Rechtsklitterung in Zeiten innerer und äußerer Bedrohung am Beispiel amerikanischer und deutscher Innenpolitik nach dem 11. September 2001


Presentation / Essay (Pre-University), 2005

24 Pages, Grade: 1


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Innenpolitische Anti-Terror-Maßnahmen nach dem 11. September in den Vereinigten Staaten

3. Innenpolitische Anti-Terror-Maßnahmen nach dem 11. September in der Bundesrepublik Deutschland

4. Fazit

5. Anmerkungen

1. Einleitung

Dass die Mehrheit der christlichen Fundamentalisten Amerikas, die einen erschreckend großen Einfluss auf gegenwartspolitische Entwicklungen im Land der ältesten Demokratie der Welt zu haben scheinen, eher der überlieferten Ethik des Alten Testaments folgen, statt den mitleidsorientierten, altruistischen Thesen Jesu von Nazareth aus dessen Bergpredigt, ist wohlbekannt. Auge-um-Auge-Zahn-um-Zahn-Prinzipien werden, wie beispielsweise die hohe Zahl von Hinrichtungen beweist, in einem Staat, der sich in seiner Verfassung zu Liberalismus, Menschenrechten und Religionsfreiheit bekennt, gemeinhin als wirkungsvoller angesehen, als Phrasen wie "Selig sind die Barmherzigen." oder "Liebt eure Feinde und bittet für die, die euch verfolgen." 1 Eine allzu eindeutige Sprache spricht dagegen eine Zahl von 11.127 Menschen, die durchschnittlich im Jahr in den Vereinigten Staaten durch Feuerwaffen sterben. Sie offenbart uns einen sinnlosen Automatismus der Gewalt, der durch eine solche Vergeltungsmaschinerie in Politik und Gesellschaft angekurbelt wird. Ob strukturelle, kulturelle oder offene Gewalt: wo sie vor sich geht, kann sie niemals gelenkt oder gesteuert werden von einer äußeren Kraft und fast immer entlädt sie sich früher oder später in einem großen Konflikt, da Gewalt für gewöhnlich Gegengewalt fordert. Die Vereinigten Staaten haben in ihren knapp sechzig Jahren als Supermacht unter diesem Aspekt zahlreiche Erfahrungen gemacht. Bittere Erfahrungen, die folgenreich waren, und die noch weitaus schlimmere Auswirkungen nicht nur für diese eine Nation, denn ebenso für die Entwicklung internationalen Zusammenlebens haben können.

Und dennoch folgt man weiterhin einem innen- und außenpolitischen Kurs, der präemptiv alle systemfeindlichen Elemente sofort im Keim ersticken will, denn politisches und gesellschaftliches Ideal der Amerikaner ist eine freiheitliche Harmonie, die mit einem Balanceakt zwischen Individualismus und demokratischen und liberalen Werten auf der einen und kollektivem Sicherheitsbedürfnis sowie prüdem Konservatismus auf der anderen Seite auf lange Zeit zusammenzuhalten unmöglich und gefährlich ist.

Als die USA am 11. September 2001 von islamistischen Terroristen angegriffen wurden, war es das erste Mal seit 1814 der Fall, dass Amerikaner tatenlos zusahen, wie äußere Mächte bedeutende Symbolik der Neuen Welt zunichte machten und tausende Menschen dabei sterben mussten. Die Trauer über diese verheerenden, grauenhaften Anschläge war dem entsprechend natürlich sehr groß. Aber die Trauer verwandelte sich noch am selben Abend, da die Tatsachen zweifelsfrei auf dem Tisch zu liegen schienen, in grenzenlose Wut. Man hatte einen Feind; es machte frei, den Zorn an einem solch konkreten Feindbild kompensieren zu können, schon indem man dunkle Drohungen aussprach. So erklärte nur einen Tag später, am 12. September, Präsident George W. Bush, in einer dreiminütigen Stellungnahme, dass das amerikanische Volk sich in der nächsten Zeit für "einen gewaltigen Kampf des Guten gegen das Böse" 2 rüsten müsse. Der republikanische Bürgermeister von New York, Rudolph Giuliani, fasste in einer Ansprache vor der Vollversammlung der Vereinten Nationen am 1. Oktober 2001 die innere Sicherheitsstrategie folgendermaßen zusammen: "Die Ära des moralischen Relativismus, für den aktive Terroristen und diejenigen, die dem Terrorismus mit Nachsicht begegnen, nicht besser und nicht schlechter sind als diejenigen, die den Terrorismus bekämpfen, muss ein Ende haben." 3 Zum Bekenntnis zur offenen Konfliktlösung kam nun also noch die Forderung zur Abkehr von ethischem Denken, dem vernünftigen Abwiegen: der erste Schritt zur Etablierung einer Bush-Doktrin, die eine Welt und ihre Völker in gut und böse teilt. Aus der Historik kennen wir genügend düstere Beispiele, die uns die Instabilität, ja den gewissen Untergang von Grund- und Freiheitsrechten in Zeiten äußerer und innerer Bedrohung beweisen. Da Bedrohung, wie auch immer sie definiert sein mag in der Breite ihrer Erscheinungen, nicht konstant auftritt, aber auch niemals den Nullpunkt erreicht, muss ein Rechtsstaat auch ständig, aber immer in einem anderen Maße um seine (normalerweise) verfassungsrechtlich geschützten Weisungen bangen. Die alten Griechen haben im Laufe der langsamen Etablierung ihrer Volksherrschaft und in der Zeit des Niedergangs derselben diese Erfahrung gemacht, die Römer und, um etwas aktueller zu werden, die ersten deutschen Republikaner aus der Weimarer Zeit ebenso. Im Folgenden soll ein Überblick über innenpolitische Auswirkungen von Nine Eleven in den USA und der BRD in Bezug auf eine beispiellose Einschränkung von Menschrechten nach 1945 gegeben werden, wobei die Annahmen von so vielen Bürgerrechtsorganisationen sowohl dies- als auch jenseits des Atlantiks falsch ausgerichtet sind, denn das Wort "beispiellos" impliziert nicht vordergründig den Umfang jener Einschränkungen, als vielmehr a) die Verwunderung über eine erschreckend geringe Empörung in der gemeinen Bevölkerung, was vor allem daran liegen mag, dass die meisten Menschen von Datenschutzänderungen und geförderter Zensur und anderen Inhalten der zwei Anti-Terror-Pakete in Deutschland kaum etwas wissen und b) die Tatsache, dass Zäsuren, die freilich in osteuropäischen Ländern nach wie vor nicht einmal ein Schulterzucken provozieren würden, aber dennoch wider die Grundsätze der jeweiligen Verfassungen laufen, sich derart rasch einschleichen und verfestigen in einer (und dieses Urteil ist nicht subjektiv gefällt, sondern auf empirische Untersuchungen gestützt) der pluralistischsten Demokratien wie der bundesdeutschen. Es soll im Folgenden geklärt werden, wo die rechtlichen Einschnitte konkret liegen und wie es zu ihnen kommen konnte. Des weiteren sollen Antworten gefunden werden auf die Frage, warum Amerikaner und Deutsche sich Grundrechte in einem so großen Maße nehmen lassen, ohne größere Protestaktionen einzuleiten.

