Angesichts der zunehmenden Internationalisierung des Handels treten verstärkt Vorschriften, welche die rechtliche Beziehung zwischen Importeur und Exporteur regeln, in den Vordergrund.
In diesem Zusammenhang spielt das UN-Kaufrecht (UNK) eine entscheidende Rolle, da es sich mit den zentralen Problemen des internationalen Warenaustausches zwischen den Vertragsstaaten befasst. Das UNK ersetzt nicht das bislang maßgebliche Recht, sondern tritt im Wesentlichen neben die bereits vorhandenen Normen (in Deutschland z.B. HBG und BGB). Des Weiteren gelten für internationale Sachverhalte insbesondere die Art. 27ff. EGBGB. Diese doppelte Rechtslegung macht es notwendig, den Anwendungsbereich des UNK genauer abzugrenzen, um für die praktische Arbeit zu wissen, ob dessen Bestimmungen zu beachten sind, oder ob der Sachverhalt nach BGB/HGB bzw. nach einer ausländischen Rechtsordnung zu behandeln ist.
Zunächst werden die Grundlagen des UN-Kaufrechts näher erläutert. Hierbei wird auf dessen Entstehung, Inhalt und Bedeutung eingegangen. Im Hauptteil der Arbeit wird der Anwendungsbereich aus den folgenden Perspektiven dargestellt: sachlich, räumlich, zeitlich, sowie persönlich. Im Anschluss wird die Rechtswahlmöglichkeit der Parteien näher erläutert, bevor die Arbeit mit den Kernaussagen, in Form eines Fazits, abgeschlossen wird.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Ziel der Arbeit
1.3 Gang der Untersuchung
2 Grundlagen des UN-Kaufrechts
2.1 Entstehungsgeschichte
2.2 Gegenstand des UN-Kaufrechts
2.3 Bedeutung des UN-Kaufrechts
3 Anwendungsbereich
3.1 Sachlicher Anwendungsbereich
3.2 Räumlicher Anwendungsbereich
3.3 Zeitlicher Anwendungsbereich
3.4 Persönlicher Anwendungsbereich
3.5 Rechtswahl durch die Parteien
4 Fazit
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit verfolgt das Ziel, den komplexen Anwendungsbereich des UN-Kaufrechts (CISG) systematisch darzustellen, um Unternehmen und Beratern eine verlässliche Orientierungshilfe für die grenzüberschreitende Vertragspraxis zu bieten.
- Systematische Abgrenzung des sachlichen Anwendungsbereichs und der Warenbegriffe.
- Analyse der räumlichen Voraussetzungen für die Anwendung des UNK.
- Untersuchung der zeitlichen Geltungsfaktoren und der persönlichen Anwendungsaspekte.
- Erläuterung der Möglichkeiten zur Rechtswahl sowie des Ausschlusses des UNK.
- Bewertung der praktischen Relevanz des UN-Kaufrechts für exportorientierte Unternehmen.
Auszug aus dem Buch
2.2 Gegenstand des UN-Kaufrechts
Das UNK bestimmt vordergründig das Zustandekommen von Kaufverträgen sowie die Vereinbarung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen im internationalen Handel. Vereinheitlichtes materielles Recht wie das UNK ist ohne weiteres verfügbar und erübrigt weitgehend die Auseinandersetzung mit komplizierten, kollisionsrechtlichen Arbeitsgängen. Sinn und Zweck des UNK ist es, ungeachtet der rechtlichen Eigenheiten der Vertragsstaaten ein einheitlich geltendes Sachrecht für die Beurteilung internationaler Warenlieferungsverträge zur Verfügung zu stellen.
Das UNK gliedert sich in vier Teile. Der erste Teil (Art. 1-13) regelt den Anwendungsbereich und enthält darüber hinaus Bestimmungen zur Auslegung des Übereinkommens, zur Beachtlichkeit von Gepflogenheiten sowie zu den förmlichen Erfordernissen. Teil II (Art. 14-24) hat den Abschluss des Vertrages zum Gegenstand. Das UNK regelt das Zustandekommen des Vertrages und gilt gleichermaßen für die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Teil III (Art. 25-88) bildet den eigentliche Kern und formuliert welche Pflichten und Rechte auf Verkäufer- bzw. Käuferseite entstehen. Teil IV (Art. 89-101) beinhaltet die Schlussbestimmungen, die das völkerrechtliche Inkraftsetzen des UNK, die den Vertragsstaaten eingeräumten Vorbehaltsmöglichkeiten, das Verhältnis zu anderen Übereinkommen und den zeitlichen Geltungsumfang betreffen.
