Die Aufgabe des Strafrechts wird (heute) in der Verhinderung sozialschädlicher Verhaltensweisen und damit in der Sicherung eines ungefährdeten Zusammenlebens der Bürger gesehen. Daher sollen die verhängten Sanktionen nicht allein – wie im reinen Schuldstrafrecht – die Tatschuld vergelten, sondern künftige Rechtsbrüche durch die Möglichkeit der Einflussnahme auf den Delinquenten verhindern.
Die Untersuchung des Erfolgs des Strafvollzuges ist daher DIE zentrale Frage, die sich die Strafrechtspflege stellen muss. Denn es werden sowohl dem Opfer und der Gesellschaft als auch dem Täter schwerwiegende Eingriffe zugemutet, die ihrerseits stets erforderlich und verhältnismäßig sein müssen. Folglich bedarf ein auf dem Präventionsgedanken ausgelegtes Strafrecht der Erfolgskontrolle der verhängten Sanktionen.
Ziel des Vollzuges muss es daher stets sein, die straffällig gewordene Person zu einem künftig straffreien Leben zu bewegen, und damit einen Rückfall zu verhindern oder wenigstens dessen Möglichkeit zu verringern.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Das „Design“ der Untersuchungen
1. Methodische und Empirische Probleme
a) Problem der Untersuchungsanordnung
b) Probleme aufgrund der BZR-Daten
c) Problem der Vorselektion
d) Problem der Kausalität
e) Zwischenergebnis
2. Das Erfolgskriterium
a) Die kriminologische Erfolgsuntersuchung
b) Die Legalbewährung
c) Der „Erfolg“
3. Zwischenergebnis
III. Rückfälligkeit nach Freiheitsstrafe
1. Vollzug der Freiheitsstrafe
a) Grundsätzliches
b) Rückfälligkeit
c) Zwischenergebnis
2. Strafaussetzung zur Bewährung
a) Grundsätzliches
b) Gesetzliche Regelungen
c) Erfolg und Misserfolg
d) Rückfälligkeit
3. Vergleich zwischen Straf(rest)aussetzung und Vollzug
a) Allgemeine Ergebnisse
b) Schwerste Folgeentscheidung
IV. Rückfälligkeit nach Jugendstrafe
1. Grundsätzliches
2. Strafaussetzung zur Bewährung
a) Gesetzliche Regelungen
b) Rückfälligkeit
c) Zwischenergebnis
3. Vollverbüßung
a) Zahlenmäßige Bedeutung
b) Rückfälligkeit
c) Zwischenergebnis
4. Vergleich zwischen Vollverbüßung und Strafaussetzung
V. Ergebnis
Zielsetzung und Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht, ob die von deutschen Gerichten verhängten strafrechtlichen Sanktionen ihr erklärtes Ziel – die Resozialisierung und Vermeidung künftiger Straftaten – erreichen können, wobei der Schwerpunkt auf der Analyse der Rückfallraten bei Freiheits- und Jugendstrafen liegt.
- Methodische Herausforderungen der empirischen Sanktionsforschung
- Kriterien für Erfolg und Misserfolg bei der Legalbewährung
- Rückfälligkeit nach unbedingter Freiheitsstrafe im Vergleich zur Strafaussetzung
- Besonderheiten des Jugendstrafrechts und der erzieherischen Wirkung von Sanktionen
- Einfluss von Selektionseffekten auf die statistische Rückfallauswertung
Auszug aus dem Buch
a) Problem der Untersuchungsanordnung
Schon die Anordnung einer entsprechenden experimentellen Untersuchung gestaltet sich äußerst schwierig. Man müsste hierzu zwei möglichst homogene Gruppen (hinsichtlich des Alters, Geschlechts, Vorstrafen, sozialem Entlassungsumfelds6 etc.) bilden, auf die dann unterschiedlich therapeutisch eingewirkt wird und vergleicht dann die weitere Entwicklung der beiden Gruppen. Unter der Voraussetzung, dass sich die beiden Gruppen in nichts anderem unterscheiden als in der Art der Einwirkung, ließe sich annehmen, dass die weitere Entwicklung nur auf die Unterschiedlichkeit der verschiedenen Sanktionen zurückzuführen sein kann.7
Eine solche Untersuchungsanordnung ist aber nicht durchführbar. Schon die Bildung zweier homogener Gruppen ist praktisch nicht zu realisieren, da die richterlichen Sanktionen aus rechtlichen und nicht aus forschungspraktischen Erwägungen resultieren.8 Es wäre also nicht zu rechtfertigen, zwei Täter für weitgehend gleiche Straftaten unterschiedlich zu sanktionieren – und eine Zufallszuweisung ist ethisch und moralisch nicht vertretbar.9 Denn unter dem Grundsatz, dass jedem Täter die beste spezialpräventive Einwirkung zukommen soll – was im Übrigen auch im Sinne der Allgemeinheit sein dürfte – kann dem einen von zwei Verurteilten eine (möglicherweise) günstigere Therapie durch Zufall nicht verweigert werden.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Die Arbeit beleuchtet die zentrale Frage der Strafrechtspflege nach der Wirksamkeit von Sanktionen hinsichtlich der Verhinderung von Rückfalltaten.
