Zur Diskussion um ein (bedingungsloses) Grundeinkommen - Prämissen, Ausgestaltung, Prognosen und Kritik


Dossier / Travail de Séminaire, 2007

40 Pages, Note: 1,7


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

I. Definitionen
1.1 Mindesteinkommen
1.2 Negative Einkommenssteuer
1.3 Bedingungsloses Grundeinkommen / Sozialdividende

II. Prämissen
2.1 historische Herleitung
2.2. zentrale Prämissen
2.2.1 Das Ende der Arbeit
2.2.2 Wer nicht arbeiten will, soll trotzdem essen11
2.2.3 BGE ist nötig, weil... - theoretische und politische Kritik am status quo

III. Ausgestaltung
Ein Einkommen
das von einem politischen Gemeinwesen
an alle seine Mitglieder (individuell)
ohne Bedürftigkeitsprüfung
und ohne Gegenleistung ausgezahlt wird

IV. Prognosen
4.1 Quantitative Auswirkungen
4.1.1 Wirtschaft/Konsum
4.1.2 Sozialstaat
4.1.3 Arbeit
4.1.4 Demografie
4.2 qualitative Auswirkungen
4.2.1 Geschlechterverhältnis
4.2.2 Der Mensch
4.2.3 Identität/psychologische Auswirkungen
4.2.4 Gesellschaft

V. Kritik
5.1 Uneinheitlichkeit
5.2 Prämissen
5.3 Ausgestaltungsfragen
5.3.1 Höhe
5.3.2 Finanzierung
5.3.3 Transferempfänger
5.3.4 Bedürftigkeitsprüfungen
5.4 Prognosen
quantitative Ebene
5.4.1 Wirtschaft/Konsum
5.4.2 Arbeit
qualitative Ebene
5.4.3 Emanzipation
5.4.4 Menschenbild/Psyche
5.4.5 Gesellschaft
5.4.6 Zukunftsfähigkeit
5.5 Unterstützung der Bevölkerung

VI. Ausblick: Chancen für ein GE?

Literatur

Abkürzungsverzeichnis:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Einleitung

In Deutschland ist die „wissenschaftliche und politische Diskussion über verschiedene

Grundeinkommens-, Grundsicherungs- bzw. Mindestsicherungskonzepte nicht mehr

ohne weiteres überschaubar.“ (Blaschke 2004b: 10)

Während grüne Politiker ein Grundeinkommen (GE) für „hochgradig ungerecht“ und die Abschaffung des Sozialstaates befürchten (die tageszeitung vom 12.3.2007) sehen Unternehmer wie der dm-Drogeriemarkt Geschäftsführer Götz Werner oder der neoliberale Milton Friedmann die Würde eines jeden Individuums nur durch ein GE garantiert (Werner 2007; Friedman 2004). Andererseits wiederum feiern linke Theoretiker die Befreiung des Menschen von Arbeit, Zwang und Unterdrückung durch ein bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) (Blaschke 2004b: 28f.) während konservative Kräfte die Moral in der Gesellschaft bedroht oder gar den Sozialismus hereinbrechen sehen (Büchele 1985: 2.4.; Busch 2005: 10; Vobruba 1986: 6). Wie geht das zusammen?

Vorliegende Arbeit wird in der Auseinandersetzung des facettenreichen Themas zeigen, dass es DAS Grundeinkommen nicht gibt, sondern viele verschiedene, oftmals sogar konträre Grundeinkommensmodelle miteinander konkurrieren. Ausgehend von einer Definition und Abgrenzung eines idealtypischen Grundeinkommensbegriffes von anderen Formen des Mindesteinkommens (Kapitel I) werden historisch und aktuell die zentralen theoretisch-philosophischen wie normativen Prämissen (Kapitel II) diskutiert werden. Im dritten Kapitel (III) werden anhand einer idealtypischen Definition eines BGE die Streitpunkte bezüglich der Ausgestaltungsfragen innerhalb der GE-Befürworter herausgearbeitet werden, die im vierten Kapitel (IV) wiederum in äußerst unterschiedliche Prognosen kumulieren. Bevor im sechsten (VI) und letzten Kapitel die realistischen Chancen für die Einführung eines Grundeinkommens erörtert werden, kommen fünften Kapitel (V) die Kritiker und Gegner eines GE zu Wort.

Wie das Eingangszitat schon erahnen lässt, stellt sich die Arbeit der Herausforderung die eher wissenschaftsbasierte theoretisch-philosophische UND die konkret-politische Diskussion miteinander zu vereinen, um einen umfassenderen Blick auf die Debatte um ein GE zu ermöglichen. Dabei lässt es sich nicht vermeiden relativ grob theoretische (neoliberale, libertäre, links-emanzipatorische) und politische (sozialdemokratische, grüne, konservative) Gruppierungen zu erzeugen.

I. Definitionen

(Bedingungsloses) Grundeinkommen, (garantiertes) Mindesteinkommen, Grundsicherung, Sozialdividende, Negative Einkommenssteuer, MindestsicherungUm von vorneherein nicht den in der aktuellen Diskussion häufig begangenen Fehler zu begehen, all diese Phänomene miteinander zu vermischen, werden im Folgenden zuerst einmal die wichtigsten Begriffe idealtypisch erläutert, definiert und voneinander abgegrenzt werden.

1.1 Mindesteinkommen

Um ein Mindesteinkommen handelt es sich nach Blaschke um:

„vorleistungsunabhängige bzw. beitragsunabhängige [...], steuerfinanzierte (staatliche), Armut verhindernde, monetäre, zumindest tlw. pauschalierte (also nicht individualisierte) und von einem Amt direkt ans Subjekt gezahlte Leistungen“. (Blaschke 2005b :10)

Dieses garantiertes Mindesteinkommen wiederum kann in eine direkte Arbeitnehmer-/Lohnsubventionierung (auch Kombilohn) (Typ I) und einen zweiten Typ (Typ II) aufgeteilt werden, der seinerseits aus den beiden Teilen Mindestsicherung/ (synonym) Grundsicherung und Grundeinkommen besteht. Eine Mindest- oder Grundsicherung beinhaltet unter anderem einen faktischen Arbeitszwang/-pflicht sowie eine Bedürftigkeitsprüfung und ist zumeist Haushalts-/bzw. Familienbezogen. Klassisches Beispiel hierfür ist die aktuelle Sozialhilfe in Deutschland, bei der der Bezug derselben eng an den Arbeitsmarkt gekoppelt ist[1] (Blaschke 2005b: 13) und nur Bedürftigen (nach Prüfung) zusteht. Ziel einer Sozialhilfe ist die Sicherung des Existenzminimums (daher Mindestsicherung) und eine möglichst rasche Wiederein-gliederung in den Arbeitsmarkt. Ein Grundeinkommen dagegen verzichtet zumeist gerade auf diesen Arbeitszwang, auf eine Bedürftigkeits-/Bedingungsprüfung und ist tendenziell individualbezogener. Es kann in der Erscheinungsform eines „ex-post Grundeinkommens“ (ebd.: 14), sprich einer Negativen Einkommenssteuer (NES) oder einer „ex-ante“ Sozialdividende sprich eines Bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) vorkommen. Untersuchungsgegenstand dieser Arbeit sind NUR Grundeinkommensmodelle (GE!), andere Formen von Mindesteinkommen oder Mindestsicherung werden nicht betrachtet werden.

1.2 Negative Einkommenssteuer

„Die Grundidee der Negativen Einkommensteuer erweitert den Einkommen(und Lohnsteuer)tarif um einen Negativbereich, in dem nach Maßgabe des erzielten eigenen Einkommens ein Grundsicherungsbetrag von der Finanzbehörde monatlich ausgezahlt wird. Wer über eigenes Einkommen nur unterhalb einer zu bestimmenden Grenze (Unterstützungsgrenze, kritisches Einkommen) verfügt, erhält eine Transferzahlung, wer mehr verdient, zahlt Einkommensteuer (Lohnsteuer) nach dem festgelegten Tarif ..." (Blaschke 2005b : 14)

Eine NES – kurz: die Transferzahlungen von Arm zu Reich – unterteilt sich nach Blaschke (ebd.:14) in einen „poverty gap“ und eine „social dividend“ Typus. Ersterer setzt das Mindesteinkommen meist sehr nah am Existenzminimum an, um den Druck einer Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt möglichst hoch zu halten oder um parallele Sozialhilfesysteme nicht überflüssig zu machen; hier ähnelt er in seiner Erscheinungsform einer Niedriglohnsubventionierung bzw. eines Kombilohnes oft dem Grundtypus I von Mindest-einkommen, weshalb er aus der näheren Betrachtung ausgeschlossen wird. Letzterer („social dividend Typ“) deckt den gesamten Lebensbedarf und die Grundbedürfnisse der Bezieher und ähnelt so – abgesehen vom Finanzierungsmodus – dem BGE. Da bei einer NES der Aus- und Einzahlungszeitpunkt gleichzeitig stattfindet, ist sie nur in Kombination mit einer meist haushaltsbezogenen Bedarfsprüfung und nach einer Einkommenssteuererklärung denkbar (Blaschke 2004b: 17).

1.3 Bedingungsloses Grundeinkommen / Sozialdividende

Unter einem idealtypischen bedingungslosen Grundeinkommen (BGE) wird im Folgenden nach Vanderborght (Vanderborght 2005: 14) „ein Einkommen, das von einem politischen Gemeinwesen an alle seine Mitglieder ohne Bedürftigkeitsprüfung und ohne Gegenleistung individuell ausgezahlt wird“ verstanden. Auch bei Blaschke zeichnet sich ein BGE zusätzlich zu den schon oben einem Mindesteinkommen zugerechneten Merkmalen durch die Bedarfsunabhängigkeit, der Abwesenheit eines Arbeitszwangs/einer Arbeitspflicht bzw. einer Überprüfung, dem Individualbezug und dem Anspruch jedes einzelnen Mitgliedes einer Gemeinschaft auf dieses Einkommen aus(Blaschke 2005b: 1, 11). Finanziert wird ein BGE aus noch näher zu betrachtenden Steuertransferleistungen. Blaschke sieht ein idealtypisches BGE zudem noch als repressionsfrei/unbürokratisch, garantiert (Rechtsanspruch), existenzsichernd, Teilhabe garantierend, Selbstverwirklichung ermöglichend und nicht zuletzt systemsprengend an (Blaschke 2004b: 14), wobei es sich bei den hier angebrachten Merkmale nur um normative Positionen / Prognosen bezüglich eines BGE handelt, auf die erst in der späteren Diskussion eingegangen wird.

In diese Kategorie fällt auch die von Blaschke aufgestellte Gleichung ‚BGE bedeutet im Gegensatz zu anderen Mindesteinkommensmodellen die Entkoppelung von Lohn und (Erwerbs)-Arbeit’, sowie die Spekulation über die „schrittweise Auflösung des Kapital/Arbeit-Zusammenhanges“ (etwa: ebd.). Wie schon eingangs erwähnt führen begriffliche Verwirrungen oder gar politisches Kalkül dazu, dass Grundeinkommen nicht gleich Grundeinkommen meint. Kreutz kritisiert in diesem Zusammenhang, dass dem Rezipient fälschlicherweise oftmals „eine gemeinsame sozialpolitische Reformplattform“ aus den verschiedensten politischen Richtungen suggeriert würde (etwa: Kreutz 2005: 2), dass verschiedenste Formen von Mindesteinkommen willkürlich und je nach Argumentationslage miteinander vermischt würden oder dass die NES immer noch eine viel zu prominente Rolle in der Debatte um ein BGE spielt, obwohl „bislang kein (!) NES-Modell bekannt ist, dass den Merkmalen des Grundeinkommens entspräche“ (Kreutz 2005: 3). Die nun folgende genauere Untersuchung des Gegenstandes „Grundeinkommen“ wird die Debatte näher beleuchten:

II. Prämissen

2.1 historische Herleitung

Geschichtlich lassen sich erste ernsthafte Überlegungen und Begründungen für ein Grundeinkommen ab Beginn des 16.Jahrhunderts finden. Erwähnenswert sind hier vor allem die „Utopisten“ Thomas More („Utopia“) Tommaso Campanella („Sonnenstaat“) und Francis Bacon („Neu-Atlantis“), die meist noch sehr vage von einem Anspruch eines jeden Individuums auf eine materielle oder monetäre Grundversorgung (Existenzminimum) sprechen (Blaschke 2004b: 9).

