Demozid - Armenozid - Genozid. Empirische und theoretische Aspekte


Essay, 2006

19 Pages


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

I. Genozid; Armenozid: Beschlußlage(n).

II. Methodisches; Begriffliches zur Völkermordforschung.

III. Totalitärer Demozid: Rudolph J. Rummel.

IV. „L´État Criminel“: Yves Ternon über Völkermorde/Genozide im 20. Jahrhundert.

VI. Armenozid: Zwischenbericht(e).

V. Armenozidale Erinnerungskultur.

VI. Völkermordtheorie; Genozidalstrukturen.

VII. Bibliographie. VIII. Autor.

“By ´genocide´ we mean the destruction of a nation or of an ethnic group. This new word, coined by the author to denote an old practice in its modern development, is made from the ancient Greek word genos (race, tribe) and the Latin cide (killing), thus corresponding in its formation to such words as tyrannicide, homocide, infanticide, etc. Generally speaking, genocide does not necessarily mean the immediate destruction of a nation, except when accomplished by mass killings of all members of a nation. It is intended rather to signify a coordinated plan of different actions aiming at the destruction of essential foundations of the life of national groups, with the aim of annihilating the groups themselves. The objectives of such a plan would be disintegration of the political and social institutions, of culture, language, national feelings, religion, and the economic existence of national groups, and the destruction of the personal security, liberty, health, dignity, and even the lives of the individuals belonging to such groups. Genocide is directed against the national group as an entity, and the actions involved are directed against individuals, not in their individual capacity, but as members of the national group.” (Raphael Lemkin, Axis Rule in Occupied Europe“; Carnegy Endowment for International Peace Division of International Law, 1944: 79)

Beschlußlage(n)

„Völkermord ist die Leugnung des Existenzrechts einzelner Menschengruppen wie Mord die Leugnung des Existenzrechts einzelner Menschen ist.“ (UNO-Resolution: 11. 12. 1946: 96-I)

„Völkermord [ist] ein internationales Verbrechen, das nationale und internationale Verantwortung von Menschen und Staaten erfordert [und eine Handlung,] begangen in der Absicht, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören“ (UNO-Resolution 260: „Convention pour la prévention et la répression du crime de génocide“: 9. 12. 1948)

„Die tragischen Ereignisse, die von 1915 bis 1917 stattgefunden und sich gegen die Armenier im Osmanischen Reich gerichtet haben, stellen Völkermord im Sinne der von der Vollversammlung der UN angenommenen Konvention zur Verhinderung und Verfolgung des Verbrechens des Völkermords dar.“ (EG-Parlament, Entschließung A 2-33/87 vom 18.6.1987 [sowie EP-Entschließung 28.2.2002; zuletzt EP-Entschießung zu den Fortschritten der Türkei auf dem Weg zum Beitritt 2006/2018 [INI], 27.9.2006)

„Der Deutsche Bundestag verneigt sich im Gedenken an die Opfer von Gewalt, Mord und Vertreibung, unter denen das armenische Volk vor und während des Ersten Weltkrieges zu leiden hatte. Er beklagt die Taten der jungtürkischen Regierung des Osmanischen Reiches, die zur fast vollständigen Vernichtung der Armenier in Anatolien geführt haben. Er bedauert auch die unrühmliche Rolle des Deutschen Reiches, das angesichts der vielfältigen Informationen über die organisierte Vertreibung und Vernichtung von Armeniern nicht einmal versucht hat, die Gräuel zu stoppen.“ (Deutscher Bundestag, Beschluß vom 15. 6. 2005: BT-Drucksache 15/5689)

„Am 24. April 1915 wurde auf Befehl der das Osmanische Reich lenkenden jungtürkischen Bewegung die armenische politische und kulturelle Elite Istanbuls verhaftet, ins Landesinnere verschleppt und zum großen Teil ermordet. Dieses Datum wurde zum Gedenktag der Armenier in aller Welt für die Vertreibungen und Massaker an den armenischen Untertanen des Osmanischen Reiches, die bereits Ende des 19. Jahrhunderts, verstärkt aber dann im Ersten Weltkrieg stattfanden. Die rekrutierten armenischen Soldaten der osmanischen Armee wurden zu Beginn des Kriegseintritts des Osmanischen Reichs in Arbeitsbataillone zusammengefaßt und mehrheitlich ermordet. Frauen, Kinder und Alte wurden ab Frühjahr 1915 auf Todesmärsche durch die syrische Wüste geschickt. Wer von den Verschleppten noch nicht unterwegs ermordet worden oder umgekommen war, den erreichte dieses Schicksal spätestens in den unmenschlichen Lagern in der Wüste um Deir ez Zôr. Massaker wurden auch von eigens dafür aufgestellten Spezialeinheiten ausgeführt. [...] Ebenso waren Angehörige anderer christlicher Volksgruppen, insbesondere aramäisch/assyrische und chaldäische Christen, aber auch bestimmte muslimische Minderheiten von Deportationen und Massakern betroffen. Den Deportationen und Massenmorden fielen nach unabhängigen Berechnungen über 1 Million Armenier zum Opfer. Zahlreiche unabhängige Historiker, Parlamente und internationale Organisationen bezeichnen die Vertreibung und Vernichtung der Armenier als Völkermord. Die Rechtsnachfolgerin des Osmanischen Reichs, die Republik Türkei, bestreitet bis heute entgegen der Faktenlage, daß diesen Vorgängen eine Planmäßigkeit zugrunde gelegen hätte bzw. daß das Massensterben während der Umsiedlungstrecks und die verübten Massaker von der osmanischen Regierung gewollt waren. [...] Insgesamt wird das Ausmaß der Massaker und Deportationen in der Türkei immer noch verharmlost und weitgehend bestritten. Diese türkische Haltung steht im Widerspruch zu der Idee der Versöhnung, die die Wertegemeinschaft der Europäischen Union leitet. [...] Das Deutsche Reich war als militärischer Hauptverbündeter des Osmanischen Reiches ebenfalls tief in diese Vorgänge involviert. Sowohl die politische als auch die militärische Führung des Deutschen Reichs war von Anfang an über die Verfolgung und Ermordung der Armenier informiert. Die Akten des Auswärtigen Amts, die auf Berichten der deutschen Botschafter und Konsuln im Osmanischen Reich beruhen, dokumentieren die planmäßige Durchführung der Massaker und Vertreibungen. [...] Diese fast vergessene Verdrängungspolitik des Deutschen Reiches zeigt, daß dieses Kapitel der Geschichte auch in Deutschland bis heute nicht befriedigend aufgearbeitet wurde.“ (Ebenda: Auszüge aus der Antragsbegründung [15. 6. 2005])

