Thema: Jugendhilfe - Unter besonderer Berücksichtigung der Bodelschwingschen Anstalten Bethel


Trabajo Escrito, 2007

19 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Inhalt

1. Definitorische Einführung

2. Historische Eckpfeiler und Biographie des Friederich von Bodelschwingh

3. Jugendhilfe in Bethel
3.1 Bethel
3.2 Eckardtsheim
3.3 Arche und Regenbogen
3.4 Sonderschulen
3.5 Projekt
3.6 Förderzentrum Bielefeld-Bethel
3.7 Ausbildungsstätten

4. Rahmenbedingungen
4.1 Rechtsgrundlagen
4.2 Finanzierungen der Jugendhilfe
4.3 Zukunftsperspektiven
4.4 Risiken und offene Fragen

5. Fazit

6. Quellen:

Jungendhilfe unter besonderer Berücksichtigung der Bodelschwinghschen Anstalten Bethel

1. Definitorische Einführung

Unter dem Begriff "Jugendhilfe" versteht man in einem weiteren Sinne das gesamte

Spektrum aller Maßnahmen, die sich in den Bereichen Elternhaus, Schule, Beruf und öffentlichen Einrichtungen mit der Jugend befassen. Im engeren Sinne bedeutet der Begriff die im Kinder- und Jugendhilfegesetz geregelten Aufgaben der öffentlichen und der freien Jugendhilfe. Diese Aufgaben der Jugendhilfe sind vielfältig, ihr Charakter ist unterschiedlich. Es ist deshalb nicht einfach, die Jugendhilfe einzelnen, klar umrissenen Systemen zuzuordnen. Sie ist einerseits ein Teilbereich des weiträumigen Systems der sozialen Sicherung, da sie

Menschen, die sich in erzieherischen Notständen befinden, individuelle Hilfen anbieten will. Andererseits kann Jugendhilfe[1] auch als ein Teilbereich des Bildungssystems angesehen werden, wenn man die Angebote der Jugendarbeit und die Förderung in Kindertagesstätten in den Mittelpunkt stellt.

Im Folgenden möchte ich Aspekte der Jungendhilfe vertiefen und mit einem historischen Aufriss der Entwicklungsgeschichte von Bethel und seinem Begründer: „Friederich von Bodelschwingh“ fortfahren.

2. Historische Eckpfeiler und Biographie des Friederich von Bodelschwingh

Friedrich von Bodelschwingh kommt am 6. März 1831 als sechstes Kind des preußischen Verwaltungsbeamten Ernst von Bodelschwingh und seiner Frau Charlotte im Haus Marck im westfälischen Tecklenburg zur Welt.

Da der Vater oft die Stellung wechseln muss, zieht die Familie mehrere Male um. 1844 erfolgt die Ernennung Ernst von Bodelschwinghs zum Minister der Königlichen Regierung in Berlin. Dort wird sein Sohn Friedrich Spielgefährte des Kronprinzen und späteren 99-Tage-Kaisers Friedrich III. Die Freundschaft hält Zeit seines Lebens.

Nach dem Abitur beginnt Friedrich von Bodelschwingh 1852 mit einer Ausbildung zum Landwirt und wird Verwalter eines Gutes im Oderbruch in Pommern. Hier beschäftigt er sich auch mit der Verbesserung der Lebensbedingungen der Landarbeiter und liest christliche Traktate. Eine dieser kleinen Broschüren mit dem Titel „Tschin, der arme Chinesenknabe“ beeinflusst Bodelschwingh, Missionar werden zu wollen. So beginnt er 1854 mit dem Studium der Theologie in Basel.

Seinen Wunsch in die Mission zu gehen, kann er sich aufgrund gesundheitlicher Probleme aber nicht erfüllen. Stattdessen nimmt Friedrich von Bodelschwingh nach dem ersten Examen eine Stelle als Pfarrer in Paris an, wo er 1858 ordiniert wird. Seine Gemeinde besteht aus deutschen Gastarbeitern, die ihr Leben meist als Lumpensammler und Straßenkehrer bestreiten.

Im April 1861 heiratet Bodelschwingh seine Kusine Ida. Sie folgt ihm nach Paris. Dort wird 1863 der erste Sohn Ernst geboren. Als sich der Gesundheitszustand der jungen Frau nach der Geburt verschlechtert, kehrt die Familie nach Deutschland zurück. Friedrich von Bodelschwingh übernimmt eine Pfarrstelle in Dellwig an der Ruhr.

In Dellwig ist Bodelschwingh nicht nur als Gemeindepfarrer aktiv. Er beteiligt sich auch an der Herausgabe des christlich-konservativen Sonntagsblattes „Westfälischer Hausfreund.“

In den Jahren in Dellwig bekommen die Bodelschwinghs drei weitere Kinder. Ein harter Schicksalsschlag trifft die Familie im Januar 1869. Einige ihrer Kinder sterben innerhalb von zwei Wochen an Diphtherie.

