Die Osterweiterung der Europäischen Union


Dossier / Travail, 2002

28 Pages, Note: 1,7


Extrait


Inhaltsverzeichnis

2. Einleitung

3. Aufgaben und Erwartungen vor dem Beitritt der osteuropäischen Staaten
3.1. Bedeutung und Brisanz
3.2. Bedingungen/ Kriterien

4. Etappen auf dem Weg zur Osterweiterung
4.1. Beitrittskandidaten
4.2. Anpassungsprobleme der mittel – und osteuropäischen Staaten
4.3. Anpassungsprobleme der Europäischen Union

5. Auswirkungen
5.1. Ökonomische Auswirkungen
5.2. Migration und Arbeitsmarkt
5.3. Veränderungen in der Landwirtschaft
5.4. Politische Folgen
5.5. Zusammenfassung

6. Stand im Jahr 2001

7. Zusammenfassung

8. Glossar

9. Literaturverzeichnis

10. Abkürzungsverzeichnis

2. Einleitung

Nach dem Zusammenbruch der politischen und wirtschaftlichen Systeme in Mittel – und Osteuropa entstand innerhalb der Europäischen Union, sowie innerhalb der mittel – und osteuropäischen Länder der Traum von einem Gesamteuropa.

Die Schaffung eines Gesamteuropas wird von der Europäischen Union als „Erweiterung der Union“ bezeichnet. Da jedoch fast nur mittel – und osteuropäische Länder bei der Erweiterung eine Rolle spielen, wird dieser Prozess auch „Osterweiterung“ genannt. Diese Osterweiterung wird als historische Herausforderung für die Europäische Union angesehen, da durch die Integration mittel – und osteuropäischer Länder die frühere Teilung Europas überwunden werden soll.

In den nachfolgenden Betrachtungen sollen die Voraussetzungen, Erwartungen, Bedenken und auch die Probleme der Osterweiterung betrachtet werden. Ebenso soll auf die Auswirkungen des Beitritts der 13 Länder – Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Malta, Türkei und Zypern – die einen Aufnahmeantrag an den Rat der Europäischen Union gestellt haben, eingegangen werden. Die drei Mittelmeerländer werden in den nachfolgenden Aspekten keine größere Rolle spielen, da besonders auf die mittel – und osteuropäischen Länder eingegangen werden soll.

Durch die Aufnahme dieser 13 Länder werden zusätzlich mehr als 100 Million Bürger der Europäischen Union angehören, so dass in der EU dann fast 500 Mio. Menschen angehören. Folglich stehen diesem „Gesamteuropa“ größere Chancen für wirtschaftliches Wachstum und kulturelle Vielfalt zur Verfügung.

Ziel der folgenden Aspekte zur Osterweiterung soll sein, aufzuzeigen, dass der Traum von einem Gesamteuropa nicht nur auf das Interesse von Mittel – und Osteuropa zurückzuführen ist, sondern im Interesse aller europäischen Bürger liegt bzw. liegen sollte, da zum Einen der Einfluss in der Welt durch ein Gesamteuropa gesteigert werden kann und zum Anderen der innereuropäische Gedanke durch die Integration anderer europäischer Staaten wachsen kann bzw. gestärkt werden könnte.

3. Aufgaben und Erwartungen vor dem Beitritt mittel – und osteuropäischer Länder

Gem. Art. 0 EU-Vertrag kann jeder europäische Staat beantragen, Mitglied der EU zu werden. Abgesehen von einzelnen Bedingungen gem. der Präambel und des Art. F des EU–Vertrages (Bekenntnis zu den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte, der Grundfreiheiten und der Rechtsstaatlichkeit) gibt es keine näher bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen, um Mitglied der EU zu werden. Folglich mussten es sich die Mitglieder der EU zur Aufgabe machen, Bedingungen festzulegen, die als Grundlagen für die Aufnahme beitrittswilliger Länder dienen können.

