Der Einfluss der Europäischen Zentralbank (EZB) auf die EU - Budget Regeln und auf die europäische Wirtschaft.


Dossier / Travail, 2006

9 Pages, Note: 2,5


Extrait


Vorleistung für die Modulprüfung des Moduls Nr. 9

Der Einfluss der Europäischen Zentralbank auf die EU – Budget Regeln und auf die europäische Wirtschaft.

Um den Einfluss der Europäischen Zentralbank (EZB) und der EU – Haushaltsregeln auf die europäische Wirtschaft ermessen zu können, ist eine grobe Betrachtung der historischen Entwicklung dieser Institutionen vonnöten.

Die EZB und die EU – Haushaltsregeln sind Ergebnisse der Entwicklung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU). Der Ursprung der EWWU geht auf den „Werner-Plan“ von 1970 zurück. Dieser Plan wurde von einer Expertenkommission unter Leitung des damaligen luxemburgischen Ministerpräsidenten Pierre Werner entwickelt. Er sah vor, bis 1980 in der damaligen Europäischen Gemeinschaft (EG) eine Währungsunion zu errichten und eine einheitliche Währung einzuführen. Ausschlaggebend dafür war der Kollaps des Bretton-Woods-Systems durch den sich die damalige internationale Währungsordnung dramatisch änderte. Vor dem Zusammenbruch des Bretton – Woods – Systems war eine solche Währungsunion unnötig, da die Währungen der damaligen EG – Mitgliedsstaaten an das starre Bretton – Woods – System gebunden waren. Der „Werner – Plan“ scheiterte, da sich der angestrebte Zeitpunkt einer Währungsunion als unrealistisch erwies (vgl. Dinan, 1999, Seite 455 in Dyson (Hg.), European States an the Euro, Oxford UP, Oxford, 2002), doch die Diskussion um eine Europäische Währungsunion war damit keinesfalls beendet.

Mit dem Europäischen Währungssystem (EWS) wurde 1979 die Europäische Währungseinheit (ECU) eingeführt. Die Schwankungsbreite zwischen den Währungen von 2.25 Prozent mussten von den Nationalbanken der teilnehmenden Länder eingehalten werden. Hauptziel des EWS war es, in Europa durch die Einführung fester, jedoch anpassungsfähiger Wechselkurse eine Zone der Währungsstabilität zwischen den Währungen der teilnehmenden Länder zu errichten. Diese Wechselkursregelung sollte den Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr zwischen den EG-Ländern vor Wechselkursrisiken bewahren und ihn somit zu erleichtern und zu fördern. Erklärtes weiteres Ziel des Europäischen Währungssystems war es ebenfalls, eine größere innere Währungsstabilität der entsprechenden Länder zu erreichen und den Weg zu einer Europäischen Währungsunion zu ebnen.

1985 wurden die Beratungen zur Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) in Luxemburg abgeschlossen, die dann 1986 von den damals 12 Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft unterzeichnet wurde. In der EEA bekräftigten die Mitgliedsstaaten in der Präambel ihre Absicht, schrittweise eine Wirtschafts- und Währungsunion zu realisieren. Die Kommission vertrat hierbei die Auffassung, dass zu einem einheitlichen Markt in Europa eine gemeinsame Währung bzw. eine gemeinsame Währungsunion gehöre. In einer Veröffentlichung äußerte die Europäischen Kommission in diesem Zusammenhang: “… the creation of a single currency is a natural and necessary attribute of a smoothly functioning single market.“ (vgl. Dinan, 1999, Seite 455)

Ende der achtziger Jahre verfasste eine Expertenkommission unter dem Vorsitz des damaligen Kommissionspräsident Jacques Delors einen Bericht, der sich nicht mit der Frage beschäftigte, ob eine Wirtschafts- und Währungsunion sinnvoll bzw. von Nutzen sei, sondern wie eine solche Wirtschafts- und Währungsunion aussehen würde. Aus diesem Bericht ist vor allen Dingen der Vorschlag eines drei Stufen Plans hin zu einer Währungsunion hervorzuheben.

