Drogenpolitik in Deutschland und der Schweiz - ein Vergleich


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2006

19 Pages, Note: 2


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Begriffsbestimmungen
2.1. Definition: Drogen
2.2. Definition: Drogenpolitik

3. Hauptstrategien der deutschen Drogenpolitik
3.1. Kompetenzen von Bund und Ländern
3.2. Die Rolle der Leistungsträger
3.3. Rechtliche Normierung

4. Hauptstrategien der schweizer Drogenpolitik
4.1. Überlegungen der Cannabisreformpolitik in der Schweiz

5. Vergleich der drogenpolitischen Ziele von Deutschland und der Schweiz

6. Schlussfolgerungen

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

In der folgenden Arbeit soll das Thema Drogenpolitik genauer untersucht werden, da Drogenmissbrauch eines der aktuellsten Problemfelder unserer Zeit ist. Fast täglich kommt man durch die Medien oder politische Diskussionen mit diesem Thema in Berührung. Es ist offensichtlich, dass der Drogenkonsum nicht nur die Drogenabhängigen selbst, sondern auch die Gesellschaft allgemein betrifft. An diesem Punkt können die Begriffe Beschaffungskriminalität, organisiertes Verbrechen und AIDS als Stichwörter dienen. An der Lösung dieses Problems wird weltweit gearbeitet, wobei die Vorschläge auf nationaler Ebene stark abweichen. Während einige Länder für eine Verschärfung der Drogenpolitik stehen, versuchen es andere Nationen mit Liberalisierung bis hin zur Legalisierung von Drogen.

In Deutschland bestand bis vor einigen Jahren noch ein breiter Konsens über die Ziele und Vorstellungen zur Bewältigung des Drogenproblems; heute kann man in der Drogenpolitik einige unterschiedliche Vorstellungen in der Wahrnehmung und Bewältigung des Problems feststellen (vgl. Schwilk, 1996, S. 1). Ziel dieser Hausarbeit kann nicht sein, detaillierte Lösungsvorschläge zu dem beschriebenen Problem zu liefern, sondern die deutsche Drogenpolitik genauer zu beleuchten. Weiter werden auch die schweizer Hauptstrategien zur Bewältigung des Drogenproblems vorgestellt, um einen anschließenden Vergleich zu ermöglichen. Beide Länder gelten zwar bei der Behandlung des Drogenproblems als liberal, doch bestehen noch einige politisch-rechtliche Unterschiede, was den Konsum, Besitz und Gebrauch von Betäubungsmitteln betrifft. Die Frage, die sich letztlich stellt, ist, welche drogenpolitischen Strategien Deutschland verfolgt und ob eine grundlegende Neuorientierung in dieser Drogenpolitik notwendig ist bzw. ob andere Lösungen des Problems von Ländern wie der Schweiz übernommen werden sollten?

Beginnen werde ich meine Arbeit mit der Definition der Begriffe Drogen und Drogenpolitik, um das Problemfeld genauer vorzustellen.

2. Begriffsbestimmungen

2.1. Definition: Drogen

„Drogen sind chemische Substanzen pflanzlichen, tierischen oder künstlichen Ursprungs, die in kleiner Menge eine Wirkung auf lebende Organismen haben. Sämtliche Arzneimittel, die der Heilung, Vorbeugung oder Erkennung von Krankheiten gelten, sind Drogen.“ (siehe Schwilk, 1996, S. 6)

Im etymologischen Sinn lässt sich sagen, dass der Begriff der Droge von dem ursprünglichen Wort „droge-fate“ stammt, was soviel heißt wie „trockene Fässer“ oder „Fässer mit Trockenware“; irrtümlich wurde dann die Bezeichnung einzig für den Inhalt der Fässer genutzt. Weiter ist das Wort Droge eine Sammelbezeichnung für pflanzliche, tierische oder mineralische Präparate, die als Heilmittel, Stimulantien oder Gewürze Verwendung finden. Im medizinischen und pharmazeutischen Bereich wird der Begriff für die aus einem Rohstoff zubereiteten bzw. aus mehreren zusammengesetzten Medikamente verwendet. Im umgangssprachlichen Gebrauch werden unter Drogen meist nur illegale Substanzen verstanden, die den legalen Drogen, wie Kaffee, Alkohol und Tabak gegenübergestellt werden.

