Der Wiener Kongreß - Vom Ballhaus am Prater zur Heiligen Allianz


Trabajo Escrito, 2007

16 Páginas, Calificación: 1,3


Extracto


Inhalt

A. Vorbemerkung .
1. Ausgangslage
2. Fürstenbacchanal oder völkerechtliches Fundament

B. Der Verlauf des Wiener Kongresses
1. Personen und Interessenskonflikte während der Verhandlungen
2. Politische und territoriale Neuordnungen
3. Napoleons Rückkehr und der entgültige Sieg der Allianz

C. Schlußbetrachtung

Bibliographie

Anhang

A. Vorbemerkung

1. Ausgangslage

Im Herbst des Jahres 1814 machte sich Friedrich Wilhelm III. von Preußen auf den Weg nach Wien, in der Absicht, in den nächsten drei Wochen mit den alliierten Siegern über die napoleonische Herrschaft das Schicksal des gestürzten Feldherrn und seines geschlagenen Landes zu besiegeln. Was er nicht ahnte, war, daß diese Unternehmung von der ersten Konferenz bis zur Unterzeichnung der Schlußakte ganze neun Monate, vom 18. September 1814 bis zum 9. Juni 1815, dauern und mit der räumlichen sowie politischen Neuordnung Europas enden sollte.

Keine zwanzig Jahre zuvor hatte sich Napoleon Bonaparte binnen kürzester Zeit vom einfachen Korporal zum großen Feldherrn gewandelt, die Französische Revolution beendet und sich selbst als Kaiser an die Spitze Frankreichs gesetzt. Der gewaltige Elan und ein an Genie grenzender Witz, mit dem der neue Mann durch Europa marschierte, zwangen den europäischen Adel in die Knie. Napoleons Grenadiere rüttelten am lichten Schilde des Gottesgnadentums der Fürstenhäuser.

Aber spätestens seit der Völkerschlacht bei Leipzig, aus welcher der siegesverwöhnte Korse als Verlierer hervorging, sank der Stern des „Sohnes des Glücks“, der einen kometenhaften Aufstieg hinter sich hatte, um nun seinem endgültigen Untergang entgegen zu sehen. Mit den patriotischen Freiwilligenverbänden und der preußischen Landsturm-Ordnung des Jahres 1813 wurde die napoleonische Herrschaft in Deutschland beendet.[1] Der Pariser Frieden ließ Europas Fürsten aufatmen und ihre Völker hoffen.

2. Fürstenbacchanal oder völkerechtliches Fundament

Artikel XXXII. des Friedensvertrages bestimmte die Grundlage des Wiener Kongresses, indem er forderte: „In einer Frist von zwei Monaten werden alle Mächte, die auf der einen oder anderen Seite am gegenwärtigen Krieg beteiligt waren, Bevollmächtigte nach Wien schicken, um auf einem allgemeinen Kongreß die Vereinbarungen zu treffen, die den eben geschlossenen Vertrag vervollständigen sollen.“[2]

Und so trafen sich Vertreter aller Völker Europas in der Residenzstadt des Habsburgerkaisers Franz I. in Wien. Eingedenk der Hunderttausende zählenden Toten, die auf den Schlachtfeldern der vergangenen Jahre ihr Leben ließen, in der Hoffnung, eine dauerhafte Lösung für einen langanhaltenden, heißersehnten Frieden eines staatlichen Miteinanders auf dem festen Fundament eines europäischen Völkerrechts zu finden, gaben sich England, Österreich, Preußen, Rußland und das unter dem „allein durch die Bajonette der Alliierten wieder auf den Thron“ gelangten[3] Bourbonenkönig Ludwig XVIII. restaurierte Frankreich zum Europäischen Konzert der Mächte[4] die Ehre. Neben ihnen drängten mehr als 700 Delegierte aus über 200 Staaten[5], Städten und Gemeinden nach Wien, um an der Versammlung mitzuwirken.

Kaiser Franz I. war sich der Tragweite dieses Ereignisses durchaus bewußt und ließ Wien in voller Pracht erstrahlen. Unzählige rauschende Feste begleiteten den Wiener Kongreß, die das vom Staatsbankrott[6] des Jahres 1812 noch stark angeschlagene Haus Österreich immens belasteten. Insgesamt riß die Unterhaltung der Kongreßteilnehmer ein Loch von ganzen 16 Millionen Gulden in die österreichische Staatskasse, doch bemühte sich der Gastgeber, seinen Staat als stark, finanziell saniert und großzügig erscheinen zu lassen.[7]

Die Feste und Feierlichkeiten prägten das Bild des Wiener Kongresses, dessen politisch-diplomatische Aufgaben nur äußerst schleppend vorangingen. Der österreichische Feldmarschall Fürst von Ligné[8] bemerkte dazu bissig: „Le congrès ne marche pas, il danse.“[9]

Das zügellose Treiben der Gesandten in Wien sorgte bei allem Verantwortungsbewußtsein um die hohe Politik bei Kritikern jedoch häufig für ätzenden Spott.

