Der Handelskonflikt zwischen den USA und China. Deutschlands Positionierungsoptionen im Umgang des Handelskonflikts


Masterarbeit, 2020

87 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einführung in die Thematik
1.1 Problemstellung
1.2 Zielsetzung und Aufbau der Arbeit

2 Forschungsfrage und Methodik der Untersuchung

3 Theoretische Grundlagen
3.1 Außenhandelstheorien
3.1.1 Absoluter Kostenvorteil nach Adam Smith
3.1.2 Komparativer Kostenvorteil nach David Ricardo
3.2 Internationalisierungstheorien von multinationalen Unternehmen
3.2.1 Standorttheoretischer Ansatz nach Tesch
3.2.2 Handelsschrankenansatz nach Corden
3.3 America-First versus Made in China 2025
3.3.1 America-First
3.3.2 Made in China 2025
3.4 Die Welthandelsorganisation
3.4.1 Geschichte und Struktur der WTO
3.4.2 Kritik an der WTO

4 Handelskonflikt zwischen den USA und China
4.1 Auslöser und Ziele des Handelskonflikts
4.2 Verlauf und Entwicklung der Maßnahmen

5 Die deutsche Wirtschaft in Daten und Fakten

6 Darstellung von Vor-und Nachteilen bei Positionierung zu einer Partei
6.1 Eine Analyse der USA
6.1.1 Vorteile
6.1.2 Nachteile
6.2 Eine Analyse der Volksrepublik China
6.2.1 Vorteile
6.2.2 Nachteile

7 Fazit und Ausblick

Quellenverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Schlüsseltechnologien „Made in China 2025“, eigene Darstellung

Abbildung 2: Organstruktur der WTO, eigene Darstellung

Abbildung 3: Deutschlands Exporte nach Güterarten im Jahr 2019, Quelle: Statista

Abbildung 4: Warenaustausch zwischen Deutschland und China von 2007 - 2019, Quelle: WTO, Statista

Abbildung 5: Warenaustausch zwischen Deutschland und den USA von 2007 - 2019, Quelle: WTO, Statista

Abbildung 6: Umsatzanteil der Automobilhersteller in den USA, eigene Darstellung, Quelle: Geschäftsberichte

Abbildung 7: Umsatzanteil der Automobilhersteller in China, eigene Darstellung, Quelle: Geschäftsberichte

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Beispiel absoluter Kostenvorteil nach Adam Smith

Tabelle 2: Beispiel komparativer Kostenvorteil nach David Ricardo

Tabelle 3: Opportunitätskosten komparativer Kostenvorteil

Tabelle 4: Makro- und Mikroumweltfaktoren der Standortwahl (Kutschker & Schmid, 2010, S. 443)

Tabelle 5: Übersicht Handelskonflikte zwischen EU, USA und China bei WTO

Tabelle 6: Übersicht durchgeführter Maßnahmen im Jahr 2018 (BDI, 2019)

Tabelle 7: Übersicht durchgeführter Maßnahmen im Jahr 2019 (BDI, 2019)

Tabelle 8: TOP-10 Importgüter der USA, China und Deutschland im Jahr 2018, Quelle: United States Census Bureau, Statistisches Bundesamt

Tabelle 9: Veränderung Automobilabsatz in China von 2010 - 2019, Quelle: Statista

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einführung in die Thematik

1.1 Problemstellung

Die Aussage „Make America great again“ stand für das Wahlversprechen in den USA 2015/2016 unter dem Präsidentschaftskandidaten Donald Trump und sollte Amerika zu alter Stärke zurückführen. Durch das Aufzeigen von Missständen in der Infrastruktur oder in der Außenpolitik traf Donald Trump den Nerv seiner Wähler. Mit 306 Stimmen der Wahlmänner, von maximal 538, wurde Donald Trump am 8. November 2016 zum 45. Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika gewählt. Bei seinem Amtsantritt wurde die Devise America-First sehr häufig verwendet, eine Bedeutung, die in ihrer Geschichte im Ersten Weltkrieg schon einmal Gebrauch fand. Diese Bezeichnung impliziert Isolation und Protektionismus und führte bei der Wahl zugleich zur Besorgnis der Handelspartner der USA. Durch die neue strategi­sche, sicherheitspolitische Ausrichtung Amerikas wurden die Andeutungen zu ei­nem Politikwechsel sehr deutlich. Ein Übergang zum Unilateralismus und zum wirt­schaftlichen Protektionismus sollte folgen. China wurde zum handelspolitischen Gegner deklariert und die USA waren generell nur noch an wirtschaftlichen Außen­beziehungen interessiert, die aus ihrer Sicht fair durchgeführt werden und den USA einen Mehrwert bringen. Mit Bekanntwerden der neuen Außenhandelspolitik fühlten sich viele Partner angegriffen und dies sorgte für große Spannungsverhältnisse zwi­schen den Nationen (Seibert, 2017).

Die ersten protektionistischen Maßnahmen wurden am 7. Februar 2018 verkündet. Die globalen Schutzzölle der USA richteten sich auf Solar-Paneele in Höhe von 30 Prozent und auf Waschmaschinen in Höhe von 20 Prozent. Das betroffene Han­delsvolumina betrug 10,3 Milliarden (Mrd.) US-Dollar. Am 23. März 2018 folgten weitere globale Schutzzölle in Höhe von 46 Mrd. US-Dollar, die sich auf Stahlim­porte in Höhe von 25 Prozent sowie Aluminiumimporte in Höhe von 10 Prozent er­streckten (Bundesverband der Deutschen Industrien, 2019). Die Maßnahmen auf Stahlimporte trafen auch Deutschland als großer Stahlexporteur hart (World Steel Association, 2019). Ein Grund für die protektionistischen Maßnahmen und Zölle der US-Administration waren die immer weiter anwachsenden Handelsdefizite und Ar­beitsplatzverlagerungen ins Ausland. China wurde dabei als größtes Risiko einge­stuft, unter anderem wegen Technologiediebstahl, unfairen Handelspraktiken, der Anwendung von Dumpingpreisen und Währungsmanipulationen (ZEIT Online, 2019) . Retorsionszölle aus China wurden am 2. April 2018 bekanntgegeben und betrafen 128 verschiedene Produktkategorien aus den USA mit einem Zoll in Höhe von 15 - 25 Prozent bei einem Handelsvolumina von 3 Mrd. US-Dollar. Durch diese Retorsionszölle fühlten sich die Amerikaner direkt angegriffen und antworteten mit weiteren Maßnahmen gegen China. Dies war der Start für den Handelskonflikt zwi­schen den beiden größten Volkswirtschaften der Welt. Über zwei Jahre lang führt der Konflikt zu immer neuen Zöllen und zur Verhärtung der Fronten.