Konkreter wird dann Thomas Paine (Ende 18. Jahrhundert) mit seiner „Agrarian Justice“, in der er fordert, „allen Bürgern mit ihrem 21. Geburtstag aus einem nationalen Fonds [...] 15 Pfund Sterling als Entschädigung für die naturrechtlichen Ansprüche, die ihnen durch das System des Grundeigentums verloren gegangen sind, auszubezahlen.“ Zusätzlich verlangt er eine jährliche Rente (ab 50 Jahren) für alle Bürger „ob arm oder reich [...] ungeachtet ihres selbst erarbeiteten, ererbten oder anderweitig geschaffenen Vermögens“ (Paine 1796 zit. n. Vanderborght 2005: 21)[2].

Thomas Spence wiederum kritisiert nur kurze Zeit darauf Paine und plädiert stattdessen den Gewinn der von den Kommunen aus einer Versteigerung der Immobiliennutzungsrechte vierteljährig „in gleicher Höhe unter allen lebenden Seelen der Gemeinde [zu verteilen], egal ob sie männliche oder weiblichen Geschlechts, unverheiratet, ehelich oder unehelich, einen Tag alt oder schon im vorgerücktesten Alter sind“ (Spence 1797 zit. nach: Vanderborght 2005: 23) und unabhängig ihrer finanziellen Ausstattung.

Charles Fourier (1772-1837) sieht in der modernen Zivilisation die Naturrechte des Menschen (Jagen, Fischen, Sammeln, Weiden) untergraben und fordert dafür – ähnlich Paine – eine Entschädigung in Form von Naturalien.

Die Begründungslinie dieser historischen Vordenken ähnelt sich sehr; unterscheidet sich aber interessanterweise zumeist von heutigen Argumentationsmustern für ein (B)GE: Das allen Menschen zugestandene Naturrecht der Nutzung der natürlichen Ressourcen zur Sicherung ihrer Grundbedürfnisse wurde durch die moderne Zivilisation bzw. den Grundbesitz eingeschränkt oder unmöglich gemacht, weshalb ein jedes Individuum Anspruch auf eine bedingungslose Entschädigung habe. In diese Tradition lassen sich mit Einschränkungen auch noch Victor Considerant oder Joseph Charlier einordnen. (vgl. Vanderborght 2005: 21-25)

Ende des 19. Jahrhunderts dann legt Theodor Hertzka mit seiner Frage: „Warum werden wir nicht reicher nach Maßgabe unserer wachsenden Fähigkeit, Reichtum zu erzeugen" (nach Blaschke 2004b: 9) den Grundstein für heutige Prämissen einer BGE-Argumentation. Ist die allgemeine Arbeitspflicht (das Arbeiten für sein garantiertes Mindesteinkommen) bei den Theoretikern zu Beginn des 20. Jahrhunderts noch elementarer Bestandteil der Überlegungen z.B. von Karl Ballod, Josef Popper-Lynkeus, entwickeln spätere Denker „bedingungslosere“ Konzepte wie etwa Major Clifford H. Douglas; Juliet Rhys-Williams oder Robert Theobald (ebd.: 26-31). Hier wird auch die Begründung, es gebe zum Verteilen genügend Wohlstand und Reichtum für alle dominanter.

1962 dann entwickelt der neoliberale Vordenker Milton Friedmann in seinem Werk „Kapitalismus und Freiheit“ die Idee einer NES, die maßgeblich die Debatte um ein Grundeinkommen beeinflusste, und teilweise auch zu praktischen Modellversuchen in den USA der 1960er Jahre führte (etwa: Blaschke 2004b: 10). Diese NES sollte:

„Menschen als Menschen helfen [und] [...] zwar auf dem Markt funktionieren, dabei jedoch [...] den Markt nicht stören und seine Funktionsweise nicht beeinträchtigen.“ (Friedmann in: Vanderborght 2005: 29; Friedman 2004]

Der eher linksliberale Ökonom James Tobin hingegen kritisierte das Modell einer zu knapp bemessenen und die Sozialsysteme komplett ersetzenden NES und plädierte auf einen stärker emanzipatorischen Effekt und ein höheres Niveau; dennoch blieb auch er beim Mittel der NES (ebd.).

2.2. zentrale Prämissen

Auch wenn die Diskussion um ein (B)GE heute von verschiedensten Personen und Gruppierungen mit den unterschiedlichsten Intensionen und Hintergründen geführt wird, bildet sich m.E. zumindest eine einheitliche Prämisse bzw. Argumentationsstruktur heraus:

2.2.1 Das Ende der Arbeit

„Wir steigern die Produktivität in höherem Maße als unsere Nachfrage größer wird. Durch technischen Fortschritt sind wir heute in der Lage, alle benötigten Güter und Dienstleistungen zu erstellen, ohne dabei auf die Arbeitskraft aller „arbeitsfähigen“ Bürger in unserem Land zurückgreifen zu müssen. Das bedingungslose Grundeinkommen eröffnet jedem die Freiheit, die Arbeit zu verrichten, die ihm wirklich entspricht.“ (Werner 2007)

Der kapitalistische Wertschöpfungsprozess sei „immer mehr von der eingesetzten Arbeitskraft abgekoppelt“ (Blaschke 2005b: 63); die „zunehmende [strukturelle] Arbeitslosigkeit verbunden [...] mit sinkender Anzahl der Arbeitsplätze“ (Blaschke 2004b: 21) bei gleichzeitig „zunehmende[r] Tendenz weiblicher Berufstätigkeit“ (Oevermann 1983: 2) bedeute zwangsläufig ein „Ende der Arbeitsgesellschaft" (Blaschke 2004b: 21), „das Ende der Arbeit“ (Rifkin), „die arbeitslose Gesellschaft“ (Jenner) bzw. den „Kapitalismus ohne Arbeit“ (Ulrich Beck nach Busch 2005: 981).[3] Gerade durch die kapitalistische Effizienz und Rationalität sowie die „unaufhaltsame Produktivitätssteigerung“ (Vanderborght 2005: 75) kommt es zu einer Einsparung der Arbeitszeit und damit zu einer dauerhaften Verringerung der Arbeitsplätze (ebd.; Blaschke 2004b: 37). Sogar vehemente Kritiker eines BGE erkennen teilweise an: „Ausgangspunkt des BGE ist die richtige Einschätzung, dass es unter kapitalistischen Bedingungen keine Vollbeschäftigung geben kann“ (Roth 2006: 2).[4] Dies wird jedoch nicht negativ gedeutet: Arbeitslosigkeit wird vielmehr als Sieg und Chance betrachtet (Tagesspiegel): Gorz argumentiert beispielsweise nun, dass die durch die produktive Weiterentwicklung gewonnene Zeit und Ressourcen ALLEN zu Gute kommen müssen (Blaschke 2004b: 38).

2.2.2 Wer nicht arbeiten will, soll trotzdem essen

Ausgehend von erster Prämisse folgert in vielen Modellen, wenn auch mit verschiedenen Nuancierungen die Schlussfolgerung, dass (Erwerbs-)Arbeit und Lohn voneinander (in verschiedensten Abstufungen) entkoppelt werden müssten. Zumeist historisch verweisen zahlreiche Autoren auf den Nexus Lohn/Arbeit bzw. Essen/Arbeit und die Überflüssigkeit desselben aufgrund erster Prämisse Ein Beispiel: Vobruba spricht hier von „drei historische Phasen der Regulierung von (Lohn-)Arbeiten und Essen/Einkommen [...] in der kapitalistischen Entwicklung.“ (Blaschke 2004b: 18). Während Phase eins durch das Bibelzitat Paulus’ „Wer nicht arbeiten will, soll auch nicht essen“ gekennzeichnet werden könnte, und mit einer Verelendung der Armen bei Nichtarbeit einherging, charakterisiert sich zweite Phase durch eine Lockerung dieses Nexus in Form einer Institutionalisierung existenzsichernder Mechanismen (z.B. Sozialstaat, -versicherungen), solange die Bezugsperson lohnarbeitsbereit ist (Überprüfung) bzw. schon lange genug gearbeitet hat. Phase drei wiederum bezeichnet die im Moment zu leistende Entflechtung/Entkoppelung der erwerbszentrierten Arbeit von einem Einkommen in Form eines BGE (ebd.: 19; Vobruba 1986: 1-4)[5]. Oevermanns’ zentrale These, nämlich dass (Erwerbs-)Arbeit als basales Kriterium von Verteilungsgerechtigkeit eine logisch absurde Wertprämisse der heutigen Gesellschaft sei (Oevermann 1983: 6), schlägt genau in diese Kerbe. Nur durch ein Grundeinkommen – und damit der Entkoppelung von Arbeit und Lohn – könnten (auch soziale) Gütern wieder jenseits der reinen Arbeitsleistung erworben werden (ebd.: 2).

Trotzdem: Vor allem liberale Vertreter eines BGE/NES sprechen eher von einer Lockerung denn einer Auflösung dieses Nexus. So sollen durch ein Grundeinkommen entweder flexible Arbeitszeiten gewährleistet sein (weniger Arbeit für alle) oder der Arbeitsbegriff soll jenseits der Erwerbsarbeit z.B. auf Haushalt, Ehrenamt, politische Bildung etc. erweitert werden.

2.2.3 BGE ist nötig, weil... - theoretische und politische Kritik am status quo

Ausgangspunkt und Begründung FÜR[6] ein BGE/NES sind je nach Herkunft der Theoretiker/Politiker mit einer weiteren Kritik am gegenwärtigen System verbunden:

Von links [7] wird vor allem die „Prekarisierung der Arbeits- und Lebensverhältnisse“ (Blaschke 2004b: 46), die Unterordnung sämtlicher Lebensbereiche unter eine „kapitalistisch privatwirtschaftliche, ökonomisch-rationale Logik“ (Blaschke 2004b: 38), sowie die ökologischen und sozialen Folgekosten eines Kapitalismus zu Lasten der Umwelt, der Dritten Welt, der Frauen, der Lohnarbeiter und nicht zuletzt der Psyche (ebd.: 26f.) angeklagt. Letzteres wird von Vobruba und anderen als die „qualitative Krise“ der Lohnarbeit (ebd.: 20) bezeichnet, die sich von einer rein quantitativen Ebene (Arbeitsplatzmangel) abhebt. Blaschke kritisiert in diesem Zusammenhang in seiner Zusammenfassung (ebd.: ab 49) die kapitalistische Arbeitsideologie an sich, und damit verbunden den „erwerbsarbeitszentrierten und bürokratisierten Sozialstaat“, den „unzureichenden Allokationsmechanismus für Einkommen, Lebenschancen, Teilhabe an [...] [und] Integration in die Gesellschaft“, die Ausgrenzung nicht-marktkonformer kreativer Leistungen, die Zerstörung sozialer Bindungen und Identitäten, die mangelnde ökologische Nachhaltigkeit, die Zerstörung der Gesundheit und der Psyche, die bevormundende, repressiv-kontrollierende Bürokratie, der Sozialabbau, die mangelnde Einflussmöglichkeiten der Menschen am gesellschaftlichen Prozess sowie die Sinnentleerung im Konsum kapitalistischer Gesellschaften (ebd.: 32f.; 51f.; Blaschke 2005b : 8f.; Kumpmann 2006: 598-600; Roth 2006: 1f.).

Marxisten schließen sich dieser Kritik in großen Teilen an, beharren aber auch– ähnlich wie oben vorgestellte Begründungen einiger früher Vordenken– zumeist auf das Verlorengegangene „kollektive Eigentum [der] Produktionsmittel“ (Vanderborght 2005: 89), was aus ihrer Sicht für ein BGE spricht.