2. Innenpolitische Anti-Terror-Maßnahmen nach dem 11. September in den Vereinigten Staaten

Maßnahmen zur Terrorbekämpfung stießen bei der völlig verstörten und desillusionierten US-amerikanischen Bevölkerung auf fruchtbaren Boden. Der Ruf nach einem starken Präsidenten wurde laut, nach jemandem, der alles in seiner Macht stehende (und notfalls auch noch ein bisschen darüber hinaus gehende) zu tun, um das Land vor den bösen arabischen Islamisten zu schützen. Und schließlich waren es ja nicht nur sie: den Bürgern Oklahomas und sicher auch den Einwohnern aller anderen Bundesstaaten Amerikas war die Erinnnerung an den Anschlag auf das Bürogebäude in Oklahoma City noch frisch im Kopfe. Innere Bedrohung kam in diesem Fall (wahrlich nicht der einzige, aber zeitlich am nächstliegendste) tatsächlich von ganz intern, von den "eigenen Leuten". Dieses enorme Gefahrenpotenzial erkennend, kurbelte die Regierung Bush innerhalb kürzester Zeit eine Propagandamaschinerie für das eigene Sicherheitskonzept an, das gleichzeitig eine allgemeine Atmosphäre der Angst schuf, mit der es sich leicht auf Stimmenfang gehen lässt. In einer Zeit der Schwäche trifft das argumentum ad populum am ehesten den aufgeweichten Kern des klappernden Amerikaners. Ganz im Stil der großen Demagogen antiker und neuzeitlicher Geschichte, im Schatten Augustus' und Stalins vermochte Bush mit den verletzten Gefühlen und der Orientierungslosigkeit seines Publikums, des amerikanischen Volkes, zu spielen, es dazu zu bringen, einem Kurs zu folgen, den es wohl auch gegangen wäre, wenn Bush linker Demokrat wäre und weiterhin so viele Fehler gemacht hätte, wie vor den Anschlägen von 9/11. Wer in den Monaten nach den Attentaten in Amerika den Fernseher anschaltete, müsste Wim Wenders fast zwangsweise Recht geben, wenn dieser behauptet, Fernsehen in den USA sei gleichgeschaltet und zeige totalitäre Züge. NBC, CNN, FOX, sie alle zeigten immer dasselbe Bild vom entschlossenen Präsidenten, affirmative, hochpatriotische Kommentare und stets im Hintergrund eingeblendet, klein, aber gut lesbar: "WAR ON TERROR". Ja, auch die Medien verdienten prima bei dem Geschäft mit der Angst.

So dauerte es gerade einmal 6 Wochen, bis der Kongress dem ersten PATRIOT Act zustimmte, der bereits sehr radikale Maßnahmen in Bezug auf strengere Sicherheitskontrollen und Datenschutzregelungen, sowie massive Anhebungen von Einreisebedingungen beinhielten. Die wichtigsten Paragraphen des PATRIOT Act I betreffen a) zeitlich erheblich ausgeweitete Festnahmen, b) ausgedehnte Überwachungen, c) geheime Hausdurchsuchungen und d) die gemeinsame Benutzung von Ermittlungsergebnissen durch verschiedene behördliche Instanzen. Im weiteren Verlauf soll auf diese vier Kernaspekte näher eingegangen werden.

Das erste Problem der neuen Regelung zur Festnahme terrorverdächtiger Personen beginnt allein mit der Frage nach einer eindeutigen Definition des Terminus "verdächtig". Hierzu äußern sich die Gesetzesgeber nicht; es heißt lediglich, dass die "[...] Personen überwacht werden, die des Terrorismus verdächtigt werden." 4 Für Ermittlungen steht es jedem Beamten einer öffentlichen Behörde wie dem FBI, der NSA oder CIA zu, eine Verdächtigung in diesem Sinne auszusprechen, und die notwendigen Aktionen gegen betreffende Personen einzuleiten. Eine Untersuchung bzw. ein Gutachten zum "Verdächtigkeitsgrad" eines mutmaßlichen Terroristen oder zu Gründen, die einen Beamten zur Verdächtigung einer Verdächtigung veranlassen, ist, dem Wortlaut des Gesetzeswerkes zufolge, nicht notwendig. Nun sind wir leider gezwungen, seit Jahrhunderten, ja wohl eher seit Jahrtausenden ein ganz spezifisches und interessantes soziologisches Phänomen hinzunehmen. Bei den vielen oft brutalen und grausamen Ausschreitungen und Hasstiraden gegen arabische Minderheiten nach den Anschlägen in New York und auch in London 2005 handelt es sich weder um irgendwelche Fehler in der Integrationspolitik beider Länder, noch um die Kulmination tiefsitzender rassistischer Spannungen. Amerika ist ein melting pot; es ist Teil seiner Identität, sich als gesunde mixture of colors and races zu betrachten als Ausdruck von Modernität, Toleranz und Weltoffenheit. Muslimische Mitbürger wurden genau so wenig als Feinde der nationalen Sicherheit eingestuft wie Afroamerikaner, Asiaten und Lateinamerikaner. Nach dem 11. September nahmen Achtung und Toleranz gegenüber Muslimen ein jähes Ende. Es kam zu Diskriminierungen, Verletzungen und Morden. Ein Moslem wurde kurz nach den Anschlägen aus einem fahrenden Auto heraus erschossen. An diesen Ausschreitungen hat Präsident Bush, das ist heute mit Gewissheit festzuhalten, einen gewichtigen Anteil. Seine demagogischen Äußerungen, die eine klare Trennung von Gut und Böse in der Tradition des Kalten Krieges forderten, provozierten ganz bewusst das Bedürfnis der Bildung einer amerikanischen Volksgemeinschaft, eine ideologische, aber auch ethnische Gemeinschaft. Eine Gemeinschaft, das weiß man, schließt eine begrenzte Anzahl von Mitgliedern ein. Aus der europäischen Zeitgeschichte kennen wir Bestrebungen zur Bildung von Volksgemeinschaften, die als Hauptanliegen den Ausschluss von bestimmten Ethnien oder Denkern offenbarten. So war im Nationalsozialismus nur der ideologische Aspekt klar definiert, nicht aber der Teil der Rassengemeinschaft. Die Nazis legten mit dem Gesetz das phänotypische Idealbild lediglich anhand vager Merkmale fest, wie beispielsweise Größe und Krümmung der Nasen, Kopfformen, usw. und versuchten später auf der Basis empirischer Untersuchungen und ihren sozialdarwinistischen Interpretationen pseudowissenschaftlische Beiträge zur modernen Biologie und Medizin zu leisten. Blonde Haare, blaue Augen, natürlich gab es hier auch innerhalb der Gemeinschaft Abweichungen. In der Geschichte des Hitlerjungen Salomon wird die ganze Idiotie dieser diffusen Rassentheorie deutlich: Der Junge ist Jude, er gerät in die Hände der Nazis und stellt sich selber als einen Deutschen arischer Abstammung dar. In einer Biologiestunde fürchtet der Arme (weiß er doch nicht, ob die Erkenntnisse der Nazis wahr oder falsch sind), aufzufliegen, als der Lehrer Messungen bei ihm als Beispielexemplar der Herrenrasse durchführt. Natürlich merkt der Lehrer rein gar nichts, im Gegenteil wird Salomon bis aufs Äußerste gelobt seines arischen Körperbaus wegen. Es ist ganz offensichtlich, dass jene physischen Muss-Merkmale lediglich festgelegt wurden, um unerwünschte Individuen auszuschließen, deren personelle Daten man bereits kannte, da ja sämtliche Datenschutzrechte nach dem 23. März 1933 außer Kraft gesetzt waren. Die Gründung einer völkischen Gemeinschaft bedeutet immer auch Selektion und ein gewisses Maß an Isolation. Genau auf diesen Effekt hatte George W. Bush es wohl abgesehen, als er eine klare Trennung von Gut und Böse vorgab, zumal die Botschaft auch insofern klar genug formuliert worden war, als man wusste, wie das künftige Feindbild auszusehen hatte, denn Aufnahmen Osama Bin Ladens und seiner Taliban-Kämpfer schmückten die Titelseiten aller Tageszeitungen. Diese Terroristen, Mohammed Atta und die vielen anderen, die an der Planung und Durchführung der Anschläge von 9/11 beteiligt gewesen waren, sahen bedrohlich aus und nicht wenige Amerikaner dachten: Wenn sie schon einmal so einfach in unser Land eindringen konnten um so viel zu zerstören, dann könnten sie es schließlich genau so gut noch einmal versuchen. Die nächsten Anschläge? Heute? Morgen? In vier Jahren? Dallas? Los Angeles? Boston?

