Der Falschinformationseffekt - Stabilität und Reversibilität


Mémoire (de fin d'études), 2005

141 Pages, Note: 1,1


Extrait


Inhaltsverzeichnis

ZUSAMMENFASSUNG

1. EINLEITUNG

2. BISHERIGER FORSCHUNGSSTAND
2.1 DEFINITION DES FALSCHINFORMATIONSEFFEKTS
2.2 GRUNDLEGENDE EXPERIMENTELLE ZUGÄNGE
2.3 ERKLÄRUNGSANSÄTZE UND GEDÄCHTNISTESTS
2.3.1 ANSÄTZE MIT GEDÄCHTNISBEEINTRÄCHTIGUNGEN
2.3.2 ERKLÄRUNGSANSÄTZE OHNE GEDÄCHTNISBEEINTRÄCHTIGUNG
2.3.3 DAS ”INTEGRATIVE MODEL OF PERFORMANCE” (IMP; BLANK, 1995)
2.3.3.1 Die interne Repräsentation der Erinnerungsaufgabe
2.3.3.2 Konsistenzannahme und Falschinformationseffekt
2.3.2.3 Gedächtniszustände und Performanz
2.3.2.4 Der Gedächtniszustandstest (GZT)
2.4 STABILITÄT UND REVERSIBILITÄT DES FALSCHINFORMATIONSEFFEKTS
2.4.1 LANGFRISTIGE EFFEKTE
2.4.2 WIEDERHOLTES TESTEN UND REVERSIBILITÄT
2.4.3 WIEDERHOLTES TESTEN UND HYPERMNESIE
2.5 VERWANDTE PHÄNOMENE
2.6 ZUSAMMENFASSUNG

3. EIGENES VORHABEN
3.1 FRAGESTELLUNGEN
3.2 EMPIRISCHE REALISIERUNG
3.3 VARIABLENÜBERSICHT
3.4 HYPOTHESEN UND IHRE THEORETISCHE BEGRÜNDUNG

4. METHODEN DER VORLIEGENDEN UNTERSUCHUNG
4.1 STICHPROBE
4.2 MATERIAL
4.3 DESIGN
4.4 GEDÄCHTNISTESTS
4.5 PROZEDUR

5. ERGEBNISSE
5.1. ANALYSEN
5.2 RESULTATE ZU HYPOTHESE 1
5.3 RESULTATE ZU HYPOTHESE 2
5.4 RESULTATE ZU HYPOTHESE 3
5.4.1 ZEITLICHE GEGENÜBERSTELLUNG
5.4.2 MATCHING
5.5 RESULTATE ZU HYPOTHESE 4
5.6 ZUSÄTZLICHE ANALYSEN
5.6.1 PERFORMANZVERGLEICH DER DREI GEDÄCHTNISTESTS
5.6.2 ANALYSE DER GEDÄCHTNISZUSTÄNDE
5.6.2.1 Gegenüberstellung Original- vs. Falschinformation
5.6.2.2 Vergleiche zur Kontrollbedingung
5.6.2.3 Quellenattributionen
5.6.2.4 Simulation der Performanz im Standardtest
5.6.2.4.1 Gruppe der aufgeklärten Versuchspersonen
5.6.2.4.2 Gruppe der nicht aufgeklärten Versuchspersonen
5.6.2.4.3 Veränderungen vom Standardtest zum GZT
5.6.3 QUALITATIVE ANALYSEN
5.6.3.1 Subjektive Einschätzung des Gedächtnisses
5.6.3.2 Zweifel an der Täuschung
5.6.4.3 Widersprüche – Entdeckung und Umgang
5.6.4 ZUSAMMENFASSUNG DER ERGEBNISSE

6. DISKUSSION

7. LITERATURVERZEICHNIS

ANHANG

1. Einleitung

”Seine Familie konnte nicht ermittelt werden, es existierte keine Photographie von ihm, und die wenigen, die ihn beschreiben konnten, wichen in ihren Aussagen sehr voneinander ab, wie das bei Durchschnittszeugen der Fall ist.” Stevenson, R. L.: Der seltsame Fall von Dr. Jekyll und Mr. Hyde. Insel Verlag , Leipzig, 2004; S. 47.

Wenn noch jemand am 8.10.2004 früh abends zufällig auf der Internetseite www.todesstrafe.de seine Meinung zu der Frage ”Sollte die Todesstrafe in Deutschland wieder eingeführt werden?” kundgetan hätte, wäre ihm direkt nach seiner Antwort mitgeteilt worden, dass von bis dahin 48.928 Menschen etwas mehr als die Hälfte (51,8%) der Teilnehmer sich für die Wiedereinführung der Todesstrafe ausgesprochen haben.

Diese Einstellung kontrovers zu diskutieren, soll nicht Bestandteil der vorliegenden Arbeit sein, aber diese Form der Strafe – die endgültigste, die irgendein Rechtssystem aufweisen kann – soll der zwar drastischen aber damit auch eindrucksvollen Veranschaulichung dienen, zu welchen Konsequenzen fehlerbehaftete oder auch verzerrte Erinnerungen führen können. Denn es darf nicht vergessen werden, dass keineswegs alle Urteile – insbesondere nicht solche, die noch vor der Entwicklung der heutigen wissenschaftlich-technischen Möglichkeiten gefällt wurden – auf derart objektiven und stichhaltigen Beweisen wie DNA-Proben basieren, sondern sich vielmehr häufig auf Augenzeugenberichten stützen. Dabei besteht folgendes Dilemma: Auf der einen Seite werden Zeugenaussagen als sehr wichtige Beweisquellen betrachtet (Lindsay, Wells Rumpel, 1981; Kebbell Milne, 1998), die somit natürlich auch maßgeblichen Einfluss auf die Urteilsfindung ausüben (z.B. Brewer Burke, 2002); andererseits handelt es sich bei Erinnerungen um potentiell fehlbare Informationsquellen, da sie den allgemeinen Prozessen des menschlichen Gedächtnisses unterliegen, und somit auch nicht vor Vergessen und Verwechslungen etc. gefeit sind.

Das Gewicht, welches Zeugenaussagen jedoch sowohl von Seiten der Geschworenen als auch der Richter beigemessen wird, scheint durch jene gemeinhin bekannten Tatsachen allerdings kaum geschmälert zu werden, wie bereits eine Studie von Loftus (1974) mit diskreditierten Zeugen zeigte. Diesem Umstand versuchte der U.S. Supreme Court z.B. zumindest teilweise entgegen zu wirken, indem er 1972 fünf Kriterien – die Biggers Kriterien – definierte, die zukünftig als Grundlage der Beurteilung von Täteridentifikationen durch Augenzeugen dienen sollten (vgl. Bradfield Wells, 2000). Dennoch zeigte sich auch in der darauf folgenden Zeit, dass Justizirrtümer auftraten – gerade auch zu Tode Verurteilte betreffend. So sind der Menschenrechtsorganisation amnesty international zufolge[1] seit 1973 in den USA 119unschuldig zu Tode Verurteilte freigelassen worden - meist aufgrund neuer entlastender Beweise[2] (vgl. auch für exemplarische Einzelfälle Mostar, 1958). Seit den ersten experimentellen Studien zur Fehlbarkeit und Beeinflussbarkeit von Zeugenaussagen (z.B. Loftus Palmer, 1974; Loftus, Miller Burns, 1978) hat sich eine bis heute andauernde, komplexe Forschungsdebatte entwickelt. Die vorliegende Arbeit knüpft an diese an und ist dem so genannten Falschinformationseffekt gewidmet. Von diesem Phänomen wird in der Literatur allgemein gesprochen, wenn nachfolgend präsentierte, irreführende Details die Erinnerungsleistung bezüglich der Informationen aus dem Originalereignis verringern.

Zur Veranschaulichung könnte man sich eine Person vorstellen, die einen Verkehrsunfall beobachtet hat, und in den darauf folgenden Tagen einen Zeitungsbericht über diesen Vorfall liest, in welchem Details genannt werden, die mit den Erinnerungen der Person an das Originalereignis zu dem Zeitpunkt nicht übereinstimmen. Irrelevant ist hierbei, ob diese Details in dem Originalereignis tatsächlich nicht vorkamen, oder aber die Person sie aufgrund anderer Einflussfaktoren (z.B. ihrer Perspektive) nicht wahrgenommen, bzw. schon wieder vergessen hat. Vom Falschinformationseffekt wird dann gesprochen, wenn nun die Person im Rahmen späterer Aussagen (z.B. bei einer polizeilichen Untersuchung) seltener die korrekten Details aus dem Originalereignis wiedergibt, wenn sie dazu diskrepante Details nachfolgend gelesen hat, als dies bzgl. Details der Fall ist, zu denen sie keine widersprechenden Informationen wahrgenommen hat. Zusätzlich ist möglich, dass sie auch Informationen wiedergibt, die tatsächlich nicht ihren eigenen Beobachtungen sondern vielmehr den nachfolgenden Quellen entlehnt sind (also gelesene Informationen als gesehen erinnert).

Wie die Bezeichnung des Phänomens es bereits nahe legt, stehen dabei vor allem falsche Informationen im Vordergrund – nicht nur, weil sie leichter nachweisbar sein mögen, als korrekte, also tatsächlich auch im Originalereignis vorgekommene Details, die nur erst später Eingang in das Gedächtnis des Zeugen fanden, sondern weil ihnen natürlich im Hinblick auf die daraus möglicherweise folgenden Konsequenzen (s.o.) besondere Bedeutung beigemessen werden muss.

Nachgewiesen und repliziert werden konnte der Falschinformationseffekt bereits vielfach, welches für seine Robustheit spricht. Allerdings scheint dies vor allem an bestimmte experimentelle Vorgangsweisen geknüpft zu sein, wie im theoretischen Abschnitt herausgearbeitet wird. Andererseits sagt dies nichts über dessen Verursachung aus. Hierzu finden bereits seit Jahrzehnten anhaltende Forschungen statt.

