Die Wehrverfassung der Germanen und ihre Auswirkung auf die Gesellschaftsstruktur in Tacitus' Germania


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2005

20 Pages, Note: 1,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Wehrhaftmachung
2.1 Wehrhaftmachung im Vergleich zu römischen Bräuchen

3. Das Gefolgschaftswesen
3.1 Der Eintritt in die Gefolgschaft
Exkurs : Die Person des Tacitus
3.2 Die Gefolgschaft
3.3 Der Gefolgsherr
3.4 Gefolgschaftswechsel und Die Beziehung zwischen Gefolgsherr und Gefolge
3.5 Zivile Funktionen der Gefolgschaft
3.6 Faulenzerei
3.7 Diplomatische Funktion der Gefolgschaft

4 . inerpretatio romana bei Tacitus

5. Die germanische Gesellschaft bei Tacitus

6. Resümee

7. Bibliographie
7.1 Quellenverzeichnis
7.2 Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Tacitus’ ‚Germania’ nimmt in der heutigen Zeit eine besondere Stellung unter den uns zugänglichen antiken Quellen ein. Sie ist die einzige uns überlieferte rein ethnographische Schrift der Antike und behandelt, wie der Name schon sagt, die Germanen oder genauer: die germanischen Stämme und ihre Sitten und Gebräuche. Sie dient den Forschern auch heute noch als die wichtigste schriftliche Quelle zur Erforschung der Frühgeschichte der germanischen Stämme. Doch sie gibt auch Auskunft über das Germanenbild der Römer und auch darüber, wie Tacitus selbst die Römer im Verhältnis zu den Germanen beurteilte. Die Erforschung der Germania kann auf eine lange Tradition zurückblicken, dementsprechend unterschiedlich fallen die Interpretationen aus.

Die Abschnitte über die „Wehrhaftmachung und Gefolgschaft“ der Germanen[1] stellen im ersten Teil der Schrift eine Bruchstelle dar, die den Übergang von der Beschreibung der Gebräuche des öffentlichen Lebens (vita publica) der germanischen Stämme zu den Sitten im Privatleben (vita privata) der Germanen markiert[2]. Diese Bedeutung machte sie für die historische Forschung besonders interessant.

In der vorliegenden Arbeit möchte ich anhand der Kapitel 13 – 15 der ‚Germania’ die Auswirkungen der Wehrverfassung auf die Sozialstruktur untersuchen. Dabei werde ich mich an solchen Fragen richten, wie: Wie schildert Tacitus die germanische Gesellschaft und was will er damit bezwecken?

Um die Absicht der Aussagen Tacitus’ zu überprüfen, werde ich versuchen, mich auf den neuesten Stand in der Germanenforschung zu beziehen. Außerdem werde ich, um die Position des Autors und seine Motivation besser ergreifen zu können, hin und wieder die damaligen Zustände in Rom beleuchten.

2. Die Wehrhaftmachung

Um die Auswirkungen der Wehrverfassung der Germanen auf ihre Sozialstruktur zu untersuchen, möchte ich zunächst auf den Prozess der Wehrhaftmachung in der Germania eingehen.

Mit dem ersten Absatz des Abschnittes über die Wehrhaftmachung und Gefolgschaft der Germanen setzt Tacitus die Thematik des vorigen Abschnittes, in dem die Versammlungen der Germanen schon erwähnt wurden, fort: „Niemals, weder bei Sachen der Gemeinde noch bei eigenen, erledigen sie etwas anders als in Waffen“ (nihil autem neque publicae neque privatea rei nisi armati agunt)[3]. Seine Behauptung, dass die Germanen nicht einmal privatae rei ohne ihre Waffen erledigen, lässt diese in einem kriegerischen, für seine damaligen Zuhörer – die Bürger Roms – gefährlichen Licht erscheinen.

Der Umgang mit Waffen ist laut Tacitus nicht jedem Germanen gestattet, sie dürfen nur von wehrhaften Männern getragen werden. Diese Tatsache stellt ein ungeschriebenes Gesetz, eine gute Sitte dar, nachdem sich die Germanen richten: „Doch darf keiner Waffen tragen, ehe ihn der Stamm für wehrfähig erklärt“(sed arma sumere non ante cuiquam moris, quam civitas suffecturum probaverit)[4].

Durch die von Tacitus herausgearbeitete Wichtigkeit der Waffen für die Germanen soll die Bedeutung der nun angesprochenen Wehrhaftmachung, sowohl für den Stamm als auch für die betroffenen jungen Männer, unterstrichen werden. Des weiteren wird die Wichtigkeit dieser Institution durch ihren öffentlichen Charakter unterstrichen: „tum in ipso concilio […] ornant“[5]. Denn durch diese Wehrhaftmachung werden die Jünglinge zu Männern und dürfen fortan auch am öffentlichen Leben eines Stammes, d.h. an der Volksversammlung teilnehmen: „ante hoc domus pars videntur, mox rei publicae“[6].

Insofern hatte Erwin Wolff recht, als er behauptete, dass es laut Tacitus für die Germanen keinen „ honos ohne Waffen“ gäbe. „Die ‚ civile ’ Sphäre ist im germanischen öffentlichen Wesen der ‚militärischen’ Sphäre untergeordnet“[7]. Jedoch führt er den Gedanken nicht weiter aus.

Tacitus ordnet die geistige Reife der Germanen ihrer körperlichen Verfassung nicht nur unter. Er schafft ein Konstrukt, wonach Kopfentscheidungen von der physischen Kraft abhängig sind. Erst nachdem sich die jungen Krieger im Kampf bewährt haben, sind sie fähig, auch über andere Dinge, darunter auch politische, zu entscheiden. Somit ist die ‚ civile ’ Sphäre ohne die ‚militärische’ Sphäre gar nicht denkbar.

2.1 Wehrhaftmachung im Vergleich zu römischen Bräuchen

Es ist in diesem Fall offensichtlich, dass Tacitus die Eigenarten der Germanen durch Vergleiche mit den römischen Bräuchen und Begriffen seinen Hörern verständlich machen will.

Die Ausstattung der jungen Männer mit Schild und Frame sollte der Zielgruppe als Vergleich zum römischen Zeremoniell dienen, bei dem die Jünglinge mit einer weißen Toga (toga virilis) ausgestattet wurden, wonach sie das Recht bekamen an der Volksversammlung teilzunehmen: „Dies ist das Männerkleid der Germanen, dies die erste Zier der Jugend“ (haec apud illos toga hic primus iuventae honos)[8].

