Die legislative Auseinandersetzung des Staates mit dem Linksterrorismus der RAF


Term Paper (Advanced seminar), 2006

26 Pages, Grade: 1,3


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Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Linksterrorismus der RAF in der Bundesrepublik Deutschland – Ein ereignisgeschichtlicher Abriss
1. Die Roten Armee Fraktion (RAF) – Die erste Generation
2. Die zweite Generation der Roten Armee Fraktion - „Guerilla ist eine Hydra, das heißt, sie hat viele Köpfe“
3. Die dritte Generation der RAF

III. Reaktion des Staates auf die Herausforderung durch die RAF – Die legislative Auseinandersetzung mit dem Terrorismus (1972-1978)
1. Das Ergänzungsgesetz zum Ersten Strafverfahrensreformgesetz vom 20. Dezember 1974
1.1. Ausschluss des Verteidigers (§138a StPO)
1.2. Der Ausschluss des Angeklagten aus dem laufenden Verfahren (§§ 231a, 231b StPO)
2. Das 14. Strafrechtsänderungsgesetz – Die §§ 88a, 130a StGB
3. Das Anti-Terrorismus-Gesetz vom 18. August 1976 – Der § 129a StGB
4. Das Kontaktsperre-Gesetz vom 1. Oktober 1977
5. Das Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung vom 14. April 1978
5.1 Der Verteidigerausschluss nach § 138a StPO
5.2 § 103 StPO – Durchsuchung von Wohnkomplexen
5.3 Die Errichtung von Straßenkontrollen nach § 111 StPO
5.4 §§ 163b, 163c StPO – Die Ingewahrsamnahme von Zeugen

IV. Kritische Schlussbetrachtung

V. Quellenverzeichnis

I. Einleitung

„Vor fast 28 Jahren, am 14. Mai 1970, entstand in einer Befreiungsaktion die RAF: Heute beenden wir dieses Projekt. Die Stadtguerilla in Form der RAF ist nun Geschichte.“[1]

Mit diesen Worten erklärte sich die Rote Armee Fraktion (RAF), welche über Jahrzehnte hinweg die Bundesrepublik Deutschland mit spektakulären, aber ebenso blutigen Gewalttaten erschütterte, am 20. April 1998 für aufgelöst. Sie hinterließ eine Spur des Grauens: Infolge der Terroraktionen starben 34 Menschen, zahllose Personen wurden verletzt und es entstand Sachschaden in Milliardenhöhe.[2] Doch an ihrem eigentlichen Ziel, dem sozialistischen Umsturz des bestehenden politischen Systems der BRD, scheiterten die Linksterroristen. Denn der bundesdeutsche Staat setzte sich zur Wehr und reagierte mit zahlreichen Gesetzesänderungen sowie neuen Beschlüssen im Bereich des Strafrechts auf die Herausforderung durch die RAF.

Im Zentrum der Seminararbeit steht eben diese legislative Auseinandersetzung der BRD mit dem Terrorismus. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf den terroristischen Aktivitäten der ersten und zweiten Generation der RAF bis Ende der 70er Jahre und der Reaktion des Staates in Form neuer Gesetze in diesem Zeitraum. Wie reagierte der Staat auf die Gewaltaktionen der RAF? Welche Maßnahmen ergriff er, um dem Terror entgegenzuwirken? Gelang es der bundesdeutschen Justiz den RAF-Terrorismus wirksam zu bekämpfen? Im Rahmen der Arbeit wird zunächst ein knapper Abriss über Entstehung, Motivation und Aktionen der RAF gegeben, um zum einen zu verdeutlichen, welche Bedrohung für Staat und Gesellschaft von der Roten Armee Fraktion ausging und zum anderen festzulegen, wo der historische Zusammenhang zwischen den schwerwiegenden Terroranschlägen und der Verabschiedung neuer Gesetze besteht.

