Grin logo
de en es fr
Shop
GRIN Website
Publish your texts - enjoy our full service for authors
Go to shop › Business economics - Law

Sachenrechtliche Rechtsposition und Ansprüche daraus

Title: Sachenrechtliche Rechtsposition und Ansprüche daraus

Term Paper , 2006 , 31 Pages , Grade: 1,7

Autor:in: Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH) Holger Schwarz (Author)

Business economics - Law
Excerpt & Details   Look inside the ebook
Summary Excerpt Details

Die Aufgabenstellung verlangte zunächst die Prüfung der sachenrechtlichen Rechtsposition und welche Ansprüche und rechtlichen Möglichkeiten sich daraus für Rosig ergeben hatte und hat.
Wurde also z. B. in den Sachverhalten 1 bis 3 in der sachenrechtlichen Rechtsposition Besitz festgestellt, habe ich somit auch nur die sich daraus, also aus dem Besitz ergebenden Ansprüche und Möglichkeiten geprüft. Weitere, sich nicht aus Besitz ergebende Ansprüche wie z. B. der Vindikationsanspruch aus § 985 BGB war in der Aufgabenstellung nicht gefordert und wurde somit nicht geprüft.
Ebenso habe ich eine strenge Trennung zwischen Sachenrecht und Schuldrecht vorgenommen. Sich zwar bei einer Rechtslagenprüfung ergebende Schadensersatzansprüche aus Besitz als „sonstigem Recht“ gem. § 823 ff. BGB oder Ansprüche aus dem Bereicherungsrecht § 812 ff. BGB wurden nicht geprüft, da diese keine sachenrechtliche Grundlage haben. Sich aus sachenrechtlichen Normen ergebende Schadenersatzansprüche z. B. aus § 1007 Abs. 3 S. 2 BGB wurden wegen der sachenrechtlichen Zuordnung natürlich berücksichtigt.
Aus Kapazitätsgründen habe ich ebenfalls, aufgrund der Verneinung von Anspruchsvoraussetzungen, nicht greifende Normen zwar genannt, jedoch wegen des Fehlens einer oder mehrerer Anspruchsvoraussetzungen nicht in vollem Umfang gutachterlich geprüft.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Fall: „Mietverhältnis Rosig und Endlos Mobil“ mit Sachverhalt

1.1 Sachenrechtliche Rechtsposition Rosig

1.1.1 Prüfung des Besitzes

1.1.2 Prüfung des Eigentums

1.2 Rechtliche Möglichkeiten Rosig gegen Endlos Mobil

1.3 Rechtliche Möglichkeiten Rosig gegen Stark

1.3.1 possesorische Besitzschutzansprüche

1.3.2 Selbsthilferecht

2. Fall: „Autonarr Freddy“ mit Sachverhalt

2.1 Prüfung sachenrechtlicher Rechtsposition Rosig

2.1.1 Prüfung des Besitzes

2.1.2 Prüfung des Eigentums

2.2 Rechtliche Möglichkeiten Rosig gegen Freddy

2.2.1 possesorische Besitzschutzansprüche

2.2.2 Selbsthilferecht

2.2.3 petitorische Ansprüche

2.2.4 Schadensersatz

3. Fall: „Inline-Skates“ mit Sachverhalt

3.1 Prüfung sachenrechtlicher Rechtsposition Rosig

3.1.1 Prüfung des Besitzes

3.1.2 Prüfung des Eigentums

3.2 Rechtliche Möglichkeiten Rosig gegen die Putzfrau

3.2.1 possesorische Besitzschutzansprüche

3.2.2 Selbsthilferecht

3.2.3 petitorische Ansprüche

3.2.4 Schadensersatz

3.3 Rechtliche Möglichkeiten Rosig gegen den Sohn

3.3.1 possesorische Besitzschutzansprüche

3.3.2 Selbsthilferecht

3.3.3 petitorische Ansprüche

3.3.4 Schadensersatz

3.4 Rechtliche Möglichkeiten Rosig gegen d. Betreiber Fitnesscenter

3.4.1 possesorische Besitzschutzansprüche

3.4.2 Selbsthilferecht

3.4.3 petitorische Ansprüche

3.4.4 Schadensersatz

3.4.5 Haftung des redlichen Besitzers

Zielsetzung & Themen

Das primäre Ziel dieser Arbeit ist die gutachterliche Prüfung der sachenrechtlichen Rechtsposition der Protagonistin Rosig in drei verschiedenen Fallbeispielen sowie die Ermittlung der daraus resultierenden Ansprüche und rechtlichen Möglichkeiten gegenüber den jeweiligen Störern.

  • Prüfung des unmittelbaren Besitzes nach § 854 BGB
  • Analyse possessorischer Besitzschutzansprüche (§§ 861, 862 BGB)
  • Untersuchung von Selbsthilferechten (§ 859 BGB)
  • Petitorische Ansprüche auf Herausgabe (§ 1007 BGB)
  • Abgrenzung von Sachenrecht und Schuldrecht bei Schadensersatzansprüchen

Auszug aus dem Buch

1.1.1 Prüfung Besitz

In Erfüllung des schuldrechtlichen Mietvertrages zwischen Rosig und Endlos Mobil könnte Rosig unmittelbare Besitzerin des Wagens nach § 854 Abs. 1 BGB geworden sein. Der Anwendungsbereich des § 854 BGB betrifft nur den Besitz von Sachen i.S. des § 90 BGB, also körperliche Gegenstände.2 Die Mietsache, der Wagen, erfüllt den Tatbestand der körperlichen Sache gem. § 90 BGB.