Die Idee der vorliegenden Arbeit wurde auf der Grundlage dieser Ergebnisse entwickelt und versucht einen weiteren, bisher unbeachteten Beitrag dazu zu leisten, indem einerseits der Frage nachgegangen wird, inwiefern ein einmal aufgetretener Falschinformationseffekt auch noch nach einem Zeitraum von ca. 5 Wochen beobachtet werden kann. Andererseits soll – sofern der Effekt auch nach diesem Zeitintervall noch nachweisbar ist – untersucht werden, ob durch die gezielte Aufklärung der Versuchspersonen oder aber die Anwendung eines sensibleren Gedächtnistests eine bedeutsame Reduktion des Falschinformationseffekts herbeigeführt werden kann.

Dazu werden im folgenden theoretischen Teil der Arbeit neben einer Definition des Falschinformationseffekts grundlegende experimentelle Paradigmen beschrieben, sowie bisherige Ansätze zur Erklärung des Falschinformationseffekts referiert unter enger Verknüpfung mit den verschiedenen verwendeten Erinnerungstests. Weiterhin wird auf die für die Fragestellung der Arbeit wichtigsten bisherigen Befunde bezüglich der Stabilität und Reversibilität des Phänomens eingegangen. Anschließend wird das im Rahmen dieser Di]plomarbeit realisierte Experiment in seinen Vorüberlegungen, Ausführungen und Ergebnissen beschrieben, interpretiert und diskutiert.

Ein Verzeichnis über die in der Arbeit verwendeten Abkürzungen findet sich im Anhang.

2. Bisheriger Forschungsstand

In diesem Abschnitt werden die bisherigen relevanten Befunde skizziert und die theoretischen Voraussetzungen zum Verständnis der vorliegenden Arbeit herausgearbeitet.

2.1 Definition des Falschinformationseffekts

Wie bereits in der Einleitung angedeutet, wird der Falschinformationseffekt als relativer Effekt definiert – nämlich als der Unterschied in der Erinnerungsleistung (Performanz), je nachdem, ob eine nachträgliche Irreführung stattgefunden hat oder keinerlei derartige Einflussnahme folgte. Irreführung bedeutet in diesem Zusammenhang, dass den Versuchspersonen nach Wahrnehmung der Originalinformationen diskrepante Details präsentiert wurden, während in der unbeeinflussten Kontrollbedingung keinerlei widersprüchliche Informationen auftraten, sondern stattdessen neutrale bzw. keine Details gegeben wurden. Von dem Falschinformationseffekt wird dann gesprochen, wenn die Originalinformationen nach der Präsentation diskrepanter Details signifikant seltener korrekt wiedergegeben werden, als wenn keine bzw. neutrale Informationen folgten. Das Ausmaß dessen kann durchaus ca. 20 – 40 % betragen (Loftus, 1992; Lindsay, 1993).

Je nach Gedächtnistest geht die seltenere Wiedergabe der Originalinformationen in der Versuchsbedingung z.T. gleichzeitig mit einer signifikant häufigeren Wiedergabe des suggerierten Details einher, weshalb der Falschinformationseffekt in der Literatur z.T. auch darüber definiert wird. Dies ist jedoch keineswegs immer der Fall (vgl. z.B. Lindsay, 1990), weshalb obige Operationalisierung für diese Arbeit maßgebend ist.

2.2 Grundlegende experimentelle Zugänge

Schon während der Rezeption eines Ereignisses können diverse Faktoren (z.B. Aufmerksamkeit; Salienz von Details etc.) die spätere Erinnerungsleistung beeinflussen, indem beispielsweise gar nicht erst alle wahrnehmbaren Details eines Originalereignisses auch tatsächlich wahrgenommen bzw. im Gedächtnis enkodiert werden und damit für einen späteren Abruf zur Verfügung stehen können. Diese Phase der Enkodierung spielt auch für den Falschinformationseffekt eine nicht zu unterschätzende Rolle, da sie maßgeblich die Zugänglichkeit der Erinnerungen an die Originalinformationen beeinflusst.

Charakteristischerweise relevant, und notwendige Voraussetzung für den Falschinformationseffekt sind jedoch Informationen, die nach dem Originalereignis präsentiert werden und einen Einfluss auf die Aussagegenauigkeit bezüglich der Originalinformationen ausüben können. Dass das Potential dazu stets besteht, wird deutlich, wenn man bedenkt, dass immer ein Minimum an Zeit, sowie zumeist eine Form der Aufforderung (z.B. Frage) zwischen der Beobachtung eines Ereignisses und der Wiedergabe dessen liegen.

Anhand der bisherigen Studien zum Falschinformationseffekt lassen sich vor allem zwei mögliche Quellen der Beeinflussung von Zeugenaussagen herauskristallisieren, die z.T. auch als unterschiedliche Paradigmen zur Erforschung des Falschinformationseffekts angesehen werden können (z.B. Walther Blank, 2004): Entweder wurden die dem Originalereignis nachfolgenden irreführenden Details in die Erinnerungsaufforderungen integriert (in Form von Suggestivfragen) oder aber als eigenständige, unabhängige Informationen eingeführt.

Bezüglich der Erforschung des Einflusses von Suggestivfragen auf Zeugenaussagen waren Studien der Ausgangspunkt, welche die Relevanz der konkreten Formulierung einer Frage herausarbeiteten und nachweisen konnten, dass bereits geringe Veränderungen in der Wortwahl zu unterschiedlichen Antworten führen können (Loftus, 1975; Loftus Zanni, 1975). Loftus und Palmer (1974) fanden z.B. heraus, dass die Einschätzung der Geschwindigkeit zweier Fahrzeuge je nach Wortwahl in der Frage variierte. Wurden die Probanden aufgefordert, die Geschwindigkeit der beiden Autos einzuschätzen, die sie zu dem Zeitpunkt hatten, zu dem sie sich berührten („contacted“), lagen die durchschnittlichen Schätzungen um fast 10 Meilen pro Stunde unter denen, welche die Probanden abgaben, denen nach Wahrnehmung desselben Reizmaterials in der sonst identischen Frage anstelle des Wortes „berührten“ das Wort „aufeinanderkrachten“ („smashed“) gewählt wurde. Das mit diesen Studien einhergehende experimentelle Design war ein zweiphasiges: Es besteht aus einer Wahrnehmungsphase, in welcher den Probanden ein Ereignis (meist in Form eines Videos bzw. Dias) dargeboten wird, und der Testphase, die durch eine Frage eingeleitet wird, welche die irreführende Information enthält. Bei dieser handelte es sich zumeist um Informationen, die nicht in direktem Widerspruch zu den präsentierten Details standen, sondern vielmehr um zusätzliche, d.h. vorher nicht da gewesene Details, die als vorhanden unterstellt wurden (Präsuppositionen – z.B. Loftus, Miller, Burns, 1978). Die beiden Phasen wurden zumeist direkt aufeinanderfolgend realisiert.

Die zweite Möglichkeit der Einflussnahme – die eigenständige Einführung der irreführenden Information unabhängig von der Frage selbst – veränderte das experimentelle Design insofern, als dass Manipulations- und Testphase nicht mehr identisch waren. Daraus folgte ein dreiphasiges Paradigma (Wahrnehmungsphase, Manipulationsphase, Testphase), in welchem nunmehr zwei Zeitintervalle variiert und auf ihren Einfluss hin untersucht werden konnten: Einerseits das Intervall zwischen der Präsentation der Originalinformation und der Darbietung der Falschinformationen; andererseits die Zeit zwischen Falschinformation und Gedächtnistest. Als irreführende Informationen wurden sowohl zusätzliche bzw. unterstellte Präsuppositionen, als auch explizit diskrepante Details verwendet (z.B. Loftus, 1979). Eingebettet in nachfolgende verbale Beschreibungen (z.B. Loftus Greene, 1980; Belli, Lindsay, Gales McCarthy, 1994; Schwartz-Kenney Goodmann, 1986), oder in visuelles Material wie beispielsweise Phantombilder (Sporer, 1989) bzw. in die akustisch dargebotenen Aussagen realer anderer Personen (Schneider Watkins, 1996; Wright, Self, Justice, 2000; Roediger, Meade Bergmann, 2001; Meade Roediger, 2002; Mudd Govern, 2004), konnte gezeigt werden, dass im Vergleich zu einer nicht beeinflussten Kontrollbedingung signifikant seltener die korrekte Originalinformation berichtet wurde, welches per definitionem (s. 2.2) dem Falschinformationseffekt entspricht.

2.3 Erklärungsansätze und Gedächtnistests

Obwohl der Falschinformationseffekt bereits in diversen experimentellen Designs, sowie unter Verwendung sehr unterschiedlicher Materialien, Arten von Falschinformationen und verschiedener Zeitintervalle nachgewiesen werden konnte (s.o.g.). Variationen in den Abrufbedingungen jedoch bewirken, dass der Effekt nicht auftrat. Hierbei handelte es sich vor allem um die Anwendung unterschiedlicher Gedächtnistests. Diese sind mit den jeweiligen Erklärungsansätzen sehr eng verbunden und sollen aus diesem Grunde in den folgenden Abschnitten gemeinsam abgehandelt werden.

Grob lassen sich die bisher formulierten Ansätze zur Erklärung des Falschinformationseffekts vor allem anhand eines Punktes unterscheiden, der besonders kontrovers diskutiert wurde: Ob Gedächtnisbeeinträchtigungen irgendeiner Form angenommen werden, oder aber nicht (vgl. McCloskey Zaragoza, 1985a; Loftus, Schooler Wagenaar, 1985; McCloskey Zaragoza, 1985b; Belli, 1989; Tversky Tuchin, 1989; Zaragoza McCloskey, 1989). Diese werden im Folgenden näher ausgeführt.