Heinrich von Treitschke, der klar für die preußische Seite Partei ergreift, tadelte dieses Verhalten der Diplomaten scharf: „Häßlicher als die unvermeidliche Sittenlosigkeit dieses großen Fürstenbacchanals erschien die lächelnde Verlogenheit, die sich jetzt zur Virtuosität ausbildete; wer hier etwas gelten wollte, mußte sich auf die Kunst verstehen, morgens ein geheimes Kriegsbündnis gegen seine täglichen Tischgenossen abzuschließen und nachmittags mit den nämlichen Freunden wieder in ungetrübter Zärtlichkeit zu verkehren.“[10] Auch unterstellt er diesen, in eitler Fürstenherrlichkeit die Zeichen der neuen Zeit bewußt zu mißachten: „Es schien, als wollte der wiederhergestellte alte Fürstenstand den Völkern Europas recht gründlich zeigen, für welches Nichts sie geblutet hatten. Man hat viel von Napoleon gelernt, (…) unter anderem auch die Frechheit.“[11]

Doch bei aller Kritik können diese lebhaften Tage mit dem Abschluß der Kongreßakte und ihres die Unterzeichner bindenden Charakters als die Geburtsstunde des europäischen Völkerrechts gelten.

Nach dem Zusammenbruch des napoleonischen Imperiums drängte sich den Delegierten die Frage einer territorialen Neuordnung Europas auf. Man wollte die Gelegenheit einer bereinigten Ausgangslage für alle Beteiligten nutzen, das alte Prinzip von Kräftegleichheit der Ordnungsmächte wiedereinzuführen. Ebenso wichtig war den Versammelten die Restauration des durch die Französische Revolution arg in Mitleidenschaft gezogenen Legitimitätsgrundsatzes absolutistischer Herrschaft.

Die Souveräne der anwesenden Staaten waren sich in dieser Frage einig, daß Souveränität eine Gnade „von oben“ und durch Geburt abgeleitet sei und keinesfalls das Volk als Nutznießer „von unten“ einer solchen Kür ihnen die Unfehlbarkeit absprechen könne.

Am wichtigsten schien jedoch die Lösung des französischen Problems zu sein. Frankreich hatte durch seine zahlreichen Expansionen ganz Europa in seinen Bann gezogen, war nun zwar militärisch geschlagen und Napoleon, dem laut eigenem Bekunden ein Verhandlungsfrieden zu seinen Ungunsten aufgrund seiner Herkunft unmöglich gewesen ist,[12] nach seiner Abdankung vom 14. April 1814 in Fontainebleau auf die Insel Elba verbannt, doch gärte es im Inneren bedrohlich. Royalistische Sympathisanten standen republikanischen Revolutionären und napoleontreuen Gruppen in bitterer Feindschaft gegenüber. Das gesellschaftliche Gefüge drohte zu kippen. Ohne innenpolitische Stabilität war Europa vor Frankreich nicht sicher. Die Restauration der Bourbonen durch die Alliierten entbehrte also nicht eines großen Teils an Pragmatismus.[13]

Durch den Anschluß Österreichs an die Kriegskoalition am 11. August 1813, die Napoleons weiteres Kriegsglück zunichte machte und so eine Wende in den Befreiungskriegen einläutete, hielt Metternich „jetzt alle Fäden in seiner Hand“[14] und wurde „praktisch Ministerpräsident der Koalition.“[15] Unter seiner Führung reifte die Idee, in Frankreich den Bruder des während der Revolution ermordeten Königs mit einer konstitutionellen Verfassung auf den Thron zu setzen. Unter behutsamer Wahrung der französischen Interessen wurde am 30. Mai 1814 mit Ludwig XVIII. der Frieden von Paris geschlossen.

Da Ludwig XVIII. sich als legitimer und direkter Nachfolger seines Bruders sah,[16] erklärte man die Königswürde für unantastbar und verzichtete auf eine Einteilung in Sieger und Besiegte. Frankreich erhielt weitgehend seine Grenzen von 1792 zurück und die Franzosen wieder einen König. Der Status quo ante 1792 war wiederhergestellt. Auch das kurze Intermezzo des für 100 Tage aus dem Exil wiedergekehrten Napoleon Bonaparte konnte die Verhandlungen nicht stören.[17] Neun Tage vor den Siegen Wellingtons und Blüchers im wallonischen Brabant in der Schlacht bei Waterloo, die das endgültige Ende des großen Eroberers besiegelten, unterzeichneten die beteiligten Staaten die Schlußakte des Wiener Kongresses.

B. Der Verlauf des Wiener Kongresses

1. Personen und Interessenskonflikte während der Verhandlungen

Unter der Führung „Seiner Majestät Staats-, Konferenz- und auswärtige Angelegenheiten dirigierenden Minister“[18] Klemens Wenzel Lothar Fürsten von Metternich-Winneburg-Ochsenhausen, so der vollständige Titel des Restaurators des absolutistischen Europas, wurde als verhandlungstechnische Neuheit in Kommissionen, von der Flußschiffahrt über Gebietsfragen bis hin zum Sklavenhandel, gearbeitet.

Dieses Vorgehen hatte zur Folge, daß eine Vollversammlung der Delegierten erst bei Vertragsunterzeichnung am Schluß des Kongresses stattfand und sämtliche Zwischenergebnisse von der Kunst der Intrige, auf die gerade Metternich sich meisterhaft verstand, und das geschickte Lavieren im politischen Ränkespiel abhingen.

