Autorität in der Theorie und Praxis - persönliche Reflexionen der Tavistock-Konferenz 2007


Proyecto de Trabajo, 2007

37 Páginas, Calificación: 1,7

Anónimo


Extracto


Inhaltsverzeichnis

A. Vorwort

B. Begriff
I. Ursprung und Eigenschaften der Autorität
II. Arten der Autorität
1. Sachautorität
2. Amtsautorität
3. Persönlichkeitsautorität
4. Kombinationsmöglichkeiten der Autoritätsarten

C. Delegation der Autorität

D. Einstellungen zur Autorität
I. Autoritäre Einstellung
II. Autoritätsverleugnende Einstellung
III. Freiheitsorientiertes Autoritätsverständnis

E. Missbrauch von Autorität

F. Reflexionen der Tavistock-Konferenz

G. Schlusswort - Autorität im Wandel!?

Quellenverzeichnis

Autorität in der Theorie und Praxis

-persönliche Reflexionen der Tavistock-Konferenz 2007-

A. Vorwort

Bei der Autorität handelt es sich um ein elementares Bedürfnis, welches beim Menschen von Geburt an existiert. Neugeborene sind auf die Hilfe ihrer Umgebung angewiesen und werden unmittelbar mit Autoritäten, ihren Erziehungsberechtigten, konfrontiert. Sie umsorgen sie, vermitteln ihnen Sicherheit und leiten sie an.[1] Wenn das Kind erwachsen wird und sich aus der anfänglichen Abhängigkeit der Eltern löst wird es zunehmend mit neuen Autoritäten konfrontiert. Zwar handelt es sich nicht mehr, wie in der Kindheit, um ein relativ einseitiges Autoritätsverhältnis, sondern um komplexe Strukturen und eine Vielzahl von Beziehungen, welche durch eine Über- und Unterordnung geprägt sind. Diese Konfrontation mit Autoritäten ist dem Subjekt zum Teil nicht einmal bewusst, da es sich daran gewöhnt hat. Dies ist in der heutigen Gesellschaft sowohl im Berufs- als auch im Privatleben zu einer Normalität geworden. In nahezu jedem Gebiet des täglichen Lebens tauchen Autoritätspersonen auf. Zu beobachten sind derartige Autoritätsverhältnisse beispielsweise in der Konstellation zwischen einem Offizier und einem Soldaten, dem Staat und dem Bürger, dem Richter und dem Angeklagten oder dem Lehrer und dem Schüler. Diese Beziehung der Über- und Unterordnung ist mit bestimmten Rollenerwartungen verknüpft. Die Autoritätsträger können diesen Rollenerwartungen entweder entsprechen, diese von sich weisen oder versuchen diese zu manipulieren.[2]

In der folgenden Untersuchung soll aufgezeigt werden welche Rolle Autorität in der heutigen Gesellschaft spielt, wie sie zu verstehen ist und worauf sie gründet. Ein Hauptgrund für die Existenz der Autorität ist das Streben der Menschheit nach einer gewissen Stabilität und die damit verbundene Hoffnung, dass das System der Autorität diese Stabilität am besten herstellen kann.

Im öffentlichen Leben können häufig Monumente beobachtet werden, wie beispielsweise Kirchen oder Regierungsgebäude, welche Autorität symbolisieren und so den Wunsch nach Stabilität veranschaulichen.[3]

Doch obwohl Autorität im täglichen Leben eine sehr hohe Bedeutung zukommt, scheint es sich um einen abstrakten Begriff zu handeln, da dieser von den wenigsten Menschen definiert werden kann, obwohl er nahezu allen Menschen bekannt ist. Im Alltag existieren zahlreiche Worte, welche sich leicht definieren und umschreiben lassen. Bei dem Begriff „Autorität“ handelt es sich jedoch um einen Begriff, welcher sehr komplexe Zusammenhänge beschreibt.[4] Auch in diesem Sinne soll die Untersuchung unter anderem dazu beitragen das begriffliche Verständnis von Autorität zu verbessern.

