Die Auswirkungen von Umkhonto we Sizwe auf das Apartheidregime in Südafrika


Examination Thesis, 2006

116 Pages, Grade: 2,0


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Aufbau der Arbeit
1.2 Methodik und Forschungsstand

2. Das Apartheidregime
2.1 Die geistige Legitimation der Apartheid
2.2 Rassistische Diskriminierungen unter britischer Herrschaft
2.2.1 Die Südafrikanische Union
2.3 Die Entwicklung der Apartheid
2.3.1 Die Ära Malan
2.3.2 Die Ära Verwoerd
2.3.3 Die Ära Vorster
2.3.4 Die Ära Botha

3. Der Afrikanische Nationalkongress (ANC)
3.1 Kurzer historischer Überblick
3.1.1 Der Beginn des ANC
3.1.2 Die Wandlung des ANC zur Massenbewegung
3.1.3 Der Wahlsieg der National Party 1948
3.1.4 Die Freedom Charter
3.2 “Sebatana ha se bokwe ka diatla

4. Umkhonto we Sizwe (MK)
4.1 Die Entscheidung für den militanten Widerstand
4.2 Der Aufbau von Umkhonto we Sizwe
4.2.1 Rahmenbedingungen
4.2.2 Der strukturelle Aufbau
4.3 Die Geburt von Umkhonto we Sizwe
4.4 Das Operieren im Ausland 1965-1976
4.4.1 Die Allianzen des MK
4.4.2 Die Morogoro Konferenz
4.5 Die Rückkehr des politischen Widerstandes, 1976-1985
4.6 Die finale Phase 1984-1988
4.6.1 Die Kabwe Konferenz

5. Fazit

Literaturverzeichnis

Anhang

A Manifesto of Umkhonto We Sizwe B Operation Mayibuye

C Die wichtigsten Apartheidgesetze auf Englisch

D Freedomcharter

E Beantworteter Fragebogen von Denis Goldberg

F Karte: Südliches Afrika

Diagramm A: Organisationsstruktur des MK nach Barrell

Diagramm B: Organisationsstruktur des MK nach Barrell

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Mit der Regierungsbildung unter der National Party 1948 begann in Südafrika der Aufbau eines politischen Systems, welches die wit baaskap, die weiße Herrschaft über alle Rassen, als Leitsatz beinhaltete. Dieses Regierungssystem, Apartheid genannt, war einzigartig auf der Welt.

Mit der Verwirklichung dieses Leitsatzes begann auch eine neue Ära des Kampfes gegen diese diskriminierende Politik. Zunächst pazifistisch wandelte sich die Strategie zweier Widerstandsbewegungen am 16. Dezember 1961 zum bewaffneten Kampf.

Umkhonto we Sizwe (MK), der militärische Arm des Afrikanischen Nationalkongresses (ANC) und der Südafrikanischen Kommunistischen Partei (SACP), war die treibende Kraft in dem bewaffneten Kampf, der offiziell mit den freien Wahlen im April 1994 endete. Jedoch ist die Zeitspanne von der Gründung des MK bis zur Legalisierung des ANC im Jahre 1990 die bedeutsamste Periode für die Forschung.

Zurzeit gibt es wenige wissenschaftliche Abhandlungen über Umkhonto we Sizwe oder die Funktion, die Aufgaben, das Programm, die Strategie und den Erfolg dieser Organisation. Dies hängt zum einem mit der mangelhaften Quellenlage zusammen, die aus dem Untergrundstatus der Organisation resultierte. Zum anderen hängt es mit der Tatsache zusammen, dass Umkhonto we Sizwe doch eng mit dem ANC (und dem SACP) assoziiert wurde, obwohl ursprünglich als unabhängige Organisation gegründet. Nach einigen Jahren wurden die Bezeichnungen sogar synonym benutzt, sodass eine klare Trennung kaum möglich ist. Der Hauptunterschied zwischen dem MK und dem ANC war, dass Umkhonto we Sizwe die militärische Komponente des Kampfes gegen das Apartheidregime übernahm und der ANC die politische. Dieser Unterschied verschwamm jedoch zunehmend. Ab den 80er Jahren wurden die einzelnen Abteilungen der jeweiligen Organisationen sogar einem gemeinsamen Gremium unterstellt, dem Political-Military Council (PMC), und sämtliche Mitglieder des ANC sollten sich einer verpflichtenden militärischen Ausbildung unterziehen.

Diese Ausbildung wurde jedoch aufgrund der innen- und außenpolitischen Veränderungen seit Ende der 80er Jahre nur von wenigen Mitgliedern vollzogen.

Nichtsdestotrotz wird diese Arbeit Umkhonto we Sizwe behandeln, um die Auswirkungen der Organisation auf die Apartheidpolitik Südafrikas zu analysieren. Da diese Problematik schwer zu operationalisieren und differenzieren ist, wird der Schwerpunkt auf die Kausalität bzw. die Kausalzusammenhänge gelegt, d.h. zwischen den Intentionen und Aktionen des MK sowie den Gegenaktionen der südafrikanischen Regierung.

Was waren die Zielsetzungen von Umkhonto we Sizwe ? Wie sollten diese Ziele erreicht werden? Wurden diese Ziele erreicht? Wie bzw. warum wurden diese Ziele erreicht? Welche Ziele wurden nicht erreicht?

1.1 Aufbau der Arbeit

In der folgenden Arbeit wird die geschichtliche Entwicklung von Umkhonto we Sizwe von der Gründung im Jahre 1961 bis zum Niedergang mit der Unterzeichnung des New York Accords 1988 dargestellt.

Zunächst wird die theoretische Grundlage des Apartheidsystems erläutert und ein geschichtlicher Überblick über das Apartheidsystem aufgezeigt, um einen Einstieg in die Thematik zu finden. Dabei wird auch auf die rassistische Politik vor 1948 eingegangen, um die sozio-politische und -kulturelle Entwicklung der diskriminierenden Politik gegenüber der schwarzen Bevölkerung zu verdeutlichen.

Anschließend wird durch den historischen Überblick des ANC der Ursprung von Umkhonto we Sizwe erläutert. Dabei wird besonders die Wandlung zur Massenbewegung und die Hinwendung zum militanten und militärischen Kampf hervorgehoben.

Anhand exemplarischer Ereignisse werden im Hauptteil, dem Kapitel 4, die Entwicklung von Umkhonto we Sizwe und die damit einhergehenden politischen und militärischen Veränderungen dargestellt, um die Auswirkungen auf die Apartheidpolitik in Südafrika zu analysieren. Hierbei werden sowohl die erreichten Zielsetzungen als auch die Niederlagen dargestellt, um die Auswirkungen auf das Apartheidregime erörtern zu können.

Den Abschluss bildet eine allgemeine Zusammenfassung, die die Ergebnisse der Arbeit noch einmal aufgreift. Abschließend werden die Ergebnisse resümiert.