Durch diesen Vergleich versucht Tacitus, sein Auditorium zum Werten zu bewegen, „…er will (…) vor allem mitempfinden lassen, was diese Bräuche, Zeremonien, Satzungen den Germanen bedeuten, in welcher Moralität diese mores wurzeln, welche Seelenform dieser Verfassungsform zugeordnet ist“[9].

Trat der junge Römer durch das Anlegen der toga virilis eine bürgerliche Laufbahn an, machte der germanische Jüngling durch die Waffenverleihung den ersten entsprechenden Schritt in Richtung einer militärischen Karriere. Mit dieser Gegenüberstellung verdeutlicht Tacitus den Wert der Wehrhaftmachung für die Germanen.

Dabei scheint es nicht wichtig, wer genau den Jüngling in die Stammesgesellschaft aufnahm. Die Aufnahme kann „eines der Stammeshäupter, der Vater oder Verwandte“ (… vel principum aliquis vel pater vel propinqui …)[10] vollziehen[11]. Dadurch unterstreicht Tacitus nochmals die Bedeutung des Stammes, als die soziale Organisationsform bei den germanischen Völkern und mindert die Bedeutung anderer gesellschaftlicher Institutionen, wie zum Beispiel die der Sippe[12].

Die Ausstattung der Jünglinge mit Waffen bringt jedoch nicht nur Rechte, wie die Teilnahme an der Things mit sich, sie bedeutet außerdem, dass die jungen Männer nun an den Kriegshandlungen teilnehmen. Dazu müssen sie einer Gefolgschaft beitreten.

3. Das Gefolgschaftswesen

3.1 Der Eintritt in die Gefolgschaft

Die wehrhaften jungen Männer können nun in eine Gefolgschaft eintreten. Die hohe Abkunft oder Verdienste ihrer Väter erlauben es den Jünglingen, die Aufmerksamkeit eines Gefolgsherrn auf sich zu lenken: „ Insignis nobilitas aut magna patrum merita principis dignationem etiam adulescentulis assignant“ [13]. Damit leitet Tacitus ein neues Thema – die Gefolgschaft ein. Die Verbindung zum vorigen Abschnitt bildet die Waffenfähigkeit der jungen Männer, deren Tugend es nun sei, ihre Mannhaftigkeit in den Dienst eines Gefolgsherrn zu stellen. Bei dieser Aussage macht Tacitus auf die Fortführung der Tradition aufmerksam. Die Söhne führen die Verdienste ihrer Väter fort und stehen somit in deren Schuld und ihrem Schatten. Der andere Grund für die Aufnahme in ein Fürstengefolge ist die hohe Abkunft der Väter.

Tacitus vermeidet es absichtlich, das Schicksal jener zu erwähnen, deren Väter – sei es durch mangelnde Verdienste oder ihre niedere Abkunft – keinen besonderen Ruf genossen, und somit ihren Söhnen auch nicht helfen konnten. Er lässt einfach alle Jünglinge in ein Gefolge eintreten. Somit konstruiert er mit der Gefolgschaft eine gesellschaftliche Instanz, in der alle waffenfähigen – also politisch reifen Männer organisiert sind. Die Gefolgschaft bildet bei Tacitus den Kern des sozialen Gefüges bei den Germanen.

Doch bevor ich näher auf den Aufbau und die Strukturen innerhalb der Gefolgschaft eingehe, möchte ich, um besseres Verständnis für die Hintergründe zu bekommen, das Leben des Tacitus’ näher betrachten.

Exkurs: Die Person des Tacitus

Am Anfang möchte ich gleich vorwegnehmen, dass nur wenige Tatsachen über das Leben des Tacitus bekannt sind und viele der angeblichen Fakten in der modernen Geschichtsforschung immer noch umstritten sind[14]. Vermutlich als Sohn von Cornelius Tacitus, der zeitweilig der Statthalter der Provinz Gallien war, wurde Gaius Cornelius Tacitus ca. im Jahre 55 n. Chr. geboren. Solch eine Abkunft ermöglichte ihm ein für die damalige Zeit klassisches Studium der Rhetorik. Er musste sich schon bis dahin einen Namen als Redner gemacht haben, als er im Jahre 77 n. Chr. die, erst 13-jährige Tochter des Iulius Agricola heiratete. Tacitus durchlief eine für seinen sozialen Status übliche Ämterlaufbahn. Im Jahre 88 unter Domitian war er Prätor. Danach verbrachte er in Staatsdiensten einige Zeit außerhalb Roms, welches Amt genau er ausübte und in welcher Zeitspanne dies geschah ist unbekannt. Bekannt ist, dass er im Jahre 97 unter Nerva als Konsul tätig war. Am Ende seiner Laufbahn stand sein Dienst als Statthalter der Provinz Asien, den er wohl um 113 n. Chr. antrat. Laut der neusten Geschichtsforschung verstarb Tacitus am Anfang der Regierungszeit Hadrians (117-138 n. Chr.), ca. um das Jahr 120 n. Chr.[15].

Nach dem so genannten Domitian-Erlebnis[16] begann die eigentliche Karriere Tacitus’ als Geschichtsschreiber. Im Jahre 98 n. Chr. veröffentlichte er den ‚Agricola’, eine Biographie seines Schweigervaters, in der er außerdem seine publizistischen Absichten mitteilte. Als nächste Schrift veröffentlichte er im gleichen Jahr die ‚Germania’. Während der Herrschaftszeit Domitians war eine Geschichtsschreibung, wie Tacitus sie betrieb, nicht möglich. Nun aber waren die äußeren Bedingungen wieder gegeben, nur die innere Trägheit der Römer, ihre Passivität, die den Drang zum geschichtlichen Handeln lähmte, war noch vorhanden.

Diese – nun fehlende – virtus ist, neben Ruhm (gloria) und Freiheit (libertas) eine der Charaktereigenschaften, die Tacitus in seinen, für die republikanische Aristokratie typischen Wertekodex aufnimmt [17] . Die kaiserliche Macht schränkte jedoch den freien Wettbewerb der Aristokratie ein, dem die Republik ihre Größe zu verdanken hat. Andererseits zeigt sich Tacitus auch einsichtlich, dass die Zeit der Republik vorbei und die kaiserliche Macht notwendig ist. Diese Gegensätze durchziehen das ganze taciteische Œuvre.