Anfang 2020 einigten sich die USA und China auf eine Beilegung des handelspoli­tischen Konflikts in einem Phase-One-Deal. Die Übereinkunft wurde maßgeblich durch den Schutz des geistigen Eigentums, dem Technologietransfer und durch ge­zielte Einkaufsverpflichtungen seitens China erzielt (BDI, 2020a). Durch diese Han­delsumlenkung entsteht der Europäischen Union (EU) ein Schaden von 11 Mrd. US- Dollar, bei dem Deutschland am stärksten betroffen ist (Chowdhry & Felbermayr, 2020).

Die Vereinbarung zwischen den USA und China hat den Handelskonflikt noch nicht beendet. Auch wenn keine neuen Handelsbeschränkungen seit Anfang des Jahres durchgeführt wurden, geraten zunehmend chinesische Unternehmen in den USA immer stärker unter politischen Druck. Ihre Dienstleistungen werden entweder ver­boten oder die Unternehmen werden zu einem Verkauf ihrer Geschäftstätigkeit ge­zwungen (Dornis, 2020).

Auch der Druck auf Deutschland - im Kontext des Handelskonflikts - aus den USA nahm weiter zu. Deutschland hatte im Jahr 2019 einen Handelsüberschuss von knapp 57 Mrd. US-Dollar zu den USA vorzuweisen, was zum viertgrößten Handels­defizit der USA führt (United States Census Bureau, 2020b). Daher stehen immer wieder Importzölle auf deutsche Automobile im Fokus der amerikanischen Regie­rung. Auch in wirtschaftspolitischen Entscheidungen wird versucht, Einfluss zu neh­men. Das chinesische Unternehmen Huawei liefert wichtige Komponenten für den Ausbau und die Aufrechterhaltung der Telekommunikationsinfrastruktur in Deutsch­land. Diesem Unternehmen wird aus den USA Spionage und Zusammenarbeit mit dem chinesischen Geheimdienst vorgeworfen, weshalb die Produkte in den USA verboten sind. Nun erhöhen die USA den Druck auf Deutschland, auch hier das Unternehmen von Projekten auszuschließen sowie zu verbieten. Dies hätte erhebliche Auswirkungen auf deutsche Telekommunikationsunternehmen und ihre Kunden (Koch & Scheuer, 2020).

Dies zeigt exemplarisch, dass der Handelskonflikt nicht nur zwischen zwei Parteien ausgetragen wird, sondern vielmehr fast die gesamte Weltwirtschaft betrifft. Die Be­ziehung zwischen den USA und China ist so schlecht wie nie zuvor. Eine Einigung im Handelskonflikt ist derzeit nicht absehbar, eventuell bringt der Wechsel des ame­rikanischen Präsidenten im Januar 2021 hier Bewegung hinein. Ebenso ist das transatlantische Verhältnis zwischen den USA und Deutschland angespannt. Deutschland gerät dabei ungewollt zwischen die Fronten des Handelskonflikts. So­wohl die USA als auch China zählen zu den wichtigsten Handelspartnern Deutsch­lands (Ostermann, 2020).

1.2 Zielsetzung und Aufbau der Arbeit

Zunehmend wird durch die USA und China eine Einflussnahme auf wirtschaftspoli­tische Themen in Deutschland ausgeübt. Dabei sind gerade diese Nationen wich­tige und enge Handelspartner Deutschlands. Mit einer baldigen Lösung und Beile­gung des Handelskonflikts ist vorerst nicht zu rechnen. Zu Handelsfragen hat sich der designierte US-Präsident Joe Biden bisher nicht konkret geäußert. Es könnte zu einer Entspannung des transatlantischen Verhältnisses kommen, der Handels­konflikt mit China würde jedoch wahrscheinlich weiterhin bestehen (Zeit Online, 2020).

Es existieren zahlreiche Studien über die möglichen Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft, die bei Inkrafttreten von Handelsbeschränkungen aus den USA die Ein­schnitte auf das Bruttoinlandsprodukts (BIP) aufzeigen (Kolev, 2019; Dullien, Ste­phan & Theobald, 2019). Ebenso greifen zahlreiche Studien mögliche Handlungs­empfehlungen im Umgang mit diesem Konflikt auf. Diese reichen von Retorsions­zöllen bis zu fiskalpolitischen Stabilisierungsmaßnahmen. Wenn es zu einem politi­schen Ultimatum zwischen den USA und China kommen sollte, muss Deutschland die Frage beantworten, auf welche Seite es sich positioniert.

Um diese Frage beantworten zu können, werden in Kapitel zwei die Forschungs­frage sowie die Methode der Datenerhebung erläutert und dargestellt. Diese basiert auf der Literaturrecherche/-analyse im Zusammenhang mit Studien, Working Papers oder dem Verhalten großer Organisationen wie der World Trade Organisa­tion (WTO). Des Weiteren wird eine Eingrenzung der Thematik vorgenommen, um sich auf einen Teilbereich zu spezialisieren und diesen vollumfänglich zu durchdrin­gen.

Kapitel drei stellt die theoretischen Grundlagen der Arbeit dar. Dabei werden die Außenhandelstheorien nach Smith und Ricardo, nämlich die des absoluten und komparativen Kostenvorteils, sowie die Internationalisierungstheorien von Unter­nehmen aufgezeigt. Ebenso werden die industriepolitischen Konzepte, zum einen der Amerikaner mit America-First und zum anderen der Chinesen mit Made in China 2025 (MIC25), vorgestellt, da diese eine Determinante bei der Positionierung Deutschlands darstellen. Der Schluss dieses Kapitels bildet eine Einführung in die WTO und eine Analyse welcher Stellenwert dieser Organisation im Kontext des Handelskonfliktes zukommt.