2.3.1 Ansätze mit Gedächtnisbeeinträchtigungen

Nachdem erste Studien zunächst relativ einheitlich die Beeinflussbarkeit von Zeugenaussagen demonstrieren konnten (Loftus Palmer, 1974; Loftus Zanni, 1975; Loftus, Miller, Burns, 1978), postulierte Loftus (1979) das Modell eines aktualisierenden menschlichen Gedächtnisses. Deren Hauptannahme ist, dass für die nachfolgend enkodierten Informationen keine neue, eigene Gedächtnisspur angelegt wird, sondern dass die bereits bestehende

Gedächtnisrepräsentation der Originalsequenz irreversibel verändert wird[3] (v.a. Loftus, 1975; Loftus Loftus, 1980).

Angenommen wurde, dass dies auf drei verschiedenen Wegen geschehen kann: Einerseits durch eine Integration nicht da gewesener, zusätzlicher Details, zweitens durch eine Vermischung von Original- und Falschinformationen zu so genannten ”Kompromisserinnerungen” (z.B. der Wiedergabe von ”bläulich-grün”, wenn die Originalinformation grün und die Falschinformation blau war - Loftus, 1977), oder aber – drittens – durch eine Löschung der Originalinformation und Substitution durch die Falschinformation.

Allerdings wurde bereits von Loftus (1979) selbst eingeräumt, dass entsprechend dem Falsifikationsprinzip nie gänzlich ausgeschlossen werden kann, dass die Originalinformation nicht doch noch (unverändert) im Gedächtnis besteht, da schließlich allein das beobachtbare Verhalten in Form der Zeugenaussage analysiert werden kann, nicht aber die tatsächlichen Gedächtnisrepräsentationen. Diese Möglichkeit der unveränderten Koexistenz von Original- und Falschinformation versuchte sie mittels zahlreicher verschiedener Techniken (s. Loftus, 1979) zu überprüfen, fand jedoch in ihren Studien dazu keine Befunde, die eine derartige Koexistenz überzeugend hätten belegen können.

Für das Verständnis der anhaltenden wissenschaftlichen Kontroverse sowie dem Vorhaben der vorliegenden Arbeit ist dabei die Art der Erinnerungsabfrage, die sich anfangs zumeist recht ähnlich gestaltete, von erheblicher Bedeutung: In einem Wiedererkennungstest (recognition) hatten die Versuchspersonen jeweils die Wahl zwischen zwei Antwortalternativen, mit welchen sie entweder wiedergeben sollten, ob sie das kritische Detail gesehen haben (ja vs. nein), oder sich aber direkt zwischen dem Originaldetail und der Falschinformation zu entscheiden hatten (z.B. Stoppschild vs. Vorfahrt-Beachten-Schild). Die letztere Variante wurde von Loftus, Miller, Burns (1978) eingeführt und wird im weiteren Verlauf als ”Standardtest” bezeichnet. Bei diesem wird besonders deutlich, dass die Versuchspersonen, die gezwungen waren, sich für eine der beiden Antwortalternativen zu entscheiden (forced choice) und z.B. nicht die Ausweichmöglichkeit besaßen, im Falle gänzlich fehlender Erinnerungen ”weiß nicht” anzukreuzen. Dieser Punkt verdeutlicht bereits, dass Schlussfolgerungen von dem Antwortverhalten der Versuchspersonen im Standardtest auf deren im Gedächtnis vorhandenen Informationen nur sehr eingeschränkt möglich sind. Weitere kritische Einwände werden im Verlauf der Beschreibungen anderer Erklärungsansätze und Gedächtnistests näher ausgeführt.

Die von Loftus und Kollegen vorgeschlagene Interpretation der Ergebnisse wurde z.T. heftig kritisiert (z.B. Bekarian Bowers, 1983; McCloskey Zaragoza, 1985a; McCloskey Zaragoza, 1985b; Zaragoza McCloskey, 1989).

In der Folgezeit wurde – neben anderen, unter 2.3.2 referierten Ansätzen – die Möglichkeit, dass Gedächtnisbeeinträchtigungen generell an dem Falschinformationseffekt beteiligt sind, jedoch keineswegs ausgeschlossen. Vielmehr wurden hervorgehoben, dass unter dem Begriff ”Gedächtnisbeeinträchtigungen” keine einheitliche Vorstellung der genauen Prozesse zusammengefasst wird (z.B. Loftus Hoffman, 1989). Gegenüber den anfänglichen radikalen Ideen wurden später schwächere Formen von Gedächtnisbeeinträchtigungen in Betracht gezogen. Gemeinsam ist diesen, dass keine destruktive Aktualisierung in Form irreversibler Veränderungen der Gedächtnisspur der Originalinformation erfolgt, sondern die nachfolgende Falschinformation in einer eigenen, neuen Spur enkodiert wird und somit nicht ausgeschlossen wird, dass beide in Form verschiedener Gedächtniseinträge koexistieren können.

Hierzu zählt zum einen die Annahme, dass die Präsentation der Falschinformationen die Zugänglichkeit zur Originalinformation im Gedächtnis herabsetzen kann (Bekarian Bowers, 1983; Lindsay, 1990; Belli Loftus, 1996), andererseits können Quellenverwechslungen mit Gedächtnisbeeinträchtigungen einhergehen (vgl. auch ”indirekte Beeinträchtigung”, Lindsay Johnson, 1989; Loftus Hoffman, 1989; Belli, 1989). Stützende Hinweise für diese Annahmen kamen v.a. von Studien, denen es gelang, mittels experimenteller Variationen in den Abrufbedingungen, die Zugänglichkeit der Originalinformation zu erhöhen bzw. die Suchprozesse zu optimieren und somit den Falschinformationseffekt zu eliminieren.

Bekarian Bowers (1983) waren mit die ersten, welche auf die Relevanz der Zugänglichkeit der Originalinformationen für den Falschinformationseffekt hinwiesen. Sie äußerten zwar nicht explizit, dass durch die Präsentation der Falschinformation die Zugänglichkeit der Originalinformation verringert würde, doch sie argumentierten, dass der Falschinformationseffekt in der Studie von Loftus, Miller, Burns (1978) auf der schlechteren Zugänglichkeit der Originalinformationen zum Zeitpunkt der Erinnerungsabfrage beruhe. Immerhin werden in der Versuchsbedingung zwei Informationen präsentiert, die beide potentiell adäquate Antworten auf dieselbe Erinnerungsabfrage darstellen. Da in dem Standardtest jedoch lediglich eine Antwort markiert werden darf, kann die Falschinformation zum Testzeitpunkt aus mehreren Gründen leichter zugänglich sein und damit als Antwortalternative gewählt werden, als die Originalinformation: So liegt beispielsweise bereits in der Natur des experimentellen Designs einer Falschinformationsstudie eine engere zeitliche Nähe der Präsentation der Falschinformation zu dem Gedächtnistest vor, da diese stets nach der Originalinformation dargeboten wird. Ein geringeres Zeitintervall zwischen Präsentation und Abfrage von Informationen wird jedoch im Allgemeinen mit einer höheren Aktivierung und damit auch höheren Wahrscheinlichkeit des Abrufs aufgrund höherer Zugänglichkeit eines Details in Verbindung gebracht (z.B. Ayers Reder, 1998). Eine weitere Erklärung könnte in den häufig unterschiedlichen Modalitäten von Original- (meist visuell) und Falschinformation (meist verbal) zu finden sein, welches die Falschinformation in einen häufig informationsärmeren Kontext einbettet und somit zu einer erhöhten Salienz führen, die ebenfalls die Zugänglichkeit des irreführenden Details relativ zu der Originalinformation erhöht.

Im Vergleich zu einer Kontrollbedingung, in welcher lediglich das Originaldetail auftrat, wird damit deutlich, dass die nachfolgende Präsentation einer Falschinformation durchaus die Erinnerungswiedergabe der Originalinformation beeinflussen kann - auch ohne die Annahme irreversibler Veränderungen der Gedächtnisrepräsentation der Originalinformation. Im Gegensatz zu den erstgenannten (”speicherbasierten”) Formen der Gedächtnisbeeinträchtigung wird letztere auch z.T. als „abrufbasierte” Gedächtnis-beeinträchtigung bezeichnet (Zaragoza, McCloskey Jamis, 1987; Lindsay, 1990; Belli Loftus, 1996). Dem liegt ein Gedächtnismodell zugrunde, in welchem Vergessen nicht als „Verlust im System” (Bekarian Bowers, 1983, S. 140) angenommen wird, sondern als Schwierigkeit im Zugang zu der Erinnerung zum Zeitpunkt des Tests. Bekarian Bowers (1983) argumentierten, dass Vergessen demnach also davon abhängig ist, ob die Abrufbedingungen dazu führen, dass jemand eine adäquate Strategie anwendet bzw. anwenden kann, um Zugang zur alten Erinnerung zu erhalten. Ihrer Ansicht nach führen die im Standardtest von Loftus et al. (1978) vorgegebenen Abrufbedingungen nämlich zu suboptimalen Suchstrategien, die nicht ausreichend seien, um Zugang zu der Originalinformation zu erlangen. Dazu seien intensivere Suchprozesse bzw. zusätzliche Hinweisreize vonnöten. Dies versuchten sie dadurch zu realisieren, dass sie ihren Probanden die Fragen im Gedächtnistest in chronologischer Reihenfolge präsentierten, anstatt der von Loftus et al. (1978) vorgenommenen zufallsbestimmten Abfolge der Testfragen. Sie argumentierten, dass den Probanden damit die globale Kontextinformation der Sequenz als zusätzlicher Hinweisreiz gegeben werde, welches die Suchalgorithmen verbessern würde und den Falschinformationseffekt somit reduzieren bzw. eliminieren könnte. In einem Experiment konnten sie dies bestätigen. In zwei Gruppen, deren Design bis auf die Reihenfolge der Fragen identisch war und dem von Loftus, Miller, Burns (1978) entsprach, fanden sie, dass der Effekt nur in der Bedingung mit zufällig angeordneten Fragen auftrat, nicht aber in der Bedingung, in der die chronologische Reihenfolge eingehalten worden war.