1.2 Methodik und Forschungsstand

Aufgrund der geringen Quellenlage gibt es vergleichsweise wenige akademische Abhandlungen zum Aufbau und der Entwicklung von Umkhonto we Sizwe. Dies hängt, wie bereits erwähnt, mit dem Untergrundstatus dieser Organisation zusammen. Historiker beginnen erst mit der Erforschung dieser Thematik, werden jedoch mit diversen Problemen konfrontiert. Zum einen ist diese Thematik in Südafrika hoch politisiert und zum anderen befinden sich noch immer viele Quellen und Dokumente außerhalb Südafrikas. Die Regierung beginnt zwar mit der Aufarbeitung bzw. fördert diese; jedoch sollte man bedenken, dass die meisten Politiker, die aktuell ein Amt innehaben, aktive Kämpfer des ANC und sogar von Umkhonto we Sizwe waren.

Nennenswerte akademische Abhandlungen sind Umkhonto We Sizwe – its role in the ANC’s onslaught against white domination in South Africa, 1961- 1988 von Cornelius J. Brink le Roux, Negotiating for civilian control: strategy and tactics of Umkhonto we Sizwe (MK) in the democratic transition of South Africa von Lekoa Solomon Mollo, The role of Umkhonto we Sizwe in the creation of a democratic civil-military relations tradition von James Ngculu und The other armies: A brief historical overview of Umkhonto We Sizwe (MK), 1961 – 1994 von Rocky Williams. Auch die Arbeiten von Tom Lodge und Martin Legassick sind für die Bearbeitung dieser Thematik von großer Bedeutung.

Außerdem gibt es einige autobiographische Stellungnahmen, die sich mit dem militärischen Flügel des ANC und SACP befassen. Hier sind vor allem die Werke von Thula Bopela & Daluxolo Luthuli, von Nelson Mandela und Ronnie Kasrils zu nennen.

Institutionen, die sich derzeit der Erforschung der Apartheidgeschichte und besonders der Geschichte von Umkhonto we Sizwe widmen, sind die MK Veterans Association, das Centre for the Study of Violence and Reconciliation, die Walter and Albertina Sisulu Knowledge and Heritage Unit und das Truth and Reconciliation Committee.

Für die vorliegende Arbeit hat die Verfasserin die Hilfe der Mitarbeiter der diversen Institutionen in Anspruch genommen sowie die im Literaturverzeichnis angegebenen akademischen Abhandlungen. Zudem wurden die vom ANC Head Office zugänglich gemachten Dokumente unterstützend hinzugezogen.

Hinzu kommt ein nach Vorgaben von Siegfried Lamnek1 erstellter Fragebogen, der an vier bekannte ehemalige MK-Kämpfer geschickt wurde.2 Die Befragung von ehemaligen MK-Kadern anhand eines Fragebogens ist laut Dr. Raymond Suttner von der Walter and Albertina Sisulu Knowledge and Heritage Unit (University of South Africa) problematisch, da viele Informationen „geschönte“ Versionen sind.3 Außerdem gibt es zu wenige Kämpfer, die sich interviewen lassen. Hugo van der Merwe vom Centre for the Study of Violence and Reconciliation gibt an, dass viele Veteranen ihre Tätigkeiten als aktive MK Mitglieder geheim halten bzw. der Forschung gegenüber verschlossen sind, da sie sich von der Forschung falsch dargestellt und von der Regierung ignoriert fühlen.

Dies erklärt, warum die Verfasserin nur einen ausgefüllten Fragebogen für diese Arbeit vorweisen kann.

Für das bessere Verständnis dieser Arbeit hat sich die Verfasserin der Terminologie der in Südafrika gängigen Klassifizierungen der einzelnen ethnischen Gruppierungen bzw. Rassen angepasst. Die südafrikanische Bevölkerung in vier Rassen aufgeteilt: Schwarz, Weiß, Farbig und Inder. Zusätzlich gibt es noch eine Unterscheidung zwischen den Weißen niederländischer Herkunft und den Weißen britischer Herkunft. Die Begriffe „Afrikaaner“ und „Afrikander“ bezeichnen einen weißen Südafrikaner niederländischer Herkunft.

2. Das Apartheidregime

Der afrikaanse Terminus Apartheid setzt sich aus den Wörtern apart („einzeln, getrennt“) und hide („Haut“) zusammen und bedeutet Rassentrennung. Zudem enthält es die Konnotation der wit baaskap, der weißen Herrschaft über alle Rassen und bezieht sich hauptsächlich auf das südafrikanische Regierungssystem von 1948 bis 1994.4

Zum Verständnis dieses politischen Gebildes ist ein Überblick über die Jahre 1948 bis 1989 ausreichend, da diese Periode die wesentlichen Elemente des Rassentrennungssystems beinhaltet.

Bevor jedoch die politische Entwicklung des Apartheidsystems betrachtet wird, soll im Folgenden sowohl der Weg von der rassistischen Diskriminierung zum System der Apartheid als auch der kulturhistorische Kontext beleuchtet werden.

2.1 Die geistige Legitimation der Apartheid

Die geistige Legitimation der Apartheid basierte auf „ dem irrationalen Gefühl einer Überlegenheit des weißen Christen über die Schwarzen und Heiden, aber auch in der realen Erfahrung einer tatsächlichen technisch- zivilisatorischen Überlegenheit, die die Europäer bei ihrem dynamischen Ausgreifen nicht nur in Südafrika sondern in allen Teilen der Welt machen konnten.“5 Dabei spielte die Tatsache, dass es sich hauptsächlich um nordeuropäisch-protestantische Siedler mit calvinistischem Hintergrund handelt eine entscheidende Rolle. Denn „auf den calvinistischen Doktrinen [der Prädestinationslehre] vor allem des 19. Jahrhunderts wurzelten der burische Glaube, ein auserwähltes Volk mit in Afrika zu erfüllendem göttlichen Auftrag [der Glaubens- bzw. der Kulturmission] zu sein, ebenso wie der Glaube an eine auch religiös zu begründende Überlegenheit des Weißen über den Schwarzen.“6

Um wen handelt es sich bei dem „Volk der Buren“? Die frühen Buren werden laut der Historikerin Freda Troup am besten durch die afrikaanse Redewendung „ die boer met sy bybel en sy roer7 („der Bure mit seiner Bibel und seinem Gewehr“) charakterisiert. Das heißt, dass es sich bei den frühen Buren hauptsächlich um wenig gebildete, einfache Menschen handelte, die sich als eigenes Volk – sie bezeichneten sich selbst als „weißer Stamm Südafrikas“ – über ihren Glauben, aber vor allem über ihre Sprache definierten. Das Afrikaans entwickelte sich im Laufe der Jahrhunderte und distanzierte die Buren geistesgeschichtlich von ihrem Ursprungsland. Außerdem bewirkte die geographische Isolierung zwangsläufig eine autarke Entwicklung. „[D]ie Kolonie verpasste anderthalb Jahrhunderte westlicher Geistesgeschichte, verschlief den Rationalismus, die Aufklärung [und] die französische Revolution.“8

Somit liegt die Rechtfertigung für das politische System der Apartheid in der geistesgeschichtlichen Entwicklung einer weißen Population holländischen Ursprungs in Südafrika.