Liberale/Libertäre betonen die Würde und die unbedingte Freiheit (auch des Nichtstuns) eines jeden Individuums und erhoffen durch die neu entstandene Freiräume u.a. die Herausbildung eines reifen/mündigen Staatsbürgers. Gegenwärtig wird vor allem das Fehlen einer „positiven Freiheit“[8] und damit die mangelnden Möglichkeiten zur ‚poiesis’, zur Selbstverwirklichung kritisiert (Blaschke 2004b: 38, 46; Vanderborght 2005: 94-98; Eichler 2001: 126, 130; Friedman 2004: 4) Vor allem linkslibertäre Vertreter schließen sich Paines an und sehen nur in einer gleichen Verteilung des „Wert[s] der Erde und ganz allgemein der natürlichen Ressourcen“ (Vanderborght 2005: 88) eine gerechte Lösung. Vanderborght diskutiert die Gerechtigkeitsfrage in diesem Zusammenhang anhand von Rawls „theory of justice“ und seinem Gleichheits[9] - wie Differenzprinzip[10] (auch Kumpmann 2006: 600) Auch wenn sich Rawls in späteren Äußerung gegen ein BGE ausgesprochen hat, sieht Vanderborght im Differenzprinzip und in Rawls’ Begründungen der Würde (Selbstwertgefühl und Selbstachtung) auch Argumentionen FÜR ein Grundeinkommen (Vanderborght 2005: 91-94). So dürfe der „Surfer von Malibu“ oder der ‚Einsiedler’ in einer radikal liberalen Gesellschaft nicht zu seinen Ungunsten gegenüber dem ‚Manager’ benachteiligt werden und ihnen stehe folglich ein monetäres Grundeinkommen zu, um seinen Lebensstil zu verwirklichen (Vanderborght 2005: 94-98)[11].

Neoliberale Vertreter bleiben hingegen eher auf der quantitativen Seite der Arbeit und kritisieren vor allem die allgegenwärtige Übermacht und Bürokratie des Staatsapparates. Sie erhoffen sich von einem BGE eine „Verschlankung“ des Sozialstaates, eine steuerliche Entlastung, die Senkung der Lohn(neben)kosten sowie die Abschaffung der ihrer Meinung nach repressiven und behinderndem Unternehmens- und Einkommenssteuern (Gorz 1984: 2; Kreutz 2006, Hans-Böckler-Stiftung 2007, Kreutz 2005: 4). Zudem glauben sie (siehe Prognosen) dass der Zwang zur Annahme von Niedriglohnjobs dadurch verstärkt werden könnte, was die Arbeitsmarktmisere lindern würde.

Konservative [12] BGE-Befürworter argumentieren wiederum eher „qualitativ“ durch den Verweis auf ein (christlich-konservatives) Werte- und Familienbild; teilweise verbunden mit der Hoffnung durch ein GE traditionelle Familienstrukturen und Rollenmodelle besser erhalten zu können (Opielka 2006: 28). Opielka spricht in diesem Zusammenhang auch davon, dass die Konservativen stark von der Idee des „Menschen als Gemeinwesen“ beeinflusst werden und durch ANREIZE besser als durch ZWÄNGE (ebd.: 26) zur Arbeit und zu einem moralischen Leben hingeführt werden kann. Der in den 1980er Jahren noch vorherrschende Arbeitszwang in vielen sozialistischen Ländern und die beinah reflexartige Opposition gegenüber jeglichen sozialistischen Ideen fügte sich laut Opielka sicherlich gut dazu.

Auf die Erläuterung weiterer – etwa ökologisches, feministischer oder anthroposophischer – Begründungsmuster wird in diesem Zusammenhang verzichtet, passt sie sich doch zu großen Teilen einer emanzipiert-linken Argumentationslinie an (Opielka 2004: 2). (zu spezifischen politischen Parteien und ihrer Stellung zu einem GE vgl.: Vanderborght 2005: 105-114; wdr)

„Gerade die Unbestimmtheit dieser Konzepte macht sie für alle politischen Lager

– von links bis neoliberal – so attraktiv“ Ache 2006: 1

Wie kommt es aber, dass anscheinend so viele theoretische und politische Strömungen sich mit dem BGE beschäftigen und es so viele Probleme und Missstände beheben soll?

Hier greift neben obigem Zitat die von Heinrichs eingebrachte und kritisierte „ sprachliche Gleichschaltung“ (Heinrichs 2006: 13) im Bezug auf GE. Auch wenn die meisten Positionen von DEM Grundeinkommen sprechen unterscheiden sich die jeweiligen Ansichten immens hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung und der dem GE zugesprochenen Prognosen/ Wirkungen. (Vanderborght 2005: 114)

III. Ausgestaltung

Klar wird, dass es geradezu zynisch ist, von einer gemeinsamen Front der BGE-Befürworter zu sprechen. Dies wird nochmals verdeutlicht, schaut man sich die von den verschiedensten Positionen einem (B)GE zugeschriebenen Prognosen und potenziellen Wirkungen auf quantitative (Arbeitsmarks- Lohneffekte) wie qualitative (Emanzipation, Gesellschaftsveränderung) Aspekte an.

Eine detaillierte Diskussion einzelner Vorschläge und Modelle zum (B)GE – sollten sie denn überhaupt ein Grundeinkommen sein und nicht eher „verdeckte“ Kombilohn- oder Sozialhilfemodelle (poverty gap) – würde den Rahmen der Arbeit sprengen, und ist auch nicht im Sinne des Verfassers (vgl. dazu ausführlich: Blaschke 2005b : 20- 68; Blaschke 2004b: 18- 49). Vielmehr dienen einzelne Aspekte der mal theoretisch-philosophisch mal konkret-politisch Modelle als Bespiele für die Streitpunkte und Uneinheitlichkeiten unterhalb des schwammigen Begriffes des Grundeinkommens. Zur groben Orientierung: Die Modelle von Straubhaar/ Werner/ Mitschke und Friedmann sind am ehesten in einer neoliberalen Argumentationsweise anzusiedeln, Modelle von Vobruba im sozialdemokratisch linken Spektrum, Baumann vertritt eine liberale Position und Gorz sowie die Bundesarbeitsgemeinschaft der Sozialhilfeempfänger-Initiative (BAG-SHI) vertreten eine emanzipatorisch-linke Auffassung.

Ausgegangen wird von Vanderborghs’ Definition eines Bedingungslosen Grundeinkommen[13]:

3.1 Ein Einkommen…

Es stellt sich zunächst die Frage nach der Beschaffenheit des Einkommens[14]: Handelt es sich wie in den allermeisten Modellen um finanzielle Mittel oder geht es vielmehr um „Naturalien“ oder gar ein immaterielles Einkommen. Erich Fromm fordert in seinem Essay „Psychologische Aspekte zur Frage eines garantierten Einkommens für alle“ (Fromm 1966) den kostenlosen Konsum/die kostenlose Benutzung wichtiger Güter wie Lebensmittel, Kleidung, Verkehrsmittel oder Wohnungen, um den psychologischen Effekt der geforderten Entkopplung von Arbeit und Essen noch zu erhöhen (ebd.: 6). Auch die BAG-SHI fordert die freie Nutzung einer „sozialen Infrastruktur“ bestehend aus öffentlichen Verkehrmitteln, Bildung, Gesundheitswesen, der Kinderbetreuung sowie der Lebensmittelversorgung (Blaschke 2004b: 35f.). Dennoch gilt: Die Mehrheit aller (Gedanken-)modelle geht nicht zuletzt aufgrund der einfacheren Realisierbarkeit von einem finanziellen Grundeinkommen aus.

Weiter wird gestritten ob es sich um eine regelmäßige (und wenn ja in welchen Abständen) oder wie in historischen Modellen (s.o.) oder beim Vorschlag des Modells der „Teilhabegesellschaft“ der GRÜNEN (Heinrich-Böll Stiftung 2006) um eine einmalige Zahlung handeln soll.

Hinzu kommt die Streitfrage bezüglich der Höhe des Bezugs bzw. der Festlegung eines Existenzminimums: Wenn Gorz meint, dass das BGE „ausreichend“ sein müsse (Blaschke 2004b: 42) und Kumpmann sagt, es solle „mindestens existenzsichernd“ (Kumpmann 2006: 596) sein, ist für eine politische Debatte (im Gegensatz zu einer philosophischen) noch nicht viel gewonnen. Hier geht es nicht zuletzt um die Definitionshoheit des Begriffes „Existenzminimum“. Neoliberale und links-emanzipatorische Ansätze stehen sich unversöhnlich gegenüber[15]. Erstere argumentieren für ein möglichst geringes – oftmals unter dem Existenzminimum angesiedeltes – Grundeinkommen, um einen faktischen Arbeitszwang bei gleichzeitiger Entlastung des Arbeitgebers zu erhalten (vgl. etwa: Mitschke in: Blaschke 2005b: 43-46), was zumeist einem „poverty gap“ GE entspräche; letztere wollen das BGE so hoch ansetzten, dass die Aufnahme einer Erwerbsarbeit definitiv nicht mehr notwendig ist. Andere Positionen rechnen bei der Definition eines Existenzminimums auch eine soziale und kulturelle Komponente mit ein und verweisen darauf, dass ein Existenzminimum auch gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen muss. Zumindest theoretisch gibt es auch eine Obergrenze für ein BGE, da ab einem bestimmten Niveau die Arbeitsanreize wohl vollends verloren gingen.

Bei der Höhe des Einkommens ist auch zu klären, ob und inwiefern Leistungen jenseits der klassischen Erwerbsarbeit – z.B. Ehrenämter, Familien- und Hausarbeit – vergolten werden. Opielka plädiert z.B. dafür die Familien- und Hausarbeit durch ein Erziehungsgeld, das nur ausgezahlt wird, wenn BEIDE Teile sich gleichermaßen darum kümmern, gerechter zu verteilen (Blaschke 2004b: 27f.)

Schließlich bleibt die Stellung zum bisherigen Steuer- und Sozialsystem ein Streitpunkt: ERGÄNZT/ reformiert es – wie bei vielen in Blaschke 2005b (ebd.: 24-68) vorgestellten Modellen – die bisherige Sozialhilfesysteme oder ERSETZT es sie. Sowohl bei links-emanzipatorischen wie bei radikal neoliberalen Konzepten ersetzt es sie klar (etwa: Blaschke 2004b: 33), wenn auch in unterschiedlichen Höhen und mit unterschiedlichen Beweggründen. Sobald es um konkretere Rechenmodelle geht spielt die Krankenversicherung und die Frage, ob diese durch ein GE ersetzt würde, eine entscheidende Rolle (etwa: Kumpmann 2006: 601, Otto 2004).

das von einem politischen Gemeinwesen …

Wie weit soll und kann der Einflussbereich eines Grundeinkommens gehen. Muss es kommunal, regional, national oder global ausgezahlt werden (Vanderborght 2005: 41f.)? Ist eine Europa-Dividende vorstellbar (ebd.: 127f.)?

Und vor allem: Wie ist die Finanzierung des GE durch das politische Gemeinwesen?

Beinah unbestritten herrscht in allen Lagern der Konsens, dass ein GE nur steuerfinanziert funktionieren kann. Strittig ist allerdings ob die finanziellen Mittel aus einer NES, einer Konsumsteuer, einer Vermögensanrechnung[16], einer Umwelt- oder Energiesteuer oder gar einer Produktionsdividende wie z.B. aktuell in Alaska[17] herrühren sollen. Denn auch wenn die prognostizierte „Verschlankung“ des Staatsapparates einträfe, so halten die wenigsten diese Mittel für langfristig ausreichend. Offen bleibt auch die Frage nach der Besteuerung des weiteren Einkommens. In der bisherigen Grundeinkommensdiskussion beinhalten nur das Ulmer Transfergenzen Modell (Blaschke 2005b : 63-65; Pelzer 2004) sowie das Existenzgeld der BAG-SHI (Otto 2004) konkrete Finanzierungsgrundlagen.

an alle seine Mitglieder (individuell)…

Sollen wirklich alle Mitglieder ein Grundeinkommen erhalten oder muss nicht eher differenziert nach Lebensalter (etwa Roth 2006: 3) ausgezahlt werden?

Eng damit verbunden ist die Frage nach der Dauer des Bezugs (Blaschke 2005b: 20). Sollen nur Erwachsene für eine bestimmte Zeit, nur Rentner über 65 oder alle von Geburt an ein GE erhalten?

Erhalten nur die Bürger oder alle Einwohner des Landes ein GE? Was ist mit Häftlingen (Vanderborght 2005: 46f.) oder Migranten (ebd.: 126)? Zwar fordert die BAG-SHI die Gleichbehandlung der Ausländer (Blaschke 2004b: 36), in den allermeisten Fällen aber bleibt dieses Thema ungeklärt.