Neben Metternich, der die Interessen Habsburgs vertrat, ragten Zar Alexander I., Lord Castlereagh und der mit allen Wassern gewaschene Außenminister Talleyrand[19] aus der Masse der Delegierten hervor. Über die preußischen Gesandten, Fürst von Hardenberg und Wilhelm von Humboldt, stellte Treitschke fest, daß „Preußens Diplomatie nicht auf der Höhe seiner Feldherrenkunst“ gestanden habe.[20]

Am 22. September eröffneten die Bevollmächtigten der vier Großmächte, Österreich, Rußland, England und Preußen, den Kongreß mit dem Beschluß, daß für die anstehenden Arbeiten zwei Ausschüsse, der eine für die Konstituierung des Deutschen Bundes, der andere für die europäischen Angelegenheiten, errichtet werden sollten und kraft des Pariser Friedens, welcher Frankreich ausschloß, letzterer nur aus den Bevollmächtigten der vier Verbündeten bestehen sollte.

Talleyrand, der aus seiner Erfahrung wußte, wie vorläufige Niederlagen in lohnenswerte Siege umgemünzt werden, setzte jedoch die Berufung des sogenannten Generalausschusses der Acht durch, in welchen außer den vier Mächten auch Spanien, Portugal, Schweden und Frankreich eintraten.[21]

Jedes Ausschußmitglied sollte das gleiche Recht und eine Stimme haben wie alle anderen auch. An die Stelle der Rangordnung setzte der gewiefte Metternich das französische Alphabet, wonach Österreich (frz.: Autriche) unter seiner Leitung den Vorsitz führen konnte. Am 8. Oktober erließ der so organisierte Ausschuß die Erklärung, daß er alle Fragen insoweit ordnen werde, bis dieselben zur Verhandlung mit den einzelnen Beteiligten reif wären. Und das sollte noch eine Weile dauern.

Die Großmächte strebten nach einer Einigung, die für alle Beteiligten legitim und damit akzeptabel war und darüber hinaus die revolutionäre Ordnung Europas, die als illegitim empfunden wurde,[22] zu beseitigen. Mit diesem Wunsch endeten aber schon die Gemeinsamkeiten der Alliierten, scheinbar unüberbrückbare Gegensätze drohten die Koalition bereits zu Beginn der Verhandlungen scheitern zu lassen. Zwar stand über allen Verhandlungen der eherne Grundsatz vom Gleichgewicht der Mächte,[23] doch wurde dieser Vokabel von verschiedener Seite unterschiedliche Bedeutung beigemessen.

Der ehemalige US-Außenminister Henry Kissinger schildert dieses Problem recht anschaulich, indem er schreibt: „Wenn Castlereagh von dem Gleichgewicht sprach, meinte er ein Europa, in dem es keine Hegemonie geben konnte; wenn Metternich das Gleichgewicht beschwor, gehörte für ihn auch ein Deutschland dazu, in dem es keine preußische Vormachtstellung geben konnte.

Castlereagh ging es darum, ein Mitteleuropa zu schaffen, das stark genug war, um Angriffe sowohl von Westen als auch von Osten abzuwehren; das wollte auch Metternich, doch ihm ging es zugleich um die relative Stellung Österreichs innerhalb Mitteleuropas. Für Castlereagh waren die kontinentalen Staaten Aspekte der Defensive; für die kontinentalen Nationen bedeutete das allgemeine Gleichgewicht nichts, falls dadurch die historische Stellung zerstört wurde, die für sie Ausdruck ihrer Existenz war.“[24]

Dieses Dilemma schien die Koalition stark zu belasten, zumal Österreich und Großbritannien ihre Interessen bereits als erfüllt ansehen konnten, Rußland und Preußen hingegen noch nicht aus der Verhandlungsmasse heraus befriedigt waren. Es entstand eine Situation, aus der es offenbar nur einen Ausweg zu geben schien.

Das Kräfteverhältnis der bis dahin vier hauptverhandelnden Großmächte mußte um einen weiteren Faktor, der als ausschlaggebendes Gewicht in die Waagschale geworfen werden konnte, erweitert werden. Mit dem diplomatisch auf das beste geschulten und in Sachen Verhandlungsgeschick begnadeten Talleyrand holte Metternich seinen einstigen Gegenspieler als nun Verbündeten ins Boot.

Die Allianz wandelte sich zur Pentarchie, der „Dirigent“ des Konzerts der Mächte,[25] Metternich, hatte seine tonangebende „Erste Geige“, Talleyrand, gefunden. Diese brauchte er auch, schließlich schwebte über allen Verhandlungen die polnisch-sächsische Frage, ohne deren erfolgreiche Lösung ein Europa unter Hegemonie Österreichs nicht zu realisieren war. Mit dem obersten Grundsatz der Legitimität, welcher Europa stabilisieren sollte, gab es keinen Grund, das restaurierte Frankreich von den Verhandlungen weiter fernzuhalten, die französische Revolution und ihre Auswirkungen auf die verbliebenen Monarchien war endgültig beendet und ein französischer König mußte in den Kreis der von Gott begnadeten Herrscher wieder aufgenommen werden.

Aus demselben Grund war es nur selbstverständlich, daß der sächsische König, bloß weil er nicht wie alle anderen rechtzeitig die Seiten gewechselt hatte, nicht bestraft werden könne. Denn „Verrat“, so lächelte Talleyrand, „ist offenbar eine Frage des Datums.“[26]

Wäre Sachsen vollständig an Preußen gefallen, so wären sämtliche Vormachtsträume Habsburgs zerplatzt. Am einfachsten schien die Lösung der sächsischen Frage, indem Preußen seine polnischen Provinzen zurückerhielte und dafür Sachsen territorial unangetastet bliebe.