Man wollte sich in den Wochen nach den Ereignissen und auch weiterhin nicht jeden Tag Sorgen machen müssen, ob ein Airbus direkt auf das eigene Bürogebäude zurasen könnte. Gerade weil jeder, sowohl Presse als auch offizielle Behörden in ihren Ausführungen in Bezug auf die kommende Zeit ausschließlich Konjunktivformen verwendeten, mochte der ahnungslose Mittelständler langsam die Nase voll haben von allzu viel Spekulation. Unwissenheit macht bekanntlich skeptisch, denn weil es sich um einen unbefriedigten Zustand handelt und darum der Wunsch besteht, jene Mangelerscheinung zu beseitigen, drängt der Mensch förmlich nach Informationen, vor allem natürlich dann, wenn es um sein eigenes Leben geht. So weicht die bloße Unkenntnis dem noch viel beunruhigenderen Gefühl der Unsicherheit. Bin ich auf der Stufe der Unwissenheit nur bestrebt, an verborgene Informationen, in diesem konkreten Fall an die Position meines Feindes, des Terroristen und natürlich ebenso an seine möglichen Pläne und Vorhaben zu gelangen, macht mich ein solch dauerhafter Zustand panisch. Eine Urangst des Menschen ist es, vom Hellen ins Dunkle geworfen zu sein und das Licht aus den Augen zu verlieren. Sartre beschreibt die Freiheit des menschlichen Daseins in ihrem Kern durchaus nicht als etwas Positives, im Gegenteil: ein absolutes "In-die-Welt-geworfen-sein" ist mit einem höchsten Maß an Unsicherheit verbunden. Zuviel Freiheit kann als bedrohlich empfunden werden, wenn mir bewusst wird, dass mein Nachbar ebenso frei handeln kann wie ich, was auch heißt, dass dieser im Rahmen natürlicher Rechte alles tun kann, was ihm beliebt bzw. was ihm seine Vernunft rät. Nun wissen wir aber seit Hobbes durchaus um den Umstand, dass der Mensch nun einmal zum größten Teil seinen Trieben unterliegt und der Intellekt je nach Vernunftbegabung bei Entscheidungsfindungen öfter oder seltener in den Hintergrund gerückt wird. Aus diesem vorstaatlichen Naturzustand heraus (der in Anbetracht der evolutiven Entwicklung des Menschen vom Affentier als einzig reelle anthropologische Erhebung gelten muss) zieht Hobbes folgerichtig seine Staatstheorie des Leviathan, einem gewaltigen, künstlich errichteten staatlichen Gemeinschaftsapparat, der das Naturrecht beschränkt, frei und gleich zu sein und das zu tun, was einem beliebt, unter Umständen auch vom Lust-Unlust-Motiv geleitet. Das affektive Handeln, das Kant später als ethisch „böse” einstufen sollte, wird durch eine so starke politische Kontrolle, die bei Hobbes personell sehr begrenzt funktioniert, natürlich zurückgedrängt. Der Mensch fügt seinem Nächsten keine Gewalt mehr zu, sein Verstand rät es ihm. Staatliche Kontrolle, die der Mensch schon mit der fiktiven Unterzeichnung eines Gesellschaftsvertrages akzeptiert, und ein vernunftbetontes Handeln müssten laut Hobbes eine friedliche Gemeinschaft hervorbringen. Der Mensch sagt sich ja vom gewaltbeherrschten Urzustand los, um sich seines Lebens wieder sicher zu sein. Folglich meint auch Hobbes genau, was als eine Kernthese dieses kleinen Aufsatzes formuliert werden soll: Der Mensch tauscht seine Freiheit immer eher gegen die Sicherheit ein, als umgekehrt. Der Frieden macht ihm mehr Freude als das Recht auf freie Selbstbestimmung und gleiches Recht. Gewissermaßen, und auch das fand Hobbes heraus, gewinnt der Mensch durch einen von ihm konzipierten Sozialvertrag sogar an Freiheit, einfach aufgrund der Tatsache, dass er nicht hinter jedem Baumstamm nach ihm feindlich Gesinnten Ausschau halten müsse.

