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Kritische Analyse der umsatzsteuerlichen Behandlung von Konsignationslagern hinsichtlich der Einführung der Quick Fixes zum 01.01.2020

Titel: Kritische Analyse der umsatzsteuerlichen Behandlung von Konsignationslagern hinsichtlich der Einführung der Quick Fixes zum 01.01.2020

Bachelorarbeit , 2020 , 112 Seiten , Note: 1,0

Autor:in: Olivia Voggel (Autor:in)

BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Ziel dieser Arbeit ist es, die zum 01.01.2020 eingeführten Quick Fixes rechtskritisch zu beleuchten. Was war die angedachte Zielsetzung der Gesetzgebung, wurde diese ganz oder nur teilweise erreicht und inwieweit gibt es Unsicherheiten, die durch die Rechtsprechung geklärt werden müssen? Welche neuen Probleme kommen durch die Einführung der Quick Fixes in der Praxis auf und welche Aussagen können hinsichtlich der EU-Rechtsformkonformität bezüglich der Umsetzung der Quick Fixes in das nationale Umsatzsteuerrecht getroffen werden?

Jährlich werden in der Europäischen Union ca. 150 Mrd. Euro an Mehrwertsteuer hinterzogen. Einen erheblichen Anteil daran hat der grenzüberschreitende Umsatzsteuerbetrug. Allein deshalb fehlen in der EU ca. 50 - 60 Mrd. Euro an Steuereinnahmen pro Jahr. Vor allem bei grenzüberschreitenden Sachverhalten ist es ohne einheitliche Regelungen nahezu unmöglich den Umsatzsteuerbetrug einzugrenzen.

Im Rahmen der fortschreitenden Globalisierung und der Just-in-Time Produktion haben Warenlager deutlich an Bedeutung gewonnen. Deshalb haben verschiedene EU-Mitgliedstaaten nationale Vereinfachungsregelungen zur Besteuerung von Umsätzen im Zusammenhang mit Warenlagern eingeführt. Durch die unterschiedliche Handhabung in den einzelnen Ländern war die EU-weite Überprüfung der richtigen steuerlichen Behandlung praktisch nicht realisierbar.

Zur Reduzierung von Betrugs- und Missbrauchsfällen, sowie zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Anwendung umsatzsteuerlicher Regelungen bei Konsignationslagern wurden zum 01.01.2020 die Quick Fixes eingeführt. Erstmalig gibt es für alle Mitgliedstaaten der EU diesbezüglich einheitliche Regelungen. In Deutschland wurden die Neuregelungen des Art. 17a MwStSystRL für Konsignationslager unter anderem in § 6b UStG umgesetzt.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Umsatzsteuerliche Behandlung von Konsignationslagern

2.1 Konsignationslager vor dem 01.01.2020

2.1.1 Umsatzbesteuerung im nationalen Steuerrecht

2.1.2 Beweggründe für die Neuerung

2.2 Nationale Gesetzeslage ab dem 01.01.2020

2.2.1 Neuerungen hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Behandlung von Konsignationslagern

2.2.2 Umsatzsteuerliche Behandlung bei Nichtanwendung der Neuregelung

3 Kritische Analyse der praktischen Umsetzung der Quick Fixes hinsichtlich der Umsatzbesteuerung von Konsignationslagern

3.1 Vergleich der Gesetzeslage vor und nach dem 01.01.2020

3.1.1 Vorteile der Neuregelung

3.1.2 Negative Folgen der Gesetzesänderung

3.2 Umsetzungsprobleme der Konsignationslagerregelung

3.2.1 Auslegung einzelner Begriffe

3.2.2 Allgemeine Unklarheiten

3.2.3 Unklarheiten hinsichtlich der Aufzeichnungs- und Meldepflichten

3.2.4 Nachträgliche Nichtanwendung der Konsignationslagerregelung

3.3 EU-Rechtskonformität

3.4 Handlungsempfehlung für das Bundesministerium der Finanzen

4 Fazit

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit analysiert kritisch die zum 01.01.2020 im Rahmen der "Quick Fixes" eingeführten umsatzsteuerlichen Neuregelungen für Konsignationslager. Ziel ist es zu untersuchen, inwieweit die gesetzgeberischen Ziele der Betrugsbekämpfung und Harmonisierung erreicht wurden, welche praktischen Umsetzungsprobleme bestehen und ob die nationale Umsetzung den unionsrechtlichen Anforderungen entspricht.

