Kant: Aus Menschenliebe lügen?


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 1991

23 Pages, Note: 1,0


Extrait


INHALT

1. Die Bedeutung der Kantschen Schrift für Befürworter und Gegner der transzendentalen Ethik

2. Der Gedankengang Kants in seiner Schrift "Über ein vermeintes Recht aus Menschenliebe zu lügen" im
Kontext anderer Schriften Kants. Thesen zu Kants Ethik.

3. Verfehlung des Kantschen Ansatzes aus Überbetonung einzelner Aspekte
3.1. Die irreführende Unterscheidung von Recht und Moral als Angelpunkt der Verteidigung Kants
3.2. Auseinandersetzung mit der Fallgeschichte
3.3. Die katastrophalen Folgen der Lüge

4. Kritische Argumente gegen Kant
4.1. Der Formalismusvorwurf
4.2. Kants Unmenschlichkeit
4.3. Kants Impraktikabilität

5. Argumente der Transzendentalphilosophie
5.1. Das transzendentale Fundament der Ethik
5.2. Allgemeinheit und Notwendigkeit des Geistes
5.3. Die Würde des Menschen
5.4. Theorie und Praxis

6. Literatur

1. Die Bedeutung der Kantschen Schrift für Befürworter und Gegner der transzendentalen Ethik

Kants Schrift "Über ein vermeintes Recht aus Menschenliebe zu lügen" ist in mehrerer Hinsicht ein bemerkenswerter Text. Er ist zum einen Standardbeispiel und manchmal alleiniger Anlaß von Mißverständnissen, denen die Kantsche Ethik seit ihrer Darlegung bei ihren Gegnern (und, was schwerer wiegt, bei den Befürwortern) ausgesetzt war, zum anderen der Versuch einer nochmaligen Klarstellung von seiten Kants über den Charakter eben dieser seiner Ethik. Man könnte überspitzt sagen, wer diesen Text verstehe und bejahe, verstehe und bejahe Kants Ethik, wer ihn dagegen ablehne -sei es aus dem Verständnis der Sache heraus, oder ohne dieses Verständnis- verstehe Kants Ethik nicht oder sei über ihn hinaus, möglicherweise auch in dem Sinne, daß er Kant besser verstehe als er sich selbst verstanden zu haben scheint. Damit soll nicht aus einer unkritischen Respekthaltung gegenüber Kant heraus verschleiert werden, daß sich in der in Rede stehenden Schrift nicht gerade die luzideste Darstellung der Kantschen Ethik finde, auch nicht, daß Kants ethische Schriften im Ganzen nicht auch Schwächen enthielten, die dem klaren Verständnis seines Anliegens im Wege stehen, ja sogar Widersprüche, die nur teilweise unter dem Aspekt der Entwicklung von Kants Anschauungen auflösbar sind. Dieser Text ist jedoch ein Prüfstein für das Verständnis der Kantschen Ethik und, in der Überzeugung des Verfassers, einer jeden möglichen transzendentalen Ethik.

Indiz für diesen "Prüfsteincharakter" des Textes ist, wie oben erwähnt, daß man in Diskussionen über Kant mit Gegnern seiner Philosophie mit regelmäßiger Selbstverständlichkeit unter anderem immer auf diesen Text verwiesen wird, der angeblich die Absurdität, Anstößigkeit oder Unpraktikabilität der Kantschen Ethik zum Ausdruck bringe. Andere beliebte Beispiele dieser Art der Kritik an Kant sind das Zitat aus Kants Metaphysik der Sitten über den Rechtscharakter der Ehe, das Zitat über die Pflicht eines Staates auch vor seinem Untergang noch einen Verbrecher zu hängen, der angebliche leere Formalismus seiner Ethik (kategorischer Imperativ) u.a. Aus diesen Gründen der Bekanntheit und "Anstößigkeit" scheint es angebracht, eine Erörterung der Kantschen Ethik, oder besser Erörterung einer transzendentalen Ethik anhand von Kant, um die es hier gehen soll, mit einer Betrachtung dieser Schrift, an der sich die Geister scheiden und unterscheiden, vorzunehmen. Es sind dabei aber nicht nur die Gegner Kants mitgemeint, die seinen Standpunkt zu bekämpfen meinen, sondern auch alle jene, die in ihm dasselbe Absurde wie Kants Gegner verstehen wollen und es dennoch, im Vertrauen auf die Richtigkeit der angeblichen Kantschen Meinung, bejahen.

