Vom Latein zu den Volkssprachen - Der Umbruch in der Verbreitung der christlichen Botschaft im 16. Jahrhundert


Proyecto/Trabajo fin de carrera, 2002

89 Páginas, Calificación: 1,7


Extracto


Inhalt

I. Einleitung
I.1. Begriffsklärung

II. Voraussetzungen
II.1. Sprachgeschichtlicher Hintergrund
II.1.1. Emanzipation vom Latein
II.1.1.1. Ursprung
II.1.1.2. Vulgärlatein
II.1.1.2.1. Konzil von Tours
II.1.1.2.2. Glossare
II.1.1.2.3. Königlicher Erlaß von Villers-Cotterêts
II.2. Weltlicher und religiöser Hintergrund
II.2.1. Staat und Kirche
II.2.1.1. Sakrale Rolle des Königs
II.2.1.2. Gallikanismus
II.2.1.2.1. Pragmatische Sanktion
II.2.1.3. Funktion des Parlement
II.2.1.4. Herrscher
II.2.1.4.1. François I.
II.2.1.4.2. Exkurs Religionskriege
II.2.2. Gesellschaft und Kirche
II.2.2.1. Bildung
II.2.2.2. Humanismus

III. Träger des Umbruchs
III.1. Guillaume Budé
III.1.1. Vita
III.1.1.1. Hinwendung zum Griechischen
III.1.1.2. Berufung der Lecteurs royaux
III.1.2. Budé und die Reformauseinandersetzung
III.1.3. Werk
III.1.3.1. Philologisch: De asse
III.1.3.2. Französisch: De l’institution du Prince
III.1.3.3. Religiös: De transitu
III.2. Jean Calvin
III.2.1. Biographie
III.2.1.1. Jugend
III.2.1.2. Bildung
III.2.1.2.1. Artistenfakultät
III.2.1.2.2. Höhere Fakultäten
III.2.1.3. Konversion
III.2.1.3.1. Nicolas Cops Rektoratsrede
III.2.1.3.2. Affaire des placards
III.2.1.4. Erste Ausgabe der Institutio
III.2.1.5. Erster Genfer Aufenthalt
III.2.1.6. Wirken in Straßburg
III.2.1.7. Zweiter Genfer Aufenthalt
III.2.1.7.1. Prozeß gegen Servet
III.2.1.7.2. Gründung der Genfer Akademie
III.2.1.7.3. Ausstrahlung
III.2.2. Sprachliches Wirken Calvins
III.2.2.1. Latein vs. Französisch
III.2.2.2. Calvins Stil
III.2.2.3. Reaktion seiner Gegner

IV. Formen der Verbreitung der christlichen Botschaft
IV.1. Martin Luthers deutsche Bibel
IV.2. Tradition volkssprachlicher Bibeln in Frankreich
IV.2.1. Ausgangssituation
IV.2.2. Bezugspunkt Vulgata
IV.2.3. Volkssprachliche Bibelübersetzungen
IV.2.4. Verbot volkssprachlicher Übersetzungen
IV.2.5. König und Bibel
IV.2.6. Die Übersetzung von Jacques Lefèvre d’Estaples
IV.2.7. Bibel von Olivétan
IV.3. Predigt
IV.3.1. Entstehung von Calvins Predigten
IV.3.2. Zeitgenössische Berichte
IV.3.3. Zur Oralität der Predigten

V. Sprachliche Analyse einer Predigt
V.1.1. Textgrundlage
V.1.2. Predigtausschnitt
V.1.3. Übersetzung
V.1.4. Analyse
V.1.4.1. Aufbau
V.1.4.2. Graphie
V.1.4.3. Lexik
V.1.4.4. Stilmittel

VI. Fazit

VII. Literatur- und Siglenverzeichnis

Einleitung

Im Anfang war das Wort.

Der Johannesprolog setzt das Wort an den Anfang und damit an eine zentrale Position. In der christlichen Verkündigung ist das Wort von jeher das Medium der Übermittlung der göttlichen Heilszusage.

Das göttliche Wort muß aber in eine Form gegossen werden. Dazu tut Sprache not. Der Muttersprache Jesu, dem Aramäischen, folgt das Griechische als Sprache der Schriften des Neuen Testaments und der ersten Christen, abgelöst von Latein als Sprache der etablierten Kirche. Hier setzt das Thema dieser Arbeit an: „Vom Latein zu den Volks- sprachen. Der Umbruch in der Verbreitung der christlichen Botschaft im 16. Jahrhun- dert.“ Damit ist ein doppelter Wandel angedeutet. Ein Wandel in der Verbreitung der christlichen Botschaft und ein Wandel in der Sprache. Das eine ist ohne das andere nicht vorstellbar. Ziel der Arbeit ist es, exemplarisch Zusammenhänge dieses Bedin- gungsgeflechts zu untersuchen.

