Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, nach Betrachtung zurückliegender Entwicklungen streitige Fragen im Spannungsfeld zwischen dem am 01.08.2001 in Kraft getretenen Lebenspartnerschaftsgesetz und der Regelung des Art. 6 GG, dort genauer des „besonderen Schutzes der Ehe und Familie“, zu untersuchen. Vor allem das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17.07. 2002 soll in diesem Zusammenhang einer kritischen Analyse unterzogen werden. Zunächst soll in einem ersten Abschnitt auf die Entwicklung des rechtlichen Umgangs mit Homosexualität und den sich daraus im Laufe der Zeit ergebenen gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften eingegangen werden. Dieser Blick wird bis zum Ende des 19. Jahrhunderts zurückreichen und sich bis zu den letzten bis jetzt unternommenen Schritten mit dem Ziel der Gleichstellung gleichgeschlechtlicher mit verschiedengeschlechtlicher Lebensgemeinschaften erstrecken.
In einem dann folgenden zweiten Teil wird es darum gehen, das Verständnis und die Auslegung von Art. 6 I GG, auch gegenüber einem möglichen Eingriff durch das LPartG, durch Literatur und Verfassungsrechtsprechung bis zum aktuellen Urteil zu betrachten.
Daran anknüpfend widmet sich ein dritter Abschnitt dem im Zentrum dieser Arbeit stehenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17.07.2002. Hier wird eine kritische Betrachtung insbesondere der Argumentation über die Verletzung von Art. 6 I GG durch das LPartG stattfinden. So werden auf der einen Seite die Argumentationslinien des erkennenden Senats und auf der anderen Seite die Positionen der Antragsteller der Normenkontrollanträge nachzuzeichnen sein. Die gleichfalls sehr interessante Frage der formellen Verfassungsmäßigkeit des LPartG im Hinblick auf die Aufspaltung der Gesetzesmaterie wird nur relativ knapp betrachtet.
Inhaltsverzeichnis
A. Zielsetzung und Aufbau der Arbeit
I. Ziel der Arbeit
II. Gang der Arbeit
B. Entwicklung des rechtlichen Umgangs mit Homosexualität und gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften
I. Pönalisierung von Homosexualität
II. Ende der Pönalisierung von Homosexualität
III. Von der Entpönalisierung der Homosexualität zur rechtlichen Organisation gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften
1. Anstoß durch die Europäische Union
2. Entwicklung in Deutschland zur Schaffung eines Gesetzes zur Regelung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften
IV. Häufigkeit und „Qualität“ von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften
1. Häufigkeit gleichgeschlechtlicher Partnerschaften
2. „Qualität“ von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften
C. Verständnis und Auslegung von Art. 6 I GG durch Literatur und Verfassungsrechtsprechung im Hinblick auf gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften und das LPartG
I. Mehrdimensionalität des Art. 6 I GG
1. Institutsgarantie in Art. 6 I GG
2. Abwehr-/Freiheitsrecht in Art. 6 I GG
3. Wertentscheidende Grundsatznorm in Art. 6 I GG
II. Unterschiedliche Auffassungen zum Eingriff in die Dimensionen des Art. 6 I GG durch das LPartG in der Literatur
1. Kein Eingriff durch das LPartG in Art. 6 I GG
a) ... in die Dimension „Institutsgarantie“
b) ... in die Dimension „Abwehr-/Freiheitsrecht“
c) ... in die Dimension „wertentscheidende Grundsatznorm“
2. Eingriff durch das LPartG in Art. 6 I GG
a) ...in die Dimension „Institutsgarantie“
b) ... in die Dimension „wertentscheidende Grundsatznorm“
III. Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften in der Judikatur des Bundesverfassungsgerichts bis zum 17.07.2002
D. Das Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 17.07.2002
I. Die zum Urteil führende Entwicklung
II. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17.07.2002 im Einzelnen
1. Formelle Verfassungswidrigkeit/-mäßigkeit des LPartDisBG
a) Die Position der Antragsteller
b) Die Position des Bundesverfassungsgerichts
2. Materielle Verfassungswidrigkeit/-mäßigkeit des LPartDisBG im Hinblick auf Art. 6 I GG
a) Die Position der Antragsteller
b) Die Position des Bundesverfassungsgerichts
aa) Eheschließungsfreiheit
bb) Institutsgarantie
cc) Wertentscheidende Grundsatznorm
c) Die Minderheitsvoten des Richters Papier und der Richterin Haas
d) Bewertung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17.07.2002
E. Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts und verbleibende offene Fragen
I. Auswirkungen
II. Verbleibende offene Fragen
F. Schlussbemerkung: Ergebnisse der Arbeit und Schlussthese
I. Öffnung des Eheverständnisses
II. Keine Analyse im Einzelnen
III. Schlussthese
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht das Spannungsfeld zwischen dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) und dem besonderen Schutz der Ehe und Familie gemäß Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz (GG). Ziel ist eine kritische juristische Analyse des BVerfG-Urteils vom 17.07.2002, welches die Verfassungsmäßigkeit des LPartG bestätigte.
- Historische Entwicklung des rechtlichen Umgangs mit Homosexualität.
- Mehrdimensionale Auslegung des Art. 6 Abs. 1 GG (Institutsgarantie, Abwehrrecht, Wertnorm).
- Kontroverse um das sogenannte "Abstandsgebot" zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft.
- Formelle und materielle Analyse der verfassungsgerichtlichen Prüfung des LPartDisBG.
- Bewertung der Auswirkungen und verbleibender offener Rechtsfragen.