Um einen Überblick über den Handelsverlauf zu erhalten, wird in Kapitel vier eine chronologische Darstellung der Maßnahmen des Handelskriegs zwischen den USA und China aufgeführt. Des Weiteren werden die Auslöser und Ziele dieses Konflik­tes erläutert, da diese für die Positionierung Deutschlands berücksichtigt werden sollten.

Im Anschluss werden die wirtschaftlichen Beziehungen Deutschlands zwischen den USA und China im fünften Kapitel analysiert. Deutschland als Exportnation steht dabei in unmittelbarer Konkurrenz zu den größten Volkswirtschaften USA und China. Hierbei werden die Stärken und Schwächen der deutschen Wirtschaft be­handelt und wie die Potentiale nutzenmaximierend für Deutschland eingesetzt wer­den können.

Das Kapitel sechs ist das Kernstück der vorliegenden Arbeit. Unter Berücksichti­gung der wirtschaftlichen Zusammenhänge werden die Positionierungsoptionen Deutschlands erarbeitet. Hierbei gilt es, die Stärken und Schwächen eines bilatera­len Warenaustausches zwischen den USA und China zu analysieren und darzustel­len.

Das siebte Kapitel fasst die wesentlichen Erkenntnisse dieser Arbeit zusammen und wird mit einem Fazit abgeschlossen.

2 Forschungsfrage und Methodik der Untersuchung

Nach den Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft, IW Consult im Feb­ruar 2020, waren 2018 in Deutschland 11,4 Millionen (Mio.) Arbeitsplätze direkt oder indirekt vom Export abhängig. Dies bedeutet, dass jeder vierte Arbeitsplatz in Deutschland dem Export zuzurechnen ist. Vor 20 Jahren waren es lediglich 6,9 Mio. Erwerbstätige, die mit 18,6 Prozent für knapp jeden fünften exportorientierten Ar­beitsplatz verantwortlich waren. Dies ist über diesen Zeitraum ein Wachstum von 64 Prozent und zeigt, welchen Stellenwert der Export für die deutschen Industrien und Arbeitsplätze einnimmt (Fritsch, 2020).

Daneben erwirtschaftete Deutschland den zweitgrößten Handelsüberschuss aller Volkswirtschaften, der durch die Differenz zwischen Exporten und Importen ermittelt wird. Im Jahr 2019 betrug der Handelsüberschuss für Deutschland laut WTO 255 Mrd. US-Dollar und wurde nur von China mit 422 Mrd. US-Dollar überboten. Dieser Überschuss wird auch anhand der damit verbundenen Arbeitsplätze deutlich, so dass Deutschland sehr vom Export profitiert, aber zugleich auch stark davon ab­hängig ist (WTO, 2020a).

Der Auslöser für die bestehenden Handelskonflikte war aus Sicht der USA die ho­hen Handelsdefizite mit seinen Partnern, was im nachfolgenden Kapitel noch detail­lierter betrachtet wird. Deutschland weist nicht nur den zweitgrößten Handelsüber­schuss auf, sondern ist bei den USA auch das Land, das für den viertgrößten Teil ihres Handelsdefizits verantwortlich ist. Während der weiteren Eskalationen im Han­delskonflikt wurden zahlreiche Studien angefertigt, die die möglichen Risiken und Einbußen des deutschen BIP sowie Auswirkungen auf die deutschen Industrien analysierten (Kolev, 2019; Dullien, Stephan & Theobald, 2019). Unterschiedliche Szenarien wurden dabei aufgestellt, um die Auswirkungen und Gegenmaßnahmen darstellen zu können. Der Druck im Handelsstreit nimmt dabei auch auf die Wirt­schaftspolitik zu. Im Rahmen dieser Arbeit gilt es die Forschungsfrage zu beantwor­ten, auf welcher Seite sich Deutschland handelspolitisch positionieren sollte, wenn es zu einem Ultimatum aus den USA oder aus China kommen sollte.

Um diese Positionierung herausarbeiten zu können, basiert die vorliegende Mas­terthesis primär auf der Literaturrecherche/-analyse. Dabei werden vorab die wirt­schaftlichen Zusammenhänge, mögliche Überschneidungen im Warenaustausch und Zukunftsaussichten der jeweiligen Länder analysiert. Als Datenquelle werden hierfür Daten und Veröffentlichungen der WTO, des Internationalen Währungsfonds (IWF) oder Statista zugrunde gelegt. Des Weiteren eignen sich diverse Working Pa­pers und wissenschaftliche Berichte, die unter anderem von dem Institut der deut­schen Wirtschaft (IW), dem Institut für Wirtschaftsforschung (ifo) oder dem Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) bereitgestellt werden.

Um die Thematik der Untersuchung eingrenzen zu können, werden nur Aspekte berücksichtigt, die die wirtschaftliche Perspektive Deutschlands betreffen. Politische Themen, wie z. B. der Truppenabzug der Amerikaner aus Deutschland (ZDF, 2020) oder die Verstöße gegen die Menschenrechte in China durch die Vertreibung der Uiguren (Herrmann, 2020), bleiben bei der Betrachtung von Vor- und Nachteilen unberücksichtigt.

3 Theoretische Grundlagen

Dieses Kapitel befasst sich mit den theoretischen Grundlagen und Konzepten, die ein wichtiger Bestandteil der nachfolgenden Arbeit sind. Zuerst werden die theore­tischen Grundlagen des Außenhandels und der Internationalisierung von Unterneh­men dargestellt. Die industriepolitischen Konzepte der Amerikaner mit America-First oder der Chinesen mit MIC25 verdeutlichen eine protektionistische Haltung zur Wohlstandsmaximierung der eigenen Nation. Um eine Positionierung für Deutsch­land vornehmen zu können, erfolgt im Gliederungspunkt 3.3 eine Analyse dieser Konzepte, um später im sechsten Kapitel die Risiken und Chancen gegenüberzu­stellen. Der Abschluss des dritten Kapitels stellt eine kurze Einführung der WTO dar, da diese zu einer der größten Errungenschaften des Liberalismus zählt.

