Aktuelle Steuerpolitik


Term Paper, 2005

8 Pages, Grade: 1


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Inhaltsverzeichnis

1. Vorwort

2. Aktuelle politische Lage

3. Eventuelle zukünftige Veränderungen

4. Zusammenfassung

5. Quellenangaben

1. Vorwort

Politik umfasst viele wichtige Bereiche, in denen Richtlinien und Zielvorgaben bestimmt werden müssen, unter anderem zählen dazu die Außenpolitik, Bildungspolitik, Familienpolitik, Sozialpolitik, Verteidigungspolitik und Wirtschaftspolitik. Doch das Rückgrat des deutschen Volkes ist die Steuer- und Finanzpolitik der Bundesregierung und Landesparlamente. Hierbei muss ein besonders umsichtiges, geplantes und taktisches Handeln mit diesen Abgaben der Bevölkerung an den Staat und den Geldmitteln gelten. Denn korrektes und zukunftsgerichtetes Agieren in diesem Sektor ist verantwortlich für den Wohlstand und die stetig steigende Entwicklung des Landes auf allen Gebieten.

2. Aktuelle politische Lage

Doch die Lage in diesem Bereich ist seit Jahren bedenklich und kritisch. Vor Jahren versuchte die Regierung unter Bundeskanzler Helmut Kohl das Steuersystem mittels verschiedener Erneuerungen und Reformen zu verändern. Trotzdem wurde das Einkommenssteuergesetz nicht einfacher sondern komplizierter und noch unübersichtlicher. Erstmals versuchte die Bundesregierung mit Gerhard Schröder als Kanzler eine weitgreifende und bedeutsame Reform. Es wurden dabei die Senkung des Eingangsteuersatzes und des Höchststeuersatzes sowie die Anhebung des Grundfreibetrages beschlossen, welche allesamt eine steuerliche Entlastung des Arbeitnehmers mit sich bringen sollte. Betrachtet man allerdings weitere, nicht immer offensichtliche Veränderungen für den Steuerzahler, so ist die Liste der Belastungen weitaus umfangreicher und länger als die für die Entlastungen. Gerade aktuell ist die Kürzung der Entfernungspauschale, welche bereits im Jahr 2004 um ca. 6-10 Cent pro Kilometer herabgesetzt wurde. Doch erst jetzt, durch den Erhalt seines Steuerbescheides und der damit verbundenen Steuererstattung bemerkt der Steuerzahler, das ihn diese Kürzung bereits durchschnittlich circa 150€ im Jahr zusätzlich kostet. Nichtsdestotrotz ist gegenwärtig eine weitere Kürzung, nämlich der Wegfall der ersten 20 Kilometer der Entfernungskostenpauschale, geplant. Einen Großteil der Arbeitnehmer würde diese Veränderung schmerzlich treffen. Da nützt auch die im Gegenzug gedachte Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages nichts, denn die Arbeitnehmer mit Fahrtkosten hätten weiterhin eine zusätzliche Mehrbelastung zu tragen. Hier mahnt der Neue Verband der Lohnsteuervereine e.V. und der Bund der Steuerzahler in vielen Pressemitteilungen, Briefen und Protestnoten die Belastungsungerechtigkeit und steuerliche Ungleichstellung an. Denn es wird Flexibilität und Mobilität am Arbeitsmarkt gefordert, aber gleichzeitig werden bestimmte Entlastungsmöglichkeiten eingeschränkt beziehungsweise abgeschafft. Unter anderem zählt hierzu auch die Aufhebung der Kinderbetreuungskostenpauschale. Bis 2001 konnten Kinderbetreuungskosten durch eine Pauschale in Höhe von 480 DM oder durch den Nachweis der tatsächlichen Kosten beantragt werden. Ab dem Jahr 2002 müssen die Kinderbetreuungskosten nachgewiesen werden. Dabei bleiben Aufwendungen bis zu einem Betrag von 774 € (Verheiratete 1548 €) unberücksichtigt. Nur die Kosten darüber hinaus wirken sich steuerlich aus, so dass viele Eltern durch diese Neuregelung schlechter gestellt sind. Denn solche erheblichen Kostenpunkte sind in Sachsen jedoch eher die Ausnahme und jeder muss im „kinderfreundlichen“ Deutschland eigenständig für die Betreuung seiner Kinder zahlen, was jedoch unbedingt erforderlich ist, wenn man einem regelmäßigem Arbeitsverhältnis nachgehen möchte. Des weiteren ist das System der Steuerklassen insbesondere die Steuerklasse II beachtlich umgestaltet worden. Um die besagte Steuerklasse zu erlangen, ist es erforderlich den Entlastungsbetrag, früherer Haushaltsfreibetrag, zu beantragen. Den Entlastungsbetrag erhält man allerdings nur, wenn man „Echtalleinerziehend“ ist, d.h. die steuerpflichtige Person lebt allein mit einem Kind unter 18 Jahren zusammen. Es darf keine Wohngemeinschaft existieren beziehungsweise es dürfen keine weiteren Personen über 18 Jahre im Haushalt der Alleinerziehenden leben. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, besteht ein Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von 109 Euro pro Monat. Verheirateten steht dieser Betrag jedoch nicht zu, wie vorher schon der Hauhaltsfreibetrag.

