Welche Sanktionsmöglichkeiten hat die Deutsche Prüfstelle für Rechnungswesen im Rahmen des Enforcement-Verfahrens?


Term Paper, 2007

10 Pages, Grade: 2,0


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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungswesen
Entstehung, Aufgaben und Organisation

3. Das Prüfverfahren

4. Sanktionsmöglichkeiten

5. Fazit

6. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Das Thema dieser Kleinen Hausarbeit beleuchtet im folgenden die Entstehung des Enforcement-Verfahrens, erklärt die Organisation und Arbeitsweise der Institution Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR), ihre Zusammenarbeit mit anderen kooperierenden Organisationen, beschreibt die Art der Prüfung und legt einen Schwerpunkt auf die nach Abschluss einer Prüfung durch die Institution möglichen Sanktionsmaßnahmen.

Da es sich bei der Deutschen Prüfstelle für Rechnungswesen um eine relativ junge Organisation handelt, bildet ein ausführlicher Artikel von Professor Dr. Eberhard Scheffler, veröffentlicht in der „Zeitschrift für Internationale Rechnungslegung“ den Schwerpunkt meiner verwendeten Literatur neben einigen, wenigen Büchern und Internetquellen.

2. Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung

Entstehung, Aufgaben und Organisation

Die Gründung der Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) wurde am 15. Dezember 2004 durch die Verabschiedung des Bilanzkontrollgesetzes (BilKoG) ermöglicht.[1]

Im Rahmen der EU-weiten Einführung von IFRS wollte man nicht nur gleiche Rechnungslegungsstandards für kapitalmarktorientierte Unternehmen schaffen, sondern auch eine vergleichbare Kontrollmöglichkeit (Enforcement) einrichten. Hierbei galt und gilt das Ziel, nationale Kontrollinstitutionen auf die vom „Committee of European Securities Regulators“ (CESR) entwickelten „Standards No.2 on Financial Information“ festzulegen.[2]

Das BilKoG bildete hierfür den Hintergrund für die deutsche Institution DPR, vergleichbar mit bekannten ausländischen Einrichtungen wie dem SEC (Securities and Exchange Commission) in den USA.[3]

Die DPR ist als eingetragener Verein (e.V) organisiert und zählt zu seinen Vereinsmitgliedern u.a. so bekannte Institutionen wie den DIHK (Deutsche Industrie- und Handelskammertag), den BDI (Bundesverband der Deutschen Industrie), den Bundesverband der Deutschen Banken und der Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz.[4]

Die DPR wurde von ihren Mitgliedern Mitte 2004 gegründet, mit dem Ziel, die Trägerschaft für eine weisungsunabhängige Prüfstelle nach §§ 342 b 342e HGB zu übernehmen. Ihre Organe sind der Vorstand, der Nominierungsausschuss, die Mitgliederversammlung und die weisungsungebundene Prüfstelle.[5]

Die DPR überprüft, ob der zuletzt festgestellte Jahresabschluss und der dazugehörige Lagebericht von kapitalmarktorientierten Unternehmen den jeweils anzuwendenden Rechnungslegungsnormen ( z.B. HGB, IAS/IFRS, USS-GAAP) entsprechen. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um Unternehmen, deren Wertpapiere an einer deutschen Börse zum Handel zugelassen sind.[6]

Die DPR arbeit in enger Abstimmung mit der Bafin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht), sowie dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) und der Finanzen (BMF).

[...]


[1] Vgl. Coenenberg, 2005, S.24

[2] Vgl. Coenenberg, 2005, S.24

[3] Vgl. Scheffler, 2006, S. 13

[4] Vgl. www.frep.info

[5] Vgl. Scheffler, 2006, S. 14

[6] Vgl. Scheffler, 2006, S. 14

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Details

Title
Welche Sanktionsmöglichkeiten hat die Deutsche Prüfstelle für Rechnungswesen im Rahmen des Enforcement-Verfahrens?
College
University of Hamburg
Course
Grundlagen Bilanzierung
Grade
2,0
Author
Year
2007
Pages
10
Catalog Number
V111899
ISBN (eBook)
9783640103874
File size
346 KB
Language
German
Keywords
Welche, Sanktionsmöglichkeiten, Deutsche, Prüfstelle, Rechnungswesen, Rahmen, Enforcement-Verfahrens, Grundlagen, Bilanzierung
Quote paper
Benedikt Fintelmann (Author), 2007, Welche Sanktionsmöglichkeiten hat die Deutsche Prüfstelle für Rechnungswesen im Rahmen des Enforcement-Verfahrens?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/111899

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