Präventionsmaßnahmen zur Kinder- und Jugenddelinquenz


Dossier / Travail de Séminaire, 2001

21 Pages, Note: sehr gut


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Definitionen Kinder- und Jugenddelinquenz
2.1 Kriminologische und juristische Grundlagen
2.2 Kriminologische Definition
2.3 Aktuelle Zahlen zur Jugendkriminalität

3 Methodische Ansätze zur Prävention
3.1 Sozialpolitische kriminalpräventive Ansätze
3.2 Sozialarbeiterische Methoden
3.3 Polizeiliche Maßnahmen
3.4 Zusammenwirken aller beteiligter Institutionen
3.5 Erfahrungsberichte

4 Schlussfolgerung
4.1 Was ist sinnvoller: Prävention oder Repression

5 Literaturverzeichnis

6 Anhang

1. Einleitung

Über die Kriminalität, Gewaltverhalten, Gewaltbereitschaft usw. von Kindern und Jugendlichen kursieren vielfältige zum Teil sehr unterschiedliche Meinungen in der deutschen Bevölkerung. Diese Meinungen beginnen mit der Globalaussage, Kinder und Jugendliche sind zunehmend gewaltbereit und gefährlich, ganz besonders die Ausländer und enden mit der Behauptung, die Eltern, Schule, Lehrer, ja die ganze Gesellschaft hätte bei der Erziehung der Kinder versagt.

Diese Ausführung ist nicht der richtige Rahmen, diese Aussagen zu bewerten oder zu wider-legen. Vielmehr soll hier vorgestellt werden, welche Möglichkeiten zur Vorbeugung und Vermeidung von Straftaten von Kindern und Jugendlichen eingesetzt werden oder auch in Zukunft eingesetzt werden können.

Der grundsätzliche Rahmen der Prävention besteht aus der intensiven Zusammenarbeit verschiedener Disziplinen, namentlich der Pädagogik und der Polizei. Der pädagogische Teil der Präventionsarbeit wird oftmals durch verschiedene Fachleute, wie z.B. Pädagogen, Sozialarbeiter und –pädagogen sowie auch den Erziehern und Lehrern übernommen. Wichtig ist hierbei, dass alle Mitarbeiter über den notwendigen theoretischen und methodischen Hintergrund und das Fachwissen verfügen.

Im Praxiseinsatz findet diese Präventionsarbeit im wesentlichen in Lebensmittelpunkten der Jugendlichen, in Schulen oder anderen Jugendeinrichtungen statt. Im Detail werde ich später auf die pädagogische Arbeit in diesem Arbeitsfeld eingehen.

Aber auch die grundsätzliche Diskussion, ob die Repression, also die Strafverfolgung und Bestrafung eines jugendlichen Straftäters, sinnvoll ist, oder ob bei Jugendlichen die Ergreifung präventiver Massnahmen sinnvoller ist sollte an dieser Stelle kurz angeschnitten werden.

Das Tätigkeitsfeld der Kriminalprävention ist sehr umfangreich und wird durch viele verschiedene Institutionen und Träger mit unterschiedlichen Zielen angeboten, dass es schon daher sehr interessant zu erkennen werden dürfte, mit welchen Zielen, Methoden und Überzeugungen die verschiedenen „Fachleute“ mit ihrem Arbeitsfeld umgehen. Es erscheint schon jetzt einleuchtend, dass ein Polizist andere methodische Ansätze und auch andere Ziele als ein Sozialarbeiter verfolgt. Aber verstehen auch die beiden hier exemplarisch gewählten Institutionen das gleiche unter dem Begriff Jugendkriminalität ? Welche Ansätze und Ziele verfolgen Juristen, wenn sie sich mit Kriminalprävention beschäftigen?

Gibt es Unterschiede zwischen Kriminalprävention für Erwachsene und für Jugendliche?

Ich denke, diese Fragen sollten geklärt werden können, denn sie spielen bei der Diskussion um den Sinn von Kriminalprävention eine grosse Rolle.

2. Definition Kriminalprävention der verschiedenen Einrichtungen

Schon bei der Literaturrecherche ist mir aufgefallen, dass die verschiedenen mit Kriminalprävention berührten Einrichtungen und Institutionen, namentlich die sozialen Träger und die strafverfolgenden Behörden wie Polizei und Justiz, teilweise völlig unterschiedliche Auffassungen von Kriminalprävention haben. Die verfolgten Ziele unterscheiden sich nicht nennenswert, doch die Methoden sind massiv unterschiedlich.