Die Bedeutung von Kontextinformationen für die Zugänglichkeit der Erinnerungen in Gedächtnisexperimenten allgemein konnte bereits in anderen Studien hervorgehoben werden (z.B. Krafka Penrod, 1985): Während Kroll Timourian (1986) eine signifikant bessere Performanz der Versuchspersonen dann fanden, nachdem sie sie an den Ort zurückführten, an welchem ihnen die Originalinformation dargeboten worden war, konnten Roebers McConkey (2003) im Gegensatz dazu zeigen, dass ihre Probanden periphere Falschinformationen signifikant häufiger berichteten, wenn sie dazu aufgefordert waren, sich mental in den Kontext des Interviews, in welches diese eingebettet gewesen war, hineinzuversetzen.

Weiterhin wurde bereits der Ansatz der Quellenverwechslungen erwähnt, welcher mit Gedächtnisbeeinträchtigungen einhergehen kann (aber nicht muss, weshalb darauf mit anderem Schwerpunkt unter 2.3.2 erneut eingegangen wird).

Aufbauend auf Ergebnisse von Johnson Raye (1981) und anderen, die beobachtet hatten, dass Probanden z.T. Erinnerungen an vorgestellte Ereignisse irrtümlicherweise für Erinnerungen an tatsächlich geschehene Ereignisse hielten (und vice versa), sowie fälschlicherweise zwei externe Quellen als Ursprung einer bestimmten Erinnerung miteinander verwechselten, formulierten Johnson, Hashtroudi Lindsay (1993) ihr Rahmenkonzept der Quellenüberwachung. Darin postulieren sie, dass die Quelle einer Information nicht unbedingt wie der Inhalt selbst eigenständig im Gedächtnis abgespeichert wird, und somit prinzipiell auch immer wieder abrufbar wäre, sondern ein erinnertes Detail vielmehr evaluiert und unter Zuhilfenahme von Entscheidungsprozessen einer bestimmten Quelle zugeschrieben wird.

Insofern gilt hier analog zum Aspekt der Zugänglichkeit die Argumentation, dass bereits die Präsentation zweier Informationen in der Versuchsbedingung die Möglichkeit von Quellenverwechslungen einschließt, welches in der Kontrollbedingung mit nur einer dargebotenen Information nicht passieren kann und somit als eine mögliche Konsequenz der Präsentation von nachfolgenden irreführenden Details verstanden werden muss. Auch hierbei wurde geschlussfolgert, dass das im Gedächtnis vorliegende Detail optimierter Suchprozesse bedarf, um korrekt wiedergegeben zu werden. Lindsay Johnson (1989) machten darauf aufmerksam, dass die Entscheidungen, welches erinnerte Detail welcher Quelle zugeschrieben wird, auf unterschiedlicher Basis und mit unterschiedlichem kognitiven Aufwand gefällt werden können – z.B. anhand von Qualitätsmerkmalen der Erinnerung aber auch aufgrund rational- strategischer Überlegungen – und dass die dabei verwendeten Kriterien das Resultat eines solchen Prozesses enorm beeinflussen (s.a. Lindsay, 1990; 1993). Bezogen auf den Standardtest machten sie beispielsweise darauf aufmerksam, dass die Mehrzahl der Fragen dieses Tests aus

Füllfragen besteht, für deren korrekte Beantwortung es für die Versuchsperson ausreichend ist, das wenig aufwendige Kriterium der Vertrautheit anzuwenden, da sie sich lediglich zwischen einem bekannten und einem absolut neuen Detail zu entscheiden haben. Ihrer Argumentation nach führt dies dazu, dass weitere verfügbare Informationen nicht beachtet werden und somit bei der kritischen Frage eventuell die Falschinformation gewählt wird, da sie z.B. aus Gründen der zeitlichen Nähe oder auch Salienz vertrauter erscheint. Ihre Hypothesen versuchten sie dadurch zu untermauern, dass sie einen Quellengedächtnistest anwendeten, der die Versuchspersonen zwang, über das Kriterium der Vertrautheit hinaus weitere zur Verfügung stehende Informationen im Gedächtnis zur Entscheidungsfindung heranzuziehen. Dies versuchten sie dadurch zu erreichen, dass sie die Probanden bei jeder Frage aufforderten, zu entscheiden, ob ein Detail (a) nur im Bild, (b) nur im Text, (c) in Bild und Text oder (d) in keinem von beiden vorhanden gewesen war. In einem direkten Vergleich mit einer Gruppe, die stattdessen einen Erinnerungstest mit ja - nein - Antwortalternativen bearbeitet hatte, zeigte sich, dass in diesem ein Falschinformationseffekt auftrat, nicht aber in dem Quellengedächtnistest (vgl. auch Multhaup, DeLeonardis Johnson, 1999). Das Quellengedächtnis war zwar keineswegs perfekt, aber die in dem nachfolgenden Text präsentierten irreführenden Informationen waren dem Bild (Antwortkategorien a c) nicht signifikant häufiger zugeordnet worden als dies in der Kontrollbedingung der Fall gewesen war. Selbst in einem zweiten Experiment mit unangekündigter Erinnerungsabfrage und Instruktionen, die implizierten, dass jedes Detail zwar in beiden Quellen vorgekommen wäre, jedoch von Interesse wäre, die Versuchspersonen aber angeben sollten, in welcher der Quellen sie es jeweils bemerkt hätten, konnten sie erneut zeigen, dass der Falschinformationseffekt bei Vorgabe des Quellentests nicht auftrat, wohl aber in dem Ja-Nein-Test (wenn auch in geringerem Ausmaß als im ersten Experiment). Dies veranlasste die Autoren dazu, die Schlussfolgerung zu ziehen, dass die Frage nach der Herkunft eines Details bewirke, dass die Probanden für ihre Entscheidung zusätzlich quellenrelevante Informationen nutzten und somit die Suchprozesse optimiert würden.

In der Folgezeit konnten einige Studien jedoch auch unter Anwendung von Quellen- gedächtnistests einen Falschinformationseffekt nachweisen (z.B. Meade Roediger, 2002) und insbesondere zeigen, dass durchaus echte Quellenverwechslungen auftreten, in der Form, dass nachträglich gelesene Informationen tatsächlich als gesehen erinnert werden (z.B. Intraub Hofmann, 1992; Zaragoza Lane, 1994; Higham, 1998; Lane, Mather, Villa, Morita, 2001Villa, Morita, 2001)[4]. Förderlich für derartige Quellenverwechslungen sind - nach Annahmen von Lindsay

Johnson (1989) - sich ähnelnde Quellen, sowie vermutlich Visualisierungsprozesse (Intraub Hofmann, 1992) verbal dargebotener Falschinformationen, welche die Charakteristika der Erinnerung im Gedächtnis so verändern können, dass sie in der Folge z.B. fälschlicherweise einer Quelle visueller Informationen zugeschrieben werden.

Den Ansatz einer Verwechslung haben auch Ayers Reder (1998) in ihrem “source of activation confusion” Modell gewählt. Allerdings postulieren sie, dass Kontextinformationen, zu denen sie u.a. die Quelle eines Inhalts zählen, zwar in Verbindung mit dem Inhalt abgespeichert werden können, diese Assoziationen jedoch in ihrer Stärke je nach Aufmerksamkeit und den wahrgenommenen Anforderungen der Erinnerungsaufgabe variieren können. Ihrer Theorie nach ist eine im Gedächtnis vorliegende Information je nach dem Grad ihrer Aktivierung zugänglich. Die Ursache dieser Aktivierung bleibt ihren Annahmen nach jedoch unbewusst. Demnach kann es dazu kommen, dass die Falschinformation zum Zeitpunkt der Testbearbeitung aus Gründen der zeitlich kürzer zurückliegenden Präsentation stärker aktiviert ist, und demnach im Vergleich zu der Originalinformation deutlich leichter zugänglich, die Versuchsperson jedoch die Ursache der Aktivierung nicht kennt und somit fälschlicherweise die Falschinformation als vermeintlich richtige Antwort auf die Frage wählt, obwohl ein Gedächtniseintrag für die Originalinformation separat bestehen mag.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass Gedächtnisbeeinträchtigungen bereits in unterschiedlicher Form als Erklärungsansätze für den Falschinformationseffekt herangezogen wurden. Anfänglich wurde postuliert, dass der Inhalt des Originaldetail, durch die Präsentation einer Falschinformation unwiderruflich verloren geht, indem es durch die Falschinformation zu einer Substitution, Integration oder aber Vermischung mit der Originalinformation kommt. Später wurden schwächere Formen abrufbasierter Gedächtnisbeeinträchtigung angenommen, denen gemeinsam war, dass sie die unveränderte Existenz des Details selbst im Gedächtnis nicht per se ausschlossen, sondern vielmehr annahmen, dass entweder die Darbietung der Falschinformation dazu führen könnte, dass die Originalinformation - im Vergleich zu der Bedingung, in der lediglich eine Information präsentiert worden ist - weniger zugänglich ist; oder aber die Möglichkeit besteht, dass das irreführende Detail fälschlicherweise der Quelle der Originalinformationen zugeschrieben wird.

Gemeinsamkeit aller Erklärungsansätze mit Gedächtnisbeeinträchtigungen ist die implizite zugrundeliegende Voraussetzung, dass etwas von dem Originaldetail im Gedächtnis vorhanden sein muss, um - in welcher Form auch immer - beeinträchtigt werden zu können. Diese Tatsache ist für Ansätze, die versuchen, den Falschinformationseffekt ohne Gedächtnisbeeinträchtigungen zu erklären, und im nächsten Abschnitt referiert werden, relevant.

Blank (1995) machte darauf aufmerksam, dass Prozesse auf Gedächtnisebene – wenn überhaupt – vor allem in den dreiphasigen experimentellen Designs mit längeren Zeitintervallen als Erklärungsansätze für den Falschinformationseffekt in Frage kämen.