3.2 Die Gefolgschaft

Der Ruhm (gloria) der Väter ist es nun, der den jungen Männern bei der Aufnahme in eine Gefolgschaft dienlich ist. Doch das reicht laut Tacitus noch nicht aus um eine Position möglichst nah am Gefolgsherrn zu besetzen. Die Neulinge werden erst anderen Männern in der Gefolgschaft zugestellt: „ ceteris robustioribus ac iam pridem probatis aggregantur, nec rubor inter comites aspici“ [18].

Innerhalb des Gefolges herrscht eine Hierarchie, diese ist keineswegs starr. Es ist selbstverständlich, dass die neu Aufgenommenen in dieser Hierarchie ziemlich weit unten angesiedelt sind. Nachdem der Ruf ihrer Väter sie in ein (evtl. Fürsten-) Gefolge gebracht hat, sind sie nun auf sich allein gestellt und müssen sich innerhalb des Gefolges behaupten. Das fördert den Wettbewerb und stärkt die Gefolgschaft. Durch die Mannhaftigkeit (virtus) also, durch ihren Mut ist es ihnen möglich, sich zu beweisen, um im Wettbewerb innerhalb des Gefolges zu bestehen[19].

Gerade diese Eigenschaften vermisste Tacitus, wie wir im vorangegangenem Abschnitt gesehen haben, in der römischen Gesellschaft. An dieser Stelle soll die Zielgruppe wieder zu einem Vergleich zwischen den römischen und den germanischen Tugenden gebracht werden. Im Unterschied zur römischen Gesellschaft wird der Aufstieg in der Hierarchie bei den Germanen durch Stärke und Mut, d.h. körperlichen Kampf, erreicht. Außerdem spielt Tacitus an dieser Stelle auf die potenzielle Gefahr an, die von den kriegerischen, germanischen Stämmen ausgeht und sich bis nach Rom ausweiten könnte.

3.3 Der Gefolgsherr

Die flexible Gefolgschaftsstruktur belegt außerdem, dass diese an sich nicht konstant, also keine Genossenschaft war: an ihrer Spitze steht der Gefolgsherr (princeps), der sich mit einer in sich abgestuften Gefolgschaft (comitatus) umgibt. Der Unterschied zwischen einem König (rex)[20] und einem Gefolgsherr ergab sich daraus, dass der Letztere im Gegensatz zum König seine Position den eigenen Führungsqualitäten verdankte und durch Erfolge im Krieg festigte, denn „ein großes Gefolge [lässt sich] nur durch Gewalt und Krieg unterhalten“[21]. Wurde er seinen Aufgaben nicht gerecht, konnte es, wie ich im folgendem Kapitel zeigen werde, passieren, dass sein Gefolge sich einen anderen Herren suchte. Dieses Konstrukt zeigt, dass die „Autorität eines Gefolgsherrn“ nur so lange „wie sein Erfolg im Krieg“ Bestand hatte[22].

Im Gegensatz zur zivilen römischen Gesellschaft mit einem lebenszeitlich regierendem princeps an ihrer Spitze, postuliert Tacitus eine vollkommen gegensätzliche, kriegerische germanische Gesellschaft, mit einem Kriegsführer als Oberhaupt, der sich selbst ständig im Kampf bewähren muss, um mit gutem Beispiel voranzugehen und sein Gefolge an sich zu binden. Dieses Gesellschaftskonstrukt möchte Tacitus seiner Zielgruppe nochmals verdeutlichen, indem er an deren Empfinden, mit der „Furcht des princeps vor der Schande der Niederlage“ appelliert[23].

3.4 Gefolgschaftswechsel und die Beziehung zwischen Gefolgsherr und Gefolge

Die Tatsache, dass junge Männer andere Völkerschaften aufsuchen, um mit diesen in den Krieg zu ziehen, erlaubt den Rückschluss, dass es für die Krieger möglich war, in Gefolgschaften anderer Stämme einzutreten. Diese Eigenart verwendet Tacitus als Mittel, um die ungeregelten, wilden Zustände und den Zusammenhalt der germanischen Stämme untereinander zu betonen. Der Gefolgschaftswechsel, bei dem sich die jungen Männer dank ihrer libertas einem anderen Herrn anschlossen, deckt sich nicht mit der von manchen Historikern vertretenen These, die Krieger leisteten ihren Dienst in der Gefolgschaft aus reiner Tugend, und dass allein „die Furcht vor Schande, das Beispiel der Anführer“ für sie bindend war[24].

Mehr noch, unter Berücksichtung des Aspektes, dass der Herrenwechsel in Friedenszeiten stattfindet, nämlich dann, „wenn der Heimatstamm in langer Friedensruhe erstarrt“[25], erscheint die These vom gegenseitiger Loyalität, auf der die Beziehung zwischen dem Gefolge und dem Herrn aufbaut weitaus akzeptabeler[26].

Der Gedanke der Loyalität durchzieht gänzlich die Kapitel über die Wehrhaftmachung und die Gefolgschaft. Dabei bietet sich ein Bild von einem üblichen ‚Arbeitsverhältnis’, nach dem die Soldaten für ihre Leistungen, die sie für ihren Herrn verrichteten, besoldet wurden.

Im Kampf mussten die Krieger die höchste Leistung erbringen und ihren Herrn beschützen, denn es wäre „schimpflich für das Gefolge, es dem Herrn an Tapferkeit nicht gleichzutun“[27]. Für diesen Dienst wurden sie von Ihrem Herrn entlohnt, indem er ihnen „ihr Streitroß und die blutige und siegbringende Frame“ bereitstellte. Außerdem sorgte er für die „Mahlzeiten und die wenn auch einfachen, so doch reichlichen Schmausereien“[28], somit band er sein Gefolge an sich und es diente ihm „im Frieden [als] eine Zier und im Kriege als Schutz“[29].

Solch eine Art der Entlohnung musste den Römern als primitiv erscheinen. Tacitus’ Absicht die simplicitas der Germanen herauszuarbeiten, zielte jedoch auch auf die Assoziation mit dem „altrömischen Gefühl“, das ihm als verlorenes Ideal diente[30].