Strittig bleibt auch, ob das GE haushalts- oder individualbezogen ausgezahlt werden soll. Während Opielka und andere für eine individuelle Auszahlung plädieren (Blaschke 2004b: 27) werden auch Stimmen, vor allem von Vertretern eines NES, nach einem Haushaltsbezug laut (Vanderborght 2005: 114-117).

ohne Bedürftigkeitsprüfung …

Befürworter eines GE im Sinne einer NES halten zumindest eine Überprüfung des Einkommens für eine gerechte Verteilung unabdingbar.

Offen bleibt in diesem Zusammenhang auch, wie das GE selbst bzw. jedes weitere Einkommen versteuert werden soll. Gilt die einfache Parole ‚jeder hat Anrecht auf ein GE und wer zusätzlich arbeitet bekommt einfach mehr’ (Oevermann 1983: 11), muss ein komplexerer ‚Income-Mix’ aus Arbeitseinkommen, Kapitaleinkommen und dem GE mit unterschiedlichen Besteuerungsmodi gefunden werden (Blaschke 2004b: 19, 24) oder muss, um die Finanzierung dauerhaft zu gewährleisten, nicht besonders der Niedriglohnsektor hoch besteuert werden (Kumpmann 2005: 14; Vanderborght 2005: 120).

Ist es denn gerecht, wenn nicht nur, wie von Roth vorgeschlagen, Erwerblose und Rentner ein Grundeinkommen erhalten und nicht auch noch alle Reichen dazu? (Roth 2006: 4)[18].

Interessant wird es, wenn man die zahlreichen Fälle der Berücksichtigung von Sonderbedarfen im heutigen Sozialhilfesystem in die Diskussion hineinbezieht. Der Wegfall einer Bedürftigkeitsprüfung würde so nicht nur den Rechtfertigungszwang der Individuen für den Bezug von einem BGE nehmen, sondern gleichzeitig wahrlich Bedürftige (chronisch Kranke, Behinderte) einfach ignorieren.

Während viel Modelle diese Fragen weitgehend ignorieren nehmen einige diese Bedenken auf und integrieren Mechanismen wie ein zusätzliches Wohngeld (Opielka in Blaschke 2004b: 27), einen allgemeinen Sozialdienst (ASD) bei der BAG-SHI (ebd.: 33) oder besondere Zusatzleistungen für Bedürftige (Vanderborght 2005: 119f.), meist jedoch, ohne auf die Finanzierbarkeit solcher Modelle einzugehen.

Je mehr sich die Modelle aber auf Überprüfungsmechanismen einlassen, desto schneller entfernen sie sich zumindest von einem idealtypischen Modell eines B(!)GE.

und ohne Gegenleistung ausgezahlt wird.

Die Rede vom „Ende der Arbeit“ erscheint utopisch; aus diesem Grund bildet auch die Frage nach einer eventuellen Gegenleistung für ein GE (ungleich BGE) ein Streitthema: Einige Modelle integrieren bewusst eine allgemeine Arbeitspflicht gegenüber der Gesellschaft. In seinen frühen Überlegungen zu einem GE plädiert auch der Gorz (links-emanzipatorisch) für eine Lebensarbeitszeit von 20.000 Stunden[19] (Blaschke 2004b: 42; Gorz 1984: 2). Atkinson (Vanderborght 2005: 60, 121-123) fordert ein „participation income“, d.h. die Auszahlung eines GE „unter der Voraussetzung, dass sie [die Menschen] eine – in einem weit gefassten Sinne – gesellschaftlich nützliche Tätigkeiten ausüben“ (ebd.: 121). Damit versucht er ein Verständnis gesellschaftlich nützlicher Arbeit jenseits der Erwerbsarbeit, also auch Familientätigkeiten, Ehrenamt oder Aus- und Weiterbildung zu etablieren.

Hier wird allerdings deutlich, dass bei einer Arbeitspflicht auch Überprüfungsmechanismen zur Arbeitsfähigkeit und –willigkeit, verbunden mit Sanktionsmechanismen, entwickelt werden müssten.

Vobruba hingegen plädiert für eine (wohl verpflichtende) Arbeitszeitverkürzung für alle (Blaschke 2004b: 25) damit jeder seinen Beitrag für die Gesellschaft leisten kann, und nicht durch strukturelle Massenarbeitslosigkeit vom Erwerbsmarkt ausgeschlossen bleibt. Hier widersprecht die BAG-SHI, die argumentiert, dass es nur ein Existenzrecht, nicht jedoch ein Recht auf Arbeit gebe(n solle) (Blaschke 2004b: 31).

IV. Prognosen

So verschieden die Begründungen, Vorstellungen und Definitionen von einem GE sind, so unterschiedlich sind auch die prognostizierten Auswirkungen. Diese Interdependenz zwischen den manigfaltigen Definitions- und Ausgestaltungsideen und den daraus resultierenden Erwartungen, was denn ein GE alles bewirken könnte, ist schwerlich auszulösen. Auffällig ist nur, dass auf Seiten der BGE-Befürworter[20] meist nur die positiv konnotierten Prognosen, mehr oder minder als Tatsache dargestellt, zur Sprache kommen und wenig differenziert wird. Grob lassen sich eher quantitative gegen eher qualitative Effekte gegenüberstellen:

4.1 Quantitative Auswirkungen

4.1.1 Wirtschaft/Konsum

Mit einem GE sehe sich das Individuum mit einer nie dagewesenen finanziellen Planungssicherheit konfrontiert und dies erleichtere den individuelle Schuldenabbau. Vor allem neoliberale Vertreter eines GE erhoffen sich „Chancen für den Standort Deutschland“ (Werner 2007) und prognostizieren nicht zuletzt wegen oben erwähnter Planungssicherheit eine Stärkung der Binnennachfrage, was die Volkswirtschaft – ist sie doch auf den UMLAUF und nicht auf die Akkumulation von Kapital angewiesen – ankurbele. Politisch wird von einigen Befürworten auch ein Zurückdrängen des Lobbyismus und der Subventionswirtschaft erwartet, da weder Politik noch Arbeitnehmer so einfach mit dem Arbeitsplatzargument „erpressbar“ wären. (wikipedia).

4.1.2 Sozialstaat

Beinahe einheitlich prognostizieren Vertreter aller Positionen eine Vereinfachung der Sozialsteuerungssysteme (Kumpmann 2006: 596; Vanderborght 2005: 66) sowie eine Verschlankung/Entbürokratisierung des Staates (Blaschke 2005b :19).

4.1.3 Arbeit

Neoliberale Positionen, sowie von Seiten der Arbeitgeber [21] , wird der Wegfall der Lohnnebenkosten und anderer unternehmensspezifischen Steuern erwartet/erhofft. Auch komme es – so die Argumentationsweise – neben dem erhöhten Konsum zu einer erhöhten Risikobereitschaft, was neue Existenzgründungen zur Folge hätte (Kumpmann 2006: 602). Da die Arbeitnehmer nicht mehr in einer so direkten Abhängig zu ihren Arbeitsplätzen stünden, wären Entlassungen wesentlich einfacher und nicht mit kräftezehrenden Streiks von Arbeitnehmerseite verbunden. (wikipedia)

Zahlreiche Theoretiker argumentieren, dass ein GE auch DAS adäquate Mittel zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit sei: Ein GE schaffe die idealen Rahmenbedingungen für eine wirksame Arbeitszeitverkürzung/-teilung und –flexibilisierung. Durch die neu gewonnene finanzielle Autonomie und mit Hilfe eben jener erst möglich gewordenen Mittel der Flexibilisierung würde das „Recht auf Arbeit“ für alle ermöglicht, und es entstünden universelle Teilnahmechancen an der Erwerbsarbeit. (vgl. etwa: Blaschke 2004c; Busch 2005: 5; Vanderborght 2005: 74, 79; Blaschke 2004b: 24f.)

Eine GE mindere die Erwerbsnotwendigkeit; gekoppelt mit dem teilweisen Rückzug der Arbeitnehmer vom Erwerbsarbeitsmarkt verringere sich – so Opielka – das Arbeitskraftangebot und das Recht bzw. die Verhandlungsposition der Arbeitnehmer verbessere sich stark. (etwa: Blaschke 2004b: 26; Blaschke 2006: 5; Vobruba 1986: 6f.). Zudem würden die Arbeitgeber gezwungen attraktivere Arbeitsplätze zu schaffen oder unattraktive Arbeitsbereiche entweder besser zu entlohnen bzw. zu automatisieren (Werner 2007; Vanderborght 2005: 101). Im Gegensatz zu neoliberalen Position wird argumentiert, dass die Gewerkschaften durch die garantierte Absicherung länger und intensiver streiken können, und somit an Macht gewännen (ebd.). Hier illustriert sich beispielhaft die extreme Differenz von Prognosen, welche sich auf verschiedene Definitionen und Ausformungen eines GE gründet.

Da bei einem ausreichenden BGE, wie links-emanzipatorische Kräfte fordern, keiner mehr arbeiten müsse, der Arbeitszwang also aufgehoben sei (Blaschke 2004a) steigere sich die Arbeitsmotivation eher, da Arbeit interessenbasierter ausgewählt werden könne (Fromm 1966: 3). Andererseits entstünde wohl auch aufgrund der zusätzlichen Bezahlung (zum GE) ein größerer Anreiz Arbeit aufzunehmen.

Ausgehend von der anthropologischen Prämisse, dass der Mensch nicht nur aus materiellem Anreiz heraus Arbeit aufnehme und nicht dauerhaft träge und untätig sein könne (Fromm 1966: 3), gekoppelt mit der Prognose, dass sich die Erwerbsarbeit im Gegensatz zum heutigen System des Arbeitslosengelds II bzw. Hartz IV wieder lohne[22] (Kumpmann 2006: 599; Vobruba 1986: 7; Vanderborght 2005: 76) würde – so GE-Befürworter – eine neue Form der Arbeit etabliert:

Die BAG-SHI spricht von einer möglichen sozioökonomischen Umwälzung der gesamten Produktionsbedingungen und –prozesse (Blaschke 2004b: 35), Opielka von einer Aneignung der Produktionsmittel und einer Befreiung der Arbeit (ebd.: 29, 34). Die Arbeit würde – so Gorz – von Arbeitszeit-, Hierarchie- und Leistungszwängen befreit, und es würden sich neue Entfaltungsorte und –formen herausbilden können (ebd.: 41-44). Diese müssten – so die liberale Sichtweise – politisch gestaltet und gefüllt (Oevermann 1983:19) werden (siehe auch qualitative Prognosen). Der Arbeitsbegriff würde zudem einen semantischen Wandel erfahren: „Alternative Arbeit“ würde befördert werden, Haus-, Familienarbeit und Ehrenamt und Kunst könnten sich neu gliedern (Kollektiv Charles Fourier 1985: 3f.; Kumpmann 2005: 2; Busch 2005: 5; Vanderborght 2005: 83) und Arbeit mache wieder Spaß und erzeuge kreative Kulturleistungen (Heinrichs 2006: 13). Diese Neubetrachtung von Arbeit wird – laut Gorz – vor allem deshalb notwendig, da „Produktion“ heute zu einem großen Teil auf Wissen und Kreativität und nicht mehr auf einem rein „handwerklichen/manuellen“ Arbeitskraftaspekt beruhe. In vielen Sektoren würden die kreativen Ideen dauerhaft im Hintergrund – also auch in der „Freizeit“ – produziert. Durch ein GE würde auch diese Arbeit anerkannt/vergolten; außerdem ermögliche ein GE tatsächlich ein „lebenslanges“ Lernen/Weiterbilden. (Blaschke 2004b: 43)

Grob lässt sich die Argumentation von linker Seite wie bei Gorz zusammenfassen: Ein BGE als Basis ermögliche Arbeitsflexibilisierung und realisiere somit das universelle Recht auf Arbeit. Mit gewonnener „Freizeit“ würden für den Mensch und die Gesellschaft neue Entfaltungsorte und –formen geschafft werden.