Dazu ist der sprachliche und historische Hintergrund zu beleuchten, ohne den die Ent- wicklung, die ein ganzes Faktorenbündel beeinflußt hat, nicht nachzuvollziehen ist. Anhand des Wirkens zweier prominenter Gelehrter des 16. Jahrhunderts, Guillaume Budé und Jean Calvin, den „beiden typischen Persönlichkeiten des damaligen Geistes- lebens“1 soll gezeigt werden, welche alternativen Handlungsmöglichkeiten gewählt werden konnten und wie trotz unterschiedlicher Zielsetzung der Protagonisten eine Re- naissance des Lateins dazu geführt hat, dessen noch unbedeutende Schwester, das Fran-

zösische, salonfähig zu machen. „La gloire certaine d’avoir créé l’éloquence française,“2 wird dabei Calvin zugeschrieben, der heute indes hauptsächlich als Theologe bekannt ist.

Die Verbreitung der christlichen Botschaft erfolgt im wesentlichen auf zwei Arten. Die Bibel trägt die religiöse Botschaft über die Zeiten und die Predigt entfaltet daraus die

christliche Lehre. Beide Formen der Verbreitung haben im 16. Jahrhundert die Heraus- bildung des Französischen als eigenständige Sprache befördert. Für die Gelehrten der Renaissance war in allen Wissensgebieten das Latein die angemessene Sprache. Im Bereich der Theologie nicht zuletzt, weil sie den Kreis der potentiellen Diskutanten beschränkt. Mit den Worten von Francis Higman: „Il appartenait aux théologiens fomés de traiter de ces questions, non à un public à peine lettré.“3 Die christliche Botschaft allerdings kann schwerlich in den Elfenbeinturm der Wissenschaften gesperrt werden

wie die Medizin oder Mathematik. Sie muß sich ihren Adressaten zuwenden. Während der Renaissance und mit dem Fortschreiten der Reform wächst das Bestreben der Gläu- bigen zu verstehen, also muß sich die christliche Verkündigung in das Gewand der Vulgärsprache kleiden, der damit ein neues, weites Feld erschlossen wird. So kann so- gar Jacques Lang 1985 als Minister eines laizistischen Staates aus Anlaß des Jubiläums der ersten französischsprachigen Bibelausgabe von Olivétan sagen, sie habe „valeur

d’acte de fondation de notre langue et de pénétration de cette langue dans le peuple.“4

Ohne die philologischen „Vorarbeiten“ der Humanisten wäre dieser Akt kaum denkbar. Der Humanismus ebnet de facto der Reform den Weg. Paradoxerweise führt die Hin- wendung zu den alten Sprachen, der Wiedergeburt der Antike, zur Neugeburt der Volkssprache. Im 16. Jahrhundert hat die Reformation in einer Absetzbewegung zum römischen Katholizismus die Macht des Wortes erkannt und genutzt. Aus einer philo- logischen Entdeckung am Urtext der Bibel entwickelt Martin Luther seine reformatori- sche Lehre. Diese verbreitet sich über die Grenzen seines Landes hinaus und gelangt auch nach Frankreich.

Die Volkssprachen Französisch und Deutsch sind nicht erst im 16. Jahrhundert entstan- den. Aber sie haben sich in dieser Zeit ihre Ebenbürtigkeit mit dem Latein erstritten, nicht nur als mündliches Kommunikationsmittel des einfachen Volkes, sondern auch als Schriftsprache. Es kann heute erstaunlich wirken, daß allein die Wahl der Sprache ein politischer und revolutionärer Akt ist. Wenn Calvin seine Doktrin auch auf franzö- sisch veröffentlicht, ist das für die konservativen Gelehrten anstößig.

La parution en langue vulgaire d’un livre de théologie et de controverse constitue déjà en soi, vers cette époque, une hardiesse capitale, grosses de conséquences pour l’emploi du français

comme langue écrite, ainsi que pour le relèvement mental de la population entière, et dont la portée a été appréciée par plus d"un historien de la langue.5

Französisch und Deutsch gehören zwei verschiedenen Sprachfamilien an. Daher ist die Entwicklung vom Latein zu den Volkssprachen unterschiedlich verlaufen. Auch die politische Situation in Frankreich und Deutschland stellt sich im 16. Jahrhundert gegen- sätzlich dar. Diese Situation hat Einfluß auf den Verlauf der reformatorischen Auseinandersetzung in den beiden Ländern. Deutschland als „Mutterland“ der Refor- mation im 16. Jahrhundert soll in dieser Arbeit als Folie dienen, um spezifische Entwicklungen in Frankreich zu kontrastieren.

Das ältestes französische Zeugnis, das uns vorliegt, ist der Glossaire de Reichenau von 768.