Um das Gefolge zu versorgen, unternahm der Herr mit diesem Raubzüge, die deswegen nicht schimpflich waren, weil sie den Zweck ihres Lebensunterhaltes hatten.

Im Falle einer Gegenüberstellung zu der römischen Gesellschaft erreicht Tacitus nun ein Bild, das die Unterschiede zwischen der römischen und der germanischen Gesellschaft noch deutlicher zeigt. Im Gegensatz zum Römer, der durch geistige Anstrengung seine Karriere vorantrieb und eine möglichst hohe Stellung anstrebte, wie es z.B. bei einer Ämterlaufbahn der Fall war, verdingte sich ein Germane laut Tacitus durch körperlichen Einsatz und die eigene virtus seinen Lebensunterhalt und – was nicht minder wichtig ist – Anerkennung innerhalb der Gefolgschaft, bei seinem Herrn und womöglich auch bei anderen Stämmen. Denn „nicht nur im eigenen Stamme auch bei den Nachbarn ist bekannt und berühmt, wer sich durch ein zahlreiches und tapferes Gefolge hervortut“ (nec solum in sua gente cuique, sed apud finitimas quoque civitates id nomen, ea gloria est, si numero ac virtute comitatus emineat)[31].

3.5 Zivile Funktionen der Gefolgschaft

Auch wenn die Hauptaufgabe der Gefolgschaft die Kriegsführung war, wurde diese zu Friedenszeiten nicht aufgelöst und diente den Gefolgsherren laut Tacitus als eine Zier (decus), mit der sie sich Ansehen (dignitas) erwerben konnten.

Hierbei verdeutlicht Tacitus, dass die Organisationsform der Gefolgschaft kein reiner Zweckverband war, sondern auch in Friedenszeiten weiterhin existierte[32]: „stets von einer großen Schar auserlesener junger Männer umgeben zu sein, ist im Frieden eine Zier und im Kampfe ein Schutz“ (magno semper et electorum iuvenum globo circumdari in pace decus, in bello praesidium)[33]. An dieser Stelle zieht er eine Verbindungslinie zwischen Kriegs- und Friedenszeiten. Die Gefolgschaft hat im Frieden zwar eine andere Funktion aber sie selbst bestand weiterhin. Nun sollte sie dem Herrn als Symbol seiner Macht bei diplomatischen Beziehungen dienlich sein. Potentielle Gegner konnten auf diese Weise zu Tributzahlungen bewegt werden; mächtige Verbündete sahen sich dadurch gezwungen, Gesandte auszuschicken, um den Gefolgsherrn mit Geschenken auf ihre Seite zu ziehen. Dadurch verleiht Tacitus dem Gefolgsherrn (und seiner Gefolgschaft) Funktionen, durch welche er in der Lage war, außenpolitische Entscheidungen zu beeinflussen oder gar zu treffen und somit die inneren Angelegenheiten eines Stammes mitzuentscheiden.

Projiziert auf die römische Gesellschaft entsteht wiederum der Eindruck vom Germanen, der durch seine Kraft und seinen Mut auch die empfindlichsten außenpolitischen Entscheidungen zu treffen pflegt, die von Römern, wie er später schreibt, mit Geld geregelt werden: „Wir haben sie schon dazu gebrach auch Geld anzunehmen“ (iam et pecuniam accipere docuimus)[34].

Ihre wichtige Position als Krieger, erlaubt es den Gefolgschaftsmitgliedern, ihre Funktionen innerhalb des Stammes auf das Jagen zu beschränken, denn das entspricht auch in Friedenszeiten der virtus der Krieger[35].

Falls die kriegslose Zeit länger andauert und die Vorräte aufgebraucht sind, haben diese immer noch die Möglichkeit, andere Gefolgschaften aufzusuchen, um mit ihnen durch Raubzüge die materiellen Bedürfnisse zu befriedigen[36]. Die libertas und die Wildheit naturverbundener nordischer Völker aus taciteischer Sicht, ermöglicht es ihnen, sich Nichts und Niemandem verpflichtet zu fühlen und ihrer – in taciteischen Begriffen einzig wahren – Tugend, der Mannhaftigkeit nachzukommen.

3.6 Faulenzerei

Unter Berücksichtigung dieser zwei Aspekte (libertas, virtus) bildet die folgende Aussage von der Faulenzerei der Germanen in Friedenszeiten nur einen scheinbaren Widerspruch. Der Behauptung, dass die Gefolgschaftsmitglieder in Friedenszeiten mehr dem „Nichtstun, Schlafen oder Essen“ ergeben sind und all die alltäglichen Arbeiten den übrigen Stammesmitgliedern überlassen[37], geht der Satz voraus, dass es als „schlaff [gilt] sich mit Schweiß zu erarbeiten, was man mit Blut erringen kann“ (pigrum quin immo et iners videtur sudore acquirere quod possis sanguine parare)[38]. Somit ist das Faulenzen nicht als Abwertung der Feldarbeit zu verstehen, die ist in diesem Fall eher zweitrangig; es dient eher der Aufwertung kriegerischer Tugend als Lebensunterhalt. Das Nichtstun ist eine Ausartung der libertas, die den Germanen anhafte und sich in ihrer Extremform, den maßlosen Gelagen und Mahlzeiten äußere. Das Fehlen der disciplina verursacht laut Tacitus Chaos und Uneinigkeit (discordia), wodurch er das Wilde und Unbändige der germanischen Völker nochmals unterstreicht[39].

Die Vielfalt der Möglichkeiten für das Gefolge in den kriegsfreien Zeiten erlaubt den Rückschluss, dass die Funktion der Gefolgschaft in Friedenszeiten nicht klar geregelt war bzw., dass Tacitus seinen Hörern solch einen Eindruck vermitteln wollte. Dadurch entsteht der Eindruck, dass für diese Art von Gesellschaft nur eines eindeutig wäre und zwar ihr Drang zum Krieg. Deswegen ist die Passage über die Friedenszeit nicht als Schilderung derselben zu verstehen, sondern eher als Beschreibung der Unfähigkeit der Germanen, friedlich zu bleiben. Der römische Hörer müsste sich in seinem Eindruck von den Germanen als einem Kriegsvolk nochmals bestätigt gefühlt haben.

