Planung und Ausschreibung eines Rettungswagen (Typ C) unter ergonomischen Gesichtspunkten


Trabajo Escrito, 2005

50 Páginas, Calificación: 1,3


Extracto


Gliederung:

1. Einleitung
1.1. Einsatzgebiet
1.2. Besondere Anforderungen an einen Rettungswagen für oben beschriebenes Einsatzgebiet
1.3. Beschreibung der Arbeitsabläufe und Versuch von Detaillösungen
1.3.1. Anfahrt zum Einsatzort
1.3.2. Am Einsatzort
1.3.3. Arbeiten mit EKG / Defibrillator, Beatmungsgerät, Absaugeinheit
1.3.4. Arbeiten am Patienten im Rettungswagen
1.3.5. Allgemeines

2. Voraussetzungen, Vorbemerkungen und Vereinbarungen zur Ausschreibung gültig für Fahrgestell und Aufbau

3. Leistungsbeschreibung des Fahrgestells - Los 1 –

4. Leistungsbeschreibung des Aufbau - Los 2 –
4.1. Fahrgestell
4.2. Kofferaufbau
4.2.1. Türen und Einstiege
4.2.2. Außenentnahmen
4.2.3. Schließanlage
4.2.4. Stauraumbeleuchtung
4.3. Inneneinrichtung
4.3.1. Deckung und Wände
4.3.2. Fußboden
4.3.3. Versorgungsdeckencenter
4.3.4. Dachkasten
4.3.5. Schrankeinbauten
4.3.6. Sitze im Patientenraum
4.3.7. Patiententragentisch
4.3.8. Halterungen für EKG / Defi-Einheit, Perfusoren und Respirator
4.4. Medizinisch-technische Ausstattung
4.4.1. Festeinbauten
4.4.2. Einzubauende med. Geräte und weitere Geräte
4.5. Klimatisierung
4.5.1. Heizung
4.5.2. Klimaanlage
4.6. Elektrik und Beleuchtung
4.6.1. 230-Volt-Ladestromeinspeisung
4.6.2.Sicherungen
4.6.3. Batterieladegerät
4.6.4. Spannungswandler
4.6.5. 230-Volt-Steckdosen
4.6.6. 12-Volt-Steckdosen
4.6.7. Zusatzbatterie
4.6.8. Beleuchtung
4.7. Akustische und optische Warneinrichtungen
4.7.1. Akustische Warneinrichtung
4.7.2. Optische Warneinrichtung
4.8. Kommunikationsausrüstung
4.8.1 Funkgerät und Antenne
4.8.2. Anschluss an öffentliches Telefonnetz
4.9. Sonstiges
4.9.1. Navigationssystem
4.9.2. Rückfahrkamera
4.9.3. Freisprecheinrichtung
4.9.4. Beschriftungen / Hinterleuchtungen der Schalter
4.9.5. Lackierung
4.9.6. Beschriftungen
4.9.7. Weitere Forderungen

5. Resumé

1. Einleitung

In dieser Arbeit soll die Ergonomie eines Rettungswagens (RTW) untersucht werden. Einzelne und für die rettungsdienstliche Arbeit typische Arbeitsabläufe sollen unter dem Gesichtspunkt der Ergonomie beleuchtet werden und anschließend eine Problemlösung vorgestellt werden. Es soll eine Leistungsbeschreibung des Fahrgestells und des Aufbaus bzw. Ausbaus unter Berücksichtigung der einschlägigen Normen (v.a. DIN EN 1789 und DIN EN 1865), sowie Prinzipskizzen im Maßstab 1:10 erstellt werden.

1.1. Einsatzgebiet

Das hier geplante Fahrzeug lehnt sich zwar an die Gegebenheiten des Rettungsdienstes im Kreis Euskirchen an, ein Einsatz in anderen Kreisen oder kreisfreien Städten ist jedoch grundsätzlich möglich.

Der Kreis Euskirchen hat ca. 191115 Einwohner auf einer Fläche von 1249,16 qkm und liegt als südlichster Landkreis Nordrhein-Westfalens ca. 50 km südlich von Köln bzw. 40 km westlich von Bonn. An die insgesamt 290 km Kreisgrenze legen sich die Kreise Aachen, Düren, Rhein-Erft, Siegburg, Ahrweiler (Rheinland-Pfalz), Bitburg (Rheinland-Pfalz), Daun (Rheinland-Pfalz) und das Königreich Belgien an. Der Kreis Euskirchen teilt sich in einen Nordkreis, welcher topographisch bei ca. 140m über NN liegt und einen Südkreis, welcher am höchsten Punkt bei ca. 690 m über NN liegt (Gemarkung Udenbreth, Nordeifel). Die größte Ausdehnung in Nord-Süd-Linie beträgt 47 km und in Ost-West-Linie 42 km.

Im Kreis Euskirchen liegen folgende Städte und Gemeinden: Bad Münstereifel (1), Blankenheim (2), Dahlem (3), Euskirchen (4), Hellenthal (5), Kall (6), Mechernich (7), Nettersheim (8), Schleiden (9), Weilerswist (10), Zülpich (11) [Die Zahlen in Klammern geben den Ortskenner des Funkrufnamen an].

Rettungsdienstlich lässt sich der Kreis ebenfalls in Nord- und Südkreis unterteilen. Im Nordkreis liegen vor allem größere Ortschaften und Städte, so dass hier von „Stadtrettung“ gesprochen werden kann, während im Südkreis sehr viel mehr kleinere Ortschaften und Städte liegen und so ein sehr „ländlicher Rettungsdienst“ betrieben werden muss.

Rettungswagen stehen an folgenden Standorten bereit:

(1) Bad Münstereifel [Malteser Hilfsdienst]; (4) Euskirchen; (5) Rescheid [Deutsches Rotes Kreuz]; (7) Mechernich; (8) Tondorf; (9) Schleiden; (10) Weilerswist; (11) Zülpich [Deutsches Rotes Kreuz]. Im Kreisgebiet liegen drei Krankenhäuser (Euskirchen, Mechernich und Schleiden). Jedes stellt je einen Notarzt, welcher von einem kreiseigenen und an den Krankenhäusern platzierten Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) zur Einsatzstelle gefahren wird. Ein zusätzliches, voll ausgestattetes NEF steht in Euskirchen an der Kreisleitstelle zur Aufnahme eines weiteren Notarztes bereit.

Als Zentren der Maximalversorgung, stehen für den Kreis Euskirchen gleich drei Universitätskliniken (Aachen, Köln und Bonn), sowie das Krankenhaus Köln-Merheim zur Verfügung. Rettungshubschrauber (RTH) können aus Würselen (Christoph Europa 1), Köln (Christoph 3), sowie bei besonderen Lagen, aus Nörvenich (SAR) angefordert werden.

Einsatzzeiten gestallten sich meist lang, da häufig mit langen Anfahrt- und Transportwegen zu rechnen ist. Bezüglich der Höhe oder des Gewichts des Rettungswagens sind z.B. im Hinblick auf Krankenhauseinfahrten keine Besonderheiten zu beachten.

1.2. Besondere Anforderungen an einen Rettungswagen für oben beschriebenes Einsatzgebiet

Für ein solches Einsatzgebiet, wie den Kreis Euskirchen, sollen Rettungswagen einige spezielle Anforderungen erfüllen:

a. Das Kreisgebiet ist ausgesprochen groß. Lange Fahrten zum Einsatzort und anschließend zum Krankenhaus erfordern ein schnelles Fahrzeug; die zum Teil recht steilen Berge, aber auch häufige Überholmanöver auf langgezogenen Landstraßen erfordern eine hohe Motorleistung.
b. Hohe Autobahntalbrücken erfordern bei Seitenwind ein ausreichendes Fahrzeuggewicht und eine gute Aerodynamik, um ein „aufschaukeln“ zu vermeiden.
c. Eine komplette Notfallversorgung muss bereits am Einsatzort sichergestellt werden können.
d. Eine Personenzahl von drei Einsatzkräften (inkl. Fahrer) und einem liegenden Patienten sowie einer weiteren sitzenden (Begleit-) Person müssen möglich sein, idealerweise sollte noch ein weiterer Sitzplatz vorhanden sein. Das zulässige Gesamtgewicht darf dabei nicht überschritten werden.

Weiteres wird in den Detaillösungen beschrieben.

1.3. Beschreibung der Arbeitsabläufe und Versuch von Detaillösungen

Im Rettungsdienst finden sich eine Menge immer gleicher Handlungen und Arbeitsabläufe. Diese sollen hier kurz skizziert werden. Weiterhin soll gleich an dieser Stelle versucht werden, Detaillösungen zu finden, um diese Arbeitsabläufe ergonomischer zu gestallten ohne von einschlägigen Normen und Vorschriften abzuweichen oder gar das medizinische Ziel zu verfehlen. Die Umsetzung der Lösungsversuche erfolgt letztlich in der Leistungsbeschreibung des Fahrgestells und des Aufbaus.

1.3.1. Die Anfahrt zum Einsatzort

aa. Lösen der Ladestromversorgung: Während der Standzeit auf der Rettungswache müssen die Fahrzeug- und Zusatzbatterien geladen werden um bei einem Einsatz die volle Kapazität zu gewährleisten. Das Fahrzeug ist daher auf der Wache an das 230 Volt Netz angeschlossen. Diese Verbindung muss zum losfahren manuell getrennt werden. Der fahrzeugseitige Stecker wird dabei meist von einer Klappe über Federzug geschlossen. Problematisch wird es dann, wenn sich (ältere) Fahrzeuge trotz angeschlossenem 230V-Kabel starten und bewegen lassen, da hierbei Ladevorrichtung, Kabel, Stecker und Rettungswagen stark beschädigt werden können. Außerdem bildet ein „herumliegendes“ Anschlusskabel eine Stolpergefahr. Eine mögliche Lösung wäre zunächst das Kabel in der Fahrzeughalle an der Decke entlang zu führen und an der Fahrerseite des RTW-Standplatzes mit einem Aufrollmechanismus herabzuführen, welcher das Kabel bei Nichtgebrauch stets auf einer Höhe von 1,9 Meter über dem Boden hält. Weiterhin besteht die Möglichkeit über eine elektronische Schaltung das Starten des Motors bei angeschlossenem Ladekabel zu unterbinden. Eine neuere Lösung ist der automatische Ladekabel-Auswurf. Beim Starten des Fahrzeuges wird das Ladekabel vom RTW „abgeworfen“. Ein Losfahren mit angeschlossenem Kabel ist so nicht mehr möglich. Ein automatisierter Ladekabelauswurf ist alternativ in Kombination mit Druckluftversorgung, z.B. für Feuerwehrfahrzeuge erhältlich.

bb. Einstieg: Für einen einfachen Einstieg empfiehlt sich die Anbringung eines Griffes im Innenraum an der A-Säule sowie für die Fahrt über der Tür. Es sollten sich keine spitzkantigen Teile (Kladden, Feuerlöscher, Sauerstoffflaschen) im Fahrerhaus befinden.

cc. Öffnen der Torausfahrt der Rettungswache: Zum Öffnen des Tores werden häufig motorbetriebene Rolltore eingesetzt. Diese lassen sich am geeignetsten mit einer Funkfernbedienung öffnen und nach Durchfahrt schließen. Der Toröffner soll sicher und für Fahrer und Beifahrer erreichbar im Fahrzeug befestigt werden. Wichtig ist es, ein Anfahren vor vollständiger Toröffnung zu vermeiden. Dies könnte im einfachsten Fall durch eine Ampelschaltung in der Fahrzeughalle geschehen, schließt aber ein Anfahren und damit eine Beschädigung des Fahrzeugs nicht aus. Weiterhin ließe sich ein lauter Warnton, zum Beispiel bei Durchfahren einer Lichtschranke auslösen, jedoch ist auch dies unter Berücksichtigung der Hallengröße und der Anfahrgeschwindigkeit nicht immer effizient. Dritte Möglichkeit, welche auch das Unterfahren einer zu niedrigen Brücke oder Toreinfahrt verhindern würde wäre ein Ultraschall-Sensor im vorderen Dachbereich, welcher bei Unterschreiten einer bestimmten Freihöhe über dem Fahrzeugdach den Fahrer alarmiert. Letzteres würde jedoch enorme Zusatzkosten verursachen, weshalb hier von einer solchen Lösung Abstand genommen werden sollte.

dd. Funkhörer und Statusgeber: Der Funkhörer/Statusgeber soll vom Fahrer- und Beifahrersitzplatz aus erreichbar sein. Dazu soll das Funkgerät, mindestens aber der Funkhörer/Statusgeber mittig im Fahrerraum angeordnet sein. Für den Fahrer ist eine Freisprecheinrichtung mit Sendetaste am Lenkrad sinnvoll. Ein mittig im Fahrerraum angebrachter und in der Lautstärke regelbarer Lautsprecher soll Funkmeldungen für Fahrer und Beifahrer auch bei lauten Außengeräuschen hörbar machen. Noch effizienter sind jedoch zwei regelbare Lautsprecher recht und links in der Fahrerkabine, so dass sich Fahrer und Beifahrer eine „individuelle“ Lautstärke“ einstellen können. Wichtig sind auch ein weiterer Funksprechhörer im Patientenraum und ein Lautsprecher im Patientenraum, damit auch von dort Funkgespräche geführt und laut mitgehört werden können.

ee. Orte, Straßen und Wege: Trotz sehr guter Ortskenntnis der meisten Rettungsdienst-Mitarbeiter sind nicht immer alle Anfahrtswege bekannt. Hier empfiehlt sich der Einsatz eines GPS-Gerätes zur Straßennavigation. Lage, Ort und empfohlener Anfahrtsweg können so über einen ausreichend großen und blendfreien Monitor angezeigt werden. Denkbar ist auch eine Kombination mit Einsatzdaten der Leitstelle, welche per Funk übertragen werden und direkt in den Computer des GPS-Systems eingespeist werden, um eine aufwendige Eingabe des gesuchten Ortes zu vermeiden. Der Anzeigemonitor ließe sich über eine Verschaltung mit einer Kamera z.B. bei eingelegtem Rückwärtsgang als Rückfahrmonitor nutzen. Für den Fall eines Systemausfalls oder bei besonderen Lagen ist Kartenmaterial mitzuführen!

ff. Ausrüsten: Je nach Einsatzlage ist es sinnvoll sich bereits während der Anfahrt auszurüsten. Im Fahrerraum sollte daher ein Paket Handschuhe sinnvoll und sicher untergebracht sein. Auch die vorgeschriebenen Feuerwehrhelme lassen sich bei vielen Fahrzeugen im Dachraum der Fahrerkabine unterbringen ohne die Kopffreiheit der Besatzung zu beeinträchtigen.

gg. Neben der normalen Raumbeleuchtung bei geöffneter Türe soll für den Beifahrer eine weitere Leselampe so angebracht werden, dass der Fahrer bei Nachtfahrten nicht übermäßig gestört wird. Hier ist eine „Schwanenhals-Lampe“ sinnvoll. Ebenfalls, für den nächtlichen Einsatz und eine etwaige Suche von Hausnummern, ist im Fahrerraum ein Suchscheinwerfer zu installieren. Hier kann allerdings auch von dem in der Norm geforderten Handscheinwerfer Gebrauch gemacht werden. Dazu muss dieser, auch während der Fahrt, vom Beifahrer der Ladehalterung entnommen werden können.

hh. Bei Einsätzen auf stark befahrenen Straßen oder auf Autobahnen können am oberen Fahrzeugheck angebrachte gelbe Blitzlichter zusätzlich zum Blaulicht den nachfolgenden Verkehr warnen und so die Sicherheit des Personals erheblich erhöhen. Hierfür ist ein Kippschalter im Fahrerraum vorzusehen.

ii. Motorweiterlaufschaltung: Wird das Fahrzeug an der Einsatzstelle abgestellt und der Motor ausgeschaltet werden die Fahrzeug- und Bordbatterien durch eine Vielzahl medizinischer Geräte, Patientenraumbeleuchtung, Fahrzeug- und Rundumleuchten erheblich belastet. Moderne und hochkapazitäre Gel-Akkumulatoren halten diesen Belastungen zwar kurzzeitig Stand, müssen aber danach wieder relativ lange geladen werden (Stichwort: Folgeeinsatz!). Daher kann es vor allem nachts, bei voll eingeschalteter Beleuchtung, nötig werden, den Motor weiterlaufen zu lassen. Um aber den unbemerkten Diebstahl des Fahrzeuges oder der Ausrüstung / Medikamente zu vermeiden lässt sich praktischerweise eine Motorweiterlaufschaltung verwenden. Durch drücken eines Knopfes während der Zündschlüssel abgezogen wird, bleibt der Motor am laufen, während das Fahrzeug ganz normal abgeschlossen werden kann. Das Fahrzeug kann erst wieder bewegt werden, wenn der Zündschlüssel erneut ins Zündschloss gesteckt wird.