2.2 Rassistische Diskriminierungen unter britischer Herrschaft

Das politische System der Apartheid basierte im Wesentlichen auf einem gesellschaftlichen Verständnis bzw. einer Ordnung, die ihren Ursprung in der Kolonialisierung des Kaps und Natals findet und sich vor allem seit der Eroberung Südafrikas durch die Briten im Jahre 1806 manifestierte.

Es lassen sich die essentiellen Elemente der Apartheid wie Passgesetze, Homelands bzw. Bantustans und Kontraktarbeit unter britischer Herrschaft nachweisen. So erging bereits 1809 das „Hottentottengesetz“, nach dem sich alle Khoikhoi und San9 als Arbeiter auf einer weißen Farm registrieren lassen mussten.“10 Dieses beinhaltete auch die Pflicht des Mitführens eines Passes bei Reisen, der aus einem Stück Holz oder Metall bestand auf dem die Zustimmung des Arbeitgebers vermerkt war.

Die Entdeckung von Diamanten (1867) und Gold (1886) bildete eine Zäsur in der südafrikanischen Geschichte. Es kam zu einer rapiden Entwicklung auf dem Wirtschaftssektor und der Arbeitsmarkt konnte den Bedarf an einfachen und kostengünstigen Arbeitern in der Region um den Witwatersrand bei Johannesburg nicht decken. Auf der anderen Seite gab es wiederum Regionen, wie die Burenrepublik Natal, die einen Arbeiterüberschuss besaß und somit zur Entspannung der Lage einen „Volksraad [bzw.] ein Eingeborenenreservat“11 einrichteten. So kam es zu einer Reihe von Regelungen und Gesetzen, die nicht nur das Recht auf Grund und Boden reglementierten, sondern auch die Bewegungsfreiheit der schwarzen Bevölkerung (s. Kap. 3.1.1).

2.2.1 Die Südafrikanische Union

Noch vor der Gründung der Südafrikanischen Union 1910, wurde heftig über die rechtliche Stellung der Schwarzen debattiert.

Bereits zwischen 1903 und 1905 erörterte eine Kommission, die South African Native Commission (SANAC), eine gemeinsame Ethnienpolitik in den Provinzen Natal, Kapkolonie, Orange Free State und Transvaal. Da man in Natal bereits eine Native Administration etabliert hatte, nahm man sich dieses „Vorbildes“ an und weitete diese Behörde de facto im ganzen Land aus; auch wenn die gesetzliche Grundlage dafür mit dem Native Administration Act erst 1927 geschaffen wurde.

Die burischstämmigen Weißen bestanden bei der Gründung der Union darauf, dass Schwarze kein Wahlrecht erhielten; die britischstämmigen Weißen - die durch die Politik des Empires geprägt waren und mit dem Ordinance Act of 1841 die gesetzliche Gleichstellung aller Südafrikaner festgeschrieben hatten – wollten sich der rassistischen Politik nicht vollkommen anschließen. Man einigte sich schließlich darauf, den Schwarzen keinerlei politische Macht zu gewähren. „Erhalten blieb den Coloureds und Schwarzen jedoch das Recht, weiße Vertreter in das Parlament zu wählen.“12 Dies allerdings auch nur in der Kapregion.13

Die wahrscheinlich einschneidendste Maßnahme der Native Administration war der Native Land Act im Jahre 1913, welcher den Afrikanern verbot, Land außerhalb der Reservate zu kaufen, mieten oder zu nutzen.14 Der Natives Land Act beinhaltete die territoriale Ausgliederung der schwarzen Bevölkerung bzw. die Aufteilung Südafrikas in Gebiete für Weiße und Schwarze. Die so geschaffenen Territorien – die Vorgänger der Homelands – stellten nur 7,3% der Gesamtfläche Südafrikas dar, insgesamt also etwa 8.9 Mio. Hektar. Der Native Trust and Land Act von 1936 erweiterte das Territorium um weitere 6,2. Mio. ha auf 13% der Gesamtfläche Südafrikas.

Diese Maßnahmen forcierten somit das System der Wanderarbeit, d.h. die Schwarzen gingen in Strömen als billige Arbeitskräfte in die Städte.

Leo Kuper beschreibt in seiner Arbeit ‘ African Nationalism in South Africa 1910 – 1964’ die Situation wie folgt: „Die Schwarzen verloren den Zugang zum Land, sie durften von ihm leben als Arbeiter, Hirten, Pächter oder Mieter. Die Gesetzgebung über die Ländereien ratifizierte die Eroberungen des 19. Jahrhunderts, vertrieb viele Schwarze aus ihren traditionellen Gemeinschaften und transformierte sie inter alia in ein landloses und leicht auszubeutendes Proletariat. Die Arbeitsgesetze und -verordnungen verfolgten ein stetes Muster der Diskriminierung zwischen Weißen und Schwarzen hinsichtlich der Arbeitsmöglichkeiten, der Arbeitsbedingungen und der Anerkennung des Arbeiters.“15

Der Fokus der Südafrikanischen Union lag zu dieser Zeit auf der Separationspolitik, welche später als Grand Apartheid bekannt werden sollte. Dies wurde 1923 im Natives Urban Areas Act auf die Städte erweitert, d.h. die Städte wurden grundsätzlich als „weiße Wohnorte“ angesehen und Schwarze hatten lediglich ein eingeschränktes Aufenthaltsrecht. Dies wiederum verschärfte die Passbestimmungen für die Afrikaner.

Die Anfänge der Segregationspolitik, die später als Petty Apartheid bezeichnet wurden, sind allerdings schon in der jungen Südafrikanischen Union zu finden. So legte der Mines and Works Act bereits 1911 die unterschiedliche Stellung und Bezahlung der weißen und schwarzen Arbeiter fest. Zudem schloss es Afrikaner aus diversen Berufszweigen aus. Der Immorality Act stellte schon 1927 den sexuellen Kontakt zwischen Schwarzen und Weißen unter Strafe.

Der Zweite Weltkrieg hatte zu einem Wirtschaftsboom geführt, der besonders die schwarze Bevölkerung betraf, denn die weißen Arbeitskräfte waren an die Front geschickt worden. Somit kam es zu einem Prozess der Urbanisierung, der prozentuale Anteil der Afrikaner in den Städten stieg von 12,6% im Jahre 1911, über 23,7% im Jahre 1946, auf 32.1% im Jahre 195116Außerdem nahm der Frauenanteil zu, der bis dato durch die Verweigerung der Aufenthaltsgenehmigungen gering gehalten wurde. Durch die stärkere Einbindung innerhalb der Wirtschaft und durch die Teilnahme am Krieg wuchs das politische Gewicht der Afrikaner, was wiederum „eine latente Bedrohung […der weißen] privilegierten Stellung in der Zeit nach Kriegsende“17 verursachte.

Um dem Urbanisierungsprozess zu begegnen, erließ die Regierung 1945 den Natives Urban Areas Consolidation Act, der den städtischen Behörden außerordentliche Befugnisse einräumte. So durfte sich kein Afrikaner ohne Genehmigung innerhalb der Stadt aufhalten und das Wohnrecht für die in den Stadtgebieten geborenen Schwarzen und deren Familien wurde eingeschränkt.