3.7 Diplomatische Funktion der Gefolgschaft

Die Gefolgschaft, welche in erster Linie immer noch als Streitkraft dient, hat – wie es im Abschnitt 14, 2 deutlich wird – auch eine diplomatische Funktion. „Und nicht nur im eigenen Stamme auch bei den Nachbarn ist bekann und berühmt, wer sich durch ein zahlreiches und tapferes Gefolge hervortut“ (nec solum in sua gente cuique, sed apud finitimas quoque civitates id nomen, ea gloria est, si numero ac virtute comitatus emineat)[40]. Die Folge dieser Berühmtheit ist die Aufnahme diplomatischer Beziehungen seitens der benachbarten Stämme: „Denn ihn umwirbt man durch Gesandte und ehrt man durch Geschenke“ (expetuntur enim legationibus et muneribus orantur)[41]. Dadurch ist einem Gefolgsherrn die Möglichkeit gegeben, „einen drohenden Krieg“ allein durch seien Ruf (fama) zu verhindern[42].

Diese diplomatische Funktion ist erst auf Grund der körperlichen Überlegenheit einer Gefolgschaft möglich. Insofern muss erst gekämpft und die virtus aufgebracht werden, um einen entsprechenden Ruf (fama) zu bekommen, damit potenzielle Kriege durch Diplomatie verhindert werden können. An dieser Stelle unterscheidet Tacitus nicht zwischen dem Gefolgsherrn und dem Stammesfürsten. Solch eine Unterscheidung käme ihm bei seiner Absicht auch nicht entgegen. Die Übertragung der auswärtigen Beziehungen auf eine Person, welche in erster Linie ein Krieger ist, dient Tacitus als eine weitere Verdeutlichung der germanischen simplicitas.

4 . inerpretatio romana bei Tacitus

Das Bild der kriegerischen Germanen bei Tacitus’ ist ethnozentrisch ausgerichtet, das entspricht der interpretatio Romana, einer für die antike Ethnographie üblichen Darstellung fremder Völker[43]. Hierbei befanden sich die nordischen Völker, unter ihnen die germanischen Stämme nördlich von Rom, was den Ethnographen als Bezugs- und somit auch Mittelpunkt galt. Das Klima, welches den antiken Ethnographen neben der Kultur für die Charaktereigenschaften eines Volkes ausschlaggebend war, ist nördlich der Alpen rauher und kälter als in den Mittelmeergebieten. Dementsprechend grob mussten auch die Charaktereigenschaften der Germanen ausfallen. Das kalte Wetter härte das Fleisch ab, es mache es „undurchlässig“ und produziere somit eine innere Wärme und Heißblütigkeit, das ist die Logik der sogenannten antiken Klimatheorie. Diese innere Wärme verlieh den Germanen ihren Drang zu kriegerischen Auseinandersetzungen und andere besondere Charakterzüge. Tacitus erwähnt die Auswirkungen des Klimas auf die Eigenart der Germanen in der geographischen Beschreibung im ersten Teil der ‚Germania’: „wohl aber sind sie [die Germanen - A. M.] durch Klima oder Bodenbeschaffenheit gegen Kälte abgehärtet“ (frigora atque inediam caelo solove assueverunt) [44].

Andererseits verhindere die Heißblütigkeit, in der Interpretation antiker Ethnographen, die Entwicklung der geistigen Kraft, welche den südlichen (wieder von Rom ausgehend) Völkern vorbehalten war. Rom lag geographisch genau zwischen diesen beiden Polen und war somit den südlichen Völkern körperlich überlegen, die Nördlichen konnte es mit seinen geistigen Kräften beherrschen[45]. An diesem Beispiel werden auch die Ansätze einer anderen antiken ethnographischen Theorie, der Zivilisationstheorie, ersichtlich.

Danach könnten die Barbaren nur mit Hilfe von zivilisierten (südlichen) Völkern zur Kultur und Bildung gelangen, weil die Letzteren den Zustand der Erstgenannten als „eine entwicklungsgeschichtlich bedingte Vorstufe der eigenen Zivilisation“ verstanden[46]. Das dreigliedrige Wald-Acker-Siedlungs-Schema ordnet die Barbaren ganz unten, also im Wald lebend ein. Damit geht ein von Waffen und Krieg begleitetes Leben einher, denn die zur Verteidigung als notwendig erachteten Stadtmauern fehlten. Die nordischen Barbaren ernährten sich vom Wild und betrieben Jagd, weswegen sie landwirtschaftliche Arbeiten verschmähten. Gute Sitten regelten ihren Alltag, weil die Notwendigkeit bzw. überhaupt die Möglichkeit zu einer Gesetzgebung, durch ihre nomadisierende Lebensweise nicht gegeben wäre[47].

5. Die germanische Gesellschaft bei Tacitus

Unter Berücksichtigung dieser Vorstellungen wird die Tendenz des Abschnittes über die Wehrhaftmachung bei Tacitus ersichtlich. Auch wenn die genaue Sozialstruktur der Germanen nach dem heutigen Stand der historischen Forschung unbekannt ist, sodass ein angemessener Vergleich der tatsächlichen Lage mit der Schilderung derselben bei Tacitus nur schwerlich angestellt werden kann – zumal die historische Forschung zur Sozialstruktur der Germanen auch Tacitus’ Germania als Quelle benutzt und zu oft, mit umso verhängnisvolleren Folgen das Taciteische unreflektiert wiedergibt[48] - ist es nun möglich zu sagen, was Tacitus mit dem Aufbau solch eines Gesellschaftskonstruktes bezwecken wollte.

Die germanische Sozialstruktur erscheint durch und durch als kriegerisch. Sie ist um die Säule des Gefolgschaftswesens aufgebaut. Keiner anderen gesellschaftlichen Institution schenkt Tacitus so viel Aufmerksamkeit – immerhin sind es drei Abschnitte –, wie der Gefolgschaft.

Das beginnt bei der Aufnahme der Jünglinge in das öffentliche Stammesleben und somit ihrer Teilnahme an der Volksversammlung nach dem Erreichen der Wehrhaftigkeit, denn aus klima- und zivilisationstheoretischer Sicht ist die wichtigste Eigenschaft der barbarischen Völker, die ihnen das Überleben sichert, der Umgang mit der Waffe. Dabei werden „Germanen und Römer, germanisches und römisches Wesen (…) in der mannigfachsten Weise zueinander in Beziehung gesetzt, politisch (sic!) kulturell (sic!) moralisch (sic!) religiös“[49].