Nun lebt der zivilisierte homo politicus des 21. Jahrhunderts freilich nicht seinen von Trieben und blutigen Ritualen geprägten Urzustand. Doch jeder Rückschritt in eine barbarisierte Welt scheint ihn aus der Fassung zu bringen, scheint ihn aufzurütteln und die Frage aufzuwerfen: Welche destruktiven Elemente und Erscheinungen tragen zur Klitterung des Vertrages bei und wie können wir sie beseitigen? Im Falle der Anschläge von 9/11 richteten sich die Bedenken dem entsprechend zuallererst auf ein Rechtssystem, das in den Augen vieler Konservativer ohnehin viel zu viele Löcher offenbarte. Sicherheit war für das Amerika nach 1989/90 kein primäres Bedürfnis mehr, da keine direkte Bedrohung vorhanden war. Insofern wurde am 11. September nach mehr als 10 Jahren ein sicherheitspolitisches und damit auch weltgeschichtliches Vakuum gefüllt. Im zwanzigsten Jahrhundert zumindest hatte es, abgesehen vom ersten Jahrzehnt vielleicht, auf internationaler Ebene fast kontinuierlich Bedrohungen gegeben. Von 1910 bis 1990 wurde die Weltgemeinschaft durch Kriege oder unmittelbare Gefahr zum „heißen Krieg” immer in Atem gehalten. In Europa und Asien gab es nach dem Zerfall der sowjetischen Blockstaaten gewaltige regionale Auseinandersetzungen, in die amerikanische Streitkräfte auch intervenierten; das amerikanische Volk aber jenseits des Atlantiks bzw. Pazifiks fühlte sich geborgen wie lange nicht mehr. Der Ausbau von Menschen- und Freiheitsrechten erreichten unter der Regierung Bill Clintons Konjunktur. Dunkle Zeiten, in denen Ultralinke und Kommunisten um ihr Leben und Redakteure nach der Publikation exekutivkritischer Artikel um Repressionen fürchten mussten, war vorbei. Die Vereinigten Staaten, älteste Demokratie der Welt, in deren Verfassung zum ersten Mal die Kernideen John Lockes Einzug gehalten hatten, sollten eine liberale Renaissance erleben. Nach den Anschlägen aber mussten sich auch die Linken zwangsweise fragen, ob man denn nicht wieder ein Stückchen zu weit gegangen sei. Man wusste schließlich vom immensen Hasspotenzial, das einem vom arabischen Raum im Zuge der Globalisierung entgegenschlug. Globalisierung, dieses Wort hatte im Verständnis der Amerikaner niemals bloße Öffnung ökonomischer Grenzen, sondern auch immer die Expansion westlichen Ideenguts und ethischer Werte bedeutet, was wiederum einen imperialistischen Fatalismus begründete, der in seiner naiven Blindheit und radikalen Wahn weitreichende Folgen hatte und haben wird. Der 11. September, und das ist kein schadenfreudiges, ideologisch gefärbtes Rässonement sozial-liberaler Gesellen, war eine Auswirkung eines chauvinistischen Wertekreuzzuges, der paradoxerweise nach diesem Schicksalstag noch viel intensiver und radikaler geführt wird, nun nämlich auch mit bislang weitgehend gescheuten Methoden: dem Einsatz militärischer Mittel, wenn nötig auch wider völkerrechtliche Vereinbarungen, was im Übrigen den Beweis für eine noch immer im System der internationalen Beziehungen bestehende Anarchie liefert. Entbrannt ist nach den Anschlägen ein „Grauer Krieg” mit fundamentalistischen Kriegsanliegen auf beiden Seiten. Radikale Kräfte der islamischen Welt (und die arabischen Staaten, die diesem Raum angehören, sind fast ausschließlich demokratisch vollkommen rückschrittlich orientiert) sind bestrebt, im Sinne eines großen Jihad auf der Basis eines dualistischen Weltbildes dar al-islam gegen dar al-harb die westliche Welt Allah näherzubringen und ihre Sphäre vor der moralischen Dekadenz der Demokratien zu verteidigen, mit anderen Worten einen supranationalen Gottesstaat allein auf der rechtlichen Grundlage des Korans zu schaffen. Die westliche Welt unter Führung der Vereinigten Staaten legt es offenbar darauf an, die in ihren Augen unfortschrittliche islamische Welt zu missionieren, den Frauen Rechte zu geben, Meinungs- und Pressefreiheit, Gewaltenteilung und faire Wahlen zu etablieren, die Todesstrafe abzuschaffen, etc. pp. Sie tut dies ganz bewusst, auch im Wissen um die eigene Geschichte, im Wissen darüber, dass es mitunter ein langer Weg war zu Freiheit und Menschenrechten, zur Berfreiung vom einst legitimen Instrument der Folter und Inquisition, die nicht zuletzt unter dem strengen Einfluss der Kirche zur Wahrung dogmatischer Interessen Einzug hielt in das antihumanistische System des europäischen Mittelalters. Der Westen, wo auch immer er geographisch beginnen mag nach dem Zerfall des Sowjetreiches, vergisst bei all seinen demokratischen Missionen, wie schwierig es ihm selbst gefallen war, Werte zu erarbeiten, die nun zum Himmel hoch gehoben werden, als seien sie historisch untrennbar verbunden mit der liberalen Konstitution. Es mag so manch einem Illusionisten unbehaglich zumute sein, erinnert man ihn einmal daran, dass noch vor 60 Jahren die absolute Mehrheit europäischer Staaten diktatorisch oder monarchisch regiert worden war. Vor 15 Jahren waren es nicht sehr viel mehr als die Hälfte der Länder westlich des Ural, die parlamentarische Staatsformen beherbergten. Das ist der eine Punkt, der am rechtsapostelischen Selbstbewusstsein jener Staaten rütteln, der zweite betrifft das politische Fundament: Woher können Amerikaner und Europäer ohne Zweifel wissen, welche Staatsform die beste sein muss, wo uns doch so viele große Staatstheoretiker, Anthropologen und Politikwissenschaftler in drei Jahrtausenden so divergierende Antworten gegeben haben? Platon und Aristoteles beispielsweise behaupteten, auch noch im Zuge der voranschreitenden Liberalisierung, ein demokratisches System sei auf jeden Fall von Übel. Platon seinerseits kritisiert in seiner Politeia das Wesen der Volksherrschaft als eine „schlechte” Herrschaftsform, weil sie ungerecht sei und jeder Bürger in ihr seine eigenen Interessen verfolge, die letztendlich auf das größtmögliche Maß an Freiheit zielten. Der Bürger möchte nach Platon tun können, „was er will” 5. Diesen Drang nach unbeschränkter individueller Entfaltung sieht Platon jedoch als Gefahr an, in diesem Sinne genau wie später Hobbes. Demokratie müsse nach seinem Verständnis früher oder später in Tyrannei und Totalitarismus umschlagen. Auch Aristoteles sieht das Bündel aus Politie-Demokratie äußerst negativ. In seinem berühmten Sechser-Schema platziert er die beiden Herrschaftsformen an letzter Stelle, denn sie beruhten vor allem auf dem Eigennutz des Bürgers, der bei freier Entfaltung in einem freien und gleichen System, zwangsläufig zum Untergang des Staates führen müsse. Freilich, diese Argumentationen stammen aus der hohen Antike, doch lässt sich keine These vollkommen zurückweisen. Und auch wenn Wissenschaftler, Politiker und das gemeine Volk heute weitgehend darin einig sind, dass demos und krates einen Begriff von Herrschaft bilden, der dem abendländischen Verständnis von Menschlichkeit und Vernunft am nächsten kommt, so halte man sich doch besser damit zurück, ein Saatgut zu streuen, von dessen allgemeiner Anwendbarkeit man sich nicht gewiss ist. Selbst wenn die Saat in jedem Fall die beste Sorte bezeichnet, die uns diese Natur bieten kann, können wir doch niemals mit Genauigkeit sagen, ob der Boden auch in jedem Falle so fruchtbar ist, wie der nordamerikanische. Nichts hat allgemein verifizierbare Gültigkeit, schon gar nicht die Politik, denn sie wird vom Menschen gesteuert. Und dieser treibt die Dinge voran.