(vgl. Schwilk, 1996, S. 6)

Eine uneinheitliche Gruppe von Arzneimitteln, die vor allem gegen Schmerz, Hunger, Durst und Unlust eingesetzt wurden, umfasst der Begriff Betäubungsmittel. Dieser bezeichnet im juristischen Sinne Suchtstoffe aller Art, unabhängig von ihrem therapeutischen Nutzen. Die Begriffe Suchtmittel bzw. Suchtstoffe beziehen sich auf den medizinischen Bereich und betreffen Mittel mit suchterzeugenden und/oder suchterhaltenden Eigenschaften, was mit einer körperlichen Abhängigkeit gleichgesetzt werden kann. (vgl. Schwilk, 1996, S. 7)

Abgesehen davon, wird zwischen harten und weichen Drogen unterschieden. Unter weichen Drogen werden diejenigen verstanden, deren Missbrauchspotential, d.h. die Wirkungseigenschaften auf das seelische Empfinden, als niedrig einzustufen ist. Als wichtigstes Beispiel können Cannabisprodukte genannt werden. Bei dem Begriff harte Drogen bezieht man sich auf die Qualität des Effekts einer Droge. Wichtig ist hier die Schnelligkeit, mit der regelmäßiger Drogenkonsum eine physische und/oder psychische Abhängigkeit hervorruft. Beispiele harter Drogen sind Kokain und Heroin. (vgl. Schwilk, 1996, S. 7)

2.2. Definition: Drogenpolitik

Der Begriff Drogenpolitik selbst ist inhaltsleer und wertfrei. Er besagt nur, dass an den Orten, an denen Drogenpolitik betrieben wird, man sich mit dem Drogenphänomen auseinandersetzt. Drogenpolitik kann als derjenige Teil der Politik definiert werden, der sich mit Drogen, Drogengebrauch und –missbrauch sowie mit den Strategien gegen sozialschädlichen Drogenkonsum und Drogenhandel beschäftigt. (vgl. Hellebrand, 1990, S. 7)

Die Drogenpolitik beschäftigt sich mit den Individuen, die im direkten Drogenkontakt stehen (Subjekten) und den Drogen (Objekten). Weiter legen die Betreiber der Drogenpolitik fest, welche Drogen sie als sozialadäquat oder tolerabel einstufen und welche sie als sozialschädlich ansieht und bekämpft. Träger der Drogenpolitik ist in autoritären Systemen der Staat, wohingegen sie in einem demokratisch-pluralistischen Staatsgebilde von allen Kräften betrieben werden kann, die auch politisch aktiv sind, d.h. nicht nur Staat und Kommunen, sondern auch Kirchen, Parteien, Gewerkschaften bis hin zu Einzelpersonen. Abgesehen davon, kann Drogenpolitik Gegenstand verschiedener wissenschaftlicher Disziplinen sein, wie z.B. Geschichtswissenschaft, Politologie, Rechtswissenschaft, Kriminologie, Medizin und Soziologie. (vgl. Hellebrand, 1990, S. 7)

Die Geschichte der Drogenpolitik kennt grundsätzlich vier idealtypische Bewertungskategorien von Drogenkonsum, um die Gefahren für die Gesellschaft unter Kontrolle zu bringen, die wiederum mit bestimmten Maßnahmen verknüpft sind. Drogenkonsum kann demnach verstanden werden als:

- Kulturell reguliertes bzw. zu regulierendes Phänomen, das allgemein akzeptiert und in bestimmten Situationen sogar erwünscht ist (Kultivierung).
- Unerwünschtes Verhalten, das dem ungeachtet gleichwohl in der Verantwortung des Individuums steht (Akzeptanz).
- Krankheit, die behandelt werden kann oder muss (Pathologisierung), und
- Verbrechen, das es mit Freiheitsstrafen (Gefängnis) oder Geldstrafen zu ahnden gilt (Kriminalisierung) . (siehe Böllinger, Stöver, 2002, S. 439)

Der letzte Punkt stellt eine gute Überleitung zum folgenden Teil dar, der die rechtliche Lage bzw. die rechtliche Normierung des Drogengebrauchs und –missbrauchs klären soll. Hier wird vor allem das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) beschrieben.