Anfang 1872 übernimmt Bodelschwingh die Leitung der bereits fünf Jahre zuvor gegründeten „Rheinisch-Westfälischen Anstalt für Epileptische“. Zugleich wird er Leiter des 1869 gegründeten Diakonissenhauses „Sarepta“ in Bielefeld, das zum Kaiserswerther Verband gehört. Nach der Entdeckung von Brom, als Medikament gegen Epilepsie, entstehen Mitte des 19. Jahrhunderts die ersten Spezialanstalten für anfallskranke Menschen. Auch der „Rheinisch-Westfälische Provinzialausschuß für Innere Mission“ fasst den Beschluss, für sein Gebiet eine entsprechende Einrichtung aufzubauen. Zu diesem Zweck findet man in Bielefeld einen alten, preiswerten Bauernhof. Bereits 1870 wird zugleich mit dem Bau eines größeren Anstaltsgebäudes begonnen, das 1873 bezogen werden kann. Die Anstalt erhält den Namen Bethel (Haus Gottes).

Im Jahr 1875 leben bereits 140 Menschen in der Anstalt. Man stellt aber fest, dass die erwarteten Heilerfolge nicht erzielt werden können. Brom ist in der Zeit das einzige Medikament gegen Epilepsie. Zu hoch dosiert macht es die Patienten schläfrig, eingeschränkt in ihrer Leistungsfähigkeit finden sie kaum Arbeit.

Friedrich von Bodelschwingh muss bald feststellen, dass viele Entlassene deshalb erneut Hilfe suchen. Er beschließt, die Anstalt als Kolonie auszubauen. Es entsteht eine Ortschaft, in der Menschen mit Epilepsie leben und vor allem arbeiten können.

Bald gibt es in Bethel alles, was zu einer Ortschaft gehört: von der Kirche bis zur Post, von Wohnhäusern und Krankenhäusern bis hin zu Betrieben und Schulen. Immer mehr erkrankte Menschen wollen aufgenommen werden; 1910 leben schon 2 248 Menschen mit Epilepsie in Bethel. Ab 1880 widmet sich Bodelschwingh einem weiteren Arbeitsgebiet, den arbeits- und obdachlosen Menschen. Schon früh hat er sich kritisch mit der wirtschaftlichen Situation im Deutschen Reich auseinander gesetzt. Er beklagt das fehlende soziale Gewissen von Unternehmern, die nur auf die Steigerung von Gewinnen aus seien anstatt sich auch um das Wohlergehen der Arbeiter zu kümmern. Aus christlicher Verantwortung setzt sich Bodelschwingh für das Recht der Arbeiter auf vernünftige Lebensbedingungen ein. 1882 eröffnet er im Süden Bielefelds die Arbeiterkolonie Wilhelmsdorf. Hier können arbeitslose Menschen Unterkunft und Arbeit in der Landwirtschaft finden. 1899 eröffnet Bodelschwingh in der Provinz Hannover eine zweite Arbeiterkolonie, die heutige Diakonie Freistatt in der Nähe von Bremen. Dort werden nicht nur arbeitslose Menschen aufgenommen. Auch Jugendliche, die auffällig geworden sind, finden einen Platz in Freistatt.

Ende 1903 wird Bodelschwingh als parteiloser Abgeordneter in den preußischen Land-

tag gewählt und streitet dort für ein neues Gesetz, das die Situation der arbeits- und obdachlosen Menschen verbessern soll. In Berlin besucht er auch die überfüllten staatlichen Obdachlosenasyle. Um den Menschen zu helfen, eröffnet Bodelschwingh in der Nähe der Hauptstadt mit den Kolonien Hoffnungstal, Lobetal und Gnadental weitere Angebote. Mit seinem Konzept „Arbeit statt Almosen“ gilt er als Begründer einer modernen Sozialfürsorge, die auf das Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“ setzt.

Auch die Diakonissenanstalt Sarepta, deren Vorstand Bodelschwingh ist, entwickelte sich positiv. Das Mutterhaus in der Stadtmitte Bielefelds wird schnell zu klein, und man fasst einen Neubau ins Auge. Bodelschwingh sorgt dafür, dass dieser Neubau neben der „Anstalt für Epileptische“ entsteht. So dient das neue Mutterhaus als Wohnhaus der immer zahl- reicher werdenden Schwestern und ist gleichzeitig das erste evangelische Krankenhaus in Bielefeld.

