Der Unterschied zwischen gaullistischer und sozialistischer Migrationspolitik: Ein Nachruf


Dossier / Travail de Séminaire, 2007

26 Pages, Note: 1,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Frühe Migration nach Frankreich

a Vor

b Nach

Die Migrationspolitik in der V. Republik
a Laissez-faire unter De Gaulle
i Die Regierungspartei
ii Die Oppositionspartei
iii Zusammenfassung
b Umdenken unter Pompidou
i Die Regierungspartei
ii Die Oppositionspartei
iii Zusammenfassung
c Salienz unter D’Estaing
i Die Regierungspartei
ii Die Oppositionspartei
iii Zusammenfassung
d Schwankungen unter Mitterrand
i Die Regierungspartei
1981-83: Liberale Platzpatronen
1983-86: Restriktive Tendenzen
1988-93: Reaktionen auf die cohabitation
ii Die Oppositionspartei
iii Zusammenfassung

Fazit

Literaturverzeichnis

Appendix

Einleitung

Als im Sommer 1998 ganz Frankreich die siegreiche Fußball-Nationalmannschaft und die Generation black-blanc-beur feierte, vergaß man einige Tage lang die üblichen Unruhen und Auseinandersetzungen von Jugendlichen mit der Polizei in den Pariser Vorstädten. Vier Jahre später kumulierte die Salienz des Integrationsthemas – damit verbunden die „Probleme“ der Immigration – im Einzug des rechtsextremen Jean-Marie Le Pen in den zweiten Wahlgang der Präsidentschaftswahl am 21. April 2002.

Dabei ist Frankreich das älteste Einwanderungsland Europas: Das republikanische staatszentrierte Modell leitet die Entscheidungen der Politiker seit der Französischen Revolution. Als Reaktion auf das Ancien Régime ist das Staatsbürgerschaftskonzept ein politisches, was zu einer assimilatorischen Politik führt – Wer sich zu den Normen und Werten der Trikolore bekennt, kann Franzose werden.

Wie seine europäischen Nachbarn erfährt Frankreich eine hohe Immigration in der unmittelbaren Nachkriegszeit. Als Arbeitskräfte sind die zumeist iberischen, später nordafrikanischen Einwanderer von den privatwirtschaftlichen Strukturen in Frankreich erwünscht. Als Menschen mit Familie treten sie um die 1970er Jahre in den Vordergrund und werden immer häufiger als „Problem“ angesehen. Die Politisierung des Migrationsthemas findet in jenem Jahrzehnt statt, nimmt seither an Wichtigkeit zu.

Diese Untersuchung wird folgende Frage stellen: Kann man davon ausgehen, dass eine rechte Regierung eine restriktive Immigrations- und Ausländerpolitik betreibt, während eine linke eine liberale favorisiert? Die These wird sein: Zwar tendieren die Rechten dazu eine restriktive Immigrationspolitik zu betreiben, die Linken eine liberale, doch einen Grundkonsens zwischen den Parteien ist festzustellen: Die tatsächliche Politik nivelliert sich innerhalb eines begrenzten Spektrums, das von keiner Partei durchbrochen wird.

Zuerst wird die Geschichte der Migration nach Frankreich kurz dargestellt, inklusive den Jahren 1945 bis 1958, die von der eigentlichen Untersuchung ausgeschlossen wurden. Danach werden die einzelnen Phasen, unterteilt nach dem jeweiligen Präsidenten, untersucht und es wird der Frage nach den unterschiedlichen Positionen zur Immigration je nach Partei nachgegangen. Es ist empfehlenswert, sich das Research Design in Appendix A. vor der Lektüre der Untersuchung anzuschauen.

Diese Untersuchung wird argumentieren, dass es zwei Schnittlinien in der fünften französischen Republik gibt. Die erste verläuft Anfang der 70er Jahre und trennt die migrationspolitische Geschichte in eine erste Phase, 1945 bis ca. 1970, in welcher es einen Parteien übergreifenden Konsens über die nicht notwendige Einmischung in den Migrationsfluss gibt, und in eine zweite Phase, ca. 1970 bis 1993, in der die Parteien die Idee teilen, Migration müsse kontrolliert werden. Die zweite Schnittlinie trennt wiederum die zweite Phase der V. Republik in zwei Teile: der erste von 1970 bis 1981, der zweite von 1981 bis 1993 (ausgenommen 1986-88 wegen der cohabitation). Nach dieser zweiten Schnittlinie, die mit dem Amtsantritt von Mitterrand parteipolitisch verläuft, ist die Phase unter D’Estaing restriktiv, die unter Mitterrand liberaler. Nichtsdestotrotz ist der Komparativ des Adjektivs „liberaler“ mit Sorgfalt gewählt, denn es wird argumentiert werden, dass auch unter Mitterrand restriktive Politik betrieben wurde, die zum Teil im Einklang mit der Politik des Vorgängers steht, und der Grundtenor auch bei den Sozialisten auf Migrations kontrolle steht (gemäß der ersten Schnittlinie).

Frühe Migration nach Frankreich

a Vor 1945

Seit der Mitte des 19. Jahrhunderts versucht Frankreich, die Migration als politisches Mittel zu benutzen. Dabei hat Frankreich ein doppeltes Interesse am Zuzug von Ausländern: Erstens, um den Arbeitskräftemangel in Landwirtschaft und Industrie auszugleichen. Hier kamen besonders Arbeiter aus Belgien und Italien nach Frankreich. Zweitens versuchten französische Regierungen, den demographischen Minderheitskomplex vis-à-vis dem Deutschen Reich durch eine verstärkte Einbürgerungspolitik zu minimieren (Sturm-Martin 2001: 35f.). Brubaker betont in diesem Zusammenhang, dass es sich nicht um eine militärische Strategie handelte, parallel zur demographischen Stärke die militärische Kraft auszubauen, sondern ein Produkt politischer und ideologischer Natur gewesen sei (1994: 121f.). Ganz gleich, ob man die Öffnung des Staatsbürgerschaftsrecht nun als reines geopolitisches Instrumentarium oder als Folge des republikanischen Modells betrachtet, es bleibt die Tatsache, dass Frankreich mit dem Erbe einer liberalen Migrationspolitik als ältestes Einwanderungsland Europas lebt.

Man war der Ansicht, die beste Integration könne man durch eine (offizielle) Gleichstellung der Ausländer bewerkstelligen. Diese assimilation sollte, wie schon bei der Nationsbildung für Menschen aus der Bretagne oder der Provence, Ausländer in französische Staatsbürger verwandeln (Schnapper et al. 2003: 15). Dies rührt direkt aus den Zeiten der Revolution her und rechtfertigt noch bis heute das ius soli.

Nach dem Ersten Weltkrieg befindet sich Frankreich in einer noch schwierigeren demographischen Lage, da 1,4 Millionen Menschen ihr Leben verloren hatten, die im Alter waren, aus volkswirtschaftlicher Sicht Arbeitskräfte, aus demographischer Sicht potentielle Erzeuger zu sein. In der Zwischenkriegszeit eröffnet die 1924 gegründete Société Générale d’Immigration zahlreiche Agenturen in Europa mit dem Ziel, Arbeitskräfte für die Trikolore anzuwerben. Es verschieben sich die Herkunftsländer der Zuwanderer von der unmittelbaren Nachbarschaft – Belgien, Italien und Spanien – in die entferntere Peripherie. Zu dieser Zeit befinden sich 223.000 Menschen aus Nordafrika und Ostasien in der Republik (Sturm-Martin 2001: 38). Im Vergleich dazu waren vor 1920 mehr als die Hälfte aller Ausländer Belgier oder Italiener (Harvegreaves 1995: 9).

