Die Bildung von Bewertungseinheiten gehört zu den am meisten diskutierten Fragestellungen
im Handelsrecht. Dabei geht es um die Frage, ob und inwieweit in begründeten
Ausnahmefällen von allgemeinen Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung abgewichen
werden kann, um die den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Ergebnisse
zu erhalten. Die Zulässigkeit und konkrete Voraussetzungen für die Bildung von Bewertungseinheiten
zur Abbildung von Risikoabsicherungsgeschäften sind im Handelsrecht
nicht definiert und deswegen höchst umstritten. Das kürzlich verabschiedete Gesetz
zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen soll eine Klarstellung bei
der steuerbilanziellen Behandlung von Risikoabsicherungsgeschäften bewirken und die
bestehenden Unklarheiten beseitigen. Diese Unklarheiten können derzeit nach Auffassung
des Gesetzgebers für einen Verlustausweis in Milliarden Höhe genutzt werden.
Im Folgenden soll die Bewertungseinheit, ihre Zulässigkeit und die Voraussetzungen
für die Bildung von Bewertungseinheiten mithilfe der Rechtsprechung und aktuellen
Fachschrifttumsmeinungen definiert werden. Anschließend soll die Frage beantwortet
werden, ob die gesetzliche Neuregelung eine sinnvolle Lösung bestehender Probleme
darstellt oder mit der direkten Übernahme der Ergebnisse handelsrechtlicher Bewertungseinheiten
vorhandene Unsicherheiten in die Steuerbilanz exportiert werden. Der Begriff der Bewertungseinheit ist im Handelsrecht nicht geregelt, vielmehr ist er
durch die Rechtsprechung und Schrifttum entwickelt worden. Es handelt sich also um
einen unbestimmten Rechtsbegriff, bei dem erheblicher Interpretationsbedarf besteht.
Grundsätzlich muss zwischen zwei verschiedenen Problemkreisen unterschieden werden,
die zwar beide vom Grundsatz der Einzelbewertung ausgehen, aber ganz unterschiedliche
Probleme umfassen.
Zum einen gibt es die sog. „Bilanzierungsobjekteinheit“ bzw. „Bewertungseinheit im
engeren Sinne“. Sie bestimmt was als einzelner Vermögensgegenstand oder einzelne
Schuld anzusehen ist und folglich einheitlichen Bewertungsmaßstäben unterliegt.
Inhaltsverzeichnis
1 Einführung
2 Begriff der Bewertungseinheit
3 Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
4 Kompensatorische Bewertung
4.1 Problematik der Bewertung von Hedging-Geschäften
4.2 Konzept der Bildung von Bewertungseinheiten
4.3 Voraussetzungen einer kompensatorischen Bewertung
4.3.1 Währungsidentität
4.3.2 Betragsidentität
4.3.3 Fälligkeitsidentität
4.3.4 Dokumentation des Sicherungszusammenhangs
5 Bildung von Bewertungseinheiten in der Steuerbilanz
5.1 Inhalt der Neuregelung
5.2 Kritische Beurteilung der Neuregelung
6 Schlussbetrachtung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert die Zulässigkeit und die Voraussetzungen der Bildung von Bewertungseinheiten im Handelsrecht zur Abbildung von Risikoabsicherungsgeschäften (Hedging) und untersucht, ob die gesetzliche Neuregelung in § 5 Abs. 1a EStG eine sinnvolle Lösung für die steuerbilanzielle Behandlung darstellt.
- Grundlagen und Definition der Bewertungseinheit
- Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB)
- Problematiken bei der Bewertung von Hedging-Geschäften
- Objektive Voraussetzungen wie Währungs-, Betrags- und Fälligkeitsidentität
- Analyse der gesetzlichen Neuregelung zur steuerbilanziellen Behandlung
Auszug aus dem Buch
4.1 Problematik der Bewertung von Hedging-Geschäften
Finanzwirtschaftliche Risiken werden zunehmend durch den Aufbau von gegenläufigen Sicherungsgeschäften abgesichert. Um das wirtschaftliche Risiko zu kompensieren bzw. zu reduzieren werden sog. geschlossene Positionen gebildet. Eine solche geschlossene Position liegt vor, wenn einer Wertminderung im Grundgeschäft eine gegenläufige Werterhöhung aus dem Sicherungsgeschäft gegenüber steht. Somit wird das Unternehmen in der Summe nicht belastet.
Es wird zwischen drei Grundformen des Absicherungszusammenhangs unterschieden. Beim Micro-Hedge werden die Risiken eines einzelnen Grundgeschäfts durch ein gegenläufiges Sicherungsgeschäft kompensiert. Beim Macro-Hedge wird das Risiko für alle risikobelasteten Geschäfte eines Unternehmens oder eines Konzerns abgesichert, d. h. es liegt ein globaler Absicherungszusammenhang vor. Einen Unterfall des Macro-Hedge stellt der Portfolio-Hedge dar, bei dem das Netto-Risiko aus einem Portfolio von Grundgeschäften abgesichert ist.