B. Begriff

I. Ursprung und Eigenschaften der Autorität

Wie bereits im Vorwort erwähnt, verbinden viele Menschen mit Autorität lediglich eine intuitive Vorstellung Sie wissen jedoch nicht genau was Autorität beinhaltet. Ein Grund, warum eine genauere Erläuterung so schwer fällt ist, dass der Begriff der Autorität häufig automatisch mit anderen Begriffen, wie etwa „Macht“ oder „Stärke“ in Zusammenhang gebracht wird, oder diese für identisch gehalten werden. Das deutsche Wort „Autorität“ stammt von dem lateinischen Wort „auctoritas“ ab, welches von dem Wort „auctor“ abgeleitet wurde, was soviel, wie Schöpfer oder Verfasser bedeutet.[5]

Bei der Autorität handelt es sich grundsätzlich um ein wechselseitiges Verhältnis zwischen mindestens zwei Individuen. Das Verhältnis ist wechselseitig, da die Weisungen bzw. Sätze der Autorität von dem betroffenen Subjekt wahrgenommen werden müssen. Zudem weist Autorität Verbindlichkeit auf, da von dem Träger eine bestimmte Forderung oder eine Erwartung ausgeht, welche im äußersten Fall mit Sanktionen durchgesetzt wird.[6]

Autorität stellt im Grunde eine dreistellige Relation dar, welche zwischen dem Autoritätsträger, dem betroffenen Subjekt und dem Gebiet besteht. Es ist auch möglich, dass der Autoritätsträger von dem Subjekt in einem bestimmten Gebiet als Autorität betrachtet wird, dieses Subjekt für den Träger jedoch eine Autorität auf einem anderen Gebiet darstellt. Allerdings muss der Träger der Autorität immer ungleich dem Subjekt sein, welches der Autorität untersteht. Demnach kann ein Individuum nicht eine Autorität für sich selbst darstellen. Es existiert auch kein Individuum, welches für andere Subjekte eine Autorität in allen Gebieten ist. Eine absolute Autorität kann folglich ausgeschlossen werden. Sie obliegt gemäß der christlichen Religion lediglich Gott. Faschistische Sprüche, welche behaupten, dass Mussolini beispielsweise immer Recht hat, können logisch nicht begründet werden. Begründet wird eine Autorität grundsätzlich damit, dass das Subjekt das, was der Träger sagt in den meisten Fällen anerkennt. Die Form der Mitteilung der Autoritätsperson spielt dementsprechend eine große Rolle. Eine weitere bedeutsame Eigenschaft der Autorität ist die Transitivität bezüglich desselben Gebietes.

Demnach kann ein Individuum x über mehr Fachwissen in einem bestimmten Gebiet verfügen als Individuum y und demnach ist das Individuum x auch für ein weiteres Individuum z eine Autorität, wenn das Individuum x über mehr Fachwissen als das Individuum z verfügt.

Der Begriff der Autorität lässt sich nicht eindeutig und abschließend definieren, da es sich um einen sehr komplexen Begriff handelt für den zum Teil unterschiedliche Definitionen existieren. Autorität kann zum einen den Status eines Menschen beschreiben, welchen dieser in der Interaktion mit mehreren Individuen einnimmt. Im täglichen Sprachgebrauch wird der Begriff der Autorität jedoch meist anders interpretiert. In diesem Sinne steht der Begriff für eine Person oder Eigenschaft, welche eine Autoritätsperson darstellt bzw. welche von ihr repräsentiert wird. Autorität ist jedoch in jedem Fall ein relatives Wort und beschreibt grundsätzlich eine Beziehung und eine Eigenschaft.[7]

II. Arten der Autorität

In der bisherigen Untersuchung wurde die Autorität relativ allgemein beschrieben. Im folgenden Kapitel werden nun die verschiedenen Hauptarten der Autorität unterschieden. Um die Differenzierung der Hauptarten besser nachvollziehen zu können muss jedoch zunächst auf Grundlagen der Logik eingegangen werden.