Als relevant anzusehen ist der laissez-faire -Konsens der französischen Regierungen: Da die Zuwanderung einem reinen Arbeitskräfteausgleich gleichkommt, wird sie am Besten in einem privatwirtschaftlichen System der Rekrutierung durch Arbeitgeber ohne staatlichen Eingriff reguliert (Sturm-Martin 2001: 39).

b Nach 1945

Nach dem Zweiten Weltkrieg befürchtete Frankreichs politische Elite, durch die immensen materiellen Verluste und die kriegsbedingte Überalterung sowie die Flucht von rund 1,5 Millionen Ausländern, an einem Arbeitskräftemangel zu leiden (D’Amato 2005: 140). Daher war Immigration ein demographischer und ökonomischer Imperativ (Wihtol de Wenden 1988: 93). Zur Umsetzung der Immigrationspolitik wurde die ordonnance relative à l’entrée et au séjour des étrangers erlassen, die unter anderem die Schaffung des Office National d’Immigration (ONI) vorsah und noch bis heute die Grundzüge des Migrationsrechts bestimmt. Das ONI sollte Arbeitskräfte aus dem Ausland für Frankreich rekrutieren.

Doch die Erfolge dieser Behörde blieben weit hinter den Erwartungen zurück. Von den erhofften fünf Millionen Einwanderern, schaffte es das ONI nur, eine halbe Million zu rekrutieren. Hargreaves merkt an, dass selbst wenn die Zuwanderer die französischen Grenzen illegal übertraten, „the state was happy to ‚regularize’ their situation ex post facto by issuing residence and work permits to foreigners who, by taking up jobs, where helping to ease labour shortage“ (1995: 7). Diese régularisations, die bis in die V. Republik in großer Zahl durchgeführt wurden, ermutigten einerseits die Anstrengungen illegaler Einwanderer nach Frankreich zu kommen und andererseits Schmugglern, Illegale in großer Zahl einzuschleusen (Freeman 1979: 77).

Die Migrationspolitik in der V. Republik

a Laissez-faire unter De Gaulle

i Die Regierungspartei

Am 4. Oktober 1958 trat die Französische Constitution der V. Republik in Kraft, General De Gaulle wurde Präsident, Michel Debré Premierminister[1]. Die Politik Frankreichs war darauf ausgerichtet, die koloniale Position in Nordafrika aufrecht zu erhalten (Freeman 1979: 75). Daher wurde eine liberale Einwanderungspolitik bevorzugt, die algerischen ressortissants ab September 1947 den freien Eintritt in die métropole erlaubte. Damit greift Frankreich auf eine lange Tradition zurück: Schon 1919 wurde Algeriern die Einreise nach Frankreich gewährt (Loi du 15.07.19). Auch Bürger der französischen Départements d’outre mer (DOM)[2] konnten frei auf das französische Festland einwandern. Bürger der francophonie, also dem französischen Kulturkreis angehörend, genossen vereinfachte Bedingungen für die Zuwanderung. Diese Privilegierung von bestimmten Gruppen blieb auch in der De Gaulle-Ära bestehen.

Zwischen 1955 und 1965 kann man eine Diversifizierung der Heimatländer der Migranten feststellen. Während des Algerien-Kriegs sank die algerische Migration bis zu den A ccords d’Evian[3] im Jahre 1962. Zwischen 1955 und 1961 kommen vor allem Spanier und Italiener nach Frankreich, aber auch Tunesier, Marokkaner und Jugoslawen. Gibt es 1955 rund 1,57 Millionen Ausländer, so sind es 1965 2,23 Millionen[4] (Wihtol de Wenden 1988: 116f.).

Am Anfang der V. Republik verlor das ONI fast total die Kontrolle über die Rekrutierung von ausländischen Arbeitskräften, bis sie dann 1968 nur rund 18 Prozent der Zuwanderung selbst rekrutierte und somit 82 Prozent privatwirtschaftlich angeworben wurden (Freeman 1979: 77, Wihtol de Wenden 1994: 95) – auch weil mit der Schaffung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) 1958 der freie Personenverkehr eingeleitet wurde. Somit entzog sich die Rekrutierung von Italienern der Kontrolle der ONI. Zusätzlich steigt die Anzahl derjenigen, die illegal oder nur mit einem Touristen-Visa nach Frankreich kommen, um sich eine Arbeit zu suchen und dann im Nachhinein legalisiert zu werden (Silverman 1992: 44).

Diese erste Untersuchungseinheit ist also von Kontinuität aus der IV. Republik geprägt: Migrationspolitik spielt keine Rolle. Diese laissez-faire -Einstellung spiegelt sich auch in den Daten der Manifesto Research Group (MRG) wider[5]: In den drei Wahljahren 1958, 1962 und 1967 spielen die Themen Multikulturalismus und Integration bei der gaullistischen Partei keine oder kaum eine Rolle[6].

ii Die Oppositionspartei

Auch die sozialistische Opposition greift in diesem Zeitraum das Thema Migration kaum auf. Zwar zeigen die Daten der MRG, das 1958 und 1962 der parti socialiste das Thema Multikulturalismus „positive“ (per607) aufgreift, dass sie aber nur einen minimalen Bruchteil des Programms ausmachen. Vor allem ist zu beobachten, dass das Thema in der Wahl 1967 ganz aus dem Programm verschwindet, obwohl die Migrationsströme, wie oben beschrieben, Ende der 60er Jahre, nach der Unabhängigkeit Algeriens und der Schaffung der EWG, wieder zunehmen[7]. So gelten 1967 als besonders zu schützenden Gruppen alte Personen, Kriegsverletzte, Familien, Behinderte und (französischstämmige) Algerien-Rückkehrer (Fédération de la Gauche Démocrate et Socialiste 1967). Kein Wort wird über Immigrierte verloren.

iii Zusammenfassung

Für die Legislaturperioden De Gaulles lässt sich somit eine klare Kontinuität in der Tradition der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts feststellen: Migrationspolitik ist nicht parteipolitisch besetzt, Zuwanderer werden als billige Arbeitskräfte eingesetzt und es herrscht eine palliative Politik der ex post facto régularisations vor. Die sozialistische Opposition äußert sich nicht zum Thema Migration. Somit kann man aus meiner Sicht einen politischen Konsens des laissez-faires beobachten, der von der rechten Regierung umgesetzt, von der linken Opposition nicht beanstandet wurde.

b Umdenken unter Pompidou

i Die Regierungspartei

Nach dem Rücktritt De Gaulles am 28. April 1969 wird der bisherige Premierminister George Pompidou Präsident. Die revolutionäre génération 68 bringt die Themen der Migration und Ausländer auf die politische Agenda[8]. Danach überschlagen sich die ad hoc- Reaktionen des gouvernements.

Im selben Jahr, am 29. Juni 1969, verschärfte das Ministère des Affaires Sociales die Bestimmungen, nach denen Ausländer eine Aufenthaltsgenehmigung (carte de séjour) bekommen sollten: Eine nationale Präferenz wurde eingeführt, nach der Ausländer, die einen Beruf ausüben wollten, für den es schon zu viele französische potenzielle Arbeitnehmer gab, keine Aufenthaltsgenehmigung bekommen konnten. Am 1. Juli bestimmte Frankreich unilateral, die monatliche Zahl der Einwanderer aus Algerien auf 1.000 zu beschränken, wobei zu der Zeit rund drei Mal so viele einreisten. Nach Verhandlungen wurde die jährliche Zahl auf 35.000 festgelegt.