Zar Alexander hielt allerdings seine herrschende Hand über Polen, das er zu einem russischen Protektorat ausbauen wollte, was eine Einigung in weite Ferne rücken ließ. Dazu war Preußens Verhandlungsstellung im Vergleich zu den restlichen Großmächten die schwächste. Im Gegensatz zu Rußland war es nicht im Besitz seiner Beute und hätte, falls die sächsische von der polnischen Frage gelöst würde, eindeutig das Nachsehen gehabt, da Rußland bereits an Polen genesen und für eine Angliederung Sachsens die österreichische Zustimmung vonnöten gewesen wäre.[27]

Diese Zustimmung mußte Österreich jedoch zwingend verweigern. Die Ausdehnung des preußischen Machtbereiches tief nach Mitteldeutschland hinein stellte ein nicht hinnehmbares Sicherheitsrisiko für die Hegemonie Habsburgs dar. Die gesamte Sicherheit Europas hing nun am sächsischen Faden.

Wenn nicht bald eine für alle Seiten akzeptable Regelung getroffen werden konnte, drohte ein erneuter Kriegsausbruch in Europa, den man in Wien auf Jahrzehnte hinaus verhindern wollte. Keine beteiligte Partei spielte ernsthaft mit dem Gedanken, erneut zu den Waffen zu greifen. Zu geschwächt waren alle Nationen vom Kampf gegen Napoleon, die Truppen mußten erst neu aufgestellt werden, doch dazu fehlte es den noch Alliierten am nötigen Geld und auch am aggressiven Willen. Das ermüdete Europa sollte endlich in den Genuß eines langanhaltenden Frieden gelangen.

Metternich löste das Problem vorläufig, indem er wieder einmal auf das Mittel der Verzögerung zurückgriff; er gab sich unpäßlich, so daß die Verhandlungen ruhen mußten. Inzwischen ließ er dem diplomatischen Ränkespiel freien Lauf, in der Gewißheit, daß sich auf ganz natürlichem Wege ein neuer Ansatz zur Beilegung der Krise einstellen werde.[28] Talleyrand beklagte sich bitter über Metternichs Winkelzüge: „Metternichs größte Kunst liegt darin, uns unsere Zeit verschwenden zu lassen, denn er glaubt, dadurch zu gewinnen.“[29]

Durch Metternichs Hinhaltetaktik, so kommentiert Kissinger das Verhalten seines Amtskollegen, „vergingen die Wochen, während Europa über die Frivolität des österreichischen Ministers klagte und die alte Schule österreichischer Diplomaten sich gegen ihren rheinischen Minister stellte, dem sie den Spitznamen Fürst Tunichtgut gaben, der Österreich an Preußen verschachere.“[30] Letztlich sollte Metternichs oft gescholtenes Verhalten Österreich zum Durchbruch verhelfen und dem Hause Habsburg auf die nächsten Jahrzehnte hinaus die Hegemonie über Europa sichern.

2. Politische und territoriale Neuordnungen

Die Neuordnung Europas war unter den alliierten Siegern gegen Napoleon eigentlich schon während des Pariser Friedens geregelt worden. Das einzige Problem stellte die preußische Forderung nach dem Königreich Sachsen dar, da Preußen nicht gewillt war, seine früheren Provinzen ohne Gegenleistung an Rußland, geschweige denn an ein souveränes polnisches Königreich abzugeben. Daher lag es nahe, mit der Annexion Sachsens einen günstigen Ausgleich zu schaffen, was, wie eingangs geschildert, am Widerstand Österreichs scheiterte.[31]

Metternich strebte nach der Vormachtstellung Habsburgs in Europa, was ein starkes Preußen verhindert hätte. Ihm war keineswegs daran gelegen, mit den deutschen Staaten einen gemeinsamen Kurs auf gleicher Augenhöhe einzuschlagen.

Viele kleine deutsche Partikularstaaten, deren Monarchen mit wohlklingenden Titeln ausgestattet als Fürsten oder Könige über ihre Duodezreiche „herrschen“ konnten, sicherten Österreichs Stärke. Diesen Mindermächtigen war der Griff nach der Macht in Europa verwehrt, statt dessen waren sie in außenpolitischen Belangen stets auf die Habsburger Schutzmacht angewiesen.

Zar Alexander war nicht weniger geneigt, auf das Herzogtum Warschau, das als „Königreich Polen“ unter russische Zentralgewalt fallen sollte, zu verzichten. Auch der Zar strebte nach europäischer Hegemonie, womit er sich natürlich den Zorn des britischen Empire und den Unmut Habsburgs zuzog.

Der ehemalige Aristokrat und Bischof[32] Talleyrand brachte am 3. Januar 1815 ein geheimes Bündnis zwischen England, Österreich und Frankreich zustande, um die Pläne Preußens und Rußlands zu unterlaufen. Militärische Optionen wurden in Erwägung gezogen und Kriegsgefahr hing erneut in der Luft Europas. Metternich arbeitete aber unermüdlich an einer friedlichen Lösung der Verwicklung und drängte Preußen zu einem Kompromiß.