1.3.2. Am Einsatzort

aa. Ausleuchtung: Nicht selten genug sind Einsatzstellen unübersichtlich. Noch schlimmer wird es nachts auf „einsamen Landstraßen“. Die eingeschalteten Abblendlichter des Fahrzeuges bieten nach vorne eine behelfsmäßige Lösung, jedoch ist auch an das Fahrzeugumfeld zu denken. Daher sind Leuchten, zwei je Seitenwand und eine am Heck, z.B. an der Dachkante des Fahrzeugs, angezeigt. So können relativ große Bereiche um das Fahrzeug herum ausgeleuchtet werden und „Stolperunfälle“ vermieden werden. Diese Außenleuchten sollten sowohl vom Fahrer-, als auch vom Patientenraum aus bedient werden können.

bb. Entnahme der Notfallkoffer: Einfache Diagnose- und Therapieinstrumentarien werden am Einsatzort stets vorausschauend zum Patienten mitgenommen. In der Regel gibt es eine Komponente „Kreislauf / Atmung“ und eine Komponente „Pädiatrie“ mit spezieller Ausrüstung für Kinder. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten diese mitzuführen: in Rucksäcken oder in Koffern. Welche Variante verwendet wird, ist sicherlich den Einsatzcharakteristika des jeweiligen Kreises bzw. der kreisfreien Stadt anzupassen, nicht zuletzt aber auch eine „Glaubensfrage“. Natürlich sollte jedes medizinische Gerät, Medikament usw., welches sich in den Notfallkoffern befindet auch im Patientenraum des RTW’s selbst zu finden sein, um nicht während der Fahrt „noch was aus den Koffern holen zu müssen“. Zur sicheren Aufbewahrung der Notfallkoffer eignet sich meiner Meinung nach ein separates und von der rechten Außenseite des Rettungswagens zugängliches Staufach am ehesten. Rechtsseitig, damit möglichst viele Geräte im Einsatz von der rechten, der Straßenseite abgewandten Seite, entnommen werden können, um Mitarbeiter nicht durch den fließenden Verkehr zu gefährden. Separat sollte das Fach sein, um je nach Einsatz, nicht auch immer gleich die seitliche Schiebetüre zum Patientenraum öffnen zu müssen, wodurch dieser zusätzlich auskühlt / aufheizt. Des weiteren bietet diese Möglichkeit die größte Sicherheit bei einem Unfall, da die Koffer weder durch den Patientenraum noch die Fahrerkabine geschleudert werden können.

cc. Gebrauch des EKG-Gerätes / Defibrillators, der Beatmungseinheit und Absaugeinheit werden weiter unten gesondert behandelt.

dd. Entnahme der Krankentrage: Die wenigsten mir bekannten Rettungsdienste transportieren Patienten in einem Liegetragsessel. Vielmehr wird der Patient auf die Krankentrage gelegt und je nach medizinischer Indikation gelagert. Die mittige Anordnung der Trage auf dem Tragentisch erlaubt die Arbeit am Patienten aus drei Richtungen. (Für viele Patienten wäre eine Lagerung [Blickrichtung] in Fahrtrichtung angenehmer und verträglicher, dies ist aber auf Grund der häufig anfallenden Arbeiten an Kopf und Thorax des Patienten unmöglich zu berücksichtigen.) Zum Ausziehen der Trage wird der Tragentisch abgesenkt und herausgezogen. Eine Hydraulik senkt den Tragentisch zum Heck des Fahrzeugs leicht ab. Üblicherweise haben deutsche Tragen mit Fahrgestell eine Ladehöhe von 650mm bis 700mm. Die Trage wird vom Tragentisch entriegelt und rollt den Tragentisch hinab wobei sich üblicherweise das Fahrwerk des Tragengestells, bei gleichzeitiger Entriegelung ausfährt. Bis zum Aufsetzen beider Achsen des Tragengestells lastet das Tragengewicht also teils auf dem Tragentisch, teils auf dem Rettungsdienstmitarbeiter. Dazu kommt, je nach Winkel des Tragentisches eine Horizontale Kraft, welcher sich der Kollege entgegenstellen muss. Es zeigen sich hier zwei große Probleme: das korrekte Ausfahren des Tragenfahrwerks und die Neigung des Tragentisches. Steht der Rettungswagen mit der Vorderachse in einer Steigung und wird der Tragentisch ganz herabgesenkt, so kann das Tragenfahrwerk nicht komplett ausfahren und einrasten. Würde man an dieser Stelle die Trage weiter ausziehen, fände sich der Patient samt Trage auf dem Boden wieder. Steht der Rettungswagen mit der Vorderachse im Gefälle und wird der Tragentisch ( evtl. nicht komplett ) herabgefahren, so klappt zwar das Tragenfahrwerk aus, doch fällt die Trage beim vollständigen herabziehen vom Tragentisch einige Zentimeter bis sie auf ihren Rädern steht. Eine Sinnvolle Lösung ist hier nur durch eine Distanzmessung möglich. Am ausziehbaren Ende des Tragentisches wird ein Ultraschall-Sensor befestigt. Dieser übermittelt beim ausziehen einer Steuerung den Abstand zur Fahrbahn. Die Steuerung übernimmt das Absenken des Tragentisches bis auf eine exakt justierbare Höhe z.B. bei 700mm über der Fahrbahn. Das zweite Problem ist der erhebliche Kraftaufwand, bedingt durch den Anstellwinkel des Tragentisches, beim Aus- oder Einladen. Dieses kann nur durch die Forderung nach einem flachen Fahrzeugfahrgestell (z.B. Renault Traffic) oder noch besser durch ein automatisches Absenken der Luftfederungskissen (z.B. ausgelöst durch Öffnen der Heckklappe) und einem bauartbedingten flachen Tragentisch angegangen werden. Eine, momentan finanziell jedoch wohl kaum bezahlbare, Maßnahme könnte eine Vorrichtung mit Schneckenantrieb sein, um die Trage mittels einer Aufnahme selbstständig in den RTW zu ziehen. Das Ein- und Ausladen der Trage könnte nach einiger Entwicklungszeit so „vollautomatisiert“ werden und so der Krankenstand wegen Rückenschmerzen stark reduziert werden.

ee. Halskrawatte: (Fast) alle Unfallopfer bekommen „vorsorglich“ einen sog. Stifneck® zur Immobilisation der Halswirbelsäule angelegt. Diese Stifnecks gibt es in verschiedenen Größen, so dass stets eine Auswahl am Einsatzort vorhanden sein muss. Üblicherweise werden sie daher in Taschen zum Transport im Rettungswagen aufbewahrt. Für das hier vorgestellte Fahrzeug ist eine Aufbewahrung im kleinen rechten Außenstaufach über den Notfallkoffern sinnvoll.

ff. Vakuumtransportimmobilisation (VTI): Besonders chirurgische oder orthopädische Patienten müssen zum Transport immobilisiert werden. Dazu ist eine VTI-Matratze mitzuführen die bei aufliegendem Patienten mit einer Handpumpe abgesaugt wird und so eine unnötige Bewegung des Patienten verhindert. Diese VTI-Matratze wird in diesem RTW-Modell in der rechten großen (hinteren) Außenklappe in belüfteten Zustand eingelegt und mit Zurrgurten befestigt. Dies ermöglicht eine einfache Entnahme auf der, dem Straßenverkehr abgewandten, Seite. Die nötige Handabsaugpumpe, ähnlich einer Fahrradluftpumpe, lässt sich ebenfalls dort unterbringen und befestigen.

gg. Schaufeltrage: Die Schaufeltrage, welche eine patientenschonende Umlagerung des Patienten z.B. auf die VTI ermöglicht, wird ebenfalls im großen rechtsseitigen Außenstaufach untergebracht. Sie wird in die Türe des Außenstaufaches oben eingehangen und mit drei Schnappverschlüssen unten und zur Seite fixiert. Dadurch hängt die Schaufeltrage zunächst sicher und kann dann mit den Schnappverschlüssen sicher zum halten gebracht werden. Um Beschädigungen an der Klappentüre und „Klappergeräusche“ bei der Fahrt zu vermeiden, ist es sinnvoll die Aufnahmen mit Schaumstoff o.ä. auszupolstern.

hh. Vakuum-Arm/-Beinschienen: Neben der VTI-Matratze ist es manchmal medizinisch indiziert, frakturierte oder luxierte Gliedmaßen am Unfallort zu reponieren und anschließend mit speziellen Arm- oder Beinschienen zu immobilisieren. Diese funktionieren prinzipiell wie die Vakuum-Matratze und müssen ebenfalls mit einer mechanischen Handpumpe abgesaugt werden. Es empfiehlt sich daher diese Schienen zusammen mit der Vakuummatratze zu verstauen.

1.3.3. Arbeiten mit EKG / Defibrillator, Beatmungsgerät, Absaugeinheit

aa. EKG / Defibrillator

EKG und Defirbrillator (kurz: Defi) sind heute in einem Gerät kompakt zusammen verbaut. Besonders das EKG kommt bei den allermeisten Notfalleinsätzen zum tragen, da es sowohl bei internistischen als auch bei chirurgischen Notfällen zur Diagnosefindung und Überwachung des Patienten eingesetzt wird. In aller Regel wird die EKG / Defi – Einheit schon bei der Ankunft am Einsatzort direkt mit zum Patienten genommen. Der Patient wird alsbald mit drei Klebeelektroden und dem EKG-Kabel an das EKG-Sichtgerät angeschlossen. Zur weiteren Diagnosefindung können weitere, insgesamt 12, Elektroden zur Ableitung eines 12-Kanal-EKG notwendig werden. Es ist daher zwingend erforderlich, dass eine ausreichende Anzahl Klebeelektroden und ein EKG-Kabel mit dem Gerät, z.B. in Seitentaschen, mitgeführt werden. Für eine etwaige Defibrillation werden zwei fest an der EKG/Defi-Einheit verbaute Paddels verwendet, welche mit Elektrodengel bestrichen werden müssen, um eine bessere elektrische Konnektivität (Leitfähigkeit) zum Patienten herstellen zu können. Auch dieses Elektrodengel muss am Gerät in Seitentaschen mitgeführt werden können. EKG-Geräte sind, nicht zuletzt durch ihren hohen Preis, meist nur einmal im Fahrzeug vorhanden. Das Gerät muss somit beim Eintreffen am Unfallort aus dem Patientenraum herausgenommen und beim Einladen des Patienten wieder im Innenraum des RTW’s befestigt werden. Dazu muss der Rettungsassistent beim Eintreffen an der Einsatzstelle zwangsweise die Schiebetüre öffnen, in den Patientenraum hineinsteigen und das Gerät aus der Halterung lösen. Beim Einladen des Patienten wird das Gerät unbedingt wieder in der Wandhalterung im Rettungswagen befestigt, da nur so das Gerät über die 12-Volt Bordspannung versorgt wird, der Geräteakku selbst „geschont“ wird, und das Gerät auch in einer Unfallsituation sicher fixiert ist. Das EKG-Kabel vom Patienten kann dann über eine Steckverbindung im Deckencenter des RTW zum EKG-Gerät weitergeleitet werden, ohne das Patientenkabel durch den begehbaren Freiraum im RTW leiten zu müssen. Das Kabel aus dem Deckencenter wiederum muss jedoch seinerseits wieder im EKG-Gerät eingesteckt werden. Da, wie oben erwähnt, die Defi-Paddel mit Spiralkabeln fest am Gerät verbaut sind, muss sich das im Fahrzeug montierte Gerät in erreichbarer Nähe zum Patienten befinden. Weitere Funktionen moderner EKG-Geräte, wie Pulsoxymetrie, Blutdruckmessung, Kapnometrie, etc. erfordern ebenfalls eine „Kabelverbindung“ zum Patienten und lassen sich bislang nicht über ein Deckencenter führen.

Es zeigen sich also Probleme, sowohl mit der Anbringung des Gerätes im Patientenraum, als auch mit dem Gerät selbst.

Das Gerät muss im Innenraum des RTW’s geholt werden. Andere Anbringungen auf Ausziehschlitten entsprechen meist nicht der gültigen Norm EN 1789 bzgl. einer 10g-tauglichen Befestigung oder erfordern Zweitgeräte. Die Anbringung in speziell für EKG und Beatmungseinheit angebrachten Außentüren haben zu Folge, dass Unbefugte an der Einsatzstelle diese Türe öffnen können. Eine mechanische Hebe-Senk-Vorrichtung, welche ein öffnen der Türe verhindern soll, ist mechanisch aufwendig und anfällig, neigt zu Bedienfehlern und ist zudem teuer. Wieder andere Anbringungen, zum Beispiel im Einstiegsbereich der Seitentüre (trennwandseitig) ließen sich zwar sicher anbringen und eine EKG-Funktion über Deckencenter sicherstellen, das Arbeiten mit Defi-Paddels oder Zusatzmodulen gestaltet sich jedoch durch die begrenzte Kabellänge als unmöglich bzw. würde durch die Verkabelung in diesem Hauptarbeitsbereich - am Kopfende - zusätzliche Stolpergefahren darstellen. Somit muss das Gerät zwangsweise an einer der Seitenwände des Patientenraums angebracht werden, was wiederum ein Einsteigen zur Entnahme erfordert.

Ein weiteres Problem stellen die vielen notwenigen Verbindungen zwischen EKG-Gerät und Patient dar. Wie oben erwähnt lässt sich das EKG-Kabel über das Deckencenter „unterflur“ zum Gerät führen und erfordert dort das Einstecken des Deckencenterkabels. Dieser Schritt ließe sich vereinfachen, indem das Deckencenterkabel fest mit der Ladehalterung verbunden würde. Die Signalübertragung könnte dann, wenn das Gerät „merkt“ das es sich in der Ladehalterung befindet, automatisch über eine Schnittstelle zwischen Ladehalterung und Sichtgerät umschalten, so dass nur noch das Patientenkabel im Deckencenter angeschlossen werden muss. Diese Technik ist jedoch noch nicht auf dem Markt, wurde allerdings auf der Messe Medica (2004) von den Firmen Corpuls und Zoll als mögliche, technisch realisierbare Funktion mit Interesse aufgenommen. Weitere Kabel und Verbindungen zwischen Patient und Gerät könnten evtl. ebenso über das Deckencenter geführt werden und mittels einer Schnittstelle an der Ladehalterung übertragen werden, jedoch sehen die Gerätehersteller hier besondere Probleme bei der Übertragung des Defi-Signals und des folgenden Schock-Impulses. Laut Aussage zweier Defibrillatoren-Hersteller sind die Stromsignale welche über eine solche Schnittstelle geleitet werden müssen zu „sensibel“ und eine eventuelle Fehlfunktion zu patientengefährdend. Zudem scheint diese enorme Vereinfachung für viele Herstellerfirmen uninteressant, da die Entwicklungs- und Versuchskosten hoch sind und der deutsche Markt der Notfallrettung zu klein ist, um solche Kosten zu rechtfertigen. Hier bleibt anscheinend nur die Möglichkeit, die EKG/Defi-Einheit selbst in der Decke zu verstauen. Dies halte ich persönlich jedoch für zu gefährlich: selbst wenn man eine sinnvolle Deckenhalterung nach 10g-Forderung befestigen könnte, so müsste man das Gerät trotzdem über dem Patienten an die Decke heben und einrasten, wodurch der Patient enorm gefährdet wäre. Als geeignete Anbringung des EKG’s bleiben also nur die Seitenwände des Patientenraums, wobei hier auf die Ablesbarkeit des EKG-Displays und Faktoren wie Arbeitshöhe, Ablesbarkeit bei verschiedenen Lichtverhältnissen und Entnahmemöglichkeit der Defi-Paddels zu achten ist. Da sich also in absehbarer Zeit keine vernünftige Lösung des „Kabelsalats“ finden wird, halte ich die Unterflurverlegung eines zusätzlichen EKG-Kabels letztlich für überflüssig, da alle anderen Kabel und Leitungen doch auf herkömmliche Art und Weise vom Gerät zum Patienten geleitet werden. Somit lässt sich nur fordern, dass sämtliche Kabel und Leitungen, auch die des Respirators, zusammen „an einem Ort“ zum Patienten geleitet werden, wodurch Defi, Beatmungsgerät und evtl. Spritzenpumpen in unmittelbarer räumlicher Nähe verbaut werden müssen.

bb. Beatmungseinheit:

Die Beatmungseinheit wird ebenfalls häufig an der Einsatzstelle dem RTW entnommen. Mit der Beatmungseinheit, welche auf eine Trageplatte montiert und mit einer 2l-Sauerstoffflasche versehen ist, lassen sich Patienten komplett und nach verschiedenen Schemata beatmen oder eine Sauerstoffinhalation durchführen. Zur Entnahme der Beatmungsplatte muss zunächst die Drucksauerstoffverbindung zum Sauerstoffvorrat des RTW mittels Walther-Schnellkupplung, sowie bei modernen Geräten die Ladestromversorgung getrennt werden. Erst jetzt kann die Trageplatte entriegelt und durch leichtes anheben entnommen werden. Am Patienten wird bei einer Sauerstoffinhalation ein kleiner, ca. 1,5 Meter langer Sondenschlauch befestigt, welcher zum Gerät geführt werden muss. Bei intubierten und beatmeten Patienten wird ein am Beatmungsgerät angebrachter Beatmungsschlauch mit dem Tubus verbunden. Sowohl Inhalationssonde, als auch Beatmungsschlauch sind in ihrer Länge begrenzt und lassen sich aus physikalischen und medizinischen Gründen kaum länger gestalten. Die Beatmungseinheit muss sich also zwangsweise in direkter Nähe des Patientenkopfes befinden.