Ende 1969 folgte die erste wirkliche Auseinandersetzung mit dem Thema Migration: Der Calvez-Report verkündete, die Regierung sehe Immigration als eine rein temporäre Arbeits migration an. Der politische Diskurs fokussierte dabei auf der Unterscheidung zwischen „assimilierbaren“ Europäern und „nicht-assimilierbaren“ (vor allem) Maghreb-Stämmigen. So verkündet Michel Massenet, directeur des populations et des migrations, 1970: „[La France connaît] une immigration d’un type nouveau dont les capacités d’adaptation et plus encore d’assimilation à notre vie sociale ne sont pas évidentes“ (Cit. in Wihtol de Wendel 1988: 148).

Ab dem Calvez-Report versucht die gaullistische Regierung, eine selektive Politik durchzuführen: Es wird eine Hierarchie der Assimilierbarkeit von Ausländern nach ihrem Herkunftsort beschlossen (ebd.: 150). Die Ausführungen von Massenet sollen dabei emblematisch für den latenten Rassismus in der französischen Gesellschaft stehen. Freeman greift das Beispiel des seuils de tolérance auf, das in Frankreich in Regierungskreisen und der Gesellschaft durchaus verbreitet war. Der oben erwähnte Massenet erklärte 1973, dass es „automatisch“ zu Problemen in den inter-ethnischen Kontakten gebe, sobald der Prozentsatz der ausländischen Bevölkerung einen gewissen Wert (seuil) überschreite, nämlich 30 Prozent.

Somit würde es „automatisch“ zu Konflikten kommen, wenn unter der (weißen) französischen Population mehr als 30 Prozent (nordafrikanische und daher „unassimilierbare“) Ausländer gebe (Vgl. Freeman 1979: 157-62). Silverman geht sogar den Schritt weiter zu behaupten, dass am Ende der 60er Jahre, „the term ‚immigration’ [was transformed] into a euphemism for non-Europeans (particulary North Africans)“ (1992: 73). Dies scheint zugespitzt, doch gibt es die Grundstimmung des französischen Diskurs in knapper Ausführung wider.

Der letzte migrationspolitische Schnitt in der Pompidou-Ära ist das so genannte Marcellin-Fontanet circulaire von 1972[9], das eine Aufenthaltsgenehmigung an dem Nachweis eines mindestens einjährigen Arbeitsvertrag und einer „angemessenen“ Wohnmöglichkeit koppelte[10]. Wer diesen Nachweis nicht liefern konnte, riskierte, des Landes verwiesen zu werden. Dies bedeutete, dass Ausländer, die schon seit Jahren in Frankreich lebten, aber kurzzeitig arbeitslos wurden, ausgewiesen werden konnten (Silverman 1992: 50).

Nun sind aber auch gewisse policies umgesetzt worden, die die Rechte der Ausländer verbesserten: Das Gesetz vom 27. Juni 1972 erlaubte ihnen, an der Wahl von Betriebsräten teilzunehmen; das vom 1. Juli 1972 penalisierte das Verleiten zu rassistischen Hasstaten und Diskriminierung aufgrund von Rasse. Trotzdem scheint dieses positive Recht für Ausländer durch die verschärften Kontrollmaßnahmen, vor allem durch das Marcellin-Fontanet circulaire, unterminiert zu werden (ebd.: 51).

ii Die Oppositionspartei

In ihrem Wahlkampfprogramm 1968, gerade ein Jahr nach dem letzten Wahlkampf, widmen sich die Sozialisten den Themen Migration oder Ausländer gar nicht. Die Daten der MRG zeigen bei dem Code Multikulturalismus, sowohl positiv als auch negativ, eine klare Null. In der Tat befasst sich das Manifest von 1968 nur mit dem Thema „Le Gaullisme a fait faillite“ (Fédération de la Gauche Démocrate et Socialiste 1968) und übernimmt manche Teile des Programms von 1967 wortwörtlich.

iii Zusammenfassung

Diese Phase um 1970 möchte ich als „Wendepunkt“ bezüglich der Migration ansehen, sowohl konzeptionell – man merkt, die Migranten werden nicht in ihre Heimatländer zurückkehren – wie auch politisch – der Migrationsfluss muss kontrolliert werden. Es bleibt die rassistische Grundhaltung – die Unterscheidung in assimilierbare und unassimilierbare Ausländer –, wie am Beispiel des seuil de tolérance gezeigt, bestehen. Im Rahmen meiner Fragestellung kann ich die policies der rechten Regierung unter Pompidou als eindeutig restriktiv – zusätzlich sogar ethnozentriert auf die weiße Zuwanderung – bezeichnen. Gleichzeitig befasst sich die Opposition nicht mit dem Thema Migration.

c Salienz unter D’Estaing

i Die Regierungspartei

Nach dem Tod Pompidous wird Valéry Giscard d’Estaing mit knapper Mehrheit am 19. Mai 1974 zum Präsidenten gewählt[11]. In Giscards Wahlprogramm spielt Migration immer noch keine gewichtige Rolle[12], obwohl ich in der Phase um 1970 herum die Politisierung der Migration herausgestellt habe: „[T]he former Finance Minister Giscard d’Estaing produced an election program which contained only a few glittering generalities about improving the living conditions of immigrants, but said nothing substantial about the principles that would guide his policy. (Freeman 1979: 96, Hervorhebung im Original). Diese Anmerkung ist vor dem Hintergrund der Mediatisierung der miserablen Zustände der Migranten in den Elendsvierteln (bidonvilles) zu sehen.

Obwohl nicht im Wahlkampf thematisiert, erscheint erstaunlicherweise die Frage nach der Immigration in Frankreich schon am Anfang der Amtszeit D’Estaings auf der politischen Agenda. Am 8. Juni schafft D’Estaing das S ecrétariat d’Etat chargé des travailleurs immigrés, mit André Postel-Vinay als ersten Amtsinhaber. Wichtigste Aufgabe waren Maßnahmen zur zügigen Verbesserung der Wohnungssituation von Ausländern. Doch wurde das Budget, das Postel-Vinay für neue Sozialwohnungen (Habitation à loyer modéré, HLM) für Migranten wollte, nicht bewilligt. Aus dem Grund trat er gerade mal sechs Wochen nach Amtsantritt zurück (Silverman 1992: 53).

Am 3. Juli 1974 verkündet D’Estaing den sofortigen Immigrationsstopp bis Oktober desselben Jahres (Freeman 1979: 96), am 19. Juli untersagt er den Familiennachzug (Silverman 1992: 53). Die Argumentation, welcher sich die Regierung unter D’Estaing bedient, ist, dass der Migrationsfluss kontrolliert werden müsse, um die Integration der bereits in Frankreich lebenden Ausländer zu gewährleisten. In der gleichen Logik werden régularisations als politisches Mittel ausgeschlossen. Der Conseil d’Etat entschied, dass das Verbot der réunification familiale verfassungswidrig sei, und somit wurde es am 21. Mai 1975 aufgehoben. Doch der Schritt der Regierung D’Estaing, nach der Immigration auch den Familiennachzug überhaupt verbieten zu wollen, kann im Sinne meiner Fragestellung eindeutig als restriktive Migrationspolitik gewertet werden und verifiziert somit meine These. Auch der wiederholte (auch am Conseil d’Etat gescheiterte) Versuch, aus „ökonomischen“ Gründen diesmal, 1977 den Familiennachzug zu stoppen, ist ein Indikator für die restriktive Politik der rechten Regierung unter D’Estaing.