Der Europäische Rat formulierte in Hinblick auf diese Aufgabe am 21. / 22. Juni 1993 in Kopenhagen Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um Mitglied werden zu können.[1]

Die wichtigste Aufgabe für beide Seiten, der Europäischen Union und den beitrittswilligen europäischen Ländern, lautet jedoch, alles dafür zu tun, dass die gestellten Bedingungen erfüllbar sind und auch erfüllt werden. Nur so können die hohen Erwartungen an den Beitritt beispielsweise der mittel – und osteuropäischen Ländern erfüllt werden. Hohe Erwartungen haben vor allem die zukünftigen Mitglieder, die sich von der Europäischen Union unter anderem Wachstumsimpulse für die Wirtschaft und Hilfestellungen bei der Entwicklung einer Marktwirtschaft erhoffen.

Offensichtlich birgt die „Osterweiterung“ viel Arbeit in sich, doch die Vision eines Gesamteuropas und die Hoffnungen der mittel – und osteuropäischen Ländern, hilft sicherlich dabei die anstehenden Aufgaben zu bewältigen.

3.1. Bedeutung und Brisanz

Die Osterweiterung der EU ist ein Programm, das auf die Schaffung eines friedlichen Gesamteuropas zielt, indem es zur Stabilisierung von Demokratie und Marktwirtschaft in den Staaten Mittel – und Osteuropas beiträgt[2]. Neben dieser Bedeutung für das zukünftige Europa, scheint eine weitere wesentliche Bedeutung der Osterweiterung in der Auflösung der „Grenzen“ zu liegen, welche aufgrund des Ost-West-Konfliktes in Europa entstanden sind. Durch die zeitliche Entwicklung der Jahre 1989 bis 1991 sollte die Europäische Gemeinschaft schließlich grundsätzlich allen europäischen Staaten offen stehen. Die „Einigung Europas“ ist folglich historisch, politisch und kulturell betrachtet, sehr bedeutend.

Man muss jedoch auch anmerken, dass die Osterweiterung innerhalb Europas trotz der Vision eines Gesamteuropas ein brisantes Thema ist, da sich die Struktur Europas durch die Osterweiterung tief greifend verändern wird. Durch die Aufnahme mittel– und osteuropäischer Länder, werden Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten der EU noch deutlicher. Viele der beitrittswilligen Länder liegen weit unter dem wirtschaftlichen Entwicklungsstand als die ärmsten Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.

Folglich wird die Konkurrenz um die Finanzmittel sprunghaft ansteigen. Weiterhin bedeutet der Zuwachs an neuen Mitgliedern möglicherweise auch, dass die Arbeitsfähigkeit der Europäischen Kommission, des Europäischen Rates, der Ausschüsse und des Parlaments eingeschränkt wird. Man überlege nur aus wie vielen Mitgliedern diese Gremien hervorgegangen sind, wie groß die Anzahl der Bürger in diesen Mitgliedsstaaten war und das durch die Osterweiterung zusätzlich über 100 Mio. Bürger zur EU dazuzählen werden. Es ist somit sehr wahrscheinlich, dass die Gremien mit 13 Mitgliedsstaaten mehr, auf eine Interessenvielfalt ungeahnten Ausmaßes stoßen werden. Viele notwendige Entscheidungen, die einstimmig getroffen werden müssen, können in diesem Rahmen dann eventuell nicht mehr beschlossen werden.

In später folgenden Betrachtungen wird ebenfalls sichtbar, dass die Osterweiterung auch für die Agrarpolitik ein brisantes Thema darstellt. Die meisten mittel – und osteuropäischen Länder sind schließlich landwirtschaftlich bestimmte Länder und hoffen auf die finanzielle Unterstützung der EU. „Alte „ Nutznießer fühlen sich dadurch jedoch bedroht und versuchen die Osterweiterung zu verlangsamen.