Für die Geräteentnahme, gelten die gleichen Probleme wie für die Entnahme der EKG / Defi-Einheit und es muss letztlich eine Anbringung an einer der Seitenwände des Patientenraums erfolgen, will man sich ein zweites Beatmungsgerät sparen. Auch hier wäre eine Verbindung zwischen Gerät und Patient über ein Deckencenter wünschenswert, jedoch sei dies, nach Aussage der Hersteller, wegen der enormen Todraumvergrößerung nicht möglich. Auch die Drucksauerstoffverbindung zum Sauerstoffreservoir des RTW ist nach Angaben der Hersteller nicht anders zu lösen, da die Verbindungsstücke sehr fest und exgeschützt konektiert werden müssen. Die Ladestromversorgung der Beatmungseinheit ließe sich durchaus über eine aktive Ladehalterung sicherstellen, doch ist mir keine Firma bekannt, die eine solche aktive Wandhalterung herstellt. Auch das Gewicht der Beatmungseinheit lässt sich laut Aussagen der Herstellerfirmen nicht mehr weiter senken, da dies heute nicht mehr durch die eigentlichen Beatmungsgeräte, sondern vielmehr durch unvermeidliche Metallkupplungen, Trageplatten u.ä. sowie die Sauerstoffflasche bestimmt wird.

cc. Absaugpumpe

Auch eine elektrische Sekretabsaugpumpe wird häufig „präventiv“ zum Patienten mitgenommen, also dem Fahrzeug entnommen. Sie bildet ein kompaktes und relativ leichtes Gerät, welches jedoch auch zwingend zur Aufladung an das Fahrzeug-Bordnetz angeschlossen werden muss, um eine stete Leistungsbereitschaft des Akkumulators zu gewährleisten. Auch hier ist also zunächst eine Steckverbindung zu lösen. Vorteilhaft hier: es ist nach DIN EN 1789 ein fest im Rettungswagen verbautes Absauggerät mit mind. 1 Liter Sekretauffang gefordert und ein zusätzliches Tragbares Gerät. Die tragbare Absaugpumpe kann also theoretisch überall in „Steckdosennähe“ untergebracht werden (z.B. in einer Außenklappe), da für die Arbeit im Rettungswagen ein separates Gerät bereitsteht. Da aber zur Entnahme des EKG- und Beatmungsgerätes sowieso ein Kollege den Patientenraum betreten muss, ist es hier zweckmäßig auch die Absaugeinheit im Patientenraum unterzubringen. Das Gerät wird, wenn es einmal am Einsatzort gebraucht wurde auch gerne im Fahrzeug weiterverwendet, da so nur eine Absaugung gereinigt werden muss. Des weiteren bietet dies den Vorteil, dass ein Reservegerät in Reichweite ist und sich der morgendliche Geräte-Check auf den Patientenraum konzentriert.

Abschließend lässt sich festhalten, dass das EKG / Defi - Gerät, die Beatmungseinheit und Absaugpumpe in diesem Fahrzeug im Patientenraum montiert werden sollen. Für Defi und Beatmungsgerät erlaubt die Anbringung, etwa auf Kopfhöhe des Patienten, die Kabel und Schläuche möglichst auf einen Raum konzentriert durch den Patientenraum zu leiten. Bei der Anbringung sollte das EKG-Gerät an unterster Stelle, die Beatmung mittig und ggf. die Perfusoren an oberster Stelle erfolgen. So können die besonders schweren Geräte EKG und Beatmung besser entnommen werden. Es ist darauf zu achten, dass die Geräte teilweise im Betriebszustand mehr Platz einnehmen und zum Entnehmen angehoben werden müssen.

Weitere Arbeiten direkt an der Unfallstelle sind stets Situationsbezogen und erfolgen in der Regel aus den mitgeführten Notfallkoffern!

Es folgt nun eine Aufstellung von Maßnahmen am Patienten, die üblicherweise im Rettungswagen vorgenommen werden.

1.3.4. Arbeiten am Patienten im Rettungswagen

aa. Legen eines peripher venösen Zuganges

Zur Anlage eines peripher venösen Katheters (pVK) werden folgende Materialien benötigt: Hautdesinfektionsspray, 3-4 Tupfer, Stauschlauch, 1-3 Venenverweilkanülen, Fixationspflaster, Abwurf. Häufig werden bei der Anlage des pVK auch Laborblutproben entnommen, was ein Adapterstück und Probenröhrchen nötig macht. Da es sich bei der Venenpunktion um eine immer wiederkehrende Tätigkeit handelt und das benötigte Material (bis auf wenige Ausnahmen: z.B. Pädiatrie) gleich ist, empfiehlt es sich die hier benötigten Gegenstände in einer Aufbewahrungsbox vorbereitet zu deponieren, so dass diese dem Notarzt nur noch angereicht werden muss. Diese Aufbewahrungsbox ließe sich z.B. in einem Apothekerschrank o.ä. durch einen entsprechenden Einschub sicher verstauen. Die Punktionsnadel sollte direkt und ohne „durchgereicht“ werden zu müssen, abgeworfen werden können. Daher ist ein Kanülenabwurf im Arbeitsbereich am Patienten vorzusehen.

bb. Infusionstherapie:

Fast alle Notfallpatienten erhalten eine Infusionstherapie. Vor allem chirurgische Patienten benötigen häufig eine große Menge an Infusionsvolumen; mindestens 4 Liter Infusionslösungen, also 8 Kunststoffflaschen á 500ml schreibt die Norm vor, i.d.R. werden jedoch weit mehr vorgehalten.

Zur Applikation werden eine Infusion, sowie ein Schlauchsystem mit Tropfkammer benötigt. Die Infusionsflaschen sollten, nach Inhaltstoff sortiert, in einer Schubladenbox zusammen aufbewahrt werden. Die Lagerung in Heizschränken, zur Vorwärmung der Infusionen auf Körpertemperatur wird heute von den pharmazeutischen Herstellern nicht mehr empfohlen und ist in den allermeisten Fällen medizinisch nicht indiziert. Sinnvoll ist es eine Auswahl der drei gängigsten Infusionstypen z.B. Ringer-Lactat, NaCl, und HES zusammen mit den steril verpackten Infusionsbestecken in einer Schublade zu lagern, um schnell eine erste Infusion griffbereit zu haben. Weitere Infusionen, Spezialbestecke z.B. zur Druckinfusion und Infusionsvorwärmer könnten so in einer weiteren, größeren Schublade / Apothekerschrank untergebracht sein.

In diesem Konkreten Fall werden 10-15 Kunststoffflaschen in einer Schublade (Stirnseite, links unten) aufrecht gelagert - in einem abgetrennten vorderen Schubladenteil befinden sich die Infusionsbestecke.

cc. Medikamentenapplikation

Neben der reinen Wundversorgung wird präklinisch recht häufig mit intravenös zu verabreichenden Medikamenten gearbeitet. Dazu müssen zum einen sowohl die Medikamentenampullen, als auch Material zur Vorbereitung und Applikation, wie Spritzen, Kanülen, Minispikes, etc. vorgehalten werden. Im Einsatzablauf kann es dabei sinnvoll sein, einen Rettungsassistenten des RTW zur Vorbereitung der Medikamente und Infusionen „abzustellen“, während der Zweite dem Notarzt assistiert, Materialien anreicht, usw.. Der NEF-Fahrer ergänzt dabei die Medikamentenvorbereitung, z.B. durch die im NEF mitgeführten Betäubungsmittel und organisiert den weiteren Einsatzablauf.

Dieses Modell bietet den Vorteil, dass ein einzelner Mitarbeiter für die Vorbereitung der Medikamente zuständig ist und das dafür benötigte Material in seinem Arbeitsbereich in Reichweite ist. Typische Fehler, wie doppeltes Aufziehen eines Medikaments, etc. werden so vermieden. Konkret hieße dies, das Applikationsmaterial, wie Spritzen und Kanülen, aus einem linksseitig angebrachten Apothekerschrank und die Medikamente in einem ebenfalls linksseitigen Schrank mit Ampullarium an der Schrankwand entnommen werden. Dieser Schrank kann zusätzlich mit Fächern versehen werden, in denen weiteres Zubehör (z.B. kleine 10ml-NaCl-Ampullen), größere Medikamentenschachteln (z.B. Dopamin 50ml) oder Rektiolen gelagert werden.

Dieser „Arbeitsplatz“ sollte auf jeden Fall mit einem separaten Kanülenabwurf versehen sein und eine ausreichend große Ablagefläche aus leicht gewelltem Edelstahl haben. Letzteres erklärt sich in erster Linie aus einer guten Desinfizierbarkeit, einer Vermeidung von „wegrollenden“ Ampullen oder Spritzen, und einer Unempfindlichkeit gegen aggressive oder Kunststofffärbende Medikamente (z.B. Kaliumchlorid 1 molar).

dd. Intubation:

Zur Sicherstellung einer ausreichenden Oxigenierung müssen manche Patienten notfallmäßig intubiert werden. Dazu sind drei Vorbereitungsschritte notwendig.

Zum einen müssen Medikamente appliziert werden, diese werden von dem Kollegen am Medikamentenschrank vorbereitet. Zum anderen müssen, während der Notarzt diese Medikamente verabreicht, das Intubationsbesteck bestehend aus Laryngoskop mit Ersatzspatel, Tubus und Führungsmandrain, möglichst steril gerichtet werden. Diese Aufgabe übernimmt der zweite Rettungsassistent, der dieses Arbeitsmaterial komplett auf der rechten Stirnseite des RTW findet. Letztlich muss der Respirator voreingestellt werden. Diesen erreicht der Notarzt vom Kopfende der Trage aus.

ee. Sauerstoffinhalationstherapie

Eine Sauerstofftherapie, die an der Einsatzstelle begonnen wurde muss im RTW fortgeführt werden können. Der intubierte Patient muss dabei zwingend auf direktem Wege mit der Beatmungseinheit verbunden sein. Bei der Sauerstoffgabe über Sonde oder Maske können diese kurzzeitig diskonnektiert werden und an ein stationäres Gerät im Rettungswagen angeschlossen werden. Dieses arbeitet über die Sauerstoffversorgung des Rettungswagens und bietet durch die geringen Abmessungen die Möglichkeit, direkt über dem Patienten montiert zu werden. Auf die im klinischen Bereich verwendete Sauerstoffanfeuchtung wird aus hygienischen Gründen verzichtet.

ff. Wundversorgung

Am Einsatzort erfolgt zum Teil nur eine vorläufige Wundversorgung, so dass der Patient im Fahrzeug dahingehend weiter behandelt werden muss. Präklinisch werden Wunden in der Regel lediglich steril abgedeckt und Blutungen gestoppt. Es werden also primär sterile Wundauflagen und Mullbinden benötigt. Diese lassen sich im linksseitigen Apothekerschrank oder in Schubladen unterbringen.

1.3.5. Allgemeines

a. Desinfektion

Mindestens einmal pro Woche, so sieht es der Desinfektionsplan vor, muss der RTW Scheuer-Wisch-Desinfiziert werden. Weiterhin stehen Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten je nach Einsatz an.

Es gibt hier planerisch von Anfang an einige Dinge in der Konstruktion zu beachten, welche diese Reinigungsarbeiten später erleichtern.

So muss gewährleistet sein, dass alle Flächen und Verkleidungen gegen die in Deutschland zur Flächendesinfektion zugelassenen Desinfektionsmittel beständig und farbecht sind. Der Boden soll ebenfalls leicht zu reinigen sein und muss gegen Körpersekrete, Benzin, Öl, Batteriesäure und Kühlerflüssigkeit beständig sein. Diese Punkte sind bei der Materialwahl des Bodens zu beachten. Weiterhin, so ergab eine von mir ins Internet gestellte Umfrage, bemängeln viele Rettungsdienstkollegen die Abschlüsse an Wänden und am Tragentisch. Wasser kann an den undichten Wandabschlüssen in die Bodenkonstruktion dringen oder unter den Tragentisch fließen, so dass sich feuchte Kammern bilden, welche wiederum das Material angreifen, ablösen oder Keimherde darstellen. Hier ließe sich durch Formgezogene Kunststoffwannenböden Abhilfe schaffen.

b. Stehfläche

Besonders an Schrankeinbauten kann das Stehen zum Problem werden. Die meisten Schrankeinbauten sind mit einer vertikalen stützenden „Blende“ in Richtung des Arbeitsraums (Schrankfuß) abgeschlossen. Durch das im Einsatzgeschehen beengte Raummaß ist man aber gezwungen, möglichst nahe an die Schrankeinbauten heranzutreten, was bei abschlüssigen Schrankblenden zur Verdrehung der Füße führt. Technisch möglich, statisch ebenso funktionstüchtig und problemlösend wäre ein zurückgesetzter Schrankfuß mit ausreichendem Bodenabstand, so dass man, vor dem Schrank stehend, unter diesen treten könnte ohne selbst die Füße zu verdrehen (Stichwort: Schattenkante).

c. Einstieg von „sitzenden“ Patienten

Wird der Rettungswagen als Krankentransportwagen genutzt und ist der Patient gehfähig, so werden Patienten auch häufig sitzend transportiert. Dabei stellt der Einstieg an der Seitentüre vor allem für kleine Menschen eine große Hürde dar. Zweckmäßig ist daher neben dem vorhandenen Tritt ein weiterer Tritt unter dem Kofferaufbau, welcher sich bei geöffneter Seitentüre ausfahren lässt und so die Tritthöhe erheblich reduziert. Praktische Erfahrungen der Berufsfeuerwehr Köln haben gezeigt, dass eine automatisch ausfahrende, mechanische Trittstufe sich auf Dauer nicht bewährt, weshalb sich hier die rein mechanische Öffnung im Bedarfsfall anbietet. Es ist auf eine Optische und akustische Warnung des Fahrers zu denken, welche vor einem Anfahren bei ausgezogenem Stufentritt warnt. Des weiteren sind Griffe, möglichst beidseitig des Einstiegs zu montieren, da sich viele Ältere Patienten gerne daran „hochziehen“.

Die „standardmäßig“ eingebaute Trittstufe an der Seitentüre des Rettungswagen erleichtert zwar das Einsteigen, birgt aber während der Arbeit am Notfallpatienten die Gefahr, dass Material hineinfällt oder der Rettungsdienstler hineinstolpert. Dies lässt sich jedoch durch eine Trittabdeckung, wie man sie von Eisenbahntüren (alte Abteilwagen) kennt mechanisch lösen. Beim schließen der Türe wird der Stufentritt automatisch über eine Mechanik verschlossen. Es sei darauf hingewiesen, dass diese Konstruktion nicht dem dauerhaften Gewicht eines Menschen standhalten, sondern ein Stolpern und einknicken des Mitarbeiters verhindern soll.