Das Vorgehen in meiner Arbeit soll im wesentlichen "idealtypisch" sein: Es geht nicht darum, was dieser oder jener im Einzelnen gesagt hat -ein interessanter Aspekt des Themas, der beachtliche philologische Ansprüche stellt- sondern, was prinzipiell überhaupt an Verständnis- und Mißverständnisweisen gegenüber der Transzendental- philosophie vorgebracht werden kann:

1. Überscharfe Trennung von Moral und Recht
2. Verwechslung von Transzendentalität und Empirie
3. Verwechslung von ethischen Prinzipen und kasuistischer Anwendung ethischer Prinzipien
4. Spaltung statt Unterscheidung von Theorie und Praxis
5. Spaltung statt Unterscheidung von Subjekt und Objekt

Die Nennung von Namen bei den einzelnen Problempunkten ist exemplarisch gemeint und soll nicht vergessen machen, daß es sich lohnt, den jeweiligen Argumentationen im Einzelnen nachzugehen. Es soll auch nicht darüber hinwegtäuschen, daß die Charakterisierung der einzelnen Standpunkte überspitzt ist, was nicht das gleiche ist wie falsch. Es kam darauf an, den typischen Standpunkt so klar wie möglich darzustellen, wenn möglich klarer als er sich bei seinen Vertretern selbst dargestellt findet.

Der Verfasser kann auch nicht seine Grundüberzeugungen verheimlichen, deren Mangel oder Verschweigen in seinen Augen kein Ausweis von "Objektivität", sondern ein Mangel intellektueller Redlichkeit wäre: Philosophie ist m.E. kein loser Rahmen traditioneller Fragestellungen mit historischen, nur philologisch zu analysierenden Antworten, sondern eine Qualität, die allem Philosophieren gemeinsam ist, weil es sonst nicht philosophisch wäre. Diese Qualität, Philosophizität sozusagen, besteht darin, daß etwas genuin und eigenständig zu Denkendes in den Blick genommen wird, das den Charakter höchster Allgemeinheit und Notwendigkeit hat und sich dadurch als Geistiges auszeichnet. Aussagen, die von dieser Sicht geprägt sind, sind philosophische Aussagen. In diesem Sinne hat diese Arbeit das Ziel, in Kants Schriften diese philosophische Qualität aufzuweisen und die Angriffe auf diese Philosophie wenn nicht als an sich falsch, so doch als unphilosophisch oder weniger philosophisch abzuweisen. Einfach gesagt geht es darum, was Kant gesehen und was seine Gegner übersehen oder nicht gesehen haben, oder wo sie einfach an Kant vorbeigeredet haben.

2. Der Gedankengang Kants in seiner Schrift "Über ein vermeintes Recht aus Menschenliebe zu lügen" (AA, Bd. VIII, S.425-430) im Kontext anderer Schriften Kants; Thesen zur Ethik Kants

Kant beginnt mit einer Kritik des Constantschen Pflichtbegriffes. Constant binde das Bestehen und Befolgen von grundsätzlich geltenden Pflichten an das Bestehen eines besonderen Rechtes bei derjenigen Person, der gegenüber die Pflicht erfüllt werden soll. Constant spricht einem Menschen, der "anderen schadet" "das Recht auf die Wahrheit" ab und schließt, daß aufgrund der Nichtexistenz dieses Rechtes auch keine Pflicht bestehe, die Wahrheit zu äußern.

Kant sieht hierin zunächst ein proton pseudos (Verwechslung des Themas). Der Ausdruck "Recht auf Wahrheit" sei ohne Sinn: denn die Wahrheit eines Satzes hänge nicht vom Willen des Einzelnen ab, wobei der Wille vorausgesetzt ist zur Erfüllung dessen, worauf der andere ein Recht hat. Der Wille gehe bloß auf die subjektive Wahrhaftigkeit, also darauf, daß man sage, was man meine, nicht auf die objektive Wahrheit des Gesagten und Gemeinten. Also müsse die Frage umformuliert werden, nicht ob es ein Recht auf Wahrheit, sondern auf Unwahrhaftigkeit gebe. Dabei schränkt Kant das Problem auf eine Situation ein, in der man keine andere Wahl hat, als überhaupt zu antworten: Die Problematik des Verschweigens der wahrhaften Aussage in bestimmten Situationen ist also ausgegrenzt.

