Die „causa Mediolanensis“ und der Ausbruch des Investiturstreits


Hausarbeit, 2005

20 Seiten, Note: 3,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Die Bedeutung Mailands für das Reformpapsttum

2. Die Politik Gregors in Oberitalien
2.1. Die Nachfolgefrage
2.2. Die Fastensynode des Jahres 1074
2.3. Der „Dictatus papae“

3. Das Verhältnis zwischen Gregor VII. und Heinrich IV.
3.1. Die „supplex epistola“
3.2. Die Situation bis Ende 1074
3.3. Die königlichen Investituren in Mailand, Fermo und Spoleto
3.4. Das päpstliche „Ultimatum“ vom 8. Dezember 1075

Fazit und Ausblick

Quellen- und Literaturverzeichnis

Einleitung

Der Investiturstreit, der im Allgemeinen als Konflikt zwischen Papst- und Königtum verstanden werden kann, entzündete sich an der Frage nach der Berechtigung der „investitura“ von Bischöfen durch Laienhand. Mit dem Aufkommen des Reformgedankens, der den innerkirchlichen Kampf gegen Simonie und Nikolaitismus umfasste, wurde eine Epoche eingeleitet, die zur Konsequenz hatte, dass die Beziehung zwischen „sacerdotium“ und „regnum“ in ihren Grundfesten erschütterte wurde. Die Gründe, die den Bruch im Detail hervorriefen, stehen dabei häufig im Schatten der epochalen Umwälzung[1]. Diese Arbeit soll sich daher dieser annehmen und im Besonderen, die Bedeutung der Mailänder Nachfolgefrage für den Ausbruch des Investiturstreits untersuchen. Die derzeitigen Forschungskontroversen über ein Investiturverbot des Jahres 1075 sollen dabei ausgeblendet werden, da die Relevanz ausschließlich in der Darstellung der „causa Mediolanensis“ und ihrer Folgen liegt. Darüber hinaus, soll der Aufbau der einzelnen Themenkomplexe eine logische Kausalwirkung ergeben, der sich im Speziellen, mit der Betrachtung der Rolle Mailands für das Reformpapsttum, über die Politik Gregors in Oberitalien und lust but not least mit dem Verhältnis zwischen Gregor VII. und Heinrich IV. aufschlüsselt. Der zeitliche Rahmen erstreckt sich dabei von 1070 bis 1075, unter der ständigen Berücksichtigung der konkreten Fragestellung. Die hauptsächliche Beschäftigung mit Papst Gregor VII. und dem deutschen König Heinrich IV. verlangt daraufhin eine eingehende Sichtung des Schriftverkehrs der beiden Akteure in diesem Zeitabschnitt. Insbesondere das Register Gregors VII. bietet eine umfangreiche Auswahl an Briefen, die eine hervorragende Bearbeitung des Themas zulassen. Ob die „causa Mediolanensis“ nun direkt, indirekt oder gar nicht den Ausbruch des Investiturstreits bedingte, bleibt vorerst abzuwarten.

1. Die Bedeutung Mailands für das Reformpapsttum

Wenn man die Zusammenhänge zwischen der „causa Mediolanensis“ und dem Ausbruch des Investiturstreits näher beleuchten will, so ist es zunächst essenziell, die allgemeine Bedeutung der Stadt Mailand für das Reformpapsttum herauszuarbeiten. Denn die Sonderrolle der Ambrosianischen Kirche erhielt, aufgrund der geistigen, wirtschaftlichen und politischen Vormachtstellung in Oberitalien im 11. Jahrhundert, einen ganz eigenen Akzent in der Kirchenreform. Den Ausgangspunkt bildete hierbei die in Mailand vorherrschende Ambrosianische Liturgie, welche beharrlich auf die Unabhängigkeit von der römischen Kirche und auf den eigenen politischen Führungsanspruch verwies[2]. Die im Verständnis tief verwurzelte Autonomie sorgte somit immer wieder für Diskrepanzen zwischen dem lombardischen Episkopat und dem apostolischen Stuhl. Es erscheint daher nicht verwunderlich, dass gerade der mailändische Klerus ein distanziertes Verhältnis zum Reformpapsttum einnahm. Speziell der mailändische Erzbischof machte durch seine Abwesenheit an allen römischen Synoden seit der langobardischen Eroberung die Ablehnung am Reformgedanken deutlich[3]. Die Unantastbarkeit der „honor sancti Ambrosii[4] und die sich daraus resultierende Souveränität wurde bezeichnenderweise zunächst nicht von der römischen Kurie verletzt, sondern geriet erstmals durch die innerstädtische Entwicklung Mitte des 11. Jahrhunderts ins Wanken. Das auslösende Moment war hierbei die enge Verbindung der lombardischen Geistlichkeit mit den politischen und wirtschaftlichen Verhältnissen Mailands. In den Augen der mailändischen Bevölkerung waren die sozialen und kirchlichen Gegebenheiten unhaltbar, insbesondere die Kritik am Nikolaitismus des Mailänder Weltklerus hatte schließlich den offenen Konflikt mit der Führungsschicht zur Folge[5]. Die Pataria, welche die Speerspitze des Aufruhrs darstellte, bekam zugleich massive Unterstützung bei der angestrebten Neuordnung der Ambrosianischen Kirche durch Rom. Das Reformpapsttum hatte nun die Möglichkeit, die apostolische Autorität auch auf Oberitalien auszudehnen[6], „da die Unterwerfung Mailands auch die Kontrolle der gesamten Lombardei versprach“[7].

