Internationale Lenkungsinstrumente: Die WTO


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2003

24 Pages, Note: sehr gut


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung:

2. Die Entstehungsgeschichte:

3. Ziele und Aufgaben:

4. Die Organe der WTO:
4.1. Unterorgane:
4.1.1. Der WTO-Streitbeilegungsmechanismus (Dispute Settlement Body – DSB):

5. Die wesentlichen Ergebnisse der GATT-Uruguay-Runde
5.1. Industriell-gewerbliche Waren:
5.2. Landwirtschaftliche Produkte:
Agrar-Schutzklausel
5.3. Textilien und Bekleidung:
5.4. Antidumping:
5.5. Subventionen und Ausgleichszölle:
5.6. Schutzklauseln:
5.7. Grauzonenmaßnahmen:
5.8. Dienstleistungen (General Agreement on Trade in Services –GATS):
5.9. Geistige Eigentumsrechte (Agreemanet on Trade Related Aspects of Intellectual Property Rights, Including Trade in Counterfeit Goods – TRIPS):
5.10. Streitbeilegung (gilt einheitlich für GATT, GATS und TRIPS):
5.11. Öffentliches Beschaffungswesen:
5.12 Zahlungsbilanzpolitisch motivierte Handelsbeschränkungen:
5.13. Staatshandelsunternehmen:

6. Das Problem der demokratischen Legitimierung:
6.1. Problemfeld: WTO-Vereinbarungen im Bereich der Landwirtschaft (Agreement on Agriculture – AoA):
6.2. Problemfeld: WTO-Vereinbarungen im Bereich handelsbezogene Aspekte intellektueller Besitzrechte (Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights – TRIPS):
6.3. Problemfeld: Grundsatzvereinbarung zu Dienstleistungen (General Agreement on Trade in Services – GATS):

7. Aktuelle Entwicklung:
7.1. Wichtigste Ergebnisse bei der WTO- Ministerkonferenz in Doha:

1. Einleitung:

Der Schaffung des GATT bzw. der WTO liegt die Idee des Neoliberalismus zugrunde, nach der ein freier internationaler Handel mit einem Mindestmaß an nationalen Eingriffen den Wohlstand im eigenen Land und in der Welt fördert.

In der Praxis erweist sich die Umsetzung der Theorie als weniger einfach, da sich die einzelnen Volkswirtschaften ständig der Versuchung gegenüber sehen, Handelsströme zu eigenem Vorteil und zu anderer Nachteil künstlich lenken zu wollen.[1]

Unverzichtbar in einer Welt latenter Instabilität und vielfacher Widersprüche ist ein weltumspannender Konsens über Grundsätze eines universalen Ordnungsrahmens. Eine Absicherung durch international verbindliche und transparente Rechtsregeln sollte gegeben sein.

Man befand sich also in gewisser Weise in einem Widerspruch. Obwohl die Handelsnationen unter amerikanischer Führung die aufgeklärt- liberale Wirtschaftsphilosophie des John Meynard Keynes zu verwirklichen versuchten, trat dennoch vielfach der Gedanke auf, dass die von Adam Smith beschriebene „unsichtbare Hand“ des Wettbewerbs durch eine „sichtbare Hand“ das Wirtschaftsrechts ergänzt werden muss. Dieser vielfach als „kopernikanische Wende“ bezeichnete Einschnitt, bezeichnet eine Mischung ökonomischer Naturwüchsigkeit mit rechtlich abgestützter nationaler Ordnungspolitik.[2]

Während das GATT-Abkommen aufgrund seines provisorischen Charakters vielfach als ineffizient bezeichnet wurde, wurden in der WTO, als internationale Organisation mit eigener Rechtspersönlichkeit viel konkretere Hoffnungen manifest.[3]

Die WTO definiert sich als „internationaler Rahmen für das multilaterale Handelssystem“ und hat 144 Mitglieder, wobei die Staaten China und Taiwan erst seit der 4. Ministerkonferenz in Doha 2001 Mitglieder sind. Die Entwicklungsländer stellen in etwa ¾ aller Mitglieder dar, wobei allein die Gruppe der afrikanischen Staaten (41) und der am wenigsten entwickelten Länder (30; Sprecher ist Tansania) nahezu die Hälfte der Mitglieder stellt.