3. Hauptstrategien der deutschen Drogenpolitik

Die Drogenkontrolle richtet sich in Deutschland nach der Sichtweise, ob der Drogengebrauch die Folge einer Krankheit, von Kriminalität oder einem subkulturellen Lebensstil ist. Die Kontrollreaktion hängt demnach, von den schon in 2.2. beschriebenen, Grundausrichtungen ab. Bei der Bewertung hinsichtlich des Drogenkonsums und des Herangehens an die Drogenproblematik wird grundlegend zwischen drei Bekämpfungskonzepten unterschieden(vgl. Schwilk, 1996, S. 15):

a) Legal approach :

Dieses Konzept wird auch als strafrechtlicher oder prohibitiver Ansatz mit Pönalisierung des Drogenkonsums bezeichnet und hat einen sehr starken ordnungspolitischen Charakter. Hier geht man davon aus, dass Drogen eine schädigende Wirkung auf den Menschen haben und zur Abhängigkeit führen, die nicht heilbar ist, d.h. die Droge ist das sog. Regelungsobjekt. Das Hauptproblem wird in der Verfügbarkeit von Drogen gesehen und die Drogenabhängigen werden einerseits als Opfer, bedingt durch die persönlichkeitszerstörende Wirkung der Droge und andererseits auch als Täter gesehen. Diese täterzentrierte Sichtweise ist im legal approach bestimmend. Danach hat der Drogenkonsum weitreichende Folgen, wie höhere Kriminalitätsbereitschaft und die Verbreitung gefährlicher Krankheiten. Dadurch wiederum entstehen Konflikte mit den zentralen Schutzaufgaben des Staates, der sich eine drogenfreie Gesellschaft als Ziel gesetzt hat. Dies geschieht in erster Linie durch das Abschrecken der potentiellen Konsumenten vom Gebrauch der Drogen mit Verhaftung, Bestrafung, Beschlagnahme, Abschiebung, Observation, Kontrollen, Razzien, Lokalschließungen etc. (vgl. Schwilk, 1996, S.16)

b) Social approach

Bei diesem Ansatz steht die Persönlichkeit des Konsumenten im Vordergrund. Der social approach geht davon aus, dass weder eine Notwendigkeit noch eine Berechtigung besteht, drogenkonsumierende oder drogenabhängige Menschen als Straftäter zu betrachten. Demnach soll die Sucht der Drogenabhängigen durch das Bereitstellen von Hilfsangeboten bzw. Therapien bekämpft werden. Ziel dieses Konzeptes ist es die Drogenabhängigen durch entsprechende Hilfsangebote und Prävention sowie der weitergehende Verzicht auf strafrechtliches Vorgehen, umfassende Auseinandersetzung mit der Drogenpolitik und der Entwicklung genereller sozialer Präventionsmechanismen zu reintegrieren.

(vgl. Schwilk, 1996, S. 16-17)

Fin de l'extrait de 19 pages

Résumé des informations

Titre
Drogenpolitik in Deutschland und der Schweiz - ein Vergleich
Université
University of Frankfurt (Main)  (Fachbereich 03 Gesellschaftswissenschaften)
Cours
Arzneimittelpolitik in Deutschland und Europa
Note
2
Auteur
Année
2006
Pages
19
N° de catalogue
V111751
ISBN (ebook)
9783640161614
Taille d'un fichier
426 KB
Langue
allemand
Mots clés
Drogenpolitik, Deutschland, Schweiz, Vergleich, Arzneimittelpolitik, Deutschland, Europa
Citation du texte
Johannes Hock (Auteur), 2006, Drogenpolitik in Deutschland und der Schweiz - ein Vergleich, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/111751

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