Ein systematischer Vergleich der religiösen Bezüge in europäischen und islamischen Verfassungen im Hinblick auf deren Relevanz für den Einfluss von Religion auf Politik


Hausarbeit (Hauptseminar), 2006

22 Seiten, Note: 3,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2.1. Religiöse Bezüge in Verfassungen
2.2. Institutionelle Beziehungen

3.1. Die Verfassung der Europäischen Union
3.2. Religion im Grundgesetz
3.3. Vergleich internationaler Verfassungen

4. Resümee

5. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Die Religion ist auf dem Vormarsch. Die Glaubensgemeinschaften in westlichen Gesellschaften verzeichnen wieder einen positiven Trend in der Entwicklung ihrer Mitgliedszahlen. Kirchentage werden wie Popkonzerte zelebriert, medial aufbereitet und gerade junge Menschen entdecken vermehrt ihren Glauben.

Auch in der öffentlichen Debatte findet eine zunehmende Beschäftigung mit dem Komplex des Religiösen statt, angeregt besonders durch die Geschehnisse des 11. September 2001 und deren Aufarbeitung. Religiöse Rhetorik fand Eingang in die Politik und Glaube wurde sogar zur Legitimation politischen Handelns missbraucht, namentlich in den Vereinigten Staaten von Amerika. Im Zuge dessen wurde das Feindbild Islam kreiert und die These Huntingtons vom „Clash of Civilisations“ wurde wiederbelebt. In diesem Zusammenhang wird immer wieder auf die Gefahr eines radikalisierten, expansionistischen Islam rekurriert und die Unverträglichkeit von Islam und Demokratie beschworen. In diesem Sinne gilt vielen die christliche Religion als konstitutiv für die Demokratie und damit nach westlichem Werteverständnis dem Islam überlegen.

Da diese Diskussion öffentlich häufig populistisch geführt wird, soll diese Arbeit sich wissenschaftlich dem Thema nähern.

Welche Einflüsse der Religion auf die Politik lassen sich in einzelnen Gesellschaften wirklich nachweisen und wie ist Einflussnahme institutionell geregelt?

Zur Beantwortung dieser Leitfragen werden zunächst ausgewählte Verfassungen europäischer Staaten systematisch auf ihre religiösen Bezüge hin analysiert, verglichen und in eine Typologie von Staat- Kirche- Beziehungen eingeordnet. Einzelne nationale Modelle werden diskutiert und Argumente anhand der Entwicklung der EU- Verfassung und den damit einhergehenden nationalen Begehrlichkeiten verdeutlicht. Dabei werden auch etwaige Diskrepanzen zwischen Verfassungstext und alltäglicher Praxis beleuchtet.

Diese finden sich, soviel sei an dieser Stelle schon vorweg genommen, vermehrt in islamischen Staaten, weshalb in einem nächsten Schritt das Verhältnis von Religion und Politik im Islam an einem Länderbeispiel analysiert und der Versuch einer Verallgemeinerung vorgenommen wird.

Der Fokus der Analyse liegt bei allen Staat- Kirche- Beziehungen auf den Aspekten Religionsfreiheit, Staatsneutralität und der Kooperation von Staat und Kirchen.

2.1. Religiöse Bezüge in Verfassungen

Religiöse Bezüge kommen in Verfassungen als Bezug auf eine religiöse Tradition und die daraus abgeleiteten Werte vor oder auch als direkter Verweis auf Gott. Formal beschreibt ein religiöser Zusatz in der Verfassung das Verhältnis von Staat und Kirche. In der Praxis weicht dieses jedoch häufig vom Verfassungstext ab. So gibt es beispielsweise Verfolgungen von religiösen Gruppen, obwohl die Verfassung des Staates Glaubensfreiheit zusichert. Umgekehrt existiert auch der Fall, dass eine Verfassung gar keinen religiösen Bezug enthält, die Regierenden sich aber trotzdem auf Gott berufen und politisches Handeln sogar mit religiösen Vorstellungen begründen und rechtfertigen.

In der Debatte um die Relevanz beziehungsweise die Notwendigkeit eines religiösen Verfassungszusatzes gibt es zwei Lager:

Die Befürworter argumentieren, dass der Rechtsstaat eines Bekenntnisses zu einem überstaatlichen Normengefüge bedarf, also zu Normen, die nicht durch den Gesetzgeber zur Disposition stehen. In diesem Sinne ist der Gottesbezug die Bindung an letzte Werte, die der Mensch nicht selbst geschaffen hat. Durch diesen Halt außerhalb des Menschlichen werden die menschlichen Handlungs- und Entscheidungsmöglichkeiten begrenzt. Die Verfechter von Gottesbezügen in Verfassungen sehen darin auch eine Absage an staatlichen Totalitarismus. Gottesbezüge werden auch mit dem Hinweis auf die christliche Tradition in der westeuropäischen Kultur und der Toleranz durch den christlichen Glauben begründet. Ein weiteres Argument zielt auf die Mehrheit der Gläubigen im Volk. Den exklusiven Wert eines Gottesbezugs in der Verfassung sehen die Befürworter also vor allem in der Benennung einer dem Menschen entzogenen, letzten Instanz.

