezogen.
Palabras clave
Konsequenzen, Libet´schen, Experimente, Epiphänomenalismus, Freiheit, Willens, Proseminar, Philosophie, Leib, Seele
Citar trabajo
Thomas Folkmer (Autor), 2005, Die möglichen und unmöglichen Konsequenzen der Libet´schen Experimente für den Epiphänomenalismus und die Freiheit des Willens, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/109813

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