Bodelschwingh setzt die Diakonissen[2] auch ein, um die ersten weiblichen Patienten mit einer Epilepsie zu betreuen. Um genügend männliches Pflegepersonal zu haben, entsteht 1877 noch eine Diakonenanstalt, die sich später „Nazareth“ nennt. Viele Diakone übernehmen gemeinsam mit ihren Frauen die Aufgabe von „Hauseltern“. In kleinen Wohn- und Pflegehäusern leben sie zusammen mit den Menschen, die in Bethel Hilfe finden.[3]

Unter der Leitung Friedrich von Bodelschwinghs entwickelt sich in Jahrzehnten die kleine Anstalt für Menschen mit Epilepsie zu einer großen Einrichtung. Zu der Hilfe für Anfalls-kranke kommt das Engagement für psychisch erkrankte Menschen, Menschen mit Behinderung, für Arbeits- und Wohnungslose ebenso wie für Waisen oder auffällig gewordene Jugendliche. 1910 stirbt Friedrich von Bodelschwingh im Alter von 79 Jahren. Die Leitung der Anstalt übernimmt sein Sohn Fritz. Die Bezeichnung „v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel“ erinnert noch heute an Friedrich von Bodelschwingh, der rund 40 Jahre lang die Geschichte der Anstalt wesentlich geprägt hat.

Auf Grund der partizipatären[4] Aufgabengebiete in den Bodelschwingschen Anstalten, möchte ich nun über die Organisation der Jugendhilfe in Bethel von Heute einen Überblick geben.

3. Jugendhilfe in Bethel

Da die Arbeit mit Jugendlichen ein komplexes Handlungsfeld ist, werde ich nur die meiner Meinung nach wichtigen näher erläutern.

3.1 Bethel

Die “klassische“ Jugendhilfe nimmt in Bethel selbst relativ wenig Raum ein. Zu nennen wäre hier lediglich das Haus “Arche und Regenbogen“ im Hinblick auf die bevorstehende Umwandlung der Aufnahmekapazität nach § 35a KJHG. Zur Zeit aber erfolgt die Unterbringung noch ganz überwiegend[5] nach § 39 und § 40 SGB IX. Deshalb wird “Arche und Regenbogen“ weiter unten im Abschnitt 3.3 behandelt.

3.2 Eckardtsheim

Die Jugendhilfe hat in der Teilanstalt Eckardtsheim eine bis in die 20er Jahre zurückgehende Tradition. Es gab in Eckardtsheim drei sogenannte Fürsorgeerziehungseinrichtungen. Das Erziehungsheim “Haus Eckhardt“ übernahm aber seit 1969 als einziges diese Funktion im Bereich Bielefeld der von Bodelschwinghschen Anstalten.

Nach der Übernahme des Evangelischen Kinderheimes in Gütersloh - Haus Ibrügger - 1990 entstand der Bereich Erziehungshilfen Eckardtsheim. Dieser Bereich integriert nun die beiden Traditionen der Heimerziehung, einerseits die der Erziehungsheime mit angeschlossener Werkstatt, wie im Falle von Eckhardt, und die des Kinderheimes in Gütersloh, das aus der Tradition des Waisenhauses entstanden ist. Die Trennung zwischen Erziehungs- und Kinderheim wurde mit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes

1990 obsolet.

Beide Einrichtungen sind nun mit ihren differenzierten und dezentralen Angeboten neben den Tagesgruppen Teil des regionalen Erziehungshilfesystems.

3.3 Arche und Regenbogen

Hierbei handelt es sich um ein Heilpädagogisches Heim mit 84 Plätzen, die derzeitige Unterbringung ist überwiegend nach §§ 39 und 40 SGB IX. Die Umwidmung einer erheblichen Anzahl von Plätzen nach § 35a KJHG steht bevor.

Aufgenommen werden kann folgender Personenkreis:

Menschen mit Einschränkungen der intellektuellen Leistungsfähigkeit im Sinne von geistiger Behinderung oder Lernbehinderung; Personen mit problematischer Epilepsie; Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit hirnorganischen Störungen; Personen, die vor dem Hintergrund ihrer persönlichen Handicaps und ihrer psychosozialen Situation im Laufe ihrer Lebensgeschichte Verhaltens­auffälligkeiten gezeigt haben; Menschen mit einer seelischen Behinderung (im Sinne von § 35a KJHG bzw. von § 3 der VO nach § 47 SGB IX); Personen mit Entwicklungsstörungen oder Entwicklungsverzögerungen; Menschen in extrem belasteter psychosozialer Lebenssituation. Die Bedingungen 1, 2 und 3 gelten als Primärkriterien: mindestens eines der dort genannten Merkmale muss zutreffen; die Merkmalsbeschreibungen 4-7 sind als Ergänzung zu verstehen. Voraussetzung für eine Aufnahme ist, dass der Herkunftsort so nah liegt, dass eine angemessene Elternarbeit möglich ist (d.h. Bielefeld und nähere Umgebung mit einem Radius von ca. 50 km). In Arche und Regenbogen finden die geistig- und lernbehinderten Kinder einen geschützten Raum, in dem sie gezielt Interaktionen mit ihrer sozialen und materiellen Umwelt erproben und erfahren können. Der Besuch der für den einzelnen angemessenen Schule wird sichergestellt und unterstützt. Jugendliche können sich im sozialen Kontakt mit Gleichaltrigen erproben und sich gemeinsam den z.B. in der Pubertät auftretenden Identitäts- und Entwicklungs­problemen stellen.