Zuerst soll der Begriff des Gebietes erklärt werden. Ein Gebiet bezeichnet den Bereich, auf den sich die Autorität erstreckt. Ein Mathematik Professor ist beispielsweise eine Autorität, wenn es um mathematische Fragen geht. Ein Gebiet setzt sich immer aus einer Klasse von Sätzen oder Weisungen zusammen. Bei Sätzen handelt es sich um Aussagen, welche in den meisten Fällen als Informationen zu verstehen sind. Sie können von dem Subjekt, welches die Aussage empfängt, als wahr oder falsch interpretiert werden. Zudem verfügen sie über eine subjektive Wahrscheinlichkeit. Das Subjekt wird es z.B. für sehr wahrscheinlich halten, dass es am kommenden Sonntag Besuch von einer Person x bekommt, wenn diese Person bisher regelmäßig sonntags erschienen ist. Im Gegensatz zum Satz haben Weisungen andere Charakteristika. Durch eine Weisung wird das betroffene Subjekt aufgefordert etwas Bestimmtes zu tun. Diese Weisung kann beispielsweise als gerecht oder zweckmäßig eingestuft werden. Des Weiteren verfügt eine Weisung auch über keine Wahrscheinlichkeit und sie kann im Vergleich zu dem Satz keinen Zustand beschreiben, da sie auf die Zukunft ausgerichtet ist und aussagt, wie eine bestimmte zukünftige Situation aussehen soll. Diese Situation soll dann im Folgenden durch die Handlung des Subjektes realisiert werden. Diese grundlegende Unterscheidung scheint zunächst eindeutig zu sein, dennoch existieren in der Praxis einige Fälle, bei denen eine Zuordnung schwer fällt. Auf diese Sonderfälle soll im Rahmen dieser Untersuchung jedoch nicht näher eingegangen werden.[8]

Die Unterscheidung von Sätzen und Weisungen war für die folgenden Ausführungen elementar, da diese Unterscheidung auch für die Differenzierung der Hauptarten der Autorität zugrunde gelegt wird. Die Autorität, auf die als erstes eingegangen werden soll, die Sachautorität, macht von Sätzen Gebrauch. Die institutionelle Autorität, auf die anschließend eingegangen wird, ist mit Weisungen zu charakterisieren. Die Persönlichkeitsautorität kann weder den Sätzen noch den Weisungen eindeutig zugeordnet werden.

1. Sachautorität

Die Sachautorität stellt eine Hauptart der Autorität dar. Sie wird häufig auch als epistemische Autorität bezeichnet. Dieser Begriff ist von dem griechischen Wort „episteme“ abgeleitet und bedeutet „Wissen“. In den folgenden Ausführungen wird jedoch der Begriff „Sachautorität“ verwendet, um die Übersichtlichkeit zu wahren.[9] Die Sachautorität beruht auf der fachlichen Qualifikation des Autoritätsinhabers in einem bestimmten Gebiet und kann aufgrund dessen mit der Vernunft begründet werden, da die Autorität auf einer Beurteilung und Würdigung der Kompetenz beruht. Ein klassisches Beispiel dafür ist die Beziehung zwischen einem Lehrer und einem Schüler. Im Normalfall erkennt der Schüler den Lehrer als Autorität an, weil dieser in seinem Lehrfach über ein größeres Fachwissen verfügt als er selbst. Dies bedeutet nicht, dass der Schüler seine eigene Vernunft und Kritikfähigkeit außer Kraft setzt. Die Autorität des Lehrers bleibt solange bestehen, wie der Schüler davon überzeugt ist, dass der Lehrer im Verhältnis zu seinem eigenen Wissensstand fachlich überlegen ist.

In der heutigen Gesellschaft tauchen Sachautoritäten in vielen Bereichen des täglichen Lebens auf. Zu nennen ist beispielsweise die Autoritätsposition des Arztes bezüglich seines Patienten oder die eines Rechtsanwalts bezüglich seines Klienten.[10]

Theoretisch gesehen bietet der Träger einer Sachautorität seinem Gegenüber Sätze an, da dieser keine Vorgesetztenposition einnimmt und somit keine Weisungen erteilen darf, wie dies bei der institutionellen Autorität der Fall ist. Der Empfänger der Sachinformation bewertet diese als wahr oder wahrscheinlich, da er dem Träger der Autorität diese Informationen aufgrund der Würdigung seiner Kompetenz zustimmt. Ein Individuum stellt somit eine Sachautorität für ein Subjekt in einem speziellen Gebiet dar wenn das Subjekt die Sachinformationen, die dieses Gebiet betreffen, anerkennt und für sehr wahrscheinlich hält. Dabei handelt es sich immer um eine subjektive Wahrscheinlichkeit, deren Ausprägung von dem Wissensstand des Empfängers der Sachinformation abhängt. Wenn beispielsweise ein Patient befürchtet Hautkrebs zu haben, dann kann die Wahrscheinlichkeit dieses Satzes erhöht werden, wenn der Arzt dem Patienten diese Befürchtung bestätigt. In Ausnahmefällen kann es jedoch auch vorkommen, dass sich die Wahrscheinlichkeit eines Satzes nicht erhöht, obwohl ich diesen von einer Sachautorität empfangen habe. Ein solcher Fall liegt zum Beispiel vor, wenn ein Lehrer sich verschreibt oder verrechnet.