  • Analyse der umsatzsteuerlichen Konsignationslagerregelung (§ 6b UStG).
  • Bewertung der Praxistauglichkeit und der entstandenen Rechtsunsicherheiten.
  • Untersuchung der unionsrechtlichen Harmonisierung und etwaiger Umsetzungsfehler in Deutschland.
  • Erarbeitung von Handlungsempfehlungen zur rechtsicheren praktischen Umsetzung.

Auszug aus dem Buch

3.1.1 Vorteile der Neuregelung

Der größte Vorteil, den die Einführung der Konsignationslagerregelung bringt, ist der Wegfall der Notwendigkeit zur umsatzsteuerlichen Registrierung des Lieferanten im Bestimmungsmitgliedsstaat. Infolge dessen fallen mögliche Handelshemmnisse weg und der grenzüberschreitende Warenverkehr innerhalb der EU wird attraktiver. Das wird zudem durch die Vereinheitlichung und Harmonisierung der steuerlichen Behandlung innerhalb Europas verstärkt. Mit Einführung der Quick Fixes wurde die umsatzsteuerliche Behandlung von call-off stocks erstmals klar geregelt und den Unternehmern wird eine eindeutige Rechtsgrundlage geboten.

Im Detail legt die Gesetzesänderung unter anderem den für die Besteuerung relevanten Zeitpunkt fest. Für den BFH lag bereits im Zeitpunkt der Lieferung, also bei Transportbeginn, ein umsatzsteuerlich relevanter Sachverhalt dar. Im Gegensatz dazu ist in § 6b Abs. 2 UStG (vgl. Art. 17a Abs. 3 MwStSystRL) geregelt, dass die Steuer erst bei Entnahme der Gegenstände aus dem Lager entsteht. Dadurch wird ein Gleichlauf mit dem Ertragssteuerrecht hergestellt. Die Umsatzsteuer muss vom Lieferer erst in dem Zeitpunkt abgeführt werden, in welchem das Anlagegut aus seiner Bilanz ausscheidet und er einen ertragssteuerlichen Erlös verzeichnet. Waren, welche schlussendlich nicht im umsatzsteuerlichen Sinne geliefert werden, bleiben bei der Besteuerung unberücksichtigt. Dieser Aspekt wird durch die Einführung der Neuregelung wichtig, da es seither möglich ist den ursprünglichen Abnehmer, unter bestimmten Bedingungen, zu ersetzen. Ebenso ist es, bei Einhalten gewisser Voraussetzungen, möglich, die gelagerte Ware zum Lieferanten in den Abgangsmitgliedstaat zurückzuschicken. Damit es überhaupt zu einer umsatzsteuerlichen Lieferung zwischen Konsignant und Erwerber kommt, müssen die Gegenstände innerhalb von 12 Monaten aus dem Lager entnommen werden. Andernfalls liegt ein innergemeinschaftliches Verbringen des Lieferanten vor. Neu ist dabei die klare Regelung bezüglich der Lagerdauer.

Zusammenfassung der Kapitel

1 Einleitung: Die Einleitung erläutert die Problematik der Mehrwertsteuerhinterziehung bei grenzüberschreitenden Konsignationslagern und stellt die Zielsetzung der Bachelorarbeit dar, die Quick Fixes kritisch zu beleuchten.

2 Umsatzsteuerliche Behandlung von Konsignationslagern: Dieses Kapitel stellt die umsatzsteuerliche Ausgangslage vor und nach dem 01.01.2020 dar, inklusive der Beweggründe für die gesetzliche Neuregelung.

