Das Frauenwahlrecht feierte 2018 sein 100-jähriges Bestehen. Betrachtet man anlässlich dieses Jubiläums das passive Wahlrecht von Frauen, ist eine gleichberechtigte Vertretung in der Politik noch nicht in Sicht. Der seit Jahrzehnten wachsende Frauenanteil in der Politik stagniert. Daher werden vermehrt Maßnahmen gefordert, um den Frauenanteil in der Politik zu erhöhen. Als positives Beispiel wird die Quotierung der Wahllisten in Frankreich angeführt.
Eine gegenüber der Quotierung weniger stark eingreifende Möglichkeit, im Sinne einer vermehrten Wahl von Frauen auf die Wähler einzuwirken, ist die Gestaltung der Stimmzettel. In Rheinland-Pfalz versuchte man 2014 durch eine Novelle zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes (KWG) den Frauenanteil in den Kommunalvertretungen unter anderem über diesen Weg zu erhöhen. Bei dem legitimen Wunsch, den Frauenanteil in der Politik durch Änderungen im Wahlrecht positiv zu beeinflussen, ergeben sich jedoch regelmäßig erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken, inwieweit das Förderungsgebot Eingriffe und Beeinflussungen der Wahl durch staatliche Organe rechtfertigen kann.
Das Rheinland-Pfälzische Verfassungsgericht hat die Regelungen zur Stimmzettelgestaltung für nichtig erklärt. Es stellt sich somit im Rahmen dieser Arbeit die Frage, ob eine Stimmzettelgestaltung im Sinne einer Einwirkung auf die Wähler zur vermehrten Wahl von Frauen zulässig ist. In vorliegender Hausarbeit soll untersucht werden, inwieweit durch die Stimmzettelgestaltung die Wahlrechtsgrundsätze Freiheit der Wahl und Wettbewerbsfreiheit der Parteien sowie sonstige Grundrechte Einzelner betroffen sind. Schließlich erfolgt eine Abwägung, ob das mit der Stimmzettelgestaltung verbundene Ziel der Geschlechterparität durch des Förderungsgebot aus Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG gerechtfertigt ist.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Geschlechterparitätsfördernde Stimmzettelgestaltung am Beispiel des § 29 Abs. 2 RhPfKWG
- Verfassungsrechtliche Bedenken bei der Stimmzettelgestaltung zur Frauenförderung
- Wählerbeeinflussung als Verstoß gegen die Wahlrechtsgrundsätze
- Die Wahlfreiheit im Moment der Stimmabgabe
- Auf der Kehrseite: Die Wettbewerbsfreiheit der Parteien
- Verletzung der Grundrechte sonstiger Personengruppen
- Rechtfertigung durch das Fördergebot aus Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG?
- Wählerbeeinflussung als Verstoß gegen die Wahlrechtsgrundsätze
- Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Hausarbeit analysiert die Zulässigkeit der Förderung einer Geschlechterparität in Parlamenten und Kommunalvertretungen durch eine geschlechterparitätsfördernde Gestaltung der Stimmzettel. Sie untersucht, ob die vom Rheinland-Pfälzischen Verfassungsgericht für nichtig erklärten Regelungen zur Stimmzettelgestaltung mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
- Die Auswirkungen der Stimmzettelgestaltung auf die Wahlrechtsgrundsätze, insbesondere die Freiheit der Wahl und die Wettbewerbsfreiheit der Parteien
- Die potenzielle Verletzung von Grundrechten anderer Personengruppen durch die Stimmzettelgestaltung
- Die Abwägung des Förderungsgebots aus Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG im Hinblick auf die Ziele der Geschlechterparität und die damit verbundenen Eingriffe in das Wahlrecht
- Die Relevanz des aktuellen Frauenanteils in der deutschen Politik im Kontext des 100-jährigen Jubiläums des Frauenwahlrechts
- Die vergleichende Analyse der Stimmzettelgestaltung mit anderen Maßnahmen zur Förderung der Geschlechterparität, wie z. B. der Quotierung von Wahllisten
Zusammenfassung der Kapitel
- Einleitung: Diese Einleitung stellt die aktuelle Situation des Frauenanteils in der Politik dar und skizziert den Hintergrund der Thematik. Sie führt das Problem der Stimmzettelgestaltung im Kontext des Frauenwahlrechts und der Förderung von Geschlechterparität ein.
- Geschlechterparitätsfördernde Stimmzettelgestaltung am Beispiel des § 29 Abs. 2 RhPfKWG: Dieses Kapitel beleuchtet die rechtlichen Regelungen zur geschlechterparitätsfördernden Gestaltung von Stimmzetteln in Rheinland-Pfalz. Es beschreibt die Zielsetzung und die konkreten Maßnahmen der Gesetzesnovelle, die zur Erhöhung des Frauenanteils in Kommunalvertretungen beitragen sollten.
- Verfassungsrechtliche Bedenken bei der Stimmzettelgestaltung zur Frauenförderung: Dieses Kapitel analysiert die möglichen verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die geschlechterparitätsfördernde Stimmzettelgestaltung. Es untersucht, ob die Regelungen gegen die Wahlrechtsgrundsätze Freiheit der Wahl und Wettbewerbsfreiheit der Parteien verstoßen. Weiterhin werden die potenziellen Auswirkungen auf andere Grundrechte Einzelner beleuchtet.
Schlüsselwörter
Die zentralen Themen der Hausarbeit sind die Förderung der Geschlechterparität, die Gestaltung von Stimmzetteln, die Wahlrechtsgrundsätze, die Freiheit der Wahl, die Wettbewerbsfreiheit der Parteien, das Förderungsgebot aus Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG, das Grundgesetz, die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
- Citation du texte
- Katharina Schroer (Auteur), 2019, Die Zulässigkeit der Förderung einer Geschlechterparität in den Parlamenten und Kommunalvertretungen durch Stimmzettelgestaltung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1117521