Zusammenfassend kann man sagen, dass bestimmte Bedingungen erfüllt sein müssen, damit man von einer Sachautorität sprechen kann. Zunächst muss der Gegenüber von der vergleichsweise höheren Kompetenz der Autoritätsperson überzeugt sein. Zusätzlich muss das Subjekt davon ausgehen, dass der Träger der Autorität wahrheitsgemäße Sätze formuliert und nicht lügt. Es muss demnach ein gewisses Vertrauen zu Grunde liegen. Dieses Vertrauen wird häufig auf der Basis von Erfahrung, die mit dem Autoritätsträger oder ähnlichen Subjekten gemacht wurden, gebildet.

Heutzutage ist fast unser ganzes Wissen auf Sachautoritäten zurück zu führen, da wir in vielen Fällen Ergebnisse aus der wissenschaftlichen Forschung nutzen. Als Grund dafür ist die zunehmende Spezialisierung des Wissens zu nennen. Dies macht es unmöglich in allen Fachgebieten umfassende Kenntnisse zu erwerben. Die Menschen haben sich beispielsweise Kenntnisse über das Planetensystem oder spezielle Krankheiten angeeignet, da sie diese Ergebnisse von Forschern übernommen haben. Folglich werden Autoritätspersonen im weiteren Verlauf der Evolution weiter an Bedeutung gewinnen, da der Wissensstand in der Zukunft noch weiter ansteigen wird.[11]

2. Amtsautorität

Nach der Erörterung der Sachautorität wird es nun um eine weitere Hauptart der Autorität, die Amtsautorität gehen. Auch hier findet sich in der Literatur häufig eine andere Begriffsverwendung. Die Amtsautorität kann auch als institutionelle Autorität oder deontischen Autorität bezeichnet werden. Der Begriff der „deontischen Autorität“ ist auch an ein griechisches Wort, in diesem Fall den Begriff „deomai“ angelehnt, welcher soviel bedeutet, wie „ich soll“. Auch hier wird sich jedoch auf den Begriff der institutionellen Autorität beschränkt.[12]

Als institutionelle Autorität wird eine Autorität bezeichnet, welche durch die Stellung bzw. das Amt des Autoritätsträgers zustande kommt. Auch für die institutionelle Autorität existieren zahlreiche gesellschaftliche Beispiele, welche das Verständnis erleichtern. Träger der institutionellen Autorität können demnach etwa Richter, Lehrer, Ärzte oder Erzieher sein, welche ihre Autorität aufgrund ihrer Stellung erlangen. Der Richter repräsentiert z.B. die Rechte des Staates. Diesbezüglich besitzt der Richter eine unantastbare Autorität, welche unabhängig von seinem privaten Status besteht. Der Träger der Autorität muss entsprechend der Erwartungshaltung handeln, welche von der Institution ausgeht. Von einem Richter wird dementsprechend sachliches, gerechtes als auch unbestechliches Verhalten erwartet. Der Staat hat zahlreiche Institutionen errichtet um vielfältige gesellschaftliche Aufgaben lösen zu können. Diese Aufgaben werden von den Institutionen an die Autoritätsträger mit der Erwartung delegiert, dass diese Aufgaben vertrauenswürdig erfüllt werden. Es existieren jedoch nicht ausschließlich Institutionen des öffentlichen Lebens. Für Kinder stellen die Eltern auch eine Art institutionelle Autorität dar. Dafür spricht beispielsweise, dass Kinder bis zu ihrer Volljährigkeit ohne die Unterschrift ihrer Eltern keine rechtsgeschäftlichen Transaktionen durchführen dürfen.[13]

Es existieren zwei Arten der institutionellen Autorität – die Sanktions-Autorität und die Solidaritäts-Autorität. Bei beiden Arten ist das Subjekt überzeugt davon, dass es durch die Ausführung der Weisung der Autorität die persönlichen Ziele erreichen kann. Es existiert jedoch ein gravierender Unterschied, da die Subjekte eine unterschiedliche Haltung dem Ziel gegenüber haben. Ein Beispiel soll helfen den Begriff des Zieles zu verstehen. Ein Sklavenmeister fordert den Sklaven auf ein Zimmer zu putzen. Er verfolgt damit zwei Ziele.