Bereits im Jahre 1990 trat die erste Stufe in Kraft. Dem Plan zufolge musste ein freier Kapitalverkehr zwischen den Staaten der Europäischen Gemeinschaft gewährleistet sein. Außerdem sollten die Mitgliedsstaaten und ihre jeweiligen Zentralbanken in währungspolitischen und makroökonomischen Fragen enger zusammenarbeiten.

Die zweite Stufe sah unter anderem die Errichtung einer europäischen Institution vor, die die verschiedenen nationalen Währungspolitiken koordinieren sollte. In der dritten Stufe sollten die Wechselkurse der teilnehmenden Mitgliedsländer unwiderruflich festgelegt werden und die komplette Souveränität über die Währungspolitik einer europäischen Institution übertragen werden.

Die zweite und die dritte Stufe wurden in dieser Form zwar nicht direkt, sondern in leicht veränderter Form in den Verträgen zur Europäischen Union (Verträge von Maastricht) aufgenommen. Diese Verträge gelten als die eigentliche Grundlage der Europäischen Wirtschaft- und Währungsunion. Neben dem Beschluss eines Zeitplans anhand des Drei - Stufen – Plans, ist die Errichtung eines Europäischen Währungsinstituts(EWI), dem Vorläufer der Europäischen Zentralbank, infolge der zweiten Stufe und die Errichtung von Konvergenzkriterien hervorzuheben.

Diese Konvergenzkriterien müssen demnach die Mitglieder der EWWU in der dritten Stufe erfüllt haben. Die Konvergenzkriterien setzen sich aus folgenden vier Punkten zusammen: Zunächst muss die Preisstabilität gewährleistet werden. D.h., die durchschnittliche Inflationsrate darf nicht mehr als 1,5 Prozent über der Inflationsrate der besten drei Mitgliedsländer des Vorjahres liegen. Der zweite Punkt verordnet den Mitgliedsländern eine strikte Haushaltsdisziplin. Das Budgetdefizit darf pro Jahr nicht mehr als drei Prozent und die Gesamtverschuldung darf nicht mehr als sechzig Prozent des Bruttoinlandsprodukts betragen. Als drittes Kriterium muss das Mitgliedland in den letzten zwei Jahren vor der Prüfung am Wechselkursmechanismus des Europäischen Währungssystems teilgenommen haben. Die Wechselkurse müssen stabil geblieben sein und außerdem darf es seine Währung innerhalb des gleichen Zeitraums nicht von sich aus abgewertet haben. Das letzte Kriterium bezieht sich auf die langfristigen Zinssätze: Die langfristigen Zinssätze dürfen höchstens 2% über den Sätzen der drei preisstabilsten Mitgliedstaaten liegen.

Im Jahre 1998 wurde dann auf einer Sondertagung beschlossen, dass elf Mitgliedsstaaten - ohne Großbritannien, Schweden und Dänemark, die freiwillig auf eine Teilnahme an der Währungsunion verzichteten – sowie Griechenland, das der Währungsunion erst 2001 beitreten konnte, die vorgeschriebenen Kriterien erfüllt hatten. Außerdem wurde die Europäische Zentralbank (EZB) gegründet. Die EZB folgte dem Vorbild der Deutschen Bundesbank. Sie ist institutionell unabhängig, d.h. sie oder eine ihrer Beschlussorgane ist an Weisungen von EU – Organen oder Regierungen nicht gebunden. Der EZB –Präsident und die übrigen geschäftsführenden Direktoren werden von den Staats- und Regierungschefs der EU für eine einmalige Amtszeit ernannt und können nur durch den europäischen Gerichtshof ihres Amtes enthoben werden.

