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Die Zulässigkeit der Förderung einer Geschlechterparität in den Parlamenten und Kommunalvertretungen durch Stimmzettelgestaltung

Title: Die Zulässigkeit der Förderung einer Geschlechterparität in den Parlamenten und Kommunalvertretungen durch Stimmzettelgestaltung

Term Paper , 2019 , 15 Pages , Grade: 1,3

Autor:in: Katharina Schroer (Author)

Law - Public Law / Administrative Law
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Das Frauenwahlrecht feierte 2018 sein 100-jähriges Bestehen. Betrachtet man anlässlich dieses Jubiläums das passive Wahlrecht von Frauen, ist eine gleichberechtigte Vertretung in der Politik noch nicht in Sicht. Der seit Jahrzehnten wachsende Frauenanteil in der Politik stagniert. Daher werden vermehrt Maßnahmen gefordert, um den Frauenanteil in der Politik zu erhöhen. Als positives Beispiel wird die Quotierung der Wahllisten in Frankreich angeführt.

Eine gegenüber der Quotierung weniger stark eingreifende Möglichkeit, im Sinne einer vermehrten Wahl von Frauen auf die Wähler einzuwirken, ist die Gestaltung der Stimmzettel. In Rheinland-Pfalz versuchte man 2014 durch eine Novelle zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes (KWG) den Frauenanteil in den Kommunalvertretungen unter anderem über diesen Weg zu erhöhen. Bei dem legitimen Wunsch, den Frauenanteil in der Politik durch Änderungen im Wahlrecht positiv zu beeinflussen, ergeben sich jedoch regelmäßig erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken, inwieweit das Förderungsgebot Eingriffe und Beeinflussungen der Wahl durch staatliche Organe rechtfertigen kann.

Das Rheinland-Pfälzische Verfassungsgericht hat die Regelungen zur Stimmzettelgestaltung für nichtig erklärt. Es stellt sich somit im Rahmen dieser Arbeit die Frage, ob eine Stimmzettelgestaltung im Sinne einer Einwirkung auf die Wähler zur vermehrten Wahl von Frauen zulässig ist. In vorliegender Hausarbeit soll untersucht werden, inwieweit durch die Stimmzettelgestaltung die Wahlrechtsgrundsätze Freiheit der Wahl und Wettbewerbsfreiheit der Parteien sowie sonstige Grundrechte Einzelner betroffen sind. Schließlich erfolgt eine Abwägung, ob das mit der Stimmzettelgestaltung verbundene Ziel der Geschlechterparität durch des Förderungsgebot aus Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG gerechtfertigt ist.

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Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Geschlechterparitätsfördernde Stimmzettelgestaltung am Beispiel des § 29 Abs. 2 RhPfKWG

3 Verfassungsrechtliche Bedenken bei der Stimmzettelgestaltung zur Frauenförderung

3.1 Wählerbeeinflussung als Verstoß gegen die Wahlrechtsgrundsätze

3.1.1 Die Wahlfreiheit im Moment der Stimmabgabe

3.1.2 Auf der Kehrseite: Die Wettbewerbsfreiheit der Parteien

3.2 Verletzung der Grundrechte sonstiger Personengruppen

3.3 Rechtfertigung durch das Fördergebot aus Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG

4 Fazit

Zielsetzung und Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Stimmzettelgestaltungen, die darauf abzielen, den Frauenanteil in Parlamenten und Kommunalvertretungen durch eine direkte Einflussnahme auf die Wähler zu erhöhen. Dabei steht insbesondere die Frage im Mittelpunkt, ob eine solche staatliche Maßnahme mit den grundgesetzlichen Wahlrechtsgrundsätzen sowie der Wettbewerbsfreiheit der Parteien vereinbar ist.

  • Analyse der Wahlrechtsgrundsätze unter dem Aspekt der Wählerbeeinflussung
  • Untersuchung der Wettbewerbsfreiheit der Parteien im Kontext staatlicher Vorgaben
  • Evaluation potenzieller Grundrechtsverletzungen bei speziellen Personengruppen
  • Abwägung des staatlichen Fördergebots zur Gleichberechtigung gegenüber der Wahlfreiheit

Auszug aus dem Buch

3.1.1 Die Wahlfreiheit im Moment der Stimmabgabe

Die Freiheit der Wahl ist im Demokratieprinzip nach Art. 20 Abs. 1 GG fest verankert und zwingende Voraussetzung für eine funktionsfähige Demokratie. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts verleihen Wahlen den Gewählten eine demokratische Legitimation nur, wenn sie „ohne die Verletzung der Integrität der Willensbildung des Volkes bzw. der Wahlbürger“ erfolgen.

Der Grundsatz der Wahlfreiheit schützt die Willensfreiheit des Wählers. Davon umfasst ist sowohl die Freiheit während des Entscheidungsvorgangs selbst als auch die freie Entscheidungsfindung der Bürger. Der Wähler entscheidet dabei frei über das „Ob“ und „Wie“ seiner Wahl. Die Wahlfreiheit gewährleistet, dass jeder Wahlberechtigte sein aktives Wahlrecht ohne (physischen) Zwang, (psychologischen) Druck oder sonstige unzulässige Einflussnahme durch staatliche oder nichtstaatliche Stellen ausüben kann.

Im Vorfeld zum Wahlvorgang muss dem Bürger ein freier Prozess der Meinungsbildung ermöglicht werden. Ein Meinungskampf im Vorfeld der Wahl ist daher erlaubt und grundgesetzlich vorgesehen. Während eines Wahlkampfes ist es üblich, dass der Wähler unterschiedlichen Einflussnahmen durch Parteien, Medien, des Freundes- und Bekanntenkreis ausgesetzt ist und sich daraus eine eigene Meinung bilden kann. Schließlich muss er seine Wahlentscheidung unverfälscht zum Ausdruck bringen können und darf im Anschluss an die Wahl keine Sanktionen fürchten müssen. Die Wahlfreiheit ist daher eng verbunden mit der Geheimheit der Wahl.