Zum einen möchte er das Zimmer generell sauber haben und zum anderen damit für seine Gäste eine schöne Atmosphäre schaffen. Sein oberstes Ziel ist es, dass seine Gäste einen positiven Eindruck von ihm haben. Das Aufräumen des Zimmers ist in diesem Zusammenhang lediglich ein Mittel zum Zweck. Das wichtige erste Ziel kann ein „immanentes“ Ziel, das zweite kann ein „transzendentes“ Ziel genannt werden. Jedoch verfolgt auch der Sklave gewisse Ziele. Sein immanentes Ziel ist es das Zimmer sauber zu machen, sein transzendentes Ziel ist es einer potenziellen Bestrafung zu entgehen. Demnach ist das aufgeräumte Zimmer für beide Subjekte ein immanentes Ziel, die transzendenten Ziele sind jedoch verschieden. In der Situation auseinanderfallender transzendenter Ziele, bei denen das Ziel des Subjektes die Vermeidung einer Strafe darstellt, handelt es sich um eine Sanktions-Autorität. Das Subjekt will demnach der angedrohten Sanktion des Trägers entgehen. In diesem Falle wird das immanente und das transzendente Ziel durch den Träger der Autorität ausgelöst.

Anders sieht es bei der Solidaritäts-Autorität aus. Hier sind sowohl das immanente als auch das transzendente Ziel des Subjektes und des Trägers identisch. Dabei kann es sich z.B. um einen Kapitän handeln, welcher seinen Matrosen in einer Gefahrenlage die Weisung erteilt mit der Pumpe das Wasser aus dem Schiff zu entfernen. Das Entleeren des Wassers stellt in diesem Fall das Mittel dar, um das transzendente Ziel, der gesamten Besatzung das Leben zu retten, zu erreichen. Dieses Ziel verfolgt der Träger und das Subjekt zugleich. Im Gegensatz zur Sanktions-Autorität besteht der Zusammenhang zwischen dem transzendenten und dem immanenten Ziel jedoch unabhängig von dem Träger.[14]

Theoretisch betrachtet konfrontieren die Autoritätsinhaber die Subjekte nicht mit Sätzen, wie es bei der Sachautorität der Fall ist, sondern mit Weisungen. Dementsprechend ist die institutionelle Autorität immer auf ein praktisches Ziel gerichtet, die Sachautorität entsprechend auf das Ziel Wissen zu vermitteln.

Die institutionelle Autorität soll durch ein Beispiel, einen Raubüberfall, vereinfacht dargestellt werden. Wenn der Gangster in diesem Fall seine Waffe auf das Opfer richtet und von ihm Geld verlangt, so spricht er eine Weisung aus. Im Normalfall wird das Opfer dann dieser Weisung nachkommen und das Geld an den Gangster übergeben, um sein Ziel, nämlich sein Leben zu erhalten, verwirklichen zu können. Auch Sportler werden in den meisten Fällen den Weisungen ihres Trainers nachkommen um eine bessere Chance zu haben ihre sportlichen Ziele realisieren zu können. Generalisiert bedeutet dies, dass das Subjekt davon überzeugt ist, dass das Ausführen aller Weisungen der Autorität eine notwendige Bedingung ist, um das Ziel auf einem speziellen Gebiet zu erreichen. Dabei ist es irrelevant, ob die Überzeugung begründet, oder unbegründet ist. Es könnte sich z.B. bei dem Raubüberfall um eine Spielzeugpistole handeln. Dementsprechend wäre das Ausführen der Weisung gar keine notwendige Bedingung um das Leben des Opfers zu retten. Der Glaube an den Zusammenhang zwischen der Weisung und dem Ziel ist in dem Fall jedoch das entscheidende für das Bestehen der institutionellen Autorität. Zudem wird differenziert zwischen der Anerkennung der Weisung als notwendige Bedingung und deren Ausführung, da Menschen in der Regel nicht zwingend so handeln, wie sie es als richtig erachten. Ein alltägliches Beispiel dafür ist, dass prozentual ein Großteil der Bevölkerung raucht, obwohl die meisten Raucher wissen, dass Zigaretten gesundheitsschädigend sind. In dem Fall reicht es die Notwendigkeit der Bedingung anzuerkennen. Um die Existenz der Autorität zu begründen muss die Weisung nicht zwingend ausgeführt werden.[15]