Theoretisch wäre es möglich, an die durch die Luftfederung vorhandene Druckluftanlage eine Pneumatik zum Ausfahren des Stufentritts und zum Verschließen des Tritts bei geschlossener Türe anzukoppeln, ja eventuell die gesamte Seiteneinstiegstüre, ähnlich einer Straßenbahn, pneumatisch zu steuern, was die Führungsschienenkonstruktion der Türe erheblich entlasten würde. Diese pneumatische Steuerung würde allerdings in keinem Verhältnis zum erzielten Erfolg stehen, wäre aufwendig, wartungsbedürftig und störanfällig, weswegen diese Möglichkeit kaum praxisrelevant ist.

d. Seitenklappen

Zur Entnahme, aber auch zum Beladen von Gerätschaften aus den Außenfächern ist es hilfreich, die Außentüre so zu fixieren, dass sie z.B. bei einer Steigungsneigung des Fahrzeugs nicht von alleine „zufällt“ und schlimmstenfalls den Mitarbeiter verletzt. Die Türe soll dennoch problemlos geschlossen werden können, ohne zuvor irgendwelche Feststellkomponenten zu lösen. Eine Drehhemmung zum Beispiel in Form einer Gasdruckfeder, wie man sie bei vielen PKW-Hecktüren findet, löst dieses Problem. Gasdruckfedern können werkseitig auf eine bestimmte Kraft so eingestellt werden, dass sie die Türe nicht aufstoßen, aber dennoch ein selbstständiges schließen der Türe verhindern.

e. Heckklappen

Auch die Heckklappen müssen so ausgestattet sein, dass sie sowohl bei 90°, also auch bei 270° Öffnungswinkel sicher zu arretieren sind.

f. Weitere Beleuchtung

Die vom Patientenraum abgeschotteten Außenstaufächer müssen bei Nacht ausreichend beleuchtet sein. Auch der Arbeitsbereich an der Trennwand, sowie die Trittstufe an der Seitentüre sollten zusätzlich beleuchtet sein.

g. Klimatisierung

Zur Ergonomie trägt auch die Raumtemperatur am Arbeitsplatz bei. Daher sollten Fahrerkabine und Patientenraum sowohl beheizbar, als auch „kühlbar“ sein. Zwar wird es in der Praxis wohl kaum möglich sein, den Patientenraum, an welchem die Türen relativ häufig offen stehen, voll zu klimatisieren und konstant auf 21°C zu halten, doch gibt es Möglichkeiten, um hier ansatzweise Abhilfe zu schaffen. Nachfragen bei entsprechenden Herstellerfirmen ergaben, dass Dachklimaanlagen (auch mit Kühlkompressor) mit ca. 1800 Watt nicht genügend Leistung erbringen, um den Patientenraum effektiv zu kühlen. Auch müssten hier Batterien von ca. 110Ah allein für die Dachklimaanlage vorgehalten werden. Vielmehr wurde empfohlen die Klimaanlage des Fahrgestellherstellers, i.d.R. 5000-6000 Watt „anzuzapfen“. Hierfür gibt es auf dem Markt bereits komplette Nachrüstsätze mit zweitem Verdampfer, welcher im Patientenraum installiert werden kann. Durch eine Thermostatsteuerung mit Temperaturvorwahl, wie sie mittlerweile in allen Fahrzeugklassen der Automobilindustrie verbaut wird, kann die Soll-Temperatur im Patientenraum vorgewählt werden. Je nach Ist-Temperatur kann dann entweder die Heizung oder die Klimaanlage in Betrieb gehen.

h. Lagerung, Kühlung bzw. Anwärmung der Medikamente

Sämtliche Medikamente sind in Rettungswagen, meist in speziellen, abschließbaren Medikamentenschränken lichtgeschützt untergebracht.

Im Rettungsdienst sind mir keine standardisierten Medikamente bekannt, welche gekühlt werden müssen. Es gibt jedoch Medikamente welche bei Raumtemperatur gelagert werden sollen bzw. welche bei Raumtemperatur-Lagerung schneller verbraucht werden müssen. Dabei bezieht sich das Wort lagern meist auf einen Zeitraum >6 Monate und Raumtemperatur auf eine Temperatur von 20° bis 25° Celsius. Setzt man nun voraus, dass die Medikamente vorzeitig verbraucht, regelmäßig kontrolliert und bei frühzeitigem Verfall durch Raumtemperaturlagerung beschriftet werden und die Klimaanlage des Rettungswagen in der Lage ist Temperaturspitzen auszugleichen, wird eine zusätzliche Medikamentenkühlung überflüssig. Es sollte allerdings aus Gründen der Qualitätssicherung eine tägliche Protokollierung der Maximaltemperatur im Medikamentenschrank erfolgen, wozu einfache digitale Thermometer mit Speicherfunktion genutzt werden können.

Infusionen sollen, wie unter 1.4.4.bb erwähnt, lt. diverser Pharmazeuten nicht mehr erwärmt gelagert werden. Zudem ist hier die medizinische Indikation fraglich, denn Hypothermie infolge von massiver Volumensubstitution im Rettungswagen ist, da viele Patienten Infusionen häufig nur als „Trägerlösung“ oder zum „offen halten des Zugangs“ in geringern Mengen erhalten, selten. Bei Reanimationen oder Polytraumata ist die Gabe hypothermer Infusionslösungen sogar indiziert, um den Sauerstoffverbrauch des peripheren Gewebes zu senken.

Da die Norm jedoch ein Gerät zur Infusionserwärmung auf 37° Celsius vorsieht und dieses bei stark unterkühlten Patienten sicherlich medizinisch indiziert ist, bevorzuge ich die Methode, die Erwärmung der Infusion direkt vor der Applikation durchzuführen. Dazu lassen sich Geräte verwenden, welche entweder das Infusionsschlauchsystem oder, wie hier verwandt, den Infusionsbeutel auf 37° erwärmen.

i. Tragestuhl

Das hier vorgestellte Fahrzeug enthält keinen Tragstuhl. Damit weicht es von der Norm DIN EN 1789 ab. Jedoch ist die Trage in eine aufrechte, sitzartige Position zu bringen, womit dem neuen Entwurf der DIN EN 1789 wieder entsprochen wird.

Der Tragestuhl hat meiner Meinung nach in der Notfallrettung keinen Platz. Müssen Patienten aus beengten Räumlichkeiten gerettet werden, so ist für diesen Fall die Schaufeltrage, das Rettungstuch oder ein normaler stabiler Stuhl völlig ausreichend, um den Patienten bis zur Fahrtrage zu transportieren. Auch unter ergonomischen Gesichtspunkten bietet der Tragestuhl in meinen Augen keine Vereinfachung, da das ohnehin beschwerliche Tragen auch hier nicht ohne „Verrenkungen“ vonstatten geht. Werden weitere leichtverletzte Patienten transportiert, können diese im Patientenraum auf dem zweiten, seitlichen Betreuerstuhl platznehmen.

j. Auswahl des Fahrgestells

Viele Automobilhersteller bieten heute eine breite Palette an Fahrgestellen für den Aus- bzw. Aufbau bis 7,5 Tonnen an, jedoch lässt sich nicht jedes Fahrgestell zu einem ergonomischen Rettungswagen ausbauen. Wichtige Kriterien sind hier:

- Motorisierung und allgemeine Leistungsdaten
- Zulässiges Gesamtgewicht
- Aufbauhöhe (um einen möglichst flaches Boden zu erhalten und so die Trage in möglichst kleinem Winkel ein- und auszuladen)
- Folgekosten (z.B. durch Treibstoffverbrauch, Reparatur und Wartung)
- Nähe der nächsten Vertragswerkstatt
- Grundausstattung und verfügbare Sonderausstattung

So bietet z.B. der Renault Master ein sehr flaches Fahrzeugheck, welches sicherlich Pluspunkte bei der Einladehöhe sammeln kann, jedoch gibt es hiervon nur eine 3,5- oder 5,5-Tonnen-Ausführung. Möchte man jedoch mit seinem Rettungswagen nicht ständig an der Belastungsgrenze fahren (mit entsprechendem Verschleiß) und evtl. mehr als einen Patienten transportieren, so empfiehlt sich ein 4,6 Tonnen Fahrzeug.

2. Voraussetzungen, Vorbemerkungen und Vereinbarungen zur Ausschreibung gültig für Fahrgestell und Aufbau

(Beiden Ausschreibungen beizufügen!)

1. Der Kreis Euskirchen ( im folgenden Auftraggeber genannt ) beschafft 2006 einen Rettungstransportwagen (RTW).

2. Aus den vorgelegten Angebotsunterlagen muss eindeutig erkennbar sein, dass die in der Leistungs­beschreibung dargestellten Anforderungen erfüllt werden. Es müssen Angaben über die Konstruktionen und die dafür vorgesehenen Werkstoffe sowie über die Fertigungsmethoden ausführlich dargestellt werden. Sofern alternative Werkstoffe, Konstruktionen oder Fertigungsmethoden angeboten werden, sind deren Vorteile gegenüber den genannten Forderungen der Leistungsbeschreibung zu begründen.

3. In der Leistungsbeschreibung werden die Geräte, Ausrüstungs- und Zubehörteile, die vom Auftragnehmer bereitgestellt werden müssen, genannt.

4. Das Angebot muss in deutscher Sprache ausgeführt werden.

5. Kosten, die durch die Bearbeitung, den Versand der Angebotsunterlagen oder ähnlicher Natur sind, hat der jeweilige Teilnehmer der Ausschreibung selbst zu tragen. Sie können in keinem Fall dem Kreis Euskirchen (Auftraggeber) angelastet werden.

6. Wird bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist kein Auftrag erteilt, ist das Angebot nicht berücksichtigt worden.

7. Es wird ein Rettungstransportwagen RTW Typ C nach DIN EN 1789 beschafft.

8. Die Beschaffung ist in 2 Lose geteilt. Los 1 und Los 2 werden separat vergeben.
- Los 1 – Fahrgestell
- Los 2 – Aufbau / Ausbau für Los 1

9. Das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt der Auslieferung der StVZO der BRD, dem neuesten Stand der Technik, dem Fahrzeugentwicklungsstand des Auftragnehmers, anerkannten Regeln der Technik, Vorschriften über elektrische Anlagen (VDE-/DIN-Normen), den UVV und allen mitgeltenden weiteren Regeln, Vorschriften, Normen und gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Auf eine Abweichung von der Norm DIN EN 1789 bereits in der Leistungsbeschreibung oder der Realisierbarkeit muss vom Auftragnehmer hingewiesen werden.

10. Alle im Laufe der Projektrealisierung zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber abgestimmten Detailplanungen und ggf. notwendigen Änderungen zur Leistungsbeschreibung müssen vom Auftragnehmer schriftlich festgehalten und dem Auftraggeber kurzfristig zugeleitet werden. Alle Änderungen in dieser Leistungsbeschreibung bedürfen vor Ausführung der schriftlichen Bestätigung durch den Auftraggeber (die mündliche Zustimmung des Auftraggebers reicht nicht aus).

11. Das Einhalten der in dieser Leistungsbeschreibung enthaltenen Regeln, Vorschriften und Normen kann durch den Auftraggeber im zeitlichen Zusammenhang mit der Rohbau- und Gebrauchsabnahme stichprobenartig überprüft werden.

12. Die Beauftragten des Auftraggebers führen, unter Anwesenheit des Beauftragten des Auftragnehmers, am Herstellungsort eine stichprobenartige Rohbauabnahme durch. Der Termin für die Rohbauabnahme muss so gewählt werden, dass alle tragenden Konstruktionen sowie der Einbau von festinstallierten Aggregaten besichtigt werden können, bevor Verkleidungen montiert werden.

13. Über die Abnahme wird vom Auftragnehmer ein Protokoll gefertigt und mit dem Auftraggeber abgestimmt. Mängel, die bei der stichprobenartigen Rohbauabnahme vom Auftraggeber nicht festgestellt oder nicht beseitigt wurden, müssen vom Auftragnehmer auch zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der Gewährleistung kostenlos beseitigt werden.

14. Nach Fertigstellung aller Arbeiten erfolgt eine Woche vor der Auslieferung am Ort des Auftragnehmers eine Gebrauchsabnahme durch die Abnahmekommission des Kreises Euskirchen. Alle Kosten zur Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel gehen uneingeschränkt zu Lasten des Auftragnehmers.

Der Termin zur Gebrauchsabnahme ist rechtzeitig (mind. zwei Wochen vorher) zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber abzustimmen. Über die Abnahme wird vom Auftragnehmer ein Protokoll gefertigt und mit dem Auftraggeber abgestimmt. Das Protokoll ist dem Auftraggeber unverzüglich auszuhändigen.

15. Los 1 betreffend ist das Fahrgestell dem Aufbauer zu liefern. Los 2 betreffend liefert der Aufbauer das Fahrzeug nach Abnahme frei Verwendungsstelle im Kreis Euskirchen.

16. Änderungen, die sich aus der Projektrealisierung oder aufgrund fehlender Zulieferungen ergeben, sind dem Auftraggeber unverzüglich bekannt zu machen.

17. Die Gewährleistungsfrist (mindestens 2 Jahre) und der Gewährleistungsumfang sind detailliert anzugeben.

18. Das Fahrzeug muss bei Übergabe an den Auftraggeber mängelfrei sein. Mängel, die bei der stichprobenartigen Gebrauchsabnahme vom Auftraggeber nicht festgestellt wurden, müssen vom Auftragnehmer auch zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der Gewährleistung kostenlos beseitigt werden, d.h., das Fahrzeug ist ggf. an einem vereinbarten Standort im Kreis Euskirchen abzuholen und nach der Mängelbehebung wieder anzuliefern (die entstehenden Kosten sind durch den Auftragnehmer zu tragen).

19. Die Kosten der Anreise, Unterbringung und Verpflegung, die für den/die Beauftragten des Auftraggebers bei der Roh-, Gebrauchsabnahme und Übergabe (evtl. Überführung) entstehen, gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Diese Kosten sind als Bestandteil des Angebotes kenntlich zu machen.

20. Vom Auftragnehmer dürfen keine Beschriftungen, Symbole oder dergl. für Werbezwecke am Fahrzeug oder an festinstallierten Geräten angebracht bzw. aufgebracht werden.

21. Auf notwendige oder evtl. notwendige Ausnahmegenehmigungen ist bei der Angebotsabgabe schriftlich hinzuweisen. Ausnahmegenehmigungen, auf die nicht hingewiesen wurde, sind zu Lasten des Auftragnehmers durch den Auftragnehmer beizubringen.

22. Der Hersteller übernimmt die volle Produkthaftung gem. den gesetzlichen Bestimmungen.

23. Vom Anbieter wird ein Ansprechpartner benannt, welcher mindestens bis zur Auslieferung des Fahrzeugs für den Auftraggeber zur Verfügung steht und befugt ist binnen 24 Stunden Entscheidungen für den Anbieter zu treffen.

24. Zu einer etwaigen Mängelbeseitigung wird eine Frist von 2 Wochen nach Mängelanzeige gewährt. Das Los 1 betreffend ist mindestens ein Service-Vertragspartner im Kreis Euskirchen vom Fahrgestellanbieter zu benennen.

Der Anbieter zu Los 2 hat den Nachweis zu erbringen, dass er mindestens eine Vertragswerkstatt in Deutschland unterhält und ein Vor-Ort-Service binnen 48 Stunden möglich ist. Zu allen durch das Medizinproduktegesetz abgedeckten Gerätschaften welche verbaut werden, müssen die dem Kreis Euskirchen nächstgelegenen Service-Partner benannt werden.

25. Sicherheit vor Gefahren durch Mängel eines Bauteils oder des technischen Systems muss nachweislich gegeben sein. Bei entsprechenden Konstruktionen muss insbesondere die Zustimmung des Fahrgestellherstellers zur Ausführung von Verlängerung, Umbauten oder Aufbauten vorliegen.