Auf den ersten Einwand Kants gegen Constant (proton pseudos) werde ich nicht zurückkommen und möchte daher nur kurz folgendes anmerken: Mit Paton (vgl. Geismann/Hariolf, S.50) teile ich die Meinung, daß Kants Argument überspitzt ist, weil er Constant unterstellt, den Unterschied zwischen Wahrheit und Wahrhaftigkeit nicht zu kennen und mit "Wahrheit" etwas anderes zu meinen als subjektive Wahrhaftigkeit. Damit unterschätzt er seinen Kontrahenten, liefert keine wesentliche Erkenntnis für die Frage nach dem Recht auf Wahrhaftigkeit und führt kein Argument ein, das in der ethischen Untersuchung eine wesentliche Rolle spielen kann. Wichtig ist jedoch die nachfolgende Ausklammerung des Verschweigens als Möglichkeit der Problemlösung, weil dies einen Hinweis darauf gibt, daß auch bei Kant die Art der Situation (unausweichlicher Zwang zur Antwort) hier eine wichtige Rolle spielt.

Als weitere Frage gibt Kant an, ob es nicht nur ein Recht zur Unwahrhaftigkeit, sondern auch eine Pflicht zur Wahrhaftigkeit gebe. Hiermit gibt Kant die Koppelung von Pflichten und Rechten bei der Interaktion von Menschen auf: Rechte und Pflichten werden vom einzelnen Handelnden aus betrachtet, nicht vom besonderen Gegenüber. Die Absichten des anderen tragen nicht zur Klärung bei, was Recht und Pflicht bedeutet, obwohl es natürlich der Gegenüber ist, an dem diese Pflicht erfüllt werden muß. Außerdem untersch]eidet Kant zwei Aspekte des Themas, die Constant vermischt: die prinzipielle Wahrhaftigkeitspflicht und das Recht, in Ausnahmefällen zu lügen. Rein rechtlich betrachtet, besteht nach Kants Meinung eine "formale Pflicht des Menschen gegen jeden" zur Wahrhaftigkeit in Aussagen, die man nicht umgehen kann ohne Rücksicht auf die Folgen für jeden der Beteiligten. Interessant ist Kants Anmerkung, daß diese Pflicht, ethisch betrachtet noch weiter verschärft werden kann, daß nämlich der Lügende eine Pflicht gegen sich selbst verletzt, wodurch er sich den Vorwurf der Nichtswürdigkeit zuziehe. Obwohl er also den Streitpunkt auf die Rechtslehre beschränkt sehen möchte, sieht er eine eminente ethische Bedeutung des Themas.

Fragwürdig erscheint mir daran jedoch die Chrakterisierung der Ethik gegenüber der Rechtslehre anhand der Pflichten gegen sich selbst. Nach Kants anderweitigen Darstellungen kann dies kein Abgrenzungskriterium sein.

Eine weitere Unterscheidung Kants ist wichtig: Der Belogene ist in seinen Rechten nicht verletzt, sondern die Pflicht zur Wahrhaftigkeit. Wenn es also nur darum gehen würde, dem "ungerechter weise" (!) zur Aussage Nötigenden das ihm entsprechende Recht zukommen zu lassen, dann könnte man auch lügen, denn er hat kein Recht auf Wahrhaftigkeit. Hiermit korrigiert Kant die Meinung Constants, daß die Frage der Wahrheitspflicht vom Recht des Fragenden abhängig sei. Die Pflicht wird gar nicht von der Besonderheit der Persönlichkeit des anderen her begründet, sondern von einer allgemeinen und notwendigen Pflicht aus, die auf die "Menschheit überhaupt" bezogen ist, zu der der jeder andere als Teil der Menschheit prinzipiell gehört. Sichtbar wird der Unrechtscharakter der "vorsätzlich unwahre(n) Deklaration gegen einen anderen Menschen" daran, daß sie jederzeit der Menschheit überhaupt schadet, wenn auch nicht einem bestimmten einzelnen Menschen, indem sie "die Rechtsquelle unbrauchbar macht", "die als Basis aller auf Vertrag zu gründenden Pflichten angesehn werden muß", weil Deklarationen keinen Glauben mehr finden. Wahrhaftigkeit im Umgang mit anderen in der Gesellschaft, also rechtlich betrachtet, wird von Kant als Fundamentalnorm betrachtet, ohne die gesellschaftliches Leben, soweit es sich in rechtlichen Formen vollzieht, gar nicht bestehen kann. Diese der Anwendung des kategorischen Imperativs entsprechende Überlegung, die aus dem Selbstwiderspruch des Willens in einer verallgemeinerten Maxime die Falschheit oder Richtigkeit einer Maxime feststellt, wird ergänzt durch eine Betrachtung möglicher Folgen im Einzelfall, die derjenige, der durch seine Lüge die Kausalkette beginnt, die zu einem neuen Unrecht führt, verantworten muß. Kant begnügt sich jedoch nicht mit der Frage nach allgemeinen und bürgerlich rechtlichen Folgen der Lüge, sondern bezieht sich, wenn auch nur kurz, auf eine "Metaphysik des Rechts (welche von allen Erfahrungsbedingungen abstrahiert)", sieht also prinzipielle rechtsphilosophische Erwägungen im Zusammenhang mit der Auffindung von Regeln und der Rechtssprechung im Einzelfall, sieht eine Einheit zwischen konkret Allgemeinem (Vernunftprinzip der Pflicht gegen die Menschheit in sich selbst und anderen), abstrakt Allgemeinem (Verstandesregel zum Schutz des Vertragsrechts) und konkret Einzelnem ("Casus" der Lüge in einer speziellen "zufälligen" Situation).