2. Die Politik Gregors in Oberitalien

Mit dem Pontifikatswechsel am 22. April 1073 sollte nun eine Wende in der Kirchenreform stattfinden. Der neuerhobene Papst Gregor VII., hatte schon als Kardinal und Archidiakon Hildebrand dem engsten Führungskreis der Reformer in Rom angehört. Unter den vorhergehenden Päpsten Stephan IX., Nikolaus II. und Alexander II. war sein Einfluss und seine persönliche Autorität schon unbestreitbar[8]. Im Pontifikat Nikolaus II. machte er seine Einstellung zu den Reformideen besonders deutlich, indem er auf der Lateransynode von 1059 als Wortführer eine „tiefgreifende Klerusreform und die Rückkehr der Kirche zu den Lebensformen der „ecclesia primitiva[9] forderte. Der Handlungsimperativ Hildebrands war demnach klar vorgegeben und äußerte sich in dem unerbittlichen Kampf gegen Nikolaitismus und Simonie[10]. Doch wie eben bereits erläutert standen in erster Linie der lombardische, sowohl als auch der deutsche Episkopat diesen Bestrebungen argwöhnisch gegenüber. Die Ausgangslage vor dem Amtsantritt stellte für den neuerhobenen Papst zwar „eine gespannte, aber (wie sich zeigen sollte) keineswegs unlösbare Situation“[11] dar. Dadurch, dass der Fokus dieser Arbeit auf der Betrachtung der Nachfolgefrage in Mailand und ihrer Wirkung liegt, soll nun im Detail die Politik Gregors in Oberitalien behandelt werden. Da allein das Eingreifen, auf päpstlicher und auch auf königlicher Seite in Mailand, den anfänglichen „Kampf der Pataria um die innere Ordnung ihrer Stadt und ihrer Kirche den Konflikt zwischen König und Papst [...] ständig schürte“[12].

2.1. Die Nachfolgefrage

In Anbetracht der zuvor geschilderten Unterstützung der Pataria durch das kirchliche Oberhaupt bei dem Kampf „zur sittlichen Hebung des Mailänder Klerus“[13], die im übrigen das Verhältnis zwischen dem lombardischen Klerus und Rom eher verschlechterten, sollte nun die Nachfolgefrage bei der Bischofsbesetzung in den Mittelpunkt der Auseinandersetzungen rücken[14]. Zuvor ist es allerdings nötig, die Umstände, welche diese allzu entscheidende Frage nach der Besetzung des wichtigsten oberitalienischen Bischofsitzes aufkommen ließ, umrissartig aufzuzeigen. Die Grundlage hierfür schufen die Jahre 1070 und 1071, als der Mailänder Erzbischof Wido „sein Bistum im Einverständnis mit Heinrich IV. an den vom König geförderten Gottfried abtrat“[15]. Obwohl die Mailänder dem deutschen König nicht feindlich gegenüberstanden, wie sich später zeigen sollte, erkannten sie dennoch die Handlung des Königs nicht an und verweigerten im selben Atemzug dem Kleriker Gottfried die Ausübung seines Amtes. Durch den Tod Widos im August 1071, den man bis dahin noch immer als rechtmäßigen Erzbischof ansah, war die Nachfolgefrage nun unumgänglich geworden. Im Lager der Pataria und mit der offenkundigen Hilfe der römischen Kurie, vor allem, die des späteren Papstes Hildebrands[16], wurde indessen ein gewisser Atto zur Nachfolge Widos auserwählt. In der eigen dafür vereinbarten „iuramentum commune[17] wollte die mailändische Bevölkerung jedoch, unabhängig von den bereits bestehenden Kandidaten, am 6. Januar 1072 gemeinsam einen Bischof aus dem Domkapitel wählen[18]. Dessen ungeachtet überging der Patariaführer Erlembald die „iuramentum commune[19] und ließ unter Drohungen Atto zum Erzbischof erheben. Die Reaktion der emanzipierten Mailänder fiel dementsprechend verheerend für Atto aus. Unter den Unruhen im mailändischen Dom musste Atto durch einen Eid für immer auf das Bistum verzichten und war darüber hinaus gezwungen, sich nach Rom zurückzuziehen[20]. Die eigenmächtige Erhebung Attos durch Erlembald und den zuvor königlich investierten Gottfried, der 1072 noch von Alexander II. exkommuniziert wurde[21], stießen auf einen zu starken Widerstand, als dass einer der beiden Parteien sich unter diesen Umständen hätte durchsetzen können. Man kann dementsprechend von einer langwierigen Sedisvakanz in der Ambrosianischen Kirche ausgehen[22], die mit der allgemeinen Krise der mailändischen Kirche, den Ansatz für ein päpstliches Eingreifen ermöglichte. Der Anspruch Gregors VII., „quod maiores cause cuiuscque ecclesie ad eam referri debeant“[23], der später im „Dictatus papae“ unter dem 21. Punkt von ihm selbst festgeschrieben wurde, unterstrich geradezu die unmissverständliche Position, die er bei der Mailänder Frage bezog.