3 Kritische Analyse der praktischen Umsetzung der Quick Fixes hinsichtlich der Umsatzbesteuerung von Konsignationslagern: Dieser Hauptteil analysiert die Vorteile und negativen Folgen der Neuregelung, beleuchtet Umsetzungsschwierigkeiten, prüft die EU-Rechtskonformität und gibt Handlungsempfehlungen für das BMF.

4 Fazit: Das Kapitel fasst die Ergebnisse zusammen und bewertet, ob die Ziele der Harmonisierung und Rechtssicherheit durch die Quick Fixes erreicht wurden.

Schlüsselwörter

Konsignationslager, Quick Fixes, Umsatzsteuer, UStG, innergemeinschaftliche Lieferung, innergemeinschaftlicher Erwerb, MwStSystRL, Warenlager, Steuerbetrug, Rechtsunsicherheit, Registrierung, ZM, Aufzeichnungspflichten, Vorsteuerabzug, Harmonisierung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundlegend?

Die Arbeit befasst sich mit der umsatzsteuerlichen Behandlung von Konsignationslagern im grenzüberschreitenden EU-Handel vor dem Hintergrund der am 01.01.2020 eingeführten "Quick Fixes".

Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?

Zentrale Themen sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Konsignationslagerregelung (§ 6b UStG), die praktischen Probleme bei der Umsetzung, die Aufzeichnungs- und Meldepflichten sowie die Vereinbarkeit der deutschen Umsetzung mit EU-Recht.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Ziel ist eine rechtskritische Analyse der "Quick Fixes": Wurden die Ziele der Gesetzgebung erreicht, welche neuen Unsicherheiten sind entstanden und wie lässt sich die praktische Umsetzung durch das BMF verbessern?

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit stützt sich auf eine rechtskritische Analyse unter Auswertung des einschlägigen Schrifttums, der Rechtsprechung (insbesondere BFH und EuGH) sowie offizieller Dokumente der Europäischen Kommission.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in einen Vergleich der Rechtslage vor und nach 2020, eine detaillierte Untersuchung von Umsetzungsproblemen, eine Prüfung der EU-Rechtskonformität sowie konkrete Handlungsempfehlungen.

Durch welche Schlüsselwörter lässt sich die Arbeit charakterisieren?

Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Konsignationslager, Quick Fixes, innergemeinschaftliche Lieferung, Steuerbefreiung, Umsatzsteueridentifikationsnummer und Compliance charakterisieren.

Wie werden Zerstörung, Verlust oder Diebstahl von Lagerware steuerlich behandelt?

Derartige Ereignisse führen gemäß § 6b Abs. 6 UStG in der Regel zur Nichtanwendung der Konsignationslagerregelung und lösen ein steuerpflichtiges innergemeinschaftliches Verbringen aus, wobei der Zeitpunkt des Ereignisses für die Rechtsfolgen maßgeblich ist.

Welche Rolle spielt die Zusammenfassende Meldung (ZM)?

Die ZM gewinnt an Bedeutung, da sie nun ein materiell-rechtliches Tatbestandsmerkmal für die Steuerbefreiung ist. Fehler oder verspätete Angaben können zur Versagung der Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferung führen.

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Details

Titel
Kritische Analyse der umsatzsteuerlichen Behandlung von Konsignationslagern hinsichtlich der Einführung der Quick Fixes zum 01.01.2020
Hochschule
Duale Hochschule Baden-Württemberg, Villingen-Schwenningen, früher: Berufsakademie Villingen-Schwenningen
Note
1,0
Autor
Olivia Voggel (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2020
Seiten
112
Katalognummer
V1119502
ISBN (eBook)
9783346485311
ISBN (Buch)
9783346485328
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Konsignaitonslager Umsatzsteuer § 6b UStG Quick Fixes call-off stock
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Olivia Voggel (Autor:in), 2020, Kritische Analyse der umsatzsteuerlichen Behandlung von Konsignationslagern hinsichtlich der Einführung der Quick Fixes zum 01.01.2020, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1119502
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