Ainsi, le premier écrit connu de notre langue est un ouvrage destiné à faire comprendre la Bible. Une des premières fois, sinon la première fois, que le français a servi à faire un livre, ce fut pour rendre hommage à la Parole de Dieu. Ce trait, à lui seul, suffirait à montrer que la place de la Bible dans l’ancienne France fut une place d’honneur.6

Die deutsche Bibelübersetzung Martin Luthers7 wird in Deutschland immer noch von den protestantischen Kirchen genutzt, bestimmte Formulierungen z.B. der bekanntesten Psalmen und des Vater Unsers sind unter den evangelischen Christen allgemein be- kannt. In Frankreich hat sich eine so starke Tradition nicht durchsetzen können, weder im 16. Jahrhundert, als die Reformatoren das Land in großer Zahl verlassen mußten, noch nach der Revolution von 1789, als der staatliche Laizismus die gesellschaftliche Ausbreitung der christlichen Religion gebremst hat.

Die vorliegende Arbeit will die Bedeutung der reformatorischen Bestrebungen und ih- rer Vorläufer in Frankreich für eine Entwicklung untersuchen, die einen wesentlichen Anteil daran hat, daß sich die französische Sprache vom Latein emanzipiert und dessen Prestige auf sich ziehen kann.

I.1. Begriffsklärung

Der Terminus Protestanten bezieht sich eigentlich auf den Protest der Fürsten und freien Städte auf dem Reichstag zu Speyer, erst durch eine Bedeutungserweiterung

kann er alle religiösen Bewegungen bezeichnen, die sich gegen die römische Kirche wenden. Reform war die zeitgenössische Bezeichnung für alle Bewegungen, von Luther über Zwingli bis hin zu Calvin, die auch sektiererische Gruppen wie die Wiedertäufer einbezieht. Später wird sie auch zur Benennung der katholischen Gegenreform verwen- det. Reformation wird allgemein zur Bezeichnung der Reform in Deutschland gebraucht, die einen grundlegenden Wandel nicht innerhalb der römischen Kirche son- dern neben ihr anstrebt. Wenn von der katholischen Kirche die Rede ist, so ist die rö- misch-katholische Kirche gemeint, auch wenn ihre Gegner sich auf den ursprünglichen Sinn des Adjektivs na6oZınός beziehen können und damit die universelle, allgemeine Kirche meinen. Hugenotten ist die Bezeichnung für die Calvinisten in Frankreich und hat eine politische Konnotation, allgemein gebräuchlich wird sie erst ab 1560.

II. Voraussetzungen

II.1. Sprachgeschichtlicher Hintergrund

Ausgehend von der Überlegung, daß sich der Umbruch in der Verbreitung der christ- lichen Botschaft im 16. Jahrhundert in Frankreich als Wandel vom Latein hin zur Volkssprache vollzogen hat, ist zunächst der Hintergrund darzustellen, auf dem sich das Französische als eigenständige Sprache entwickeln konnte.

II.1.1. Emanzipation vom Latein

II.1.1.1. Ursprung

Das Französische gehört zu den galloromanischen Sprachen. In ununterbrochener Sta- fettenkontinuität ist es aus dem Latein hervorgegangen, als eine derjenigen Sprachen der Gallia Transalpina, die sich nach dem Zerfall des römischen Imperiums aus den verschiedenen Sprechlateinvarietäten herausgebildet haben. Das Französische hat nicht gleich zu Beginn als homogene, normierte Sprachvarietät existiert. Unter den verschie- denen Dialekten, die auf dem Gebiet Galliens gesprochen wurden (z.B. Pikardisch oder Wallonisch), kann das Franzische der Region Île-de-France „erst mit dem Erstarken der

Königsmacht im 13. Jh. und dem Aufstieg von Paris zur Metropole“8 eine Vorrang

stellung gewinnen und somit zur Grundlage des späteren Französisch werden. Latein und Volkssprache existieren dabei lange nebeneinander.

Ohne die historischen Rahmenbedingungen des Merowingerreiches und das Milieu seiner zweisprachigen sozialen Elite wäre jedenfalls die Sprachwerdung des Französischen später und anders erfolgt. Der Gebrauch des Fränkischen bzw. Normannischen (zumindest beim Adel) ist bis ins 9. Jh. bezeugt. Als Hoch- und Schriftsprache dient in jedem Fall das Latein (Situation der Di- bzw. Triglossie), das aber im merowingischen Reich mehr als anderswo dem oralen Gebrauch angenähert (‚vulgarisiert‘) ist.9

Besonders in höheren gesellschaftlichen Schichten spielt das Latein im Mittelfranzö- sischen eine wichtige Rolle. „L’interaction et l’interpénétration du latin et du français caractérisent le moyen français en tant que ‚langue cultivée‘ et de ce fait correspondent à l’état de bilinguisme des élites.“10