Methodisches; Begriffliches

Auch wenn mir der Aspekt Täterforschung als „Blick auf die Täter“ genozidaler Handlungen überakzentuiert erscheint – so hat der Bochumer Diaspora- und Armenozidforscher Dr. Mihran Dabag (*1944) doch kürzlich das „Arbeitsgebiet der Genozidforschung heute“ in Form einer Trias einsichtig strukturiert als er diese „drei Aufgabenbereiche“ betonte: „historische Einzelfallanalyse; interdisziplinäre, komparative Untersuchungen zu einzelnen Strukturen, Institutionen, Prozessen, Ideologemen oder Motivationen im Genozid; Analysen zu den Wissensmustern und Identitätsbildern der modernen Gesellschaften.“ („Perspektiven und Aktualität interdisziplinärer Genozidforschung“; in: Wirtschaft & Wissenschaft, 1. 2004, 62-69). Entsprechend bin ich, nur reziprok, verfahren: Einem Rekurs auf „Nuremberg“ (Internationales Militärgerichtstribunal [IMT] gegen die Hauptkriegsverbrecher 1945/46) folgten Hinweise auf Gemeinsamkeiten („common features“) ´moderner´ Völkermordgesellschaften des 20. Jahrhunderts, zunächst solche auf einen komparatisch-interdisziplinären Leitansatz und schließlich auf den Armenozid als einen historischen „Einzelfall“ von Völkermord oder Genozid (welchbeide Begriffe hier identisch, also inhaltlich deckungsgleich, benützt werden).1 Ausblickend wird eine neue, komparativ u n d theoretisch angelegte, auch genozid-soziologisch ambitionierte Studie unter Forschungsaspekten diskutiert. Dabei geht es mir, um auch hier einen subjektiven Aspekt des Forschungsinteresses als (Sozial-) Wissenschaftler und Autor offenzulegen, ähnlich wie dem deutschen Armenozidforscher Dr. Wolfgang Gust, der 2005 in einem öffentlichen Diskussionsbeitrag bekannte:

„Es ist die deutsche Politik der damaligen Zeit, die ihre Fortsetzungen hat bis heute [...], an der ich leide, eine deutsche Politik, die fast konsequent von der rein deutschen Vernichtung der Hereros über die unglaubliche Komplicenschaft bei der Vernichtung der Armenier bis zur abermals urdeutschen Vernichtung der Juden führte.“ (http://www.deutsch-armenische-gesellschaft.de/dag/rgenr.htm)

Ich nenne, wie zuletzt in „ Völkermord(en). Genozidpolitik im 20. Jahrhunderts “ (Aachen: Shaker, 2006: 36-37 [und] 138-139) eingehend begründet, „den Armeniermord“, also die „Ausrottung“ oder „Vernichtung“ der türkischen Armenier im Osmanischen Staat während des Ersten Weltkriegs, in Anlehnung an das höchstgebräuchlich-analoge Kunstwort Genozid [von altgriechisch: γένος, génos: die Herkunft, die Abstammung, das Geschlecht, auch das Volk, und lateinisch caedere: (er)morden]: Armenozid – wörtlich Armenier (er)morden. Dabei weiß ich freilich auch, daß sich Armenozid bisher in der internationalen wissenschaftlichen Völkermordforschung ebensowenig durchgesetzt hat wie das hier zunächst vorgestellte, aus dem Altgriechischen δήμος [demos: das Volk, auch die Bevölkerung] und dem Leiteinischen caedere [(er)morden] hergeleitete, von Rudolph Rummel benützte Konzept Demozid oder wie die entsprechende logische Wortbildung Judeozid , die heute zumeist Holocaust - als Kennzeichnung des Völkermords an den europäischen Juden während des Zweiten Weltkriegs 1941-1945 – genannt wird. Die meines Erachtens angemessene, wenngleich ebenfalls nicht durchgesetzte, Bezeichnung von Völkermord oder Genozid, ist im Deutschen der Ausdruck: Gruppen- oder/und Kollektivmord .

Totalitärer Demozid

Rudolph J. Rummel (*1932) gilt inzwischen weltweit als d e r Genozid- oder Völkermordstatistiker. Rummel vertritt in der international-vergleichenden Völkermordforschung einen beschreibenden („deskriptiven“) Ansatz, der sich jedoch im US-amerikanischen Sinn auf das bipolar-antagonistsiche Gegensatzpaar „Demokratie“ und „Totalitarismus“ rückbezieht. Auch wenn sich Rummels Leitkonzept „ totalitarian democide “, das auch griffiger als „ totalitarian genocide “ oder „ genocidal totalitarianism “ bezeichnet werden könnte, in der internationalen und vergleichenden Völkermordforschung nicht durchsetzen konnte, so sind seine Völkermordberechnungen von Opferzahlen doch wissenschaftlich verdienstvoll. Deshalb möchte ich auch generell die Veröffentlichung beider Rummel-Bücher in Deutschland begrüßen – auch wenn, leider schon im Titel des ersten Bandes „´Demozid´ - der befohlene Tod. Massenmorde im 20. Jahrhundert“. Rummels „Demozid“-Konzept allzu wörtlich genommen wird und dadurch die Mehrschichtigkeit des Originals als „Death by Government: Genocide & Mass Murder Since 1900“ (Transactions Publishers, 1994) verloren geht - grad so, als sollte der Strukturzusammenhang zwischen Regierung(sform) eines Staates und Völkermord als Staatsverbrechen nicht aufscheinen. Im Vorwort zur deutschen Ausgabe stellt Rummel (1998) diesen staatskriminellen Zusammenhang jedoch ausdrücklich her, wenn er schreibt:

„Die Vorstellung, daß Regierungen ihre eigenen Bürger [...] morden, und dies nicht infolge einer akuten Bedrohung, infolge von Krieg oder in den Wirren einer Revolution, sondern schlicht und einfach im Rahmen der tagtäglichen Politik, angeordnet von höchster Ebene, das ist und bleibt absolut unfaßbar. Es ist das Böse in Reinkultur.“

Damit hat Rummel die erste Besonderheit der Bedeutung von Völkermord erkannt und benannt. Was zunächst unmöglich er scheint: daß Staaten, die im unmittelbaren Alltagsbewußtsein in Deutschland so etwas wie einen „Staatsbonus“ (Günter Waldmann) erhalten und von denen es im traditionellen Oxbridge hieß: „Right or Wrong, My Country“ -, daß Staaten in unserem „aufgeklärten“ Zeitalter aktiv und bewußt Verbrechen begehen, nicht irgendwelche, sondern große, kapitale Verbrechen, Verbrechen an der Menschheit, daß Staaten als solche kriminell - staatskriminell - handeln (können) - diese scheinbare Paradoxie mußte (wie 1944 von Raphael Lemkin) auch erst einmal wissenschaftlich durchdacht, intellektuell bewältigt und öffentlich ausgesprochen werden, ohne daß die moralische Persönlichkeit selbst an ihren Einsichten verzweifelt.

Aller Genozidalität stemmt Rummel, zuletzt zusammenfassend in „Power Kills. Democracy as a Method of Nonviolence“ (Transaction Publishers 1997), im anti-genozidalen Sinn seinen normativ-antitotalitären Demokatieansatz entgegen.