4.1.4 Demografie

Durch die „neue Planungssicherheit“ bedingt sehen einige GE Befürworter auch einen demografischen Wandel heraufziehen: Mehr Zeit für Partnerschaften, bessere Kinderbetreuung (die oftmals aus einem GE abgeleitet wird) mit damit verbundenen wachsenden Geburtenraten könnten – so die Argumentation – eine direkte Folge einer Sozialdividende sein. Bemerkenswerterweise grenzen die meisten Theoretiker oder Politiker jedoch die Frage nach einer möglichen verstärkten Zuwanderung aus (Vanderborght 2005: 126).

4.2 qualitative Auswirkungen

4.2.1 Geschlechterverhältnis

„Bis heute ist in der BRD der lebenslang vollzeiterwerbstätige Familienvater das Leitbild der Sozialversicherung“ (Kumpmann 2006: 598). Dieser Umstand könnte – so Kumpmann und andere – das GE ändern: Vor allem emanzipatorische Konzepte sehen in einem GE das Potenzial einer „Besserstellung“ der Frau (Blaschke 2005b: 19; Blaschke 2004b: 34). Dies sei vor allem dem Individualbezug des Einkommens geschuldet, der die oftmals finanzielle Abhängigkeit der Frau in „traditionellen“ Familienstrukturen auflöse (Blaschke 2004b: 27; Vanderborght 2005: 72) und die Frauen finanziell gleichstelle (ebd.: 86f.[23] ). Emanzipatorische Konzepte verknüpfen mit dem Grundeinkommen oftmals auch eine gerechtere (Um-)Verteilung der Haus-/Familien und Erziehungsarbeit (Blaschke 2004b: 48).

4.2.2 Der Mensch

Ein Grundeinkommen „befreie“ den Menschen, die Arbeit und die Natur (ebd.: 27; Büchele 1985: 1.8[24] ), es ermögliche die Selbstverwirklichung und die freie Entfaltung der Persönlichkeit (Blaschke 2004b: 34) und gilt einigen nicht zuletzt als der „Maßstab für eine freie Entwicklung“ (ebd.: 40). Wiederum lassen bei genauerem Hinsehen mehrere Dimensionen dieser „Befreiung“ erkennen:

Zunächst einmal würde – in einer dominant liberalen Argumentationsweise – das Individuum direkt vom Staat und seinen Kontrollen befreit und seine Privatsphäre besser geschützt werden (Vanderborght 2005: 72). Damit bleibe – so eine eher emanzipatorische Schlussfolgerung – mehr Zeit für Selbstverwirklichung (Roth 2006: 5; Heinrichs 2006: 13), und ein – so Gorz – „multiaktives Leben“ mit voller Zeitsouveränität würde ermöglicht (Blaschke 2004b: 43). Diese Zeitsouveränität, verbunden mit dem „Verzicht auf Arbeitsleistung als zentrales und grundlegendes Verteilungskriterium und sein Ersatz durch ein anderes inhaltliches Kriterium.“ (Oevermann 1983: 10) führe dann zu einer Bewusstseinsveränderung und einem Wertewandel sowohl innerhalb eines jeden Individuums als auch in der Gesellschaft (Blaschke 2004b: 44).

4.2.3 Identität/psychologische Auswirkungen

Dieses oben erwähnte „andere inhaltliche Kriterium“ (Oevermann 1983: 10) könnte, so Blaschke, eine „soziale Identität“ sein (Blaschke 2004b: 51): Identität würde nicht mehr wie heute durch Erwerbsarbeit definiert, sondern andere Sinn- und Identifikationsdimensionen von Selbstverwirklichung würden an diese Stelle treten (ebd.; T105:13).

Erich Fromm argumentiert, dass sich die neue Freiheit des Menschen dadurch konstituiere, dass die Bedrohung des Hungertods, was bisher die Unterwerfung unter „das System“ begründete, mit einem GE nicht mehr vorhanden wäre (Fromm 1966: 1f.) So käme es von einer Psychologie des Mangels zu einer des Überflusses; Angst, Neid und Egoismus wären damit Vergangenheit (ebd.: 2). Andere Vertreter sehen als direkte Folge einer Existenzsicherung in Form eines GE den Rückgang psychosomatischer Gesundheitsstörungen (Burnout etc.) (wiki) und erhoffen sich einen philosophischeren und reflektierteren Menschen (Fromm 1966: 2).

4.2.4 Gesellschaft

Die meisten Prognosen beziehen sich auf den Wandel der Gesellschaft:

Ein GE ist nötig – so Dahrendorf – da sich sonst die Gesellschaft spalten bzw. kollabieren würde (Dahrendorf 1986: 2f.). Auch Opielka spricht von einer Verhinderung sozialer Polarisation (Blaschke 2004b: 25). Durch eine finanzielle Grundabsicherung verknüpft mit den emanzipatorischen Prognosen einer Besserstellung der Frau und einer prognostizierten besseren Integration von Migranten (eine soziale Exklusion wäre ausgeschlossen; Vanderborght 2005: 126) könnte einer weiteren gesellschaftlichen Spaltung vorgebeugt werden.

Sollte das GE wie in einigen Konzepten die radikale Umverteilung von Reich nach Arm bedeuten (Blaschke 2005b: 19) und Erwerbslose gesellschaftlich besser integrieren können (Kumpmann 2006: 598) wäre ein GE in der Tat Armut verhindernd (ebd., Vanderborght 2005: 64). Auch (neo-)liberale argumentieren, dass die Gesellschaft vom Abbau der Armut mit Hilfe einer NES profitieren würde (Friedman 2004: 1).

Abgesehen von radikal-neoliberalen Theoretikern argumentieren Befürworter auch mit ihrer Vision der demokratischen Teilhabegesellschaft. Durch die Sozialdividende bekämen die Bürger zunächst mehr Rechte (positive Freiheit) (Blaschke 2005b: 19); Erwerbslose würden evtl. sogar die „Mehrheit“ stellen, hätten somit Sanktionsgewalt und könnten das GE im Sinne eines „politischen Lohnes“ (Blaschke 2004b: 30) und die Gesellschaft als Ganzes (um-)gestalten (Oevermann 1983: 13). Eine „Selbstversorgung“, im Sinne einer Möglichkeit selbstbestimmter, frei gewählter gesellschaftlicher Teilhabe jenseits der Erwerbsarbeit (Blaschke 2004b: 27, 33), würde ermöglicht. Das GE, was einer legitimierten Freistellung der Arbeitsverpflichtung entspräche, trüge – so Liberale – zur demokratischen Gestaltung des Gemeinwesens/-wohls (Blaschke 2004b: 47) bei und fördere mehr gesellschaftlich-politische Aktivitäten (Kumpmann 2006: 598).

Interessanterweise widerspricht Oevermann hier eingangs aufgestellter These einer sozialen Spaltung. Er etabliert den positiv konnotierten Begriff einer „Dichotomisierung der Gesellschaft“ in der vollbeschäftigte Erwerbsarbeiter „Lebenskünstlern“ gegenüberstehen. Erstere würden in der „neuen Gesellschaft“ produzieren, die anderen „sinnstiften“ was eine „Reintegration der gesteigerten Individuierung und Selbstverwirklichung in einen inhaltlich verallgemeinerten Gemeinwohlbezug“ bedeute (Oevermann 1983: 14f.).

Auch die BGA-SHI sieht mit ihrem Existenzgeld die Aufforderung/den Anreiz an gesellschaftlicher Teilhabe, Ökologie[25] und Bewusstseinsbildung verbunden (Blaschke 2004b: 36).

Oevermann argumentiert weiter, dass ein GE mit einem „sozial erzeugten und institutiona­lisierten Wertewandel“ verbunden sein würde/müsse. Aufgabe sei es, den abfällig als „Penner“ bezeichneten Menschen semantisch in einen „kreativer Lebenskünstler“ zu transformieren (Oevermann 1983: 12). Weitere Befürworter erhoffen sich von einem GE die Abschaffung des Stigmas „arbeitslos“[26] ; aber auch Neoliberale argumentieren mit einem möglichen Wertewandel, wenn auch sicherlich nicht im Sinne ihrer links-emanzipatorischen Kollegen: Friedmann meint, dass durch ein GE und seine Folgen der Mensch letztendlich von der Richtigkeit des Marktprinzips überzeugt werden könne (Friedman 2004: 4f.).

Aber wandeln sich nur die Werte und die Gesellschaft oder kommt es gar zu einem radikalen Umsturz des Kapitalismus? Während einige Theoretiker die Entkoppelung von Arbeit und Essen als radikal-revolutionär ansehen und darin eine neue Unabhängigkeit von kapitalistischer Produktionslogik UND Sozialstaat erkennen[27] (Blaschke 2004b: 19, 29), argumentieren andere konträr, indem sie sogar eine Bestärkung/Stützung des kapitalistischen Systems durch ein GE prognostizieren (ebd.: 52). Hier zeigt sich wiederum, wie eine uneinheitliche Definition verknüpft mit unterschiedlichen Ausgestaltungs- und Wirkungsvorstellungen zu einer völlig widersprüchlichen Prognose kumulieren. Strittig bleibt also, ob es sich beim GE um eine systemsprengende „antikapitalistische emanzipatorische Utopie“ (Busch 2005: 10) oder um ein Überzeugungskonzept für einen Kapitalismus neoliberaler Ausprägung handelt.

V. Kritik

In vorliegendem Kapitel werden, anhand der bisherigen Struktur der Arbeit die jeweiligen Einwände und Kritiken der GE-Gegner (!) allgemein oder GE-Befürworter an spezifischen Modellen diskutiert. Dabei wird deutlich, dass subjektiv-erstrebenswerte und prognostizierte Vorzüge bzw. Pro-Agumente der einen Seite oftmals unverändert als Contra-Argumente der Seite benutzt werden.

5.1 Uneinheitlichkeit

Auf einer „höheren Ebene“ lässt sich vor allem die „sprachliche Gleichschaltung“ (Heinrichs 2006: 14), die widersprüchlichen Begründungen, Definitionen, Ausgestaltungen und Prognosen in der Debatte um ein (B)GE kritisieren. Ohne eine einheitliche Definition wird es einem GE nie gelingen, all die auf es projizierten - oft widersprüchlichen - möglichen Gesellschafts-veränderungen (v.a. die intendierten emanzipatorischen Effekte) zu erreichen. Vor allem innerhalb der dominanten „linken“ Debatte[28] wird kritisiert, dass neoliberale oder konservative Kreise das GE „missbräuchten“ (Kreutz 2005: 1; Bündnis 90 2006: 40f.) und es weniger um eine Emanzipation und Würde der Individuen als mehr um die Abschaffung des Sozialstaates ginge (Hans-Böckler-Stiftung 2007). Obwohl sich einige GE Befürworter „gefährlich Nahe am Neoliberalismus“ (Bündnis 90 2006: 40) bewegen würden, stimmten die Linken allem zu, was mit „GE“ betitelt sei (Kreutz 2006: 1), nicht zuletzt um so eine gesellschaftliche Breite der Debatte (Kreutz 2005: 1,4; Bündnis 90 2006: 41) zu suggerieren. Dabei dürfe eine „Sozialdividende“ im Sinne einer „finalen Entlastung der Arbeitgeber“ nicht akzeptiert oder gar befördert werden (Kreutz 2005: 4) Fraglich bleibt also letztlich, ob in einer gesellschaftlich breit angelegten Debatte diese „wackelige Koalitionen aus unterschiedlichen Interessen“ zukunftsfähig sein wird (Dahrendorf 1986: 3).