Der Nachfolger Postel-Vinays, Paul Dijoud, verkündet bei Amtsantritt eine soziale Migrationspolitik (Wihtol de Wenden 1988: 194). Im Oktober 1974 stellt die Regierung unter Dijouds Federführung ein 25-Punkte-Programm vor, das unter anderem Folgendes zum Ziel hat: die Immigration organisieren und kontrollieren; die Wohnsituation der Migranten an die der Franzosen angleichen; Instrumente entwickeln, die Ausländer sozialen Aufstieg ermöglicht; allmählich die Rechte und Pflichten der Immigrierten an die der Franzosen angleichen; ein „Weißbuch“ erstellen, das eine Politik der Immigration für die folgenden Jahre festschreibt („Les 25 mesures concernant l’immigration“, in: Wihtol de Wenden 1988: 194f.).

Doch kann man hier eine starke Diskrepanz zwischen den geäußerten Absichten und der Realität feststellen: Die in der Marcellin-Fatanet circulaire festgeschriebene Bindung einer Aufenthaltsgenehmigung an eine Arbeit wird beibehalten[13]. Somit bleibt auch die Rechtsunsicherheit für Migranten bestehen, die weiterhin nach sechs Monaten Arbeitslosigkeit ausgewiesen werden können.

Auch der liberale Diskurs bezüglich der Multikulturalität steht der realen Politik diametral entgegen: Zwar werden kulturelle und künstlerische Programme in Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern der Migranten gefördert. Doch gleichzeitig bleibt die Vereinsfreiheit für Ausländer weiterhin eingeschränkt, Ausweisungen werden ohne Richterentscheid von der Administration veranlasst und die Texte, die den Status der Ausländer regeln, bleiben weit gefasst und erlauben der Verwaltung einen großen Spielraum (Wihtol de Wenden 1988: 200f.). Diese erste Phase der Präsidentschaft D’Estaings, in der Dijoud Staatssekretär für die Arbeit der Immigrierten war, ist den Äußerungen nach liberal, de facto ordnet sie sich in der restriktiven Linie der rechten Regierung ein, die eine Kontrolle des Migrationsflusses als Ziel hat und den Migranten als Arbeitskraft sieht, die entweder assimilierbar ist, oder, wenn sie aus dem Maghreb kommt, eben nicht.

Mit Dijouds Nachfolger Lionel Stoléru verschärft sich der restriktive Charakter, der pluralistische Diskurs verschwindet komplett aus den französischen offiziellen Kreisen: „From 1977, [... t]he major debate around immigration focused on the immigrant as antithetical to the interests of the nation-state“ (Silverman 1992: 56). Neuerdings geht es um eine Kosten-Nutzen-Rechnung von Immigration, um Immigranten, die Franzosen die Arbeit wegnehmen, und um die Remittenzen, die Immigrierte an Angehörige in den Heimatländern schicken – also um Geld, das Frankreich verlässt (ebd.).

Parallel zu dem etatischen Diskurs stellt sich eine restriktivere Politik ein: Stoléru verkündet, er wolle es schaffen, dass eine Million Ausländer in fünf Jahren Frankreich verlassen, was in den Medien schnell zum million Stoléru stigmatisiert wurde. Durch Rückkehrhilfen (aides au retour) in Höhe von 10.000 Francs wollte er Immigrierten einen Anreiz geben, in ihre Heimatländer zurückzukehren. Im Hinterkopf hoffte man vor allem, die („nicht-assimilierbaren“) Nord-Afrikaner aus dem Land zu bekommen. Gegangen sind aber vor allem Portugiesen und Spanier, die man aber, im Sinne der ethnischen Nähe, behalten wollte (Wihtol de Wenden 1988: 225), und die sowieso zurück auf die wirtschaftlich florierende iberische Halbinsel wollten.

Mit dem Bonnet-Gesetz 1980 wurde der Zusammenhang von Aufenthalt und Arbeit, der auf das Marcellin-Fontanet circulaire zurückgeht, in (legislativen) Zement gegossen. Denn zum ersten Mal wurden Fragen der Immigration nicht mehr durch Erlasse, Verordnungen und Richtlinien geregelt, sondern wurden durch eine parlamentarische Debatte zum Gesetz (D’Amato 2005: 150). Somit konnten Residenten plötzlich Illegale werden, wenn sie ihre Arbeit verloren, und konnten Opfer der härteren Politik der Ausweisung werden – inklusive Haftstrafen (Silverman 1992: 57). Neben Visum und anderen Papieren mussten Ausländer nachweisen können, dass sie über „des moyens suffisants“ zum Leben verfügen. Hier fügt sich innerhalb der legislativen Festschreibung des Aufenthalt-Arbeit-Zusammenhangs auch noch eine zusätzliche rechtliche Unsicherheit ein: Nirgendwo wurde festgehalten, wie viel Geld ein Ausländer vorweisen muss, damit es als genügendes Mittel akzeptiert wird, was die administrative Willkür stärkt (Wihtol de Wenden 1988: 240).

Es kommt zu einem, wie Catherine Wihtol de Wenden es nennt, „ no man’s land juridique“ (1988: 233, Hervorhebung im Original): Verordnungen, Notizen, Pressekonferenzen, aber auch Telegramme oder nur Telefongespräche formen ein Netz von juristischen Texten, die sich oft widersprechen und somit der Administration einen hohen Grad an discretionary power ermöglicht (ebd.: 232).

ii Die Oppositionspartei

Wenn man sich das Wahlprogramm der sozialistischen Opposition für den Wahlkampf 1973 anschaut, kann man einen deutlicheren Fokus auf das Thema der Immigration feststellen als in den Wahlkampagnen davor: Machte nach Angaben des MRG das Thema Multikulturalismus in den Wahlen 1958, 1962 und 1967 weniger als einen Prozent des gesamten Manifestos aus, so sind es im Programm „Changer la Vie“ von 1973 immerhin 3.3 Prozent.

Doch der Fokus liegt auch bei den Sozialisten auf eine Notlösung für die miserablen Wohnzustände der Immigrierten: „Plan d'urgence pour le logement des plus démunis : ménages aux ressources trop faibles, vieillards, travailleurs immigrés“ (Parti Socialiste 1973), die ihren Platz neben Plänen zur Schaffung von Sportplätzen und Privatisierungen von Gesundheitszentren hat, und somit keinesfalls als einen zentralen Punkt des Wahlprogramms angesehen werden kann. Diese Forderungen weichen nicht von denen D’Estaings ab (siehe oben). Daneben werden eher allgemeine Formulierungen gebraucht, die Immigrierte als Opfer des kapitalistischen Systems sehen : „ce sous-prolétariat principalement issu des immigrés [sont des] véritables esclaves industriels victimes de la surexploitation“ (ebd.).