3.1 Außenhandelstheorien

3.1.1 Absoluter Kostenvorteil nach Adam Smith

Der Ökonom Adam Smith gilt als Vater der klassischen Nationalökonomie. In sei­nem Werk aus dem Jahr 1776, An Inquiry into the Nature and Causes of the Wealth of Nations, zu Deutsch Wohlstand der Nationen, handelt es sich um die Theorie des Außenhandels und der Arbeitsteilung zwischen verschiedenen Nationen, bei dem die Involvierten gleichermaßen voneinander profitieren sollten.

Smith erklärt den Außenhandel nicht etwa dadurch, dass eine Nation seinen Wohl­stand auf Kosten einer anderen Nation erhöht, sondern vielmehr dadurch, dass durch absolute Kostenvorteile beide Nationen voneinander profitieren können. Wenn ein Land ein bestimmtes Produkt sehr günstig produzieren kann, sollte sich dieses Land darauf spezialisieren und durch Exporte die Erlöse steigern. Durch die gesteigerten Erlöse können dann Produkte erworben werden, die im Inland nicht effizient produziert werden können. Umgekehrt sollte ein Land, welches Produkte sehr teuer produziert, die Produktion im Inland aufgeben und diese durch den Import aus dem Ausland günstiger erwerben. Die Importe können durch die vorher erziel­ten Gewinne durch den Export realisiert werden (Kutschker & Schmid, 2010).

Durch die Spezialisierung im Freihandel werden Wohlstandsgewinne für beide Na­tionen erreicht, was zu einer Verbesserung des Lebensstandards der Länder führt. Dies wird anhand des nachfolgenden generischen Beispiels deutlich:

Tabelle 1: Beispiel absoluter Kostenvorteil nach Adam Smith

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Tabelle zeigt die Nationen Deutschland und China, die für die Produktion von Maschinen und Kleidungsstücken eine unterschiedliche Produktivität aufweisen. Sollten diese Länder keinen Warenaustausch miteinander anstreben, so wäre bei einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden, für beide Nationen 1 x Maschine und 1 x Kleidungsstück durch eigene Produktion vorhanden. Wird ein Austausch von Gü­tern angestrebt, so besitzt Deutschland bei der Produktion von Maschinen und China bei der Produktion von Kleidung die jeweiligen absoluten Kostenvorteile und sollten sich in diesen Produkten spezialisieren. Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden ist eine Produktion von 4 x Maschinen in Deutschland und 4 x Klei­dungsstücke in China möglich. Wird dieser absolute Kostenvorteil mit dem vorheri­gen Beispiel des Nichthandelns verglichen, so führt dies für beide Nationen durch den Warenaustausch zur Steigerung der Wohlfahrt.

Die Theorie nach Smith ist nicht unumstritten. Sie richtet sich explizit nur auf die entstandenen Produktionskosten eines Gutes und des ersichtlich werdenden Wohl­fahrtsgewinns. Bei existierenden Handelshemmnissen können absolute Kostenvor­teile neutralisiert werden oder sogar zu absoluten Kostennachteilen führen. Welche Arten von Handelshemmnissen existieren, wird im Handelsschrankenansatz nach Corden (Kap. 2.2.3) noch erläutert. Nach Smith lohnt sich ein Handel nur, wenn ein absoluter Kostenvorteil existiert. Dies bedeutet zugleich auch den Ausschluss von Volkswirtschaften am Warentausch, die keine Kostenvorteile vorweisen können. David Ricardo baut auf der These von Smith auf und entwickelte den komparativen Kostenvorteil, bei dem ein Handel auch mit Ländern möglich ist, die nur einen ab­soluten Kostennachteil besitzen. Darauf wird im nächsten Abschnitt eingegangen.

3.1.2 Komparativer Kostenvorteil nach David Ricardo

Der britische Wirtschaftswissenschaftler David Ricardo galt als führender Vertreter der klassischen Nationalökonomie. In seinem Werk aus dem Jahr 1817, On the Principles of Political Economie and Taxation, baute er 40 Jahre später auf der These von Smith auf und entwickelte die Theorie der komparativen Kostenvorteile. Diese gilt als Weiterentwicklung, da unter der Theorie von Ricardo der Warenaus­tausch auch unter Nationen ermöglicht wird, die keinen absoluten Kostenvorteil vor­weisen können und bei Smith ausgeschlossen waren. Ricardo stützt sich dabei auf die unterschiedlichen technologischen Produktionsverfahren, was zu einer differen­zierten Arbeitsproduktivität führt (Kutschker & Schmid, 2010).

Ein Land verfügt über einen komparativen Kostenvorteil, wenn bei der Herstellung eines Produktes, die Opportunitätskosten für die Herstellung eines anderen Produk­tes geringer als im Ausland bzw. einer anderen Nation sind. Opportunitätskosten beschreiben den entgangenen Gewinn oder Nutzen einer Handlungsalternative, auf die zugunsten einer durchgeführten Alternative verzichtet wurde (Krugman, Obst­feld & Melitz, 2012).

Ricardo zeigt den komparativen Kostenvorteil anhand des Beispiels zwischen Eng­land und Portugal in der Produktion von Tuch und Wein auf (Ricardo, 2001). In der nachfolgenden Tabelle wird das generische Bespiel aus dem vorangegangenen Ka­pitel aufgegriffen und modifiziert. Dabei sind die Zeitangaben als Arbeitsaufwand für eine zu produzierende Einheit zu verstehen.

Tabelle 2: Beispiel komparativer Kostenvorteil nach David Ricardo

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Das modifizierte Beispiel zeigt, dass China in der Produktion von Maschinen und von Kleidungstücken einen absoluten Kostenvorteil gegenüber Deutschland besitzt. Nach Smith würde hier kein Warenaustausch zustande kommen. Wird von einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden ausgegangen, so produziert Deutschland 0,5 Maschinen und 1 x Kleidungsstück. China dagegen kann 1 x Maschine und 3 x Kleidungsstücke in der gleichen Zeit produzieren. Bei keinem Handel ergibt dies insgesamt 1,5 x Maschinen und 4 x Kleidungsstücke.