5.2 Prämissen

Neben dieser Kritik auf der Meta-Ebene argumentieren GE-Gegner inhaltlich vor allem gegen die zentralen Prämissen eines (B)GE (à Kapitel II): Das „Ende der Arbeit“ und die unaufhaltsame Abnahme der Arbeitsplätze sehen die wenigsten Kritiker bestätigt (Blaschke 2004b: 21f.). So wüchse vor allem der Dienstleistungssektor immer weiter und im Vergleich mit anderen Volkswirtschaften falle auf, dass wirtschaftlicher Erfolg nicht gleichzeitig Massenarbeitslosigkeit bedeuten müsse (Busch 2005: 5). Die „Sättigungstheorie [sei also] eine arrogante Theorie der Mittel- und Oberschicht“ (Kreutz 2005). Ist aber das Ende der Arbeit weder beweisen noch in Sicht (Ache 2006: 2,3) so sei die Argumentation der GE Befürworter, die Massenarbeitslosigkeit sei ein Zeichen für ökonomischen Erfolg widersinnig bzw. gar zynisch (Kreutz 2005: 5). Eine als „schicksalhaft“ hingenommene Massenarbeitslosigkeit (Kreutz 2005: 5) und die damit verbundene Aufgabe des Endziels „Vollbeschäftigung“ wäre unsinnig, wenn nicht sogar gefährlich (Kreutz 2006 :2, Hans-Böckler-Stiftung 2007, Müller 2005): Würde eine Vollbeschäftigung nicht mehr als realisierbar angesehen, fielen weitaus realistischere politische Nahziele als das BGE zur Verbesserung der Situation Erwerbsloser weg, und der Druck die Massenarbeitslosigkeit zu bekämpfen würde obsolet (Bündnis 90 2006: 40). Nach Meinung vor allem linker Kritiker gibt es genug – v.a. gesellschaftlich sinnvolle und erwünschenswerte – Arbeit; nur sei diese in einem neoliberalen Sinne nicht wirtschaftlich genug, oder es fehle das Geld dazu, diese zu vergüten (Kreutz 2006 :2; Heinrichs 2006: 15).

Auch an der zweiten Prämisse scheiden sich die Geister. Im Gegensatz zu einigen GE-Befürwortern halten sowohl marxistische wie auch konservative Kreise die Entkoppelung von Arbeit und Lohn bzw. Erwerb und Essen für nicht erstrebenswert, gelte doch, dass Arbeit ein wichtiger Bestandteil des Seins sei (Busch 2005: 2-3; Büchele 1985: 2.3). Arbeit habe zudem einen emanzipatorischen Charakter, der mit einem GE aufgegeben würde (ebd.: 2.2). Erich Fromm argumentiert hier konträr aber dennoch nicht im Sinne der GE-Verteidiger. Eine Selbstverwirklichung durch Arbeitsleistung – so Fromm – existiere schon lange nicht mehr (Fromm 1966: ).

5.3 Ausgestaltungsfragen

Neben dem Streit innerhalb der GE- Befürworter um die konkrete Ausgestaltung kritisieren „externe“ Gegner auf quantitativer wie qualitativer Ebene die Einführung einer Sozialdividende auch genereller.

5.3.1 Höhe

Kumpmann hält den „Zielkonflikt zwischen hohen finanziellen Leistungsanreizen und einem hohen Grundeinkommen.“ (Kumpmann 2005: 9), sprich zwischen einem armutsfestes Einkommen gegenüber einem ausreichenden Leistungsanreiz eine Arbeit aufzunehmen (ebd.: 10) für kaum lösbar.

5.3.2 Finanzierung

Kritiker werfen GE-Finanzierungsmodellen einen „fehlenden Realitätssinn“ oder eine zu große Ungenauigkeit vor (Busch 2005: 8f.,11). Hauptkritikpunkt bildet die Nichteinbeziehung möglicher (Langzeit-)Effekte auf den Lohn- und Arbeitssektor und die damit verbundene „zu optimistische“ Rechenweise (Kumpmann 2005: 6; Müller 2005).

Zudem sei in den GE-Konzepten meist unklar, welche weiteren (nicht klassischen Erwerbs-)Arbeiten wie Ehrenämter oder Hausarbeit wie und von wem finanziert würden (Heinrichs 2006: 14). Werden sie in Konzepten mit einberechnet, so müsste deutlich gemacht werden, dass sie für eine Finanzierung eines GE nichts bringen sondern, im Gegenteil, noch mit Zusatzkosten verbunden sind (Kumpmann 2005: 6). Zudem wehren sich einige Kritiker dagegen Ehrenämter, Haus- Familien und Erziehungsarbeit zur Ware degradieren zu lassen (Heinrichs 2006: 15).

Übrig bleibt von linker Seite vor allem die Befürchtung alles würde zur Sozialhilfe zusammengelegt werden (Bündnis 90: 2006: 43/44) und eine Art „Hartz V“ (Bündnis 90 2006: 43f.), sprich weniger als heute, wäre die Konsequenz.

Auch der Finanzierungsmodus bietet einige Angriffsfläche: Es geht hier weniger um ein „entweder, ob“ als mehr um eine radikale Ablehnung jeglicher Finanzierungsmodi eines GE: Eine Finanzierung über eine Vermögensanrechnung bedeute eine doppelte Besteuerung sowie die Benachteiligung von „früheren“ und heutigen Sparern; eine Konsumbesteuerung im Sinne einer MwSt-Erhöhung (wie etwa Werner oder Straubhaar sie verlangen) erhielte zwar teilweise die Exportfähigkeit, habe aber ungünstige Verteilungseffekte, die Schikanierung von Niedrigverdienern sowie eine Konsumhemmung mit der damit verbundenen reduzierten Kaufkraft und einer steigenden Inflation zur Folge (Kumpmann 2005: 10-12; Bündnis 90 2006 40; Ache 2006: 5).

Von Seiten der Wirtschaftsverbände wird vor allem das „aus den eigenen Reihen“ vorgeschlagene Konzept Straubhaars’ angegriffen. Ein GE sei – laut der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände – zu teuer (v.a. die ungeklärte Krankenversicherungsfrage sowie die bleibenden Sachleistungen des Staates werden hier genannt), wachstumshemmend und würde in Form einer Sozialhilfe sowieso schon gewährt (Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände 2006) .

Zusammenfassend könnte die übereinstimmende Kritik an der Finanzierbarkeit eines GE so lauten: Bei finanziell seriösen Modellen ist lediglich eine Minimalsicherung auf heutigem oder gar schlechterem Stand möglich, eine volle gesellschaftliche Teilhabe wäre damit nicht realisierbar (Busch 2005: 11).

5.3.3 Transferempfänger

Übereinstimmend wird zudem bemängelt, warum denn ein Grundeinkommen auch für die „Vertreter des Kapitals“ / für Reiche ausgezahlt werden solle (Roth 2006; Hans-Böckler-Stiftung 2007). Wenn doch nur 25% der Bevölkerung auf eine externe Sicherung ihrer Existenz angewiesen seien, es aber an 100% ausgezahlt würde (Kreutz 2005: 7), kann ein GE nicht mehr als gerecht bezeichnet werden (Hans-Böckler-Stiftung 2007). Ein wie im BGE konstruiertes „Menschenrecht auf Geld“ sei unsinnig, zudem sei es nicht einzusehen warum ein GE unabhängig vom Alter (man denke an den verringerten Bedarf etwa von Säuglingen oder in Hausgemeinschaften) ausgezahlt werden solle (Roth 2006).

5.3.4 Bedürftigkeitsprüfungen

Um zu verhindern dass auch Nicht-Bedürtige zu „Bedürftigen“ mutieren, und um überhaupt eine Finanzierbarkeit eines GE zu erreichen dürfe ein GE kein BGE sein (Roth 2006). Wenn die Würde eines jeden Einzelnen in einer Gesellschaft gewährleistet werden soll, muss es auch beim BGE Bedürftigkeitsprüfungen (für chronisch Kranke Behinderte etc.) geben (Bündnis 90 2006: 41, Hans-Böckler-Stiftung 2007; Ache 2006: 5). Auch im Falle eines GE im Sinne einer NES oder durch alternative vermögenssteuerfinanziertes Mittel entfällt die Kontrolle/ Bedürftigkeitsprüfung NICHT (Kreutz 2006)!

Wie sieht aber nun die Kritik bezüglich aufgestellter quantitativer wie qualitativer Prognosen eines GE aus?

5.4 Prognosen

quantitative Ebene

5.4.1 Wirtschaft/Konsum

Kritiker bezweifeln, dass ein GE tatsächlich erhöhten Konsum und eine steigende Wirtschaftskraft bedeuten würden. Durch den verminderten Druck Arbeiten zu müssen und die erhöhten Lohnkosten (sollte die Prognose einiger links-emanzipatotischer Befürworter aufgehen), käme es zu Produktionseinbußen; gekoppelt mit einer hohen Besteuerung von Einkommen bzw. Konsumgütern, einer potenziellen Kapitalflucht und erhöhten Zinssätzen durch eine sinkende Sparquote würde die volkswirtschaftliche Leistung mit einem GE absinken. Auch die These von einer erwarteten höheren Investitions- und Risikobereitschaft wird mit dem Argument verworfen, dass dazu viel höhere Geldbeträge notwendig wären, als es ein GE je leisten könnte. (Kumpmann 2006: 602; Kumpmann 2005: 6; Busch 2005: 10, wikipedia). Wie beim Themenkomplex „Finanzierung“ nochmals verdeutlicht wird, wäre ein GE „nur mit starken Steuererhöhungen finanzierbar“ (Kumpmann 2005: 7), was die Volkswirtschaft schädigen würde.

5.4.2 Arbeit

Ändern sich die Produktionsverhältnisse und die Bewertung von Arbeit automatisch mit der Einführung eines Grundeinkommens? Kritiker bezweifeln dies stark und sehen eine Welt, in der die Menschen nur noch aus Spaß, ihren Neigungen entsprechend, arbeiten, als Utopie an (Roth 2006: 7; Busch 2005: 9; Heinrichs 2006: 2, 15). Es würde auch weiterhin „schlechte“ Arbeit geben, die zum reinen Gelderwerb diente. Andererseits würden – so Neoliberale – bei einem zu hohen GE die Leistungsanreize[29] für unliebsamere Jobs zu gering sein, und die Arbeit bliebe unerledigt (Büchele 1985: 2.1.). Der Unterschied wäre nur – so der Tenor linker Kritiker – dass ein GE, aufgrund der starken Entlastung der Arbeitgeber[30] und des fehlenden Lohndrucks ob der Absicherung ihrer potenziellen Arbeitnehmer, automatisch zu Lohnkürzungen führen würde (Kreutz 2006:3). Der Lohn wäre nur noch ein ZUverdienst, faktisch würde die reguläre Arbeit zu Billigarbeit degradiert und ein Kombilohn für alle eingeführt (ebd., Hans-Böckler-Stiftung 2007).

Auch bei einer eventuellen Arbeitspflicht wie etwas dem „participation income“ träte dieser Effekt ein; Gorz selbst revidiert sein Lebensarbeitszeitmodell und begründet dies mit technischen Probleme sowie ideologische Einwände (Gorz 1984: 2; Eichler 2001: 132f.).

Auch auf Arbeitnehmer/Gewerkschaftsseite wird Kritik an den befürchteten Lohnsenkungen, an Kürzungen und Streichungen sowie der eventuellen steuerlichen Mehrbelastung (Konsumsteuer) laut. Der Staat – und nicht mehr die Unternehmen – würde plötzlich für die Versorgung seiner Bürger verantwortlich, das kollektives Machtpotenzial in Gestalt der Gewerkschaften ginge verloren. Ein BGE sei zudem reiner Ersatz für schon bestehende Ansprüche und Entlaste die Arbeitgeber illegitim zusätzlich (Vanderborght 2005: 100).

qualitative Ebene

5.4.3 Emanzipation

Roth spricht in diesem Zusammenhang von einer „armseligen Emanzipation“ (Roth 2006: 6). Die Gleichung ‚BGE = Würde’ sei genauso falsch wie die Annahme, eine Existenzsicherung bedeute Emanzipation, Selbstbestimmung, -verwirklichung und Freiheit (ebd.). Zudem werden Stimmen laut, die darauf hinweisen, dass eine echte Emanzipation und „Sinnstiftung“ nicht mit Geld erreicht werden könne (Büchele 1985: 2.6;2.7). „Dimensionen von Bildungsarmut, Partizipationsarmut oder gesellschaftlicher Armut aber blendet das Grundeinkommen aus.“ (Ache 2006: 4) so ein Positionspapier der einem GE nicht immer abgeneigten Grünen. Eine Existenzsicherung bedeutete eben nicht automatisch auch Teilhabe. Hier verknüpften die GE-Befürworter mit ihrer Idee zu viel.