Alle Ansätze verfolgen das selbe Ziel, nämlich, wie der Name schon aussagt, sie wollen Kriminalität vermeiden.

2.1 Kriminologische und juristische Grundlagen

Unter diesem Begriff fasse ich alle die zusammen, die sich mit der direkten Repression, also der Strafverfolgung befassen. Hierzu gehören neben den Polizei-einrichtungen auch die Staatanwaltschaft. Richter sind aufgrund der ihnen übertragenen judikativen Gewalt zwar keine ausführende sondern eine rechtsprechende Instanz, gehören aber auch zu den strafverfolgenden Staatsorganen.

Die rechtliche Grundlage der Polizei zur Durchführung präventiver Aufgaben ergibt sich aus den jeweiligen Polizeigesetzen der Bundesländer in denen von Gefahrenabwehr gesprochen wird. Neben diesen Grundlagen spielt auch der Strafverfolgungsauftrag der Polizei eine Rolle, denn als Hilfsorgan der Staatsanwaltschaft sollen durch die Aufklärung von Straftaten weitere Straftaten vermieden werden. Diese Aufgabe, sowie die Aufgaben der Richter, ergibt sich aus der Strafprozessordnung.

Auch die Strafverfolgungsbehörden haben mittlerweile ein Verständnis dafür entwickelt, dass die Repression, also die Bestrafung, nur bedingt als präventives Mittel eingesetzt werden kann. Deutlich wird diese These, wenn man die hohe Zahl derjenigen Straftäter betrachtet, die wieder rückfällig werden. Daher entwickelt sich auch bei den Strafverfolgungsbehörden ein Bewusstsein für Prävention.

Die Präventionsansätze der Polizei (in Analogie zu denen der sozialen Einrichtungen) werden in drei grosse Bereiche unterteilt, nämlich

- primäre Prävention = Aufklärung, Ursachenbekämpfung
- sekundäre Prävention= Abschreckung potentieller Täter
- tertiäre Prävention= Vermeidung neuer Rückfälle von bestraften Tätern

Der primäre Präventionsansatz umfasst vor allem die Aufklärung und Beratung potentieller Opfer, also Banken, Geschäftsinhaber, aber auch ältere Menschen, Bewohner abgelegener Häuser etc. Hierzu sind kriminalpolizeiliche Beratungsstellen eingerichtet worden. Anti-Drogenkampagnen und Beratungen gehören auch zu dem Bereich der primären Prävention.

Verschiedene Ansätze, auf die ich im Kapitel 3.3 weiter eingehen möchte, finden auch im sekundären Präventionsansatz Anwendung. So kann es sich um theoretische Ausbildung, z.B. in Schulen und Kindergärten handeln, aber auch durch verstärkte Polizeiarbeit in den Stadtteilen, also vor Ort. Diese Formen der Prävention spielen für die Sozialarbeit eine grosse Rolle und werden daher später noch genauer betrachtet.

Der tertiäre Präventionsansatz ist ein für die Polizei recht neuer Ansatz. Durch zahlreiche Presseberichte und Fachveröffentlichungen konnte man einen dieser An-wendungsbereiche in der Hooliganszene und der rechten Gewaltszene kennenlernen.

Die Polizei hat vor vermuteten Ausschreitungen oder grösseren (Sport)veranstaltungen Beamte zu Hausbesuchen bei bekannten oder schon auffällig gewordenen Szenemit-gliedern geschickt. Hierdurch konnte der direkte Kontakt und das „abschreckende Gespräch“ gesucht werden.

Die Polizei ist zur vorbeugenden Arbeit durch verschiedene Gesetze verpflichtet. Dieser Verpflichtung kommt sie durch verschiedene Konzeptionen mit speziell ausgebildetem Personal nach.

Die Ziele der polizeilichen Vorbeugung sind immer die Verminderung von Straftaten, doch die Wege und die Adressaten sind unterschiedlich.