Speziell zum Armenozid enthält die deutsche Übersetzung das Kapitel “Die genozidartigen Säuberungen in der Türkei “ mit der Kennzeichnung als „erste vollständige Säuberung dieses Jahrhunderts“ und, summa summarum, einer Gesamtopferzahl von „ 1.883.000 Ermordeten “. Und später vergleicht Rummel diese Vernichtungshandlungen während des Ersten Weltkriegs mit jenen „vorsätzlichen Handlungen des faschistischen kroatischen Staates“ während des Zweiten und kennzeichnet als Ziel der Politik der „muslimischen Jungtürken im Ersten Weltkrieg, die Türkei zu homogenisieren, indem sie alle christlichen Armenier und Griechen liquidierten.“

Rummels zweiter, ebenfalls in der LIT-Reihe „Macht & Gesellschaft“ erschienener, englischer Band präsentiert einleitend seinen demokratiebezogenen („normativen“) Grundansatz und bringt eingehendes, in zahlreichen Tabellen aufbereitetes, vergleichendes Zahlenmaterial jeweils am Ende der Fall- bzw. Staatenkapitel. Hier stellt Rummel den Armenozid als genozidale Säuberungsaktionen („ Turkey´s Genocidal Purges “) vor und bezieht auch den Völkermord an den christlichen Griechen ein („the genocide of the Greeks“). Bei allen (zu)gegebenen methodischen Risiken und statistischen Berechnungsschwierigkeiten bilanziert Rummel als Ergebnis dessen, was er die erste voll ausgebildete ethnische Säuberung des 20. Jahrhunderts nennt, von 1900 bis 1923 (dem Gründungsjahr der Türkischen Republik): „Various Turkish regimes killed from 3.500.000 to over 4.300.000 Armenians, Greeks, Nestorians, and other Christians“.

Staatsverbrechen; Verbrecherstaat

Im Anschluß an Hannah Arendts Hinweise zum Völkermord als „staatlich organisiertem Verwaltungsmassenmord“ und zum Holocaust als am jüdischen Volk verübtes „Menschheitsverbrechen“ arbeitete Karl Jaspers vor vierzig Jahren in seinem Buch „Wohin treibt die Bundesrepublik ? Tatsachen - Gefahren – Chancen“ (München: Piper 1966) am Beispiel des „Judenmords“ als „ungeheures Verbrechen“ heraus, daß „die Tat der Ausrottung durch Massenmord mit Erfolg nur Mittels eines Staates durchgeführt werden kann, der die Gewalt dazu hat, Verbrechen gegen die Menschheit“ zu planen, zu organisieren und durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Jeder Staat, der diese Verbrechen verübt, so Jaspers weiter, handelt als „ Verbrecherstaat “. Karl Jaspers überschritt damit, vor vierzig Jahren, bewußt den bis heute in deutschen Jurist(inn)enkreisen wirksamen Rubikon und sprach ausdrücklich von „ Staatsverbrechen “, also n i c h t bloß von Regierungs- oder Regimekriminalität, auch nicht nur, wie kürzlich Kerstin Freudiger („Die juristische Aufarbeitung von NS-Verbrechen“, Mohr Siebek 2002:294-317), von „Justizverbrechen“...

Ohne Rückbezug auf Jaspers Hinweise kam Yves Ternon, dessen Buch „Tabu Armenien: Geschichte eines Völkermords“ (Berlin: Ullstein, 1981) wie Peter Lannes „Armenien – Der erste Völkermord des 20. Jahrhunderts“ (München: Institut für Armenische Fragen, 1977), Wolfgang Gusts „Der Völkermord an den Armeniern – Die Tragödie des ältesten Christenvolks der Welt“ (München: Hanser, 1993) und jetzt auch Rolf Hosfelds „Operation Nemesis. Die Türkei, Deutschland und der Völkermord an den Armeniern“ (Köln: Kiepenheuer & Witsch, 2005) zu den wichtigsten deutschsprachigen Armenozid-Büchern der letzten dreißig Jahre gehört, aus vergleichender Sicht auf Völkermorde im 20. Jahrhundert zu ähnlichen Ergebnissen: Wer, wie hier Ternon und vor ihm Irving Louis Horowitz, auf genozidale Besonderheiten abhebt und Völkermord(en) als geplante Vernichtungsaktion(en) bestimmter gesellschaftlicher, ethnischer oder religiöser Gruppen (Kollektive) auffaßt, kann den/die genozidalen Staat/en nicht anders denn als verbrecherisch(e Staaten) beschreiben. Das ist der wesentliche Leitaspekt dieses Ternon-Buchs, in dem im gegebenen definitorischen Rahmen und unter Berücksichtigung des internationalen Völker(straf)rechts 1945/48 seit dem Internationalen Militärgerichtshof Nürnberg (Eröffnungstag 20.11.1945, IMT II: 74) „Verbrechen gegen die Menschheit“ angeklagt und die „Entschließung zur Verhütung und Bestrafung des Völkermords“ in der UNO-Resolution 260 A III (am 9.12.1948) einstimmig verabschiedet wurde. In einem (zu) knappen Ausblick faßt Yves Ternon bisherige Vorschläge zur „ Verhütung von Völkermord “ im Sinne eines rechtzeitig wirksamen Frühwarnsystems als „early warning system“ (Richard Albrecht) zusammen.

Armenozid: Zwischenbericht(e)

Dr. Tessa Hofmann (*1949), in Berlin lebende deutsche Armenologin und Publizistin, hat zehn Jahre nach ihrer Edition „Armenier und Armenien – Heimat und Exil“ (Reinbek: Rowohlt 1994 [rororo sachbuch 9554], 254 p.) 2004/05 zwei zusammenfassende Beiträge zum Armenozid veröffentlicht: Den ersten im von ihr edierten Sammelband über Christenverfolgung, -vertreibung und schließlich –vernichtung in den letzten zehn Jahren des Osmanischen Staates. Den zweiten in Form eines um Berlin zentrierten dokumentarischen Essay über politikhistorische Zusammenhänge.

Hofmanns Übersicht zum Armenozid im Berlinband ist eine mit vielen Bildern und wenigen Dokumenten angereicherte knappe Darstellung von „ Vernichten und Überleben “ auf zehn dreispaltigen Großformatseiten und zugleich eine gelungene dichte Beschreibung des von mir Armenozid genannten Verwaltungsmassenmords oder „administrative holocaust“ (Winston Churchill) als erstem Völkermord des 20. Jahrhunderts. Die Autorin geht knapp auf die Vorgeschichte seit dem Berliner Vertrag 1978, Abdul Hamids Armeniermassakern (vor allem 1895 und 1909) mit hunderttausenden Opfern und schließlich die neue genozidale Qualität jungtürkischer Turan- und Türkisierungspolitik seit 1913 ein (vgl. genauer: Mihran Dabag, Jungtürkische Visionen und der Völkermord an den Armeniern; in: Genozid und Moderne I; Leske + Budrich, 1998: 152-205). Was die Quantität betrifft, so schätzt sie mit Rummel im Zeitraum 1915 mit den beginnenden Massenmorden und den „Deportationen ins Nichts“ bis zur Gründung der Türkischen Republik (29.10.1923) die armenische Gesamtopferzahl auf „etwa zwei Millionen“ Menschen.