Dennoch werden nicht alle rechtlichen Aspekte abgedeckt, die bei einem internationalen Kaufvertrag aufkommen können. Insbesondere die Gültigkeit des Vertrages sowie seine Auswirkungen auf das Eigentum an der verkauften Ware (Art. 4) und die Haftung des Verkäufers für durch die Ware verursachte Personenschäden (Art. 5), fallen nicht in den Geltungsbereich des UNK.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die zunehmende Bedeutung des UN-Kaufrechts durch die Internationalisierung des Handels und definiert das Ziel, dessen Anwendungsbereich abzugrenzen.
2 Grundlagen des UN-Kaufrechts: Dieses Kapitel erläutert die historische Entstehung, den inhaltlichen Aufbau in vier Teilen sowie die wirtschaftliche Bedeutung des UN-Kaufrechts für den Export.
3 Anwendungsbereich: Das Hauptkapitel detailliert die sachlichen, räumlichen, zeitlichen und persönlichen Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des UNK und behandelt die Rechtswahlmöglichkeiten der Parteien.
4 Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass das UNK bei korrektem Anwendungstest ein bewährtes Instrumentarium für den internationalen Warenverkehr darstellt und eine Anpassung von Vertragsmustern oft sinnvoll ist.
Schlüsselwörter
UN-Kaufrecht, CISG, Warenkauf, Internationales Privatrecht, Anwendungsbereich, Warenlieferung, Vertragsstaaten, Rechtswahl, Außenhandel, Kaufvertrag, Warenbegriff, Niederlassung, UNCITRAL, Wiener Kaufrecht, Exportwirtschaft
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die systematische Einordnung und Abgrenzung des Anwendungsbereichs des UN-Kaufrechts (UNK) im internationalen Geschäftsverkehr.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Felder sind die sachliche, räumliche, zeitliche und persönliche Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts sowie die Handhabung der Rechtswahl.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, für die praktische Arbeit aufzuzeigen, wann das UN-Kaufrecht Anwendung findet und wie Unternehmen ihre Verträge entsprechend gestalten sollten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse von Vertragsnormen, internationalen Übereinkommen sowie Fachliteratur zur Auslegung des UN-Kaufrechts.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil wird der Anwendungsbereich unter vier verschiedenen Perspektiven (sachlich, räumlich, zeitlich, persönlich) detailliert analysiert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit ist durch Begriffe wie UN-Kaufrecht, Anwendungsbereich, Internationales Privatrecht und Warenkauf gekennzeichnet.
Wie unterscheidet das UNK zwischen Waren und Dienstleistungen?
Das UNK gilt für Warenlieferungen; Verträge, bei denen Dienstleistungen oder Arbeitsleistungen überwiegen, sind vom Anwendungsbereich ausgeschlossen.
Was bedeutet der "räumliche Anwendungsbereich" konkret?
Dies bezieht sich primär darauf, ob die Niederlassungen der Vertragsparteien in unterschiedlichen Vertragsstaaten liegen oder das internationale Privatrecht auf das Recht eines Vertragsstaates verweist.
Können Parteien die Anwendung des UN-Kaufrechts ausschließen?
Ja, da es sich um ein disponibles Recht handelt, können die Parteien das UNK ganz oder teilweise ausschließen, sollten dies jedoch ausdrücklich und klar formulieren.
Warum ist das UN-Kaufrecht für deutsche Exporteure wichtig?
Aufgrund seiner weiten Verbreitung findet das UN-Kaufrecht auf einen erheblichen Teil der deutschen Im- und Exporte Anwendung und bietet einen einheitlichen Rechtsrahmen.
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- Diplom-Kauffrau (FH), Master of Business Administration Michaela Altmann (Author), 2005, Anwendungsbereich des UN-Kaufrechts, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/111346