Metternich schlug vor, Sachsen zu teilen. Preußen sollte hierbei der nördliche Teil zugesprochen werden, Restsachsen jedoch weiterhin bei der Wettiner Krone bleiben.[33] Somit wäre Friedrich Albert für sein Zögern während der Befreiungskriege gemaßregelt und Preußen letztlich doch noch für seinen verlustreichen Waffengang entschädigt worden. Weil Preußen allerdings auch die Elbfestungen Torgau und Wittenberg, an denen dem sächsischen Kurfürsten besonders gelegen war, erhalten sollte, kam eine diesbezügliche Einigung erst am 18. Mai 1815 zustande, nachdem Sachsen erkannte, daß alles Weigern seine Verhandlungsposition nur weiter schwächen würde. Der sächsische König gab nach, und nun stand auch einer Einigung über Polen nichts mehr im Wege.[34]

Jetzt konnte auch Polen, welches zur bloßen Verhandlungsmasse degradiert wurde, unter Preußen und Rußland aufgeteilt werden. Vom Herzogtum Warschau erhielt Preußen bis Thorn den westlichen Teil, der Rest wurde künftig von Rußland in Personalunion regiert und fiel damit an den Zaren. Am 3. Mai 1815 erfolgte die Unterzeichnung von drei Verträgen zwischen Rußland, Österreich und Preußen, welche die getroffene Teilung Polens sicherten.

Jetzt gewannen die Verhandlungen in Wien wieder an Fahrt. Die Kommissionen und Ausschüsse nahmen ihre Tätigleiten mit neuer Schaffenskraft auf. Ein Ende der Zusammenkunft und die daraus resultierende Möglichkeit, sich nach langer Zeit der kriegerischen Auseinandersetzungen endlich wieder dem Problem der Friedenssicherung widmen zu können, schien in greifbare Nähre gerückt.[35]

Am 8. Februar 1815 wurde eine Kommission mit den Vorbereitungen zu weiteren Länderteilungen betraut. Preußen erhielt außer Großpolen und dem sächsischen Landesteil als Entschädigung für die Abtretung Ostfrieslands und Hildesheims an Hannover, Ansbachs und Bayreuths an Bayern, Lauenburgs an Dänemark aus den harten Tilsiter Friedensauflagen,[36] welche als Demütigung empfunden wurden, die Städte Kleve und Berg sowie den größeren Teil des linken Rheinufers bis an die Saar und Schwedisch-Pommern, sodaß es im Vergleich mit dem Bestand von 1805 zwar territoriale Einbußen hinnehmen mußte, jedoch ein ganzes Drittel an neuen Landeskindern hinzu gewann.[37]

Die Welt- und Seemacht England sicherte sich mit der Vereinigung Belgiens und Hollands unter dem Hause Oranien mit dem neuen Königreich der Niederlande einen strategisch wichtigen Stützpunkt für spätere Eroberungszüge auf dem europäischen Festland. Doch war die Vergrößerung der Niederlande als „Barrierestaat“ zu Frankreich ein weit wichtigerer Faktor.[38]

Zusätzlich gewannen die Briten Malta und die Herrschaft über die ionischen Inseln. Dänemark, das bereits im Jahre 1813 Helgoland an England verlor und an Schweden gegen die Zusicherung von Schwedisch-Pommern Norwegen abgetreten hatte, mußte Schwedisch-Pommern und Rügen für Lauenburg an Preußen abtreten. Schweden erhielt als Entschädigung für Finnland und Schwedisch-Pommern die Anerkennung des Besitzstandes von Norwegen.

In der Schweiz wurde als einzigem Staat die Mediationsakte von 1803 aufgehoben und ein Bund von 22 Kantonen gebildet. In alle Ewigkeit[39] sollte die Schweiz von nun an ein neutrales Land bleiben.

In Italien nahm der Erzherzog Ferdinand das Großherzogtum Toskana wieder in Besitz und erhielt dazu Piombino und Elba, trat jedoch vorläufig Lucca dem spanischen Infanten Karl Ludwig ab. Die Verbündeten hatten in dem Vertrag vom 11. April 1814, welcher den Besitzstand des Hauses Bonaparte regelte, der Gemahlin Napoleons, der Erzherzogin Marie-Luise, das Herzogtum Parma auf Lebenszeit zugesprochen.

Herzog Franz von Este bekam Modena zurück, Genua wurde mit dem wiederhergestellten Königreich Sardinien vereinigt.

Der Kirchenstaat wurde in früherem Umfang restauriert, mit der Ausnahme, daß Österreich den Teil Ferraras am linken Po-Ufer und das Besatzungsrecht der Plätze Ferrara und Comacchio behielt.

Österreich selbst erhielt in Italien die Lombardei und Venetien nebst Friaul, Istrien und Dalmatien. Des weiteren kehrten Tirol, Vorarlberg, Salzburg und Galizien unter den Herrschaftsbereich der Habsburger zurück.[40]

3. Napoleons Rückkehr und der entgültige Sieg der Allianz

Obwohl Napoleon im Vertrag vom 11. April 1814 auf die Insel Elba verbannt wurde, wurzelte die Furcht vor dem Korsen noch tief im Bewußtsein der Alliierten. Wie sich am Abend des 5. März 1815 zeigen sollte, war diese Angst nicht unbegründet. Mitten in die Schlußverhandlungen des Wiener Kongresses platzte die Nachricht, Napoleon habe die Insel verlassen. Drei Tage darauf bestätigte ein Kurier diese Schreckensnachricht und verkündete zugleich, Napoleon sei an der Küste der Provence an Land gegangen.