II.1.1.2. Vulgärlatein

Im 8./9. Jahrhundert gelangt im Zuge der karolingischen Renaissance der Unterschied zwischen dem Latein, dessen sich die Kleriker und Gelehrten bedienen, und der Vulgärsprache, die sich davon an vielen Stellen entfernt hat, ins Bewußtsein. Unter anderem hatte sich der Sprachtyp geändert. Aus der Postdetermination im Lateinischen ist eine Prädetermination in der Volkssprache geworden. Darzustellen, wie diese Ent- wicklung im einzelnen verlaufen ist und welche Faktoren dazu beigetragen haben, daß dieser Wandel sich vollzogen hat, würde den Rahmen dieser Arbeit sprengen. Es be- steht allerdings ein

fast allgemeiner Konsens darüber, daß die progressive regionale Differenzierung des Lateins und die Ausgliederung der romanischen Sprachen einen sehr komplexen Entwicklungsprozeß darstellt, für dessen Beurteilung jede Einzelthese nur als Teilerklärung fungieren kann und dessen adäquate gesamthafte Deutung nur aus der Zusammenschau einer Vielzahl verschie- denartiger Gesichtspunkte (unter gleichwertiger Berücksichtigung aller Teilbereiche der Sprache) möglich sein wird.11

In dieser Arbeit sollen Aspekte herausgegriffen werden, die in Verbindung mit der Verbreitung der christlichen Botschaft stehen. Dabei geht es um sprachpolitische Ent- scheidungen zugunsten der Volkssprache und ein wissenschaftliches und religiöses Klima, das deren Eigenständigen Wert anerkennt.

II.1.1.2.1. Konzil von Tours

Das Konzil von Tours beschließt im Jahre 813, daß die Kleriker ihre Predigten nicht mehr in Latein halten sollen. Es wird verlangt, daß sie ihre Predigten übersetzen: „In rusticam Romanam linguam aut Thiotiscam quo facilius cuncti possint intellegere quae dicuntur.“12 Bei diesem Beschluß handelt es sich um eines der ersten Dokumente, das die Eigenständigkeit der Vulgärsprache gegenüber dem Latein bezeugt. Den Teilneh- mern des Konzils muß bewußt gewesen sein, daß die Gläubigen, also das „gemeine Volk“, die lateinische Predigt nicht mehr oder nicht mehr ohne weiteres verstehen und

eine eigene Volkssprache existiert, in die zu übersetzen ist. Das Konzil trifft eine Ent- scheidung, die aber nur für einen kleinen Teilbereich des kirchlichen Lebens eine pragmatische Lösung bietet, um die immer weiter auseinanderklaffende Lücke zwi- schen Latein und Volkssprache zu schließen. Die Liturgie beispielsweise wird weiterhin auf latein zelebriert. „Ainsi s’institue entre le latin évolué, devenu la ‚langue vulgaire‘, et le latin ancien, maintenu par une tradition séculaire, une concurrence qui

se perpétuera tout au long de l’histoire du français.“13

II.1.1.2.2. Glossare

Die Reichenauer Glossen und andere Dokumente dieser Art zeigen, daß nicht nur Men- schen ohne Zugang zu Bildung Probleme mit dem Latein haben, sondern auch Kleriker. Eingefügte Übersetzungen legen somit Zeugnis von der mangelhaften Kenntnis der Sprache auch bei der Personengruppe ab, die durch ihren Beruf zu täglichem Umgang mit dem Latein gezwungen ist.

Auf der einen Seite greift die Korrumpiertheit des Lateins immer weiter um sich und liefert verderbte Texte. Auf der anderen Seite wird es mit der Ausdehnung der königli- chen Besitzungen immer wichtiger, eine einheitliche Sprache durchzusetzen, nicht zu- letzt als Mittel zum Zweck einer politischen Zusammengehörigkeit. Nolens volens tra- gen der Humanismus und die Reformation in großem Maße zu einer Änderung der be- stehenden Situation bei, wenngleich aus jeweils anderen Gründen. Der Prozeß der Emanzipation der Vulgärsprache vom Latein beschleunigt sich und nimmt im 16. Jahr- hundert definitive Formen an. Nicht nur auf der formalen Ebene kann die Vulgärsprache ihr Terrain erobern, auch inhaltlich greift das Französische da Raum, wo

zuvor nur die lateinische Sprache als adäquat anerkannt wurde, um ein Thema zu be- handeln. „Se servir du langage vulgaire, c’était, aux yeux des lettrés, s’avouer en quelque sorte un homme d’un rang et d’une science inférieure, c’était, pour dire le mot, se déclasser.“14 Im Laufe des 16. Jahrhunderts wird sich diese Haltung wandeln.

II.1.1.2.3. Königlicher Erlaß von Villers-Cotterêts

Durch mehrere königliche Erlasse befördert, löst das Französische das Latein als Ver- waltungssprache ab. Der bedeutendste unter diesen Erlassen ist die Ordonnance de Villers-Cotterêts. Am 15.08.1539 wird dort von François I. festgelegt, daß fürderhin alle Rechtsgeschäfte „en langaige maternel francois et non autrement“15 schriftlich zu fixieren seien. Damit wird das Französische zur offiziellen Urkunden- und Verwal- tungssprache, nicht nur gegen das Latein, sondern auch gegen die Minderheitenspra-

chen im Herrschaftsgebiet des Königs. „Il est probable qu’on avait compris dans les conseils du roi que l’intérêt de l’État commandait l’unification de la langue qui devait faciliter l’unification de la justice, de l’administration et du royaume.“16 Als Neben- effekt wird dadurch die kirchliche Gerichtsbarkeit, die sich des Lateins bedient, in Frankreich eingeschränkt.