Anhand der gewonnenen Erkenntnisse erörtert die Verfasserin jene Gegenmaßnahmen von Bundesregierung, Justiz und Sicherheitsbehörden, welche vereint darauf abzielten, die terroristische Vereinigung zu zerschlagen.

Zuletzt werden in der Schlussbetrachtung die gesammelten Ergebnisse kurz zusammengefasst, um diese abschließend kritisch zu betrachten.

In der internationalen, aber speziell in der nationalen Literatur nimmt die Thematik des Terrorismus der RAF, welcher die politischen Geschehnisse der deutschen Nachkriegszeit sehr prägte, einen großen Stellenwert ein. Neben zahlreichen Büchern und Aufsätzen, die sich insbesondere mit der Geschichte, Motivation und Zielsetzung der RAF beschäftigen, wurden auch (Auto)Biografien ehemaliger RAF-Mitglieder veröffentlicht. Zur eigentlichen Problemstellung der Seminararbeit, der legislativen Auseinandersetzung mit dem Terrorismus der Roten Armee Fraktion, existieren nur wenige wissenschaftliche Werke. Besonders relevant waren die Publikationen von Werner Klughardt („Die Gesetzgebung zur Bekämpfung des Terrorismus aus strafrechtlich-soziologischer Sicht“), Thomas Basten („Von der Reform des politischen Strafrechts bis zu den Anti-Terror-Gesetzen“) und Fritz Sack/ Heinz Steinert („Protest und Reaktion“).

II. Linksterrorismus der RAF in der Bundesrepublik Deutschland – Ein ereignisgeschichtlicher Abriss

1. Die Roten Armee Fraktion (RAF) – Die erste Generation

Fritz Sack und Heinz Steinert bezeichnen den Terrorismus der RAF als „Abfalls- und Zufallsprodukt“ der Studentenbewegung.[3] Diese Übergangsphase von studentischer politischer Opposition zur terroristischen Organisation ist zwischen 1967 und 1970 zu datieren. In diesen Zeitraum fallen drei besonders wichtige Ereignisse: Zum einen der Tod des Studenten Benno Ohnesorg, welcher am 2. Juni 1967 auf einer Demonstration gegen den Besuch des persischen Schahs Reza Pahlewi in Berlin von einem Polizeibeamten erschossen wurde. Dies erschütterte die Studentenbewegung schwer, führte zu einer großen Protestbereitschaft und einer sukzessiven Radikalisierung der Studenten gegenüber dem bundesdeutschen Staat.

Gudrun Ensslin, Gründungsmitglied der RAF, äußerte sich noch am gleichen Tag zum Todesfall Ohnesorg: „Dieser faschistische Staat ist darauf aus, uns alle zu töten. Wir müssen Widerstand organisieren. Gewalt kann nur mit Gewalt beantwortet werden.“[4]

Zum anderen das Attentat des Rechtsradikalen Joseph Bachmann auf den Studentenführer und Symbolfigur Rudi Dutschke am 11. April 1968, der zwar schwer verletzt überlebte, jedoch 1979 an den Spätfolgen starb.[5] Es folgten europaweite Demonstrationen, Blockaden und Straßenschlachten, bei denen viele Menschen verletzt wurden. Wenige Tage zuvor bereits verübten Ensslin, Andreas Baader, Thorwald Proll und Horst Söhnlein Brandanschläge auf zwei Frankfurter Kaufhäuser, um gegen den „Völkermord“ der USA in Vietnam zu protestieren. „Ein brennendes Kaufhaus mit brennenden Menschen vermittelte zum ersten mal in einer europäischen Großstadt jenes knisternde Vietnamgefühl (dabei zu sein und mitzubrennen), das wir in Berlin bislang noch missen müssen“[6], so Mitglieder der Berliner Protestszene in einem ihrer Flugblätter. Die Polizei verhaftete die Brandstifter kurz nach den Anschlägen.