5.4.4 Menschenbild/Psyche

„Die Entscheidung für oder gegen das Grundeinkommen hängt vom Wert- und Normensystem eines Menschen ab“ (Büchele 1985: 4.2.) und: „Die Idee eines Grundeinkommens ist unvereinbar mit einem anthropologischen Pessimismus“ (ebd.). Fragen nach einem GE sind also immer auch anthropologische und soziologische Fragen (Heinrichs 2006: 17). Deshalb kommen einige Kritiker auch zu dem Schluss, dass der Mensch für soviel Freiheit noch nicht reif genug sei:

„A ufgrund vielfacher psychischer, moralischer und materieller Abhängigkeiten sind die Menschen heute weithin unfähig, Alternativen zur reicheren Gestaltung ihrer persönlichen und der gemeinsamen Lebenswelt zu denken und zu wollen.“ (Büchele 1985: 1.8)

Die Menschen könnten mit ihrer Freizeit nichts anfangen und würden noch mehr Geld für „sinnlosen“ Konsum besitzen (Ache 2006: 3; Büchele 1985: 2.2.). Der Mensch, der laut Fromm oftmals in einer Akkumulation, in einem maximalen Konsum, seinen Sinn sucht, würde immer noch nicht befriedigt sein (Fromm 1966: 4f.). Hinzu käme eine Isolationsgefahr der Individuen, da die Kommunikations- und Sozialplattform „Arbeitsstelle“ wegfiele (Büchele 1985: 2.4). Das gesellschaftlich akzeptierte und beförderte „Nichtstun“ würde zudem die Leistungsbereitschaft, auch beim ehrenamtliches Engagement, negativ beeinflussen (wikipedia). Das Problem wäre nun nicht mehr der materielle Mangel, sondern die sinnvolle Nutzung der freigewordenen Zeit ohne Arbeit (Busch 2005: 5).

5.4.5 Gesellschaft

Ist ein GE gerecht (Ache 2006: 4)? Verführt es nicht, wie viele Kritiker sagen zu einem Schmarotzertum (Friedman 2004: 4; Roth 2006: 4). Wenn aber in der Gesellschaft der Eindruck erweckt würde, die Reichen müssten die „Faulen“ (und nicht mehr die Bedürftigen) unterhalten, würde die gesellschaftliche Spaltung geradezu befördert/vertieft werden (ebd.; Hans-Böckler-Stiftung 2007; Büchele 1985: 2.1.). Bei einem stabilen GE würde diese gesellschaftliche Ungleichheit zur Normalität (Büchele 1985: 2.4), Klassengegensätze verfestigten sich (Heinrichs 2006: 14) und ein neues Stigma, nämlich nicht mehr das des „Erweblosen“, sondern das des „reinen BGE Empfängers“ entstünde (Ache 2006: 3). Folgende Sichtweise könnte entstehen: Ein Mensch, der nur ein GE beziehe, würde gesellschaftlich nicht mehr gebraucht. Verstärkt würde dieses Stigma noch dadurch, dass das Individuum selbst aber ohne Arbeit keine stabile Identität aufbauen könnte und sich folglich der Gesellschaft zurückzöge (Heinrichs 2006: 15; Büchele 1985: 2.3).

Auch am Wandel der Gesellschaft wird gezweifelt: Das bisherige Verteilungs- und Identitätskonzept „Arbeit“ wäre nicht so schnell und einfach änderbar (Dahrendorf 1986: 2). Armut – und sei es nur soziale und nicht materielle – könne durch ein GE, sofern es denn überhaupt finanzierbar sei, nicht verhindert werden (Kreutz 2005: 3). Gehe das Konzept aber auf, und würden sich tatsächlich viele aus der Erwerbsarbeit zurückziehen, bestünde durch die Massenarbeitslosigkeit zudem – ähnlich wie vor dem Zweiten Weltkrieg – eine Gefahr für die Demokratie (ebd.: 6), da die neu freigewordene Räume sicherlich nicht – wie von liberaler Seite erträumt – politisch gefüllt werden würden. Konservative Kreise befürchten, dass durch die neue finanzielle Unabhängigkeit (vor allem der Frauen) familiäre Bindungen (Kinder von Eltern, Ehepartner, Großfamilien) vorschnell gelöst werden könnten, und durch die zurückgehende Konfliktfähigkeit ein Klima der Unverbindlichkeit und Fluktuation entstünde (Büchele 1985: 2.4). Hinzu kommt auch die recht abstrus anmutende These, dass durch die bedingungslose Versorgung durch den Staat weniger Solidarität (z.B.: Nachbarschaftshilfe würde nicht mehr gebraucht) herrschen würde. Aus ähnlichen Kreisen wird die Befürchtung laut, dass ein extremes BGE einer egalitären Verteilung aller Güter und damit einem Staatssozialismus Vorschub leisten könnte (Busch 2005: 10).

5.4.6 Zukunftsfähigkeit

Ein GE-Konzept beruht immer (siehe Prämissen) auf einem (funktionierenden) kapitalistischen Marktprinzip. Der technische Fortschritt müsse also einen erwartbaren erhöhten Erwerbsarbeits-rückzug kompensieren können (Kumpmann 2005: 5); damit sei ein GE zuallererst „wachstumsabhängig“ (Dahrendorf 1986: 3). Sobald aber die Lohnarbeit in einem heutigen Ausmaße nicht mehr bestünde, würde eine Sozialdividende sich seiner eigenen Basis berauben (Roth 2006): Universell angewandt (alle leben nur vom BGE) wäre es damit ökonomisch nicht tragfähig (Busch 2005: 10) und die Zukunftsfähigkeit eines ganzen Systems würde in Frage gestellt (Roth 2006). Erschwerend komme hinzu, dass viele Befürworter eines GE Geld und Kapitalismus als DAS Grundübel sehen; die dadurch verursachten gesellschaftlichen Probleme paradoxerweise aber genau mit diesem Übel bekämpfen wollen (ebd.). Finanziell wie sozial wäre die Einführung einer Sozialdividende kurzfristig und zu eng gedacht, übersehe sie doch zukünftige Generationen und vernachlässige einen globalen Blick (Müller 2005: 3; Büchele 1985: 2.6.).

Von extrem linker Seite wird am GE der Vorwurf laut, er fungiere nur als „Opium fürs Volk“ (Heinrichs 2006: 17): Eine Leistungsgerechtigkeit gebe es weder heute, noch würde sie sich mit einem GE einstellen. Vielmehr würden die Menschen zu reinen Konsumenten degradiert und durch diese „Finte des Kapitalismus“ ruhig gestellt (Heinrichs 2006: 15). Ein Grundeinkommen sei also lediglich „Brot und Spiele auf modern“ und gefährde durch seine Reduzierung auf Konsum die Demokratie (Büchele 1985: 2.5). Marxisten gehen die Vorschläge eines GE meist nicht weit genug und sie kritisieren, dass das kapitalistische System bei den meisten Modellen immer noch erhalten bleiben soll[31].

5.5 Unterstützung der Bevölkerung

Zurecht wird kritisiert, dass ein (B)GE aufgrund seiner Uneinheitlichkeit bezüglich seiner Begründung, Definition, Ausgestaltung und Prognosen, in der heutigen Gesellschaft nicht eingeführt werden kann: Es fehle die breite Basis, die Unterstützung der Mehrheit der Gesellschaft, die KEIN anderes Gesellschaftskonzept mit solch weitgehenden emanzipatorischen Elemente fordere (Roth 2006:4). Mangelnde Kenntnis, ein geringes politisches Bewusstsein und Mobilisierungsniveau der eigentlich Betroffenen[32] (Blaschke 2004b: 21f.; Vanderborght 2005: 104), verbunden mit einer fehlenden Akzeptanz der politischen Eliten, vor allem bezüglich der Finanzierung, (Busch 2005: 9f.; Bündnis 90 2006: 40) trügen dazu bei, dass auch in näherer Zeit keine breite Unterstützung für ein wie auch immer geartetes Grundeinkommen zu erwarten sei (ebd.). BGE Forderungen – so eine weitere Kritik – gingen vom RAND (sprich einer Minderheit) der Gesellschaft aus (Roth 2006: 7) und erweckten teilweise den Eindruck, dass einige BGE Vertreter sich „gewissermaßen mit Hilfe von Steuergeldern selbstständig machen“ und ihren Lebenstraum verwirklichen wollen würden. (Roth 2006)

VI. Ausblick: Chancen für ein GE?

Vorliegende Arbeit entwickelte eine Definition eines idealtypischen (bedingungslosen) Grundeinkommens, zeigte die historischen wie aktuellen Prämissen sowie die Streit-/ bzw. Kritikpunkte in der Debatte auf und bewies damit, die im Eingangszitat behauptete Unübersichtlichkeit und Widersprüchlichkeit innerhalb des wissenschaftlichen wie politischen Diskurses. Anstelle eines klassischen Schlusses mit „Zusammenfassungscharakter“ wird das Endkapitel einen Ausblick bezüglich der Chancen und Grenzen eines GE wagen:

Nach letztem Kapitel stellt sich die Frage: Wozu dann überhaupt ein Grundeinkommen, wenn sich Befürworter (Kapitel II-IV) wie Gegner (V) gegenseitig und untereinander vollkommen uneins über Definition (I), Begründungen (II) Ausgestaltung (III) und Wirkung (IV) eines möglichen Grundeinkommens sind, und weder von der Bevölkerung noch von den politischen Eliten Zustimmung bzw. eine gemeinsame Anstrengung zu erwarten ist?

Zunächst einmal schafft ein GE mit seinen radikalen Prämissen und seinen heilsversprechenden Prognosen „geistig Raum für unkonventionelle Lösungen.“ (Busch 2005: 12). Allein die Debatte belebt schon die Diskussion über eine notwendige Reform des Sozialstaates: Gemein ist nämlich allen GE-Befürwortern eine – wenn auch unterschiedlich geartete und starke – Kritik am derzeitigen (Sozial-)System.

Trotzdem muss eine realpolitische Diskussion – will sie denn das „Wagnis GE“ eingehen – zunächst einmal auf eine Weiterentwicklung/Ergänzung, nicht auf eine Ersetzung des Sozialstaates setzten. Einige Elemente eines GE könnten graduell eingeführt werden, womit auch (Langzeit-)Effekte beobachtbar wären (Kumpmann 2006: 602; Kumpmann 2005: 7). Würde ein GE mit weiteren arbeitszeitpolitischen Maßnahmen verknüpft werden, wäre eventuell ein erwünschter (je nach politischem Lager) Arbeitsmarktentlastungseffekt möglich, was das Recht aller auf flexible Arbeit konstituieren könnte (Vobruba 1986: 9). Ein BGE kann ein „kleiner Beitrag“ (Roth 2006:7) sein, darf jedoch als Einzelmaßnahme nicht revolutionär verklärt werden. Es darf nicht als das Allerheilmittel für einen wie auch immer erwünschten gesellschaftlichen und normativen Wandel der Menschheitsgeschichte herhalten.

Um eine neue Generation zu erschaffen, um einen wirklichen Bewusstseinswandel zu generieren, und um die „perfekte Gesellschaft“ zu errichten, bedarf es weitaus mehr als eines BGE, auch wenn Fromm – und andere – ein GE, wie schon die frühen Utopisten zu Beginn des 16. Jahrhunderts, als einen wichtigen Bestandteil davon ansehen. (Fromm 1966: 6, Oevermann 1983:12).

Wenn überhaupt könnte ein funktionierendes – im Vanderborght’schen Sinne definiertes – bedingungsloses Grundeinkommen eine negative Freiheit („Freiheit von“), niemals jedoch automatisch eine positive Freiheit ("Freiheit wozu") ermöglichen.

Übrig bleibt: „Die Idee des Grundeinkommens ist tatsächlich noch nicht so ganz ausgereift“ (Opielka 2004: 7).

Literatur

Ache, Jakob, u.a. (2006) Ein Grundeinkommen ist nicht bedingungslos sozial, Sozialpolitisches

Positionspapier, o.A..

Arenhövel, Mark (1998): Kommunitarismus – Eine Kritik am politischen Liberalismus in: Neumann, Franz [Hrsg.]: Handbuch Politische Theorien und Ideologien, Band 1, 2. Auflage, Opladen.

Blaschke, Ronald (2004a): Arbeitszwang/Arbeitsverpflichtung, Transkript des Vortrages auf der Konferenz der Heinrich-Böll- Stiftung "Zukunft der Gerechtigkeit" am 11. Dezember 2004 in Berlin, Berlin.