26. Sicherheit vor Gefahren durch mangelnde Funktion von Bauteilen und Arbeitssystemen muss nachweislich gegeben sein. Die Pflicht zur Haftung besteht auch dann, wenn der Mangel während der Rohbau- oder Gebrauchsabnahme bereits bestand, jedoch bei der stichprobenartigen Abnahme nicht erkannt wurde.

27. Ausführliche technische Unterlagen und Prospektmaterial in deutscher Sprache sind dem Angebot beizufügen (2-fach).

28. Angebotspreise sind Festpreise für den Ausführungszeitraum und müssen sämtliche Nebenkosten enthalten.

29. Die Hauptangebote sind ausschließlich auf den beigefügten Formularen der Leistungsbeschreibung abzugeben.

30. Nebenangebote können mit Mehrpreis-/Minderpreisangaben auf separaten Angebotsblättern abgegeben werden. Die Nebenangebote müssen jedoch entsprechend der numerisch/inhaltlichen Struktur des Hauptangebotes aufgebaut sein.

31. Zusätzlich zu den dargestellten Anforderungen kann der Anbieter zu einzelnen Positionen Alternativvorschläge ausarbeiten. Damit verbundene Abweichungen der Fahrzeugabmessungen, der Leistungsdaten oder dergleichen sind ausführlich und gesondert darzustellen. Die durch diese Alternativlösungen verursachten Minder- oder Mehrkosten sind separat auszuweisen.

32. Als Anlage zu diesem Angebot sind alle technischen Einrichtungen und Zubehör, die gegen Sonderpreis geliefert werden und in der Leistungsbeschreibung nicht gefordert sind, mit dem zugehörigen Preis aufzulisten.

33. Eine Referenzliste über bisher an Rettungsorganisationen an Städte in Deutschland ausgelieferte Rettungstransportwagen der jeweilig angebotenen Variante ist dem Angebot beizufügen.

34. Auf Verlangen des Auftraggebers muss ein möglichst baugleicher Rettungstransportwagen, wie angeboten, am Sitz des Auftraggebers kurzfristig vorgestellt werden. Die Vorführung muss in deutscher Sprache und kostenlos für den Auftraggeber erfolgen.

35. Bei Übergabe des Fahrzeuges sind Verlaufspläne für Elektroversorgung, Hydraulikleitung, Pneumatikleitung sowie dazugehörige Schaltpläne auszuhändigen.

36. Vor Auslieferung ist eine Prüfung des auslieferungsfertigen Rettungswagens durch den Technischen Überwachungsverein des Instituts der Feuerwehr des Landes Nordrhein-Westfalen (TÜD) durchzuführen.

37. Bei der Übergabe müssen folgende Unterlagen ausgehändigt werden:

-Beschreibung und Bedienungsanleitungen für Fahrzeug (Motor / Fahrgestell / Aufbau) jeweils in 3-facher Ausfertigung

- Gewichtsbilanz – Wiegekarte

- Abnahmeprotokoll des TÜV und TÜD

- Fahrzeugbrief einschließlich aller notwendigen Eintragungen (Sitzplätze etc.)

- Ausnahmegenehmigung von den Vorschriften der StVZO durch die zuständig Behörde soweit erforderlich

- Bestätigung über die Durchführung einer Ablieferungsinspektion durch den Auftragnehmer (nicht älter als 1 Monat beim Ablieferungstermin)

- Fahrzeug-Checkheft

- Garantiekarte für Fahrzeug

- Geräteprüfkarten und - bücher ( soweit erforderlich )

- Mikrofiche für das Fahrgestell (1-fach)

- Werkstatthandbuch (2-fach)

- Bestätigung über die VDE-mäßige Ausführung der eingebauten elektrischen Anlage für den 230 V-Versorgungsanschluss

- Konformitätsbescheinigungen über die Ausführung gem. DIN EN 1789 und allen anderen einschlägigen Normen

- Benutzerhandbuch (wie bei Auftragsvergaben des Bundes üblich), in dem ausführliche Darstellungen zu folgenden Punkten niedergelegt sind:

1. Sicherheit
2. Allgemeine Beschreibung des Rettungswagen
3. Beschreibung und Bedienung der Ausrüstung
4. Anhang

- Schaltpläne
- Kabellagepläne
- Stückliste
- Beladeliste
- Wichtige sonstige Hinweise

38. Allen ausführbaren Forderungen sind eindeutige Kosten zuzuordnen oder der Begriff „im Grund­preis enthalten“. Sollten eine oder mehrere Forderungen weder eine Kostenzuordnung noch der Begriff „im Grundpreis enthalten“ führen, so wird diese Forderung als „im Grundpreis enthalten“ interpretiert und ist ggf. kostenlos für den Auftraggeber auszuführen. Der Gesamtpreis für das/die angebotene(n) Los(e) ist nach der letzten Losposition aufzuführen.

39. Eine Auftragskürzung bleibt vorbehalten.

40. Die Zahlungs- und Auftragsbedingungen des Landkreises Euskirchen werden anerkannt. Für ggf. geleistete Anzahlungen sind unbefristete Bankbürgschaften einzureichen.

41. Bei losweiser Auftragsvergabe hat der Auftragnehmer für das Los 2 zusätzlich eine unbefristete Bankbürgschaft über den Gegenwert des treuhänderisch übergebenen Fahrgestells dem Auftraggeber auszuhändigen. Die Bankbürgschaft muss unverzüglich nach Empfang des Fahrgestells ausgehändigt werden.

42. Bei Schlechtlieferung kann der Auftraggeber für den Zeitraum der Nachbesserung einen angemessenen Teil des Kaufpreises einbehalten.

43. Die Vorbemerkungen sind bei Auftragserteilung verbindlicher Bestandteil des Auftrages und müssen durch rechtsverbindliche Unterschrift anerkannt werden.

44. Es ist ein verbindlicher Liefertermin (Datum des Tag, Monat, Jahr) zu nennen. Sollte der verbindlich zugesagte Liefertermin nicht eingehalten werden, kommt der Verkäufer mit Überschreitung des Liefertermins in Verzug.

Sollte Los 1 von einem anderen Anbieter als Los 2 geliefert werden, so hat der Anbieter von Los 2 ein Zeitintervall zu benennen, in dem er in der Lage ist, Los 2 auszuliefern. Sollte das angegebene Zeitintervall überschritten werden, so kommt der Verkäufer von Los 2 in Verzug.

Kommt ein Auftragnehmer mit der Lieferung in Verzug, hat er für jeden Werktag der Verspätung 0,2 % der Auftragssumme, höchstens jedoch 10 % der Auftragssumme (Auftragssumme wird gebildet aus Wert des Loses 1 und 2) an den Auftraggeber zu zahlen. Der Betrag wird ggf. von der letzten zu begleichenden Rechnung einbehalten.

45. Weist die erbrachte Leistung Mängel auf, so kann der Auftraggeber kurzfristig Vertragserfüllung durch Nachbesserung verlangen.

Nachbesserungen haben unverzüglich nach den technischen Erfordernissen durch Ersatz oder Instandsetzung fehlerhafter Teile ohne Berechnung der hierzu notwendigen Lohn-, Material-, Fracht- und Überführungskosten zu erfolgen.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Teile, die er durch andere ersetzt, zu seinen Lasten zurückzunehmen. Werden durch die Nachbesserungen zusätzlich vom Hersteller vorgeschriebene Wartungsarbeiten erforderlich, müssen auch diese Kosten einschl. der anfallenden Kosten für die benötigten Materialien, Betriebs- und Verbrauchsmittel (z.B. Schmierstoffe) vom Auftragnehmer getragen werden.

Die unter Pkt. 17 genannte Gewährleistungspflicht verlängert sich um die Zeit, während der das Fahrzeug nicht bestimmungsgemäß vom Auftraggeber genutzt werden kann.

46. Die genannten Gewährleistungsansprüche verjähren frühestens nach 12 Monaten ab der schriftlichen Mitteilung des Mangels.

47. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das im Angebot aufgeführte Fahrgestell und den angebotenen Aufbau auszuliefern. Sollten aus produktionstechnischen oder aus anderen Gründen die angebotenen Leistungen nicht oder nicht mehr erfüllbar sein, ist dieses dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen. In diesem Fall wird in jedem Fall eine Vertragsstrafe von 10 % des Auftragswertes fällig (Auftragswert s. Pkt. 44.).

Ob die Lieferung des nachfolgenden Produktes erfolgt, wird durch den Auftraggeber entschieden. Sollte der Auftraggeber sich gegen das Folgeprodukt entscheiden, sind zusätzliche, zur v.g. Vertragsstrafe bereits geleistete Anzahlungen, unverzüglich zurückzuerstatten.

Weiterhin ist der Erstattungsbetrag mit 3 v.H. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bank jährlich zu verzinsen. Dieser Zinssatz wäre ebenfalls dem Auftraggeber zu erstatten.

Sollte das Folgeprodukt zur Auslieferung kommen, hat der Auslieferer von Los 1 ggf. entste­hende Mehrkosten für Los 2 zu tragen. Diese Mehrkosten wären zwischen Auftragnehmer Los 1 und Los 2 abzurechnen.

48. Auftragsbestätigungen sind analog des numerischen Aufbaues der vorliegenden Leistungs­beschreibung zu erstellen. Verzögerungen in der Auftragsabwicklung, die aus Abweichungen des v.g. Sachverhaltes resultieren, gehen zu Lasten des Auftragnehmers.

49. Die Zuschlagsfrist beträgt 4 Monate nach Ende der Ausschreibungsfrist.

50. Sollte ein Teilnehmer des Wettbewerbs nicht in der Lage sein, auf dem Fahrgestell - wie unter Los 1 beschrieben - einen Aufbau anbieten zu können, so kann er ein Gebot auf einem vergleichbaren Fahrgestell anbieten, wobei das benötigte Fahrgestell durch den Teilnehmer des Wettbewerbes bereitzustellen ist. D.h., der Teilnehmer des Wettbewerbes muss ggf. ein Gebot für Los 1 mit einreichen.

51. Teilnehmer des Wettbewerbes, die über Vorführfahrzeuge verfügen, welche den Anforderungen der Ausschreibung entsprechen, sollten dieses Fahrzeug als Nebenangebot zusätzlich anbieten.

52. Die Ausschreibung umfasst insgesamt 31 Seiten, die den Losen wie folgt

zugeordnet sind:

- Allgemeines / Vorbemerkungen Seite 19 - 26
- Los 1 Seite 27 - 28
- Los 2 Seite 29 - 49

Die Teilnehmer des Wettbewerbes haben die Vollständigkeit der Ausschreibungsunterlagen zu überprüfen und ggf. fehlende, zur Angebotsabgabe notwendige Seiten nachzufordern. Das Angebot ist nach §21 VOL abzugeben. Unvollständige Angebote können nicht berücksichtigt werden.

53. Es ist der Nachweis einer Zertifizierung nach ISO 9001 zu führen.

Die Vorbemerkungen wurden gelesen und hiermit anerkannt

Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift

3. Leistungsbeschreibung des Fahrgestells - Los 1 -

Lieferung eines Mercedes Benz Sprinter Fahrgestells 416CDI, Radstand 3550mm, geeignet für den Aufbau eines Koffers mit Ausbau zu einem Rettungswagen gemäß DIN EN 1789.

1. mind. 5-Gang Schaltgetriebe
2. 2,7l CDI 115kW (156PS)
3. schadstoffarmer Turbodieselmotor mind. nach EURO 3 – Norm
4. Zulässiges Gesamtgewicht mind. 4600 kg
5. ABS-Bremssystem
6. Antischlupfregelung ( ASR )
7. Bremsassistent ( BAS )
8. Elektronisches Stabilitätsprogramm ( ESP )
9. Servolenkung, Wendekreis max. 12,5 Meter
10. Funkfernbedienbare Zentralverriegelung für alle Türen
11. Innenrückspiegel
12. Abgasreinigungsanlage
13. Außenspiegel bis 2,3m Fahrzeugbreite, elektr. einstellbar und beheizbar
14. Schmutzfänger vorne
15. Lieferung ohne Fahrerhausrückwand, Abdeckung zum Transport
16. Fahrer- und Beifahrerairbag
17. Haltegriff an Fahrer- und Beifahrerseite über dem Fenster und an der A-Säule
18. Abschließbares Handschuhfach
19. Vorbereitung für eine Zusatzbatterie einschließlich Trennrelais (wird vom Ausbauer geliefert)
20. Komfort-Fahrer- und Beifahrersitz mit Lendenwirbelstützen und Komfortkopfstützen
21. Zwei Rückfahrscheinwerfer
22. Halogennebelscheinwerfer
23. Geräuschdämmungspaket
24. Lackierung in weiß RAL 9010
25. Stossfänger weiß bzw. unlackiert
26. Verstärkte Batterie und Lichtmaschine (LiMa mind. 120 A)
27. Fußraumauskleidung aus Kunststoff
28. Fußraumgummimatten für Fahrer und Beifahrer
29. Warndreieck und Verbandkasten; zwei Warnwesten nach StVZO
30. Abschleppseil
31. Ablieferungsinspektion
32. Unterbodenschutz und Hohlraumkonservierung
33. Bereifung: Sommerreifen
34. Tachograph mit Zusatzschreibern für Blaulicht und Einsatzhorn einschl. Prüfung nach §57b StVZO
35. Nebenabtrieb
36. Temperaturgeregelte Klimaanlage mit Pollen-Filter
37. Wärmedämmendes Glas
38. Ein- / Ausstiegsbeleuchtung für Fahrer- und Beifahrerseite
39. Überführungskosten zum Aufbauhersteller bei getrennter Losvergabe

Weitere Forderungen:

Geht Los 1 nicht an den gleichen Anbieter wie Los 2, so hat der Anbieter von Los 1 Rücksprache mit dem Anbieter Los 2 zu halten. Es soll dabei eine Abstimmung der Fahrzeugkomponenten v.a. bzgl. Federung, Klimatisierung und Gewichtsverteilung erzielt werden.

Preis für ein Fahrgestell: ...EUR

Abzügl. Rabatt: ...EUR

Zwischensumme: ...EUR

zuzügl. MwSt (16%): ...EUR

Summe: ...EUR

Gesamtsumme:..EUR

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

4. Leistungsbeschreibung Aufbau – Los 2 –

Aufbau und Ausbau von einem RTW-Koffer auf Mercedes Sprinter 416CDI-Fahrgestell mit Fahrerhaus gemäß DIN EN 1789 und unter Berücksichtigung der DIN EN 1865.

Unsere Forderungen Ihr Angebot Betrag

4.1. Fahrgestell

Das Fahrgestell ist mit einem 5-Gang Schaltgetriebe Ausgestattet und wird bei getrennter Losvergabe kostenlos angeliefert. Die Fahrerkabine wird abgedeckt und ohne Heckwand geliefert. Das Fahrgestell. Für den gelieferten Fahrgestelltyp 416 CDI, Radstand 3550mm, ist eine verbindliche Gewichtsbilanz dem Angebot beizufügen. Ein Leistungsverzeichnis des Fahrgestells ist beigefügt.

Änderung von Folgenden Fahrgestellkomponenten:

a. Luftfederung

Einbau einer Luftfederung mit automatischer Fahrgeschwindigkeitsanpassung und Absenkung des Hecks beim Öffnen der ersten Hecktüre. Die Luftfederung muss allen geltenden Gesetzen, Vorschriften sowie den Auf- / Umbaurichtlinien des Fahrgestellherstellers entsprechen.

b. Motorweiterlaufschaltung

Einbau einer Motorweiterlaufschaltung. Bei stehendem Fahrzeug, angezogener Handbremse und neutraler Getriebestellung muss bei Drücken eines Tasters am Armaturenbrett der Zündschlüssel abgezogen werden können und der Motor weiterlaufen. Beim Einlegen eines Ganges ohne Zündschlüssel muss die Steuerung den Motor sofort ausschalten.

c. Lenkradumbau

Es ist ein Lenkrad, der Originalgröße entsprechend und mit Fahrerairbag einzubauen, welches mit mind. drei leicht erreichbaren Tastern im (äußeren) Sternbereich ausgestattet ist. Über diese Taster werden Blaulicht, Martinshorn und Sprechtaste des Funkgeräts bedient.

4.2. Kofferaufbau

Der Kofferaufbau und die Türen sind in möglichst leichter, glasfaserverstärkter Polyesterkonstruktion auszuführen und ausreichend gegen Kälte, Wärme und Schall zu isolieren.