2.3.2 Erklärungsansätze ohne Gedächtnisbeeinträchtigung

Wie bereits berichtet, wurden die anfänglich formulierten radikalen Formen der Gedächtnisbeeinträchtigung als Erklärungsansatz für den Falschinformationseffekt äußerst kontrovers diskutiert. Zumal mehrfach gezeigt werden konnte, dass der Effekt unter bestimmten Bedingungen nicht auftrat. Gemeinsamer Nenner vieler kritischen Anmerkungen war das Argument, dass allein aus dem beobachteten Antwortverhalten der Probanden im Standardtest noch keine Schlussfolgerung auf zugrundeliegende Gedächtnisprozesse gezogen werden kann (McCloskey Zaragoza, 1985b; Zaragoza McCloskey, 1989; Blank, 1995).

So behaupteten McCloskey Zaragoza (1985a), dass nachträglich präsentierte Falschinformationen keinerlei Einfluss auf die Originalinformation hätten – weder würde diese gelöscht, noch unzugänglich gemacht werden. Ihrer Ansicht nach könnten die bis dahin gefundenen Effekte im Standardtest auf Antworttendenzen zurückgeführt werden. Sie verdeutlichten, dass eine schlechtere Performanz in der Versuchsbedingung nicht notwendigerweise bedeutet, dass die nachfolgend präsentierten Falschinformation die Originalinformation beeinflusst hätten (vgl. auch die von Belli, 1989 vorgenommene Unterscheidung von „misinformation acceptance” und misinformation interference”). In dem Fall z.B., dass die Originalinformation aus Gründen, die von der Darbietung der Falschinformation unabhängig sind, vergessen oder aber nie enkodiert worden ist, würden die Probanden, die dann ”irregeführt” werden, in dem Standardtest die Falschinformation[5] wählen und somit systematische Antwortverzerrungen aufweisen, ohne dass aber eine Beeinträchtigung der Originalinformation durch die Falschinformation stattgefunden hätte, da diese gar nicht vorlagen und somit hätten beeinträchtigt werden können.

Eine zweite von McCloskey Zaragoza (1985a) beschriebene mögliche Erklärung einer systematisch schlechteren Performanz in der Versuchsbedingung im Vergleich zur Kontrollbedingung besteht in der Wahl der Falschinformation im Standardtest, wenn beide Informationen erinnert werden, der zumeist vom Versuchsleiter präsentierten irreführenden elementare Abweichungen von den vorrangig verwendeten methodischen Prozeduren auf.

Information jedoch mehr Vertrauen geschenkt wird als der eigenen Erinnerung. Auf diesen Fall wird unter Abschnitt 2.3.3.2 noch vertieft eingegangen. Ihrer Argumentation zufolge stellt der Standardtest keine geeignete Methode zur Untersuchung der Fragestellung, ob die Originalinformationen durch die Gabe der Falschinformationen beeinflusst würden, dar. Infolgedessen entwickelten sie eine modifizierte Testprozedur, die zwar die Probanden ebenso zu der Wahl zwischen zwei Antwortalternativen zwang, diese sich jedoch inhaltlich von denen des Standardtests unterschieden: So wurde die Falschinformation gar nicht als Option angeboten, sondern stattdessen das Originaldetail kombiniert mit einem neuen, bis dahin nicht präsentierten Detail gegeben. Sie postulierten, dass sich eine Beeinträchtigung, wenn sie tatsächlich aufträte in dem „modified test” darin äußern müsste, dass die Performanz in der Versuchsbedingung signifikant unterhalb der Gedächtnisleistung in der Kontrollbedingung läge. Dies war jedoch in den Studien von McCloskey Zaragoza (1985a) nicht der Fall. Dennoch gab es Folgeuntersuchungen, die auch mit dem modifizierten Test einen Falschinformationseffekt fanden (z.B. Belli, Windschitl, McCarthy, Winfrey, 1992; Chandler, 1991). Eine Metaanalyse über 44 Studien, die den modifizierten Test angewendet hatten, errechnete über alle Studien hinweg einen durchaus signifikanten Unterschied zwischen Versuchs- und Kontrollbedingung (Payne, Toglia, Anastasi, 1994). Ein Drittel (14) der von ihnen ausgewerteten Studien hatte für sich genommen einen signifikanten Falschinformationseffekt trotz Anwendung des modifizierten Tests nachgewiesen. Dabei zeichnete sich die Tendenz ab, dass dies vor allem dann der Fall war, wenn längere Zeitintervalle verwendet wurden (Belli, Windschitl, McCarthy, Winfrey, 1992).

Der Argumentation von McCloskey und Zaragoza wurde z.T. heftig widersprochen (v.a. Loftus, Schooler Wagenaar, 1985) und der modifizierte Test als zu unsensibel für die Identifikation schwächerer Formen der Gedächtnisbeeinträchtigung – wie beispielsweise der Herabsetzung der Zugänglichkeit der Originalinformation – bemängelt (Loftus, Schooler Wagenaar, 1985; Belli Loftus, 1996; Ayers Reder, 1998). Als Folge wurden neben Aufforderungen zur freien Reproduktion des Beobachteten (z.B. Zaragoza, McCloskey, Jamis, 1987; Sutherland Hayne, 2001; Jaschinski Wentura, 2002) eine Vielzahl weiterer verschiedener Gedächtnistests entwickelt und appliziert (z.B. Belli, 1989; Tversky Tuchin, 1989; Dodson Reisberg, 1991; Belli, Lindsay, Gales, McCarthy, 1994). Auf diese soll hier jedoch nicht näher eingegangen werden, da sie lediglich vereinzelt eingesetzt wurden und den Rahmen sprengen würden. Darüber hinaus liefern sie keinen zum Verständnis dieser Arbeit notwendigen Beitrag.

Von elementarer Bedeutung hingegen ist die bereits erwähnte, von Lindsay Johnson (1989) eingeführte weitere Möglichkeit der Erinnerungsabfrage mittels Quellengedächtnistests. Unter

2.3.1 waren Quellenverwechslungen bereits als Erklärungsansatz erwähnt worden, der mit Gedächtnisbeeinträchtigungen einhergehen kann. Dies ist jedoch keineswegs zwangsläufig so (Loftus Hoffman, 1992). Beispielsweise können Quellenverwechslungen auftreten, ohne dass ein Originaldetail vorliegt, welches in der Folge beeinträchtigt werden könnte. Schon Lindsay Johnson (1989) haben durch die rekonstruktive Art der Quellenattribution auf die Bedeutung von Entscheidungsprozessen hingewiesen. Blank (1995; 1998; Walther Blank, 2004) betonte diese, sowie die einer Entscheidung zugrundeliegenden impliziten Annahmen und Metakognitionen, und konnte zeigen, dass sie einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf die Bearbeitung eines Erinnerungstests einer typischen Untersuchung zum Falschinformationseffekt haben. Da diese auch für das Verständnis der vorliegenden Arbeit elementar sind, sollen sie im folgenden Abschnitt separat abgehandelt werden.

Wichtig ist, zusammenfassend festzuhalten, dass sich Erklärungsansätze mit und solche ohne Gedächtnisbeeinträchtigung nicht notwendigerweise ausschließen. McCloskey Zaragoza (1985) machten erstmals auf die Möglichkeit aufmerksam, dass systematisch schlechtere Erinnerungsleistungen in der Versuchsbedingung gegenüber der Kontrollbedingung, auch ohne die Bemühung von Gedächtnisprozessen mittels Antworttendenzen erklärt werden können. Auch Quellenverwechslungen können eine Rolle spielen.

2.3.3 Das ”Integrative Model of Performance” (IMP; Blank, 1995)

Blank formulierte 1995 ein Modell (IMP, später umformuliert: Blank, 2005), in welchem er versuchte, die bis dahin publizierten Befunde zum Falschinformationseffekt zu integrieren und unter einem bis dato unbeachteten Aspekt zu erklären. Zentrale Annahme seines Modells ist, dass die Bearbeitung einer Erinnerungsaufgabe – gleich welcher Art der Gedächtnistest auch sein mag – mit einem Problemlöseprozess vergleichbar ist, da es auch hier gilt, auf eine Frage die richtige Antwort zu finden. Dass für das Resultat dieses Prozesses die zum Testzeitpunkt vorliegenden aufgabenrelevanten Gedächtnisinhalte von Bedeutung sind, ist selbstverständlich (nur wenn die von einer Frage verlangte Information auch im Gedächtnis vorliegt, besteht die Möglichkeit zu deren richtigen Beantwortung). Dass eben diese Gedächtnisinhalte jedoch lediglich eine notwendige, nicht aber eine hinreichende Voraussetzung für eine korrekte Lösung darstellen, verdeutlicht er, indem er einen weiteren entscheidenden Faktor benennt, der das Ergebnis beeinflusst: die interne Repräsentation der Erinnerungsaufgabe.

2.3.3.1 Die interne Repräsentation der Erinnerungsaufgabe

Ob gespeicherte Inhalte letztlich ausgewählt und berichtet werden, wird dem IMP nach maßgeblich von dem mitbestimmt, was die Versuchsperson glaubt, das von ihr in dem Gedächtnistest verlangt wird. Somit wird der Akt des Erinnerns deutlich als eigenständiges Phänomen hervorgehoben (Blank, 2002), da die Gedächtnisinhalte erst in (Antwort-)Verhalten transformiert werden müssen und auch in dieser Phase der Transformation Raum für potentielle Einflussnahme liegt (transformationale Effekte). Belege für diese Annahme finden sich jedoch auch bereits ohne die Präsentation von Falschinformationen. So konnten Kebbell

Giles (2000) zeigen, dass Unsicherheit über das, was verlangt ist, bereits bei kompliziert formulierten Fragen eintreten kann und daraufhin den Prozentsatz korrekter Antworten signifikant verringern kann im Vergleich zu einfach und verständlich formulierten Fragen.