Für die Parlamentswahlen 1978 muss ich ausschließlich auf die Daten der MRG zurückgreifen, da die Wahlprogramme nicht einsehbar waren. Das Thema Migration bleibt salient, da „Multikulturalismus positiv“ 3.2 Prozent des Manifestos ausmachen, das negative Pendant 0.4 Prozent. Dies entspricht ungefähr dem gleiche Anteil wie fünf Jahre zuvor.

iii Zusammenfassung

Festhalten sollte man, dass sich der Kurs der Rechten unter D’Estaing in das allgemeine Gefüge der 70er Jahre einordnet. Auch wenn nicht im Wahlkampf thematisiert, befindet sich Migration auf der politischen Agenda. Innerhalb der Präsidentschaft D’Estaings kann ich zwischen zwei Phasen unterscheiden. Zwischen 74 und 77 wird mit Dijoud eine plurale Politik verkündet, die Beibehaltung der Marcellin-Fontanet circulaire zeigt jedoch den restriktiven Kurs der rechten Politik und widerspricht der offiziellen Rhetorik. Von 77 bis 81 wird mit Stoléru der Diskurs ganz klar immigrationsfeindlich gehalten und die Legislation verschärft sich mit dem Bonnet-Gesetz und Stolérus Rückkehrhilfen. Insgesamt werden Migranten aber immer noch als Arbeitskräfte angesehen, der Familiennachzug ist unerwünscht und die Unterscheidung zwischen assimilierbaren und unassimilierbaren Ausländern bleibt bestehen. Auch die sozialistische Opposition thematisiert die Zuwanderung nur im Rahmen ihrer antikapitalistischen Grundhaltung.

Vor dem Wendepunkt um ca. 1970 ist somit die Grundhaltung der zwei politischen Richtungen in Frankreich gleich: Migration wird nicht thematisiert. Unter D’Estaing ist der Kurs ganz klar restriktiv gehalten. Die erste Seite meiner These scheint nach dieser Hälfte der Untersuchung bestätigt: Rechte Politiker betreiben restriktive Politik; vor 1970 gibt es einen parteiübergreifenden Konsens bezüglich der Nicht-Thematisierung von Immigration.

d Schwankungen unter Mitterrand

i Die Regierungspartei

1981-83: Liberale Platzpatronen

Mit François Mitterrand wird am 21. Mai 1981 der erste Sozialist Präsident der V. französischen Republik. Auch eine Neuheit: Themen der Immigration werden zu wichtigen Punkten des Wahlkampfs, wenn auch nicht zu zentralen. Mitterrand kam als neuer Spieler in eine Arena, die durch seinen Vorgänger durch repressive und teils xenophobe Tendenzen geprägt war, in der Ausweisungen und verschärfte Ausweiskontrollen institutionalisiert worden waren. Dass Migration auf die politische Agenda gekommen ist, kann zum einen auf den Aufstieg der rechtsextremen Front National (FN) zurückgeführt werden, zum anderen auch darauf, dass die zweite Generation in Frankreich erwachsen war, die keinen Bezug zum Heimatland der Eltern mehr hatte und immer mehr in den Vordergrund der Gesellschaft geriet (Silverman 1992: 58).

Schon im Wahlkampf kann bei Mitterrand ein Einschnitt in der Konzeption der Migration gesehen werden. In seinem Programm „110 propositions pour la France“ sind drei Punkte der Zuwanderung gewidmet. Zwei sollen hier schon angeführt werden:

„Les discriminations frappant les travailleurs immigrés seront supprimées. Les refus de délivrance de cartes de séjour devront être motivés“ ;

„L'égalité des droits des travailleurs immigrés avec les nationaux sera assurée (travail, protection sociale, aide sociale, chômage, formation continue). Droit de vote aux élections municipales après cinq ans de présence sur le territoire français. Le droit d'association leur sera reconnu“ (Parti Socialiste 1981).

Wie man sieht, soll mit dem ersten Punkt die administrative Willkür der Giscard-Zeit enden. Auch sollen Immigrierten politische Rechte zugestanden werden (Punkt 2, Satz 2), was unter Mitterrand jedoch nie in die Tat umgesetzt wurde[14]. Nach Weil ist die Logik der Sozialisten, dass, wenn Ausländer Steuern zahlen, sie auch an der Entscheidung über den Gebrauch ihrer Abgaben durch Wahlen mitwirken können (1991: 157). Doch durch den massiven Widerstand aus sowohl rechter Opposition wie auch linken Gewerkschaften nimmt die Regierung diesen Punkt wieder aus ihrem Regierungsprogramm heraus.

Erste Gesetzgebungen reagieren auf die durch D’Estaing geprägte Zeit diametral entgegengesetzt[15].

Laufende Ausweisungsverfahren werden annulliert. Außerdem legalisiert Mitterrand die Ausländer, die vor dem 1. Januar 1981 illegal nach Frankreich gekommen waren und über eine Arbeit verfügten (ca. 140.000 von geschätzten 350.000 clandestins werden legalisiert). Der Erhalt von Aufenthaltsgenehmigungen ist nicht mehr an den Erwerb einer Arbeit gebunden und die Rückkehrhilfen aus der Stoléru-Zeit werden abgeschafft.

Zusätzlich schaffte die Regierung unter Mitterrand, neben der Abschaffung der restriktiven Legislatur der liberalkonservativen und gaullistischen Vorgänger, auch positives Recht für Ausländer (D’Amato 2005: 153). Die Vereinsfreiheit wurde ihnen am 9. Oktober 1981 gewährt. Ausweisungen konnten nur noch durch Richterentscheid angewiesen werden, nicht mehr auf rein administrativem Wege (siehe oben). Minderjährige der zweiten Generation mit langem Aufenthalt auf französischem Boden sind besonders vor Ausweisung geschützt, was juristische Sicherheit für die Immigrierten schafft, die sie bis dahin nicht genossen (Guyomar 1999: 301). Rechtssicherheit schaffte Mitterrand auch bezüglich des Familiennachzugs, der vorher der administrativen Willkür ausgesetzt war.

Doch eine Wende findet in den Kommunalwahlen 1983 statt: Eine neue Landschaft ist in Frankreich entstanden, in der das Ende der trentes glorieuses, des französischen Wirtschaftwunders, mit der Politisierung der Migranten (Hungerstreiks, Streiks vor allem im Automobilsektor, Auftreten von Migranten-Vereinen und Anti-Rassismus-Verbänden) und der Frage nach der doppelten Staatsangehörigkeit[16] zusammentrifft. Der rechtsextreme Front National (FN) wusste es, das Amalgam zwischen Arbeitslosigkeit, Immigration und Identität zu ihren Gunsten zu nutzen und erstarkte in den Kommunal- und Europawahlen. Diese Schlappe für die Sozialisten leitete das Ende der (zum größten Teil) liberalen Politik ein.

Doch auch schon in dieser frühen Phase der Sozialistischen Regierung möchte ich auf eine Konstante hindeuten: die der Migrations kontrolle. So übernimmt und verschärft das Gesetz vom 29. Oktober 1981 das Bonnet-Gesetz (siehe oben), indem Ausländer zusätzlich zu den aus der loi Bonnet geforterten Papieren noch den Grund und die Konditionen ihrer Reise nach Frankreich angeben müssen (ebd.: 282).

Dieser Schwerpunkt auf die Kontrolle klang schon im Wahlkampf durch, im dritten Punkt bezüglich der Immigration, der oben ausgelassen wurde: „Le plan fixera le nombre annuel de travailleurs étrangers admis en France. […] La lutte contre les trafics clandestins sera renforcée“ (Parti Socialiste 1981). Dieser Punkt zeigt eine Kontinuität bezüglich der Kontrolle des Migrationsflusses.