Auf den analogen Zeitraum bezogen, jedoch um „ Christen im Osmanischen Reich 1912-1922 “ erweitert, ist Hofmanns aus einer Berliner Tagung (2002) hervorgegangener Sammelband. Die Herausgeberin stellt dem Band eine knappe Kritik des Zeitzeugen und Lehrers im damaligen Aleppo, Dr. Martin Niepage (1916), am jungtürkisch-panturanistischen Rassismus sowie eine zentrale Passage der Völkermorddefinition von Raphael Lemkin voran und plädiert in ihrem Einleitungstext so engagiert wie kundig gegen Völkermord, insbesondere den an christlichen Armeniern im Osmanischen Staat verübten, für dessen Anerkennung als Genozid und gegen dessen Negierung als vor allem „türkische Leugnung, die eigene Geschichte zur Kenntnis zu nehmen“. Hofmanns Sammelband enthält speziell zum Armenozid zwei weitere und wichtige Beiträge: Einmal den von Gerayer Kutscharian zum besonderen „Völkermord an den Armeniern (1915-1917)“, der im Ausblick auch auf „materielle Schäden“ infolge Verfolgungs- und Vernichtungsmaßnahmen eingeht; und, durch Zitate aus der Broschüre Heinrich Vierbüchers „Was die kaiserliche Regierung den deutschen Untertanen verschwiegen hat. Armenien 1915“ (Fackelreiter, 1930) verklammert, geht es im Aufsatz von Tigran Sarukhanyan um Fragen der „materiellen Verantwortlichkeit“ für den Armenozid und seine Entschädigung. Dabei wird besonders auf die Rolle Großbritanniens abgehoben, weil dieser Schutzmachtstaat seinen Verpflichtungen: Bestrafung der Täter und Entschädigung der Opfer, ab 1920 nicht nur nicht mehr nachkam, sondern selbst am Raub von damaligen „fünf Millionen türkischer Goldpfund“ aktiv teilhatte.

Auch der Religionswissenschaftler und Kirchenhistoriker Dr. Wilhelm Baum (*1948), Leiter des Klagenfurter Kitab-Verlags, präsentiert in seiner Darstellung „ christliche Minderheiten in der Türkei “ in seinem mit vielen und aussagestarken Fotos angereicherten Buch sieben Kapitel zum Armenozid, seiner Vor- und Nachgeschichte. Ähnlich wie Tessa Hofmann stellt Wilhelm Baum das besondere Ereignis des ersten Völkermord im 20. Jahrhunderts in den Zusammenhang türkisch-nationalistischer und antichristlicher Verfolgungs- und Vernichtungspolitik, wobei der Autor auch „das Martyrium“ christlicher Griechen während des Ersten Weltkriegs an der kleinasiatischen Küste ebenso anspricht wie als Rahmen das internationale politische Feld nach diesem wie schließlich den zunächst militärischen, dann auch, durch den Lausanner Vertrag 1923 begünstigten, politischen „Sieg des Kemalismus“ und die Republikgründung Ende Oktober 1923. Der Autor, der auch Kernpassagen zur Schutzverpflichtung „nicht moslimischer Minderheiten“ (Lausanner Vertrag vom 21.7.1923, Artikel 38-45) dokumentiert, hat sich in seiner Darstellung erkennbar – und erfolgreich – um Verständlichkeit bemüht. Insofern ist dieses im Unter-Untertitel als Diskussions-„Beitrag zur EU-Erweiterungs-Debatte“ bezeichnete Buch auch politisch engagiert und zugleich der lesbarste Text der hier vorgestellten.

Armenozidale Erinnerungskultur

Der Band mit „ Stimmen aus Deutschland “ ist vor allem, aber nicht nur, als Gedenkjahrband Beitrag und Textsammlung zur armenozidalen Erinnerungskultur, soll an das Destruktionsereignis im Osmanischen Staat während des Ersten Weltkriegs, das im armenischen Selbstverständnis „Medz Aghed“ (die große Katastrophe) oder auch „weißes Massaker“ heißt und in der (sozial-) wissenschaftlichen Forschung Völkermord, Genozid oder Armenozid (früher „Armeniermord“) genannt wird, erinnern. Ich nenne, wie im Buch „ Völkermord(en). Genozidpolitik im 20. Jahrhunderts “ (Aachen: Shaker, 2006) eingehend begründet, „den Armeniermord“, also die „Ausrottung“ oder „Vernichtung“ der türkischen Armenier im Osmanischen Staat während des Ersten Weltkriegs Armenozid und bilde das Adjectiv oder Eigenschaftswort armenozidal entsprechend.

Der Herausgeber, Ischchan Tschiftsdchjan (*1974), ein im Libanon geborener armenischer Doktorand an der Karl-Marx-Universität Leipzig, hat das Buch anregend durchkomponiert: Dem Geleitwort des armenischen Katholikos von Kilikien folgt eine editorische Einleitung zum Zusammenhang vom Erinnern und Anerkennen des Völkermords an den Armeniern im Osmanischen Staat während des Ersten Weltkriegs, auch als Gerechtigkeitsmoment – wobei hier, wie auch in den meisten Beiträgen, deutlich wird, daß die im Frühjahr 2005 gestartete und schon bald erfolgreiche Initiative von CDU-Bundestagsabgeordneten um Dr. Christoph Berger und Dr. Katherina Reiche zur Anerkennung des Armenozids durch den Deutschen Bundestag im Juni 2005 auch für viele „Armenierfreunde“ positiv überraschend kam...

Die drei Hauptrubriken des Bandes sind (etwa drei Dutzend) „Antworten“ auf ein halbes Dutzend gestellter Fragen zum „Armenischen Völkermord“, sechs kurze wissenschaftliche „Aufsätze“ und neun „Essays“. Diesen folgen drei weitere Rubriken: zwei thematisch bezogene „Reden“, sechs historische „Augenzeugenberichte“ und ein dokumentarischer „Anhang“ mit Erklärungen und Resolutionen zum weiter wissenschaftlich aufzuarbeitenden, moralisch zu erinnernden und (vor allem vom türkischen als Rechtsnachfolger des Osmanischen Staats) politisch anzuerkennenden Völkermord an den Armerniern, der leider sowohl im editorischen Fragenset als auch in (wenigen) weiteren Beiträgen wie als schlechte Übersetzung des US-amerikanischen „Armenian Genocide“, nämlich fälschlich „ Armenischer Völkermord “ anstatt zutreffend „ Völkermord an den Armeniern “ genannt wird. Ähnlich verwirrt, um sie nicht kretenistisch zu nennen, wirkt die im Band abgedruckte Intellektuellen-Resolution des deutschen PEN-Zentrums vom 25. Mai 2005 mit ihrer Aufforderung an „ die türkische Öffentlichkeit “ - nicht aber an die Regierung der Türkischen Republik -, „endlich den Völkermord an den Armeniern“ anzuerkennen...