Bereits am 14. Oktober 1968 begann vor dem Berliner Landgericht der Prozess gegen die vier Angeklagten. Während der Gerichtsverhandlung trat die Journalistin Ulrike Meinhof mit Ensslin in Kontakt und veröffentlichte am 18. November 1968 einen Artikel über die Kaufhausbrandstiftung in der Zeitschrift „konkret“: „Der progressive Moment liegt nicht in der Vernichtung der Waren [Synonym für die kapitalistische Konsumwelt], es liegt in der Kriminalität der Tat, im Gesetzesbruch.“[7] Das Gericht verurteilte Proll, Söhnlein, Baader und Ensslin wegen ‚versuchter menschengefährdender Brandstiftung’[8] zu drei Jahren Zuchthaus. Als der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am 10. November 1969 den Revisionsantrag der Verurteilten Baader und Ensslin ablehnte, flüchteten beide zusammen mit Astrid Proll nach Italien: „Wir langweilten uns zu Tode und erfanden die RAF. (...) Wir suchten eine große Herausforderung“[9], so Proll rückblickend. Am 12. Februar kehrten Baader und Ensslin nach Berlin zurück, wo sie bei Meinhof Unterschlupf fanden.

Doch bevor der Kampf im Untergrund vorbereitet werden konnte, verhaftete die Kriminalpolizei Berlin am 4. April 1970 Baader erneut. Die anschließende gewaltsame Befreiung Baaders aus der Justizvollzugsanstalt Berlin-Dahlem am 14. Mai 1970, an der Gudrun Ensslin, Ulrike Meinhof und Horst Mahler beteiligt waren, galt als eigentliche Geburtsstunde der RAF.[10] Die Generalstaatsanwaltschaft erließ den ersten Steckbrief seit Kriegsende und suchte gegen 10,000 Mark Belohnung Ulrike Meinhof wegen Mordversuchs an einem Institutsangestellten der JVA.[11]

Der sogenannten „Baader-Meinhof-Bande/-Gruppe“ schlossen sich bis zum Juni 1970 rund 20 Mitglieder an: Neben Baader und Meinhof auch Gudrun Ensslin, Astrid Proll, Horst Mahler, Jan-Carl Raspe, Holger Meins, Petra Schelm und Brigitte Mohnhaupt. Bevor der eigentliche ‚Kampf gegen den Imperialismus und die Bourgeoisie der BRD’ begann, wurde der logistische Aufbau der Roten Armee Fraktion vorangetrieben.

Als Vorlage diente dazu das „Mini-Handbuch der Stadtguerilla“ des brasilianischen Guerillaführers Carlos Marighella: Das Werk wurde später richtungweisend für das Vorgehen zahlreicher westeuropäischer Terrorgruppen und bildet die Grundlage ihrer Strategie.[12] Für den bewaffneten Kampf galt laut Marighella die Formel M-G-W-M-S (Motorisierung – Geld – Waffen – Munition – Sprengstoff). Nachdem zahlreiche RAF-Mitglieder, welche zwischen Juni und August 1970 in einem Lager der El Fatah in Jordanien den Umgang mit Waffen erlernten, nach Berlin zurückgekehrt waren, begannen sie mit der Umsetzung der Marighella-Formel. Sie stahlen zahllose Fahrzeuge, Waffen, Munition und raubten mehrere Banken aus, um sich auf die „Offensive“ im Frühsommer 1972 vorzubereiten: „Stadtguerilla machen heißt, den antiimperialistischen Kampf offensiv führen." (...) Stadtguerilla heißt, trotz der Schwäche der revolutionären Kräfte in der Bundesrepublik und Westberlin hier und jetzt revolutionär zu intervenieren. (...) Den bewaffneten Kampf unterstützen! Sieg im Volkskrieg!“[13]