Auch die Eigenheimzulage wird von einer Streichung nicht verschont. Bis 2003 wurde noch zwischen Alt- und Neubau unterschieden. Für einen Neubau wurde die doppelte Förderung gewährt. Seit 2004 werden alle Gebäude einheitlich wie Altbau gefördert. Ab dem kommenden Jahr wird die Eigenheimzulage gänzlich abgeschafft. Oftmals werden durch solche Einsparungen jedoch nicht die erhofften Ziele erreicht, wie zum Beispiel Senkung der Staatsausgaben. Im Gegenteil, dadurch können noch weitere Probleme und Konflikte entstehen. Des weiteren ist im Zusammenhang mit der Eigenheimzulage unbedingt zu erwähnen, dass durch diese Kürzungen die Bauindustrie erhebliche Einschnitte erfahren wird. Viele Menschen werden genau überlegen und berechnen müssen, ob sie die fehlenden Förderungen selbst finanzieren können, und in Anbetracht der konjunkturellen und arbeitsmarktpolitischen Lage ist dies der denkbar ungünstigste Weg der Bundesregierung. Doch nicht nur Arbeitnehmern, Alleinerziehenden, Verheirateten und Unternehmern wird kräftig in die Tasche gelangt. Nun werden auch die Renten heftig besteuert. Hierbei verfolgt die Bundesregierung folgendes Konzept: Ab 2005 sind alle gesetzlichen Renten mit 50% Besteuerung belastet. Zum Vergleich, vor 2005 waren es durchschnittlich 32%. Nächstes Jahr beginnt die stetige Erhöhung der Besteuerung der Renten um 2% pro Jahr bis 2019. Um je 1% erhöht sich dann die Besteuerung von 2020 bis 2040, um schließlich 100% der Renten zu versteuern. Für die jetzigen Rentner gilt daher, dass ihr Einkommen für dieses Jahr nicht mehr als 1541 Euro pro Monat betragen darf. Für die Einkommensberechnung werden die Gelder aus den Einnahmequellen der Rente, Witwenrente, Vermietung/Verpachtung, Zinserträge und sonstige Erträge/Einnahmen zusammengerechnet.

3. Eventuelle zukünftige Veränderungen

Doch nicht allein die Abgaben belasten die Rentner erheblich, sondern auch die damit verbundene Steuererklärung mit der ab 2006 zusätzlichen Anlage R. In Anbetracht dessen ist es sicherlich nicht verwunderlich, wenn die Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine nächstes Jahr eine neue Personengruppe begrüßen dürfen, da bekanntermaßen mit jeder sogenannten Steuervereinfachung ein neues Formular hinzukommt. So auch im Jahre 2003 als die „Riester-Rente“ von der Bundesregierung verabschiedet wurde, kam gleichzeitig ein neues Formular, die Anlage AV, hinzu. Derzeit beträgt die Liste der bestellbaren Formulare beim Finanzamt unglaubliche vier Seiten. Jene Liste zeigt deutlich, dass eine grundlegende und radikale Reform des Einkommenssteuergesetz dringend notwendig ist. Denn jedes Jahr treten zusätzliche Regelungen und Veränderungen in Kraft, welche nicht die versprochene Vereinfachung mit sich bringen. Auch durch die Abschaffung beziehungsweise Kürzung der Pendlerpauschale wird keine Vereinfachung geschaffen. Denn für diese muss man lediglich drei Zeilen der Steuererklärung ausfüllen, während die seit Jahren zweiseitige Anlage N (Einkünfte und Werbungskosten von Arbeitnehmern) ab kommenden Jahr mit einer weiteren Seite bestückt wird. Hier muss der Gesetzgeber eingreifen und dem System ein Ende bereiten, um es umstrukturieren, komprimieren und vereinfachen zu können.