Die meisten „Antworten“ kommen von sich oft auf Dr. Johannes Lepsius (1858-1926) beziehenden evangelischen Pastoren, dazu einige von prominenten Zeitgeschichtler und (weniger) bekannten Schriftstellern. Deutlich wird unter erinnerungskulturellen Aspekten die über Lesergenerationen andauernde Wirksamkeit von Franz Werfels zuerst 1933 veröffentlichtem großen Armemierroman „ Die vierzig Tage des Musa Dagh “ (letzte Buchausgabe 1985² als Fischertaschenbuch 2062, 871 p.), an den in gewisser Weise auch Edgar Hilsenraths bedeutender „historischer Roman aus dem Kaukasus“: „ Das Märchen vom letzten Gedanken “ (erschienen als Heynetaschenbuch 9101, 509 p.) anzuschließen versuchte. Aber auch hier, und später im gesonderten Beitrag von Dr. Adelheid Latchinian, wird ans mutige lebenslange Engagement Dr. Armin T. Wegners (1896-1978) und dessen dokumentarische Fotos des „Armeniermords“ 1915/16 erinnert.

Für wissenschaftliche und vor allem politikgeschichtliche Aufarbeitungen des Armenizod wichtig sind vor allem die „Aufsätze“ des Bandes. Zu diesen bietet der subjektbezogene Essay von Tessa Hofmann („ Den stimmlos Gemachten eine Stimme geben “) einen respektablen Zugang durch den Aufruf zur Unterstützung der Forderung von Armenozidüberlebenden und ihrer Angehörigen „nach Anerkennung des Verbrechens durch den Gesetzgeber und die Regierung des Landes, das das Verbrechen begangen hat“ und das gesellschaftlich „durch die Gemoziderfahrung objektiv belastet ist“ - auch wenn dies alles „bis zum heutigen Tag von der türkischen Regierung namens der Tätergesellschaft geleugnet“ wird (so zutreffend Dr. Wolfgang Benz in seinem Essaytext).

Ans „Tabu“ - auch „als Basis paranoider Phantasmen“ - der Benennung des Armenozid als Genozid und entsprechender Verfolgung in der gegenwärtigen Türkei erinnert aus psychoanalytischer Sicht Ester Schulz-Goldstein. Der Hamburger Jurist und Rechtsprofessor Dr. Otto Luchterhandt, der auch schon im Juni 2003 über „Der türkisch-armenische Konflikt, die Deutschen und Europa“ gutachtete (http://www.deutsch-armenische-gesellschaft.de/dag/rgenlu1.pdf), publiziert sein für den Deutschen Bundestag erarbeitetes „Memo“ als Aufsatz in Langfassung. So zutreffend des Autors fallbezogene juristische Wertung des objektiven und subjektiven Völkerrechtsstaftatbestand - Armenozid als Völkermord - auch ist – so abstoßend wirkt Luchterhandts totalitärbürokratisches Diktum:

Nur ein Jurist, sei er Richter oder Rechtsgelehrter, vermag die Frage, ob bestimmte Geschehnisse, Taten oder Tatsachen als Völkermord zu qualifizieren sind, fachgerecht zu beantworten.“

Hier hätte Rechtswissenschaftler Luchterhand besser seiner „Pflicht des Tages“ (Goethe) nachgehen und nachvollziehen sollen, was - zwei Aufsätze und zwei Dutzend Seiten weiter im selben Sammelband - der in Leipzig analytische Philosophie lehrende Dr. Georg Meggle unter Rückbezug auf eigene Vorüberlegungen zu Kollektividentitäten (http://www.uni-leipzig.de/~philos/meggle/&publikationen/2005f.pdf) grundlegend zur Logik der UN-Völkermorddefinition entwickelt, unter welche dieser Autor sowohl den Holocaust als auch den Armenozid im Wissen, daß die angemesse Bezeichnung beider Kollektivmord wäre, faßt und was sich aus Meggles kritisch-systematischem Zugang zum historischen Völkermord an den Armeniern während des Ersten Weltkriegs im Osmanischen Staat für Täter und Opfer und ihre und deren Kinder nach mehr als drei Generationen, aber auch mit Blick auf Deutschlands „Sonderrolle“ konkret ergibt – etwa die historische und aktuelle Wahrheitspflicht, die auch kein Verschweigen einiger „Massaker von Seiten der Armenier an den Türken“ duldet, oder die Angst heutiger türkischer Intellektueller, den „Völkermord an den Armeniern furchtlos beim Namen“ zu nennen, oder Meggles differenzierte Bewertung der leider nicht „expliziten“, sondern nur „impliziten“ einstimmigen Anerkennung des Völkermord an den Armeniern als solchen durch den Deutschen Bundestag am 15. Juni 2005 als „ungeheuren Fortschritt“ trotz bündnispolitischer Rücksichten als „Hintergrund der Bundestagssprachregelung“...

Ähnlich kundig und engagiert kommen auch Dr. Hans-Walter Schmuhls „Anregungen zu einem kritischen Trialog“ daher. Diese begründet der Bielefelder Zeitgeschichtler mit seiner These der spezifischen Modernität des Völkermords an den Armeniern als Ausdruck des Kernkonflikts „zweier neu entstehender, in Konkurrenz zueinander stehender Nationalismen“ von Armeniern und Türken in Reaktion „auf die imperialistische Politik der europäischen Mächte mit der Herausbildung einer nationalen Identität“ entsprechend „der europäischen Idee des ethnisch homogenen Nationalstaates“: „Auch in diesem Ideologietransfer liegt die Mitschuld Europas an der Vernichtung des armenischen Bevölkerungsteils des Osmanischen Reiches.“ Darüber hinaus zieht Schmuhl als Historiker auch Kontinuitäts- und „Verbindungslinien vom Völkermord an den Armeniern zu den nationalsozialistischen Genoziden an Juden, Sinti und Roma und Slawen.“ Im Vergleich mit „vormodernen“ Gewalt-, Kollektivmord- und Vernichtungsaktionen, etwa auch später, während des Zweiten Weltkriegs in Bosnien durch Tschetniks (Tomislav Dulic, Utopias of Nation. Local Mass Killing in Bosnia and Herzegovina, 1941-42; Uppsala Universitet 2005 [= Studia Historica Upsaliensia].ix/402 p.), wird Schmuhls Hinweis auch empirisch plausibel, weil bei diesen Massakern von „rohen Kräften“, auch im Vergleich mit dem beim Armenozid nachweislichen bürokratisch-gouvernamentalen und planvoll-staatskriminellem Vernichtungshandeln, alle infrastrukturellen Voraussetzungen für Völkermord/Genozid als besonderes (Staats-) Verbrechen fehlten. Gut, daß Hans-Walter Schmuhl es nicht bei dieser Skizze belassen, sondern parallel seine am „sozialen Handeln“ Max Webers geschulte sinnbezogene Genoziddefinition als über Fallstudien hinausgehenden Beitrag zur allgemeinen sozialwissenschaftlichen Völkermorddiskussion publiziert hat („Der Völkermord an den Armeniern 1915-1917 in vergleichender Perspektive“; in: Osmanismus, Nationalismus und der Kaukasus. Muslime und Christen, Türken und Armenier im 19. und 20. Jahrhundert, ed. Fikret Adanir/Bernd Bonwetsch. Wiesbaden 2005 [= Kaukasienstudien/Caucasian Studies 9]: 271-299).