Für den Erwerb des unmittelbaren Besitzes gem. § 854 Abs. 1 BGB ist folgendes erforderlich: Die tatsächliche Sachherrschaft muss über die Sache erlangt worden sein.3 Dies ist der Fall, wenn eine räumliche Beziehung zu der Sache hergestellt werden kann, die es dem Erwerber ermöglicht, tatsächlich auf die Sache einzuwirken und zudem die räumliche Beziehung von gewisser Dauer ist, sodass eine nur vorübergehende Sachberührung nicht ausreicht.4 Rosig hatte die Fahrzeugschlüssel und zudem den Mietwagen schon einen Tag genutzt, so dass die räumliche Beziehung dem Mietwagen und die Einwirkungsmöglichkeit auf den Mietwagen durch Rosig zu bejahen ist. Die räumliche Beziehung zu dem Mietwagen ist zudem von gewisser Dauer nämlich für die Dauer des schuldrechtlichen Mietvertrages über 2 Wochen vorgesehen.

Rosig hatte somit die tatsächliche Sachherrschaft über den Mietwagen erlangt. Rosig ist unmittelbare Besitzerin gem. § 854 Abs. 1 BGB.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Fall: „Mietverhältnis Rosig und Endlos Mobil“ mit Sachverhalt: Prüfung der Besitzlage von Rosig am gemieteten Fahrzeug und die Geltendmachung von Abwehransprüchen gegen den Vermieter und dessen Angestellten aufgrund einer Störung.

2. Fall: „Autonarr Freddy“ mit Sachverhalt: Analyse des Besitzverlusts durch Entwendung eines geliehenen PKWs und die rechtlichen Konsequenzen im Hinblick auf possessorische und petitorische Ansprüche gegen den Täter.

3. Fall: „Inline-Skates“ mit Sachverhalt: Gutachterliche Untersuchung der Ansprüche von Rosig bezüglich im Tagungszentrum vergessener Inline-Skates, die durch eine Putzfrau angeeignet und weitergegeben wurden.

Schlüsselwörter

Sachenrecht, Besitz, Eigentum, § 854 BGB, verbotene Eigenmacht, possessorische Ansprüche, § 861 BGB, § 862 BGB, Selbsthilferecht, § 859 BGB, petitorische Ansprüche, § 1007 BGB, Schadensersatz, Herausgabeanspruch, Mietverhältnis

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Hausarbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der Anwendung des Sachenrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) anhand von drei fiktiven Sachverhalten, in denen die Rechtsposition einer Person namens Rosig geprüft wird.

Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?

Die Schwerpunkte liegen auf der Begründung und Beendigung von Besitz, der Abwehr von Besitzstörungen und Besitzentziehungen sowie petitorischen Herausgabeansprüchen.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist die detaillierte gutachterliche Prüfung, welche sachenrechtlichen Ansprüche Rosig in den geschilderten Fällen gegenüber verschiedenen Personen (Vermieter, Täter, Dritte) geltend machen kann.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es wird eine klassische juristische Gutachtenmethode angewandt, bei der die Anspruchsgrundlagen geprüft, die Voraussetzungen subsumiert und etwaige Ausschlussgründe analysiert werden.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in drei Fälle, wobei jeweils der Besitz, das Eigentum sowie Ansprüche auf Besitzschutz (possessorisch) und Herausgabe (petitorisch) gegenüber den jeweiligen Störern geprüft werden.

Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?

Wesentliche Begriffe sind Besitz, verbotene Eigenmacht, possessorische Besitzschutzansprüche, petitorische Ansprüche, Selbsthilfe sowie die scharfe Trennung von Sachenrecht und Schuldrecht.

Wie unterscheidet der Autor zwischen possessorischen und petitorischen Ansprüchen?

Die Arbeit verdeutlicht, dass possessorische Ansprüche (wie § 861 BGB) den Besitzschutz ohne Rücksicht auf die Eigentumslage regeln, während petitorische Ansprüche (wie § 1007 BGB) das Recht zum Besitz hinterfragen.

Welche Rolle spielt die „verbotene Eigenmacht“ in den Fällen?

Sie ist ein zentrales Tatbestandsmerkmal für die Geltendmachung von Abwehransprüchen nach § 861 und § 862 BGB sowie für die Ausübung von Selbsthilferechten gemäß § 859 BGB.

Excerpt out of 31 pages  - scroll top

Details

Title
Sachenrechtliche Rechtsposition und Ansprüche daraus
College
University of Applied Sciences North Hesse; Mannheim
Course
Sachenrecht
Grade
1,7
Author
Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH) Holger Schwarz (Author)
Publication Year
2006
Pages
31
Catalog Number
V109906
ISBN (eBook)
9783640080847
ISBN (Book)
9783640441143
Language
German
Tags
Sachenrechtliche Rechtsposition Ansprüche Sachenrecht
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH) Holger Schwarz (Author), 2006, Sachenrechtliche Rechtsposition und Ansprüche daraus, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/109906
Look inside the ebook
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
Excerpt from  31  pages
Grin logo
  • Grin.com
  • Shipping
  • Contact
  • Privacy
  • Terms
  • Imprint