Im Zusammenhang mit berufsorientierter Praktika gibt es erste Anknüpfungen an die Arbeitswelt. Für junge Erwachsene in unserem Bereich ist die Klärung der persönlichen Lebensperspektive, insbesondere was Vorstellungen zum Wohnen und Arbeiten betrifft, das Hauptthema.

Gemeinsam mit der jeweiligen Schule wird geprüft, ob weitergehende Ausbildungen möglich sind, ob eine Förderung in einem Berufsbildungswerk in Frage kommt, ob die Trainingsstufe der Werkstatt für Behinderte durchlaufen werden soll usw. Die Berufsfindung erfordert intensive persönliche Begleitung und Auseinandersetzung.

3.4 Sonderschulen

Neben allgemeinbildenden (Gymnasium, Realschule) und berufsbildenden Schulen unterhalten die von Bodelschwinghschen Anstalten auch verschiedene Sonderschulen. Rechtsgrundlage für alle Schulen sind die entsprechenden Schulgesetze, Erlasse und Verordnungen des Landes Nordrhein-Westfalen bzw. für Freistatt des Landes Niedersachsen.

Schulen / Zielgruppen / Aufgabenschwerpunkte

1. Mamreschule für Kinder/Jugendliche mit Anfallskrankheiten / chronischen Erkrankungen LB-, GB- und Werkstufenklassen mit internen und externen Schülern, Beratung externer Lehrer und Eltern.
2. Patmosschule für Schwerst- und schwermehrfachbehinderte Kinder/ Jugendliche mit Anfallskrankheiten / chronischen Erkrankungen Klassen für Schwerst- und Mehrfachbehinderte mit internen und externen Schülern. Beratung externer Lehrer und Eltern.
3. Dothanschule für Kinder/Jugendliche mit Anfallskrankheiten/psychosomatischen Erkrankungen, Schädel-Hirn-Verletzungen, Akutkrankheiten Unterricht im Fachkrankenhaus für Epilepsien sowie i.d. Kinderklinik, Krankenhausunterricht, Hausunterricht, mobile Betreuung von Schädel-Hirn-Verletzten, Diagnostik, Schullaufbahnberatung.
4. Schule am Schlepperweg für Kinder-/Jugendliche mit Erziehungsschwierigkeiten, Verhaltensauffälligkeiten, z.T. psychosomatischen Erkrankungen hauptschullehrplan orientierter Unterricht in den Jahrgangsstufen 5-10 in Kleinklassen, Aufnahme externer wie interner Schüler gem. Sonderschulaufnahmeverfahren, Diagnostik, Schullaufbahnberatung für Lehrer und Eltern.
5. Kerschensteiner Schule für Jugendliche / junge Erwachsene mit Anfallskrankheiten, psycho-somatische Erkrankungen Berufsschulunterricht, Diagnostik, berufl. Möglichkeiten, vorbereitende Berufsausbildung, Hilfen zur Berufsfindung, Vorklasse zum BGJ.[6]

Zum Schulverbund Freistatt gehören die Korczak-Schule und die Comenius-Schule. Die Korczak-Schule ist eine Sonderschule für erziehungsschwierige Schülerinnen und Schüler in sechs Klassen mit insgesamt maximal 48 Plätzen. Bei der Comenius-Schule handelt es sich um eine Berufsbildende Schule mit 18 Plätzen BGJ in den Berufsfeldern Bau, Farbtechnik und Raumgestaltung, Holztechnik und 18 Plätzen BVJ in den Feldern Bautechnik/Metall-technik, Farbtechnik/Holztechnik und Metalltechnik/Schweißtechnik.

3.5 Projekt

Der Patmosschule zugeordnet ist das Projekt Frühförderung schwermehrfach­behinderter

Säuglinge und Kleinkinder mit Epilepsie. Insgesamt stehen 12 Plätze zur Verfügung, die im Rahmen von zwei halben Stellen betreut werden. Die Förderungsmaßnahmen erfolgen bei Hausbesuchen, in der Regel einmal wöchentlich. Sie sind interdisziplinär angelegt und im Hinblick auf die Erfordernisse von Medizin, Psychologie, Krankengymnastik, Ergotherapie und Logopädie mit dem SPZ und der Kinderklinik abgestimmt.

3.6 Förderzentrum Bielefeld-Bethel

Das Förderzentrum Bielefeld-Bethel (als Modellversuch beim Kultusministerium NRW beantragt) versucht, für Schüler mit sehr speziellem, z.T. zeitlich begrenztem sonderpädagogischem Förderbedarf Unterrichts- und Beratungsangebote zu machen, die ein Verbleiben des Schülers an der Heimatschule ermöglichen und Kompetenztransfer leisten sollen.