Die Ethnienpolitik, vor allem der Umgang mit der afrikanischen Stadtbevölkerung, stand im Mittelpunkt des ersten südafrikanischen Wahlkampfes in Friedenszeiten im Jahre 1948. Während die Regierung unter Premierminister Smuts18 die schrittweise Lockerung der Diskriminierungsgesetze erwog, befürwortete die Nasionale Party (NP) unter dem protestantischen Geistlichen Daniel Francois Malan19 eine strikte Rassentrennung, die unter dem Terminus „Apartheid“ zusammengefasst wurde.

Das Bündnis aus NP und der Afrikaner Party (AP) ging aus der Wahl am 26. Mai 1948 als Sieger hervor.

2.3 Die Entwicklung der Apartheid

Das Wahlprogramm Malans, welches die wit baaskap durch die Apartheid propagierte, brachte der National Party die entscheidende Stimmengewalt.

Um das Apartheidsystem als solches zu etablieren, musste die Regierung unter Premierminister Malan zunächst ihre Macht absichern. Dies geschah durch zwei entscheidende Maßnahmen: zum einen wurden sämtliche Coloureds von der allgemeinen Wählerliste der Kapprovinz entfernt und zum anderen begann die Regierung mit einer rigiden „Afrikaanersierung des öffentlichen Lebens.“20 Es kam zu einem gezielten Austausch Englisch sprechender Weißer durch Afrikaaner in sämtlichen Bereichen des öffentlichen Lebens, sowie des Militärs. Dies führte unweigerlich zu einer enormen Expansion des Öffentlichen Dienstes und der Bürokratie.

Interessanterweise gab es zu dieser Zeit kaum ein Land, welches sich so entschieden dem Kampf gegen den Kommunismus widmete, aber dennoch derartig in den Arbeitsmarkt eingriff wie die Südafrikanische Union nach dem Wahlsieg Malans.

Die Apartheidgesetzgebung der National Party beruhte in den folgenden Jahrzehnten im Wesentlichen auf sieben Säulen:

1. Die strikte Definition von Rassen,
2. Partizipation an politischen Prozessen ist Weißen vorbehalten,
3. Separate Institutionen und Territorien für die Afrikaner,
4. Geographische Trennung der Rassen in der Stadt und auf dem Land,
5. Kontrolle der afrikanischen Migration in urbane Gebiete
6. Strikte Segregation des Arbeitsmarktes,
7. Petty Apartheid21, d.h. rigorose Segregation sämtlicher Einrichtungen des täglichen Lebens.22

2.3.1 Die Ära Malan

Eine Auflistung aller Apartheidgesetzgebungen ist kaum möglich, doch im Folgenden werden die wichtigsten Entwicklungen aufgeführt.

In die Regierungszeit Malans (1948-1954) wurden so weit reichende Gesetzte verabschiedet, dass man die Periode als Gerüst der Apartheid bezeichnen kann. „Ideologischer think tank”23 für den Aufbau des Apartheidregimes war das South African Bureau of Racial Affairs (SABRA). Es lieferte der Regierung Empfehlungen für den Umgang mit Südafrikas nicht-weißer Bevölkerung.

Besonders das Jahr 1950 kann als tragende Stütze des Apartheidkonstruktes bezeichnet werden, denn es bildet mit seinen folgenschweren Gesetzen und Regeln einen wichtigen Ausgangspunkt für die innenpolitische Entwicklung der folgenden Jahrzehnte.

Die südafrikanische „Pigmentokratie“24, der der Population Registration Act (1950) zugrunde liegt, gehört zu den Grundpfeilern des Apartheidssystems. Es regelt die gesetzliche und gesellschaftliche Einordnung jedes Südafrikaners in die schwarze, weiße, farbige, indische bzw. asiatische Rassenkategorie. Zudem erhielt die Gruppe der Coloureds zusätzlich weitere Untergruppen, auf die im Folgenden nicht weiter eingegangen wird.

Die Einordnung der Menschen erfolgte aufgrund der Hautpigmentierung, dem äußeren Erscheinungsbild, sowie soziokulturellen Kriterien, wie dem sozialen Umfeld. Dabei nahmen die Verfahren der Klassifizierung absonderliche Ausmaße an. Neben der Breite der Nasenflügel und der Fingernägel, wurde den Betroffenen unter anderem ein Kamm oder Stift ins Haar gesteckt; blieb der Gegenstand im Haar stecken, „so galt dies als Beweis für afrikanische Abstammung.“25

Im Zuge der Umsetzung dieses Gesetzes wurden Familien auseinander gerissen und oftmals mussten sich die Betroffenen nach juristischen Verhandlungen umklassifizieren lassen. Allein von 1950 bis 1966 gab es ca.

25.000 Zweifelsfälle, die nochmals überprüft wurden und gegebenenfalls zu einer Umklassifizierung führte.26

Die jeweilige Kategorisierung bestimmte folglich dauerhaft die politischen Rechte wie auch den sozialen und wirtschaftlichen Status des Einzelnen.

Zudem ermöglichte diese Klassifizierung dem Staat den „außerehelichen Geschlechtsverkehr zwischen Afrikanern und Weißen“27 besser zu überwachen. Der Immorality Act - eine Erweiterung des Immorality Acts von 1927 - wurde auf alle ethnischen Bevölkerungsgruppen ausgeweitet, d.h. es stellte jede Form sexuellen Kontakts mit einem Angehörigen einer anderen Rasse unter Strafe. Dies beinhaltete auch das Küssen; den Angeklagten drohte ein Strafmaß, dass bis zu zehn Peitschenhiebe und eine Haftstrafe von bis zu sieben Jahre Gefängnis umfasste. Zwischen 1950 und Ende 1989 wurden schätzungsweise 11.500 Menschen auf der Grundlage dieses Gesetzes verurteilt.

Der sich dem Population Registration Act anschließende Group Areas Act (1950) unterteilte das Land in einzelne Gebiete für die einzelnen Rassen und förderte somit die Separationspolitik. Innerhalb der Städte wurden die Wohn- und Geschäftsbezirke nach ethnischer Zugehörigkeit aufgeteilt, wobei die Schwarzen kein Wohnrecht besaßen, was die Entstehung der Townships zur Folge hatte. Aufgrund dieser Rechtslage konnte die Regierung nichtweiße Wohnviertel räumen lassen, um dem Expansionsdrang der weißen Bevölkerung und Wirtschaft nachzukommen. Bekannte Beispiele hierfür sind Sophiatown28 bei Johannesburg oder der District Six29 in Kapstadt.

Zudem bildete es die rechtliche Grundlage für die Schaffung der Homelands innerhalb der Reservate, wie sie vor allem unter Premierminister Hendrik F. Verwoerd30 vorangetrieben wurden.