Die barbarische Welt der Germanen stellt einen Gegensatz zum zivilisierten Rom dar, somit dient dieses Gegenkonstrukt als Hilfe zur Selbstdefinition der Römer. Es macht sie auf die eigenen Zustände aufmerksam und verleitet zum Vergleich. „Der Comitat vertritt bei den Germanen Ämterlaufbahn, Militärdienst, Clientel und Patronat er ist diesen römischen Einrichtungen – zwar nicht gleich aber äquivalent“[50].

Der Eintritt der Jünglinge in eine Gefolgschaft ist für Tacitus der logische zweite Schritt in Richtung Selbständigkeit. Andere Möglichkeiten zieht er gar nicht in Erwägung und erzeugt somit den Eindruck, dass praktisch alle jungen wehrfähigen Männer in einer Gefolgschaft organisiert waren und keinen anderen Beschäftigungen nachgingen. Es darf bezweifelt werden ob das tatsächlich der Fall war, mit Hinblick auf die antiken Interpretationsmuster wird es jedoch verständlich, warum andere Karrieremöglichkeiten der jungen Germanen für Tacitus uninteressant waren. Erstens erlaubte die schon erwähnte klimabedingte „Heißblutigkeit“ es den Barbaren nicht, einer anderen Beschäftigung nachzugehen, zweitens musste das ungeschützte Land verteidigt werden, denn: „daß die Völkerschaften der Germanen keine [befestigten] Städte bewohnen, ist hinreichend bekannt, ja dass sie nicht einmal zusammenhängende Siedlungen dulden“ (nullas Germanorum populis urbes habitari satis notum est, ne pati quidem inter se iunctas sedes)[51].

Die Struktur der Gefolgschaft selbst besitzt solch eine Eigendynamik, dass die tapfersten und mutigsten Krieger dank ihrer virtus nach oben, möglichst nah an den Gefolgsherrn aufsteigen, dieser Posten selbst blieb jedoch unantastbar. Solch eine Struktur erlaubte eine Karriere bei einem princeps, der nach seinen Führungsqualitäten beurteilt wurde und deshalb mit gutem Beispiel vorangehen musste, damit es die Krieger ihm gleichtaten und ihr Leben in seinen Dienst stellten. Das Leben musste jedoch vom Herrn auch gut organisiert, das Gefolge versorgt werden, ansonsten bestand für dieses die Möglichkeit den Herrn zu wechseln.

Was Tacitus hier postuliert ist eine stark moralistische Gesellschaftsordnung, die auf – auch von ihm selbst vertretenen – adelsaristokratischen Werten basiert. In diesem Fall erscheint die Unzivilisiertheit der Germanen in einem positiven Licht; deren ursprüngliche, unberührte Wertvorstellungen sollen dabei auch der römischen Gesellschaft als ein Ideal dienen.

Gleichzeitig erscheint die germanische Gesellschaft bei Tacitus an dieser Stelle in einem gefährlichen Licht, denn nur eine militärische Karriere bietet Aufstiegschancen, im Gegensatz zu Rom, wo eine zivile, politische Karriere angestrebt wurde. Durch ihre im Kampf bewiesene virtus regelten die Germanen auch die außenpolitischen Angelegenheiten. An dieser Stelle decken sich die Aufgaben der Gefolgschaft mit denen des Stammes. Es ist bei Tacitus nicht ganz klar, wann eine Gefolgschaft im Namen eines Stammes und wann sie ungebunden von diesem agiert. Von Fall zu Fall erweckt er den Eindruck, dass der König eines Stammes (rex) gleichzeitig auch der Anführer einer Gefolgschaft (dux) ist; an entscheidenden Stellen verwendet er bewusst übergeordnete Begriffe wie princeps um seine Zuhörer bzw. Leser im Unklaren zu lassen.

Wir können jedoch mit Sicherheit sagen, dass die Gefolgschaft die Struktur eines Stammes in einem hohen Maße beeinflusst. Durch die Betonung des Faulenzens in Friedenszeiten verdeutlicht Tacitus nochmals seine Vorstellung von den kriegerischen Germanen. Ihre Streben nach mutigen Taten, verbietet es ihnen, sich in Friedenszeiten anderweitig zu beschäftigen. Deswegen bleibt die alltägliche Arbeit: “die Sorge für Haus Hof und Feld (…) den Frauen, den alten Leuten und allen Schwachen im Hauswesen überlassen; sie selber faulenzen“ (delegata domus et penatium et agrorum cura feminis senibusque et infirmissimo cuique ex familia: ipsi hebent)[52].

Die Gesellschaft innerhalb der germanischen Stämme wird von Tacitus in zwei Gruppen eingeteilt. Auf der einen Seite befindet sich die Gefolgschaft; sie ist für die wichtigen Aufgaben – Kriege und diplomatische Beziehungen zuständig. Diese Funktion bringt die Gefolgschaft in Kontakt mit anderen Gesellschaften, unter anderem mit Römern.

Somit überträgt Tacitus der zweiten Gesellschaftsgruppe, den Frauen, den Alten und Schwachen, alle zivilen Aufgaben innerhalb des Stammes zu. Diese sind unwichtig, deswegen werden sie von ihm in einem einzigen Satz abgehandelt. Es verwundert auch nicht, denn mit dieser Gruppe kommen die Römer gar nicht in Berührung.

6. Resümee

Mit seiner Schilderung des Gefolgschaftswesens in der Germania reiht sich Tacitus in die Tradition der antiken Ethnographie ein. Durch die Übertragung antiker Barbarenklischees auf das Gefolgschaftswesen und die Gesellschaft der Germanen zeichnet er ein Bild von einem unzivilisierten, kriegerischen Volk, das einerseits als Mahnung an damalige römische Gesellschaft und andererseits als ein vorbildlicher Gegenentwurf zur ihrer damaligen Lebensmoral verstanden werden wollte. Deshalb ist es eher ein Zufall gewesen, dass Tacitus die Germanen als Objekt seiner ethnographischen Beschreibung wählte. Dies wird des weiteren durch die Tatsache untermauert, dass das Gefolgschaftswesen bei den Germanen, späteren antiken Quellen fremd ist[53], und dass der Gefolgschaftsbegriff ohne die Germania kaum in Verbindung mit germanischen Stämmen gebracht worden wäre.