Der Begriff “Förderzentrum“ wird hier verwendet für eine Organisationsform, die es er-möglicht, Schüler in der Region Bielefeld ambulant zu Hause oder in der Heimatschule zu unterrichten, am Unterrichts- und Erziehungsprozess Beteiligte zu beraten und dabei die Kompetenz unterschiedlicher Einrichtungen (Schulen, ärztliche und psychologische Fachdienste ...) vernetzend zu benutzen. Schwerpunkte bilden hierbei die Betreuung schädel-hirnverletzter (Unfallschäden, Hirntumore ...) und epilepsiekranker Schüler. Diese Personengruppen haben häufig einen sehr speziellen, eng mit der Krankheit/ Verletzung zusammenhängenden sonderpädagogischen Förderbedarf, dessen Berücksichtigung Fachkenntnisse erfordert, die - auch bei Sonderpädagogen - nicht unbedingt vorausgesetzt werden können. Eben diese Fachkompetenzen will das Förderzentrum zur Verfügung stellen, um - etwa im Bereich der schädel-hirnverletzten Kinder - eine bestehende (schulische) Rehabilitationslücke zu schließen, eine abgefederte Rückführung des Schülers in die Heimatschule zu ermöglichen und erst später erkennbaren Unfallfolgen (etwa Speicherprobleme, Konzentrationsschwierigkeiten) vorzubeugen. Erste Erfolge durch die sog. „Mobile Betreuung", einer Integrationshilfe für straf-fällige Jugendliche, scheinen trotz der kurzen Existenzdauer dieses Modells den eingeschlagenen Weg zu bestätigen.[7]

Weiter ist geplant, die ambulanten Beratungsstrukturen auch für Lehrer zur Verfügung zu stellen, die autistische Kinder unterrichten. Hier ist daran gedacht, fachkundige Lehrer des Förderzentrums beratend etwa bei der Erstellung von Förderplänen zu beteiligen. Dieser Bereich befindet sich allerdings erst im Aufbau. Auch hat diese Organisationsform der Arbeit mit autistischen Kinder Versuchscharakter.

3.7 Ausbildungsstätten

Im Berufsbildungswerk Bethel werden seit 1982 ausschließlich junge Menschen mit Epilepsien und anderen hirnorganischen Störungen ausgebildet. Mit dieser Spezialisierung ist das BBW Bethel einzigartig in Deutschland. Insgesamt stehen 126 Plätze zur Verfügung.

Die Intention dieser Einrichtung besteht darin, die jungen Menschen zu befähigen, nach Beendigung der Ausbildung ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben in Beruf und Gesellschaft führen zu können. Im gemeinsamen Lernort von Ausbildungsstätte, Berufschule und Internat arbeiten alle an der Rehabilitation Beteiligten eng zusammen um dieses Ziel zu erreichen.

Die einzelnen Angebote sind zielgruppenspezifisch und am jeweiligen Bedarf ausgerichtet. Aktuell wird diese Entwicklung auch durch die Differenzierung des bisherigen Einheitspflegesatzes nachvollzogen. Dadurch gewinnt der Bereich die notwendige Flexibilität, sich schnell auf veränderte Bedarfe einzustellen und kleine, sich in hohem Maße selbst organisierende Einheiten zu schaffen. Leitidee der perspektivischen Entwicklung des Bereiches ist, wie im § 27 KJHG festgelegt, dass Art und Umfang der Hilfe sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall richten sollen und dass dabei das engere soziale Umfeld der Kinder oder der Jugendlichen mit einbezogen werden soll.

4. Rahmenbedingungen

Es ist weiter oben schon kurz angedeutet worden, dass die Angebote für junge Menschen in den v. Bodelschwinghschen Anstalten nicht nur im Rahmen der Jugendhilfe auf der Basis des KJHG gestaltet werden, sondern auch Leistungen aufgrund anderer Gesetze, vor allem nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) umfassen. Hier sind insbesondere die verschiedenen Maßnahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach § 40 gemeint. Die folgende Beschreibung der Realität in den v. Bodelschwinghschen Anstalten orientiert sich deshalb in erster Linie an diesen beiden Gesetzeswerken.

4.1 Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlage für das Jugendhilferecht ist seit dem 01.01.91 das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) vom 26.06.90 (Neufassung vom 03.05.93). Durch dieses KJHG wird die Jugendhilfe als 8. Buch in das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik einbezogen.

Wenn auch das KJHG auf die Förderung von Kindern und Jugendlichen zugeschnitten ist, so sind seine unmittelbaren Adressaten in erster Linie die Eltern und die Personensorgeberechtigten. Der Grund liegt darin, dass das Elternrecht in Art. 6 GG in besonderer Weise verfassungsrechtlich geschützt wird. Es umfasst auch den Gedanken von Schutz und Fürsorge,

nicht nur die Verpflichtung zur Unterlassung von staatlichen Eingriffen. Diese elterliche Verantwortung gegenüber dem Kind kann auch durch das KJHG nicht eingeschränkt werden.

Das KJHG gliedert die Jugendhilfe zunächst einmal in die Kapitel "Leistungen" und "Andere Aufgaben". Unter den Leistungen ist neben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege (§ 22 - § 26) für die Arbeit im Jugendhilfebereich der von Bodelschwinghschen Anstalten vor allem die Hilfe zur Erziehung von Bedeutung.