Viele Menschen reden derzeit von einem Kampf der Kulturen. Eine solche Bewertung der Ereignisse scheint wohl einsichtiger als ein der Begriff eines Heiligen Krieges. Mag die Motivation auf arabischer Seite eine religiöse sein, die westliche ist es nicht. Es prallen nicht Christentum und Islam aufeinander wie einst zu Zeiten der Kreuzzüge, sondern Demokratie und Aufklärung versus Theokratie und Totalitarimus und Dogmatismus. Nehmen wir dieses Weltbild als Grundlage internationaler Beziehungen, so scheinen Wesen der Truman- und der Bush-Doktrin gar nicht so weit voneinander entfernt: beide sehen auf der jeweils anderen Seite das Böse, den Terror, die Unterdrückung, Dekadenz und Barbarei, die es zu bekehren gilt. Ruft man sich parallel dazu noch einmal die Zwei-Sphären Theorie eines jeden Islamisten ins Gedächtnis, wird deutlich, warum kulturelle Spannungen in dieser Zeit wohl unvermeidbar geworden sind, und es kann einem nur Angst und Bange werden.

Bushs Doktrin vom September 2002 führte also zum Erstarken einer amerikanischen Volksfront im Sinne einer stabilen Gemeinschaft, die in Zeiten innerer und äußerer Bedrohung durch einen unsichtbaren, daher allgegenwärtigen Feind, von dem US-Regierung und Abendnachrichten gemeinsam ein scharfes Bild lieferten. Mir persönlich läuft es eiskalt den Rücken hinunter, höre Kollegen und die Leute auf der Straße Muslime mit Islamisten gleichsetzen. Der Terminus des friedfertigen, tiefgläubigen Moslem ist bei den vielen Massakern, Entführungen und Enthauptungen, mit denen uns die mediale Landschaft täglich aufs neue konfrontiert, verloren gegangen. Die Wirkung der Doktrin offenbart sich in der subjektiven Rezeption des Begriffes Islam: Die Religion wird allgemein als bedrohlich empfunden, friedfertige, vernunftbetonte Kommunikation zwischen Abend- und Morgenland auf der Basis von Vorurteilen, die wiederum in Unkenntnis wurzeln. Hier wird die Rolle des universellen Religionsunterrichtes wichtiger denn je. Hätten mehr Menschen in den Vereinigten Staaten eine tiefgründigere geistes- und kulturwissenschaftliche Bildung genossen, ein paar korrekte Aussagen über das wahre Wesen des Islam tätigen und eine enge historisch begründete Verbindung der monotheistischen Religion zum Christentum herstellen können, es wäre nicht zu einer derart passiven Denkhaltung und Affirmation gekommen, wie es der Fall war. Denn auch das kennt man: in einer breiten Volksmasse mit gleichem, vermeintlich eigenem Willen, gelenkt durch eine starke Persönlickeit an der Spitze der Gemeinschaft, die in der Regel als notwendig erachtet wird und in diesem Fall vom aufstrebenden Staatsoberhaupt verkörpert wird, fällt es dem Individuum zusehends schwerer, den Ausweg aus der Mehrheit zu schaffen, selbst wenn arge Zweifel an der eigenen Rechtschaffenheit aufkeimen. Die Masse wirkt hier bindend, sie wird absolut und bestimmt den Gang der Dinge. Unmittelbar wird dem Einzelmenschen klar: als Kritiker kann dich die Gemeinschaft nicht halten, sie wird deiner überdrüssig, denn nur Gleichgesinnte nimmt sie auf. Ja, selbst wenn du das gleiche Ziel vertrittst, wird dich eine Gemeinschaft nicht akzeptieren, solange du andere Mittel vertrittst, mit denen du jenes Ziel ansteuerst. In den Wochen nach den Anschlägen wurden für Präsident Bush mit 91 Prozent die mit Abstand höchsten Umfrageergebnisse bezüglich der Zustimmung zur Amtsführung gemessen, die jemals zuvor für einen amerikanischen Regierungschef ermittelt wurden. Eine breite, ängstliche Basis, die bereit war, Freiheit gegen Sicherheit einzutauschen. In der Folgezeit wurde sehr viel über die eigene Vergangenheit, glorreiche Werte und große heimatländische Persönlichkeiten geredet; man übersah eklantantes Gedankengut, Jeffersonsche Lehrphrasen wie: „Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird beides verlieren.” 6 Der Demokratieabbau konnte unter dem Credo unbedingter Vaterlandsliebe und der Abkehr von moralischem Relativismus beginnen.

Dabei sind Volksgemeinschaften, die sich in Notzeiten bilden und reine Reaktion implizieren, an sich nicht im Geringsten negativ zu bewerten. Sie sind im Gegenteil immer gut in ihrem Bestreben, ein spezifisches Ziel zu erreichen, das ein Volk aus seiner Misere, die durch jeweilige Notsituation nun mal besteht, befreit und ein Ziel verfolgt, das auf eine Besserung der Zustände, also auf das Wohle des Volkes eingeht. Abgrundtief schlecht ist eine Volksgemeinschaft aber dann, wenn a) ihre Bildung lediglich auf dem Fundament von Populismus, einseitiger Agitation, Demagogie und Lügen geschieht, b) die Führung Umfang und Macht der Gemeinschaft nutzt, um eigensinnige Ziele durchzusetzen c) zum primären Element der Gemeinschaft der gezielte Ausschluss anderer mutiert. Da genau diese letztgenannte Tendenz im Augenblick gegenüber den Muslimen der westlichen Welt sichtbar wird, sei vor Ausschreitungen in Richtung Diskriminierung ausdrücklich gewarnt, obgleich ich denke, dass eine Vermeidung solchermaßen recht unmöglich erscheint: Der Respekt der großen Kulturen untereinander hat, wenn er denn in der Majorität jemals bestand, extrem gelitten. In einer derartigen Situation des Scheidepunktes kann es als höchst prekär angesehen werden, eine solch dünn definierte Aussprache der „Verdächtigung” ermittelnden Beamten fast komplett nach eigenem Ermessen zu überlassen. Bei Zweifelsfällen, die früher oder später im Nachhinein ganz sicher in den Nachrichten behandelt werden, muss die Tatsache, dass unschuldige Gläubige aufgrund von Terrorgefahr aus heiterem Himmel festgenommen werden können, auf Unmut stoßen.