Der Suppression of Communism Act, der im selben Jahr verabschiedet wurde, ermöglichte es der Regierung – und sämtlichen Folgeregierungen – gegen jegliche Art des Widerstandes vorzugehen. Das Gesetz ließ die Definition des zu bekämpfenden Kommunismus so offen, das praktisch jede Form der Kritik oder des Widerstandes als „Kommunismus“ deklariert werden konnte und somit eine rechtliche Verfolgung ermöglichte. Eine der effektivsten Möglichkeiten war hierbei der „Bann“. Der „südafrikanische Bann“ beinhaltete wie bei dem mittelalterlichen Vorbild die soziale Ächtung, definierte sich aber hauptsächlich durch die Einschränkung oder das Verbot der Rede-, Bewegungs- und Versammlungsfreiheit.

Zudem wurde das bereits bestehende Passsystem unter der National Party weiter ausgebaut. Der Abolition of Passes and Consolidation of Documents Act von 1952 suggerierte zwar die Abschaffung des Passsystems, fand jedoch ausschließlich auf dem Papier statt. Der Pass wurde nun durch ein reference book ersetzt, die ab 1958 obligatorisch waren und womit ein Afrikaner – und ab 1963 auch Afrikanerinnen - ihr Aufenthaltsrecht in einer Stadt nachweisen konnte. Die reference books konnten jederzeit von einem berechtigten Beamten, z.B. einem Polizisten, ohne Begründung eingesehen werden. Das Passsystem sollte vor allem den Zuzug in die urbanen Zentren stoppen, die „Abschiebung“ nicht registrierter Afrikaner in die dafür vorgesehenen Gebiete vorantreiben und die Aufenthaltsbestimmung verschärfen.31

Neben der verschärften Einschränkung der Bewegungsfreiheit, begann die Regierung Malans mit dem Aufbau der Petty Apartheid. Mit dem Separate Amenities Act aus dem Jahre 1953 begann die Trennung des öffentlichen Lebens nach Rassen. Dieses Gesetz hatte den für den weiteren Verlauf des Apartheidregimes wichtigen Grundsatz, dass das öffentliche Leben getrennt, aber nicht gleich sein müsse. Bildungsinstitutionen, Krankenhäuser, Busse, Parkbänke, Parks, Behörden, usw. wurden nach ethnischer Zugehörigkeit getrennt. Ausgenommen waren ausschließlich Straßen und Wege. Diese Trennung bezog sich sowohl auf einen Teilbereich, wie zum Beispiel separate Eingänge und Schalter bei Postämtern, als auch auf die absolute Trennung, wie einem eigenen Bildungswesen für die unterschiedlichen Rassen.

Auch die so genannte Farbenschranke (colour bar) innerhalb des Arbeitsmarktes wurde weiter ausgebaut. Sie basierte ursprünglich auf dem Mines and Works Act von 1911 und wurde 1953 durch den Bantu Education Act von 1953 noch erweitert. Dieses Gesetz stellte sämtliche Schulformen unter staatliche Kontrolle und reglementierte so die Ausgaben für das Schulsystem. Das heißt, dass selbst Missionsschulen unter staatliche Kontrolle gestellt wurden, die bis dato vom Staat unabhängig agierten. Die Missionsschulen waren eine der wenigen Möglichkeiten für Afrikaner eine dem weißen Schulsystem gleichwertige Bildung zu erhalten. Durch die nun folgende Limitierung der Ausgaben für den Bildungshaushalt der Schwarzen wurde ihnen der Zugang zu einer höheren Bildung und somit zu qualifizierten Arbeitsplätzen erschwert.32

2.3.2 Die Ära Verwoerd

In das Amt des Premierministers folgte J. G. Strijdom33 (1954 – 1958), dessen Amtszeit eine Weiterführung der Apartheidpolitik darstellte, jedoch ohne das weitere gravierende Maßnahmen vollzogen wurden.

Sein Nachfolger dagegen wurde aufgrund seiner tief greifenden Erweiterungen des Apartheidsystems als „ Architect of Apartheid34 “ bezeichnet. Der gebürtige Amsterdamer Hendrik Frensch Verwoerd übernahm 1958 das höchste Amt im Staat und hatte es bis zu seiner Ermordung 1966 inne. Diese politische Ära ist „untrennbar mit den Begriffen Homeland und der Grand Apartheid verknüpft“,35 denn die Homelandpolitik basiert auf der Idee, die Stammesgebiete und Reservate in unabhängige Staatswesen zu modifizieren. Dies hätte den Ausschluss der Mehrheit der Bevölkerung aus Südafrika bedeutet und ihnen de jure einen Ausländerstatus gegeben. Verwoerd bezweckte damit die Schaffung eines kleinen, aber hauptsächlich weißen Südafrikas. Gleichzeitig hoffte er auf die Entwicklung unterschiedlicher ethnischer Identitäten, um damit die Entwicklung eines „gesamtsüdafrikanischen Nationalismus“36 unter den Schwarzen zu verhindern. Dieser Tribalismus wurde vor allem durch den Bantu Authorities Act von 1961 gefördert, der „hierarchisch gegliederte Verwaltungsstrukturen (Stammes-, Regional- und Territorialräte)“37 für die einzelnen Reservate einführte. Die Regierung behielt sich dabei das Recht vor, die Politik der Verwaltungsstrukturen zu kontrollieren und die für sie inakzeptablen Stammesführer aus ihrem Amt zu entfernen.

Als erstes Bantustan bzw. Homeland wurde 1963 die Transkei geschaffen. Es folgte in 1977 Bophutatswana, 1979 Venda und 1981 die Ciskei. Diesen „unabhängigen“ Gebilden blieb die Anerkennung verweigert, da sowohl der Premier als auch das Bantustan per se von Pretoria, also der südafrikanischen Regierung, finanziert wurden und die „Marionettenfunktion“ dieser „Staaten“ international bekannt war.

Die 60er und 70er Jahre zeichnen sich überdies durch die Fortsetzung und Weiterführung der Reglementierung des Bildungswesens aus. Für die Regierung „bestand die Rolle der Schwarzen im weißen Südafrika im Wesentlichen darin, Tätigkeiten von untergeordneter Bedeutung in Industrie und Landwirtschaft zu verrichten.“38

So galt die Schulpflicht ausschließlich für weiße Kinder und der Schulbesuch wurde den schwarzen Kindern dadurch erschwert, dass die Lehr- und Lernmaterialien kostenpflichtig waren, für weiße Kinder jedoch kostenfrei. Des Weiteren war der Unterricht für schwarze Kinder nicht kostenfrei. Die ungleiche Schulbildung schlug sich auch im zahlenmäßigen Verhältnis der Schüler zu den Lehrern nieder. Auf 20 weiße Schüler kam ein Lehrer, wohingegen das Verhältnis bei den Schwarzen bestenfalls 50:1 betrug.39 Die Bildungskosten des Staates für einen afrikanischen Schüler betrugen nur 6,5% der Ausgaben für einen weißen Schüler. Dies änderte sich trotz internationalem Protest erst mit der Forderung der Wirtschaft nach höher qualifizierten Arbeitskräften in den 80er Jahren; die Bildungskosten für einen schwarzen Schüler stiegen auf 18% im Vergleich zu den Ausgaben für einen weißen Schüler.