Neben dem Ziel der Beseitigung der tarifären Handelshemmnisse, verfolgt die WTO auch eine Beseitigung der nicht-tarifären Handelshemmnisse. Dabei laufen ihre Maßnahmen auf eine „Harmonisierung“ der umwelt-, gesundheits- und verbraucherschutzrechtlichen Normen und Bestimmungen hinaus. „Harmonisierung“ bedeutet jedoch meist auch die Etablierung von Minimalstandards auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner.[4]

2. Die Entstehungsgeschichte:

Die World Trade Organization (WTO) ist an sich eine noch sehr junge Organisation, da sie erst durch das „Marrakesch Agreement“ im Januar 1995 in Kraft getreten ist. Dennoch ist die WTO die Weiterführung einer alten Idee, die bereits in die 1940er Jahre zurückgeht, das General Agreement on Tariffs and Trade (GATT).

Die dahinterstehende Idee geht zurück auf den 2.Weltkrieg. Die Siegermächte gingen von der Konzeption aus, dass eine Der Hauptursachen für das Ausbrechen des Weltkrieges das Scheitern des offenen Welthandelssystems in den 30er Jahren darstellte. Sie stimmten darin überein, dass sich der Weltfrieden quasi von selbst aufrechterhalten würde, wenn gegenseitige freundschaftliche Beziehungen, Fairness, Gleichheit und ein möglichst vorhersehbarer Grad an Freiheit im internationalen Handel die Nationen verbinden. Sofort nach dem Ende des 2.Weltkrieges begann man daher mit den Vorbereitungen zur Schaffung einer neuen internationalen Wirtschaftsordnung. Es folgte die Gründung der International Trade Organization (ITO), sowie die Gründung des International Monetary Fund (IMF) und der Bank for Reconstruction and Development (IBRD).

Im Zuge der Vorbereitungen der ITO Charter führten 23 Mitglieder des Komitees Verhandlungen zur Senkung der Zölle, welche zu dieser Zeit das Haupthindernis im internationalen Handel darstellten. Um diese Zollsenkungen bereits vor den entsprechenden Verhandlungen in der ITO zu sichern, einigten sich diese 23 Staaten auf die Gründung eines „interim agreement“, auf das General Agreement on Tariffs and Trade (GATT).[5]

Nachdem die ITO am mangelnden Bindungswillen der USA gescheitert war, blieb das GATT das einzige multilaterale Instrument im internationalen Handel von 1948 bis zur Gründung der WTO.

Der Abbau der Zölle und Handelshemmnisse im internationalen Handel, sowie die fortschreitende Liberalisierung der Märkte, wurden seit 1947 in insgesamt acht Handelsrunden beschlossen. Während es in den ersten Runden ausschließlich Zollsenkungen beschlossen wurden, verhandelte man in der 7. Runde (Tokyo-Runde) erstmals über die Beseitigung nichttarifärer Handelshemmnisse. Eine entscheidende Erweiterung des Spektrums gelang in der 8. Runde (Uruguay-Runde), in der eine Reihe neuer Bereiche, wie die Liberalisierung des Agrar- und Textilbereichs und der Dienstleistungen, sowie der Schutz geistigen Eigentums im Handel, aufgenommen wurden. Die Uruguay-Runde soll im späteren Verlauf der Arbeit noch ausführlicher behandelt werden.