Sie umfasst die Erziehungsberatung (§ 28), die soziale Gruppenarbeit (§ 29), den Erziehungsbeistand (§ 30), die sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31), die Erziehung in einer Tagesgruppe (§ 32), die Vollzeitpflege (§ 33), die Heimerziehung und die sonstigen betreuten Wohnformen (§ 34) sowie die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35).

Von besonderer Bedeutung ist, dass mit dem neu eingefügten § 35a die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche in den Geltungsbereich des KJHG ein-bezogen worden ist. Wichtig ist, dass es sich hierbei nicht um einen abschließenden Katalog, sondern um eine Liste von "Insbesondere- Leistungen“ handelt. Ihnen sind außerdem bei Bedarf Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen im Sinne von § 13, Abs. 2, KJHG sowie Maßnahmen der Eingliederungshilfe nach § 40 SGB zuzuordnen.

Mit den Sachgebieten Jugendarbeit, Jugendbildung und Familienbildung verlässt das KJHG weitgehend den Bereich der öffentlichen Fürsorge und tangiert den Ländern vorbehaltene Bereiche Erziehung und Bildung. Deshalb sind für diese Aufgabenfelder den Ländern auch erhebliche Spielräume für eigene Regelungen vorbehalten.

4.2 Finanzierungen der Jugendhilfe

Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind die örtlichen und überörtlichen Träger. Örtliche Träger sind die Kreise und die kreisfreien Städte (§ 69 KJHG), überörtlicher Träger ist das Land. Die Mehrzahl der Einrichtungen und Dienste im Bereich der Jugendhilfe stehen jedoch in freier Trägerschaft. Deshalb hat der öffentliche Träger, wenn im Rahmen der Wahlfreiheit diese freien Einrichtungen und Dienste in Anspruch genommen werden, mit ihnen Vereinbarungen über die Höhe der von ihm zu tragenden Kosten zu treffen. Diese Vereinbarungen können entweder im Rahmen eines privatrechtlichen Vertrages für den Einzelfall getroffen werden oder als Gesamtvereinbarung mit Hilfe der Pflegesatzkommissionen.

Der freie Träger kann für die von ihm erbrachten Leistungen nur ein "angemessenes" Entgelt verlangen. Die Forderung der Angemessenheit ergibt sich aus § 5 KJHG ("Unverhältnismäßige Mehrkosten" werden nicht erstattet.) und § 36, Abs. 1, KJHG, wo die Gewährung von Leistung von der Erstellung eines Hilfeplans abhängig gemacht wird.

Die Jugendhilfe Eckhardt hat darauf reagiert, indem sie für die von ihr angebotenen Leistungen abgestufte Tagessätze entwickelt hat.

4.3 Zukunftsperspektiven

Bethel will die Tendenz zur Regionalisierung aktiv unterstützen und sich dabei von dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ leiten lassen. Dazu werden die nebeneinander stehenden spezialisierten Hilfsangebote der v BA[8] Bethel zu einem Verbund hin entwickelt.

Bei der Ausgestaltung und Weiterentwicklung des Hilfsangebotes legt Bethel den Primat auf die Schaffung von bedarfs- und bedürfnisorientierten Hilfen im Einzelfall.

Die im KJHG intendierte “Nutzerorientierung“ (Wunsch- und Wahlrecht der Eltern) ist dabei handlungsleitend. Die Orientierung am “Nutzer“ bzw. am “Kunden“ lässt sich nur dann konsequent umsetzen, wenn die handelnden Personen über ein hohes Maß an professioneller Flexibilität verfügen.

Dies muss seine Entsprechung finden in den Möglichkeiten der Organisationen, flexibel und zeitnah auf den entsprechenden regionalen Bedarf zu reagieren.

Die v BA erkennen, dass der Trend zu einer immer größeren Spezialisierung der Jugendhilfe notwendig ist. Auf die Sozialräume bezogenen neue Ansätzen gefunden werden müssen. Die Dienste und Hilfsangebote müssen parallel entwickelt werden, Abstimmungs- und Zuständigkeitsfragen ziehen einen hohen Bedarf an Kommunikation und Koordination nach sich und zu Reibungsverlusten führen. Die weitere Ausdifferenzierung in hochspezialisierte Fachdienste stoßen neben ihrer fachlichen Fragwürdigkeit auch an finanzielle Grenzen, da die Sicherung ihrer Ressourcen bei knappen kommunalen Haushalten nicht mehr zu gewährleisten ist.

Bethel will sich aktiv mit neuen Finanzierungsbedingungen auseinandersetzen. Dies kann intern zu Umschichtung von Finanzmitteln führen; es bedeutet darüber hinaus aber auch, sich intensiv mit den kommunalen Kostenträgern über neue Finanzierungsmodelle auseinanderzusetzen (Prospektive Pflegesätze, Abrechnung nach Fachleistungsstunden im ambulanten Bereich, etc.).

