Diese Arbeit befasst sich mit dem Mordmerkmal der Heimtücke und der Vorverlagerung des für die Arglosigkeit maßgeblichen Bewertungszeitpunkts hin zur Tatvorbereitungsphase. Im Rahmen der Arbeit wird der für die Problematik relevante BGH - Beschluss vom 31.7.2018 – 5 StR 296/18 (NStZ 2018, 654-655) intensiv auf seine Vereinbarkeit mit dem strafrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz und dem Koinzidenzprinzip hin untersucht.
Das Heimtücke-Mordmerkmal ist eines der am häufigsten verwirklichten Mordmerkmale. Eine Kontroverse ergibt sich aus der Frage des für die Beurteilung der Heimtücke, speziell der Arglosigkeit relevanten Zeitpunkts. Hierfür hat der Bundesgerichtshof (BGH) in seiner bisherigen Rechtsprechung eine systematische Regel-Ausnahme-Konstruktion entwickelt. Neuen Anlass zur Diskussion des für die Arglosigkeit relevanten Zeitpunkts bietet dabei ein im Jahr 2018 ergangener Beschluss, der die bisherige Regel-Ausnahme Konstruktion erweitert und die Heimtücke durch eine Vorverlagerung des für die Arglosigkeit relevanten Beurteilungszeitpunkts in die Tatvorbereitungsphase begründet. Gegenstand dieser Arbeit ist es, diese neuerliche Rechtsprechung des BGH anhand der These, dass die Vorverlagerung des Bewertungszeitpunkts eine mit dem strafrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz und Koinzidenzprinzip nicht mehr vereinbare Ausweitung des Heimtückemerkmals darstellt, einer kritischen Betrachtung zu unterziehen.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Die Grundelemente der Heimtückedefinition
C. Der für die Bewertung der Arglosigkeit relevante Zeitpunkt
I. Der Zeit-Grundsatz und dessen Herleitung
II. Bisherige Ausnahme-Rechtsprechung des BGH
1. Hinterhalt- und Fallen-Fälle
2. Überraschungsangriffe
a) Formel des letzten Augenblicks/ der kurzen Zeitspanne
b) Vorsatzwechsel und Indifferenz-These
3. listiges Eindringen in den Opferschutzbereich
D. Der neue BGH-Beschluss
I. Sachverhalt
II. Problematik
III. Ein Fall der Hinterhalts- und Fallenrechtsprechung?
IV. Die Entscheidung der Gerichte im neuen Fall
E. kritische Betrachtung des neuen BGH-Beschlusses
I. Vorliegen auf Arglosigkeit beruhender Wehrlosigkeit?
1. Zur Frage der Wehrlosigkeit der E
2. Zur Frage des erforderlichen Kausalzusammenhangs zwischen Arg- und Wehrlosigkeit
3. Zwischenergebnis
II. Kritik an der Vorverlagerung des für die Arglosigkeit relevanten Bewertungszeitpunkts
F. alternative Lösungsansätze
I. Mord aus sonstigen niederen Beweggründen?
II. besonders schwerer Fall des Totschlags, § 212 II StGB
G. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Heimtücke, insbesondere die umstrittene Vorverlagerung des Bewertungszeitpunkts für das Mordmerkmal der Arglosigkeit in die Tatvorbereitungsphase. Ziel der Untersuchung ist es, zu prüfen, ob diese Rechtsprechung mit dem strafrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz und dem Koinzidenzprinzip vereinbar ist, und alternative Lösungsansätze für Einzelfälle aufzuzeigen.
- Mordmerkmal der Heimtücke und Arglosigkeit
- Koinzidenzprinzip im Strafrecht
- Ausnahme-Rechtsprechung des BGH (Hinterhalt, Falle, Überraschungsangriff)
- Kritik an der Vorverlagerung des Bewertungszeitpunkts
- Strafrechtliche Einordnung mittels § 212 II StGB
Auszug aus dem Buch
C. Der für die Bewertung der Arglosigkeit relevante Zeitpunkt
Um aber abschließend sicher feststellen zu können, ob das Heimtücke-Mordmerkmal im Einzelfall erfüllt ist, ist der Zeitpunkt des Vorliegens der einzelnen Heimtückemerkmale, primär der Arglosigkeit, von entscheidender Bedeutung. Bei Auswertung der Rechtsprechung sowie der herrschenden Lehre (h.L.) ergibt sich für diesen Zeitpunkt eine einheitliche Systematik. So findet sich ein kontinuierlich repetierender Grundsatz, von welchem fallgruppenbezogen verschiedene Ausnahmen gemacht werden.
Der für die Beurteilung der Arglosigkeit maßgebliche Zeitpunkt ist nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich der Zeitpunkt zum „Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs“. Diese Zeitgrundregel erfährt auch im Schrifttum überwiegend Akzeptanz, wenngleich vereinzelte kritische Stimmen existieren. Häufig wird der Angriffsbeginn mit dem Versuchsbeginn und dem unmittelbaren Ansetzen zur Tötung im Sinne des (i.S.d.) § 22 StGB gleichgesetzt.