3. Ziele und Aufgaben:

Die prinzipielle Hauptaufgabe der WTO besteht darin, die internationalen Handelsbeziehungen innerhalb bindender Regelungen zu organisieren, Handelspraktiken zu überprüfen und für eine effektive Streitschlichtung in Konfliktfällen zu sorgen. Im Grunde obliegt ihr die Weiterverfolgung der GATT-Prinzipien:

- Nichtdiskriminierung: Die einzelnen Staaten sollen hinsichtlich des Warenverkehrs grundsätzlich nicht unterschiedlich behandelt werden. Konkretisiert wurde dieser Grundsatz in der Meistbegünstigungspflicht, wonach die Vertragsparteien sich verpflichten, die einem anderen Land zugestandenen Handelsvorteile für alle gleichartigen Waren unverzüglich und bedingungslos auch allen anderen GATT-Vertragsparteien einzuräumen. Ausnahmen für regionale Wirtschaftsblöcke wie z.B. die EU sind möglich.
- Gegenseitigkeit: Die handelspolitischen Leistungen, die sich die GATT-Mitglieder gegenseitig einräumen, müssen gleichwertig sein.
- Liberalisierung: Abbau von Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen. Im Sinne einer „least distortion“ („wenigste Verzerrung“) sollen Beschränkungen des Handels auf der qualitativ und quantitativ niedrigsten Stufe ausgeformt werden.[6] Die damit verbundenen negativen Auswirkungen werden dabei nicht berücksichtigt. In dieser Arbeit wird jedoch noch näher darauf eingegangen.
- Verhältnismäßigkeit: Wirtschaftsinterventionen sollen mit den schonendesten Mitteln durchgeführt werden. Ferner sollten Schutzmaßnahmen schonend und kontrollierbar ausgestaltet werden.
- Transparenz: Handelsrelevante Normen sollen unverzüglich veröffentlicht werden, so dass sich Regierungen und Wirtschaftskreise mit ihnen vertraut machen können. Transparenz betrifft aber auch die Durchleuchtungsprozedur, der sich die drei großen Handelsblöcke alle zwei Jahre unterwerfen müssen.
- Kooperation: Das GATT setzt im Sinne des Kooperationsprinzips auf bi- und multilateraler Ebene zum Abbau von Handelshemmnissen an.
- Friedliche Streitbeilegung: Für die Effizienz des GATT ist die allgemeine Akzeptanz und Beachtung des Abkommens von grundlegender Bedeutung. Mechanismen friedlicher Streitbeilegung im Konfliktfall erhalten deshalb Vorrang. Während dies im GATT meist in Form von Panel-Berichten geschah, wurde das Streitbeilegungsverfahren in der WTO grundlegend reformiert. Es erfolgte eine zunehmende Institutionalisierung des DSB.[7]

Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der WTO ist die Annahme der Ergebnisse der Uruguay-Runde des GATT.[8]

4. Die Organe der WTO:

- Ministerkonferenz: hat bisher dreimal getagt (1996, 1998 und 1999)
- Allgemeiner Rat von Experten auf Beamtenebene: fungiert auch als Streitschlichtungsgremium (DSB = Dispute Settlement Body) und auch als Organ zur Überprüfung von Handelspraktiken.

In diesen beiden Organen gilt das Einstimmigkeitsprinzip.

4.1. Unterorgane:

- Rat für Warenhandel (GATT-Rat)
- Rat für Handel mit Dienstleistungen (GATS- General Agreement on Trade in Services)
- Rat für handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS- Trade Related Aspects of Intellectual Property Rights)
- Generalsekretariat: untersteht dem Generaldirektor, seit 1.9.1999 Michael Moore aus Neuseeland.[9]

4.1.1. Der WTO-Streitbeilegungsmechanismus (Dispute Settlement Body – DSB):

Der DSB verfügt nicht über ein eigenes Gericht. Wenn ein Staat gegen das GATT verstößt, kann der dadurch verletzte Staat oder eine Organisation die Einsetzung eines unabhängigen Panels durch den allgemeinen Rat beantragen, das seine Rechtsauffassung in einem Bericht dem Rat vorlegt. Der Rat kann den Bericht nur einstimmig ablehnen. Auf diesem Weg als verfassungswidrig festgestellte Maßnahmen sind aufzuheben.[10]

Mit der Entstehung der WTO, erfolgte auch eine Institutionalisierung des Streitbeilegungsmechanismus. In der GATT-Ordnung war für die Aufnahme einer Panel-Untersuchung der Konsens aller Beteiligten Voraussetzung; ein fehlender Konsens konnte also die Streitbeilegung blockieren. In der neuen Ordnung ist der Konsens aller Parteien nur zur Annahme der Entscheidung notwendig.[11]

Klagen können nur Mitgliedstaaten der WTO, nicht aber einzelne Unternehmen, die sich benachteiligt fühlen.