Hinsichtlich der Formung der internen Repräsentation der Gedächtnisaufgabe, verhält es sich nach Blank (1995) so, dass hierfür vor allem die vorgegebenen Instruktionen sowie mehr oder weniger bewußte Vorannahmen und Erwartungen eine Rolle spielen. Zu den letzteren gehören u.a. die von Grice (1975; zit. nach Blank, 1995) für Kommunikationsprozesse allgemein aufgestellten Konversationsmaximen (s.a. Echterhoff, 2001). Laut IMP ist dabei die Maxime der Qualität die für die Erklärung des Falschinformationseffekts entscheidende und damit auch Kernstück des Modells.

2.3.3.2 Konsistenzannahme und Falschinformationseffekt

Inhalt der Maxime der Qualität ist, dass ein Kommunikationsteilnehmer solange von seinem Gegenüber annimmt, dass dieser nichts sage, von dem er verläßlich wisse, dass es falsch ist, bis er Grund dazu hat, diese Annahme zu verwerfen.

So lange kein Anlass zum Gegenteil besteht, sollten die Versuchspersonen also dem Glauben schenken, was ihnen durch den Versuchsleiter mitgeteilt wird. Genau das wird aber in typischen Studien zum Falschinformationseffekt ausgenutzt, da die Versuchspersonen stets mittels einer ”cover story” über den wahren Zweck des Experiments getäuscht werden. Diese sind zumeist darauf ausgelegt, eine Übereinstimmung (Konsistenz) der Informationen in den verschiedenen Quellen, zu suggerieren, obwohl genau das Gegenteil der Fall ist.

Wenn also die Probanden zu Beginn des Experiments noch keinen Anlass haben, die in den Instruktionen implizierte Konsistenz kritisch zu hinterfragen, muß geklärt werden, worin derartige Anlässe bestehen könnten. Dazu zählen zunächst einmal Manipulationen, die gezielt von Seiten der Versuchsleitung eingesetzt werden können, um die Konsistenzannahme einzuschränken bzw. aufzuheben: Warnungen über diskrepante Informationen, die Aufklärung

der Versuchspersonen über den wahren Zweck der Untersuchung und die damit verbundene Präsentation irreführender Details, die Darbietung von offensichtlich falschen Details sowie die Manipulation der Glaubwürdigkeit der Quelle der Falschinformationen. Diese werden im Folgenden näher ausgeführt.

Die Wirkung von Warnungen auf den Falschinformationseffekt wurde bereits in einer Vielzahl von Studien untersucht. Die Befunde dazu sind sehr heterogen; als Konsens kann jedoch angesehen werden, dass die Wirkung von Warnungen nicht per se eintritt, sondern an bestimmte Bedingungen geknüpft ist. Relevant dafür sind vor allem der genaue Zeitpunkt der Durchführung sowie die konkrete Formulierung der Warnungen. So konnten Greene, Flynn, Loftus (1982) beispielsweise bei der Realisierung unterschiedlicher zeitlicher Prozeduren feststellen, dass ihre warnenden Worte den Falschinformationseffekt nur dann reduzieren konnten, wenn sie direkt vor der Präsentation der Falschinformation gesprochen wurden, nicht aber, wenn sie den Probanden noch vor Gabe der Originalinformationen bzw. erst rückwirkend (d.h. nach Darbietung der Falschinformationen) vor Bearbeitung des Gedächtnistests mitgeteilt wurden. Letzteres gelang jedoch Christiaansen Ochalek (1983). Sie kritisierten die von Greene et al. (1982) verwendeten Warnungen (”possible inaccuracies”, S.

210) als unzureichend deutlich und postulierten, dass explizitere Warnungen (”a few of the details in the desciption of the slide sequence ... were inaccurate...”, S. 469) notwendig seien, um sicher zu gehen, dass die Probanden motiviert würden, in ihrem Gedächtnis nach inkonsistenten Informationen zu suchen (S. 468). Tatsächlich gelang es ihnen, den Falschinformationseffekt gänzlich zu eliminieren[6], und zwar auch rückwirkend. Auf der Grundlage des Modells von Blank (1995) kann dies damit erklärt werden, dass Warnungen nur dann eine eliminierende Wirkung auf den Falschinformationseffekt haben können, wenn sie explizit genug formuliert wurden, um die Konsistenzannahme zu verwerfen.

Allerdings mußten Christiaansen Ochalek (1983) feststellen, dass die Wirkung der Warnungen scheinbar zeitlich begrenzt ist und früher ausgesprochene Warnungen von den Probanden vergessen werden können: Während eine Warnung, die direkt vor Bearbeitung des Tests (45 min nach Darbietung der Falschinformationen) präsentiert wurde, den Falschinfor- mationseffekt eliminieren konnte, zeigte sich ein Falschinformationseffekt, wenn die Probanden sofort im Anschluss an die Präsentation der irreführenden Details (45 min vor dem Test) gewarnt wurden. Nur, wenn den Probanden die Warnung kurz vor dem Test nochmals in Erinnerung gerufen wurde, konnte der Falschinformationseffekt wieder eliminiert werden.

Die Aufklärung der Probanden ähnelt inhaltlich den Warnungen, gehen aber noch über deren Umfang hinaus, da die Versuchspersonen umfassend über den wahren Zweck des Experiments informiert werden. Auch diese Strategie besitzt das Potential, den Falschinformationseffekt zu eliminieren bzw. reduzieren (Blank, 1994; Blank, 1995; Wienholt, 1995); allerdings sind auch hier Studien zu finden, welche trotz erfolgter Aufklärung ihrer Probanden einen Falschinformationseffekt nachgeweisen konnten (z.B. Intraub Hofmann, 1992; Belli, Lindsay, Gales, McCarthy, 1994; Sutherland Hayne, 2001; Meade Roediger, 2002). Die Designs dieser Studien unterscheiden sich jedoch hinsichtlich einer Vielzahl von Aspekten, so dass verlässliche Schlussfolgerungen bzgl. der Wirkung der einzelnen Variable der Aufklärung schwer möglich sind und somit das Potential zur Eliminierung (bzw. Reduzierung) des Falschinformationseffektes der Aufklärung als das Entscheidende hier erwähnt bleiben soll.

Ähnlichkeiten mit den beiden bisher berichteten Strategien zur Erschütterung der Konsis- tenzannahme weisen außerdem offensichtlich diskrepante Informationen auf, die Loftus (1979) ihren Versuchspersonen im Anschluss an die Originalinformationen präsentierte, auf. Sie verwendete dabei irreführende Details, die sehr zentralen Originaldetails (98% ihrer Probanden erinnerten dieses in einem ersten Test korrekt) deutlich wiedersprachen. Als Resultat fand sie, dass die derart offenkundig falsche Information von den Versuchspersonen nicht nur zurückgewiesen wurde, sondern auch die Wahrscheinlichkeit erhöhte, weiteren, falschen Informationen zu ”widerstehen”; und zwar auch dann, wenn diese nicht von derselben offenkundigen Inkonsistenz waren. Insofern kann hier eine Wirkweise beobachtet werden, die der der Warnungen bzw. der Aufklärung ähnelt. Beachtlicherweise handelte es sich bei der Quelle dieser offensichtlich falschen Information um eine Person, deren Aussage - nach Darstellung des Versuchsleiters - im allgemeinen eine sehr hohe Glaubwürdigkeit zugeschrieben werden würde (ein Psychologieprofessor, der jedes einzelne Dia 6 Mal so lange gesehen hatte wie die Probanden).

Hierin läßt sich nämlich ein weiterer Aspekt finden, der für sich genommen ebenfalls das Potential besitzt, den Falschinformationseffekt zu reduzieren bzw. gar zu eliminieren. Und auch hier kann die Erklärung der Wirkung klar auf die dahinter liegende Annahme der Informationskonsistenz zurückgeführt werden. Besonders anschaulich wird dies anhand von Studien, die die Glaubwürdigkeit der Quellen, welche die irreführenden Informationen ent- hielten, variierten (z.B. Loftus, 1974; Dodd Bradshaw, 1980; Okamato Sugahara, 1986; Underwood Pezdek, 1998; Echterhoff, 2001)

Dodd Bradshaw (1980) gehörten zu den ersten, die die Künstlichkeit der Laborsituation in den typischen Falschinformationsstudien in der Hinsicht kritisierten, als dass die Texte, in

denen die Falschinformation meist eingebettet war, keinerlei Anhaltspunkte über die Qualität ihrer Quelle enthielten. Sie argumentierten, dass jede Kommunikation in der Realität über die Information selbst hinaus ein Akt sei, der die Glaubwürdigkeit der Quelle in bedeutender Weise mitbestimme und durch eine Reihe von Kontextvariablen gekennzeichnet sei. Hierzu zählten sie beispielsweise die soziale Rolle, aber auch Informationen bzgl. der Neutralität und Intention des Kommunikators. Dass dies genügend Anlass für eine kritische Haltung gegenüber den Aussagen einer Quelle geben kann, ist nicht nur intuitiv plausibel, sondern konnte von ihnen auch in zwei Experimenten nachgewiesen werden. In beiden fanden sie in dem Fall keinen Falschinformationseffekt, wenn sie die Quellen, in welche die irreführenden Details mittels Suggestivfragen bzw. Texten integriert waren, so beschrieben, dass deren Glaubwürdigkeit infrage stand. Einmal handelte es sich dabei um den Anwalt eines Angeklagten, ein anderes Mal um den Fahrer des Unfallautos. Beiden ist gemeinsam, dass sie – im Gegensatz zu einem neutralen Beobachter – in das beschriebene Ereignis selbst involviert waren und ein Motiv hätten, persönlichen Gewinn zu verfolgen, welches von Vornherein ihre Glaubwürdigkeit in Zweifel zieht. Dass auch die Probanden in diesem Fall offensichtlich keine Konsistenz der präsentierten Informationen annahmen, zeigt deren Performanz, die sich absolut nicht von der der Kontrollbedingung unterscheidet. Bei denjenigen Versuchspersonen jedoch, deren Quelle – wie in den typischen Laborsstudien – nicht näher spezifiziert worden war, wurde der bis dahin robuste Falschinformationseffekt erneut repliziert.