Die Regierung Verwoerd sah sich mit zunehmender Kritik im In- und besonders im Ausland konfrontiert. Der britische Premierminister Harald Macmillan kündigte im Jahre 1960 in seiner Rede mit dem viel sagenden Titel Winds of Change vor dem südafrikanischen Parlament an, dass Großbritannien die aktuelle Apartheidpolitik nicht länger kritiklos hinnehmen würde. Zusätzlich kam es aufgrund des Sharpeville Massakers, am 21.3.1960, zu einem weltweiten Proteststurm.

Um dem zu begegnen unternahm die Regierung diverse „kosmetische Maßnahmen“. Das für die Politik der Schwarzen zuständige Ministerium, die Native Administration, wurde erst in Bantu Administration und später in Administration for Cooperation and Development umbenannt. Ferner wurde der Terminus Apartheid durch den euphemistischen Begriff der „getrennten Entwicklung“ ersetzt. Dieser Begriff konnte sich allerdings nicht durchsetzen. Zusätzlich unternahm die Regierung Verwoerd auch diverse Maßnahmen zum Schutz gegen internationale Kritik. So wurde Südafrika 1960 zur Republik und trat ein Jahr später aus dem Commonwealth aus.

2.3.3 Die Ära Vorster

Die Kritik des Auslands verstärkte sich während der Amtszeit von Verwoerds Nachfolger, John Vorster (1966 – 1978), der sich als ehemaliger „Justizminister einen Ruf als kompromissloser Verteidiger der weißen Minderheitsherrschaft erworben hatte.“40 In diese Periode fällt auch der Beginn der (diplomatischen) Isolation Südafrikas. Ein Grund für diese Entwicklung war die Umwandlung von afrikanischen Kolonien in unabhängige Staaten. Hier sind vor allem die ehemals portugiesischen Kolonien Mosambik41 und Angola42 zu nennen. Wurde Südafrikas Apartheidpolitik von den früheren weißen Regierungen unterstützt oder zumindest akzeptiert, so änderte sich das schnell. Die neuen unabhängigen Staaten erklärten „Pretoria zumindest verbal den Krieg“43, gewährten politischen Flüchtlingen Asyl und gestatteten diversen politischen Organisationen den Aufbau von Operations- und Ausbildungscamps, z.B. dem Afrikanischen Nationalkongress.

Premierminister Vorster nahm sich Vorwoerds Erbe der Homelandpolitik an und trieb die „getrennte Entwicklung“ weiter voran. Der Bantu Homelands Citizenship Act von 1970 schuf nicht nur zusätzlich zur südafrikanischen Staatsangehörigkeit eine „ Homeland -Bürgerschaft“44, sondern beschloss die Zuordnung jedes Afrikaners zu einem Homeland.

Als erstes Homeland wurde die Transkei am 26. Oktober 1976 in die Unabhängigkeit“ entlassen, was sowohl die 1,6 Millionen in der Transkei lebenden Xhosa, als auch die 1,3 in den Städten oder anderen Gebieten lebenden Xhosa ihrer südafrikanischen Staatsbürgerschaft beraubte. Es folgte die „Unabhängigkeit“ Bophuthatswanas (1977), Vendas (1979) und der Ciskei (1981), was die faktische Ausbürgerung von schätzungsweise 8 Millionen Menschen bedeutete.

Ein „zentraler Bestandteil der Bantustanpolitik waren groß angelegte Zwangsumsiedlungen von Afrikanern.“45 Dabei handelte es sich um Zwangsumsiedlungen aus ländlichen Gebieten, die vornehmlich von weißen Farmern okkupiert wurden. Des Weiteren sollten die black spots, also die Gegenden mit afrikanischer Bevölkerung, die innerhalb „weißer“ Gebiete lagen, beseitigt werden. Auch in städtischen Gebieten fanden Zwangsumsiedlungen statt. Diese beinhalteten nicht nur die Zerstörung der squatter camps, also illegaler Siedlungen am Rande einer Stadt, sondern auch die Umsiedlung und teilweise Zerstörung von Townships.

Seit 1974 sah sich die Regierung Vorster gezwungen viele Gesetze der Petty Apartheid abzuschaffen, denn die anhaltende ausländische Kritik wurde vor allem durch Touristen gefördert, die Fotos von den nach Hautfarben getrennten Bänken, Stränden, und Ähnlichem machten und diese der ausländische Presse zuspielten.

Auch wenn dieses Verhalten einen Abbau des Apartheidregimes nahe legte, so radikalisierten sich jedoch die innenpolitischen Aktivitäten des Staates. Die staatlichen Sicherheitsorgane wurden ausgebaut und das Bureau of State Security (BOSS) wurde eingerichtet. Es „symbolisierte den eindeutigen Herrschaftsanspruch des Amtsinhabers General van den Bergh“46 und widmete sich dem Kampf politischer Gegner im In- und Ausland. BOSS konnte dabei auf eine offen formulierte Rechtsgrundlage bauen, die einen immensen Handlungsspielraum zuließ, z.B. für Folter oder zur Eliminierung von Ausbildungscamps im Ausland.

Ein Ereignis wird besonders mit der Regierungszeit Vorsters verknüpft, die Soweto riots. 1976 wurde vom Administration of Bantu Education beschlossen, Afrikaans als Unterrichtssprache in den höheren Schulen einzuführen. Dies bedeutete, dass jeder afrikanische Schüler nun drei Sprachen zu beherrschen hatte, seine Muttersprache, Englisch und Afrikaans. Hinzu kam, dass Afrikaans als „Sprache der Unterdrücker“ empfunden wurde, dies also einer symbolischen Demütigung gleichkam. Am 16. Juni 1976 demonstrierten in Soweto47, einem Township bei Johannesburg, 20.000 Schüler gegen diese Regelung. Nachdem eine kleine Gruppe von Schülern das massive Polizeiaufgebot mit Steinen bewarf, eröffnete dieses das Feuer und töteten über 170 Kinder und Jugendliche. Ausgelöst durch dieses Ereignis wurde das ganze Land von Unruhen und Aufständen erfasst. Die Sicherheitskräfte des Staates brauchten über ein Jahr, um die stetig wieder aufflackernden Unruhen niederzuschlagen. Insgesamt verloren ca. 575 Menschen im Laufe dieser Unruhen ihr Leben.

2.3.4 Die Ära Botha

Die Ära des Premierministers P. W. Botha48 (1978 – 1989) zeichnete sich durch vorsichtige Reformen aus. Allerdings handelte es bei diesen Reformen um pragmatische Maßnahmen. So wurde der Immorality Act abgeschafft, was jedoch nur formalen Charakter hatte, denn aufgrund der Menge an Verstößen konnte der Staat der Situation nicht mehr Herr werden. Da der wirtschaftliche Druck auf die Regierung wuchs, hob sie die Farbenschranke auf, um dem Facharbeitermangel entgegenzuwirken. Auch wurden schwarze Gewerkschaften legalisiert, in der Hoffnung die stetig steigende Unzufriedenheit der Arbeiter besser kanalisieren zu können. Und da die Urbanisierung der Schwarzen und der Landexodus nicht mehr aufzuhalten waren, entkräftete die Regierung Bothas die Zuzugsreglungen und -gesetze. Besonders nach Bothas Rubicon-Rede in Durban im August 1985 erwartete das Ausland tief greifende Reformen, die jedoch ausblieben. Auch der Forderung nach der Freilassung Mandelas wurde nicht entsprochen. In Folge dessen verhängten die westlichen Nationen wirtschaftliche Sanktionen, zu den militärischen, die bereits in die Regierungszeit Verwoerds fielen.