Dieser „Primat der Praxis“ bildete den Grundgedanken des ideologischen Konzepts der RAF und stand im markanten Gegensatz zu den theoretischen Diskussionen der politischen Linken in der Bundesrepublik zu Beginn der 70er Jahre. Bereits am 15. Juni 1970 veröffentlichte DER SPIEGEL eine Tonbandaufnahme Meinhofs, in der sie sich zum Gebrauch von Schusswaffen bei Aktionen der RAF äußerte: „Wir sagen natürlich die Bullen sind Schweine, das ist kein Mensch, und so haben wir uns mit ihm auseinanderzusetzen. D.h. wir haben nicht mit ihm zu reden, und es ist falsch überhaupt mit diesen Leuten zu reden, und natürlich kann geschossen werden.“[14] Bald gab es sowohl aufseiten der RAF als auch der Polizei die ersten Toten: Am 15. Juli 1971 starb Petra Schelm nach einer Verfolgungsjagd mit der Polizei an einer Schussverletzung; am 22. Oktober brach Polizeimeister Norbert Schmidt getroffen von vier Kugeln – abgefeuert von den RAF-Terroristen Margit Schiller und Gerhard Müller – tot zusammen.[15]

In den folgenden Jahren kamen unter ähnlichen Umständen sechs weitere Polizisten und fünf Mitglieder der RAF ums Leben. Das verstärkte Vorgehen der US-amerikanischen Armee im kommunistischen Nordvietnam und die zunehmend gewalttätigen Auseinandersetzungen mit der bundesdeutschen Polizei dienten der RAF als Begründung für die blutige Eskalation ihrer „Mai-Offensive“ 1972. Zwischen dem 11. und 24. Mai verübte die RAF sechs Sprengstoffanschläge auf unterschiedliche Einrichtungen in der gesamten Bundesrepublik. Jene Orte wurden systematisch nach ihren Feindbildern ausgesucht: der US-amerikanische Imperialismus, die bundesdeutsche Polizei sowie Justiz und der Springerkonzern.

Mit der Offensive beabsichtigte die terroristische Vereinigung, ihr Konzept „Primat der Praxis“ zu realisieren und der bundesdeutschen Öffentlichkeit ihre Handlungsfähigkeit zu demonstrieren.[16] Im Einzelnen waren das Hauptquartier des 5. Korps der amerikanischen Streitkräfte in Frankfurt am Main, die Polizeidirektion Augsburg sowie das Bayerische LKA in München, der BGH-Richter Wolfgang Buddenberg, das Springer-Hochhaus in Hamburg und das Hauptquartier der amerikanischen Streitkräfte in Europa (Heidelberg) von den Anschlägen betroffen.

Am Abend des 11. Mai 1972, dem Tag an dem US-Präsident Nixon eine Seeblockade gegen den Nordvietnam und eine Verminung der Häfen anordnete, explodierten innerhalb weniger Minuten drei Bomben im US-Hauptquartier in Frankfurt am Main. Der amerikanische Oberstleutnant Paul A. Bloomquist wurde getötet, 13 Menschen verletzt. Bereits einen Tag später beging die RAF zwei weitere Anschläge auf die Polizeidirektion in Augsburg und das Landeskriminalamt in München, wobei erheblicher Sach- und Personenschaden entstand. Am 15. Mai 1972 befestigten RAF-Mitglieder einen Sprengsatz an dem PKW des Bundesgerichtshofrichters Wolfgang Buddenberg. Dieser war für die Ermittlungen und Haftentscheidungen gegen die RAF-Häftlinge verantwortlich. Die Detonation der Bombe verletzte Frau Buddenberg schwer, ihr Ehemann blieb unverletzt. Wie bei den früheren Anschlägen bekannte sich die RAF mit einem Bekennerschreiben zu dem Mordanschlag.