Tabelle 3: Opportunitätskosten komparativer Kostenvorteil

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Um den komparativen Kostenvorteil bestimmen zu können, werden die Opportuni­tätskosten ermittelt. Bei einem Produktionsverzicht von einer Einheit Kleidung pro­duziert Deutschland in der gleichen Zeit 1,5 x Maschinen und bei einem Produkti­onsverzicht von einer Einheit Maschinen, werden in der gleichen Zeit nur 0,66 Ein­heiten Kleidungsstücke produziert. Bei China sind die Opportunitätskosten jeweils eine Einheit der gewünschten Alternative. Aus Sicht von China ergibt sich der kom­parative Kostenvorteil bei Kleidungsstücken, da sie kostengünstiger als Deutsch­land produzieren können. Deutschland dagegen sollte sich auf die Anfertigung von Maschinen konzentrieren. Bei einer 40-stündigen Arbeitswoche bewerkstelligt Deutschland die Produktion von 2 x Maschinen und China eine Erzeugung von 4 x Kleidungsstücke. Bei einem internationalen Handel ergeben sich insgesamt 2 x Ma­schinen und 4 x Kleidungsstücke, was wiederum zu einer Wohlstandssteigerung beider Nationen führt.

Ricardos Erkenntnisse zeigen, dass durch Abbau von Handelsbarrieren alle Länder von steigendem Wohlstand profitieren, selbst wenn Länder absolute Produktivitäts­nachteile besitzen. Auch bei Ricardo können ähnlich wie bei Smith die Vorteile durch Handelshemmnisse vollständig neutralisiert werden. Dieses Ereignis konnte im Handelskonflikt zwischen den USA und China bereits beobachtet werden (Fel- bermayr, 2017).

3.2 Internationalisierungstheorien von multinationalen Unternehmen

Das vorherige Unterkapitel betrachtete die makroökonomische Ebene, in dem der Außenhandel von Ländern dargestellt wurde. Bei den Internationalisierungstheorien beginnt die Analyse auf der mikroökonomischen Ebene, indem einige Perspektiven der Internationalisierung von Unternehmen eingenommen werden. Auf dies wird nachfolgend dezidiert eingegangen.

3.2.1 Standorttheoretischer Ansatz nach Tesch

Der standorttheoretische Ansatz zur Erklärung von Außenwirtschaftsbeziehungen nach Tesch ist eine allgemein umfassende Beschreibung zur Erklärung von Standorttheorien internationaler Unternehmen und richtet sich somit nicht speziell auf Branchen, Länder oder Faktoren. Tesch verspricht sich „wichtige Hinweise auf die Bestimmungsgründe des internationalen Handels und der Direktinvestitionen“ in der Standorttheorie zu erreichen (Tesch, 1980, S. 36). Beim internationalen Handel werden die bereits existierenden Wettbewerbsvorteile ausgenutzt, um Güter oder Dienstleistungen auf einem fremden Markt anbieten zu können. Mit Hilfe von Direk­tinvestitionen können Unternehmen bestehende Wettbewerbsnachteile vermeiden bzw. umgehen, die durch Handelshemmnisse, Wechselkurseinflüsse oder lange Transportwege existieren, indem versucht wird, Wettbewerbsvorteile anderer Standorte zu erlangen. Die Wettbewerbsvor- sowie -nachteile bilden daher eine De­terminante der Standortentscheidungen internationaler Unternehmen.

Damit Wettbewerbsvorteile genutzt werden können, bedarf es einer Analyse der Standortqualität des in Erwägung gezogenen Standorts. Die Standortqualität lässt sich durch eine Kombination der Standortfaktoren und der Standortanforderungen bestimmen (Schoppe, 1998). Die Standortanforderungen werden individuell in ei­nem Anforderungsprofil durch die jeweiligen Unternehmen bestimmt und sind daher sehr unterschiedlich. Je nach Priorisierung werden Faktoren stärker oder schwä­cher bei der Entscheidung der Unternehmen berücksichtigt. Bei den Standortfakto­ren kann eine Klassifizierung in die Makro- und Mikroumwelt vorgenommen werden. Die Makroumwelt beschreibt Faktoren der allgemeinen Situation in einem Land. Dies umfasst die rechtliche Sicherheit oder die politische Stabilität. Bei den Faktoren der Mikroumwelt werden hingegen spezifische Merkmale berücksichtigt, die den Absatz des eigenen Unternehmens betreffen. In der nachfolgenden Tabelle werden weitere Beispiele der Makro- und Mikroumwelt genannt (Thommen & Achleitner, 2012).

Tabelle 4: Makro- und Mikroumweltfaktoren der Standortwahl (Kutschker & Schmid, 2010, S. 443)

Makroumwelt

- Natürliche/ökologische Faktoren (z. B. Klima, Meereszugang)
- Politische Faktoren (z. B. Stabilität, Möglichkeit der Enteignung)
- Rechtliche Faktoren (z. B. Rechtssicherheit, Auflagen)
- Staatliche Faktoren (z. B. Investitionsanreize, Subventionen)
- Steuerliche Faktoren (z. B. Steuersätze, Steuergerechtigkeit)
- Makroökonomische Faktoren (z. B. Inflation, Konjunktur)
- Technologische Faktoren (z. B. technologischer Entwicklungsstand)
- Demographische Faktoren (z. B. Altersstruktur der Bevölkerung)

Mikroumwelt

- Absatzmarktbezogene Variablen (z. B. Marktgröße, Marktwachstum, Handelshemmnisse)
- Produktions- und kostenbezogene Variablen (z. B. Lohnkosten)
- Beschaffungsbezogene Variablen (z. B. Verfügbarkeit von Rohstoffen, Know-How Erwerb, Arbeitskräfte)
- Branchen- und konkurrenzbezogene Variablen (z. B. Anzahl und Art der Konkurrenten, Wettbewerb mit hohem Innovationsdruck)

Die Tabelle zeigt lediglich einen kleinen Auszug möglicher Standortfaktoren. Tesch untergliedert die einzelnen Faktoren sehr detailliert und wesentlich umfangreicher (Tesch, 1980, S. 364).

