Grin logo
de en es fr
Boutique
GRIN Website
Publier des textes, profitez du service complet
Aller à la page d’accueil de la boutique › Droit - Droit civil / Droit commercial, Droit des sociétés, Droit des cartels, Droit des affaires

Wie detailliert darf ein Stadtplan sein? Rechtsverletzungen durch Google Street View

Titre: Wie detailliert darf ein Stadtplan sein? Rechtsverletzungen durch Google Street View

Epreuve d'examen , 2007 , 37 Pages , Note: 9 Punkte

Autor:in: Johannes M. Holz (Auteur)

Droit - Droit civil / Droit commercial, Droit des sociétés, Droit des cartels, Droit des affaires
Extrait & Résumé des informations   Lire l'ebook
Résumé Extrait Résumé des informations

Die permanente und örtlich nahezu unbeschränkte Verfügbarkeit des Internet macht es im Gegensatz zu klassischen Medien wie Zeitungen, Radio oder Fernsehen, die entweder zeitlichen, räumlichen oder örtlichen Beschränkungen unterliegen, zu einem allgegenwärtigen Massenmedium.
Genau diese Eigenschaft bildet ein besonderes Gefährdungspotenzial für Rechtsgüter aller Art – insbesondere jedoch Persönlichkeitsrechten. Das Beispiel „Google Street View“ (GSV) zeigt dies besonders deutlich. Der Hauptgegenstand von GSV ist die Abbildung der Wirklichkeit. Der „Blick auf die Straße“ zeigt vielerlei. Die Bandbreite des auf der Straße stattfindenden Geschehens ist groß. Von Sehenswürdigkeiten großer Städte bis hin zur kleinen Seitengasse ist in einer großen Stadt alles durch Straßen erschlossen. Die Aufnahmen in GSV stehen in einem stetigen Spannungsverhältnis zwischen der Darstellung der Wirklichkeit und den Rechten Einzelner. Daher hat die Rechtsordnung die Aufgabe, einen angemessenen Ausgleich zu finden. Zum einen um damit die Einzelperson vor Übergriffen durch Massenmedien wie dem Internet zu schützen und zum anderen dennoch den technischen Fortschritt nicht zu behindern. Letzterer hat – wie sich in GSV eindrucksvoll zeigt – dafür gesorgt, dass die Bereitstellung und Übermittlung immenser Datenmengen möglich wurde.
I. Problemdarstellung
“Google Street View” (GSV) ist ein ergänzendes Feature zum Dienst „Google Maps“, das Stadtpläne und Satellitenfotos nahezu aller Regionen der Welt verfügbar macht. Das Prinzip der Nutzung ist wie bei der Suchmaschine „Google“ gestaltet. Der Nutzer kann über die Eingabe einer Adresse entsprechende Karten- und Bilddaten abrufen. Bislang beschränkte sich dabei die Ansicht der dargestellten Inhalte auf die Vogelperspektive und erfüllte daher lediglich die Funktion einer Landkarte bzw. eines Routenplaners. Nunmehr ist es möglich, im Rahmen von GSV die angeklickte Adresse quasi zu „begehen“. Die Möglichkeit dessen wird über einen Button „Straßenansicht“ im Kartenfenster indiziert. Durch Betätigen dieses Buttons wird die angewählte Straße, jeweils mit Blick in alle Richtungen, hochauflösend und fotorealistisch dargestellt. Mit einem Klick auf eingeblendete Pfeile erfolgt eine Bewegung in den jeweils nächsten Bildabschnitt. Der Abstand zwischen zwei Bildabschnitten beträgt ca. 50 Meter, so dass eine über GSV verfügbare Straßenansicht jeden Meter derselben sichtbar macht.
[...]