Soweit der Ursprung eines Textes (z.B.), in welchem die Falschinformationen vorkommen, nicht näher erläutert wird, besitzen die Probanden einzig den Anhaltspunkt, dass er von Seiten der Versuchsleitung vorgegeben wurde. Diese weist jedoch selbst schon insofern eine hohe Glaubwürdigkeit auf, als dass es sich um einen wissenschaftlichen Versuch mit nicht unerheblichen Aufwand handelt, und die Designer des Experiments dahingehend bestrebt sein sollten, die Materialien – entsprechend dem vermeintlichen Zweck der Untersuchung – fehlerfrei zu gestalten, und hierzu im allgemeinen auch die Möglichkeit besitzen7.

Eine weitere Untersuchung zur Variation der Glaubwürdigkeit realisierten Okamato Sugahara (1986), als sie ihren Probanden Zeugenberichte darboten, die entweder von einem Beobachter stammten, der den Film (inkl. Originalinformationen) nur einmal gesehen hatte gegenüber einem Zeugen, der nach Angaben des Versuchsleiters die Sequenz fünf Mal gesehen hatte, und somit weitaus mehr Gelegenheit zur Wahrnehmung und Enkodierung relevanter Details hatte (hohe Glaubwürdigkeit). In Kombination mit dem Aspekt der Salienz von Falschinformationen untersucht, fanden sie, dass saliente (also höchstwahrscheinlich wahrgenommene) Falschinformationen von den Probanden seltener wiedergegeben wurden (also einen geringeren Falschinformationseffekt bewirkten), wenn sie der weniger glaubwürdigeren Quelle entstammten im Vergleich zu der Quelle mit höherer Glaubwürdigkeit. Auch Echterhoff (2001) fand einen signifikant geringeren Falschinformationseffekt, als er die Quelle der irreführenden Details diskreditierte bzw. die Probanden explizit dazu aufforderte, den Informationen der Quelle nicht zu vertrauen.

Im Gegensatz zu diesen Ansätzen, die zwar einerseits gezielt versucht haben, die Glaubwürdigkeit zu manipulieren, aber andererseits mit den nur einzeln gegebenen Anhaltspunkten der Realität mit ihrer Fülle von Hinweisen auf die Glaubwürdigkeit einer Quelle nur einen winzigen Schritt näher gekommen sind, gibt es eine Reihe von Forschern, die stattdessen reale Personen als die Quelle der irreführenden Details einsetzten (Schneider Watkins, 1996; Wright, Self Justice, 2000; Roediger, Meade, Bergmann, 2001; Meade Roediger, 2002; Mudd Govern, 2004). Diese bestanden in anderen Versuchsteilnehmern, die unter denselben Bedingungen an dem Experiment teilnahmen (was beispielsweise die Anzahl der Bezeugungen der Originalinformationen betraf) und somit – genau wie das eigene Erinnerungsvermögen – als potentiell fehlbar anzusehen sind. In keiner dieser Untersuchungen konnte jedoch der Effekt eliminiert werden, d.h. überall trat er auf. Allerdings muß dabei beachtet werden, dass hier zwei Phänomene vermischt werden und zu den potentiellen Suggestionseffekten noch zusätzlich Konformitätsprozesse kommen (Roediger, Meade, Bergmann, 2001), die in diesem Fall in der Summe möglicherweise verstärkend wirken. Infolgedessen wurde der beobachtete Effekt von Roediger et al. (2001; vgl. auch Meade Roediger, 2002) nicht als Falschinformationseffekt bezeichnet, sondern als ” social contagion effect” (”sozialer Ansteckungseffekt”), welches den qualitativen Unterschied, der – nach Ansicht der Autoren – in der Kombination dieser beiden Paradigma begründet liegt, hervorheben sollte.

Die meines Wissens nach einzige komplett im Feld durchgeführte Studie von Yuille Cutshall (1986) hingegen zeigte, dass die Berichte der Augenzeugen, die einmal kurz nach der bezeugten Schießerei sowie 4-5 Monate später erhoben wurden, eine enorm hohe Übereinstimmung zeigten, und ein Einfluss von Presseberichten, die in der Zwischenzeit publiziert worden waren und u.a. auch falsche Informationen enthalten hatten, nicht nachgewiesen werden konnte. Allerdings wurden die Quellen der Presseberichte auf ihre Glaubwürdigkeit hin nicht näher spezifiziert und die Wahrnehmung dieser Artikel von den einzelnen Personen war nicht kontrolliert worden.

Ein letztes Argument für die Bedeutsamkeit der Glaubwürdigkeit soll mittels eines Extrem- falles des Falschinformationseffektes und dessen Realitätsnähe aufgeführt werden. Gemeint sind Untersuchungen, die nicht nur ein einzelne Details suggerierten, sondern versuchten, komplette autobiographische Ereignisse in die Erinnerung von Versuchspersonen zu ”implantieren” (vgl. False Memory Syndrome; z.B. De Riviera, 1997). Loftus Pickrell (1995) gelang es beispielsweise, einigen Probanden zu suggerieren, dass sie als Kind einmal in einer Einkaufspassage ihre Eltern verloren hatten. Dies war nach Angaben der Eltern zwar tatsächlich nicht passiert, wurde den Versuchspersonen jedoch als von den Eltern erzählt präsentiert, so dass die Glaubwürdigkeit der Quelle in diesem Fall zweifelsohne sehr hoch war. Zwar mag das in dieser Studie gewählte Ereignis von geringem Belang und wenig Konse- quenzen für das weitere Leben der Probanden sein, doch hat die Realität gezeigt, dass selbst autobiographische Ereignisse mit hoher persönlicher Relevanz und durchaus weitreichenden Folgen ”implantiert” werden können. Die Umstände waren dabei leider wenig wünschenswert: In den Vereinigten Staaten von Amerika hat in den 80er Jahren eine Welle von vermeintlichen Erinnerungen an sexuellen Mißbrauch in der Kindheit zu vielen Familienbrüchen und der Gründung der ”False Memory Syndrome Foundation” durch den Zusammenschluß betroffener Eltern geführt (z.B. Ofshe Watters, 1994). Diese ”Wiedererinnerung verdrängter Ereignisse” trat häufig unter ganz bestimmten Umständen auf, welche z.B. von Mazzoni, Loftus, Seitz Lynn (1999) simuliert wurden. Sie konnten zeigen, dass eine einzige, 30- minütige Sitzung mit Trauminterpretationen dazu führte, dass die Probanden später überzeugter waren, dass das aus den Träumen interpretierte Ereignis tatsächlich stattgefunden habe (vgl. auch Nuber, 1999). Aus der Sicht des Klienten weist der Therapeut als Experte nicht nur eine sehr hohe Glaubwürdigkeit, sondern durch seine Erfahrung zudem noch eine bestimmte Autorität auf. Verbunden mit dem Konzept der Verdrängung, welches jede Interpretation gegen Widersprüche immunisieren kann sowie dem sogenannten ”confirmation bias” (z.B. Krems Zierer, 1994; vgl. für einen Überblick Nickerson, 1998), nach welchem Menschen allgemein (und auch Experten) dazu tendieren, aufgestellte Hypothesen eher zu versuchen, zu verifizieren und dementsprechend nach bestätigenden Hinweisen zu suchen, anstatt sie zu widerlegen, kam es häufig dazu, dass die von den Klienten anfänglich geäußerten Zweifel durch vielfach wiederholte Suggestionen und der Betonung ihrer Plausibilität aufgrund der vorliegenden Symptome etc. sich in zunächst zaghafte vereinzelte Bilder bis hin zu kompletten detaillierten Erinnerungen wandelten. In Form einer sich selbst erfüllenden Prophezeihung wurden also die Annahmen des Therapeuten bestätigt und die gewählte Vorgehensweise in seinen Augen gerechtfertigt. Trotzdem die Maxime der Qualität in diesen Fällen zwar vermutlich nicht verletzt wurde (da jene Therapeuten höchstwahrscheinlich von der Richtigkeit ihrer Vermutungen überzeugt waren), liegt hier das Wirken der Konsistenzannahme zugrunde – schließlich spricht aus Sicht der Klienten gerade die Sicherheit, mit der die Hypothesen geäußert wurden, dafür, dass sie wahr, und damit mit den Erinnerungen an das eigene Leben konsistent sein müssten. Als zusätzlich ”förderlich” für diesen Prozess erwiesen sich das zumeist lange Zeitintervall von Jahren zwischen dem vermeintlichen Ereignis und den „entdeckten” Erinnerungen daran (Lindsay Read, 1994), sowie der Punkt, dass der sexuelle Mißbrauch häufig in frühester Kindheit stattgefunden haben sollte – eine Zeit, an welche generell zumeist nur vage Erinnerungen bestehen. Auch in der Therapie verwendete Techniken wie ”gelenkte Vorstellungen” (guided imagery) wirken begünstigend, da insbesondere bei Menschen mit einem sehr lebendigen Vorstellungsvermögen detaillierte und lebendige Bilder entstehen können, welche in Folge mit Erinnerungen an reale Ereignisse verwechselt werden können (z.B. Garry, Manning, Loftus Sherman, 1996). Zu unterschätzen ist dabei auch nicht der Einfluss der Offenheit einer Person für derartige Interpretationen und ihrem Glauben daran, zumal, wenn sie eine Erklärung für aktuell bestehende scheinbar unlösbare Schwierigkeiten anbieten (z.B. Mazzoni, Loftus, Seitz Lynn, 1999).