Deswegen sind die Aussagen Tacitus nur mit Vorsicht zu genießen und erlauben uns höchstens, einige Rückschlüsse über taciteische und römische Wertekodizes zu ziehen. „Die gesellschaftlich-politische“ Struktur der germanischen civitas strebt er [Tacitus – A. M.] [dagegen] zu erfassen und zu gestalten“[54].

Die stark tendenziöse Darstellung des germanischen Gefolgschaftswesens und seiner Auswirkungen auf die Gesellschaftsstruktur bei Tacitus verbietet es uns, die Behauptungen aus der Germania unreflektiert und unkritisch in die Geschichte der Germanen zu übernehmen.

7. Bibliographie

7.1 Quellenverzeichnis

Tacitus, Germania, übersetzt, erläutert und mit einem Nachwort von Manfred Fuhrmann, Stuttgart 1972.

Publius Cornelius Tacitus, Agricola – Germania – Dialogus de Oratoribus. Die historischen Versuche, hg. v. Karl Büchner, bearb. v. Reinhard Häussler, Stuttgart ³1985.

7.2 Literaturverzeichnis

Büchner, Karl (Hg.), Vorwort, in: Publius Cornelius Tacitus, Agricola – Germania – Dialogus de Oratoribus. Die historischen Versuche , hg. v. Karl Büchner, bearb. v. Reinhard Häussler, Stuttgart ³1985.

Fuhrmann, Manfred, Nachwort, in: Tacitus, Germania, übersetzt, erläutert und mit einem Nachwort von Manfred Fuhrmann, Stuttgart 1972.

Jahnkuhn, Herbert / Dieter Timpe (Hg.), Beiträge zum Verständnis der Germania des Tacitus. Bericht über die Kolloquien der Kommission für die Altertumskunde Nord- und Mitteleuropas im Jahr 1986, (Teil I), Göttingen 1989.

Jens, Walter, Libertas bei Tacitus, in: Hermes 84, 1956. S. 331-352. Krüger, Bruno / Heinz Seyer, Gesellschaftstruktur und Verfassung der germanischen Stämme in den letzten Jahrhunderten vor unserer Zeitrechnung, in: Joachim Herrmann (Hg.), die Germanen. Geschichte und Kultur der germanischen Stämme in Mitteleuropa, (Bd. I), Berlin (Ost) 1976. S.255-259.

Leube, Achim, die Gesellschaft. Entwicklung und Strukturen, in: Joachim Herrmann (Hg.), die Germanen. Geschichte und Kultur der germanischen Stämme in Mitteleuropa, (Bd. I), Berlin (Ost) 1976. S. 508-525.

Lund, Allan. A., Zum Germanenbild der Römer. Eine Einführung in die antike Ethnographie, Heidelberg 1990.

Lund, Allan A., Die ersten Germanen. Ethnizität und Ethnogenese, Heidelberg 1998.

Mader, Ulrich Joachim, Sippe und Gefolgschaft bei Tacitus und in der westgermanischen Heldendichtung, Diss. phil. Kiel 1940.

Mildenberger, Gerhard, Sozial- und Kulturgeschichte der Germanen. Von den Anfängen bis zur Völkerwanderungszeit, Stuttgart 1972.

Moog, Ferdinand Peter, Germanische Erziehung bei Tacitus. Rom vor dem Hintergrund germanischer Geschichte, Bonn 1992.

Much, Rudolph, Die Germania des Tacitus, Heidelberg ³1967.

Nesselhauf, Herbert, Tacitus und Domitian, in: Hermes 80, 1952. S. 222-245.

Norden, Eduard, Die germanische Urgeschichte in Tacitus Germania, Darmstadt 41959.

See, Klaus von, Barbaren, Germanen, Arier. Die Suche nach der Identität der Deutschen, Heidelberg 1994.

Wolff, Erwin, Das Geschichtliche Verstehen in Tacitus’ Germania, in: Hermes 69, 1934. S. 122-166.

[...]


[1] Tac. Germ. 13-15. In Übersetzung von Manfred Fuhrmann, vgl.: Tacitus, Germania, hg. v. Manfred Fuhrmann, Stuttgart 1972.

[2] Vgl.: Fuhrmann, Manfred, Nachwort, in: Tacitus, Germania hg. v. Manfred Fuhrmann, Stuttgart 1972. S. 98.

[3] Tac. Germ. 12, 2.

[4] Tac. Germ, 13, 1.

[5] Ebd.

[6] Ebd.

[7] Vgl.: Wolff, Erwin, Das Geschichtliche Verstehen in Tacitus’ Germania, in: Hermes 69, 1934. S. 127.

[8] Ebd.

[9] Vgl.: Wolff, Erwin, Das geschichtliche Verstehen in Tacitus’ Germania, in: Hermes 69, 1934. S. 126.

[10] Tac. Germ. 13, 1.

[11] Die Wehrhaftmachung durch einen Fürsten interpretiert Rudolph Much als eine auszeichnende Waffensohnschaft oder einen Eintritt in das Fürstengefolge, vgl.: Much, Rudolph, Die Germania des Tacitus, Heidelberg ³1967. S. 222-223.

[12] Die nationalistischen Germania-Forschung hat immer wieder versucht die hohe Bedeutung der Sippe bei den Germanen herauszuarbeiten, vgl.: Mader, Ulrich Joachim, Sippe und Gefolgschaft bei Tacitus und in der westgermanischen Heldendichtung, Diss. phil. Kiel 1940.

[13] Tac. Germ. 13, 2.

[14] Noch in der bearbeiteten Wiederauflage der von Karl Büchner im Jahre 1954 verfassten Einleitung zu den „Historischen Versuchen“ wird die Exaktheit des Namens bezweifelt, vgl.: Büchner, Karl, Vorwort, in: Publius Cornelius Tacitus, Agricola – Germania – Dialogus de Oratoribus. Die historischen Versuche, hg. v. Karl Büchner, bearb. v. Reinhard Häußler, Stuttgart ³1985. S. 12-13.

[15] Vgl.: Fuhrmann, Manfred, Nachwort, in: Tacitus, Germania, hg. v. Manfred Fuhrmann, Stuttgart 1972. S. 93-94.

[16] Gemeint ist die Herrschaftszeit Domitians (81-96 n. Chr.), in der die Meinungsfreiheit eingeschränkt war, was Tacitus als Rhetoriker in seinem Wirken sehr einschränkte, vgl.: Tac. Agr. 2.