Der Hauptgrund für die Kürzungen und Streichungen sind laut Bundesregierungen Einsparungen und die miserable Finanzsituation des Staates. Um den Fiskus mit Geldmitteln zu versorgen, können jedoch weitere gerechtfertigtere Quellen berücksichtigt werden. Unter anderen wäre es möglich durch Bekämpfung der Schwarzarbeit, Abbau von Bürokratie, Aufdeckung von Umsatzsteuerbetrügern und Vermeidung von Steuerverschwendungen Geld an den Staat zurückzuführen. Für die Realisierung wären keine Neueinstellungen nötig, durch Verringern von Personalbeständen beim Bund, den Ländern, Ministerien und Behörden könnte die Mitarbeiterzahl des Zolls erhöht werden. Ein angenehmer, positiver Nebeneffekt wäre die gleichzeitige Rationalisierung der Institutionen. Dadurch könnte der Finanzkasse effektiv ein Volumen von ungefähr 130 Mrd. Euro zur Verfügung stehen.

Die Abschaffung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages ist eine weitere Variante einer Entlastung des Staates, denn es würden ausschließlich tatsächliche Kosten berücksichtigt werden. Aufgrund dessen würde sich die Geltendmachung von Ausgaben beim Finanzamt gerechter aufgliedern, da ein Arbeitnehmer, welcher mit dem Fahrzeug zur Arbeitsstätte fährt mehr Aufwendungen hat als jemand der zu Fuß zur Arbeit gelangt.

Jedoch ist es auch von Bedeutung die Belastung der Arbeitnehmer zu verringern, jenes ist durch mehrere Möglichkeiten realisierbar. Zur Umsetzung dieses Gedanken wäre die Beibehaltung der Mehrwertsteuer, des Rentenversicherungssatzes und der Entfernungspauschale von hoher Priorität. Aber auch Beitragssenkungen der Sozialversicherer, aufgrund ihrer erhöhten Einnahmen, wären ein Weg dem Steuerzahler mehr zuzuführen. Geld, welches er später wieder in die Wirtschaft investieren würde.

Neben diesen hier aufgeführten Punkten gibt es noch unzählige weitere, so zum Beispiel: eine Erhöhung des Kinderfreibetrages, Erhöhung des Kilometersatzes der Entfernungspauschale, Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten und Steuerberatungskosten.

4. Zusammenfassung

Abschließend möchten wir nochmals verdeutlichen, dass die Steuer- und Finanzpolitik eine sehr umfangreiche und bedeutende Thematik in der Politik einnimmt. Davon ausgehend konnten wir in dieser Hausarbeit nur einen kurzen Einblick gewähren. Es gibt noch unzählige weitere Gebiete in diesem Bereich, die beachtet werden müssten. Das wären beispielsweise die Einschnitte bei der Absetzbarkeit von Steuerberatungskosten oder der Subventionsabbau oder die Erhöhung der Umsatzsteuer.

Weiterhin sind wir nun nach besonders intensiven und ausführlichen Recherchen zu dieser Aufgabe zu der Meinung gelangt, dass die Bundes- und Landesregierungen den Arbeitnehmern mehr Beachtung und Anreize schenken müssten. Sie stellen einen Großteil der Steuerzahler und arbeitenden Bevölkerung dar. Doch leider ist zur Zeit der Unmut und die Verärgerung in dieser Bevölkerungsschicht besonders stark verbreitet, verständlicherweise, wenn man die vorgesehenen Kürzungen, Veränderungen und Streichungen mit einbezieht. Aber gerade diese Berufsgruppe finanziert unseren Staat. Wir finden, dass geplante Änderungen, Gesetze und Vorkehrungen auch aus Sicht dieser Menschen betrachtet und abgewogen werden müssen, um danach ein Urteil über die Zumutbarkeit fällen zu können.

Deutschland braucht Reformen, aber sie müssen im Sinne der Bevölkerung verwirklicht werden und nicht die Menschen um ihre Existenz bringen.

5. Quellenangaben

- www.nvl.de;
- www.steuertipps.de;
- www.steuerzahler.de;
- www.spdfraktion.de;
- www.spiegel.de;
- Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.

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Details

Title
Aktuelle Steuerpolitik
Grade
1
Author
Year
2005
Pages
8
Catalog Number
V109868
ISBN (eBook)
9783640080465
File size
387 KB
Language
German
Keywords
Aktuelle, Steuerpolitik
Quote paper
Peggy Strohbach (Author), 2005, Aktuelle Steuerpolitik, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/109868

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Title: Aktuelle Steuerpolitik



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