Dies verdeutlicht, dass auch in der (Versuchs)Person selbst eine entscheidende Variable für das Entstehen suggerierter Erinnerungen bzw. eines Falschinformationseffektes besteht. Zwar nicht unabhängig von den „objektiv“ vorgegebenen experimentellen Manipulationen, aber dennoch eigenständig kann sie selbst zu dem Ergebnis kommen, das eine Aufrechterhaltung der Konsistenzannahme nicht länger angebracht sei.

Relevant diesbezüglich ist zunächst einmal die Entdeckung der präsentierten Widersprüche (z.B. Tousignant, Hall Loftus, 1986). Ausgehend von qualitativen Untersuchungen hinsichtlich des Umgangs mit solchen entdeckten Widersprüchen fand Blank (1995), dass verschiedene Interpretationen genutzt wurden. Diese lassen sich entsprechend ihrer Konsequenzen in zwei unterschiedliche Typen aufteilen: Solche, nach denen die Konsistenzannahme noch immer plausibel aufrechterhalten werden kann, und solche, bei denen dies nicht mehr möglich ist, und sie somit verworfen wird. Zu den ersteren zählen folgende drei mögliche Interpretationen: Die Versuchspersonen können an ihrer eigenen Erinnerung zweifeln, welches dazu führt, dass der Widerspruch nicht als solcher wahrgenommen wird, sondern der eigene Gedächtniseintrag als unzuverlässig angesehen wird (vgl. auch McCloskey Zaragoza, 1985a; Zaragoza McCloskey, 1989). Diese Interpretation wird vermutlich nur dann bemüht, wenn Unsicherheit über die eigene Erinnerung an die Originalinformation besteht (vgl. hierzu auch Walther Blank, 2004).

Wenn die Erinnerung an das Originaldetail jedoch gut ist, kann ein entdeckter Widerspruch auf einen (unbeabsichtigten) Fehler (z.B. in Form eines Lapsus des Sprechers) zurückgeführt werden, ohne also die Konsistenzannahme im Allgemeinen zu gefährden. Es ist jedoch annehmbar, dass dieser Typus von Interpretation nur wenige Male Anwendung finden kann, da hinter einer Vielzahl von Widersprüchen eher Methode (bzw. Absicht) vermutet würde. In Analogie zu Kommunikationsprozessen allgemein hat Blank (1995) hierzu eine Schwellenhypothese formuliert, die besagt, dass ab einer bestimmten Anzahl von entdeckten Widersprüchen die Verletzungen der Konsistenzannahme zu zahlreich sind, um diese noch weiterhin (subjektiv) plausibel begründbar aufrechterhalten zu können. An diesem Punkt muss eine andere Interpretation für die Diskrepanzen gefunden werden. Diese kann beispielsweise darin bestehen, dass die Quelle der nachfolgenden Informationen (z.B. ein anderer (angeblicher) Augenzeuge, dessen Beobachtungen in einem Text schriftlich zusammengefasst dargeboten worden sind) für unzuverlässig und unglaubhaft erklärt wird, oder aber – v.a., wenn es sich bei der Quelle um den Versuchsleiter selbst handelt – systematisch Methode hinter den Widersprüchen vermutet wird. Diese kann in Übereinstimmung mit den gegebenen Instruktionen geschehen – z.B. dann, wenn der vermeintliche Zweck des Experiments die Gedächtnisleistung von Informationen unterschiedlicher Modalitäten betrifft und die Versuchsperson vermutet, dass mittels der inkonsistenten Details überprüft werden soll, welche Details aus welcher Quelle besser erinnert werden. Es ist jedoch auch möglich, dass der Proband die angegebene Fragestellung in Zweifel zieht und eventuell sogar den tatsächlichen Zweck des Experiments (die Beeinflussbarkeit von Zeugenaussagen) vermutet. Die Konsequenz daraus ist, dass die Versuchsperson keine weitere allgemeine Konsistenz der Informationen mehr erwarten sollte und dementsprechend vermutlich auch den noch kommenden Informationen aufmerksamer und kritischer gegenüber eingestellt ist. Damit kann auch die "impfende" Wirkung offenkundig falscher Informationen erklärt werden, wie sie Loftus (1979) beobachtet hat.

Deutlich wird somit, dass die Entdeckung von Widersprüchen nicht per se zu einer Verwerfung der impliziten Konsistenzannahme und damit zu einer erhöhten Resistenz gegen weitere Falschinformationen führt, sondern dass dies von der Interpretation der entdeckten Diskrepanzen abhängig ist. Die Schwelle kann interindividuell und in Abhängigkeit von der Stärke der Erinnerung an die Originalinformationen, sowie der Anzahl der präsentierten irreführenden Details variieren. Da in den meisten Studien zum Falschinformationseffekt lediglich ein bis zwei Widersprüche eingestreut wurden, ist es dort unwahrscheinlich, dass es dort bereits zu einer Überschreitung der Schwelle kam, während die Applikation von Warnungen, Aufklärungen bzw. offenkundig falschen Details zu einer sofortigen Überspringung der anfänglichen Aufrechterhaltung der Konsistenzannahme führt und die Schwelle sofort überschritten wird (Blank, 1995). Im Übrigen kann die Verwendung von Quellengedächtnistests ebenfalls zu einer Erschütterung der Konsistenzannahme führen, da durch die meist vorgegebenen Quellenalternativen (nur Video / nur Text / beides / keines) impliziert wird, dass es Informationen gab, die nur im nachfolgenden Text allein auftraten. Darauf soll hier allerdings nicht näher eingegangen werden. Weiterhin wurden in späteren Veröffentlichungen (z.B. Walther Blank, 2004) weitere Faktoren diskutiert, die das Antwortverhalten maßgeblich mitbestimmen (z.B. Metakognitionen), auch diese sollen jedoch nicht näher vertieft werden, da sie den Rahmen der Arbeit sprengen würde.

Ziel der ausführlichen Vertiefung der Befunde zur Konsistenzannahme sollte deren zentrale Bedeutung für die Erklärung des Falschinformationseffekts verdeutlichen. Sie stellt einen der relevantesten Aspekte für die Formung der internen Repräsentation der Erinnerungsaufgabe dar, und beeinflusst dementsprechend maßgeblich die Suchalgorithmen und -kriterien für die Bearbeitung des Gedächtnistests.

Verdeutlicht wurde, dass typische Experimente zum Falschinformationseffekt insbesondere mittels Täuschung der Versuchspersonen über den tatsächlichen Zweck des Experiments die Konversationsmaxime der Qualität verletzen und somit die Annahme der Probanden, ihnen werden konsistente Informationen dargeboten, ausnutzen. Herausgearbeitet wurde weiterhin, dass das Wirken einiger experimenteller Manipulationen, die den Falschinformationseffekt z.T. eliminieren konnten, auf die Verwerfung der Konsistenzannahme zurückführbar ist. Hierzu gehören Warnungen über diskrepante Informationen, die Aufklärung über den tatsächlichen Zweck der Untersuchung sowie die Diskreditierung von Quellen. Allerdings kann auch das Entdecken von Widersprüchen zu der Verwerfung der Konsistenzannahme führen, v.a., wenn eine bestimmte Schwelle erreicht ist, ab welcher deren Aufrechterhaltung subjektiv nicht mehr sinnvoll begründbar ist. Dabei spielen die jeweiligen Interpretationen von und der Umgang mit entdeckten Widersprüchen eine entscheidende Rolle.

Wie eingangs erwähnt worden war, können diese Prozesse und Aspekte jedoch nur aufbauend auf die im Gedächtnis zugrundeliegenden Informationen ihre Wirkung entfalten, weshalb eine systematische Betrachtung aller möglichen Gedächtniszustände sowie deren Transformation in beobachtbares Antwortverhalten in einem Standardtest Inhalt des nächsten Abschnittes ist.

[...]


[1] http://web.amnesty.org/pages/deathpenalty-facts-eng (15.7.2005)

[2] Gerade auch die Anwendung neuerer technischer Verfahren, wie der DNA-Abgleich, im Rahmen universitärer Nachforschungen wie z.B. dem Innocence Project der Cardozo Law School in New York brachte hierbei entscheidende Hinweise.

[3] Ähnliche Ansätze wurden in der Zeit auch in anderen Bereichen formuliert (vgl. die Annahme der ”Assimilation” zur Erklärung des Rückschaufehlers von Fischhoff, 1975)

[4] Allerdings wurden diese nicht immer in direktem Vergleich zu anderen Testdesigns untersucht und weisen z.T.

[5] Vorausgesetzt, sie erinnern sich an die Falschinformation, sonst befänden sie sich in demselben Zustand wie die Kontrollbedingung und müssten raten.

[6] Allerdings muss beachtet werden, dass sie nur die Fälle in ihre Analysen miteinbezogen, in denen die Originalinformation ursprünglich tatsächlich enkodiert worden war. Dies ermittelten sie mittels eines Kurztests noch vor Darbietung der nachfolgenden irreführenden Information.

[7] Gemeint ist hier, dass die Versuchsleiter über die Möglichkeit verfügen, den Film (Dias etc.) beliebig oft anzusehen und somit die nachfolgend gegebenen Informationen zu der Szene auf ihre Korrektheit hin überprüfen können und – bei Unterstellung dieser Absicht – von dieser Möglichkeit auch Gebrauch machen sollten.

Fin de l'extrait de 141 pages

Résumé des informations

Titre
Der Falschinformationseffekt - Stabilität und Reversibilität
Université
University of Leipzig
Note
1,1
Auteur
Année
2005
Pages
141
N° de catalogue
V110935
ISBN (ebook)
9783640158058
ISBN (Livre)
9783640159437
Taille d'un fichier
1935 KB
Langue
allemand
Mots clés
Falschinformationseffekt, Stabilität, Reversibilität
Citation du texte
Aileen Oeberst (Auteur), 2005, Der Falschinformationseffekt - Stabilität und Reversibilität, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/110935

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