Margenbesteuerung in der Reisebranche ist ein schwieriges Feld, deshalb wurde diese Arbeit angefertigt, um einen genaueren und kurzen Eindruck über die sehr unterschiedlichen Besteuerungen zu erhalten. Im Jahr 2000 arbeitete ich in einem Unternehmen, welches in der Touristikindustrie tätig ist. Dieses Reisebusunternehmen sollte seiner Zeit verkauft werden. Bald meldeten sich die ersten Bewerber, die das Unternehmen kaufen wollten. Darunter war ein Herr aus Mitteldeutschland, der behauptete, dass er bei erfolgreicher Übernahme des Touristikunternehmens, pro Jahr ca. 500.000,-- DM vom Finanzamt zurück fordern könne. Zu jener Zeit hatte ich nicht die Möglichkeit in die Materie einzusteigen, so war ich auf die Einschätzung der Steuerberater und Rechtsanwälte angewiesen. Heute habe ich im Rahmen des Studiums die Möglichkeit und die Zeit, durch Recherche und Suche mir ein eigenes Bild über die Möglichkeiten dieser Steuer machen zu können.
Die 6. EG-Richtlinie ist als Markstein der modernen Besteuerung der Reiseveranstalter anzusehen. Auf ihrer Grundlage wurde das UStG 1967/1973 reformiert und später 1980 durch die heutige Fassung ersetzt. Das bedeutete, eine Abweichung von den allgemeinen Grundsätzen der Umsatzbesteuerung. Diese Sonderregelung, die sich aus dem Art. 26 der 6. EG-Richtlinie ergibt, hatte zur Intention, Schwierigkeiten zu vermeiden, die bei einer Besteuerung in den einzelnen Ländern entstehen würden, zu beseitigen.
Ziel sollte es sein, die im Bereich der EU erbrachten Reiseleistungen in allen Ländern der EU in gleicher Weise mit Umsatzsteuer zu belasten. Dies sollte geschehen, auch wenn die Steuersätze in den einzelnen Ländern der EU unterschiedlich sind. Eine Belastung in gleicher Höhe wäre bei unterschiedlichen Steuersätzen in den einzelnen Ländern, nicht möglich.
Inhaltsverzeichnis
1. Vorwort
2. Historische Entstehung
3. Grundlagen der Besteuerung
4. Arten der Besteuerung
4.1. Die Regelbesteuerung in den Lehrbüchern
4.1.1. Die Margenbesteuerung der Lehrbücher
4.2. Die Mischbesteuerung in den Lehrbücher
5. Begriffsfindung und Differenzierung
5.1. Reiseleistungen
5.2. Reisevorleistungen
5.3. Eigenleistung
5.4. Keine Reisevorleitungen
5.5. Stornogebühren
5.6. Stornoprovisionen
5.7. Marge
6. Bewertung der Leistungen
6.1. Ansatz Transport
6.1.1. Transportmittel Flugzeug
6.1.2. Transportmittel Bahn
6.1.3. Transportmittel Schiff
6.1.4. Transportmittel Bus
6.2. Ansatz Unterbringung
6.2.1. Unterbringung im Appartement
6.2.2. Unterbringung im Hotel
6.3. Reiseleitung
6.3.1. angestellte Reiseleiter
6.3.2. Nicht angestellte Reiseleiter
6.4. Verpflegungsleistungen
7. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die steuerliche Behandlung von Reiseveranstaltern unter besonderer Berücksichtigung des § 25 Umsatzsteuergesetz, um Klarheit in die komplexe Abgrenzung zwischen Eigenleistungen und Reisevorleistungen zu bringen und die Auswirkungen auf die Umsatzsteuerlast zu analysieren.
- Historische Entwicklung der Sonderregelung für Reiseveranstalter
- Differenzierung zwischen Regelbesteuerung, Margenbesteuerung und Mischbesteuerung
- Kriterien für die Einordnung von Leistungen als Eigen- oder Reisevorleistung
- Steuerliche Bewertung von Transport-, Unterbringungs- und Reiseleitungsleistungen
Auszug aus dem Buch
6.1.4. Transportmittel Bus
Hier ist es nun sehr wichtig, die Eigenleistung von Reisevorleistung zu trennen. Grundsätzlich gilt, dass wenn ein Omnibusunternehmer mit dem Transport von A nach B beauftragt wird, liegen Reisevorleistungen vor. Anders verhält es sich, wenn im Rahmen eines Gestellungsvertrages, der Omnibus nur überlassen wird, in diesem Fall ist eine Eigenleistung anzunehmen. Auch bei der Anmietung von Omnibussen mit Fahrern oder ohne gelten Besonderheiten. Wenn ein Omnibusunternehmer für eine von ihm veranstaltete Reise das Fahrzeug eines anderen Omnibusunternehmers anmietet, weil ein eigenes ausgefallen ist, führt dies zu Eigenleistungen und nicht zu margenbesteuerten Umsatz. Das gleiche gilt auch dann wenn der Unternehmer ein bemanntes Fahrzeug anmietet. Besonders wichtig ist es, dass das Fahrzeug im Rahmen eines Gestellungsvertrages angemietet wird, in diesem Fall kann es dann auch bemannt sein.