Die Gegner von religiösen Bezügen pochen auf das Prinzip der Trennung von Staat und Kirche, das durch einen Gottesbezug in der Verfassung verletzt wäre. Demnach ist der Staat zu weltanschaulicher und religiöser Neutralität verpflichtet. Außerdem würden die Menschenrechte als Basis der Verfassung durch einen vorangestellten Gottesbezug ihren Stellenwert

verlieren, da sie praktisch in die zweite Reihe verschoben werden würden. Viele Gegner sehen in einem Gottesbezug eine Bevorzugung des gläubigen Anteils der Bevölkerung und damit natürlich eine Diskriminierung der nicht Gläubigen.

2.2. Institutionelle Beziehungen

Aus politikwissenschaftlicher Sicht lässt sich das Staat- Kirche- Verhältnis in drei Typen unterschieden: Das Staatskirchenmodell auf der einen Seite, für welches Großbritannien mit der anglikanischen Kirche exemplarisch steht, die totale verfassungsrechlichte Trennung von Staat und Kirche auf der anderen Seite mit Frankreich als Paradebeispiel oder auch den Vereinigten Staaten und ein Typ, der dazwischen zu verorten ist, da sich in ihm der Trennungsgedanke mit einer partnerschaftlichen Verschränkung von Staat und Kirche verbindet.[1] Ein Beispiel für diesen Mischtyp ist die Bundesrepublik.

In anderen Klassifizierungen findet sich ebenfalls die beschriebene Dreiteilung wieder. Analog zu den oben genannten Modellen wird das Verhältnis von Staat und Kirche auch als Einheitssystem, separatistisches System, sowie Konkordat- und Vertragssystem bezeichnet.

Grundsätzlich geregelt ist die rechtliche Stellung von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, sowie deren Beziehung zum Staat im so genannten Staatskirchenrecht, wobei die irreführende Bezeichnung nichts mit einer Staatskirche zu tun hat.

Problematisch ist an dieser Klassifizierung, dass sie theoretisch eine Bevorzugung beziehungsweise eine Benachteiligung der Religionen suggeriert, die sich so in der Praxis nicht findet. Die Stellung der Kirche kann zum Beispiel in separatistischen Systemen unter Umständen stärker sein als in einem Staatskirchensystem. Insgesamt zeigt sich in Europa ein Trend zur Vereinheitlichung. Als Beleg kann die Abschaffung der Staatskirche in Schweden im Jahr 2000 oder die zunehmende Kooperation zwischen Staat und Kirche in Frankreich angeführt werden.

„Man kann daher von einem europäischen Modell sprechen, das die Beziehung von Staat und Religion überall in Europa regelt“[2], auf der Basis von Religionsfreiheit, Staatsneutralität und der Kooperation von Staat und Religion.[3]

[...]


[1] Minkenberg, Michael, Staat und Kirche in westlichen Demokratien, in: Politik und Religion , hrsg. von Minkenberg, Michael und Willems, Ulrich, Opladen, 2003, S. 115

[2] Ghadban, Ralph, Staat und Religion in Europa im Vergleich, Großbritannien, Frankreich und die Niederlande, Bundeszentrale für politische Bildung, 2002

[3] Vgl. ebd.

Ende der Leseprobe aus 22 Seiten

Details

Titel
Ein systematischer Vergleich der religiösen Bezüge in europäischen und islamischen Verfassungen im Hinblick auf deren Relevanz für den Einfluss von Religion auf Politik
Hochschule
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg  (Institut für Politikwissenschaft)
Veranstaltung
Religiöse Einflüsse auf politische Institutionen, Prozesse und Entscheidungen in international vergleichender Perspektive
Note
3,0
Autor
Jahr
2006
Seiten
22
Katalognummer
V112292
ISBN (eBook)
9783640112920
ISBN (Buch)
9783640114870
Dateigröße
479 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Vergleich, Bezüge, Verfassungen, Hinblick, Relevanz, Einfluss, Religion, Politik, Religiöse, Einflüsse, Institutionen, Prozesse, Entscheidungen, Perspektive
Arbeit zitieren
Benjamin Siegert (Autor:in), 2006, Ein systematischer Vergleich der religiösen Bezüge in europäischen und islamischen Verfassungen im Hinblick auf deren Relevanz für den Einfluss von Religion auf Politik, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/112292

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