Materialstärken, Innenraummaße, Einlade- und Einstiegshöhen sind im Angebot anzugeben.

4.2.1. Türen und Einstiege

Die seitliche Einstiegstüre rechts ist als Schiebetür auszuführen. Die lichte Breite der Tür muss ohne Einschränkungen nutzbar sein. Die Einstiegshöhe von 25 cm für den ersten Auftritt soll nicht überschritten werden (Maß angeben!). Ein erforderlicher Zusatztritt ist als mechanische Lösung anzubieten. Er soll bei Nichtgebrauch vollständig in den Einstieg wegklappbar sein, ohne dessen Funktion zu beeinträchtigen. Für das Anfahren bei nicht eingeklapptem Zusatztritt muss im Armaturenbrett eine Kontrollleuchte und deutliches Warnsignal den Fehler anzeigen.

Bei schließender Tür muss die innenliegende Trittstufe mit einer mechanischen Abdeckung automatisch verschlossen werden.

a. Im Heck sind Drehtüren über die gesamte Breite mit Arretierungen in 90° und 270° einzubauen.

Die Hecktüren sind mit Rammschutzleisten zu versehen. Es ist ein Türkontaktschalter einzubauen, welcher beim Öffnen der ersten Türe die Luftfederung des Fahrgestells, auch bei stillstehendem Fahrzeug, zugunsten des Hecks absinken und bei verschlossenen Türen wieder in die Normalfederstellung zurückfahren lässt.

b. Alle Türen sind mit 2/3-folienmattierten Scheiben zu versehen, das Fenster der rechten Einstiegstüre muss öffenbar sein. Alle Türen sind mit Drehhemmung zu versehen.

c. Tretschutz (Höhe ca. 200mm) an Seitentür und Hecktüren.

d. Breiter, horizontal federgelagerter Heckauftritt (250mm) über die gesamte Fahrzeugbreite.

e. Haltegriffe im Patientenraum zu beiden Seiten der Seiteneinstiegstüre.

f. Haltegriffe im Patientenraum, rechts und links, an den Hecktüren

4.2.2. Außenentnahmen

Zur schnellen Entnahme und zum erleichterten Wechsel wichtiger Geräte und Ausrüstungen sind folgende, von außen zugängliche Entnahmemöglichkeiten einzubauen:

a. Linke Fahrzeugseite:

aa. Hinter dem Führerhaus ist eine links angeschlagene Versorgungsklappe zur Unterbringung der Zentralelektrik einzubauen.

bb. Im Heckbereich ist ein von außen zugängliches Staufach mit links angeschlagener Klappe anzubringen. Das Staufach ist nach innen (zum Patientenraum hin) ausreichend zu entlüften um Luftpolsterbildung beim Schließen der Türe zu vermeiden. Darin werden verbaut:

- 2 Sauerstoffflaschen à 11 Liter mit je einem zweistufigen Druckminderer der Fa. Weinmann und T-Ventil mit beidseitigem Rückschlagventil (weiteres unter Med.-Techn.- Ausstattung!)
- Eine 2-liter-Reservesauerstoffflasche
- Feuerlöscher 6kg Pulver
- Rettungswerkzeug: Gurtdurchtrenner, Kuhfuß, Bolzenschneider

Über den Sauerstoffflaschen ist in ausreichendem Abstand ein Fach mit Schlingerleisten zur Aufnahme von folgenden Materialen einzubauen:

- 2 Sicherheitsschutzhandschuhe (Paare) nach EN 420
- 1 Warndreieck
- Airbagsicherung, Typ Octopus

Zur Bedienung der 11 Liter Sauerstoffflaschen ist zum Patientenraum eine durchsichtige Klappe einzubauen.

b. rechte Fahrzeugseite

aa. im Bereich zwischen Fahrerhaus und Seiteneinstiegstür ist ein nur von außen zugängliches Staufach mit rechts angeschlagener Klappe zu verbauen. Das Staufach ist nach innen (zum Patientenraum oder Fahrerkabine hin) ausreichend zu entlüften um Luftpolsterbildung beim Schließen der Türe zu vermeiden. Diese dient zum sicheren Verstauen von:

- Einem Notfallkoffer „Atmung / Kreislauf“ Typ Ulmer III
- Einem Notfallkoffer „Kinder“ Typ Ulmer Basis
- Einem Satz Halskrawatten Typ „Stifneck“ in Tragetasche

Die Notfallkoffer stehen hochkant auf einer Seitenkante und sind durch ein Rollenlager gegen ein Schlagen gegen die Stauraumtüre zu sichern.

Darüber in einem separaten Fach mit Schlingerleiste die Halskrausen.

bb. Im Heckbereich ist ein nur von außen zugängliches Staufach mit rechts angeschlagener Klappe zu Unterbringung von folgendem Material vorzusehen:

- Vakuummatratze, belüftet und einfach zusammengelegt; Fa. Schnitzler Modellnummer 503 (mit Beinstabilisierung)
- Vakuumschienen, Satz in Tasche, Fa. Schnitzler, Modellnummer 507 (Räumlich von Vakuummatratze getrennt; z.B. separates Staufach)

Die in diesem Komplettset enthaltene manuelle Luftabsaugpumpe ist dem Set zu entnehmen und separat im Staufach zu befestigen!

- KED-Rettungskorsett, Fa. Ferno
- Schaufeltrage, Fa. Ferno, Typ 65, mit Zubehör in nicht eingeklapptem Zustand an der Staufachtür eingehängt und nach unten sowie zu beiden Seiten mit einrastenden Metallbügeln fixiert. (Die Fixierungen und ggf. die Klappe sind mit Stoßabsorbierendem Material [z.B. Moosgummi] zu versehen um Klappergeräusche zu vermeiden!)

Es ist unbedingt darauf zu achten, dass die Öffnung im Koffer so groß ist, dass die Vakuummatratze in belüftetem oder leicht angesaugtem Zustand entnommen werden kann! Das Staufach ist nach innen (zum Patientenraum hin) ausreichend zu entlüften um Luftpolsterbildung beim Schließen der Türe zu vermeiden.

cc. Alle Klappen sind mit einer öffnungswinkelunabhängigen Drehhemmung auszustatten. Der Öffnungswinkel muss mind. 100° betragen.

dd. Im Fahrerhaus ist eine optische Warneinrichtung zu verbauen, welche bei nicht oder nicht vollständig geschlossenen Außentüren den Fahrer warnt.

ee. Es sind ausreichend dimensionierte Beschläge und Anschläge zu verwenden. Nachweis über Art und Belastbarkeit, ggf. Prüfzeugnisse der Anschläge ist beizulegen.

4.2.3. Schließanlage

Es ist eine Zentralverriegelung mit Funkfernbedienung im Zündschlüssel für folgende Türen einzubauen:

- Fahrer- und Beifahrertür
- Hecktüren
- Seitliche Schiebetür rechts
- Außenklappen links und rechts

Die Klappe zum Zugang zur Zentralelektrik sowie ggf. die Tankdeckelklappe sind mit Schlössern zu versehen, die mit dem Zündschlüssel geöffnet werden können (Einschlüsselprinzip). Bei Ausfall der Schließanlage müssen die oben aufgeführten Türen über ein Schloss mit dem Zündschlüssel zu öffnen sein. Es ist ein weiterer Schlüssel mit gleichen Funktionen wie der Originalschlüssel, als Reserve zu liefern.

4.2.4. Stauraumbeleuchtung

Die Außenstaufächer rechts, vorne und hinten, links hinten, sowie der Raum der Zentralelektrik sind mit Laderaumleuchten (Nebenangebot für Ausführung mit LED’s) auszustatten, welche über eine Türkontaktschaltung geschaltet sind. Ist ein Laderaum durch Einbauten, wie z.B. Fächer geteilt, so sind dementsprechend mehrere Lichtquellen zu verbauen.

4.3. Inneneinrichtung

Die folgende Inneneinrichtung ist nach den Vorgaben auszuführen. Alle vorstehenden Teile und Stoßkanten, die Trennwand und Schränke sind mit einer energieverzehrenden Abpolsterung zu versehen.

4.3.1. Decken und Wände

a. Dachfach im Fahrerhaus zur Aufnahme von zwei Feuerwehrschutzhelmen. Das Fach ist auf die maximal mögliche Größe auszulegen.
b. Trennwand zwischen Fahrer- und Patientenraum mit zweiteiligem Schiebefenster aus Sicherheitsglas mit Feststeller. Dem Fenster von H 300x B 400mm ist eine Blendschutzeinrichtung in Form einer undurchsichtigen Kunststoffscheibe vorzulagern.
c. Die Trennwand zur Fahrerkabine, die Seitenwände, Türen und das Dach sind aus glasfaserverstärktem Polyester zu fertigen. Der Kunststoff muss so beschaffen sein, dass er leicht zu reinigen ist, gegen alle zugelassenen Flächendesinfektionsmittel beständig ist und der Prüfung nach ISO 3795 entsprechend eine Brandrate von weniger als 100mm/min einhält.
d. Die Seitenwände sind so zu gestallten, dass an beliebiger Stelle nachträglich Geräte bis 18kg Gewicht sicher montiert werden können.
e. Vor dem Dachversorgungscenter Einbau eines allseitig ausstellbaren Dachfenster (500 x 500mm) mit Notlukenfunktion und Blendrollo.
f. Kleiderhaken im Krankenraum an der Stirnseite des hinteren linken Außenstaufaches.

4.3.2. Fußboden

a. Sicherheitsfußboden: Rutschfester Fußboden in dunklem Farbton, der an den Seiten 3 cm wannenförmig hochgezogen wird. Um die Mittelposition des Tragentisches ist der Boden mind. 2 cm wannenförmig hochzuziehen, so dass keine Flüssigkeit unter den Tragentisch fließen kann, dieser dennoch verschiebbar bleibt.
b. Der Bodenbelag muss mechanisch belastbar und chemikalienbeständig (v.a. gegen Benzin, Öl, Kühlwasser, Batteriesäure, Desinfektionsmittel), leicht zu reinigen und antistatisch sein. Der Fußboden ist als Ziehbodenwanne zu fertigen. Die Radkästen sind zunächst mit Sockelblechen abzudecken bevor sie mit der Bodenwanne abgedeckt werden.

4.3.3. Versorgungsdeckencenter:

Im Dach des Patientenraumes ist mittig ein Versorgungscenter mit nachstehender Ausstattung einzubauen:

- Oxygen-Sauerstoffmodul der Fa. Weinmann, welches im Dachcenter versenkt ist und mit einer Kunststoffschiebeplatte verdeckt wird (Es ist darauf zu achten, dass der Freiraum um das Modul ausreichend groß ist, damit eine Sauerstoffsonde problemlos angeschlossen werden kann).
- Zwei voll in die Deckenplatte integrierte Halogen-Spottleuchten, verstellbar und schaltbar über Sensorschalter; im Kopfbereich
- Infusionshalter zur Aufnahme von mindestens 4 Infusionsflaschen, je zwei pro Seite, parallel zu den Seitenwänden und zur Fahrzeugmitte hin öffnend. Die Infusionsflaschen müssen sich über einen Gummizug gegen Pendelbewegungen sichern lassen.
- Haltestangen rechts und links des Versorgungscenters über die gesamte Länge
- Be- und Entlüftungseinheit mit zusätzlicher, integrierter Lampe im Beinbereich, Nachweis der Normforderung bzgl. Luftwechsel pro Stunde. Steuerung (Ein/Aus, Be- oder Entlüftung) über Sensorschalter im Kopfbereich.

- 1 Drägerschiene von 30 cm Länge quer zur Fahrtrichtung in Deckencenter eingelassen.
- Schalterleisten am Kopfende mit Sensorschaltern für:

a. Tragentischbedienung
b. Patientenraumbeleuchtung
c. Außenbeleuchtung; rechts, links, Heck separat steuerbar
d. Stationäre Absaugpumpe
e. Be- und Entlüftungsventilator
f. Druckanzeige für Tragentisch
g. 12 Volt-Steckdose mit Kontrollanzeige für Inkubator.
h. Thermostat mit Temperaturvorwahl und Anzeige zur Steuerung der Heizung bzw. Klimaanlage

4.3.4. Dachkasten

Über der Fahrerkabine ist ein großes Staufach, welches vom Krankenraum erreichbar ist und mit einer Verschlussklappe verschlossen werden kann, zu verbauen. Der Dachkasten wird linksseitig durch den Oberschrank begrenzt und ragt ca. 30cm in den Patientenraum hinein. Die geöffnete Verschlussklappe soll in ca. 3-4 cm Abstand zum Dach selbsthaltend sein. Der Boden des Dachstaufaches ist mit rutschhemmendem Material auszulegen. Das Dachstaufach ist des weiteren so an das Führerhaus anzupassen, dass eine möglichst Aerodynamische Form erreicht wird und eine möglichst runde Außenform, auch in Verbindung mit den integrierten Blaulichtern entsteht. Es dürfen durch das Dachfach keine störenden Windgeräusche entstehen. In dem Staufach sind rechtsseitig 4 Katheterröhren zur Aufnahme von Absaugkathetern fest zu installieren (Durchmesser ca. 50mm).

4.3.5. Schrankeinbauten

Die Schrankoberflächen, Schubladen und Böden sind aus kratzfestem, desinfektionsmittelbeständigem Edelstahl oder Kunststoff herzustellen. Die Schrankeinbauten sind in einer Höhe von 1050mm über Boden mit wannenförmigen Arbeitsflächen mit Schlingerleisten aus Edelstahl zu versehen. Die Arbeitsfläche muss in drei einzelne Wannen unterteilt sein, davon die linke mit Wellenprofil (quer zur Fahrtrichtung), um ein wegrollen von abgelegten Ampullen zu verhindern. Alle Auszüge und Verschlüsse sind, wenn nicht anders gefordert, auf mindestens 20kg auszulegen. Schubladen und Schranktüren sind so auszulegen, dass sie in geöffneter Position selbsthaltend sind und mit einem Verschlussmechanismus verschlossen werden können. Die geschlossenen Schubladen dürfen durch die Fahrtbewegungen nicht selbständig öffnen. Die Schranksockel sind genügend weit einzuziehen (Schattenkante), damit eine gute Stehmöglichkeit gegeben ist.

a. Schrankeinbauten

An der Trennwand sind folgenden Schrankeinbauten anzubringen:

aa. (Links oben) Oberschrank

In der linken oberen Ecke ist ein Schrank mit zwei rutschhemmenden Ebenen mit Schlingerleisten zu verbauen. Die Schranktür ist linksseitig angeschlagen.

(Maße ca. HxBxT 400x500x500 mm)

bb. (links unten) Apothekerschrank

Linksseitig wird ein Schrankauszug (Apothekerschrank) direkt unter dem Oberschrank montiert. Der Schrank ist mit Schwerlastauszügen zu versehen. Darin von oben nach unten folgende Bodenreihen anzubringen:

- 4 Reihen Schütten groß, ca. H 150 x B 150mm
- 2 Reihen Schütten klein, ca. H 100 x B 100mm
- 3 Fächer mit Schlingerleiste, Abstand ca. 220mm

Die siebte Reihe (erstes Fach) ist so versehen, das zwei Kleinteilboxen Fa. Rubbermaid Modell 04934 (Maße: 235x173xH129mm) sicher stehen. Diese dienen der Lagerung von vorbereiteten Punktionsbestecken.

cc. Medikamentenschrank

Unter dem Oberschrank und rechts neben dem Apothekerschrank wird nach unten durch die Arbeitsplatte begrenzt ein Medikamentenschrank zur Aufnahme von 90 Ampullen angebracht. Die Schranktüre wird in Richtung Fahrerkabine angeschlagen. Der Medikamentenschrank muss sicher abschließbar sein und darf in geöffnetem Zustand nicht gegen die Trennwand schlagen. Im Schrank ist Trennwandseitig ein Thermometer mit Minimal-/Maximaltemperaturspeicher anzubringen. Das Ampullarium wird an der Tür des Schrankes angebracht. Im Schrank selbst sollen Böden mit Schlingerleisten zur Aufbewahrung von größeren Ampullen, Kochsalzflaschen und Kunststoffampullen eingezogen werden.

b. Schubladensystem

Unter der Arbeitsplatte, in ca. 1050mm Bodenabstand, befindet sich links, teils noch vom Medikamentenschrank überdeckt eine Reihe von 6 vertikal angeordneten Schubladen. (Die fünf oberen mit den Maßen:

~ H 13xB 450xT 500mm; die unterste mit den Maßen: ~ H 300xB 450xT 500mm.)