Am Freitag, den 19. Mai, explodierten im Verlagshaus Springer in Hamburg zwei Sprengkörper, drei weitere detonierten nicht. Der Verlag, in dem u. a. die „BILD-Zeitung“, „Die Welt“, die „Berliner Morgenpost“ und das „Hamburg Abendblatt“ erschienen, galt der „publizistische(r) Hauptfeind“[17] der Roten Armee Fraktion. Mit dem Anschlag versuchte die RAF ihren Appellen an den Springerverlag Nachdruck zu verleihen: „Wir fordern von Springer: dass seine Zeitungen, die antikommunistische Hetze gegen die Neue Linke, (...) gegen die kommunistischen Parteien hier und in anderen einstellen;“[18] Traurige Bilanz des Terroranschlags: 336000 DM Sachschaden und 36 Verletzte.[19]

Das letzte Attentat fand auf das Hauptquartier der 7. US-Armee und der US-Landstreitkräfte in Europa am 24. Mai 1972 in Heidelberg statt. Innerhalb weniger Sekunden explodierten zwei Autobomben und töteten drei Angehörige der amerikanischen Armee: Captain Clyde R. Booner, Soldat Ronald A. Woodward und Soldat Charles L. Peck.

[...]


[1] Die Erklärungen der RAF, hrsg. v. Burdich, Manfred, Münster 2005, S. 249.

[2] Vgl. Pflieger, Klaus: Die Rote Armee Fraktion - RAF -, Baden-Baden 2004, S, 183.

[3] Sack, Fritz/ Steinert Heinz: Protest und Reaktion, Opladen 1984, S. 67.

[4] Pflieger, S. 15.

[5] Vgl. Rote Armee Fraktion. Texte und Materialien zur Geschichte der RAF, hrsg. v. ID-Verlag, Berlin 1997, S. 17.

[6] Flugblätter der Berliner Protestszene aus dem Jahre 1968, zit. n. Pflieger, S. 17.

[7] Gudrun Ensslin, Interview vom 18. November 1968, in: konkret, zit. n. Pflieger, S. 19.

[8] Vgl. Peters, Butz: Tödlicher Irrtum. Die Geschichte der RAF, Berlin 2004, S. 112.

[9] Ebd., S. 139.

[10] Vgl. Heigert, Hans: Die Baader-Meinhof-Gruppe, in: Terrorismus. Gewalt mit politischen Motiv, hrsg. v. Dieter Schröder, München 1986,S. 39-49, S. 42.

[11] Vgl. Peters, Butz: Terrorismus in Deutschland, Stuttgart 1991, S. 81.

[12] Vgl. Peters, Terrorismus, S. 86.

[13] Rote Armee Fraktion: Das Konzept der Stadtguerilla (April 1971), in: Ausgewählte Dokumente der Zeitgeschichte. Bundesrepublik Deutschland (BRD) – Rote Armee Fraktion (RAF), hrsg. v. Christiane Schneider, Köln 1987, S. 12.

[14] Ulrike Meinhof, in: DER SPIEGEL 15. Juni 1970, Hamburg 1970, zit. n. Pflieger, S. 22.

[15] Vgl. Peters, Terrorismus, S. 107.

[16] Vgl. Pflieger, S. 30.

[17] Peters, Tödlicher Irrtum, S. 289.

[18] Sprengstoffanschlag auf das Springer-Hochhaus in Hamburg, Erklärung vom 20. Mai 1972, in: Rote Armee Fraktion. Texte und Materialien zur Geschichte der RAF, hrsg. v. ID-Verlag, Berlin 1997, S. 147.

[19] Vgl. Pflieger, S. 33.

Excerpt out of 26 pages

Details

Title
Die legislative Auseinandersetzung des Staates mit dem Linksterrorismus der RAF
College
University of Regensburg
Course
Hauptseminar
Grade
1,3
Author
Year
2006
Pages
26
Catalog Number
V112522
ISBN (eBook)
9783640108510
ISBN (Book)
9783640110056
File size
486 KB
Language
German
Keywords
Auseinandersetzung, Staates, Linksterrorismus, Hauptseminar, RAF, Terror, Linke, Baader-Meinhof, Rote Armee Fraktion
Quote paper
Veronika Seitz (Author), 2006, Die legislative Auseinandersetzung des Staates mit dem Linksterrorismus der RAF, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/112522

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