[17] Mehr zu dem virtus-Begriff bei Tacitus, vgl.: Büchner, Karl, Vorwort zur Germania, in: Publius Cornelius Tacitus, Agricola – Germania – Dialogus de Oratoribus. Die historischen Versuche, hg. v. Karl Büchner, bearb. v. Reinhard Häußler, Stuttgart ³1985. S. 131-134. Außerdem, vgl.: Jens, Walter, Libertas bei Tacitus, in: Hermes 84, 1956. S. 331-352.

[18] Tac. Germ. 13, 2.

[19] Doch das ist – wie ich später zeigen werde – nicht der einzige Grund für den Eifer des Gefolges.

[20] Tacitus verwendet auch für den König die Bezeichnung ‚princeps’, vgl.: Tac. Germ. 13, 1.

[21] Tac. Germ. 14, 2.

[22] Vgl.: Moog, Ferdinand Peter, Germanische Erziehung bei Tacitus. Rom vor dem Hintergrund germanischer Geschichte, Bonn 1992. S. 36-37.

[23] Vgl.: Wolff, Erwin, Das Geschichtliche Verstehen in Tacitus’ Germania, in: Hermes 69, 1934. S. 126.

[24] Diese These wurde z.B. von Karl Büchner und Walter Jens vertreten, vgl.: Büchner, Karl, Vorvort zur Germania, in: Publius Cornelius Tacitus, Agricola – Germania – Dialogus de Oratoribus. Die historischen Versuche, hg. v. Karl Büchner, bearb. v. Reinhard Häußler, Stuttgart ³1985. S. 129.

[25] Tac. Germ. 14, 2.

[26] Vgl.: Todd, Malcolm, Die Germanen. Von den frühen Stammesverbänden zu den erben des weströmischen Reiches, Stuttgart 2000. S.35.

[27] Tac. Germ. 14, 1.

[28] Tac. Germ. 14, 2.

[29] Tac. Germ. 13, 2.

[30] Vgl.: Wolff, Erwin, Das Geschichtliche Verstehen in Tacitus’ Germania, in: Hermes 69, 1934. S. 131.

[31] Tac. Germ. 13, 2.

[32] Unter Berücksichtung der Rückschlüsse aus dem vorigen Kapitel, ist das Verbleiben des Gefolges bei einem Herrn auch in Friedenszeiten nur so lange möglich, wie es die Vorräte erlaubten.

[33] Tac. Germ. 13, 2.

[34] Tac. Germ. 15, 2.

[35] Tac. Germ. 15, 1.

[36] Tac. Germ. 14, 2.

[37] Tac. Germ. 15, 1.

[38] Tac. Germ. 14, 2.

[39] Vgl.: Jens, Walter, Libertas bei Tacitus, in: Hermes 84, 1956. S. 349-352.

[40] Tac. Germ. 14, 2.

[41] Ebd.

[42] Tac. Germ. 13, 2.

[43] Unter interpretatio romana verstehe ich in diesem Fall die Verwendung bekannter Begriffe für die Beschreibung fremder Kulturen nicht nur im religiösen Sinne, wie z. B. die Verwendung von römischen Götternamen für fremde Gottheiten, sondern auch die ethnozentrische Darstellung fremder Kulturen bei antiken Autoren, um diese ihrem (in diesem Fall römischen) Publikum einfacher erklären zu können, vgl.: Lund, Allan. A., Zum Germanenbild der Römer. Eine Einführung in die antike Ethnographie, Heidelberg 1990. S. 22-23.

[44] Tac. Germ. 4.

[45] Vgl.: Lund, Allan. A., Zum Germanenbild der Römer. Eine Einführung in die antike Ethnographie, Heidelberg 1990, S. 37-42.

[46] Vgl.: See, Klaus von, Barbaren, Germanen, Arier. Die Suche nach der Identität der Deutschen, Heidelberg 1994. S. 38.

[47] Ebd. S. 38-43.

[48] Im Handbuch zur Geschichte und Kultur der germanischen Stämme werden Passagen aus der ‚Germania’ zitiert, um germanische Gesellschaftsstrukturen aufzuzeigen, ohne dass eine kritische Analyse der Schrift berücksichtigt worden wäre, vgl.: Krüger, Bruno / Heinz Seyer, Gesellschaftstruktur und Verfassung der germanischen Stämme in den letzten Jahrhunderten vor unserer Zeitrechnung, in: Joachim Herrmann (Hg.), die Germanen. Geschichte und Kultur der germanischen Stämme in Mitteleuropa, (Bd. I), Berlin (Ost) 1976. S.255-259. Und: Leube, Achim, die Gesellschaft. Entwicklung und Strukturen, in: Joachim Herrmann (Hg.), die Germanen. Geschichte und Kultur der germanischen Stämme in Mitteleuropa, (Bd. I), Berlin (Ost) 1976. S. 508-525.

[49] Vgl.: Wolff, Erwin, Das Geschichtliche Verstehen in Tacitus’ Germania, in: Hermes 69, 1934. S. 123.

[50] Vgl.: ebd. S. 128.

[51] Tac. Germ. 16, 1.

[52] Tac. Germ. 15, 1.

[53] Vgl.: See, Klaus von, Barbaren, Germanen, Arier. Die Suche nach der Identität der Deutschen, Heidelberg 1994. S. 45.

[54] Vgl.: Wolff, Erwin, Das Geschichtliche Verstehen in Tacitus’ Germania, in: Hermes 69, 1934. S. 128.

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Résumé des informations

Titre
Die Wehrverfassung der Germanen und ihre Auswirkung auf die Gesellschaftsstruktur in Tacitus' Germania
Université
Free University of Berlin
Cours
Antike Ethnographie
Note
1,0
Auteur
Année
2005
Pages
20
N° de catalogue
V110006
ISBN (ebook)
9783640081844
Taille d'un fichier
559 KB
Langue
allemand
Mots clés
Wehrverfassung, Germanen, Auswirkung, Gesellschaftsstruktur, Tacitus, Germania, Antike, Ethnographie
Citation du texte
Arkadi Miller (Auteur), 2005, Die Wehrverfassung der Germanen und ihre Auswirkung auf die Gesellschaftsstruktur in Tacitus' Germania, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/110006

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