Um eine effektive Vorbeugungsarbeit leisten zu können, haben sich die verschiedenen LKA der Bundesländer die Präventionsaufgaben und Tätigkeitsfelder unterteilt, sodass mit der Erarbeitung von Massnahmen, PR-Material und anderen Konzepten immer ein anderes LKA zuständig ist. Hierdurch kann man eine Streuung und auch eine Spezialisierung erkennen.

2.2 Kriminologische Definition

Es erscheint mir an dieser Stelle sinnvoll die verschiedenen Begriffe, die zu diesem Thema in der Fachwelt herumgeistern mal genauer unter die Lupe zu nehmen und die kriminologischen Definitionen herauszustellen.

Unter dem Begriff Kriminalität versteht man eine Form des abweichenden Verhaltens von bestehenden Normen, also Tatbestände des Strafrechtes. Ein Krimineller hat also die Grenze des Legalen, also der Normen, übertreten.1)

Hieraus ergibt sich jetzt schnell die Frage, wodurch bestimmt wird, wer die Grenze überschreitet; wer legt die Normen fest?

Unsere Gesellschaft gibt sich nach unserem demokratischen Verständnis die Regeln und Gesetze selbst (Gesetzgebungsverfahren in der BRD). Hierdurch erscheint es einleuchtend, dass auch die Gesellschaft indirekt bestimmt, wer kriminell ist; nämlich derjenige, der einen Tatbestand des Strafgesetzbuches (StGB) erfüllt.

Um herauszufinden, ob der Betroffene wirklich diesen Straftatbestand erfüllt bedienen wir uns der Strafverfolgungsbehörden, der Polizei und der Staatsanwaltschaft sowie der Gerichte.

Diese Behörden unseres Staates haben die Aufgabe Straftaten aufzuklären und zur Anzeige zu bringen mit dem Ziel, den Täter für seine Tat zu sanktionieren. Die Sanktionen für eine Straftat sind im Gesetzestext genannt und für die Gerichte bindend. Das Gericht entscheidet nach erfolgter Ermittlung über die Schuld des Täters, sowie die Schwere der Schuld und das Strafmaß.

Dieses Tätigkeitsfeld wird als Repression bezeichnet.

Da aber nicht jede Straftat zur Anzeige gebracht wird, teilweise weil sie nicht entdeckt wird oder weil die Tat dem Opfer zu geringfügig erscheint, kann man nicht sagen, dass das Gesetz automatisch einen Bürger zum Kriminellen abstempelt.2)

Es muss also erst einmal zur Verurteilung oder wenigstens zur Ergreifung von

repressiven Maßnahmen kommen, bevor man als kriminell bezeichnet wird.

Es erscheint demnach wichtig einen Begriff zu finden, der abweichendes und sozial negativ sanktioniertes Verhalten von einem Straftatbestand isoliert betrachtet. Nur so kann man auch Leute erfassen, die nicht durch Strafverfolgungsbehörden ergriffen worden sind. Es bieten sich in diesem Zusammenhang die Begriffe „Devianz“ und „Delinquenz“ an.

Devianz bezeichnet Verhaltensweisen, Handlungen und Einstellungen, die nicht

mit den Erwartungen anderer, z.B. der Gesellschaft, Gruppen oder auch anderer Personen übereinstimmen.3)

Der Begriff Delinquenz wiederum wurde im amerikanischen Jugendstrafrecht eingeführt um deviantes Verhalten von Kindern und Jugendlichen abzutrennen. Es scheint also sinnvoll zu sein, kriminelle Handlungen von Kindern und von Erwachsenen unterschiedlich zu beleuchten. Das deviante Verhalten von Kindern und Jugendlichen stellt ein eigenes Problem dar, welchem auch mit anderen Mitteln begegnet werden muss. Dieses Verständnis hält auch noch bis in die moderne Zeit an.

2.2 Aktuelle Zahlen zur Kinder- und Jugendkriminalität

Um überhaupt über Kinder- und Jugendkriminalität referieren zu können ist es unbedingt erforderlich ersteinmal darzustellen, welche Grösse die Gruppe der Betroffenen Kinder und Jugendlichen hat.