Je komplexer die Strukturen und Ziele des Unternehmens, umso mehr Faktoren müssen bei der Kombination zur Analyse der Standortqualität berücksichtigt wer­den. Tesch gibt mit seinem standorttheoretischen Ansatz einen Einblick über die möglichen Variablen bei der Internationalisierung von Unternehmen. Auf eine tief­gründigere Darstellung muss hier aus Platzgründen leider verzichtet werden.

3.2.2 Handelsschrankenansatz nach Corden

Der Handelsschrankenansatz nach Corden bietet einen weiteren Ansatz für die Er­klärung der Internationalisierung von Unternehmen. Die Unternehmen können die Handelsschranken gewollt oder aufgrund rechtlicher Einschränkungen umgehen. Einschränkungen existieren, wenn durch staatliche Eingriffe in den Außenwirt­schaftsverkehr eingegriffen wird. Diese Handelsschranken kommen durch das Zu­sammenspiel zwischen Judikative, Legislative und Exekutive zustande. Vorher exis­tierende komparative Vorteile im Güteraustausch werden durch die neu geschaffe­nen staatlichen komparativen Standortvorteile abgelöst (siehe Kapitel 3.1.1). Die Handelsschranken werden nach Corden in tarifäre und nicht-tarifäre Handels­schranken klassifiziert. Zu den tarifären Beschränkungen gehören im Allgemeinen die Erhebung von Zöllen. Ein wesentlich breiteres Spektrum an möglichen Instru­menten stellen nicht-tarifäre Handelsschranken dar. Hierzu gehören neben den preis- und mengenbezogenen Maßnahmen auch die explizite Beteiligung des Staa­tes am Handel zu den möglichen Instrumenten (Kutschker & Schmid, 2010, S. 423). Preisbezogene Maßnahmen werden durch Hafen- oder Formulargebühren erho­ben. Zu den mengenbezogenen Maßnahmen zählen zum Beispiel Einfuhrkontin­gente oder Embargomaßnahmen. Durch den staatlichen Eingriff in den Handel, als weiteres Instrument der nicht-tarifären Handelsschranken, können z. B. inländische Unternehmen durch Subventionen oder durch die Diskriminierung von Importeuren im öffentlichen Beschaffungswesen unterstützt werden. Subventionen können di­rekt, durch Zuschüsse, oder indirekt, durch Steuerentlastungen, durchgeführt wer­den. Handelsschranken können auch durch bereits am Markt existierende Unter­nehmen vorbereitet werden, indem sie den Staat durch gezielte Aktionen zu Han­delsschranken zwingen. Diese Restriktionen können durch die Gründung einer Tochtergesellschaft in dem jeweiligen ausländischen Staat umgangen werden (Cor­den, 1971).

Nun sollen die industrie- und somit auch handelspolitischen Konzepte der USA und von China miteinander verglichen werden.

3.3 America-First versus Made in China 2025

Mit America-First und MIC25 existieren zwei protektionistische Konzepte zum Schutz der eigenen Industrien, die jedoch unterschiedliche Perspektiven verfolgen. Dieses Unterkapitel gibt einen kurzen Einblick in die Konzepte und stellt die wesent­lichen Bestandteile sowie Unterschiede dar.

3.3.1 America-First

Mit America-First wird eine strategische Neuausrichtung des derzeit noch regieren­den Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika, Donald J. Trump, vertreten. Obwohl nicht explizit schriftlich formuliert, kann America-First wie folgt interpretiert werden: Die Interessen der USA und ihrer Bürger stehen an erster Stelle. Bevorzugt werden bilaterale Abkommen, die die Interessen der US-Amerikaner stärker berück­sichtigen und diesen möglichst viele Vorteile verschaffen. Die Zielsetzungen unter diesem Motto beinhaltet eine Vielzahl von Bereichen, die Amerika wieder zu alter Stärke zurückführen soll. Im National Security Strategy of the United States of Ame­rica (NSS) wird der Fokus auf die Bereiche Schutz der heimischen Bevölkerung, Förderung des Wohlstands der USA und Bewahrung von Frieden durch Stärke ge­legt (National Security Strategy, 2017).

Der Bereich Wohlstand der USA zu fördern zeigt indirekt die handelspolitische Agenda, die eine protektionistische Haltung beinhalten kann. Diese basiert auf vier Säulen. Die erste Säule beruht auf den US-amerikanischen Handelsbeziehungen, die durch eine Neuausrichtung der Handelspolitik die nationalen Interessen der USA stärker in den Vordergrund stellt. Dies bedeutet, dass nur noch Handelsabkommen abgeschlossen werden, die den Handelspartner nicht weiter stärken oder die USA schwächen. Dies wird auch als nationale Sicherheitsstrategie bezeichnet und war Grundlage für die Einführung von Zöllen auf Aluminium und Stahl (BDI, 2020b).

Die zweite Säule bezieht sich auf Neuverhandlungen von Freihandelsabkommen. Hierbei wird vor allem auf faire und ausgewogene Freihandelsabkommen geachtet, um den Wohlstand zu fördern und die Arbeitsplätze in den USA zu sichern. Dies war der Auslöser das bestehende Abkommen NAFTA, North American Free Trade Agreement, mit Mexico und Kanada zu überarbeiten, was im neuen USMCA (United States-Mexico-Canada Agreement) festgelegt ist (National Security Strategy, 2017, S. 19).

Eine weitere Säule bezieht sich auf die Durchsetzung von US-Handelsrechten. Han­delspraktiken, die aus Sicht der USA als nicht fair empfunden werden, sollten nicht mehr toleriert werden. Das Handelsgesetz aus dem Jahr 1974 mit dem Abschnitt 301 erlaubt dem Präsidenten, vergeltende Maßnahmen durch Zölle oder Quoten umzusetzen. Der Abschnitt 232 des US-Handelsgesetzes beruft sich auf weitere Instrumente, wenn durch Importe die nationale Sicherheit als gefährdet gilt. Zu die­sen Faktoren zählen unter anderem Antidumping- und Ausgleichsmaßnahmen (Le­gal Information Institut, 2020).