II. Das „Design“ der Untersuchungen: Dieses Kapitel analysiert die methodischen Hürden der Sanktionsforschung, insbesondere die Problematik der Untersuchungsanordnung und die Definition des Erfolgskriteriums.
III. Rückfälligkeit nach Freiheitsstrafe: Der Autor untersucht hier den Vollzug der Freiheitsstrafe sowie die Strafaussetzung zur Bewährung und vergleicht deren Auswirkungen auf die Legalbewährung.
IV. Rückfälligkeit nach Jugendstrafe: Hier wird der Fokus auf Jugendliche und Heranwachsende gelegt, wobei der erzieherische Ansatz des Jugendstrafrechts sowie die Rückfallquoten bei Strafaussetzung und Vollverbüßung analysiert werden.
V. Ergebnis: Das abschließende Kapitel fasst die wesentlichen Erkenntnisse zusammen und relativiert die Ergebnisse aufgrund bestehender methodischer Einschränkungen und Selektionseffekte.
Schlüsselwörter
Strafvollzug, Rückfälligkeit, Legalbewährung, Jugendstrafe, Freiheitsstrafe, Resozialisierung, Sanktionsforschung, Sozialprognose, Kausalität, Bewährungshilfe, Jugendstrafrecht, Kriminalitätsrückgang, spezialpräventive Wirkung, Deliktsschwere, Rückfallquote.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert die Wirksamkeit strafrechtlicher Sanktionen in Deutschland, insbesondere unter dem Aspekt, ob diese Maßnahmen tatsächlich zu einer dauerhaften Straffreiheit der Delinquenten beitragen.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Zentrale Themen sind die methodischen Schwierigkeiten bei der Erfassung von Rückfallstatistiken, der Vergleich zwischen verschiedenen Sanktionsformen sowie die spezifische Situation bei jugendlichen Straftätern.
Was ist die primäre Forschungsfrage?
Es wird untersucht, ob die verhängten Sanktionen ihr spezialpräventives Ziel erreichen, den Täter zu resozialisieren und somit künftige Straftaten zu verhindern.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Die Arbeit basiert auf einer Analyse kriminologischer Statistiken und wertet empirische Daten zur Legalbewährung unter Berücksichtigung methodischer Limitationen aus.
Was wird im Hauptteil detailliert beleuchtet?
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung der Rückfälligkeit nach Freiheitsstrafen und nach Jugendstrafen, wobei jeweils der Vollzug, die Strafaussetzung und ein Vergleich der Ergebnisse im Fokus stehen.
Welche Schlüsselbegriffe prägen die Arbeit?
Begriffe wie Legalbewährung, Spezialprävention, Rückfallrisiko, Sozialprognose und der Erziehungsgedanke im Jugendstrafrecht charakterisieren die inhaltliche Ausrichtung.
Warum ist eine experimentelle Untersuchung kaum möglich?
Der Autor führt aus, dass eine Zufallszuweisung von Tätern zu verschiedenen Sanktionsformen aus ethischen und rechtlichen Gründen in der Justiz nicht vertretbar ist, was homogene Vergleichsgruppen erschwert.
Welche Bedeutung hat die „Legalbewährung“ als Indikator?
Sie dient als messbares Erfolgskriterium, da sie das Ausbleiben neuerlicher strafrechtlicher Registrierungen innerhalb eines Beobachtungszeitraums erfasst, obwohl der Autor auch die Grenzen dieses Indikators aufzeigt.
Welches Fazit zieht der Autor zur Wirksamkeit der Strafaussetzung bei Jugendlichen?
Obwohl auch bei dieser Gruppe hohe Rückfallquoten festzustellen sind, zeigt sich eine Tendenz zur Abnahme der kriminellen Schwere, was auf einen gewissen Erfolg der pädagogischen Maßnahmen hindeutet.
- Quote paper
- Tommy Kujus (Author), 2008, Rückfälligkeit bei verbüßter Freiheits- und Jugendstrafe, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/112251