Die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) ist seit ihrer Kodifizierung im Jahre 1861 im ADHGB einheitlich gesetzlich normiert. Ausgangs des letzten Jahrhunderts war diese Gesellschaftsform verhältnismäßig weit verbreitet.
Obwohl sie seit 1937 als juristische Person anerkannt wird, und immerhin die Deutsche Bank AG aus dieser Gesellschaftsform hervorging, hat sie in letztem Jahrhundert ständig an Bedeutung verloren.
Die mangelnde Verbreitung im 20. Jahrhundert ist darauf zurückzuführen, dass die Notwenigkeit der unbeschränkten persönlichen Haftung eines Gesellschafters die Unternehmer abschreckte. Ob eine juristische Person oder eine GmbH/GmbH & Co. KG als Komplementärin einer KGaA zulässig oder ob die Position des Komplementärs allein natürlichen Personen vorbehalten ist, war lange Zeit umstritten. Eine Klärung schien die sogenannte EUROKAI-Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts aus dem Jahre 1968 zu signalisieren. Der Aussagegehalt dieser Entscheidung blieb jedoch umstritten. Dies liegt daran, dass keine Aussage getroffen wurde, ob eine juristische Person nur im Zusammenhang mit einer natürlichen Person oder auch als alleiniger Komplementär einer KGaA zulässig ist.
In den darauffolgenden Jahren gab es immer mehr Befürworter für die Zulassung einer kapitalistischen KGaA. Dieses neuerwachte Interesse an der kapitalistischen KGaA führte schließlich zur Akzeptanz durch die Entscheidung des BGH vom 24.02.1997. Dieses Urteil bietet vor allem dem Mittelstand, börsenwilligen Familienunternehmen, bis hin zu Profiabteilungen der Vereine der Fußball Bundesliga die Vorteile der KGaA zu nutzen. „Es steht daher zu erwarten, dass es zu einer Welle von Neugründungen von bzw. Umwandlungen in KGaAs kommen wird, die alsbald Gegenstand der notariellen Beurkundungspraxis sein wird.“ Waren 1992 nur noch 30 Gesellschaften im Handelsregister eingetragen, so ist diese Zahl durch diese Rechtsentwicklung und –klärung auf mehr als 50 gestiegen. Bekannte börsennotierte KGaAs sind: Henkel, Kirch, Lindner Holding, Merck, Rewe und Borussia Dortmund.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Rechtliche Struktur der KGaA
- II.1. Grundlagen
- II.2. Organe
- II.2.1. Komplementär
- II.2.2 Hauptversammlung
- II.2.3 Aufsichtsrat
- II.3. Finanzierung der KGaA
- II.4. Haftung
- III. Die kapitalistische KGaA
- III.1. Going Public
- IV. Die kapitalistische KGaA als optimale Rechtsform für Familienunternehmen und Sportvereine
- V. Besteuerung
- V.1. Besteuerung der KGaA
- V.1.1 Körperschaftsteuer
- V.1.2 Gewerbesteuer
- V.2. Besteuerung der Kommanditaktionäre
- V.2.1. Anteile im Privatvermögen
- V.2.2. Anteile im Betriebsvermögen
- V.2.3 Erbschaftsteuer
- V.3. Besteuerung der Komplementäre
- V.3.1. Natürliche Personen
- V.3.1.1. Einkommensteuer
- V.3.1.2. Gewerbesteuer
- V.3.1.3. Erbschaftsteuer
- V.3.2. GmbH
- V.3.2.1. Körperschaftsteuer
- V.3.2.2. Gewerbesteuer
- V.3.3. GmbH & Co. KG
- V.3.3.1. Einkommensteuer
- V.3.3.2. Gewerbesteuer
- V.3.3.3. Erbschaftsteuer
- VI. Wege in die KGaA
- VI.1. Gründung
- VI.2. Wechsel der Rechtsform
- VI.2.1. Verschmelzung
- VI.2.2. Spaltung
- VI.2.2.1. Auf- und Abspaltung
- VI.2.2.2. Ausgliederung
- VI.2.3. Formwechsel
- VII. Fazit
- Rechtliche Struktur der KGaA
- Finanzierung der KGaA
- Eignung der KGaA als Rechtsform für Familienunternehmen und Sportvereine
- Besteuerung der KGaA
- Besteuerung der Kommanditaktionäre und Komplementäre
- Kapitel II: Dieses Kapitel beleuchtet die rechtliche Struktur der KGaA. Es behandelt die Grundlagen der Rechtsform, die Organe der KGaA (Komplementär, Hauptversammlung, Aufsichtsrat), die Finanzierungsmöglichkeiten und die Haftungsregelungen.
- Kapitel III: Dieses Kapitel widmet sich der „kapitalistischen“ KGaA, die als börsennotierte Gesellschaft kapitalmarktorientiert arbeitet. Es erläutert den Prozess des Going Public und die damit verbundenen Herausforderungen.
- Kapitel IV: Dieses Kapitel untersucht die Eignung der kapitalistischen KGaA als Rechtsform für Familienunternehmen und Sportvereine. Es diskutiert die Vorteile und Nachteile der KGaA in diesem Kontext.
- Kapitel V: Dieses Kapitel beschäftigt sich mit der Besteuerung der KGaA. Es analysiert die Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer der KGaA sowie die Besteuerung der Kommanditaktionäre und Komplementäre.
- Kapitel VI: Dieses Kapitel behandelt verschiedene Wege in die KGaA. Es diskutiert die Gründung einer KGaA sowie den Wechsel der Rechtsform durch Verschmelzung, Spaltung oder Formwechsel.
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) und ihrer Besteuerung. Sie untersucht die rechtliche Struktur der KGaA, ihre Finanzierungsmöglichkeiten und ihre Eignung als Rechtsform für Familienunternehmen und Sportvereine. Darüber hinaus analysiert sie die verschiedenen Besteuerungsaspekte der KGaA, sowohl auf Ebene der Gesellschaft als auch auf Ebene der Kommanditaktionäre und Komplementäre.
Zusammenfassung der Kapitel
Schlüsselwörter
Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), Rechtsform, Besteuerung, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Kommanditaktionäre, Komplementär, Familienunternehmen, Sportvereine, Going Public, Kapitalmarkt, Finanzierung, Haftung, Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel.
- Arbeit zitieren
- Mirjam Worms (Autor:in), 2002, Besteuerung der Rechtsform KGaA, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/11157