Allerdings bringt die Anordnung keine Sprachnormierung für das Französische. Im 16. Jahrhundert ist – zunächst – auf französisch (fast) alles möglich. „La langue traverse une véritable crise auprès de laquelle la crise du français d’aujourd’hui paraît peu im- portante. Partout, dans l’orthographe et le lexique, dans la morphologie et la syntaxe règne la confusion. A bien des égards c’est une époque d’anarchie.“17

Die Humanisten wenden sich hingegen wieder dem antiken Latein zu, weil ihr Bewußt- sein für den Umstand, daß sich das klassische Latein vom Latein ihrer Epoche unter- scheidet, wächst. „Cette tentative consiste à repérer dans les langues mortes ou parlées

des vestiges de temps ou de civilisation plus anciens: les héros légendaires et les peuples de l’Antiquité ont marqué leur passage par des traces linguistiques.“18 Die Humanisten leisten über den Rückgriff auf die Errungenschaften und Werte der lateini

schen Zivilisation, die als erstrebenswertes Vorbild gesehen wird, ihren Beitrag zur Entwicklung des modernen Staates. Damit tragen sie indirekt dazu bei, das Primat der Volkssprache auch in der Wissenschaft durchzusetzen.

Ajoutons que dans l’ensemble, le mouvement de la Renaissance eut pour résultat, en France, de favoriser singulièrement les destinées de la langue nationale, au détriment du latin, dans les sciences médicales et mathématiques, dans la philosophie et dans les sciences morales et historiques, aussi bien que dans la littérature proprement dite.19

II.2. Weltlicher und religiöser Hintergrund

Der Verlauf der Reformation in Frankreich ist von anderen Faktoren geprägt als in Deutschland. Ebenso nimmt der Humanismus einen anderen Stellenwert in der geisti- gen Auseinandersetzung ein.

Deutlich werden die französischen Besonderheiten an der starken Rolle des Königs und der zentralen Stelle, die er einnimmt. Seine Funktion und Person haben den Ablauf der in Rede stehenden Ereignisse an vielen Punkten beeinflußt.

Da sich das französische Königtum in großem Maße mit dem Katholizismus identifi- ziert,20 sind regionale Unterschiede in der Religion für den sich zentral organisierenden Staat nicht hinnehmbar, während der Partikularismus in Deutschland nach dem Motto cuius regio, eius religio dies dem landesherrlichen Regiment anheimstellen kann. Adolphe Bossert kommt daher zu der Einschätzung: „Der französische Protestantismus ist der nationalen Einheit geopfert worden.“21 Im folgenden soll dargestellt werden, wie es zu dieser angedeuteten Entwicklung gekommen ist.

II.2.1. Staat und Kirche

Seit dem 13. Jahrhundert hat sich für den französischen König und sein Reich die Be- schreibung „Très chrétien“ herausgebildet.22 Im 14. Jahrhundert können die Könige gegenüber dem Papst durchsetzen, als einzige in der Christenheit mit diesem Attribut

ausgezeichnet zu werden. Walter Wartburg kann somit feststellen: „La royauté eut ainsi un caractère presque religieux.“23

II.2.1.1. Sakrale Rolle des Königs

Dieser religiöse Charakter trägt mit dazu bei, daß sich die Franzosen als Volk sehen, das unter dem besonderen Schutze Gottes steht. Der König ist nicht nur weltlicher Machthaber. „La dignité royale est quasi sacerdotale.“24 Die Tatsache, daß der König in der Kathedrale von Reims gekrönt wird, und der Ablauf dieser Zeremonie stützen diese Einschätzung. Der König verspricht der Kirche dabei zunächst, ihre Privilegien zu wah- ren und wird vor der Krönung gesalbt. Die Handlung erinnert an die Priestersalbung und macht den König zu einem „quasi-prêtre“.25 Mit den Priestern teilt der König dar- über hinaus das Privileg, das Abendmahl unter beiderlei Gestalt, also Brot und Wein, zu empfangen, obwohl es Usus ist, den Laien den Kelch zu verwehren. Dem Volk er- scheinen seine Könige als „thaumaturges,“26 deren magische Fähigkeiten sie auch in der Qualität ihrer Person von den Untertanen entfernt.