Auf neun Seiten faßt der Wirtschaftshistoriker Dr. Hilmar Kaiser seine eigenen ausgreifenden, bisher als Fallstudien angelegten und in etwa einem Dutzend Publikationen in fünf Sprachen vorliegenden Forschungsergebnisse zum auch von ihm „Armenischen Völkermord“ genannten Armenozid zusammen. Der Autor betont zutreffend, daß es angesichts der Phalanx von Leugnern zunächst darum ging, diesen „Völkermord zu beweisen“ und daß diese Hauptarbeit andere, vor allem wirtschaftliche, „Aspekte des Völkermords“ vernachlässigte, z.B. die von ihm selbst inzwischen dokumentierte lebensprotektiv-armenierschützende und teilweise lebensrettende „Haltung der Deutschen Bank zum Armenischen Völkermord“. Auch für Kaiser steht die Modernität dieses Völkermord s außer Frage, sollte doch „die Revolution der osmanischen Gesellschaft auf Grundlage einer nationalistisch-türkischen Ideologie“ erfolgen und die historisch „komplexe osmanische Gesellschaft [...] einer ´türkischen´ Platz machen.“ Im Ausblick erinnert Kaiser an die Erfordernis und seinen eigenen Forschungsanspruch, „neben der Vertiefung einzelner Aspekte des Völkermords das Verbrechen in größere Kontinuitätslinien“ und dabei besonders „in die Kontinuitätslinien der osmanischen Gesellschaft“ einzuordnen.

Als Mitglied der Arbeitsgruppe für Genozidforschung an der Universität Zürich hatte Dominik J. Schaller schon 2001/02 eine vergleichende Perspektive in der Völkermordforschung versucht. Sein Beitrag im Sammelband schließt dort an (http://www.hist.net/kieser/aghet/Essays/EssaySchaller.html). Zugleich versucht der Autor in seiner knappen Forschungsskizze aber auch, über den wissenschaftlich nötigen „Vergleich, der sich als bedeutende Methode der Genozidforschung bewährt hat [zum] Feststellen von Gemeinsamkeiten und Unterschieden“ im Mordhandeln hinauszugehen und im Anschluß an ein unveröffentlichtes Buchmanuskript von Raphael Lemkin (1900-1959) „Kontinuitätslinien vom Völkermord an den Armeniern und von kolonialen Genoziden – wie beispielsweise demjenigen an den Herero und Nama in der ehemaligen deutschen Kolonie Südwestafrika – zum nationalsozialistischen Judenmord aufzuzeigen“. Dabei besteht für Schaller „kein Zweifel daran, daß die erfolgreiche Transformation des osmanischen Vielvölkerreichs in einen türkischen Nationalstaat, die der Ermordung und Vertreibung von Armeniern und Griechen vorausgegangen war, die Nationalsozialisten nachhaltig beeindruckt hatte.“

Die Texte von Hofmann, Kaiser, Schulz-Goldstein, Schaller und insbesondere die Skizzen von Schmuhl und Meggle im Gedenksammelband halte ich für ambitionierte Beiträge, die über den anlaßstiftenden 90. Jahrestag des formellen Armenozid-Beginns durch Festnahme armenischer Honoratioren in Constantinople am 24. April 1915 hinausgehen und auch im Sinne vergleichender Völkermordforschung(en) zur Genozidpolitik des/im 20. Jahrhundert/s anregen – wobei gelegentlich das der heutigen Entwicklung auf dem Balkan (und seiner internationalen Gerichtsbarkeit in Den Haag) seit etwa fünfzehn Jahren zur Deutung unterliegende aktuelle Leitkonzept der ethnisch-demographischen Homogenisierung („ ethnic cleansing “) retrospektivisiert, also auf das erste crimen magnum des vergangenen Jahrhunderts, den Armenozid, umstandslos rückbezogen und insofern verkürzt angewandt wird. Völkermorde/Genozide lassen sich jedoch nicht im Allgemeinen ethnischer Säuberungs- und demographischer Homogenisierungsaktionen auflösen...

Aber wie auch immer: Liest man die genannten sechs Autoren, Thesen und Forschungsskizzen im Zusammenhang mit Publikationen internationaler Völkermordforscher der mittleren Wissenschaftlergeneration, die sich um die Fachzeitschrift „Journal of Genocide Research“ (seit 1998), um den comparatistisch angelegten Sammelband des von Hans-Lukas Kieser und Dominik Schaller an der Universität Zürich begründeten Forschungs- und Publikationszusammenhangs zum „Völkermord an den Armeniern und die Shoah“ (Zürich: Chronos, 2002, 656 p.) und um das 2004 gegründete „European Network of Genocide Scholars“ (ENoGS) gruppieren, und vergleicht man mit teils auf der ENoGS-Netzseite (http://www.enogs.com), etwa von Dr. Henning Melber und Dr. Jürgen Zimmerer, teils andernorts veröffentlichten und auch genozidtheoretisch anregenden Diskussionsbeiträgen, etwa von Dr. Mark Lewine (http://www.learner.org/channel/courses/worldhistory/support/reading_22_2.pdf: ”Why Is the Twentieth Century the Century of Genocide ?”; in: Journal of World History 11 [2000] 2, 305-336; deutsch in: Zeitschrift für Weltgeschichte, 11 [2004] 2, 9-37), Dr. Martin Shaw („War & Genocide. Organized Killing in a Modern Society“, Oxford: Polity Press, 2003, 272 p.) und Dr. Ronald Bloxham („The Great Game of Genocide. Imperialism, Nationalism, and the Destruction of the Ottoman Armenians”, Oxford: Oxford University Press, 2005, 344 p.) – dann wird deutlich, daß es inzwischen relevante, über „Fallstudien“ (und wie wichtig diese auch immer sein mögen) hinausgehende gesicherte (sozial-) wissenschaftliche Erkenntnisse zum Genozid und zur Völkermordpraxis genozidaler Absichten, Handlungen und Konsequenzen gibt, die im Sinne aktiv-vergemeinschafteten Wissens und nicht-ideologischen Gedächtnisses („una memoria histórica, testimonial“ [Jorge Semprún]) theoretisch irreversibel und insofern auch praktisch nur gewaltsam rücknehmbar sind.

Genozidalstrukturen

Dr. Boris Barth, Zeitgeschichtler an der Universität Konstanz, hat zum Völkermord im 20. Jahrhundert eine auch genozid-soziologisch ambitionierte Studie veröffentlicht. Der Autor geht von Raphael Lemkins Definition und der UNO-Genozidkonvention von Ende 1948 aus, diskutiert auch geschichtliche Vorformen des ´modernen´ Genozids und spricht kontrovers diskutierte Fragen der internationalen und vergleichenden Völkermordforschung ebenso an wie wissenschaftslogische Probleme beim Vergleich(en) als jeweils einzigartig oder singulär erscheinender Destruktionsereignisse wie Völkermord. Der Autor veröffentlichte vor diesem Buch schon einen zusammenfassenden Beitrag speziell zum Armenozid (in: Geschichte in Wissenschaft und Unterricht, 5/6.2005, 319-337), so daß er im Kapitel „ Fälle von eindeutigem Völkermord “ zuerst diesen Genozid vorstellt und sodann zutreffend „die nationalsozialistischen Völkermorde“, also nicht allein den gegen europäische Juden, sowie „Ruanda 1994“ beschreibt. Als „völkermordnahe“ Vernichtungsereignisse gelten Barth vor allem (i) „Deutsch-Südwestafrika“, (ii) „Das stalinistische Regime“ und (ii) „Die Khmer Rouge“. Den Band beschließen ein theoretisch anspruchsvoller Forschungsausblick über „ Gesellschaftsstruktur und Genozid “ und ein notwendiges politisches Playdoyer für „ Frühwarnsignale “ zum Erkennen eines entstehenden Genozids.