In einigen Zusammenhängen kommt es jedoch auch vor, dass es sich nicht um die Autorität einzelner Individuen, sondern um Gruppen-Autoritäten handelt. Man spricht von einer Gruppen-Autorität, wenn die meisten Mitglieder einer Gruppe die institutionelle Autorität in ihrem Gebiet akzeptieren. Bemerkenswert bei der Gruppen-Autorität ist, dass es durchaus vorkommen kann, dass einige Mitglieder denken, dass das praktische Ziel erreicht werden kann, auch wenn sie selbst der Weisung nicht nachkommt. Dies ist dadurch begründet, dass diese Mitglieder davon überzeugt sind, dass die meisten Gruppenmitglieder die Weisung der Autorität ausführen werden und dieser Einsatz für die Realisierung des Ziels ausreicht. Um dies zu veranschaulichen, soll diese Besonderheit am Beispiel des Steuerschwindlers aufgezeigt werden. Es kann durchaus sein, dass dieser Steuerabgaben als eine Notwendigkeit ansieht, damit der Staat ordentlich funktionieren kann. Allerdings geht er davon aus, dass seine nicht geleisteten Steuern keine so schwere Gewichtung haben, dass dies die Erreichung des Ziels gefährden könnte, da er davon ausgeht, dass die Mehrheit der Bürger ihre Steuern ordnungsgemäß zahlen wird. Somit hängt die Autorität in diesem Fall von dem Subjekt, dem Autoritätsträger, dem Gebiet und dem Verhalten bzw. dem vermuteten Verhalten der anderen Gruppenmitglieder ab. Man könnte dieses Problem mit der moralischen Frage vertiefen, indem untersucht wird, ob es moralisch erlaubt ist der Weisung nicht zu folgen, obwohl man sie generell als eine Notwendigkeit für die Gruppe erachtet.

Diese Frage würde allerdings im Zusammenhang dieser Untersuchung zu weit führen. Die Gruppen-Autorität soll im Folgenden nicht näher untersucht werden.[16] Der Verlust der Amtsautorität erfolgt indem diese dem Träger von der Institution entzogen wird. Gründe dafür können beispielsweise sein, dass dieses Amt von einer anderen Person übernommen wird oder der Träger sich als ungeeignet oder unfähig erwiesen hat.[17]

[...]


[1] vgl. Sennet, S. 19.

[2] vgl. Myhre, S. 10-11.

[3] vgl. Sennet, S. 23.

[4] vgl. Bochenski, S. 11.

[5] vgl. Sennet, S. 20-23.

[6] vgl. Hammer, S. 54-64.

[7] vgl. Bochenski, S. 17-45.

[8] vgl. Bochenski, S. 49-52.

[9] vgl. Bochenski, S. 53.

[10] vgl. Myhre, S. 51.

[11] vgl. Bochenski, S. 57-67.

[12] vgl. Bochenski, S.53.

[13] vgl. Myhre, S. 50-51.

[14] vgl. Bochenski, S. 101-104.

[15] vgl. Bochenski, S. 81-85.

[16] vgl. Bochenski, S. 85-87.

[17] vgl. Strohal, S. 76.

Final del extracto de 37 páginas

Detalles

Título
Autorität in der Theorie und Praxis - persönliche Reflexionen der Tavistock-Konferenz 2007
Universidad
University of Wuppertal
Curso
Transnationales Management
Calificación
1,7
Año
2007
Páginas
37
No. de catálogo
V111650
ISBN (Ebook)
9783640097388
Tamaño de fichero
465 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Autorität, Theorie, Praxis, Reflexionen, Tavistock-Konferenz, Transnationales, Management
Citar trabajo
Anónimo, 2007, Autorität in der Theorie und Praxis - persönliche Reflexionen der Tavistock-Konferenz 2007, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/111650

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