Am Ende müssen sich die beitrittswilligen Länder also nicht nur gegen die gestellten Kriterien durchsetzen, sondern ihren gewünschten Platz und ihre Hoffnungen auch gegen die einzelnen Mitglieder der EU verteidigen.

3.2. Bedingungen/ Kriterien

Jeder europäische Staat kann gem. Art. 0 EUV beantragen, Mitglied der Europäischen Union zu werden. Damit jedoch das Gesamtgerüst der Europäischen Union stabil bleibt, ist es wichtig, Voraussetzungen für den Beitritt in die EU festzulegen. Auf einer Kopenhagener Tagung 1993 legte der Europäische Rat erstmals solche Kriterien in politischer und wirtschaftlicher Hinsicht fest:

„Als Voraussetzung für die Mitgliedschaft muss der Beitrittskandidat eine institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten verwirklicht haben; sie erfordert ferner eine funktionsfähige Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit, den Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten. Die Mitgliedschaft setzt ferner voraus, dass die einzelnen Beitrittskandidaten, die aus einer Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen übernehmen und sich auch die Ziele der Politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu eigen machen können.“[3]

Auf dieser Tagung 1993 wurde zusätzlich auch das „andere Kopenhagener Kriterium“ aufgestellt. In diesem heißt es, dass die EU selber fähig sein müsse, neue Mitglieder aufzunehmen, wobei jedoch die „Stoßkraft der europäischen Integration“ nicht zu gefährden sei.[4]

Diese Kopenhagener Kriterien wurden vom Europäischen Rat ergänzt. Demnach müssen die Beitrittsländer ihre Verwaltungsstrukturen an die Anforderungen der Europäischen Union anpassen und geeignete administrative und justitielle Strukturen schaffen und das Gemeinschaftsrecht in nationales Recht umsetzen. In Helsinki[5] wurde nochmals betont, dass die Staaten die im EU-Vertrag enthaltenden Werte und Ziele teilen müssten und die politischen Kriterien unabdingbare Voraussetzung für eine Aufnahme seien. Die Europäische Union müsse zusätzlich ihre eigenen Organe stärken und den EU-Vertrag anpassen, um bereit für die Aufnahme neuer Mitglieder zu sein.

Alles in allem sind dies sehr hohe Anforderungen an beitrittswillige europäische Länder und sicherlich kann man auch darüber nachdenken, dass frühere Kandidaten bzw. die ursprünglichen Mitgliedstaaten es leichter hatten. Doch trotz wirtschaftlichen Entwicklungsrückstand und ein wesentlich geringeres Bruttoinlandsprodukt in den mittel – und osteuropäischen Ländern, sind alle Beteiligten voller Hoffnung das Ziel „Gesamteuropa“ zu erreichen. Der Europäische Rat von Nizza[6] hat die Hoffnung zum Ausdruck gebracht, dass die ersten Beitrittsländer bereits an den Wahlen zum Europäischen Parlament im Frühjahr 2004 teilnehmen können.

Inwieweit die Anforderungen der Europäischen Union an die einzelnen Beitrittskandidaten zum jetzigen Zeitpunkt schon umgesetzt sind, wird unter Punkt 5 beleuchtet.

4. Etappen auf dem Weg zur Osterweiterung

Die Osterweiterung muss von allen Beteiligten als langwieriger Prozess betrachtet werden und der sich nur in mehreren Etappen vollziehen kann.

Als ersten großen Schritt versuchte die Europäische Union die mittel- und osteuropäischen Länder durch Handelsliberalisierungen und Finanzmittel zu unterstützen. Dies geschah durch Handels – und Kooperationsabkommen.