Dabei kann durchaus als positiv angesehen werden, daß Barth bisherigen politik-soziologischen Völkermorddefinitionen – etwa den Kennzeichnungen als “deliberate and systematic destruction of a racial, religious, political, or ethnic group” (Enclyclopedia Britannica), als „deliberate and methodological government policy aimed at the extermination of an innocent minority“ (Marjorie Housepian), als “organized state murder” (Helen Fein), als “structural and systematic destruction of innocent people by a state bureaucratic apparatus” (Irving Louis Horowitz), als “mass killing of substancial numbers of human beings […] under conditions of the essential defenselessness and helplessness of the victims" (Israel W. Charny), oder, an Hannah Arendt angelehnt, als „outstanding crime against mankind and civilisation as planned and organized by a state” (Richard Albrecht) - keine weitere hinzufügt, sondern sich auf vergleichende Merkmalsbeschreibungen einläßt.

Boris Barths Genozid-Buch ist Gesamtdarstellung und Forschungsdiskussion zugleich. Insofern erscheint mir nicht kritikabel, daß der Autor als (Zeit-) Historiker in keinem Fall selbständig Quellen erschließt, aufarbeitet, vorstellt und bewertet, wenn er statt dessen nachvollziehbar argumentiert und beispielsweise wissenschaftslogisch zutreffend ("definitio per genus proximum et differentiam specificum") die Bedeutung von „ Rassismus “ als notwendige, jedoch nicht hinreichende Voraussetzung für Völkermord(en) vorstellt: Jede genozidale Gesellschaft ist notwendig rassistisch. Aber, wie Barths Beispiele der US-Südstaaten und Südafrika zeigen: Nicht jede rassistische Gesellschaft ist notwendig genozidal.

Wie die angewandte Wissenschaftsmethodik – so empfinde ich es auch als richtig und gut, daß der Autor sich im Wissen um die objektiven Grenzen aller subjektiven Völkermord(opfer)erfahrung/en, welche als solche immer dazu tendieren (müssen), ihre „Betroffenenerfahrung zum Genozid sui generis“, also zum Völkermord überhaupt, zu erklären (Richard Albrecht, „Die politische Ideologie des objektiven Gegners und die ideologische Politik des Völkermords im 20. Jahrhundert [...]“; in: Sociologia Internationalis, 27 [1989] I: 57-88, hier 74), nicht an der werthaften Konstruktion genozider Opferhierarchien, die namentlich den publizistischen „Diskurs“ zu den drei ´großen´ Opfergruppen des 20. Jahrhundert immer noch beherrscht (Fritz Erik Hoevels, „Armenier – Juden – Serben [...]“; in: Ketzerbriefe, 125.2005: 1-28), beteiligt, sondern distanziert bleibt.

Abgesehen von Boris Barths gelegentlich aufscheinenden Wissenslücken und Bewertungsschwächen bei juristischen Aspekten, etwa der dem Nürnberger Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher 1945/46 unterliegenden Konzeption, bleiben vor allem z w e i Kernkritikpunkte an seinem Genozidansatz: Erstens, daß Genozidkonzept und Völkermordvorstellung leider (zu) zentral am Modell des Holocaust ausgerichtet sind und nicht, was systematisch-kritisch und historisch-genetisch sinnvoller und produktiver wäre, am Armenozid (Richard Albrecht, Lebenskultur und Frühwarnsystem: Theoretische Aspekte des Völkermord(en)s; in: Aufklärung und Kritik, 1.2006: 194-207). Denn die jungtürkische Dystopie eines „ Armenien ohne Armenier “ ging der faschistischen Ideologie und Praxis der „biologischen Ausmerzung des gesamten Judentums in Europa" (Alfred Rosenberg) realhistorisch voraus. Die Vorstellung des „weltweit führenden NS-Experten“ (so DIE WELT: 8. 2. 2006) Hans Mommsen von der „Endlösung der Judenfrage“ im „Dritten Reich“ als „Realisierung des Utopischen“ (in: Geschichte & Gesellschaft, 9 [1983], 382-420) ist eine so absurde wie groteske ideologische Verkehrung . Zutreffend dagegen sind Hinweise von Ronald Aronson sowohl zu einem genozidalen Grundaspekt, nämlich: „a kind of ultimate denial of reality: a madness of those in power who are impotent to use that power effectively to change reality, and who, lost in visions of omnipotence, instead seak to destroy it“ („Social Madness: Impotence, Power, and Genocide“; in: „Towards the Understanding & Prevention of Genocide“, ed. Charny, Westview Press, 1984, 137-146) als auch zum Realitätsbruch genozialer Täter(gruppen) als „realization of the unrealizable“, damit auch „Durchführung des Undurchführbaren“ („The Dialectics of Desaster. A Preface to Hope“, Verso Editions/Thetford Press, 1983). Und auch ein Fanatiker wie der deutsche Zeitgeschichtler Mommsen II jr. kann als militanter „true believer“ nicht bestreiten, daß es zunächst den Ersten und dann den Zweiten Weltrieg gab, daß Ereignisse 1915/16 denen 1941/45 vorgängig sind und daß zwischen Armenozid und Holocaust zweiundhalb Jahrzehnte liegen. Zweitens halte ich Barths Rezeption von Raphael Lemkins Genoziddefinition für enthistorisiert, weil nur das kurzfristige Vernichtungsziel von Kollektivmorden („annihilating the groups themselves“), nicht aber, als genozidale Besonderheit, die längerfristige intergenerativ-biopolitische Wirksamkeit erkannt und vorgestellt wird. Diesen Aspekt hatte Lemkin selbst als über die Gegenwartsaktion(en) hinausweisenden Zukunftspfad definitorisch herausgearbeitet. Er findet sich in Lemkins Buch „ Axis Rule in Occupied Europe “ (Carnegy Endowment for International Peace Division of International Law, 1944: 81) zwei Seiten weiter als die zitierte Genozidformel:

In this respect genocide is a new technique of occupation, aimed at winning the peace even though the war itself is lost .”

Hier liegt die von Boris Barth leider vernachlässigte zweite strukturelle Besonderheit eines historisch-materialistischen Genozid- oder Völkermordverständnisses. Dieses erfordert, das Undenkbare zu denken: wer auch immer militärpolitisch, den Krieg verliert, kann, biopolitisch, den (von Rapael Lemkin „Frieden“ genannten) Nachkrieg über Generationen andauernd gewinnen.