Somit übernehmen auch die Sozialisten den Gedanken, den schon die Liberalkonservativen vor ihnen hatten: Um die Integration der schon in Frankreich lebenden Einwanderer zu ermöglichen, muss die neuerliche Immigration kontrolliert und in geringen Maßen vorkommen.

1983-86: Restriktive Tendenzen

Nach der Wahlschlappe 1983, der immer migrationskritischeren Grundstimmung der Bevölkerung und dem Aufstieg des FNs, stutzte die linke Regierung Mauroy unter Mitterrand ihren liberalisierenden Kurs wieder in Richtung der restriktiveren Vorgänger. Diese rasche Umkehr erlaubt es mir, die ersten Schritte als „liberale Platzpatronen“ anzusehen.

Die Regierung Mauroy verschärfte die Legislatur von 1981 deutlich. Unter der Federführung der secrétaire d’Etat chargé de la famille, de la population et de l’immigration, Georgina Dufoix, wurde der Familiennachzug wieder reglementiert und sogar die stark kritisierte Logik der million Stoléru wieder aufgegriffen: die aides à la réinsertion, die trotz rhetorischer Änderung keinen Unterschied zur aide au retour aus der Stoléru-Zeit aufweisen (Rey 1997: 140). Diese Hilfe zur Wiederintegration sollte mit den Heimatländern ausgehandelt werden und scheiterte am geringen Interesse letzterer, einen Massenrückgang in Zeiten schwacher Konjunktur zu erleben (Silverman 1992: 62). Auch wenn nicht erfolgreich (genauso wenig wie Stolérus aides au retour), zeigt diese Maßnahme einen restriktiveren Kurs in der Migrationspolitik der Sozialisten.

Auch die drastische Verschärfung der Bestimmungen zum Familiennachzug weist in die gleiche Richtung. Das neue Gesetz verlangte von den Familienmitgliedern in Frankreich einen Nachweis, dass die Nachziehenden in „angemessenen Umständen“ untergebracht werden könnten. Außerdem mussten sie beweisen, dass sie über genügend finanzielle Mittel verfügten, um den oder die Verwandten aufzunehmen. Diese Legislatur scheint besonders restriktiv, denn zu dieser Zeit wohnten Migranten in den schlechtesten Wohnungen und die Wahrscheinlichkeit, dass sie arbeitslos oder in schlechtbezahlten Jobs waren, war deutlich höher als bei der französischen Bevölkerung (ebd.: 63). Auch hier möchte ich wieder von Rechtsunsicherheit sprechen, da wieder keine Definition von „angemessenen Umständen“ oder von „ausreichenden Mitteln“ vorgenommen wurde. Außerdem konnte der Familiennachzug untersagt werden, wenn „die Familie oder eines ihrer Mitglieder eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit“ darstellte (Rey 1997: 141).

Die schwammige Formulierung des „ danger pour l’ordre public “ wurde schon in der D’Estaing-Zeit eingeführt und wird – auch unter den Sozialisten – nicht genau definiert.

Doch auch in dieser pre- cohabitation Phase wurde neue Sicherheit für Migranten geschaffen: Nach dreijährigem legalen Aufenthalt in Frankreich haben Ausländer den Anspruch auf eine zehnjährige, automatisch verlängerte Niederlassungsberechtigung (Rey 1997: 141). Dies bricht mit den drei verschiedenen Aufenthaltsberechtigungen aus der Giscard-Ära, die vom Ausländer immer wieder beantragt werden musste und ihm somit jedes Mal erneut am administrativen Schalter die Ausgrenzung und die latente Gefahr einer Ausweisung vor Augen führte (Weil 1999: 179).

1988-93: Reaktionen auf die cohabitation

Kurz nach der cohabitation[17] scheint sich die Rechts-Links-Spaltung entlang der Immigrations- und Staatsbürgerschaftsfrage zu polarisieren, gefördert vor allem durch das mediale Interesse (D’Amato 2005: 156). Doch das Joxe-Gesetz von 1989, welches die Pasqua-Gesetze aus der Kohabitationsphase aufheben sollte, zeigt deutliche Parallelen zum konservativen Vorgänger (Rey 1997: 146), auch wenn eine juristische Einspruchsmöglichkeit gegen Ausweisungen eingebaut und die Liste der vor Rückführung geschützten Personen wieder auf den Stand von 1981 gebracht wurde.

Unter der Premierministerin Edith Cresson verschärft sich die Legislatur nochmals: „verstärkte Visakontrollen in den Konsulaten, die Befähigung der Präfekten, Visas zu annullieren, Hotelbestätigungen bei privaten Besuchen nach Frankreich, verschärfte Strafen bei Illegalen“ (ebd: 157). Dies kann als Reaktion auf die Vorwürfe von „Laschheit“ („laxisme“) seitens der rechten Parteien gesehen werden, aber auch aus der Erfahrung des Parti Socialistes, auf lokaler Ebene mit einem FN-nahem Diskurs gepunktet haben zu können (Vgl. Rey 1997: 167). In den Jahren 1992 und 1993 wurden 30.000 Ausweisungen veranlasst. Dies weist deutliche Parallelen zu den Praktiken aus der Giscard-Zeit auf und beweißt einen Rechtsruck der Sozialisten: Der Grundtenor zur restriktiven Immigrationspolitik scheint gegeben.

Auch im Wahlkampf 1993 findet sich die bekannte Forderung wieder: „Maîtriser les flux d'immigration“ (Parti Socialiste 1993) ist der einzige Punkt, der sich mit dem Thema befasst. Diese Forderung gleicht wortwörtlich die des RPRs 1986 (siehe unten).

ii Die Oppositionspartei

Die Oppositionspartei, die es zu analysieren gilt, ist diesmal die Rassemblement pour la République (RPR) unter Jacques Chirac, der das gaullistische Interregnum 1986-88 als Premierminister führte. Die Daten der MRG zeigen, dass sich die Gaullisten im Wahlkampf 1981 genauso stark (oder besser, wenig) mit dem Thema befassten wie die Sozialisten[18]. In den Jahren 1988 und 1993 befassen sich die Gaullisten dann laut MRG gar nicht mehr mit dem Thema. Das Wahlprogramm Chiracs 1981 verfolgt einen direkten Angriff auf die Kommunisten. Das einzige Mal, in dem das Thema Migration erwähnt wird, zielt darauf, die Kommunisten zu diskreditieren: „Dans les affaires de drogue, de dénonciations diverses, d'immigrés que le Parti a développées au cours de cette campagne […]“ (Chirac 1981). Im Wahlprogramm von 1986 hingegen widmet der RPR zwei Punkte dem Thema Migration. Der Schwerpunkt liegt in der „maîtrise des fluxs migratoires“ (RPR 1986: 23). Dieser Punkt der Migrationskontrolle ist einer, der einen parteiübergreifenden Konsens genießt (siehe oben). Auch die aides au retour à la Stoléru oder Dufoix unterstützt der RPR: „A ceux qui ne désirent pas s’intégrer, il faut offrir les conditions d’un retour utile dans le cadre d’accords négociés avec les pays d’émigration“ (ebd: 24). Auch hier sehe ich keinen substantiellen Unterschied zwischen den Parteien. Nur bei den politischen Partizipationsrechten für Ausländer gibt es einen Unterschied: „Quant aux droits civiques et politiques, ils sont lies à la nationalité“ (ebd.: 23), denn Mitterrand forderte 1981, Ausländer sollten auf lokaler Ebene ein Stimmrecht erhalten, und bedauerte 1988, dass „l’état de nos moeurs“ es nicht erlaubte (Mitterrand 1988). Auch wenn sich auf Ebene des politics (Parteiprogramme) bezüglich der politischen Rechte einen Unterschied ergibt, so ist trotzdem auf Seiten den policies (Gesetze) ein Konsens da: Ausländern wurde weder unter den Sozialisten noch unter den Gaullisten ein Stimmrecht zugesprochen.

iii Zusammenfassung

Nach diesen Ausführungen kann man also sagen, dass die Sozialisten in den Anfangszeiten einen liberaleren Kurs fahren als die Vorgängerregierungen. Vor allem bei der Schaffung von Rechtssicherheit für Ausländer durch Abschwächung der administrativen Willkür unterscheiden sich die Sozialisten. Nichtsdestotrotz konnte ich einen gewissen Konsens feststellen, bezüglich des Fokus auf Kontrolle des Migrationsflusses als Bedingung für Integration. Ab 1984/84 zeigt sich dann auch der restrikive Charakter Sozialistischer Politik.