Die von der Rechtsprechung nicht näher begründete Auswahl dieses Referenzzeitpunkts für die Bewertung des Vorliegens von Arglosigkeit beim Tatopfer scheint dabei aus dem Koinzidenzprinzip hervorzugehen, welches sich speziell aus § 16 I S. 1 StGB i.V.m. § 8 StGB ergibt. Es besagt unter anderem, dass die objektiven Tatbestandsmerkmale und der darauf bezogene Vorsatz als Teil des subjektiven Tatbestands zum Zeitpunkt der Begehung der Tat, genauer zu dem Zeitpunkt, in dem der Täter die tatbestandliche Handlung vornimmt und die Versuchsschwelle überschreitet, gleichzeitig vorliegen müssen. Für das heutige Strafrecht gilt genauer gesagt das Prinzip normativer Koinzidenz, dass für eine Straftat das zeitgleiche Vorliegen von Handlung, Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld abverlangt, da sich Wissenschaft und Rechtsprechung auf genau diese Kategorien geeinigt haben.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Die Arbeit beleuchtet die Problematik der Arglosigkeit beim Heimtückemord und die umstrittene Ausweitung durch den BGH mittels Vorverlagerung des Bewertungszeitpunkts.
B. Die Grundelemente der Heimtückedefinition: Es werden die wesentlichen Definitionselemente (Arglosigkeit, Wehrlosigkeit, Ausnutzungsbewusstsein) erläutert.
C. Der für die Bewertung der Arglosigkeit relevante Zeitpunkt: Dieses Kapitel erörtert den Zeitgrundsatz der Rechtsprechung und analysiert bisherige Ausnahme-Fallgruppen wie Hinterhalt, Fallen und Überraschungsangriffe.
D. Der neue BGH-Beschluss: Der konkrete Sachverhalt des BGH-Beschlusses von 2018 wird vorgestellt und die Frage aufgeworfen, ob das listige Eindringen in den Opferschutzbereich als neue Fallgruppe für Heimtücke gelten kann.
E. kritische Betrachtung des neuen BGH-Beschlusses: Eine tiefgreifende juristische Kritik an der BGH-Entscheidung, insbesondere hinsichtlich der Annahme von Wehrlosigkeit und der dogmatischen Fragwürdigkeit der Vorverlagerung.
F. alternative Lösungsansätze: Der Autor prüft, ob eine Verurteilung wegen Mordes aus sonstigen niederen Beweggründen oder ein besonders schwerer Fall des Totschlags (§ 212 II StGB) dogmatisch besser vertretbar wäre.
G. Fazit: Die Arbeit gelangt zu dem Schluss, dass die Vorverlagerung der Arglosigkeit das Koinzidenzprinzip und das Bestimmtheitsgebot verletzt und daher abzulehnen ist.
Schlüsselwörter
Heimtücke, Arglosigkeit, Wehrlosigkeit, Koinzidenzprinzip, Bestimmtheitsgrundsatz, BGH, Strafrecht, Mord, Totschlag, Vorverlagerung, Tatvorbereitung, Ausnutzungsbewusstsein, Hinterhalt, Fallengestaltung, Tötungsdelikte.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die dogmatische Zulässigkeit der aktuellen BGH-Rechtsprechung, die das Mordmerkmal der Heimtücke dadurch ausweitet, dass sie den relevanten Zeitpunkt für das Vorliegen der Arglosigkeit des Opfers in die Phase der Tatvorbereitung vorverlagert.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Zentrale Themen sind die Definition der Heimtücke, das Koinzidenzprinzip im Strafrecht, die verfassungsrechtlichen Anforderungen des Bestimmtheitsgebots sowie die Abgrenzung zwischen Mord und Totschlag.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Die Forschungsfrage lautet, ob die Vorverlagerung des Bewertungszeitpunkts der Arglosigkeit mit den Grundsätzen des Strafrechts vereinbar ist oder ob sie eine unzulässige Ausweitung des Heimtückemerkmals darstellt.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet der Autor?
Der Autor nutzt die rechtsdogmatische Analyse, indem er die aktuelle Rechtsprechung des BGH anhand der bestehenden Literatur, gesetzlicher Vorgaben und verfassungsrechtlicher Grundsätze kritisch evaluiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil werden die bisherige Rechtsprechung zu Ausnahme-Fallgruppen, der aktuelle BGH-Beschluss, die dogmatische Kritik an dieser Vorverlagerung sowie alternative strafrechtliche Lösungsansätze für das gegebene Fallbeispiel detailliert erörtert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren diese Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Heimtücke, Koinzidenzprinzip, Arglosigkeit, Bestimmtheitsgrundsatz, Vorverlagerung und Tötungsdelikte.
Warum ist die Vorverlagerung der Arglosigkeit laut Autor problematisch?
Der Autor argumentiert, dass die Vorverlagerung das Koinzidenzprinzip aushöhlt, da die Arglosigkeit zum Zeitpunkt des unmittelbaren Ansetzens zur Tötung gegeben sein muss, und zudem das Bestimmtheitsgebot verletzt, da sie die Ausnahme zur Regel macht.
Welchen alternativen Lösungsweg schlägt der Autor für den besprochenen Fall vor?
Der Autor schlägt vor, den Fall über den Tatbestand des Totschlags gemäß § 212 I StGB zu würdigen und bei Vorliegen besonderer Umstände die Strafzumessungsnorm des § 212 II StGB (besonders schwerer Fall) heranzuziehen, anstatt eine dogmatisch zweifelhafte Ausdehnung des Mordmerkmals Heimtücke vorzunehmen.
- Arbeit zitieren
- Maximilian Mayer (Autor:in), 2020, Das Mordmerkmal der Heimtücke. Die Vorverlagerung des Bewertungszeitpunkts der Arglosigkeit, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1118784