Im historischen Fall des ersten vollausgebildeten Völkermords oder Genozids des 20. Jahrhunderts, des „Armeniermords“ oder Armenozids im Osmanischen Staat während des Ersten Weltkriegs, hat es tatsächlich drei (biopolitische) Generationen lang gedauert, ehe sich die zunächst mit dem blanken Existenzkampf des Überlebens beschäftigte, dazu noch erheblich qualitativ geschwächte und quantitativ verminderte sowie als „Diaspora“ verstreute Opfer(volk)gruppe darum kümmern konnte, das Destruktionsereignis während des Ersten Weltkriegs ´hinten in der Türkei´ und seine Konsequenzen historiographisch aufzuarbeiten.

In beiden Besonderheiten: der doppelten Destruktivität und der negativen Zukunftsdimension des welthistorischen Ereignisses Genozid/Völkermord im 20. Jahrhundert liegt eine „furchtbare Wahrheit“ (Georg K. Glaser), die uns „Nachgeborenen“ (Bertolt Brecht) das intellektuelle Begreifen und moralische Bewältigen des Destruktionsereignisses selbst so sehr erschwert.

Bibliographie

- Rudolph J. Rummel, ´Demozid´- der befohlene Tod. Massenmorde im 20. Jahrhundert; mit einem Beitrag von Yehuda Bauer [und einem weiteren von Irving L. Horowitz]: Münster: LIT, 2003, xxiii/383 p. [= Macht und Gesellschaft 2]; ISBN 3-8258-3469-7
- Rudolph J. Rummel, Statistics of Democide: Genocide and Mass Murder since 1900. Münster: LIT, 1998, ix/527 p. [= Macht und Gesellschaft 1]; 3-8258-4010-7
- Yves Ternon, Der verbrecherische Staat. Völkermord im 20. Jahrhundert. A.d.Franz. von Cornelia Langendorf. Hamburg: Hamburger Edition HIS, 1996, 344 p.; ISBN 3-930908-271
- Tessa Hofmann, Verfolgung, Vertreibung und Vernichtung der Christen im Osmanischen Reich 1912-1922. M.e.Geleitwort von Bischof Dr. Wolfgang Huber. Münster: LIT, 2004, ii/261 p. [ = Studien zur Orientalischen Kirchengeschichte 32]; ISBN 3-8258-7823-6
- Tessa Hofmann, Armenier in Berlin – Berlin und Armenien. Mit Beiträgen von Dogan Akhanli und Yelda. Berlin: Senatsbeauftragte für Integration und Migration, 2005, 106 p.; ISBN 3-938352-05-1
- Wilhelm Baum, Die Türkei und ihre christlichen Minderheiten. Geschichte – Völkermord – Gegenwart. Ein Beitrag zur EU-Erweiterungsdebatte. Klagenfurt-Wien: Kitab, 2005, 208 p. [ = Bedrohte Kulturen – Minderheiten – Außenseiter]; ISBN 3-902005-56-4
- Zum 90. Gedenkjahr des Völkermordes an den Armeniern 1915-2005. Stimmen aus Deutschland. Antworten, Aufsätze, Essays, Reden, armenische Augenzeugenberichte; hrgg. von Ischchan Tschiftdschjan, m.e. Geleitwort von S.H. Aram I. Katholikos [...]. Leipzig: o.Verl.angabe, 2005, 417 p.; ISBN 3-00-017182-7
- Boris Barth, Genozid. Völkermord im 20. Jahrhundert. Geschichte - Theorien – Kontroversen. München: C.H.Beck, 2006, 271 p. [ = Beck´sche Reihe/brs 1672]; ISBN 3-406-52865-1

Autor

Dr.rer.pol.habil. Richard Albrecht, PhD., ist kulturanalytischer Sozialpsychologe, historischer Politikforscher und als free-lancer ein mit wissenschaftlichen Methoden arbeitender Autor, Essayist und Dramatiker. Er ist einer der wenigen noch lebenden, sozialwissenschaftlich geschulten, engagiert publizierenden Intellektuellen der 1968er Generation (http://www.grin.com/de/search?searchstring=6760&search=id_autor&page=0) und, seit 2002, Editor von Fehler! Hyperlink-Referenz ungültig., einem unabhängigen online-Magazin für Menschen und Bürger(rechte) in Deutschland: http://de.geocities.com/earchiv21/rechtskulturaktuell.htm. Richard Albrechts bisher wichtigster fachwissenschaftlicher Text erschien 1991: „ The Utopian Paradigm – A Futurist Perspective “, gekürzte Netzfassung: http://www.grin.com/en/fulltext/phg/25119.html. - Die aktuellen Buchveröffentlichungen des Autors sind StaatsRache. Texte gegen die Dummheit im deutschen Recht(ssystem) (München: GRIN Verlag für akademische Texte, 2005, iii/149 p.; e-Buch), das Vorwort ist kostenlos zugänglich: http://www.wissen24.de/vorschau/36391.html, und Völkermord(en). Genozidpolitik im 20. Jahrhundert (Aachen: Shaker, 2006, 184 p. [ = Beiträge zur Rechtswissenschaft/Allgemeine Rechtswissenschaft]); das gekürzte englische Postscript ist auch copyleft: http://de.geocities.com/earchiv21/murdering.people.htm; in Vorbereitungist das Buch: Armenozid. Genozidpolitik im 20. Jahrhundert. Band 2 (Aachen: Shaker, 2007). - Richard Albrecht ist Mitglied der VG Wort und der FG Sozialpsychologie. e-Post bitte an/please, mail to: dr.richard.albrecht@gmx.net

[...]


1 Vgl. die beiden bereits im GRIN-Verlag online publizierten, mit diesem Text eng zusammenhängenden Beiträge: Richard Albrecht, Leben retten” - Irving Louis Horowitz´ politische Soziologie des Genozid. Bio-bibliographisches Porträt eines Sozialwissenschaftlers; http://www.grin.com/de/fulltext/soj/27094.html; ders., Armenozid - Es war Völkermord. Aktuelle Hinweise auf Menschheitsverbrechen; http://www.grin.com/de/fulltext/juj/27096.html. Weitere von mir hier in den letztbeiden Jahren veröffentlichte Texte zu Empirie und Theorie des Völkermords (Genozid) lassen sich leicht über die Autorenliste erschließen: http://www.grin.com/de/search?searchstring=6760&search=id_autor&page=0

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Details

Title
Demozid - Armenozid - Genozid. Empirische und theoretische Aspekte
Author
Year
2006
Pages
19
Catalog Number
V110442
ISBN (eBook)
9783640086122
ISBN (Book)
9783656528135
File size
464 KB
Language
German
Notes
Richard Albrecht ist Sozialwissenschaftler (Dr.phil., Dr.rer.pol.habil.), Sozialpsychologe, Autor und Ed. von rechtskultur.de.
Keywords
Demozid, Armenozid, Genozid, Empirische, Aspekte
Quote paper
Dr. Richard Albrecht (Author), 2006, Demozid - Armenozid - Genozid. Empirische und theoretische Aspekte , Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/110442

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