Silverman stellt exemplarisch einige Äußerungen von Regierungsangehörigen aus allen Phasen der V. Republik gegenüber und stellt fest, dass „a consensus has been established which clearly transcends political factionalism. [T]he formula of ‘integration and control’ suggest that harmonious social relations, economic well being and national cohesion are dependent on limiting the numbers of ‘ethnically different’ people in French society” (1992: 84).

Fazit

Im Vergleich der rechten und linken Regierungen haben sich im Verlauf dieser Arbeit zwei distinkte Spaltungslinien gezeigt: (a) Von 1945 bis zu dem „Wendepunkt“ Anfang der Siebziger; (b) Mit der Machtübernahme der Sozialisten 1981.

Wenn man sich die Spaltungslinie (a) anschaut, so stellt man fest, dass die 70er die V. Republik in eine Phase des laissez-faires und in eine der Kontrolle unterteilt. Diese erste Spaltungslinie ist nicht parteipolitisch geprägt: Vor 1970 wurde dem Thema Migration von beiden Seiten kaum oder keine Salienz zugesprochen – Konsens herrschte über die privatwirtschaftlichen Rekrutierungsmaßnahmen über die Parteigrenzen hinaus. Nach dem Wendepunkt hingegen wurde dem Thema immer mehr Salienz zugesprochen – wieder aber herrschte Konsens über die Notwendigkeit der Kontrolle des Immigrationsflusses als Erfordernis für die Integration bereits in Frankreich lebender Ausländer.

Die Spaltungslinie (b) hingegen ist parteipolitisch geprägt: Innerhalb der Phase, die dem Wendepunkt folgt, folgt der Schnitt in der Migrationspolitik dem Amtsantritt Mitterrands. Positives Recht wurde geschaffen und die Integration der Ausländer gezielt gefördert, wie durch positive Diskriminierung. Trotzdem darf man den Grundkonsens der notwendigen Kontrolle durch restriktive Legislatur, z.B. beim Familiennachzug, nicht vergessen. Sie gehört nach meiner Einteilung aber zu der ersten Spaltungslinie.

Letztlich kann ich festhalten, die Sozialisten sind tendenziell liberaler als die Gaullisten, der Unterschied bleibt in der Regierungsverantwortung aber zum Teil verschwindend gering. Dies führt zu einer starken Diskrepanz zwischen Äußerungen (politics) und Entscheidungen (policies).

Literaturverzeichnis

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Chirac, Jacques. 1981. Pour une nouvelle majorité. In: Party Manifestos from the Comparative Party manifesto research group (CD). Gesis-Zentralarchiv für empirische Sozialforschung: Köln.

D’Amato, Gianni. 2005. Vom Ausländer zum Bürger. Der Streit um die politische Integration von Einwanderern in Deutschland, Frankreich und der Schweiz. 3. Aufl. Lit Verlag: Münster.

Duverger, Maurice. 1986. Le système politique Français. Droit constitutionnel et systèmes politiques. Presses universitaires de France: Paris.

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Rey, Annette. 1997. Einwanderung in Frankreich 1981 bis 1995. Leske und Budrich: Opladen.

Schnapper, Dominique / Krief, Pascale / Peignard, Emmanuel. 2003. „French Immigration and Integration Policy. A Complex Combination.” In: Friedrich Heckmann / Dominique Schnapper (Hg.): The Integration of Immigrants in European Societies. National Differences and Trends of Convergence. Lucius & Lucius: Stuttgart.

Silberman, Maxim. 1992. Deconstructing the Nation. Immigration, Racism and Citizenship in Modern France. Routledge: London.

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Wihtol de Wenden, Catherine. 1994. „Immigrants as Political Actors“. In: Martin Baldwin-Edwards / Martin Schain (Hg.). The Politics of Immigration in Western Europe. Frank Cass: Newbury.

Appendix

Appendix A.

Research Design

Die V. Republik ist ein semi-präsidentielles System (Duverger 1986: 168f.). Die Mehrheit des Parlaments kann einer anderen politischen Couleur sein als der Präsident[19]. Wenn dies der Fall ist, gibt es eine cohabitation und die Exekutivmacht liegt eher beim Premierminister, vergleichbar mit einem parlamentarischen System[20]. Wenn die assemblée nationale und der Präsident derselben politischen Richtung angehören, liegt die Exekutivmacht beim Präsidenten, von dessen Vertrauen der Premier abhängig ist.

Um eine scharfe Trennung zwischen rechter und linker Regierung, wie sie in der Fragestellung verlangt wird, zu gewährleisten, schließe ich die Zeiten der cohabitation aus meiner Analyse aus. In solchen Zeiten des divided-government könnten sich meine Ergebnisse durch komplexe Prozesse antizipierter Reaktionen und parteipolitischen Zwängen durch eine fehlende klare Zuordnung verwässern.

Auch beschränkt sich die Untersuchung auf die V. Republik, da eine Untersuchung über die IV. und V. Republik hinweg die Gefahr birgt, dass die institutionellen Veränderungen und die schnell wechselnden Regierungen zusätzliche Variable darstellen, die einen klaren Rückschluss von der Migrations-policy auf die Parteirichtung verwehren würde.

Die nächste Schwelle, die zu nehmen ist, ist die unbeständige Parteienlandschaft in Frankreich. So hat sich die Union pour la Nouvelle République (UNR), die De Gaulle unterstützte, 1962 mit der Union Démocratique du Travail (UDT) zur UNR-UDT zusammengeschlossen. 1967 nennt sie sich dann Union démocratique pour la Ve République (UD-Ve République), bevor sie sich ein Jahr später zur Union pour la défense de la République (UDR) umtauft. Die Républicains Indépendants durchlebten dieselben Namensänderungen, werden im Folgenden – als Unterstützerpartei für die Gaullisten – zu den Rechten gezählt. Im Folgenden werde ich nur von rechter und linker Regierung sprechen, anstatt die tatsächlichen Parteinamen zu benutzen, welche die Lektüre dieser Arbeit durch eine für meine Fragestellung unnötige Komplikation erschweren würde.

Ich werde auch auf den Datensatz des Maping Policy Preferences (MPP) des Manifesto Research Group (MRG) zurückgreifen (Budge et al. 2001). Nach einem Kodierschema werden die Parteiprogramme verschiedenster Parteien festgehalten. Für diese Arbeit scheinen zwei Codes relevant: per607 für „Multiculturalism: positive“ und per608 für „Multiculturalism: negative“: Dieser Punkt steht respektive für die Akzeptanz von verschiedenen Kulturen oder für die Forderung nach Integration. Die Grafik 1. in Appendix B. gibt einen Überblick über die Salienz des Themas Migration für die Sozialisten, die Gaullisten und die Konservative.