Zentrale Aufgabe der Europäischen Zentralbank ist es, über die Stabilität der europäischen Währung zu wachen. Zusammen mit den nationalen Zentralbanken der EU – Mitgliedsstaaten bildet die EZB das Europäische System der Zentralbanken. Der innere Kreis (Eurosystem) besteht aus der EZB und den, an der europäischen Währung teilnehmenden Nationalbanken. Der EZB Rat, das Beschlussorgan der Europäischen Zentralbank, entscheidet unter anderem über die Höhe der Geldmengenziele, sowie über die Höhe der Leitzinsen. Nachdem 1999 die EWWU mit dem Eintritt in die dritte Stufe vollzogen wurde, löste die EZB die Rolle der jeweiligen nationalen Zentralbanken ab.

Die EZB hat seitdem verschiedene Möglichkeiten, Einfluss auf die europäische Wirtschaft zu nehmen. Die Festlegung der europäischen Leitzinsen ist eines der geldpolitischen Instrumente. Wird der Leitzinssatz für den Wirtschaftsraum der EWWU gesenkt bzw. niedrig gehalten werden, kann dies das Wirtschaftswachstum positiv beeinflussen. Allerdings muss hierbei beachtet werden, dass die EZB ihre wichtigste Aufgabe darin sieht, die Preisstabilität im Euro – Währungsraum zu gewährleisten. Kommt der EZB – Rat zu dem Schluss, dass diese Preisstabilität gefährdet ist, so kann er beschließen, dass der Leitzinssatz angehoben wird, was wiederum negative Auswirkungen für das Wachstum der europäischen Wirtschaft haben könnte. Bei diesen Entscheidungen ist die EZB, wie bereits oben erwähnt, an keine politischen Entscheidungen der EU – Organe gebunden.

Dies führte im Vorfeld der Gründung der EZB zu Auseinandersetzungen zwischen der französischen und der deutschen Regierung. Frankreich wollte ein sogenanntes „ economic government “ installieren (vgl. Dinan, 1999, S.471), welches Einfluss auf die Entscheidungen der EZB nehmen sollte. Die Bundesrepublik Deutschland hingegen wollte die Unabhängigkeit und das Ziel der Preisstabilität der EZB auf keinen Fall abschwächen. In diesem Streit setzte sich Deutschland letztendlich durch, nahm allerdings den Vorschlag Frankreichs in der Form auf, dass ein sogenannter „Euro – X“ Rat ins Leben gerufen wurden, der aus den Finanzministern der Teilnehmer der EWWU bestehen und über die wichtigsten Aspekte der EWWU diskutieren soll.

Die Haushaltsregeln der EU, haben ebenfalls einen Einfluss auf die europäische Wirtschaft genommen. Die Mitgliedsländer wurden dadurch angehalten, ihren jeweiligen Haushalt in einem vorgegeben Rahmen zu führen. Der ehemalige Präsident der Europäischen Zentralbank Wim Duisenberg äußerte sich diesbezüglich auf dem „Prognos-Zukunftsforum“ 1998: „ Ich bin grundsätzlich der Auffassung, dass ein sehr wichtiger positiver Effekt des Konvergenzprozesses der bemerkenswerte Konsens war, der unter den politischen Entscheidungsträgern und auch in der breiten Öffentlichkeit hinsichtlich der Notwendigkeit der Verfolgung einer soliden makroökonomischen Politik entstand, was bedeutet, dass die Geldpolitik primär auf die Gewährleistung von Preisstabilität und die Finanzpolitik auf die Sicherung eines mittel- und langfristig tragfähigen Haushalts ausgerichtet sein sollte und dass Strukturreformen, insbesondere Arbeitsmarktreformen, zur Erreichung eines dauerhaften, inflationsfreien Wirtschaftswachstums und zur Schaffung von Arbeitsplätzen unerlässlich sind.“ (vgl. http://www.ecb.int/press/key/date/1998/html/sp981023.en.html). Allerdings kam es in der Diskussion um die EU – Haushaltsregeln zu der Frage, ob dadurch Europa eine neoliberale Gestalt annehmen und seine Wohlfahrtsstaatlichkeit auf Dauer verlieren würde. Diese Befürchtung wurden dadurch begründet, dass eine strenge Haushaltsdisziplin Mitgliedsländer dazu veranlasst, Kürzungen in sozialen Standards vorzunehmen (vgl. Rhodes, 2001, S. 306 in in Dyson (Hg.), European States an the Euro, Oxford UP, Oxford, 2002). Außerdem wird von Befürwortern dieser These unterstellt, dass die EWWU mit ihren Haushaltsregeln unvereinbar mit dem System der Wohlfahrtsstaaten sind. Da die Budgetregeln auch dazu beitragen sollen, dass der europäische Wirtschaftsraum im ganzen und die Mitgliedsländer im speziellen wettbewerbsfähiger werden sollen könnte dies, so die Befürchtungen dazu führen, dass beispielsweise der Arbeitnehmerschutz reduziert werden könnte, um Investoren anzulocken. Allerdings schreiben die Haushaltsvorschriften dies nicht vor und sie halten auch keinen Staat davon ab, seinen Wohlfahrtsstaat beizubehalten oder sogar auszubauen und um das Ziel der Wettbewerbsfähigkeit zu erreichen, ist es nicht zwingend notwendig den Arbeitnehmerschutz zu reduzieren. „ A strict fiscal policy helps to bring down interest rates, which, over time will stimulate the economy, reduce the public debt burden and strengthen the confidence of (...) potential investors in the economy.” (vgl. Rhodes, 2002, S. 310) Außerdem herrschte im Vorfeld der EWWU in vielen Ländern der EU ohnehin großer Reformbedarf, sowie eine hohe Arbeitslosigkeit. So nutzten viele Mitgliedsländer ihren Haushalt zu sanieren und ihre wohlfahrtstaatlichen Elemente zu reformieren. „ (...) EMU has been an important contributing factor in European welfare reforms on the 1990s.“ (vgl. Rhodes, 2001, S.321)