Extrait


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

I. Problemdarstellung

II. Stand der Forschung

III. Gang der Darstellung

B. Rechtliche Grundlagen

I. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht und seine Ausprägungen

1. Die Intimsphäre

2. Die Privatsphäre

3. Die Sozial- / Öffentlichkeitssphäre

4. Das Recht am Anfertigen von Aufnahmen der eigenen Person

5. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung

II. Das Recht am eigenen Bild

1. Das Bildnis im Sinne des KUG und die Maßstäbe der Erkennbarkeit

2. Verbreiten

3. Öffentliches Zurschaustellen

4. Die Rechtfertigung nach §23 KUG

C. Vorfragen zur Einordnung des Dienstes „Google Street View“

I. Grundsätzliche Einordung von „Google Street View“ in rechtlicher Hinsicht

II. „Google Street View“ als Telemedium im Lichte von Art.5 GG

1. Meinungsfreiheit

2. Informationsfreiheit

D. Rechtsgutverletzungen durch „Google Street View“

I. Die Abbildung von KFZ-Kennzeichen

II. Das Anfertigen von Fotografien in der Öffentlichkeit

1. Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in der Ausprägung der Intimsphäre

2. Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in der Ausprägung der Privatsphäre

3. Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in der Ausprägung der Sozial- / Öffentlichkeitssphäre

4. Verletzung des Rechts am eigenen Bild

E. Lösungsansätze zur Vermeidung von Rechtsgutverletzungen

I. Entfernung der Zooming-Funktion

II. Reduzierung der Bildauflösung

III. Retuschieren von Erkennungsmerkmalen

F. Ansprüche Betroffener und ihre Voraussetzungen

I. Die Anspruchsarten

1. Unterlassung

2. Schadensersatz für materielle Schäden

3. Herausgabe ungerechtfertigter Bereicherung

4. Immaterieller Schaden und Geldentschädigung

5. Vernichtung und Herausgabe der Aufnahme

G. Fazit

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit analysiert die rechtliche Zulässigkeit des Dienstes „Google Street View“ unter Berücksichtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und des Rechts am eigenen Bild. Ziel ist es, den Schutzbereich dieser Rechte im Kontext einer automatisierten, flächendeckenden Bildaufnahme der Öffentlichkeit zu bestimmen und Lösungsansätze für potenzielle Rechtsverletzungen aufzuzeigen.

  • Grundlagen des Persönlichkeitsrechts in verschiedenen Schutzsphären
  • Einordnung von „Google Street View“ im Telemedien- und Verfassungsrecht
  • Analyse potenzieller Rechtsgutverletzungen (z.B. durch Zoom-Funktion)
  • Bewertung von Lösungsansätzen zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte
  • Zivilrechtliche Anspruchsgrundlagen für betroffene Personen

Auszug aus dem Buch

A. Einleitung

Die permanente und örtlich nahezu unbeschränkte Verfügbarkeit des Internet macht es im Gegensatz zu klassischen Medien wie Zeitungen, Radio oder Fernsehen, die entweder zeitlichen, räumlichen oder örtlichen Beschränkungen unterliegen, zu einem allgegenwärtigen Massenmedium. Genau diese Eigenschaft bildet ein besonderes Gefährdungspotenzial für Rechtsgüter aller Art – insbesondere jedoch Persönlichkeitsrechten. Das Beispiel „Google Street View“ (GSV) zeigt dies besonders deutlich. Der Hauptgegenstand von GSV ist die Abbildung der Wirklichkeit. Die Bandbreite des auf der Straße stattfindenden Geschehens ist groß. Von Sehenswürdigkeiten großer Städte bis hin zur kleinen Seitengasse ist in einer großen Stadt alles durch Straßen erschlossen. Die Aufnahmen in GSV stehen in einem stetigen Spannungsverhältnis zwischen der Darstellung der Wirklichkeit und den Rechten Einzelner.

Daher hat die Rechtsordnung die Aufgabe, einen angemessenen Ausgleich zu finden. Zum einen um damit die Einzelperson vor Übergriffen durch Massenmedien wie dem Internet zu schützen und zum anderen dennoch den technischen Fortschritt nicht zu behindern. Letzterer hat – wie sich in GSV eindrucksvoll zeigt – dafür gesorgt, dass die Bereitstellung und Übermittlung immenser Datenmengen möglich wurde.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung: Einführung in die Problematik des Dienstes Google Street View als Massenmedium und die daraus resultierenden Gefahren für das allgemeine Persönlichkeitsrecht.

B. Rechtliche Grundlagen: Darlegung der relevanten Schutzsphären des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und der dogmatischen Grundlagen des Rechts am eigenen Bild nach dem Kunsturhebergesetz.