Beunruhigenderweise ist ein wichtiges Datum der amerikanischen Rechtsgeschichte in diesem Zusammenhang weitgehend unbekannt: Am 13. November 2001, gut einen Monat nach den Anschlägen von 9/11, erließ Präsident Bush eine sogenannte military order, der beinhielt, dass über jeden „Terrorverdächtigen”, der nicht im Besitz einer US-amerikanischen Staatsbürgerschaft ist, eine „unbeschränkte Haft” ausgesprochen werden könne. Jedoch müsse jeder Festgenommene nach 7 Tagen entweder ausgewiesen oder angeklagt werden. „Das Neue an der "Anordnung" von Präsident Bush ist, dass sie den rechtlichen Status dieser Individuen radikal auslöscht und damit gleichzeitig Wesen hervorbringt, die juristisch weder eingeordnet noch benannt werden können.”, schreibt Giorgio Agamben in seinem international viel zu wenig beachteten Buch "Ausnahmezustand" 7. Bushs military order kann wohl als erster national etablierter Schritt zur Erschließung exklavischer Strafgefangenenlager wie Guantanamo Bay gelten, die an amerikanischen Vorstellungen von allgemein gültigen Menschenrechten gemessen zwar ein historisch beispiellose Katastrophe darstellen, jedoch als völkerrechtlich durchaus legitim gelten können, da auf der Ebene internationalen Rechts noch immer weitgehend Anarchie herrscht.

In der Folge der Verabschiedung des Gesetzesteils zur ausgeweiteten Überwachung ist es nicht mehr nötig für die Ermittler von Terrorakten, bei ihren Nachforschungen für jedes einzelne Telefon bzw. für jeden einzelnen Computer eine Genehmigung zur Überwachung zu beantragen. Verschärfungen dieser Art sind dem bundesdeutschen aus den 70er und 80er Jahren wohlbekannt, jedoch ergiebt sich gerade hier ein neues, weniger bekanntes Problem: Eine Person benutzt im Normalfall schließlich mehr als ein Telefon, was die amerikanische Exekutive, die im Sinne einer Präsidialdemokratie ja sehr viel stärker als andere Regierungssysteme aufgrund seiner weit gefächerten Vollmachten vom Willen des Präsidenten gelenkt wird, zu der Entscheidung bewog, den Behörden ebenfalls die Erlaubnis zur Abhörung jener anderen Telefone zu geben, die der „Verdächtige” benutzt, was auch die Abhörung beispielsweise von öffentlichen Münztelefonen oder Fernsprecheinrichtungen einschließt. Diese Tatsache erhöht die Gefahr, dass unbeteiligte Dritte in die Abhörungen verwickelt und in ihrem Persönlichkeitsrecht stark beschnitten werden, in einem ganz erheblichen Maße.

Der wohl kritischste Abschnitt im Gesetzespaket des Patriot Act befasst sich mit dem Aspekt der geheimen Hausdurchsuchung. Regierung und Legislative zeigten sich mit der Verabschiedung und Umsetzung der Regelung einverstanden mit einem unglaublichen Eingriff in die Privatssphäre des Individuums. Ohne Durchsuchungsbefehl und in Abwesenheit des Wohnungseigentümers bzw. Mieters sei es den Ermittlern erlaubt, entsprechende Durchsuchungen vorzunehmen. Damit haben amerikanische Behörden faktisch vollkommenen Zugriff auf die persönlichen Gegenstände und Papiere eines jeden Bürgers; alle Privatsachen können photographiert und katalogisiert werden. Anbei sei kurz erwähnt, dass es sich bei einem solchen Schritt nicht einmal um den ersten Versuch gehandelt hatte, ein Gesetz zur geheimen Hausdurchsuchung zu verabschieden. Zuletzt hatte es das Justizministerium im Jahre 1999 unternommen, war damals aber kläglich gescheitert.

Zum Zeitpunkt der Verabschiedung der Gesetze sprachen die Beliebtheitsumfragen für Bush eine klare Sprache: erzielt wurden die höchsten Werte, die jemals für einen Präsidenten der Vereinigten Staaten gemessen wurden. Eine erhebliche Verschärfung des PATRIOT Act I erfuhr die amerikanische Rechtslandschaft noch am 13. November desselben Jahres, als Bush eine military order für alle Bundesstaaten erließ, wonach Terrorverdächtige, die keine US-Staatsbürgerschaft besitzen, eine unbeschränkte Haftzeit ausgesprochen werden konnte. Ein Ministerium für Heimatschutz wurde eingerichtet, indem Zoll, Küstenwache und Katastrophenschutzbehörden mit 180.000 Mitarbeitern zusammengefasst wurden.

Bei den Senatswahlen 2002 konnte die Republikanische Partei ihre Mehrheit im Kongress ausbauen, was eine schwere Niederlage für die Opposition bedeutete, lief doch der Trend bei Midterm Elections eher darauf hinaus, dass eine regierende Partei Stimmen verliert. Und 2004 gab das amerikanische Volk seinem 43. Präsidenten so viele Stimmen, wie keinem anderen Präsidenten zuvor. Ebenfalls bemerkenswert erscheint im Hinblick auf das indirekte Wahlsystem in den USA, dass der Präsident zum ersten Mal seit 1988 die absolute Mehrheit des Volkes, und nicht etwa die der Wahlmänner, erhielt.