Die oberen fünf Schubladen sind so auszubauen, dass nachträglich ein Fächersystem eingezogen werden kann. Die untere große Schublade dient der Lagerung von Infusionslösungen und soll mit einer Kunststoffschale zum aufrechten, standsicheren hineinstellen von 3 x 4 Infusionsflaschen ausgelegt sein. Davor werden Infusionsschlauchsysteme gelegt, wofür eine Fachenteilung einzuziehen ist.

Schublade der rechten Schrankseite

Rechts neben dem Kopfklappsitz oberhalb der von außen eingeschobenen Koffer werden zwei Schubladen „Atmung“ untergebracht.

(Maße obere Schublade ca. H150 x B500 x T500 mm; darunter größere Schublade mit ca. H 250 x B 500 x T 500)

Diese dienen der Lagerung von Beatmungsbeutel, Intubationszubehör und Intubationstuben.

4.3.6. Sitze im Patientenraum

a. Klappsitz am Kopfende der Trage:

Ein Klapp-Einzelsitz (Arztsitz) mit möglichst weit versenkbarer Kopfstütze, Lendenwirbelsäulenunterstützung, Armlehnen und Dreipunkt-Sicherheitsgurt zur Vorkopfbetreuung des Patienten. Der Sitz darf in eingeklappten Zustand nicht über die Schrankfassade in den Patientenraum hineinragen.

Darunter eine Schublade (Maße ca. H 200 x B 600 x T 500 mm)

Der Stauraum hinter der Klappsitzrückenlehne soll von oben, durch Hochklappen der mittleren Arbeitsflächenwanne und/oder durch Vorklappen der Sitzrückenlehne erreichbar sein, um hier vor allem größere Materialen, welche seltener benötigt werden z.B. zwei Infektionsschutzanzüge, Thoraxdrainagekasten, etc. zu verstauen.

b. Betreuungssitze

An der linken Seitenwand ist vor dem Sauerstofflager ein Klappsitz mit lendenwirbelsäulenstützender Rückenlehne und klappbaren Armlehnen zu montieren. Es ist eine ausziehbare, jedoch weit versenkbare Kopfstütze vorzusehen. Der Sitz ist so zu verbauen, dass die Sitzfläche nur im eingerasteten Zustand in einer Stellung in Fahrtrichtung genutzt werden kann. Der Sitz muss bis mind. 150kg belastbar sein und soll durch ein Drehgelenk, ohne Pendelstütze schnell aufklappbar sein. Der Sitz muss mit einem Dreipunktgurt versehen sein.

Gleiches gilt für einen weiteren Sitz an der rechten Seitenwand, vor dem Außenstaufach und nach Möglichkeit auf/über dem Radkasten.

Das Material der Sitze muss wie alle Oberflächen chemikalien-, insbesondere desinfektionsmittelbeständig sein.

4.3.7. Patiententragentisch

Einbau eines hydropneumatischen Patiententisches mit möglichst niedriger Bauhöhe. Bei abgesenktem Tisch darf die Wanne des Tisches max 220mm über dem Raumboden liegen. Es ist ein Multinormtisch mit Fixierstiften für luftfahrttaugliche Krankentragen zur Aufnahme von DIN-Tragen und Fahrtragengestellen der Firma Ferno Typ x2U gem. DIN EN 1865 und DIN EN 1789 anzubieten. Der Tragentisch muss bis 210kg belastbar und bei voller Belastung in alle Lagen (Federstellung, Fußtief- und Schocklage, CRP-Feststellung) zu bringen sein. Das Be- und Entladen soll durch eine elektronische Steuerung vereinfacht werden. Es ist eine Steuerung vorzusehen, welche am Tischende eine Distanzmessung, z.B. Ultraschall, zum Boden vornimmt. Das elektrische Absenken geschieht auf Sensorknopfbetätigung am Fußende des Tisches. Die Steuerung übernimmt automatisch die Absenkung des Tisches auf eine Höhe von 700mm über Boden. Ist eine vollautomatische Absenkung nicht möglich, so muss eine elektronisch-manuelle Absenkung möglich bleiben.

Der Tisch darf sich nur bei drucklosem System absenken lassen und muss über eine manuelle Notabsenkung verfügen.

Der Tisch ist so einzubauen, dass eine Reinigung aller sichtbaren Oberflächen leicht möglich ist. Der Tischstempel muss durch einen Faltenbalg oder eine Teleskop-Kunststoffabdeckung verdeckt sein, welche zur Systemwartung entfernt werden kann. Diese Abdeckung muss so beschaffen sein, dass um die Tragenaufnahme mind. 15cm Fußraum freibleiben, um bequem vor und neben der Trage stehen zu können ohne mit den Füßen an die Abdeckung zu stoßen.

Die Tragenaufnahme muss in Edelstahl gefertigt sein. Alle Kanten sind abzurunden.

4.3.8. Halterungen für EKG-/Defi-Einheit, Perfusoren und Respirator

Vor dem linken Betreuersitz sind an der Seitenwand Halterungen zur Aufnahme von folgenden Geräten einzubauen (von oben nach unten):

- Drägerschiene, ca. 50cm, zur Aufnahme von zwei Perfusoren Fa. Braun Melsungen, Typ „Compact“
- Respirator Fa. Weinmann Modell Medumat Standard a auf Trageplatte Lifebase III
- EKG-Defi Corpuls 08/16

(Nähere Gerätespezifikationen unter Punkt 4.4.2.)

Der Abstand der Geräte ist so zu wählen, dass eine Gebrauchsstellung möglich ist und die Geräte problemlos der Halterung entnommen werden können. Die Halterungen sollen möglichst weit vorne (in Fahrtrichtung) angebracht werden, jedoch so, das Apothekerschrank und Oberschrank vollständig geöffnet werden können.

- Einbau einer stationären elektrischen Absaugeinrichtung mit einstellbarem Unterdruck unterhalb des Defi. (Auf Schrankauszug achten!), Ein-/Ausschalten über Sensortaste im Deckencenter
- Einbau einer Wandhalterung für mobile elektr. Absaugpumpe, Fa. Weinmann, Typ AccuVac Rescue neben der Seiteneinstiegstüre auf Seite der Trennwand.
- Einbau einer Wandhalterung für Ultraschallscanner, Fa. Primedic, Typ Handyscan, über der mobilen Absaugpumpe.
- Einbau einer Wandhalterung für Alu-Board, Typ Snapak SN8513, nach Vorgabe

4.4. Medizinisch-technische Ausstattung

4.4.1. Festeinbauten

a. Sauerstoffflaschenlagerung

Die beiden 11-l-Sauerstoffflaschen sind mit je einem zweistufigen Druckminderer der Fa. Weinmann im Schrank auf der linken Fahrzeugseite hinten einzubauen. Hinter den Druckminderern ist ein T-Ventil zum gleichzeitigen Anschluss beider Sauerstoffflaschen mit Rückschlagventil einzusetzen, so dass beide Sauerstoffflaschen ständig an die Geräteversorgungsleitung angeschlossen sind. Beide Flaschen sind so an ein gut zugängliches Drehventil im Krankenraum (links neben Medumat) anzuschließen, dass der Flaschendruck bis zu diesem Ventil stehen kann, ohne dass ein Druckverlust entsteht. Entsprechende Prüfberichte /-zeugnisse sind vorzulegen!

Ab diesem Haupthahn ist die Verteilung zum Dachcenter und zur linken Seitenwand (Anschluss Medumat Trageplatte) vorzunehmen. Auf - / Zu – Stellung des Drehventils sind zu beschriften.

b. Sauerstoffleitungen

Unterflurverlegung der kompletten Sauerstoffleitungen ab Hauptventil bis zum Modul Oxygen im Dachcenter und bis zum Respirator auf der linken Seitenwand mit Walther Schnellkupplung zur Sauerstoffverbindung des Medumat Standard auf Lifebase III.

c. Versorgungsabgänge

Jeweils links von den unter Punkt 3.3.8. genannten Gerätehalterungen sind die für diese Geräte notwendigen Versorgungsabgänge so einzurichten, dass weder die Entnahme oder der Gebrauch der Geräte beeinträchtigt werden, noch lange Kabel notwenig sind.

Somit müssen für Medizingeräte verbaut werden:

- Zwei 230 Volt AC Steckdosen in Höhe der Spritzenpumpen
- 12 Volt Anschluss für Medumat Standard a
- Sauerstoffversorgung als Abgang zum Anschluss des Medumat
- Sauerstoffversorgung für Oxygen im Deckencenter
- 230 Volt AC Steckdose zum Anschluss der Corpuls Ladehalterung
- 230 V-Steckdose im Oberschrank zur Ladung des Infusionswärmers.
- 12 Volt und 230 Volt Stromversorgung an der rechten Wand, links der Seiteneinstiegstüre (Richtung Trennwand).

3.4.2. Einzubauende med. Geräte und weitere Geräte

Lieferung und Einbau folgender Geräte und Ausrüstungen:

1. Patientenraum:

a. 2 Spritzenpumpen, Fa. B.Braun Melsungen, Typ „Compact“
b. Beatmungseinheit; Fa. Weinmann, Trageplatte Typ „Life Base III“ mit Respirator Typ „Standard a“, Flowmeter Typ „Oxygen“
c. Sauerstoff-Flowmeter zum Einbau in Deckencenter, Fa. Weinmann, Typ „Oxygen“
d. 1 Defibrillator, Fa. Esser, Typ “Corpuls 08/16“, Multiparameter, Kombination mit Nässe-Schutz-Paddeln, mit NIP, nicht-invasivem Pacer, Pulsoxymetrie, nicht-invasiver Blutdruckmessung, Kapnometrie, biphasische Modulation, aktive Ladehalterung.
e. 1 tragbare elektr. Absaugpumpe, Fa. Weinmann, Typ AccuVac Rescue mit Wandhalterung
f. 1 tragbares Ultraschallgerät, Fa. Primedic, Typ „Handyscan“
g. 1 Fahrtragengestell, Fa. Ferno, Typ „ x2U“
h. 1 Krankentrage gem. DIN 13025, Fa. Ferno, Typ „ T1“
i. 1 Patientenauflage mit integriertem Patientenrückhaltesystem und zusätzl. Beingurt, Fa. Schnitzler, Typnummer 002A, 1 Statik-Seitengurten Typnummer 414, 1 Kopfkissen, Typnummer 006
j. 1 Papierhandtuchspender, Fa. Apura, Montage nach Vorgabe
k. 1 Abfallkorb mit Deckel, Montage nach Vorgabe
l. 2 Kanülenabwurfbehälter mit Wandhalterung, Typ Sharp-Safe, Montage nach Vorgabe
m. 1 Desinfektionsmittelspender, Typ Eurospender 3000, Montage nach Vorgabe
n. 1 Tasche mit Steckbecken und Urinente, keine Montage
o. 1 Rettungsschere mit Halterung, Typ Safty-boy, Montage nach Vorgabe
p. Wandhalterung für Paket Einmalhandschuhe Fa. Safeskin, Montage nach Vorgabe
q. Rettungstuch, Fa. Ferno, Typ 4028 EN, ohne Montage
r. Aluminiumboard zur Aufnahme von Notarztprotokollen und Transportscheinen, Typ Snapak SN8513
s. Thermometer mit Minimal-/Maximalwertspeicher zur Montage im Medikamentenschrank, oben
t. Schwanenhals zur Fixierung eines Beatmungsschlauches an einer Trage, keine Montage
u. Infusionswärmer, Fa. Biegler (AT), Typ ESH 04, keine Montage
v. Schütten für Apothekerschrank
w. Aufbewahrungsboxen, Fa. Rubbermaid, Typ 04934 (Maße: 235x173xH129mm), ohne Montage

2. rechter hinterer Außenstauraum:

a. 1 Schaufeltrage, Fa. Ferno, Typ „65“ mit Zubehör und Halterung (evtl. Eigenfabrikat)
b. 1 Vakuummatratze, Fa. Schnitzler, mit Beinkeil, Typnummer 503
c. 1 Set Vakuumschienen in Tasche, Fa. Schnitzler, Modellnummer 507
d. 1 KED-Rettungskorsett, Fa. Ferno, mit Zubehör, in separatem Staufach, ohne Montage

3. linker hinterer Außenstauraum

a. 1 Brechstange, Kuhfuß 600mm lang
b. 1 Bolzenschneider, 1 Gurtdurchtrenner,
c. 1 Airbagsicherung Typ „Octopus“, ohne Montage
d. 1 Feuerlöscher, 6kg Pulver (PG6) mit innenliegender Treibgasflasche / Treibsatz
e. 2 Stück 11 Liter Sauerstoffflaschen
f. 1 Stück 2 Liter Sauerstoffflasche
g. 2 Druckminderer, zweistufig, Fa. Weinmann
h. 1 T-Ventil mit Rückschlagventilen zur Verbindung der zwei Druckminderer, evtl. flexiblen Druckschlauch zwischenschalten
i. 2 Paar Schutzhandschuhe nach EN 420, ohne Montage
j. 1 Warndreieck, ohne Montage

4. Fahrerkabine

a. 2 Handscheinwerfer, Typ CEAG SEB 8, ex-geschützte Ausführung, mit KFZ-Ladeteilen, Montage in Fahrerkabine weit rechts.
5. rechter, vorderer Stauraum
a. 1 Notfallkoffer, Fa. Weinmann, Typ „Ulmer III“
b. 1 Notfallkoffer, Fa. Weinmann, Typ „Basis“
c. 1 Satz Halskrawatten (Baby No-Neck, Pedriatic, No-Neck, Short, Regular, Tall), Typ „Stifneck“ in Tragetasche, ohne Montage

4.5. Klimatisierung

4.5.1. Heizung

Warmwasserheizung und Motorvorwärmung mit folgenden Leistungen:

1. Warmwasser-Zusatzheizung

Einbau einer Warmwasser-Zusatzheizung (Standheizung) einschließlich Motorvorwärmung.

2. Motorvorwärmer

Einbau eines Motorvorwärmers 230 V, der in den Wasserkreislauf derart einzubinden ist, dass vorrangig der Wärmetauscher im Krankenraum beheizt wird (ggf. mit zusätzl. Wasserpumpe).

3. Wärmetauscher

Einbau eines, für den Patientenraum ausreichenden Wärmetauschers hinter linkem Radkasten oder unter Defi mit thermostatischer Regelung auf Warmwasserbasis, verbunden mit dem Kühlwasserkreislauf des Fahrgestellmotors und Anschluss an die Warmwasser-Zusatzheizung. Die Berechnungen für die Leistung des Wärmetauschers unter Berücksichtigung der DIN EN 1789 sind beizufügen. Einbau eines automatischen Thermostats mit Temperaturvorwahl und Anzeigedisplay über Sensorschalter im Deckencenter. Ein-/Ausschalter am Armaturenbrett.

Die Ventilatorfunktion darf nur bei Laufendem Motor oder externer 230-Volt-Ladestromspeisung funktionieren.

Somit ergeben sich folgende Heizvarianten:

- Über Kühlwasserkreislauf bei laufender Antriebsmaschine
- Über Warmwasserzusatzheizung bei unzureichender Kühlwassertemperatur
- Bei 230 Volt-Ladestromanschluss über Motorvorwärmer

4.5.2. Klimaanlage

Einbau eines weiteren, separat ansteuerbaren Klimaanlagenverdampfers (z.B. Nachrüstsatz Fa. Waeco), mit Anschluss an die Klimaanlage des Fahrgestells und Ausblaseeinrichtung hinter dem linken Radkasten / unter Defi.. Die Steuerung muss über die Steuerung des Heizthermostats /-Sensorschalter möglich sein. Die Ventilatoren der Klimaanlage dürfen nur bei drehender Antriebsmaschine laufen. Je nach Raumtemperatur und Temperaturvorwahl darf nur entweder die Heizung oder die Klimaanlage laufen.

Fabrikat und Leistungsbeschreibung der Klimaanlage dem Angebot beifügen!