Auszug aus dem Buch
Die Institutsgarantie in Art. 6 I GG
Zunächst gewährleistet Art. 6 I GG den Bestand und die wesentlichen Strukturen von Ehe und Familie durch eine so genannte Instituts- bzw. Einrichtungsgarantie. Diese findet im Wortlaut des Art. 6 I GG „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung“ ihre Entsprechung. Unter Ehe verstehen das Bundesverfassungsgericht und die Lehre eine frei eingegangene Lebensgemeinschaft von Mann und Frau, die auf Dauer begründet wird und durch bestimmte gegenseitige Rechte und Pflichten personeller und wirtschaftlicher Art bestimmt ist. Die Begriffe Ehe und Familie beziehen sich nicht unmittelbar auf die entsprechenden Rechtsinstitute, sondern auf die durch sie geregelten Lebensgemeinschaften. Mittelbar ergibt sich aus ihnen aber eine Garantie des Kernbereichs, der wesentlichen Strukturprinzipien dieser Rechtsinstitute. Damit werden Ehe und Familie nicht „abstrakt“, sondern im Sinn der Festschreibung der anerkannten Strukturprinzipien gewährleistet. Bezüglich der Bestimmung der Strukturprinzipien der Ehe und Familie hat das Bundesverfassungsgericht auf die „außerrechtliche Lebensordnung“ abgestellt und ausgeführt, dass „beide Institute von Alters her überkommen und in ihrem Kern unverändert geblieben sind“.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Zielsetzung und Aufbau der Arbeit: Einführung in die Forschungsfrage zum Verhältnis von LPartG und Art. 6 GG sowie Darlegung der methodischen Vorgehensweise.
B. Entwicklung des rechtlichen Umgangs mit Homosexualität und gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften: Historischer Rückblick auf die Pönalisierung nach § 175 StGB bis hin zur rechtlichen Anerkennung durch das LPartG.
C. Verständnis und Auslegung von Art. 6 I GG durch Literatur und Verfassungsrechtsprechung im Hinblick auf gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften und das LPartG: Theoretische Untersuchung der Schutzdimensionen des Art. 6 I GG und der wissenschaftlichen Debatte über mögliche Verfassungsverletzungen durch das LPartG.
D. Das Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 17.07.2002: Detaillierte juristische Analyse der formellen und materiellen Verfassungsprüfung durch das BVerfG unter Einbeziehung der Minderheitsvoten.
E. Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts und verbleibende offene Fragen: Analyse der praktischen Folgen des Urteils sowie Diskussion der Probleme aufgrund noch fehlender ergänzender Regelungen.
F. Schlussbemerkung: Ergebnisse der Arbeit und Schlussthese: Synthese der Erkenntnisse mit der These, dass das Urteil den verfassungsrechtlichen Schutz der Ehe im Sinne einer wertentscheidenden Grundsatznorm geschwächt haben könnte.
Schlüsselwörter
Art. 6 GG, Lebenspartnerschaftsgesetz, LPartG, Bundesverfassungsgericht, Institutsgarantie, Eheverständnis, Eheschließungsfreiheit, Normenkontrollantrag, Homosexualität, Abstandsgebot, Wertentscheidende Grundsatznorm, Verfassungsrecht, Rechtsentwicklung, Lebensgemeinschaft, Diskriminierung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der vorliegenden Arbeit?
Die Arbeit analysiert das verfassungsrechtliche Spannungsfeld zwischen dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) und dem Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz, insbesondere im Kontext des BVerfG-Urteils vom 17.07.2002.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Im Zentrum stehen die historische Entwicklung der rechtlichen Behandlung homosexueller Paare in Deutschland, die Dogmatik der Institutsgarantie und die verfassungsgerichtliche Bewertung der "Eingetragenen Lebenspartnerschaft" als familienrechtliches Institut.
Was ist die primäre Forschungsfrage?
Die Arbeit untersucht, ob das LPartG gegen das in Art. 6 Abs. 1 GG verankerte Abstandsgebot zur Ehe verstößt und wie das BVerfG diese Problematik in seinem Urteil von 2002 auflöst.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Der Autor führt eine rechtsdogmatische Analyse auf Basis der Literatur, der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung und der Materialien zum Gesetzgebungsverfahren durch.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der verfassungsrechtlichen Dimensionen von Art. 6 Abs. 1 GG, die kritische Analyse des Normenkontrollverfahrens gegen das LPartDisBG und die Bewertung der Richterentscheidung sowie ihrer Auswirkungen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wesentliche Begriffe sind Art. 6 GG, Lebenspartnerschaftsgesetz, Institutsgarantie, Verfassungsprüfung und das Abstandsgebot.
Wie bewertet der Autor das Urteil des Bundesverfassungsgerichts?
Der Autor kommt in seiner Schlussthese zu dem Ergebnis, dass durch die Verfassungskonformität des LPartG die Dimension des Art. 6 Abs. 1 GG als wertentscheidende Grundsatznorm faktisch geschwächt wurde.
Warum spielt das Thema der "Formellen Verfassungswidrigkeit" eine Rolle?
Die Bundesländer Sachsen, Thüringen und Bayern rügten die Aufspaltung des ursprünglichen Gesetzentwurfs in zwei Teile (LPartDisBG und LPartGErgG), um das Zustimmungserfordernis des Bundesrates zu umgehen, was verfassungsrechtlich höchst umstritten war.
- Quote paper
- Sebastian Scheuer (Author), 2002, Das Lebenspartnerschaftsgesetz und Art. 6 GG, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/112130