Die Kongreßteilnehmer waren entsetzt, konnten sich jedoch zu Besonnenheit und entschlossenem Handeln durchringen.[41] Die Verhandlungen wurden fortgesetzt, und am 13. März erklärte Metternich im Namen der Koalition alle mit Napoleon getroffenen Vereinbarungen vom April des Vorjahres für gegenstandslos. Napoleon habe wieder einmal den Frieden Europas auf das Empfindlichste gestört und somit jeglichen Schutz der Gesetze und bürgerlichen Ordnung verwirkt.[42]

In der Folge schmiedeten am 25. März 1815 Österreich, Preußen und Rußland die „Heilige Allianz,“ der sich aufgrund des Anratens der Großmächte neben den Bourbonen die Fürsten und Staaten Europas anschlossen. Dieses Bündnis war zwar nicht Bestandteil der offiziellen Verhandlungen des Kongresses, steht aber inhaltlich in einem engen Zusammenhang mit diesem und bildet einen entscheidenden Eckpfeiler des 1815 entstehenden Metternichschen Systems in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts.

Das von den drei „Gründernationen“ verabschiedete Manifest rief zur christlichen Brüderlichkeit[43] auf und stellte sich damit in direkten Gegensatz zum „Freiheit-Gleichheit-Brüderlichkeit“ der Französischen Revolution.

Metternich, der diesem Bund anfangs skeptisch gegenüberstand, hat dabei aus dem ursprünglichen Entwurf, der von einem Bündnis der „Völker und Heere“ sprach, in seiner endgültigen Fassung ein „Bündnis der Herrscher“ gemacht, was ihm später von progressiven Strömungen der Zeit immer wieder zum Vorwurf gemacht wurde.[44]

Während eine besondere Kommission die Vorbereitungen zum letzten entscheidenden Schlag gegen den Korsen traf, bemühten sich die übrigen Diplomaten, die Verhandlungen zu einem raschen Ende zu bringen.

Vor dem Hintergrund dieser längst als überwunden geglaubten Bedrohung konnte auch Preußen noch einige vorteilhafte Ergebnisse erzielen. Um für die Abwehr Napoleons von weiteren Querelen frei zu bleiben, verfügten die Delegierten zugunsten der deutschen Staaten kurzerhand weitere Entschädigungen.

Erwähnenswert ist an dieser Stelle die Anerkennung der großen Mittelstaaten im südlichen und mittleren Deutschland. Die Entscheidung über die Stellung der mediatisierten Staaten behielt der Kongreß meist den beteiligten Herrschern und dem Deutschen Bund vor.

Eine vom Ausschuß ausgearbeitete und von den Bevollmächtigten unterschriebene sogenannte „Schlußakte“ oder „Generalakte“ vom 9. Juni 1815 faßte die Resultate des Kongresses zusammen. Der hierbei wahrscheinlich wichtigste Punkt war Artikel 13, der die Schaffung einer landständischen Verfassung in allen Teilen der Unterzeichnerstaaten vorsah. Allerdings ließ die Klausel offen, wann diese Neuerung von den Souveränen auch in die Tat umgesetzt werden müsse. Gerade Österreich sträubte sich vehement hiergegen, da man die Bestätigung revolutionärer Forderungen nicht „riskieren“ wollte.

Die Artikel 15-64 betrafen lediglich die deutschen Staaten und bezogen sich hauptsächlich auf die neue territoriale Gestaltung derselben. Außerdem enthielt die Akte auch die Gewährleistung der Bundesakte mit ihren wichtigen Vereinbarungen. Am Tag der Unterzeichnung der Schlußakte kamen zum ersten Mal seit Beginn der Verhandlungen alle Teilnehmer des Wiener Kongresses gemeinsam zusammen. Der 9. Juni 1815 war der Tag, an dem der Kongreß zum ersten und letzten Mal tagen sollte.

C. Schlußbetrachtung

An den Kongreß reihten sich der Sieg der Verbündeten bei Waterloo und der zweite Pariser Frieden vom 20. November 1815, der die Schlußakte schon insofern veränderte, als Frankreich zur Sicherheit Europas einige Gebiete, nämlich Savoyen, Landau und das Saargebiet abtreten mußte.

Mit der Eindämmung Frankreichs und der Revision der napoleonischen Eroberungen auf territorialem und ideellem Gebiet hatte der Kongreß sein Hauptziel erreicht. Preußen, Österreich und Rußland, also die Heilige Allianz, konnte auf Kosten des revolutionären Frankreichs und des ohnmächtigen Polen genesen, um gemeinsam mit Großbritannien und dem nun restaurierten Frankreich als Pentarchie im Gleichgewicht der Kräfte Europas Frieden für die nächsten Jahrzehnte zu gewährleisten.