Blaschke, Ronald (2004b): Garantiertes Grundeinkommen - Entwürfe und Begründungen aus den letzten 20 Jahren, Dresden.

Blaschke, Ronald (2004c): Weniger arbeiten!in: Ronald Blaschke, Jürgen Leibiger: Arbeitszeitverkürzung - Begründungen, Probleme, Lösungsansätze, Leipzig.

Blaschke, Ronald (2005a): Garantierte Mindesteinkommen - Aktuelle Modelle von Grundsicherungen und Grundeinkommen im Vergleich, Dresden.

Blaschke, Ronald (2005b): Warum ein Grundeinkommen? Zwölf Argumente und eine Ergänzung, Dresden.

Blaschke, Ronald (2006): Sklaverei der Lohnarbeit als Ziel? Dresden.

Büchele, Herwig / Wohlgenannt, Liselotte (1985): Grundeinkommen ohne Arbeit, Wien komplett abrufbar unter: http://userpage.fu-berlin.de/~roehrigw/ss97/GRUNDEIN/inhalt.htm.

Bündnis 90/die Grünen NRW (2006): Reader zur Debatte um bedingungsloses Grundeinkommen und Grundsicherung, Düsseldorf.

Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (2006): Grundeinkommen: Radikalkur für den Sozialstaat? in Volkswirtschaftlicher Argumentendienst Nr. 56, o.A..

Busch, Ulrich (2005): Schlaraffenland – eine linke Utopie? Kritik des Konzepts eines bedingungslosen Grundeinkommens in: UTOPIE kreativ, H. 181 (November 2005), S. 978-991.*

Dahrendorf, Ralf (1986): Ein garantiertes Mindesteinkommen als konstitutionelles Anrecht in: Schmid, Thomas (Hrsg.)(1986): Befreiung von falscher Arbeit - Thesen zum garantierten Mindesteinkommen, Berlin.*

Eichler, Daniel (2001): Armut, Gerechtigkeit und soziale Grundsicherung, Wiesbaden.

Friedman, Milton (2004): Kapitalismus und Freiheit, München. S. 227-232. *

Fromm, Erich (1966): Psychologische Aspekte zur Frage eines garantierten Einkommens für alle in: Fromm, Erich (1999): Gesamtausgabe in zwölf Bänden, Band V, München. *

Gorz, Andre (1984): Wege ins Paradies, Berlin. S. 66-76. *

Hans-Böckler-Stiftung (2007): Bedingungsloses Grundeinkommen: Keine Alternative zum Sozialstaat, Düsseldorf.

Heinrich-Böll Stiftung (2006): Die Teilhabegesellschaft Für einen neuen Sozialkontrakt mit Zukunftsperspektive, Berlin.

Heinrichs, Johannes (2006): Die Lösung oder neoliberales Opium für das Volk? Zum Grundeinkommen ohne Arbeit in: www.humanwirtschaft.de - 04/2006.

Kollektiv Charles Fourier (1985): Das allgemeine Grundeinkommen in: Opielka, Michael (Hrsg.) (1985): Die ökosoziale Frage, Frankfurt. *

Kreutz, Daniel (2005): „Bedingungsloses Grundeinkommen“ - Verwirrung, Fallen und Legenden, o.A..

Kreutz, Daniel [Verdi] (2006): Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) für jede und jeden? in: pits aktuelle Kommentare, 34-06.

Kumpmann, Ingmar (2005): Höhe und Finanzierung eines Grundeinkommens, o.A..

Kumpmann, Ingmar (2006): Das Grundeinkommen – Potenziale und Grenzen eines Reformvorschlags in: Wirtschaftsdienst (9/2006), 86. Jahrgang, Heft 9, S. 595-601.

Müller, Albrecht (2005): Entscheidend ist, was wächst auf: Frankfurter Rundschau online Abrufbar unter:

http://www.fr-aktuell.de/ressorts/nachrichten_und_politik/dokumentation/?cnt=703623.

Oevermann, Ulrich (1983): Kann Arbeitsleistung weiterhin als basales Kriterium der Verteilungsgerechtigkeit dienen? o.A..

Opielka, Michael (2004): Was kostet ein Grundeinkommen? erschienen in: Leviathan, 4, 32. Jg., 2004, 440-447, Jena. *

Opielka, Michael (2006): Ist ein Bürgergeld konservativ?, in: "Politische Meinung", 10, S. 25-28.

Otto, Wolfram (2004): Existenzgeld für Alle Das Konzept der BAG-SHI, Berlin.

Pelzer, Helmut / Fischer, Ute (2004):„Bedingungsloses Grundeinkommen für alle“ – Ein Vorschlag zur Gestaltung und Finanzierung der Zukunft unserer sozialen Sicherung, Ulm.

Roth, Rainer (2006):Zur Kritik des bedingungslosen Grundeinkommens, Frankfurt.*

Vobruba, Georg (1986): Die Entflechtung von Arbeiten und Essen in Opielka, Michael / Vobruba, Georg (1986): Das garantierte Grundeinkommen Entwicklung und Perspektiven einer Forderung, Frankfurt am Main.

Vanderborght, Yannick/ Van Parijs, Philippe (2005): Ein Grundeinkommen für alle? Frankfurt.

Werner, Götz (2007): Flyer - Das bedingungslose Grundeinkommen, o.A.

abrufbar unter: www.unternimm-die-zukunft.de/.

* mit einem *-gekennzeichneten Werke wurden über das Internetportal www.archiv-grundeinkommen.de heruntergeladen und variieren deshalb zum Teil in den Seitenabgeben mit dem Originalwerk. [Stand 15. März 2007]

Internet [jeweils Stand 15. März 2007]

http://www.apfc.org/ - Alaska Permanent Fund Corporation.

http://www.archiv-grundeinkommen.de – Plattform zum GE.

http://www.dhm.de/~roehrig/paine/Diplomarbeit-Burian-Anhang-Paine-1798.pdf – Thomas Paine „Agrarian Justice“

http://www.presseportal.de/story.htx?nr=767058&ressort=2 - Tagesspiegel vom 30.11.2006.

Interview mit Ulrich Beck: „Arbeitslosigkeit ist ein Sieg“.

http://www.taz.de/pt/2007/03/12.1/ressort.q,TAZ.re,a1 - die tageszeitung vom 12.3.2007.

http://www.wdr.de/themen/politik/1/grundeinkommen/modelle.jhtml?rubrikenstyle=politik - vier Grundeinkommensmodelle der politischen Parteien der BRD.

http://de.wikipedia.org/wiki/Grundeinkommen – Wikipedia Grundeinkommen Eintrag.

[...]


[1] trotzdem ist die Mindestsicherung KEIN Mindestlohn, da nicht die Arbeit (wie beim Typ I) subventioniert wird (Blaschke 2005b : 12).

[2] im Original unter http://www.dhm.de/~roehrig/paine/Diplomarbeit-Burian-Anhang-Paine-1798.pdf.

[3] ausführlich zur Arbeit und zum Arbeits/Lohn Nexus (T09: 4-19; T14: 29-56).

[4] das gerade diese zentralen Prämisse aber auch kritisiert bzw. bestritten wird zeigt Kapitel V.

[5] zur historischen Begründung vgl. auch: Opielka bei Blaschke 2004b: 26f. oder Oevermann 1983: 7f..

[6] aus jeder Richtung werden natürlich auch Stimmen GEGEN ein BGE laut, was jedoch hier keine weitere Beachtung findet. (à Kapitel V).

[7] Blaschke identifiziert hier (arbeits-)markttheoretische, aufgeklärt-sozialdemokratische Konzeptionen sowie emanzipatorischen, traditionelle linke Positionen überwindenden Konzeptionen. (Blaschke 2004b: 48).

[8] Baumann spricht von einer positiven Freiheit (Freiheit, UM) und einer negativen Freiheit (Freiheit VON...). Im gegenwärtigen System sieht er nur die negative Freiheit (vor Hunger, Willkür etc.) gewährleistet (Blaschke 2004b: 45).

[9] „Jede Person hat ein gleiches Recht auf das umfassendste System gleicher Grundfreiheiten, das […] für alle vereinbar ist.“

[10] „Soziale und ökonomische Ungleichheiten sind zulässig, wenn sie

(a) zum größten zu erwarteten Vorteil für die am wenigsten Begünstigten und

(b) mit Positionen und Ämtern verbunden sind, die allen unter Bedingungen fairer Chancengleichheit offen stehen.“ (nach: Arenhövel 1998: 248).

[11] mehr zum philosophischen Zusammenhang von Gerechtigkeit bei Eichler 2001: 60-146.

[12] Gorz setzt konservative wie neoliberale Vertreter und ihre GE Argumente gleich (Gorz 1984: 2); sicher gilt, dass im politischen Prozess sicherlich viele Konservative neoliberale Argumente unterstützen.

[13] siehe Kapitel I.

[14] Unterpunkte werden kursiv hervorgehoben.

[15] zur Diskussion um ein möglichst hohes vs. ein existenzsicherndes GE vgl. auch Kumpmann 2005: 3f..

[16] zur Diskussion um MwSt vs. Vermögenssteuer vgl. etwa Kumpmann 2005: 10f..

[17] das weltweit einzig praktizierte GE: http://www.apfc.org/; Vanderborght 2005: 45.

[18] laut Kreutz sind nur 25% der Bevölkerung auf ein GE angewiesen (Kreutz 2005:7).

[19] entspräche etwa 10 Jahren Vollzeit; 20 Jahren Teilzeit oder 40 Jahren unregelmäßiger Arbeitszeit.

[20] die Gegner/Kritiker eines GE kommen – wie erwähnt – im folgenden Kapitel zu Wort.

[21] Zur besseren Übersicht sind Unterteilung kursiv gehalten.

[22] alles was verdient wird, ist ein Zusatz zum GE und wird nicht von der zu erwartenden Sozialhilfe abgezogen.

[23] hier auch eine Diskussion über das GE und den Feminismus.

[24] bei Büchele 1985 werden nicht die Seitenzahlen, sondern lediglich die Kapitelnummern angegeben. Abruf unter: http://userpage.fu-berlin.de/~roehrigw/ss97/GRUNDEIN/inhalt.htm.

[25] ein GE sei in höchstem Maße ökologisch und nachhaltig. Vgl. dazu Heinrichs 2006: 13; Vanderborght 2005: 105-107; Blaschke 2004b: 36.

[26] Ein zentraler Gedanke ist hier, durch die Formel ‚Autonomie vor Zwang’, dem Menschen zu mehr Würde zu verhelfen (Blaschke 2004b: 25).

[27] durch die Aneignung der Produktionsmittel und der Arbeit (ebd.).

[28] die GE-Debatte bewegt sich hauptsächlich, wenn auch – wie diese Arbeit zeigt – nicht ausschließlich, innerhalb eines linken Diskurses.

[29] Oevermann fragt sich ob die „intrinsisch motivierende Leistungsethik“ durch ein GE ausgehöhlt bzw. obsolet wird (Oevermann 1983: 4).

[30] Lohnkosten, wegfallende Steuern in neoliberalen Modellen, Sozialversicherungskosten für die Arbeitnehmer.

[31] ein GE sei nur „die (Neu-)Schaffung entlohnter, fremdbestimmter Arbeit (Arbeitsplätze)“ Blaschke2004b: 39.

[32] die „Gruppe der Erweblosen“, prekär Beschäftigten, „Aussteiger“.

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Résumé des informations

Titre
Zur Diskussion um ein (bedingungsloses) Grundeinkommen - Prämissen, Ausgestaltung, Prognosen und Kritik
Université
University of Freiburg
Cours
Politisch-theoretische Analyse zu Marktwirtschaft und sozialer Gerechtigkeit
Note
1,7
Auteur
Année
2007
Pages
40
N° de catalogue
V111177
ISBN (ebook)
9783640092666
Taille d'un fichier
452 KB
Langue
allemand
Mots clés
Diskussion, Grundeinkommen, Prämissen, Ausgestaltung, Prognosen, Kritik, Politisch-theoretische, Analyse, Marktwirtschaft, Gerechtigkeit
Citation du texte
Christoph Koch (Auteur), 2007, Zur Diskussion um ein (bedingungsloses) Grundeinkommen - Prämissen, Ausgestaltung, Prognosen und Kritik , Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/111177

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