Ferner sieht der derzeitige Präsident Trump die WTO sehr kritisch, veraltet und nicht mehr in der Lage, die komplexen wirtschaftspolitischen Geschehnisse verwalten zu können. Hierbei sollen verstärkt die Interessen der USA bei der WTO verteidigt wer­den (BDI, 2020b).

Neben der handelspolitischen Agenda stehen auch weitere Bereiche im Fokus von America-First. So steht neben der Technologieführerschaft vor allem der Schutz des geistigen Eigentums im Fokus. Insbesondere China wird bei letzterem als großer Konkurrent genannt, der Hunderte von Mrd. US-Dollar geistiges Eigentum stiehlt und somit den USA einen erheblichen Schaden zufügt (National Security Strategy, 2017, S. 21).

America-First ist hier lediglich als Motto zu nennen und das in der NSS teilweisen Niederschlag gefunden hat. Hierbei werden stets die Interessen der USA in den Vordergrund gestellt, um die USA wieder zu alter Stärke zurückzuführen, ohne da­bei auf die Belange anderer Nationen Rücksicht zu nehmen.

Wie sehen die strategischen Zielsetzungen von China aus? Darauf geht der nächste Abschnitt ein.

3.3.2 Made in China 2025

MIC25 wurde am 13. Mai 2015 in einem verabschiedeten Plan der „Leitsätze des Staatsrates zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit bei der Herstellung von Produktionskapazität und Ausrüstung“ durch den chinesischen Premierminister Li Keqiang und dem chinesischen Staatsrat veröffentlicht. Ziel dieses Planes ist die technologische Unabhängigkeit gegenüber Dritten und der Aufstieg Chinas zur technologieführenden Nation (Chinesischer Staatsrat, 2015). Dieser Plan ist in drei unterschiedliche Zeithorizonte eingeteilt, die sich bis ins Jahr 2049 erstrecken, dem

100-jährigen Bestehen der Volksrepublik China. Um diese sehr ambitionierten Ziele zu erreichen, wurden zehn Schlüsselindustrien definiert, in denen China die Welt­marktführerschaft anstrebt. Diese Schlüsselindustrien werden in der Abbildung 1 näher dargestellt (Zenglein & Holzmann, 2019, S. 20).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Schlüsseltechnologien „Made in China 2025“, eigene Darstel­lung

Bis Ende 2025 sollen große Herstellungskapazitäten in den aufgeführten zehn Schlüsselindustrien ausgebaut werden. Zehn Jahre später, im Jahr 2035, soll China zu einem globalen Hersteller aufsteigen, um im Jahr 2049 die Technologieführer­schaft in diesen Schlüsselindustrien zu erreichen.

Bei der Entwicklung dieses Plans diente Deutschland mit seiner Industrie 4.0 als Blaupause. China ist gerade dabei, den Übergang von Industrie 3.0, also der Auto­matisierung von Produktionsprozessen, zu Industrie 4.0, der kompletten Vernet­zung von Produktionsprozessen, herzustellen (Wübbeke, Meissner, Zenglein, Ives & Conrad, 2016, S. 14).

Im Gegensatz zu America-First ist MIC25 somit ein Konzept, das zunächst von aus­ländischen Unternehmen abhängig ist, um die ambitionierten Ziele des Masterplans erreichen zu können. Aufgrund seiner Zielsetzungen kann es zu einem protektionis­tischen Konzept gezählt werden, da China ohne Rücksicht auf andere Nationen diese Maßnahmen realisieren will. Besonders das intellektuelle Kapital ist hier eine wichtige Determinante, was durch chinesische Unternehmenskäufe oder -beteili­gungen besonders in Deutschland erworben wird und werden soll. Diese Erläute­rung wird noch Anwendung bei der Ausarbeitung von Vor- und Nachteilen im sechs­ten Kapitel finden.

3.4 Die Welthandelsorganisation

Die Welthandelsorganisation, englisch World Trade Organisation (WTO), ist neben der Weltbankgruppe und dem Internationalen Währungsfonds (IWF), eines von drei zentralen Organisationen der internationalen Weltwirtschaftsordnung. Durch diese Organisation wird der Handel von Waren und Dienstleistungen stärker miteinander vernetzt und die WTO versucht, bei Streitigkeiten eine gemeinsame Lösung der be­teiligten Staaten zu erreichen, ohne dass dies zu einer Eskalation führt (Bundesmi­nisterium für Zusammenarbeit und Entwicklung, 2017).

3.4.1 Geschichte und Struktur der WTO

Die WTO wurde durch die Übereinkunft der 123 teilnehmenden Länder in der Uru­guay-Runde am 15. April 1994 gegründet und löste ihre Vorgänger Organisation, die General Agreement on Tariffs and Trade (GATT), ab. Am 01. Januar 1995 nahm sie zum ersten Mal ihren Dienst in Genf auf, was zugleich der heutige Hauptsitz der Organisation unter Führung des brasilianischen Generalsekretärs Roberto Azevédo ist.

Die GATT wurde nach dem Zweiten Weltkrieg von 23 Vertragsparteien gegründet, unter anderem von den USA und der Volksrepublik China, und determinierte von 1948 bis 1994 die Regeln für einen Großteil am Welthandel. Die Bundesrepublik Deutschland trat am 1. Oktober 1951 diesem System bei. In dieser Zeit konnten die involvierten Mitglieder hohe wirtschaftliche Wachstumsraten erzielen. GATT galt je­doch nicht als Organisation, sondern verstand sich vielmehr als ein völkerrechtlicher Vertrag und deckte lediglich den Warenhandel ab. Dieser vorläufige Vertrag fand mit der sog. Uruguay-Runde ein Ende und die WTO wurde gegründet. Die Grün­dung der WTO markierte die größte Reform des internationalen Handelssystems nach dem Zweiten Weltkrieg und beinhaltet neben dem Warenhandel (GATT), auch Reformen und Regelungen zu Dienstleistungen, General Agreement on Trade in Service (GATS) und geistigem Eigentum, Trade-Related Aspects of intellectual Pro­perty Rights (TRIPS). Diese sind die grundlegenden Säulen der heutigen WTO. Ebenso wurde ein neues Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten, das sog. Streit­schlichtungsverfahren, geschaffen (World Trade Organization, o. J.-b). Auf dieses Verfahren wird in diesem Unterkapitel noch einmal näher eingegangen.