Künftige Konflikte würden jetzt auf diplomatischem Wege gelöst und aus Europa eine Region der Stabilität und des Friedens werden. Dieser Zustand sollte bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts andauern.[45]

Was die Gestaltung der inneren staatlichen Zustände angeht, war der Kongreß klar von restaurativen Grundsätzen und einer grundsätzlichen Ablehnung gegenüber allen revolutionären, liberalen und nationalen Bestrebungen geprägt. Für die deutschen Staaten war die Schaffung des Deutschen Bundes das zentrale Ergebnis des Kongresses. Aber der Deutsche Bund war aus Sicht vieler Zeitgenossen primär ein Instrument zur Unterdrückung nationaler und liberaler Bewegungen.[46]

Die verordnete Ruhe in Europa durch den Wiener Kongreß, die eine Rückkehr auf vornapoleonische Zustände vorsah und die Bevölkerung in die Zeit vor 1789 versetzen sollte, war nicht von langer Dauer. Restauration und Unterdrückung nationaler, liberaler und demokratischer Bestrebungen drängten das zu neuem Selbstbewußtsein gelangende Bürgertum geradezu, dem Metternichschen Staatensystem mit der Zeit immer stärkere Widerstände entgegenzusetzen.

Bibliographie:

de Bertier de Sauvigny, Guillaume: Metternich. Staatsmann und Diplomat im Zeitalter der Restauration, 3. Aufl., München 2002.

Botzenhart, Manfred: Reform, Restauration und Krise. Deutschland 1789-1847 (Moderne Deutsche Geschichte), 2. Aufl., Frankfurt 1989.

Braubach, Max: Von der Französischen Revolution bis zum Wiener Kongreß (Gebhardt. Handbuch der deutschen Geschichte, Bd. 14), 9. Aufl., München 1987.

Cooper, Duff: Talleyrand, Leipzig 1935.

Fehrenbach, Elisabeth: Vom Ancien Régime zum Wiener Kongreß (Oldenbourg Grundriß der Geschichte, Bd. 12), 4. Aufl., München 2001.

Griewank, Karl: Der Wiener Kongreß und die Neuordnung Europas 1814/15, 2. Aufl., Leipzig 1954.

v. Ilsemann, Alexandra: Die Politik Frankreichs auf dem Wiener Kongreß. Talleyrands außenpolitische Strategien zwischen Erster und Zweiter Restauration (Beiträge zur deutschen und europäischen Geschichte, Bd. 16), Hamburg 1996.

Kissinger, Henry: Das Gleichgewicht der Großmächte. Metternich, Castlereagh und die Neuordnung Europas 1812-1822, Düsseldorf 1991.

Langewiesche, Dieter: Europa zwischen Restauration und Revolution 1815-1849 (Oldenbourg Grundriß der Geschichte, Bd. 13), 4. Aufl., München 2004.

Siemann, Wolfram: Vom Staatenbund zum Nationalstaat. Deutschland 1806-1871 (Neue Deutsche Geschichte, Bd. 7), München 1995.

Spiel, Hilde (Hrsg): Der Wiener Kongreß in Augenzeugenberichten, München 1978.

Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im Neunzehnten Jahrhundert, Bd. 1, o. Aufl., Leipzig 1928. (1. Aufl. 1879)

[...]


[1] Siehe Fehrenbach, Elisabeth: Vom Ancien Régime zum Wiener Kongreß (Oldenbourg Grundriß der Geschichte, Bd. 12), 4. Aufl., München 2001, S. 119.

[2] Vgl. v. Ilsemann, Alexandra: Die Politik Frankreichs auf dem Wiener Kongreß. Talleyrands außenpolitische Strategien zwischen Erster und Zweiter Restauration (Beiträge zur deutschen und europäischen Geschichte, Bd. 16), Hamburg 1996, S. 84.

[3] Siehe v. Ilsemann, Die Politik Frankreichs auf dem Wiener Kongreß, S. 56.

[4] Ebd., S. 13.

[5] Die Zahlen variieren, je nach Quelle, zwischen 450 und 700, vgl. Treitschke (450) und Meyers Conversationslexikon 1880 (700)

[6] Vgl. Spiel, Hilde (Hrsg): Der Wiener Kongreß in Augenzeugenberichten, München 1978, S. 13.

[7] Siehe Braubach, Max: Von der Französischen Revolution bis zum Wiener Kongreß (Gebhardt. Handbuch der deutschen Geschichte, Bd. 14), 9. Aufl., München 1987, S. 151.

[8] Kissinger schreibt dieses Zitat dem Fürsten von Lüttich mit folgendem Wortlaut zu: „Le Congés danse, mais il

ne marche pas“ und kommentiert diesen Ausspruch, daß man übersah, „daß der Kongreß in eine Falle tanzte.“, Vgl. Kissinger, Henry: Das Gleichgewicht der Großmächte. Metternich, Castlereagh und die Neuordnung Europas 1812-1822, Düsseldorf 1991, S. 187.

[9] Siehe Spiel, Wiener Kongreß, S. 1.

[10] Vgl. Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im Neunzehnten Jahrhundert, Bd. 1, Leipzig 1928, S. 587.

[11] Vgl. Treitschke, Deutsche Geschichte, Bd.1, S. 589.

[12] Während einer Unterredung am 26. Juli 1813 in Dresden erklärte Napoleon gegenüber Metternich: „Eure Herrscher, geboren auf dem Throne, können sich zwanzigmal schlagen lassen und doch immer wieder in ihre Residenz zurückkehren; das kann ich nicht, ich, der Sohn des Glücks! Meine Herrschaft überdauert den Tag nicht, an dem ich aufgehört habe, stark und folglich gefürchtet zu sein.“, Siehe Fehrenbach, Vom Ancien Régime zum Wiener Kongreß, S. 124.