Die Sitzungen des DSB sind sehr geheimnisumwittert, die Verfahren sind sehr intransparent und bleiben unter Verschluss, aber auch die Protokolle sind von außen nicht einsehbar. Auch hier lässt sich das Legitimationsproblem erkennen.[12]

Ein entscheidendes Problem bei der Organisation des Streitbeilegungsverfahrens ist die Ungleichheit der Partizipationsmöglichkeiten. Staaten, die sich keine permanente Vertretung leisten können sind aus der Lobbyarbeit in den Gremien ausgeschlossen und können den relevanten Diskussionsprozessen nicht folgen. Ein erheblicher Teil der Vorarbeiten wird in informellen Treffen geleistet, deren Verlauf nicht in Protokollen festgehalten wird.[13]

Streitfälle:

Bis zum Anfang des Jahres 2000 wurden dem DSB bereits 188 Streitfälle unterbreitet. So forderte beispielsweise die EU, die Bananen-Einfuhren aus Mittel- und Südamerika zu beschränken. Auch weigerte sich die EU, die Einfuhr von Rindern aus den USA, die mit Wachstumshormonen gemästet werden, zuzulassen.[14]

[...]


[1] Vgl. BEISE, Marc et.al. : Grauzonen im Welthandel. Protektionismus unter dem alten GATT als Herausforderung an die neue WTO. Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft 1998, S. 15

[2] Vgl. Ebda.: S. 26-27

[3] Vgl. Ebda.: S. 22-23

[4] Vgl. SÜDWIND AGENTUR (HgIn): NO zur WTO. Wien: Südwind Agentur 2001., S.15-16

[5] Vgl. KHALID, Rasheed et al.: The World Trade Organization and the developing countries. Wien: Pamphlet Series 1999

[6] Vgl. BEISE, Marc et al.: Grauzonen im Welthandel. a.a.O. 1998, S. 38-39

[7] Vgl. BARATTA von, Mario (Hrsg.): Der Fischer Weltalmanach 2002. Frankfurt am Main: Fischer Taschenbuch Verlag 2001, S. 997

[8] Vgl. Ebda. S 996-997

[9] Vgl. Ebda.: S 997

[10] Vgl. BARATTA von, Mario: Der Fisher Weltalmanach. a.a.O., S. 997

[11] Vgl. KHALID, Rasheed et.al.: The World Trade Organization and the developing countries. a.a.O., S. 27

[12] Vgl. SÜDWIND AGENTUR (HgIn): NO zur WTO. a.a.O., S.16

[13] Vgl. ATTAC AUSTRIA (HgIn): Dokumente zum ATTAC-Kongress- “Die Welt ist keine Ware” Wien 2001, S. 21

[14] Vgl. BARATTA von, Mario et.al.: Der Fischer Weltalmanach. a.a.O., S.997

Fin de l'extrait de 24 pages

Résumé des informations

Titre
Internationale Lenkungsinstrumente: Die WTO
Université
University of Vienna  (Institut für Politikwissenschaft)
Note
sehr gut
Auteur
Année
2003
Pages
24
N° de catalogue
V11185
ISBN (ebook)
9783638174138
Taille d'un fichier
579 KB
Langue
allemand
Mots clés
Internationale, Lenkungsinstrumente
Citation du texte
Christine Frenkenberger (Auteur), 2003, Internationale Lenkungsinstrumente: Die WTO, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/11185

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