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Geschichte der Konventionalscheidung

Title: Geschichte der Konventionalscheidung

Seminar Paper , 2002 , 34 Pages , Grade: 10 Punkte vollbefriedigend

Autor:in: Olga Schwarzkopf (Author)

Law - Philosophy, History and Sociology of Law
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Die Geschichte des Scheidungsrechts war in der Vergangenheit zahlreichen Veränderungen unterworfen. Nach deutschem Recht ist heute die Scheidung der Ehe in den §§ 1564 – 1588 BGB1 geregelt. Unter einer Ehescheidung versteht unser Recht die Auflösung der Ehe durch gerichtliches Urteil mit der Wirkung für die Zukunft aufgrund bestimmter Scheidungsgründe. Das Gesetz kennt nur noch einen Scheidungsgrund, die Zerrüttung der Ehe. Die Konventionalscheidung, oder einverständliche Scheidung, die als unwiderlegliche Vermutung für die Zerrüttung einer Ehe dient, ist zum gesetzlichen Institut geworden2. Jedoch ist die nach § 1565 I anerkannte Form der einverständlichen Scheidung sehr kompliziert und scheint auf eine praktische Erschwerung hinauszulaufen. Der beiderseitige Scheidungswille der Ehegatten begründet nur unter bestimmten Voraussetzungen und Erfordernissen, wie z.B. die Erfordernis, dass die Ehegatten 1 Jahr getrennt leben oder die zusätzlichen Voraussetzungen des § 630 ZPO, die unwiderlegliche Vermutung für das Scheitern der Ehe. Während die Freiheit eine Ehe einzugehen ein anerkannter Grundsatz der Rechtsprechung ist3, scheint die Scheidung der Ehe allein aufgrund des übereinstimmenden Willens der Ehegatten keineswegs solch ein unabdingbares Prinzip zu sein. Da die Ehe nach §§ 1564 S.1, 1565 I nur durch Urteil und bei Vorliegen eines Scheidungsgrundes, der Zerrüttung der Ehe, geschieden werden kann, sind die Möglichkeiten zur privatautonomen Beendigung der ehelichen Rechtsbeziehungen beschränkt4. Hier steht das Interesse des Staates, die Ehe als Grundlage der Familie aufrechtzuerhalten und das christliche Eheideal mit dem Grundsatz der lebenslangen Bindung5 im Spannungsfeld zur dem im bürgerlichen Recht geprägten Grundsatz der Privatautonomie der Rechtssubjekte6.

Gegenstand der Arbeit ist die rechtsgeschichtliche Entwicklung der Konventionalscheidung. Hierzu ist zunächst der Begriff der Konventionalscheidung zu erläutern und abzugrenzen. Es soll vor allem dargestellt werden wie schon Ursprünge der unterschiedlichen Grundeinstellungen zu der Scheidung auf die rechtliche Gestaltung der Konventionalscheidung und die gegenwärtige Argumentation eingewirkt haben. Hierbei soll die Frage nach dem Einfluss individueller und staatlicher Interessen auf die gesetzgeberische Entscheidung für oder gegen eine Konventionalscheidung erläutert werden. Schließlich sollen die Argumente für und gegen die Konventionalscheidung gegenübergestellt werden.

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Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

B. Konventionalscheidung nach heutigem Recht

I. Begriff und Abgrenzung

II. Verfahren der einverständlichen Scheidung

III. Zusammenfassung

C. Geschichte der Scheidung und die Einführung der Konventionalscheidung

I. Einführung der Konventionalscheidung im 18. Jhd.

II. Gründe für die Einführung

1. Naturrechtsschule

2. Gründe für die Beschränkung der Konventionalscheidung

III. Zusammenfassung

D. Abschaffung der Konventionalscheidung im 19. Jhd.

I. Rechtslage

II. Gründe für die Abschaffung

1. Einfluss der Religion

2. Ehe als Institution

3. Staatliche Interessen

III. Zusammenfassung

E. Neuere Reformen und Fortwirkung der Theoriengeschichte

I. Das 1. EheRG und Zerrüttungstatbestand

II. Gründe und Hintergrund der Reform

F. Kontroverse um die Konventionalscheidung

I. Argumente gegen die Konventionalscheidung

1. Religion/Form der Ehe

2. Gefahr von unfreiwilligen Einverständnissen

3. Scheidungsstatistik

4. Überschreitung der Privatautonomie

II. Argumente für die Konventionalscheidung

1. Schutz der Privatsphäre

2. Aussicht auf Versöhnung

3. Einheit zwischen Religion und Realität

III. Ergebnis

G. Zusammenfassung

Zielsetzung und thematische Schwerpunkte

Diese Arbeit untersucht die rechtsgeschichtliche Entwicklung der Konventionalscheidung, um den Einfluss individueller und staatlicher Interessen auf die rechtliche Gestaltung der einverständlichen Scheidung von ihren Ursprüngen bis zur heutigen Gesetzgebung zu beleuchten.

  • Analyse der historischen Entstehung und Beschränkung der einverständlichen Scheidung.
  • Untersuchung der religiösen und staatlichen Motive für die Abschaffung im 19. Jahrhundert.
  • Bewertung der Argumente von Befürwortern und Kritikern der Konventionalscheidung.
  • Einordnung des Zerrüttungsprinzips als Kompromiss im heutigen Familienrecht.