Die WTO umfasst 164 Mitgliedsländer und repräsentiert damit 98 Prozent des inter­nationalen Handels. Das letzte aufgenommene Mitglied war Afghanistan im Jahr 2016 (World Trade Organization, o. J.-d). 21 Länder befinden sich derzeit im Be­obachtungsstatus, darunter acht Länder, wie z. B. Somalia, Serbien und Bosnien- Herzegowina, die sich in fortgeschrittenen Verhandlungen über einen möglichen Eintritt in die WTO befinden. Nichtmitglieder sind mehrere Staaten aus Nordafrika, dem Nahen Osten sowie einige der ehemaligen Sowjetrepubliken (Bundesministe­rium für Wirtschaft und Energie, o. D.-c).

Zu den Organen der WTO gehören die Ministerkonferenzen, der WTO-Generalsek- retär, der Allgemeine Rat sowie weitere Ausschüsse und Räte. Die nachfolgende Grafik zeigt die Hierarchie der einzelnen Organe.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Organstruktur der WTO, eigene Darstellung

Die Abbildung zeigt die Ministerkonferenz als oberstes Organ der WTO. Diese be­steht aus Vertretern der WTO-Mitglieder, meist in der Funktion von Wirtschafts-, Handels- oder Außenminister des jeweiligen Landes und diese kommen spätestens alle zwei Jahre zu Tagungen zusammen. Die Ministerkonferenz ist für die Funkti­onsfähigkeit der WTO verantwortlich, beschließt Änderungen des WTO-Rechts und ernennt den WTO-Generalsekretär. Dabei hat jedes Mitglied eine Stimme.

Der WTO-Generalsekretär ist für die Vorbereitung und Durchführung von Verhand­lungen der Vertragspartner sowie bei der Unterstützung von Streitschlichtungsver­fahren zuständig.

Der Allgemeine Rat ist für den reibungslosen Ablauf der Geschäfte innerhalb der WTO zuständig. Er überwacht die regelkonforme Einhaltung der Mitglieder als Über­prüfungsorgan und dient auch als Streitschlichtungsorgan, bei dem die Einhaltung der WTO-Konfliktlösungen überprüft werden. Des Weiteren bildet er Ausschüsse und Arbeitsgruppen zu den jeweiligen wichtigen Säulen, GATT, GATS und TRIPS, der WTO.

Das Streitbeilegungsverfahren, das sog. Dispute Settlement Understanding (DSU), gilt als zentrale und einzigartige Errungenschaft innerhalb der WTO. Dieses multi­laterale Verfahren wird von den Mitgliedern bei gebrochenen Versprechen und da­raus resultierenden Streitigkeiten verwendet. Daher kann es nur von Ländern und nicht etwa von Unternehmen in Anspruch genommen werden. Die Durchführung wird vom Allgemeinen Rat im Streitbeilegungsgremium, Dispute Settlement Body (DSB), aller WTO-Mitglieder wahrgenommen. Zuvor werden die Streitparteien in ei­ner bilateralen Auseinandersetzung auf mögliche Lösungsvorschläge hin konfron­tiert. Scheitert dieser Vorgang, wird durch den Beschwerdeführer ein Antrag auf ein Schlichtungsverfahren eröffnet. In einem sog. Panel werden durch Zuhilfenahme von Experten die Details überprüft und Empfehlungen für eine mögliche Streitbeile­gung an das DSB weitergegeben. Dieser trifft seine Entscheidung und spricht ver­bindliche Maßnahmen gegenüber den Streitparteien aus.

Ist eine Partei mit dem Resultat nicht einverstanden, kann durch die Ausübung von Rechtsmitteln eine zweite Instanz eröffnet werden. Vor dem Berufungsgremium, dem Appellate Body, wird die Entscheidung aus dem DSB erneut auf Rechtsfragen überprüft und das Gremium legt innerhalb von 60 Tagen dem DSB einen Abschluss­bericht vor. Dieser wiederum setzt die Empfehlungen aus dem Bericht in verbindli­che Maßnahmen um. Die siegende Partei kann legale Handelssanktionen einset­zen, wenn sich die unterlegene Partei nicht an die verbindlichen Maßnahmen des Berufungsgremiums hält. Das Gremium besteht aus sieben Mitgliedern, die für eine Amtszeit von vier Jahren durch all ihre Mitglieder gewählt werden. Die Mindestan­zahl für die Rechtsfähigkeit des Gremiums beträgt drei Mitglieder. Wird diese Anzahl unterschritten, können keine Berufungen mehr bearbeitet werden und es gilt als handlungsunfähig (World Trade Organization, o. J.-c).

3.4.2 Kritik an der WTO

Die WTO feierte in diesem Jahr ihr 25-jähriges Bestehen. Sie gilt als eine der größ­ten Errungenschaften multilateraler Abkommen. Über 98 Prozent des gesamten Welthandels werden bereits über die Mitglieder der WTO abgewickelt und dies sorgt für nachweislich gesteigerten Wohlstand weltweit. Nicht immer konnten

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Ende der Leseprobe aus 87 Seiten

Details

Titel
Der Handelskonflikt zwischen den USA und China. Deutschlands Positionierungsoptionen im Umgang des Handelskonflikts
Hochschule
BSP Business School Berlin (ehem. Potsdam)
Note
1,3
Autor
Jahr
2020
Seiten
87
Katalognummer
V1118752
ISBN (eBook)
9783346481245
ISBN (Buch)
9783346481252
Sprache
Deutsch
Schlagworte
handelskonflikt, china, deutschlands, positionierungsoptionen, umgang, handelskonflikts
Arbeit zitieren
Dominik Hüther (Autor:in), 2020, Der Handelskonflikt zwischen den USA und China. Deutschlands Positionierungsoptionen im Umgang des Handelskonflikts, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1118752

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