Für den Menschen im 16. Jahrhundert bildet Röm. 13,1 einen Teil der Grundlage seiner Einstellung zur weltlichen Macht. „Jedermann sei untertan der Obrigkeit, die Gewalt über ihn hat. Denn es ist keine Obrigkeit außer von Gott; wo aber Obrigkeit ist, die ist von Gott angeordnet.“ Auf diese Aussage des Apostels Paulus können sich im Ver- ständnis der damaligen Zeit grundsätzlich alle legitimen Könige und Herrscher berufen. Dennoch beanspruchen die Herrscher in Frankreich eine Sonderstellung unter allen

Königen. „Seuls les rois de France peuvent se targuer de tant de manifestations de l’approbation de Dieu.“27 Im Gegenzug sind sie verpflichtet, ihren Untertanen die notwendigen Bedingungen für ihr Heil zu verschaffen und daher insbesondere gegen Häresien vorzugehen. Nach der Schändung einer Marienstatue am 1.06.1528 in Paris, führt der König höchstpersönlich eine Bußprozession an, um sein Land von diesem gotteslästerlichen Makel zu befreien. Das gleiche Verhalten zeigt der König nach der affaire des placards.28 Der König agiert durch sein rituelles Verhalten als Fürsprecher seines Volkes.

Im Laufe des 16. Jahrhunderts nimmt das Interesse der Könige zu, den heilig-magi- schen Charakter ihrer Krönung herunterzuspielen. Es ist in ihr Bewußtsein gedrungen, daß die Krönung und damit die Investitur durch Rom die Abhängigkeit der französi- schen Krone von der Kirche zeigt. Aus diesem Grunde propagieren die Herrscher ver- stärkt, daß es die Geburt, also die Abstammung sei, die dem König seine Qualität als Souverän verleihe, und nicht die traditionelle Salbung.

Trotz dieser ersten Distanzierungen von französischem Thron und Heiligem Stuhl stellt Victor Martin fest:

L’Eglise de France avait été l’objet d’un particulier respect de la part des papes. Elle devait ces attentions, d’abord, à l’antiquité de son origine, à l’éclat que lui avaient donné tant de grands évêques, de martyrs, de saints, d’illustres conciles.29

Innerhalb der Weltkirche hat die französische Kirche eine Sonderstellung erlangt.

II.2.1.2. Gallikanismus

Den französischen Geistlichen ist es trotz ihrer Abhängigkeit von Rom und trotz des dem Papst als Oberhaupt der Kirche geschuldeten Gehorsams gelungen, auf einem Ge- biet ihre Unabhängigkeit gegenüber dem Vatikan zu erhalten. „Le clergé se veut, en

majorité, indépendant sur le plan temporel à l’égard du pape, dont il ne reconnaît que la primauté spirituelle.“30 In einem gewissen Sinne haben die französischen Priester damit die „Zwei-Reiche-Lehre“ Martin Luthers31 vorweggenommen, da sie die Kirche und ih- ren Wirkungskreis auf das Gebiet des Glaubens verweisen und die weltliche Macht dem König zusprechen.

II.2.1.2.1. Pragmatische Sanktion

Unter diesen Vorzeichen entwickelt sich das kirchenrechtliche Theorem des sogenann- ten Gallikanismus, der in der Pragmatique Sanction in Bourges am 7.07.1438 unter Charles VII. Gesetzeskraft erlangt. Der Papst verzichtet durch die pragmatische Sank- tion darauf, über seine Personalpolitik die französische Kirche zu beeinflussen, indem er die zentralen Stellen besetzt. Die Bischöfe werden nunmehr von den Domkapiteln

gewählt, die Äbte durch die Mönche eines Klosters.32 Damit verzichtet der Papst auf die Möglichkeit, ihm genehmes Personal an den Schlüsselstellen der französischen Kir- che zu plazieren. Die neue Regelung erweist sich als anfällig für Mißbrauch, da zwi- schen den Kandidaten, die sich für ein Amt bewerben, Rivalitäten entbrennen; bei den Wahlvorgängen sind tumultartige Szenen keine Seltenheit. Und in der Praxis setzt der König mit seiner Autorität den Kandidaten durch, von dem er am meisten zu profitieren hofft.

Der nächste Schritt der Unabhängigkeit der französischen Kirche von Rom wird mit dem Konkordat von Bologna erreicht, das François I. und Papst Leo X. am 18.08.1516 unterzeichnen. Mit diesem Abkommen ist es dem König gelungen, die Kirche seines Landes endgültig unter seine säkulare Kontrolle zu bringen. Die Wahl von Bischöfen oder Äbten, wie sie seit 1438 praktiziert wurde, schafft das Konkordat, unter Beibehal- tung einiger Ausnahmen, ab. Das neue Verfahren sieht vor, daß der König dem Papst nun die Person nennt, die das entsprechende Amt bekleiden soll und der Papst ohne jegliche Einflußmöglichkeit die Investitur vornimmt.

Diese Reform der französischen Kirche, die der König im Einvernehmen mit ihrer höchsten Autorität erreicht hat, verschafft ihm einen größeren strategischen Vorteil als

„le réformateur le plus complaisant aurait pu lui promettre.“33 Rom ist den Herrschern

Frankreichs mit dem Konkordat weiter entgegengekommen als denen anderer Länder.