3. Innenpolitische Anti-Terror-Maßnahmen nach dem 11. September in der Bundesrepublik Deutschland

Für die meisten Politologen und Rechtswissenschaftler stand vorab bereits fest, dass es in der BRD wohl niemals zu so radikalen Einschränkungen von Bürgerrechten kommen könne, wie es sich unmittelbar jenseits des Atlantiks ankündigte. Dies ist vor allem auf zwei Erscheinungen zurückzuführen. Zum einen fühlt jeder noch so wenig historisch gebildete Bundesbürger eine Beklommenheit im Herzen, die zusammenhängt mit dem Bewusstsein, dass durch eben jene langsame Rechtsklitterung, wie schon bei Punkt 2 beschrieben, eine deutsche Regierung zum opferreichsten Krieg und größten Genozid der Mneschheitsgeschichte befähigt werden konnte. Aus diesem allgemeinen Verständnis des Genauer-hinsehens und Hinterfragens aller zweifelhaften Rechtsverschiebungen entwickelten sich erst die vielen der Demokratie verpflichteten Sozialwissenschaften neu; immerhin definierte sich die Politologie nach 1945 vor allem als Demokratiewissenschaft. Zweitens, und natürlich kann auch das als Folge des eben genannten gelten, haben sich in Deutschland erstaunlich viele Menschen in Bürgerinitiativen und politischen Verbänden freiwillig in den Dienst des Grundgesetzes gestellt; Humanistische Union, Gustav-Heinemann-Initiative, das Komittee für Grundrechte und Demokratie, der Bundesarbeitskreis kritischer Juragruppen, Pro Asyl und andere Organisationen geben jedes Jahr einen sogenannten Grundrechte Report heraus, der in der Presse seit Jahren auf viel Resonanz trifft. Auch im Parlament ist im Gegensatz zum Kongress in den Vereinigten Staaten neben Liberalen und Sozialisten eine Partei vertreten, die sich zu den Idealen der Neuen Sozialen Bewegungen der 70er Jahre bekennt, die der Grünen. In den USA, das weiß man, nimmt auch die Demokratische Partei inmitten des parteimonotonen Gesamtbildes eine Positon der Mitte ein. Anders als in den Vereinigten Staaten war es in der BRD jedoch eine sozial-liberale Regierung aus Sozialdemokraten und Grünen, die sich öffentlich auch nach Beschluss der zwei Sicherheitspakete bzw. „Anti-Terror-Pakete” zur Wahrung von Datenschutz und Reisefreiheit bekannten. Diese extreme Divergenz zwischen theoretischer Ideologie und praktischen Sachverhalten zeigt, sehr viel deutlicher als am Beispiel der USA, ein weiteres politisches Systemmerkmal in Zeiten innerer und äußerer Bedrohung auf. Jede Regierung, sei sie nun links-liberal oder rechts-konservativ besetzt, scheint sich endgegen ihren eigenen parteipolitischen Prämissen in einer direkten Verantwortlichkeit für die Sicherheit zu entscheiden und alles andere in den Hintergrund zu drängen. Sie wird mit dem rauen Felsen der Wirklichkeit konfrontiert. In einer solchen Situation schaut das Volk wie in keinem anderen Fall auf die Hände der Politiker. Laut Gabriel Almonds politischer Systemtheorie ist Interessenartikulation beispielsweise auf der Basis von Meinungsumfragen von nicht geringem Einfluss auf die Entscheidungsträger im Staat. In der Folge sind Politiker bemüht, in irgendeiner Weise mehr Sicherheit zu schaffen, wobei ihnen selber bewusst sein dürfte, dass totale Sicherhiet vor Terroranschlägen niemals zu gewährleisten ist; der Innenminister a. D. Otto Schily hatte es selbst mehrere Male betont. Der Politiker ist sich aber ebenso darüber im Klaren, dass sich ein Volk mit vagen Beschlüssen nicht beruhigen lässt. Es sollte etwas getan werden, dass sich in der Öffentlichkeit mit ruhigem Gewissen vorzeigen ließe. Dies dürften die Hauptmotive gewesen sein, die eine sehr gemäßigte Exekutive zu sehr weitreichenden Einschnitten in den Grundrechtekatalog von 1949 veranlassten. Andere Regierungen wiederum nutzen allzu häufig einzelne, aber auf supranationaler Ebene höchst wirkungsvolle Ereignisse wie den 11. September als erstes weltgeschichtlich wirklich relevantes Phänomen des dritten Jahrtausends für die Umsetzung lange vorher geplanter Gesetzesausarbeitungen mit der Begründung eines „akuten Handlungsbedarfs” 8. Zur Bekämpfung von national und international organisiertem Terrorismus richten sich deutsche Gesetzesvereinbarungen jedoch ebenfalls vor allem auf datenschutzrechtliche Einschränkungen auf der Basis ausgeweiteter Überwachung, wobei gerade die Einführung von IMSI(International Mobile Subscribe Identity)-Catchern in der Öffentlichkeit vielfach auf Kritik getroffen ist. Durch die Simulation einer Antenne der Basisstation eines Mobilfunknetzes kann ein solches Gerät das eigentliche Funknetz der Zielperson lahmlegen, indem es sich mit einem stärkeren Signal zwischen Zielperson und Antenne schiebt. In der Folge kann sich jedes Handy, das sich in einem bestimmten Radius um einen ISMI-Catcher befindet, in das manipulierte Netz einbuchen. Im Rahmen dieses Verfahrens ist es möglich, die Geräte- und Seriennummer und die Anschlussnummer herauszufinden. Auch hier ergibt sich in erster Linie, wie auch am Beispiel der Vereinigten Staaten gezeigt, ein Problem im datenschutzrechtlichen Umgang mit dritten, im Normalfall unbeteiligten Personen, die ohne eigenes Wissen plötzlich zu Beteiligten eines Ermittlungsverfahrens werden, wobei einige ihrer Daten vorübergehend auch gespeichert werden. Ein ebenso furchtbarer wie allgemein unbekannter Nebeneffekt: einem Dritten ist es bei der Aktivierung eines ISMI-Catchers nicht möglich zu telefonieren, was bei Notfällen katastrophale Auswirkungen haben wird. Ein eklatanter Einschnitt in jegliche Kommunikationsrechte; insofern scheint die weitgehende Empörung in dieser Sache berechtigt.

Maßnahmen wie diese zwangen die Autoren des eingangs erwähnten „Grundrechte-Reports” im Jahre 2003 zu einem wütenden Vorwort: „Vieles, was an Unrechtsstaaten kritisiert würde, ist bei uns heute gesetzlich ermöglicht: Telefonüberwachung und Kontrolle von Post, Lauschangriffe und Videoüberwachungen, verdachtsunabhängige Personenkontrollen, Beschneiden von Prozessrechten, Demonstrations- und Aufenthaltsverbote, weitgehende Zusammenarbeit von Polizei und Nachrichtendiensten, Beschneidung der Rechte von Nichtdeutschen und Deutschen mit nichtdeutschen, vor allem islamischen Vorfahren - eine Aufzählung, eine Aufzählung, die schon verdächtig lang und doch nicht vollständig ist.” 9

Verfassungsrechtlich fragwürdig in Bezug unter anderem auf Artikel 10 des Grundgesetzes erscheinen Experten zudem folgende Gesetzesteile:

- Einführung der LuftVZÜV(Luftverkehrs-Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung)

„Im „sicherheitsrelevanten“ Bereich beschäftigte Personen sollen hinsichtlich ihrer Zuverlässigkeit noch intensiver überprüft werden. Damit soll ein auf den bundesdeutschen Flughäfen einheitlich hohes Sicherheitsniveau erreicht werden.”

10

- § 129 b StGB
- Abschaffung des Religionsprivilegs (Vereinsrecht)
- Ausweitung des Aufgabenbereiches des MAD (Militärischer Abschirmdienst)
- Ausweitung des Aufgabenbereiches des BND (Bundesnachrichtendienst)
- Befugnisänderungen der Behörden in der

a) Auskunft über Teledienstnutzungsdaten

b) Übermittlung von Daten über Konten und Transaktion

Obgleich im Laufe der Jahre nach der Verabschiedung der Gesetze die Proteste immer lauter wurden, kam es nie zu einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die Obersten Richter billigten die Pakete nach einer eingehenden Prüfung.