4.6. Elektrik und Beleuchtung

Dem Fahrzeug ist bei Auslieferung ein Schaltplan über alle elektrischen Zusatzeinbauten und Änderungen an der werkseitigen Fahrgestellelektrik beizulegen. Für alle elektrischen Installationen sind Leerrohre zu verwenden.

4.6.1. 230-Volt-Ladestromeinspeisung

Einbau einer automatischen Ladestromeinspeisung, Fa. ISV, Typ Rettbox, an der linken Fahrzeugseite hinter dem Fahrerhaus für 230 Volt / 16 Ampere Ladestrom. Das Ladekabel muss beim Anlassen des Motors automatisch ausgeworfen und die Schiebeabdeckung automatisch geschlossen werden. An der Ladestromeinspeisung Kontrollleuchte, die anzeigt, dass Spannung am Fahrzeug anliegt.

4.6.2. Sicherungen

Alle Sicherungen und der Fehlerstromschutz werden in einem zentralen Sicherungskasten, der von außen gut zugänglich ist (Außenklappe „Zentralelektrik“) montiert. Sicherungskasten aus stabilem, berührungssicherem Kunststoffgehäuse. Kontrollleuchte zur Anzeige, ob 230V-Ladespannung anliegt.

a. Fehlerstromschutz

Die im Fahrzeug erforderlichen 230 V-Installationen sind über einen FI-Schalter (D 30mA) abzusichern. Dieser FI-Schalter ist im zentralen Sicherungskasten anzubringen.

b. Sicherungen

Sicherungen für Zusatzeinbauten sind, mit sinniger Beschriftung, im Sicherungskasten einzubauen. Nach Möglichkeit sind Sicherungsautomaten vorzusehen. Beim Einsatz von Schmelzsicherungen sind Ersatzsicherungen am Sicherungskasten zum schnellen Wechsel vorzusehen. Optische Sicherungsausfallanzeige.

4.6.3. Batterieladegerät

Lieferung und Montage je eines mikroprozessorgesteuerten KFZ- und Zusatzbatterieladegerätes (Anschluss an 230 V bei Außeneinspeisung) mit Betriebsanzeige; Fa. Leab, mit elektronischer Ladekontrolle und Regelung (Batteriemanager), Temperaturmessung an den Batterien.

Es sind Leitungsquerschnitte von mind. 16mm² von Lichtmaschine, bzw. Ladegerät zur Batterie zu verwenden.

Während der Fahrzeugnichtbenutzung müssen Fahrzeug- und Zusatzbatterie in Abhängigkeit ihres jeweiligen Ladezustandes geladen bzw. die Ladung erhalten werden. Unterspannungsüberwachung der Batterien mit akustischer Warnung.

4.6.4. Spannungswandler

Spannungswandler 230 / 12 Volt zur Versorgung aller 12-Volt-Verbraucher

4.6.5. 230-Volt-Steckdosen

Einbau der 230-Volt-Steckdosen wie unter 4.4.1.c beschrieben

4.6.6. 12-Volt-Steckdosen

Einbau der 12-Volt-Steckdosen wie unter 4.4.1.c und 4.3.3.c beschrieben. Zusätzlich eine im Armaturenbrett.

4.6.7. Zusatzbatterie

Einbau einer Zusatzbatterie, mind. 135Ah, zyklenfest (Nebenangebot für Gelbatterie abgeben.)

4.6.8. Beleuchtung

1. Patientenraumbeleuchtung

Vollkommen in die Decken-/Wandverkleidung integrierte Patientenraumbeleuchtung mit Transistorleuchten, ca. 150 Watt, durchgehendes Lichtband, je eines rechts und links mit Ansteuerungsmöglichkeiten:

- Aus
- Halbe Leistung
- Volle Leistung

Die Steuerung erfolgt über Sensortasten am Kopfende des Deckencenter oder Sensortasten Am Heck, leicht erreichbar beim öffnen der Hecktüren.

2. Türöffnerkontakte

Beim Öffnen der Seiteneinstiegstüre oder der ersten Hecktüre müssen über Türkontakte folgende Lampen (ca. 8 bis 10 Watt) eingeschaltet werden:

- Raumlampe im Ventilator des Deckencenter
- Lampe im Bereich im Tritt der Seiteneinstiegstüre.

3. Arbeitsflächenbeleuchtung

Unter dem, in den Krankenraum hineinragenden Dachkasten, ist eine Beleuchtung (ca. 15 Watt) mit separatem Kippschalter mit Kunststoffabdeckung zur Beleuchtung der Arbeitsfläche zu installieren.

4. Beleuchtung der Fahrerkabine

Punktleuchte, ausgeführt als Schwanenhalsleuchte auf der Beifahrerseite an der A-Säule stehend.

5. Außenscheinwerfer

Am Kofferaufbau werden zur Beleuchtung der Einsatzstelle möglichst weit oben je zwei weiße Scheinwerfer rechts, links und am Heck montiert. Steuerung über 3 Kippschalter zur getrennten Anschaltung am Armaturenbrett und über drei Sensorschalter, welche bei geöffneter Hecktüre von Außen bedient werden können (z.B. an Außenstaufachverkleidung).

4.7. Akustische und optische Warneinrichtungen

4.7.1. Akustische Warneinrichtung (Martinshorn)

Ein elektronisches Zweiklanghorn mit zwei besonders starken Lautsprechern muss in die vordere Stoßstange eingebaut werden. Ansteuerung durch Kippschalter auf Beifahrerseite im Armaturenbrett oder durch Taster im Lenkradstern. Anschluss an den Fahrtenschreiber.

4.7.2. Optische Warneinrichtung

a. Blaulicht

Die Blaulichter werden sowohl vorne als auch hinten komplett in den Kunststoffkofferaufbau bzw. vorne den Kunststoffdachkasten integriert. Es ist eine elektronische Doppelblitztechnik zu verwenden.

Weiterhin Einbau zweier blauer Doppelblitzleuchten (Straßenräumer) in den Kühlergrill des Fahrgestells.

Vordere und hintere Blaulichter, sowie Kühlerblitzleuchten werden stets zusammen ein- und ausgeschaltet. Anschluss an den Fahrtenschreiber und Kontrolllampe im

Armaturenbrett.

b. Heckblitzlichter

An der oberen Heckaußenseite werden 3 gelbe Blitzlichter zur weiteren Warnung des nachfolgenden Verkehrs in die Dachverkleidung eingelassen. Ein Kippschalter im Fahrerraum ist zum Einschalten dieser Blitzlichter zu installieren.

4.8. Kommunikationsausrüstung

4.8.1. Funkgerät und Antenne

a. Lieferung und Einbau eins Funksprechgeräts FuG8b-1, Fa. AEG Teledux 9, als Einbaubediengerät mit FMS, SE-Block mit Schnellwechselhalterung voll steckbar; leichter Handsprechhörer mit Auflage und FMS-Bedienfeld.

In der Fahrerkabine je zwei lautstärkeregelbare Lautsprecher Fa. Peiker, Typ KL1, einer auf Fahrer und einer auf Beifahrerseite.

b. Lieferung und Einbau eines Lautsprechers (regelbar, laut bis Ton aus), sowie eines leichten Handsprechhörers im Patientenraum als Zweitbesprechung.

c. Lieferung und Einbau einer Funkantenne, Fa. Kathrein, Typ K50465, Anschluss mittels Antennenkoaxialkabel an Funkgerät im Armaturenbrett. Einbau eines ausreichend dimensionierten metallischen Gegenpol am Einbauort der Antenne (mind. 1m²)

d. Funkentstörung / Einpegelung

Das Funkgerät muss voll funktionstüchtig angeschlossen sein und für den Funkbetrieb im 4m-Band (BOS-Funk) eingerichtet sein (Stehwelle, etc.).

4.8.2. Anschluss an öffentliches Telefonnetz

Es ist ein Mobiltelefon, Fa. Nokia, Typ 6310, mit aktiver Ladehalterung zu liefern und in der Fahrerkabine zu installieren. Kein Anschluss an Antenne oder Freisprecheinrichtung, da das Gerät regulär ausgeschaltet bleibt und nur bei besonderen Lagen außerhalb des Fahrzeugs genutzt wird.

4.9. Sonstiges

4.9.1. Navigationssystem

Es ist ein GPS-Navigationssystem zu liefern und einzubauen. Die Anzeige muss als TFT-Bildschirm auf dem Armaturenbrett erfolgen und sich von der Rückfahrkamera ansteuern lassen. Laufwerk und Prozessor müssen im Fahrerhaus angeschlossen werden. Dazu ist eine aktuelle Software zu liefern.

4.9.2. Rückfahrkamera

Lieferung und Einbau einer Rückfahrkamera. Bei einlegen des Rückwärtsganges muss das Bild automatisch auf dem Monitor des Navigationssystems erscheinen. Die Kameralinse muss bei Nichtgebrauch automatisch verschlossen werden. Die Bildqualität muss auch bei Dunkelheit ausreichend und die Bildwiederholfrequenz ausreichend hoch sein.

Die Bildqualität ist zu belegen, Hersteller und Angaben über die Kamera sind dem Angebot beizulegen.

4.9.3. Freisprecheinrichtung

Es ist eine Freisprecheinrichtung an der linken A-Säule der Fahrerkabine zu installieren, über die der Fahrer mittels Sendetaste am Lenkrad den Funk bedienen kann. Entsprechende Lautsprecher sind bereits unter Punkt 3.7.1. gefordert.

4.9.4. Beschriftungen / Hinterleuchtungen der Schalter

Alle durch den Anbieter eingebauten Schalter (Fahrerhaus und Patientenraum) sind zu hinterleuchten und sinnig zu beschriften bzw. mit sinnigen Symbolen zu versehen.

Eine Schubladen- / Schrankbeschriftung erfolgt nicht.

4.9.5. Lackierung

Das Fahrzeug wird wie folgt lackiert:

- Motorhaube leuchtrot RAL 3024
- Dachkasten über Fahrerkabine leuchtrot RAL 3024
- Kofferseiten und Heck leuchtrot RAL 3024
- Kofferdach weiß RAL 9010
- An Ober- und Unterkante des Koffers an den Seiten und am Heck je ein weißer Streifen, RAL 9010 über eine Breite von 35cm

4.9.6. Beschriftungen

Das Fahrzeug wird mit Klebefolienbuchstaben beschriftet. Die Buchstaben sind wenn nicht anders genannt in Silber gehalten und müssen ihrem Reflektionsvermögen nach der Norm DIN EN 1789 entsprechen. Schrifttyp „Century Gothic“, Form kursiv.

- Motorhaube: in spiegelverkehrter Anordnung „Rettungsdienst“, Schriftgröße xy
- Kofferseiten: „Rettungsdienst Kreis Euskirchen“ Schriftgröße xy; darunter nach Symbolvorgabe Telefon 112, Größe xy
- Heck „ Rettungsdienst“, Schriftgröße xy
- Fahrer und Beifahrertür, schwarz, kein Reflektormaterial, nach Symbolvorgabe Kreiswappen darunter „Kreis Euskirchen“, Schriftgröße xy und Wappengröße xy.

4.9.7. Weitere Forderungen:

- Anbau von Schmutzfängern hinten
- Unterbodenversiegelung
- Ablieferungsinspektion mit Nachweisführung
- Eine Tankfüllung
- Eintragung aller baulichen Veränderungen, TÜV-Abnahme, TÜD NW-Abnahme
- Lieferung frei Verwendungsstelle Euskirchen

Gesamtpreisberechnung zu Los 2:

Preis für einen Aufbau: ...EUR

Abzügl. Rabatt: ...EUR

Zwischensumme: ...EUR

zuzügl. MwSt (16%): ...EUR

Summe: ...EUR

Gesamtsumme:...EUR

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

5. Resumé

Der aus der Leistungsbeschreibung hervorgehende Rettungswagen ist sicherlich kein „billiges“ Fahrzeug. Er wurde lediglich nach Kriterien der DIN EN 1789 und der Ergonomie entworfen. Die ergonomische Ausgestaltung des Arbeitsplatzes ist jedoch Arbeitgeberpflicht, nicht zuletzt begründet durch die wirtschaftliche Vernunft, humanitäres Erfordernis und Arbeitsschutzgesetze und somit Rechtfertigungsgrund für einen höheren Anschaffungspreis.

Leider musste ich bei den vorbereitenden Recherchen zu dieser Hausarbeit feststellen, dass sich viele Hersteller von Medizinprodukten, Aufbauten und Anbauteilen nur wenig an grundlegenden, positiven Veränderungen an Rettungswagen beteiligen wollen. Zwar möchte man seine Medizinprodukte verkaufen, doch scheut man Entwicklungskosten für neue Geräte (verkauft wird nur, was gerade da ist). Für viele große Unternehmen stellt der Deutsche Markt (der Notfallmedizin), mit wenigen Prozent Weltmarktanteil, zu wenig Absatzchancen dar.

Von einigen Firmen wurde jedoch auch Interesse an Neuerungen bekundet und die Ideen (z.B. den Defibrillator nebst allen anderen Kabeln/Patientenzuleitungen unterflur zu verlegen und mit einer Art „Plug-and-Play“-Ladeeinheit zu versehen) wurden kritisch, aber konstruktiv entgegengenommen.

Auch die Möglichkeit, welche mit heutiger Mikroprozessorsteuerung sicherlich möglich wäre, die Trage vollautomatisiert ein- und auszuladen sollte von den beteiligten Firmen weiter durchdacht und entwickelt werden. Ich persönlich finde es irgendwie beschämend, dass Autos der Müllabfuhr die Mülltonnen mit Greifarmen automatisch erkennen, aufnehmen und entleeren können, wir im Rettungsdienst jedoch nicht in der Lage sind, einen automatischen Tragentisch zu entwickeln, der so manche Krankmeldung wegen Rückenschmerzen ( mit allen Folgekosten ) verhindern könnte.

Final del extracto de 50 páginas

Detalles

Título
Planung und Ausschreibung eines Rettungswagen (Typ C) unter ergonomischen Gesichtspunkten
Universidad
Cologne University of Applied Sciences
Curso
Fahrzeugtechnick für Rescue Engineering
Calificación
1,3
Autor
Año
2005
Páginas
50
No. de catálogo
V109859
ISBN (Ebook)
9783640080373
Tamaño de fichero
751 KB
Idioma
Alemán
Notas
Es sollte ein Rettungswagen (RTW Typ C)unter ergonomischen Kautelen geplant und nach den üblichen Verfahren ausgeschrieben werden. Für die Planung sollte der Gesamtfahrzeugpreis eine Höhe von 100.000 Euro nicht überschreiten.
Palabras clave
Planung, Ausschreibung, Rettungswagen, Gesichtspunkten, Fahrzeugtechnick, Rescue, Engineering
Citar trabajo
Christian Hermann (Autor), 2005, Planung und Ausschreibung eines Rettungswagen (Typ C) unter ergonomischen Gesichtspunkten, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/109859

Comentarios

  • visitante el 7/1/2007

    EN 1789, Infusionstemperatur 37°C.

    Sehr geehrter Herr,
    in Ihrer Hausarbeit beziehen Sie sich auf die Vorhzaltung von Infusionen mit einer Temperatur von 37°C. Dazu darf ich zwei Anmerkungen machen: Zum einen interessiere ich mich für die Technik, die Sie in Ihrer Arbeit ansprechen, um die Infusion direkt vor der Anwendung auf 37°C anzuwärmen. Zum anderen drückt die EN 1789 eigentlich deutlich aus, dass sie sich auf die Vorhaltung bezieht und nicht auf die Erwärmung im Einsatz. Weiterhin kann die Empfehlung der Hersteller im Rettungsdienst generell nicht eingehalten werden, da die Innentemperatur von Typ C Fahrzeugen stets schwankt. Hier sagen die Hersteller: Lieber eine konstante Lagerung bei 37°C als die Schwankungen in der bisherigen Praxis. Die Stresstests der gängigen Infusionslösungen belegen zudem, dass eine Lagerung bei Körpertemperatur der Lösung nicht schadet. Ein Produkt der Firma Biegler GmbH, in Deutschland vertrieben durch das teamProDeIn, namens ESH 04 erfüllt alle einschlägigen Normen, insbesondere die EN 1789 und das MPG.

    Über eine rege Diskussion freut sich

    Andreas Hoffmann

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Título: Planung und Ausschreibung eines Rettungswagen (Typ C) unter ergonomischen Gesichtspunkten



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