Hierzu bedient man sich der jährlich durch das BKA veröffentlichte polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Diese PKS zählt Fälle und Tatverdächtige. Wenn ein Vorgang an die Staatsanwaltschaft übermittelt wird, wird er parallel dazu auch in die PKS aufgenommen. Dieser Fall wird jedoch nach richterlichem Freisprúch oder auch bei Einstellung des Verfahrens durch den Staatsanwalt nicht gestrichen. Dies ist ein Problem der PKS. Ferner sind auch Straßenverkehrsdelikte nicht in die Statistik aufgenommen, die jedoch im Jugend- und Heranwachsendenalter eine zentrale Rolle spielen.

Nebenbei noch eine Anmerkung, die offensichtlich ist, wenn man weiß, dass diese PKS ein Tätigkeitsnachweis der Polizeibehörden ist. Die Polizei erscheint in einem besseren Licht, wenn deutlich wird, dass viele mögliche Straftäter ermittelt werden. Hierdurch steigt das Ansehen der Strafverfolgungsbehörden in der Gesellschaft.

Auch sollte man wissen, dass die Zahl der ermittelten Straftaten massiv von der Zahl der Polizisten innerhalb einer Behörde abhängt. Dies zeigt, dass je nach dem welchen Tätigkeitsschwerpunkt die Behörde gewählt hat, auch unterschiedlich grosse Zahlen herauskommen. Beispiel hierzu: Wenn der Amtsleiter entscheidet, es müsse mehr gegen Kleinkriminalität auf der Strasse getan werden, so wird die Zahl der Polizisten in diesem Tätigkeitsfeld erhöht und damit natürlich auch die Zahl der Straftaten ansteigen, wobei die Zahl der Delinquenten über diesen Zeitraum konstant blieb.

Auch ein die PKS beeinflussender Faktor ist das allgemeine Anzeigeverhalten innerhalb der Bevölkerung. Wenn die Bevölkerung sagt: „Warum sollen wir denn die Ladendiebe anzeigen- die werden eh nicht bestraft und ich muss meine Zeit dann noch opfern und Angst haben, dass der Täter mich wiedererkennt.“ ,erscheint es logisch, dass die Zahl der erfassten Straftaten nicht gleich der realen Straftaten ist.

Es bleibt also eine Dunkelziffer, wobei die PKS das Hellfeld darstellt.

Hierbei ergibt sich aus der PKS des Jahres 1999 folgende Verteilung:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb 1: Polizeiliche Kriminalstatsitik 1999, Bundesrepublik Deutschland, S. 98

Dieses Schaubild soll verdeutlichen, dass besonders Jugendliche und Heranwachsende von Delinquenz betroffen sind und daher besonderer Aufmerksamkeit bedürfen. Diese

Altersgruppe begeht am ehesten kriminelle Handlungen, die zur Anzeige gebracht werden.

Eine weitere Statistik ist die Tatverdächtigenbelastungsziffer (TVBZ), auch als Kriminalitätsbelastungsziffer (KBZ) bekannt. Diese Statistik umfasst die Tatverdächtigen je Altersgruppe bezogen auf je 100.000 Einwohner diesser Altersgruppe, wobei unsere Altersgruppe in Kinder und Jugendliche unterteilt wird und Kinder unter 8 Jahren nicht erfasst sind.

Hieraus ergibt sich auch das Tätigkeitsfeld der präventiv tätigen Institutionen, die mit ihren verschiedenen methodischen Ansätzen jetzt vorgestellt werden.

[...]


1) Vgl. Kreft/ Mielenz S.381-383

2) Vgl. Walter, Michael (1995)

3) Vgl. Zwick, Elisabeth (1998)

Fin de l'extrait de 21 pages

Résumé des informations

Titre
Präventionsmaßnahmen zur Kinder- und Jugenddelinquenz
Université
University of Applied Sciences Düsseldorf  (Fachbereich Sozialarbeit)
Note
sehr gut
Auteur
Année
2001
Pages
21
N° de catalogue
V11095
ISBN (ebook)
9783638173483
Taille d'un fichier
601 KB
Langue
allemand
Annotations
Dichter Text - einzeiliger Zeilenabstand. 252 KB
Mots clés
Polizei, Kriminalstatistik, Vorbeugung, Prävention, Straftaten von Kindern
Citation du texte
Götz Barkey (Auteur), 2001, Präventionsmaßnahmen zur Kinder- und Jugenddelinquenz, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/11095

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