Wie bereits in der Amtszeit seines Vorgängers zeichnet sich die Ära Botha durch widersprüchliches Verhalten in Bezug auf das Apartheidsystem aus. So ist – wie oben benannt – eine Reformbereitschaft erkennbar, ungeachtet dessen wurde der Sicherheitsapparat weiter ausgebaut mit teilweise miteinander konkurrierenden Institutionen. Dies wurde als Sekurokratie bezeichnet. Der Ausbau des Sicherheitsapparates galt nicht nur der Niederschlagung Aufständischer sondern auch dem Schutz gegenüber dem befürchteten „Frontalangriff der kommunistischen Welt“49, einer tief sitzenden Furcht der – vor allem weißen - südafrikanischen Bevölkerung. Dieser Kampf gegen die tatsächlichen und angeblichen Gegner der südafrikanischen Politik wurde als „ total onslaught50 bezeichnet.

Das Ende der Regierungszeit Bothas (August 1989) bildete eine Zäsur in der Geschichte der Apartheid. Die innen- und außenpolitischen Veränderungen, besonders der Untergang des kommunistischen Staatensystems, aber auch die wirtschaftspolitische Situation, die kaum zu bewältigende finanzielle Last des Verwaltungsapparates, sowie der innen- und außenpolitische Druck läuteten das Ende des Apartheidsystems ein.

3. Der Afrikanische Nationalkongress (ANC)

Bereits vor dem Wahlsieg der National Party (NP) 1948 gab es zahlose Gesetzgebungen, welche später die Grundlage für die Etablierung des Apartheidsystems bilden sollten.

Um die Gründung und Entwicklung des Afrikanischen Nationalkongresses zu verstehen ist ein kurzer historischer Überblick unumgänglich.

3.1 Kurzer historischer Überblick

Den Grundstein zur Besiedlung der afrikanischen Spitze durch weiße Europäer legte der Niederländer Jan A. van Riebeeck51, der am 6. April 1652 im Auftrag der Niederländischen Ostindien-Kompanie (VOC)52 eine Versorgungsstation am Kap der Guten Hoffnung errichtete. Dieser logistisch strategische Punkt wurde als Raststation für die Handelsschiffe genutzt, welche zwischen Europa und Südostasien verkehrten. Doch mit der Etablierung dieser Versorgungsstation begann nicht nur die moderne Geschichtsschreibung Südafrikas, sondern auch die Jahrhunderte lange Ausbeutung und Unterdrückung der indigenen bzw. der nicht-weißen Bevölkerung.

Durch die stetige Zuwanderung von weißen Siedlern, die Sklaven mitbrachten, welche hauptsächlich aus Asien bzw. Indien stammten, kam es zu zahlreichen Konflikten mit afrikanischen Königtümern bzw. der afrikanischen Bevölkerung. Dabei ging es weniger um politische Ansprüche: Die VOC war aus finanziellen Gründen nicht an einem offiziellen Koloniestatus interessiert sondern vielmehr an Land- und Viehbesitz53. Vor allem mit dem Volk der Xhosa kam es wegen der östlichen Siedlungsexpansion zu kriegerischen Handlungen. Nichtsdestotrotz behielten die afrikanischen Königreiche ihre Unabhängigkeit. Dies änderte sich mit der Besetzung 1797 und vor allem durch die endgültige britische Eroberung 1806. Die Briten integrierten das Land am afrikanischen Kap als Kronkolonie in ihr Weltreich. Durch ihre militärische Überlegenheit, hier sei exemplarisch die Nutzung von Gewehren und Kanonen sowie der Einsatz von Pferden genannt, bezwang das britische Empire in zahlreichen kriegerischen Auseinandersetzungen die afrikanischen Königtümer. Am Anfang des 20. Jahrhunderts54 waren sämtliche südafrikanischen Königtümer unter britische Herrschaft gebracht worden. Und nach dem britisch-burischen Krieg (1899- 1902) wurden die beiden burischen Republiken Oranje Freistaat und Transvaal in das britische Empire mit eingegliedert. Großbritannien besaß jetzt die Kontrolle über das multiethnische Land am Kap. Diese gab sie jedoch an die burischen und britischen Siedler wieder ab, als diese am 31. Mai 1910 die Südafrikanische Union bildeten. Bei der Gründung dieses Staates wurden den Schwarzen jedoch keinerlei Rechte zugestanden, vielmehr behielt man den vorausgegangenen Status quo im Umgang mit der schwarzen Bevölkerung bei.

3.1.1 Der Beginn des ANC

Die äußeren Umstände, die zur Gründung des ANC führten sind von besonderer Bedeutung, da sie das Fundament für die spätere Entwicklung des Apartheidregimes bilden. Es wurden 1867 Diamanten und 1886 Gold entdeckt, was zu einer rapiden Entwicklung im Wirtschaftssektor des noch jungen Staates führte. Darauf hin entstand ein hoher Bedarf an günstigen Arbeitskräften, vor allem für die Minen. Diesem Bedarf wurde mit einer Reihe von Gesetzen und Regelungen entsprochen, die die schwarze Bevölkerung zwang das hauptsächlich agrarische Leben aufzugeben und in den Minenstädten zu arbeiten. Hierbei sei besonders der Natives Land Act von 1913 zu nennen. Dieser verbot den Afrikanern außerhalb der Reservate Land zu kaufen, zu mieten oder zu nutzen.55

Während dieser Zeit organisierten sich Afrikaner, Farbige und Inder, insbesondere mit entweder religiösem oder traditionalistischem Hintergrund. Jedoch konnten diese vereinzelten Organisationen wenig ausrichten. Dazu kamen noch die Differenzen zwischen den einzelnen Völkern und Stämmen.

Vor diesem Hintergrund rief der Anwalt Pixey ka Isaka Seme56 1911 alle Afrikaner zur Überwindung und zur Einigkeit auf. Er sagte: “We are one people. These divisions, these jealousies, are the cause of all our woes today.”57

Ein Jahr später, vom 8. bis zum 12. Januar 1912, trafen sich – unter der Leitung von P. Seme, den Geistlichen John L. Dube und W. Rubusaria und dem Autor Sol Plaatje – Repräsentanten von Bürgerorganisationen, Geistliche, Häuptlinge und einflussreiche Prominente aus den „vier Provinzen der Union sowie den benachbarten britischen Protektoraten Betchuanaland, Basutoland und Swaziland“58 bei Mangaung in Bloemfontein, um eine allumfassende Bürgerbewegung zu gründen.59 Unter dem Namen South African Native National Congress (SANNC)60 verfolgte die neue Organisation die Einigkeit sämtlicher Afrikaner, um für deren Rechte und Freiheit zu kämpfen. Der SANNC unterschied sich von anderen politischen Organisationen vor allem dadurch, dass er ein „Oberhaus“61 hatte, dem sieben Oberhäuptlinge bzw. Könige angehörten.