Daraus lassen sich nun 3 Möglichkeiten der steuerlichen Betrachtungsweisen ersehen, Betrieb durch eigene Busse, Anmietung durch Gestellungsvertrag sowie die gewöhnliche margenbesteuerte Anmietung. Zur Vereinfachung wird im folgenden Beispiel nur die zwei Möglichkeiten der Besteuerung angenommen. Regelbesteuerung und Margenbesteuerung. Bei der Annahme, dass 50% des Busanteils im Inland gefahren wird und 50% im Ausland ergibt sich folgendes Bild.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Vorwort: Der Autor erläutert seine persönliche Motivation zur Beschäftigung mit der komplexen Umsatzsteuerproblematik in der Touristikbranche.
2. Historische Entstehung: Dieses Kapitel beleuchtet die Wurzeln der Sonderregelung in der 6. EG-Richtlinie und deren Integration in das deutsche Umsatzsteuergesetz.
3. Grundlagen der Besteuerung: Hier werden die zentralen Begrifflichkeiten und das Zusammenspiel von Eigen- und Fremdleistungen für Reisebüros eingeführt.
4. Arten der Besteuerung: Das Kapitel differenziert zwischen Regel-, Margen- und Mischbesteuerung und verdeutlicht diese anhand von Berechnungsbeispielen.
5. Begriffsfindung und Differenzierung: Es erfolgt eine detaillierte Erläuterung relevanter Fachbegriffe wie Reiseleistung, Marge und Stornogebühren zur präzisen Abgrenzung.
6. Bewertung der Leistungen: Dieser Hauptteil analysiert spezifisch die steuerliche Einstufung von Transport-, Unterbringungs- und Verpflegungsleistungen unter verschiedenen Rahmenbedingungen.
7. Fazit: Der Autor resümiert die Komplexität der Materie und betont die Bedeutung der korrekten Leistunsdeklaration für die steuerliche Optimierung.
Schlüsselwörter
Umsatzsteuergesetz, Reiseveranstalter, Margenbesteuerung, Eigenleistung, Reisevorleistung, § 25 UStG, Mischbesteuerung, Steuerlast, Vorsteuerabzug, Reiseleitung, Transportmittel, EU-Gebiet, Betriebsstätte, Steuerbarkeit, Pauschalreise
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit befasst sich mit der umsatzsteuerlichen Sonderbehandlung von Reiseveranstaltern in Deutschland, insbesondere mit der Anwendung des § 25 UStG.
Welche Themenfelder sind zentral?
Die zentralen Felder umfassen die Unterscheidung von Besteuerungsarten und die detaillierte steuerrechtliche Kategorisierung von Leistungen, die Reiseveranstalter an ihre Kunden erbringen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die häufig als verwirrend empfundene steuerliche Praxis der Finanzverwaltung bei der Besteuerung von Reiseleistungen zu systematisieren und aufzuzeigen, wie unterschiedliche Leistunsdeklarationen die Steuerlast beeinflussen.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Der Autor stützt sich auf eine fundierte Literaturrecherche, den Abgleich einschlägiger Gesetzestexte sowie die Analyse von Berechnungsbeispielen aus der Praxis.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil liegt der Fokus auf der konkreten Bewertung verschiedener Leistungen, wie Transport (Bus, Flug, Bahn), Unterbringung und Reiseleitung, und deren Abgrenzung zwischen Eigen- und Fremdleistung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Margenbesteuerung, Reisevorleistung, § 25 UStG und steuerliche Bewertung von Reiseleistungen definiert.
Welche Rolle spielt die Verfügungsgewalt bei der Eigenleistung?
Die Verfügungsgewalt ist entscheidend: Liegt diese beim Reiseveranstalter (z.B. durch einen Gestellungsvertrag), wird eine Leistung eher als Eigenleistung bewertet, was eine andere steuerliche Behandlung nach sich zieht als eine reine Reisevorleistung.
Warum wird die Mischbesteuerung als problematisch angesehen?
Die Mischbesteuerung erfordert eine komplexe Aufteilung der Umsätze in unterschiedliche steuerliche Kategorien, was den administrativen Aufwand erhöht und zu Unsicherheiten bei der Zuordnung der Leistungen führt.
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- Thomas Andreas Görner (Author), 2007, Zum § 25 Umsatzsteuergesetz. Die Besteuerung der Reiseveranstalter, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/112204