Zusammenfassung der Kapitel

1 Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die Stagnation des Frauenanteils in der Politik und führt die Problematik ein, ob eine gezielte Stimmzettelgestaltung als Instrument zur Frauenförderung verfassungsrechtlich zulässig ist.

2 Geschlechterparitätsfördernde Stimmzettelgestaltung am Beispiel des § 29 Abs. 2 RhPfKWG: Dieses Kapitel erläutert die gesetzlichen Neuregelungen in Rheinland-Pfalz, die darauf abzielen, den Frauenanteil in Kommunalvertretungen durch zusätzliche Angaben auf dem Stimmzettel zu erhöhen.

3 Verfassungsrechtliche Bedenken bei der Stimmzettelgestaltung zur Frauenförderung: Hier werden die verfassungsrechtlichen Hürden analysiert, insbesondere die Wahlrechtsgrundsätze, die Wettbewerbsfreiheit der Parteien sowie mögliche Diskriminierungseffekte.

3.1 Wählerbeeinflussung als Verstoß gegen die Wahlrechtsgrundsätze: Untersuchung, inwieweit die staatliche Gestaltung des Stimmzettels als unzulässige Einflussnahme auf die freie Willensbildung des Wählers zu werten ist.

3.1.1 Die Wahlfreiheit im Moment der Stimmabgabe: Detaillierte Betrachtung der Schutzbereiche der Wahlfreiheit und der Anforderungen an die Neutralität staatlicher Stellen im Umfeld der Stimmabgabe.

3.1.2 Auf der Kehrseite: Die Wettbewerbsfreiheit der Parteien: Erörterung der Frage, ob eine durch staatliche Vorgaben induzierte Ungleichbehandlung der Parteien deren Chancengleichheit verletzt.

3.2 Verletzung der Grundrechte sonstiger Personengruppen: Prüfung der Auswirkungen auf Personen, die sich nicht eindeutig dem weiblichen oder männlichen Geschlecht zuordnen lassen.

3.3 Rechtfertigung durch das Fördergebot aus Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG: Abwägung, ob das verfassungsrechtliche Ziel der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung Eingriffe in das Wahlrecht legitimieren kann.

4 Fazit: Zusammenfassende Bewertung der Unvereinbarkeit einer solchen Stimmzettelgestaltung mit den Grundsätzen eines freien und fairen Wahlvorgangs.

Schlüsselwörter

Stimmzettelgestaltung, Frauenförderung, Wahlrecht, Wahlfreiheit, Kommunalwahlrecht, Rheinland-Pfalz, Geschlechterparität, Wählerbeeinflussung, Parteienwettbewerb, Grundgesetz, Art. 3 Abs. 2 GG, Demokratieprinzip, Chancengleichheit, Wahlgrundsätze, Politik

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundlegend?

Die Arbeit untersucht, ob staatliche Maßnahmen zur Gestaltung von Stimmzetteln, die darauf ausgerichtet sind, mehr Frauen in Parlamente zu wählen, mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die zentralen Themen sind das Wahlrecht, die Chancengleichheit der Parteien, der staatliche Förderauftrag zur Gleichstellung und die Grenzen zulässiger staatlicher Einflussnahme auf den Wähler.

Was ist die primäre Forschungsfrage?

Die Arbeit fragt, ob eine Stimmzettelgestaltung im Sinne einer Einwirkung auf den Wähler zur vermehrten Wahl von Frauen verfassungsrechtlich zulässig ist.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Hausarbeit, die eine Analyse der einschlägigen Gesetzestexte, Verfassungsbestimmungen und der Rechtsprechung vornimmt.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil befasst sich mit der Konkretisierung der Wahlrechtsgrundsätze, der Prüfung der Wettbewerbsfreiheit der Parteien und der Abwägung gegenüber dem verfassungsrechtlichen Gleichstellungsgebot.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Typische Schlüsselwörter sind Stimmzettelgestaltung, Wahlfreiheit, Geschlechterparität, Parteienwettbewerb und Kommunalwahlrecht.

Wie bewertet der Autor das Beispiel aus Rheinland-Pfalz?

Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass die in Rheinland-Pfalz erprobte Form der Stimmzettelgestaltung aufgrund der inhaltlichen Einflussnahme auf den Wähler zum Zeitpunkt der Wahl unzulässig ist.

Warum ist das Fördergebot (Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG) hier nicht ausreichend?

Der Autor argumentiert, dass das Ziel der Frauenförderung zwar legitim ist, aber in der Abwägung gegenüber den verfassungsrechtlich hochrangigen Wahlrechtsgrundsätzen und der Freiheit der Wahl in dieser spezifischen Form zurücktreten muss.

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Details

Title
Die Zulässigkeit der Förderung einer Geschlechterparität in den Parlamenten und Kommunalvertretungen durch Stimmzettelgestaltung
Course
Kommunalrecht
Grade
1,3
Author
Katharina Schroer (Author)
Publication Year
2019
Pages
15
Catalog Number
V1117521
ISBN (eBook)
9783346481610
ISBN (Book)
9783346481627
Language
German
Tags
zulässigkeit förderung geschlechterparität parlamenten kommunalvertretungen stimmzettelgestaltung
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Katharina Schroer (Author), 2019, Die Zulässigkeit der Förderung einer Geschlechterparität in den Parlamenten und Kommunalvertretungen durch Stimmzettelgestaltung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1117521
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