Diese Männer der elitären afrikanischen Gesellschaft62 waren sich jedoch uneinig über die Handlungsmöglichkeiten des SANNC. Die unterschiedlichen Standpunkte lassen sich in zwei Lager aufteilen:

Zum einen gab es die Traditionalisten, welche sich auf das Erbe und das Kulturgut der afrikanischen Stämme beriefen und ihr Anrecht auf militante Aktionen rechtfertigten. Diese wurden besonders durch Stammeshäuptlinge vertreten. Beispiele für solche Aktionen sind die Führung der Kampagne gegen das Passgesetz in Transvaal 1919, welches das konstante Mitführen eines Passes mit Arbeitgeberbestätigung vorschrieb, und die Unterstützung des militanten Streiks der Minenarbeiter für bessere Arbeitsbedingen 1920.63 Zum anderen gab es die Gruppe von Männern, die, aufgrund ihrer westlichen Ausbildung an Bildungseinrichtungen der Kirchen, einen gewaltfreien Weg einschlagen wollten. Dieser sollte rechtlich einwandfrei sein und sich an der britischen Gesetzgebung orientieren. Neben Petitionen, Resolutionen und der Anrufung von Gerichten wurden auch Delegationen nach Großbritannien geschickt. Hier sei exemplarisch auf die Delegationen im Jahre 1914, welche gegen den Natives Land Act protestierte, und im Jahre 1919, welche für die Anerkennung der afrikanischen Rechte warb, hingewiesen.64

Der ANC verschrieb sich letztendlich dem gewaltfreien Widerstand. Dies ist vor allem auf den Satyagraha (passiver Widerstand) von Mohandas „Mahatma“ Ghandi65 zurückzuführen, der 1906 die Inder gegen das Passgesetz führte und diese Form der Opposition in Indien erfolgreich fortsetzte.66

[...]


1 Lamnek, Siegfried: Qualitative Sozialforschung. Lehrbuch. Weinheim, Basel4 2005.

2 Die Fragebögen wurden an Denis Goldberg, Nelson Mandela, Thabo Mbeki und Tokyo Sexwale geschickt.

3 Mitteilung von Dr. Suttner per Email an mich vom 27. 03.2007

4 Hagemann, Albrecht: Kleine Geschichte Südafrikas. München2 2003, S. 17.

5 Mahncke, Dieter: Konflikt in Südafrika. Die politische Problematik Südafrikasin ihren innen- und außenpolitischen Dimensionen. Paderborn, München, Wien, Zürich 1989, S. 50.

6 Mahncke, S. 51

7 Troup, Freda: South Africa: An Historical Introduction. London, 1972, S. 51.Zitiert nach: Mahncke, S. 51

8 Gillessen, Günther: Rassenstaat – Ständestaat – Glaubensstaat? Südafrikas Versuch aus der Geschichte auszuwandern. Amsterdam, 1987, S.98. Zitiert nach: Mahncke, S. 51

9 Indigene Völker in der Kapregion

10 Hinz, Manfred O.: Südafrika. Frei Fälle von Kolonialismus und Abhängigkeit. in: Hinz, Manfred O. & Patemann, Helgard & Meier, Arnim (Hrsg.):Weiss auf Schwarz – Kolonialismus, Apartheid und afrikanischer Widerstand. Berlin 1986, S. 140-150, S. 143.

11 Ebd.

12 Mahncke, S. 55

13 Die indische Bevölkerung Südafrikas erhielt nur für den kurzen Zeitraum von 1946 bis 1948 politische Mitbestimmung.

14 Internetquelle 17

15 Wilson / Thompson: Oxford History of South Africa. Bd. II. Oxford / New York, 1969 – 1971. S. 438. Zitiert nach: Mahncke, S. 56

16 Hagemann, S. 70

17 Mahncke, S. 42

18 *24.5.1870, T 11.9.1950

19 *22.5.1874, T 7.2.1959

20 Hagemann, S. 73

21 Deutsch: kleine Apartheid

22 Hagemann, S. 73

23 Ebd., S. 74

24 Hagemann, S. 47

25 Mahncke, S. 48

26 Ebd.

27 Ebd., S. 47

28 1955

29 1966

30 *8.9.1901, T 6.9.1966

31 Mahncke, S. 51-2

32 Internetquelle 34

33 *15.7.1893, T 24.8.1958

34 Kenney, H.: Architect of Apartheid – H.F. Verwoerd. An appraisal. Braamfontein, 1980.

35 Hagemann, S. 75

36 Ebd., S. 77

37 Mahncke, S. 53

38 Hagemann, S. 78

39 Internetquelle 38

40 Mahncke, S. 60

41 Unabhängig seit 1975

42 Unabhängig seit 1975

43 Hagemann, S. 78

44 Mahncke, S. 61

45 Ebd., S. 62

46 Hagemann, S. 79

47 Akronym: South West Township

48 *12.1.1916, T 31.10.2006

49 Hagemann, S. 80

50 Ebd.

51 *16.4.1619, T18.1.1677; Verwalter des Versorgungsstützpunktes am Kap von 1652-1662

52 niederl: Vereenigde Oostindische Compagnie, VOC

53 Internetquelle 17

54 Die Unterwerfung der Zulu und Xhosa geschah 1878; bei der letzten großen Schlacht 1906 unterlag Xhosahäuptling Bambatha in Natal den Briten

55 Internetquelle 17

56 *1.10.1881, T June 1951

57 Internetquelle 17

58 Maull, Hanns W. (Hrsg.): Südafrika. Politik – Gesellschaft – Wirtschaft vor dem Ende der Apartheid. Opladen 1990, S. 133.

59 Internetquelle 33

60 Der Name wurde 1923 in African National Congress umbenannt, s. Internetquelle 33

61 Maull, S. 133

62 Frauen wurden ab 1931 als Mitglieder zugelassen und ab 1943 als vollständiges Mitglied aufgenommen.

63 Internetquelle 17

64 Maull, S. 134

65 Ghandi war 1893 nach SA gekommen, 1894 wurde er Präsident des Natal Indian Congress.

66 Maull, S. 135

Excerpt out of 116 pages

Details

Title
Die Auswirkungen von Umkhonto we Sizwe auf das Apartheidregime in Südafrika
College
University of Osnabrück
Grade
2,0
Author
Year
2006
Pages
116
Catalog Number
V111545
ISBN (eBook)
9783640095964
ISBN (Book)
9783640522873
File size
1281 KB
Language
German
Keywords
Auswirkungen, Umkhonto, Sizwe, Apartheidregime, Südafrika
Quote paper
Claudia Oldiges (Author), 2006, Die Auswirkungen von Umkhonto we Sizwe auf das Apartheidregime in Südafrika, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/111545

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