C. Vorfragen zur Einordnung des Dienstes „Google Street View“: Rechtliche Qualifizierung von Google Street View als Telemedium sowie Untersuchung des Anwendungsbereichs des Art. 5 GG.

D. Rechtsgutverletzungen durch „Google Street View“: Analyse spezifischer Fallgruppen, insbesondere der Abbildung von KFZ-Kennzeichen und der Verletzung der Intim- sowie Privatsphäre durch automatisiertes Fotografieren.

E. Lösungsansätze zur Vermeidung von Rechtsgutverletzungen: Bewertung technischer Maßnahmen wie das Entfernen der Zoom-Funktion, Reduzierung der Bildauflösung oder Retuschieren von Erkennungsmerkmalen.

F. Ansprüche Betroffener und ihre Voraussetzungen: Darstellung der zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen gegen Google als Diensteanbieter bei Verletzungen der Persönlichkeitsrechte.

G. Fazit: Zusammenfassende Bewertung der Gefahrenlage und Prognose bezüglich der rechtlichen Risiken für den Betreiber bei Einführung des Dienstes in Deutschland.

Schlüsselwörter

Google Street View, Persönlichkeitsrecht, Recht am eigenen Bild, Telemediendienst, Kunsturhebergesetz, Intimsphäre, Privatsphäre, Datenschutz, Unterlassungsanspruch, Schadensersatz, Bildnis, Automatisierte Aufnahme, Erkennbarkeit, Internetrecht, Haftung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit beschäftigt sich mit den rechtlichen Implikationen der automatisierten Bildaufnahme durch „Google Street View“ und prüft, ob und inwiefern der Dienst Persönlichkeitsrechte Einzelner verletzt.

Welche Themenfelder stehen im Mittelpunkt?

Die zentralen Themenfelder sind das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die dogmatische Einordnung von Bildnissen, das Telemedienrecht und die zivilrechtlichen Haftungsfragen für Betreiber von Internetdiensten.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist es, einen Rechtsrahmen für den Ausgleich zwischen dem technischen Fortschritt durch das Internet und dem Schutz der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zu definieren.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Untersuchung, die auf der Analyse von Gesetzestexten, aktueller Rechtsprechung und der gängigen Literatur im Medien- und Persönlichkeitsrecht basiert.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die rechtliche Einordnung von Google Street View, die Fallgruppen von Persönlichkeitsrechtsverletzungen, die Bewertung technischer Lösungsansätze und die Herleitung von zivilrechtlichen Ansprüchen für Betroffene.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit ist maßgeblich durch Begriffe wie Persönlichkeitsrecht, Recht am eigenen Bild, Kunsturhebergesetz, Datenschutz und Telemediendienst geprägt.

Warum ist die Zoom-Funktion aus rechtlicher Sicht kritisch?

Die Zoom-Funktion ermöglicht erst die Detailerkennbarkeit von Personen, was den Eingriff in die Privatsphäre vertiefen kann und zur rechtlichen Einstufung eines Bildes als Bildnis führen kann, das andernfalls als bloßes Beiwerk anzusehen wäre.

Sind KFZ-Kennzeichen auf Google Street View rechtlich problematisch?

Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass KFZ-Kennzeichen bei Google Street View nach geltendem Recht keine personenbezogenen Daten i.S.d. BDSG darstellen, da keine direkte Verknüpfungsmöglichkeit für den Betreiber besteht.

Fin de l'extrait de 37 pages  - haut de page

Résumé des informations

Titre
Wie detailliert darf ein Stadtplan sein? Rechtsverletzungen durch Google Street View
Université
University of Cologne  (Institut für Medien- und Kommunikationsrecht)
Note
9 Punkte
Auteur
Johannes M. Holz (Auteur)
Année de publication
2007
Pages
37
N° de catalogue
V111946
ISBN (ebook)
9783640098408
ISBN (Livre)
9783640099368
Langue
allemand
mots-clé
Google Street View Stadtplan
Sécurité des produits
GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
Johannes M. Holz (Auteur), 2007, Wie detailliert darf ein Stadtplan sein? Rechtsverletzungen durch Google Street View, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/111946
Lire l'ebook
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
Extrait de  37  pages
Grin logo
  • Grin.com
  • Expédition
  • Contact
  • Prot. des données
  • CGV
  • Imprint