„Indem der Papst dem König die Ernennung der Bischöfe überließ und sich selbst nur die kanonische Investitur vorbehielt, machte er den König fast zum Oberhaupt der Kir- che.“34 Die Möglichkeit der Einflußnahme über die Auswahl und Steuerung des Perso- nals steht dem Papst von da an in Frankreich nicht mehr zur Verfügung. „C’est le triomphe de la version royale du gallicanisme.“35 Diesen Triumph erreicht Frankreich, weil sich der Papst Unterstützung und militärische Hilfe gegen die eigenen Feinde durch das Land verspricht. Diese besondere Art der Verfaßtheit der nationalen Kirche und das daraus entstehende Gefühl einer relativen Unabhängigkeit von Rom trägt dazu bei, die Reformanfälligkeit des französischen Klerus zu reduzieren. Dadurch nimmt die Macht des Königs, der vom Klerus gestützt wird, zu. „Une alliance durable s’établit

ainsi entre le roi et le clergé, à l’inverse de ce qu’on voyait en même temps en Allemagne,“36 so sieht es Walter Wartburg.

II.2.1.3. Funktion des Parlement

In welche Abhängigkeiten der König an anderer Stelle verstrickt ist, zeigt die Weige- rung des Parlement von Paris,37 das Konkordat von Bologna zu registrieren und damit in Kraft treten zu lassen. Dies geschieht erst am 22.03.1518, nachdem es eine Ver- sammlung der gallikanischen Kirche gegeben hat.38 Dieses Vorgehen belegt die Einschätzung von Francis Higman, das Enregistrement, das sich aus einem formalen Akt zu einem notwendigen Procedere der Gesetzgebung entwickelt hat, sei „un frein à la toute-puissance royale.“39 Bleibt das Parlement bei seiner Weigerung, ein Gesetz zu registrieren, hat der König nur noch die Möglichkeit, persönlich die Versammlung des Parlement aufzusuchen und vom lit de justice aus den Versuch zu unternehmen, die Registrierung zu erzwingen. Während der Reform ist das Parlement neben Hof und Universität ein Akteur der Restauration.

II.2.1.4. Herrscher

In der Epoche, die in dieser Arbeit zu behandeln ist, erlebt Frankreich die Herrschaft mehrerer Könige. Eine wichtige Voraussetzung für die Herausbildung der humanisti- schen Geistesströmungen in Frankreich ist der Kontakt mit Italien. 1494/95 fällt Charles VIII. in Italien ein und erobert Neapel, ein Sieg, den bereits sein Nachfolger wieder verspielt. Einen wichtigen Impuls für das gesellschaftliche Klima in Frankreich liefert der kulturelle Anreiz, der aus Italien ins Land kommt. Zunächst enttäuscht aber

der Nachfolger von Charles VIII., Louis XII., der den Thron 1498 besteigt, die Hoff- nung der Humanisten auf Unterstützung.40 Um so größere Erwartungen haben sie an die Herrschaft von François I.

II.2.1.4.1. François I.

„Le règne du roi François a été une période décisive dans la prise de conscience de l’identité française,“41 meint Gilbert Gadoffre mit Blick auf die religionspolitischen und soziokulturellen Entscheidungen des Königs.42 Seine Schwester, Marguerite d’Angoulême, hat wegen ihrer Neigung zur protestantischen Reform die strittigen Reli- gionsfragen bis in das persönliche Umfeld des Königs getragen. Vermutlich ist die

Haltung seiner Schwester mit ein Grund dafür, daß François I. lange keine klare Posi- tion für oder gegen die Reformation bezieht, sondern eine „attitude changeante“43 an den Tag legt. Im Endeffekt ist er für eine humanistische, gallikanische Erneuerung der überkommenen Kirche eingetreten, ohne mit der traditionellen Struktur zu brechen. Dabei werde er von einer offenen und kulturinteressierten Haltung beeinflußt, die ihn nicht an seinem Heil zweifeln lasse: „Si ces dispositions lui interdisaient d’aider une révolution religieuse, elles le poussaient à épurer et à améliorer ‚son‘ église.“44

Die Handlungsweisen des Königs sind zwiespältig. Georg Florian Münzer ist der Mei- nung,

daß sich die Gleichzeitigkeit von ketzerfeindlichen und ketzerfreundlichen Maßnahmen des Königs aus dessen Respekt vor der humanistischen Gelehrtenwelt heraus erklären lasse: Der Gelehrte war über jeden Verdacht der Ketzerei erhaben, der einfache Handwerker dagegen hatte beim leisesten Argwohn keinen Schutz zu erwarten.45

Der mäßigende Einfluß des Königs wird am Beispiel von Louis de Berquin deutlich.46 Bei einer Hausdurchsuchung, die bei ihm durchgeführt wird, werden Schriften von Luther gefunden, die verboten sind. In das Verfahren gegen Berquin, in dem ihm die Todesstrafe droht, greift François I. ein und bringt es vor seinen Grand conseil, wo es unbehandelt liegen bleibt. Als der König 1525 in Pavia gefangen ist47, wird Berquin er- neut angeklagt, der König verhindert bei seiner Rückkehr im folgenden Jahr allerdings jede weitere Verfolgung. Schließlich wird Louis de Berquin zu lebenslanger Haft und einer Geldstrafe verurteilt. Ein vergleichsweise mildes Urteil, da andere Delinquenten auf dem Scheiterhaufen48 verbrannt werden. Ungünstigerweise legt er gegen das Urteil