Eine grundlegende Änderung der EU – Haushaltsregeln, bzw. eine grundlegende Reform der EZB wäre deshalb nicht sinnvoll. Zwar gab es Bemühungen seitens der ehemaligen deutschen Bundesregierung, die Defizitkriterien flexibler auszulegen, doch sind solche Vorschläge wenig sinnvoll. Sie würden der bereits erwähnten Hauptaufgabe der EZB zuwider laufen, ein gewisses Maß an Preisstabilität zu gewährleisten. Eine komplette Veränderung bzw. der EWWU würde außerdem zu einem enormen politischen und wirtschaftlichen Schaden führen. Der gesamte Prozess der europäischen Integration würde infrage gestellt werden und die ökonomischen Schäden wären verheerend. „(...) that the cost of maintaining the single currency ( Anm. dem Kern der EWWU ) are considerably less than the costs of its collapse.” (vgl. Dinan, 1999, S.477).

Quellen:

Dyson (Herausgeber), European States an the Euro, Oxford UP, Oxford, 2002, S. 278 – 304; S. 305 – 333; S. 453 – 482

Redaktion Zahlenbilder (Herausgeber), Europäische Union – Entwicklung, Ziele, Institutionen im Schaubild, 2. aktualisierte Auflage, Erich Schmidt Verlag, Berlin, 2003

Frank R. Pfetsch unter der Mitarbeit Timm Beichelt, Die europäische Union – Geschichte, Institutionen, Prozesse, Wilhelm Fink Verlag, München, 2001

Offizielle Internet – Homepage der EZB: http://www.ecb.int

Fin de l'extrait de 9 pages

Résumé des informations

Titre
Der Einfluss der Europäischen Zentralbank (EZB) auf die EU - Budget Regeln und auf die europäische Wirtschaft.
Université
University of Bremen
Cours
European Political Economy
Note
2,5
Auteur
Année
2006
Pages
9
N° de catalogue
V110205
ISBN (ebook)
9783640083817
Taille d'un fichier
409 KB
Langue
allemand
Mots clés
Einfluss, Europäischen, Zentralbank, Budget, Regeln, Wirtschaft, European, Political, Economy
Citation du texte
Bertil Starke (Auteur), 2006, Der Einfluss der Europäischen Zentralbank (EZB) auf die EU - Budget Regeln und auf die europäische Wirtschaft., Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/110205

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