Die interne Personalpolitik soll auf die aktuellen und zukünftigen Entwicklungen abgestellt sein. Die Notwendigkeit zur Entspezialisierung und lebensweltorientierten Arbeitsansätzen bringt es mit sich, dass die Handlungsautonomie der einzelnen Mitarbeiter in ganzheitlicheren Arbeitszusammenhängen größer wird. Dies muss Konsequenzen für die individuelle Personalentwicklung haben und ihren Niederschlag in der betrieblichen Fort- und Weiterbildung finden.

4.4 Risiken und offene Fragen

Zu der Umsetzung der generellen Zielsetzungen gibt es keine fachlich vertretbaren

Alternativen. Aber wie bei allen Innovationen und tief greifenden Veränderungen sind die zu vollziehenden Schritte nicht ohne Ungewissheiten und Risiken, sie müssen deshalb benannt und bei den Umgestaltungsprozessen ins Kalkül gezogen werden.

Fachliche Gesichtspunkte, aber auch die Intention des KJHG, lassen in Bezug auf die ortsnahen Angebote (Regionalisierung) kein “Entweder-Oder“ zu. Wir werden aber durch die Regionalisierung belegungsmäßig und finanziell abhängig von wenigen kommunalen Jugendämtern. Diese Abhängigkeit ist einerseits eine so zu akzeptierende Tatsache, sie darf anderseits einen freien Träger aber nicht unfrei machen. Das heißt konkret, solange Jugendhilfeplanung nicht für die entsprechende Sicherheit sorgt, ist in begründeten Einzelfällen auch immer noch überregional zu belegen. Wir müssen Tendenzen entgegentreten, dass es unter der Perspektive “ambulant vor stationär“ zu einer Umdefinierung und Relativierung von Problemlagen kommt, die als Konsequenz nach sich ziehen, dass ehemals teilstationär oder gar stationär als notwendig erkannte Maßnahmen nun zum Aufgabenfeld ambulanter Hilfeformen werden.

Sich auf wechselnde Bedarfe und Bedürfnisse permanent als Person und Organisation einstellen zu müssen, birgt die Gefahr einer immer währenden Unruhe in sich. strukturelle und organisatorische Fragen können sich alles beherrschend in den Vordergrund drängen und beeinträchtigen die für die erzieherischen Prozesse notwendige Ruhe und Kontinuität.

Wenn den Mitarbeitern die “Mitte“ verloren geht, sie nicht ausreichend Sicherheit und Konstanz in den Strukturen erleben, sind sie überfordert, den Kindern und Jugendlichen Halt und Orientierung zu geben.

Da die fachliche Diskussion der Lebensweltorientierung parallel mit Kosten­senkungen und Budgetierungen in den kommunalen Haushalten einher geht, besteht die Gefahr, dass die Idee der Lebensweltorientierung argumentativ gegen die bisher in der Erziehungshilfe entwickelten Standards gewendet wird.

Von der “Dignität von Lebenswelten“ zu sprechen, ihr “anders sein“[9] erst einmal zu akzeptieren und ihnen einen eigenen Wert zuzuschreiben, kann auch dazu führen, die Schwelle für Hilfe und Intervention zu erhöhen.

Die zur Zeit diskutierten neuen Finanzierungs- und Steuerungsmodelle (prospektiver Pflegesatz, Grundversorgung, Fachleistungsstunde) haben bezogen auf die Jugendhilfe das Ziel, nur noch die Leistungen zu bezahlen, die unmittelbar und individuell erbracht werden. Pflegesätze werden künftig für eine genau von den Jugendämtern definierte Nachfrage entwickelt und verhandelt, darüber hinaus bestimmt auch überregional der Markt die Preise. Der Einheitspflegesatz wird durch differenzierte Pflegesätze abgelöst. Es entstehen kleinere Abrechnungseinheiten, die existentiell von geringen Belegungsschwankungen abhängig sind und so eng kalkuliert werden müssen, dass sie kaum Umlagen und Overhead-Kosten vertragen.

Die Forderungen nach der Generalisierung und damit der Entspezialisierung der Sozialen Arbeit läuft z.Z. noch gegen den Strom, in dem berufliches Profil und Selbstwertgefühl entwickelt werden. Die Forderung induziert also Angst und muss abgewehrt werden. Ohne die genügende Berücksichtigung dieses subjektiven Faktors können Entwicklungen und Projekte scheitern. Ohne Spezialwissen und spezifisches Know-how werden komplexe psychosoziale Probleme nicht angemessen angegangen werden können; aber die Spezialisten müssen sich als Teil eines multiprofessionellen Teams verstehen, welches die spezifischen Ansätze in eine ganzheitliche Perspektive integriert.

5. Fazit

Nach dem ersten Sichten der Information aus Bethel war ich über die Komplexität der v BA beeindruckt. „Hut ab“, bei dem, was Friedrich von Bodelschwingh im 19. und 20. Jahr-hundert geleistet hat. Heute ein Jahrhundert später besteht Bethel rechtlich gesehen aus drei Stiftungen. Ihre Standorte befinden sich in den Bundesländern NRW, Niedersachen, Berlin / Brandenburg und in der Stadt Leipzig.