Aufgrund der imparitätischen Bewertungsvorschriften entsteht ein grundsätzliches Problem bei der Bewertung und Bilanzierung von Hedging-Geschäften:
- nach Einzelbewertungsgrundsatz sind Grund- und Sicherungsgeschäfte einzeln zu bewerten,
- unrealisierte (drohende) Wertminderungen in jedem einzelnen Geschäft sind grundsätzlich bilanziell zu erfassen und ein entsprechender Aufwand ist auszuweisen,
- steht der unrealisierten Wertminderung eine Werterhöhung in einem anderen Geschäft gegenüber, ist ein ertragswirksamer Ausweis der unrealisierten Werterhöhung ausgeschlossen.
Unrealisierte Wertminderungen und -erhöhungen in unterschiedlichen Bewertungspositionen dürfen also nicht miteinander verrechnet werden. Während der Laufzeit von Grund- und Sicherungsgeschäften hätte das Unternehmen nur die Bewertungsverluste bilanziell zu erfassen und gegenläufige Bewertungsgewinne dagegen unberücksichtigt zu lassen. Es entsteht ein verzerrtes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einführung: Die Einleitung beleuchtet die Diskussion um Bewertungseinheiten im Handelsrecht und führt in die Thematik der Risikoabsicherung sowie die steuerliche Neuregelung ein.
2 Begriff der Bewertungseinheit: Dieses Kapitel differenziert zwischen der Bilanzierungsobjekteinheit (engerer Sinn) und der kompensatorischen Bewertung (weiterer Sinn).
3 Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung: Hier werden die maßgeblichen Prinzipien der deutschen Rechnungslegung, insbesondere Vorsicht, Realisations- und Imparitätsprinzip, erläutert.
4 Kompensatorische Bewertung: Das Kapitel analysiert die Problematik von Hedging-Geschäften sowie die Notwendigkeit und Voraussetzungen (Identitätskriterien) für die Bildung von Bewertungseinheiten.
5 Bildung von Bewertungseinheiten in der Steuerbilanz: Inhalt und kritische Würdigung der gesetzlichen Neuregelung in § 5 Abs. 1a EStG zur steuerlichen Behandlung von Bewertungseinheiten.
6 Schlussbetrachtung: Zusammenfassendes Fazit über die bestehenden Unsicherheiten und die durch die Neuregelung geschaffenen bilanzpolitischen Spielräume.
Schlüsselwörter
Bewertungseinheit, Handelsrecht, Steuerbilanz, Hedging, Kompensatorische Bewertung, Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, GoB, Einzelbewertung, Imparitätsprinzip, Realisationsprinzip, Risikoabsicherung, § 5 EStG, Sicherungszusammenhang, Bilanzierung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Hausarbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der handels- und steuerrechtlichen Behandlung von Bewertungseinheiten im Zusammenhang mit Risikoabsicherungsgeschäften.
Welche zentralen Themenfelder werden abgedeckt?
Zentrale Themen sind die Abgrenzung von Bewertungseinheiten, die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung sowie die Auswirkungen neuer steuergesetzlicher Regelungen auf die Bilanzierung.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist es, die Zulässigkeit der Bildung von Bewertungseinheiten zu definieren und zu hinterfragen, ob die Neuregelung in § 5 Abs. 1a EStG bestehende Probleme löst oder neue Unsicherheiten schafft.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet die Autorin?
Die Autorin nutzt eine rechtsdogmatische Analyse auf Basis von Gesetzestexten (HGB, EStG), Rechtsprechung und aktueller Fachliteratur.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil behandelt die Konzepte der Bewertungseinheit, die Kriterien für eine kompensatorische Bewertung (Identität von Währung, Betrag und Fälligkeit) sowie die steuerliche Umsetzung.
Durch welche Schlüsselwörter lässt sich die Arbeit charakterisieren?
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Bewertungseinheit, Hedging, Imparitätsprinzip, Steuerbilanz und handelsrechtliche Rechnungslegung kennzeichnen.
Warum ist die Bilanzierung von Hedging-Geschäften nach dem Einzelbewertungsprinzip problematisch?
Da nach dem Einzelbewertungsprinzip unrealisierte Verluste sofort auszuweisen sind, Gewinne aus dem Sicherungsgeschäft jedoch nicht berücksichtigt werden dürfen, entsteht ein verzerrtes und wirtschaftlich unzutreffendes Bild der Unternehmenslage.
Welche drei objektiven Voraussetzungen nennt der BFH für die kompensatorische Bewertung?
Der BFH fordert Währungsidentität, Betragsidentität und Fälligkeitsidentität zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft, um einen vollständigen Risikoausschluss zu gewährleisten.
Welche Kritik übt die Autorin an der gesetzlichen Neuregelung in § 5 Abs. 1a EStG?
Die Autorin kritisiert, dass der Gesetzgeber auf eine eigene steuerliche Definition verzichtet und die Unsicherheiten aus dem Handelsrecht direkt in die Steuerbilanz exportiert, was Spielräume für Bilanzpolitik eröffnet.
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- Julia Halander (Author), 2007, Bewertungseinheiten in Handels- und Steuerbilanz, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/112423