[...]


[1] Vgl. Goez, Werner: Kirchenreform und Investiturstreit 910-1122, Stuttgart u.a. 2000, S. 5ff.

[2] Vgl. Keller, Hagen: Pataria und Stadtverfassung, Stadtgemeinde und Reform. Mailand im „Investiturstreit“, in: Fleckenstein, Josef (Hg.): Investiturstreit und Reichsverfassung (= Vorträge und Forschungen 17), Sigmaringen 1973, S. 325.

[3] Vgl. Zumhagen, Olaf: Religiöse Konflikte und kommunale Entwicklung. Mailand, Cermona, Piacenza und Florenz zur Zeit der Pataria (= Städteforschung 58), Köln u.a. 2002, S. 20.

[4] Keller: Pataria und Stadtverfassung, Stadtgemeinde und Reform, S. 325.

[5] Vgl. Zumhagen: Religiöse Konflikte und kommunale Entwicklung, S. 27.

[6] Vgl. Engelberger, Johann: Gregor VII. und die Investiturfrage. Quellenkritische Studien zum angeblichen Investiturverbot von 1075 (= Passauer historische Forschung 9), Köln u.a. 1996, S. 86-87.

[7] Engelberger: Gregor VII. und die Investiturfrage, S. 86.

[8] Vgl. Schieffer, Rudolf: Die Entstehung des päpstlichen Investiturverbots für den König (= Schriften der Monumenta Germaniae Historica 28), Stuttgart 1981, S. 108.

[9] Weinfurter, Stefan: Das Jahrhundert der Salier (1024-1125), Ostfildern 2004, S. 150.

[10] Vgl. Weinfurter: Das Jahrhundert der Salier (1024-1125), S. 150.

[11] Schieffer: Die Entstehung des päpstlichen Investiturverbots für den König, S. 109.

[12] Keller: Pataria und Stadtverfassung, Stadtgemeinde und Reform, S. 347.

[13] Zumhagen: Religiöse Konflikte und kommunale Entwicklung, S. 27.

[14] Vgl. Engelberger: Gregor VII. und die Investiturfrage, S. 87.

[15] Keller: Pataria und Stadtverfassung, Stadtgemeinde und Reform, S. 344.

[16] Vgl. Laudage, Johannes: Gregorianische Reform und Investiturstreit (= Erträge der Forschung 282), Darmstadt 1993, S. 35.

[17] Keller: Pataria und Stadtverfassung, Stadtgemeinde und Reform, S. 344.

[18] Vgl. Arnulf von Mailand, Liber gestorum recentium, ed. Claudia May, MGH SS 67, Hannover 1994, S. 202ff.

[19] Keller: Pataria und Stadtverfassung, Stadtgemeinde und Reform, S. 344.

[20] Vgl. Arnulf von Mailand, Liber gestorum recentium, S. 204f.

[21] Vgl. Engelberger: Gregor VII. und die Investiturfrage, S. 92.

[22] Vgl. Schieffer: Die Entstehung des päpstlichen Investiturverbots für den König, S. 106.

[23] Das Register Gregors VII., 1 Buch 1-4., ed. Erich Caspar, MGH EPP, Berlin 1920, S. 206.

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Die „causa Mediolanensis“ und der Ausbruch des Investiturstreits
Hochschule
Universität Stuttgart  (Historisches Institut)
Veranstaltung
Kaiser Heinrich IV. (1065-1106)
Note
3,0
Autor
Jahr
2005
Seiten
20
Katalognummer
V111031
ISBN (eBook)
9783640091348
ISBN (Buch)
9783640380022
Dateigröße
396 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Mediolanensis“, Ausbruch, Investiturstreits, Kaiser, Heinrich
Arbeit zitieren
Conrad Maul (Autor:in), 2005, Die „causa Mediolanensis“ und der Ausbruch des Investiturstreits, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/111031

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