Letztlich werde ich jeweils die Regierungspartei und die Oppositionspartei analysieren. Dabei wird der Umfang der Analyse der Regierungspartei natürlich größer sein, da ich bei ihr jeweils das Programm (politics) und die Gesetze (policy) heranziehen werde, bei der Oppositionspartei beschränkt sich die Untersuchung auf den Politics-Part.

Appendix B.

Salienz des Themas Migration

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Grafik 1. Verlauf der Salienz des Themas Migration in der fünften französischen Republik für sozialistische, gaullistische und (liberal-)konservative Parteien. Die Salienz wird als die Summe des Prozentsatzes der durch die Codes per607 und per608 kodierten Quasi-Sätze angegeben. Quelle: Budge et al. 2001, eigene Darstellung.

[...]


[1] Beide offiziell ab dem 8. Januar 1959. Bis 1969 bleibt De Gaulle Präsident der Regierungen Debré, Pompidou I – IV und Couve de Murville. Diese erste Periode gilt als unified-government, da die drei Premiers immer der gaullistischen Partei angehörten.

[2] Guinea, Guadeloupe, Martinique und La Réunion.

[3] Die Accords d’Evian hielten am 18. März 1962 den Waffenstillstand zwischen Frankreich und dem Front de Libération National (FLN) in Algerien fest. Der offizielle Titel lautet Déclaration générale des deux délégations du 18 mars 1962.

[4] Dieses Jahrzehnt kann man als „Boom Jahre“ der französischen Nachkriegsmigration bezeichnen: Es kommen drei Mal so viele Migranten wie noch ein Jahrzehnt davor (Silverman 1992: 42).

[5] Siehe Research Design in Appendix A. und Grafik 1. in Appendix B.

[6] 1.1 Prozent für Multikulturalismus: positiv 1958, 0 Prozent 1958, 1962 und 1967; 0 Prozent für Multikulturalismus: negativ 1958, 1962 und 1967.

[7] 0.81 Prozent und 0.9 Prozent Multikulturalismus: positiv in respektive 1958 und 1962; 0 Prozent in 1967.

[8] An den Protestmärschen beteiligten sich auch Tausende ausländische Arbeiter. Obgleich der revolutionäre Geist für eine Assimiliertheit sprechen dürfte, gerieten viele Ausländer in eine Situation, die sie nicht mehr kontrollieren konnten (Freeman 1979: 85). Im letzten Jahr der Präsidentschaft De Gaulles wurden 147 manifestierende Ausländer ausgewiesen, was ein nationales Echo und die Anfänge einer Politisierung mit sich führte.

[9] Nach Ansichten von Wihtol de Wenden (1988: 150) greift es die Logik des Calvez-Report auf, wurde in der allgemeinen Bevölkerung aber stärker wahrgenommen.

[10] Dieses circulaire führte zu zahlreichen Demonstrationen, rassistisch seitens des Ordre nouveau, anti-rassistisch seitens Gewerkschaftler und immigrierter Arbeiter (Wihtol den Wenden 1988: 165-69).

[11] Der liberal-konservative D’Estaing ist kein Gaullist, in meiner Typologie aber als rechts einzuordnen. In Budge et al. (2001) wird er zu den „Conservatives“ gezählt.

[12] Freeman merkt an, dass zentrale Themen des Wahlkampfs eine eventuelle Beteiligung der Kommunisten an der Regierung, die Zukunft des Gaullismus und die schwächelnde Wirtschaft waren (1979: 98).

[13] 1975 werden drei Aufenthaltsgenehmigungen und Arbeitsgenehmigungen geschaffen: Die Aufenthaltsgenehmigung von einem Jahr wird gekoppelt an die Arbeitsgenehmigung A, die die Ausübung einer bestimmten Arbeit in einem oder mehreren bestimmten départements bindet. Eine Aufenthaltsgenehmigung von drei Jahren wird an die Arbeitsgenehmigung B gekoppelt, die die gleichen Rechte für drei Jahre beinhaltet. Eine Aufenthaltgenehmigung von zehn Jahren mit der Arbeitsgenehmigung C ermöglicht die freie Wahl der Arbeit in der ganzen métropole.

[14] In seiner lettre à tous les Français von 1988 kommt er auf dieses Versprechen zurück: „Même si je sais que vous êtes, dans votre grande majorité, hostiles à une mesure de ce genre [donner le droit de vote aux étrangers, Anm. des Autors], je déplore personnellement que l'état de nos moeurs ne nous la permette pas“ (Mitterrand 1988).

[15] Jede Legislatur zu benennen würde den Rahmen dieser Untersuchung bei weitem sprengen, denn, wie Silverman betont, wurden alleine in der ersten Hälfte der 80er Jahre 16 Gesetze, 79 Dekrete, 62 arrêtés und über 220 circulaires bezüglich Immigration erlassen (1992: 59).

[16] Das Problem war am Salientesten bei Algeriern, die nach dem doppelten ius soli Franzosen waren, weil ihre Eltern vor 1963 auf algerischem (also französischem) Boden geboren waren. Neben der Frage nach dem Zugehörigkeitsgefühl der génération beurs ging es auch ganz praktisch um die Frage, in welchem Land sie ihren Militärdienst ableisten sollten. Nach den bilateralen Einigungen 1983 konnten sie sich für ein Land entscheiden. Auch wenn das Offizielle geregelt war, war das „Problem Migration“ in den Mittelpunkt der Wahlkampagne geraten.

[17] In den zwei Jahren cohabitation folgen die Bestimmungen bezüglich der Immigration dem Trend von 83-85 und wurden restriktiver: Das Pasqua-Gesetz vom 9. September 1986 machte das Gesetz vom 29. Oktober 1981 rückgängig, Illegale durften wieder ohne Richterentscheid direkt vom Präfekten ausgewiesen werden. Außerdem wurde die Berechtigung auf Niederlassung nach einer nach Herkunft kategorisierten Liste ausgegeben, was die Rechtssicherheit von Migranten weiter aushöhlte.

[18] 1.8 Prozent für Multikulturalismus positiv bei den Gaullisten, gegen 1.7 Prozent bei den Sozialisten.

[19] De jure erst ab der Verfassungsreform 1962, welche die Direktwahl des Präsidenten festschrieb, de facto schon seit Anbeginn der V. Republik, durch den starken, charismatischen Präsidenten De Gaulle.

[20] Außer in einigen domaines réservés des Präsidenten, auf die hier nicht eingegangen wird.

Fin de l'extrait de 26 pages

Résumé des informations

Titre
Der Unterschied zwischen gaullistischer und sozialistischer Migrationspolitik: Ein Nachruf
Université
University of Mannheim
Cours
Migrationspolitik im Internationalen Vergleich
Note
1,0
Auteur
Année
2007
Pages
26
N° de catalogue
V111478
ISBN (ebook)
9783640095315
ISBN (Livre)
9783640114733
Taille d'un fichier
464 KB
Langue
allemand
Mots clés
Unterschied, Migrationspolitik, Nachruf, Migrationspolitik, Internationalen, Vergleich
Citation du texte
Julien Wilkens (Auteur), 2007, Der Unterschied zwischen gaullistischer und sozialistischer Migrationspolitik: Ein Nachruf, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/111478

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