Auszug aus dem Buch

I. Einführung der Konventionalscheidung im 18. Jhd.

In Europa wurde die einverständliche Scheidung in der Neuzeit erstmals im 18. Jahrhundert zugelassen. In Deutschland war es Friedrich der Große von Preußen, der als erster unter dem Einfluss der Aufklärungszeit die Vertragstheorie im Scheidungsrecht verwirklichte. Part. I lib. II tit III art. I § 35 II des Corpus Juris Fridericianum von 1749, der als Vorläufer des Allgemeinen Preußischen Landrechts galt, ließ die einverständliche Scheidung zu. Danach konnte die Ehe nach einjähriger Trennung von Tisch und Bett und bei „fruchtloser Ermahnung“ geschieden werden.

Das seit der umfassenden Reform des Prozessrechts von 1748 auch für Ehesachen geltende Zivilprozessrecht des Codex Fridericianum Marchici war vom Verhandlungsgrundsatz geprägt. Jedoch kannte es keine freie richterliche Beweiswürdigung, so dass das Geständnis ein, den Richter bindendes, Beweismittel war. Gestanden die Ehegatten somit ein, dass zwischen ihnen eine „tödliche Feindschaft“ herrschte, so war der Beweis unwiderlegbar erbracht und der Richter musste die Ehe scheiden. Im Ergebnis war die Scheidung bei Einverständnis somit unbeschränkt möglich.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung: Die Einleitung stellt das geltende Scheidungsrecht in Deutschland dar und führt in die rechtsgeschichtliche Untersuchung der Konventionalscheidung ein.

B. Konventionalscheidung nach heutigem Recht: Dieses Kapitel erläutert den Begriff sowie den aktuellen Verfahrensablauf der einverständlichen Scheidung unter Berücksichtigung des Zerrüttungsprinzips.

C. Geschichte der Scheidung und die Einführung der Konventionalscheidung: Hier werden die historischen Ursprünge der Scheidung sowie die erste Einführung der Konventionalscheidung im 18. Jahrhundert durch die Naturrechtsschule analysiert.

D. Abschaffung der Konventionalscheidung im 19. Jhd.: Es wird untersucht, warum religiöse, institutionelle und staatliche Argumente im 19. Jahrhundert zur Abschaffung der einverständlichen Scheidung führten.

E. Neuere Reformen und Fortwirkung der Theoriengeschichte: Dieses Kapitel beschreibt die Entwicklung über das Ehegesetz von 1938 bis zur Eherechtsreform 1977.

F. Kontroverse um die Konventionalscheidung: Hier werden die Argumente der Befürworter und Gegner der Konventionalscheidung unter Berücksichtigung von Privatautonomie und staatlichen Interessen gegenübergestellt.

G. Zusammenfassung: Die Arbeit schließt mit einem Rückblick auf die Entwicklung und der Feststellung, dass das heutige Recht einen Kompromiss zwischen den verschiedenen Positionen darstellt.

Schlüsselwörter

Konventionalscheidung, Ehescheidung, Zerrüttungsprinzip, Naturrechtsschule, Rechtsgeschichte, Privatautonomie, Ehe, Ehegesetz, Familiengericht, Scheidungsstatistik, Aufklärung, Verschuldensprinzip.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundlegend?

Die Arbeit behandelt die rechtshistorische Entwicklung der Konventionalscheidung, also der einverständlichen Ehescheidung, in Deutschland.

Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?

Zentrale Felder sind das sich wandelnde Eheverständnis, der Einfluss von Religion und Naturrecht auf das Scheidungsrecht sowie das Spannungsfeld zwischen Privatautonomie und staatlichen Interessen.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie unterschiedliche Grundeinstellungen zu Ehe und Scheidung die Gesetzgebung beeinflusst haben und ob das heutige Modell einen tragfähigen Kompromiss bildet.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit stützt sich auf eine rechtsgeschichtliche Analyse, bei der historische Quellen und juristische Literatur ausgewertet werden, um die Entwicklung der Scheidungsgründe nachzuzeichnen.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich chronologisch von der Einführung der Konventionalscheidung im 18. Jahrhundert über deren Abschaffung im 19. Jahrhundert bis hin zur Eherechtsreform von 1977.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die wichtigsten Schlagworte sind Konventionalscheidung, Zerrüttungsprinzip, Naturrechtsschule, Ehescheidung und die rechtliche Einordnung der Ehe als Vertrag oder Institution.

Warum wird im 18. Jahrhundert das Corpus Juris Fridericianum als entscheidend angesehen?

Es markiert den erstmaligen Zulassungszeitpunkt einer einverständlichen Scheidung in Europa unter dem Einfluss der Aufklärungsphilosophie.

Inwiefern hat das Trennungsjahr laut der Autorin Optimierungspotenzial?

Die Autorin schlägt vor, das Trennungsjahr gegebenenfalls durch eine verpflichtende Partnertherapie zu ergänzen, um eine ernsthafte Versöhnungschance zu wahren.

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Details

Title
Geschichte der Konventionalscheidung
College
Ruhr-University of Bochum  (Rechtswissenschaften)
Course
Geschichte des Familien und Erbrechts
Grade
10 Punkte vollbefriedigend
Author
Olga Schwarzkopf (Author)
Publication Year
2002
Pages
34
Catalog Number
V11006
ISBN (eBook)
9783638172783
Language
German
Tags
Geschichte Konventionalscheidung Geschichte Familien Erbrechts
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Olga Schwarzkopf (Author), 2002, Geschichte der Konventionalscheidung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/11006
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