[13] Ebenso Ilsemann, Die Politik Frankreichs auf dem Wiener Kongreß, S. 59.

[14] Siehe Kissinger, Das Gleichgewicht der Großmächte, S. 99.

[15] Siehe Fehrenbach, Vom Ancien Régime zum Wiener Kongreß, S. 124.

[16] In der Präambel der „Charte constitutionelle“, die mit Ludwigs XVIII. Rückkehr am 4. Juni 1814 den Franzosen verkündet wurde, datierte man ausdrücklich „im 19. Jahr der Regierung“, um die Legitimität der Bourbonenherrschaft zu demonstrieren. Gerade die napoleontreuen Franzosen empfanden diese neue Ordnung als „Charte octroyée“, wenngleich Frankreich damit die modernste Verfassung Europas besaß, Vgl. Ilsemann, Die Politik Frankreichs auf dem Wiener Kongreß, S. 62-69.

[17] Siehe Braubach, Von der Französischen Revolution bis zum Wiener Kongreß, S. 160.

[18] Vgl. Spiel, Wiener Kongreß, S. 12.

[19] Über diesen berichtet Cooper: „Er wußte es immer so einzurichten, daß er den Tag eines Staatsstreichs so behaglich wie möglich verbrachte. … Talleyrand aber vergaß über der Erfüllung seiner Ministerpflichten auch weiterhin nicht, den Sturz der Regierung vorzubereiten, der er diente, und sich selbst einen Posten in der Regierung zu sichern, die ihr nach seiner Absicht folgen sollte.“, Vgl. Cooper, Talleyrand, S. 117.

[20] Vgl. Treitschke, Deutsche Geschichte, S. 590.

[21] Siehe Cooper, Talleyrand, S. 315.

[22] Siehe Kissinger, Gleichgewicht der Großmächte, S. 169.

[23] Ebenso Griewank, Karl: Der Wiener Kongreß und die Neuordnung Europas 1814/15, 2. Aufl., Leipzig 1954, S. 75.

[24] Vgl. Kissinger, Gleichgewicht der Großmächte, S. 171f.

[25] Siehe Fehrenbach, Vom Ancien Régime zum Wiener Kongreß, S. 129.

[26] Ebenso Bertier de Sauvigny, Guillaume de: Metternich. Staatsmann und Diplomat im Zeitalter der Restauration, 3. Aufl., München 2002, S. 155.

[27] Vgl. Kissinger, Gleichgewicht der Großmächte, S. 182.

[28] Ebd., S. 186.

[29] Ebd., S. 186.

[30] Ebd., S. 186.

[31] Siehe Fehrenbach, Vom Ancien Régime zum Wiener Kongreß, S. 128.

[32] Ebenso Cooper, Talleyrand, S. 100.

[33] Siehe Fehrenbach, Vom Ancien Régime zum Wiener Kongreß, S. 129.

[34] Siehe Ilsemann, Die Politik Frankreichs auf dem Wiener Kongreß, S. 211.

[35] Vgl. Kissinger, Gleichgewicht der Großmächte, S. 202.

[36] Ebenso Ilsemann, Die Politik Frankreichs auf dem Wiener Kongreß, S. 47.

[37] Vgl. Kissinger, Gleichgewicht der Großmächte, S. 199.

[38] Siehe Fehrenbach, Vom Ancien Régime zum Wiener Kongreß, S. 122.

[39] Siehe Ilsemann, Die Politik Frankreichs auf dem Wiener Kongreß, S. 94.

[40] Ebenso Braubach, Von der Französischen Revolution bis zum Wiener Kongreß, S. 153-155.

[41] Ebd., S. 160.

[42] Vgl. Ilsemann, Die Politik Frankreichs auf dem Wiener Kongreß, S. 270f.

[43] Siehe Langewiesche, Dieter: Europa zwischen Restauration und Revolution 1815-1849 (Oldenbourg Grundriß der Geschichte, Bd. 13), 4. Aufl., München 2004, S. 11.

[44] Vgl. Siemann, Wolfram: Vom Staatenbund zum Nationalstaat. Deutschland 1806-1871 (Neue Deutsche Geschichte, Bd. 7), München 1995, S. 330f.

[45] Kissinger behauptet: „Es folgte eine fast hundertjährige Periode des Friedens, einer Stabilität, die so durchdringend war, daß sie vielleicht zu der späteren Katastrophe mit beitrug.“, Vgl. Kissinger, Gleichgewicht der Großmächte, S. 13.

[46] Siehe Botzenhart, Manfred: Reform, Restauration und Krise. Deutschland 1789-1847 (Moderne Deutsche Geschichte), 2. Aufl., Frankfurt 1989, S. 84.

Final del extracto de 16 páginas

Detalles

Título
Der Wiener Kongreß - Vom Ballhaus am Prater zur Heiligen Allianz
Universidad
http://www.uni-jena.de/
Calificación
1,3
Autor
Año
2007
Páginas
16
No. de catálogo
V111490
ISBN (Ebook)
9783640095421
ISBN (Libro)
9783640115990
Tamaño de fichero
403 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Wiener, Kongreß, Ballhaus, Prater, Heiligen, Allianz, Sven Lachhein
Citar trabajo
Sven Lachhein (Autor), 2007, Der Wiener Kongreß - Vom Ballhaus am Prater zur Heiligen Allianz, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/111490

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