In den letzten Abschnitten finden sich einige interesante Überlegungen Kants zum Verhältnis der Rechtslehre zur Politik und zum Charakter der Allgemeinheit von Rechtssätzen: Kants Unterscheidung von Recht und Politik geht von dem Unterschied des Prinzips von seiner konkreten Anwendung aus. Zunächst braucht der Philosoph ein Axiom, das apodiktisch gewiß ist (das metaphysische Prinzip der Rechtslehre), sodann ein Postulat, in dem Verhältnisse gefordert und vorausgesetzt werden, die dem Axiom entsprechen, zuletzt kommt der Philosoph auf ein Problem, das sich aus der Differenz von Axiom (notwendig zu denkendem Prinzip) und Postulat in der Wirklichkeit ergibt: Die Auflösung dieses Problems wird der Politik als Aufgabe zugewiesen, wobei sie sich am Axiom orientieren soll ("Die Politik (muß) jederzeit dem Recht angepaßt werden") und das empirische Postulat verwirklichen soll. Das Axiom des Rechts heißt: Zusammenstimmung der Freiheit aller Menschen untereinander nach einem allgemeinen Gesetze, das Postulat fordert die Voraussetzung dieser Zusammenstimmung durch die Anwendung von Gesetzen nach dem Prinzip der Gleichheit und die Politik soll durch Einrichtung eines repräsentativen Systems sicherstellen, daß ein solches Rechtswesen erhalten werde.

Zusammenfassend kann gesagt werden, daß Kant in seinem Essay recht unklar vorgeht und die einzelnen Problem-aspekte: Wahrheit und Wahrhaftigkeit, Anwendung des kategorischen Imperativs, Betrachtung der Konsequenzen einer Handlung und deren Verantwortung, das metaphysische Prinzip der Rechtslehre, Fragen des Vertragsrechtes, Unterscheidung von Recht und Pflicht, Recht und Politik nur andeutet und nicht in ihrem inneren Zusammenhang darstellt. Daraus ergibt sich die Möglichkeit der verschiedenen Mißverständnisse der Gegner und Befürworter Kants: einzelne Gesichtspunkte werden isoliert betrachtet und verworfen oder zu Prinzipien erhoben, der notwendige Zusammenhang wird nicht deutlich gemacht.

In anderen Schriften Kants finden sich Aussagen, die manche dieser Zusammenhänge deutlicher machen, allerdings auch widersprüchliche Aussagen, die dem falschen Verständinis der transzendentalen Ethik Vorschub leisten, wenn man sie gegeneinander ausspielt.

Fin de l'extrait de 23 pages

Résumé des informations

Titre
Kant: Aus Menschenliebe lügen?
Université
Johannes Gutenberg University Mainz
Note
1,0
Auteur
Année
1991
Pages
23
N° de catalogue
V110729
ISBN (ebook)
9783640088904
Taille d'un fichier
414 KB
Langue
allemand
Mots clés
Kant, Menschenliebe
Citation du texte
Martin Gabel (Auteur), 1991, Kant: Aus Menschenliebe lügen?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/110729

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