Im Gegensatz zur Lage in den Vereinigten Staaten hat es bis heute in der BRD keine grundlegende Debatte um veritable sicherheitspolitische Strategien gegeben. Ein Diskurs dieser Art beschränkt sich bislang lediglich auf den idealistischen Frontenkrieg zwischen Links-liberalen, die Verstöße gegen Artikel des Grundgesetzes unter keinen Umständen dulden wollen, und Rechts-konservativen, die die Werteordnung der Republik und die Sicherheit ihrer Bürger gefährdet sehen und deshalb auch vor eventuellen Verfassungsänderungen nicht Halt machen.

Im Rahmen dieser divergierenden Haltungen kam es seit 2001 daher oft zu einzelnen polemisch geführten Diskussionen um spezifische Regelungen, wie etwa das Inkrafttreten des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) am 15. Januar 2005 vielfach für Empörung sorgte. In Paragraph 14, Absatz 3 heißt es, das Gesetz erlaube als äußerste Maßnahme eine „umittelbare Einwirkung mit Waffengewalt” gegen ein Flugzeug, „wenn nach den Umständen davon auszugehen ist, dass das Luftfahrzeug gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden soll, und sie [die Maßnahme] das einzige Mittel zur Abwehr dieser gegenwärtigen Gefahr ist.“ 11. Nach Meinung von sechs Kritikern, darunter der ehemalige Bundesinnenminister Gerhard Rudolf Baum (FDP), ließe sich der Wortlaut des Paragraphen mit Artikel 1, Absatz 1 („Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schätzen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.”) und Artikel 2, Absatz 2 („Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.”) des Grundgesetzes nicht vereinbaren 12. Mündlich verhandelte der Erste Senat ab dem 9. November 2005 über die Verfassungsbeschwerden. In ihrem Urteil erklärten die Richter am 15. Februar den besprochenen Paragraphen für verfassungswidrig und ungültig, was als klares Bekenntnis zum Inhalt des Grundgesetzes zu werten ist. Baum nannte aus diesem Grund den Tag der Urteilsverkündung einen „wichtigen Tag in der deutschen Rechtsgeschichte” 13. Die relative Orientierungs- und Kompromisslosigkeit der Parteien zu einer einheitlichen Sicherheitsstrategie zeigt sich derzeit erneut in einer Debatte um den Inlandseinsatz deutscher Soldaten anlässlich der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft im Sommer 2006.

4. Fazit

Die Tatsache, dass von den beiden hier besprochenen Staaten lediglich das unter dem zweiten Punkt analysierte System durch Gewaltakte direkt erschüttert wurde, aber beide Länder mit gleichen Initiativen, wenn differenziert in der Radikalität der Gesetzgebungen, aufwarteten, mag manchen Leser irritieren und beunruhigen. Jedoch muss an dieser Stelle eindeutig festgehalten werden, dass spätestens in unserer modernen Zeit, die international geprägt ist durch Präemptivkriege, supranationale Terrorverbindungen mit politisch-religiösen Motiven und neue Mittel globaler Kommunikation, die unerschöpflich erscheinen, Bedrohungen, und zeugen sie auch zunächst von regional beschränkten Gewaltakten, sich blitzschnell überregional ausbreiten. Auf diese Weise gelangt Angst wie ein Lauffeuer vom amerikanischen Kontinent über den Atlantik und Westeuropa direkt zu uns nach Hause; Verlage und Fernsehsender dienen im Laufe dieses Prozesses lediglich als Spiritus und Trockenholz. Die Bundesrepublik der 70er und 80er hatte mit den Verbrechen der Roten Armee Fraktion in der Nachkriegszeit ihre fatalste Serie von Terroranschlägen erlebt. Bis heute war die innere Sicherheitslage niemals so gefährdet wie damals, und es gab sehr viele Tote und hunderte Verletzte. Nur Großbritannien hatte mit der Bekämpfung der IRA etwas Vergleichbares erlebt. Die deutschen Regierungen hatten es aber vermocht die Grundmauern des Rechtsstaates zu wahren und gegen eine drohende Erosion grundrechtlicher Prinzipien zu verteidigen. Es ist also gerade erschreckend zu wissen, dass die Deutschen, unter denen natürlich auch noch viele ehemalige Passagiere der entführten Lufthansa-Maschine von Mogadishu weilen, zwar ein besonderes historisches Bewusstsein für die Dringlichkeit einer disziplinarischen Einhaltung rechtlicher Vorgaben besitzen, aber dennoch die Sicherheit vorziehen, was letztlich einen Sieg der Angst über die menschliche Vernunft bedeutet.

5. Anmerkungen

[...]


1 Aus der Bibel nach der Übersetzung Martin Luthers: Matthäus 5

2 Scowen, Peter, USA - Ein Schwarzbuch, Toronto 2002, S. 201

3 Ebd.

4 http://www.rz.fh-ulm.de/projects/datsusi/R0304_5.html

5 Platon, Politeia 557a-564e (Zitiert nach: Platon, Sämtliche Werke, hrsg. von E. Grassi, Hamburg 1958, Band III)

6 http://www.rz.fh-ulm.de/projects/datsusi/R0304_5.html

7 Agamben, G., "Ausnahmezustand", Edition Suhrkamp

8 http://mitglied.lycos.de/InternetRechtOnline/Seminararbeit_Datenschutz/Anti-Terr or.htm

9 http://www.gustav-heinemann-initiative.de/Grundech.html

11 http://de.wikipedia.org/wiki/Luftsicherheitsgesetz

12 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (Zitiert nach: Textausgabe - Stand: September 2002, Herausgeber: Deutscher Bundestag)

13 Aus einem ARD-Interview für die Tagesschau vom 15. Februar 2006

Excerpt out of 24 pages

Details

Title
Rechtsklitterung in Zeiten innerer und äußerer Bedrohung am Beispiel amerikanischer und deutscher Innenpolitik nach dem 11. September 2001
Course
Zum Unterrichtsprojekt "Rechtsklitterung"
Grade
1
Author
Year
2005
Pages
24
Catalog Number
V109883
ISBN (eBook)
9783640080618
File size
409 KB
Language
German
Notes
Ein sprachlich und inhaltlich klar formulierter und strukturierter Aufsatz zu einem sehr aktuellen und rege diskutierten Thema.
Keywords
Aktion, Reaktion, Phänomen, Rechtsklitterung, Zeiten, Bedrohung, Beipiels, US-amerikanischer, Innenpolitik, September, Unterrichtsprojekt, Rechtsklitterung
Quote paper
Danny Michelsen (Author), 2005, Rechtsklitterung in Zeiten innerer und äußerer Bedrohung am Beispiel amerikanischer und deutscher Innenpolitik nach dem 11. September 2001, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/109883

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