Berufung ein, die das Parlement am 17. April 1527, als der König erneut nicht in Paris, sondern in seinem Schloß in Blois weilt, verhandelt und zum Anlaß nimmt, kurzen Prozeß zu machen. „They imposed an additional fine on Berquin for the expenses of the extra trial, condemned him to death at ten in the morning, and burned him at noon.”49

Die Gefangenschaft des Königs in Padua wirkt sich negativ auf das innenpolitische Klima aus. „La France est prise d’une de ces paniques où, par peur, on sacrifie toutes les libertés.“50 Verstärkt wird diese Tendenz dadurch, daß seine konservativ-katholische Mutter für das Interim die Amtsgeschäfte übernimmt. Nach seiner Freilassung erscheint es François I., um die Niederlage wett zu machen, opportun in Frankreich die innere Einheit, deren Voraussetzung ihm die religiöse zu sein schien, wiederherzustellen. In diesem Zusammenhang benötigt er große finanzielle Ressourcen, die ihm vom Papst bereitgestellt werden – unter der Bedingung, daß der König in seinem Land gegen die

lutherische Sekte und andere Häresien vorgehe. Das aktiv-kämpferische Vorgehen der französischen Monarchie gegen die Reformation verstärkt sich unter seinem Nachfolger Henri II., der 1549 an die Macht kommt. Zwar beendet er die kriegerischen Auseinan- dersetzungen mit Italien. Allerdings „dans le but explicite d’avoir les mains libres pour mieux combattre l’hérésie.“51 Damit verstärken sich die religiösen Auseinandersetzun- gen im Inneren Frankreichs und münden schließlich in die blutigen Religionskriege.

[...]


1 Bohatec (1950), V.

2 Lefranc (1911), 1.

3 Higman (1998), 515.

4 Casalis/Roussel (1987), 17.

5 Marmelstein (1921), 1.

6 Lortsch (1910), 1f.

7 Im Jahr 1984 wurde eine sprachlich vorsichtig modernisierte Fassung veröffentlicht.

8 LRL II,2, 284a.

9 LRL II,2, 285a.

10 Greimas/Keane (1992), XIII.

11 LRL II,1, 73b.

12 Zit. nach Klare (1998), 49.

13 Marouzeau (1975), IX.

14 HLF, 14.

15 HLF, 30.

16 HLF, 31.

17 Marmelstein (1921), 98.

18 Dubois (1970), 24.

19 Lefranc (1911), 20.

20 Und das seit der Taufe von Clovis, die um 496 in Reims stattgefunden hat.

21 Bossert (1908), 154.

22 Cf. Jouanna (1997). Diese Arbeit liegt dem Kapitel zugrunde.

23 Wartburg (1946), 92.

24 Jouanna (1997), 39.

25 Jouanna (1997), 40.

26 Ibid.

27 Jouanna (1997), 42.

28 Cf. III.2.1.3.2.

29 Martin (1975), XII.

30 Jouanna (1997), 43.

31 Nach Luther lebt der Mensch gleichzeitig im geistlichen Reich in personaler Beziehung zu Gott und im weltlichen Reich als Untertan der staatlichen Obrigkeit.

32 Cf. Jouanna (1997), 43.

33 Lovy (1959), 17.

34 Dubief (1986), 36.

35 Jouanna (1997), 44.

36 Wartburg (1946), 92.

37 Cf. Jouanna (1997), 146-148.

38 Lovy (1959), 18.

39 Higman (1992), 151.

40 Cf. Budés De asse.

41 Gadoffre (1997), 339.

42 Cf. III.1.2.

43 Léonard (1961), 201.

44 Ibid.

45 Zit. nach Wolf (1983), 387.

46 Cf. McNeil (1975), 120.

47 Er hatte im Kampf mit Kaiser Karl V. dort eine vernichtende Niederlage erlitten.

48 „Ces ‚grands feux‘ étaient devenus si fréquents qu’on commençait à donner le nom d` ardentes aux chambres criminelles des parlements.“ Weiss (1889), XXXIX.

Final del extracto de 89 páginas

Detalles

Título
Vom Latein zu den Volkssprachen - Der Umbruch in der Verbreitung der christlichen Botschaft im 16. Jahrhundert
Universidad
Humboldt-University of Berlin  (Institut für Romanistik)
Calificación
1,7
Autor
Año
2002
Páginas
89
No. de catálogo
V10997
ISBN (Ebook)
9783638172714
Tamaño de fichero
972 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
latein, volkssprachen, umbruch, verbreitung, botschaft, jahrhundert
Citar trabajo
Ralf Strauss (Autor), 2002, Vom Latein zu den Volkssprachen - Der Umbruch in der Verbreitung der christlichen Botschaft im 16. Jahrhundert, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/10997

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