Die Treuhand und ihre Privatisierungsmodelle


Trabajo Escrito, 2001

17 Páginas, Calificación: 2,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Der Aufbau der Treuhandanstalt
2.1. Auftrag und rechtliche Legitimation der Treuhandanstalt
2.2. Die Organisation der Treuhandanstalt und finanzielle Förderungen
2.3. Externe Rahmenbedingungen

3. Privatisierungsmodelle der Treuhandanstalt
3.1. Privatisierung mit Länderbeteiligung
3.2. Privatisierung in Management-KG`s
3.3. Management-Buy-In-Programme
3.4. Management-Buy-Out-Programme, Mitarbeiterkapitalbeteiligungen, Privatisierung von Kleinunternehmen

4. Sanierung vs. Privatisierung

5. Bilanz der Treuhand

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Am 31.12.1994 hat die Treuhandanstalt ihre Arbeit der Privatisierung beendet. Ostdeutschland hat damit die Transformation des Wirtschaftssektors als eines der ersten Länder in Ost- und Mitteleuropa abgeschlossen. Das Ziel lag in einer Dezentralisierung wirtschaftlicher Entscheidungen und die Entstaatlichung weiter Teile von Wirtschaft und Gesellschaft.[1] Ein derartigen Prozess, den Großteil des Kapitalstocks einer Volkswirtschaft zu privatisieren, konnte man historisch gesehen noch nirgends wo beobachten. Angesichts des dramatischen Abbaus von Produktionskapazitäten und Arbeitsplätzen in den Treuhand- und Ex-Treuhandunternehmen ist die Privatisierungsstrategie der Treuhandanstalt nach wie vor umstritten: Die Geschwindigkeit der Privatisierung, die Wahl der Privatisierungsverfahren und der weitgehende Verzicht auf Sanierungsinvestitionen werden auch heute noch kontrovers diskutiert.

Im ersten Teil dieser Arbeit steht die Treuhand selber im Mittelpunkt. Ihr Auftrag, ihre Organisation und die rechtlichen, finanziellen sowie wirtschaftlichen Rahmenbedingungen werden näher untersucht, um das Verständnis für die Organisation zu bekommen, die für die Privatisierung einer ganzen Volkswirtschaft verantwortlich war. Für die Umsetzung dieses schwierigen Prozesses konzipierte die Treuhand verschiedene Modelle der Privatisierung. Als maßgebliches Instrument zählte hierbei das Modell der Management-KG`s, welches die Vergabe von Treuhand-Unternehmen oder Unternehmensteilen an Privatinvestoren beinhaltete. Daher wird im zweiten Teil am ausführlichsten auf dieses Konzept eingegangen. Es werden die verschiedenen Management-Programme umrissen, ihre Strukturen analysiert und die entsprechenden Voraussetzungen sowie Bedingungen für die Einordnung der Unternehmen aufgezeigt. In diesem Zusammenhang entstanden auch unterschiedliche Auffassungen dahingehend, ob die Treuhand die Beteiligungsunternehmen vor der Privatisierung hätte sanieren sollen. Im vierten Kapitel soll diese Debatte kurz angeregt werden, da sie während des gesamten Privatisierungsprozesses immer wieder entflammte.

Abschließend wird im fünften Kapitel eine umfassende Bilanz der Treuhand und ihrer Privatisierungsmodelle gezogen.

2. Der Aufbau der Treuhandanstalt

Im folgenden soll auf die Gründung, den Auftrag und den finanziellen Förderungen der Treuhand eingegangen werden. Daneben werden die in diesem Zusammenhang eingeführten Gesetze, welche die Arbeit der Treuhand vereinfachen sollte, erläutert und die betriebswirtschaftlichen sowie volkswirtschaftlichen Bedingungen aufgezeigt, die als Grundlage für die Privatisierung der ostdeutschen Wirtschaft galten.

2.1. Auftrag und rechtliche Legitimation der Treuhandanstalt

Um der „treuhänderischen Verwaltung des Volkseigentums“[2] gerecht zu werden gründete der Ministerrat der DDR 1990 eine Anstalt öffentlichen Rechts, die „Treuhandanstalt“. Ihr wurde nahezu das gesamte Vermögen der damals noch existierenden DDR zur Verwaltung und Verwertung übertragen. Insgesamt handelte es sich um rund 8.000 Gesellschaften mit über 70.000 Betriebsstätten und über 4 Millionen Beschäftigten.[3] Neben den volkseigenen Vermögenswerten und der Umwandlung der Kombinate in Kapitalgesellschaften bereitete die Treuhand Privatisierungs- und Sanierungsaufgaben in Ostdeutschland vor. Jedoch hatte die Privatisierung stets Vorrang gegenüber der Sanierung. Nur wenn eine kurzfristige Privatisierung nicht möglich erschien und gleichzeitig ein tragfähiges Unternehmenskonzept vorlag, leitete die Treuhand eine eigenständige Sanierung ein.