Gleichzeitig war die Europäische Union auch bemüht, die oftmals vorhandene Euphorie der beitrittswilligen Länder zu bremsen. Ein Mittel gegen das Drängen der Beitrittskandidaten kann dabei zum Beispiel die Vertagung sein.[7]

Die Handels- und Kooperationsabkommen wurden in einer zweiten Etappe durch den Abschluss von Assoziierungsabkommen, auch Europa-Abkommen genannt, ersetzt. Die ersten Europa – Abkommen wurden1991 mit Polen, Ungarn und der Tschechoslowakei abgeschlossen. 1993 folgten Rumänien, Bulgarien und nach dem Auseinanderbrechen der Tschechoslowakei, Tschechien und die Slowakei. 1995 wurden die Europa-Abkommen mit den baltischen Staaten und 1996 mit Slowenien geschlossen.

Inhaltlich beziehen sich die Europa-Abkommen auf weitere Handelsliberalisierungen, Regelungen der Niederlassungsfreiheit, Direktinvestitionen, Wettbewerbspolitik, Rechtsangleichung, finanzielle und kulturelle Zusammenarbeit und auf den Aufbau eines politischen Dialoges.

Da die Europa-Abkommen den assoziierten Staaten, jedoch nur eine unverbindliche Beitrittsperspektive bot, kann die Festlegung von Bedingungen für eine Mitgliedschaft 1993 in Kopenhagen als wichtiger nächster Schritt betrachtet werden. Allen assoziierten mittel - und osteuropäischen Staaten wurde nun der Beitritt eröffnet.

Die nächste Etappe könnte man in der „Heranführungsstrategie“ sehen, die 1994 eingeleitet wurde. Mit Hilfe dieser Strategie wurden die einzelnen Beitrittsperspektiven konkretisiert sowie die Anforderungen an die Beitrittskandidaten genauer definiert. Die mittel- und osteuropäischen Staaten sollten „auf ihre Eingliederung in den Binnenmarkt im Wege einer stufenweise Übernahme der europäischen Binnenmarktregelungen“[8] vorbereitet werden.

Vier Wochen nach dem Gipfel von Amsterdam im Juli 1997 legte die Europäische Kommission mit ihrer Agenda 2000 ein Dokument vor, dass eine Strategie für die Vorbereitung der EU auf die Erweiterung zeigte, sowie Stellungnahmen zu den Beitrittsanträgen der mittel – und osteuropäischen Länder[9].

[...]


[1] Auf die Voraussetzungen wird in den nachfolgenden Betrachtungen noch näher eingegangen.

[2] vgl. Kreile, S. 802, 1999

[3] vgl. EU – Journal 1/ 1994, in: Informationen zur politischen Bildung, S. 55, 1995

[4] vgl. www.fifoost.org, Osterweiterung der EU, 2001

[5] Helsinki 1999, vgl. www.fifoost.org, Osterweiterung der EU, 2001

[6] Dezember 2000

[7] vgl. Kreile, S. 804, 1999

[8] vgl. Schlussfolgerung des Vorsitz des Europäischen Rates zur Ratstagung 9./ 10. Dezember 1994 in Essen

[9] vgl. Kreile, S. 807, 1999

Fin de l'extrait de 28 pages

Résumé des informations

Titre
Die Osterweiterung der Europäischen Union
Université
University of Applied Sciences Wildau  (Wirtschaft und Recht)
Cours
Fach Europarecht
Note
1,7
Auteurs
Année
2002
Pages
28
N° de catalogue
V11035
ISBN (ebook)
9783638173032
Taille d'un fichier
605 KB
Langue
allemand
Mots clés
Osterweiterung, Europäischen, Union, Fach, Europarecht
Citation du texte
Susann Unger (Auteur)Sabine Köppen (Auteur), 2002, Die Osterweiterung der Europäischen Union, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/11035

Commentaires

  • Pas encore de commentaires.
Lire l'ebook
Titre: Die Osterweiterung der Europäischen Union



Télécharger textes

Votre devoir / mémoire:

- Publication en tant qu'eBook et livre
- Honoraires élevés sur les ventes
- Pour vous complètement gratuit - avec ISBN
- Cela dure que 5 minutes
- Chaque œuvre trouve des lecteurs

Devenir un auteur