Dennoch bin ich der Meinung, dass eine Integration für Menschen mit Handicap in unsere „normale“ Gesellschaft weiterhin ein Problem (Kasernierung) sein wird. Mit folgenden Beispielen möchte ich meine Meinung untermauern:

In den v BA gibt es Fahrschulen für Elektro- Rollstühle, somit ist die „Barrierenfreiheit“ (Infrastruktur) dort gewährleistet, doch auch nur dort!

Die eigene Währung, der sogenannte „Betheldollar“ für den Geldkreislauf innerhalb der v BA. „Der Geldmechanismus ersetzt insbesondere (...) Dankbarkeit durch Bezahlbarkeit“.[10] Aber auch nur dort!

Der ständige Kontakt mit der z.T. „ rauen Wirklichkeit“, das Miteinander von Menschen mit und ohne Handicap, das Lernen mit einer sich immer schneller veränderten Realität zurecht zukommen sollte mehr im Vordergrund stehen.

Der Bedarf an Hilfe sollte individuell gedeckt werden. Auch Menschen ohne „attestiertes Handicap“ müssen Hilfe in Anspruch nehmen. Die Trennung von „Behinderten und Nichtbehinderten“ löst meiner Meinung nach die Probleme nur oberflächlich. Sie sorgt für Ruhe. Es wird gewissermaßen eine Gesellschaft innerhalb der Gesellschaft geschaffen, statt die Toleranz aller zu stärken, miteinander leben zu können.

Berthold Brecht bemerkte einmal, des Menschen Schicksal ist der Mensch, womit er nicht ganz Unrecht hat.

6. Quellen:

Arbeit, der sozialen: Fachlexikon, Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge (Hg.), 4. Aufl., Eigenverlag, Frankfurt am Main, 1997

Informationsmappe Bethel

In der o.g. Mappe befanden sich unter anderem: Medien, über das Bodelschwingh- Jahr 2006, anders sein = Bausteine für die Unterrichtspraxis i. d. Sekundarstufen I und II. DVD`s des Medienverleih Bethel: Auf Hilfe angewiesen und Evangelium mit den Händen, des- weiteren Flyer, Spendenaufrufe, Zielsetzung von Bethel, Listen der Betheler Verlagsanstalt und das Medienverleihverzeichnis, der Geschäftsbericht 2005 / 2006, Zeitschrift Mensch: zur Alten- Behinderten- Jugend- und Wohnungslosenhilfe sowie zur Psychiatrie, sowie Gemeinschaft Verwirklichen, Bethel- Verlag, Bielefeld 2004, u.a. nicht zu vergessen den neusten „Boten von Bethel“ Frühjahr 2007. www.bethel.de

Müller- Schlotmann, Richard: Integration vernachlässigter Kinder, Theorie und Forschung, BD. 509, Psychologie, Bd. 163, Verlag S. Roderer, Regensburg 1997

[...]


[1] Ein weiteres Modell der Jungenhilfe aus Westfalen sind die „westfälischen Pflegefamilien“.

[2] Vgl. Lexikon der sozialen Arbeit: hier Diakonisches Werk d. ev. Kirche. S.218 und 219.

[3] Die Institution S.O.S. – Kinderdorf ist in ihrer Infrastruktur ähnlich.

[4] Partizipation ist ein Sammelbegriff aus den Sozialwissenschaften u. der Organisationssoziologie, in diesem Sinn als Beteiligungsstrategien wie Teilhabe, Teilnahme, Mitwirkung und Mitbestimmung zu verstehen.

[5] Abhängig vom jeweiligen Einzelfall.

[6] Berufsgrundschuljahr

[7] Informationsschrift Mensch, Artikel Jungendhilfe, S. 14, 2004

[8] von Bodelschwinghschen Anstalten

[9] Siehe die umfangreichen Unterrichtsmaterialien „anders sein“ der Bethel – Sonderpädagogik.

[10] Müller- Schlotmann 1997, S. 43.

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Detalles

Título
Thema: Jugendhilfe - Unter besonderer Berücksichtigung der Bodelschwingschen Anstalten Bethel
Universidad
University of Applied Sciences Dortmund
Curso
Hilfen zur Erziehung außerhalb der eigenen Familie
Calificación
1,0
Autor
Año
2007
Páginas
19
No. de catálogo
V110961
ISBN (Ebook)
9783640090808
Tamaño de fichero
492 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Thema, Jugendhilfe, Unter, Berücksichtigung, Bodelschwingschen, Anstalten, Bethel, Hilfen, Erziehung, Familie
Citar trabajo
Ralf Schulz (Autor), 2007, Thema: Jugendhilfe - Unter besonderer Berücksichtigung der Bodelschwingschen Anstalten Bethel, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/110961

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