Ihre weitere Aufgabe beinhaltete die Wettbewerbsfähigkeit vieler Unternehmen herzustellen, um somit Arbeitsplätze zu sichern und zu schaffen. Sofern es der Treuhandanstalt nicht gelang, Betriebe umzuwandeln galt es sie stillzulegen und eventuell Grund und Boden für wirtschaftliche Aktivitäten bereit zu stellen.[4]

Das Handeln der Treuhand fand ihre juristische Legimitation am 01.07.1990 im mehrmals überarbeiteten Treuhandgesetz. Die der ehemalig angehörigen volkseigenen Betriebe und Kombinate der DDR wurden in Kapitalgesellschaften umgewandelt. Die Unternehmen waren demnach verpflichtet eine Bilanz zu erstellen, die Rechnungslegung auf DM umzustellen und das Kapital neu festzusetzen. Die Treuhandanstalt konnte hierbei Überschuldungen durch Ausgleichsforderungen beseitigen oder verringern und zudem Bürgschaften für neue Kredite übernehmen. Es zeigte sich, dass die tägliche Arbeit der Mitarbeiter sie vor rechtlichen Hürden stellte, sodass weitere zahlreiche Spezialgesetze verabschiedet worden. Das Spaltungsgesetz (SpTrUG) von 1991 erlaubte unter anderem die vereinfachte Auf- und Abspaltung von Betrieben und Betriebsteilen. Knapp 40 Prozent der Beschäftigten waren in nur 2 Prozent der Unternehmen tätig.[5] Es fehlte also ein wie in Westdeutschland bekannter gesunder Mittelstand. Ein weiteres beschlossenes Gesetz, das D-Markbilanzgesetz (DMBilG) bildete die Basis, um der Treuhand einen Überblick über ihren Unternehmensbestand und den bilanziellen Zustand der Betriebe zu verschaffen. Auch wenn in diesem Zusammenhang Rechtssicherheit über die Ermittlung der Unternehmenszustände geschaffen wurde, stellte sich heraus, dass der Treuhand für die Beurteilung häufig entscheidende Informationen fehlten oder dass sie mit starken Verzögerungen eintrafen, sodass sich das Privatisierungstempo anfänglich erheblich verlangsamte. Zusätzlich trugen zu diesem Umstand das Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (VermG) und das Hemmnisbeseitigungsgesetz (PrHBG) bei. Danach konnten Rückübertragungsansprüche möglicherweise geltend gemacht werden, sodass erst mal alle abgeschlossenen Privatisierungsverträge als vorläufig angesehen wurden. Erst das Investitionsvorranggesetz (InVorG) von 1992 beseitigte Rechtsunsicherheit.[6]

2.2. Die Organisation der Treuhandanstalt und finanzielle Förderungen

Aus den im vorherigen Kapiteln beschriebenen Zusatzgesetzen erbot sich der Treuhand die Möglichkeit ein an der Praxis ausgerichtetes eigenes Aufgabenverständnis zu entwickeln und in einem großen Ermessungsspielraum zu agieren. Jedoch bestand ebenso die Gefahr, dass sie in tagtäglichen politischen Diskursen miteinbezogen werden könnte und dass sie somit ihre Neutralität und Unabhängigkeit verlöre. Um dieses zu verhindern, konzentrierte sich die Organisation auf vorwiegend einzelfallbezogene Entscheidungen, damit sie dadurch politischen Vorwürfen zuvorkommen kann. Zwar stand sie in unmittelbarer Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Finanzen, hatte aber durch einen eigenen Haushalt unternehmerische Handlungsfreiheit wie bei einer Aktiengesellschaft. Der Vorstand bildete sich aus einer Präsidentin und acht weiteren Mitgliedern. Jedes Vorstandsmitglied trug die Verantwortung für spezielle Unternehmensbereiche. Zudem existierte ein Verwaltungsrat mit Kontroll- und Beratungsfunktion. Auch bei bestimmten Entscheidungen bedurfte es der Zustimmung des Verwaltungsrates. Während 1990 knapp 1200 Mitarbeiter für die Treuhand tätig waren, betrug die Zahl zwei Jahre später über 3900 Angestellte, die für die Koordination der Privatisierungsprozesse in unterschiedlichem Ausmaß verantwortlich waren.[7] Ihre Aufgaben wurden parallel durch unterschiedliche staatlichen Förderungshilfen unterstützt, welche daher im folgenden kurz beschreiben werden sollen:

[...]


[1] Vgl.Brücker, H. (1995), S. 22

[2] Vgl. Rauschnabel, M. (1996), S. 7

[3] Vgl. Weber, C. (1996), S. 95 ff

[4] Vgl. THA (1991 b), S. 13

[5] Vgl. Hermanns, U. (1992), S. 63

[6] Vgl. Rauschnabel, M. (1996), S. 11

[7] Vgl. Weber, C. (1996), S. 112

Final del extracto de 17 páginas

Detalles

Título
Die Treuhand und ihre Privatisierungsmodelle
Universidad
University of Bremen  (FB Politik)
Curso
Der „Aufbau Ost“ – eine Bilanz
Calificación
2,0
Autor
Año
2001
Páginas
17
No. de catálogo
V11004
ISBN (Ebook)
9783638172769
ISBN (Libro)
9783638841993
Tamaño de fichero
1094 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Treuhand, DDR, Privatisierung, Sanierung
Citar trabajo
Patrick Kiesch (Autor), 2001, Die Treuhand und ihre Privatisierungsmodelle, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/11004

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Título: Die Treuhand und ihre Privatisierungsmodelle



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